{"id":12348,"date":"1989-07-31T23:40:00","date_gmt":"1989-07-31T21:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/illegale-gewalt-durch-polizeibeamte\/"},"modified":"1989-07-31T12:00:00","modified_gmt":"1989-07-31T10:00:00","slug":"illegale-gewalt-durch-polizeibeamte","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/100\/publikation\/illegale-gewalt-durch-polizeibeamte\/","title":{"rendered":"Illegale Gewalt durch Polizeibeamte"},"content":{"rendered":"<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr. 100 (4 Juli 1989), S. 7ff<\/p>\n<p><b>Wenn ein B\u00fcrgerrechtler bei einem Symposium \u00fcber &#8222;Polizei und Gewalt&#8220; spricht, mu\u00df er damit rechnen, da\u00df ihm unterstellt wird, es ginge ihm darum, die Polizei f\u00fcr die Zunahme von Gewaltt\u00e4tigkeiten in der gegenw\u00e4rtigen Gesellschaft verantwortlich zu machen. Solche Versuche der einen Seite, dem anderen den &#8222;schwarzen Peter&#8220; zuzuschieben, hat es gegeben; doch eine ernsthafte Analyse, zumal eines Wissenschaftlers, mu\u00df sich freimachen, vor jeglicher Form einer Verschw\u00f6rungstheorie.<br \/>Deshalb werde ich nicht \u00fcber illegale Gewalt &#8222;verdeckter Ermittler&#8220; reden oder \u00fcber das, was Lockspitzel anrichten k\u00f6nnen. Ich werde auch nicht das individuelle Fehlverhalten von Polizeibeamten zum Thema meiner Ausf\u00fchrungen machen, d.h. den Fall, in dem Polizeibeamte selbst Straft\u00e4ter geworden sind. Straftaten gibt es in jeder Berufsgruppe. Sie d\u00fcrfen &#8211; das ist meine Auffassung &#8211; dieser nie in ihrer Gesamtheit (also auch nicht der Polizei) zur Last gelegt werden. Allerdings gibt es das Problem der Ahndung solcher Straftaten und die Schwierigkeit der Aufkl\u00e4rung durch die Polizei angesichts eines Korpsgeistes, der in dieser Form heute allenfalls noch bei den \u00c4rzten zu finden ist. Doch auch um diese Frage geht es mir nicht.<br \/>Ich greife im Rahmen dieses Statements und der begrenzten Zeit, die mir einger\u00e4umt wurde, nur einen Fragenkomplex heraus. Den rechts-technisch unscharfen Begriff &#8222;illegale Gewalt durch Polizeibeamte&#8220; beziehe ich auf Grenz\u00fcberschreitungen durch die Polizei. <\/b><\/p>\n<p>Ich frage: In welchem Umfang tr\u00e4gt fehlerhaft oder rechtsmissbr\u00e4uchlich angewandte hoheitliche Gewalt der Polizei dazu bei, B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger dazu zubringen, durch Anwendung physischer Gewalt strafbar zu werden?<br \/>An den Anfang meiner Er\u00f6rterungen stelle ich die Feststellung, die Ministerialrat Lenhard aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern am 26. Juni 1986 auf einer Arbeitstagung auf der Polizei-F\u00fchrungsakademie in M\u00fcnster gemacht hat: &#8222;Besonders bedr\u00fcckend ist, da\u00df wir in Wackersdorf die Situation haben, da\u00df zwischenzeitlich auch die anfangs &#8222;stillen Demonstranten&#8220; mitagieren, indem sie Chaoten Wurfgeschosse zureichen. Wenn das Wurfgescho\u00df sein Ziel verfehlt, wird dies von allen bedauert, wenn es trifft, wird laut Beifall bekundet. Das hatten wir vor ein paar Monaten noch nicht&#8220; (Protokoll, S. 24). Hier wird zumindest ein Problem dargelegt, das man zur Kenntnis nehmen mu\u00df, auch wenn man die Verallgemeinerung (&#8222;alle&#8220; stillen Demonstranten bedauern) nicht akzeptiert. Als bedr\u00fcckend habe ich bei der Lekt\u00fcre dieses Protokolls empfunden, da\u00df weder der Redner noch die anwesenden Polizeiexperten sich die Frage nach der Ursache f\u00fcr diese Ver\u00e4nderung gestellt haben, f\u00fcr die das Stichwort Tschernobyl (da ist Ministerialrat Lenhard zuzustimmen) nicht ausreicht.<br \/>Angesichts dieser Problemskizzierung formuliere ich meine erste These: Die Polizei tr\u00e4gt durch fehlerhaft oder sogar rechtsmissbr\u00e4uchlich ausge\u00fcbte hoheitliche Gewalt gegen\u00fcber sogenannten &#8222;friedlichen&#8220; oder &#8222;stillen Demonstranten&#8220; (das sind nach der exakten Terminologie des Polizeirechts &#8222;Nichtst\u00f6rer&#8220;) dazu bei, da\u00df es nicht nur zu Solidarisierungen mit denjenigen kommt, die gewaltt\u00e4tig werden, sondern da\u00df aus gewaltfreien Demonstranten Leute werden, die Gewaltanwendung f\u00fcr legitim halten.<br \/>Ich verkenne nicht das Problem, das f\u00fcr die Polizei dadurch entsteht, da\u00df &#8222;St\u00f6rer&#8220; aus der Menge von friedfertigen Demonstranten heraus gewaltt\u00e4tige Aktionen vorbereiten und durchf\u00fchren. Es ist auch nicht zu bestreiten, da\u00df ein gro\u00dfer Teil der Polizei sich bem\u00fcht, das Differenzierungsgebot ernst nimmt, d.h. die rechtliche Verpflichtung der Polizei zwischen &#8222;St\u00f6rern&#8220; und &#8222;Nichtst\u00f6rern&#8220; zu unterscheiden. Doch es kommt nach wie vor zu Aus\u00fcbung hoheitlicher Gewalt durch die Polizei gegen &#8222;St\u00f6rer&#8220; wie &#8222;Nichtst\u00f6rer&#8220;. Ich erinnere nur an den Abwurf von Tr\u00e4nengasbomben auf fliehende &#8222;friedliche&#8220; Demonstranten und an die &#8222;Kessel&#8220; (in Hamburg und Mainz). Unbestreitbar wird von Leuten innerhalb der Polizei nach Konzeptionen gesucht, nicht nur St\u00f6rer und diejenigen zu verunsichern, die durch die Anwendung von Gewalt strafbar geworden sind, sondern auch die blo\u00dfen &#8222;Teilnehmer&#8220; an Demonstrationen, die f\u00fcr St\u00f6rer Schutz und &#8222;Kulisse&#8220; bieten. So forderte der Leitende Polizeidirektor Frenzl, M\u00fcnchen, auf der bereits erw\u00e4hnten Tagung vor zwei Jahren: &#8222;F\u00fcr k\u00fcnftige Eins\u00e4tze sollen st\u00e4ndig wechselnde Konzeptionen praktiziert werden, um Teilnehmer (!!!), St\u00f6rer und Gewaltt\u00e4ter zu verunsichern&#8220; (a.a.O., S. 43).<br \/>Solche Ausf\u00fchrungen, die unwidersprochen blieben, veranlassen mich zu einem Exkurs, den ich in der Form einer zweiten These vortrage: Jeder, der die rechtlich gebotene Unterscheidung zwischen Anwendung physischer Gewalt und gewaltlosem Protest in der Form des zivilen Ungehorsams dadurch verwischt, da\u00df er die gewaltfreie Aktion zu einer Anwendung von Gewalt stempelt, tr\u00e4gt dazu bei, da\u00df gewaltt\u00e4tige Aktionen zunehmen oder unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>Es gibt bei der Polizei Leute, die sehr genau wissen, da\u00df der aus moralischen Gr\u00fcnden ausge\u00fcbte, \u00f6ffentlich erkl\u00e4rte Ungehorsam des B\u00fcrgers gegen\u00fcber einem konkreten Rechtsgebot (civil disobedience), auf der Anerkennung des Rechtes beruht; aber es gibt auch viele \u00c4u\u00dferungen innerhalb der \u00d6ffentlichkeit, die auch innerhalb der Polizei wiederholt werden oder Geh\u00f6r gefunden haben, da\u00df die Teilnahme an Aktionen des zivilen Ungehorsams als Vorstufe oder Br\u00fccke zur Gewaltt\u00e4tigkeit anzusehen sei. Jeder wei\u00df (oder k\u00f6nnte wissen), da\u00df die gewaltfreie Aktion mehr Mut, mehr Disziplin und mehr Selbst\u00fcberwindung kostet als ein Sich abreagieren in Gewaltt\u00e4tigkeit. Deshalb vermindert eine Polizeitaktik, die die Teilnahme an gewaltfreien Aktionen des zivilen Ungehorsams ebenso behandelt wie denjeniger, der durch die Anwendung physischer Gewalt strafbar geworden ist, nicht Gewaltt\u00e4tigkeit, sondern vermehrt die Anwendung physischer Gewalt; denn die Beschr\u00e4nkung auf die gewaltfreie Aktion zahlt sich nicht aus.<br \/>Daraus folgt meine dritte These: Die Polizei wendet die ihr zustehende hoheitliche Gewalt nicht nur fehlerhaft, sondern rechtsmissbr\u00e4uchlich an, sofern sie sich nicht auf die Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Strafverfolgung derjenigen beschr\u00e4nkt, die Straft\u00e4ter geworden sind, sondern ihre Befugnis ausweitet, zum Anspruch darauf alle diejenigen zu &#8222;bek\u00e4mpfen&#8220; die ihrem abstrakten Feindbild entsprechen.<br \/>Wer Berichte \u00fcber Polizeieins\u00e4tze untersucht, st\u00f6\u00dft immer wieder auf abstrakte Feindbilder. Da ist nicht die Rede von konkreten Straft\u00e4tern oder solchen, die hinreichend verd\u00e4chtigt sind, strafbar geworden zu sein, sondern von &#8222;Chaoten&#8220; oder &#8222;Autonomen&#8220;, ja von &#8222;harten&#8220; bzw. &#8222;richtigen&#8220; Chaoten, von einem &#8222;Umfeld der Gewaltbereiten&#8220;. Dazu geh\u00f6rt der Satz, der vor zwei Jahren auf der bereits zitierten Arbeitstagung gefallen ist und unwidersprochen blieb: &#8222;Man wird alle greifen m\u00fcssen, die hier in das Chaotenbild passen&#8220; (a.a.O., S. 29). Das hei\u00dft doch nichts anderes, als da\u00df entgegen der verfassungsrechtlich verb\u00fcrgten Unschuldsvermutung jemand als T\u00e4ter gilt, ohne sich strafbar gemacht zu haben &#8211; sofern er nur in ein bestimmtes T\u00e4terbild pa\u00dft.<br \/>Solche abstrakten Feindbilder f\u00fchren dazu, da\u00df B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger unter ein spezifisches T\u00e4terbild subsumiert und behandelt werden nach dem makabren Satz: &#8222;Den T\u00e4ter haben wir, die Tat wird sich schon finden: &#8222;Solche Grenz\u00fcberschreitungen der Polizei bewirken, da\u00df Hemmschwellen gelockert oder beseitigt werden und B\u00fcrger Sanktionen hoheitlicher Gewalt hinnehmen m\u00fcssen, weil sie &#8211; obwohl sie nicht straff\u00e4llig geworden sind &#8211; allein auf Grund ihrer Kleidung oder ihres Haarschnitts als verd\u00e4chtig gelten.&#8220;<br \/>Ich leugne nicht, da\u00df es in dieser Gesellschaft auch Menschen gibt, die zum Beispiel im Umkreis von Fu\u00dfballspielen oder Demonstrationen Krawalle, Rabbatz und gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen suchen. Es ist jedoch ein Unterschied, ob die Polizei durch einen massiven Einsatz die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht erh\u00e4lt und &#8211; soweit m\u00f6glich &#8211; Straft\u00e4ter dingfest macht, oder ob die Polizei zur Bek\u00e4mpfung \u00fcbergeht, den Grabenkampf annimmt und alle meint festnehmen zu m\u00fcsen, die in ein bestimmtes Feindbild passen.<br \/>Daraus folgt meine vierte These: Eine Polizei, die durch &#8222;offensive&#8220; Kontrolle &#8222;Verd\u00e4chtiger&#8220; von der Gefahrenabwehr und der Verfolgung strafbar gewordener T\u00e4ter \u00fcbergeht zur Bek\u00e4mpfung vermeintlicher St\u00f6rer, vermindert nicht, sondern vermehrt das unter den gegenw\u00e4rtigen gesellschaftlichen Bedingungen vorhandene Gewaltpotential. Einsch\u00fcchterung in der Form der &#8222;offensiven&#8220; Kontrolle erzeugt Gewaltt\u00e4tigkeit; denn solche Einsch\u00fcchterung und Gewaltt\u00e4tigkeit sind Zwillingsbr\u00fcder.<br \/>Das Gerede von vorbeugender Verbrechensbek\u00e4mpfung hat dazu gef\u00fchrt, da\u00df Polizeiexperten und einzelne Polizeibeamte die Aufgabe der<br \/>Polizei nicht mehr prim\u00e4r in der Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie in der Verfolgung von Straft\u00e4tern sehen. Das hat Losungen produziert, die die Grenzen verletzen, die der Polizei gesetzt sind: &#8222;Alle greifen, die in das Chaotenbild passen&#8220; oder &#8222;Die Kontrolle Verd\u00e4chtiger ist offensiv, konsequent und unter Aussch\u00f6pfung aller rechtlichen M\u00f6glichkeiten durchzuf\u00fchren&#8220; (Einsatzbefehl f\u00fcr den Einsatz f\u00fcr Brokdorf am 7. 6. 1986, a.a.O. , S. 70). Darf man sich wundern, wenn Polizeibeamte sich auf Grund solcher Einsatzbefehle verpflichtet sehen, zur unmittelbaren Bek\u00e4mpfung oder zur illegalen Einkesselung von vermeintlich Verd\u00e4chtigen \u00fcberzugehen? Die herk\u00f6mmliche Kategorie des hinreichenden Tatverdachtes ist etwas grunds\u00e4tzlich anderes als der abstrakte Begriff des &#8222;Verd\u00e4chtigen&#8220;. Im \u00fcbrigen ist die Bek\u00e4mpfung des &#8222;Verd\u00e4chtigen&#8220; auch problematisch. Erstens, weil sich die Polizei damit auf den unmittelbaren Kampf mit denjenigen einl\u00e4\u00dft, die an einem solchen Kampf nicht nur interessiert sind, sondern alles tun, da\u00df es gerade dazu kommt. Und zweitens, weil die Polizei bei solcher Bek\u00e4mpfung unvermeidlich auch B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in den Kampf mit einbezieht, die vielleicht auf Grund des Augenscheins verd\u00e4chtig, tats\u00e4chlich aber unbescholten sind und auch keine Straftaten begehen wollen.<br \/>Polizeibeamte, die so vorgehen, \u00fcberschreiten nicht nur die ihnen durch Gesetz \u00fcbertragene Aufgabe. Eine Polizei, die in dieser Form die ihr gestellte Aufgabe ausweitet, tr\u00e4gt auch dazu bei, da\u00df die einen den Kitzel und die Lust finden, die sie suchen, und da\u00df andere emp\u00f6rt sind \u00fcber die ihnen widerfahrene Ungerechtigkeit und \u00fcber die hoheitliche Gewalt, die sie von Polizeibeamten erfahren haben. Nicht wenige solidarisieren sich auf Grund solch spezifischer Erfahrungen zun\u00e4chst nur gegen &#8222;die Polizei&#8220; einige sogar mit Gewaltt\u00e4tigkeiten gegen\u00fcber der Polizei.<\/p>\n<p>An dieser Stelle halte ich es f\u00fcr geboten, danach zu fragen, warum Menschen an einem unmittelbaren Kampf mit der Polizei interessiert sind oder Lust daran finden. Niemand &#8211; das ist eine Binsenweisheit &#8211; wird als jemand geboren, der Lust an einem Kampf mit der Polizei hat, und einen solchen Kampf sucht oder sogar provoziert.<br \/>F\u00fcr mich gibt es vor allem zwei Antworten: &#8211; Bei den einen ist Gewaltt\u00e4tigkeit ein Ausdruck des Hasses gegen die Polizei. Ich bin der Auffassung: Dieser Ha\u00df gegen Uniformtr\u00e4ger &#8211; auch wenn er f\u00fcr etwas anderes steht &#8211; ist erzeugt worden, er ist eine Reaktion auf das, was diesen Menschen zuvor angetan ist. Da\u00df es einen solchen Ha\u00df gibt, bezeugt beispielsweise der Inspekteur der nieders\u00e4chsischen Schutzpolizei Hinz, wenn er sagt, &#8222;mit ha\u00dferf\u00fclltem Gesicht&#8220; habe man unsere Beamten angestarrt (a.a.O., S. 20). Auch von Demonstranten, selbst von Bewohnern der Hafenstra\u00dfe wird dies best\u00e4tigt, wenn Vermummte als &#8222;Ha\u00dfkappen&#8220; bezeichnet werden.<br \/>Bei den anderen handelt es sich um eine m.E. prim\u00e4r unpolitische Romantik, mit der junge Menschen aus der Langeweile oder aus dem Rahmen der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung auszubrechen versuchen (und dabei zuweilen auch rechten oder linken Ideologien verfallen). Doch entscheidend ist: Man braucht den Stachel, das Au\u00dfergew\u00f6hnliche; man sucht den Kampf und zugleich eine Gemeinschaft (selbst auf die Gefahr hin, da\u00df es sich blo\u00df um den Schein von Gemeinschaft handelt). Wir begegnen hier einem Ph\u00e4nomen, das Ernst J\u00fcnger in der Weimarer Zeit durch das Wort zusammengefa\u00dft hat: &#8222;Der Kampf als inneres Erlebnis&#8220;. Mehr als die abstrakten Feindbilder zeigen dies etwa folgende S\u00e4tze: &#8222;Ich schmei\u00dfe die Steine nicht wegen der Bullen, sondern wegen mir.&#8220; &#8222;Es ist vor allem der Nervenkitzel. Der Moment kurz bevor es losgeht. &#8230; Entweder bist du der Geilere oder die anderen&#8220;<br \/>Daraus folgt meine f\u00fcnfte These: Weder diejenigen, die den Kampf um des &#8222;inneren Erlebnis&#8220; willen suchen, noch diejenigen, die im Kampf ihren Ha\u00df abreagieren, sind durch unmittelbare Bek\u00e4mpfung oder durch sch\u00e4rfere Gesetze abzuschrecken. Im Gegenteil: Je schwieriger der Kampf wird, je gr\u00f6\u00dfer die potentielle Gefahr (sprich: die Strafverfolgung) ist, desto gr\u00f6\u00dfer ist der Nervenkitzel oder die Befriedigung von Ha\u00df.<br \/>Es gibt unter den gegenw\u00e4rtigen gesellschaftlichen Bedingungen insbesondere bei Jugendlichen ein spezifisches Aggressionspotential. Fr\u00fchere Gesellschaften haben versucht, solche latente Gewalt durch Institutionalisierung aufzufangen. Ich nenne nur die Wanderschaft der Handwerksgesellen, bestimmte Formen des Sports, die Flucht in die Ferne, auf die See oder &#8211; auch das d\u00fcrfen wir nicht verdr\u00e4ngen &#8211; in das soldatische Kriegserlebnis. Heute will man das latente psychische Aggressionspotential nicht wahrhaben, meint, da\u00df Jugendliche innerhalb der Bahnen gro\u00df werden m\u00fcssen, die man ihnen vorschreibt, oder stempelt aggressives Verhalten zum individuellen Versagen. Es gibt nicht wenige, die ausgerechnet von polizeilichen Uniformtr\u00e4gern erwarten, da\u00df diese solchen Jugendlichen Mores lehren k\u00f6nnten.<br \/>Wenn es richtig ist, da\u00df Gewaltt\u00e4tigkeiten auf gesellschaftlichen Ursachen und spezifischen individuellen Erfahrungen beruht, dann folgt daraus, da\u00df die Polizei \u00fcberfordert ist, wenn Polizeiexperten oder Polizeibeamte ihr die gesellschaftssanit\u00e4re Aufgabe der Verbrechensverh\u00fctung oder der vorbeugenden Verbrechensbek\u00e4mpfung \u00fcbertragen wollen. Der Grund f\u00fcr diese \u00dcberforderung der Polizei ist eine spezifisch politisch-ideologische Verschw\u00f6rungsideologie. Man meint, Gewalttaten verhindern zu k\u00f6nnen, wenn man spezifische Gewaltt\u00e4ter wie Bakterien ausmerzt. Demgegen\u00fcber meine ich: Erst wenn die Polizei den utopischen Anspruch aufgibt, Verbrechen verh\u00fcten und Kriminalit\u00e4t vorbeugend bek\u00e4mpfen, d.h. wie eine Krankheit ausmerzen zu k\u00f6nnen, wird sie nicht mehr wie gegenw\u00e4rtig Fixpunkt von Aggressionen sein und durch ihre Praxis zur Vermehrung des gesellschaftlichen Gewaltpotentials beitragen.<br \/>Damit komme ich zu meiner sechsten und letzten These: Die Beschr\u00e4nkung von Polizeifunktion auf ihre rechtsstaatlichen, bald 200 Jahre bew\u00e4hrten Aufgaben der Abwehr unmittelbar drohender Gefahren und der Verfolgung strafbar gewordener T\u00e4ter bietet dem B\u00fcrger mehr Sicherheit als die gegenw\u00e4rtig betriebene Grenz\u00fcberschreitung, als der Wahn, die Polizei sei in der Lage, Verbrechen vorbeugend zu verhindern.<br \/>Wir w\u00fcrden jeden Arzt f\u00fcr gr\u00f6\u00dfenwahnsinnig erkl\u00e4ren, der beansprucht, jede Krankheit ausmerzen zu k\u00f6nnen; aber wir haben es hingenommen, da\u00df der Polizei die Aufgabe der Verbrechensverh\u00fctung zugedacht wurde. Nur eine Polizei, die wieder gelernt hat, mit Gewalt zu leben (wie wir mit Krankheit und Tod), wird &#8211; das ist meine \u00dcberzeugung &#8211; erfolgreich Gewalt zur\u00fcckdr\u00e4ngen und kanalisieren k\u00f6nnen. Die Gefahr illegaler Gewalt durch Polizeibeamte wird erst dann gemindert, wenn sich die Polizei wieder auf die ihr gesetzten Grenzen besinnt.<\/p>\n<p>Text einer Stellungnahme anl\u00e4\u00dflich des Symposions der Bundeskriminalamtes &#8222;Polizei und Gewalt&#8220;<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[354],"publikationen":[1049],"class_list":["post-12348","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-juergen-seifert","publikationen-1049"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Illegale Gewalt durch Polizeibeamte - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/100\/publikation\/illegale-gewalt-durch-polizeibeamte\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Illegale Gewalt durch Polizeibeamte - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: vorg\u00e4nge Nr. 100 (4 Juli 1989), S. 7ff Wenn ein B\u00fcrgerrechtler bei einem Symposium \u00fcber &#8222;Polizei und Gewalt&#8220; spricht, mu\u00df er damit rechnen, da\u00df ihm unterstellt wird, es ginge ihm darum, die Polizei f\u00fcr die Zunahme von Gewaltt\u00e4tigkeiten in der gegenw\u00e4rtigen Gesellschaft verantwortlich zu machen. 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