{"id":12352,"date":"1993-12-15T20:30:00","date_gmt":"1993-12-15T19:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/innere-sicherheit-im-rechtsstaat\/"},"modified":"2021-08-24T21:47:56","modified_gmt":"2021-08-24T19:47:56","slug":"innere-sicherheit-im-rechtsstaat","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/124-vorgaenge\/publikation\/innere-sicherheit-im-rechtsstaat\/","title":{"rendered":"Innere Sicherheit im Rechtsstaat"},"content":{"rendered":"<p>Zur aktuellen Situation der Sicherheitspolitik<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 124 (Heft 4\/1993), S. 54-67<\/p>\n<p>Kriminalit\u00e4t und Gewalt besch\u00e4ftigen die B\u00fcrger der Bundesrepublik derzeit intensiv. Auch eine Politik, auf deren Fahnen eher &#8222;Freiheitssicherung&#8221; als &#8222;Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung&#8221; steht, darf das Thema nicht herunterspielen. Ich habe den Eindruck, da\u00df das Thema Innere Sicherheit einer nicht-konservativen Politik seit geraumer Zeit eher Schmerzen bereitet und Angst macht als Appetit. Diese Politik tendiert derzeit &#8212; wo sie es nicht schafft, den Auseinandersetzungen \u00fcberhaupt aus dem Wege zu gehen &#8212; zu einer Anpassung an Positionen, welche eine neuerliche Versch\u00e4rfung der Eingriffsmittel gegen Kriminalit\u00e4t fordern und welche den Komplex &#8222;Gewalt und Kriminalit\u00e4t&#8220; auf die Gegenst\u00e4nde &#8222;gro\u00dfer Lauschangriff&#8220; und &#8222;milieutypische Straftaten verdeckter Ermittler&#8220; verk\u00fcrzen.<\/p>\n<p>Daraus entsteht innenpolitisch eine gef\u00e4hrliche Lage. Innere Sicherheit, Kriminalit\u00e4t und Gewalt sind in der \u00f6ffentlichen Meinung und auch in der Wahrnehmung der Menschen immer bedeutsam gewesen; schwere Normverletzungen und Bedrohungen fundamentaler Rechtsg\u00fcter machen Angst, emp\u00f6ren und faszinieren zugleich. Heute besetzt der Komplex Kriminalit\u00e4t und Gewalt dar\u00fcber hinaus aus zwei Gr\u00fcnden eine besonders hervorgehobene Position: Mit der &#8222;Organisierten Kriminalit\u00e4t&#8221;, \u00fcber die heutzutage permanent und mit Nachdruck berichtet wird, tritt ein zugleich verh\u00fclltes und drohendes Ph\u00e4nomen auf den Plan; man wei\u00df nicht genau, was das ist und wer es wie macht, man wei\u00df aber, da\u00df es brisant ist, ja man glaubt, da\u00df es uns alle verschlingen kann. Bei der Massenkriminalit\u00e4t zeigt der ermittelnde Staat seine Unf\u00e4higkeit zur Bek\u00e4mpfung von Straftaten; wenn Wohnungseinbr\u00fcche und Raub auf den Stra\u00dfen epidemisch zunehmen, wenn der Diebstahl von Autos und Fahrr\u00e4dern nicht mehr verfolgt, sondern nur noch verwaltet wird: Wie soll ein solcher Staat die &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8221; bek\u00e4mpfen k\u00f6nnen? Mu\u00df man ihm nicht Beine machen und ihm sofort jedes Kampfmittel in die Hand geben, das auch nur einigerma\u00dfen Erfolg verspricht?<\/p>\n<p>Ergebnis dieser Form von Auseinandersetzung ist ein Zerrbild der wirklichen Situation und ihrer Anforderungen: Kriminalpolitik wird zur puren Sicherheitspolitik, die Partie der Freiheitssicherung ist argumentativ nicht besetzt, es gibt keine progressive Vorstellung von Innerer Sicherheit, die Probleme, die wir mit dieser Sicherheit haben, werden einseitig pr\u00e4sentiert und auf polizeiliche Versch\u00e4rfungsw\u00fcnsche reduziert. Nichts gegen die Polizei; Kriminalit\u00e4t und Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung sind konservative Politikfelder, und sie eignen sich vorz\u00fcglich f\u00fcr populistische Strategien. Progressive, freiheitssichernde Politik steht beim Thema Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung seit geraumer Zelt mit dem R\u00fccken zur Wand; viel mehr als die Warnung vor Freiheitsbeschr\u00e4nkungen ist ihr nicht eingefallen.<\/p>\n<p>Da\u00df es keine progressive Vorstellung von Innerer Sicherheit gibt, kommt nicht von ungef\u00e4hr. Mittlerweile ist durch Forschungen gut best\u00e4tigt, da\u00df &#8222;Recht und Ordnung&#8221; ein konservatives Politikfeld ist. Das Thema der Kriminalit\u00e4t und ihrer Bek\u00e4mpfung ist ein feiner Regler f\u00fcr Bedrohungsgef\u00fchle der Bev\u00f6lkerung; diese Gef\u00fchle sind tiefverwurzelt und deshalb m\u00e4chtig, und sie k\u00f6nnen vor allem dann prompt aktiviert werden, wenn in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung zwei Faktoren aufeinandertreffen. Die Bedrohung ist zugleich diffus und intensiv, und die Ohnmacht des Staates die Kriminalit\u00e4t zu beherrschen, ist offenbar.<\/p>\n<p>Diese beiden Faktoren kennzeichnen unsere Situation; &#8222;OK&#8221; ist ein Angstmacher von hohen Graden, die Raten der Kriminalit\u00e4t steigen, die der Verbrechensaufkl\u00e4rung fallen. Die Berufung auf Grund- und Freiheitsrechte bei der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung wirkt in dieser Situation anachronistisch, naiv und starrsinnig, und darauf hat sich das konservative Vokabular in der \u00f6ffentlichen Auseinandersetzung gen\u00fc\u00dflich eingestellt.<\/p>\n<p>Nicht nur hinsichtlich ihrer Position im Politikfeld, sondern auch hinsichtlich ihrer inhaltlichen Argumente ist eine freiheitssichernde Vorstellung von Innerer Sicherheit schwach best\u00fcckt. Dieser Richtung ist es nicht gelungen, Themen oder Schwerpunkte vorzugeben; sie folgt vielmehr den konservativen Deutungen der Zeit und ihren Definitionen des aktuellen &#8222;Handlungsbedarfs&#8220; und beschr\u00e4nkt sich auf Gesten des Bestreitens und Warnens. Die Wellen der Ver\u00e4ngstigung und Emp\u00f6rung angesichts des frechen Ungest\u00f6rtseins verbrecherischer Eigenmacht, die derzeit \u00fcber unsere Medien und K\u00f6pfe gehen, drohen jegliche freiheitssichernde Konzeption von Innerer Sicherheit fortzusp\u00fclen. Der progressive Kredit, den uns das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Volksz\u00e4hlung vor vielen Jahren einger\u00e4umt hatte, indem es die informationelle Privatheit des B\u00fcrgers grundrechtlich ausstattete, scheint verspielt: Dem Datenschutz geht es heute nicht anders als anderen Freiheitsrechten, die im Visier der Verbrechensbek\u00e4mpfung liegen; er wird mit dem Beiwort &#8222;\u00fcbertrieben&#8221; geschm\u00fcckt und mit &#8222;lebensfern&#8221; assoziiert.<\/p>\n<p>Dennoch ist auch heute richtig: Eine Kriminalpolitik, welche Freiheitssicherung und Grundrechtsschutz auf Dauer gegen\u00fcber Anforderungen einer effektiven Verbrechensbek\u00e4mpfung unterbelichtet, setzt unsere rechtsstaatlichen Traditionen aufs Spiel\u00a0&#8212;\u00a0 egal, wer diese Traditionen wie wirkungsvoll vortragen und verteidigen sollte und k\u00f6nnte.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"massenkriminalitaet-und-organisierte-kriminalitaet\">Massen&shy;kri&shy;mi&shy;na&shy;lit&auml;t und &bdquo;Orga&shy;ni&shy;sierte Krimi&shy;na&shy;lit&auml;t&rdquo;<\/span><\/h2>\n<p>Wenn man aktuell von Gewalt und Kriminalit\u00e4t spricht, mu\u00df man zwei Bereiche unterscheiden, die in ihrer \u00f6ffentlichen Wirkung einander \u00e4hnlich sind, in Entstehungsbedingungen Bedrohungsstruktur und Bek\u00e4mpfungsm\u00f6glichkeiten aber ganz verschieden: Massenkriminalit\u00e4t und organisierte Kriminalit\u00e4t. &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8221; ist derzeit das Sesam-\u00f6ffne-dich f\u00fcr das Arsenal obrigkeitlicher Eingriffe im Namen von Gefahrenvorsorge und Verbrechensaufkl\u00e4rung; die tiefen Einschnitte in die Garantien des Polizei- und des Strafproze\u00dfrechts, die wir schon haben und die wir noch bekommen werden, werden mit dieser Kriminalit\u00e4tsform gerechtfertigt. Dies verzerrt die tats\u00e4chliche Situation gewaltig. Die Bev\u00f6lkerung wird derzeit von einer ganz anderen Kriminalit\u00e4tsform real beunruhigt und verletzt, die mit &#8222;Organisierter Kriminalit\u00e4t&#8221; nicht viel zu tun hat: von der Massenkriminalit\u00e4t. Wer beides vermischt, erschwert eine rationale Kriminalpolitik.<\/p>\n<p>Stra\u00dfenraub, Wohnungseinbruch, Drogenhandel, Fahrraddiebstahl oder Gewaltt\u00e4tigkeit Jugendlicher nehmen zu, und nicht nur ihre polizeiliche Ermittlung, sondern auch ihre reale Verfolgung tendieren gegen Null. Diese Kriminalit\u00e4tsformen ber\u00fchren uns als wirkliche, oder m\u00f6gliche Opfer unmittelbar &#8212; nicht nur in einem k\u00f6rperlichen und \u00f6konomischen, sondern viel folgenreicher in einem seelischen und normativen Sinn: Es ist das Gef\u00fchl von Schutzlosigkeit und von Unterlegenheit gegen\u00fcber fremder \u00dcberhebung, das uns an der kraft des Rechts zweifeln l\u00e4\u00dft. Dieser Zweifel ber\u00fchrt den Kern der Rechtserfahrung, n\u00e4mlich die begr\u00fcndete Erwartung einer Neutralisierung sozialer \u00dcbermacht in zentralen Fragen des Alltagslebens mit den Mitteln des Rechts, die Chance auch der Schwachen, der Normtreuen und Langsamen, sich mit Hilfe des Rechts behaupten zu k\u00f6nnen. Wenn all das nicht mehr feststeht, ist nicht nur die Justizf\u00f6rmigkeit, sondern ist auch die Effektivit\u00e4t des Rechtsschutzes am Ende. Verdeckte Ermittler oder langfristige polizeiliche Observation helfen, wie alle anderen Ermittlungsmethoden, \u00fcber die wir derzeit diskutieren, gegen\u00fcber Erscheinungsformen der Massenkriminalit\u00e4t nur, wenn diese Formen organisiert sind &#8212; was sie aber zumeist nicht sind. Hier ginge es um ganz andere Arznei, wenn man wirklich heilen wollte: technische Pr\u00e4vention, Polizeipr\u00e4senz, Lebenschancen Jugendlicher, Innovationen in der Drogenpolitik, um nur einige ganz unterschiedliche M\u00f6glichkeiten zu nennen (umf\u00e4nglicher s.u.).<\/p>\n<p>Nimmt man also das Ph\u00e4nomen Massenkriminalit\u00e4t kriminalpolitisch zur Kenntnis und richtet seine Abwehrstrategien gezielt auch auf diese Kriminalit\u00e4tsform, so relativiert sich die Bedeutung von &#8222;OK&#8221; und n\u00e4hern sich die \u00dcberlegungen den allt\u00e4glichen Bed\u00fcrfnissen der Menschen nach Freiheit und Sicherheit. Es ist eine Taktik populistischer Kriminalpolitik, mit den verbreiteten \u00c4ngsten vor Massenkriminalit\u00e4t die freiheitsbeschr\u00e4nkende Bek\u00e4mpfung &#8222;Organisierter Kriminalit\u00e4t&#8221; auf den Weg zu bringen, die allt\u00e4glichen Probleme der Leute mit Massenkriminalit\u00e4t aber nicht anzupacken.<\/p>\n<p>Die andauernden Erlebnisse und Berichte hinsichtlich massenkrimineller Verletzungen speisen ein allgemeines Klima von Verbrechensfurcht, staatlicher Ohnmacht und innenpolitischer Verhei\u00dfung, da\u00df mit bestimmten Versch\u00e4rfungen alles anders w\u00fcrde &#8212; eine explosive Mischung. Es wird sich aber so lange nichts \u00e4ndern, wie sich die reale Kriminalpolitik nicht auf die Massenkriminalit\u00e4t konzentriert. Diese Konzentration w\u00fcrde erhebliche Mittel und vor allem ein kriminalpolitisches Umdenken voraussetzen. Daran scheint derzeit niemand wirklich interessiert zu sein.<\/p>\n<p>Massenkriminalit\u00e4t ist bei uns seit geraumer Zeit: Wohnungseinbruch, Raub und sonstige Gewalt gegen Schw\u00e4chere auf den Stra\u00dfen, Auto- und Fahrraddiebstahl, in gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten auch Drogenmi\u00dfbrauch. Neuerdings kommt politisch maskierte Gewalt gegen Fremde hinzu. Es liegt auf der Hand, da\u00df die Quellen dieser Kriminalit\u00e4tsformen tiefer liegen und schwieriger auszutrocknen sind als beispielsweise lukrativer internationaler Drogen- oder Waffenhandel; da\u00df diese Kriminalit\u00e4tsformen ganz andere Pr\u00e4ventionsmittel erfordern als die Formen &#8222;Organisierter Kriminalit\u00e4t&#8221;. Es liegt aber auch auf der Hand, da\u00df eine auf Versch\u00e4rfungen des Ermittlungsarsenals zielende Kriminalpolitik nicht die Massenkriminalit\u00e4t, sondern die &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8221; zu ihrem Argumentationszentrum macht; dort n\u00e4mlich kann sie sich profilieren.<\/p>\n<p>Erste Voraussetzungen f\u00fcr einen sicherheitspolitischen Neubeginn w\u00e4ren deshalb eine genauere Kenntnis der Kriminalit\u00e4tsformen, die uns derzeit Probleme machen, die Unterscheidung ihrer Hintergr\u00fcnde und Bek\u00e4mpfungsformen sowie die gleichm\u00e4\u00dfige Erstreckung der theoretischen und praktischen Abwehr auf beide Formen aktueller Bedrohung.<\/p>\n<p>&#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8221; ist weniger gut sichtbar als Massenkriminalit\u00e4t. Die Experten streiten sich noch, worin sie wirklich besteht. Die Beteiligung gut organisierter Banden und auch die Gewerbsm\u00e4\u00dfigkeit k\u00f6nnen es alleine nicht sein; das kennen wir n\u00e4mlich, seit wir moderne Kriminalit\u00e4t kennen. Ich pl\u00e4diere deshalb daf\u00fcr, von &#8222;Organisierter Kriminalit\u00e4t&#8221; erst dann zu sprechen, wenn der Arm gel\u00e4hmt wird, mit dem wir jegliche Kriminalit\u00e4t bek\u00e4mpfen wollen: wenn Gesetzgebung, Exekutive oder Justiz erpre\u00dfbar oder k\u00e4uflich werden. Was &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8221; genau ist, wie sie sich entwickelt, welche Strukturen und Zukunftsperspektiven sie hat, wissen wir nicht. Die im Umlauf befindliche, umfangreiche Definition ist gro\u00dffl\u00e4chig und vage, gibt eher eine Richtungs- als eine Begriffsbestimmung, schlie\u00dft nicht viele Konstellationen aus. Empirische Untersuchungen, etwa des BKA, stehen erst am Anfang einer verl\u00e4\u00dflichen kriminologischen Aufkl\u00e4rung des Ph\u00e4nomens. Eines ist freilich jetzt schon klar: &#8222;OK&#8221; wird von Beginn der \u00f6ffentlichen Diskussion an dargestellt als eine Kriminalit\u00e4tsform mit riesigem, bislang unbekanntem Bedrohungspotential; die Mittel, die zu ihrer Bek\u00e4mpfung eingefordert werden, passen zu diesem Kaliber: Sie ver\u00e4ndern die bisherigen Grundstrukturen von Polizei- und Ordnungsrecht. Daraus folgt jedenfalls, da\u00df es widerspr\u00fcchlich w\u00e4re, unter &#8222;Organisierter Kriminalit\u00e4t&#8221; blo\u00df besonders gef\u00e4hrliche, besonders clever organisierte und getarnte Gewerbs- oder Bandenkriminalit\u00e4t zu verstehen: das w\u00e4re nichts Neues, sondern nur die Steigerung oder quantitative Modernisierung altbekannter Ph\u00e4nomene, f\u00fcr die in Polizei-, Straf- und Strafproze\u00dfrecht l\u00e4ngst gesorgt ist. Nein, &#8222;OK&#8221; mu\u00df &#8212; auch in ihrer Begriffsbestimmung &#8212; konsequenterweise ein qualitativ neues Bedrohungspotential aufweisen.<\/p>\n<p>Dieses Potential sehe ich im \u00dcbergriff krimineller Organisationen auf zentrale staatliche Ordnungsinstanzen. Erst wenn es gelungen ist, Definition, Aufkl\u00e4rung oder Aburteilung von Verbrechen kriminell zu beeinflussen, hat sich die kriminelle Struktur stabilisiert; dann n\u00e4mlich verwischen sich die Grenzen von Kriminalit\u00e4t und Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung, die einen Rechtsstaat konstituieren.<\/p>\n<p>Nach meinem Eindruck ist es genau diese Korruption staatlicher Verbrechensbek\u00e4mpfung durch das Verbrechen, welche uns an Berichten \u00fcber fremde Verh\u00e4ltnisse, etwa \u00fcber die Mafia, tief erschreckt. Dieser Schritt w\u00fcrde einen greifbaren sachlichen Kern einer Vorstellung von &#8222;OK&#8221; bedeuten; er w\u00fcrde aber nat\u00fcrlich nicht eine &#8212; \u00fcber Begrifflichkeiten erschlichene &#8212; Zur\u00fcckverlagerung der Bek\u00e4mpfung von &#8222;OK&#8221; bedeuten, etwa da\u00df man mit Ma\u00dfnahmen warten m\u00fc\u00dfte, bis sich korruptive Verh\u00e4ltnisse stabilisiert haben. Dem Polizei- und dem Strafrecht sind seit jeher Gefahrenvorsorge und Gef\u00e4hrdungsdelikte vertraut, also Eingriffslagen, die nicht auf das Kind im Brunnen warten, sondern es rechtzeitig bewahren.<\/p>\n<p>Das ist ein Vorschlag f\u00fcr eine pr\u00e4zisere, inhaltsreichere und auf die kriminologisch-sicherheitspolitische Bedeutung von &#8222;OK&#8221; abgestimmte Vorstellung von dieser Kriminalit\u00e4tsform. Da\u00df wir uns hier noch im Stadium kriminologischen Halbwissens und begrifflicher Vor\u00fcberlegungen befinden, ist freilich weder verwunderlich, noch wird es sich in baldiger Zukunft \u00e4ndern. Daf\u00fcr gibt es mehrere Gr\u00fcnde. &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8221; ist ein bewegliches Ph\u00e4nomen; sie folgt etwa den Entwicklungen nationaler und internationaler M\u00e4rkte und ist deshalb schwer zu fassen (Beispiel: Abfallverschiebung). Sie bezeichnet zu einem Gutteil opferlose oder opferverd\u00fcnnte Delikte (Beispiele: Drogenhandel, Korruption) und wird insoweit von &#8222;Opfern&#8221; nicht angezeigt. Sie schreckt Opfer, soweit es sie gibt, von Anzeigen und Aussagen ab (Beispiel: Schutzgelderpressung). Sie hat traditionell nationale N\u00e4hrb\u00f6den, die woanders nicht oder anders wirken (Beispiel: Mafia bei uns), und die &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8221; verf\u00fcgt \u00fcber vielf\u00e4ltige Mittel der Tarnung und Abschottung.<\/p>\n<p>Daraus kann man nat\u00fcrlich nicht den Schlu\u00df ziehen, mit Abwehrma\u00dfnahmen so lange zu warten, bis man pr\u00e4zise wei\u00df, womit man es zu tun hat; das w\u00e4re in der Tat eine naive Haltung. Eine rechtsstaatliche Kriminalpolitik mu\u00df aber doch Konsequenzen aus der Tatsache ziehen, da\u00df ihr der Gegenstand ihrer Abwehr derzeit ziemlich unzug\u00e4nglich ist, sie darf nicht &#8212; was sie derzeit weithin macht &#8212; kriminologische Unkenntnis mit Bedrohungsintensit\u00e4t einfach verrechnen und so tun, als sei es sinnvoll, bei besonders bedrohlichen Lagen auch schon einmal blind zuzuschlagen.<\/p>\n<p>Diese Konsequenzen sind: Einsatz erheblicher Kr\u00e4fte zur kriminologischen Aufkl\u00e4rung der &#8222;OK&#8221;: Wenn die Lage schon so bedrohlich ist, dann mu\u00df man alles tun, um m\u00f6glichst bald klar zu sehen; vorsichtiger, bed\u00e4chtiger Einsatz scharfer Ermittlungs- und Abwehrma\u00dfnahmen: Wer sein Ziel nicht genau sieht und deshalb mit Schrot schie\u00dfen mu\u00df, mu\u00df die Streuung so weit wie m\u00f6glich beherrschen, sowie permanente erfahrungswissenschaftliche Vergewisserung, ob und wo die Abwehrma\u00dfnahmen greifen oder nicht: Wer ins Dunkle geht, mu\u00df seine Schritte sichern.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-verschaerfung-des-rechts\">Die Versch&auml;r&shy;fung des Rechts<\/span><\/h2>\n<p>Vor allem die Furcht vor &#8222;Organisierter Kriminalit\u00e4t&#8221; hat unser Polizeirecht, aber auch unser Strafrecht in letzter Zeit radikal ver\u00e4ndert und versch\u00e4rft. Fundamentale Prinzipien gelten nicht mehr oder nur noch eingeschr\u00e4nkt:<\/p>\n<p>&#8211; der Grundsatz &#8222;im Zweifel f\u00fcr den Beschuldigten&#8221;;<\/p>\n<p>&#8211; die Trennung von Polizeiarbeit und Strafverfolgung (also von Pr\u00e4vention und Repression);<\/p>\n<p>&#8211; die Konzentration von Ma\u00dfnahmen auf den St\u00f6rer im Polizeirecht und auf den Verd\u00e4chtigen im Strafproze\u00dfrecht;<\/p>\n<p>&#8211; die grunds\u00e4tzliche Offenheit von Ermittlungen.<\/p>\n<p>Unsere derzeitige Situation in der Kriminalpolitik ist nicht &#8212; obwohl die Diskussionen in der \u00d6ffentlichkeit diesen Eindruck vermitteln &#8212; dadurch gekennzeichnet, da\u00df die Sicherheitsbeh\u00f6rden nun endlich mit dem N\u00f6tigsten ausgestattet werden sollten, um der &#8222;OK&#8221; Herr zu werden, im Gegenteil: Gerade in der letzten Zeit haben die Beh\u00f6rden in reichem Ma\u00dfe die gesetzlichen Zwangsmittel bekommen, die sie zuvor jahrelang vergeblich eingefordert hatten, sowohl in den Polizeigesetzen der L\u00e4nder als auch in der Strafproze\u00dfordnung und im Strafgesetzbuch des Bundes: Verdeckte Ermittler, Kronzeugen, langfristige polizeiliche Observation, erweiterte Telefon\u00fcberwachung, Zeugenschutz, Datenabgleich oder Rasterfahndung, Ausschreibung zur Beobachtung, Lauschangriff, Verm\u00f6gensstrafe, Strafbarkeit der Geldw\u00e4sche. Was nun noch gefordert wird, ist nicht wenig, aber demgegen\u00fcber eine Kleinigkeit.<\/p>\n<p>Von den realen Ereignissen her gesehen, m\u00fc\u00dfte unsere Diskussionslage so beschaffen sein, da\u00df die Sicherheitsbeh\u00f6rden darlegen, welche Erfolge sie in der Zwischenzeit mit den ihnen gesetzlich zur Verf\u00fcgung gestellten Mitteln erzielt haben, und da\u00df aufgrund dieser praktischen Erfahrungen \u00fcber die Eignung dieser Mittel befunden wird. Stattdessen sieht sich die liberale \u00d6ffentlichkeit in derselben defensiven Situation wie zuvor, n\u00e4mlich unverzichtbare Bek\u00e4mpfungsmittel gegen die &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8221; verweigern zu wollen &#8212; auch dies ein Beleg f\u00fcr die gerade charakterisierte argumentative Schw\u00e4che einer grundrechtsorientierten Sicherheitspolitik.<\/p>\n<p>Die aufgez\u00e4hlten Versch\u00e4rfungen der polizeilichen, strafprozessualen und strafrechtlichen Eingriffsrechte haben zu fundamentalen Ver\u00e4nderungen unserer rechtsstaatlichen Traditionen in diesen Bereichen gef\u00fchrt. Die &#8222;vorbeugende Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8221; als Ziel polizeilichen Handelns ebnet den Unterschied von Pr\u00e4vention und Repression, von Gefahrenvorsorge und Verbrechensbek\u00e4mpfung ein, der bislang Polizei- und Strafproze\u00dfrecht auseinandergehalten hat. Ermittlungsmethoden wie Telefon\u00fcberwachung, polizeiliche Observation, verdeckte Ermittlungen, Datenabgleich erstrecken sich notwendig auf unbeteiligte Dritte &#8212; bislang eine klare Ausnahme &#8212;, die Einbeziehung sog. &#8222;Kontaktpersonen&#8221; zielt das sogar an. Alle diese Mittel werden im R\u00fccken der Betroffenen, werden heimlich eingesetzt: bislang waren Ermittlungen grunds\u00e4tzlich offen &#8212; schon damit die Betroffenen sich rechtzeitig wehren konnten. &#8222;Vorermittlungen&#8221; beseitigen die Eingriffsgrenze des Verdachts und damit die traditionelle Rechtfertigung eines Zugriffs auf Unschuldige. Die Verm\u00f6gensstrafe b\u00fcrdet nunmehr dem Betroffenen den Nachweis der Anst\u00e4ndigkeit seines Verhaltens auf.<\/p>\n<p>Ich pl\u00e4diere nicht f\u00fcr eine R\u00fccknahme dieser Ver\u00e4nderungen. Ich pl\u00e4diere nur daf\u00fcr, den bereits zur\u00fcckgelegten Weg im Auge zu behalten, wenn es jetzt um neuerliche Versch\u00e4rfungen geht. Es gibt derzeit vor allem drei weitere Forderungen nach Versch\u00e4rfung: der &#8222;gro\u00dfe Lauschangriff` im Strafproze\u00df, das Recht verdeckter Ermittler, &#8222;milieutypische&#8221; Straftaten zu begehen und der Einsatz geheimdienstlicher Mittel bei der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung. Die Erf\u00fcllung dieser Forderungen wird wahrscheinlich nicht viel Nutzen, sicher aber viel Schaden bringen.<\/p>\n<p>Es ist schwierig, sich \u00fcber die weiteren Forderungen der Sicherheitsbeh\u00f6rden nach Versch\u00e4rfung eine begr\u00fcndete Meinung zu bilden, solange man nicht wei\u00df, was denn die bisherigen Versch\u00e4rfungen positiv und negativ erbracht haben. Schon dieser Umstand: da\u00df nicht Rechnung gelegt wird, bevor die n\u00e4chsten Schritte in dieselbe Richtung getan werden sollen, ist ein entscheidender Faktor. Denn Grund des Informationsbed\u00fcrfnisses ist nicht theoretisches Wissenwollen, sondern die Sorge, da\u00df Eingriffsrechte auf Halde gesammelt werden.<\/p>\n<p>Es liegt n\u00e4mlich auf der Hand, da\u00df die bisher vom Gesetzgeber fl\u00e4chendeckend erlaubten Eingriffe kriminalistisch keineswegs fl\u00e4chendeckend sinnvoll sind: die Telefon\u00fcberwachung st\u00f6\u00dft auf Hindernisse und Grenzen bei Entwicklungen der Informationstechnologie, die Rasterfahndung bei informierten Verhaltenskorrekturen der gesuchten Personen, die verdeckten Ermittler haben dieselben Probleme bei ethnischen Gruppen. Das wird bei den jetzt geforderten Versch\u00e4rfungen vermutlich nicht anders sein. Das Strafproze\u00dfrecht ist &#8212; gerade bei den Zwangsmitteln des Ermittlungsverfahrens &#8212; angewandtes Verfassungsrecht; es eignet sich nicht als Abstellraum ausrangierter Ermittlungsbefugnisse. Bevor man solche Befugnisse verteilt, sollte man wissen, was sie taugen und was sie anrichten.<\/p>\n<p>\u00dcber die einzelnen Forderungen selbst sind die Argumente in der \u00d6ffentlichkeit l\u00e4ngst ausgetauscht, ich bezeichne sie nur kurz. Es kann sein, da\u00df die Effektivit\u00e4t der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung gesteigert wird; Genaueres wei\u00df man nicht. Man wei\u00df aber genau, welche rechtsstaatlichen Traditionen f\u00fcr dieses Ziel eingetauscht werden: Wenn die private Wohnung des B\u00fcrgers (es geht ja nicht um &#8222;T\u00e4ter&#8221;, wie es immer hei\u00dft, sondern schlimmstenfalls um Verd\u00e4chtige) dem staatlichen Zugriff ge\u00f6ffnet wird, so hat das Grundrecht aus Art. 13 GG keinen Anwendungsbereich mehr; was, wenn nicht dieser Ort, sollte der Kernbereich r\u00e4umlicher Privatheit sein? Wenn Ermittlungsbeamte bei ihrer Arbeit Straftaten begehen d\u00fcrfen, f\u00e4llt f\u00fcr den B\u00fcrger die \u00e4u\u00dferlich sichtbare Grenze zwischen Kriminalit\u00e4t und Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung und setzt der Staat seine moralische \u00dcberlegenheit \u00fcber das Verbrechen aufs Spiel; f\u00fcr mich haben die Ereignisse in Bad Kleinen auch den Grundsatz best\u00e4tigt, da\u00df der Staat sich nicht den Anschein geben darf, die Methoden derer zu verwenden, die er mit Fug eben wegen dieser Methoden verfolgt. Wenn der Verfassungsschutz sich an der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung mit seinen Mitteln beteiligen darf (was vermutlich effektiv w\u00e4re), dann ist es hier zu Ende mit Transparenz und Kontrolle: nicht nur f\u00fcr die Betroffenen, sondern auch f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit und die allgemeine Politik.<\/p>\n<p>Wir haben uns an eine Abw\u00e4gungsmechanik gew\u00f6hnt: Wenn eine Bedrohung uns als besonders stark erscheint, ist uns nichts mehr heilig, auch nicht Grundrechte (wie etwa Art. 13 GG) und einstmals unantastbare Traditionen (wie etwa die Trennung von Polizei und Verfassungsschutz). Eine Rechtskultur bildet sich aber nicht an jeweiligen Abw\u00e4gungsprozessen (welche den Rechtsprinzipien dann im Einzelfall doch keine Chance lassen), sondern am Bestand derjenigen Grunds\u00e4tze, die wir auch in Notzeiten f\u00fcr Abw\u00e4gungsfest, f\u00fcr unverf\u00fcgbar halten. Davon gibt es nicht mehr viele.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"hintergruende\">Hintergr&uuml;nde<\/span><\/h2>\n<p>Da\u00df Kriminalit\u00e4t und Gewalt in unserer Wahrnehmung heute eine so gro\u00dfe Rolle spielen, hat Hintergr\u00fcnde, die l\u00e4ngerfristig stabil sind. Sie sind ein Teil unseres Alltagslebens. Sozialphilosophen sprechen heute von &#8222;Risikogesellschaft&#8221; und meinen damit, da\u00df wir in unserer Alltagswelt wachsende Schwierigkeiten mit einer stabilen Orientierung haben. Die Komplexit\u00e4t unserer Beziehungen wird zuv\u00f6rderst als bedrohlich erlebt, Verletzungsrisiken sind zugleich umfassend, verheerend und diffus: Wir k\u00f6nnen uns weniger gut auf erwartbare Sch\u00e4den einstellen und d\u00fcrfen nicht hoffen, eingetretene Sch\u00e4den beheben zu k\u00f6nnen; die Gro\u00dfrisiken moderner Technologie, von der wir abh\u00e4ngen, erscheinen als nicht beherrschbar und schaffen ein allgemeines Klima von Bedrohung, ja von Ausgeliefertsein. Sozialpsychologen sprechen heute von &#8222;Narzi\u00dfmus&#8221; und meinen damit, da\u00df die Normen unseres Alltagslebens br\u00fcchig und kraftlos geworden sind. Institutionen sozialer Kontrolle wie Berufswelt, Nachbarschaft oder Schulgemeinschaft haben ihre Kraft verloren, normative Selbstverst\u00e4ndlichkeiten des Zusammenlebens zu sichern. Vorgegebene Haltungsstile, die nicht noch einmal eigens erfunden werden m\u00fcssen und aus einem Geflecht unhinterfragter Normen bestehen, sind anachronistisch. Im ganzen geht die Entwicklung hin zu Vereinzelung und Endsolidarisierung, zu einer sozialen St\u00e4rkung der Starken und einer Schw\u00e4chung der Schwachen.<\/p>\n<p>Auch ohne wissenschaftliche Beratung kann jeder die Prozesse sehen, die derzeit diese allgemeinen Tendenzen bei uns noch konkret verst\u00e4rken. Ich brauche nur zu erinnern an die Faktoren, die einer wachsenden Zahl von Menschen ihre Zukunft ungewi\u00df machen: die Knappheit von Ausbildungs- und Arbeitspl\u00e4tzen, die Entwicklung der Renten, der Mieten, der Pflegekosten &#8212; verbunden mit einer \u00d6konomisierung unseres Alltagslebens: der wachsenden Chancen der Wendigen, reich zu werden und sozial aufzusteigen, der relativen Verarmung der anderen. Diese Tendenzen sind letztlich auch f\u00fcr unsere Einstellung gegen\u00fcber Kriminalit\u00e4t und Gewalt verantwortlich. Auf den Punkt gebracht, bestehen diese Tendenzen n\u00e4mlich in einer langfristigen Ver\u00e4nderung der sozialen Normen, auf welche die Rechtsnormen in ihrer faktischen Geltungskraft angewiesen sind und ohne welche die Rechtsnormen nichts ausrichten k\u00f6nnen: In einer Welt von Teufeln haben &#8212; bildlich \u00fcbertrieben &#8212; weder Polizei noch Strafrecht eine Chance. Dagegen sind Oberfl\u00e4chenph\u00e4nomene wie etwa Gewaltdarstellungen im Fernsehen, die gerne f\u00fcr die beklagten Tendenzen haftbar gemacht werden, nicht die Quelle, sondern eines der Anzeichen des \u00dcbels: H\u00e4tten wir eine andere Einstellung zur Gewalt, so h\u00e4tten solche Darstellungen keine Verbreitung, und ihre Vertreibung vom Bildschirm w\u00fcrde &#8212; falls sie \u00fcberhaupt gel\u00e4nge &#8212; nicht die Botschaft, sondern den Boten treffen.<\/p>\n<p>Kriminalit\u00e4t und Kriminalit\u00e4tsfurcht sind nicht wie Ding und Spiegel. Bedrohungsgef\u00fchle sind kein schlichter Reflex tats\u00e4chlicher Bedrohung, sondern auch Konsequenz von Zust\u00e4nden sozialer Endsolidarisierung und Verunsicherung. Nicht die reale Bedrohung durch Kriminalit\u00e4t und Gewalt, sondern die allgemeine Wahrnehmung einer solchen Bedrohung ist der f\u00fcr die Politik der Inneren Sicherheit entscheidende Faktor. Es sind die Bedrohungsgef\u00fchle, welche die Bev\u00f6lkerung beherrschen und welche einmal sofortige Versch\u00e4rfung von Eingriffsmitteln fordern, ein anderes Mal Lockerungen und Verst\u00e4rkungen von Garantien erlauben. Dabei gibt es keine schlichte Kausalbeziehung zwischen Bedrohung und Bedrohungsgef\u00fchl; es gibt vielmehr gesteigerte Verbrechensfurcht bei reduzierter Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Verbrechens zu werden, und es gibt das Gegenteil.<\/p>\n<p>Die Politik der Inneren Sicherheit mu\u00df deshalb nicht nur mit Entstehungsbedingungen von Kriminalit\u00e4t und Gewalt, sondern auch mit eigenst\u00e4ndigen Wahrnehmungsfaktoren rechnen. Das kompliziert sie auf den ersten Blick. Freilich ist anzunehmen &#8212; Einzelheiten sind noch nicht verl\u00e4\u00dflich erforscht &#8212;, da\u00df die Faktoren, die Bedrohungsgef\u00fchle begr\u00fcnden und steigern, ebenfalls auf Prozessen der Normerosion, der Vereinzelung und Endsolidarisierung beruhen, da\u00df sie Ergebnis normativer Entstabilisierung sind. Das Gef\u00fchl von Bedrohung ist nicht auf kriminelle Angriffe konzentriert; es ist diffus und erstreckt sich auf vielerlei. Insoweit w\u00fcrde die grunds\u00e4tzliche Differenz von krimineller Bedrohung und Bedrohungsgef\u00fchl am Ende keine Differenzen in einer Politik der Inneren Sicherheit fordern und k\u00e4me es f\u00fcr eine langfristig angelegte Kriminal- und Sicherheitspolitik auf dasselbe Ziel an: normstabilisierende, solidarisierende Prozesse zu initiieren und zu beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"auswege\">Auswege<\/span><\/h2>\n<p>Wenn diese Bestandsaufnahme auch nur ungef\u00e4hr stimmt, dann gibt es kein schnell wirkendes Allheilmittel gegen Gewalt und Kriminalit\u00e4t. Der richtige Weg f\u00fchrt vielmehr \u00fcber eine pragmatische, differenzierende und zukunftsorientierte Innenpolitik.<\/p>\n<p>Kriminalit\u00e4t und Kriminalit\u00e4tsfurcht haben tiefe und verzweigte Wurzeln. Deshalb ist es unangemessen und irref\u00fchrend, die Diskussion um die richtige Sicherheits- und Kriminalpolitik auf neue Ermittlungsbefugnisse zu verk\u00fcrzen, die derzeit auf der Wunschliste der Sicherheitsbeh\u00f6rden stehen. Die Konsequenz dieser Verk\u00fcrzung ist n\u00e4mlich die Erwartung einer aufmerksamen Bev\u00f6lkerung, da\u00df die Probleme von Kriminalit\u00e4t und Gewalt sich nach der Zuteilung dieser Befugnisse werden l\u00f6sen lassen. Das w\u00e4re, wie jeder Kundige wei\u00df, eine T\u00e4uschung. Also mu\u00df man die Engf\u00fchrung aufl\u00f6sen und versuchen, den Dimensionen, welche eine Sicherheitspolitik heute hat, gerecht zu werden.<\/p>\n<p>Sicherheitspolitik ist nicht nur Polizeipolitik, sondern auch Kriminalpolitik, und sie hat als solche nicht nur Gesichtspunkte polizeilicher Effektivit\u00e4t, sondern auch straf- und verfassungsrechtliche Garantien in ihrem Gep\u00e4ck. Auch das aber ist noch zu wenig. Wie die Hintergr\u00fcnde haben erkennen lassen, ist Sicherheitspolitik ohne R\u00fccksichten auf Jugend, Arbeit, Wohnen, Soziales, Bildung eine auf Dauer hoffnungslose Veranstaltung. Sicherheitspolitik kann deshalb nur als Teil einer abgestimmten Innenpolitik sinnvoll sein.<\/p>\n<p>Sicherheitspolitische \u00dcberlegungen m\u00fcssen pragmatisch sein. Damit meine ich nicht nur die Abgrenzung gegen\u00fcber einer kriminologisch-wissenschaftlichen Besch\u00e4ftigung, die sich dr\u00e4ngenden Alltagsfragen verweigern darf, sondern vor allem die Entschlossenheit, dogmatisch-scholastische Frontstellungen wie die des &#8222;Lauschangriffs&#8221; oder der &#8222;milieutypischen Straftaten&#8221; aus dem Zentrum des Interesses zu entfernen und stattdessen hinzu-schauen, vor welchen Kriminalit\u00e4ts- und Gewaltproblemen wir tats\u00e4chlich stehen und welche Mittel es dagegen geben k\u00f6nnte. Pragmatik hei\u00dft aber auch, sich der realen Wirkungen sicherheitspolitischer Entscheidungen zu vergewissern und die Entscheidungen notfalls von deren Wirkungen her zu korrigieren. Bisher gilt: Wenn wir uns zur Einf\u00fchrung von Eingriffsbefugnissen entschlossen haben, so bleiben sie gemeinhin im Gesetzbuch und in der Welt und treiben ihr Wesen; pragmatisch betriebene Politik hingegen rechnet nicht nur mit der Erreichung oder Verfehlung der intendierten Wirkungen, sondern auch mit nicht-intendierten, aber notwendig verursachten Nebenfolgen. Die l\u00f6bliche sicherheitspolitische Reaktion auf aktuelle \u00c4nderungen der Lage darf nicht nur Versch\u00e4rfungen, sie mu\u00df auch R\u00fccknahmen, Korrekturen und Milderungen in ihrem Programm haben.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich mu\u00df die politische Antwort auf Gewalt und Kriminalit\u00e4t zu Unterscheidungen f\u00e4hig sein. Das betrifft, wie schon besprochen, die Differenzierung von Typen der Kriminalit\u00e4t, heute insbesondere organisierte und Massenkriminalit\u00e4t. Das betrifft aber auch die zeitlichen Dimensionen der Politik. Es ist klar, da\u00df man angesichts aktueller Bedrohungen nicht auf langfristige Ver\u00e4nderungsprozesse setzen kann. Es ist aber ebenso klar, da\u00df kurzfristige Ma\u00dfnahmen erst in einer l\u00e4ngerfristigen Perspektive beurteilt, ja auch nur diskutiert werden k\u00f6nnen. L\u00e4ngerfristige Perspektiven haben unsere sicherheitspolitischen Entw\u00fcrfe derzeit nicht. Langfristig werden sich die Auswirkungen der Risikogesellschaft mit politischen &#8212; gar nur kriminalpolitischen &#8212; Mitteln nicht beherrschen lassen. Unsere Innenpolitik kann und mu\u00df aber, im Rahmen ihrer M\u00f6glichkeiten, die Entsolidarisierung der Gesellschaft mindern und deren Konsequenzen f\u00fcr die Menschen abmildern. Die Prozesse von Normerosion, \u00d6konomisierung oder Entsolidarisierung sind direkter politischer Intervention sicherlich nicht zug\u00e4nglich &#8212; ganz abgesehen von der offenen Frage, ob und inwieweit es \u00fcberhaupt w\u00fcnschbar w\u00e4re, diese Prozesse umzukehren. Modernisierung kann man nicht &#8222;zur\u00fccknehmen&#8221;; man lebt in ihr.<\/p>\n<p>Innenpolitik als Rahmen &#8212; auch &#8212; einer Sicherheitspolitik kann aber bestimmte Modernisierungsfolgen abfedern oder umverteilen, sie kann versichernde und solidarisierende Tendenzen bef\u00f6rdern oder doch jedenfalls das Gegenteil unterlassen. Hier geht es vor allem um Lebenschancen der Schwachen, der Kinder, der Jugendlichen, der Alten und der Fremden. Da\u00df Sozialpolitik die beste Kriminalpolitik ist, gilt in diesem Zusammenhang nicht erst seit heute. Dabei kommt es aktuell gar nicht auf die Ausarbeitung hilfreicher Programme an &#8212; die gibt es schon &#8212;, sondern darauf, die innen-, vor allem die sozialpolitischen Grundlagen einer Sicherheitspolitik zu erkennen und dann aufgrund dieser Erkenntnis einen Teil der Energien, der Phantasie und der Ressourcen, die wir derzeit f\u00fcr kurzfristige sicherheitspolitische Ziele einzusetzen bereit sind, auf diese langfristige Perspektive zu verwenden.<\/p>\n<p>Auch in dem, was bisweilen &#8222;Verfassungspatriotismus&#8221; genannt wird, sehe ich einen Weg langfristiger Solidarisierung. Nicht nur \u00f6konomische, sondern ebenfalls normative Parameter bestimmen den Bestand, die Einheit, Gleichheit und Gerechtigkeit einer Gesellschaft. Die fundamentalen B\u00fcrgerrechte m unserer Verfassung und in der europ\u00e4ischen Tradition k\u00f6nnen in meinen Augen gerade in der Bundesrepublik angesichts der Probleme mit unserer j\u00fcngeren Geschichte ein Ferment sein, \u00fcber das sich Gemeinschaftlichkeit und solidarisches Selbstbewu\u00dftsein der B\u00fcrger entwickelt. Die selbstverst\u00e4ndliche Achtung der Rechte anderer ist, so gesehen, auch eine wirksame Barriere gegen\u00fcber dem Zerfall von Gesellschaft und dem Abgleiten in Kriminalit\u00e4t; das sollten wir mitbedenken, wenn wir Grundrechte und polizeiliche Effektivit\u00e4t abw\u00e4gen.<\/p>\n<p>Ein letztes zu einer langfristigen Perspektive der Sicherheitspolitik. Unsere aktuellen Diskussionen favorisieren den Aspekt \u00bbSicherheit&#8220; zum Nachteil des Aspekts &#8222;Politik&#8221;. Damit meine ich vor allem, da\u00df wir ein\u00e4ugig auf die Elemente einer technisch-effizienten Verbrechenskontrolle fixiert sind und normative Gesichtspunkte wie langfristige Voraussetzungen der Inneren Sicherheit, wie Alternativen oder Kosten dieser Kontrolle nur am Rande wahrnehmen. Eine RePoltisrung der Debatte um die Sicherheitspolitik w\u00fcrde aber auch zur Folge haben, da\u00df diese Debatte wieder mehr durch die interessierten B\u00fcrger statt durch die Experten gef\u00fchrt wird. Es st\u00fcnden allgemeine, nicht kriminalistische Fragen im Vordergrund. Daf\u00fcr freilich scheinen mir die Zeichen nicht g\u00fcnstig zu sein. Die Entwicklungen, die unter dem Schlagwort &#8222;Politikverdrossenheit&#8221; zusammengefa\u00dft werden, zeigen ja an, da\u00df das Medium Politik f\u00fcr die Menschen seine Kraft zur Problembew\u00e4ltigung einb\u00fc\u00dft, da\u00df ein Probleml\u00f6sungsmittel in der Wahrnehmung der Bev\u00f6lkerung tendenziell wegbricht. F\u00fcr die Innere Sicherheit ist das langfristig gef\u00e4hrlich. Denn gerade auf diesem Sektor ist eine auf Zukunft orientierte, rationale staatliche Politik lebenswichtig; die Gesellschaft alleine kann die Probleme von Gewalt und Kriminalit\u00e4t nicht l\u00f6sen.<\/p>\n<p>Mittelfristig m\u00fcssen wir in der Innenpolitik pragmatische Vernunft an die Stelle von Graben- und Glaubenskriegen setzen. Wir m\u00fcssen unterschiedliche Formen von Kriminalit\u00e4t unterschiedlich beantworten, wir m\u00fcssen kontrolliert experimentieren und ausgetretene Pfade Schritt f\u00fcr Schritt verlassen. Die Pragmatisierung der Sicherheitspolitik ist eine Perspektive \u00fcber den Tag hinaus, sie kann aber schon jetzt beginnen, und sie hat dies m mancher Beziehung bereits getan. Die Abkehr von plakativen Positionen wird den Blick \u00f6ffnen f\u00fcr die konkrete Unterschiedlichkeit von Kriminalit\u00e4tsformen und Reaktionsm\u00f6glichkeiten, und sie kann die Kr\u00e4fte, die derzeit mit der Forderung nach Neuem gebunden sind, freimachen f\u00fcr eine intensivere Nutzung der vielf\u00e4ltigen M\u00f6glichkeiten der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung, die wir schon haben.<\/p>\n<p>Damit sind &#8212; das ist der erste Aspekt &#8212; konkret nicht nur gesetzliche, sondern auch faktische Ressourcen gemeint. Da\u00df unsere Polizei beispielsweise gerade auf den Feldern derjenigen Kriminalit\u00e4tsformen, welche die B\u00fcrger unmittelbar \u00e4ngstigen, gegen\u00fcber dem privaten Sicherheitsgewerbe immer weiter ins Hintertreffen ger\u00e4t, ist sicherheitspolitisch skandal\u00f6s und rechtsstaatlich gef\u00e4hrlich. Hier privatisiert sich naturw\u00fcchsig ein Bereich, der Herzst\u00fcck der Staatlichkeit ist, und das hat Folgen: Ungleichheit der Reichen und der Armen im Schutz vor dem Verbrechen; Verlust an Normbindung, an Grundrechtsschutz und an rechtsstaatlicher Kontrolle der Verbrechensbek\u00e4mpfung. Pragmatische Sicherheitspolitik wird dieses Problem mittelfristig nicht nur, und auch nicht zuerst, \u00fcber neue polizeigesetzliche oder strafprozessuale Regelungen angehen. Sie wird vielmehr auf problemnahe \u00c4nderungen setzen: Ausstattung und Pr\u00e4senz der Polizei, verbesserte Stellenpolitik, Ausbildung und Bezahlung, Favorisierung technischer Pr\u00e4vention, Regulierung des Zugangs zu privaten Sicherheitsdiensten und deren \u00dcberwachung, st\u00e4rkere Betonung des Faktors\u00a0Mensch bei der Polizei statt des Faktors Informationstechnologie usw. Ich bin \u00fcberzeugt, da\u00df wir schon mit diesen Mitteln einen viel wirksameren Schutz der B\u00fcrger vor Gewalt erreichen werden.<\/p>\n<p>Als zweiten Aspekt mittelfristiger Sicherheitspolitik m\u00f6chte ich exemplarisch an Vorschl\u00e4ge erinnern, die Sicherheitslage durch Reduzierung des Strafrechts auf die Sicherheitslage durch Reduzierung des Strafrechts auf diejenigen M\u00f6glichkeiten zu entspannen, die ihm tats\u00e4chlich zur Verf\u00fcgung stehen &#8212; also dort zu entkriminalisieren, wo das Strafrecht zwar beruhigend, aber kontraproduktiv wirkt: besonders in der Drogenpolitik. Die Vorschl\u00e4ge liegen auf dem Tisch, ich will sie nur in meinem Zusammenhang einordnen.<\/p>\n<p>Die Drogenpolitik ist eines der wenigen Felder, wo organisierte und Massenkriminalit\u00e4t einander ber\u00fchren: &#8222;OK&#8221; ist Bet\u00e4ubungsmitteln; vor allem der internationale Handel mit die Beschaffungskriminalit\u00e4t der Drogenabh\u00e4ngigen macht wiederum ein Gutteil unserer Massenkriminalit\u00e4t aus. Also ist es sicherheitspolitisch dringend, hier einen Ausweg zu finden. Der Ausweg f\u00fchrt aus dem Drogenstrafrecht hinaus in eine gesundheitspolitische Konzeption des Drogenproblems. Das unerme\u00dfllche Leid der Betroffenen und ihrer N\u00e4chsten, die Furcht der Eltern f\u00fcr ihre Kinder, die immensen Kosten jeglicher Art, die wir alle zu tragen haben\u00a0&#8212;\u00a0all dies haben wir wesentlich dem Umstand zu verdanken, da\u00df wir auf das Drogenproblem mit Verbot und Strafe reagieren statt mit Hilfe und Angeboten: Der Schwarze Markt verdankt sich der Illegalit\u00e4t, dem Schwarzen Markt verdanken sich die exorbitanten Gewinne der Dealer und folglich ihre hohen Eins\u00e4tze, aber auch Ansteckung, Tod, allt\u00e4gliches Elend und Verf\u00fchrung der Abh\u00e4ngigen. Ich pl\u00e4diere nicht f\u00fcr &#8222;Heroin aus der Drogerie&#8221;. Ich pl\u00e4diere f\u00fcr ein mittelfristig abgestuftes &#8222;Ausschleichen&#8221; aus dem Drogenstrafrecht und f\u00fcr kontrollierte Experimente, welche diesen Weg Schritt f\u00fcr Schritt sichernd begleiten. Nicht unser dogmatisches Entweder-Oder ist vern\u00fcnftiger Pragmatismus, sondern ein experimentelles Nach-und-Nach, welches nachjedem Schritt die Chance f\u00fcr Erfahrungslernen und neuerliches Entscheiden gibt. Am Ende k\u00f6nnte eine Drogenpolitik stehen, wie wir sie etwa bei Tabak, Alkohol und Medikamenten haben: strenge, auch strafrechtlich flankierte, staatliche Kontrolle von Herstellung und differenzierter Abgabe dieser gef\u00e4hrlichen Stoffe, allgemeine \u00c4chtung der Drogen, differenzierte Hilfen f\u00fcr die Abh\u00e4ngigen.<\/p>\n<p>Das f\u00fchrt zu einem letzten Aspekt mittelfristiger Perspektiven. Auch eine pragmatisch orientierte Politik wird das Drogenproblem mittelfristig nicht in dem Sinne &#8222;l\u00f6sen&#8221;, da\u00df es verschwindet. Solange es Menschen gibt, gibt es Drogen, und solange Menschen in Gesellschaft leben, gibt es Kriminalit\u00e4t. Gerade angesichts der Erkenntnisse zur Kriminalit\u00e4tsfurcht kommt es auf die verbreitete Einsicht an, da\u00df &#8212; entgegen populistischen Simplifizierungen &#8212; die \u00bbAusrottung\u00ab von Drogenabh\u00e4ngigkeit oder Kriminalit\u00e4t weder ein kriminologisch erreichbares noch rechtsstaatlich ertr\u00e4gliches Ziel ist. Es ist immer ein Kennzeichen autorit\u00e4ren Denkens (zuletzt in der offiziellen Kriminalpolitik der DDR), der Bev\u00f6lkerung das M\u00e4rchen von der kriminalit\u00e4tsfreien Gesellschaft zu erz\u00e4hlen. Die Kehrseite (und darauf kommt es sicherheitspolitisch an) ist der konsequente Wille, diese gesellschaftliche Reinheit durch iteratives Drehen an der Kontrollschraube herzustellen (und dabei nat\u00fcrlich nie ans Ziel zu kommen). Pragmatische Politik der Inneren Sicherheit richtet sich hingegen auch mittelfristig auf das Fortbestehen von Kriminalit\u00e4t ein. Nur so lassen sich technische Effektivit\u00e4t und Grundrechtsschutz in ein Gleichgewicht bringen und erscheinen die Rechte der Betroffenen nicht nur als vermeidbare Kosten guter Polizeiarbeit.<\/p>\n<p>Kurzfristig sollten wir wieder akzeptieren, da\u00df es in der Sicherheitspolitik nicht nur um Effektivit\u00e4t, sondern auch um Gerechtigkeit und den Schutz von Menschenrechten geht. Grundrechtseingriffe m\u00fcssen behutsam abgewogen, sie m\u00fcssen konzentriert und &#8212; auch durch neuartige Instrumente &#8212; abgesichert werden. Damit bin ich eigentlich wieder am Anfang. Kurzfristig mu\u00df die Debatte um die Innere Sicherheit inhaltlich um die freiheits- und grundrechtssch\u00fctzende Dimension erweitert werden, die ihr fast vollst\u00e4ndig abhanden gekommen ist. Dies l\u00e4\u00dft sich in normativer und in technischer Hinsicht konkretisieren.<\/p>\n<p>Normativ mu\u00df man f\u00fcr das \u00fcberkommene, das traditionelle Verst\u00e4ndnis der Grundrechte werben, die im Bereich der Inneren Sicherheit Abwehrrechte gegen staatliche \u00dcbergriffe und nicht Hindernisse vern\u00fcnftiger Polizeiarbeit sind. Das bedeutet beispielsweise, da\u00df der Kernbereich der Grundrechte wieder als unverf\u00fcgbar, als staatlicher Disposition auch in Notzeiten entzogen, verstanden wird, da\u00df nicht alles, was unsere Rechtskultur tr\u00e4gt, gegen die Aussicht auf effiziente Ermittlungen nach und nach eingetauscht werden darf. Das bedeutet beispielsweise auch, da\u00df wir mit der weit verbreiteten Legende aufh\u00f6ren, die staatlichen Ermittlungen, \u00fcber die wir diskutieren, richteten sich nur gegen die &#8222;T\u00e4ter&#8221;, als g\u00e4be es eine markierte, die staatlichen Ermittlungen begrenzende, Linie zwischen guten B\u00fcrgern und den &#8222;anderen&#8221;. Sch\u00f6n w\u00e4r&#8217;s, aber das Gegenteil ist wahr: H\u00e4tten wir die &#8222;T\u00e4ter&#8221; (oder die &#8222;Kriminellen&#8221; oder die &#8222;Dealer&#8221; oder wie die Stigmatisierungen alle lauten), so brauchten wir keine Ermittlungen, und solange wir ermitteln, geht es nicht um \u00bbTater&#8220; sondern um Verd\u00e4chtige oder Kontaktpersonen, weil in Europa die Unschuldsvermutung gilt. Auch kurzfristig sollte sich jeder, der sich an der Debatte beteiligt, solcher verbalen Manipulationen enthalten.<\/p>\n<p>Technisch geht es nicht um Tradition, sondern um Phantasie. Man mu\u00df sich M\u00f6glichkeiten einfallen lassen, die Grundrechte zu sichern, ohne die Ermittlungsarbeit nennenswert zu beeintr\u00e4chtigen. Solche M\u00f6glichkeiten gibt es, wir haben uns in unseren Glaubenskriegen nur zu wenig mit ihnen befa\u00dft. Ich nenne einige Beispiele. Diese Beispiele lassen sich unter zwei Ziele einordnen: Konzentration und Kontrolle. M\u00f6glicherweise gibt es noch andere Ziele f\u00fcr die Beschr\u00e4nkung von Eingriffen, und sicher gibt es weitere Beispiele.<\/p>\n<p>Je pr\u00e4ziser der Eingriff auf sein Ziel angesetzt wird, desto eher kann er hingenommen werden, weil er desto weniger normativen Schaden anrichtet. Wurde man, wie es der Palliative Sprachgebrauch suggeriert, immer nur die &#8222;T\u00e4ter&#8221; treffen, so w\u00e4re unser Problem entsch\u00e4rft; leider trifft man bestenfalls die Verd\u00e4chtigen, also auch Unschuldige und real Unbeteiligte. Unser Eingriffsrecht tr\u00e4gt diesem Prinzip der Konzentration des Eingriffs schon Rechnung, etwa durch die Bindung eines Eingriffs an den hinreichenden oder den dringenden Tatverdacht. Auch der datenschutzrechtliche Grundsatz der Zweckbindung der Datenverwendung auf den Zweck, zu dem die Daten erhoben worden sind, soll in diese Richtung wirken &#8212; soll: er ist vielfach durchl\u00f6chert. Endlich sind auch die Kataloge von Straftaten, deretwegen etwa Telefone \u00fcberwacht oder Daten abgeglichen werden d\u00fcrfen, zu nennen; sie dienen der Konzentration der Ermittlungen auf einen m\u00f6glichst bestimmten Gegenstand. Je genauer sie ihn treffen&#8218; desto eher kann man sie rechtlich hinnehmen.<\/p>\n<p>Auf diesem Feld l\u00e4\u00dft sich noch ernten. Wir neigen n\u00e4mlich derzeit nicht zu Konzentration, sondern eher zu der Theorie, da\u00df die Polizei all das, was sie in die H\u00e4nde bekommen hat, auch nutzen darf: &#8222;Zufallsfunde&#8220; sind nicht angezielt, aber angenehm. Weil das so ist, gibt es berechtigtes Mi\u00dftrauen in die Ermittlungst\u00e4tigkeit. W\u00e4ren wir bei der Verwendung der Informationen strenger, w\u00fcrden wir die Zielgenauigkeit verbessern, dann k\u00f6nnten wir bei der Beschaffung der Informationen gelassener sein. Konkret: W\u00fcrden &#8212; bei pr\u00e4ziser Vorstellung des Ph\u00e4nomens \u00bbOK&#8221;&#8212; erlangte Informationen nur f\u00fcr bestimmte Komplexe verwertbar, w\u00fcrde man faktisch nur dann eingreifen, wenn der Treffer hoch wahrscheinlich ist, so lie\u00dfe sich der Grundrechtseingriff eher ertragen.<\/p>\n<p>Auch die Kategorie der Kontrolle ist unserem Eingriffsrecht vertraut, etwa in richterlichen Anordnungszust\u00e4ndigkeiten oder im Rechtsschutz gegen Eingriffe. Auch hier sind Verbesserungen denkbar. Das Prinzip lautet: Je weniger &#8212; f\u00fcr Betroffene und \u00d6ffentlichkeit &#8212; ein Grundrechtseingriff kontrollierbar ist, desto eher ist er normativ unertr\u00e4glich. (Dies ist \u00fcbrigens eines der Argumente gegen den Einsatz des Verfassungsschutzes in unserem Bereich. Wir sind gewohnt, Polizei und Justiz nicht sehr genau in die Karten zu sehen und Arkanum der Beh\u00f6rden zu achten.<\/p>\n<p>Jedenfalls f\u00fcr eine \u00dcbergangszeit w\u00e4re, in der Form eines kontrollierten Experiments, angesichts hoher Bedrohung durch &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8220; und neuer Ermittlungsbefugnisse, denkbar, da\u00df die Beh\u00f6rden die \u00d6ffentlichkeit &#8212; nicht an Einzelheiten, aber &#8212; an Erfolgen und Mi\u00dferfolgen ihrer Eingriffe informativ teilnehmen lassen, da\u00df sie, bezogen auf anonym bleibende Einzelf\u00e4lle, \u00fcber Nutzen und Kosten der Eingriffe pr\u00e4zise und \u00f6ffentlich Rechnung legen. Das \u00f6ffentliche Interesse an solchen Informationen d\u00fcrfte bestehen. In prek\u00e4ren F\u00e4llen lie\u00dfe sich etwa an Einsichtsrechte von Parlamentariern oder von B\u00fcrgerbeauftragten denken, die nicht Einzelheiten, wohl aber strukturelle Informationen weiterzugeben eben h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Dagegen wird man einwenden, das passe nicht in unser System. Darauf wird man antworten m\u00fcssen: die neuen Ermittlungsbefugnisse auch nicht. &#8212; Wenn wir weiterkommen wollen in einer rechtsstaatlichen Politik der Inneren Sicherheit, m\u00fcssen auch die Sicherheitsbeh\u00f6rden neue Wege gehen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2005],"publikationen":[1238],"class_list":["post-12352","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-winfried-hassemer","publikationen-124-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Innere Sicherheit im Rechtsstaat - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/124-vorgaenge\/publikation\/innere-sicherheit-im-rechtsstaat\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Innere Sicherheit im Rechtsstaat - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Zur aktuellen Situation der Sicherheitspolitik aus: vorg\u00e4nge Nr. 124 (Heft 4\/1993), S. 54-67 Kriminalit\u00e4t und Gewalt besch\u00e4ftigen die B\u00fcrger der Bundesrepublik derzeit intensiv. 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