{"id":12298,"date":"1977-01-28T13:54:00","date_gmt":"1977-01-28T12:54:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/fuer-gleichberechtigung-von-kindheit-an\/"},"modified":"1977-01-28T12:00:00","modified_gmt":"1977-01-28T11:00:00","slug":"fuer-gleichberechtigung-von-kindheit-an","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/26-vorgaenge\/publikation\/fuer-gleichberechtigung-von-kindheit-an\/","title":{"rendered":"F\u00fcr Gleichberechtigung von Kindheit an"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr.26 (Heft 2\/1977), S.107-110<\/p>\n<p><i>Ekkehard v, Braunm\u00fchl, Heinrich Kupffer, Helmut Ostermeyer: Die Gleichberechtigung des Kindes, Fischer-Taschenbuch Nr. 580, Frankfurt 1976, 192 S, DM 5,80.<\/i><\/p>\n<p>&#132;M\u00e4nner, Frauen und Kinder sind gleichberechtigt&#148;, so soll nach Meinung der drei Autoren des Buches &#132;Die Gleichberechtigung des Kindes&#148; der Art 3 des Grundgesetzes in Zukunft lauten. Dabei geht es ihnen in diesem Buche nicht nur und nicht in erster Linie um Gesetzes\u00e4nderungen, sondern um eine neue Einstellung zu den Kindern und Jugendlichen, eine entp\u00e4dagogisierte Einstellung. Darum reisen die drei seit Erscheinen des Buches durch die Lande, um in Referaten und Diskussionen zur &#132;Beendigung des Erziehungskrieges zwischen den Generationen&#148; aufzufordern und die Erf\u00fcllung der Menschenrechte f\u00fcr Kinder und Jugendliche voranzutreiben.<br \/>&#132;Dieses Buch m\u00fc\u00dfte eigentlich \u00fcberfl\u00fcssig sein&#148;, hei\u00dft es im Vorwort; bisher ist es keineswegs \u00fcberfl\u00fcssig, im Gegenteil, es ist notwendig, und die Ausf\u00fchrungen Ostermeyer \u00fcber \u00d6kologie und Zukunft, die j a Zukunft unserer Kinder ist, machen es \u00fcberdeutlich dr\u00e4ngend. Die Ideen selbst sind so neu garnicht, werden aber konsequent in ihren Zusammenh\u00e4ngen und Auswirkungen durchdacht. Nochmal: &#132;Dieses Buch m\u00fc\u00dfte eigentlich \u00fcberfl\u00fcssig sein. Wir leben ja in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat.&#148; Dieser Satz ist ironisch gemeint, zumindest was die Kinder anbelangt. Sie &#132;leben irgendwo anders; jedenfalls n i c h t in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat&#148;. Zwar hei\u00dft es allenthalben, es werde &#132;zur Demokratie&#148;, &#132;zur M\u00fcndigkeit&#148; etc. erzogen; aber wie geschieht das? Durch Bevormundung, dauernde Beaufsichtigung, Sanktionen, Kontrollen, Manipulationen, Repressionen usw. Man sagt, Kinder seien &#132;von Natur aus&#148; unvern\u00fcnftig, verantwortungslos, unfertig, erziehungsbed\u00fcrftig. Wir Erwachsene sind dann wohl vern\u00fcnftig, verantwortungsbewu\u00dft, fertig und vorallem erziehungsberechtigt? Wir d\u00fcrfen, j a wir m\u00fcssen mit den Kindern alles m\u00f6gliche machen, sie zu etwas machen! Kupffer prangert gerade dieses &#132;zu&#148; an: Erziehung &#132;zur&#148; Demokratie, &#132;zur&#148; M\u00fcndigkeit, &#132;zur&#148; Emanzipation. Unser &#132;Besserwissen&#148; \u00fcber das, was die Kinder werden sollen und wie sie werden sollen und wodurch sie so werden sollen, erlaubt es uns, sie unentwegt zu g\u00e4ngeln, zu kontrollieren, zu erziehen; l\u00e4\u00dft uns vergessen, da\u00df sie schon etwas sind: Menschen mit Menschenrechten, z.B. mit dem verbrieften Recht auf &#132;freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit&#148;. Wir wollen die Kinder &#132;zur Selbstbestimmung&#148; erziehen, indem wir ihnen gerade diese Selbstbestimmung vorenthalten, auf sp\u00e4ter verschieben. Alles, woraufhin wir. erziehen, wird auf sp\u00e4ter, &#132;auf die lange Bank der Erziehung&#148; geschoben; Kupffer nennt das das &#132;teleologische&#148; Prinzip der P\u00e4dagogik. Doch das eigentliche Ziel, &#132;die Demokratie&#148;, &#132;die M\u00fcndigkeit&#148;, wird nicht erreicht, weder jetzt noch sp\u00e4ter, kann nicht erreicht werden, wie Braunm\u00fchl im Kapitel &#132;Abschied vom p\u00e4dagogischen Denken&#148; deutlich macht: &#132;Die demokratische Staatsform ist sicher die menschenw\u00fcrdigste und gerechteste, aber solange die W\u00fcrde und das Recht des Kindes von p\u00e4dagogisch denkenden Erwachsenen mi\u00dfachtet werden, solange Kinder aller Schichten systematisch gedem\u00fctigt, verdummt und ihren Gef\u00fchlen entfremdet werden, darf man sich nicht wundern, zu welchen Schandtaten und Dummheiten verschiedenster Gr\u00f6\u00dfenordnungen Erwachsene sp\u00e4ter &#8211; aktiv wie passiv! &#8211; f\u00e4hig sind &#8230;&#148; Braunm\u00fchl spricht vom &#132;p\u00e4dagogischen Todestrieb&#148;, der den Kindern &#132;nicht erlaubt zu leben&#148;. Die P\u00e4dagogik, die &#8211; um es auf eine Kurzformel zu bringen &#8211; gepr\u00e4gt ist durch Auf- und Absicht, mu\u00df \u00fcberwunden werden.<br \/>Geht es Braunm\u00fchl mehr um den &#132;unmittelbaren&#148; Umgang mit Kindern und die allgemeinen Grundlagen von P\u00e4dagogik und Antip\u00e4dagogik, so befa\u00dft sich Kupffer intensiver mit der &#132;\u00f6ffentlichen&#148; Erziehung, den p\u00e4dagogischen Institutionen Kindergarten, Schule, Heim. Kindergarten und besonders Vorschule ist gekennzeichnet durch &#132;die Reglementierung des Kindes durch die Ordnung der Institution und die Pr\u00e4gung des kindlichen Lernwillens durch vorgelegte gesellschaftliche Anforderungen&#148;. F\u00fcr viele Kinder bedeutet der Kindergarten in erster Linie eine &#132;Vorbereitungsanstalt f\u00fcr Schule und Beruf&#148;. &#132;Aus der Lernchance wird die Lernpflicht, aus der Mobilisierung von Kraft die Reglementierung durch Norm. Das B\u00fcrgerrecht auf Bildung degeneriert zu einer B\u00fcrgerpflicht zur Selbstverleugnung und zum fremdbestimmten Erfolgsstreben.&#148; Und so gehts konsequent und verst\u00e4rkt weiter in der Schule: Hier z\u00e4hlt nur noch Leistung und Erfolg (als einziger &#132;Wert&#148; &#8211; entgegen allen sch\u00f6nklingenden Lernzielkatalogen &#8211; und auf kosten der anderen); Anpassung und Durchstehen hei\u00dft die Devise. Die &#132;freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit&#148; wird dem &#132;Zensurenfetischismus&#148; geopfert; das System obsiegt: &#8211; Die Forderung nach Gleichberechtigung w\u00e4re im derzeitigen Schulsystem geradezu absurd. Wem sollten die Sch\u00fcler gleichgestellt werden, etwa den Lehrern? Die haben ja selbst kaum Rechte, sondern sind &#132;weisungsgebundene Untergebene in einem unfreien System&#148;. Noch totaler ist die Entrechtung der Jugendlichen in Heimen: Anstatt da\u00df dort Ich-St\u00e4rke gef\u00f6rdert wird, mu\u00df sich der Jugendliche an ausschlie\u00dflich fremdbestimmten Zielen orientieren, wird st\u00e4ndig beaufsichtigt und darf jederzeit gest\u00f6rt werden. Aber wehe, er st\u00f6rt selbst den reibungslosen Ablauf der hierarchischen &#132;Ordnung&#148;. Alle diese Institutionen aber berufen sich auf das &#132;Recht&#148;, das selbst wieder von der &#132;p\u00e4dagogischen Einstellung&#148; gepr\u00e4gt ist. &#8211; Die Vorstellung von der Erziehungsbed\u00fcrftigkeit des Kindes f\u00fchrt kopsequent zur Erziehungsberechtigung des Erwachsenen und damit zur Entrechtung des Kindes. Im Verh\u00e4ltnis Recht\/Erziehung lautet die Fragestellung: &#132;Kinder m\u00fcssen erzogen werden &#8211; wie mu\u00df dementsprechend das Recht beschaffen sein?&#148; statt umgekehrt: &#132;Kinder haben Rechte &#8211; wie m\u00fcssen wir dementsprechend mit ihnen umgehen?&#148;<br \/>Kinder haben gesetzlich verankerte Rechte von Anfang an: &#132;Die Rechtsf\u00e4higkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt&#148; (B\u00fcrgerliches Gesetzbuch). Der Grundrechtskatalog gilt auch f\u00fcr Kinder. Sie sind nicht ausgenommen; sie werden aber ausgenommen, ausgenommen von unseren Juristen mit ihren faulen Tricks wie der &#132;Grundrechtsm\u00fcndigkeit&#148;, mit der sie den jungen Menschen bis zur Vollj\u00e4hrigkeit ihre Grundrechte vorenthalten. Ostermeyer nennt das &#132;Verrat am Grundgesetz&#148; und folgert: &#132;Wollen wir mit unserem Recht Ernst machen, so m\u00fcssen wir es dem Juristen aus den H\u00e4nden rei\u00dfen.&#148; Mit scharfen Worten greift er seine Kollegen an und zeigt den Teufelskreis, der sich in den Bereichen P\u00e4dagogik, Juristerei, Politik und Wirtschaft dreht, auf :&#132;In der Monopolisierung des Rechts bei den Juristen vollzieht sich im Recht, was sich in anderen Bereichen der Gesellschaft als Bevormundung des Menschen durch P\u00e4dagogen, als seine Entm\u00fcndigung durch Technokraten und Funktion\u00e4re, die sich gern Mandatstr\u00e4ger nennen, und schlie\u00dflich als seine Unterwerfung unter die Machtzw\u00e4nge politischer und industrieller Apparate abspielt.&#8220; Und: &#132;Durch Erziehung gebrochene und verbogene Menschen sind die Objekte, die ein autorit\u00e4res System braucht, um bestehen zu k\u00f6nnen.&#148;<br \/>Aber die P\u00e4dagogik hat sich auch ins Grundgesetz eingeschlichen: &#132;Pflege und Erziehung der Kinder sind das nat\u00fcrliche Recht der Eltern &#8230;&#148; Hierbei war wohl den Sch\u00f6pfern des Grundgesetzes selbst nicht wohl in ihrer Haut, denn nur bei diesem Artikel ist als Begr\u00fcndung von einem &#132;nat\u00fcrlichen&#148; Recht die Rede. Sind damit die anderen Grundrechte &#132;unnat\u00fcrlich&#148;? Ostermeyer: Der Begr\u00fcndungszwang entsteht, weil es nur eine unsinnige Begr\u00fcndung gibt. Freiheit, Gleichheit und Menschenw\u00fcrde brauchen nicht begr\u00fcndet zu werden: Sie begr\u00fcnden sich selbst, sie \u00fcberzeugen ohne Begr\u00fcndung. Das Erziehungsrecht braucht eine Begr\u00fcndung, weil es nicht \u00fcberzeugen kann. Leider sind viel zuviele vom Erziehungsrecht \u00fcberzeugt; seine schlimmste Auswirkung d\u00fcrfte das sogenannte Z\u00fcchtigungsrecht sein, das nirgends verboten; aber auch nirgends ausdr\u00fccklich erlaubt ist. Dieses &#132;Gewohnheits&#147; -Unrecht &#132;charakterisiert unsere Rechtsordnung, da\u00df sie dem st\u00e4rkeren Teil Hilfe gew\u00e4hrt, dem Schw\u00e4cheren aber nicht&#148;. In diesem Zusammenhang weist Ostermeyer darauf hin, da\u00df bei uns nachwievor Recht mit Ordnung verwechselt werde, &#132;und diese Ordnung ist die Herrschaftsordnung der bestehenden Verh\u00e4ltnisse&#148;. &#8211; Von den P\u00e4dagogen werden die Kinder als Objekte betrachtet, von den Juristen als Sachen zur freien Verf\u00fcgung ihrer &#132;Eigent\u00fcmer&#148;. Auch die geplanten Neuformulierungen &#8211; &#132;elterliche Sorge&#148; statt &#132;elterliche Gewalt&#148; &#8211; helfen wenig, solange eben diese Gewalt weiter ausge\u00fcbt werden darf, j a vorgeschrieben wird, wie z.B. im Jugendstrafrecht, das in manchen Punkten eine st\u00e4rkere Entrechtung mit sich bringt als das Erwachsenenstrafrecht. Die Strafe als &#132;der P\u00e4dagogik letzter Schlu\u00df&#148; und als &#132;ihre bitterste Konsequenz&#148; trifft gerade die, die von fr\u00fch auf am meisten entrechtet und p\u00e4dagogisiert wurden. Das &#132;Modell&#148; der Bew\u00e4hrungshilfe allerdings m\u00f6chte Ostermeyer beibehalten und konsequent ausbauen. Total abgelehnt wird von ihm dagegen das Jugendschutzgesetz, das die Jugendlichen bevormundet und bevorschriftet, das vom &#132;Glauben an die Geschlechtslosigkeit&#148; gepr\u00e4gt ist und von &#132;p\u00e4dagogischen Vorurteilen trieft&#148;.<br \/>Die Autoren des Buches sind darangegangen, Ver\u00e4nderungsvorschl\u00e4ge zu den wichtigsten die Kinder betreffenden Artikeln und Paragraphen zu bringen. Manchmal gehen sie dabei allerdings zu gutgl\u00e4ubig und unkritisch an die Sache, so wenn sie \u00a7 832 (&#132;Aufsichtspflicht&#148;) und \u00a7 1627 (,&#130;Die Eltern haben die elterliche Gewalt in eigener Verantwortung&#8220;) unangetastet lassen und ebenso auch Art 6,1 GG: &#132;Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung&#148;; das ist Ordnungsrecht! Gesch\u00fctzt werden sollten doch Menschen und nicht Institutionen, diese nur, solange sie dem Wohl der anderen dienen! &#8211; Sehr begr\u00fc\u00dfe ich den Vorschlag, da\u00df anstelle von Heimen Einrichtungen wie &#132;Wohngemeinschaften und sozialtherapeutische Jugendzentren&#148; geschaffen werden sollen (\u00c4nderungsvorschlag zu \u00a7 66 Jugendhilfegesetz). Nicht einverstanden bin ich allerdings mit dem Satz: &#132;Unterbringung in einer Einrichtung ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn die Unterbringung in einer Familie nicht m\u00f6glich ist&#148; (\u00a7 64). Man sollte mit der Erziehungsideologie auch die mit ihr zusammenh\u00e4ngende Familienideologie angreifen.<br \/>Die \u00c4nderung von Gesetzestexten allein bewirkt garnichts; das wissen die Autoren sehr genau. Ja Ostermeyer bef\u00fcrchtet, da\u00df es &#132;garkeinen Zweck (habe), Gesetze zu \u00e4ndern, die Juristen sagen hinterher doch, es sei alles beim alten geblieben, wenn ihnen die \u00c4nderung nicht pa\u00dft&#148;. Trotzdem handelt es sich um einen der &#132;vielen m\u00f6glichen Hebel&#148; (Kupffer), an denen anzusetzen ist. Der wichtigere Hebel ist (und da dient die \u00c4nderung von Gesetzen als R\u00fcckendeckung), die Einstellung zu Kindern zu \u00e4ndern, einen entp\u00e4dagogisierten Umgangston zu finden, die Kinder &#132;ohne Bedingung und Gegenleistung&#148; zu akzeptieren. Braunm\u00fchl fordert ein (im Sinn der Demokratie) &#132;politisches Familienleben&#148;: die Bed\u00fcrfnisse des Kindes werden zu einer &#132;gemeinsamen Angelegenheit des Erwachsenen und des Kindes&#148;; Ostermeyer erg\u00e4nzt: &#132;Der Wille des Kindes hat grunds\u00e4tzlich gleichen Rang mit dem der Eltern, Gleichen Rang hat er nur, wenn er bei den eigenen Angelegenheiten des Kindes Vorrang hat. Denn selbstverst\u00e4ndlich hat der Wille der Eltern Vorrang bei den Elternangelegenheiten. Gleichberechtigung bedeutet, da\u00df der Wille jedes Familienmitglieds ausschlaggebend ist f\u00fcr seine Angelegenheiten.&#148; &#8211; Braunm\u00fchl setzt an die Stelle von Absicht, Zielvorstellung, P\u00e4dagogik das &#132;Prinzip&#148;, da\u00df die Betreuungspersonen &#132;alle ihre T\u00e4tigkeiten als Vorschl\u00e4ge und Angebote verstehen&#148;. Ihre Aufgabe bestehe zun\u00e4chst darin, die Bed\u00fcrfnisse der Kinder zu sehen. Das ist oft garnicht so einfach, und es bedarf eines &#132;bestimmten Ma\u00dfes an Vorwissen&#148;, um den beiden Gefahren zu entgehen, &#132;in ein Kind ein angebliches Bed\u00fcrfnis hineinzusehen&#8220; und &#132;ein wirkliches Bed\u00fcrfnis zu \u00fcbersehen&#148;. Und Kupffer fa\u00dft seine Forderungen, die p\u00e4dagogischen Institutionen betreffend, zusammen: &#132;F\u00fcr die Vorschule geht es besonders darum, da\u00df die soziale Schw\u00e4che des Kindes nicht f\u00fcr barbarischen Leistungsdruck ausgenutzt wird. Die Schule mu\u00df sich darauf besinnen, da\u00df Freiheit und Entscheidung nicht von &#130;sachlich&#8216; notwendigen Zwecken unterlaufen werden d\u00fcrfen. In der Heimerziehung steht eine neue Form des Umgangs zwischen Menschen im Zentrum. In allen drei Institutionen kommt es darauf an, das Verh\u00e4ltnis zu Kindern zu entp\u00e4dagogisieren.&#148;<br \/>Ich w\u00fc\u00dfte niemand, dem ich dieses Buch nicht empfehlen k\u00f6nnte. M\u00f6ge es bald \u00fcberfl\u00fcssig werden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[376],"publikationen":[1311],"class_list":["post-12298","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-johannes-gloetzner","publikationen-26-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>F\u00fcr Gleichberechtigung von Kindheit an - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/26-vorgaenge\/publikation\/fuer-gleichberechtigung-von-kindheit-an\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"F\u00fcr Gleichberechtigung von Kindheit an - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr.26 (Heft 2\/1977), S.107-110 Ekkehard v, Braunm\u00fchl, Heinrich Kupffer, Helmut Ostermeyer: Die Gleichberechtigung des Kindes, Fischer-Taschenbuch Nr. 580, Frankfurt 1976, 192 S, DM 5,80. &#132;M\u00e4nner, Frauen und Kinder sind gleichberechtigt&#148;, so soll nach Meinung der drei Autoren des Buches &#132;Die Gleichberechtigung des Kindes&#148; der Art 3 des Grundgesetzes in Zukunft lauten. 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