{"id":12366,"date":"2004-03-02T19:30:00","date_gmt":"2004-03-02T18:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/kein-abschied-vom-staat\/"},"modified":"2021-08-28T23:34:19","modified_gmt":"2021-08-28T21:34:19","slug":"kein-abschied-vom-staat","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-165\/publikation\/kein-abschied-vom-staat\/","title":{"rendered":"Kein Abschied vom Staat"},"content":{"rendered":"<p>Das Verh\u00e4ltnis von Polizei und privaten Sicherheitsdiensten<\/p>\n<p>aus: Vorg\u00e4nge Nr. 165 ( Heft 1\/2004), S.40-48<\/p>\n<p>F\u00fcr die einen stellen sie eine Bedrohung von Demokratie und Rechtsstaat dar, f\u00fcr die anderen erh\u00f6hen sie die Sicherheit in &#8222;Angstr\u00e4umen&#8221; wie der U-Bahn: Private Sicherheitsdienste (PSD) sieht man \u00fcberall in der Stadt, auf Stra\u00dfen, Pl\u00e4tzen, in Verkehrsmitteln und vor Kaufh\u00e4usern. Wenn die Privaten im \u00f6ffentlichen Raum aktiv werden, stellt sich die Frage nach dem Verh\u00e4ltnis zwischen polizeilicher Schutzmacht und privater Sicherheit ganz konkret. Kann man sich noch sicher sein, dass die Polizei im Notfall zu Hilfe eilt oder muss man sich an eine kommerzielle Firma wenden? Kommt der Staat seiner Schutzverpflichtung noch nach oder zieht er sich zur\u00fcck von seiner Aufgabe der Sicherheitsgew\u00e4hrleistung, die seine grundlegende Legitimation darstellt? Im Sicherheitsbereich besteht der Staat seine Bew\u00e4hrungsprobe &#8211; oder auch nicht: Wenn er hier versagt, ist seine Existenzberechtigung in Frage gestellt. Weist das Auftreten von privaten Sicherheitsdiensten in diese Richtung? Wird das Gewaltmonopol durch die Privaten gef\u00e4hrdet?<\/p>\n<h5><span id=\"das-fallbeispiel-berlin1\">Das Fallbei&shy;spiel Berlin[1]<\/span><\/h5>\n<p>Das Vordringen der PSD in den \u00f6ffentlichen Raum, also der Prozess, den man als &#8222;Privatisierung \u00f6ffentlicher Sicherheit&#8221; bezeichnet, l\u00e4sst sich in Berlin besonders gut beobachten (vgl. Kirsch 2003: 29-106). In der Hauptstadt scheint sich die Polizei aus dem Schutz der \u00f6ffentlichen Sicherheit zur\u00fcckzuziehen und ihre sie legitimierende Aufgabe an die Privaten \u00fcbergeben zu haben. PSD treten hier an manchen Stellen so dominant auf, dass man den Eindruck erh\u00e4lt, man k\u00f6nne auf die Polizei verzichten.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"a-s-bahn\">a) S-Bahn<\/span><\/h2>\n<p>Am sichtbarsten sind die Wachleute bei der Sicherung des Bahnbetriebs. \u00dcblicher Weise stehen sie schweigend in den Z\u00fcgen oder auf den Bahnsteigen. Man kann sie nach dem Weg fragen oder sie wollen die Fahrausweise sehen. Meistens bleiben sie unauff\u00e4llig und im Hintergrund. Der Wachmann ist ein Faktotum, das f\u00fcr alle Problemlagen des Bahnbetriebs zust\u00e4ndig ist. Was ihn dennoch zur zentralen Figur macht, ist der Um-stand, dass ihm vom Betreiber das Recht zur Durchsetzung des Hausrechts \u00fcbertragen wurde. Bei diesem Auftrag handelt sich um das Gegenst\u00fcck zu dem der helfenden Dienstleistung f\u00fcr den Bahnkunden. Und dieses Gegenst\u00fcck bekommen immer die selben Personengruppen zu sp\u00fcren: Obdachlose, Drogens\u00fcchtige und Punker mit ihren Hunden werden zum Ziel der &#8222;Verdr\u00e4ngungsarbeit&#8221;.<\/p>\n<p>Charakteristisch bei dieser T\u00e4tigkeit ist, dass die Wachleute immer ohne den Einsatz k\u00f6rperlicher Gewalt zu ihrem Ziel gelangen. Man spricht die Unerw\u00fcnschten an, man bittet, fordert auf, droht. Und die Angesprochenen folgen. Denn selbst wenn die Wachleute einmal nicht darauf bestehen, dass ihrer Anweisung Folge geleistet wird, wird wenig sp\u00e4ter ein anderer Wachmann auftauchen, der die Aussteiger in der gleichen Weise bel\u00e4stigt. Und wenn es sein muss, dann ruft der Wachmann \u00fcber seine Leitstelle die Polizei, die wenig sp\u00e4ter vor Ort erscheint und den Willen des Wachpersonals exekutiert.<\/p>\n<p>Das selbe gilt f\u00fcr die Ladenbesitzer in den Bahnh\u00f6fen, deren Sicherheitsdienste die Polizei f\u00fcr die Strafverfolgung bei Ladendiebstahl instrumentalisieren. Die Kommunikationswege zwischen den Wachfirmen und der Polizei sind kurz. Bei der Berliner 5-Bahn ist man detailliert \u00fcber die Zust\u00e4ndigkeiten der einzelnen Polizeiabschnitte f\u00fcr das Streckennetz informiert und auch der BGS ist in diese Planung einbezogen. So folgt den Wachleuten wie ein Schatten das Gewaltmonopol.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"b-u-bahn\">b) U-Bahn<\/span><\/h2>\n<p>In der U-Bahn streifen zahlreiche Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes umher. Im Wesentlichen tun sie das selbe wie die Kollegen von der S-Bahn, und der Kontakt zur Polizei kommt auf die selbe Weise zustande. Doch die Situation unter der Erde ist etwas komplexer, denn nicht nur hat der U-Bahn-Betreiber BVG einen Fremddienstleister beauftragt, sondern unterh\u00e4lt zus\u00e4tzlich noch eigenes Ordnungspersonal, den mobilen Ordnungsdienst (MOd).<\/p>\n<p>Die Verbindung der Wachleute, zu denen formal und inhaltlich auch die MOd geh\u00f6ren, zur Polizei ist noch enger als der Kontakt des Sicherheitsdienstes der S-Bahn zu den Beamten des BGS. Bereits 1981 rief der Senat das &#8222;Einsatzkommando BVG&#8221; ins Leben, eine Polizeieinheit, die ausschlie\u00dflich dazu geschaffen wurde, um in der U-Bahn auf Streife zu gehen. Der Arbeitsalltag ist hier wie in allen Bewachungsberufen: Man weckt Schl\u00e4fer, vertreibt Jugendliche und Drogens\u00fcchtige. Wer den Eindruck erweckt, er wolle im Untergrund etwas anderes als Einkaufen oder mit der U-Bahn fahren, muss mit einer anlassbezogenen Kontrolle rechnen.<\/p>\n<p>Das Muster der Kontrollen ist stets das gleiche: Wer sich auff\u00e4llig verh\u00e4lt oder &#8211; wie Musiker &#8211; unter dem Generalverdacht steht, etwas Unerlaubtes zu tun, wird kontrolliert. Der MOd \u00fcberpr\u00fcft dann den Fahrausweis und die Spielgenehmigung, w\u00e4hrend der Beamte die Ausweispapiere einsieht. Bei ausl\u00e4ndischen Musikern gibt er sich mit einem g\u00fcltigen Visum zufrieden, bei Schwarzfahrern macht er eine telefonische Abfrage bei seiner Dienststelle, ob etwas gegen die kontrollierte Person vorliegt. Auf diese Weise werden die Kontrollierten umfassend durchleuchtet; die formale Trennung zwischen hoheitlichen Aufgaben und der Wahrnehmung privater Rechte wird unscharf.<\/p>\n<p>In der Berliner U-Bahn zeigt sich, dass der Staat die Kontrolle \u00fcber einen wichtigen \u00f6ffentlichen Bereich nicht aufzugeben gedenkt. Die Beauftragung des Sicherheitsdienstes 1990 verlief unabh\u00e4ngig vom Einsatz der Polizei und zielte offenkundig auch nicht auf eine Steigerung der Sicherheit in der U-Bahn &#8211; die zu keinem Zeitpunkt gef\u00e4hrdet war oder geringer geworden ist &#8211;, sondern darauf, sie attraktiver zu machen und die Verunsicherung der Bev\u00f6lkerung durch die neue soziale Dynamik in der Stadt nach dem Mauerfall handhabbar erscheinen zu lassen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"c-wohnviertel\">c) Wohnviertel<\/span><\/h2>\n<p>Der Ortsteil Neu Karow ist ein Neubaugebiet mit \u00fcber 5.000 Wohnungen, der in der Euphorie der Nachwendezeit und in Erwartung hohen Wohnungsbedarfs entstand. Dieser neue Stadtteil im Nordosten, kurz vor der Landesgrenze, machte von sich reden aufgrund der eigenartigen Struktur, durch die dort Sicherheit gew\u00e4hrleistet wurde.<\/p>\n<p>Neu Karow wurde in Form einer &#8222;Public Private Partnership&#8221; erbaut und hatte mit den \u00fcblichen Problemen eines Neubauviertels zu k\u00e4mpfen: mit Anonymit\u00e4t und Leere, denn die Wohnungen lie\u00dfen sich nicht auf einmal vermieten bzw. verkaufen. Bald nachdem die ersten Bewohner eingezogen waren, registrierte man F\u00e4lle von Vandalismus an H\u00e4usern und Stra\u00dfenmobiliar, Gr\u00fcnfl\u00e4chen, Lampen, Spielpl\u00e4tzen. Die Einwohner waren verunsichert. Dann, so der Stadtteilmanager, habe organisierter Diebstahl in den \u00f6rtlichen Gesch\u00e4ften zus\u00e4tzlich f\u00fcr Unruhe gesorgt. Daher verfiel man auf den Gedanken, einen Sicherheitsdienst zu beauftragen.<\/p>\n<p>Bef\u00f6rdert worden sei dieser Entschluss durch den Umstand, dass die Polizei etwa eine halbe Stunde gebraucht habe, bis sie nach der Alarmierung am Tatort erschienen sei, so ein \u00f6rtlicher Sozialarbeiter. Angesichts dieser langen Dauer seien die Anwohner und Gesch\u00e4ftsleute dazu \u00fcbergegangen, anstatt die Polizei den Sicherheitsdienst zu alarmieren. Das Management habe zuerst eine Firma beauftragt, die junge M\u00e4nner aus der Umgebung besch\u00e4ftigt habe: glatzk\u00f6pfige, sportliche Typen, die vor allem die &#8222;normalen&#8221; Jugendlichen tyrannisiert h\u00e4tten, derweil sie vor den eigentlichen Problemverursachern &#8211; jungen Russlanddeutschen &#8211; selbst Rei\u00dfaus genommen h\u00e4tten. So habe ein rechtsfreier Raum entstehen k\u00f6nnen. Inzwischen h\u00e4tten sich diese Probleme gelegt, aber die Polizei habe Neu Karow gleichsam aufgegeben und dem jetzigen Sicherheitsdienst \u00fcberlassen. Man ist geneigt, diesen Sirenenges\u00e4ngen Glauben zu schenken, allein es lassen sich keine Beweise f\u00fcr ihre Richtigkeit auftreiben. Wenn man sich n\u00e4mlich das Kommunikationsorgan der Stadtteilverwaltung ansieht, stellt man fest, dass der Staat in Form von Polizei und Gerichten seine Stellung offenbar hat behaupten k\u00f6nnen. Dort beklagt sich der Stadtteilmanager \u00fcber mangelnden B\u00fcrgersinn und Gespr\u00e4chsbereitschaft bei Nachbarschaftskonflikten. Ob denn die Bewohner immer gleich nach der Staatsmacht rufen m\u00fcssten (Berlin Karow. Extra aktuell. Informationen und Aktionen Nr. 16, Mai 2000, S. 3).<\/p>\n<p>Auch das Studium der Einsatzprotokolle des Sicherheitsdienstes l\u00e4sst keine diesbez\u00fcglichen R\u00fcckschl\u00fcsse zu. Es sind immer wieder die selben Ereignisse, die die Wachleute bei ihren Runden durch die Anlagen notieren: Kinder machen L\u00e4rm oder verhalten sich in einer anderen Weise, die nicht toleriert wird, d.h, sie spielen auf Rasenfl\u00e4chen, trinken Alkohol, klettern auf B\u00e4ume oder z\u00fcnden Feuerwerksk\u00f6rper. Des weiteren verschlie\u00dfen die Wachleute zahlreiche Haust\u00fcren, die die Bewohner offen gelassen haben; manchmal weisen sie p\u00f6belnden G\u00e4sten im Neu Karower Bistro die T\u00fcr. Oder sie sprechen Anwohner an, die ihre Hunde \u00fcber den Rasen laufen lassen. Immerzu geht es um Ordnungsverst\u00f6\u00dfe, bei denen die Benachrichtigung der Polizei den Melder allenfalls der L\u00e4cherlichkeit preisgeben w\u00fcrde, weil sie so banal sind. Es handelt sich um ganz normale Nachbarschaftskonflikte, die informell geregelt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"d-geschaeftsviertel\">d) Gesch&auml;fts&shy;viertel<\/span><\/h2>\n<p>Als weiteres Indiz f\u00fcr den Verlust polizeilicher Kontrolle wird schlie\u00dflich die Situation rund um die Ged\u00e4chtniskirche empfunden, im Herzen der westlichen City, gleichsam der guten Stube des alten West-Berlin. Hier schien Anfang der 1990er Jahre die voll-st\u00e4ndige Privatisierung \u00f6ffentlicher Sicherheit zu erfolgen. Die Bel\u00e4stigungen durch Drogens\u00fcchtige und -h\u00e4ndler wuchsen. Gesch\u00e4fte litten unter der Beschaffungskriminalit\u00e4t, jugendliche Banden nahmen das Europa-Center gleichsam in Beschlag. Daraufhin engagierte die \u00f6rtliche H\u00e4ndlervereinigung einen Sicherheitsdienst, der die Gesch\u00e4fte von den Plagen befreien sollte. Dabei war man nicht zimperlich und begann nicht nur die Privatgrundst\u00fccke zu s\u00e4ubern, sondern auch das angrenzende \u00f6ffentliche Stra\u00dfenland. Der Raum zwischen und vor den Gesch\u00e4ften wurde in das Sicherheitskonzept integriert. Der Sicherheitsdienst wendete auch k\u00f6rperliche Gewalt an; sein Auftraggeber rechtfertigt dieses Vorgehen auch heute noch.<\/p>\n<p>Man kann dennoch nicht davon reden, dass die Polizei die Kontrolle aufgegeben und sich aus dem betreffenden Gebiet zur\u00fcckgezogen hat. Denn im Jahre 1993 richtete die Polizei die &#8222;Operative Gruppe City West&#8221; (OGC\/W) ein, eine von der \u00fcblichen polizeilichen Alltagsarbeit entlasteten Einheit, die ungef\u00e4hr fiir das selbe Gebiet rund um die Ged\u00e4chtniskirche zust\u00e4ndig war wie der Sicherheitsdienst (und noch immer ist). Den Beamten obliegt die Aufrechterhaltung und Kontrolle der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung; sie erhalten dabei personelle Unterst\u00fctzung aus den Direktionen (vgl. Eick 1995).<\/p>\n<p>Aber eigentlich ging es bei der Einrichtung der OGC\/W darum, die H\u00e4ndler zu beruhigen, die mit der Beauftragung des Sicherheitsdienstes f\u00fcr einigen Wirbel gesorgt und den Berliner Senat unter Zugzwang gesetzt hatten. Denn letztlich geht es den Beamten vor allem um kosmetische Ma\u00dfnahmen, um die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Attraktivit\u00e4t des Einkaufsgebietes. Deutlich wird diese Sto\u00dfrichtung zum einen durch die Vertreibung der Drogenszene, \u00fcber die sich vor allem der Einzelhandel wegen materieller Sch\u00e4den durch Beschaffungskriminalit\u00e4t beklagt hatte. Und zum zweiten in der Bek\u00e4mpfung des &#8222;H\u00fctchenspiels&#8221;, bei dem naive Touristen durch Spiel-betrug Geld verlieren. Da sich der Betrug jedoch nicht nachweisen lie\u00df und die Spieler in der Gegend gemeldet waren und man gegen sie keine Platzverweise aussprechen konnte, setzte man in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt die H\u00fctchenspieler wegen illegaler Sondernutzung des \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenlandes unter Druck. Sie gaben auf, weil die Ausgaben f\u00fcr die Bu\u00dfgelder die Einnahmen durch den Spielbetrug \u00fcberstiegen.<\/p>\n<p>Die Beamten nahmen die Sicherheitsdienste ebenfalls in den strengen Blick. Man sch\u00e4rfte ihnen ein, dass sie keine hoheitlichen Befugnisse h\u00e4tten. Beamte und Wachm\u00e4nner kennen sich, man spricht miteinander und hilft sich gegenseitig. Von den Wachleuten &#8212; vor allem am Bahnhof Zoo &#8212; kommen Hinweise auf gesuchte Personen. Umgekehrt l\u00e4sst sich die Polizei allerdings auf keine H\u00e4ndel ein, sondern beharrt auf ihrem Informationsmonopol. Die Wachleute werden wie alle anderen Privatpersonen behandelt. So flie\u00dfen in die eine Richtung Informationen, in die andere gute Ratschl\u00e4ge.<\/p>\n<p>Erneut erweist sich, dass der erste Augenschein getrogen hat: Davon, dass der Sicherheitsdienst die Polizei aus dem \u00f6ffentlichen Raum verdr\u00e4ngt habe, kann nicht ein-mal bei einer so sensiblen Konstruktion wie der rund um die Ged\u00e4chtniskirche die Rede sein. Wohl handelte der Berliner Senat nicht vollst\u00e4ndig autonom, denn die OGC\/W richtete er erst ein, als die H\u00e4ndlervereinigung die Missst\u00e4nde publikumswirksam skandalisiert und als Druckmittel den Sicherheitsdienst beauftragt hatte. Aber augenblicklich hatte die Polizei dann wieder die Kontrolle \u00fcbernommen. Sie h\u00e4lt das Monopol physischer Gewaltsamkeit weiterhin und duldet eigenm\u00e4chtiges, autonomes Handeln der Sicherheitsdienste nicht.<\/p>\n<h5><span id=\"die-dominanz-der-polizei\">Die Dominanz der Polizei<\/span><\/h5>\n<p>Anhand der vier beschriebenen Konstellationen l\u00e4sst sich die Behauptung von der Verdr\u00e4ngung der Polizei durch private Sicherheitsdienste nicht erh\u00e4rten. Unbestritten ist, dass das Wachpersonal in Berlin seit dem Mauerfall h\u00e4ufiger in der \u00d6ffentlichkeit gesichtet wird als zuvor. Unstrittig ist auch, dass sie in ihrem Wirkungskreis ein Machtpotential darstellen mit der F\u00e4higkeit, andere Menschen gegen ihren Willen zu bestimmten Handlungen zu zwingen: Wachleute setzen die Verhaltensnormen ihrer Auftraggeber durch und kontrollieren den Zutritt zu seinem Eigentum, obwohl es \u00f6ffentlichen Charakter hat. Gerichtet ist ihre T\u00e4tigkeit in der Regel gegen Obdachlose und andere Randgruppen, deren Anblick Unwohlsein bei den als potentiellen Kunden angesehenen Mittelschichtangeh\u00f6rigen ausl\u00f6st.<\/p>\n<p>Charakteristisch beim Einsatz der Privaten ist zweierlei: Erstens werden die Wachleute stets nur auf privatem Grund t\u00e4tig oder im engen Zusammenhang mit der Sicherung von Privatbesitz. U- und S-Bahn etwa sind kein rein \u00f6ffentlicher Raum, sondern formalrechtlich privates Gel\u00e4nde, das der Fahrgast\/Kunde kraft eines Privatvertrages mit dem Betreiber betreten darf. Der Betreiber solcher Anlagen t\u00e4uscht den \u00d6ffentlichkeitscharakter nur vor. Tats\u00e4chlich will er aber keinesfalls alle Menschen zulassen. Der beauftragte Sicherheitsdienst hat die Aufgabe, den Zutritt zu filtern gem\u00e4\u00df den W\u00fcnschen des Betreibers.<br \/>Daraus folgt das zweite Charakteristikum: Es ist nicht oder nur am Rande Ziel, Sicherheit herzustellen. Selbstverst\u00e4ndlich erf\u00fcllt der Dienst auch pr\u00e4ventive Aufgaben, wenn er bei der Massenlenkung. in der S-Bahn, bei einem Gro\u00dfereignis wie einem Fu\u00dfballspiel und bei Messeveranstaltungen verhindert, dass Panik ausbricht, Fahrg\u00e4ste auf die Gleise st\u00fcrzen, Sachbesch\u00e4digung stattfindet etc. Aber darum geht es nur zum Teil. Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung oder Kriminalpr\u00e4vention ist nicht das Ziel des Einsatzes, sondern die Durchsetzung der Betriebsordnung. Und wenn ein Wachmann sich Polizeibefugnisse anma\u00dft, handelt er gegen seine Dienstanweisung, die kraft Gesetz den ausdr\u00fccklichen Hinweis enthalten muss, dass er keine hoheitlichen Befugnisse hat. Nach meiner Beobachtung legen die Bewachungsunternehmer gr\u00f6\u00dften Wert darauf, dass ihre Angestellten insbesondere diesen Passus beachten.<\/p>\n<p>Private Sicherheitsdienste haben also ganz andere Aufgaben und Befugnisse als die Polizei. Wenn sie sich an das Gesetz halten, besteht kein Grund zur Bef\u00fcrchtung, die Polizei k\u00f6nne ihrer exklusiven Stellung verlustig gehen. Das Pr\u00e4rogativ der Polizei ist festgeschrieben, wird von den Unternehmen akzeptiert und von den Gerichten kontrolliert (vgl. Neue Juristische Wochenschrift 48,1995, 22, S. 1503-1506; Deutsches Autorecht 65, 1996, 8, S. 326-327; Deutsches Autorecht 65, 1996, 12, S. 504-507). Aber auch der empirische Befund zeigt, dass \u00fcberall dort, wo auch nur der Anschein erweckt wird, es k\u00f6nne von einem Dienst in Frage gestellt werden, die Polizei augenblicklich zur Stelle ist und ihr Monopol durch verst\u00e4rkte Pr\u00e4senz sichert. Die Errichtung der OGC\/W in Berlin hat bewiesen, dass der Senat nicht bereit war, polizeifreie R\u00e4ume zuzulassen. Eine h\u00f6here Polizeidichte als rund um die Ged\u00e4chtniskirche ist inzwischen kaum vorstellbar. Und, um ein anderes Beispiel heranzuziehen, die polizeiliche Sicherung der Castor-Transporte er-folgte aus dem selben Grund, obwohl die Sicherung die Aufgabe des jeweiligen Betreibers ist &#8212; nicht nur von Atomkraftwerken, sondern auch des Transports von radioaktivem Material (vgl. Schnekenburger 1999: 98).<\/p>\n<p>Von einem R\u00fcckzug der Polizei kann nicht die Rede sein, weder in Berlin noch anderswo in Deutschland. Diese Behauptung l\u00e4sst sich auch quantitativ belegen. Berlin ist das Bundesland mit der h\u00f6chsten Polizeidichte. Etwa 20.000 Polizeibeamte sorgten 1997 f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit, das Verwaltungspersonal nicht eingerechnet. Das ergibt eine Polizeidichte von 1:170. Rechnet man Vollzugs- und Verwaltungspersonal zusammen, so erh\u00e4lt man f\u00fcr das Jahr 1992 ein Verh\u00e4ltnis von 1:107, das sind mehr als dreimal so viele Beamte bezogen auf die Bev\u00f6lkerung wie in Baden-W\u00fcrttemberg (327), Rheinland-Pfalz (344) oder Sachsen (358) (vgl. H\u00f6ft 1991; H\u00f6ft 1992). Im Preu\u00dfen des 19. Jahrhunderts strebte man an, die Polizeidichte pro Einwohner auf 1:1.500 zu erh\u00f6hen. Im Programm Innere Sicherheit der Innenministerkonferenz von 1972 wird ein Verh\u00e4ltnis von 1:400 angestrebt (Busch et. al. 1985: 77). Das Ziel wurde in allen Bundesl\u00e4ndern er-reicht. In der Fortschreibung von 1994 bel\u00e4\u00dft man es damit festzustellen, dass &#8222;eine Verst\u00e4rkung der Polizei unumg\u00e4nglich&#8221; sei (Programm Innere Sicherheit 1993: 27). In je-dem Fall ist ein kontinuierlicher Ausbau der Sicherheitsapparate von Bund und L\u00e4ndern zu registrieren. Das Monopol erscheint auch unter diesem Aspekt ungef\u00e4hrdet.<\/p>\n<p>Auch die Rechtsordnung ist darauf ausgelegt, das Bewachungsgewerbe zu domestizieren und die m\u00f6glicherweise von ihm ausgehenden Gefahren zu bannen. In Deutschland gibt es zwar kein Gesetz, das das Bewachungsgewerbe zusammenfassend regelt. Doch so unscheinbar die gesetzliche Regelung innerhalb der Gewerbeordnung, so effektiv und pragmatisch wirkt sie sich im Verbund mit den anderen Vorschriften und Verordnungen aus. Die Gewerbeordnung regelt den Zugang zum Beruf, die Bewachungsverordnung, die ebenfalls Rechtskraft besitzt, regelt die Berufsaus\u00fcbung. Die Unfallverh\u00fctungsvorschriften der Berufsgenossenschaft beeinflussen die Aus\u00fcbung ebenfalls effektiv, weil bei Missachtung der Versicherungsschutz verloren geht. Und die gesetzlich vorgeschriebene Dienstanweisung muss jeder Wachmann stets mit sich f\u00fchren und beherzigen, wenn er keinen Verweis riskieren will. Sie dient ihm als verbindlicher Leitfaden f\u00fcr seine Dienstaus\u00fcbung. Insofern ist das Gewerbe in ein dichtes Netz von Gesetzen und Regelungen eingebunden, das einerseits das grundgesetzlich verb\u00fcrgte Recht unternehmerischer Freiheit gew\u00e4hrleisten als auch Schaden von den Unternehmern, seinen Kunden, seinen Angestellten und der Allgemeinheit abwenden soll (vgl. Kirsch 2003: 213-222). Ein von vielen angestrebtes neues Gesetz ist unter dieser Perspektive und der, dass die gerichtliche Kontrolle nicht zu w\u00fcnschen \u00fcbrig l\u00e4sst, \u00fcberfl\u00fcssig. Der Bundestag ist dennoch letztes Jahr erneut aktiv geworden, hat aber qualitativ nichts ge\u00e4ndert (vgl. BGBI. I, 51, 2002, 26. Juli, S. 2724-2729).<\/p>\n<h5><span id=\"nichts-laeuft-ohne-den-staat\">Nichts l&auml;uft ohne den Staat<\/span><\/h5>\n<p>Es sind also gar nicht die Wach-und Schlie\u00dfgesellschaften, vor denen man sich f\u00fcrchten muss. Vielmehr r\u00fcckt der Staat selbst und seine Polizei in den Mittelpunkt des Interesses. Denn immer wenn ein Hausdetektiv einen Ladendieb &#8222;in sein B\u00fcro bittet&#8221; oder ein Kontrolleur einen &#8222;Schwarzfahrer&#8221; ertappt hat, dann wird diese Situation unsichtbar von der Polizei mitbestimmt. Zuweilen erscheinen Beamte der Polizei in dem Kaufhaus oder auf dem Bahnsteig, um den Fall weiterzubearbeiten. Aber auch wenn sich dieser Akt der Materialisierung des Gewaltmonopols nicht vollzieht, ahnen die Beteiligten, dass die M\u00f6glichkeit dieser Materialisierung besteht. Sie wurde von ihnen so weit verinnerlicht, dass sie in das Vorbewusste abgesackt ist und unsichtbar ihr Verhalten steuert.<\/p>\n<p>Aber es bleibt nicht bei der Feststellung, dass &#8222;keine Gefahr f\u00fcr die Polizei&#8221; besteht, sondern im Gegenteil besteht Grund zu der Annahme, dass Polizei und Ordnungsbeh\u00f6rden den privaten Sicherheitsdiensten gleichsam Konkurrenz, diese gar \u00fcberfl\u00fcssig machen wollen. Sobald sich n\u00e4mlich f\u00fcr die Polizei die M\u00f6glichkeit ergibt, steuernd in privat initiierte Prozesse der Kontrolle \u00f6ffentlicher Ordnung einzugreifen, nimmt sie sie wahr. Keine Initiative von B\u00fcrgern, Gesch\u00e4ftsleuten oder Kommunen zur Steigerung der Sicherheit (was immer sie darunter verstehen) l\u00e4uft ohne die Beteiligung der \u00f6rtlichen Polizeidienststelle ab. Inzwischen nimmt die Polizei gelegentlich sogar solche Aufgaben wahr, f\u00fcr die vor gut hundert Jahren die Wach- und Schlie\u00dfgesellschaften gegr\u00fcndet wurden &#8212; polizeiliche &#8222;Gefahrenvorsorge&#8221; lautet das Stichwort (vgl. Johannsen 2000).<\/p>\n<p>Aus diesem Umstand kann dennoch nicht geschlossen werden, da\u00df die Privaten durch die Polizei \u00fcberfl\u00fcssig gemacht werden. Denn die Polizei dringt nur sehr selektiv in die Gesellschaft vor. Beider Einsatzbereiche \u00fcberlappen sich zwar, zugleich aber besteht eine strikte Trennung: In den halb\u00f6ffentlichen R\u00e4umen gehen die Dienste ungest\u00f6rt ihren Aufgaben nach, obwohl der Einfluss der Polizei auch hierhin reicht. Von diesem Arrangement profitieren beide Parteien. In der Praxis versuchen n\u00e4mlich sowohl die Polizei als auch die Privaten ihre eigenen systemischen Beschr\u00e4nkungen, denen ihre Arbeit unterliegt, durch die andere Partei zu kompensieren. Die Privaten k\u00f6nnen auf unkomplizierte Hilfe vom &#8222;gro\u00dfen Bruder&#8221; hoffen, und darauf beruht ihr Erfolg. Und die Beamten bedienen sich ihrer als Informationslieferanten bei der Suche nach Personen, als Unterst\u00fctzer bei Gro\u00dfveranstaltungen und au\u00dfergew\u00f6hnlichen Vorkommnissen und als Helfer f\u00fcr ungeliebte, niedere Aufgaben wie der Objektbewachung.<\/p>\n<p>Die Kritiker der Bezeichnung &#8222;privates Sicherheitsgewerbe&#8221; haben also Recht, weil und insofern die Wach- und Schlie\u00dfgesellschaften als verl\u00e4ngerter Arm der Polizei in Erscheinung treten (vgl. Busch et. al. 1985: 45). Fast handelt es sich bei ihnen um &#8222;\u00f6ffentliche&#8221; Dienste. Die als &#8222;privat&#8221; etikettierte Dienstleistung ist ein weiterer &#8222;Wachstumsring&#8221; der Polizei, und von &#8222;Privatisierung der Sicherheit&#8221; zu reden eine Irref\u00fchrung, weil der Staat nicht an Bedeutung verliert und auch die Kompetenzen der Polizei nicht beschnitten werden. Vielmehr vollzieht sich diese Form der &#8222;Privatisierung&#8221; stets kontrolliert und insofern eher als neue Organisationsform, als &#8222;Umformulierung&#8221; staatlicher Sicherheitsgew\u00e4hrleistung. Sicherlich er\u00f6ffnen sich so neue M\u00f6glichkeiten f\u00fcr privates Unternehmertum, aber diese werden gew\u00e4hrt von staatlichen Gnaden.<\/p>\n<p>Es ist also nicht angebracht, die Bedeutung des Staates zu relativieren, weil die Stunde der Gesellschaft geschlagen habe (vgl. Wurtzbacher 2003). Die Bedeutung der gesellschaftlichen Selbstregulationskr\u00e4fte nimmt nicht zu. Von einem Bedeutungsverlust der Polizei gegen\u00fcber den Privaten kann nicht die Rede sein, was sich bereits in den niemals sinkenden Ziffern der Polizeihaushalte von Bund und L\u00e4ndern widerspiegelt. In Hessen etwa wurden die Mittel f\u00fcr die Polizei von 1999 auf 2000 um \u00fcber 10 Prozent erh\u00f6ht, obwohl die Haushaltslage angespannt ist (Corts 2000: 200).<\/p>\n<p>Was allein zur Disposition steht, ist die Verteilung von Aufgaben und Befugnissen zwischen dem Staat und privaten Unternehmen (b\u00fcrgerschaftliches Engagement bleibt bei dieser Neuverteilung marginal). Wenn in der staatstheoretischen Diskussion von einem &#8222;verhandelnden Staat&#8221; oder \u00e4hnlichem die Rede ist, dann darf daraus nicht auf eine geschw\u00e4chte Position des Staates geschlossen werden (vgl. Pr\u00e4torius 2000). Eher das Gegenteil ist der Fall: Letztlich sind alle privaten Zwischeninstanzen auf den Staat verwiesen. Er tritt nur vordergr\u00fcndig als Verhandlungspartner in Erscheinung, sein Monopol folgt den Verhandlungsf\u00fchrern wie ein Schatten. Der Staat bleibt die Quelle aller Gewalt, auch f\u00fcr die privaten Sicherheitsdienste.<\/p>\n<h5><span id=\"der-staat-das-eigentliche-risiko\">Der Staat &mdash; das eigentliche Risiko<\/span><\/h5>\n<p>Eingedenk des empirischen Befundes kann also zumindest in eine Richtung Entwarnung gegeben werden: Private Sicherheitsdienste stellen keine Bedrohung des Gewaltmonopols dar; Zeichen von Schw\u00e4che staatlicher Gewalt sind nicht zu bemerken. Der Staat und sein Monopol sind wohlauf &#8212; es geht es ihnen, wenn man so will, sogar zu gut. Wie ist die Gratwanderung zwischen dem Schutz des B\u00fcrgers und seine Bedrohung durch dieselbe Instanz zu bew\u00e4ltigen? Dieses Problem ist aktueller denn je. Im Hobbesschen Verst\u00e4ndnis haben sich die B\u00fcrger dem Staat vollst\u00e4ndig zu unterwerfen. Sie liefern sich ihm aus, und im Gegenzug gew\u00e4hrt der Staat ihnen Schutz. Dieses Bild entspricht nicht mehr unseren modernen Vorstellungen vom Staat. Aber die Wirklichkeit n\u00e4hert sich ihm an. Um so wichtiger ist es, sich die Gefahren zu vergegenw\u00e4rtigen, die vom Staat selbst ausgehen.<br \/>1 Die folgenden Beobachtungen, Informationen und Interviews entstammen einem gr\u00f6\u00dferen Forschungsprojekt; vgl. detaillierter dazu Kirsch 2003.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h2>\n<p>Busch, Heiner et.al. 1985: Die Polizei in der Bundesrepublik, Frankfurt am Main\/New York Corts, Udo 2000: Anforderungen an die Polizeiorganisation im neuen Jahrhundert unter Ber\u00fccksichtigung begrenzter Ressourcen am Beispiel des Landes Hessen; in: Die Polizei 91, H. 7\/8, S. 199-211 Eick, Volker 1995: Die &#8222;Operative Gruppe City West&#8221;; in: B\u00fcrgerrechte und Polizei 51, H. 2, S. 30-41 H\u00f6ft, Uwe 1991: Was kostet die Polizei? &#8212; eine vergleichende Analyse; in: B\u00fcrgerrechte und Polizei<br \/>39, H. 2, S. 83-88<br \/>Ders. 1992: Was kostet die Polizei? &#8212; eine vergleichende Analyse (II); in: B\u00fcrgerrechte und Polizei 43, H. 3, S. 59-63<br \/>Johannsen, Hans-Peter 2000: Zum neuen Aufgabenverst\u00e4ndnis der Polizei; in: Die Polizei 91, 4, S. 109-111<br \/>Kirsch, Benno 2003: Private Sicherheitsdienste im \u00f6ffentlichen Raum. Formen und Folgen der Zusammenarbeit mit der Polizei in Berlin und Frankfurt am Main, Wiesbaden<br \/>Pr\u00e4torius, Rainer 2000: Der verhandelnde und befehlende Staat; in: Gerlach, Irene\/Nitschke, Peter<br \/>(Hg.): Metamorphosen des Leviathan? Staatsaufgaben im Umbruch, Opladen, S. 61-70<br \/>Programm Innere Sicherheit 1993: Fortschreibung 1994 durch die Innenminister\/-senatoren der L\u00e4nder<br \/>und den Bundesminister des Innern, Potsdam<br \/>Schnekenburger, Franz 1999: Rechtsstellung und Aufgaben des Privaten Sicherheitsgewerbes, K\u00f6ln u.a. Wurtzbacher, Jens 2003: Sicherheit als gemeinschaftliches Gut. B\u00fcrgerschaftliches Engagement f\u00fcr innere Sicherheit; in: Leviathan 31, H. 1, S. 92-116<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2449],"publikationen":[1464],"class_list":["post-12366","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-benno-kirsch","publikationen-vorg-165"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Kein Abschied vom Staat - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-165\/publikation\/kein-abschied-vom-staat\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Kein Abschied vom Staat - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Das Verh\u00e4ltnis von Polizei und privaten Sicherheitsdiensten aus: Vorg\u00e4nge Nr. 165 ( Heft 1\/2004), S.40-48 F\u00fcr die einen stellen sie eine Bedrohung von Demokratie und Rechtsstaat dar, f\u00fcr die anderen erh\u00f6hen sie die Sicherheit in &#8222;Angstr\u00e4umen&#8221; 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