{"id":12271,"date":"1972-02-28T19:30:00","date_gmt":"1972-02-28T18:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/erklaerung-skandinavischer-bischoefe-zum-schwangerschaftsabruch\/"},"modified":"1972-02-28T12:00:00","modified_gmt":"1972-02-28T11:00:00","slug":"erklaerung-skandinavischer-bischoefe-zum-schwangerschaftsabruch","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/1-2-1972\/publikation\/erklaerung-skandinavischer-bischoefe-zum-schwangerschaftsabruch\/","title":{"rendered":"Erkl\u00e4rung skandinavischer Bisch\u00f6fe zum Schwangerschaftsabruch"},"content":{"rendered":"<p>Aus: vorg\u00e4nge Heft 1-2\/1972, S. 50- 56<\/p>\n<p><i>(vg) In Schweden, D\u00e4nemark, Norwegen stehen neue Liberalisierungen des Schwangerschaftsabbruch-Rechts bevor. Die Gesetzgebung ist dort zwar \u00fcberaus liberal, aber es haben sich asoziale L\u00fccken gezeigt. Darum hat inzwischen auch die Konferenz der skandinavischen (katholischen) Bisch\u00f6fe erneut zum Thema Stellung genommen. Ihr &#132;Hirtenbrief&#148;, nicht geeignet, den Gesetzgebungsvorgang zu beeinflussen, hat vor allem &#132;pastoralen&#148; Charakter, wenden sich an &#132;christliche&#148; Gruppen.<\/i><\/p>\n<p><i>Wir dokumentieren ihn hier, weil seine Argumente auch Interesse haben f\u00fcr die Ansichten katholischer (und teils: evangelischer) Kreise und Institutionen in der Bundesrepublik, die sich bisher noch von der Verhinderung einer Gesetzes\u00e4nderung Erfolg versprechen.<\/i><\/p>\n<p>1. Der Drang, sein Leben zu entfalten und es von Angst und Entw\u00fcrdigung zu befreien, ist eine der tiefsten Kr\u00e4fte im Kampf und Streben eines jeden Menschen. In einer Zeit wie der unseren mit ihren gro\u00dfen Umw\u00e4lzungen und neuen Fortschritten in der Herrschaft des Menschen \u00fcber die Natur und \u00fcber sein eigenes Dasein wird das, was wir \u00fcber den Sinn des Lebens, seinen Wert und seine Gesetze denken und glauben, besonders schicksalstr\u00e4chtig.<\/p>\n<p>Es ist einleuchtend, da\u00df die Bewertung des Menschenlebens in all seinen Phasen, einschlie\u00dflich der mit dem Lebensbeginn einsetzenden Phase, unser Selbstverst\u00e4ndnis tief ber\u00fchrt und in entscheidender Weise die Zukunft bestimmt, in die wir uns hineinbegeben. Die Mentalit\u00e4tsver\u00e4nderung, die in der Bewertung des Aborts vor sich zu gehen scheint, und auch die Entwicklung, die in der Gesetzgebung unserer L\u00e4nder bez\u00fcglich der Schwangerschaftsunterbrechung stattgefunden hat, haben deshalb weitgehende Konsequenzen.<\/p>\n<p>Das hier Folgende schreiben wir aus der Grundhaltung und aus den Voraussetzungen heraus, in die wir als katholische Bisch\u00f6fe gestellt sind. Vor allem wenden wir uns an jene, die &#151; im engeren oder weiteren Sinn &#151; den christlichen Glauben mit uns teilen. Unsere Hoffnung und unser Verstehen richtet sich aber auch an alle Menschen guten Willens, die in dieser Zeit Verantwortung f\u00fcr unsere gemeinsame Weiterentwicklung und unser gemeinsames Schicksal sp\u00fcren.<\/p>\n<h5 lang=\"en-US\"><span id=\"i-die-aktualitaeten-des-abortproblems\">I. Die Aktua&shy;li&shy;t&auml;ten des Abort&shy;pro&shy;blems<\/span><\/h5>\n<p>2. Wir sind uns klar dar\u00fcber, wie schwierig es ist, in einer Erkl\u00e4rung das Abortproblem zu behandeln: das bedeutet ja, da\u00df wir uns in die pers\u00f6nliche Gewissensnot vieler Menschen hineinbegeben, in einen Lebensbereich, wo viele Faktoren sich geltend machen und die Folgen vielf\u00e4ltig und schwerwiegend sind. Niemand kann die Tatsache \u00fcbersehen, da\u00df zahlreiche Frauen in den nordischen L\u00e4ndern und auch anderswo die hier einschl\u00e4gigen Lebensprobleme dadurch zu l\u00f6sen suchen, da\u00df sie die Unterbrechung einer unerw\u00fcnschten Schwangerschaft erw\u00e4gen oder gar direkt w\u00fcnschen. Ihr Lebensmilieu fordert sie oft auf, diese L\u00f6sung zu suchen, und die Gesellschaft, deren Glied sie sind, \u00f6ffnet ihnen in bestimmten F\u00e4llen den gesetzlichen Zugang dazu. Meinungsbildende Kreise haben sie in der letzten Zeit darauf hingewiesen, da\u00df die Freigabe des Aborts eine Voraussetzung sei f\u00fcr ihre volle menschliche Freiheit und f\u00fcr die Entfaltung ihres Rechtes auf ein gl\u00fcckliches Leben.<\/p>\n<p>Die nordischen L\u00e4nder haben auf diesem Gebiete Gesetzeswerke ausgearbeitet, die im Vergleich mit anderen L\u00e4ndern einen Mittelweg darstellen: weder eine absolute Ablehnung des Abortes noch eine v\u00f6llige Freigabe. Einzelne Indikationen anerkennt das Gesetz als legitim, und diese erhalten dazu in einzelnen L\u00e4ndern gern eine sehr weite und liberale Auslegung. Wo diese Indikationen nicht vorliegen, wird der Abort als illegal betrachtet. Wir sind hier gezwungen, uns etwas generell auszudr\u00fccken, weil die nordischen L\u00e4nder trotz einzelner Anl\u00e4ufe nicht zu einer Vereinheitlichung auf diesem Gebiete gelangen konnten. Gewisse Unterschiede in der Haltung der nordischen V\u00f6lker zum vorliegenden Problem machten dies bisher schwierig.<\/p>\n<p>Die zur Zeit geltenden Gesetze, die eine Folge davon sind, da\u00df fr\u00fchere Verbote immer mehr liberalisiert werden, scheinen die Erwartungen nicht erf\u00fcllt zu haben. Es ist eine vorherrschende Auffassung, da\u00df durch diese nicht ganz erreicht wurde, hart gepr\u00fcften Frauen eine wirklich gute L\u00f6sung ihrer Probleme zu bieten. Die von den gesetzlichen Instanzen gegebenen Richtlinien und. Entscheidungen erfahren in einigen unserer L\u00e4nder Kritik, weil sie willk\u00fcrlich wirken. Aus diesem Grunde setzen sich manche f\u00fcr eine Revision ein, und zwar sehr oft f\u00fcr eine radikale Liberalisierung der bestehenden Gesetze.<\/p>\n<p>Die christlichen Kirchen k\u00f6nnen ein so bedeutendes Problem nicht einfach unbeachtet lassen. Sie k\u00f6nnen sich nicht gleichg\u00fcltig gegen\u00fcber einer Praxis und Gesetzgebung verhalten, bei der es um Leben und Tod einer gro\u00dfen Zahl ungeborener Menschen geht. Jedesmal, wenn dieses Problem auftaucht, hat ganz besonders die katholische Kirche ihre Verantwortung ernst genommen und dies von den ersten Jahrhunderten ihrer Geschichte an. Das Christentum predigt ja keine abstrakte N\u00e4chstenliebe. Aus dem, was es verk\u00fcndigt, sucht es die Konsequenzen zu ziehen, n\u00e4mlich einer Liebe zu folgen, die das Leben der Menschen aktiv zu besch\u00fctzen sucht und diesem Leben eine Dimension gibt, die es \u00fcber den allzu engen Lebenszusammenhang hinausf\u00fchrt. Jahrhundertealte Erfahrung sagt uns, da\u00df die Ehrfurcht vor dem Menschenleben st\u00e4ndig bedroht ist, und da\u00df diese Ehrfurcht nur dann lebendig erhalten werden kann, wenn jeder einzelne Mensch bereit ist, seine Eigeninteressen zu opfern, wenn sich ein Konflikt zwischen Leben und Tod anmeldet.<\/p>\n<p>3. Die moderne Gesellschaftsentwicklung ist zweideutig. In einzelnen Punkten f\u00fchrt sie zu einem besseren Verst\u00e4ndnis des Wertes des Menschen. Aber im Gegensatz dazu bedroht sie auf anderen Gebieten die Ehrfurcht, die wir der Integrit\u00e4t und Unverletzlichkeit der menschlichen Person schulden. Wir behaupten nicht, da\u00df die Nachgiebigkeit, die wir in der Abortfrage feststellen, die einzige Bedrohung der Achtung vor dem Leben in unserer modernen Gesellschaft ist. In der heutigen Situation registrieren wir auch andere Bedrohungen, wie blinden Nationalismus, Gewaltmentalit\u00e4t, Rassismus, Wille zu ungehemmtem Profit u.a.m. Dessen ungeachtet deutet die Art, in der die Kampagne f\u00fcr Freigabe des Aborts oft gef\u00fchrt wird, auf eine weitverbreitete Geringsch\u00e4tzung des menschlichen Lebens in seiner ersten Phase hin.<\/p>\n<p>Die Christen, und besonders die Katholiken in unseren L\u00e4ndern, werden heute einem inneren Zwiespalt gegen\u00fcber Forderungen ausgesetzt, die unvereinbar erscheinen. Auf der einen Seite leben sie in einer Gesellschaft, die ihnen die gesetzliche M\u00f6glichkeit des Aborts einr\u00e4umt, wenn schwerwiegende Gr\u00fcnde, wie z.B. die Gesundheit der werdenden Mutter, die M\u00f6glichkeiten des werdenden Kindes zu einem sinnvollen Leben, vorhanden sind. Gleichzeitig betrachten sie die Grunds\u00e4tze der christlichen Ethik als Gewissensverpflichtung und werden ungern die Aufl\u00f6sungstendenzen unterst\u00fctzen, von denen wir soeben gesprochen haben. Diesen Widerspruch erleben nicht nur die Frauen, denen eine Schwangerschaft als unerw\u00fcnscht, ja tragisch erscheinen kann. Mitbetroffen sind auch der Vater des Kindes, der Arzt, der Seelsorger, der Sozialarbeiter, der Krankenpfleger und viele andere &#151; Berater, Eltern und Bekannte.<\/p>\n<p>Weiter unten sagen wir diesen ein besonderes Wort. Zuerst aber m\u00f6chten wir darauf hinweisen, da\u00df die Verantwortung f\u00fcr das empfangene Leben und dessen Schicksal weit hineinreicht in die Gesellschaft und weit \u00fcber die eigene Situation der Mutter hinausgeht. Hier werden die vorherrschende Auffassung \u00fcber Sinn und W\u00fcrde des Sexuallebens, die Erziehung zu einem echt menschlichen Verst\u00e4ndnis des Geschlechtslebens, die Ehrfurcht vor der Frau nicht nur als Person, sondern auch als Mutter, wesentlich bestimmend sein.<\/p>\n<p>Wir wissen gut, da\u00df viele Menschen, die sich in dieser Situation befunden haben, einen Ausweg daraus suchen mu\u00dften. Aber es ist durchaus nicht gesagt, da\u00df damit auch der innere Konflikt aufh\u00f6rt. Es gibt viele, die verzweifelt und mit Gem\u00fctssch\u00e4den aus einer solchen Situation hervorgehen. Deshalb ist es um so dringlicher, den Gl\u00e4ubigen eine pastorale Anleitung zu geben, auf die sie ein Recht haben, damit dieses schwere Problem &#151; das die meisten von uns so stark engagiert &#151; sowohl im Licht des Glaubens und auch der Vernunft gew\u00fcrdigt werden kann.<\/p>\n<p>4. Um die Begriffe zu kl\u00e4ren, scheint es uns wichtig, an dieser Stelle zwischen zwei Problemen zu entscheiden, die sicherlich miteinander verbunden, dennoch aber verschieden sind. Erstens: Wie beurteilen wir den Abort ethisch? Welche menschlichen Werte stehen auf dem Spiel, und wozu verpflichten sie uns? Die Antwort bezieht sich darauf, wie wir urteilen und handeln, wenn wir pers\u00f6nlich einem Fall gegen\u00fcbergestellt werden, bei dem es sich um Leben oder Tod einer menschlichen Leibesfrucht handelt.<\/p>\n<p>Zweitens: Wie sollen wir uns zu der Gesetzgebung auf diesem Gebiet verhalten, in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaft, der wir angeh\u00f6ren? Unsere Gesellschaft besteht aus Menschen, deren Lebensauffassung nicht nur die christliche ist, sondern sich \u00fcber ein weites Feld von Lebensdeutungen und Weltanschauungen spannt. Diese zweite Frage betrifft also unsere Verpflichtungen als W\u00e4hler, als B\u00fcrger der Gemeinschaft und Menschen mit politischer Verantwortung.<\/p>\n<p>5. Als Person hat jeder Einzelne nach christlichem Glauben seine eigene Bestimmung. Es ist unsere Aufgabe, diese innerhalb der Zeit, in dem Milieu, unter den Lebensbedingungen, in denen wir leben, zu verwirklichen. F\u00fcr diese Bestimmung m\u00fcssen wir uns einsetzen, wenn sie bedroht wird. Wie sollen wir das tun? Die Heilige Schrift spricht von &#132;dem neuen Menschen&#148; in Christus. Als Christen sind wir davon \u00fcberzeugt, da\u00df der Weg zur vollen Menschlichkeit nicht allein \u00fcber die technische, biologische, soziale und politische Beherrschung der Gegebenheiten und M\u00f6glichkeiten des Lebens f\u00fchrt. Eine Haltung und Gesetzgebung, die nur diese M\u00f6glichkeiten in Betracht zieht, verr\u00e4t den Menschen. Dem steht nicht entgegen, da\u00df wir uns mit ganzem Herzen den irdischen und naheliegenden Aufgaben widmen, und zwar in Verbundenheit mit den Menschen, deren Leben wir teilen. Aber das schlie\u00dft auch ganz gewi\u00df aus, da\u00df wir bei diesen Aufgaben stehenbleiben, als ob diese alles w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Der christliche Glaube h\u00e4lt daran fest, da\u00df der Mensch nicht Herr \u00fcber Leben und Tod ist. Der Mensch hat nicht das Recht, das Leben des einen dadurch zu retten, da\u00df er das Leben des anderen ausl\u00f6scht. Der Glaube wei\u00df, da\u00df Gott oft gro\u00dfes Leid zum Segen wendet. Er wei\u00df auch, da\u00df sogar das schwache und in vielen Augen &#132;mi\u00dfgl\u00fcckte&#148; Leben seine positive Bedeutung innerhalb der menschlichen Gemeinschaft hat, wenn deren Gesetz das der Liebe ist. Deshalb wei\u00df der christliche Mensch, da\u00df er nicht immer oder nur das tun soll, was die Landesgesetze zulassen, sondern das, was in sich selbst menschlich und richtig ist.<\/p>\n<p>Wir sind davon \u00fcberzeugt, da\u00df das christliche Menschenbild den tiefsten Forderungen unserer Menschennatur entspricht und sich nicht ohne schwerwiegende Sch\u00e4den, sowohl f\u00fcr den Einzelmenschen als auch f\u00fcr die menschliche Gesellschaft, unterdr\u00fccken l\u00e4\u00dft. Wir alle haben Verantwortung f\u00fcr das Leben des Mitmenschen, und diese Tatsache hat mehrere Seiten. Es kann notwendig werden, sich von einer Abh\u00e4ngigkeit frei zu machen, wenn diese nicht l\u00e4nger f\u00f6rdernd und bereichernd ist, sondern im Gegenteil unsere wahre Lebensbestimmung bedroht. Unter Verantwortung zu handeln bedeutet ja gerade oft, zu leiden, zu entsagen, Widerstand zu leisten &#151; und all dieses kann sehr viel kosten.<\/p>\n<p>Das ist ein allgemeines Lebensgesetz. Aber es scheint eine besondere G\u00fcltigkeit zu haben f\u00fcr das enge Verh\u00e4ltnis zwischen Mutter und Kind. Die Lebensaufgabe einer Frau erh\u00e4lt eine eigene Pr\u00e4gung von dem Augenblick an, da ihr ein neues Menschenleben anvertraut wird, das ein Teil ihrer selbst ist und doch nicht ihr eigenes Leben. Das zeigt sich deutlich bei den einf\u00fchlenden Eigenschaften, die die Mutter entwickelt, wenn sie ihr Kind w\u00fcnscht und es austragen will. Dies wird aber auch negativ klar in dem aufreibenden seelischen Konflikt, den sie durchlebt, wenn sie glaubt, dieser Aufgabe nicht gewachsen zu sein.<\/p>\n<p>6. In ihrer Sorge f\u00fcr das Menschenleben hat die christliche Kirche immer, von den ersten christlichen Zeiten an, sich entschieden der Praxis der Schwangerschaftsunterbrechung widersetzt und ohne Vorbehalt das Recht der menschlichen Leibesfrucht zum Leben und zur Entwicklung verteidigt. Er\u00f6rterungen \u00fcber den Zeitpunkt, an dem der Leibesfrucht der volle und ganze Personwert zugesprochen werden mu\u00df, haben unter Theologen und anderen Forschern stattgefunden, sie aber nie an den Kern der Sache ger\u00fchrt: an das Lebensrecht der Leibesfrucht. Die Ver\u00e4nderungen der Mentalit\u00e4t und Gesetzgebung in unserer eigenen Zeit haben die katholische Kirche in ihrer Auffassung nicht zum Wanken gebracht. Die neuesten kirchlichen Lehrdokumente \u00fcber diese Fragen sind von einer noch gr\u00f6\u00dferen Festigkeit gepr\u00e4gt als die \u00e4lteren Aussagen. Sowohl die allgemeine Erkenntnis als auch die biologische Forschung unserer Zeit neigen n\u00e4mlich dazu, den Augenblick der Empf\u00e4ngnis als den einzigen und unbestreitbaren Neubeginn im Leben der Leibesfrucht festzusetzen. Die Leibesfrucht erh\u00e4lt wohl ihre Nahrung aus dem K\u00f6rper der Mutter, ist aber nicht ein Teil ihres Organismus. Es ist \u00fcber jeden Zweifel erhaben, da\u00df diese ein eigenes Menschenleben ist, das sich entwickelt. Man braucht nicht nach anderen Gr\u00fcnden zu suchen, um den Standpunkt zu erkl\u00e4ren, den das Zweite Vatikanische Konzil eingenommen hat, als es seinen Respekt vor dem Menschenleben dadurch unterstrich, da\u00df es sich von all dem distanzierte, was zum Leben selbst im Gegensatz steht, &#132;wie jede Art Mord: V\u00f6lkermord, Abtreibung, Euthanasie, und auch der freiwillige Selbstmord&#148; (Pastoralkonstitution in der Welt von heute, Abschnitt 27). Im Abschnitt \u00fcber die eheliche Liebe und die Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben (Abschnitt 51) hei\u00dft es weiter: &#132;Gott, der Herr des Lebens, hat n\u00e4mlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens \u00fcbertragen, die auf eine menschenw\u00fcrdige Weise erf\u00fcllt werden mu\u00df. Das Leben ist daher von der Empf\u00e4ngnis an mit der h\u00f6chsten Sorgfalt zu besch\u00fctzen. Abtreibung und T\u00f6tung des Kindes sind verabscheuungsw\u00fcrdige Verbrechen.&#148;<\/p>\n<p>Die Haltung der Kirche besteht also darin, dem Leben Respekt zu zollen, das vom ersten Augenblick an im eigentlichen Sinn menschlichen Leben ist.<\/p>\n<p>7. Diese Haltung der Kirche hat ihre St\u00e4rke sowohl in der Folgerichtigkeit der \u00dcberlegung als auch in der Ehrfurcht, die sie allem Menschenleben in seinem Werden sichert. Aber als Bisch\u00f6fe in den nordischen L\u00e4ndern betrachten wir es als unsere Pflicht, auf eine Reihe von Gesichtspunkten hinzuweisen, die menschliche Situationen betreffen, f\u00fcr die wir eine pastorale Verantwortung f\u00fchlen. Diese Gesichtspunkte werden \u00fcbrigens auch st\u00e4ndig von den vielen hervorgehoben, die mit Verst\u00e4ndnis und Sympathie die Verteidigung des Lebensrechtes der Leibesfrucht durch die katholische Kirche verfolgen, ohne sich deswegen an ihren Glauben gebunden zu wissen.<\/p>\n<p>a) Das gleiche christliche Gewissen, das den Gl\u00e4ubigen dazu verpflichtet, die Leibesfrucht als selbst\u00e4ndiges Leben zu respektieren, mit der in sich gegebenen Sorgfaltspflicht, verpflichtet ihn auch dazu, pers\u00f6nlich oder durch Institutionen, die er unterst\u00fctzt, der werdenden Mutter wirksam zu helfen, so da\u00df sie ihre Schwangerschaft ohne schweren Schaden f\u00fcr sich selbst oder ihre Familie vollenden kann. Die eine Verpflichtung bringt auch die andere mit sich, und die christliche Verk\u00fcndigung kann nicht die eine hervorheben, ohne nicht auch die andere zu unterstreichen. Wer nicht bereit ist, die notwendigen Opfer zu bringen, um seinem N\u00e4chsten in einer schwierigen Situation zu helfen, steht als Verteidiger eines strengen und vielfordernden Moralgebotes schlecht da.<\/p>\n<p>b) Weiter kann die Frage auch nicht herausgel\u00f6st werden aus ihrem Zusamenhang mit der Sexualit\u00e4t und der sexuellen Erziehung. Wir wissen, welch gro\u00dfen Platz diese Probleme im Bewu\u00dftsein unserer Zeitgenossen einnehmen und welche Herausforderung an die christlichen Kirchen sie darstellen. Die Moral und die Sitten der Gesellschaft haben oft, und besonders in bestimmten Epochen und Lebensbereichen, eine harmonische Entwicklung des Sexuallebens eher gehemmt als gef\u00f6rdert. Die Stimme der Kirche w\u00fcrde heute mit mehr Achtung und Aufmerksamkeit geh\u00f6rt, wenn die christlichen Erzieher hier mehr Klarsicht gezeigt h\u00e4tten. Es ist ja immer leichter, Regeln und Verbote aufzustellen als zu Freiheit und Verantwortung zu erziehen. Gleichwohl untersch\u00e4tzen unsere Zeitgenossen oft den positiven Einsatz, den die christlichen Kirchen im Verlauf der Zeit als Erzieher auf diesem Gebiet geleistet haben. Leicht richten sie ihren Blick nur auf die Ausw\u00fcchse der Kurzsichtigkeit und fehlerhaften Bewertung, und sie vergessen gern das Aufbauende und Menschliche. Dies m\u00fc\u00dfte dazu f\u00fchren, da\u00df die Christen sich um ein m\u00f6glichst gutes Menschenverst\u00e4ndnis auf dem Gebiete des Geschlechtslebens und der sexuellen Erziehung bem\u00fchen, um sowohl der Stimme der Vernunft als auch des Glaubens in der Frage des Aborts geltend zu machen.<\/p>\n<p>c) Nur schwer k\u00f6nnen wir die Anklage \u00fcbersehen, die heute viele gegen uns erheben: da\u00df wir unersch\u00fctterlich das Leben verteidigen, das seine Reife und seinen Platz in der menschlichen Gesellschaft noch nicht erreicht hat, w\u00e4hrend einzelne Christen in der Leitung der Kirche wie unter den Laien eigenartig schwach und unsicher auch in der heutigen Zeit gegen andere Bedrohungen der Heiligkeit des Lebens reagieren, wie z. B. gegen die Schrecken des Krieges oder die Erniedrigung, die in der Todesstrafe liegt. Die Geschichte der christlichen Kirchen zeigt Merkmale sowohl von Kompromi\u00dfhandlungen gegen\u00fcber der Gewalt als auch einer mutigen Bek\u00e4mpfung ihrer ungl\u00fccklichen Folgen. Es ist nicht unsere Aufgabe, Weizen und Unkraut zu sondern, denn jede Epoche hat ihre S\u00fcndenregister. Wir wissen nur, da\u00df die Kirche in ihrer Verteidigung des Menschenlebens um so glaubw\u00fcrdiger wird, je konsequenter sie hier in ihrer Haltung ist.<\/p>\n<p>d) Keineswegs m\u00f6chten wir den wertvollen Fortschritt verschweigen, der bereits stattgefunden hat durch die gr\u00f6\u00dfere Sorge f\u00fcr die Frau als menschliche Person und der damit st\u00e4ndig wachsenden Herrschaft, der Frau \u00fcber ihr eigenes Schicksal. Das sind positive Faktoren, wie auch das wachsende Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, da\u00df die Achtung vor dem Leben auch Achtung vor der Gesundheit im weiteren Sinne bedeutet, vor der Entfaltung, Selbst\u00e4ndigkeit und dem Gl\u00fcck jedes einzelnen Menschen.<\/p>\n<h5 lang=\"en-US\"><span id=\"ii-die-verantwortung-der-vielen\">II. Die Verant&shy;wor&shy;tung der Vielen<\/span><\/h5>\n<p>8. Was kann die Kirche ihren Gl\u00e4ubigen in der Abortfrage mit ihrer gesellschaftlichen und kulturellen Verflechtung geben? Eine Hilfe, um richtig urteilen und handeln zu k\u00f6nnen, in \u00dcbereinstimmung mit dem g\u00f6ttlichen Gesetz, das die richtige und eigentliche Norm unseres Lebens ist.<\/p>\n<p>Keiner wird bestreiten, da\u00df die letzte Entscheidung eines Menschen in einer schwierigen und verzwickten Situation voll und ganz seine pers\u00f6nliche Wahl sein mu\u00df, unter Leitung seines Gewisens und nach reifer \u00dcberlegung. Dieses unverlierbare Recht geh\u00f6rt zu unserem Wesen als freie Menschen. Ganz gewi\u00df hat diese Freiheit, die wir besitzen, in sich die M\u00f6glichkeiten sowohl f\u00fcr das Gute als auch das Schlechte: Wir k\u00f6nnen Entscheidungen treffen, die in \u00dcbereinstimmung oder im Widerspruch zur echten Menschlichkeit sind. Aber nur in der Anerkennung des Rechtes der anderen auf ihr Leben und ihre Bestimmung finden wir unser eigenes.<\/p>\n<p>Als Christen wissen wir au\u00dferdem, da\u00df wir die Freiheit, die wir besitzen, dazu erhalten haben, um das w\u00e4hlen zu k\u00f6nnen, was die Absicht Gottes mit unserem Leben bekr\u00e4ftigt, denn solcherma\u00dfen ist die Freiheit des Christenmenschen. Deshalb mu\u00df der Christ die Quellen des Glaubens befragen, um dort Licht und Kraft f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der Probleme und Pr\u00fcfungen seines Lebens zu holen und so &#151; geleitet von der christlichen Klugheit &#151; die pers\u00f6nlichen und verantwortlichen Entscheidungen zu treffen, die von uns gefordert werden.<\/p>\n<p>Ohne die versteckte Absicht, jemandem vorzuschreiben, was in den konkreten Situationen und Lebensumst\u00e4nden getan werden mu\u00df, m\u00f6chten wir durch dieses Schreiben dem einzelnen helfen, die Grunds\u00e4tze zu finden, die sich in den verschiedenen Situationen als haltbar erweisen. Deshalb wenden wir uns an die verschiedenen Gruppen, die auf die eine oder andere Weise in eine Situation hineingezogen werden, die zu einem gewollten und herbeigef\u00fchrten Abort f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>9. Ein m\u00f6glicher Abort geht in erster Linie die Frau, die werdende Mutter, an. Deshalb wenden wir uns zuerst an diese Frauen. Sie befinden sich in einer gegebenen, schwierigen Situation, in der sie gezwungen sind, den unbedingten Schutz des Menschenlebens zu beurteilen, f\u00fcr die wir uns in dieser Erkl\u00e4rung bereits auf der Grundlage der Kirche zum Anwalt gemacht haben. Wir fordern sie auf, nicht als Menschen zu handeln, die durch ein Gesetz gezwungen sind, sondern als solche, die eine von Liebe gepr\u00e4gte Haltung w\u00e4hlen. Denn nur dadurch, da\u00df sie frei und selbst\u00e4ndig die notwendigen Opfer bringt, kann eine christliche Frau ihr eigentliches Zeugnis ablegen.<\/p>\n<p>Selber k\u00f6nnen sie im Zweifel sein, wieweit dieses Zeugnis irgendeinen Zweck hat, denn sie wissen ja, da\u00df ihre pers\u00f6nliche Entscheidung, wie tapfer sie auch sein mag, nicht ohne weiteres die \u00f6ffentliche vorherrschende Meinungsbildung \u00e4ndern wird. Aber ist das nicht auch der Fall f\u00fcr jede Form von Widerstand, den ein Einzelmensch leisten kann?<\/p>\n<p>Welche Motive hat eine Frau, die \u00fcberlegt, ihre Zuflucht in einem Abort zu suchen? Es kann die Zukunft des Kindes sein, die ihr Sorgen macht. Vielleicht besteht eine wirkliche Gefahr auf Grund von psychischen oder physischen Gebrechen des Kindes. Vielleicht besteht eine gro\u00dfe Wahrscheinlichkeit, da\u00df das Kind nicht das Milieu findet, das es braucht, um sich zu entfalten und gl\u00fccklich zu sein. Solche Fragen kann und soll eine Frau sich stellen: die modernen Untersuchungsmethoden, sowohl die physiologischen wie die psychologischen, gestatten ein sicheres Vorauswissen, und es w\u00e4re falsch und unverantwortlich, davor die Augen zu schlie\u00dfen. Es ist eine schwere Verantwortung, Mutter zu werden. Aber welche Faktoren k\u00f6nnen f\u00fcr die Entwicklung und das Gedeihen des Kindes ausschlaggebender sein als die \u00dcberzeugung der Mutter, da\u00df jedes menschliche Wesen seinen Wert erhalten hat, nicht von der Gesellschaft, sondern von Gott? Oder ihre Liebe zu einem m\u00f6glicherweise kranken Kind? F\u00fcr uns Christen hat jedes Menschenleben seinen Sinn. Wir rechnen mit der M\u00f6glichkeit, da\u00df Gott uns den Sinn und Wert durch einzelne Ereignisse zeigt, die uns im ersten Augenblick verwirren. Vielleicht ist es ein Kampf, der jeden Tag neu gek\u00e4mpft werden mu\u00df. Aber er ist bei weitem nicht sinnlos oder ohne menschlichen Wert.<\/p>\n<p>Weiter kann eine Frau einen Abort auf mehr pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden \u00fcberlegen. Meistens wird das der Fall sein wegen der Schwierigkeiten, die nach der Geburt des Kindes auftauchen und die dann zu einer Situation f\u00fchrt, die manchmal eine bereits allzugro\u00dfe Lebensb\u00fcrde noch schwerer macht (ersch\u00f6pfte Mutter, Wohnungsnot, Alkoholprobleme daheim und \u00e4hnliches). In keiner Weise wollen wir die gro\u00dfe Belastung untersch\u00e4tzen, die einer Frau dadurch auferlegt werden kann; da\u00df sie ein Kind zur Welt bringen soll. Es ist weder unsere Aufgabe noch unsere Meinung, den M\u00fcttern Wunderl\u00f6sungen vorspiegeln zu wollen, die es gar nicht gibt. Und selbst im Hinblick auf die soziale Hilfe, die wir in unseren wohlhabenden L\u00e4ndern bereitstellen m\u00fc\u00dften, m\u00fcssen wir einr\u00e4umen, da\u00df die gesellschaftliche Hilfe und die private Initiative oft unzureichend sind: sie decken einfach nicht die Bed\u00fcrfnisse.<\/p>\n<p>Wir fordern die Frauen, die mit den genannten schwierigen Situationen konfrontiert werden, auf, gewissenhaft zu pr\u00fcfen, was auf dem Spiel steht, genau zu \u00fcberlegen, was die Kirche ihnen hier sagen will: die volle geistige Dimension und den Appell an Opferwille und Vertrauen, die ihre Lehre beinhaltet. Ein Menschenleben, das unzweifelhaft nicht identisch ist mit dem eigenen Leben der Mutter, ist in Entwicklung. Dieses Leben ist der Sorge und Liebe der Mutter anvertraut. Auch hier m\u00fcssen wir als Menschen \u00fcber die engen Regeln hinaussehen, die wir uns oft selber geben, und Ausschau halten nach etwas, was eben gr\u00f6\u00dfer ist als unser eigenes Ich &#151; etwas, das Gott uns als unsere wahre Bestimmung gezeigt hat. Von christlichem Gesichtspunkt aus kann es n\u00e4mlich unsere Lebensaufgabe sein, da\u00df wir uns selbstlos und selbstvergessend, mit Christi Leben als Vorbild und Leben und Heil anderer Menschen vor Augen, hingeben. Was in Christi Leben aufleuchtete, verpflichtet uns und gilt in letzter Instanz auch f\u00fcr unser eigenes Leben: sein Leben hinzugeben f\u00fcr den, den man liebt, und damit den tiefsten Sinn des Lebens, das einer erhalten hat, erf\u00fcllen. Hier liegt die christliche Lebensweisheit f\u00fcr die Menschen, und damit auch &#151; so glauben wir &#151; das h\u00f6chste Lebensgesetz.<\/p>\n<p>Wie bereits gesagt, gibt es keine Patentl\u00f6sung, aber alle M\u00f6glichkeiten, die ein keimendes Leben retten k\u00f6nnen, m\u00fcssen in Betracht gezogen werden. Die Praxis, das Kind Adoptiveltern zu \u00fcberlassen, die selber ein Kind zu sich zu nehmen w\u00fcnschen, wird von den verschiedenen erfahrenen Sozialarbeitern sehr ungleich beurteilt. Sie kann sicher nicht alle Probleme l\u00f6sen, aber verdient in hohem Grad eine n\u00e4here Pr\u00fcfung.<\/p>\n<p>Abgesehen von dem Extremfall, wo eine Frau als ungeeignet betrachtet werden mu\u00df, selber diese verantwortungsbewu\u00dfte Entscheidung zu treffen, ist es gerade die Frau, die pers\u00f6nlich einen Entschlu\u00df fassen mu\u00df. Und es ist wichtig, da\u00df sie selbst diese Verantwortung \u00fcbernimmt, unter anderem weil sie besser im Stand sein wird, den Schwierigkeiten, die sich einstellen, ins Auge zu sehen, als einer Folge ihrer Wahl, wenn sie ihrem Gewissen in freier Entscheidung gefolgt ist, und nachdem sie alle Umst\u00e4nde ihrer pers\u00f6nlichen Situation in Betracht gezogen hat.<\/p>\n<p>10. Der Vater des Kindes hat \u00e4hnliche Rechte und Pflichten gegen\u00fcber der empfangenen Leibesfrucht wie die Mutter. Wenn auch die Mutter in den Monaten zwischen Empf\u00e4ngnis und Geburt enger an das Schicksal des Kindes gekn\u00fcpft ist, ist das Kind, das die Mutter tr\u00e4gt, doch auch sein Kind. Seine Anlagen und erblichen Eigenschaften stammen vom Vater wie von der Mutter. Von dem Augenblick an, in dem das Kind empfangen ist, steht auch der Vater in einem gr\u00f6\u00dferen Zusammenhang als nur in seinem eigenen und pers\u00f6nlichen. Seine Verantwortung ist dann auch entsprechend.<\/p>\n<p>Diese Verantwortung gilt gegen\u00fcber der Situation der Mutter, auch bei einem m\u00f6glichen Wunsch nach Abort. Die Situation ist zweifelsohne jeweils eine andere, je nachdem, ob die beiden verheiratet sind oder nicht, aber in beiden F\u00e4llen ist die Verantwortung des Vaters gleich gro\u00df, und diese Verantwortung soll und mu\u00df er konkret wahrnehmen in Achtung vor der werdenden Mutter und in Liebe zu ihr. Es ist sowohl sein Recht als auch seine Pflicht, die Sache des Lebens zu vertreten. Aber er ist auch der Letzte, der sich damit begn\u00fcgen k\u00f6nnte, eine moralische Forderung zu erheben ohne R\u00fccksicht auf all die Folgen, die eine Geburt f\u00fcr die Mutter des Kindes mit sich bringt. Deshalb mu\u00df er seine Hilfe anbieten, mit Respekt vor ihrer pers\u00f6nlichen Freiheit, und diese Freiheit sch\u00fctzen, ohne die Mutter ihrem eigenen Schicksal zu \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>11. Der Priester, oder auch andere m\u00f6gliche geistliche Berater, kann unter den Ersten sein, die in die Situation eingeweiht werden. Wir legen gro\u00dfen Wert darauf, da\u00df der Priester sich ein richtiges Bild von der Rolle macht, die ihm als Ratgeber zugedacht ist, so da\u00df die Menschen, die ihn aufsuchen, jene Haltung finden, die sie von ihm erwarten k\u00f6nnen sollten.<\/p>\n<p>Des Priesters wichtigste Aufgabe liegt darin, dem Ratsuchenden die besten M\u00f6glichkeiten zu zeigen, um eine Wahl treffen zu k\u00f6nnen, die sowohl menschenw\u00fcrdig als auch zu verantworten ist. Damit hat der Priester eine sehr wichtige Rolle im Dienst des Lebens. Unter voller Beachtung der gesellschaftlichen und kulturellen Verflechtung, die wir fr\u00fcher skizziert haben, mu\u00df er sein theologisches Wissen und seine Mitmenschlichkeit zur Verf\u00fcgung stellen, besonders f\u00fcr die Frau, die ihn um Rat angeht in der Hoffnung, gr\u00f6\u00dfere Klarheit zu erhalten, und vielleicht eine Haltung untermauern, von der die Frau f\u00fcrchtet, da\u00df sie diese nicht allein meistern kann, weder f\u00fcr sich selbst noch ihrem Milieu gegen\u00fcber. Sehr oft kann ein Priester auf einzelne Aspekte der Frage hinweisen, die \u00fcbersehen werden k\u00f6nnen. Er kann der Frau helfen, zwischen wesentlichen oder weniger wesentlichen Gesichtspunkten zu unterscheiden; er kann sie dann ermuntern, L\u00f6sungen zu suchen, an die sie selber nicht gedacht hat. Er kann ihr helfen, ihren Glauben zu vertiefen und den Willen zu festigen, als Christ zu leben und zu handeln. Er kann der werdenden Mutter auch helfen, sich eines m\u00f6glichen \u00e4u\u00dferen Druckes, dem sie ausgesetzt ist, bewu\u00dft zu werden, und damit beitragen, ihre eigene Freiheit zu sch\u00fctzen, und sie an einen qualifizierten Sozialarbeiter verweisen.<\/p>\n<p>Gerade weil der Priester unter anderem die Aufgabe hat, ihre Freiheit gegen jeden ungeb\u00fchrlichen Druck zu st\u00e4rken, mu\u00df er sich selbst sehr wohl davor h\u00fcten, einen solchen Druck auf sie auszu\u00fcben. Das w\u00fcrde er tun, wenn er ohne genaue Unterscheidungen sich auf die Autorit\u00e4t der Kirche, auf abstrakte Moralprinzipien berufen oder einfachhin seine eigene \u00dcberredungskunst nutzen w\u00fcrde. Die Lehre der katholischen Kirche ist bez\u00fcglich der Abortfrage eindeutig genug. Deshalb soll der Priester besonderes Gewicht darauf legen, eine Situation, die in Wirklichkeit so manche schwierigen Seiten hat, nicht zu vereinfachen.<\/p>\n<p>Ungeachtet dessen, was geschieht, nachdem der Priester in der besprochenen Situation mit einer Frau beratenden Kontakt hatte, soll er ihr weiterhin behilflich sein. Eine Frau, die ihr Kind zur Welt bringt, wird t\u00e4glich auf gro\u00dfe Schwierigkeiten sto\u00dfen. Sie bedarf aller m\u00f6glichen Hilfe, um den Folgen der Entscheidung, die sie getroffen hat, gewachsen zu sein. Das gleiche gilt f\u00fcr die Frau, die ihren Entschlu\u00df gefa\u00dft und den Ausweg des Aborts gew\u00e4hlt hat. Auch sie mu\u00df mit den Konsequenzen ihrer Wahl leben, und der Priester soll auch hier keineswegs Abstand nehmen zu helfen und zu verstehen. Denn durch das Tragen der Last des anderen erf\u00fcllen wir das Gesetz Christi (Gal. 6, 2).<\/p>\n<p>12. Noch unmittelbarer als der Priester ist der Arzt in die Abortfrage einbezogen. Er kann um Rat angegangen oder gebeten werden, den Eingriff auszuf\u00fchren. Er kann auch, entsprechend der Gesetzgebung an manchen Orten, in die Lage kommen, da\u00df er darum gebeten wird, den Fall der kompetenten Instanz zur Entscheidung vorzulegen, oder da\u00df er sogar pers\u00f6nlich mit seiner Stimme entscheiden mu\u00df, wie weit ein Aborteingriff gesetzlich begr\u00fcndet ist oder nicht. Die christlichen \u00c4rzte begegnen hier manchen schwierigen Problemen.<\/p>\n<p>Jeder katholische Arzt wei\u00df, da\u00df er, sofern er der Lehre der katholischen Kirche treu sein will, einen geplanten Abort nicht ausf\u00fchren und auch nicht zu einem Abort raten kann. Er wei\u00df auch, da\u00df er gewisse Operationen vornehmen kann, die einen anderen therapeutischen Zweck haben als die Entfernung der Leibesfrucht, die aber eine Schwangerschaftsunterbrechung mit sich bringen (&#132;Humanae vitae&#8220;, Nr. 15).<\/p>\n<p>Die Gesetzgebungen mehrerer L\u00e4nder anerkennen ausdr\u00fccklich das Recht des Arztes, die Ausf\u00fchrungen eines Abortes aus Gewissensgr\u00fcnden zu verweigern. Eine auf dein Weltkongre\u00df der \u00c4rzte in Oslo am 22. August 1970 angenommene Erkl\u00e4rung (&#132;Oslo-Erkl\u00e4rung&#8220; \u00a7 6) gibt einem Arzt das Recht, davon abzusehen, einen Abort auszuf\u00fchren oder anzuraten, wenn sein Gewissen ihm dies verbietet. In \u00dcbereinstimmung mit dieser Haltung halten wir daran fest, da\u00df niemand, nicht einmal die gesetzgebende Beh\u00f6rde irgendeines Landes, das Recht hat, einen Arzt zu zwingen, in dieser ernsten Sache gegen seine \u00dcberzeugung zu handeln. Daher ist es f\u00fcr uns schwer einzusehen, da\u00df ein katholischer Arzt mit einer konsequenten Einstellung Mitglied einer Kommission werden kann, deren Aufgabe es ist, die Erlaubnis zu einem konkreten Aborteingriff zu geben, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes gegeben sind. Entweder wird er dann n\u00e4mlich an einer Reihe von Aborten mitwirken oder er wird das Vertrauen mi\u00dfbrauchen, das die Gesellschaft ihm erweist, indem er die Gesetze des Landes umgeht. Hingegen meinen wir, ethisch guthei\u00dfen zu k\u00f6nnen, da\u00df ein katholischer Arzt ein Gesuch an die kompetente Instanz zur Behandlung innerhalb des Rahmens der Landesgesetze weiterleitet.<\/p>\n<p>Der christliche Arzt darf ebensowenig wie der Priester einen ungeb\u00fchrlichen Druck auf den aus\u00fcben, der ihn um Rat angeht. Er kann selbstverst\u00e4ndlich offen seinen Standpunkt begr\u00fcnden und erkl\u00e4ren, weshalb er den Eingriff nicht ausf\u00fchren k\u00f6nnte, falls der Abort bewilligt w\u00fcrde. Auch widerspricht es nicht einer katholischen \u00c4rzteethik, aufrichtig und loyal die M\u00f6glichkeiten darzulegen, die die Gesetze des Landes bieten. Wenn er in \u00dcbereinstimmung mit der fr\u00fcher erw\u00e4hnten Oslo-Erkl\u00e4rung daf\u00fcr sorgt, da\u00df ein anderer qualifizierter Arzt die Sache \u00fcbernimmt, wird er einen Kollegen w\u00e4hlen m\u00fcssen, von dem er wei\u00df, da\u00df er sich gewissenhaft an das geltende Gesetz h\u00e4lt.<\/p>\n<p>Den \u00c4rzten wie jedem anderen Christen obliegt es &#151; und ihnen vielleicht mehr noch als anderen &#151;, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen, die die Abortpraxis stellt, um sich eine begr\u00fcndete Meinung zu bilden auf Grund all der Wissensquellen, die zug\u00e4nglich sind. Wir wissen, da\u00df die Moraltheologie ihre Fortschritte in gro\u00dfem Ma\u00dfe der Einsicht und den Erfahrungen derer verdankt, die in der konkreten Wirklichkeit arbeiten. Wir w\u00fcnschen, da\u00df die Arzte immer mehr beitragen k\u00f6nnen zur Formulierung der christlichen Moral in Verbindung mit den Problemen des Lebens und des Todes. Die Theologen bed\u00fcrfen ihres fachlichen Beistandes.<\/p>\n<p>Die \u00c4rzte wissen aber auch, da\u00df ihre Autorit\u00e4t bedeutend ist und da\u00df ihre Haltung, was die Ehrfurcht vor dem Leben angeht, eine wichtige Rolle daf\u00fcr spielt, was andere Menschen als richtig ansehen. Ein christlicher Arzt wird folglich bereits durch seine Haltung zur F\u00f6rderung einer christlichen L\u00f6sung der Abortfrage beitragen k\u00f6nnen. Im entgegengesetzten Fall wird er sie durch gef\u00fchllose Haltung als willk\u00fcrlich, unmenschlich und unannehmbar in Mi\u00dfkredit bringen. Je mehr ein Arzt den Abort als eine L\u00f6sung der Lebensprobleme ablehnt, um so mehr ist er auch verpflichtet, gangbare Wege vorzuschlagen oder mitzuhelfen, solche anzubahnen, wo sie nicht existieren.<\/p>\n<p>13. Viele der hier soeben angewandten Gesichtspunkte gelten auch f\u00fcr die Sozialarbeiter, die ebenfalls, mehr als es fr\u00fcher vielleicht der Fall war, zur Ausformung der christlichen Ethik betragen k\u00f6nnen. Besser als die meisten anderen sehen sie, welche konkreten Schwierigkeiten einzelne Frauen dazu bringen, den Abort als einzigen Ausweg aus ihrer Not anzusehen. Sie sind auch gut dazu geeignet, bei den Beh\u00f6rden Ma\u00dfnahmen zu f\u00f6rdern, die den Zugang zu besseren und menschlicheren L\u00f6sungen \u00f6ffnen, als es der Abort ist.<\/p>\n<p>Sie teilen nicht die sachliche Verantwortung des Arztes, da sie nicht selber den Eingriff ausf\u00fchren. Aber damit sind sie auch weniger durch Gesetz und Gewohnheit gesch\u00fctzt als die \u00c4rzte. Sie k\u00f6nnen nicht davon absehen, ihren Klienten in einer der h\u00e4ufigsten und dramatischsten Lebenssituationen im sozialen Sektor zu beraten, ohne auf ihren Beruf zu verzichten. Jedem, der sie um Beistand bittet, m\u00fcssen sie zur Verf\u00fcgung stehen. Ihre Verantwortung gegen\u00fcber den geltenden Gesetzen ist besonders gro\u00df, denn es ist eine ihrer wichtigsten Aufgaben, die Klienten mit all den M\u00f6glichkeiten bekannt zu machen, die die Gesellschaft zur Besserung ihrer Lebensbedingungen \u00f6ffnet \u00fcberdies sind sie sehr oft Mitglieder einer sozialen Arbeitsgruppe, mit der sie in voller Loyalit\u00e4t zusammenarbeiten sollten. Sie haben den Auftrag bekommen, besonderes Gewicht auf die Lebensumst\u00e4nde zu legen: die physischen, psychischen und \u00f6konomischen.<\/p>\n<p>Das bedeutet nicht, da\u00df sie sich selbst als blinde Werkzeuge einer Gesellschaft ansehen m\u00fcssen, zu deren Lebensanschauungen und Standpunkten sie keine Stellung nehmen m\u00fcssen. Sie sollen auch auf Grund ihrer Berufsethik selber jede Situation gewissenhaft und in voller Unabh\u00e4ngigkeit beurteilen. Der Sinn des Gesetzes, auch wenn es \u00e4u\u00dferlich liberal ist, ist in unseren L\u00e4ndern ja nicht, von einer Frau den Abort zu verlangen, sondern ihr unter bestimmten, angegebenen Umst\u00e4nden Zugang zum Abort zu erm\u00f6glichen. Man braucht deshalb nicht den Abort zu empfehlen, um sich im Rahmen des Gesetzes zu halten. Es ist die Verantwortung der werdenden Mutter zu entscheiden, ob sie von den M\u00f6glichkeiten Gebrauch machen will, die ihr das Gesetz er\u00f6ffnet. Damit liegt die Aufgabe des Sozialarbeiters darin, der Frau zu erm\u00f6glichen, eine solche Entscheidung zu f\u00e4llen und gleichzeitig ihr zu helfen, die geb\u00fchrende R\u00fccksicht auf das Leben zu nehmen, das sie in sich tr\u00e4gt.<\/p>\n<p>In \u00dcbereinstimmung mit dem, was wir fr\u00fcher \u00fcber den Priester sagten, legen wir Wert auf die fortgesetzte Hilfe, auf den st\u00fctzenden Kontakt, den ein Sozialarbeiter seinem Klienten gew\u00e4hren mu\u00df, ob er nun die eine oder andere L\u00f6sung gew\u00e4hlt hat. In beiden F\u00e4llen hat die Wahl Folgen, f\u00fcr deren Bew\u00e4ltigung eine Frau Hilfe braucht. Sowohl die Gerechtigkeit als auch die Liebe fordern, da\u00df die Betreuung weiterdauert, solange ein Bed\u00fcrfnis daf\u00fcr besteht.<\/p>\n<p>(Die Abs\u00e4tze 14, 15 und 16, die sich mit \u00e4hnlichen Empfehlungen an Krankenpfleger, Verwandte und Erzieher wenden, wurden hier gestrichen.)<\/p>\n<p>17. Oft wird in dem einen oder anderen Zusammenhang in Verbindung mit dem Abort die Frage der Verh\u00fctung auftauchen. Das gilt f\u00fcr Gespr\u00e4che zwischen Lehrer und Sch\u00fclern, das gilt auch f\u00fcr Fragen, die einem Arzt oder Sozialarbeiter gestellt werden, oft auch einen Priester, Katholiken, die den Abort als L\u00f6sung ablehnen, m\u00fcssen darauf gefa\u00dft sein, nach ihrer Haltung zur Verh\u00fctungsfrage gefragt zu werden. Wir haben nicht die Absicht ,einen Fragenkomplex wieder aufzugreifen, den wir bereits im Oktober 1969 in einem Hirtenbrief behandelt haben (Um &#132;Humanae vitae&#8220;). Wir wollen aber hier doch einige Worte \u00fcber Verh\u00e4ltnis zwischen Abort und Verh\u00fctung sagen:<\/p>\n<p>Sozial gesehen, kann die Verh\u00fctung ein m\u00f6gliches Mittel zur Reduzierung der Anzahl der Aborte sein. Wenn eine wirksame Verh\u00fctung praktiziert wird, gibt es weniger unerw\u00fcnschte Schwangerschaften und damit vermutlich eine geringere Anzahl von Aborten. Aber aus verschiedenen Gr\u00fcnden mu\u00df man mit einer tats\u00e4chlichen Unsicherheit rechnen, gleichg\u00fcltig welche Form von Verh\u00fctung angewandt wird. Viele wenden die Verh\u00fctung auch inkonsequent und zufallsbedingt an. Manche Frauen sind dann entt\u00e4uscht, wenn sie schwanger werden, und nehmen Zuflucht zum Abort. Sie k\u00f6nnen und wollen nicht annehmen, da\u00df die Verh\u00fctung versagt hat. Auf diese indirekte Weise kann auch die Verh\u00fctung zu Aborteingriffen f\u00fchren, die sonst nicht akut geworden w\u00e4ren. Au\u00dferdem mu\u00df man voraussehen, da\u00df ein ganz freier Zugang zum Abort eine wirksame Verh\u00fctung weniger erforderlich machen kann &#151; mit mehr Aborteingriffen als Ergebnis.<\/p>\n<p>Ethisch gesehen, mu\u00df man sagen, da\u00df Abort und Verh\u00fctung radikal verschieden sind, weil der Abort ein begonnenes Leben t\u00f6tet, was die gew\u00f6hnlichen Formen der Verh\u00fctung nicht tun. Aber in der Praxis wirken beide aufeinander ein, und keiner m\u00f6ge glauben, da\u00df es gen\u00fcgt, in einer Gesellschaft die Massenpr\u00e4vention einzuf\u00fchren, um den Abort auszurotten.<\/p>\n<h5 lang=\"en-US\"><span id=\"iii-gesetzgebung-und-politik\">III. Gesetz&shy;ge&shy;bung und Politik<\/span><\/h5>\n<p>18. Nachdem wir \u00fcber den Abort als moralisches Problem gesprochen und uns an die gewandt haben, die in einem konkreten Fall mit der Frage des gewollten Aborts konfrontiert werden k\u00f6nnen, wollen wir uns nun mit der Abortgesetzgebung befassen, wobei wir besonders daran denken, da\u00df in unseren L\u00e4ndern ein Liberalisierungsproze\u00df im Gange ist. Es geh\u00f6rt n\u00e4mlich mit zur Verantwortung ;der Kirche, auch die Probleme ethisch zu w\u00fcrdigen, die unter die Gesetzgebung des Staates fallen, &#132;wenn die Grundrechte der Person oder das Heil der Seelen dies verlangen&#148; (&#132;Die Kirche in der Welt von heute&#148;, Nr. 76).<\/p>\n<p>19. In der Bewertung der Abortgesetzgebung unserer L\u00e4nder gehen wir von folgenden prinzipiellen \u00dcberlegungen aus:<\/p>\n<p>a) &#132;Die politische Gemeinschaft besteht um des Gemeinwohles willen; in ihm hat sie ihre letztg\u00fcltige Rechtfertigung und ihren Sinn; aus ihm leitet sie ihr urspr\u00fcngliches Eigenrecht ab. Das Gemeinwohl aber begreift in sich die Summe aller jener Bedingungen gesellschaftlichen Lebens, die den Einzelnen, den Familien und gesellschaftlichen Gruppen ihre eigene Vervollkommnung voller und ungehinderter zu erreichen gestatten&#148; (&#132;Die Kirche in der Welt von heute&#148;, Abschnitt 74).<\/p>\n<p>b) Das Gemeinwohl schlie\u00dft die Wahrung der Rechte und Pflichten des Einzelmenschen ein (&#132;\u00dcber die Religionsfreiheit&#8220;, Nr. 6). Die grundlegenden Menschenrechte liegen im Menschen selbst und k\u00f6nnen deshalb nicht von einer Volksabstimmung oder politischen Mehrheit abgeleitet werden.<\/p>\n<p>c) Die moderne Gesellschaft kann in dem Sinn pluralistisch genannt werden, insofern sie ganz gewi\u00df aus vielen Gruppen und Personen besteht, die ungleiche Auffassungen haben k\u00f6nnen \u00fcber die politischen Entscheidungen, innerhalb des Rahmens der grundlegenden Menschenrechte (vgl. &#132;Die Kirche in der Welt von heute&#148;, ebd.). In einer solchen pluralistischen Gemeinschaft d\u00fcrfen die Sonderauffassungen der einen oder anderen politischen oder religi\u00f6sen Gruppe nicht als allgemein verpflichtendes Gesetz erzwungen werden auf Kosten der \u00dcberzeugung anderer Gruppen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, da\u00df die einzelnen politischen und religi\u00f6sen Gruppen einander respektieren und daran festhalten, da\u00df auch Minderheiten berechtigte Forderungen haben k\u00f6nnen. Es soll auch hier gesagt werden, da\u00df wir als Christen den tiefen Ernst nicht \u00fcbersehen oder geringsch\u00e4tzen d\u00fcrfen, das echte Mitgef\u00fchl mit der Not der Menschen, die verantwortungsbewu\u00dfte Gewissenserforschung vieler Gesetzgeber, \u00c4rzte, Sozialarbeiter und anderer, die nicht unsere \u00dcberzeugung in dieser schwierigen Sache mit uns teilen.<\/p>\n<p>d) Es ist nicht Aufgabe des Staates, seinen B\u00fcrgern das eine oder andere System in seinen Einzelheiten aufzuzwingen, und auch nicht, alle verwerflichen Handlungen mit Strafe zu belegen. Das bedeutet aber indessen nicht, da\u00df die Gesetzgebung mit der Ethik nichts zu tun hat. Jede soziale Frage hat n\u00e4mlich auch ihre ethische Seite. Deshalb mu\u00df der Gesetzgeber damit rechnen, da\u00df die Gesetze des Staates immer eine erzieherische Wirkung auf die ethische Urteilskraft der Bev\u00f6lkerung haben.<\/p>\n<p>e) Es ist die klare Pflicht des Staates, das Menschenleben zu sch\u00fctzen. Der Staat hat eine besondere Verantwortung f\u00fcr das Leben, das auf die eine oder andere Weise bedroht ist, und auch f\u00fcr das Leben derer, die au\u00dferstande sind, f\u00fcr sich selbst zu sorgen, wie die Alten und Invaliden, die geistig Behinderten, die Kranken oder Schwachbegabten. Das gilt auch f\u00fcr das Leben des ungeborenen Menschen. Dem Staat kommt es aber auch nicht zu, die ungleichen Formen menschlichen Daseins zu bewerten, indem er z. B. durch Gesetz den Gesunden ein gr\u00f6\u00dferes Recht auf das Leben zusteht als den Kranken, den Begabten ein gr\u00f6\u00dferes Recht einr\u00e4umt als den Unbegabten, den Jungen ein gr\u00f6\u00dferes als den Alten usw. Nur wenn der Staat das Recht des schw\u00e4cheren Individuums auf ein unverk\u00fcrztes menschliches Dasein besch\u00fctzt, kann er in Anspruch nehmen, eine Gemeinschaft zu sein, die voll und ganz die Menschenrechte respektiert.<\/p>\n<p>f) Das Gesetz hat sich gew\u00f6hnlich der Anwendung von Strafe als dem wirksamsten Mittel in der Verteidigung des Menschenlebens bedient. Aber Strafe ist nicht der einzige und kaum der beste Weg, das Menschenleben zu sichern und f\u00fcr es zu sorgen. Eine positive Gesetzgebung auf dem sozialen, kulturellen und p\u00e4dagogischen Gebiet kann und mu\u00df in wachsendem Ma\u00df das ungeborene Leben sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>20. Im Lichte der genannten Prinzipien m\u00fcssen wir f\u00fcr die Abortgesetzgebung folgende Schl\u00fcsse ziehen:<\/p>\n<p>a) Weil es au\u00dferhalb der Kompetenz des Gesetzes liegt, besondere F\u00e4lle des Aborts als ethisch zul\u00e4ssig zu erkl\u00e4ren, kann keiner und keine Gesellschaftsmacht freiwilligen Abort nur deshalb als ethisch verantwortbar ansehen, weil das Gesetz die Handlung nicht mit Strafe belegt.<\/p>\n<p>b) Der Gesetzgeber mu\u00df seine Verantwortung kennen, so da\u00df das Gesetz nicht &#151; durch seine allgemeine liberalisierende Wirkung &#151; die Tendenz f\u00f6rdert, die man bereits in der ethischen Denkweise des Volkes feststellen kann, n\u00e4mlich eine wachsende Gleichg\u00fcltigkeit in der Haltung gegen\u00fcber dem Recht des ungeborenen Menschen auf das Leben.<\/p>\n<p>c) Der Gesetzgeber und die B\u00fcrger der menschlichen Gesellschaft haben eine gemeinsame Verantwortung daf\u00fcr, da\u00df die Menschenrechte in der Sozialgesetzgebung, der Sexualunterweisung und einer Reihe anderer Gebiete gewahrt bleiben &#151; die Situation des ungeborenen Kindes mitinbegriffen.<\/p>\n<p>d) Wir lehnen jedes Gesetz ab, durch das irgendein Mensch (besonders der Arzt oder Krankenpfleger) verpflichtet w\u00fcrde, einen freiwilligen Abort vorzunehmen oder dabei zu assistieren. Ein solches Gesetz w\u00fcrde im klaren Widerspruch zur Freiheit des Menschen und seines Gewissens stehen.<\/p>\n<p>e) In gleicher Weise lehnen wir jede Form von Diskriminierung derer ab, die den Abortus provocatus verwerfen, ganz gleich ob die Diskriminierung sie in ihrem Beruf oder auf andere Weise trifft.<\/p>\n<p>f) Als Mindestforderung gilt, da\u00df jeder Frau, die ihr Kind auszutragen w\u00fcnscht, die M\u00f6glichkeit gegeben wird, dies zu tun. Es darf nicht vorkommen, da\u00df \u00c4rzten, Sozialberatern oder anderen gestattet wird, auf sie einen Druck auszu\u00fcben, der auf Abort hinzielt. Deshalb mu\u00df daf\u00fcr gesorgt werden, da\u00df einer schwangeren Frau soziale Hilfe nicht verweigert wird, nur weil sie zu einer der Kategorien geh\u00f6rt, f\u00fcr die ein legaler Abort zugestanden wird. Im Gegenteil besteht jeder m\u00f6gliche Grund f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand, eine Mutter zu unterst\u00fctzen, die ihre Schwangerschaft selbst unter schwierigen Verh\u00e4ltnissen zu Ende f\u00fchren will. Bei einer Frau, die einen Abortus provocatus als m\u00f6gliche L\u00f6sung ablehnt, mu\u00df man gew\u00f6hnlich voraussetzen, da\u00df sie um die Opfer wei\u00df, die ihre Haltung mit sich bringt, Ihrem Wunsch mu\u00df mit Achtung begegnet werden, und sie hat Anspruch auf \u00e4rztliche Hilfe und die soziale und finanzielle Unterst\u00fctzung, die sie ben\u00f6tigt, um ihr Kind zur Welt zu bringen.<\/p>\n<p>g) Jeder stimmberechtigte B\u00fcrger ist bis zu einem gewissen Grad mitverantwortlich f\u00fcr die Gesetze seines Landes. Das II. Vatikanische Konzil fordert die Kaholiken auf, im politischen Leben mitzuwirken und an den Wahlen teilzunehmen (&#132;Die Kirche in der Welt von heute&#8220;, Nr. 75). Wenn die Katholiken w\u00e4hlen oder an anderer politischer Wirksamkeit teilnehmen, sollen sie darauf bedacht sein, da\u00df die Gesetzgebung, die sie zu unterst\u00fctzen w\u00fcnschen, das Leben f\u00f6rdern und die Menschenrechte sch\u00fctzen soll. Dennoch meinen wir, da\u00df ein Katholik einer Partei seine Stimme geben kann, die in einzelnen Punkten eine Politik vertritt, die nicht mit seiner \u00dcberzeugung \u00fcbereinstimmt &#151; so z. B. einer Partei, die eine zweifelhafte Abortgesetzgebung f\u00f6rdert. Aber unabh\u00e4ngig davon, welche Partei er unterst\u00fctzt, mu\u00df er innerhalb dieser Partei seine christliche \u00dcberzeugung geltend machen.<\/p>\n<p>Keines der Prinzipien, auf die wir uns hier gest\u00fctzt haben, ist der Gesellschaft, der wir angeh\u00f6ren, fremd. Unsere grunds\u00e4tzlichen Standpunkte in der Abortfrage schlie\u00dfen uns, selbst wenn wir nahezu allein sie unverk\u00fcrzt geltend machen, nicht von der gemeinsamen Verantwortung aus. Jeder Mensch hier im Norden hat seinen Platz auszuf\u00fcllen, um unsere nordische Kultur menschlicher zu machen. Als Christen obliegt uns au\u00dferdem die Pflicht, die Werte des Evangeliums in allen Zusammenh\u00e4ngen zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Wir haben unsere Wegweisung in erster Linie gem\u00e4\u00df unserer unmittelbaren Verantwortung an die katholischen Christen gerichtet. Aber aus unserer christlichen Grundhaltung heraus sind wir bereit, mit allen zusammenzuarbeiten, bei denen wir damit rechnen, da\u00df sie uns verstehen werden. Die Abortfrage ber\u00fchrt ja ganz fundamentale menschliche Werte. Diese Tatsache sollte die Grundlage zu einem tiefen Verst\u00e4ndnis zwischen verantwortungsbewu\u00dften Menschen aller Weltanschauungen bilden k\u00f6nnen. (Nach: Herder-Korrespondenz, 10\/1971)<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[208],"publikationen":[1436],"class_list":["post-12271","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-vg","publikationen-1-2-1972"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Erkl\u00e4rung skandinavischer Bisch\u00f6fe zum Schwangerschaftsabruch - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/1-2-1972\/publikation\/erklaerung-skandinavischer-bischoefe-zum-schwangerschaftsabruch\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Erkl\u00e4rung skandinavischer Bisch\u00f6fe zum Schwangerschaftsabruch - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: vorg\u00e4nge Heft 1-2\/1972, S. 50- 56 (vg) In Schweden, D\u00e4nemark, Norwegen stehen neue Liberalisierungen des Schwangerschaftsabbruch-Rechts bevor. 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