{"id":12364,"date":"1986-03-31T16:25:00","date_gmt":"1986-03-31T14:25:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/justiz-und-pazifismus\/"},"modified":"2021-08-24T21:47:35","modified_gmt":"2021-08-24T19:47:35","slug":"justiz-und-pazifismus","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/80-vorgaenge\/publikation\/justiz-und-pazifismus\/","title":{"rendered":"Justiz und Pazifismus"},"content":{"rendered":"<p>Eine historische Betrachtung;<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 80, Heft 2\/1986, S. 58-72<\/p>\n<p>Zu den traditionellen Wesensz\u00fcgen der deutschen Justiz geh\u00f6rt bekanntlich die Obrigkeitsmentalit\u00e4t in dem Sinne, dass Juristen sich im Konflikt zwischen Macht und Freiheit \u00fcberwiegend auf die Seite der Machthaber geschlagen haben. Diese Justizpraxis erreichte ihre H\u00f6hepunkte in Prozessen mit milit\u00e4rpolitischem Hintergrund, insbesondere dann, wenn es um die Durchsetzung einer umstrittenen Remilitarisierung ging oder darum, Kritiker der Streitm\u00e4chte und von Kriegsvorbereitungen mundtot zu machen. Um Pazifisten zu kriminalisieren, griffen die Gerichte immer wieder zu abenteuerlichen Begriffskonstruktionen. Nicht \u00fcbersehen werden sollten allerdings auch einige rechtsstaatliche Entscheidungen, die Pazifisten heute mehr Freir\u00e4ume belassen, als sie oftmals wahrgenommen werden.<\/p>\n<p>Die justizielle Auseinandersetzung mit pazifistischen Aktivisten l\u00e4sst sich nach Art der strafrechtlichen Vorw\u00fcrfe in verschiedene Gruppen einteilen: Verfahren wegen Landesverrats, Wehrverrats, Verfassungsverrats, N\u00f6tigung und immer wieder wegen Beleidigung von Soldaten und Milit\u00e4rpolitikern. Nach Einf\u00fchrung des Art. 4 GG ist die versuchte Aush\u00f6hlung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung hinzugekommen. Angesichts der st\u00e4ndigen Frage nach Kontinuit\u00e4ten wird es bei dem folgenden Versuch eines kurzen geschichtlichen Abrisses zwangsl\u00e4ufig immer wieder zu zeitlichen Vor- und R\u00fcckblenden kommen m\u00fcssen.[1]<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"kriminalisierung-von-pazifisten-im-kaiserreich\">Krimi&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung von Pazifisten im Kaiserreich<\/span><\/h2>\n<p>Am 24.9.1913 sprach <i>Rosa Luxemburg <\/i>in Frankfurt zum Thema \u00bbGegen Militarismus und imperialistischen Krieg\u00ab, was ihr die Anklage eintrug, zum Ungehorsam gegen die Obrigkeit aufgewiegelt zu haben. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt sagte ein Polizei-Spitzel aus, Rosa Luxemburg habe erkl\u00e4rt: \u00bbWenn uns zugemutet wird, die Mordwaffe gegen unsere franz\u00f6sischen oder anderen Br\u00fcder zu erheben, dann rufen wir: &#8218;Das tun wir nicht!&#8217;\u00ab Trotz zweifelhafter Rechts- und Beweislage &#8212; Fragen des Verteidigers zur Glaubw\u00fcrdigkeit des Zeugen wurden abgelehnt &#8211; wurde Rosa. Luxemburg am 20.2.1914 zu einer Gef\u00e4ngnisstrafe von einem Jahr verurteilt. Nach Zur\u00fcckweisung der Berufung verb\u00fc\u00dfte sie die Strafe, bevor sie im Juli 1916 erneut verhaftet &#8211; diesmal war es \u00bbSchutzhaft\u00ab &#8211; und bis zum 8.11.1918 in verschiedenen Gef\u00e4ngnissen inhaftiert wurde.<\/p>\n<p>Bezeichnend f\u00fcr die meisten Prozesse gegen Friedensfreunde ist die Scheu der Gerichte vor einer umfassenden Wahrheitsermittlung. Vielfach wurden Beweisantr\u00e4ge mit der Erkl\u00e4rung zur\u00fcckgewiesen, auf die behauptete Tatsache komme es nicht an. Was aber, wenn der Angeklagte, dem Verunglimpfung der Streitkr\u00e4fte vorgeworfen wurde, den Wahrheitsbeweis antrat? Eben dies geschah in einem weiteren Prozess gegen Rosa Luxemburg: Auf einer gro\u00dfen Freiburger Volksversammlung am 7.3.1914 hatte sie kritisiert, dass in der deutschen Armee Soldatenmisshandlungen auf der Tagesordnung standen. Ihre Verteidiger warteten schon am ersten Prozesstage, 29. Juni 1914, vor dem Landgericht Berlin mit Zeugenmaterial f\u00fcr rund 30000 Soldatenmisshandlungen auf (Ergebnis von Aufrufen in der sozialdemokratischen Presse); an diesem Tag erschienen 100 von der Verteidigung gestellte Zeugen, die ganz konkret \u00fcber Misshandlungen und Qu\u00e4lereien durch Vorgesetzte, in einigen F\u00e4llen mit Selbstmordfolge, berichten sollten. In einer solchen Situation hat der Angeklagte einen Anspruch auf Freispruch. Um aber den guten Ruf der Armee zu wahren, verlegte sich das Gericht darauf, den Prozess auf unbestimmte Zeit zu vertagen.<\/p>\n<p>In der damals aufsehenerregenden Schrift \u00bbMilitarismus und Antimilitarismus\u00ab (1907) deckte <i>Karl Liebknecht <\/i>das weitverzweigte System des preu\u00dfisch-deutschen Militarismus auf und verwies auf dessen Gef\u00e4hrlichkeit. Er stellte fest, dass der Proletarier in der Armee nicht dem Vaterland, sondern dem Schutz der herrschenden Klasse dient. Daher verurteilte ihn das Reichsgericht wegen Hochverrats zu 1 1\/2 Jahren Festungshaft. Anl\u00e4sslich seines Strafantritts kam es unter der Berliner Arbeiterschaft zu einer Sympathiekundgebung und noch w\u00e4hrend seiner Inhaftierung wurde er 1907 ins Preu\u00dfische Abgeordnetenhaus gew\u00e4hlt. Bezeichnend f\u00fcr die Seitenlage und R\u00fcstungsfreundlichkeit der Justiz war ihre Reaktion, nachdem Liebknecht als Reichstagsabgeordneter im Jahre 1912 Zusammenh\u00e4nge zwischen der Steigerung des R\u00fcstungshaushalts und dem R\u00fcstungskapital beleuchtet und dies durch Hinweise auf Bestechungen hoher Beamter durch die Firma Krupp konkretisiert hatte: Die meisten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen ihn wurden eingestellt.<\/p>\n<p>Am 1. Mai 1916 veranstaltete der Spartakusbund unter F\u00fchrung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg eine nicht angemeldete Demonstration in Berlin auf dem Potsdamer Platz, an der fast 10000 Menschen teilnahmen. Das Gel\u00e4nde war schon vorher von der Polizei umstellt. Nach dem Ausruf \u00bbNieder mit dem Krieg, nieder mit der Regierung\u00ab, wurde Liebknecht festgenommen und am 28. Juni 1916 zu 2 1\/2 Jahren Zuchthaus verurteilt. Im Berufungsverfahren versch\u00e4rfte das Oberkriegsgericht durch Urteil vom 23.9.1916 die Strafe auf vier Jahre, ein Monat Zuchthaus; auch erkannte es Liebknecht wegen \u00bbehrloser Gesinnung\u00ab die b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte auf sechs Jahre ab (das bedeutete f\u00fcr diesen Zeitraum automatisch Berufsverbot f\u00fcr die Anwaltst\u00e4tigkeit und Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts &#8212; Bemerkenswerterweise hatte noch das Gericht der ersten Instanz die Aberkennung der b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte abgelehnt, weil der Verurteilte nicht aus ehrloser Gesinnung gehandelt habe). Hier sollte man sich an das Urteil des M\u00fcnchener Volksgerichts vom 9.11.1923 gegen Hitler erinnern. Die nach dem Republikschutzgesetz bei Ausl\u00e4ndern in Hochverratsf\u00e4llen zwingend vorgeschriebene Ausweisung lehnte das Gericht mit der Begr\u00fcndung ab: \u00bbAuf einen Mann, der so deutsch denkt und f\u00fchlt wie Hitler, &#8230; kann die Vorschrift &#8230; des Republikschutzgesetzes keine Anwendung finden.\u00ab Offensichtlich hatte das Gericht dabei vor allem den Kampf Hitlers gegen die Beschr\u00e4nkungen der Wiederaufr\u00fcstung Deutschlands im Auge.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"justiz-und-pazifismus-in-der-weimarer-republik\">Justiz und Pazifismus in der Weimarer Republik<\/span><\/h2>\n<p>Aus den Erfahrungen mit dem Wahnwitz des ersten Weltkrieges entwickelte sich ab 1919 neben den revanchistischen Positionen eine weitgreifende Bewegung gegen Krieg und Militarismus. Politikern und Juristen, die aus einem Krieg nichts gelernt haben und im Begriff sind, geschichtliche Fehler zu wiederholen, musste die vorbehaltlose Suche nach den Ursachen des Krieges ein Dorn im Auge sein. Das bekamen auch Friedensk\u00e4mpfer der Weimarer Republik zu sp\u00fcren, als sie sich um die Aufkl\u00e4rung der Ursachen des ersten Weltkriegs und der deutschen Kriegsverbrechen bem\u00fchten: Bereits die geschichtliche Aufarbeitung wurde von Gerichten als strafbarer Landesverrat gewertet[2].<\/p>\n<p>Einen H\u00f6hepunkt erreichte diese justizf\u00f6rmige Geschichtsunterdr\u00fcckung in dem Prozess gegen den pazifistischen Journalisten und Politiker <i>Felix Fechenbach<\/i>. Dieser hatte der \u00d6ffentlichkeit interessantes Material pr\u00e4sentiert: ein Telegramm des bayerischen Gesandten beim Vatikan, das die deutsche (und p\u00e4pstliche) Kriegstreiberei belegte sowie das Memorandum eines Zentrumpolitikers von 1914 mit alldeutschen Annexionspl\u00e4nen f\u00fcr den erwarteten Sieg. Auch hatte er eine englische Zeitung \u00fcber illegale rechtsradikale paramilit\u00e4rische Geheimorganisationen unterrichtet: Das Volksgericht M\u00fcnchen verurteilte ihn am 20.10.1922 zu elf Jahren Zuchthaus.<\/p>\n<p>Besonders gro\u00dfe Verdienste in der Friedensarbeit erwarb sich der Heidelberger Mathematikprofessor <i>Emil Julius Gumbel<\/i>, der in den Jahren ab 1919 die Erfahrungen des ersten Weltkrieges verarbeitete. Als er 1924 auf einer \u00bbNie wieder Krieg-Veranstaltung\u00ab vom Schlachtfeld als \u00bbFeld der Unehre\u00ab sprach, kam es zu einem ersten Disziplinarverfahren, das nur durch die F\u00fcrsprache Albert Einsteins, Karl Jaspers und anderer Prominenter im Sande verlief. Den Hass der Militaristen &#8212; und drei (sp\u00e4ter eingestellte) Verfahren wegen \u00bbLandesverrats\u00ab &#8212; hatte Gumbel sich schon zuvor durch seine bekannten Enth\u00fcllungen \u00fcber die Verfolgungspraxis bei politischen Morden und zur T\u00e4tigkeit der illegalen nationalistischen Geheimb\u00fcnde zugezogen. Die Wut verst\u00e4rkte sich nach einer Veranstaltung im Mai 1932, auf der Gumbel erkl\u00e4rte, die einzig angemessene Form eines Mahnmals f\u00fcr den ersten Weltkrieg sei (in Anspielung auf die Hauptmahlzeit der breiten Volksschichten im Ersten Weltkrieg) die Gestalt einer Kohlr\u00fcbe. Daraufhin wurde ihm auf Antrag der Heidelberger Universit\u00e4t am 5.8.1932 vom badischen Kultusministerium die Lehrbefugnis entzogen. Erschwerend wurde seine \u00bbweitreichende Verst\u00e4ndnislosigkeit gegen\u00fcber andersgearteten Anschauungen\u00ab und seine \u00bbUnterschriftensammlung zugunsten des Landesverr\u00e4ters von Ossietzky\u00ab gewertet. Gumbel wusste, was er mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage von einer durchweg militaristisch eingestellten Justiz zu erwarten hatte und emigrierte noch vor der \u00bbMacht\u00fcbernahme\u00ab.<\/p>\n<p>Der Versuch der Warner, das Grauen und das Bestialische des Krieges beim Namen zu nennen, ist von der Justiz immer wieder mit Sch\u00e4rfe bek\u00e4mpft worden.<\/p>\n<p>In einem der vielen Prozesse, die gegen <i>Carl von Ossietzky <\/i>angestrengt wurden, wurde er auch wegen Beleidigung des Milit\u00e4rs angeklagt. Am 4.8.1931 ver\u00f6ffentlichte er zum Jahrestag des Kriegsausbruchs von 1914 eine Glosse von Kurt Tucholsky. Ossietzky erg\u00e4nzte den Artikel: \u00bbDa gab es vier Jahre lang ganze Quadratmeilen Landes, auf denen war Mord obligatorisch, w\u00e4hrend der eine halbe Stunde davon ebenso streng verboten war. Sagte ich: Mord? Nat\u00fcrlich Mord. Soldaten sind M\u00f6rder.\u00ab Reichswehrminister Groener stellte Strafantrag wegen Beleidigung. Die Verteidiger Ossietzkys belegten, dass eine Vielzahl von Schriftstellern &#8212; unter ihnen Voltaire, Lessing, Herder, Schiller, Goethe und Friedrich II &#8212; Soldaten \u00bbM\u00f6rder\u00ab genannt hatten. Au\u00dferdem konnten sie sich auf eine st\u00e4ndige Reichsgerichtsrechtsprechung berufen, in denen bei Beleidigung von Kollektiven einzelnen Personen regelm\u00e4\u00dfig die Legitimation, sich beleidigt zu f\u00fchlen, bestritten worden war. Ohnehin richtet sich der inkriminierte Ausdruck nicht gegen den einzelnen unter Befehl handelnden Soldaten, sondern gegen diejenigen, die Kriege erm\u00f6glichen und sie zu verantworten haben. Ossietzky sagte in seinem Pl\u00e4doyer, der lautstarken Verherrlichungspropaganda m\u00fcsse immer wieder entgegengehalten werden, dass Krieg nichts heldenhaftes bedeutet, sondern einzig Schrecken und Verzweiflung \u00fcber die Menschheit bringe. Die Staatsanwaltschaft beantragte sechs Monate Gef\u00e4ngnis. Damals wurde Ossietzky freigesprochen &#8212; das Urteil war einem der wenigen republikanischen Richter der Weimarer Jahre zu verdanken.<\/p>\n<p>Auch heute gibt es wieder Versuche, derartige \u00c4u\u00dferungen zu inkriminieren: Anl\u00e4sslich der kritischen Auseinandersetzung mit bevorstehenden \u00bbGro\u00dfen Zapfenstreichen\u00ab und \u00f6ffentlichen Rekrutenvereidigungen nannte der in Wetzlar erscheinende \u00bbLahn-Dill-Bote\u00ab im Juni 1980 solche auf Verkl\u00e4rung, des Milit\u00e4rischen abzielende Gro\u00dfspektakel Attribute undemokratischer Gesellschaften und f\u00fchrte dazu unter anderem aus: \u00bbJeder Soldat ist ein berufsm\u00e4\u00dfiger, trainierter M\u00f6rder; jeder Ausbilder ein Anstifter zu Mordtaten, jeder Luftwaffenpilot ein professioneller Bombenwerfer, &#8230; jeder Musiker einer Milit\u00e4rkapelle ein Publik-Relations-Mann des Todes usw.: Jede Armee ist eine Terrorbande&#8230;\u00ab Das f\u00fchrte neben einem Aufruhr im Wetzlarer Stadtparlament und in den Spalten der Tageszeitungen zu einer Verurteilung durch das Sch\u00f6ffengericht Wetzlar: der Herausgeber R\u00fcdiger Kreissl erhielt 1000.- DM, der Verfasser Horst Stowasser 3 500.&#8212; DM Geldstrafe wegen Beleidigung \u00bbder Soldaten schlechthin, der Bundeswehr als Institution und der Soldaten der Bundeswehr\u00ab. Im Berufungs- und lZevisionsverfahren[3] wurde Stowasser allerdings freigesprochen. Danach sind Ausdr\u00fccke wie \u00bbSoldaten sind M\u00f6rder\u00ab zul\u00e4ssig, solange sie sich auf alle Armeen der Welt (und nicht speziell auf eine Einzelperson oder eine \u00fcberschaubare Personengruppe wie die Bundeswehr) beziehen.<\/p>\n<p>So \u00fcbereifrig die Justiz bei der Verfolgung von Pazifisten vorging, so passiv blieb sie, wenn es darum ging, Pazifisten Schutz gegen\u00fcber Verunglimpfungen zu gew\u00e4hren. Ja, die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden schritten mitunter nicht einmal bei politischen Morden ein. Im Mai 1920 wurde der ehemalige Marineoffizier Hans Paasche ermordet. Paasche, als engagierter Pazifist 1917 in ein Nervensanatorium gesteckt, hatte sich nach dem Kriege um die Kl\u00e4rung der deutschen Kriegsverbrechen und der Kriegsschuldfrage bem\u00fcht und f\u00fcr die Inhaftierung und Bestrafung der f\u00fcr den Krieg und f\u00fcr die Kriegsverl\u00e4ngerung Verantwortlichen ausgesprochen. Unter dem Vorwand des Verdachtes, auf Paasches Landgut bef\u00e4nden sich Waffen f\u00fcr kommunistische Kampforganisationen, ordneten Offiziere eine Hausdurchsuchung an, in deren Verlauf Paasche \u00bbauf der Flucht\u00ab erschossen wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die T\u00e4ter am 17.11.1920 ein, weil der Tod Paasches auf \u00bbein Zusammentreffen nicht voraussehbarer ungl\u00fccklicher Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren (sei), zu welchem niemand strafrechtlich verantwortlich zu machen ist.\u00ab Bei den Sch\u00fctzen habe \u00bbein entschuldbarer, ihre Strafbarkeit ausschlie\u00dfender Irrtum vorgelegen.\u00ab<\/p>\n<p>Mit solcher Nachl\u00e4ssigkeit ging die Justiz in unz\u00e4hligen F\u00e4llen von Straftaten vor, deren Opfer Pazifisten waren, so in den Verfahren gegen die M\u00f6rder Kurt Eisners, Gustav Landauers und Matthias Erzbergers. Mit ihrer Beg\u00fcnstigung von rechtsextremistischen M\u00f6rdern trug die Justiz indirekt zu der Verjagung vieler Antimilitaristen noch vor 1933 bei, wie zum Beispiel des pazifistischen Philosophieprofessors Friedrich-Wilhelm Foerster, der nach konkreten Morddrohungen bereits 1922 aus Deutschland in die Schweiz floh.<\/p>\n<p>Ein besonders spektakul\u00e4res Beispiel f\u00fcr solche Ein\u00e4ugigkeit der Justiz bieten die Vorg\u00e4nge nach der Ermordung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts. Der mit der Untersuchung der Morde beauftragte Kriegsgerichtsrat Jorns legte es in jeder Beziehung bewusst darauf an, die T\u00e4ter einer Bestrafung zu entziehen. Als dies Jahre sp\u00e4ter durch die Presse an die \u00d6ffentlichkeit gebracht worden war, wurde nicht etwa gegen den inzwischen zum Reichsanwalt bef\u00f6rderten Jorns vorgegangen, vielmehr wurde &#8212; mit Nachhilfe durch das Reichsgericht &#8212; der verantwortliche Redakteur Joseph Bornstein strafrechtlich verurteilt.<\/p>\n<p><b>* <\/b><\/p>\n<p>Mit besonderer Energie verfolgte die Weimarer Justiz Pazifisten, wenn sie geheime R\u00fcstungsvorkehrungen ans Licht brachten, insbesondere solche Ma\u00dfnahmen, die den Versailler Vertrag und damit der internationalen Friedensordnung zuwiderliefen. Als Landesverr\u00e4ter galten der Justiz auch Demokraten, die die Existenz der zahlreichen demokratie- und friedensbedrohenden geheimen Milit\u00e4rorganisationen &#8212; gr\u00f6\u00dftenteils terroristische Vereinigungen &#8212; aufzudecken suchten. Damit \u00fcbernahm die Justiz den Schutz der Todfeinde der Demokratie und der v\u00f6lkerrechtswidrigen Kriegsvorbereitungen.<\/p>\n<p>Eines der Opfer, der schon im Kaiserreich als Pazifist verfolgte Professor <i>Ludwig Quidde<\/i>, der in. einem Presseartikel vom M\u00e4rz 1924 unter anderem die Existenz der \u00bbSchwarzen Reichswehr\u00ab aufgedeckt hatte, entging nach anf\u00e4nglicher Verhaftung einer Verurteilung nur dank massiver internationaler Proteste. Als im Sinne der Landesverratsvorschriften schutzw\u00fcrdige \u00bbStaatsgeheimnisse\u00ab wurden in der Folgezeit unter anderem gewertet: die Verbindung der Reichswehr zu den erw\u00e4hnten Geheimb\u00fcnden, die Bildung einer \u00bbVerkehrswehr\u00ab, die Sabotageakte im besetzten Ruhrgebiet ver\u00fcbten sollte, Mobilmachungspl\u00e4ne der vaterl\u00e4ndischen Verb\u00e4nde und Staatsstreichpl\u00e4ne der Nationalsozialisten vom August 1923 sowie der Aufbau militanter nationalsozialistischer Kampforganisationen. Ein besonders \u00fcbles Beispiel ist die Verurteilung des Oberlagerverwalters Bullerjahn durch Urteil des Reichsgerichts vom 11.12.1925 wegen \u00bbLandesverrats\u00ab zu 15 Jahren Zuchthaus. Er hatte die \u00bbInteralliierte Milit\u00e4rkommission\u00ab, die Einhaltung des Versailler Vertrages zu kontrollieren hatte, \u00fcber die Existenz eines illegalen (!) Waffenlagers unterrichtet.<\/p>\n<p>Der ber\u00fchmteste \u00bbLandesverrats\u00ab-prozess dieser Art ist das Verfahren gegen Carl von Ossietzky wegen eines Artikels von M\u00e4rz 1928 in der \u00bbWeltb\u00fchne\u00ab, in welchem er auf die Verwendung von Haushaltsmitteln f\u00fcr die geheime Anschaffung von Kampfflugzeugen kritisiert und auf die verdeckte milit\u00e4rische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion anspielte. In dieser Information \u00fcber eine v\u00f6lkerrechtswidrige Aufr\u00fcstung sah das Reichsgericht in dem Urteil vom 23.11.1931 den Tatbestand des Landesverrats erf\u00fcllt und verurteilte von Ossietzky zu 1&#8217;\/2 Jahren Gef\u00e4ngnis[4]. Angesichts der M\u00f6glichkeit einer Wahl zwischen den demokratischen und an einem internationalen Ausgleich interessierten Kr\u00e4ften einerseits und den auf Kriegsvorbereitung dr\u00e4ngenden nationalistischen Interessengruppen stellte sich das Reichsgericht damit auf die Seite des Militarismus und Revanchismus.<\/p>\n<p>Der Schutz des illegalen Staatsgeheimnisses durch Gerichte macht die \u00fcber die Jahr-zehnte hindurch bestehenden Kontinuit\u00e4ten besonders deutlich. Schon in einem Urteil vom 14. M\u00e4rz 1928 hatte das Reichsgericht die beiden pazifistischen Journalisten <i>Berthold Jakob <\/i>und <i>Fritz K\u00fcster <\/i>wegen Landesverrats zu je neuen Monaten Festungshaft verurteilt, weil sie die v\u00f6lkerrechtswidrige Existenz der \u00bbSchwarzen Rechtswehr\u00ab aufgedeckt hatten. Gegen\u00fcber dem geschriebenen Recht, das keinen Schutz rechtswidriger Akte des Staates kannte, konstruierte das Reichsgericht eine &#8212; sich angeblich aus dem \u00bbNaturrecht\u00ab ergebende &#8212; \u00bbTreuepflicht gegen\u00fcber Volk und Vaterland\u00ab, wonach der vaterlandstreue Staatsb\u00fcrger die Augen selbst vor verfassungswidrigen Zust\u00e4nden zu verschlie\u00dfen habe &#8212; allenfalls d\u00fcrfe er Beschwerden \u00fcber ungesetzliche Zust\u00e4nde an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden herantragen.<\/p>\n<p>In der Grundeinstellung gegen\u00fcber Pazifisten unterschied sich die Weimarer Justiz nicht von den Nazis. Diese versch\u00e4rfte ihren Kampf gegen Pazifisten allerdings im Grad der Aggressivit\u00e4t. Viele Pazifisten &#8212; darunter auch Berthold Jakob und letztlich auch von Ossietzky &#8212; wurden \u00bbim Dritten Reich\u00ab umgebracht, andere, wie Fritz K\u00fcster, jahrelang in KZ&#8217;s gesperrt.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"nationalsozialismus-und-pazifismus\">Natio&shy;nal&shy;so&shy;zi&shy;a&shy;lismus und Pazifismus<\/span><\/h2>\n<p>Von einer Justiz, die lange vor 1933 die blo\u00dfe Aufarbeitung des zur\u00fcckliegenden Krieges zu unterbinden suchte, f\u00fchrt ein geradliniger Weg zu der Einstellung der Nationalsozialisten. Wie diese mit Pazifisten umgehen w\u00fcrden, konnte jeder bereits in einem Antrag der NSDAP-Reichstagsfraktion zum Republikschutzgesetz im Jahr 1930 nachlesen. Der Gesetzentwurf sah die Todesstrafe f\u00fcr Landesverrat vor, dem ebenfalls der sog. journalistische Landesverrat zugerechnet wurde. Auch sollte die Aufforderung zur Kriegsdienstverweigerung und die Werbung f\u00fcr die \u00bbgeistige, k\u00f6rperliche oder materielle Abr\u00fcstung des deutschen Volkes\u00ab wegen \u00bbWehrverrats\u00ab mit dem Tode bestraft werden. Zudem wurde mit dem Tode bestraft, wer \u00bb\u00f6ffentlich in Wort, Schrift, Druck, Bild oder in anderer Weise Deutschlands Alleinschuld oder Mitschuld am Weltkrieg behauptet.\u00ab Ber\u00fchmte deutsche Strafrechtslehrer &#8212; mehrere von ihnen nach 1945 wieder hochangesehene Rechtsprofessoren &#8212; begr\u00fc\u00dften solche Entw\u00fcrfe, insbesondere (so Georg Dahm) den \u00bbmutigen Verzicht auf alle tatbestandlichen Abgrenzungen\u00ab, und sahen (so Otto Nagler) \u00bbDef\u00e4tismus aller Art\u00ab und \u00bbdie Beeintr\u00e4chtigung der Wehrkraft und des Wehrwillens der Nation\u00ab wirksam bek\u00e4mpft.<\/p>\n<p>Auf eine Verabschiedung des Gesetzes konnten die Nazis verzichten. Schon in der Nacht des Reichstagsbrandes wurden die meisten Pazifisten verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt. Oft bezog man sich dabei auf die Verurteilungen der Justiz der Weimarer Jahre, dies ein weiterer Hinweis f\u00fcr die Kontinuit\u00e4t bei der Verfolgung von Pazifisten. Ihren H\u00f6hepunkt erreichte diese im 2. Weltkrieg. Unter den mindestens 12 000 Todesurteilen der Wehrmachtskriegsgerichtsbarkeit und den ungef\u00e4hr\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 16 000 Todesurteilen des Volksgerichtshofs und der Sondergerichte waren mehrere tausend Urteile, in denen die Schuld der Verurteilten allein oder zum Teil darin gesehen wurde, dass sie in \u00f6ffentlichen oder meist privaten \u00c4u\u00dferungen den Sinn des Krieges bezweifelt, auf seine Unmenschlichkeit hingewiesen oder an der M\u00f6glichkeit des \u00bbEndsieges\u00ab gezweifelt hatten. Einer der h\u00e4ufigsten mit Todesstrafe bedachten Tatbest\u00e4nde war die \u00bbWehrkraftzersetzung\u00ab. Hierhin geh\u00f6ren nat\u00fcrlich auch die F\u00e4lle der Hinrichtung von Soldaten, die durch \u00bbFahnenflucht\u00ab die Konsequenzen aus ihrer Einsicht gezogen hatten.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"aufarbeitung-nach-1945\">Aufar&shy;b&shy;ei&shy;tung nach 1945 <\/span><\/h2>\n<p>Die Erfahrungen des \u00bbDritten Reiches\u00ab und die schrecklichen Ergebnisse des zweiten deutschen Gro\u00dfversuchs in Sachen Militarismus h\u00e4tten f\u00fcr die Justiz der Bundesrepublik eine ausreichende Lektion sein sollen. Jedoch taten unsere Richter sich mitunter schon dann schwer, wenn es darum ging, die Verbrechen des Zweiten Weltkriegs aufzuarbeiten und Unrecht wiedergutzumachen, das Pazifisten durch Faschisten vor 1945 angetan worden war.<\/p>\n<p>Ein Dreher aus Bremen hatte im September 1939 einem Einberufungsbefehl aus Gewissensgr\u00fcnden nicht Folge geleistet und den Gestellungsbefehl zerrissen. Daf\u00fcr verurteilte ihn im folgenden Jahr ein Kriegsgericht zu 3 1\/2 Jahren Haft. Unter den Bedingungen der Haft und seines nachfolgenden Einsatzes bei einem der ber\u00fcchtigten Bew\u00e4hrungsbataillone erlitt er schwere Gesundheitssch\u00e4den. Eine Anwendung des Bundesentsch\u00e4digungsgesetzes wurde vom Bundesgerichtshof abgelehnt: zwar habe der Kl\u00e4ger den Kriegsdienst aus politischer Gegnerschaft zum Nationalsozialismus verweigert. Er d\u00fcrfe aber nicht jenen vorgezogen werden, die es \u00bbals ihre Pflicht angesehen haben, sich dem Wehrdienst, wie er von der staatlichen Gewalt von ihnen gefordert wurde, nicht zu entziehen\u00ab. Ebenfalls sei er (durch seine sp\u00e4tere Weigerung, Minen zu legen) seinen Kameraden in den R\u00fccken gefallen. Ein f\u00fchrender Jurist bemerkte dazu: \u00bbAuch der Unrechtsstaat, der den Gedanken der Gerechtigkeit t\u00e4glich verh\u00f6hnt, erf\u00fcllt doch &#8230; als Notdach ein Gebot der Rechtssicherheit.\u00ab[6]<\/p>\n<p>Ganz \u00e4hnlich billigte der Bundesgerichtshof in seinem Huppenkothen-Urteil[7] von 1956 SS-M\u00f6rdern die M\u00f6glichkeit zu, straflos Pazifisten und Widerstandsk\u00e4mpfer &#8212; darunter Dietrich Bonhoeffer &#8212; noch in den letzten Kriegstagen aufgrund einer in einer KZ-Baracke gef\u00fchrten \u00bbVerhandlung\u00ab standgerichtlich hinrichten zu lassen: insbesondere im Krieg habe der Staat ein \u00bbRecht auf Selbstbehauptung\u00ab. Im zweiten Weltkrieg habe sich Deutschland \u00bbin einem Kampf um Sein oder Nichtsein\u00ab befunden.<\/p>\n<p>In ihrem Obrigkeitsfetischismus gingen Richter nach 1945 soweit, dass sie Pazifisten nicht einmal gestatteten, sich ihrer Hinrichtung zu widersetzen: Nachdem er im Dezember 1943 vom Kriegsgericht wegen Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt war, war dem Journalisten Garbe die Flucht gelungen, wobei er einen Polizeibeamten mit Verletzungsfolge niederschlagen musste. Nach Kriegsende wurde er deshalb im Dezember 1946 vom Landgericht L\u00fcbeck[8] zu f\u00fcnf Monaten Gef\u00e4ngnis verurteilt: Das Todesurteil sei schlie\u00dflich rechtskr\u00e4ftig gewesen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"justiz-pazifismus-und-wiederaufruestung\">Justiz, Pazifismus und Wieder&shy;auf&shy;r&uuml;s&shy;tung <\/span><\/h2>\n<p>Ihren ersten Beitrag zur Aufr\u00fcstung der Bundesrepublik leistete die westdeutsche Justiz damit, dass sie die f\u00fchrenden Offiziere der Hitler-Wehrmacht fast s\u00e4mtlich von der Verfolgung der NS-Gewaltverbrechen ausnahm, obgleich sp\u00e4testens seit den N\u00fcrnberger Kriegsverbrecherprozessen die Beteiligung der Wehrmacht unter anderem an der Ermordung sowjetischer Kriegsgefangener, an der Vernichtung der j\u00fcdischen Bev\u00f6lkerung im Osten und anderer Bev\u00f6lkerungsgruppen bekannt war. Die Unt\u00e4tigkeit der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden d\u00fcrfte wesentlich damit zusammenh\u00e4ngen, dass entsprechende Strafverfahren sich auch gegen zahlreiche leitenden Offiziere der Bundeswehr h\u00e4tte richten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Aus den gleichen Gr\u00fcnden war die Justiz zur Stelle, als Pazifisten auf die personellen Kontinuit\u00e4ten zwischen den Armeen vor 1945 und ab 1949\/55 hinwiesen. Dies bekam auch <i>Lorenz Knorr <\/i>zu sp\u00fcren. In einer Rede im Juli 1961 in Solingen hatte er unter Namensnennung einige Gener\u00e4le der Bundeswehr als \u00bbNazi-Generale\u00ab und \u00bbMassenm\u00f6rder\u00ab bezeichnet. Er wurde zun\u00e4chst durch das Landgericht Wuppertal am 27.4.1964 zu 2000.- DM Geldstrafe verurteilt. Nachdem die Sache wegen eines prozessualen Fehlers an das Landgericht zur\u00fcckverwiesen worden war, h\u00e4tte Beweis \u00fcber die Behauptungen der Verteidigung zu der Verbrechensbeteiligung der Gener\u00e4le erhoben werden m\u00fcssen. Das Landgericht verschleppte das Verfahren \u00fcber acht Jahre, um sich dann am 3.5.1972 mit einer Einstellung wegen Geringf\u00fcgigkeit (\u00a7 153 StPO) aus der Aff\u00e4re zu ziehen[9]. Wir kennen dies Muster einer sich in auswegloser Lage befindlichen obrigkeitsstaatlichen Justiz bereits aus dem zweiten Verfahren gegen Rosa Luxemburg.<\/p>\n<p>Heute ist es an der Zeit, dass die Friedensbewegung bei noch intensiverer Befassung mit der Geschichte der Remilitarisierung der Bundesrepublik die der \u00d6ffentlichkeit fast unbekannten personellen Kontinuit\u00e4ten aufarbeitet und dabei, soweit belegbar, auf die Beteiligung an Massenmorden nicht nur der Wehrmacht im allgemeinen, sondern auch bestimmter, sp\u00e4ter ma\u00dfgeblich am Aufbau der Bundeswehr beteiligter Gener\u00e4le und anderer Offiziere hinweist. Angesichts des heutigen Standes der Rechtsprechung und der \u00f6ffentlichen Meinung zur Notwendigkeit einer solchen Aufarbeitung stehen juristische Bedenken nicht im Wege.<\/p>\n<p><b>*<\/b><\/p>\n<p>Die Erfahrungen vergangener Kriege bilden ein starkes psychologisches Hemmnis f\u00fcr neue Wiederaufr\u00fcstungsversuche. Deshalb versuchen Militaristen immer wieder, zur\u00fcckliegende Kriege auf die Ebene des Abstrakten und Verkl\u00e4rten zu heben. Neben Heldengedenktagen &#8212; heute \u00bbVolkstrauertag\u00ab unter theoretischer Einbeziehung auch anderer Opfer des Nationalsozialismus &#8212; dienen diesem Zweck vor allem Gefallenen-Ehrenmale, wobei der Staat sich anma\u00dft, selbst noch \u00fcber die Namen der Toten zu verf\u00fcgen. Hierzu allerdings musste der Bundesgerichtshof von seiner eigenen Rechtssprechung, wonach grunds\u00e4tzlich das Namensrecht auf die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen \u00fcbergeht, abweichen: Wie schon nach dem. Ersten Weltkrieg witterten auch nach dem Zweiten Weltkrieg gesch\u00e4ftst\u00fcchtige Unternehmer ein neues Gesch\u00e4ft. Um selbst noch den \u00bbHeldentod\u00ab gewinnbringend zu vermarkten, hausierten sie bei Gemeindeverwaltungen, um f\u00fcr die Aufstellung von Gedenktafeln f\u00fcr die Gefallenen zu werben. Dazu lie\u00dfen sie sich von den Gemeinden eine Art Lizenz ausstellen, deren Abgabe den Gemeinden infolge Privatisierung der Unkosten nicht schwer fiel: die gro\u00dfe Gedenktafel sollte kostenlos sein; finanziert wurde sie trickreich dadurch, dass Miniaturausgaben davon den Angeh\u00f6rigen der Gefallenen (zu \u00fcberh\u00f6hten Preisen) verkauft wurden. Die Hinterbliebenen konnten sich der Zumutung kaum entziehen, da die Haust\u00fcrvertreter \u00fcber eine Aufforderung der jeweiligen Gemeindedirektion verf\u00fcgten, in der \u00bbdie B\u00fcrger um eine vollst\u00e4ndige Beteiligung\u00ab gebeten wurden. Der Bundesgerichtshof unterst\u00fctzte diese unlautere Werbung, indem er sich weigernden Angeh\u00f6rigen gegen\u00fcber den Firmen das Recht absprach, sich gegen die Aufnahme des Namens in die Tafel zu wehren, sei es um den Namen nicht in den Dienst einer unreflektierten Kriegsverkl\u00e4rung stellen zu m\u00fcssen. In seinem Urteil vom 5.12.1958[10] stellte er dem Namensrecht des Toten und der Angeh\u00f6rigen \u00bbrangh\u00f6here Interessen der Allgemeinheit\u00ab, das Herkommen und die Genehmigung durch die Gemeinde gegen\u00fcber. Schlie\u00dflich habe sich das Schicksal der Gefangenen \u00bbim Dienste der Gemeinschaft\u00ab erf\u00fcllt.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"flankenschutz-fuer-die-remilitarisierung\">Flanken&shy;schutz f&uuml;r die Remili&shy;ta&shy;ri&shy;sie&shy;rung<\/span><\/h2>\n<p>Besonders gefordert musste eine staatstreue, die Aufr\u00fcstung bejahende Justiz sich sehen, wenn es galt, einem sich in der Bev\u00f6lkerung gegen die Remilitarisierung regenden Widerstand den Boden zu entziehen. Nach den Erfahrungen zweier Weltkriege musste sich die Justiz zwar subtilerer Mittel bedienen als die Justiz zwischen 1919 und 1933 doch stand ihr im Vergleich zur Weimarer Republik seit 1950 ein ge\u00e4ndertes (teils aus dem NS-Staat \u00fcbernommenes) politisches Strafrecht zu Gebote, dessen Hauptmerkmal der sog. \u00bbvorverlegte Staatsschutz\u00ab war.<\/p>\n<p>Ein ernsthafter Gegner der Wiederaufr\u00fcstung waren die seit 1951 gebildeten \u00bbAussch\u00fcsse f\u00fcr Volksbefragung\u00ab unter dem Dach des \u00bbHauptausschusses f\u00fcr Volksbefragung\u00ab. Diese hatten rund 72 000 Aktionen in Betrieben, Wohnvierteln und D\u00f6rfern durchgef\u00fchrt, bei denen sich ann\u00e4hernd zehn Millionen B\u00fcrger gegen die Aufr\u00fcstung und f\u00fcr den Abschluss eines Friedensvertrages ausgesprochen hatten. Diesem Versuch, die Bev\u00f6lkerung in die politische Willensbildung in einer Existenzfrage einzubeziehen, schob der Bundesgerichtshof einen Riegel vor. In dem Prozess gegen Funktion\u00e4re des Hauptausschusses (Neumann, Bickel und Bechtel) verh\u00e4ngte er Gef\u00e4ngnisstrafen mit der Konstruktion, sie h\u00e4tten \u00bbHetze\u00ab gegen die Bundesregierung und die oppositionelle SPD betrieben, und zwar \u00bbmittels einer bestimmten Methode\u00ab systematisch, so dass die Aussch\u00fcsse als \u00bbkriminelle Vereinigung\u00ab im Sinne der \u00a7\u00a7 90 a, 129 StGB anzusehen seien[11]. Zur Strategie der Justiz geh\u00f6rte es, dass die Anklage ausschlie\u00dflich Kommunisten herausgriff, um damit den Anschein zu erwecken, es ginge nur um die Bek\u00e4mpfung kommunistischer Propaganda, nicht aber pazifistischer Bestrebungen. Insgesamt wurden im Verlauf der Volksbefragung 7321 Helfer verhaftet, \u00fcber 1000 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies und die st\u00e4ndigen Bem\u00fchungen der Bundesregierung, die Volksbefragungsaktion als kommunistisch und von Moskau gesteuert zu diffamieren, hatte schlie\u00dflich das Ergebnis, dass fast alle Nichtkommunisten aus den zun\u00e4chst von vielen gesellschaftlichen Gruppen unterst\u00fctzten Volksbefragungsaussch\u00fcssen austraten &#8212; bis in der Tat schlie\u00dflich nur noch ein harter Kern von Kommunisten \u00fcbrig blieb.<\/p>\n<p>Nach einem \u00e4hnlichen Muster ging die Justiz in dem Verfahren gegen das 1949 gegr\u00fcndete Friedenskomitee vor. In diesem umfangreichsten politischen Prozess jener Jahre verurteilte das Landgericht D\u00fcsseldorf am 8. April 1960 nach 56-t\u00e4giger Verhandlung die Angeklagten zu Gef\u00e4ngnisstrafen.<\/p>\n<p>Obgleich die Geschichte den Warnern, wie Ossietzky, recht gegeben hat, hat die bundesdeutsche Justiz daraus keine nachhaltigen Lehren gezogen. Insbesondere hat sie, im Paetsch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts[12]; die unter anderem gegen Ossietzky angewandte Rechtsprechung des Reichsgerichts zum illegalen Staatsgeheimnis \u00fcbernommen. F\u00fcr den Milit\u00e4rbereich engte das Bundesverfassungsgericht die M\u00f6glichkeit zur demokratischen Information und Pressekritik noch st\u00e4rker ein, indem es bereits im \u00bbSpiegel-Urteil\u00ab[13] ausf\u00fchrte: \u00bbDas Informationsbed\u00fcrfnis tritt (im Bereich der milit\u00e4risch-technischen Einzelheiten) zur\u00fcck, einmal weil die Leser mangels zureichender Fachkenntnisse sich ein selbst\u00e4ndiges Urteil ohnehin nicht bilden k\u00f6nnen, zum anderen, weil sie dieser Erkenntnisse zu ihrer politischen Urteilsbildung auch nicht bed\u00fcrfen.\u00ab<\/p>\n<p><b>* <\/b><\/p>\n<p>Mitunter konnte sich die Justiz ein weniger scharfes Vorgehen gegen\u00fcber Pazifisten erlauben. Militaristen k\u00f6nnen mit dem erreichten R\u00fcstungsstand zufrieden sein, die \u00bbGefahr\u00ab einer internationalen Abr\u00fcstung ist nicht in Sicht: da ist auch der Repressionsbedarf gegen\u00fcber Pazifisten geringer geworden.<\/p>\n<p>So ist es, soweit ersichtlich, bislang noch nicht wieder zu einer Verurteilung wegen Wehrkraftzersetzung (\u00a7 89 StGB &#8212; heute als \u00bbverfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr\u00ab bezeichnet) gekommen. Hartn\u00e4ckige Versuche dazu hat es allerdings bereits gegeben. So wurde der Arzt Carl Christian Ebell aus Mainz vor der Staatsschutzkammer (!) des Landesgerichts Koblenz wegen eines von ihm verteilten Flugblatts angeklagt[14], in dem es unter anderem hie\u00df: \u00bbWir Soldaten und Reservisten der Bundeswehr &#8230; lieben unser Land und lehnen es daher ab, dieses Land in den Krieg zu f\u00fchren, Werkt\u00e4tige anderer V\u00f6lker zu t\u00f6ten und Frauen und M\u00fcttern S\u00f6hne und M\u00e4nner zu nehmen &#8230; Wir wenden uns gegen jede Form der Kriegshetze und aggressiver Kriegspolitik.\u00ab Nach einigem Hin und Her zwischen Landgericht und Oberlandesgericht sprach die Strafkammer in Koblenz Ebell schlie\u00dflich frei.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"den-untergang-in-ruhe-und-ordnung-abwarten\">Den Untergang in Ruhe und Ordnung abwarten<\/span><\/h2>\n<p>Das Hauptkonfliktfeld zwischen Justiz und Pazifismus bietet sich seit einigen Jahren im Bereich der Sitzblockaden und \u00e4hnlich demonstrativer Regelverletzungen. Hierzu ist in fr\u00fcheren Ausgaben der \u00bbVorg\u00e4nge\u00ab das N\u00f6tige gesagt worden[15]. F\u00fcr den vorliegenden Zusammenhang soll die bewusstseinsgespaltene, im Ergebnis aber machtstaatliche Logik der Mehrheitsjustiz lediglich mit einem Beispiel beleuchtet werden: In einer Entscheidung vom M\u00e4rz 1985 bezeichnet das Landgericht Stuttgart die \u00bbStationierung der Pershing-Raketen f\u00fcr verh\u00e4ngnisvoll\u00ab; dadurch seien die Bewohner, der Bundesrepublik st\u00e4ndig \u00bban Leib und Leben gef\u00e4hrdet\u00ab.<\/p>\n<p>Schlimmer noch sei aber die Gefahr, dass \u00bbdie Rechtsordnung \u00fcberhaupt aufgegeben wird.\u00ab Deshalb m\u00fcsse die drohende Katastrophe in Ruhe und Ordnung abgewartet werden: \u00bbEine Rechtsgemeinschaft gibt sich selbst auf, wenn sie aus Angst vor einer bef\u00fcrchteten Katastrophe beginnt, ihre eigenen Regeln nicht mehr zu beachten, da dies &#8212; auf andere Weise &#8212; zur sicheren Katastrophe f\u00fchrt.\u00ab Unverkennbar wirkt hier die u.a. aus dem erw\u00e4hnten Huppenkothen-Urteil bekannte Theorie von dem \u00bbRecht des Staates zur Selbstbehauptung\u00ab und seiner \u00bbNotdach\u00ab-Funktion weiter: den Milit\u00e4rs wird ein Freibrief f\u00fcr die aberwitzigsten Kriegsvorbereitungsma\u00dfnahmen zugestanden.<\/p>\n<p>In eine solche Ablehnung jeder heute verbleibenden effektiven Demonstrationsm\u00f6glichkeit gegen die ins Kalk\u00fcl gezogene Vernichtung der Menschheit f\u00fcgt es sich, wenn die Finanzgerichte nicht einmal einen &#8212; auf einen dem R\u00fcstungsetat entsprechenden Teil der Abgaben &#8212; beschr\u00e4nkten Steuerboykott zulassen[16].<\/p>\n<p><b>*<\/b><\/p>\n<p>In besonders auff\u00e4lliger Weise stellte sich die Hildesheimer Staatsanwaltschaft auf die Seite des Milit\u00e4rs[17]: Der Rechtsreferendar Willi Schmitt hatte anl\u00e4sslich der Herbstman\u00f6ver 1985 sein Geh\u00f6ft in Br\u00fcggen f\u00fcr ein \u00bbFriedenscamp\u00ab zur Verf\u00fcgung gestellt. Nach seiner und anderer Zeugen Darstellung (die Zeugen der Bundeswehr waren lediglich von den eigenen Dienstvorgesetzten vernommen worden) war ein Reserveoffizier zur Nachtzeit in das Haus Schmitts mit vorgehaltener Pistole eingedrungen und hatte ihn bei einem erneuten \u00bbBesuch\u00ab in Begleitung von drei Soldaten mit einem Klappspaten bearbeitet und in bedrohlicher. Weise gew\u00fcrgt. Die Verletzungsfolgen waren u.a. durch ein \u00e4rztliches Attest bewiesen. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim ergriff zun\u00e4chst Partei f\u00fcr die Bundeswehr, indem sie das Verfahren gegen die Bundeswehrangeh\u00f6rigen einstellte, obgleich u.a. die Gr\u00fcnde, aus denen der Offizier das Grundst\u00fcck aufgesucht haben wollte, \u00fcberaus dubios waren (man habe nach dem Verbleib eines Panzers forschen wollen usw.). Schlimmer noch war es, dass die Staatsanwaltschaft stattdessen Anklage gegen Willi Schmitt wegen gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und falscher Verd\u00e4chtigung erhob. Die Strafkammer in Hildesheim lie\u00df die Anklage zu, er\u00f6ffnete die Hauptverhandlung und bestimmte den Termin zur Hauptverhandlung auf den 23.9.1985. Nach einem hart an die Grenze der N\u00f6tigung gehenden Versuch, Schmitt zu einem Einverst\u00e4ndnis zu einer Verfahrenseinstellung gegen empfindliche Geldbu\u00dfe zu bewegen, stellte die Strafkammer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne jegliche Auflage wegen Geringf\u00fcgigkeit (\u00a7 153 StPO) ein. Bei unver\u00e4nderter Beweislage rechnete man offensichtlich nun mit einem Freispruch, der die Bundeswehr in ein schlechtes Licht gestellt h\u00e4tte. Allerdings hat hier offensichtlich die starke Publizit\u00e4t des Skandals die Justiz zu einem \u00dcberdenken des Falles veranlasst.<\/p>\n<p>Geradezu an Rechtsmethoden des \u00bbDritten Reiches\u00ab erinnert der Versuch der Staatsanwaltschaften Hannover und Hildesheim, sog. \u00bbLangsamfahrern\u00ab, die bei den Herbstman\u00f6vern 1984 den Man\u00f6ververkehr aufzuhalten suchten, die Fahrerlaubnis zu entziehen. \u00c4hnlich hatte das Preu\u00dfische Oberverwaltungsgericht im Jahre 1937 B\u00fcrgern, deren \u00bbstaatsfeindliche Einstellung\u00ab bekannt war, den F\u00fchrerschein versagt[18].<\/p>\n<p><b>* <\/b><\/p>\n<p>Bei der Abwehr des Pazifismus begn\u00fcgt sich die Justiz nicht mit dem strafrechtlichen Instrumentarium, sondern geht gelegentlich auch mit Hilfe der &#8212; Gesinnungspr\u00fcfungen zulassenden &#8212; Berufsverbotspraxis gegen Pazifisten vor. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem P\u00e4dagogen Gerhard Bitterwolf die Einstellung als Lehrer u.a. mit der Begr\u00fcndung versagt, er sei bayerischer Landesvorsitzender der Deutschen Friedensunion (DFU)[19]. Nach dem bew\u00e4hrten Muster wurde hier wieder einmal der Kommunismusverdacht ins Spiel gebracht. Auch im Fall des Lehramtsbewerbers Heinrich H\u00e4berlein war f\u00fcr das in erster Instanz ergangene Berufsverbotsurteil (Verwaltungsgericht Ansbach v. 10.1.1978) nach Einsch\u00e4tzung vieler Beobachter mit entscheiden, dass dieser Landesvorsitzender der Sektion Bayern der Deutschen Friedensgesellschaft &#8212; Verein der Kriegsgegner (DFG-VK) war.<\/p>\n<p>Ein Beispiel besonderer Verwilderung bei der Bek\u00e4mpfung eines politischen Gegners und Pazifististen ist das Berufsverbotsurteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Postbeamten Hans Peter. Darin hat das Gericht Ansto\u00df daran genommen, dass Peter sich nicht von einer schlagwortartigen Passage des DKP-Programms von 1978 distanzieren wollte, in dem u.a. vom Einfluss neonazistischer und militaristischer Kr\u00e4fte in der Bundesrepublik die Rede war.<\/p>\n<p><b>* <\/b><\/p>\n<p>Grobe Suchraster passen allerdings nicht mehr recht zu einem Vokabular, das im Zeichen immer k\u00fcrzerer Vorwarnzeichen das bramarbasierende Get\u00f6n der wilhelminischen \u00c4ra gegen eine sich n\u00fcchtern gebende pseudologische Argumentation ausgetauscht hat. Fragt man nach den hinter formaler Logik stehenden Vorverst\u00e4ndnissen, so findet man aber militaristische Positionen auch und gerade dort, wo man sie am allerwenigsten vermuten sollte: beim Bundesverfassungsgericht, vor allem bei dessen zweiten Senat mit dem unter sozialdemokratischer Etikettierung in das Gericht gelangten Pr\u00e4sidenten Dr. Wolfgang Zeidler. Wie soll man anders ein Kriegsdienstverweigerer diskriminierendes Urteil[21] werten, das ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht &#8212; das Recht auf Kriegsdienstverweigerung &#8212; hinter ein erst von den Karlsruher Richtern konstruiertes \u00bbungeschriebenes\u00ab Prinzip zur\u00fccktreten l\u00e4sst, n\u00e4mlich eine angebliche Grundentscheidung f\u00fcr eine \u00bbfunktionsf\u00e4hige Landesverteidigung\u00ab? Eine Verbeugung vor der milit\u00e4rischen Staatsraison bedeutet auch das Karlsruher Pershing-Urteil vom 18.12.1984[22]. Ein schlimmes Beispiel f\u00fcr verfassungsferne Begriffsakrobatik und zugleich &#8211; f\u00fcr die totale Unf\u00e4higkeit solcher Richter, sich in die Gewissensproblematik von Kriegsdienstverweigerern hineinzuversetzen, hat das Bundesverfassungsgericht in den Nichtannahmebeschl\u00fcssen[23] zur Mehrfachbestrafung von Totalverweigerern vom Dezember 1982 geliefert.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-justiz-nicht-aufgeben\">Die Justiz nicht aufgeben!<\/span><\/h2>\n<p>Den vielen gegen Pazifisten gerichteten Entscheidungen stehen freilich solche gegen\u00fcber, in denen die Richter die ihnen garantierte Unabh\u00e4ngigkeit wahrnehmen und sich in sorgf\u00e4ltig begr\u00fcndeten Entscheidungen mit den durch Hochr\u00fcstung und demokratische Gegenwehr aufgeworfenen Fragen intensiv auseinandersetzen. Hierhin geh\u00f6ren etwa Urteile, die den N\u00f6tigungstatbestand bei blo\u00df \u00bbpassiver Resistenz\u00ab demonstrativen Charakters (z.B. Sitzstreikdemonstrationen) als nicht erf\u00fcllt ansehen[24] oder sich &#8212; gegen\u00fcber Totalverweigerern &#8212; dem verfassungsrechtlichen Verbot der Doppelbestrafung verpflichtet f\u00fchlen. Solche Urteile stammen meist von Amts- und Landgerichten. Wenn diese Entscheidungen aus diesem Grunde oft keine Rechtskraft erlangen, so zwingen sie doch ihre Kollegen zu pr\u00e4ziserem Argumentieren und setzen sie der \u00f6ffentlichen Kritik aus.<\/p>\n<p>Dem entsprechen Ver\u00e4nderungen in der Einstellung der Richterschaft insgesamt. Auf der einen Seite gibt es zwar noch immer viele Richter und Staatsanw\u00e4lte, die sich dem Milit\u00e4rbereich n\u00e4her f\u00fchlen als denjenigen, die aus der Erkenntnis der Bedrohung Konsequenzen gezogen sehen m\u00f6chten; immerhin war es &#8212; absto\u00dfend genug &#8212; doch nur eine kleine Minderheit von Juristen, die sich aus freien St\u00fccken f\u00fcr die mit konspirativer Heimlichkeit vorbereitete Kriegsgerichtsbarkeit des Dritten Weltkrieges zur Verf\u00fcgung gestellt und an entsprechenden Planspielen beteiligt haben. Auf der anderen Seite sind es inzwischen mehr als tausend Richter und Staatsanw\u00e4lte, die sich aktiv gegen die Hochr\u00fcstung engagieren, unter anderem in den beiden Foren \u00bbRichter und Staatsanw\u00e4lte f\u00fcr den Frieden\u00ab von 1983 in Bonn und 1985 in Kassel[25] oder an Unterschriftenaktionen, dies ungeachtet versuchter dienstlicher Ma\u00dfregelungen. Bei der n\u00f6tigen Entwicklung eines neuen richterlichen Selbstverst\u00e4ndnisses kommt dem R\u00fcckhalt, den solche Richter in Organisationen wie dem Richterratschlag oder bei den gewerkschaftlich organisierten Richtern finden, allerdings ebenso gro\u00dfe Bedeutung zu wie dem Gef\u00fchl der Solidarit\u00e4t mit den Organisationen der R\u00fcstungsgegner. Schon aus diesem Grunde und um auch mit innerlich noch schwankenden Richtern ins Gespr\u00e4ch zu kommen, sollten Friedensfreunde die Richterschaft nicht pauschal abschreiben, sondern nach M\u00f6glichkeit verst\u00e4rkter Zusammenarbeit zwischen den pazifistischen Gruppen der verschiedenen Berufe suchen.<\/p>\n<p>[1] Die Belege f\u00fcr Fundstellen sind auf das N\u00f6tigste beschr\u00e4nkt worden, um den Anmerkungsapparat klein zu halten und weil einige der genannten Entscheidungen nicht oder an nur schwer zug\u00e4nglicher Stelle ver\u00f6ffentlicht sind. Der Verfasser ist aber bereit, auf Anfrage Einzelheiten mitzuteilen. &#8212; Insgesamt wird f\u00fcr das Thema auf folgende Ver\u00f6ffentlichungen verwiesen: <i>Hartmut Donat\/Karl Holl<\/i>, Die Friedensbewegung (Hermes Handlexikon), D\u00fcsseldorf 1983; <i>Helmut Donat\/ Johann P. Tammen<\/i>, Friedenszeichen &#8212; Lebenszeichen, Pazifismus zwischen Ver\u00e4chtlichmachung und Rehabilitierung, Bremerhaven 1982 (insbesondere mit Beitrag von Ingo M\u00fcller \u00bbPazifimus und Justiz\u00ab)<\/p>\n<p>[2] Vgl. u.a. <i>H. Hannover\/E. Hannover-Dr\u00fcck<\/i>, Politische Justiz 1918 &#8212; 1933, 2. Aufl., Hamburg 1977<\/p>\n<p>[3] Urteile Sch\u00f6ffengericht Wetzlar und Landgericht Limburg; in: Demokratie und Recht, 1983, S. 97 ff und 102 ff &#8212; In einem weiteren Verfahren wurde Stowasser zwar am 31.10.1984 wegen \u00e4hnlicher \u00c4u\u00dferungen verurteilt, diese waren diesmal aber auf einen namentlich genannten Oberleutnant gem\u00fcnzt.<\/p>\n<p>[4] Vgl. u.a. <i>Ingo M\u00fcller <\/i>in: Festschrift f\u00fcr Richard Schmid, Baden-Baden 1985, S. 297 ff<\/p>\n<p>[5] BGH NJW 1962, 195<\/p>\n<p>[6] Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium Dr. Gerhard Erdsiek , NJW 1962, S. 192<\/p>\n<p>[7] Das in der Bundesrepublik nie amtlich ver\u00f6ffentlichte Urteil ist teilweise abgedruckt bei <i>J\u00f6rg Friedrich<\/i>, Freispruch f\u00fcr die Nazi-Justiz, Reinbek 1983, S. 218 ff<\/p>\n<p>[8] Best\u00e4tigt vom Oberlandesgericht Kiel, S\u00fcddeutsche Juristenzeitung 1947, S. 326<\/p>\n<p>[9] Vgl. <i>H. Hannover<\/i>, Klassenherrschaft und Politische Justiz, 2. Aufl., Hamburg 1978, S. 92 &#8212; Lorenz Knorr war bis 1960 Bundessekret\u00e4r der sozialistischen Jugend, dann Mitorganisator zahlreicher Friedensinitiativen<\/p>\n<p>[10] NJW 1959, S. 525. &#8212; Um \u00e4hnliche Fragen geht es in der verwaltungsgerichtlichen Klage der Angeh\u00f6rigen des Oberst Eberhard Finckh gegen die Benennung der \u00bbEberhard-Finckh-Kaserne\u00ab in Gro\u00dfengstingen. Vgl. dazu Demokratie und Recht 1985, S. 483 ff<\/p>\n<p>[11] Zu den Prozessen der Mitglieder der \u00bbAussch\u00fcsse f\u00fcr Volksbefragung\u00ab und des \u00bbFriedenskomitees\u00ab vgl. <i>Alexander von Br\u00fcnneck<\/i>, Politische Justiz gegen Kommunisten in der BRD 1949 &#8212; 1968, Frankfurt 1978, S. 62 ff, 83, 146 ff; <i>H. Hannover<\/i>, in: Demokratie und Recht 1985, S. 290 ff<\/p>\n<p>[12] NJW 1970, S. 1498. &#8212; Paetsch wurde vom Bundesgerichtshof zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er die verfassungswidrige Abh\u00f6rpraxis der f\u00fcnfziger Jahre an die \u00d6ffentlichkeit gebracht hatte<\/p>\n<p>[13] NJW 1966, 5. 1603, 1613<\/p>\n<p>[14] Einzelheiten bei <i>U. Vultejus<\/i>, Kampfanzug unter der Robe, Hamburg 1984, S. 123 f<\/p>\n<p>[15] Vgl. u.a. S. Ott, in: Vorg\u00e4nge, Bd. 75, S. 6 f<\/p>\n<p>[16] nach: Der Spiegel Nr. 13\/1985, S. 173 ff, 192<\/p>\n<p>[17] Urteil des Finanzgerichts K\u00f6ln, NJW 1985, S. 3040<\/p>\n<p>[18] Vgl. TAZ v. 25.9.1984; Der Spiegel v. 1.10.1984<\/p>\n<p>[19] Verkehrsrechtliche Abhandlungen 1937, S. 319. &#8212; in den Herbstman\u00f6verf\u00e4llen blieb es schlie\u00dflich bei einem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 14.3.1985 &#8212; IV Qs 37\/85 &#8212;, wonach blo\u00dfes \u00bbLangsamfahren\u00ab keine \u00bbcharakterliche Eignung\u00ab zum Autofahren begr\u00fcndet<\/p>\n<p>[20] Vgl. Frankfurter Rundschau vom 14.11.1985. &#8212; \u00dcber zwei weitere F\u00e4lle berichtet <i>P. Grottian <\/i>in Vorg\u00e4nge, 1983, Heft 2\/3, S. 100 ff<\/p>\n<p>[21] Vgl. Vorg\u00e4nge 1983, Heft 2\/3, S. 3, 59, 67, 140, 160; Heft 64\/65, S. 43; Heft 75, S. 6 f<\/p>\n<p>[22] Urteil vom 24.4.1985, NJW 1985, S. 1519. &#8212; Vgl. dazu <i>Bubenzer<\/i>, Demokratie und Recht 1985, S. 257 f. &#8212; Zum KdV-Urteil des BVerfGer. vom 17.4.1978 vgl. <i>Eckert<\/i>, Kritische Justiz 1983, S. 215 ff<\/p>\n<p>[23] NJW 1985, S. 603<\/p>\n<p>[24] Beschluss des BVerfG vom Dezember 1982. &#8212; Das Landgericht Frankfurt wertete die \u00dcberzeugungst\u00e4terschaft des Totalverweigerers Bausenwein, mit der er sich zum \u00bbWortf\u00fchrer\u00ab der Totalverweigerer gemacht habe, sogar straferschwerend; \u00e4hnlich das Amtsgericht Philipsburg in einem Totalverweigererurteil vom 24.9.1985<\/p>\n<p>[25] Z.B. Amtsgericht Stade, \u00bbDemokratie und Recht\u00ab 1985, S. 348; Landgericht Heidelberg v. 29.1.1986, vgl. FR v. 31.1.1986, zu dem Problem vgl. Vorg\u00e4nge 79\/1986, S. 140 ff<\/p>\n<p>[26] Erw\u00e4hnt seien hier nur die Urteile der Amtsgerichte M\u00fcnster, NJW 1985, S. 213; Reutlingen in \u00bbStrafverteidiger\u00ab 1985, S. 62; Stuttgart, Kritische Justiz 1983, S. 430 und des Amtsgericht Frankfurt in \u00bbBetrifft Justiz\u00ab 1985, Heft 3. &#8212; Zu erw\u00e4hnen ist hier auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.12.1984 zur Wirkungslosigkeit einer auf die Weigerung eines Druckers, kriegsdienstverherrlichende Schriften zu drucken, ausgesprochenen K\u00fcndigung<\/p>\n<p>[27] Zum 2. Friedensforum in Kassel vgl. \u00bbBetrifft Justiz\u00ab 1985, Heft 4, S. 149 ff<\/p>\n<p>[28] Vgl. Lausnicker, \u00bbBetrifft Justiz\u00ab 1985, S. 51 ff; Dammann, in \u00bbDemokratie und Recht\u00ab, 1985, S. 388 ff<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[609],"publikationen":[1270],"class_list":["post-12364","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-helmut-kramer","publikationen-80-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Justiz und Pazifismus - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/80-vorgaenge\/publikation\/justiz-und-pazifismus\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Justiz und Pazifismus - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Eine historische Betrachtung; aus: vorg\u00e4nge Nr. 80, Heft 2\/1986, S. 58-72 Zu den traditionellen Wesensz\u00fcgen der deutschen Justiz geh\u00f6rt bekanntlich die Obrigkeitsmentalit\u00e4t in dem Sinne, dass Juristen sich im Konflikt zwischen Macht und Freiheit \u00fcberwiegend auf die Seite der Machthaber geschlagen haben. Diese Justizpraxis erreichte ihre H\u00f6hepunkte in Prozessen mit milit\u00e4rpolitischem Hintergrund, insbesondere dann, wenn [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/80-vorgaenge\/publikation\/justiz-und-pazifismus\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2021-08-24T19:47:35+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"31\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/80-vorgaenge\\\/publikation\\\/justiz-und-pazifismus\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/80-vorgaenge\\\/publikation\\\/justiz-und-pazifismus\\\/\",\"name\":\"Justiz und Pazifismus - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"1986-03-31T14:25:00+00:00\",\"dateModified\":\"2021-08-24T19:47:35+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/80-vorgaenge\\\/publikation\\\/justiz-und-pazifismus\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/80-vorgaenge\\\/publikation\\\/justiz-und-pazifismus\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/80-vorgaenge\\\/publikation\\\/justiz-und-pazifismus\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge 80\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/80-vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Justiz und Pazifismus\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Justiz und Pazifismus - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/80-vorgaenge\/publikation\/justiz-und-pazifismus\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Justiz und Pazifismus - Humanistische Union","og_description":"Eine historische Betrachtung; aus: vorg\u00e4nge Nr. 80, Heft 2\/1986, S. 58-72 Zu den traditionellen Wesensz\u00fcgen der deutschen Justiz geh\u00f6rt bekanntlich die Obrigkeitsmentalit\u00e4t in dem Sinne, dass Juristen sich im Konflikt zwischen Macht und Freiheit \u00fcberwiegend auf die Seite der Machthaber geschlagen haben. Diese Justizpraxis erreichte ihre H\u00f6hepunkte in Prozessen mit milit\u00e4rpolitischem Hintergrund, insbesondere dann, wenn [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/80-vorgaenge\/publikation\/justiz-und-pazifismus\/","og_site_name":"Humanistische Union","article_modified_time":"2021-08-24T19:47:35+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"31\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/80-vorgaenge\/publikation\/justiz-und-pazifismus\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/80-vorgaenge\/publikation\/justiz-und-pazifismus\/","name":"Justiz und Pazifismus - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"1986-03-31T14:25:00+00:00","dateModified":"2021-08-24T19:47:35+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/80-vorgaenge\/publikation\/justiz-und-pazifismus\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/80-vorgaenge\/publikation\/justiz-und-pazifismus\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/80-vorgaenge\/publikation\/justiz-und-pazifismus\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge 80","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/80-vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Justiz und Pazifismus"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/12364","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=12364"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=12364"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=12364"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=12364"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=12364"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}