{"id":12280,"date":"1995-12-20T19:15:00","date_gmt":"1995-12-20T18:15:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/frauen-an-die-soziale-front\/"},"modified":"1995-12-20T12:00:00","modified_gmt":"1995-12-20T11:00:00","slug":"frauen-an-die-soziale-front","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/132-vorgaenge\/publikation\/frauen-an-die-soziale-front\/","title":{"rendered":"Frauen an die (soziale) Front?"},"content":{"rendered":"<p>Zur Diskussion um eine allgemeine Dienstpflicht<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 132 (Heft 4\/1995), S. 14-19<\/p>\n<p>Alle Jahre wieder taucht in unterschiedlichen Begr\u00fcndungszusammenh\u00e4ngen die Forderung nach Einf\u00fchrung einer &#132;allgemeinen Dienstpflicht&#148; auf. Derzeit z\u00e4hlen zu ihren prominentesten Bef\u00fcrwortern; Bundespr\u00e4sident a.D. Richard von Weizs\u00e4cker [1], Bundesarbeitsminister Norbert Bl\u00fcm, und &#8211; last not least &#8211; auch Bundeskanzler Kohl [2]. Auf dem Bundesparteitag der CDU 1994 scheiterte nur knapp die Forderung der Jungen Union, die Aufhebung der Wehrpflicht und ihren Ersatz durch eine allgemeine Dienstpflicht ins Grundsatzprogramm der Union auf zunehmen. [3]<br \/>Die Einbeziehung der Frauen steht nicht im Vordergrund der seit Anfang der neunziger Jahre erneut aufgeflammten Debatte. Zunder sind vielmehr die Themen &#132;Pflegenotstand&#148;, Klagen \u00fcber eine bestehende &#132;Wehrungerechtigkeit&#148; (ein Stichwort, das Frauen allerdings aufhorchen lassen mu\u00df!) und die Diskussion \u00fcber eine m\u00f6gliche Abschaffung der Wehrpflichtigenarmee \u00fcberhaupt.<\/p>\n<p>Die Situation ist insoweit neu, als in den Jahren nach der deutschen Einigung und der Beendigung des Warschauer Paktes die Gesamtst\u00e4rke der Bundeswehr reduziert worden ist. Politiker bef\u00fcrchten, da\u00df bei einer weiteren Verkleinerung der Bundeswehr eine bereits bestehende &#132;Wehrungerechtigkeit&#148; versch\u00e4rft w\u00fcrde. Nach Sch\u00e4tzungen w\u00fcrde bei Unterschreiten der Marke von 100.000 Grundwehrdienstleistenden nur noch ein Viertel eines jeden Altersjahrgangs die allgemeine Wehrpflicht in der Bundeswehr ableisten, und nur zwei von drei als wehrdiensttauglich Eingestuften w\u00fcrden tats\u00e4chlich eingezogen. [4] Kriegsdienstverweigerer dagegen werden zu nahezu 100 Prozent zum Zivildienst einberufen.[5] Derzeit leisten fast ebenso viele Zivildienst wie den Grundwehrdienst. Nach Zahlen der Bundesregierung standen im Juli 1995 148.000 Grundwehrdienstleistende 137.000 Zivildienstleistenden gegen\u00fcber.<br \/>Von einer Abschaffung oder Reduzierung der Wehrpflicht ist auch der Zivildienst betroffen. Zwar konnte eine verkleinerte Bundeswehr wahrscheinlich durchaus ohne Wehrpflichtige auskommen, ein Ende des Zivildienstes w\u00fcrde die sozialen Dienste jedoch schwer treffen. Damit tr\u00e4te n\u00e4mlich der Personalmangel im sozialen Sektor offen zutage. Bislang wurde das tats\u00e4chliche Ausma\u00df dieses Mangels durch den Zivildienst kaschiert. Schon jetzt hat sich die T\u00e4tigkeit der Zivildienstleistenden in Richtung auf individuelle Schwerbehindertenbetreuung, Mitarbeit in den Mobilen Sozialen Hilfsdiensten und schwere Pfleget\u00e4tigkeit verlagert.[6] \u00dcber 50 Prozent der Zivildienstleistenden sind in station\u00e4ren Einrichtungen wie Krankenh\u00e4usern, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen t\u00e4tig. [7] Grunds\u00e4tzlich gilt, da\u00df Zivildienstleistende arbeitsmarktneutral besch\u00e4ftigt werden m\u00fcssen, d.h. niemandem anders die Arbeit wegnehmen d\u00fcrfen. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Zumindest f\u00fcr die Tr\u00e4gerorganisationen sind die Zivildienstleistenden konkurrenzlos billig.<\/p>\n<p>Nach dem Motto &#132;Alle m\u00fcssen etwas tun&#148; k\u00f6nnte gem\u00e4\u00df dem Willen von &#8211; fast ausschlie\u00dflich m\u00e4nnlichen &#8211; Politikern aller politischer Couleur der vollst\u00e4ndige oder teilweise Wegfall der Wehrpflicht durch die Einf\u00fchrung einer allgemeinen Dienstpflicht aufgefangen werden. Auf vielen T\u00e4tigkeitsfeldern gibt es einen Bedarf. So konnten \u00fcber Bundeswehr und Sozialwesen hinaus dann etwa auch die anderen personell unterbesetzten Dienste (vom Umweltschutz bis zur Entwicklungshilfe) mit vergleichsweise billigem Personal aufgef\u00fcllt werden. In diesen Rahmen passt auch die Diskussion um die Schaffung eines zivilen Hilfscorps f\u00fcr humanit\u00e4re Auslandseins\u00e4tze, die letztes Jahr in der parlamentarischen Sommerpause vom Zaun gebrochen worden wurde [8]. Wom\u00f6glich k\u00f6nnte eine allgemeine Dienstpflicht sogar noch die Wehrpflichtigenarmee legitimieren.<\/p>\n<p>In einer allgemeinen Dienstpflicht sehen ihre Bef\u00fcrworter [9] schlie\u00dflich gerade f\u00fcr junge Leute eine &#132;Schule des sozialen Lernens&#148;, die Hilfsbereitschaft und Solidarit\u00e4t f\u00f6rdern k\u00f6nnte. Die Konzepte dazu unterscheiden sich nach Personenkreis und Einsatzfeldern. Die meisten, wenn auch nicht alle, wollen auch die jungen Frauen in die Dienstpflicht mit einbeziehen. Vereinzelt gibt es Stimmen, die ein soziales Pflichtjahr nur f\u00fcr M\u00e4nner fordern [10], sozusagen zwecks &#132;Erziehung des neuen Mannes&#148;. Das klingt zwar gut, ist aber nicht realistisch. Wenn eine allgemeine Dienstpflicht kommt, dann auch f\u00fcr die Frauen. Das legt bereits die aktuelle Diskussion \u00fcber die sogenannte Wehrgerechtigkeit nahe. Auch rechtliche Gesichtspunkte lassen eine Einbeziehung der Frauen als wahrscheinlich erscheinen.<br \/>Die Schaffung einer allgemeinen Dienstpflicht setzt eine Grundgesetz\u00e4nderung voraus. Derzeit darf nach Art. 12 Abs. 2 GG niemand <i>&#132;zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, au\u00dfer im Rahmen einer herk\u00f6mmlichen allgemeinen, f\u00fcr alle gleichen Dienstleistungspflicht.&#147;<\/i> Damit hat sich der Verfassungsgeber zu Recht abgesetzt von totalit\u00e4rer Gemeinschaftsideologie und einen ausdr\u00fccklichen Schlu\u00dfstrich gezogen gegen Zwangsrekrutierungen. Angekn\u00fcpft wird in dem gerade zitierten Verfassungsartikel an eine &#132;bestimmte Arbeit&#148;, an deren &#132;Herk\u00f6mmlichkeit&#147;, d.h, an eine bereits bestehende Pflichtentradition und die gibt es au\u00dfer der Wehrpflicht so nicht und schlie\u00dflich an die &#132;Gleichheit f\u00fcr alle&#148;, und damit taucht auch die Geschlechterfrage auf. Schon jetzt ist im Ernstfall an den Einsatz von Frauen gedacht.<br \/>Auch wenn Art. 12a GG den Dienst an der Waffe f\u00fcr Frauen ausdr\u00fccklich ausschlie\u00dft, gilt im Verteidigungsfall, da\u00df Frauen in die zivilen Dienstpflichten, d.h. in milit\u00e4rische Konzepte einbezogen werden. So hei\u00dft es in Abs. 4: <i>&#132;Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanit\u00e4ts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten und milit\u00e4rischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so k\u00f6nnen Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten f\u00fcnfundf\u00fcnfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden.&#148;<\/i><\/p>\n<p>Wollte man also das Grundgesetz zugunsten der Einf\u00fchrung einer allgemeinen Dienstflicht andern, l\u00e4ge es nahe, diese Dienstpflicht auch auf die Frauen zu erstrecken. Die Wehrpflicht k\u00f6nnte z.B. als ein Pflichtdienst unter anderen ausgestaltet werden. Die Einsatzfelder konnten dann evtuell. geschlechtsspezifisch verteilt werden, Stichwort &#132;M\u00e4dchenarmee im Schwesternkittel&#148;, oder den Frauen winkt gar unter der Fahne der Gleichberechtigung ebenfalls der Waffenrock.<br \/>Die Einf\u00fchrung einer allgemeinen Dienstpflicht bedeutet nicht mehr Gleichberechtigung. Im Gegenteil; Nach wie vor leisten Frauen zwei Drittel aller gesellschaftlichen Arbeit. In der Bundesrepublik werden 53 Milliarden Stunden Erwerbsarbeit geleistet, davon ein Drittel von Frauen. Dazu kommen 58 Milliarden Stunden Familienarbeit, die fast ausschlie\u00dflich von Frauen geleistet werden [11]. Lediglich 1 Prozent der Vater nehmen Erziehungsurlaub. Erwerbst\u00e4tige Frauen verdienen durchschnittlich nur zwei Drittel im Vergleich zu M\u00e4nnern. Aus Arbeitgebersicht tragen Frauen ein &#132;Schwangerschafts- und Pfleget\u00e4tigkeitsrisiko&#147;. [12] Die Folge sind Benachteiligungen bei Einstellung, Bef\u00f6rderung und Personalentwicklungsma\u00dfnahmen f\u00fcr Frauen im Beruf. Frauen sind \u00fcberproportional von Erwerbslosigkeit betroffen, was erhebliche Auswirkungen auf ihre soziale Sicherung hat. Frauenrenten sind ein Drittel bis zur H\u00e4lfte niedriger als die Renten von M\u00e4nnern. [13] Die Altersarmut ist eine Folge der weiblichen Biographie. Frauen weisen oft aufgrund von Haushaltsf\u00fchrung, Kindererziehung oder Pfleget\u00e4tigkeiten L\u00fccken im Aufbau eigener Rentenanwartschaften auf. Negativ wirken sich auch die geringeren Verdienstm\u00f6glichkeiten von Frauen aus. Mehr als zwei Drittel der etwa zwei Millionen ehrenamtlichen Helfer der Wohlfahrtsverb\u00e4nde sind Frauen, die oftmals ohne Kostenerstattung oder Aufwandsentsch\u00e4digung sich f\u00fcr die Gesellschaft engagieren.[14] Auch das Freiwillige Soziale Jahr unter Bedingungen, die man nur als &#132;Ausnutzen&#148; bezeichnen kann, wird \u00fcbrigens haupts\u00e4chlich von M\u00e4dchen absolviert. [15]<\/p>\n<p>Bis jetzt jedenfalls werden keineswegs alte Menschen einfach von ihren Familienangeh\u00f6rigen in Pflege- oder Altenheime abgeschoben. Famili\u00e4re Pflege ist fast immer Aufgabe weiblicher Familienangeh\u00f6riger, der Ehefrauen, T\u00f6chter, Schwiegert\u00f6chter. Frauen halten das soziale Netz zusammen. [16] In den sozialen und pflegerischen Berufen sind Frauen \u00fcberrepr\u00e4sentiert, meist schlecht bezahlt, \u00fcberfordert, &#132;ausgebrannt&#148; und bisher fast ohne berufliche Entwicklungschancen. [17] Die Pflege alter und behinderter Menschen zu Hause war bis dato auch fast ausschlie\u00dflich Sache der Frauen. Frauen haben daher keinen Nachholbedarf in Sachen &#132;sozialer Pflichtdienst an der Gemeinschaft&#148;. Und solange es keine gleichen Rechte f\u00fcr Frauen gibt, kann von gleichen Pflichten nicht die Rede sein. Wer sie bei Einf\u00fchrung einer allgemeinen Dienstpflicht mit den M\u00e4nnern gleich behandelt, behandelt sie tats\u00e4chlich ungleich, schafft neue Ungerechtigkeiten. [18]<br \/>Eine allgemeine Dienstpflicht l\u00e4uft h\u00f6chstens darauf hinaus, Frauen in ihrer klassischen Rolle als unsichtbare, unbezahlte und politisch einflusslose soziale Reservearmee festzunageln. Das alte Klischee wird wiederbelebt: Frauen als Sorgende, Beh\u00fctende, ehrenamtlich und unentgeltlich soziale Dienste Leistende. Sollen nun wieder die Frauen f\u00fcr die Beseitigung gesellschaftlicher Mi\u00dfst\u00e4nde herhalten, die L\u00fcckenb\u00fc\u00dferinnen spielen?<\/p>\n<p>Es ist ja gerade die Krux an den Sozial- und Pflegeberufen, da\u00df sie als eine Dom\u00e4ne der Frau, verbunden mit dem Ideal des Helfens und Dienens betrachtet wurden. Und warum wird Dienst am N\u00e4chsten eigentlich nur dann als charakterbildend und gl\u00fcckbringend angesehen, wenn er unentgeltlich geleistet wird? Ein wirklicher Beitrag zur Gleichberechtigung ebenso wie zu einer Behebung des sog. &#132;Pflegenotstandes&#148; w\u00e4re eine gr\u00fcndliche Reform der sozialen und pflegerischen Berufe mit dem Ziel einer angemessener Bezahlung, besseren Arbeitsbedingungen und Aufstiegschancen und sozialer Anerkennung.<\/p>\n<p>Dringend notwendig ist ein Altenpflegegesetz.\u00a0 [19] Gegenw\u00e4rtig wird die Altenpflegeausbildung nicht bundeseinheitlich, sondern nach landesrechtlichen Vorschriften durchgef\u00fchrt. Es mu\u00df sichergestellt werden, da\u00df den im Pflegeversicherungsgesetz vorgesehenen Sachleistungen der h\u00e4uslichen Pflege auch ein ausreichendes Angebot an fachkompetenten Pflegekr\u00e4ften gegen\u00fcbersteht. Will man die Krankenpflegeberuf attraktiver machen, sind auch der Einstieg in den Hochschulbereich und berufsbegleitende Weiterbildungsma\u00dfnahmen erforderlich.<br \/>Der Pflegebereich leidet darunter, da\u00df Fachkr\u00e4fte fehlen. Dies h\u00e4ngt mit den schlechten Arbeitsbedingungen und Imageproblemen zusammen. Er ist auch Ausdruck davon, da\u00df Frauen diese Art von Arbeitsteilung, m\u00f6glichst unsichtbar unbezahlte oder unterbezahlte Leistungen f\u00fcr die Gesellschaft zu erbringen und sich f\u00fcr den Dienst am N\u00e4chsten aufzuopfern, nicht mehr akzeptieren. [20] In der Schweiz z.B, verdient eine Krankenschwester das Doppelte wie in Deutschland. Hierzulande geben viele Krankenschwestern und Altenpflegerinnen nach wenigen Jahren ihren Beruf auf; wegen schlechter Bezahlung, ung\u00fcnstiger Dienstzeiten, geringer gesellschaftlicher Anerkennung, fehlender Aufstiegschancen, hoher psychischer und z.T. auch physischer Belastungen und geringen Kompetenzen im Vergleich zu den \u00c4rzten. Qualifizierte Kr\u00e4fte lassen sich nur gewinnen, ausbilden und bei der Stange halten, wenn Berufsbildung, Arbeitsbedingungen und Bezahlung aufgewertet werden.<br \/>Eine Verpflichtung von Laien versch\u00e4rft die Probleme nur noch. Denn dadurch wird erst recht das Berufsbild der Pflegefachkr\u00e4fte abgewertet und das Lohnniveau gedr\u00fcckt. Die schon jetzt \u00fcberlasteten Fachkr\u00e4fte w\u00e4ren zus\u00e4tzlich damit besch\u00e4ftigt, unqualifizierte und wom\u00f6glich auch noch unmotivierte Mitarbeiter anzuleiten. Eine weitere Verschiebung des Verh\u00e4ltnisses von unqualifizierten zu qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften w\u00fcrde zu einer Verschlechterung der Pflege der Betroffenen und der Atmosph\u00e4re in den Einrichtungen f\u00fchren. Kranken und alten Menschen ist eine Entprofessionalisierung des Pflegebereichs nicht zuzumuten. Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger werden mit hohen Sozialabgaben belastet, und wenn sie dann tats\u00e4chlich Hilfe ben\u00f6tigen, wird ihnen nicht einmal eine fachgerechte Pflege erm\u00f6glicht! Pflegebed\u00fcrftige Menschen haben einen Anspruch auf kontinuierliche qualifizierte Betreuung, die Geborgenheit und Vertrauen vermittelt. Unfreiwillig arbeitende Menschen, schlecht ausgebildet und st\u00e4ndig wechselnd, k\u00f6nnen diesen Anspruch selbst bei hohem pers\u00f6nlichen Engagement nicht erf\u00fcllen. Gerade von der jetzt eingef\u00fchrten Pflegeversicherung wird eine Entlastung und Professionalisierung erwartet. Darin findet auch die Erfahrung Niederschlag, da\u00df Pflege qualifizierte Begleitung notwendig macht.<\/p>\n<p>Auf billige Pflichtdienstleistende zu hoffen, w\u00e4re kurzsichtig und arbeitsmarktpolitisch fatal. Der Pflegenotstand w\u00fcrde nur noch weiter verfestigt. Mit einem staatlichen Pflichtdienst w\u00fcrde der Mangel an Fachkr\u00e4ften nur verdeckt. Schon heute arbeiten im Pflegebereich einschlie\u00dflich der Zivildienstleistenden 70 Prozent unausgebildete Hilfskr\u00e4fte. Der Knall k\u00e4me sp\u00e4ter, aber dann umso heftiger. Und soweit auch ein Bedarf an weniger qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften bestehen sollte, so ist daran auf dem Arbeitsmarkt kein Mangel, sind es doch gerade diese, die bei den Umstrukturierungsprozessen in der modernen Arbeitswelt auf der Strecke bleiben. Mit Sicherheit w\u00e4ren die Auswirkungen eines unbezahlten Zwangsdienstes auf den Arbeitsmarkt negativ.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich ist es ein Problem, da\u00df in Zukunft verst\u00e4rkt Kostenbelastungen f\u00fcr die Betreuung und Pflege \u00e4lterer hilfsbed\u00fcrftiger Menschen auf die Gesellschaft zukommen. Faktoren hierf\u00fcr sind die Entwicklung der Alterspyramide, gewandelte Familienstrukturen, berufliche Integration der Frauen, zunehmende Individualisierung und die Distanz zwischen den Generationen, die durch die arbeitsmarktbedingte r\u00e4umliche Mobilit\u00e4t erzwungen wird. Aber unsere Gesellschaft, eine der reichsten der Welt, mu\u00df sich endlich von der Erwartung verabschieden, soziale und pflegerische Versorgung quasi zum Nulltarif von den Frauen zu erhalten. Gesellschaftlich notwendige Arbeit mu\u00df angemessen bezahlt werden, Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen darf auch nicht ausgerechnet zu Lasten derjenigen im Gesundheitsbetrieb aufgefangen werden, die an der untersten Skala stehen, n\u00e4mlich der Pflegekr\u00e4fte.<br \/>Jeder wei\u00df, da\u00df die Kostenlawine woanders zu suchen ist, im \u00fcbrigen dort, wo vornehmlich M\u00e4nner daran verdienen (z.B. Pharmaindustrie, medizinische Gro\u00dfger\u00e4te). Bei der Diskussion geht es tats\u00e4chlich um nichts anderes als um ein gesellschaftliches Verteilungsproblem hinsichtlich bisher unterbezahlter Pflegekr\u00e4fte. [21] Wir d\u00fcrfen es nicht hinnehmen, da\u00df der Staat f\u00fcr sozial notwendige Aufgaben auf den bequemen Weg des Zwanges zur\u00fcckgreift, anstatt daf\u00fcr zu sorgen, da\u00df zu angemessenen Marktpreisen gen\u00fcgend qualifizierte Leute in den Pflegeberufen zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>Ein allgemeiner Zwangsdienst setzt au\u00dferdem einen hohen Verwaltungsapparat voraus, Es gibt seri\u00f6se Berechnungen [22], nach denen sich ein solcher Dienst gar nicht rechnet &#8211; wegen des hohen Verwaltungsaufwandes und der kurzen Dienstdauer; volkswirtschaftlich betrachtet w\u00e4re er g\u00e4nzlich ineffektiv, da menschliche Ressourcen nicht entsprechend ihren F\u00e4higkeiten eingesetzt werden.<br \/>Nicht umsonst gibt es in keinem Staat in Europa einen derartigen Pflichtdienst. Vieles spricht daf\u00fcr, da\u00df die Einf\u00fchrung einer allgemeinen Dienstpflicht mit internationalem Recht, namentlich den Zwangsarbeitsverboten des Art. 4 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention und dem \u00dcbereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation \u00fcber Zwangs-und Pflichtarbeit nicht in Einklang steht. [23] Diese Abkommen haben in der Bundesrepublik zwar nur den Rang einfachen Rechts, das internationale Signal w\u00e4re jedoch verheerend. &#132;Soziales Denken&#8220; kann nicht zwangsweise von oben verordnet werden. Dies gilt besonders f\u00fcr heikle Pflegebeziehungen, die auch auf der Seite der Pflegenden zu hohem Stre\u00df oder Erkrankung f\u00fchren k\u00f6nnen. Werden Jugendliche dazu verpflichtet, kann dies motivationszerst\u00f6rend wirken. Menschen ohne ethische Motivation, ohne physische und psychische Eignung zur Pflege zu verpflichten, ist fahrlassig. Dar\u00fcber hinaus kann dies auch zu Staatsverdrossenheit f\u00fchren: Jugendliche, die zu etwas gezwungen werden, was andere Gruppen nicht leisten k\u00f6nnen oder wollen, k\u00f6nnen sich leicht als S\u00fcndenb\u00f6cke f\u00fcr gesamtgesellschaftliche Defizite, die sie nicht zu verantworten haben, f\u00fchlen. Bereits das Beispiel der Zwangsinstitution Bundeswehr zeigt, da\u00df der Grundwehrdienst die Staatsgesinnung nicht eben f\u00f6rdert. Die meisten Wehrpflichtigen gehen auf Tauchstation. Ein Pflichtdienst ist staatlich verordnetes Obrigkeitsdenken, das gerade nicht zu Engagement und Mitarbeit in der Gesellschaft einl\u00e4dt.<\/p>\n<p>Das Grundgesetz mahnt uns zu Recht, sehr zur\u00fcckhaltend umzugehen mit der Inanspruchnahme des Einzelnen f\u00fcr den Staat. Zwangsverpflichtungen stehen einem liberalen B\u00fcrgerstaat entgegen. Das Zwangsarbeitsverbot leitet sich aus der in Art. 1 GG gesch\u00fctzten W\u00fcrde des Menschen ab. Der Staat darf nicht \u00fcber eine beliebige Gruppe von B\u00fcrgern zu gemeinschaftlichen Zwecken verf\u00fcgen. Ein Sonderopfer zu Lasten junger Leute ist nicht einsichtig, ein nicht anders zu behebender Notstand liegt nicht vor. Deshalb ist es im \u00fcbrigen fraglich, ob selbst eine Verfassungs\u00e4nderung zugunsten einer allgemeinen Dienstpflicht m\u00f6glich w\u00e4re [24], denn eine solche st\u00fcnde in Widerspruch zur freiheitlichen Selbstbestimmung der Person, welche das Prinzip der Menschenw\u00fcrde bestimmt.<\/p>\n<p>Was sind die Alternativen? Im Pflegebereich bestehen sie in der Reform des Pflegesystems. Wenn man sogenannten Gemeinsinn will, dann mu\u00df man freiwillige Initiativen, Nachbarschaftshilfen, Zusammenarbeit zwischen Profis und Laien, Einrichtungen der Selbsthilfe f\u00f6rdern, Soziales Engagement darf dann nicht &#8211; wie bisher &#8211; faktisch bestraft werden. Dies gilt auch f\u00fcr die sog., von Frauen erbrachten &#132;Familienleistungen&#147;, die bisher gesellschaftlich vernachl\u00e4ssigt wurden.<\/p>\n<p><b>Verweise<\/b><\/p>\n<p>1 als noch amtierender Bundespr\u00e4sident am 5.10.1993 auf der 34. Kommandeurtagung der Bundeswehr in Mainz; zit. nach Wolfgang Beywl, Pflichtdienst f\u00fcr alle (M\u00e4nner): L\u00f6sungsweg oder Sackgasse? FR vom 12.8,94<br \/>2 so in einem Gespr\u00e4ch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung; zitiert nach FR vom 27.12.93<br \/>3 vgl. Ekkehardt Lappert, Allgemeine Dienst-Pflicht als sicherheits- und sozialpolitischer Ausweg? Das Parlament vom 3.2.95<br \/>4 vgl. Beywl, a.a.O.<br \/>5 vgl. Bernd M\u00fcllender, Neuer Zwangsdienst f\u00fcr \u00fcbersch\u00fcssige Soldaten? taz vom 31.5.91 <br \/>6 n\u00e4here Angaben \u00fcber die Einsatzbereiche von Zivildienstleistenden im Jahre 1993 sind aufgef\u00fchrt in: Die Welt vom 8.4.94<br \/>7 aus: Pressemitteilung Nr.86 des Bundesministerium f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.6.95<br \/>8 hierzu u. a. SZ vom 11.8.94; Focus vom 8.8.94 <br \/>9 z.B. der ehemalige Bundespr\u00e4sident v. Weizs\u00e4cker, a.a.O. : &#132;Die Vorz\u00fcge einer allgemeinen Dienstpflicht als Erg\u00e4nzung zur Wehrpflicht sind ernsthaft zu pr\u00fcfen &#8230; Ein solcher Gedanke zielt auf dreierlei, auf die Deckung eines dr\u00e4ngenden gesellschaftlichen Bedarfs im Sinne einer erweiterten Sicherheit, auf eine h\u00f6here innere Bereitschaft junger B\u00fcrger zur Mitverantwortung und auf eine L\u00f6sung des Problems mangelnder Dienstgerechtigkeit &#8230;<br \/>10 so der rheinland-Pf\u00e4lzische Sozialminister Florian Gerster; siehe auch Warnfried Dettling, Solidarit\u00e4t &#150; neu buchstabiert. Die Zeit vom 5.3.93<br \/>11 Quelle: Frauen in der Bundesrepublik, hg. von der Bundesregierung; zit, nach Heide Hering, Stellungnahme zur Anh\u00f6rung &#132;Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und M\u00e4nnern&#148; der Gemeinsamen Verfassungskommission am 5.11.92 <br \/>12 siehe hierzu Beywl, a.a.O.<br \/>13 Die durchschnittliche Versicherungsrente f\u00fcr Frauen in den alten L\u00e4ndern betrug nach dem Sozialbericht 1993 nur 761 DM, vgl. BR-Drs.250\/94, S.93<br \/>14 Wie weit gerade das soziale Ehrenamt von Frauen wahrgenommen wird, dokumentiert das Ergebnis der Cantaskonferenz Deutschland 1991: Von den ca. 28000 erfa\u00dften HelferInnen waren 92,6% Frauen. Zit. nach Sozialbericht 1993, BR-Drs.250\/94, S.94. Das politische Ehrenamt hingegen ist fest in m\u00e4nnlicher Hand. In diesem Bereich sind Forderungen, wie sie f\u00fcr den Sektor des helfenden Ehrenamtes zunehmend laut werden, z.B. nach Auslagenerstattung, l\u00e4ngst umgesetzt.<br \/>15 Im Saarland wurde das Freiwillige Soziale Jahr nach Zahlen aus dem Jahr 1990 von etwa 200 Jugendlichen absolviert (rund 95% M\u00e4dchen). Sie erhielten beim DPWV 220 DM Taschengeld, Sozialversicherungsleistungen, Wohnung und Verpflegung. Angaben nach Saarbr\u00fccker Zeitung vom 18.10.90<br \/>16 vgl. hierzu die Studie &#132;Die Pflegebereitschaft der T\u00f6chter&#148;, hg, im Juli 1988 von der (damaligen) Bevollm\u00e4chtigten der Hessischen Landesregierung f\u00fcr Frauenangelegenheiten<br \/>17 Anne Klein, Frauen sollen die L\u00fccken stopfen. Volksblatt Berlin vom 18.10.90<br \/>18 so Dettling, a.a.O.<br \/>19 Den Entwurf eines solchen Altenpflegegesetz hat der Bundesrat &#150; auf Initiative des Landes Hessen &#150; in den Bundestag eingebracht, BR-Drs.13\/1208<br \/>20 Interessant ist der auffallend geringe Anteil j\u00fcngerer Frauen, die ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten \u00fcbernehmen, siehe hierzu den Sozialbericht 1993, a.a.O., S. 94<br \/>21 Dieser Auffassung ist auch Michael K\u00f6hler, Allgemeine Dienstpflicht f\u00fcr junge Erwachsene? ZRP 1995, S.140 ff.<br \/>22 Angela Merkel, Dienstpflicht ist kein Ausweg. Die Welt vom 21.2.94; siehe auch Beywl, a.a.O. <br \/>23 hierzu ausf\u00fchrlich K\u00f6hler, a.a.O.<br \/>24 so K\u00f6hler, a.a.O.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[330],"publikationen":[1230],"class_list":["post-12280","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-lotte-incesu","publikationen-132-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Frauen an die (soziale) Front? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/132-vorgaenge\/publikation\/frauen-an-die-soziale-front\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Frauen an die (soziale) Front? - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Zur Diskussion um eine allgemeine Dienstpflicht aus: vorg\u00e4nge Nr. 132 (Heft 4\/1995), S. 14-19 Alle Jahre wieder taucht in unterschiedlichen Begr\u00fcndungszusammenh\u00e4ngen die Forderung nach Einf\u00fchrung einer &#132;allgemeinen Dienstpflicht&#148; auf. 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