{"id":12267,"date":"1993-12-15T20:20:00","date_gmt":"1993-12-15T19:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/entgrenzung-der-staatsgewalt\/"},"modified":"2021-08-24T21:47:54","modified_gmt":"2021-08-24T19:47:54","slug":"entgrenzung-der-staatsgewalt","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/124-vorgaenge\/publikation\/entgrenzung-der-staatsgewalt\/","title":{"rendered":"Entgrenzung der Staatsgewalt"},"content":{"rendered":"<p>Die CDU und die Innere Sicherheit<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 124 (Heft 4\/1993), S. 68-79<\/p>\n<p>Innere Sicherheit hat sich in den letzten Monaten zu einem der Top-Themen der \u00f6ffentlichen politischen Diskussion entwickelt. CDU und SPD k\u00fcndigten an, sie zum zentralen Topos im Bundestagswahlkampf 1994 zu machen. Der im Sommer dieses Jahres vorgelegte Antrag des Bundesvorstandes der CDU f\u00fcr den 4. Parteitag im September 1993 mit dem Titel: &#8222;Kriminalit\u00e4t entschlossen bek\u00e4mpfen\u00a0 &#8212; Innere Sicherheit st\u00e4rken&#8221; liest sich vor diesem Hintergrund als ein Schritt der Wahlkampfvorbereitung. Es hat mit der besonderen populistischen Qualit\u00e4t von Diskursen \u00fcber Innere Sicherheit zu tun, da\u00df gerade dieses Thema in Wahlkampfzeiten so beliebt ist und daher von der CDU zu besetzen versucht wird. Die Verantwortlichen in den gro\u00dfen Massenparteien scheinen das erkannt zu haben und sich darin einig zu sein, da\u00df trotz oder vielleicht auch wegen der aktuell besonders vielf\u00e4ltigen und gravierenden gesellschaftlichen Probleme insbesondere das Thema Innere Sicherheit dazu geeignet ist, die Stammw\u00e4hlerschaft zu stabilisieren und die &#8212; zunehmend bedeutsamer werdenden &#8212; Wechselw\u00e4hler zu gewinnen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"innere-sicherheit-als-wahlkampfthema\">Innere Sicherheit als Wahlkampf&shy;t&shy;hema<\/span><\/h2>\n<p>Bereits der Titel des CDU-Papiers verdeutlicht, was hier wie im \u00fcbrigen auch in der allgemeinen Diskussion unter Innerer Sicherheit verstanden wird, n\u00e4mlich die &#8222;Sicherheit der B\u00fcrger vor Verbrechen. Ist von Innerer Sicherheit die Rede, geht es nicht etwa um die vielf\u00e4ltigen Gefahren, denen die Mitglieder einer Gesellschaft durch innere Bedrohungen ausgesetzt sind, sondern um einen kleinen Ausschnitt von Risiken, die als Kriminalit\u00e4t angesehen werden. Innere Sicherheit umfa\u00dft also nicht Gesundheitsgefahren durch genehmigte Umweltverschmutzung, nicht soziale Verelendung durch Massenentlassungen und K\u00fcrzungen von Sozialleistungen, auch nicht Vernichtungsbedrohungen durch den legalen Betrieb von Kernkraftwerken. Mit der \u00dcberschrift &#8222;Innere Sicherheit&#8220; werden weder s\u00e4mtliche Gefahren innerhalb einer Gesellschaft noch ein von den Ph\u00e4nomenen und ihrer Entstehung her auch nur irgendwie homogener Ausschnitt derselben angesprochen.<\/p>\n<p>Was Problemen Innerer Sicherheit gemeinsam ist und was sie von anderen Gef\u00e4hrdungen und Sch\u00e4digungen unterscheidet, ist die Art der Ursachenkonstruktion und die Art der staatlichen Verarbeitung. Als Probleme Innerer Sicherheit gelten solche Sch\u00e4digungen, Gef\u00e4hrdungen und Beeintr\u00e4chtigungen, deren Zustandekommen dem Handeln individueller Rechtsbrecher angelastet und deren Bek\u00e4mpfung daher prim\u00e4r in Form von strafrechtlicher Sanktionierung oder polizeilich-pr\u00e4ventiver Verhinderung und Beendung gesehen wird. Bei den in dieser Weise als\u00a0 Kriminalit\u00e4t gerahmten Verhaltensweisen handelt es sich nicht um solche, die durchg\u00e4ngig eine besondere Gef\u00e4hrlichkeit im Vergleich Verhaltensweisen aufweisen, sondern um eine nach diesen Kriterien sehr beliebige Auswahl von Gefahrenquellen.<\/p>\n<p>Als Kriminalit\u00e4t gilt in einer Gesellschaft all das, was im historischen Proze\u00df der Rechtsetzung aus dem unbegrenzten Pool potentiell gefahren bringender Verhaltensweisen aussortiert und gedanklich von dem komplexen sozialen Kontext isoliert und individualisiert wurde. Eine Gefahr als durch kriminelles Verhalten verursacht anzusehen, bedeutet daher zweierlei:\u00a0die Verantwortlichmachung einzelner Akteure f\u00fcr die Gefahr sowie die Moralisierung und moralische \u00c4chtung des entsprechenden Verhaltens. So wird das Problem zu einem der moralischen Integrit\u00e4t einzelner T\u00e4ter und der zugrundeliegende gesellschaftliche, soziale und interaktive Kontext verliert weitgehend an Bedeutung. Das Strafrecht tritt mit jenem moralischen Anspruch der Allgemeing\u00fcltigkeit und Ausschlie\u00dflichkeit auf, der eine Handlung nahezu vollst\u00e4ndig von ihrem Kontext isoliert.<\/p>\n<p>Das Konzept duldet per definitionem keine legitimen, allgemein geltenden Entstehungshintergr\u00fcnde im sozialen und gesellschaftlichen Handlungszusammenhang. Vielmehr wird den einzelnen Akteuren im Bereich Kriminalit\u00e4t eine \u00fcbergreifende moralische Verhaltensfestigkeit und -sicherheit abverlangt. Ma\u00dfnahmen der Kriminalpr\u00e4vention konzentrieren sich folglich auf die Stabilisierung dieser moralischen Qualit\u00e4ten und auf die Institutionen, die f\u00fcr die Herausbildung derselben vermeintlich verantwortlich sind (Moralinstitutionen wie Familie, Schule, Medien etc.). Die Verarbeitung und Rahmung gesellschaftlicher Sicherheitsprobleme als Kriminalit\u00e4tsgefahren stellt daher eine funktionale, vereinfachende Form der Entpolitisierung und Komplexit\u00e4tsreduktion dar.<\/p>\n<p>In anderen Politikfeldern und Problemzusammenh\u00e4ngen (wie z.B. soziale Ungleichheit, Armut, Verteilung und befriedigende Verteilung von Wohnraum oder Erwerbsarbeit) ist es weitaus komplizierter, schnelle, einfache und popul\u00e4re Antworten zu finden: Problemursachen k\u00f6nnen hier schwieriger entziffert, isoliert und individualisiert werden. Denn zum einen handelt es sich bei den relevanten Akteuren um Interessen- und damit um zu ber\u00fccksichtigende W\u00e4hlergruppen (Wohnungseigent\u00fcmer und Mieter, Produktionsmittelbesitzer und abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigte etc.); zum anderen haben sich deren Interessen historisch mit je unterschiedlichem Gewicht strukturiert und verdinglicht, wodurch sie als &#8222;unhintergehbare&#8220; Sach- und Systemzw\u00e4nge in Erscheinung treten. F\u00fcr\u00a0 Ma\u00dfnahmen zur Behebung der aktuellen Wohnraumprobleme etwa bestehen in diesem Sinne praktisch zwei gleicherma\u00dfen unbefriedigende Optionen: entweder wird massiv in die Interessen und die Autonomie der Wohnraumproduzenten und -besitzer eingegriffen und man riskiert, da\u00df diese Personengruppe nicht nur als W\u00e4hlerpotential verloren geht, sondern gleichzeitig ihre \u00f6konomische (Verweigerungs-)Macht einsetzt und die Situation noch mehr versch\u00e4rft; oder aber man akzeptiert die &#8222;Verkleidung&#8221; der Interessenpositionen als Sachzw\u00e4nge (um mehr Wohnraum zu bekommen, mu\u00df Vermietung profitabel sein, m\u00fcssen Mieten entsprechend hoch sein, darf der Mieterschutz eine bestimmte Grenze nicht \u00fcberschreiten etc.). Das wiederum hat zur Folge, da\u00df kaum noch Spielr\u00e4ume f\u00fcr effektive Ma\u00dfnahmen verbleiben. Werden hingegen gesellschaftliche Probleme als solche der &#8222;Inneren Sicherheit&#8221; gerahmt, stellt sich die Situation entschieden einfacher dar. Indem man Innere Sicherheit als die Sicherheit (fast) aller Gesellschaftsmitglieder konstruiert, kann man, ohne relevante W\u00e4hlergruppen zu verprellen, entsprechenden Verst\u00f6\u00dfen vermeintlich dadurch entgegentreten, da\u00df man sie m\u00f6glichst l\u00fcckenlos und konsequent ahndet oder unterbindet, Die Gefahrenquelle wird in diesem Konzept \u00fcber Individualisierung isolier-, greif- und handhabbar. Im Extremfall kann sie sogar per lebenslanger Freiheitsstrafe scheinbar eliminiert werden.<\/p>\n<p>Dieses Modell von Gefahrenbek\u00e4mpfung und Sicherheitsproduktion funktioniert in der Praxis allerdings nur schlecht, denn normative Orientierungen stellen nur einen, jeweils sehr unterschiedlich gewichtigen Teilaspekt von Handlungsorientierungen dar. F\u00fcr die Handelnden besteht jederzeit die M\u00f6glichkeit, Normen zu relativieren, zu vernachl\u00e4ssigen oder auch einen Normbruch von der Norm zu distanzieren. Gleichwohl besitzt das Modell aber doch eine bestechende Simplizit\u00e4t, die sich in keinem anderen Politikbereich finden l\u00e4\u00dft. Bereits dieser Aspekt pr\u00e4destiniert das Thema &#8222;Innere Sicherheit&#8221; f\u00fcr den Wahlkampf. Hinzu kommt, da\u00df mit Innerer Sicherheit nicht ein begrenzter und spezieller Problemzusammenhang angesprochen wird, sondern ein Bereich, in dem sich eine Vielzahl von Problemen \u00fcberlagert (Wirtschaftskriminalit\u00e4t, Alltagskriminalit\u00e4t, Umweltkriminalit\u00e4t etc.). Dar\u00fcber hinaus ist es m\u00f6glich, mit dem Thema Innere Sicherheit die gesamte wahlberechtigte Bev\u00f6lkerung anzusprechen (nicht nur eine bestimmte Interessengruppe), an Emotionen der Angst ebenso wie der Wut und des Neides anzukn\u00fcpfen, einfache L\u00f6sungsmuster anzubieten und in Form der Forderung nach mehr und konsequenterer Strafverfolgung und Polizeipr\u00e4senz Tatkraft und Entschlossenheit zu signalisieren. Die ansonsten so komplexen und widerspr\u00fcchlichen gesellschaftlichen Zielsetzungen und Interessenlagen sind im Bereich Innerer Sicherheit auf wundersame Weise verschwunden, und diese Reduktion ist zu einem gesellschaftlichen Konsens erstarrt. Da weder CDU noch SPD f\u00fcr die tieferliegenden Probleme der Gesellschaft vorweisen bzw. sich zu solchen deshalb nicht durchringen k\u00f6nnen, weil sie damit ihren Status als Massenpartei gef\u00e4hrden w\u00fcrden, ist die Innere Sicherheit f\u00fcr beide Parteien ein idealer Schauplatz, um sich die W\u00e4hlerschaft zu sichern und den Parteienwettstreit zu inszenieren. Mit den Konzepten Kriminalit\u00e4t und Innere Sicherheit wird dabei weder eine begr\u00fcndbare Auswahl der dr\u00e4ngendsten sozialen Probleme erfa\u00dft, noch ist \u00fcber die entsprechende Verarbeitung eine Probleml\u00f6sung oder auch nur Abmilderung zu erwarten.<\/p>\n<p>Das Ziel dieser Konzepte scheint weniger die Sicherheit der B\u00fcrger, als vielmehr die Sicherstellung eines altgedienten Feindbildes zu sein. Kriminalit\u00e4t eignet sich gerade deshalb so gut als Fokus f\u00fcr die Inszenierung von Bedrohung, da sie die Voraussetzungen eines idealen Feindes mitbringt: Der Feind l\u00e4\u00dft sich in Form von gef\u00e4hrlichen Kriminellen personifizieren. &#8222;Kriminelle&#8221; sind Feinde, hinter denen keine gesellschaftlich m\u00e4chtige Gruppe steht. Die Verunsicherung durch Massenkriminalit\u00e4t und Organisierte Kriminalit\u00e4t rechtfertigt Sondervollmachten f\u00fcr die Kontrollinstanzen, die \u00fcber offizielle Verlautbarungen im politischen Diskurs legitimiert werden k\u00f6nnen. Der Feind &#8222;Kriminalit\u00e4t&#8221; bleibt immer am Leben; das bedeutet, da\u00df der Kampf noch erfolgreicher gef\u00fchrt werden k\u00f6nnte, &#8222;w\u00fcrden die Gener\u00e4le mit noch mehr Vollmachten und Mitteln ausgestattet&#8221;. Kriminalit\u00e4t kann zugleich \u00fcberwunden und erhalten werden, das hei\u00dft, das Konzept besitzt hinreichend Profil, um als Kriminalit\u00e4t bek\u00e4mpft zu werden; zugleich aber bleibt es unklar genug, um bei Bedarf aktualisiert zu werden, da Kriminalit\u00e4t gleichsam hinter der n\u00e4chsten Ecke zu vermuten ist. Die Dramatisierung der Kriminalit\u00e4ts-Bedrohung lenkt von anderen gesellschaftlichen (Gro\u00df-)Problemen ab. Dieses Konzept funktioniert nur deshalb so gut, weil Kriminalit\u00e4t an erfahrbare Problemsituationen ankn\u00fcpft. [2]<\/p>\n<p>Fragw\u00fcrdig an dem Konstrukt Innere Sicherheit als Wahlkampfthema &#8212; wie als Thema des politischen Diskurses \u00fcberhaupt &#8212; ist daher nicht nur, da\u00df es von komplexeren und nach L\u00f6sung dr\u00e4ngenden Problemen und Gefahren der Gegenwart ablenkt, sondern fragw\u00fcrdig ist auch das Spiel mit den gef\u00e4hrlichen Waffen der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung, denn der Staat der maximalen Inneren Sicherheit ist und bleibt der Polizeistaat. Maximale Strafverfolgung und polizeiliche Gefahrenabwehr bedeuten die Preisgabe der Sph\u00e4re der b\u00fcrgerlichen Freiheitsrechte, die Unterwerfung der B\u00fcrger unter die staatliche Gewalt und die Auslieferung der B\u00fcrger an das Wohlwollen der staatlichen Organe.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"bedrohungsszenario\">Bedrohungsszenario<\/span><\/h2>\n<p>Die umrissenen Charakteristika von Diskursen \u00fcber Innere Sicherheit finden sich selbstverst\u00e4ndlich auch im Antrag des Bundesvorstandes der CDU. Hervorstechend ist eine subtile, augenscheinlich \u00fcberlegte Verkn\u00fcpfung unterschiedlicher Elemente, die ein Szenario der Bedrohung zeichnen. Aufgegriffen werden dabei eben jene Symptome, welche bereits medial inszenierte Themen der Bedrohung darstellen. Die CDU-Programmatik trifft daher auf ein bereits weitgehend konsentiertes Bild von Bedrohlichkeit und kn\u00fcpft auf diese Weise an eine in der Bev\u00f6lkerung vorhandene Stimmung an. Themen wie Gewalt und Gewaltanstieg in der Gesellschaft, dramatisch zunehmende Eigentums-, Ausl\u00e4nder-, Drogen- und nat\u00fcrlich Organisierte Kriminalit\u00e4t dominieren das Szenario der Bedrohung: &#8222;Die anwachsende Kriminalit\u00e4t und die zunehmende Gewalt in unserer Gesellschaft mu\u00df uns mit gro\u00dfer Sorge erf\u00fcllen. Mehr als sechs Millionen Straftaten wurden 1992 in Deutschland registriert. Die Polizeilichen Kriminalstatistiken weisen in manchen Sparten dramatische Steigerungsraten aus. Dies gilt &#8212; nicht nur, aber vor allem &#8212; im Bereich der Eigentumsdelikte, die den B\u00fcrger im Alltag besonders betreffen. Dabei handelt es sich oftmals um Erscheinungsformen Organisierter Kriminalit\u00e4t. Viele Mitb\u00fcrgerinnen und Mitb\u00fcrger f\u00fchlen sich angesichts dieser Entwicklung verunsichert, bedroht und gef\u00e4hrdet. Sie erwarten zu Recht, da\u00df der Staat alles daran setzt, um Kriminalit\u00e4t und Gewalt nachhaltig entgegenzutreten&#8220; (S. 3).<\/p>\n<p>Nun soll an dieser Stelle der Anstieg der polizeilich registrierten Kriminalit\u00e4t und auch die durchaus zunehmende Besorgnis weiter Teile der Bev\u00f6lkerung \u00fcber diese statistische Kriminalit\u00e4tsentwicklung gar nicht in Frage gestellt werden. Gleichwohl ist zu ber\u00fccksichtigen, da\u00df beide Indikatoren keineswegs die objektive Bedrohung der Bev\u00f6lkerung durch Kriminalit\u00e4t wiedergeben: W\u00e4hrend schon die Kriminalstatistik zu gro\u00dfen Teilen eher ein Spiegel des Anzeigeverhaltens der Bev\u00f6lkerung und der Arbeitsschwerpunkte der Polizei ist [3], geht das Sicherheitsempfinden in der Bev\u00f6lkerung prim\u00e4r aus der massenmedial vermittelten Bedrohungslage hervor. [4] In der Regel ist eine erhebliche Diskrepanz zwischen subjektivem Bedrohungsempfinden und der an anderen Indikatoren offiziell bemessenen Kriminalit\u00e4t zu verzeichnen. Die Ursache f\u00fcr das subjektive Unsicherheitsempfinden liegt in einem Komplex von Unsicherheitsfaktoren begr\u00fcndet, die nicht auf den Aspekt der Kriminalit\u00e4t reduzierbar, sondern in das Feld politisch-\u00f6konomischer Bedingungen eingewoben sind. Soziale, \u00f6konomische und \u00f6kologische Bedrohungen versetzen in eine Lage der Ungewissheit, der eine entsprechende Stimmung nachfolgt. Im politischen Diskurs &#8212; und so auch in dem vorliegenden CDU-Papier &#8212; kann diese Stimmung mit einer Ursachenzuschreibung im Sinne von Kriminalit\u00e4t kanalisiert und verk\u00fcrzt werden. Die vorhandenen sozialen Bedrohungen geben somit den N\u00e4hrboden ab, auf dem Kriminalit\u00e4tsfurcht heraufbeschworen und verst\u00e4rkt wird durch medial erzeugte Szenarien von Gefahren, die wiederum zugleich von politisch-\u00f6konomischen Ursachen gesellschaftlicher Schieflagen ab-lenken. Indem z.B. Delikttypen, wie Einbruch, die klassischerweise als Einzeltaten aus dem Bereich der Alltagskriminalit\u00e4t deklariert wurden, mit Massenkriminalit\u00e4t und Organisierter Kriminalit\u00e4t in Verbindung gebracht werden, stilisiert man sie zu einem massenhaft bedrohlichen, n\u00e4mlich organisierten Verbrechen.<\/p>\n<p>Begleitet wird die solcherma\u00dfen vorgenommene Zuspitzung eines gesellschaftlichen Zerfalls in dem CDU-Papier durch ein entsprechendes Vokabular, welches die Gefahren einerseits schon in den Details zeichnet und andererseits zugleich sondiert zwischen Gut und B\u00f6se, Schlechtem und zu Erhaltendem. Diese Polarisierung wird dadurch pointiert, da\u00df es die &#8222;Schw\u00e4cheren in der Gesellschaft&#8221; seien, zu deren Schutz es eines starken staatlichen Gewaltmonopols bed\u00fcrfe (S. 3). Damit wird ein eindeutig bestimmbarer Wertekanon suggeriert und als konsensf\u00e4higes Raster des Zusammenlebens (&#8222;bew\u00e4hrte Grundwerte&#8220;) pr\u00e4sentiert: &#8222;Das Anwachsen der Massenkriminalit\u00e4t spiegelt einen gesellschaftlichen Wertewandel wider. Achtung vor Leib und Leben, fremdem Hab und Gut, Solidarit\u00e4t mit den Mitmenschen, Rechts- und Unrechtsbewusstsein haben abgenommen. Ohne einen allgemein g\u00fcltigen und eingehaltenen Konsens \u00fcber Recht und Ordnung kommt keine Gesellschaft aus. Wir halten es daher f\u00fcr dringend geboten, die Akzeptanz des rechtsstaatlichen Werte- und Normengef\u00fcges zu verbessern. Die G\u00fcltigkeit unserer bew\u00e4hrten Grundwerte,die Verbundenheit und das Verantwortungsgef\u00fchl gegen\u00fcber Familie, Gesellschaft und Staat sowie die Achtung\u00a0auch der ungeschriebenen sozialen Verhaltensregeln haben langfristig einen\u00a0erheblichen Einflu\u00df auf die Kriminalit\u00e4tsentwicklung&#8221; (S. 5).<\/p>\n<p>Diesem konservativen Wertemodell entspricht die Vorstellung von einer ebenso eindeutig bestimmbaren gesellschaftlichen Ordnung, in der die Familie die &#8222;Keimzelle&#8221; des Staates und des gesellschaftlichen Miteinanders darstellt\u00a0 &#8212;\u00a0 ein Modell, das alternative, von der traditionellen Kernfamilie abweichende Lebensformen als suspekt und nicht in die normale Ordnung passend ausschlie\u00dft. Auf staatlicher Ebene wird diese &#8222;gemeinschaftliche Gesellschaftlichkeit&#8220; getragen<br \/>durch ein wiederum eindeutig bestimmbares Ordnungsgef\u00fcge, in dem das Recht und die staatlichen Ordnungsorgane ihren gesellschaftlich konsentierten, zugewiesenen Platz und die entsprechende ordnende Funktion einnehmen: &#8222;Wir Christliche Demokraten stehen ein f\u00fcr die wehrhafte Demokratie &#8230; Wir bekennen uns zum staatlichen Gewaltmonopol&#8221; (S. 3).<\/p>\n<p>Auf diesem Boden ist es dann m\u00f6glich, mit Vokabeln wie &#8222;Entschiedenheit&#8221; und &#8222;Konsequenz&#8221; die nicht nur rechtm\u00e4\u00dfige, sondern vor allem auch rechtschaffene Strafverfolgung einzuklagen. Dies geschieht mit Hilfe simpler Erkl\u00e4rungsmuster, denen zufolge etwa Arbeitslosigkeit und berufliche Ausbildungsdefizite als Entstehensquelle f\u00fcr kriminelle Bereitschaft hingestellt werden: &#8222;Berufliche Ausbildungsdefizite und Arbeitslosigkeit k\u00f6nnen die Anf\u00e4lligkeit gegen\u00fcber kriminellen Einfl\u00fcssen erh\u00f6hen&#8220; (S. 5).<\/p>\n<p>Auch fehlt die (Re-)Produktion von Stigmatisierungen nicht. Man zeichnet eine sanfte aber wirkungsvolle Verbindungslinie von Ausl\u00e4ndern und Kriminalit\u00e4t, die aus der rechtsradikalen Propaganda wohlbekannt ist. &#8222;Der weitaus gr\u00f6\u00dfte Teil der Ausl\u00e4nder achtet die Gesetze. Dennoch gibt der zunehmende Anteil ausl\u00e4ndischer Straft\u00e4ter an der Kriminalit\u00e4tsentwicklung Anla\u00df zur Sorge. Er belastet das gute Miteinander von Deutschen und bei uns lebenden Ausl\u00e4ndern. Es ist daher dringend geboten, da\u00df gegen ausl\u00e4ndische Straft\u00e4ter unter voller Anwendung und Aussch\u00f6pfung der Ausweisungsvorschriften des Ausl\u00e4nderrechts vorgegangen wird. Wer das Aufenthaltsrecht f\u00fcr kriminelle Machenschaften mi\u00dfbraucht, hat es verwirkt. Insbesondere ausl\u00e4ndische Drogendealer m\u00fcssen abgeschoben werden&#8220; (S. 8).<\/p>\n<p>Diese Art der Inszenierung sorgf\u00e4ltig ist \u00a0zugeschnitten auf bereits vorhandene \u00c4ngste und latente Bedrohungsgef\u00fchle in der Bev\u00f6lkerung,\u00a0verankert sich folglich auf dem Untergrund eines konsenstr\u00e4chtigen Gesellschaftsbildes. Gerade der latente Charakter solcher Bedrohungsgef\u00fchle und die Diffusit\u00e4t, die jeder Angst zu eigen ist, machen die Wirkung dieses Kriminalit\u00e4tsdiskurses aus. Wie schon gesagt, handelt es sich hierbei um die Vereinfachung einer komplizierten gesellschaftlichen Lage, deren Wirkungszusammenh\u00e4nge in der CDU-Programmatik ebenso ausgeklammert werden wie die Ursachen f\u00fcr die angesprochenen Probleme\u00a0und das Lebensgef\u00fchl der Gesellschaftsmitglieder. Um nur einen einschl\u00e4gigen Komplex schemenhaft zu skizzieren\u00a0 &#8212;\u00a0 der an dieser Stelle nicht ausf\u00fchrlich dargestellt werden kann , der das derzeitige Geschehen aber ma\u00dfgeblich bestimmt &#8212;, sei au die mit der Vereinigung verbundene Politik verwiesen: Versprechen, die in diesem Bereich gemacht und nicht gehalten wurden, f\u00fchr(t)en zu sozialen Spannungen, die nicht zuletzt auf dem Gef\u00fchl der \u00f6stlich residierenden Mitb\u00fcrger beruhten, um eben dieses Versprochene betrogen worden zu sein. Ein ebensolcher Eindruck stellt sich unmittelbar ein wenn die nachfolgende Wirtschaftspolitik soziale Ungerechtigkeiten bewirkt, die ebenfalls zulasten des \u00f6stlichen Teils Deutschlands gehen. F\u00fcr die gesamte bundesrepublikanische Bev\u00f6lkerung schlie\u00dflich ist der vielbeschworene &#8222;Aufschwung Ost&#8220; (eine euphemistische Vokabel schon f\u00fcr sich genommen) ausgeblieben. Statt dessen hat sich der Appell an das &#8222;gemeinsame Teilen&#8220; zu einem sozialen Konkurrenzkampf ausgeweitet, bei dem die jeweils weniger oder nicht Privilegierten den K\u00fcrzeren ziehen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"kontrollszenario\">Kontrollszenario<\/span><\/h2>\n<p>Die Ablenkung von gesellschaftlichen Gro\u00dfproblemen (durch die Dramatisierung von Kriminalit\u00e4t) und die unangemessene Zuschreibung von Problemursachen (auf der Ebene individueller Rechtstreue und Moral) stellen nur einen, wohl den geringeren Teil der Gef\u00e4hrlichkeit solcher Kriminalit\u00e4tsdiskurse dar. Viel bedrohlicher erscheinen da die vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen und Umbauten des liberalen Rechtsstaates, die als notwendig zur Effektivierung der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung angesehen werden. Zu Beginn machen die CDU-Autoren deutlich was sie als das Ziel verst\u00e4rkter staatlicher Kontrolle angesehen haben m\u00f6chten: Die Christlich Demokratische Union Deutschlands tritt ein f\u00fcr eine konsequente Politik zum Schutz des B\u00fcrgers. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der sich alle frei bewegen und sicher f\u00fchlen k\u00f6nnen. Freiheit, Leib und Leben sowie \u00f6ffentliches und privates Eigentum m\u00fcssen als zentrale Rechtsg\u00fcter wirkungsvoll gesch\u00fctzt werden&#8220; (S. 3).<\/p>\n<p>Dagegen ist zun\u00e4chst wenig einzuwenden,\u00a0 und auch die bereits oben angef\u00fchrten Forderungen nach einer moralischen Restauration von &#8222;bew\u00e4hrten&#8220; Normen und Werten und nach einer R\u00fcckkehr zur Familie als &#8222;Keimzelle der Gesellschaft&#8221; k\u00f6nnen zwar als solche des vorigen Jahrhunderts kritisiert werden, sind ansonsten aber eher harmlos konservativ. Was dann aber im Anschlu\u00df an diese Ausf\u00fchrungen gefordert wird, ist keineswegs mehr als konservativ-bekanntes more-of-he-same zu verstehen, sondern als ein Ausblick in die &#8222;Brave New World&#8220; einer kontrollierten Gesellschaft und als ein Vorschlag zur massiven Demontage des Rechtsstaates.<br \/>Um die Grenze zwischen Recht und Unrecht nicht verwischen zulassen, setzt sich die CDU f\u00fcr eine konsequente Strafverfolgung auch im Bagatellbereich ein: &#8222;Eine Entkriminalisierung sogenannter &#8218;Bagatelldelikte&#8216; sowie einen pauschalen oder an den Wertgrenzen orientierten Gebrauch der strafprozessualen Vorschriften \u00fcber Einstellungen wegen Geringf\u00fcgigkeit lehnen wir ab&#8220; (S. 6). Das bedeutet: Gerade jugendtypische Bagatelldelikte, wie etwa Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder \u00e4hnliches, sollen, entgegen aller kriminologischen Erkenntnis und strafrechtlichen Vernunft, ausnahmslos strafrechtlich sanktioniert werden. Dar\u00fcber hinaus wird die Erh\u00f6hung des Entdeckungsrisikos und der Aufkl\u00e4rungsraten angestrebt, wozu die Pr\u00e4senz der Polizei auf Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen deutlich verst\u00e4rkt werden soll (S. 6): durch Personalaufstockung, Aufgabenbereinigung und Aufgabenumschichtung (S. 23). Andere gesellschaftliche Gruppen und Institutionen sollen zudem in die Bek\u00e4mpfung der Massenkriminalit\u00e4t einbezogen werden: &#8222;Familie und Schulen, Verein, Verkehrsbetriebe, in der Sozialarbeit t\u00e4tige Institutionen, kommunale Beh\u00f6rden und die lokale Wirtschaft sind hier besonders gefordert. Sie sollen gemeinsam mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten in entsprechende Aktionen eingebunden werden&#8220; (S. 7). Eine solche konzentrierte Gro\u00dfoffensive unter der Regie vo Polizei und Staatsanwaltschaften weckt Assoziationen an das Bild von einer Stasi, das f\u00fcr die CDU ansonsten immer als antikommunistisches Feindbild Nr.1 herhalten mu\u00dfte.<\/p>\n<p>Die Vorstellung von einer umfassenden und m\u00f6glichst l\u00fcckenlosen Aufdeckung und Ahndung aller in der Gesellschaft vorkommenden kleinen und gro\u00dfen Verst\u00f6\u00dfe gegen Strafrechtsnormen l\u00e4\u00dft, ungeachtet der Zweifel an der Realisierbarkeit, unweigerlich an die inzwischen f\u00fcnfundzwanzig Jahre alten Einsichten des Kriminalsoziologen Popitz [5] denken. Popitz hatte die These entwickelt, da\u00df es zum einen weder funktional noch m\u00f6glich ist, jeden Normversto\u00df in einer Gesellschaft zu verfolgen, da die jeweilige Norm und ihr G\u00fcltigkeitsanspruch Schaden nehmen, wenn ihre massenhafte Mi\u00dfachtung \u00f6ffentlich wird, und da\u00df zum anderen die ausnahmslose Ahndung aller Normverst\u00f6\u00dfe das gesamte Strafrechtssystem (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichtsbarkeit und Strafvollzug) in den Kollaps treiben w\u00fcrde. Popitz hatte daraus den Schlu\u00df gezogen, da\u00df die Selektivit\u00e4t der Strafverfolgung und das so entstehenden Dunkelfeld funktional und \u00fcberlebensnotwendig f\u00fcr das Strafrechtssystem seien.<\/p>\n<p>Die CDU scheint sich dieser Problematik, zumindest was den letzten Punkt betrifft, durchaus bewu\u00dft zu sein, zieht daraus aber ganz andere Konsequenzen. Sie schl\u00e4gt vor, den Weg der Beseitigung von &#8222;Arbeitsbehinderungen&#8220; der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu gehen und scheut sich dabei nicht davor zur\u00fcck, die Eckpfeiler des liberalen Rechtsstaates in Tr\u00fcmmer zu legen. Im folgenden sollen, ohne Garantie auf Vollst\u00e4ndigkeit, einige entsprechende Vorschl\u00e4ge der CDU vorgestellt werden: Alle M\u00f6glichkeiten zur Beschleunigung des Strafverfahrens sollen genutzt (S. 6) und die M\u00f6glichkeiten der Ablehnung des beschleunigten Verfahrens eingeschr\u00e4nkt werden (S. 7). &#8222;Die Vereinfachung des Beweisrechts, insbesondere die Beschr\u00e4nkung des Beweisantragsrechts in einem bestimmten Verfahrensstadium, sowie die Verbesserung der M\u00f6glichkeit der Ablehnung von Beweisantr\u00e4gen (Prozessverschleppung)&#8220; (S. 7, Hervorhebungen, d.A.) sollen durchgesetzt werden.<\/p>\n<p>Hinter diesen beiden Punkten und ihrer harmlos anmutenden Terminologie (Beschleunigung und Vereinfachung des Strafverfahrens, Verhinderung und Verschleppung) verbirgt sich die Forderung nach einer massiven und sehr bedenklichen Verschiebung des Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisses von Staatsanwaltschaft und Verteidigung (bzw. Angeklagte\/r) im Strafverfahren, d.h. eine Verschiebung zuungunsten der letztgenannten Proze\u00dfpartei, die hierdurch in einigen ihrer wichtigsten Verteidigungsressourcen beschnitten wird.<\/p>\n<p>Die Daten aller Register, &#8222;die f\u00fcr die Beurteilung von Tat und T\u00e4ter erforderliche Daten verwalten (Bundeszentralregister, Verkehrszentralregister, F\u00fchrerscheinregister)&#8220; sollen zusammengelegt werden (S. 8): &#8222;Der Datenschutz mu\u00df&#8230;in allen seinen Auspr\u00e4gungen und bei allen Regelungen abgewogen werden mit anderen, vorrangigen Interessen der B\u00fcrger und der Gemeinschaft. Dazu geh\u00f6rt das Bed\u00fcrfnis des B\u00fcrgers nach dem Schutz vor Kriminalit\u00e4t und nach Gew\u00e4hrleistung der inneren Sicherheit. Datenschutz darf nicht zum T\u00e4terschutz werden&#8220; (S. 9).<\/p>\n<p>Unter Verweis auf die Organisierte Kriminalit\u00e4t, die wohlgemerkt f\u00fcr die CDU auch hinter der Massenkriminalit\u00e4t steht und somit als allgegenw\u00e4rtig konstruiert wird, wird &#8222;die Erweiterung der Einsatzm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Rasterfahndung und der Befugnisse verdeckter Ermittler&#8221; (S. 14) gefordert. &#8222;Ihnen (den verdeckten Ermittlern, d. A.) m\u00fcssen begrenzte, milieubedingte Normverletzungen gesetzlich zugestanden werden&#8221; (S. 14, Hervorhebungen, d. A.). Es soll also der als T\u00e4terschutz verleumdete Datenschutz weiter abgebaut werden, und das unbeeindruckt von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum &#8222;Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung&#8221; und zur kritischen Diskussion um die Probleme und Gefahren der Rasterfahndung im Zusammenhang der Terroristenfahndung. Damit nicht genug: verdeckten Ermittlern soll auch noch das Begehen von &#8222;milieubedingten&#8221; Straftaten erlaubt, Ph\u00e4nomene wie das &#8222;Celler Loch&#8221; also legalisiert werden.<\/p>\n<p>Der Gro\u00dfe Lauschangriff (diese despektierliche Bezeichnung wird nicht verwendet) soll nat\u00fcrlich auch legalisiert werden: &#8222;Die CDU erachtet es f\u00fcr dringend notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz technischer Mittel zu schaffen, damit Verbrecher in ihren Wohnungen abgeh\u00f6rt und deren Gespr\u00e4che aufgezeichnet werden k\u00f6nnen&#8221; (S. 13).<\/p>\n<p>Die rechtsstaatliche Fessel der Voraussetzung eines hinreichenden Anfangsverdachts f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Ermittlungen soll gekappt und die Stellung des BKA gest\u00e4rkt werden: &#8222;Um Terrorismus und Organisierte Kriminalit\u00e4t wirksam bek\u00e4mpfen zu k\u00f6nnen, mu\u00df das Bundeskriminalamt in die Lage versetzt werden, Ermittlungen schon vor dem konkreten Anfangsverdacht aufnehmen zu k\u00f6nnen. Notwendig ist daher die Schaffung von Rechtsgrundlagen f\u00fcr Initialermittlungen des Bundeskriminalamtes und die Zuweisung origin\u00e4rer Zust\u00e4ndigkeiten im Rahmen der Terrorismusbek\u00e4mpfung und der Bek\u00e4mpfung Organisierter Kriminalit\u00e4t&#8221; (S. 15).<\/p>\n<p>Die letzte Forderung einer Ausweitung polizeilicher Ermittlungen auf den Bereich unterhalb der Schwelle eines konkreten Anfangsverdachts verdeutlicht, da\u00df Ma\u00dfnahmen wie der gro\u00dfe Lauschangriff sich keinesfalls nur gegen zweifelsfrei identifizierte &#8222;Verbrecher&#8221; richten und nur deren Privatsph\u00e4re ber\u00fchren sollen, sondern gegen jeden gerichtet sind, der aus welchem Grund auch immer den Ermittlungsbeh\u00f6rden verd\u00e4chtig erscheint.<\/p>\n<p>Selbst die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz wird trotz deutscher GESTAPO- und STASI-Vergangenheiten \u00fcber den Haufen geworfen. Unter Verweis auf Organisierte Kriminalit\u00e4t, illegalen Drogen- und Waffenhandel, sowie &#8222;gewaltt\u00e4tigen politischen Extremismus&#8221; wird die Verrechtlichung der Informationsweitergabe vom Verfassungsschutz zu den Strafverfolgungsorganen (S. 15) und die Beteiligung des Verfassungsschutzes bei der Bek\u00e4mpfung der Organisierten Kriminalit\u00e4t (S. 16) gefordert: &#8222;Wir treten daf\u00fcr ein, dem Verfassungsschutz durch Gesetz die M\u00f6glichkeit einzur\u00e4umen, durch Abh\u00f6rma\u00dfnahmen \u00fcber das Entstehen krimineller Vereinigungen, \u00fcber die Vorbereitung volksverhetzender Aufrufe und die Aufstachelung zum Rassenha\u00df schon im Planungsstadium zielgerichtete Informationen zu beschaffen. Der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz Polizei und Justiz mu\u00df verbessert werden: &#8220; (S. 20)<\/p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit der Anordnung von Vorbeugehaft soll ausgebaut und st\u00e4rker genutzt sowie der \u00a7 112a StPO (weitere Gr\u00fcnde f\u00fcr die Anordnung von Untersuchungshaft) dahingehend novelliert werden, da\u00df eine U-Haft-Anordnung erleichtert wird: &#8222;Gegen Straft\u00e4ter, die der Begehung einer politisch motivierten Straftat mit Gewaltanwendung dringend verd\u00e4chtigt werden, mu\u00df zuk\u00fcnftig bei Wiederholungsgefahr in weit gr\u00f6\u00dferem Umfang als bisher durch den Haftrichter Untersuchungshaft angeordnet werden &#8230; Um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder die Fortsetzung einer Straftat, insbesondere im Rahmen gewaltt\u00e4tiger Ausschreitungen, zu unterbinden, mu\u00df die Polizei potentielle Gewaltt\u00e4ter vorbeugend in Gewahrsam nehmen k\u00f6nnen&#8221; (S. 18f).<\/p>\n<p>Soweit das Horrorszenario der Demontage des Rechtsstaates unter der \u00dcberschrift &#8222;Effektivierung der Strafverfolgung&#8221;. Aber damit nicht genug, die Kriminalisierungsschraube soll auch von der Tatbestands- und Strafandrohungsseite her angezogen werden: Das Strafma\u00df f\u00fcr Gewaltdelikte (&#8222;vom Widerstand gegen Vollzugsbeamte, \u00fcber Landfriedensbruch bis hin zu K\u00f6rperverletzung und Raub&#8221;) soll angehoben (S. 11), der Versuch der K\u00f6rperverletzung unter Strafe gestellt werden (S. 11). K\u00f6rperverletzungs- und Beleidigungsdelikte sollen zu Offizialdelikten werden, gegen die auch ohne besonderes \u00f6ffentliches Interesse und ohne Strafverfolgungsinteressen des Opfers von Amts wegen eingeschritten werden kann bzw. mu\u00df (S.11). Im Drogenbereich wird &#8222;der resignativen Flucht in die &#8218;Legalisierung&#8217;&#8221; (auch weicher Drogen) eine Absage erteilt. Statt dessen wird die lebenslange Freiheitsstrafe bei bandenm\u00e4\u00dfiger Bet\u00e4ubungsmittelkriminalit\u00e4t gefordert und sollen neue Straftatbest\u00e4nde &#8222;des Mitf\u00fchrens von Waffen beim Begehen von Bet\u00e4ubungsmittelkriminalit\u00e4t&#8221;, &#8222;f\u00fcr das Einsetzen von Kindern beim Bet\u00e4ubungsmittelhandel&#8221; und f\u00fcr die &#8222;Abzweigung von Chemikalien zum Zwecke der illegalen Bet\u00e4ubungsmittelherstellung&#8221; (S. 18) eingef\u00fchrt werden. Im Bereich des sogenannten gewaltt\u00e4tigen politischen Extremismus wird allen Bestrebungen, &#8222;durch \u00c4nderungen des Straftatbestandes der N\u00f6tigung die St\u00f6rung friedlicher Versammlungen oder die Blockade des Stra\u00dfenverkehrs, \u00f6ffentlicher Einrichtungen u.\u00e4. straffrei zu stellen&#8221;, eine Absage erteilt (S. 19, Hervorhebungen, d. A.). Vielmehr soll der Straftatbestand des Landfriedensbruchs so novelliert werden, &#8222;da\u00df sich auch derjenige strafbar macht, der sich im Falle von Gewaltt\u00e4tigkeiten und Bedrohungen aus einer Menschenmenge heraus nicht aus ihr entfernt oder sich ihr anschlie\u00dft, obwohl die Polizei dazu aufgefordert hat, auseinanderzugehen &#8230; Extremistische Organisationen&#8221; sollen sich zuk\u00fcnftig die Aktivit\u00e4ten ihrer Mitglieder zurechnen lassen (S. 19f).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"demontage-des-rechtsstaates\">Demontage des Rechts&shy;s&shy;taates<\/span><\/h2>\n<p>Die meisten der zentralen Vorschl\u00e4ge sind nicht neu, und um sie wurden in den letzten Jahren teilweise umfangreiche Diskussionen gef\u00fchrt (z.B. Lauschangriff, Verfahrensbeschleunigungsgesetz, Trennung von Polizei und Verfassungsschutz, Datenschutz vs. T\u00e4terschutz).<\/p>\n<p>Was erschreckt, ist in erster Linie die Ballung und nahezu l\u00fcckenlose Auflistung all dessen, was in den letzten Jahren in die Diskussion gebracht wurde. Das Papier zeugt von einer polizei- und strafrechtszentrierten und vor allem radikal anti-rechtsstaatlichen Perspektive der Autoren. Es kommt ein Staatskonzept zum Ausdruck, das vollkommen unber\u00fchrt ist von jedem Anflug von liberaler Staatstradition. Indem Innere Sicherheit, sprich Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung, als erste gesellschaftliche Aufgabe gesetzt wird und die Macht des Staates und seines Gewaltmonopols gleichgesetzt werden mit dem Ma\u00df der Inneren Sicherheit in der Gesellschaft, bedeutet die Steigerung der Inneren Sicherheit die Entfesselung der Staatsgewalt von ihren rechtsstaatlichen Begrenzungen.<\/p>\n<p>Durch die popul\u00e4re, von verschiedenen politischen Kr\u00e4ften getragene Errichtung von Legitimationsfiguren wie dem Organisierten Verbrechen, den gro\u00dfen Drogenkartellen und der weitgehend politisch motivierten Gewaltkriminalit\u00e4t wird es offensichtlich auch gegen\u00fcber eher linksliberalen Kreisen in der Gesellschaft m\u00f6glich, die Demontage des Rechtsstaates und die Entgrenzung der Staatsgewalt zu propagieren. Die Verlockung ist im Kriminalit\u00e4tsbereich allerdings auch besonders gro\u00df, denn die Zielpersonen der vorgeschlagenen \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen und Sanktionierungen sind vermeintlich immer nur die anderen, gegen die als Problemverursacher gar nicht konsequent genug vorgegangen werden kann. Wer sich nichts zu Schulden kommen l\u00e4\u00dft, braucht scheinbar auch nicht die staatlichen Organe und deren Ma\u00dfnahmen der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung zu f\u00fcrchten.<\/p>\n<p>Gerade dieser Vorstellung ist entschieden entgegenzutreten, denn wenn, wie von der CDU gefordert, die Voraussetzungen f\u00fcr staatliche Eingriffe (sei es die \u00dcberwachung der Privatsph\u00e4re oder die Anordnung von Vorbeugehaft) immer mehr heruntergeschraubt und die verfahrensm\u00e4\u00dfigen Sicherungen gegen ungerechtfertigte Verurteilungen abgebaut werden (Verfahrensbeschleunigung, Reduzierung der Rechte der Verteidigung), wird nat\u00fcrlich jede\/r m\u00f6gliches Objekt staatlicher Repressionsma\u00dfnahmen. Insbesondere trifft das f\u00fcr diejenigen zu, die sich etwa an den inzwischen eigentlich etablierten Formen au\u00dferparlamentarischen Protests beteiligen (z.B. an Sitzblockaden, oder an Demonstrationen, bei denen es eventuell zu Ausschreitungen kommt), oder die, die auch nur ab und an mal ihr Haschisch- Pfeifchen rauchen und ihren entsprechenden Bedarf auf dem Schwarzmarkt decken m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die staatlichen Eingriffe (Festnahme, Anwendung physischen Zwanges etc.) sind dabei nicht vernachl\u00e4ssigbare Bagatellen, die man halt in Kauf zu nehmen hat, sondern Beeintr\u00e4chtigungen, die oft massiver und gravierender sind als das, was mit ihnen verhindert werden soll. Staatliche Gewalt bleibt Gewalt, die nicht allein wegen ihres mutma\u00dflich guten Zweckes frei davon ist, zur Gefahr f\u00fcr die Gesellschaft zu werden. Aus diesem Grunde gibt es ja (noch!?) die Begrenzungen staatlicher Eingriffsbefugnisse in den Grundrechtsbereich der b\u00fcrgerlichen Freiheitsrechte, auch wenn sie aus der Sicht der Apparate zu Recht als Arbeitsbehinderungen gesehen werden k\u00f6nnen, und es mu\u00df entgegen der vorgetragenen CDU-Auffassung die Freiheit der B\u00fcrger zumindest tendenziell als Gegensatz zu der Autorit\u00e4t des Staates gesehen werden.<\/p>\n<p>Besonders brisant ist dieses Verh\u00e4ltnis im Bereich der freien politischen Bet\u00e4tigung der B\u00fcrger. Den Verfassungsschutz st\u00e4rker mit der Strafverfolgung zu verkoppeln, die Polizei und das BKA zu erm\u00e4chtigen, ohne Anfangsverdacht Initiativermittlungen durchzuf\u00fchren, um z.B. den Terrorismusverdacht gegen bestimmte Personen oder Organisationen abzukl\u00e4ren, er\u00f6ffnet der Bespitzelung Oppositioneller T\u00fcr und Tor. Auch wenn bei politisch motivierter Gewalt im Moment von vielen eher an rechtsextreme Gruppierungen und Personen gedacht wird, so treffen solche Ma\u00dfnahmen doch keinesfalls ausschlie\u00dflich diesen Personenkreis. Und selbst strafrechtsimmanent ist es zweifelhaft, ob die vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen realistisch und funktional sind. Die Ablehnung jeder Form von Entkriminalisierung im Bagatellbereich steht der Notwendigkeit der Entlastung der Justiz diametral entgegen, und es gibt zudem keine kriminologischen Befunde, die einen solchen Schritt unter der Perspektive der Spezial- oder Generalpr\u00e4vention sinnvoll erscheinen lassen. Es handelt sich hierbei offensichtlich um einen rein symbolischen Vorschlag zur populistischen Verdeutlichung von Entschlossenheit. Die Schaffung von Straftatbest\u00e4nden, wie versuchte Beleidigung oder versuchte K\u00f6rperverletzung, kann zwar unter Umst\u00e4nden hilfreich sein, um rechte Brandstifter h\u00e4rter bestrafen zu k\u00f6nnen (wegen versuchter K\u00f6rperverletzung, auch wenn kein Mensch zu Schaden kommt), sie stellt gleichzeitig aber die Konstruierung kaum handhabbarer Straftatbest\u00e4nde dar. Die Duldung von &#8222;Millieustraftaten&#8221; durch V-Leute schlie\u00dflich schafft ein nicht mehr zu entwirrendes \u00dcbergangsfeld zwischen Strafverfolgungsma\u00dfnahmen und kriminellen Aktivit\u00e4ten.<\/p>\n<p>Die CDU-Programmatik f\u00fchrt im Endeffekt zur Demontage all dessen, was den Rechtsstaat bisher noch bewahrenswert erscheinen lie\u00df, und hat eine klare Tendenz zum Polizei-und \u00dcberwachungsstaat. Dieser Konsequenz mu\u00df sich nicht nur die CDU, sondern m\u00fcssen sich auch die anderen Wahlkampfparteien, allen voran die SPD, bewu\u00dft sein, wenn sie mit dem Wahlkampfthema Innere Sicherheit soziale Probleme von ihrem gesellschaftlichen Entstehungszusammenhang isolieren und ausschlie\u00dflich unter Effektivit\u00e4tsgesichtspunkten als zu bek\u00e4mpfende Kriminalit\u00e4t konzipieren. Die bereits aus den siebziger Jahren stammende, humoristische Empfehlung, sich schnell noch einige Grundgesetze zu beschaffen, da sie wohl bald zu Liebhaberpreisen teuer zu verkaufen seien, hat durch die CDU-Forderungen einen Gro\u00dfteil ihrer Komik verloren.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"verweise\">Verweise<\/span><\/h2>\n<p>1 Wassermann Rudolf: Staatsziel Innere Sicherheit in: der kriminalist 24, 1992, S. 52-53; siehe auch Karier G\u00fcnther: Stichwort: Verbrechenskontrolle und Verbrechensvorbeugung, in: Kaiser, G. u.a. (Hrsg.):Kleines kriminologisches W\u00f6rterbuch, Heidelberg 1993 (3. Auflage), S. 248-253.<br \/>2 Christie Nils; Bruun, Kettil: Der n\u00fctzliche Feind. Die Drogenpolitik und ihre Nutznie\u00dfer, Bielefeld 1991.<br \/>3 Siehe z.B. Sellin, Thorsten: Die Bedeutung von Kriminalstatistiken, in: Sack, Fritz\/ K\u00f6nig, Rene (Hrsg.), Kriminalsoziologie, Frankfurt\/M. 1974, S. 41-60.<br \/>4 Siehe z.B. Boers, Klaus: Kriminalit\u00e4tsfurcht, Pfaffenweiler 1991.<br \/>5\u00a0Popitz, Heinrich: \u00dcber die Pr\u00e4ventivwirkung des Nichtwissens: Dunkelziffer, Norm und Strafe, T\u00fcbingen 1968.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2416,2414,2415],"publikationen":[1238],"class_list":["post-12267","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-henning-schmidt-semisch","autoren-susanne-krasmann","autoren-werner-lehne","publikationen-124-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.8 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Entgrenzung der Staatsgewalt - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/124-vorgaenge\/publikation\/entgrenzung-der-staatsgewalt\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Entgrenzung der Staatsgewalt - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die CDU und die Innere Sicherheit aus: vorg\u00e4nge Nr. 124 (Heft 4\/1993), S. 68-79 Innere Sicherheit hat sich in den letzten Monaten zu einem der Top-Themen der \u00f6ffentlichen politischen Diskussion entwickelt. 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