{"id":12336,"date":"1982-02-01T12:10:00","date_gmt":"1982-02-01T11:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/hoheitliche-verrufserklaerungen\/"},"modified":"1982-02-01T12:00:00","modified_gmt":"1982-02-01T11:00:00","slug":"hoheitliche-verrufserklaerungen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/55-vorgaenge\/publikation\/hoheitliche-verrufserklaerungen\/","title":{"rendered":"Hoheitliche Verrufserkl\u00e4rungen?"},"content":{"rendered":"<p>Verfassungsschutzberichte von Bund und L\u00e4ndern im Vergleich<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 55 (Heft 1\/1982), S. 46-60<\/p>\n<p>Der fr\u00fchere Leiter des Hamburger Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, Hans Josef Horchem, hat 1979 in der Wochenzeitung &#132;Die Zeit&#148; geschrieben: &#132;Der j\u00e4hrliche Verfassungsschutzbericht des Bundesministers des Innern, ohnehin erst zur Mitte des Folgejahres m\u00fchsam redigiert, verw\u00e4ssert immer mehr zu einer Selbstdarstellung gegen\u00fcber der politischen Basis und hat allenfalls noch statistischen Wert. Mit dem Ursprungsbericht des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ist er kaum noch zu identifizieren [1]. Der von\u00a0Horchem erw\u00e4hnte <i>Ursprungsbericht<\/i> ist bisher weder ganz noch in Teilen als solcher ver\u00f6ffentlicht worden [2]. Der Verfassungsschutzbericht [3] (VSB) des Bundesministers des Innern ist (laut Vorbemerkung im VSB 1968) das &#132;Ergebnis zeitraubender Analysen verschiedener Bundes- und L\u00e4nderbeh\u00f6rden . . .&#130; die der gegenseitigen Er\u00f6rterung und Abstimmung bed\u00fcrfen&#8220; [4]. Seit Mitte der 70er Jahre legen auch einige Innenminister der L\u00e4nder Verfassungsschutzberichte vor (Bayern, Baden-W\u00fcrttemberg, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein; Rheinland-Pfalz hat eigene Berichte sporadisch und in begrenzter Auflage herausgegeben) [5]. Im Bund gibt es au\u00dferdem den mehrmals im Jahr erscheinenden Informationsdienst &#132;Innere Sicherheit&#148;, in Bayern monatlich eine f\u00fcr den internen Dienstgebrauch bestimmte &#132;\u00dcbersicht \u00fcber die Entwicklung der innenpolitischen Sicherheitslage in Bayern&#148;, in Niedersachsen eine Zeitschrift &#132;Unsere Sicherheit&#8220; [6].<\/p>\n<p>Die Ver\u00f6ffentlichung der Verfassungsschutzberichte erfolgt nicht durch die Verfassungsschutz\u00e4mter, sondern unter der politischen Verantwortung des Innenministers. Die politische Verantwortlichkeit des Ministers schlie\u00dft nicht aus, dass solche Berichte janusk\u00f6pfig sind: Einerseits bleibt der vorgelegte Bericht ein typisches Beh\u00f6rdenprodukt und wird von der \u00d6ffentlichkeit, anderen Beh\u00f6rden und Gerichten als das Ergebnis systematischer Nachforschungen und als fachlich qualifizierte Aussage angesehen; andererseits enthalten die ver\u00f6ffentlichten Berichte nicht nur politische Wertungen der verantwortlichen Beh\u00f6rde (bzw. des Ministers), sondern werden als Beitrag zur &#132;politischen&#148; oder &#132;geistigen Auseinandersetzung&#8220; [7] im Rahmen der sogenannten &#132;Extremistenbek\u00e4mpfung&#148; angesehen. Die Berichte werden ver\u00f6ffentlicht als Beitrag oder Information zur &#132;Auseinandersetzung&#148; (so immer wieder in den Vorworten der Innenminister), teilweise mit der erkl\u00e4rten Absicht, dass B\u00fcrger &#132;selbst aktiv&#148; werden (Bad.-W\u00fcrtt. VSB 1979, Vorwort) und schlie\u00dflich, um dem B\u00fcrger zu zeigen, &#132;wo sein guter Wille unter dem Deckmantel unverf\u00e4nglicher Zielsetzungen missbraucht werden soll&#148; (Hess. VSB 1980, S. 2).<\/p>\n<p>Diese unterschiedlichen politischen Wertungen sollen im folgenden durch den Vergleich verschiedener Berichte nachgewiesen werden. Ein solcher Vergleich liegt bislang nicht vor. Es gibt lediglich Analysen \u00fcber die Sprache und Entwicklung der vom Bundesminister des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzberichte [8]. Der Vergleich der Verfassungsschutzberichte der L\u00e4nder untereinander und einzelner L\u00e4nderberichte mit dem des Bundes macht nicht nur deutlich, in welcher Weise unterschiedlich politische Wertungen vorgenommen werden, sondern gibt Aufschl\u00fcsse dar\u00fcber, mit welch unterschiedlichen Methoden die sogenannte Extremistenbek\u00e4mpfung erfolgt. Da es keine Vorarbeiten gibt, kann der Vergleich nur exemplarisch gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><b>1. These:<\/b> <i>Die Ver\u00f6ffentlichung der Verfassungsschutzberichte im Bund und in den L\u00e4ndern erfolgt innerhalb eines gemeinsamen Rahmens. Zwar werden Akzente unterschiedlich gesetzt; doch kein Verfassungsschutzbericht durchbricht den gemeinsamen Rahmen.<\/i><\/p>\n<p>Zu diesem Rahmen geh\u00f6rt die Gliederung in Rechts- und Linksextremismus (damit wurde 1975 unter dem Einfluss von Werner Maihofer die Kategorie des Links- und Rechtsradikalismus abgel\u00f6st) [9], Spionageabwehr sowie sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern (in NRW: &#132;Ausl\u00e4nderextremismus&#8220;).<\/p>\n<p>Diese Kategorien wurden Ende 1976 auf einer Innenminister-Konferenz als &#132;Rahmen f\u00fcr die Berichterstattung \u00fcber extremistische Bestrebungen&#148; festgelegt [10]. Zus\u00e4tzlich gibt es in einigen Berichten (entsprechend der seit 1973 im Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz bestehenden Abteilung Terrorismus) einen besonderen Abschnitt &#132;Terrorismus&#148; (Bayern seit Bay. VSB 1977; NRW seit VSB 1977; Bund VSB 1978 u. 1979). Bayern hat nach dem Anschlag am 25. 9. 1980 auf dem M\u00fcnchner Oktoberfest unter der \u00dcberschrift &#132;Gewalt und Terror&#148; auch knapp \u00fcber Terrorismus mit rechtsextremistischer Motivierung berichtet (Bay. VSB 1980, S. 971). Im Bericht des Bundes 1980 gibt es den neuen Abschnitt &#132;Deutscher linksextremistischer Terrorismus&#148; mit der Anmerkung: &#132;Die Entwicklung des rechtsextremistischen Terrorismus im Jahre 1980 wird wegen des Sachzusammenhangs im Abschnitt &#130;Rechtsextremistische Bestrebungen&#8216; dargestellt.&#148; In Baden-W\u00fcrttemberg und Niedersachsen wird ebenfalls von &#132;links-&#148; und &#132;rechtsextremistischem Terrorismus&#148; gesprochen. Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen berichten \u00fcber Terrorismus als Unterpunkt &#132;linksextremistischer Bestrebungen&#148;. Daneben gibt es in den meisten Berichten den Unterpunkt Terrorismus oder gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen bei Ausl\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Die Berichte beschr\u00e4nken sich nicht immer auf eine zur\u00fcckhaltende, gleichsam wissenschaftliche Darstellung, wie sie beispielsweise der bedeutende deutsch-amerikanische Politikwissenschaftler Franz L. Neumann im US-Dienst 1946 auf der Grundlage von Geheimdienstunterlagen erstellte [11] . Die Berichte enthalten Wertungen, h\u00e4ufig sogar in der Form von Rechtskategorien (etwa &#132;verfassungsfeindlich&#148;) oder Worte, die zugleich rechtliche Bedeutung haben. Diese Wertungen erfolgen in der Regel in Form apodiktischer Feststellungen. Die Verfasser der Berichte lassen zumindest nicht erkennen, dass die den Wertungen zu Grunde liegenden juristischen W\u00fcrdigungen ohne Kompetenz zu einer rechtlich relevanten Entscheidung getroffen werden. Es gibt nicht einmal den Ansatz dazu, die Kategorie eines abgestuften Verdachts (man denke an die Kategorie des dringenden oder hinreichenden Tatverdachts) aus dem Bereich staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Selbst dann, wenn nicht ausdr\u00fccklich eine Einordnung unter der Kategorie &#132;verfassungsfeindliche Zielsetzung und Bet\u00e4tigung&#148; vorgenommen wird (wie neuerdings in mehreren Berichten) bleibt die Tatsache der Erw\u00e4hnung einer Organisation im Verfassungsschutzbericht und zwar im Abschnitt Rechts- oder Linksextremismus. Eine solche Rubrizierung ist deshalb von Gewicht, weil der Bundesminister des Innern in einem seiner Vorworte zum eigentlichen Bericht ausdr\u00fccklich betont hat, dass &#132;ausschlie\u00dflich solche Organisationen als extremistisch gewertet werden, deren politische Ziele gegen den Kernbestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtet sind&#148; (VSB 1977; \u00e4hnlich bereits Werner Maihofer im Vorwort VSB 1974). Auf diese Weise wird Definitionsmacht usurpiert; daran \u00e4ndert auch die Tatsache nichts, dass im Vorwort des Ministers neuerdings beim Bund und in Hessen betont wird, mit der Erw\u00e4hnung oder Nichterw\u00e4hnung im Bericht d\u00fcrfen &#132;Rechtsfolgen nicht verbunden werden&#148; (VSB 1978 u. 1979; Hess. VSB 1979).<\/p>\n<p>Besonders problematisch ist dies bei den Organisationen, die &#8211; punktuell oder grunds\u00e4tzlich &#8211; bereit sind, mit der als &#132;verfassungsfeindlich&#148; apostrophierten DKP zusammenzuarbeiten oder in deren Vorst\u00e4nden es Mitglieder der DKP gibt. Auf einer Innenminister-Konferenz wurde im Dezember 1976 festgelegt, was unter einer &#132;kommunistisch beeinflussten Organisation&#148; verstanden werden soll. Durch diesen bisher nicht ver\u00f6ffentlichten Beschluss wurde nach Ansicht der Bundesregierung lediglich der &#132;Rahmen f\u00fcr die Berichterstattung \u00fcber extremistische Bestrebungen&#148; vereinbart; Ziel war es jedoch &#132;nicht, eine einheitliche, wortgleiche Formulierung in den Jahresberichten des Bundes und der L\u00e4nder zu erreichen&#148; (BT-Drucksache 8\/3615, 5. 7). Nach Ansicht der Bundesregierung soll im Verfassungsschutzbericht der ,jeweilige kommunistische Einfluss&#8220; dargestellt werden, eine &#132;undifferenzierte Zuordnung der beeinflussten Organisationen&#148; sei jedoch zu vermeiden (ebda.). Die Beschreibung solcher Organisationen in allen letzten Bundesberichten enth\u00e4lt daher die Einschr\u00e4nkung: &#132;In den meisten der Organisationen sind Teile der Vorst\u00e4nde, nicht aber die Mehrheit der Vorstandsmitglieder Kommunisten. Fast immer sind die Mehrheit der Mitglieder keine Kommunisten. Von diesen demokratisch eingestellten Mitgliedern wird der kommunistische Einfluss entweder nicht erkannt oder aber in Kauf genommen, zum Teil mit dem Ziel, den kommunistischen Einfluss zur\u00fcck zu dr\u00e4ngen.&#148; Was aber haben Organisationen, \u00fcber die es ausdr\u00fccklich hie\u00df, dass sie &#132;nicht verfassungsfeindlich sind, aber mit kommunistischen Teilzielen \u00fcbereinstimmen&#148; (VSB 1977, S. 90), in einem Verfassungsschutz im Abschnitt &#132;Linksextremistische Bestrebungen&#148; zu suchen? Diesem Dilemma versucht man durch die neue Formulierung zu entgehen: &#132;Diese Organisationen nehmen Einzelforderungen der DKP auf, verfolgen aber auch Ziele, die nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind&#148; (VSB 1978 bis 1980).<\/p>\n<p>Die Bundestagsfraktion der CDU\/CSU h\u00e4lt es dagegen f\u00fcr eine &#132;irref\u00fchrende Formulierung&#148;, wenn in den Bundesberichten den &#132;demokratisch eingestellten Mitgliedern&#148; zugebilligt wird, in solchen Organisationen &#132;ihre Vorstellungen vertreten zu k\u00f6nnen&#148; (BT-Drucksache 8\/32 14, Frage V. 5). So ist auch in den bayerischen Jahresberichten seit 1976 die Definition der &#132;von der DKP beeinflussten Organisationen&#8220; starrer und schablonenhafter: Der kommunistische &#132;Einfluss&#148; dr\u00fcckt sich darin aus, dass Organisationen und Gruppen von ihnen (d.h.: kommunistischen Kern- oder Nebenorganisationen, J. S.) oder auf ihre Initiative hin gegr\u00fcndet wurden, Ziele verfolgen, die sich in Teilbereichen mit typisch kommunistischen Zielsetzungen decken, in ihrer Mitgliedschaft und besonders in wichtigen F\u00fchrungsfunktionen von Kommunisten unterwandert sind, eng mit Kern- oder Nebenorganisationen zusammenarbeiten&#8220; (Bay. VSB 1976, S. 10, fast identisch Bay. VSB 1980, 5.15). In Rheinland-Pfalz hei\u00dft es zus\u00e4tzlich, Nichtkommunisten obliege es, &#132;die Zusammenarbeit mit Demokraten zu erleichtern&#148; (Rh.-Pf. VSB 1979, S. 20).<\/p>\n<p>In den einzelnen Jahresberichten des Bundes und der L\u00e4nder schwanken die Angaben \u00fcber die in diesem Zusammenhang genannten Organisationen. In Hessen ist die Zahl der auf solche Weise rubrizierten Vereinigungen am geringsten, in Bayern am h\u00f6chsten. Doch solche Unterschiede d\u00fcrfen nicht \u00fcbersch\u00e4tzt werden, zumal im Vorwort des Hessischen Ministers des Innern ausdr\u00fccklich betont wird: Der Bericht &#132;strebt keine Vollst\u00e4ndigkeit an&#148; (Hess. VSB 1979, S. 1).<\/p>\n<p>Der gemeinsame Rahmen der Verfassungsschutzberichte beruht nicht nur auf der durch das &#132;Gesetz \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder in Fragen des Verfassungsschutzes&#148; festgelegten Verpflichtung zur Zusammenarbeit. Die Einhaltung eines gemeinsamen Rahmens ist zugleich Ausdruck der Tatsache, dass in Fragen des Verfassungsschutzes &#8211; wie im Bereich der &#132;Inneren Sicherheit&#148; generell &#8211; im Rahmen der Innenminister-Konferenz gleichsam eine Allparteienkoalition der jetzt im Bundestag vertretenen Parteien besteht, die allerdings Politiker der CDU und CSU nicht hindert, den Rahmen in ihrem Sinne zu verschieben.<\/p>\n<p><b>2. These: <\/b><i>Die Unionsparteien versuchen, auf den vom Bundesminister des Innern ver\u00f6ffentlichten Jahresbericht Einfluss zu nehmen. Dies geschieht zum einen durch parlamentarische Anfragen; Grundlage daf\u00fcr sind Verfassungsschutzberichte und andere Informationen aus einigen L\u00e4ndern. Zum anderen werden Verfassungsschutzberichte aus Bundesl\u00e4ndern, die von der Union regiert werden, als Instrument gehandhabt zur Beeinflussung des Bundesberichtes im Rahmen der &#132;gegenseitigen Er\u00f6rterung und Abstimmung&#148; des Bundes mit den jeweiligen Landesbeh\u00f6rden.<\/i><\/p>\n<p>Besonders markant f\u00fcr den Versuch solcher Einflussnahme ist der von der Fraktion der CDU\/CSU am 21. 2.1975 als Drucksache im Bundestag eingebrachte (Gegen-),,Bericht \u00fcber rechts- und linksradikale Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1974&#8243; (BT-Drucksache 7\/3259). Durch Anfragen provozierte die Opposition \u00c4u\u00dferungen der Bundesregierung \u00fcber die Studentenbewegung (7\/3222), die Verfassungsfeindlichkeit der DKP (7\/4231), \u00fcber die Vereinigung Demokratischer Juristen (VDJ) (BT, Sten. Ber. 14. 1. 1976, S. 14587ff), das Russell-Tribunal in der Bundesrepublik (8\/1205), das Komitee f\u00fcr Frieden, Abr\u00fcstung und Zusammenarbeit (KFZE) (8\/1661), die Weltjugendfestspiele (8\/1786), kommunistische Gewerkschaftsarbeit (8\/3280) und auch eine \u00c4u\u00dferung zum Rechtsextremismus (8\/2463). Schlie\u00dflich musste die Bundesregierung speziell auf eine Anfrage \u00fcber die &#132;Berichterstattung der Bundesregierung \u00fcber den Verfassungsschutz&#148; antworten (8\/3615).<\/p>\n<p>Die These, dass Berichte aus den L\u00e4ndern gehandhabt werden, um auf den Bundesbericht Einfluss zu nehmen, soll dargelegt werden am Beispiel des &#132;Sozialistischen B\u00fcros&#148; (SB). Der Hessische Verfassungsschutzbericht, d. h. des Landes, in dem das SB seinen Sitz hat, erw\u00e4hnt das SB nicht. Der Nieders\u00e4chsische Innenminister dagegen hat in seinem vor der Ver\u00f6ffentlichung des Bundesberichtes vorgelegten Bericht dem SB \u00fcber zwei Seiten gewidmet. Dabei fehlt jeder Bezug auf Aktivit\u00e4ten des SB im Lande Niedersachsen. Stattdessen wird aus den 1975 ver\u00f6ffentlichten &#132;Thesen des SB&#148; zitiert, ohne zu erw\u00e4hnen, dass diese Thesen f\u00fcr die Zugeh\u00f6rigkeit zum SB keine Verbindlichkeit haben. Die &#132;Thesen&#148; werden wie ein Parteiprogramm behandelt, S\u00e4tze werden aus dem Zusammenhang gerissen. Charakteristisch f\u00fcr die Tendenz ist es, dass unmittelbar an die Ausf\u00fchrungen \u00fcber die &#132;Thesen&#148; der Satz anschlie\u00dft: &#132;Teilweise reichen diese Gruppen schlie\u00dflich auch bis in die terroristische Sympathisantenszene hinein, was z. B. der von einer solchen undogmatischen Gruppe kommende makabere Artikel zur Ermordung des Generalbundesanwalts Buback in den ,G\u00f6ttinger Nachrichten&#8216; (Zeitung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universit\u00e4t G\u00f6ttingen) zeigt&#148; (N.d.s. VSB 1977, S. 13).<\/p>\n<p>\u00c4hnlich geht der zur gleichen Zeit ver\u00f6ffentlichte Bericht des Landes Bayern vor. Zur Begr\u00fcndung f\u00fcr die Einordnung des SB als &#132;linksextremistisch&#148; gen\u00fcgt der Satz: &#132;Nach seinen Thesen h\u00e4lt es diese (eine ,revolution\u00e4re Umw\u00e4lzung&#8216;) auf parlamentarischem Wege und unter Ausnutzung des ,b\u00fcrgerlichen Staatsapparates&#8216; nicht f\u00fcr m\u00f6glich&#148; (Bay. VSB 1977, S. 62). Zur Aktivit\u00e4t des SB hei\u00dft es: &#132;1977 war das Sozialistische B\u00fcro eine der treibenden Kr\u00e4fte bei der Vorbereitung des ,III. Russell-Tribunals zur Situation der Menschenrechte in der BRD&#8216;.&#148; Der einzige Bezug zum Freistaat Bayern wird durch folgenden angeh\u00e4ngten Satz hergestellt: &#132;Anh\u00e4nger des Sozialistischen B\u00fcros beteiligten sich au\u00dferdem an der Antikernkraftbewegung in Bayern&#148; (ebda.).<\/p>\n<p>Der Bundesbericht 1977 hat nahezu w\u00f6rtlich diese Formulierung \u00fcbernommen, ebenso einen Satz aus den im nieders\u00e4chsischen Bericht zitierten &#132;Thesen&#148;. Zugleich wird jedoch betont, dass sich das SB &#132;als Forum der Diskussion und Propaganda sozial-revolution\u00e4rer und Praktiken versteht und sich vorwiegend auf Personen und Gruppen aus der undogmatischen ,Neuen Linken&#8216; st\u00fctzt&#148; (VSB 1977, S.105). Auf Grund politischer Interventionen wurde in den Verfassungsschutzberichten 1978 und 1979 (S. 107 u. 98) &#8211; bei sonst ann\u00e4hernd gleich bleibendem Text &#8211; hinzugef\u00fcgt: Das SB &#132;ist durch eine besonders lockere Organisationsform gekennzeichnet. Daher gilt bei dieser Organisation in besonderem Ma\u00dfe, dass aus der Zugeh\u00f6rigkeit keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf die demokratische Einstellung des einzelnen gezogen werden k\u00f6nnen&#148;.<br \/>Niedersachsen hat diese einschr\u00e4nkende Anmerkung nicht \u00fcbernommen. Bayern erst 1981 (Bay. VSB 1980, S. 65). Bayern h\u00e4lt im \u00fcbrigen an seiner bisherigen Charakterisierung des SB fest und unterstellt dem SB immanent &#132;verfassungsfeindliche Zielsetzung&#148; (Bay. VSB 1978, S. 66;1979, S. 62;1980, S. 6). Zum Nachweis, dass auch eine verfassungsfeindliche Bet\u00e4tigung des SB vorliegt, wird die Beteiligung des SB an einem Protest gegen ein Strafverfahren in Hamburg wegen Herausgabe des &#132;Russell-Buch Nr. 5&#148; (&#132;Nach Schleyer: Sonderkommandos in der BRD&#8220;) zu einem &#132;wesentlichen Schwerpunkt der Aktivit\u00e4ten des SB&#148; erkl\u00e4rt; zugleich werden Antimilitarismus-Aktivit\u00e4ten des SB so dargestellt, dass sie als Angriff auf die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung erscheinen (ebda. 1979, S. 62; vgl. N.d.s. VSB 1979, S. 22f;1980, S. 48f;1981, S. 33).<\/p>\n<p>Das Beispiel des SB macht deutlich, dass die L\u00e4nder Bayern und Niedersachsen in den von ihnen vorgelegten Berichten akzentuierte Wertungen vorgenommen haben, die f\u00fcr die Beurteilung im Bundesbericht nicht ohne Einfluss waren. Allerdings hat auch das Bundesinnenministerium dem SB eine &#132;ma\u00dfgebliche&#148; Rolle bei der Vorbereitung des Russell-Tribunals in der Bundesrepublik zugesprochen; charakteristisch sowohl f\u00fcr den nieders\u00e4chsischen wie den bayerischen Bericht ist der mit fragw\u00fcrdigen Mitteln unternommene Versuch, dem SB &#132;verfassungsfeindliche Zielsetzung&#148; nachzuweisen.<\/p>\n<p><b>3. These: <\/b><i>Trotz des gemeinsamen Rahmens k\u00f6nnen Verfassungsschutzberichte politische Funktionen in der parteipolitischen und auch in der innerparteilichen Auseinandersetzung spielen.<\/i><\/p>\n<p>Diese Funktion wird deutlich, wenn z. B. der nieders\u00e4chsische Bericht seit 1979 im Parteiorgan der nieders\u00e4chsischen CDU unter der \u00dcberschrift &#132;CDU-Argumentationen zur Politik&#148; nachgedruckt wird. Verfassungsschutzberichte k\u00f6nnen eine parteipolitische Rolle deshalb spielen, weil die Berichte bestimmte Feindbilder und bewusst unscharfe Kategorien verwenden.<\/p>\n<p>Die Funktion solcher Kategorien in der politischen Auseinandersetzung wird besonders deutlich an Hand der Umschreibung als &#132;prokommunistisch&#148; und am Begriff des &#132;Sympathisanten&#148;. Die Einordnung als Sympathisanten diente in der Auseinandersetzung mit dem Terrorismus auch zur Abrechnung mit all jenen, die ohne Gewalt und Blutvergie\u00dfen die Gesellschaft ver\u00e4ndern wollen. Dieser Begriff wurde in den Verfassungsschutzberichten 1974 bis 1976 verwendet (VSB 1974, S.104; VSB 1975, S.107; VSB 1976, S.126). In den Bundesberichten seit 1977 ist er auf Grund politischer Interventionen, denen sich Bundespr\u00e4sident Walter Scheel anschloss, verschwunden. In Rheinland-Pfalz hat man sich dadurch nicht beirren lassen. Im Bericht 1979 ist nicht nur die Rede von &#132;terroristischen Sympathisanten&#148; (Rh.-Pf. VSB 1979, S. 48), sondern auch von &#132;DKP-Sympathisanten&#148; (ebda., S. 12) und von Sympathisanten des MSB, des KBW und der KPD (AB) (ebda., S. 53, 27 u. 39); zugleich wird \u00fcber Terroranschl\u00e4ge von Neonazis gesagt, es fehle (trotz des &#132;Vorbilds der RAF&#148;) allerdings &#132;an Unterst\u00fctzung und Sympathie durch intellektuelle Kreise&#148; (ebda., S. 63). Diesem Beispiel folgend kehrten Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in 1981 vorgelegten Berichten zum Begriff des &#132;Sympathisanten&#148; der RAF zur\u00fcck (Bay. VSB 1980, S. 105; N.d.s. VSB 1980, S. 47; SH VSB 1980, S. 37). Auch im Jahresbericht des Bundes 1980 ist erneut die Rede von &#132;Kommunisten und deren Sympathisanten&#148;. In Niedersachsen wird 1981 auch im Zusammenhang der Demonstrationen gegen das \u00f6ffentliche Gel\u00f6bnis der Bundeswehr das Wort &#132;Sympathisanten&#148; gebraucht; diese h\u00e4tten f\u00fcr &#132;das zuvor gesch\u00e4tzte Gewaltpotential von ca. 100 bis 150 Personen&#148; einen &#132;Abtauchhintergrund&#148; gebildet (Nds. VSB 1981, S. 39).<\/p>\n<p>Ungerechtfertigt ist es, wenn Jugend- oder Studentenorganisationen der etablierten Parteien ohne zwingend-sachlichen Grund in Berichten erw\u00e4hnt werden. Die Betroffenen sehen dies in der Regel als gezielte Diskreditierung an.<\/p>\n<p>Im Abschnitt &#132;Linksextremistische Bewegungen&#148; wurden im Verfassungsschutzbericht 1975 beispielsweise unter der \u00dcberschrift &#132;SEW-Aktivit\u00e4t gegen die Bundesrepublik Deutschland&#148; die &#132;offiziellen Kontakte&#148; zwischen der FDJ und der Deutschen Jungdemokraten abgehandelt, die &#132;trotz kontroverser Standpunkte&#148; fortgesetzt worden seien. Die Erw\u00e4hnung (die in den folgenden Berichten nicht mehr erfolgte) ist nicht nur deshalb sachfremd, weil Kontakte f\u00fchrender Parteipolitiker in den Berichten eben so wenig auftauchen wie die Kontakte der Gewerkschaften, sondern weil es keinen Anhaltspunkt daf\u00fcr gibt, dass es bei diesen Kontakten um Bestrebungen ging, &#132;die eine Aufhebung, \u00c4nderung oder St\u00f6rung der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung im Bund oder in einem Land oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung von Mitgliedern verfassungsm\u00e4\u00dfiger Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben&#148;.<\/p>\n<p>Vergleichbares gilt f\u00fcr den Unterpunkt: Bem\u00fchungen der DKP um &#132;Aktionseinheit&#148; mit Sozialdemokraten. Hier findet man seit dem Verfassungsschutzbericht 1978 den Satz, dass &#132;es zu regional und zeitlich begrenztem Zusammenwirken mit meist j\u00fcngeren Sozialdemokraten&#148; kam (VSB 1978, S. 83;1979, S. 72; \u00e4hnlich 1980). Der im Bericht 1978 noch hinzugef\u00fcgte Satz, &#132;Die DKP war jedoch mit den Ergebnissen ihrer B\u00fcndnispolitik unzufrieden&#148;, fehlt in den folgenden Jahresberichten des Bundes.<\/p>\n<p>Im Verfassungsschutzbericht 1980 von Schleswig-Holstein wird eine &#132;gemeinsame Liste von Jungsozialisten und basisorientierten Linken&#148; erw\u00e4hnt, durch die die &#132;Linksextremisten die Chance&#148; erhalten h\u00e4tten, &#132;die &#130;undogmatische Szene&#8216; Kiels zu beleben&#148; (S. 36). Im bayerischen Verfassungsschutzbericht von 1977 findet man den Satz: &#132;Die Jungsozialisten in der SPD und die Jungdemokraten begr\u00fc\u00dften die Abhaltung des &#130;Russell-Tribunals&#8216; &#8220; (S. 68). Da das Russell-Tribunal nicht als eine verfassungsfeindliche Bestrebung angesehen werden kann, dient eine solche \u00c4u\u00dferung dazu, die in Bayern in der Opposition stehenden parteipolitischen Gegner zu diskreditieren; in der politischen Auseinandersetzung wird dann auf solche S\u00e4tze zur\u00fcckgegriffen.<\/p>\n<p>Der 1981 vorgelegte Verfassungsschutzbericht Niedersachsen geht noch einen Schritt weiter. In diesem Bericht findet man \u00c4u\u00dferungen zur &#132;Arbeitsf\u00e4higkeit&#148; studentischer Gremien und einen Kommentar zu einer Wahlbeteiligung von 22 %: &#132;Die W\u00e4hlerzur\u00fcckhaltung scheint hier einen schweigenden Protest gegen die alles \u00fcberdeckende Pr\u00e4senz kommunistischer Aktivit\u00e4ten zu signalisieren&#148; (S. 61 u. 62). An anderer Stelle (S. 60) wird kritisiert, &#132;dass sich nicht alle demokratischen Studentengruppen untereinander als koalitionsf\u00e4hig ansehen&#148;. Noch deutlicher hei\u00dft es in der Analyse zur Situation an der Universit\u00e4t G\u00f6ttingen (S. 61): &#132;Unter gezieltem Ausschluss des RCDS sind hier regelm\u00e4\u00dfig schwierige Koalitionsbildungen zwischen extremistischen und nicht-extremistischen Gruppierungen vonn\u00f6ten, um zu Mehrheiten zu gelangen. F\u00fcr G\u00f6ttingen gilt in besonderem, dass fast immer durch einen Zusammenschluss aller demokratischer Gruppierungen ein Ausschluss extremistischer Mandatstr\u00e4ger von der Teilnahme an studentischen Selbstverwaltungsorganen m\u00f6glich w\u00e4re.&#148; Der Juso-Hochschulgruppe in Clausthal wird konkret vorgeworfen, nicht mit &#132;demokratischen studentischen Gruppierungen&#148; zu koalieren, sondern mit dem als &#132;extremistisch&#148; eingestuften Sozialistischen Hochschulbund (S. 60). Hier wird nicht nur diskreditiert, hier entscheidet eine Beh\u00f6rde dar\u00fcber, wer &#132;Demokrat&#148; ist und wer &#132;Extremist&#148;; hier usurpiert eine Beh\u00f6rde die Kompetenz, Noten zu erteilen \u00fcber Koalitionen, bewertet Wahlverhalten und die Arbeitsf\u00e4higkeit der Organe der studentischen Selbstverwaltung.<\/p>\n<p><b>4. These: <\/b><i>Verfassungsschutzberichte dienen &#8211; zumindest teilweise &#8211; als Instrument, mit dem in der \u00f6ffentlichen Auseinandersetzung politische Oppositionsbewegungen diskreditiert werden, auch wenn diese sich nicht gegen den Kernbestand der Verfassung richten, sondern lediglich unbequem sind oder eine partielle oder grunds\u00e4tzliche Ver\u00e4nderung der Gesellschaft n\u00f6tig halten.<\/i><\/p>\n<p>Es ist nicht neu, dass die Autoren der Verfassungsschutzberichte die Unterscheidung zwischen dem durch das K\u00fcrzel fdGO begrenzten Teil der <i>Verfassungs<\/i>ordnung und der <i>Gesellschafts<\/i>ordnung verwischen. Eine &#132;\u00c4nderung der Gesellschaftsordnung der BRD&#148; (VSB 1969\/70, S. 29), Feindseligkeit gegen\u00fcber &#132;unserer gesellschaftlichen Ordnung&#148; (Bad. W\u00fcrtt. VSB 1980, S. 38) und der Versuch, &#132;in politischen Diskussionen und \u00f6ffentlichen Demonstrationen die Bev\u00f6lkerung f\u00fcr eine \u00c4nderung der Gesellschaftsordnung zu gewinnen&#8220; (VSB 1968, S. 99), ist unzul\u00e4ssig und geht den Verfassungsschutz dann nichts an, wenn nicht erkennbar ist, dass bei einer solchen Umw\u00e4lzung der Kernbestand der Verfassung angetastet werden soll. Zul\u00e4ssig (und damit f\u00fcr den Verfassungsschutz belanglos) ist es und muss es ein, wenn &#132;Gruppierungen offenbar aus diesem Staat und dieser Gesellschaft &#130;aussteigen&#8216; &#8220; wollen, wenn B\u00fcrger versuchen, &#132;sich Freir\u00e4ume zu schaffen, in denen sie innerhalb ihrer Subkultur unbehelligt und autonom ihren eigenen Lebensstil pflegen k\u00f6nnen&#148; (N.d.s. VSB 1981, S. 35). Selbst wenn man in Hausbesetzungen und in der &#132;Republik Freies Wendland . . . offenbar einen Ausdruck dieses allgemeinen Bed\u00fcrfnisses nach eigenm\u00e4chtig geschaffenen &#130;Freir\u00e4umen&#8216; &#8220; sieht (ebda.), geh\u00f6rt die Beobachtung solcher Aktivit\u00e4ten nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes sofern nicht Gewaltanwendung zu bef\u00fcrchten ist, die zu einer &#132;St\u00f6rung der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung des Bundes oder eines Landes&#148; f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Beobachtung der Anti-Atom-Bewegung geh\u00f6rt an sich nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes. Doch bereits in den Verfassungsschutzberichten 1977 des Bundes und einiger L\u00e4nder findet man eine <i>Unterwanderungshypothese<\/i>: &#132;Linksextremisten aller Schattierungen waren . . . bestrebt, die Bewegung gegen die Kernkraftwerke f\u00fcr ihre revolution\u00e4ren Ziele auszunutzen.&#148; Zugleich war die Rede von einer &#132;Unterwanderung von B\u00fcrgerinitiativen&#148; (VSB 1977, S107; VSB 1978, 5.109; SH VSB 1977, S. 24; Nds. VSB 1977, 5.12; Bay. VSB 1977, S. 64). In Schleswig-Holstein sprach man vom &#132;Missbrauch der &#130;Anti-Kernkraft-Bewegung&#8216; &#8220; (SH VSB 1977, S. 24), in Niedersachsen von einem Umfunktionieren von B\u00fcrgerinitiativen &#132;im Sinne verfassungsfeindlicher Zielsetzung&#148; (Nds. VSB 1978, S. 21). Heute wird mit zwei Ausnahmen von einer &#132;Ausn\u00fctzung der Anti-Kernkraft-Bewegung&#148; oder \u00fcber &#132;Linksextremistische Einmischungsversuche in die Auseinandersetzung um Kernkraftanlagen&#148; gesprochen (Nds. VSB 1981, S. 53ff; VSB 1979, 5.100 u.1980). Weder in den hessischen noch in den nordrhein-westf\u00e4lischen Verfassungsschutzberichten von 1977 bis 1980 findet man eine solche Unterwanderungs- oder Ausnutzungshypothese.<\/p>\n<p>In einigen Verfassungsschutzberichten gibt es <i>\u00fcbersteigerte Darstellungen<\/i> oder <i>Prognosen<\/i>, die eine bestimmte Erwartungshaltung schaffen. So hei\u00dft es in dem 1977 in Niedersachsen vorgelegten Bericht, &#132;die &#130;Entscheidungsschlacht&#8216; gegen Kernenergieversorgung&#148; solle in Niedersachsen geschlagen werden (S. 261). Ein Jahr sp\u00e4ter wird Gorleben genannt als &#132;,Entscheidungsschlacht&#8216; gegen den Bau von Kernenergie&#148; (S. 22). Im nieders\u00e4chsischen Bericht 1980\/81 wird dann Brokdorf stilisiert zum &#132;Symbol der Anti-AKW-Bewegung&#148; (S. 55). Solche \u00dcberbewertung, auch wenn sie sich auf \u00c4u\u00dferungen st\u00fctzen lassen, hat unmittelbar Bedeutung f\u00fcr Entscheidungen und das Verhalten von Politikern.<\/p>\n<p><b>5. These: <\/b><i>Verfassungsschutzberichte in einigen Bundesl\u00e4ndern tragen nicht nur nicht zu einer Scheidung von &#132;Gewaltfreien und Gewaltt\u00e4tigen&#148; (Nds. VSB 1979, S.18) bei, sondern verwischen vielmehr eine solche Grenzziehung und beeinflussen damit in gef\u00e4hrlicher Weise Polizeieins\u00e4tze in diesen L\u00e4ndern und das Verhalten einzelner Polizisten.<\/i><\/p>\n<p>Im Verfassungsschutzbericht Schleswig-Holstein 1979 hei\u00dft es: &#132;Es erweist sich . . . zunehmend als schwierig, linksextremistische Militanz von terroristischen Bestrebungen abzugrenzen&#148;; &#132;militante Kreise der Kernkraftgegner&#148; machten sich das &#132;Konzept der &#130;Revolution\u00e4ren Zellen&#8216; zunutze&#148;, allerdings &#132;ohne jedoch erkennbar deren &#130;revolution\u00e4re Gesamtstrategie&#8216; zu \u00fcbernehmen&#8220; (S. 33ff). In Niedersachsen hie\u00df es schon 1977 und 1978 \u00fcber die &#132;undogmatische Neue Linke und Spontaneisten&#148;, da\u00df die &#132;Grenzen zum Terrorismus flie\u00dfend sind&#148; (Nds. VSB 1977, 5.13 u.1978, 5.19); den &#132;Undogmatischen Gruppen&#148; wird die an eine wand gespr\u00fchte Drohparole (&#132;Ponto, Buback und Schleyer, der n\u00e4chste ist ein Bayer&#8220;) zugerechnet, obwohl ausdr\u00fccklich festgestellt werden muss: &#132;Auch in diesen F\u00e4llen konnten die T\u00e4ter nicht ermittelt werden&#148; (VSB 1981, S. 44). In Baden-W\u00fcrttemberg hei\u00dft es: &#132;Das Spektrum der undogmatischen ,Neuen Linken&#8216; k\u00f6nne die eigentliche Nahtstelle zu den terroristischen ,Revolution\u00e4ren Zellen&#8216; werden&#148; (VSB 1980, S. 33; \u00e4hnlich auch schon Bad.-W\u00fcrtt. VSB 1979, S. 28). In Schleswig-Holstein wird \u00fcber das Jahr 1980 berichtet, in &#132;Kreisen gewaltablehnender Kernkraftgegner&#148; sei &#132;eine gewisse Bereitschaft erkennbar, gewaltt\u00e4tige ,Widerstandsformen&#8216; zu ..tolerieren, um eine Spaltung der ,Bewegung&#8216; zu vermeiden&#148; (SH VSB 1980, S. 36). \u00c4hnlich hei\u00dft es im nieders\u00e4chsischen Bericht des Jahres 1979 (5.18), dass &#132;die Gewaltfreien es tolerieren, wenn Gewaltt\u00e4tige aus der Mitte der Demonstration Sabotageakte u. \u00e4. begingen&#148; (vgl. auch Nds. VSB 1980, S. 55). Es ist nicht zuf\u00e4llig, dass in diesem Zusammenhang der Begriff des &#132;Sympathisanten&#148; erneut verwendet wird und die Redewendung von einem &#132;Abtauchhintergrund&#148; f\u00fcr ein &#132;Gewaltpotential&#148; aufkommt (Nds. VSB 1981, S. 39).<\/p>\n<p>Im Unterschied zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen gibt es weder im hessischen noch im nordrhein-westf\u00e4lischen Verfassungsschutzbericht keine wie auch immer umschriebene Behandlung der Anti-Atombewegung. Anschl\u00e4ge gegen eine Nuklearfirma, eine Uran-Gesellschaft und einen Bauwagen, zu denen sich eine &#132;Gr\u00fcne Zelle&#148;, &#132;AKW-Gegner&#148; und eine &#132;Revolution\u00e4re Zelle&#148; bekannten, werden dort erw\u00e4hnt, wo diese hingeh\u00f6ren: zur Darstellung der &#132;Revolution\u00e4ren Zellen&#148; (Hess. VSB 1979, S. 311). Bei einer nahezu identischen Einsch\u00e4tzung &#132;Autonomer Gruppen&#148; in beiden Berichten ist in Schleswig-Holstein (VSB 1980, S. 38) von einer &#132;weitgehenden programmatischen \u00dcbereinstimmung zwischen ,Revolution\u00e4ren Zellen&#8216; und einigen Gruppen der ,Undogmatischen Neuen Linken&#148;&#8216; die Rede, w\u00e4hrend es im hessischen Verfassungs-schutzbericht (1980, S. 39) hei\u00dft: &#132;Die Absicht, Personen aus dem Bereich der undogmatischen Neuen Linken daf\u00fcr zu gewinnen, die Forderungen der RAF zu unterst\u00fctzen, f\u00fchrte nur in Einzelf\u00e4llen zum Erfolg.&#148;<\/p>\n<p><b>6. These:<\/b> <i>In den Verfassungsschutzberichten einiger Bundesl\u00e4nder werden Gruppen nicht auf der Grundlage eines konkreten politischen Verhaltens dargestellt, sondern als &#132;staatszerst\u00f6rende&#148; Gesinnungst\u00e4ter.<\/i><\/p>\n<p>Berichte von Geheimdiensten werden von jeher dadurch bestimmt, dass sie von geronnenen Formen ausgehen, d. h. von dem einmal erfassten Netz von Beziehungen, von programmatischen \u00c4u\u00dferungen und anderen in dieser oder jener Form fixierten S\u00e4tzen. Das macht Geheimdienste h\u00e4ufig unf\u00e4hig, dynamische Prozesse in Organisationen zu erfassen und jemandem die Bildung seiner Pers\u00f6nlichkeit auch \u00fcber einen Umweg der sogenannten Verfassungsfeindlichkeit zuzubilligen. Diese spezifische Verdinglichung des Denkens im Geheimdienstbereich gilt auch f\u00fcr den Einzelfall, d. h. f\u00fcr Personen und macht dann das Objekt der steten Beobachtung in den Vorstellungen des Observierenden zu einem <i>T\u00e4ter<\/i>, der sonst w\u00fcrde man ihn doch nicht beobachten &#8211; auch eine <i>Tat<\/i> begehen m\u00fcsse.<\/p>\n<p>Auf solche Weise werden in Schleswig-Holstein observierte &#132;undogmatische Gruppen&#148; der sogenannten &#132;Neuen Linken&#148; zu T\u00e4tern, die nichts anderes wollen als &#132;Widerstand gegen den Staat&#8220;, &#132;Auseinandersetzung mit dem Staat&#148;, &#132;Front&#148; machen &#132;gegen den Staat&#148; (SH VSB 1980, S. 34f). Auch in Bayern wird mit dem unpr\u00e4zisen Begriff &#132;die Gruppen der Neuen Linken&#148; gearbeitet; ohne jeden Beleg wird \u00fcber sie behauptet: &#132;Erkennbar ging es ihnen nur vordergr\u00fcndig um die Verhinderung m\u00f6glicher Gefahren&#148; der Atomkraftwerke. &#132;Ihr Ziel war vielmehr die Schw\u00e4chung der Demokratie und des Rechtsstaates und die Schaffung einer vorrevolution\u00e4ren Situation&#148; (Bay. VSB 1979, S. 63). &#132;Jede offene Auseinandersetzung mit den Sicherheitsorganen&#148;, hei\u00dft es in einem anderen Bericht \u00fcber diese Gruppen, betrachten sie als einen Sieg in diesem Kampf&#8220; (Bay. VSB 1978, S. 68). Auch in Niedersachsen meint man zu wissen, extremistische Gruppen versuchten, die &#132;Tagesforderungen breiter Bev\u00f6lkerungsschichten&#148; ihren &#132;eigenen staatszerst\u00f6renden Absichten dienlich zu machen&#148; (Nds. VSB 1977, S. 21 u.15). Das sind Schritte dazu, neben dem &#132;Verfassungsfeind&#148; den Begriff des &#132;Staatsfeindes&#148; zu setzen. Im Bundesbericht 1980 wird immerhin deutlich gemacht, da\u00df nur &#132;manche Gruppen&#148; den &#132;Kolo\u00df Staat . . . mit &#130;dezentralen Aktionen&#8216;, mit Phantasie und Flexibilit\u00e4t&#148; anzugreifen suchen und dass &#132;manche . . . Hausbesetzungen als Teil solcher Widerstandsformen&#148; verstehen w\u00fcrden. Hinzugef\u00fcgt wird hier der Satz: &#132;Nahezu alle Gruppen sahen sich als Teil einer \u00fcber die Grenzen der Bundesrepublik hinweg . . . reichenden Protestbewegung, die ihren Anspruch, nach eigenen Vorstellungen zu leben, verteidigen und sich gegen die sie bedrohende staatliche Gewalt wehren m\u00fcsse&#148;.<\/p>\n<p>Auch in Hessen spricht man davon, dass der Kampf gegen &#132;soziale Notlagen wie Wohnungsprobleme&#148; ein &#132;Vorwand&#148; sei f\u00fcr &#132;Ausschreitungen&#148; (Hess. VSB 1980, S. 40). Doch in Hessen wird keine Staatsmetaphysik bem\u00fcht; die &#132;Schwarzen Bl\u00f6cke&#148; werden nicht zum Staatsfeind stilisiert. Sehr viel konkreter (und wohl der Sache n\u00e4her) hei\u00dft es: Die &#132;Schwarzen Bl\u00f6cke &#8230; suchten bewusst die Auseinandersetzung mit der Polizei&#148;. Gefragt wird &#8211; unter R\u00fcckgriff auf \u00c4u\u00dferungen eines Betroffenen &#8211; nach der Motivation: &#132;Nicht der &#130;Kampf gegen Wohnraumzerst\u00f6rung&#8216;, gegen &#130;Bullenterror&#8216; sei entscheidend; ein &#130;Erfolg&#8216; bestimme sich wesentlich nach dem, &#130;was sich unter uns w\u00e4hrend einer Aktion bewegt und ver\u00e4ndert, was f\u00fcr ein Gef\u00fchl sich w\u00e4hrenddessen unter uns herstellt&#148;&#8216; (ebda., S. 36).<\/p>\n<p>Hier werden Unterschiede erkennbar, die ihren Niederschlag finden k\u00f6nnen im konkreten Verhalten von Politikern und der Polizei.<\/p>\n<p><b>7. These: <\/b><i>Einige Verfassungsschutzberichte rubrizieren nicht nur Parteien, Organisationen und Gruppierungen unter bestimmte Kategorien, sondern stellen in extensiver &#132;Extremistenbek\u00e4mpfung&#148; sogar einzelne B\u00fcrger, die von keinem Gericht f\u00fcr schuldig befunden worden sind, durch hoheitliche Verrufserkl\u00e4rungen gleichsam an den Pranger.<\/i><\/p>\n<p>Die Verfassungsschutz\u00e4mter haben &#8211; au\u00dfer im Rahmen von Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen und Spionageabwehr &#8211; lediglich die Kompetenz &#132;Bestrebungen&#148; zu beobachten, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung etc. gerichtet sind. Bei der Beobachtung verfassungswidriger Bestrebungen k\u00f6nnen nebenher personenbezogene Informationen anfallen; doch weder die Verfassungsschutzgesetze noch andere Gesetze erm\u00e4chtigen dazu, dass solche Informationen zum Nachteil der Betroffenen ver\u00f6ffentlicht werden. Solche ohne gerichtliche Feststellung ver\u00f6ffentlichten Informationen sind der Sache nach ein Schritt in Richtung zur Einf\u00fchrung der Reichsacht &#8211; weit au\u00dferhalb jeder Legalit\u00e4t.<\/p>\n<p>Konrad Adenauer kann f\u00fcr sich in Anspruch nehmen, in der Bundesrepublik als erster Politik mit hoheitlichen Verrufserkl\u00e4rungen gegen einzelne Personen betrieben zu haben. Auf Grund von Informationen aus dem Geheimbereich behauptete er im Bundestagswahlkampf 1953, der Gelsenkirchener Gewerkschaftsfunktion\u00e4r Scharlay und der Solinger SPD-Vorsitzende Schroth h\u00e4tten aus Ost-Berlin je 10.000 DM Wahlkampfgelder erhalten. Nach der Wahl musste er im Februar 1954 diese Behauptung &#132;mit dem Ausdruck des Bedauerns&#148; zur\u00fccknehmen (12) Einen Schritt weiter in die Richtung hoheitlicher Verrufserkl\u00e4rungen gegen\u00fcber einzelnen Personen ging man, als im Verfassungsschutzbericht 1968 (S. 881) einzelne SDS-Mitglieder namentlich mit Zitaten erw\u00e4hnt wurden zum Nachweis daf\u00fcr, da\u00df der SDS &#132;verfassungsfeindliche Ziele&#148; vertritt, und als die &#132;Professoren Flechtheim, Heydom und Bartsch&#148; und der &#132;Kommunist Willi H\u00f6hn&#148; als Mitglieder eines Solidarit\u00e4tskommitees &#132;Demokratie in Spanien&#148; genannt wurden (ebda., S. 103). In vergleichbarer Weise wie die Mitglieder des Solidarit\u00e4ts-. kommitees wurden im Verfassungsschutzbericht 1973 &#132;acht Rechtsanw\u00e4lte, die Mitglieder der RAF verteidigen oder mit ihnen in Verbindung stehen&#148; (!) angeprangert, weil diese &#132;vor dem Bundesgerichtshof mit einem Hungerstreik gegen &#130;Isolationsfolter&#8216; demonstrierten&#148; (S. 93). Diese Anw\u00e4lte, gegen die allenfalls der Verdacht bestand, gegen Strafgesetze versto\u00dfen zu haben (die Ermittlungsverfahren mussten eingestellt werden), hatten keine verfassungswidrige Bestrebung. Dennoch wurden sie, ebenso wie andere Anw\u00e4lte in den folgenden Berichten, an den Pranger gestellt.<\/p>\n<p>In \u00e4hnlicher Weise wurde in dem von der Fraktion der CDU\/CSU in Deutschen Bundestag am 21. 2.1975 eingebrachten (Gegen-),,Bericht \u00fcber rechts- und linksradikale Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1974&#8243; (BF-Drucksache, 7\/3259) Funktion\u00e4re der DKP mit Namen und Funktionen aufgelistet, weil es ihnen gelungen sei, &#132;in DGB-Funktionen einzudringen&#148; (S. 13); zwei unbescholtene Professoren aus Paderborn und M\u00fcnster, die Mitherausgeber einer Zeitschrift wurden, werden zu &#132;linken Sympathisanten&#148; gestempelt (S. 22). W\u00e4hrend die Verfassungsschutzberichte des Bundes &#8211; m\u00f6glicherweise im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Frage der Werturteile in Verfassungsschutzberichten &#8211; seit einigen Jahren derartige individuelle Anprangerungen vermieden, findet man in den Verfassungs-schutzberichten der L\u00e4nder Bayern und Niedersachsen noch heute entsprechende Verrufserkl\u00e4rungen. In Bayern wurde beispielsweise im Zusammenhang der Darstellung des &#132;Anti-Strau\u00df-Kommitees&#148; ein B\u00fcrger namentlich genannt, in dessen Verlags-und Wohnr\u00e4umen &#132;Schriften mit beleidigendem Inhalt gefunden worden seien&#148; (Bay. VSB 1978, S. 64). In Niedersachsen hielt man es sogar f\u00fcr geboten, zwei Rechtsanw\u00e4lte mit vollem Namen als Angeh\u00f6rige einer bestimmten Organisation anzuprangern und dabei eine rufsch\u00e4digende Anmerkung \u00fcber die Art der Praxis einzuflechten (in der mit &#132;VS &#8211; Nur f\u00fcr den Dienstgebrauch&#148; gekennzeichneten und &#132;nur zur pers\u00f6nlichen Unterrichtung des Empf\u00e4ngers&#148; bestimmten Brosch\u00fcre &#132;Verfassungsschutz in Niedersachsen 1975&#148;, S. 60); zwei Pastoren mussten es sich gefallen lassen, namentlich genannt zu werden, weil deren Teilnahme an einer Demonstration gegen Fahrpreiserh\u00f6hung von der DKP als &#132;H\u00f6hepunkt&#148; der &#132;Aktion Roter Punkt&#148; bezeichnet worden war (ebda., S. 58); einem Hannoveraner Professor wurde nach rechtskr\u00e4ftigem Abschluss einer Strafsache und eines Disziplinarverfahrens auf solche Weise noch ein hoheitlicher Verruf dadurch zuteil, dass ein Bericht \u00fcber eine Rede des Hochschullehrers auf einer AStA-Veranstaltung parallel gesetzt wurde zur Bewertung des Falles durch einen &#132;der KPD nahe stehenden Sprecher&#148;, der sagte, &#132;dass die Bourgeoisie die marxistische Intelligenz Mund tot zu machen versuche&#148; (ebda., S. 15).<\/p>\n<p>In einer der Monats\u00fcbersichten des Bayerischen Staatsmnisteriums des Innern \u00fcber die politische Sicherheitslage in Bayern wurde der Schriftsteller Bemt Engelmann, der sich in besonderer Weise gegen den Kanzlerkandidaten Franz Josef Strau\u00df engagierte, verunglimpft. Das sind nur Einzelf\u00e4lle. Doch jeder Fall wiegt f\u00fcr den Betroffenen schwer.<\/p>\n<p>Auch Institutionen, die keinerlei Anlass geben, als eine &#132;Bestrebung&#148; bezeichnet zu werden, die der Verfassungsschutz in seine Berichterstattung aufnehmen darf, werden dennoch an den Pranger gestellt. So wurde in Rheinland-Pfalz einer Evangelischen Studentengemeinde im Verfassungsschutzbericht vorgeworfen, &#132;eines der wesentlichen Versammlungs- und Veranstaltungszentren der linksextremen Szene geworden&#148; zu sein (Rh.-Pf. VSB 1979, S. 52). Es wurde auch beanstandet, dass die &#132;Betreiber&#148; des illegalen Radio Freies Wendland &#132;sogar Gelegenheit hatten, sich einer breiten \u00d6ffentlichkeit in einer Fernsehsendung&#148; vorzustellen, die dann mit Namen und Zeitangabe genannt wird (Nds. VSB 1981, S. 54). In Hannover wurde ein Unabh\u00e4ngiges Jugendzentrum durch die Behauptung in den Jahresbericht gebracht, &#132;Spuren von T\u00e4tern&#148; einer Pl\u00fcnderung f\u00fchrten in das Jugendzentrum (ebda., S. 40). Das alles geschieht, ohne dass ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil vorliegt, die Gegendarstellung des Jugendzentrums in der Presse wird schlicht unterschlagen.<\/p>\n<p>Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden d\u00fcrfen auf Grund der geltenden Gesetze und auf Grund spezifischer Erfahrungen aus gutem Grund keine Exekutivgewalt aus\u00fcben. Sie haben dies meines Erachtens au\u00dferhalb der Legalit\u00e4t &#8211; durch Verrufserkl\u00e4rungen gegen Personen (oder verantwortliche Personen in nicht extremistischen Einrichtungen) auszugleichen versucht. Demgegen\u00fcber ist daran festzuhalten, dass &#8211; wie es im Jahresbericht des Bundes hei\u00dft &#8211; der Begriff der &#132;verfassungsfeindlichen Zielsetzung&#148; sich nicht auf Personen bezieht (VSB 1979, S. 5). Bundesinnenminister Gerhart Baum hat ferner betont, Berichte d\u00fcrften &#132;Personen und Einrichtungen&#148; nicht &#132;dem unberechtigten Verdacht aussetzen, sie w\u00fcrden extremistische Bestrebungen unterst\u00fctzen&#148; (Handelsblatt, 17. 7. 1981, S. 20). Blo\u00dfer <i>Verdacht <\/i>darf nach dem Verfassungsprinzip der Gewaltentrennung jedoch in keinem Fall dazu f\u00fchren, dass die Exekutive sich zum Zensor f\u00fcr Verhalten macht und das allein zul\u00e4ssige Strafverfahren oder ein Verfahren nach Art. 18 Grundgesetz zur Verwirkung der Grundrechte durch spezifische hoheitliche Verrufserkl\u00e4rungen unterl\u00e4uft.<\/p>\n<p><b>8. These:<\/b> <i>In einigen Verfassungsschutzberichten wird versucht, eine \u00f6ffentliche Diskussion \u00fcber die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutz\u00e4mter dadurch zu unterbinden, dass eine solche als &#132; Verunglimpfung&#148; oder als &#132;unsachlich \u00bb abgestempelt wird, oder als Versuch von politischen Extremisten, die \u00d6ffentlichkeit zu beeinflussen.<\/i><\/p>\n<p>In Niedersachsen hei\u00dft es, an der Kritik am Verfassungsschutz haben &#132;politische Extremisten einen nicht unerheblichen Anteil&#148;; den &#132;verbesserten Propagandamethoden politischer Extremisten, . . . die \u00d6ffentlichkeit in ihrem Sinne zu beeinflussen&#148;, m\u00fcsse daher &#132;st\u00e4rker Rechnung getragen&#148; werden (Verfassungsschutz in Niedersachsen 1975, S. 103). In Bayern wird offen die &#132;Bereitschaft&#148; kritisiert, &#132;unsachliche Kritik am Verfassungsschutz ungepr\u00fcft zu \u00fcbernehmen&#148;; das erschwere dem Verfassungsschutz nicht nur die Arbeit, &#132;sondern stellt das Prinzip der wehrhaften Demokratie in Frage&#148; (Bay, VSB 1976, S. 69). In Schleswig-Holstein wird nicht unterschieden zwischen einer Kritik an Grenz\u00fcberschreitungen der Verfassungsschutz\u00e4mter und den &#132;Versuchen, das verfassungsm\u00e4\u00dfige Schutzsystem aus zu h\u00f6hlen oder zu verunglimpfen&#148;, &#132;unsere Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in Frage zu stellen oder in ihrer Arbeit zu beeintr\u00e4chtigen&#148; (SH VSB 1978, 5.1;1980, S.1). In Hamburg ging der inzwischen abgel\u00f6ste Beh\u00f6rdenleiter des Hamburger Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz Hans Josef Horchem noch einen Schritt weiter: Unter Hinweis auf &#132;Sachkenner&#148; sprach er von einer &#132;vom KGB beeinflu\u00dften Kampagne&#148; und warf einer &#132;qualifizierten Minderheit der Medien&#148; vor, sich &#132;geradezu auf den Verfassungsschutz eingeschossen&#148; zu haben. Kritik am Verfassungsschutz ist f\u00fcr ihn nicht ungerechtfertigt, sondern &#132;unberechtigt&#148;! (Die Zeit, 26. 10. 1979, S. 3).<\/p>\n<p>Gegen\u00fcber solchem Bem\u00fchen, die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden f\u00fcr sakrosankt zu erkl\u00e4ren, ist es immerhin ein Gegengewicht, wenn Bundeskanzler Helmut Schmidt sagt, es sei &#132;nicht unzul\u00e4ssig, wenn \u00fcber den Verfassungsschutz \u00f6ffentlich debattiert wird&#148; (Innere Sicherheit, Nr. 51, S. 2), oder wenn der hessische Innenminister Ekkehard Gries schreibt: &#132;Der Verfassungsschutz kann und will von sachlicher Kritik nicht ausgespart werden. Es sollte aber ber\u00fccksichtigt werden, dass die Verfassungs-schutzbeh\u00f6rden und ihre Mitarbeiter sich nicht im gleichen Ma\u00dfe wie andere Beh\u00f6rden gegen ungerechtfertigte Angriffe wehren k\u00f6nnen&#148; (Hess. VSB 1979, S. 2). Unber\u00fccksichtigt bleibt dabei allerdings die Tatsache, dass Verfassungsschutzbeh\u00f6rden (das wissen wir aus einigen Dossiers, die aus diesen \u00c4mtern kommen) Wege gefunden haben, Kritik durch hoheitliche Verrufserkl\u00e4rungen &#8211; die zur Existenzgef\u00e4hrdung f\u00fchren k\u00f6nnen &#8211; auf ihre Weise &#132;auszugleichen&#148;. Da kann dann selbst die Beteiligung an Aktio-nen, die von Sozialdemokraten oder Gewerkschaftern organisiert worden sind (man denke beispielsweise an die Unterst\u00fctzung des &#132;Kuratoriums &#130;Notstand der Demokratie&#8220;&#8218;, die Wolf-Dieter Narr angelastet worden ist), ein Mosaikstein sein zu einem im Exekutivbereich rechtlich relevanten hoheitlichen Verruf.<\/p>\n<p><i>Schlu\u00dffolgerungen<\/i><\/p>\n<p>Die von Hans Josef Horchem vertretene Ansicht, die Bundesverfassungsschutzberichte seien zu &#132;m\u00fchsam redigiert&#148;, h\u00e4lt einer \u00dcberpr\u00fcfung nicht stand. Vorzuwerfen ist dem Verfassungsschutzbericht des Bundes vielmehr, dass Ans\u00e4tze zur Ver\u00e4nderung im Netz der Politikverflechtung zwischen Bund und L\u00e4ndern und angesichts des politischen Drucks von CDU\/CSU stecken geblieben sind. Dennoch unterscheidet sich der vom Bundesminister des Innern herausgegebene Verfassungsschutzbericht heute von den Berichten der CSU- bzw. CDU-regierten L\u00e4nder Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg gilt dies nur mit Einschr\u00e4nkungen), weil dieser Bericht vergleichsweise sorgf\u00e4ltiger redigiert ist und in den letzten Jahren wenigstens einen Teil der problematischen Kategorien preisgegeben hat, die die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in der \u00c4ra des Kalten Krieges und in der Zeit der Auseinandersetzung mit dem Terrorismus entwickelt haben. Dennoch bleibt der Bundesbericht innerhalb des gemeinsamen Rahmens, der zwischen Bund und L\u00e4ndern f\u00fcr die Verfassungsschutzberichte vereinbart worden ist.<\/p>\n<p>Die von den Innenministern der L\u00e4nder Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein herausgegebenen Berichte dagegen werden zunehmend zu einem parteipolitischen Instrument, um ein alternatives Konzept \u00fcber die Bek\u00e4mpfung des Extremismus darzustellen, das letztlich zu solchen Reaktionen wie zur spektakul\u00e4ren N\u00fcrnberger Festnahme von 141 Anwesenden in einem Jugendzentrum f\u00fchren mu\u00dfte. Die Berichte der L\u00e4nder Hessen und Nordrhein-Westfalen k\u00f6nnen von der Struktur her kein wirksames Gegengewicht gegen\u00fcber diesem Vorsto\u00df einiger CDU- bzw. CSU-regierten L\u00e4nder sein.<\/p>\n<p>Die Verfassungsschutzberichte zeigen sehr anschaulich, in welcher Weise Beh\u00f6rden, die urspr\u00fcnglich nichts anderes sein sollten als Informationsstellen zur Beratung der Innenninister bei Verboten oder Verbotsantr\u00e4gen gegen verfassungswidrige Organi-sationen (Art. 9 Abs. 2 u. ,Art. 21 Abs. 2 GG) sowie bei Verfahren mit dem Ziel der Verwirkung von Grundrechten (Art. 19 GG)13 sich zu einem Staat im Staate verselbst\u00e4ndigt haben.<\/p>\n<p>Angesichts dieser Entwicklung ist es entweder geboten, die Verbreitung von Verfassungsschutzberichten au\u00dferhalb des Bereichs der Innenministerien zu unterbinden oder restlos jeden Anschein einer rechtlichen W\u00fcrdigung aus den Berichten herauszunehmen und jede Form hoheitlicher Verrufserkl\u00e4rung zu beseitigen. Dennoch bleiben die Auswirkungen einer solchen Reform gering, solange die gegenw\u00e4rtige Machtposition des Verfassungsschutzes nicht begrenzt und die Kompetenzen der Beh\u00f6rden auf die urspr\u00fcnglich zugewiesenen Aufgaben zur\u00fcck gestutzt werden.<\/p>\n<p>Bis dahin bed\u00fcrfen die Verfassungsschutzberichte weiterhin einer kritischen Durchsicht. Es kommt vor allem darauf an, dass die kritische \u00d6ffentlichkeit gewahr wird, in welcher Weise die CDU\/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und einige L\u00e4nder, die von der Union regiert werden, versuchen, den Verfassungsschutzbericht im Sinne ihrer politischen Wertungen und Kampfbegriffe zu beeinflussen. Die &#8220;Innere Sicherheit&#8220; die von CDU und CSU auf diese Weise angestrebt wird, tangiert den demokratischen Prozess, wird ein Risiko f\u00fcr die Demokratie.<\/p>\n<p><b>Verweise<\/b><\/p>\n<p>1\u00a0 Hans Josef Horchem, &#132;Die ge\u00e4chteten Verfassungssch\u00fctzer&#148;, in: &#132;Die Zeit&#148;, 26.10.1979, Nr. 44, S. 3; nach seiner Abl\u00f6sung behauptete Horchem, Der Verfassungsschutz ist tot, der Geheimschutz eine Lotterie&#148;, in: &#132;Handelsblatt&#148;, 16. 6. 1981, S. 36; &#132;Die Jahresberichte des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz entsprechen &#8230; nicht mehr den tats\u00e4chlich vorliegenden Fakten&#148;; nur noch &#132;private Institutionen&#148; seien in der Lage, &#132;objektive Darstellungen von Trends und Tatsachen aus der Grauzone des demokratischen Spektrums (!) zu geben&#148;. Unter der Hand ist hier aus dem Bericht des Bundesminister des Innern (er allein ist berechtigt, Wertungen vorzunehmen) ein Bericht des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz geworden! Bundesinnenminister Gerhart Baum hat Horchem widersprochen, &#132;Der Bund ist nicht vertragsbr\u00fcchig, der Geheimschutz keine Lotterie&#148;, in: &#132;Handelsblatt&#148;, 14. 7. 1981, S. 20: Wertungen d\u00fcrften &#132;noch lange nicht Fakten verf\u00e4lschen oder verschweigen&#148;; der Verfassungsschutzbericht &#132;d\u00fcrfe allerdings auch nicht Personen oder Einrichtungen dem unberechtigten Verdacht aussetzen, sie w\u00fcrden extremistische Bestrebungen unterst\u00fctzen&#148;.<br \/>2\u00a0 Die Vermutung, dass es sich bei dem von der Fraktion der CDU\/CSU im Bundestag zur zustimmenden Kenntnisnahme eingebrachten &#132;Bericht. \u00fcber rechts- und linksradikale Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1974&#148; (BT-Drucksache 7\/3259) um den von Horchem erw\u00e4hnten Ursprungsbericht handelt, konnte bisher nicht erh\u00e4rtet werden.<br \/>3\u00a0 Bundesminister des Innern, Hg., betrifft: Verfassungsschutz &#8217;79, Bonn, August 1980; die Berichte werden in dieser Form ver\u00f6ffentlicht seit 1969 (zun\u00e4chst mit dem Titel: Zum Thema, hier: Verfassungsschutz 1968); zuvor wurden seit Anfang der Sechziger Jahre in: &#132;Aus Politik und Zeitgeschichte&#148;, Beilage zur Wochenzeitung &#132;Das Parlament&#148; Berichte \u00fcber &#132;Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik im Jahre ..,&#148; und &#132;Kommunistische T\u00e4tigkeit in der Bundesrepublik im Jahre &#8230;&#148; publiziert.<br \/>4\u00a0 Zum Thema &#8230;, ebda., S. 4.<br \/>5\u00a0 Bayr. Staatsministerium des Innern, Hg., Verfassungsschutzbericht. Bayern. 1976 (bis 1980), M\u00fcnchen, April 1977 (bis April 1981) (alle Exemplare gedruckt); Innenministerium Baden-W\u00fcrttemberg, Hg., Verfassungsschutzbericht. Baden-W\u00fcrttemberg, 1977, ohne Ort, o. J. (vervielf\u00e4ltigt); 1978-1980 gedruckt, Mai 1979 (Mai 1981); Nieders\u00e4chsischer Minister des Innern, Presseinformation (seit 1980: Pressemitteilung) Lagebericht \u00fcber den politischen Extremismus und die Spionageabwehr in Niedersachsen (1977 leicht variierter Titel), Stand: 31. S. 1977, 31. 3. 1978, 31. 3. 1979, 31. 5. 1980, 31. 5. 1981 (vervielf\u00e4ltigt); ders., Verfassungsschutz in Niedersachsen 1975, Hannover, 1976; ders., Wehrhafte Demokratie. Verfassungsschutz in Niedersachsen, Hannover, 1979, 2. aktualisierte Auflage 1981, (beides gedruckt); (Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen), Hg.,<br \/>Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 1978 (bis 1980), D\u00fcsseldorf, o. J. (1979 bis 1981); ders., Zur Information: 24, Rechts- und Linksextremismus in Nordrhein-Westfalen, 1977, D\u00fcsseldorf, 1978 (gedruckt, im voraus vervielf\u00e4ltigt) j\u00e4hrlich, bzw. halbj\u00e4hrlich als Lagerbericht der Landesregierung \u00fcber Rechts- und Linksextremismus im Lande Nordrhein-Westfalen. Berichtsjahr &#8230;, o. O, o. J.; Hessischer Minister des Innern, Hg., Verfassungsschutz in Hessen. Bericht 1977 (bis 1980), Wiesbaden, o. J., (1979 bis 1981); Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Hg., Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein 1976 (bis 1981), (Schriftenreihe der Landesregierung Schleswig-Holstein. Schriften des Innenministers, Heft 14 (Heft 17, 19, 20 u. 22), ohne Ort (Kiel), 1977 (bis 1981) (gedruckt); Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport des Landes Rheinland-Pfalz, Hg., Verfassungsschutz, Bericht 1976; Verfassungsschutz, Bericht 1979.<br \/>6\u00a0 Siehe in diesem Zusammenhang J\u00fcrgen Seifert, &#132;Vereinigungsfreiheit und hoheitliche Verrufserkl\u00e4rungen&#148;, in: Joachim Perels, Hg., Grundrechte als Fundament der Demokratie, Frankfurt am Main, 1979, S. 171f.<br \/>7\u00a0 Entscheidung des 2. Senats des BVerfG vom 25. 10. 1975, BVerfGE. Bd. 40, S. 293.<br \/>8\u00a0 Vgl. J\u00fcrgen Seifert, &#132;Die Definitionsgewalt des Verfassungsschutzes&#148;, in: 3. Internationales Russell-Tribunal. Zur Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 4, Einschr\u00e4nkung von Verteidigungsrechten, Verfassungsschutz, Berlin, 1979, S 127ff; Erich K\u00fcchenhoff, &#132;Abhilfe gegen schwerwiegende Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien durch die Bundes-Verfassungsschutzberichterstattung 19731975&#148; (unver. \u00f6ffentlichtes Manuskript) Juni 1977; Norman Paech, &#132;Zur Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Verfassungsschutzberichte. Gutachten im Auftrage der Vereinigung demokratischer Juristen (VDJ)&#148;, in: Bl\u00e4tter f\u00fcr deutsche und internationale Politik, 1979, S. 1141ff.<br \/>9\u00a0 Werner Maihofer, &#132;Politische Kriminalit\u00e4t&#148; (Auszug aus einem Beitrag f\u00fcr Meyers Enzyklop\u00e4disches Lexikon), in: Innere Sicherheit. Informationen des Bundesministeriums des Innern, Nr. 30, 23. 10. 1975, S. 3: Der &#132;Extremist&#148; stellt sich &#132;au\u00dferhalb des Grundbestandes unserer Verfassung&#148;, der &#132;Radikale&#148; steht &#132;auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung&#148; und vertritt beispielsweise die &#132;Vergesellschaftung von Grund und Boden oder von Produktionsmitteln oder der Natursch\u00e4tze&#148;.<br \/>10 Siehe dazu &#132;Antwort der Bundesregierung auf die Gro\u00dfe Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger . . . (u. a.) und der Fraktion der CDU\/CSU &#130;Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung \u00fcber den Verfassungsschutz&#8220;&#8218;, BT-Drucksache 8\/3615 vom 24. 1. 80, S. 6f; in der Anfrage ist die Rede von einem &#132;Beschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember 1976, in dem festgelegt wurde, was im einzelnen unter einer &#130;kommunistisch beeinflussten Organisation&#8216; verstanden werden soll&#148;. Die Bundesregierung antwortet: &#132;Der Beschluss der Innenministerkonferenz sollte den Rahmen f\u00fcr die Berichterstattung \u00fcber extremistische Bestrebungen festlegen. . . . Ziel des Beschlusses war es nicht, eine einheitlich wortgleiche Formulierung in den Jahresberichten des Bundes und der L\u00e4nder zu erreichen.&#148;<br \/>11 (Franz L. Neumann u. a.), &#132;Die Erneuerung des politischen Lebens in Deutschland (11. 1. 1946)&#148;, in: Ulrich Borsdorf, Lutz Niethammer, Fig., Zwischen Besatzung und Befreiung. Analysen des US-Geheimdienstes \u00fcber Positionen und Strukturen deutscher Politik 1945. Wuppertal, 1976, 5. 275ff.<br \/>12 Siehe dazu Der Spiegel, 1954, Heft 5, S. 6ff u. Heft 9, S. 41ff.<br \/>13 Siehe dazu die Debatte im 1. Deutschen Bundestag, 65. Sitzung am 11. 8. 1950; insbes. die \u00c4u\u00dferung des damaligen DP-Abgeordneten und sp\u00e4teren Bundesministers Hans von Merkatz, S. 2392: &#132;Auch bei einem solchen Amt, auch bei einer solchen Stelle entstehen Gefahren, und zwar in zweierlei Richtung. Erstens haben wir allen Grund, mit dem Schn\u00fcffel- und Denunziantenwesen, das unser gesamtes \u00f6ffentliches Leben und das Verhalten der Menschen untereinander vergiftet, ein Ende zu machen. Zweitens wird unbedingt . . . notwendig sein, bei den mit dieser schwierigen Aufgabe betrauten Menschen eine Erziehung vorzunehmen, damit die Institution, die zur Abwehr von Gefahren, zur Ermittlung von Nachrichten geschaffen wird, nicht zu einer Schn\u00fcffelstelle ersten Ranges wird, die dann noch dazu beitr\u00e4gt, die Atmosph\u00e4re zu vergiften, und die die Entstehung eines gesunden Gemeinsinns, den die Demokratie zur Wahrung ihrer Autorit\u00e4t braucht, unm\u00f6glich macht.&#148; Merksatz ging davon aus, dass es bei den Aufgaben des Verfassungsschutzes um die &#132;Sammlung der Unterlagen&#148; geht, &#132;die die Regierung dann in Beschl\u00fcsse verarbeiten kann&#148; (S. 2393).<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[354],"publikationen":[1294],"class_list":["post-12336","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-juergen-seifert","publikationen-55-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Hoheitliche Verrufserkl\u00e4rungen? 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