{"id":12319,"date":"1984-11-30T11:35:00","date_gmt":"1984-11-30T10:35:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/gewissen-oder-staatsgewalt-wer-dient-wem\/"},"modified":"1984-11-30T12:00:00","modified_gmt":"1984-11-30T11:00:00","slug":"gewissen-oder-staatsgewalt-wer-dient-wem","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/70-vorgaenge\/publikation\/gewissen-oder-staatsgewalt-wer-dient-wem\/","title":{"rendered":"Gewissen oder Staatsgewalt &#8211; wer dient wem?"},"content":{"rendered":"<p>Ansprache bei der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union in Bremen am 23. Juni 1984. Aus: vorg\u00e4nge Nr. 70 (Heft 4\/1984), S. 46-55.<\/p>\n<p>Sie haben ausgerechnet mich und damit &#8211; etwas personalisierend &#8211; die Zentralstelle f\u00fcr Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgr\u00fcnden e.V. ausgezeichnet, meinen aber eigentlich diejenigen, die ihrem Gewissen mehr folgen als staatlichem Zwang. Ich m\u00f6chte deshalb mit der gebotenen Behutsamkeit antworten und versuchen, die Probleme in den Rahmen unserer Arbeit zu stellen, obwohl ich wei\u00df, dass die Opfer andere bringen, die z. T. auch hier sind. Wenn es n\u00f6tig ist, einen einzelnen auszuzeichnen, weil er in besonderer Weise f\u00fcr B\u00fcrger-, Freiheits- oder Menschenrechte eintritt, dann steht es mit diesen Rechten offensichtlich nicht so, wie es sein sollte. Lassen Sie mich bitte den Dank f\u00fcr diese Auszeichnung abstatten, indem ich mit Ihnen nachdenke \u00fcber einen Teil der Arbeit der Zentralstelle f\u00fcr Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissengsgr\u00fcnden e.V., um derentwillen Sie mich so freundlich auszeichnen und f\u00fcr deren Mitarbeiter ich hier stellvertretend stehe: Ich meine die Gewissensfreiheit und die staatliche Toleranz gegen\u00fcber denen, die der staatlichen Mehrheit gewaltfrei aber radikal den Gehorsam aufk\u00fcndigen &#8211; die so genannten totalen KDV. Ich k\u00f6nnte freilich genauso nach dem Asylrecht fragen &#8211; gerade im Blick auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts hier in Bremen &#8211; oder nach manchem anderen garantierten Recht unserer Verfassung. Wenn ich das als Christ und Pastor scheinbar politisch und juristisch tue, dann setze ich voraus, dass ein Christ vom Recht des Mitmenschen her denkt &#8211; d.h. von diesem und seinem Menschenrecht, nicht ideologisch von \u00fcberholten Obrigkeitsvorstellungen oder gar egoistisch von eigenen Gruppen- oder Institutionsinteressen her. Gerade Jesus von Nazareth hat das deutlich gemacht, indem er die Frage nach dem N\u00e4chsten beantwortet mit dem Gleichnis von dem, der unter die R\u00e4uber gefallen war. Wer sich in dessen Lage versetzt, wei\u00df, was zu tun ist. Deshalb fragt Jesus von ihm her, wer ihm der N\u00e4chste war.<\/p>\n<h5><span id=\"gewissensfreiheit-und-remilitarisierung\">Gewis&shy;sens&shy;frei&shy;heit und Remili&shy;ta&shy;ri&shy;sie&shy;rung<\/span><\/h5>\n<p>Wie Sie wissen, garantiert das Grundgesetz in den Artikeln 3 und 4 die Gewissensfreiheit und in Artikel 4 Absatz 3 speziell die Freiheit, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgr\u00fcnden zu verweigern. Diese Freiheiten sind als grundlegende Menschenrechte definiert und stehen dem staatlichen Zugriff nicht zur Disposition.<br \/>Was ist aus dem Menschenrecht der Gewissensfreiheit geworden? Weil sie der Remilitarisierung im Wege stand, wurde sie m\u00f6glichst eingeschr\u00e4nkt. Nur wer \u00bbjeden Kriegsdienst mit der Waffe\u00ab ablehnt, kann als KDV anerkannt werden. Nur wer sein Gewissen in einem Pr\u00fcfungsverfahren beweist, neuerdings au\u00dferdem durch verl\u00e4ngerten Zivildienst erkauft, kann die staatliche Anerkennung als KDV bekommen. Im Grunde ist es kein Menschenrecht mehr, sondern ein Privileg, das durch staatliche Instanzen verliehen werden kann, wobei sie aber f\u00fcr den Milit\u00e4rdienst einen zus\u00e4tzlich belastenden Ersatzdienst fordern. Um das zu erm\u00f6glichen, wurde insbesondere der Artikel 12 a in das Grundgesetz eingef\u00fcgt.<br \/>Nat\u00fcrlich f\u00fchrt das zu Gewissenskonflikten verschiedener Art. Was soll denn der tun<\/p>\n<p>&#151; der jede Gewalt, sei es aus religi\u00f6sen, sei es aus anarchistischen Gr\u00fcnden, f\u00fcr Unrecht h\u00e4lt und Ersatz f\u00fcr Unrecht ablehnt?<br \/>&#151; der nicht anerkannt wird, obwohl er in seinem Gewissen an Gewaltfreiheit gebunden ist?<br \/>&#151; der das unw\u00fcrdige Pr\u00fcfungsverfahren ablehnt, weil es seine Pers\u00f6nlichkeitsrechte verletzt und oft sogar die seiner ganzen Umgebung, also von Eltern, Freunden, Lehrern oder Pfarrer?<br \/>&#151; der den Preis des verl\u00e4ngerten Zivildienstes nicht zahlen will, weil er Unrecht ist und unter dem Vorwand m\u00f6glichen Missbrauchs durch andere ausgerechnet die im Grundgesetz gesch\u00fctzte Minderheit selbst belastet und dabei gegen viele Schutzrechte des Grundgesetzes verst\u00f6\u00dft (Artikel 3; 4; 12; 12a)?<br \/>&#151; der die Art des Zivildienstes ablehnt, weil dieser in die Zivilverteidigung einbezogen ist, und weil Verteidigung heute von vornherein vom totalen Krieg ausgeht, den wir mit gutem Grund Ludendorff und Hitler jeweils f\u00fcr die letzte Zeit der Weltkriege als Verbrechen vorwerfen?<br \/>&#151; der gar dem Staat des Recht abspricht, eine Wehrpflicht nach dem Muster Bismarcks oder Hitlers zu regeln, oder \u00fcberhaupt im Atomzeitalter milit\u00e4rische Verteidigung vorzubereiten?<br \/>&#151; der die Aufstellung von Ersteinsatzwaffen f\u00fcr unvereinbar mit Artikel 26 Grundgesetz und deshalb f\u00fcr Unrecht h\u00e4lt?<\/p>\n<p>Es ist unbestreitbar, dass die skizzierten Gr\u00fcnde zur Ablehnung von Wehr- oder Zivildienst Menschen im Gewissen so binden, dass kein Gesetz, kein Zwang, keine Strafe das \u00e4ndert. Eine gro\u00dfe Rolle spielt dabei, dass viele soziale Dienste heute auch milit\u00e4risch im Krieg eingeplant sind, weil Atomkrieg etc. notwendig als \u00bbtotaler Krieg\u00ab vorbereitet wird. Eine gro\u00dfe Rolle spielt auch, dass der totale Kriegsdienstverweigerer schon im Frieden gegen jede kriegerische Einplanung demonstrieren will. Nat\u00fcrlich ist das ethischer Rigorismus &#8211; aber ist das nicht zugleich angesichts einer immer verr\u00fcckteren und verbrecherischen Kriegsplanung berechtigt und etwas Gro\u00dfartiges? Ist es nicht oft die Folge einer Erziehung, die aus NS-Zeit und Zweitem Weltkrieg etwas lernen wollte? Viele mehr oder weniger gute Gr\u00fcnde f\u00fchren jedenfalls zur Gewissensentscheidung gegen die staatliche R\u00fcstung und Kriegsvorbereitung und damit zur radikalen, zur \u00bbtotalen\u00ab Verweigerung staatlichen Kriegszwangsdienstes, manchmal mit, manchmal ohne KDV-Anerkennung. Nat\u00fcrlich denkt nur eine Minderheit so. W\u00e4re das n\u00e4mlich die Mehrheit, w\u00fcrde der Milit\u00e4rdienst abgeschafft &#8211; man w\u00fcrde mit anderen Mitteln Politik machen und Frieden und Menschenrechte zu sichern suchen.<br \/>Hier kann es zum Konflikt kommen. Die Mehrheit ist &#8211; aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, das kann ich jetzt nicht untersuchen, es sind teilweise sehr problematische &#8211; f\u00fcr Milit\u00e4r und f\u00fchlt sich befugt zur Verpflichtung aller B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen zur Mitarbeit (notfalls auch zur erzwungenen). Die Minderheit wei\u00df sich im Gewissen gebunden, anders zu handeln &#8211; \u00fcbrigens die typische Formel f\u00fcr Freiheit wie bei Luther: \u00bbIch kann nicht anders\u00ab sagt der, der sich in Wahrheit von der Fremdbestimmung durch Mehrheit und Tradition freimacht! &#151; Die Minderheit also denkt und handelt frei von \u00dcberliefertem, sie versucht das zu erkl\u00e4ren mit diesen Worten \u00bbIch kann nicht anders\u00ab. Sie beruft sich auf ihr Gewissen, auf die Garantie der Gewissensfreiheit im Grundgesetz und in vielen Menschenrechtsvereinbarungen und fordert Toleranz und Beachtung ihrer Menschenrechte von der Mehrheit. Sie h\u00e4lt der Mehrheit die Verfassung vor, an die die Mehrheit sich gebunden hat, und verlangt deren Beachtung. Doch was tut die Mehrheit? Erinnert sie sich an die Bedeutung dieser Menschenrechte als Antwort auf die Verbrechen der NS-Zeit und des Zweiten Weltkrieges? Oder diffamiert und verfolgt sie Pazifisten, besonders radikale und angeblich \u00bbunechte\u00ab? Ich will nicht wieder an die ungeheuerlichen Aussagen von Minister Dr. Gei\u00dfler erinnern, sondern lieber ein repr\u00e4sentatives Zitat f\u00fcr unsere gro\u00dfe Mehrheit nennen. Bundespr\u00e4sident Prof. Carstens sagt in der \u00bbZeit\u00ab in dieser Woche: \u00bbdass ich Respekt habe vor denen, die der Friedensbewegung angeh\u00f6ren, insbesondere auch Respekt vor den Wehrpflichtigen, die aus Gewissensgr\u00fcnden den Wehrdienst verweigern und daf\u00fcr den Ersatzdienst leisten. Der Nachsatz geh\u00f6rt unbedingt dazu.\u00ab Hier ist mit H\u00e4nden zu greifen, dass die Bejahung des staatlichen Zwangsdienstes zum Kriterium des \u00bbRespektes\u00ab gemacht wird.<\/p>\n<h5><span id=\"konfliktfaelle-sind-die-notwendige-folge\">Konflikt&shy;f&auml;lle sind die notwendige Folge:<\/span><\/h5>\n<p>Vielleicht darf ich kurz einige typische F\u00e4lle berichten:<br \/>Thomas Hansen ist der bekannte Pr\u00e4zedenzfall f\u00fcr die neueste Entwicklung: &#8211; als KVD in 3 Instanzen nicht anerkannt, einberufen zur Bundeswehr, verweigert, bestraft, erneut einberufen, weiter verweigert, erneut bestraft &#8211; inzwischen nach 2\/3 Strafverb\u00fcssung entlassen (Strafe insgesamt 10 Monate), Verfassungsbeschwerde gegen die Doppelbestrafung nicht angenommen. Wer wundert sich, dass er inzwischen ein \u00bbtotaler\u00ab Kriegsdienstverweigerer ist?<br \/>Hubert Kappelhoff im KDV-Verfahren \u00fcber dieses und \u00fcber die milit\u00e4rische Einplanung des Zivildienstes so emp\u00f6rt, dass er nach der Ablehnung durch die Pr\u00fcfungskammer das weitere Verfahren ablehnte, einberufen, verweigert, bestraft, erneut einberufen, weiter verweigert, erneut bestraft &#8211; wartet auf die Aufforderung zum Strafantritt (Strafe insgesamt nach Bildung einer Gesamtstrafe 12 Monate, wobei 42 Tage Arrest nicht angerechnet wurden, weil die damit bestraften Einzeltaten nicht in die Anklage einbezogen waren.)<br \/>Christian Herz: Anerkannter Kriegsdienstverweigerer, Zivildienstverweigerer, arbeitet statt dessen freiwillig ohne Bezahlung bei der Deutschen Friedensgesellschaft\/ Vereinigte Kriegsdienstgegner Baden-W\u00fcrttemberg, wegen Dienstflucht verurteilt zu 6 Monaten Freiheitsentzug, ausgesetzt auf 3 Jahre Bew\u00e4hrung mit der Auflage, 60 Tage in einer orthop\u00e4dischen Klinik zu arbeiten. Aus dem Zivildienst nicht entlassen, d.h. er kann erneut zum Dienst aufgefordert und bei weiterer Weigerung erneut verurteilt werden.<br \/>Thomas Schindowski: im Zivildienst zu der \u00dcberzeugung gekommen, dass Zivildienst als Kriegsdienst ohne Waffen nicht zu verantworten ist, Zivildienst abgebrochen, bestraft (6 Monate, ausgesetzt auf Bew\u00e4hrung), erneut zum Zivildienst aufgefordert, verweigert weiter, nach erheblichem Hin und Her mit zweimaligem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes erneut bestraft (8 Monate ohne Bew\u00e4hrung), Verfassungsbeschwerde gegen Doppelbestrafung nicht angenommen.<br \/>Juri Hertel &#8211; radikaler Anarchist, der jeglichen staatlichen Zwangsdienst und alles, was damit zusammenh\u00e4ngt, zumindest in den Industriestaaten von vornherein ablehnt &#8211; inzwischen zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bew\u00e4hrung verurteilt, zeitweise nach Holland geflohen, dort verhaftet, f\u00fcr die Reststrafe ausgeliefert, z. Zt. in Haft.<br \/>Jorge Robles Acunja de Ponseti &#8211; gewaltfreier Anarchist, KDV-Verfahren nicht mitgemacht, Antrag aus Protest vor der Pr\u00fcfungskammer zur\u00fcckgenommen, befolgt die Einberufung zur Bundeswehr nicht, macht statt dessen eine Kabarett Tournee \u00fcber KDV und eine Hochzeitsreise nach Italien, teilt der Polizei mit, wann er Info-Stand in Hannover hat. Dort Verhaftung, U-Haft in Stade, Verurteilung zu 6 Monaten (mit Bew\u00e4hrung), von der Bundeswehr nicht entlassen, z. Zt. im Arrest in der Kaserne in Stade, 2. Strafverfahren angek\u00fcndigt.<\/p>\n<p>Alle Genannten verweigerten und verweigern nunmehr jeglichen Wehr- oder Ersatzdienst, obwohl sie mit Strafe bedroht wurden oder werden. Auch das Gef\u00e4ngnis hat ihre Gewissensentscheidung nicht ver\u00e4ndert. Sie berufen sich auf ihr Gewissen und sind \u00fcberzeugt, damit dem Friedensauftrag des Grundgesetzes besser zu entsprechen als die Mehrheit. M\u00fcssten wir das nicht anerkennen oder mindestens akzeptieren? Wir tun es nicht und m\u00fcssen gleich weiter dar\u00fcber nachdenken.<br \/>Zuvor ein kurzer Zwischengedanke: Was wir zur Zeit im angeblichen Interesse des Staates mit der Alternative Zwangsdienst oder Strafe praktizieren, l\u00e4uft auf eine andere Form des Abbaus staatlicher Autorit\u00e4t hinaus: Wer um seines Gewissens willen damit bedroht wird, mindestens ein Jahr hinter Gitter zu m\u00fcssen, hat nur einen Ausweg: Die Flucht, die Emigration. Auf diese Weise hat Deutschland seit Jahrhunderten seine aktivsten demokratischen, kritischen, selbst verantwortlichen, gewissensgebundenen und pazifistischen B\u00fcrger verloren und ist beim Untertanenstaat Bismarcks und dem Verbrecherstaat Hitlers gelandet. Das darf sich nicht wiederholen. Die Wirklichkeit aber ist, dass Tausende nach Berlin oder ins Ausland geflohen sind, viele nach der ersten Bestrafung, noch viel mehr, um ihr und der Einberufung zu entgehen.<\/p>\n<h5><span id=\"gewissensfreiheit-und-militaertradition\">Gewis&shy;sens&shy;frei&shy;heit und Milit&auml;r&shy;tra&shy;di&shy;tion<\/span><\/h5>\n<p>Was soll die Mehrheit mit denen tun, die sich ihrem milit\u00e4rischen Handeln radikal verweigern?<br \/>Idealtypisch und von den Anf\u00e4ngen der Demokratie her d\u00fcrfte die Mehrheit gar nichts gegen diese Minderheit tun, sondern m\u00fcsste ihr gegen\u00fcber ihre Toleranz bew\u00e4hren. Am Anfang der demokratischen Bewegung und der Aufkl\u00e4rung standen n\u00e4mlich die Forderung nach der Abschaffung der stehenden Heere der Regierenden &#8211; damals der F\u00fcrsten &#8211; , die Volkserhebung (lev\u00e9e en masse) und die allgemeine Volksbewaffnung. Wer da nicht mit Waffen mitmachen wollte, machte eben unbewaffnet mit; die Abschaffung der f\u00fcrstlichen S\u00f6ldnerbanden und die Absetzung der F\u00fcrsten, bzw. die Proklamation der eigenen demokratischen Unabh\u00e4ngigkeit in Gleichheit, Freiheit, Br\u00fcderlichkeit konnte er gleichwohl mit verantworten und mitgestalten, vor allem in den USA. Erst die Verf\u00e4lschung dieser Freiheitsbewegung zum Eroberungskrieg f\u00fchrte in Frankreich zur Wehrpflicht.<br \/>Wie weit wir in Deutschland von diesem Anfang der Demokratie &#8211; im Osten wie im Westen &#8211; entfernt sind, wei\u00df man, wenn man sich ansieht, wie das Milit\u00e4r heute noch die Formen der f\u00fcrstlichen S\u00f6ldnerbanden bewahrt hat, von der Vereidigung bzw. dem<br \/>feierlichen Gel\u00f6bnis mit magischer Ber\u00fchrung der Fahne \u00fcber das harte Milit\u00e4rstrafrecht bis hin zum pseudoreligi\u00f6sen gro\u00dfen Zapfenstreich bei uns und dr\u00fcben bis hin zum Paradeschritt der Nationalen Volksarmee, dem uralten Sinnbild der sinnlosen militaristischen Ausschaltung jeder eigenen Verantwortung, die man an die F\u00fchrer abtrat. Ich wei\u00df nicht, ob Sie in der Humanistischen Union nachvollziehen k\u00f6nnen, wenn ich sage, dass das alles f\u00fcr mich als Christenmensch im strengen Sinne gottesl\u00e4sterlich ist. Einig sind wir uns sicher, dass das undemokratisch und ganz bestimmt nicht freiheitlich ist. Aber nicht nur der Missbrauch, sondern auch die scheinbar demokratische Mehrheitsentscheidung, die \u00fcber die Gewissen, \u00fcber Menschenrechte hinweg geht, ist Unrecht. Die alten Mahnungen von Adolf Arndt sollten nicht in Vergessenheit geraten. Grundrechte stehen nicht zur Disposition, Artikel 12a Grundgesetz ist geringeres Recht als Artikel 1 und 4.<\/p>\n<h5><span id=\"recht-und-gesetz-des-staates\">Recht und Gesetz des Staates<\/span><\/h5>\n<p>Doch wir wollen einmal die demokratische Utopie von einem gewaltfrei-demokratischen, selbst verantwortlichen und deshalb &#8211; um an Ulrich Klugs Aufsatz in der Ziegenr\u00fccker-Festschrift anzukn\u00fcpfen &#8211; idealtypisch anarchistischen Zusammenleben au\u00dfer acht lassen. Ebenso m\u00f6gen die Klage \u00fcber die immer noch wirksame deutsche militaristische Obrigkeitstradition oder die st\u00e4ndigen \u00c4ngste vor Chaos und Unruhe bei den Konservativen auf sich beruhen. Gehen wir also rechts positivistisch davon aus, dass der Verweigerer des Wehr- und Ersatzdienstes wegen des Remilitarisierungsartikels 12 a (fr\u00fcher 12) Grundgesetz von Staats wegen zum Ersatzdienst verpflichtet und mit seiner totalen gewissensgebundenen Kriegsdienstverweigerung demnach nicht mehr gesch\u00fctzt ist. Das bedeutet, dass er sich also strafbar macht, dass er sich aber ansonsten wie jeder B\u00fcrger auf das Grundgesetz berufen kann. Wie d\u00fcrfte er dann bestraft werden?<\/p>\n<p>1. Da es um eine gewissen bedingte Straftat geht, ist die Bindung des Gewissenst\u00e4ters an sein Gewissen wohlwollend zu ber\u00fccksichtigen. Er muss also besser gestellt werden als der vergleichbare T\u00e4ter, der aus unehrenhaften Motiven handelt. Wenn die Gewissensbindung dagegen straf versch\u00e4rfend als Hartn\u00e4ckigkeit oder Bosheit gewertet wird, ist das Unrecht.<\/p>\n<p>2. Da die Gewissensbindung eine durchgehende einheitliche Handlungsweise zur Folge hat, darf der Gewissenst\u00e4ter h\u00f6chstens einmalig f\u00fcr seine Tat bestraft werden. Er kann Artikel 103 Grundgesetz f\u00fcr sein Tun in Anspruch nehmen (Doppelbestrafung derselben Tat ist verboten). Das gilt auch f\u00fcr politische Gewissen, auch wenn selbst Verfassungsrichter das Gegenteil sagen. Auch Papst und Konzilien k\u00f6nnen bekanntlich irren, und die Verfassungsrichter sind an die fr\u00fchere bessere Einsicht des hohen Gerichts zu erinnern.<\/p>\n<p>3. Soweit der Verweigerer nicht vorbestraft ist, hat er wie jeder andere (wegen des Wohlwollensgebotes sogar noch eher als jeder andere) nicht vorbestrafte Gesetzes\u00fcbertreter mit vergleichbarem Strafma\u00df Anspruch auf die Aussetzung der Strafe zur Bew\u00e4hrung. Dabei darf seine Gewissensentscheidung nicht negativ f\u00fcr die Sozialprognose gewertet werden.<\/p>\n<p>4. Auch wer im KDV Verfahren, in dem er selbst die Beweislast hat, nicht als Verweigerer anerkannt worden ist, hat im Strafverfahren darauf Anspruch, dass seine Gewissensentscheidung im Zweifel akzeptiert und also f\u00fcr ihn gewertet wird &#8211; unabh\u00e4ngig vom vor g\u00e4ngigen KDV-Verfahren.<\/p>\n<p>5. Ebenso gilt das nat\u00fcrlich f\u00fcr die Gewissensentscheidung des Zivildienstverweigerers im Falle eines Strafverfahrens, falls das Bundesamt f\u00fcr den Zivildienst ihm nicht den Dienst nach \u00a7 15a Zivildienstgesetz zubilligt.<\/p>\n<p>6. Auch die politischen Verweigerer haben wie die Zeugen Jehovas, die nicht von \u00a7 15a ZDG Gebrauch machen, sp\u00e4testens nach der ersten Strafe Anspruch auf Entlassung aus der Bundeswehr oder dem Zivildienst.<\/p>\n<p>Schon eine einmalige Bestrafung mit einer Geldstrafe oder mehreren Monaten Freiheitsstrafe ist &#8211; auch bei Aussetzung der Strafverb\u00fcssung zur Bew\u00e4hrung &#8211; au\u00dferordentlich belastend. Was bedeuten allein die Anwalts- und Gerichtskosten mehrerer Verfahren durch viele Instanzen f\u00fcr junge Menschen in oder unmittelbar nach der Ausbildung &#8211; oft \u00fcber 10.000 DM? Die Vorstrafe gar mindert die Berufschancen radikal &#8211; zumal angesichts der heutigen Arbeitslosigkeit. Viele Berufe sind dann ganz verschlossen. Oft kommt es zus\u00e4tzlich zu dramatischen Konflikten mit der eigenen Familie oder bisherigen Freunden oder der Freundin.<br \/>Das alles aber reicht dem Verteidigungs- und dem Jugendminister nicht als Strafe. Sie fordern mindestens 12 Monate hinter Gittern, als ob sie wie die Gerichte \u00fcber die H\u00f6he der Strafen oder wie der Gesetzgeber \u00fcber eine Amnestie oder wie die Ministerpr\u00e4sidenten \u00fcber Gnadenerweise zu entscheiden h\u00e4tten. H\u00e4ufig gelingt es ihnen, und sie erreichen dieses Strafma\u00df durch die verweigerte Entlassung und die Willf\u00e4hrigkeit der Gerichte, die trotz Artikel 3, Artikel 4 und Artikel 103 Grundgesetz erneut bestrafen. Ich kann das nicht anders sehen, als dass dadurch Menschen in ihrem Gewissen und damit in ihrer Menschenw\u00fcrde zerbrochen werden. Sie werden einer falschen, militaristischen Staatsr\u00e4son geopfert. Weil wir von 1933 bis 1945 herkommen &#8211; die \u00c4lteren erinnern sich: \u00bbDu bist nichts &#8211; dein Volk ist alles!\u00ab &#8211; gerade deshalb gilt es, hier f\u00fcr die W\u00fcrde des Menschen einzutreten. Artikel 1 Grundgesetz sagt: \u00bbDie W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu sch\u00fctzen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.\u00ab Darum geht es. Deshalb habe ich geschildert, was denen angetan wird, die sich so radikal verweigern.<br \/>Man k\u00f6nnte viele derartige Beispiele benennen, auch zus\u00e4tzliche Schikanen. Nur ein kleines, aber besonders krasses Beispiel: Jorge Robles de Acunja Ponseti durfte in der U-Haft in Stade mit seiner spanischen Frau weder spanisch reden noch ihr einen Kuss geben. Die Gerichtsverhandlung wurde &#8211; wissend &#8211; so angesetzt, dass sein Anwalt den Termin nicht wahrnehmen konnte. \u00dcberhaupt wurde U-Haft angeordnet, obwohl er sich selbst gestellt hatte. Unrecht \u00fcber Unrecht in dem \u00bbfreiheitlichsten Staat, den wir je hatten\u00ab &#8211; oder wie die Sonntagsredner der Regierung das sonst sagen. Inzwischen hat Herr Ponseti \u00fcbrigens auch schon seine erste Verurteilung zu 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bew\u00e4hrung; die Bundeswehr hat ihn nicht entlassen, versucht ihn also in eine neue Strafe zu treiben. Er sitzt bereits wieder im Arrest.<\/p>\n<h5><span id=\"die-ueberhoehung-des-staates\">Die &Uuml;berh&ouml;hung des Staates<\/span><\/h5>\n<p>Aber lassen wir die Beispiele besonders problematischer Gerichte in Garnisonst\u00e4dten beiseite. Schon die schweren Strafen \u00fcberhaupt, die h\u00e4ufig verweigerten Strafaussetzungen zur Bew\u00e4hrung, die verweigerten Entlassungen aus der Bundeswehr oder dem Zivildienst, die Doppelbestrafungen, die erfolglosen Verfassungsbeschwerden zeigen mehr als genug: Hier hat unser Rechtsstaat sein eigenes Recht mit F\u00fc\u00dfen getreten, seine Verfassung gebrochen, seine Toleranz, seine Verpflichtung auf die Grundrechte, seine eigentliche freiheitliche Staatsr\u00e4son verlassen. Die Instanz, die vor allem zur Hilfe verpflichtet ist, das Bundesverfassungsgericht, also der Zweite Senat, entzieht sich ihrer Aufgabe unter offener Missachtung der eigenen bisherigen Rechtsprechung des Gerichts (vgl. BVerfGE 23, 191 ff.), \u00fcber die der Dreierausschuss in mehreren F\u00e4llen einfach hinweg gegangen ist.<br \/>Wie ist das m\u00f6glich? Offensichtlich handeln die Mehrheit und ihre Staatsorgane nicht mehr im Rahmen der Bindung an Recht und Gesetz, sondern verfolgen Anders denkende im Namen des von ihnen in den metaphysischen, den Glaubensbereich erhobenen Staates. So haben die f\u00fcrstlichen Hoheiten bei ihren Untertanen Majest\u00e4tsbeleidigung und Insubordination verfolgt, weil sie sich mit dem Staat gleichsetzten. Nur ist an die Stelle der nach dem Ersten Weltkrieg mit Schimpf und Schande verjagten Hoheiten eine abstrakte hypostasierte Staatshoheit getreten. Nicht ohne Grund haben die ersten Christen die Kaiseropfer abgelehnt. Sollen wir heute den Staat erneut \u00bbheilig\u00ab, \u00bbewig\u00ab, \u00bb\u00fcber alles\u00ab nennen? Wer so handelt, macht den Staat zum G\u00f6tzen und durch die Umkehrung des Artikel 1 Grundgesetz das Recht zur Hure. Ein reaktion\u00e4rer Zyniker w\u00fcrde sagen: Viel schlimmer, das alles ist sogar falsch und dumm, denn so macht man M\u00e4rtyrer, und die sind ansteckend. Deshalb waren die F\u00fcrsten hinterher in der Praxis oft gro\u00dfz\u00fcgig mit Amnestie oder Gnadenerweisen. Aber das kann nicht freiheitliche, kann nicht unsere Argumentation sein. Wir fordern das, was das Grundgesetz verspricht: Achtung vor dem Gewissen und der W\u00fcrde des Menschen, Einhaltung der freiheitlichen rechtsstaatlichen Normen unserer Verfassung. Dabei sind wir \u00fcberzeugt, dass die Achtung der<br \/>Menschenrechte und Toleranz die notwendige Entsprechung zur Friedenspolitik nach au\u00dfen ist. Ohne Frieden und Toleranz w\u00e4re \u00e4u\u00dferer Friede unglaubw\u00fcrdig.<br \/>Man ist versucht zu fragen, ob die staatliche \u00dcberreaktion aus dem schlechten Gewissen der Regierenden kommt. K\u00f6nnen sie nicht mehr menschlich reagieren? F\u00fchlen sie sich im Unrecht gegen\u00fcber der menschlichen Sensibilit\u00e4t, der Offenheit, der Mitmenschlichkeit der Verweigerer? Zweifeln sie an sich selbst? Haben sie \u00c4ngste ohne Waffen oder bek\u00e4mpfen sie die Zweifel an dem eigenen Mitmachen im verbrecherischen Zweiten Weltkrieg?<br \/>In der Regel hei\u00dft es zur Erkl\u00e4rung, der parlamentarisch-demokratische Staat sch\u00fctze die Menschenrechte und m\u00fcsse daf\u00fcr stark sein. Ist das richtig oder wenigstens eine sachlich vertretbare Position?<br \/>Zun\u00e4chst einmal werden die Menschenrechte durch solche \u00dcberreaktion bereits missachtet, also nicht gesch\u00fctzt. Dazu ist staatliche H\u00e4rte in Deutschland im 20. Jahrhundert eine fragw\u00fcrdige Sache schon deshalb, weil von den kaiserlichen Kolonial- und Ausrottungskriegen gegen die Hereros und Hottentotten \u00fcber den mutwillig angezettelten Ersten Weltkrieg, die Unterst\u00fctzung der antidemokratischen milit\u00e4rischen Putschisten im spanischen B\u00fcrgerkrieg bis zum Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust eine unheimliche Reihe staatlicher Verbrechen die deutsche Politik bestimmt. W\u00e4re man nicht gerade in Deutschland auf einen \u00bbmilit\u00e4risch starken\u00ab Staat aus gewesen, sondern jeweils den Pazifisten gefolgt, so h\u00e4tten viele Millionen von Soldaten und Zivilisten aus aller Welt ihr Leben, ihre Gesundheit, ihre Heimat, ihre Angeh\u00f6rigen behalten. Staat und Staatsgebiet und Recht und zahllose eigene B\u00fcrger hat bei uns \u00bbder Staat\u00ab, der milit\u00e4risch starke Staat, m\u00f6rderisch selbst zerst\u00f6rt.<\/p>\n<h5><span id=\"die-grenzen-der-staatlichkeit-oder-die-pflicht-zum-frieden\">Die Grenzen der Staat&shy;lich&shy;keit &ndash; oder die Pflicht zum Frieden<\/span><\/h5>\n<p>Aber nicht nur das. Die weltweite Waffenentwicklung hat es unm\u00f6glich gemacht, heute noch \u00bbVerteidigung\u00ab zu praktizieren. Es gibt zwischen Atomkraftwerken und Mammut-Chemiewerken keinen \u00bbkonventionellen\u00ab Krieg mehr. Es gibt mit Fl\u00e4chenbrand und Splitterbomben, A-, B- oder C -Waffen keinen Krieg mehr, der nicht in absolut unvertretbarer Weise Unbeteiligte, Alte, Kranke, Frauen und Kinder, Neutrale und selbst kommende Generationen verbrennen, verseuchen oder vergiften w\u00fcrde. Krieg darf nicht mehr sein. Krieg ist nach allen Regeln der christlichen und humanit\u00e4ren Tradition des Abendlandes unter keinen Umst\u00e4nden mehr vertretbar. Wer anderes sagt, kennt entweder die alten einschr\u00e4nkenden Lehren vom denkbaren \u00bbgerechten\u00ab Krieg oder die modernen Vernichtungspotentiale nicht oder l\u00fcgt wissentlich. \u00dcberhaupt ist zu fragen, ob Staaten &#8211; auch B\u00fcndnisse von Staaten &#8211; nicht l\u00e4ngst soviel von ihrer Souver\u00e4nit\u00e4t und ihren M\u00f6glichkeiten verloren haben, dass ihr Kriegsf\u00fchrungsrecht absolet, also l\u00e4ngst \u00fcberholt und die Berufung darauf heute nur noch atavistisches pseudom\u00e4nnliches Primitivverhalten ist.<br \/>Lassen Sie mich deshalb an die, die den \u00bbStaat\u00ab oder irgendeine Ideologie und das dahinter stehende B\u00fcndel von Staaten so abg\u00f6ttisch verehren, dass sie daf\u00fcr weiterhin Hekatomben von Menschen &#8211; heute sagt man \u00bbMegatote\u00ab und meint Millionen &#8211; opfern wollen, die Frage richten: Ist Abschreckung durch milit\u00e4rische Friedenssicherung ohne Bereitschaft zum Krieg m\u00f6glich? Sicher nicht &#8211; sonst w\u00e4re es keine Abschreckung. Welcher noch so bedeutende Staat oder welche Staatengruppe kann aber einen gro\u00dfen Krieg \u00fcberleben, falls die Abschreckung einmal versagt?<br \/>Wer heute nach den souver\u00e4nen Einzelstaaten und ihrem Recht zur kriegerischen Verteidigung fragt, fragt nach einer gescheiterten Organisationsform der Menschheit. Dabei braucht man noch nicht einmal weiterzufragen nach der Unf\u00e4higkeit der Staaten, die Ausbeutung der Ressourcen, die Umweltvergiftung, die sozialen Ungerechtigkeiten oder die multinationalen Konzerne weltweit in den Griff und in eine gerechte Ordnung zu bekommen. Die Frage nach R\u00fcstung und Krieg reicht zum Urteil \u00fcber das Scheitern der souver\u00e4nen Staaten.<br \/>Deshalb m\u00fcssen wir neu beim einzelnen Menschen einsetzen, bei seiner W\u00fcrde, seinem Recht, seinem Gewissen und beim Miteinander der Menschen. Im Konflikt zwischen der radikalen Verweigerung und der m\u00f6rderisch und selbstm\u00f6rderisch gewordenen milit\u00e4rischen staatlichen Gewalt m\u00fcssen wir deshalb auch neu einsetzen und nach neuen gewaltfreien Formen menschlicher Organisation in einer \u00bbWeltinnenpolitik\u00ab, wie es C. F.v. Weizs\u00e4cker einmal formulierte, suchen &#8211; radikaler noch als selbst beim deutschen Neuanfang nach 1945, f\u00fcr den der Name des gro\u00dfartigen hessischen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer steht.<br \/>Freiheit f\u00fcr die Gewissen ist dazu ein notwendiger Schritt. Achtung vor abweichenden Gewissensentscheidungen und radikales Bem\u00fchen um Frieden sind die allerersten Voraussetzungen. Am Umgang mit denen, die heute schon diesen Neuanfang radikal suchen und den Staat entsprechend radikal in Frage stellen, muss sich erweisen, ob wir zum Frieden bereit sind und die gro\u00dfe p\u00e4dagogische Bedeutung des Artikels 4 Grundgesetz verstanden haben. Die Frage ist, wie wir dieses Engagement positiv aufnehmen als Friedensdienst &#8211; nicht wie wir es bestrafen.<\/p>\n<h5><span id=\"kleine-schritte\">Kleine Schritte<\/span><\/h5>\n<p>Will man das allerdings \u00fcber die vorher angesprochenen rechtsstaatlichen Grundforderungen hinaus in weitere konkrete gesetzliche Bestimmungen umsetzen, so merkt man, wie schwierig das ist. Immerhin l\u00e4sst sich einiges sagen: N\u00f6tig und m\u00f6glich sind schon jetzt<\/p>\n<p>&#151; die Anerkennung von Gewissensentscheidungen ohne inquisitorische Pr\u00fcfung oder \u00bbl\u00e4stige Alternative\u00ab;<\/p>\n<p>&#151; die Herausnahme des Zivildienstes aus allen Verteidigungsplanungen und aus dem Wehrrecht mit Befehl und Gehorsam etc.<\/p>\n<p>&#151; die Umgestaltung des Zivildienstes zu einem wirklichen Friedensdienst;<\/p>\n<p>&#151; die Erm\u00f6glichung freier und staatsunabh\u00e4ngiger Friedensdienste im Stil des freien Arbeitsverh\u00e4ltnisses (\u00a7 15a ZDG) oder der Entwicklungshilfe (\u00a7 14a ZDG) ohne zus\u00e4tzliche Erschwernisse zeitlicher oder sonstiger Art, wie es etwa die \u00bbKooperative f\u00fcr Friedensarbeit in Selbstverwaltung\u00ab fordert, und wie es schon oft diskutiert worden ist im Rahmen eines eventuellen Freiwilligengesetzes;<\/p>\n<p>&#151; eine Amnestie, die bisheriges staatliches Unrecht beendet und den Rechtsfrieden wieder herstellt:<\/p>\n<p>&#151; Bis das erfolgt ist, ist Hilfe durch Gnadenerweise im Einzelfall n\u00f6tig, um wenigstens die schlimmsten menschlichen Folgen bisherigen Unrechts zu verhindern.<\/p>\n<p>Solche kleinen innerstaatlichen Schritte k\u00f6nnen das Problem freilich nicht l\u00f6sen, sondern allenfalls gewisse Erleichterungen schaffen. Das Ziel &#8211; zugegeben das ferne Ziel &#8211; ist, dass alle Menschen Br\u00fcder und Schwestern sind, wie es die gro\u00dfen Religionen ebenso sagen wie die Aufkl\u00e4rung des vorigen Jahrhunderts. Es gibt viele gute Ans\u00e4tze im V\u00f6lkerrecht und in weltweiten Organisationen zur Relativierung der staatlichen unbeschr\u00e4nkten Souver\u00e4nit\u00e4t. Wir leben in einer Welt und k\u00f6nnen uns Staaten, die Krieg f\u00fchren, nicht mehr leisten. Erst wenn die Menschen jede Regierung, die von Krieg oder Verteidigung oder R\u00fcstung redet, ebenso auslachen wie die Bremer oder Hamburger ihren Senat auslachen w\u00fcrden, wenn er etwa zum Krieg gegen Hannover aufrufen w\u00fcrde (was vor 100 Jahren noch durchaus denkbar war), erst dann leben wir in einer friedlichen Welt.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[850,667],"autoren":[1610],"publikationen":[1279],"class_list":["post-12319","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-verband-fritz-bauer-preis","tag-vorgaenge-artikel","autoren-ulrich-finckh","publikationen-70-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Gewissen oder Staatsgewalt - wer dient wem? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/70-vorgaenge\/publikation\/gewissen-oder-staatsgewalt-wer-dient-wem\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Gewissen oder Staatsgewalt - wer dient wem? - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ansprache bei der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union in Bremen am 23. 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