{"id":12314,"date":"1976-04-16T02:00:00","date_gmt":"1976-04-16T01:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/gesellschaftliche-ungleichheit-und-politische-gleichheit-als-legitimationsproblem\/"},"modified":"2021-08-24T21:46:40","modified_gmt":"2021-08-24T19:46:40","slug":"gesellschaftliche-ungleichheit-und-politische-gleichheit-als-legitimationsproblem","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/20-vorgaenge\/publikation\/gesellschaftliche-ungleichheit-und-politische-gleichheit-als-legitimationsproblem\/","title":{"rendered":"Gesellschaftliche Ungleichheit und politische Gleichheit als Legitimationsproblem"},"content":{"rendered":"<p>aus vorg\u00e4nge Nr. 20 (Heft 2\/1976), S. 106-113<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"buergerliche-gleichheit-als-garantie-der-ungleichheit\">B&uuml;rgerliche Gleichheit als Garantie der Ungleich&shy;heit<\/span><\/h2>\n<p>Die Forderung nach Gleichheit und ihre Verankerung als Gleichheitsprinzip in der Verfassung stellt ein fundamentales Element der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft dar. Aber das Gleichheitsprinzip erweist sich im Kontext b\u00fcrgerlicher Politik immer schon als Garant seines Gegenteils, der Ungleichheit. So schrieb Carl von Rotteck 1838 in seiner enzyklop\u00e4dischen Abhandlung \u00fcber &#8222;Gleichheit&#8221;, diese sei &#8222;der ldee nach das urspr\u00fcngliche und das \u00fcberall da vorhandene Recht, wo nicht besondere faktische Verh\u00e4ltnisse oder anzuerkennende Rechtstitel eine Ungleichheit begr\u00fcnden&#8221;. Zwar stehe allen etwa dasselbe Recht der Erwerbung von Eigentum zu. In dem Ma\u00dfe aber,<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">&#8222;als Einer sein Eigentumsrecht oder sein Vertragsrecht flei\u00dfiger, geschickter, gl\u00fccklicher aus\u00fcbt, wird er auch auf diese oder jene Sachen oder Personen wirkliche, d.h. mit einem bestimmten Inhalte versehene, Rechte erhalten und dergestalt in bezug auf letztere die allergr\u00f6\u00dfte Verschiedenheit entstehen; d.h. das materielle Recht wird, eben wegen der Gleichheit des formalen, notwendig ein ungleiches werden&#8221;. Da\u00df der Staat alle &#8222;diese nat\u00fcrlichen, schon vor ihm oder au\u00dfer ihm bestehenden oder unvermeidlich eintretenden&#8230; Rechtsungleichheiten, eben weil sie im wahren Recht begr\u00fcndet sind, anerkennen und schirmen d\u00fcrfe, ja m\u00fcsse, ist einleuchtend; und daraus schon geht die Abgeschmacktheit oder Frevelhaftigkeit der von fanatischen Freiheits- und Gleichheitsschw\u00e4rmern mitunter erhobenen Forderung einer unbedingten Gleichheit im Staate, namentlich auch einer gleichen G\u00fcterverteilung, hervor&#8221; (1).<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Im Bereich der faktischen Verh\u00e4ltnisse der privatisierten \u00d6konomie ist dem b\u00fcrgerlichen Denken somit Ungleichheit kein Problem, so lange mindestens als formales Prinzip Startgleichheit herrscht. Eine solche Konstellation wird aber dann zu einem Dilemma, wenn es vor allem den gesellschaftlich benachteiligten Gruppen nicht mehr einleuchtend ist, warum der Staat diese &#8222;nat\u00fcrlichen&#8221; Ungleichheiten sch\u00fctzen soll; wenn sich das &#8222;Leistungsprinzip&#8221; in seiner legitimierenden Funktion als Ideologie derer erweist, die bei jedem hypothetischen Nullpunkt der Geltung des Gleichheitsprinzips &#8212; sei es jener der gro\u00dfen b\u00fcrgerlichen Revolutionen, sei es jener der bundesdeutschen Nachkriegszeit, von dem der Neoliberalismus ausging &#8212; bereits \u00fcber das notwendige Kapital verf\u00fcgten, w\u00e4hrend die gro\u00dfe Masse eigentumslos in den Startl\u00f6chern sa\u00df und daher das Gleichheitsprinzip als Hebel zur Ver\u00e4nderung der faktischen Verh\u00e4ltnisse verstand.<br \/>Die theoretischen Konstrukte sind bekannt, die im b\u00fcrgerlichen Denken dieses Dilemma verarbeiten sollen: das Verh\u00e4ltnis von Freiheit und Gleichheit als immerw\u00e4hrendes Paradoxon, wie es der Liberalismus seit John Stuart Mill (2) formuliert, oder wie es Ralf Dahrendorf (3) konflikttheoretisch aufzul\u00f6sen sucht, indem er einerseits die Spannung zwischen Freiheit und Gleichheit f\u00fcr notwendig erachtet, weil sie gesellschaftliche Konflikte produziere &#8212; die Voraussetzung f\u00fcr Entwicklung, indem er diese Spannung aber andererseits stets in einem konsensf\u00e4higen Mittelweg auf entwicklungsgeschichtlich jeweils vorgeschobener Position ihrer vor\u00fcbergehenden Milderung zuf\u00fchren m\u00f6chte, um gesellschaftliche Stabilit\u00e4t zu erm\u00f6glichen. Das Gleichheitsprinzip wird zum Verfahrensprinzip formalisiert, welches gesellschaftliche Ungleichheit legitimieren soll; es wird zur abh\u00e4ngigen Variablen des rangh\u00f6heren Prinzips der Freiheit. &#8222;Es bedarf&#8221;, so meinten neuerdings junge Konservative, &#8222;wohl keiner weiteren Begr\u00fcndung, da\u00df Gleichheit \u00fcberall dort in einen unaufl\u00f6slichen Gegensatz zur Freiheit ger\u00e4t, wo sie mehr ist als Gleichheit der Pflichten und Rechte, wo sie mehr und anderes will, als allen gleicherma\u00dfen zur Entfaltung ihrer nat\u00fcrlichen Ungleichheiten zu verhelfen&#8220; (4).<br \/>Nun zeigen aber die Geschichte der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft und die sie reflektierenden Theorien, da\u00df diese Gesellschaft nicht auf die Evidenz eines solcherma\u00dfen zurechtgestutzten Gleichheitsprinzips vertrauen kann, sondern den ihr konstitutiven Widerspruch zwischen Gleichheit der Rechte und Pflichten, die ja nur als politische voll durchzuhalten ist, und Ungleichheit des gesellschaftlichen Status begr\u00fcnden mu\u00df. Und der Zwang zu dieser Begr\u00fcndung ist ihr Legitimationsproblem. Denn indem sie in ihren Verfassungen den politischen Anspruch auf staatsb\u00fcrgerliche Freiheit und Gleichheit verankert, setzt sie sich in Widerspruch zu sich selbst, zur \u00f6konomischen Realit\u00e4t von Unfreiheit und Ungleichheit in einer Klassengesellschaft.<br \/>Im 19. Jahrhundert waren es Karl Marx und Lorenz von Stein, die als Reaktion auf die Revolutionen und Klassenk\u00e4mpfe in Frankreich zu dem Ergebnis kamen, da\u00df alle b\u00fcrgerlichen Verfassungen an dem Widerspruch krankten, der gesellschaftlich herrschenden Klasse durch die Einf\u00fchrung des allgemeinen Wahlrechts die Garantie der gesellschaftlichen Macht potentiell zu rauben, der gesellschaftlich beherrschten Klasse durch die Beibehaltung der gesellschaftlichen Ungleichheit die politischen M\u00f6glichkeiten des allgemeinen Wahlrechts potentiell wieder einschr\u00e4nken zu m\u00fcssen. Lorenz von Stein sah in der &#8222;Idee des Staates&#8221; die M\u00f6glichkeit, diese Spannung aufzuheben, was allerdings voraussetzte, den &#8222;Staat&#8221; als Sph\u00e4re des Rechts und der Rechtsgleichheit sowohl von der Gesellschaft zu trennen, als auch ihn \u00fcber die Gesellschaft zu stellen. Marx dagegen kam zu dem Schlu\u00df, da\u00df die b\u00fcrgerliche Gesellschaft und ihr Staat theoretisch nicht voneinander getrennt werden k\u00f6nnen und der Widerspruch praktisch auf Dauer nicht auszubalancieren sei (5).<br \/>Diese Alternativen stellen sich bei der Reflexion des Legitimationsproblems auch heute, beispielsweise in den Debatten, die in den vergangenen Jahren unter dem Schlagwort von der &#8222;Legitimationskrise&#8221; gef\u00fchrt wurden.<br \/>Ist es m\u00f6glich, so kann die eine Alternative formuliert werden, da\u00df sich zwischen &#8222;\u00d6konomie&#8221; und &#8222;Politik&#8221; eine Grenze ziehen l\u00e4\u00dft, die aus dem Verh\u00e4ltnis zwischen den Individuen der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft in der Sph\u00e4re der Politik alle gesellschaftliche Ungleichheit ausfiltert und das politische Subjekt als freies und gleiches konstituiert, w\u00e4hrend dasselbe Subjekt als \u00f6konomisches unfrei und ungleich bleibt? Ist es also m\u00f6glich, den Widerspruch &#8222;aufzuheben&#8221;? Oder &#8212; so lautet die andere Frage &#8212; an welchen Punkten bricht diese Trennung immer wieder auf, wird die Legitimation der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft immer wieder br\u00fcchig?<br \/>Ich will die in der politischen Theorie gegebenen Antworten grob in diese beiden Richtungen auf-teilen und sie apologetische und kritische Theorien nennen, wobei &#8222;kritisch&#8221; sowohl Theorien umfa\u00dft, die den Legitimationswiderspruch noch innerhalb des b\u00fcrgerlichen Kontextes artikulieren, als solche, die dar\u00fcber hinausweisen. Diese Unterscheidung scheint mir sinnvoll, weil die apologetische Richtung sich in einem zentralen Punkt von allen kritischen Theorien abgrenzen l\u00e4\u00dft. Sie will Krisen nur dort wahrnehmen, wo sie zum Ausnahmezustand f\u00fchren, dessen L\u00f6sung aber nur die Wiederherstellung des status quo ante sein kann, w\u00e4hrend die andere Richtung &#8212; in all ihren Schattierungen &#8212; die Dimension einer gesellschaftlichen Ver\u00e4nderung als Resultat des analysierten Legitimationsproblems zum Inhalt hat, insofern kritisch ist(6).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"zum-verhaeltnis-von-gesellschaft-staat-und-legitimation\">Zum Verh&auml;ltnis von Gesell&shy;schaft, Staat und Legiti&shy;ma&shy;tion<\/span><\/h2>\n<p><b>Apologetische Theorien<\/b><\/p>\n<p>Seit der Klassik dreht sich das b\u00fcrgerliche Staatsdenken \u00fcber den Zusammenhang von Gesellschaft und Staat um das Verh\u00e4ltnis des einzelnen, freien und gleichen B\u00fcrgers zur Zentralgewalt. Hierbei erwies es sich als logisch notwendig, einen besonderen Bereich zu konstruieren, in welchem sich auf der Basis des politischen Gleichheitsprinzips die Rechte und Pflichten gleichm\u00e4\u00dfig verteilen und staatliche Herrschaft als Ergebnis der freien Aktion der Staatsb\u00fcrger diese in gleichem Ma\u00dfe unterwirft. Dieser Bereich ist die &#8212; wie John Locke sie nannte &#8212;,&#8218;politische Gesellschaft&#8220;. In ihrer Konstitution wird zum privaten, nicht-politischen Bereich, zur \u00f6konomischen Ungleichheit, eine Grenze gezogen. Bei Locke, und hierin ist er der Urahn aller apologetischen Theorien, ist diese Grenzziehung keine willk\u00fcrliche, den Subjekten vorausgesetzte, sie vollzieht sich mittels Zustimmung aller. Indem die b\u00fcrgerlichen Subjekte noch vor dem Eintritt in den politischen Vertragszustand der Ungleichheit des Eigentums zustimmen, &#8222;befreien&#8221; sie sich gewisserma\u00dfen selbst von Konflikten, die ihr politisches Zusammenleben unvers\u00f6hnlich gestalten k\u00f6nnten (7).<br \/>Gesellschaft als private, politische Gesellschaft und Staat als zentrale Herrschaftsinstanz bilden die drei Pole, zwischen denen sich dieses Staatsdenken bewegt. Das Verh\u00e4ltnis zwischen diesen Polen wird aber in dem Augenblick problematisch, wo &#8212; vor allem seit der Ausdehnung des Wahlrechts &#8212; in die politische Gesellschaft durch die Verb\u00e4nde und Parteien der gesellschaftlich benachteiligten Gruppen die einstmals unterdr\u00fcckten Konflikte hineingetragen werden. Nun mu\u00df das b\u00fcrgerlich-apologetische Staatsdenken nach anderen Mechanismen suchen, die die politische Abstraktion von der gesellschaftlichen Ungleichheit vornehmen sollen. Die wechselvolle Geschichte der politischen Theorien kann hier nicht wiedergegeben werden (8). Als Ergebnis sind wir heute mit zwei wesentlichen Varianten konfrontiert, der Pluralismustheorie und den Varianten der politischen Systemtheorie. Beiden ist aber gemeinsam, da\u00df sie nach wie vor die tradierte Grenzziehung versuchen.<\/p>\n<p>In der Pluralismustheorie wird zun\u00e4chst die gesellschaftliche Differenzierung als Differenzierung nach Gruppen und Interessen reflektiert, der einzelne Staatsb\u00fcrger ist zwar noch Ausgangspunkt der politischen Willensbildung, aber deren Inhalt wird durch die Gruppen gesetzt. Die politische Gesellschaft (als &#8222;politisches System&#8221;) scheint somit in den Parteien als &#8222;politischen&#8221; Faktoren und den Interessenverb\u00e4nden als &#8222;gesellschaftlichen&#8221; Faktoren (9) auch die gesellschaftliche Ungleichheit in sich aufzunehmen. Damit drohen die Grenzen zwischen Gesellschaft als privater und der Politik zu verschwimmen, weil der M\u00f6glichkeit nach in der Bildung des politischen Willens durch ein Kontinuum von gesellschaftlichen Interessen, politischer Auseinandersetzung und Staatswille der fundamentale Widerspruch der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft zur Austragung kommen k\u00f6nnte. Die traditionelle Pluralismustheorie hat jedoch versucht, dem dadurch vorzubeugen, da\u00df sie das Gleichheitsprinzip als Verfahrensprinzip auf die Gruppen \u00fcbertrug. Wieder sind die einzelnen Faktoren des politischen Systems bei Beginn der politischen Auseinandersetzung gleich, sie haben die gleichen Chancen, ihre Interessen durchzusetzen. Voraussetzung hierf\u00fcr ist wiederum der Konsens \u00fcber die Grundlagen, sowohl \u00fcber die gesellschaftlichen Voraussetzungen der Politik wie \u00fcber die Spielregeln des politischen Prozesses. Dieser Grundlagenkonsens gibt die Basis ab f\u00fcr den fairen Interessenkampf, an dessen Ende der Kompromi\u00df steht, der von allen akzeptiert werden kann und der alle gleicherma\u00dfen verpflichtet.<br \/>Wird im Basiskonsens von der gesellschaftlichen Ungleichheit abstrahiert, so erscheinen Ungleichheiten, die im Kompromi\u00df auftreten, als Resultat eines auf Freiheit und Gleichheit begr\u00fcndeten politischen Prozesses. Dies hat schon Rotteck als den eigentlichen Sinn des Gleichheitsprinzips gesehen:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">&#8222;Wir wiederholen es: das Gleichheitsprinzip ist alsdann, aber auch nur alsdann, befriedigt, wenn \u00fcberhaupt keine Rechtsungleichheiten anerkannt oder statuiert werden, als welche auf vern\u00fcnftigen Gr\u00fcnden beruhen, und demnach von allen Staatsangeh\u00f6rigen ohne Ausnahme &#8212; entweder schon in ihrer Eigenschaft als Personen oder Rechtssubjekte \u00fcberhaupt [das bedeutet im privaten Bereich], oder wenigstens in ihrer Eigenschaft als zur Erstrebung des Gesamtwohles verpflichtete Staatsb\u00fcrger &#8212; gewollt werden k\u00f6nnen oder m\u00fcssen, oder, was noch zuverl\u00e4ssiger ist, wozu der Gesamtwille durch das Organ einer echten und lauteren Volksrepr\u00e4sentation seine Zustimmung wirklich erteilt hat&#8221; (10).<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Auch Niklas Luhmann, den doch nach seinem Selbstverst\u00e4ndnis Welten von solch &#8222;alteurop\u00e4ischem&#8221; Denken trennen, versteht Gleichheit nicht anders als &#8222;Gleichheit vor dem Verfahren&#8221;, Gleichheit gewisserma\u00dfen beim Eingang in das politische System, nicht etwa gleichen Herrschaftsanteil. &#8222;Das f\u00fchrt dazu, da\u00df alle Ungleichheiten sekund\u00e4r in das System hineingenommen werden, da\u00df sie nicht in strukturellen Verflechtungen mit der Gesellschaft verankert sind, sondern auf Informations- und Entscheidungsprozessen beruhen, die rechenschaftspflichtig gemacht, kontrolliert und ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen&#8221; (11).<br \/>Aber die Systemtheorie hat eine zentrale Schw\u00e4che der sich an der Tradition orientierenden Pluralismustheorie erkannt. Diese trennt nicht klar genug zwischen gesellschaftlichen Interessen und politischem System und schafft damit ungewollt immer wieder Einbruchstellen f\u00fcr die Artikulation &#8222;systemkritischer Interessen&#8221;, die da meinen, der Pluralismus beschr\u00e4nke sich nur auf Teilbereiche (12) und k\u00f6nne seinem eigenen Anspruch nur dann gerecht werden, wenn er alle Interessen zum Zuge kommen lasse. Luhmann, der hier nur als Repr\u00e4sentant einer theoretischen Richtung stehen soll, spaltet deshalb den politischen Proze\u00df in zwei Teile: den Proze\u00df der Beschaffung generalisierten Konsenses, von &#8222;Systemvertrauen&#8221; als solchem, und den einzelnen Interaktionen zwischen Gesellschaft (&#8222;Umwelt&#8221;) und politischem System (bei Luhmann der &#8222;Verwaltung&#8220;), in denen die Interessen zum Zuge kommen, allerdings nur als parzellierte, vereinzelte, denen keine Chance gegeben werden soll, das allgemeine Vertrauen ins System zu st\u00f6ren.<br \/>In dieser Differenzierung ist die Trennung von Gesellschaft und Staat zum Zwecke der Ausschaltung von aus dem fundamentalen Widerspruch resultierenden St\u00f6rungen auf die Spitze getrieben. Die Gleichheit der Chancen erweist sich als Gleichheit vor der allm\u00e4chtigen Verwaltung, die nach Gutd\u00fcnken und nur zum Zwecke der Systemerhaltung jeweils die Grenze zieht zwischen Interessen, die ins politische Kalk\u00fcl eingebaut werden k\u00f6nnen und solchen, die nicht wahrgenommen werden. Der einzelne Staatsb\u00fcrger, von dem abstrakt die politische Willensbildung immer noch ihren Ausgangspunkt nimmt, ist nurmehr ein Schatten jenes freien und gleichen B\u00fcrgers der Fr\u00fchzeit, dessen einzige Aufgabe darin besteht, seine diversen Rollen (als Privatmann, d.h. eben auch als Ungleicher; als politisches Subjekt usw) fein s\u00e4uberlich auseinanderzuhalten und &#8212; aufsummiert zum &#8222;Publikum&#8221; &#8212; generell dem System zuzustimmen.<br \/>Aus dieser Fassung des Verh\u00e4ltnisses von Gesellschaft und Staat, in der schon das Problem des Verh\u00e4ltnisses von gesellschaftlicher Ungleichheit und politischer Gleichheit getilgt ist, kann nur die abstrakte Alternative einer Legitimation im Normalzustand und einer Delegitimation in der Katastrophe entstehen.<br \/>In der Vorstellung von der Legitimation im Normalzustand wird von einer Vorstellung der ldentit\u00e4t des Zusammenhanges politischer Willensbildungsprozesse der vielen Einzelnen und ihrer Organisationen mit den politischen Entscheidungen (&#8222;Staatswille&#8221;) ausgegangen. Zwar erscheint diese Identit\u00e4t als Resultat, aber die normative Implikation dieser Theorie ist, da\u00df es keine fundamentalen Widerspr\u00fcche geben kann. Hierin kulminieren die Theorien des Gemeinwohls, ob sie nun im Nachklang des Naturrechts oder in Gestalt der &#8222;Systemrationalit\u00e4t&#8221; auftreten. Mit dem Basiskonsens \u00fcber die gesellschaftlichen Grundlagen und die fundamentalen Spielregeln der Politik wird der Weg frei f\u00fcr Kompromi\u00dfprozesse, das politische System und seine konstitutiven Elemente (wie Freiheit, Gleichheit, Demokratie) k\u00f6nnen formalisiert werden, wie es Schumpeter in seiner Definition der Demokratie als Methode prototypisch getan hat (13).<br \/>Scheinbar werden alle Inhalte zur Entscheidung zugelassen, tats\u00e4chlich aber nur so lange, wie die gesellschaftlichen Grundlagen, das bedeutet auch gesellschaftliche Ungleichheit, akzeptiert wird. Dies wird dann deutlich, wenn etwa unter dem Signum von der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht mehr nur die politische Demokratie, sondern auch die kapitalistische Gesellschaft in Gestalt der &#8222;freien Marktwirtschaft&#8221; dem notwendigen Basiskonsens zugeschlagen wird.<br \/>Droht die Nichtanerkennung der gesellschaftlichen Grundlagen durch die &#8222;Massen&#8220; (14), schl\u00e4gt die Legitimationstheorie diesen Typs abrupt um in Theorien des Ausnahmezustandes, in dem von einer Situation der Nicht-Identit\u00e4t durch eine &#8222;Katastrophe&#8221; ausgegangen wird. Legitimation wird nun von der Zentralinstanz, vom &#8222;Machthaber&#8221; aus gedacht. Die parlamentarische Demokratie, das Parteiensystem, der Pluralismus sind nicht mehr sakrosankt. Auch der Inhalt der staatlichen Entscheidungen wird scheinbar beliebig, &#8222;objektlos&#8221; wie Carl Schmitt es ausgedr\u00fcckt hat. Nicht mehr die einzelnen Staatsb\u00fcrger und ihre Interessen bilden den Ausgangspunkt der politischen Willensbildung, sondern der funktionelle Primat der &#8222;Systemerhaltung&#8221;, ein &#8222;allgemeines Interesse&#8221;, welches gewisserma\u00dfen a priori besteht und welches nur den Primat der bestehenden Gesellschaftsordnung enth\u00e4lt.<br \/>Wie die apologetische Theorie f\u00fcr den Normalzustand den Basiskonsens braucht, um die demokratische (auf Zustimmung beruhende) L\u00f6sung des Konflikts zwischen gesellschaftlicher Ungleichheit und politischer Gleichheit zu behaupten, so entlarvt sich der herrschaftliche Charakter auch dieses Konsenses in der Krise. Je weniger der Basiskonsens die Stabilit\u00e4t der &#8222;faktischen Verh\u00e4ltnisse&#8221; (um noch einmal Rotteck zu zitieren) garantiert, desto mehr mu\u00df er durch staatliche Macht ersetzt werden, die sich nunmehr auf ein Gemeinwohl beruft, welches &#8222;\u00fcbergeordneten&#8221; Gr\u00fcnden folgt.<br \/>Ulrich K. Preu\u00df hat dies mit dem Begriff der zweistufigen Legalit\u00e4t bezeichnet (15). Entscheidend aber ist, da\u00df eine Krise in dieser Theorie gar nicht als legitim gelten kann, weil das Verh\u00e4ltnis von Gesellschaft und Staat im Kern widerspruchsfrei gedacht ist. Antagonistische, aus Ungleichheit und Herrschaftsstrukturen resultierende Interessen und Konflikte sind nicht vorgesehen; treten sie dennoch auf, dann sind sie Produkte einer &#8222;willk\u00fcrlichen&#8221; Politik etwaiger &#8222;Systemfeinde&#8221;, die man verbieten und unterdr\u00fccken mu\u00df und darf (16).<br \/>Aber die apologetischen Theorien k\u00f6nnen das Problem nur verdr\u00e4ngen. Indem sie ihren Basiskonsens an Voraussetzungen kn\u00fcpfen, die im politischen System gar nicht geschaffen werden k\u00f6nnen, n\u00e4mlich den &#8222;sozialen Frieden&#8221; und die Stillegung von Klassenkonflikten, verschieben sie das Problem nur, etwa auf die friedliche Austragung des Klassenkonflikts im Rahmen der Tarifautonomie. Wird somit der gesellschaftliche Kompromi\u00df zur Voraussetzung politischer Kompromi\u00dfbildung, so ist an dieser &#8222;Nahtstelle&#8221; zwischen Gesellschaft und Staat ein Widerspruchsmoment eingebaut, welches sowohl die normativen Grenzziehungsversuche der traditionellen politischen Theorie wie auch die abstrakt-funktionellen der Systemtheorie immer wieder scheitern l\u00e4\u00dft.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"kritische-theorien\">Kritische Theorien<\/span><\/h2>\n<p>Versuchen wir die zentralen Theoreme der kritischen Tradition zu res\u00fcmieren, dann halten sich auch hier zun\u00e4chst die Grundmuster einer &#8222;Dreipoligkeit&#8221; von privater Gesellschaft, politischer Gesellschaft und Staat durch. Aber ihr Verh\u00e4ltnis wird von vornherein nicht harmonistisch konzipiert. Seit Rousseau, Hegel und deren kritischer Rezeption durch Marx wird die Spannung gesehen, die im b\u00fcrgerlichen Individuum zwischen seiner Eigenschaft als &#8222;citoyen&#8221; und seiner Eigenschaft als &#8222;bourgeois&#8221; besteht. Wird der Privatmensch n\u00e4her analysiert, mu\u00df sich zwangsl\u00e4ufig das von uns hier nachgezeichnete Legitimationsproblem entfalten. Gleich wie die Aufhebung der Spannung zwischen gesellschaftlicher Ungleichheit und politischer Gleichheit als Zielvorstellung formuliert wird: ob romantisch wie bei Rousseau oder progressiv wie in den sozialistischen Theorien, die b\u00fcrgerliche Gesellschaft wird in ihrer Widerspr\u00fcchlichkeit gesehen und der Akzent liegt auf der Analyse der privaten Gesellschaft als \u00d6konomie. Hierbei ergeben sich drei Momente:<br \/>Das politische System erscheint zwar ebenfalls in einer besonderen Weise &#8222;getrennt&#8221; von der &#8222;Gesellschaft&#8221;. Denn da\u00df dem Staat in der b\u00fcrgerlich-kapitalistischen Gesellschaft eine herausgehobene Funktion zukommt, ist zun\u00e4chst ja schlicht ein empirisches Faktum. Allerdings wird diese Herausgehobenheit von vornherein relativiert. Grenzlinien werden nicht ahistorisch-abstrakt gezogen, sie bleiben stets problematisch.<br \/>Die \u00d6konomie n\u00e4mlich als System &#8222;neben&#8221; dem Staat enth\u00e4lt eine Funktion, welche sie tats\u00e4chlich in Konkurrenz zur Politik setzt: auch hier werden Entscheidungen getroffen, die allgemeine Verbindlichkeit in dem Sinne erhalten, da\u00df sich ihnen niemand in der Gesellschaft entziehen kann (17). Die \u00d6konomie verpflichtet in ihren Resultaten alle, berechtigt aber nur wenige. Die in der apologetischen Theorie einheitlich und ungebrochen gedachte Souver\u00e4nit\u00e4t des demokratisch organisierten Volkes und &#8222;seines&#8221; Staates \u00fcber die gesellschaftliche Entwicklung ist in Wirklichkeit beschr\u00e4nkt.<br \/>Schlie\u00dflich werden in der \u00d6konomie nicht nur gesamtgesellschaftliche Entscheidungen getroffen, vielmehr fallen sie nach einem Prinzip, welches den Grundprinzipien der politischen Willensbildung widerspricht. Die gro\u00dfe Masse der Individuen der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft lebt &#8222;privat&#8221; unter fremdem Kommando (sei es in der Fabrik, sei es im Mietshaus).<br \/>Beschr\u00e4nkung der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t und des Staates durch die &#8222;Eigengesetzlichkeit&#8221; der \u00d6konomie (18) und Beschr\u00e4nkung der m\u00f6glichen Freiheit und Gleichheit durch das Ungleichheit und Unfreiheit reproduzierende gesellschaftliche System tangieren demnach auch die Beziehungen innerhalb der &#8222;politischen Gesellschaft&#8221;. Zwar besteht unter der Geltung demokratischer Rechte prinzipiell die M\u00f6glichkeit demokratischer Willensbildung; unter den realen Bedingungen der doppelten Beschr\u00e4nkung kann sich der demokratische Wille jedoch immer nur auf Teilbereiche der Gesellschaft beziehen, n\u00e4mlich jene &#8211; allerdings nicht absolut abgrenzbaren &#8211; Bereiche, in denen die Eigengesetzlichkeit der \u00d6konomie nicht herrscht.<\/p>\n<p>Die kritischen Theorien reagieren auf diesen Tatbestand nun einerseits nicht resignativ, andererseits aber unterschiedlich. Die Verfechter einer &#8222;Demokratisierung&#8221; aller gesellschaftlichen Bereiche, insbesondere der Wirtschaft (19), halten der kritisierten formellen politischen Demokratie den Ma\u00dfstab einer zu verwirklichenden gesellschaftlichen Demokratie entgegen. In diesem Zusammenhang wird an einem Begriff des demokratischen Staates festgehalten, der souver\u00e4n in dem Sinne ist, da\u00df er mittels seiner rechtssetzenden Allgewalt dann in die Eigengesetzlichkeit der \u00d6konomie eingreifen, ja sie durchbrechen kann, wenn er bewu\u00dft als Instrument durch die demokratische Mehrheit eingesetzt wird. Diese Vorstellung macht sich also an einer als &#8222;Autonomie&#8221; verstandenen Rechtssetzungsgewalt fest, welche einen im Prinzip &#8222;neutralen&#8221; Staat als Ver\u00e4nderungsinstanz gesellschaftlicher Verh\u00e4ltnisse erscheinen l\u00e4\u00dft.<br \/>Hierin liegt eine Beschr\u00e4nkung, die sich vor allem darin \u00e4u\u00dfert, da\u00df sie nicht mehr reflektiert, mit welchen Widerst\u00e4nden eine wie immer geartete &#8222;system\u00fcberwindende&#8221; Politik rechnen mu\u00df, nimmt sie ihren Ausgangspunkt, die b\u00fcrgerliche Gesellschaft, wirklich ernst. \u00d6konomie und Staat werden &#8211; trotz der erkannten Widerspr\u00fcche im Versuch ihrer Vermittlung &#8211; von vornherein als getrennt begriffen. Diese Trennungsvorstellung ist jedoch nur ein Reflex der bereits institutionell vorgegebenen Herausgehobenheit des Staates, dessen Funktion in diesen Theorien nur in bezug auf die \u00d6konomie, d.h. in bezug auf ein m\u00f6gliches Eingreifen, gesehen wird, der aber nicht mehr selbst als Funktion der gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und ihrer \u00f6konomischen Formen analysiert wird. Eine solche Analyse, die danach fragt, &#8222;woher der Staat kommt&#8221;, d.h. eine genetische Analyse, wird aber herausarbeiten, da\u00df die &#8211; juristisch allumfassend formulierte &#8211; Souver\u00e4nit\u00e4t des Volkes (und des Staates) in der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft funktionell in den Materien beschr\u00e4nkt ist, \u00fcber die \u00fcberhaupt politisch entschieden werden kann (20).<\/p>\n<p>Damit w\u00e4re eine ver\u00e4ndernde Strategie nicht per se f\u00fcr unm\u00f6glich erachtet, vielmehr w\u00fcrde sie sich klarer vor Augen f\u00fchren k\u00f6nnen, welche Widerst\u00e4nde vonseiten der durch die bestehende Gesellschaft funktionell und pers\u00f6nlich privilegierten Gruppen einem solchen Unterfangen entgegenstehen, vor allem mit welchen gerade durch eine Politik der bewu\u00dften demokratischen Systemtransformation hervorgerufenen Krisen man fertig werden mu\u00df.<\/p>\n<p>Dies w\u00fcrde aber nur hei\u00dfen, da\u00df diese Theorien ihre eigene Krisenanalyse auf ihre Zielvorstellungen zur\u00fcckbeziehen. Denn sie gehen ja entsprechend ihrer Interpretation des Verh\u00e4ltnisses von privater, politischer Gesellschaft und Staat implizit von einer permanenten, in der Latenz wirkenden oder auch manifest ausbrechenden, Legitimationskrise aus (21). Der grundlegende Widerspruch b\u00fcrgerlicher Verfassungen, wie ihn Marx in den &#8222;Klassenk\u00e4mpfen in Frankreich&#8221; formuliert hat, ist ihr Leitmotiv. Die Krisenm\u00f6glichkeit oder -realit\u00e4t verdankt sich eben jenem Verh\u00e4ltnis der wechselseitigen Beschr\u00e4nkung von Souver\u00e4nit\u00e4t des Staates, Freiheit, Gleichheit und politischer Demokratie und der Eigengesetzlichkeit (im Wortsinne) der \u00d6konomie.<br \/>Der Widerspruch zwischen politischer Herrschaft auf der Basis von Freiheit und Gleichheit und \u00f6konomischer Herrschaft auf der Basis der Ungleichheit produziert &#8211; ob dies den Apologeten recht ist oder nicht &#8211; notwendig Bewegungen der gesellschaftlich Beherrschten zur Aufhebung von nichtlegitimierbarer Herrschaft. Dabei nehmen diese Bewegungen die unterschiedlichsten Formen an. Es k\u00f6nnen in der Reichweite beschr\u00e4nkte B\u00fcrgerinitiativen sein oder gro\u00dfe Klassenbewegungen. Meist tendieren solche Bewegungen zun\u00e4chst dazu, den mit der politischen Verfassung gegebenen Anspruch der Demokratie ernstzunehmen und \u00fcber dessen jeweilige Verwirklichung hinauszutreiben. Unter diesem Aspekt erscheinen dann Kompromisse (der Angelpunkt der apologetischen Pluralismustheorie) einerseits als Stilllegung des Widerspruchs, andererseits aber als jeweiliger Ausgangspunkt f\u00fcr ein erneutes Aufbrechen politischer wie sozialer K\u00e4mpfe (22), weil das Stillegen des Widerspruchs, wenn man die gesellschaftliche Dimension solcher Kompromisse analysiert, auch Momente der politischen Repression enth\u00e4lt. In kritischer Sicht erh\u00e4lt das Dahrendorfsche Konflikt-Konsens-Schema einen gesellschaftlichen Sinn und eine gesellschaftliche Tendenz: n\u00e4mlich die Aufhebung des Paradoxons von Freiheit und Gleichheit.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"krise-ohne-alternative\">Krise ohne Alter&shy;na&shy;tive?<\/span><\/h2>\n<p>Der Widerspruch zwischen staatlicher Souver\u00e4nit\u00e4t und Eigengesetzlichkeit der \u00d6konomie kann jedoch als der erfahrbare Widerspruch zum Beispiel einer Reformstrategie Legitimationskrisen in doppelter Hinsicht produzieren.<br \/>Erstens sto\u00dfen die gesellschaftlichen Interessen, die in der Logik der Demokratie, der Souver\u00e4nit\u00e4t des Volkswillens und der Vorstellung von der Autonomie des Staates die \u00d6konomie ver\u00e4ndern wollen, auf Grenzen. Solche Grenzen wurden in letzter Zeit nicht nur in der marxistischen Literatur festgestellt, sondern von den Planungstheoretikern im Umkreis der sozialliberalen Koalition als Erfahrung festgehalten (23). Diese Erfahrung staatlicher Handlungsgrenzen ist zweitens aber insofern ambivalent, als sie sowohl zu einer genaueren Reflexion der Probleme einer ver\u00e4ndernden Strategie f\u00fchren kann als auch in die Resignation mit Best\u00e4tigung des status quo. Vieles was heute unter dem Schlagwort der &#8222;Tendenzwende&#8221; firmiert, entpuppt sich als unreflektierte Resignation angesichts verharschter Systemstrukturen. Ungewollt tragen dann die entt\u00e4uschten Kritiker der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft selbst zu einer Legitimationskrise bei, die allerdings eine ganz andere Richtung nehmen kann als die ehemals intendierte.<br \/>Die Erfahrung der Grenzen politischer Handlungsautonomie sollte dort, wo die kritischen Theorien ihren kritischen Impuls nicht verlieren wollen, zu \u00dcberlegungen f\u00fchren, die den vorgegebenen Rahmen b\u00fcrgerlicher Theorie und Politik sprengen. Denn die Alternative, die sich stellt, ist die zwischen einem R\u00fcckfall in den Immobilismus, und damit letztlich in die Katastrophenfurcht, einerseits und einer strategischen Orientierung andererseits, die jene aus den objektiven Mechanismen einer b\u00fcrgerlichen Gesellschaft resultierenden Legitimationskrisen zum Anla\u00df einer bewu\u00dften Ver\u00e4nderung dieser Grundstrukturen nimmt.<br \/>Denn die b\u00fcrgerliche Gesellschaft kann aus sich heraus den ihr konstitutiven Widerspruch zwischen gesellschaftlicher Ungleichheit und politischer Gleichheit nicht wirklich aufheben, in ihrem Rahmen wird der Konflikt im Zweifelsfall stets zugunsten der Erhaltung der gesellschaftlichen Ungleichheit &#8212; und das bedeutet zur Gef\u00e4hrdung und zum Abbau der Demokratie &#8212; entschieden. Nur in einer Gesellschaft, die mittels einer bewu\u00dften und planm\u00e4\u00dfigen Verbindung von langfristiger Entwicklungsperspektive und kurzfristiger Interessendifferenzierung die Spannung zwischen &#8222;\u00d6konomie&#8220; und &#8222;Politik&#8221; aufhebt, kann Gleichheit wirklich hergestellt werden. Dies bedeutet aber keineswegs &#8212; wie von Liberalen und Konservativen seit Jahrhunderten bald behauptet wird &#8212; &#8222;Gleichmacherei&#8221;. Denn es geht nicht darum, da\u00df alle pers\u00f6nlichen Unterschiede nivelliert werden, sondern schlicht darum, da\u00df die privilegierte Verf\u00fcgung \u00fcber den gesellschaftlichen Produktionsproze\u00df, die materielle Voraussetzung f\u00fcr die menschliche Entwicklung, aufgehoben wird. Diese Unterscheidung verwischen die apologetischen Theorien gerne mit dem Begriff der &#8222;nat\u00fcrlichen&#8221; Unterschiede. Es wird darauf ankommen, den gesellschaftlichen Ungleichheiten gerade diesen Schein der &#8222;Nat\u00fcrlichkeit&#8221; zu rauben, um eine menschliche Gesellschaft aufzubauen.<\/p>\n<p>Verweise:<\/p>\n<p>1 Carl von Rotteck, &#8222;Gleichheit&#8221;, in: Rotteck\/Welcker, Staats-Lexikon, Band 7, Altona 1838,S67\/68.<br \/>2 John Stuart Mill, Die Freiheit, \u00fcbersetzt und mit Einleitung und Kommentar herausgegeben von Adolf Grabowsky (1945), Darmstadt 1973.<br \/>3 Ralf Dahrendorf, Reflexionen \u00fcber Freiheit und Gleichheit, in: Gesellschaft und Freiheit, M\u00fcnchen 1961, S 363-415.<br \/>4 Bernd und Ingeborg Guggenberger, Die Legitimit\u00e4tskrise des modernen Staates &#8212; ist die Massengesellschaft noch freiheitlich regierbar?, in: Material zum Problem der Legitimit\u00e4t im modernen Staat, Hg Konrad Adenauer Stiftung, Politische Akademie Eichholz. Materialien zur Tagungs- und Seminararbeit der Politischen Akademie Eichholz, Heft 31, Bonn 1975,S28&#8212;47,39.<br \/>5 Lorenz von Stein, Gegenwart und Zukunft der Rechts-und Staatswissenschaft Deutschlands, in: Gesellschaft &#8212; Staat &#8212; Recht, hg von Ernst Forsthoff, Frankfurt\/Berlin\/ Wien 1972, S 147-494, 268\/9, 368\/9. Karl Marx, Die Klassenk\u00e4mpfe in Frankreich 1848 bis 1850, in: Marx-Engels-Werke, Band 7, Berlin (DDR) 1971,S9&#8212;107,43.<br \/>6 Diese Unterscheidung lehnt sich an den Aufsatz von Max Horkheimer, &#8222;Traditionelle und kritische Theorie&#8221;, in: Zeitschrift f\u00fcr Sozialforschung, VI. Jg, 1937, S 245&#8212;292, an. Der Begriff &#8222;kritisch&#8221; meint in unserem Zusammenhang allerdings nicht die Kritische Theorie der Frankfurter Schule.<br \/>7 John Locke, Die zweite Abhandlung \u00fcber die Regierung, in: Zwei Abhandlungen \u00fcber die Regierung, hg von Walter Euchner, Frankfurt\/Wien 1967, insbes Kapitel 5 &#8222;Das Eigentum&#8221; S 217-233. Zum Begriff der &#8222;politischen Gesellschaft&#8221;, vgl Kapitel 7, &#8222;Die politische oder b\u00fcrgerliche Gesellschaft&#8221;, S 251 -263.<br \/>8 Vgl unter anderen Bernhard Blanke\/Ulrich J\u00fcrgens\/Hans Kastendiek, Kritik der Politischen Wissenschaft, 2 Bde, Frankfurt\/New York 1975.<br \/>9 Zur Pluralismustheorie vgl Blanke\/J\u00fcrgens\/Kastendiek, aaO, Kapitel 9, S 183&#8212;221.<br \/>10 Rotteck, aaO; S 73.<br \/>11 Niklas Luhmann, Legitimation durch Verfahren, Neuwied\/ Berlin 1969, S 172.<br \/>12 Wolf-Dieter Narr, Leistungen, Grenzen und Probleme<br \/>der pluralistischen Gesellschaft am Ma\u00dfstab der Demokratie, in: Franz Nuscheler\/Winfried Steffani (Hg), Pluralismus. Konzeptionen und Kontroversen, M\u00fcnchen 1972<br \/>13 J. A. Schumpeter, Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie, (1942), M\u00fcnchen 1972, 3. Aufl, S 428: &#8222;Die demokratische Methode ist diejenige Ordnung der Institutionen zur Erreichung politischer Entscheidungen, bei welcher einzelne die Entscheidungsbefugnis vermittels eines Konkurrenzkampfes um die Stimmen des Volkes erwerben&#8221;.<br \/>14 Es sind schlie\u00dflich die Massen, die Gleichheit &#8222;mi\u00dfverstehen&#8221; und stets drohend vor den Toren der b\u00fcrgerlichen politischen Gesellschaft stehen. Die Furcht vor der &#8222;Revolution der Gleichheit&#8221; teilen alle Konservativen mit Tocqueville, vgl z.B. Guggenberger, aaO, 38 ff, f\u00fcr die die eigentliche Legitisnit\u00e4tskrise von den anonymisierter Massen droht und f\u00fcr die Legitiniit\u00e4tskrise gleichbedeutend ist mit sozialem Chaos. Nicht zuf\u00e4llig berufen sie sich dabei auf Thomas Hobbes. Vgl S 30 ff, 40 f.<br \/>15 Ulrich K. Preu\u00df, Gesellschaftliche Bedingungen der Legalit\u00e4t, in: Legalit\u00e4t und Pluralismus, S 7&#8212;113.<br \/>16 So meinte das Bundesverfassungsgericht im KPD-Urteil von 1956, schon die politisch-analytische Vorstellung von der Klassengesellschaft inkriminieren zu k\u00f6nnen, weil dies dem &#8222;Prinzip der Gleichbehandlung&#8221; widerspr\u00e4che (vgl die Passagen in BVerfGE 5, S 197&#8212;207). Und so wird etwa von Kurt Sontheimer Kritikern des Pluralismus, die von antagonistischen Interessen redeten, entgegengehalten, sie seien der einzige Antagonismus und geh\u00f6rten nicht in den geduldeten Bereich des Meinungspluralismus.<br \/>17 Dieses Theorem ist zusammengefa\u00dft bei Peter Bachrach, Die Theorie demokratischer Elitenherrschaft, Frankfurt\/Main 1967, S 89&#8212;100.<br \/>18 Vgl hierzu die Diskussion um die &#8222;Restriktionen&#8221; staatlicher Planung, vor allem Volker Ronge\/G\u00fcnter Schmieg, Restriktionen politischer Planung, Frankfurt\/Main 1973.<br \/>19 Ihren Ausgangspunkt nahm diese Richtung in den Diskussionen unter sozialdemokratischen Staatstheoretikern in der Weimarer Republik. Vgl hierzu Blanke\/J\u00fcrgen\/Kastendiek, aaO, Kapitel 7, S 145&#8212;168; Hans Kremendahl\/Thomas Meyer (Hg), Sozialismus und Staat, 2 Bde, Kronberg 1974.<br \/>20 Dies wird n\u00e4her ausgef\u00fchrt in Blanke\/J\u00fcrgens\/Kastendiek, aaO, Teil V: &#8222;Das Verh\u00e4ltnis von Politik und \u00d6konomie als Ansatzpunkt einer materialistischen Analyse des b\u00fcrgerlichen Staates&#8221;.<br \/>21 Claus Offe, Strukturprobleme des kapitalistischen Staates, Frankfurt\/Main 1972; J\u00fcrgen Habermas, Legitimationsprobleme im Sp\u00e4tkapitalismus, Frankfurt\/Main 1973; Staat und Legitimation im Sp\u00e4tkapitalismus, hg von Rolf Ebbighausen, Frankfurt\/Main 1976.\u00a0<br \/>22 J\u00fcrgen Seifert, Kampf um Verfassungspositionen, Frankfurt\/K\u00f6ln 1974.<br \/>23 Renate Mayntz\/Fritz Scharpf, (Hg), Planungsorganisation. Die Diskussion um die Reform von Regierung und Verwaltung des Bundes, M\u00fcnchen 1973.<\/p>\n<p>______________________________________________________<\/p>\n<p>&#8222;Ich lasse meinen Blick \u00fcber die zahllose Masse schweifen, wo nichts sich erhebt, nichts tiefer steht. Das Schauspiel dieser allumgreifenden Einf\u00f6rmigkeit stimmt mich traurig, und ich f\u00fchle mich versucht, der Gesellschaft nachzutrauern, die nciht mehr ist.<br \/>Als die Welt von sehr gro\u00dfen und sehr kleinen, sehr reichen und sehr armen, sehr gelehrten und sehr unwissenden Menschen erf\u00fcllt war, wandte ich meine Blicke von den zweiten ab, um sie nur auf die ersten zu heften, und diese erfreuten mein Auge; ich begreife jedoch, da\u00df die Freude aus meiner Schw\u00e4che kam: weil ich in meiner Umgebung nicht alles auf einmal sehen kann, darf ich aus sovielen Dingen diejenigen w\u00e4hlen und herausheben, deren Betrachtung mir zusagt. Anders ist es f\u00fcr das allm\u00e4chtige und ewige Wesen, dessen Auge notwendig die Gesamtheit der Dinge umfa\u00dft und das deutlich zu gleicher Zeit sowohl die ganze Menschheit und jeden einzelnen Menschen sieht.<br \/>Nat\u00fcrlich glaubt man, da\u00df nicht das besondere Wohlergehen einiger weniger, sondern der gr\u00f6\u00dfte Wohlstand aller den Blick dieses Sch\u00f6pfers und Erhalters der Menschen am meisten befriedigt: was mir als Niedergang erscheint, ist also in seinen Augen ein Fortschritt; was mcih verletzt, findet er gut. Die Gleichheit ist vielleicht weniger erhaben; sie ist aber gerechter und ihre Gerechtigkeit macht ihre Gr\u00f6\u00dfe und ihre Sch\u00f6nheit aus.<br \/>Ich bem\u00fche mich, diese Anschauungsweise Gottes zu begreifen, und von ihr aus suche ich die menschlichen Dinge zu betrachten und zu beurteilen.&#8220;<\/p>\n<p><i>Alexis de Tocqueville (Die Demokratie in Amerika, Band II; deutsche Ausgabe Stuttgart 1962)<\/i><\/p>\n<p>______________________________________________________<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[761,667],"autoren":[464],"publikationen":[1317],"class_list":["post-12314","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-gleichheit","tag-vorgaenge-artikel","autoren-bernhard-blanke","publikationen-20-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Gesellschaftliche Ungleichheit und politische Gleichheit als Legitimationsproblem - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/20-vorgaenge\/publikation\/gesellschaftliche-ungleichheit-und-politische-gleichheit-als-legitimationsproblem\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Gesellschaftliche Ungleichheit und politische Gleichheit als Legitimationsproblem - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus vorg\u00e4nge Nr. 20 (Heft 2\/1976), S. 106-113 B&uuml;rgerliche Gleichheit als Garantie der Ungleich&shy;heit Die Forderung nach Gleichheit und ihre Verankerung als Gleichheitsprinzip in der Verfassung stellt ein fundamentales Element der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft dar. 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