{"id":12308,"date":"1983-06-01T21:20:00","date_gmt":"1983-06-01T19:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/gemeinsame-erklaerung-zu-den-vorgaengen\/"},"modified":"1983-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1983-06-01T10:00:00","slug":"gemeinsame-erklaerung-zu-den-vorgaengen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/gemeinsame-erklaerung-zu-den-vorgaengen\/","title":{"rendered":"Gemeinsame Erkl\u00e4rung zu den &#8222;Vorg\u00e4ngen&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Gustav Heinemann-Initiative<\/p>\n<p>Humanistische Union<\/p>\n<p>Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie<\/p>\n<p>vorg\u00e4nge Nr. 62\/63 (Heft 2-3\/1983), S. 19-21<\/p>\n<p>Die \u00bbvorg\u00e4nge\u00ab erscheinen 1983 im 22. Jahr. Es war kein Zufall, da\u00df sich ihre Stimme erhob am Ende der Adenauer-\u00c4ra, auf dem H\u00f6hepunkt des Kalten Krieges und nach der endg\u00fcltigen Integration der Bundesrepublik in das westliche B\u00fcndnissystem sowie der DDR in das \u00f6stliche, eine Stimme, die zu warnen versuchte.<\/p>\n<p>Zur Warnung bestand in der Bundesrepublik Anla\u00df: die Gefahr begann sich immer deutlicher abzuzeichnen, da\u00df es auch der Zweiten deutschen Republik nicht oder nur sehr unzul\u00e4nglich gelingen w\u00fcrde, dem Verfassungsanspruch gerecht zu werden und eine freiheitliche sowie demokratische Ordnung politisch auch ins Detail umzusetzen. Am Ende der Adenauer-\u00c4ra, Mitte der 60er Jahre, traten schwerwiegende Differenzen zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit deutlich zutage: im Bildungssystem, in der Rechts- und Kulturpolitik, in der Vermengung von Partei- und Staatsinteresse und nicht zuletzt im Verst\u00e4ndnis der Kanzlerdemokratie, das sich herausgebildet hatte.<\/p>\n<p>In der Spiegel-Aff\u00e4re von 1962 wurde ein Teil dieser Fehlentwicklungen sichtbar, gleichzeitig zeigte sich jedoch auch ein liberal-demokratisches Potential, das sich vom CDU-Staat nicht unterkriegen lassen wollte. Die \u00bbvorg\u00e4nge\u00ab der fr\u00fchen Jahre spiegelten dieses Engagement f\u00fcr den Rechtsstaat wider.<\/p>\n<p>Gr\u00fcndungsdatum und Gr\u00fcndungszeit erkl\u00e4rten die Themenwahl in den \u00bbvorg\u00e4ngen\u00ab der folgenden Jahre, die Sch\u00e4rfe der Darstellung aber auch ihre Begrenztheit aus heutiger Sicht. Seitdem haben sich die Thematik und ihre Behandlung zwangsl\u00e4ufig erweitert: das radikale, liberal-demokratische Engagement wurde zwar beibehalten, aber die sich in neuer Bestimmung stellende soziale, friedenspolitische, internationale und nicht zuletzt \u00f6kologische Problematik wurde mit einbezogen.<\/p>\n<p>Dieser komplexeren und vielf\u00e4ltigeren Aufgabenstellung seit 10 Jahren wegen, die ein interdependentes System von Wechselwirkungen beschreibt, trat die Humanistische Union jetzt an die Gustav-Heinemann-Initiative und an das Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie heran, um Aufgabe und Funktion der \u00bbvorg\u00e4nge\u00ab zu sichern: Sprachrohr derjenigen zu sein, die in den B\u00fcrger- und Menschenrechten sowohl einen wichtigen Anspruch als auch ein politisches Programm sehen.<\/p>\n<p>Aktuelle tagespolitische Bef\u00fcrchtungen, die bei vielen der Regierungswechsel in Bonn geweckt hat, standen nicht Pate bei dem Versuch dieser drei B\u00fcrgerrechtsorganisationen, in Zukunft zusammenzuarbeiten und mit einem gemeinsamen Publikationsorgan noch konzentrierter f\u00fcr die Menschenrechte zu streiten und auf Verletzungen und damit auf Gefahren f\u00fcr die B\u00fcrgerrechte aufmerksam zu machen. Auch die sozial-liberale Koalition war ja schlie\u00dflich nicht jener entschlossene Sachwalter der \u00bbGrundrechte\u00ab, f\u00fcr den sie sich gerne ausgab. Hatten nicht die Sozial-Liberalen Angst, \u00fcberf\u00e4llige Reformen beispielsweise auch gegen die Apparate der sogenannten \u00bbInneren Sicherheit\u00ab durchzusetzen? Dennoch lie\u00df die \u00bbWende\u00ab in Bonn erhebliche qualitative Unterschiede in Programm und Praxis der neuen Regierung gegen\u00fcber der alten Koalition deutlich werden; schon die ersten Ank\u00fcndigungen und Ma\u00dfnahmen lassen kaum noch Zweifel aufkommen, da\u00df notfalls auch Vorurteile und Ressentiments zur Durchsetzung politischer Ziele mobilisiert werden sollen\u00a0&#151; etwa in der Ausl\u00e4nderpolitik, da\u00df das Demonstrationsrecht beschnitten wird, da\u00df soziale Chancen und damit Rechte gerade der Unterprivilegierten und sozial Schwachen. eingeschr\u00e4nkt werden zugunsten \u00f6konomischer Interessen, die offenbar wieder direkteren Zugang zu Exekutive und Legislative erhalten, da\u00df schlie\u00dflich neue Technologien ohne R\u00fccksicht auf soziale und gesellschaftliche Folgen durchgesetzt werden.<\/p>\n<p>Wir wollen nicht zu einem \u00bbAlarmismus\u00ab beitragen. Wer st\u00e4ndig \u00bbGefahr!\u00ab ruft, findet im Falle tats\u00e4chlicher Gefahr kein Geh\u00f6r. Was aber, wenn es geboten erscheint, tats\u00e4chlich immer wieder zu warnen und auf Gefahren hinzuweisen, weil sie sich abzeichnen oder gar aktuell bereits eingetreten sind? Wird dann nicht Gew\u00f6hnung ebenfalls zu mangelnder Wachsamkeit, zu Gleichg\u00fcltigkeit oder gar Resignation f\u00fchren? In diesem Dilemma befinden sich B\u00fcrgerrechtsorganisationen; denn die Verletzung von Grundrechten geschieht in den seltensten F\u00e4llen direkt und offen, sondern in einem schleichenden Proze\u00df des allm\u00e4hlichen Abbaus und der schrittweisen Einschr\u00e4nkung. Man denke nur an die Versuche der drei B\u00fcrgerrechtsorganisationen und anderer Vereinigungen, gegen die Gew\u00f6hnung an die Berufsverbotspraxis anzugehen.<\/p>\n<p>Die Motive f\u00fcr unsere engere Zusammenarbeit, die in der gemeinsamen Herausgab&#038; der \u00bbvorg\u00e4nge\u00ab zum Ausdruck kommt, k\u00f6nnen in den Grundz\u00fcgen so skizziert werden: Hauptanliegen ist und bleibt, \u00fcber die Einhaltung der B\u00fcrgerrechte zu wachen und sich abzeichnende Verletzungen oder Einschr\u00e4nkungen kompromi\u00dflos anzuprangern. Es k\u00f6nnen bei den \u00bbherk\u00f6mmlichen\u00ab Grundrechten bereits Beispiele geboten werden: die geplanten Einschr\u00e4nkungen des Demonstrationsrecht, der Ausbau der Inneren Sicherheit, in Aussicht genommene Ver\u00e4nderungen im Proze\u00df- und auch Strafrecht, Versch\u00e4rfung der Ausl\u00e4nderpolitik und eine restriktive Auslegung des Asylrechts.<\/p>\n<p>\u00dcber diese mehr oder minder direkt greifbaren Verletzungen oder Beschr\u00e4nkungen von Grundrechten hinaus zeichnen sich Gefahren ab, die neue Technologien und &#151; damit verbunden &#151; neue Organisations- und Verwaltungsformen mit sich bringen und die Chancen, Menschenrechte voll in Anspruch zu nehmen, ber\u00fchren, ja vermindern.<\/p>\n<p>Mit Recht sind Datenschutz und Schutz vor bestimmten Fragen in Zusammenhang mit der Volksz\u00e4hlung Anliegen der B\u00fcrgerrechtsbewegung geworden. Der B\u00fcrger oder einzelne Gruppen d\u00fcrfen nicht total einer schier uners\u00e4ttlichen Daten- und Informationsgier des Staates ausgeliefert werden, zumal die Gefahr besteht, da\u00df die damit auch anonym bleibenden Interessengruppen, die &#151; demokratisch nicht kontrolliert &#151; Zugang zu staatlichen Instanzen haben, ausgeliefert werden.<\/p>\n<p>An diesem Beispiel soll deutlich werden, um wievieles komplexer sich die Wahrung von B\u00fcrgerrechten stellt &#151; bei gleichbleibender Aktualit\u00e4t! Gerade weil eine pauschale Technik-Kritik nicht zur Debatte stehen kann, m\u00fcssen wir fragen, orientiert an den Grund- und Menschenrechten: Ist es nicht zwingend notwendig, die Einf\u00fchrung und Nutzung neuer Technologien, die gesellschaftliche Entwicklungen und Prozesse, damit unsere Zukunft, determinieren, nach ihren sozialen, gesellschaftlichen, psychologischen und also politischen Folgen, m\u00f6glicherweise sogar Opfern, zu beurteilen? Darf die Entscheidung \u00fcber unsere Zukunft Interessengruppen \u00fcberlassen werden, die sich nicht in erster Linie am Gemeinwohl, sondern an ihren partikul\u00e4ren Zielen orientieren, und die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen? Nicht nur der Mi\u00dfbrauch der neuen Technologien beschw\u00f6rt akute Gefahren herauf, sondern bereits ihre Anwendung, genauer: ihre Verwertung und Vermarktung!<\/p>\n<p>Der Kampf um die Wahrung der Menschenrechte bestimmt sich also nach aktuellen Gef\u00e4hrdungen, wie sie noch vor wenigen Jahren nicht absehbar waren. Wer nicht in einem Orwellschen Staat leben oder vor vermeintlichen Sachzw\u00e4ngen kapitulieren will, mu\u00df die sich rasch \u00e4ndernde gesellschaftliche Wirklichkeit insgesamt wie die einzelnen Bereiche aufmerksam beobachten, analysieren und erfassen. Nur so erscheint das Engagement f\u00fcr die Grund- und Menschenrechte aussichtsreich.<\/p>\n<p>Es gen\u00fcgt also heute nicht mehr, diese Rechte in der liberalen Tradition als Abwehrrechte von Individuen, Gruppen oder Minderheiten gegen\u00fcber dem Staat und seinen Eingriffsm\u00f6glichkeiten zu interpretieren. Wenn die These \u00bbder Staat und die Gesellschaft sind wir alle\u00ab nicht zum blo\u00dfen Schlagwort verkommen soll, dann darf der Anspruch auf Wahrung der Menschenrechte nicht vor den Fabriktoren haltmachen, nicht vor den Obdachlosenasylen, den Altersheimen, den psychiatrischen Kliniken, den Behindertenheimen, den F\u00fcrsorgeheimen, den Haftanstalten, den Gettos unserer ausl\u00e4ndischen Mitb\u00fcrger, den Asylsuchenden, den &#151; in wohlverstandenem Sinne: Kinderzimmern (denn auch Kinder haben selbstverst\u00e4ndlich Anspruch auf Menschenrechte!) &#151; um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Die materiellen und die organisatorischen Voraussetzungen f\u00fcr die Verwirklichung der Menschenrechte sind ein zentrales Thema der B\u00fcrgerrechtsorganisationen. B\u00fcrger- und Menschenrechte, so wie wir sie verstehen, sind eine Art Brennspiegel, in dem sich die Humanit\u00e4t einer Gesellschaft und ihrer einzelnen Bereiche b\u00fcndelt.<\/p>\n<p>Die Bundesrepublik Deutschland ist zwar keine Insel der Seligen, was die Wahrung von Menschen- und B\u00fcrgerrechten angeht. Vielmehr findet seit Jahr-zehnten ein subkutaner sukzessiver Abbau statt und jedes einzelne Recht mu\u00df mit Energie, Z\u00e4higkeit und Phantasie immer neu verteidigt werden.<\/p>\n<p>Es gibt aber in aller Welt, besonders in Dritten-Welt-L\u00e4ndern, Ostblockstaaten und von den westlichen F\u00fchrungsm\u00e4chten \u00fcberherrschten Kleinstaaten B\u00fcrgerrechtssituationen, die so sehr abweichen vom Bestand der Menschenrechtserkl\u00e4rungen, da\u00df man meinen k\u00f6nnte, die Bundesrepublik sei (noch) so eine Art B\u00fcrgerrechts-Paradies. Der Schein tr\u00fcgt zwar, wie auch die BRD-Situation (siehe zum Beispiel Ausl\u00e4nderrecht, Demonstrationsrecht u.a.), aber internationale Entwicklungen sind weitaus schlimmer als bei uns. International ist aber auch die Entwicklung der kapitalistischen Wirtschaftsform und viceversa des \u00bbrealen Sozialismus\u00ab schlimmer als bei uns. Und kann und wird wahrscheinlich in Punkt 1 \u00e4hnliches widerfahren.<\/p>\n<p>Demonstrationen in Polen etwa sind willkommen, weil sie ja f\u00fcr die Freiheit sind. Demonstrationen hierzulande, mit durchaus vergleichbarem Gewicht, sind unerw\u00fcnscht, absolut, weil wir die Freiheit ja \u00bbhaben\u00ab. Haben wir sie? Und wenn: wie? Die \u00bbvorg\u00e4nge\u00ab werden das immer unter Vergleich stellen. Sie werden aber auch nicht darauf verzichten, zum Beispiel Entwicklungen in Mittelamerika unter dem Aspekt zu dokumentieren, inwieweit die Unterdr\u00fcckung dort zum Erhalt unserer Freiheiten beitr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wollen wir im Blick behalten, da\u00df die neuen B\u00fcrgerrechtsbewegungen &#151; die Friedens; die Frauen; die \u00d6kologiebewegung &#151; zwar nicht heraus-fallen aus der allgemeinen Menschenrechtsbewegung, sich aber nicht mehr so selbstverst\u00e4ndlich und traditionell einbinden lassen in die \u00fcbliche Menschenrechtsbewegung, sich nicht mehr &#151; wie ein Autor sagt &#151; vorbehaltlos mit der Einheitssauce von B\u00fcrger- und Menschenrecht \u00fcbergie\u00dfen lassen; die Frauenbewegung, die Friedensbewegung, die Umweltbewegung, das Engagement f\u00fcr Ausl\u00e4nder &#151; das sind neu formulierte Menschenrechte, als man sie bisher klassisch verstanden hat. Das B\u00fcrgerliche an den B\u00fcrgerrechten ist inzwischen merklich den sogenannten \u00bbRandgruppen\u00ab gewichen. So sollte es bei einer progressiven B\u00fcrgerrechtsbeivegung auch sein. Wir wollen uns daran halten.<\/p>\n<p>Humanistische Union, Gustav Heinemann-Initiative und Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie geben von nun an die \u00bbvorg\u00e4nge\u00ab gemeinsam heraus. Die Grundhaltung der Zeitschrift soll bestehen bleiben, lediglich kleinere formale Ver\u00e4nderungen und inhaltliche Erg\u00e4nzungen werden angestrebt. Die Redaktion wird wie bisher unabh\u00e4ngig bleiben. Die \u00bbvorg\u00e4nge\u00ab sollen kein dreifaches Verbandsorgan und daher auch nicht mit Vereinsmitteilungen bzw. -\u00e4u\u00dferungen \u00fcberfrachtet und lahmgelegt werden.<\/p>\n<p>Soweit wie m\u00f6glich sollen die \u00bbvorg\u00e4nge\u00ab noch aktueller werden und gleichzeitig grunds\u00e4tzlicher. Sie werden an den \u00bbFronten der Politik\u00ab zu finden sein, wobei die Tradition, Hintergrundinformationen zu schwierig zu durchschauenden Prozessen, etwa aufgrund neuer Technologien, beibehalten und verbessert wird. Daher wird jedes Heft auch Dokumente und sonstige Materialien enthalten.<\/p>\n<p>Die Perspektive, unter der dieser Anspruch verwirklicht werden soll, mag im einzelnen kontrovers sein. In der Kontroverse werden die gemeinsamen Probleme erst fruchtbar. Es gibt nicht nur eine einzige Politik, die sich an den Menschenrechten orientiert. Das Ziel aber bleibt dasselbe. Die Verwirklichung menschenw\u00fcrdigen Lebens hier und heute sowie die Wachsamkeit gegen\u00fcber allen Gef\u00e4hrdungen der Menschenrechte heute und morgen.<\/p>\n<p><i>Gustav Heinemann-Initiative <br \/>Humanistische Union<br \/>Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie<\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[599],"publikationen":[1287],"class_list":["post-12308","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-gustav-heinemann-initiative","publikationen-62-63"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Gemeinsame Erkl\u00e4rung zu den &quot;Vorg\u00e4ngen&quot; - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/gemeinsame-erklaerung-zu-den-vorgaengen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Gemeinsame Erkl\u00e4rung zu den &quot;Vorg\u00e4ngen&quot; - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Gustav Heinemann-Initiative Humanistische Union Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie vorg\u00e4nge Nr. 62\/63 (Heft 2-3\/1983), S. 19-21 Die \u00bbvorg\u00e4nge\u00ab erscheinen 1983 im 22. 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