{"id":12387,"date":"1995-09-01T11:45:00","date_gmt":"1995-09-01T09:45:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/laudatio-fuer-hans-lisken-anlaesslich-der-verleihung-des-fritz-bauer-preises-am-7-juni-1995-in-duess\/"},"modified":"1995-09-01T12:00:00","modified_gmt":"1995-09-01T10:00:00","slug":"laudatio-fuer-hans-lisken-anlaesslich-der-verleihung-des-fritz-bauer-preises-am-7-juni-1995-in-duess","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/131-vorgaenge\/publikation\/laudatio-fuer-hans-lisken-anlaesslich-der-verleihung-des-fritz-bauer-preises-am-7-juni-1995-in-duess\/","title":{"rendered":"Laudatio f\u00fcr Hans Lisken anl\u00e4\u00dflich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises am 7. Juni 1995 in D\u00fcsseldorf"},"content":{"rendered":"<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr. 131(Heft 3\/1995),S. 123- 127<\/p>\n<p>Die Humanistische Union verleiht den Fritz-Bauer-Preis an unbequeme und unerschrockene Frauen und M\u00e4nner f\u00fcr Verdienste um Recht und Gerechtigkeit.<br \/>Sie w\u00fcrdigt in jedem Preistr\u00e4ger &#8211; als herausragende Beispiele sollen Gustav Heinemann, Ruth Leuze, Ossip Flechtheim und Liselotte Funke genannt werden &#8211; das politische und rechtliche Lebenswerk und die Pers\u00f6nlichkeit Fritz Bauers.<br \/>Nach Haft im Konzentrationslager gemeinsam mit Kurt Schumacher und nach Jahren der Emigration war Fritz Bauer nach Deutschland zur\u00fcckgekehrt. Er trat wieder in den Justizdienst ein und ist zuletzt hessischer Generalstaatsanwalt geworden. Er k\u00e4mpfte gegen die staatsdienernde politische Justiz der fr\u00fchen 60er Jahre. Er verlangte die Rehabilitierung der damals Landesverr\u00e4ter genannten Widerstandsk\u00e4mpfer und er stritt unerm\u00fcdlich f\u00fcr eine Strafrechtsreform, in der der Strafvollzug nicht der Vergeltung, sondern der Wiedereingliederung des T\u00e4ters in die Gesellschaft dienen sollte.<br \/>Fritz Bauer war anfangs der 60er Jahre einer der Mitbegr\u00fcnder der Humanistischen Union. Humanit\u00e4t und geistige Freiheit sind der Kern ihres Gr\u00fcndungsaufrufs: &#132;Wir machen die Erfahrung&#148;, hei\u00dft es da, &#132;dass auch ein Staat, in dem die Spielregeln der Demokratie G\u00fcltigkeit haben, die Vielgestaltigkeit der Einheitlichkeit, die Toleranz der Parteilichkeit und die Wahrhaftigkeit der Bequemlichkeit opfern kann.&#148; Und weiter &#8211; es lohnt sich wirklich, diese Formulierungen Gerhard Szeczesny&#8217;s im Wortlaut zu zitieren: &#132;Die Befreiung des Menschen aus den Fesseln obrigkeitsstaatlicher und klerikaler Bindungen, die Verk\u00fcndung der Menschenrechte und Menschenpflichten, der Umbau von Erziehungs-, Bildungs- und F\u00fcrsorgeeinrichtungen, die allen B\u00fcrgern offen stehen, die Entfaltung einer freien Wissenschaft, Presse, Literatur und Kunst &#8211; dies alles sind nicht Entartungen, sondern Grundbedingungen des Lebens in einer zivilisierten Gesellschaft. Es ist unsere \u00dcberzeugung, dass nur die Freiheit, zwischen sehr verschiedenen Weltdeutungen und Existenzweisen w\u00e4hlen zu d\u00fcrfen, ein menschenw\u00fcrdiges Dasein m\u00f6glich macht.&#148; Das sind Worte von beeindruckender und bedr\u00fcckender Aktualit\u00e4t.<br \/>Sieben Jahre sp\u00e4ter wurden in Studentenunruhen und unter Ersch\u00fctterung von Staat und Gesellschaft die Voraussetzungen f\u00fcr Reformen erk\u00e4mpft, die auf friedlichem Wege nicht erreicht worden waren. Und es begann das, was manche heute so leicht hin den &#132;deutschen Herbst&#148; nennen.<br \/>Hans Lisken hat sich in Wort, Schrift und Tat als Richter, als Kommunalpolitiker, als akademischer Lehrer und als Polizeipr\u00e4sident unbeirrt f\u00fcr eine im Sinn der Humanistischen Union offene und zivilisierte Gesellschaft und f\u00fcr die Herrschaft des Rechts eingesetzt.<br \/>Es ist ungew\u00f6hnlich und stimmt unverbesserliche Liberale hoffnungsfroh, wenn ein Polizeipr\u00e4sident \u00f6ffentlich erkl\u00e4rt, es sei ein populistischer Irrtum, &#132;sch\u00e4rfere Gesetze und polizeiliches ,Durchgreifen` als Heilmittel (gegen Kriminalit\u00e4t) zu preisen.&#148;<br \/>Man k\u00f6nne Kriminalit\u00e4t nicht dadurch besser bek\u00e4mpfen, dass man die Bindung der Polizei an die Gesetze lockere. &#132;Wo die Polizei alles k\u00f6nnte, g\u00e4be es keine Freiheit&#148; sagt Lisken dem Deutschen Richterbund in seiner Rede \u00fcber den Rechtsstaat. Er sagt das nicht aus Misstrauen gegen die Polizei, sondern in der zutreffenden \u00dcberzeugung, dass Macht immer missbraucht wurde, immer missbraucht werden kann und dass der Schutz vor Missbrauch eben auch darin liegt, dass die Herrschaft des Rechts nicht angetastet werden darf.<br \/>Es besteht umso mehr Veranlassung, an diese Kontroverse zu erinnern, weil die Forderung ununterbrochen wiederholt wird, man m\u00fcsse der Polizei Straftaten erlauben, wenn das zur Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t erforderlich, besser gesagt: als n\u00fctzlich erscheint.<br \/>Die gesetzliche Regelung \u00fcber den Einsatz verdeckter Ermittler gestattet ihnen, bestimmte Straftaten zu begehen, z. B. einen falschen Namen zu f\u00fchren, eine Scheinfirma zu betreiben, also unter einer Legende zu arbeiten. Das sch\u00e4dige ja niemanden. Dar\u00fcber hinaus wird gefordert, so genanntes &#132;milieutypisches Verhalten&#148; zu erlauben. Es ist schon verd\u00e4chtig, dass man mit dieser sch\u00f6nen Formel verbirgt, dass der Ermittler Straftaten begehen oder sich an ihnen beteiligen soll, wenn es einem h\u00f6heren Zweck diene. Wo ist die Grenze?<br \/>Vor einigen Jahren soll sich ein verdeckter Ermittler bei den Busch-Krawallen in Krefeld am Steine werfen auf die Kolonne der Ehreng\u00e4ste beteiligt haben, mag es nun ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes oder der Polizei gewesen sein. Hat er dem Rechtsstaat damit gedient?<br \/>In diesen Tagen sollen verdeckte Ermittler den Import von Plutonium mit einer Linienmaschine in Kauf genommen oder ihn gar provoziert haben. Sie haben sich also an einer erheblichen Straftat beteiligt, ohne bisher deswegen angeklagt worden zu sein. War die Festnahme der Hauptt\u00e4ter ein Erfolg polizeilicher Arbeit oder die Hinnahme der Gef\u00e4hrdung hunderttausender Menschen aus Unf\u00e4higkeit zur internationalen Zusammenarbeit? Es war bisher nicht einmal zu erfahren, wer die Entscheidung getroffen hat, obwohl es gut gegangen ist. Wer h\u00e4tte sich zu seiner Verantwortung bekannt, wenn es schief gegangen w\u00e4re?<br \/>Wer die Polizei von der Befolgung der Gesetze l\u00f6st, missachtet die Freiheit aller anderen, folgert Lisken. Und er fragt, was man eigentlich dem Polizeibeamten zumute, der im zivilen Leben unbedingt rechtstreu sein, aber im Beruf l\u00fcgen, betr\u00fcgen und provozieren solle, um des h\u00f6heren Rechtes willen. Und ich denke an die Bemerkung eines amerikanischen Staatsanwaltes, sie h\u00e4tten die meisten Verluste von under Cover arbeitenden Agenten bei der Teilnahme an bewaffneten Raub\u00fcberf\u00e4llen zu beklagen.<br \/>Nat\u00fcrlich ist die Gef\u00e4hrdung des einzelnen Beamten nicht der Kern des Problems. Es ist auch nicht die Frage, wer solche Eins\u00e4tze zu entscheiden h\u00e4tte, also welche institutionellen Sicherheiten es geben sollte. Der Kern ist der von Lisken eingeforderte Grundsatz der staatlichen Redlichkeit.<br \/>Wenn der Zweck auch unredliche Mittel heiligt, dann herrscht nicht das Recht, sondern die Effektivit\u00e4t. Dann gilt nicht das faire Verfahren, sondern dann z\u00e4hlt der Erfolg. Dann werden die rechtsstaatlichen Sicherungen der StPO oder der Polizeigesetze zum l\u00e4stigen Hindernis, zum T\u00e4terschutz &#8211; Zeugnisverweigerungsrechte, die Pflicht zur Belehrung, das Verbot unter T\u00e4uschung oder unter Drogen zu vernehmen, die Wahrung der Berufsgeheimnisse bis hin zum Beichtgeheimnis. &#132;Juristisches Rankenwerk&#148; hat dergleichen der damalige Fraktionsvorsitzende Prof. Carstens einmal genannt. Aber in diesem Rankenwerk verwirklicht sich der Rechtsstaat.<br \/>Als das Bundesverfassungsgericht zur Postkontrolle durch den BND entschied, die Rechtsschutzgarantie k\u00f6nne durch eine parlamentarische Kontrolle ersetzt werden, ver\u00f6ffentlichte Lisken als Sprecher des Richterbundes in dessen Informationsblatt eine Todesanzeige f\u00fcr den Rechtsstaat des Grundgesetzes. Das hat ihm viel \u00c4rger eingebracht.<br \/>Aber es ist ja richtig, dass der individuelle Rechtsschutz nicht Sache des Parlaments sein kann, in dem Politiker politische Entscheidungen treffen. Richter k\u00f6nnen sie um so weniger sein, als sie nur eine Seite h\u00f6ren, diejenige n\u00e4mlich, die in einem konkreten Fall verfassungsm\u00e4\u00dfig garantierte B\u00fcrgerrechte, eben das Postgeheimnis, verletzen will. Das gilt nat\u00fcrlich auch, wenn ein Richter einer Abh\u00f6rma\u00dfnahme zustimmen soll. Es bleibt eine Verwaltungsentscheidung und es ist ein pseudorichterlicher Schutz, wenn der Entscheidung kein faires kontradiktorisches Verfahren zugrunde liegt.<br \/>Die Einschaltung eines parlamentarischen Gremiums mag den Machtmissbrauch erschweren, vor allem, wenn das Parlament bei der Zusammensetzung des Gremiums nicht nur auf die Wahrung des Proporzes achtet, sondern auch Personen w\u00e4hlt, die f\u00fcr die Aufgabe geeignet sind. Aber die Beteiligung an der Entscheidung erschwert auch eine sp\u00e4tere parlamentarische Kritik und ersetzt in keinem Fall die Benachrichtigung des Betroffenen mit der M\u00f6glichkeit der wenigstens nachtr\u00e4glichen gerichtlichen Kontrolle.<br \/>Es ist uns erst in diesen Tagen gelungen, wenigstens bei der Telefonkontrolle die Verpflichtung zu l\u00fcckenloser sp\u00e4terer Benachrichtigung des Betroffenen durchzusetzen, wobei freilich die Verletzung der Rechte der zahl- und ahnungslosen Gespr\u00e4chspartner des Betroffenen nur inzidenter \u00fcberpr\u00fcft werden.<br \/>Wir erleben in der Wohlstandsgesellschaft unserer Zeit ein wachsendes Unsicherheitsgef\u00fchl, ein wachsendes Sicherheitsbed\u00fcrfnis und die zunehmende Bereitschaft, immer neue gesetzliche Eingriffs- und Strafm\u00f6glichkeiten zu schaffen. In aller Unschuld wird in bester Reagan-Manier ein &#132;Krieg gegen die Kriminalit\u00e4t&#148; gefordert oder die Waffengleichheit des Staates mit den Verbrechern, markiger Unfug, als ob es ein Standrecht \u00fcber Straft\u00e4ter g\u00e4be oder der Staat mit terroristischen oder mafiosen Mitteln arbeiten k\u00f6nnte, sofern er ein Rechtsstaat bleiben soll. Schon Augustinus hat uns im vierten nach christlichen Jahrhundert erkl\u00e4rt, dass der Staat sich von einer organisierten R\u00e4uberbande durch nichts unterscheidet als durch das Recht. Und Lisken fragt treffend, wie eine Gesellschaft, die sich als wert bezogen sehen m\u00f6chte, gerade diese Werte dadurch verteidigen will, dass sie sie immer weiter beseitigt.<br \/>Wir wissen, dass das Bedrohungsgef\u00fchl in keinem Verh\u00e4ltnis zu Art und Umfang der tats\u00e4chlichen Kriminalit\u00e4t steht. Es wird durch politische Parolen leichtfertig verst\u00e4rkt, die eine Notstandssituation unterstellen.<br \/>So haben wir eine innenpolitische Aufr\u00fcstung erlebt, die ihresgleichen sucht: die Anhebung zahlreicher Strafdrohungen, die Verm\u00f6gensstrafe, also die totale Enteignung eines T\u00e4ters, der erweiterte Verfall, also der Einzug verd\u00e4chtigen Verm\u00f6gens ohne Nachweis seiner kriminellen Herkunft, die private Registrierung von Geldeinzahlern und die Verpflichtung zu Verdachtsanzeigen, Kontrollstellen mit Ausweispflicht f\u00fcr jedermann, Rasterfahndung, Kronzeugen, die sich durch Aussagen Absolution verschaffen k\u00f6nnen, das elektronische Belauschen des nicht\u00f6ffentlichen Wortes und das heimliche Filmen, die Telefonkontrolle ganzer Firmen und die Beteiligung des BND an der Ermittlung von Straftaten, die Ausdehnung der Untersuchungshaft &#8211; und so weiter. &#132;Krieg gegen die Kriminalit\u00e4t&#148;: wer an \u00e4u\u00dfere Machtmittel glaubt, ohne die eigentlichen Ursachen der Kriminalit\u00e4t zu beheben, wer das Ideal einer kriminalit\u00e4tsfreien Gesellschaft als realistisch erreichbar verk\u00fcndet, wer jede neue Eingriffsm\u00f6glichkeit gegen Einzelne nicht abw\u00e4gt gegen die darin gleichzeitig enthaltene Freiheitsbeschr\u00e4nkung aller, der wird zwar unsere Rechtsordnung vollkommen ruinieren und das Rechtsbewusstsein dazu, seinen Krieg aber verlieren.<br \/>Zweifellos ist es die provozierendste These Liskens, es sei nicht Aufgabe der Polizei, Kriminalit\u00e4t zu bek\u00e4mpfen, sondern das Recht zu verwirklichen. Sie habe im Strafprozess an der Wahrheitsfindung teilzunehmen und im Bereich der Gefahrenabwehr die Rechtsordnung zu wahren, nicht &#132;Recht und Ordnung&#148;, sondern die Rechtsordnung. Welche Ordnung sollte es denn neben dem Recht geben, wenn man damit nicht Eingriffsbefugnisse behaupten wolle, f\u00fcr die es keine gesetzliche Grundlage gebe?<br \/>Die Beschr\u00e4nkung der Polizei auf konkrete Rechtsverletzungen ist \u00e4u\u00dferst bedeutsam. Denn sie entscheidet die Frage, ob die Polizei auch dann eingreifen darf, wenn weder eine Rechtsverletzung, noch eine konkrete Gefahr vorliegt.<br \/>In den gegenw\u00e4rtigen Polizeigesetzen verfestigt sich zunehmend die Tendenz, &#132;vorbeugende&#148; Zust\u00e4ndigkeiten der Polizei zu bejahen. Sie soll t\u00e4tig werden, bevor eine konkrete Gefahr eingetreten ist. Vorbeugen ist besser als heilen. Also m\u00fcsse sie schon im Vorfeld handeln k\u00f6nnen.<br \/>Was aber hei\u00dft Vorfeld? Wann beginnt es? Und was soll &#132;im Vorfeld&#148; zul\u00e4ssig sein?<br \/>Es geht konkret zun\u00e4chst um die datenm\u00e4\u00dfige Erfassung von Personen, die freigesprochen wurden, aber nach Meinung der Polizei zu Unrecht. Es geht weiter um die Erfassung von Personen, von denen die Polizei meint, sie k\u00f6nnten in Zukunft eine Straftat begehen, von Zuk\u00fcnftigen Opfern, von zuk\u00fcnftigen Zeugen und Hinweisgebern, schlie\u00dflich von zuk\u00fcnftigen sog. Begleit- und Kontaktpersonen. Das ist eine sch\u00f6ne Umschreibung von Lebensgef\u00e4hrten, Eltern, Mitarbeitern und Freunden. Sie brauchen keine Ahnung davon zu haben, dass sie polizeirelevante Kontaktpersonen sind, der Ausforschung unterliegen und im Konnex mit einer anderen Person gespeichert werden, obwohl sie unter keinerlei Verdacht stehen, eine strafbare Handlung begangen oder an ihr mitgewirkt zu haben.<br \/>Diese Ausdehnung ist nicht w\u00fcste Phantasie. Man findet das alles im Entwurf der Bundesregierung eines BKA-Gesetzes. Rechnet man zum Bestand unserer Rechtsordnung nicht nur materielle G\u00fcter, sondern in gleicher Weise die Privatheit, das Recht, vom Staat unbehelligt zu bleiben, solange man seine Gesetze befolgt, das informationelle Selbstbestimmungsrecht, dann ist das alles ein Eingriff in verfassungsm\u00e4\u00dfig verb\u00fcrgte Rechte.<br \/>Das erinnert an die Vision des fr\u00fcheren BKA-Pr\u00e4sidenten Herold, die Polizei m\u00fcsse schon vor dem T\u00e4ter am Tatort sein k\u00f6nnen &#8211; ein Gedanke, von dem er sp\u00e4ter vern\u00fcnftigerweise abger\u00fcckt ist. Es erinnert auch an die sog. Kieler Strafrechtsschule, die die Strafverfolgung vom T\u00e4ter l\u00f6sen und den T\u00e4tertyp erfassen wollte, das kriminogene Milieu, die Typen, die sich zwar &#8211; noch &#8211; nicht strafbar gemacht haben, denen die Polizei das aber aus welchen Gr\u00fcnden auch immer zutraut.<br \/>Dann ist der Weg nicht mehr weit, bestimmte politische oder ethnische Minderheiten als Gefahr zu betrachten, und sie nicht nur zu verdaten, sondern dieses &#132;Gesindel&#148; auch gleich vorbeugend einzusperren. Nat\u00fcrlich ist das eine \u00dcbertreibung. Niemand will das. Der Tyrann Dyonisos lie\u00df einen Untertanen hinrichten, weil er von der Ermordung des Herrschers getr\u00e4umt hatte. Wir aber leben in einem Rechtsstaat. Herr Zachert ist kein Tyrann. Aber es geht um die Struktur, die tendenziell zu immer weiterer Ausdehnung der Kontrollen treibt, vom Rechtsstaat zum Mi\u00dftrauensstaat. Bis vor kurzem hat es gesonderte sog. Landfahrerdateien gegeben, vulgo: Zigeuner, die nach Volkes Meinung bekanntlich stehlen. Wir haben eine Ausl\u00e4nderzentraldatei, in der alle Lebens\u00e4u\u00dferungen der in der Bundesrepublik lebenden Ausl\u00e4nder zentral erfasst werden. Asylbewerber werden grunds\u00e4tzlich erkennungsdienstlich behandelt. Die Flensburger Verkehrsdatei ist online mit allen Polizeien verbunden. Was hindert uns eigentlich, vorsorglich alle Bundesb\u00fcrger erkennungsdienstlich zu behandeln? Immerhin sind &#8211; man m\u00f6ge mir die Bemerkung nicht ver\u00fcbeln &#8211; die meisten Straft\u00e4ter immer noch Deutsche.<br \/>Lisken h\u00e4lt dem entgegen: &#132;Der Gesetzgeber ist nicht befugt, jedermann &#8211; wenn es n\u00fctzlich erscheint &#8211; gefahren vorsorgend polizeipflichtig zu machen. Es kann Eingriffsbefugnisse f\u00fcr den Fall konkreter Drittgef\u00e4hrdungen geben. Aber: Die Kontrolle dessen, der niemanden gef\u00e4hrdet, ist nicht erlaubt. Seine Freiheit ist Polizeifest.&#148;<br \/>Die provozierende Bemerkung Liskens, es sei nicht die Aufgabe der Polizei, Kriminalit\u00e4t zu bek\u00e4mpfen, muss um die Frage erg\u00e4nzt werden, wer das denn tun solle.<br \/>Niemand kann bestreiten, dass es eine der hervorragendsten Aufgaben des Staates ist, die Rechtsg\u00fcter seiner B\u00fcrger zu sch\u00fctzen. Das ist nicht, wie manche meinen, eine gewaltige Neuigkeit, ein Paradigmenwechsel, der in unserer etablierten Demokratie, an deren Unverbr\u00fcchlichkeit zu zweifeln schon wieder verd\u00e4chtig macht, endlich wieder zul\u00e4ssig sei: B\u00fcrgerrechte nicht gegen den Staat, sondern ihre Gew\u00e4hrleistung durch ihn.<br \/>Dass der Staat die Pflicht hat, das Recht zu sch\u00fctzen, wissen wir seit mindestens 500 Jahren, seit dem Mainzer Ewigen Landfrieden von 1495. Aber der Staat kann damit keinen Erfolg haben, wenn er diese Aufgabe zuerst mit der immer weiteren Ausdehnung staatlicher Macht erf\u00fcllen will, also mit den \u00e4u\u00dferen Mitteln seiner Herrschaft. Polizeiliche T\u00e4tigkeit richtet sich zwangsl\u00e4ufig nicht gegen &#132;Ganoven&#148;, wie der heute politisch beliebte Ausdruck f\u00fcr mutma\u00dfliche, aber noch nicht verurteilte Straft\u00e4ter lautet, sondern gegen Menschen, die zu Recht oder m\u00f6glicherweise zu Unrecht in Verdacht geraten und daher Objekt polizeilicher T\u00e4tigkeit geworden sind.<br \/>Die Bezeichnung &#132;Ganove&#148; ist einfach ein rhetorischer Trick, der dem B\u00fcrger vorspiegeln soll, dass sich eine polizeiliche Ma\u00dfnahme, z. B. eine Wanze, niemals gegen ihn, den B\u00fcrger, richten k\u00f6nne, weil er selbstverst\u00e4ndlich kein Ganove ist. Aber das h\u00e4ngt nicht von ihm, nicht einmal von seinem tats\u00e4chlichen Verhalten, sondern allein davon ab, ob er oder seine Kontaktperson in Verdacht geraten ist, eine Straftat begangen zu haben.<br \/>Darum ist f\u00fcr den B\u00fcrger das faire Verfahren, die Redlichkeit staatlicher T\u00e4tigkeit entscheidend f\u00fcr die Frage, ob er den Staat und seine Rechtsordnung als richtig und gerecht anzuerkennen vermag, oder ob ihm der Staat als ein Herrschaftsapparat gegen \u00fcbertritt, in dem man besser nicht auff\u00e4llt und den man zu f\u00fcrchten hat. Die innere Sicherheit eines Staates beruht nicht auf seiner St\u00e4rke, sondern auf der Anerkennung seiner B\u00fcrger und ihrer Bereitschaft, in ihm Verantwortung zu \u00fcbernehmen. Innere Sicherheit hei\u00dft nicht Aufbesserung der Kriminalstatistik, sondern innerer Frieden, kennzeichnet eine Gesellschaft, die mit sich im Reinen ist.<br \/>Lisken warnt unerm\u00fcdlich vor dem Wandel des Rechtsdenkens zum Sicherheitsdenken, vom Rechtsstaat zum Pr\u00e4ventionsstaat: &#132;Der Irrtum liegt in der Annahme, dass der Mangel an politischer und moralischer Kraft, die strukturellen Beg\u00fcnstigungen illegaler Bereicherungen zu \u00e4ndern, durch mehr Polizeimacht und h\u00e4rteres Vorgehen ausgeglichen werden k\u00f6nne.&#8220;<br \/>Er f\u00fcgt hinzu, dass das in Wirklichkeit ein Symptom der Schw\u00e4che, ein Armutszeugnis sei. Und das stimmt ja auch.<br \/>Wie kann so einer Polizeipr\u00e4sident sein?<br \/>Als Polizeipr\u00e4sident hat Lisken f\u00fcr eine enge Verbindung von B\u00fcrgerschaft und Polizei, f\u00fcr leicht zug\u00e4ngliche Beratungsstellen f\u00fcr jedermann, f\u00fcr eine m\u00f6glichst enge Zusammenarbeit der Polizei mit allen denkbaren Bereichen der st\u00e4dtischen Verwaltung gesorgt. Er hat auf die praktischen Probleme der Polizeiarbeit hingewiesen, die zu einer ungleichen Strafverfolgung dann f\u00fchren, wenn die personelle und technische Ausstattung der Polizei nicht einmal ausreicht, um das geltende Recht anzuwenden. Und er hat vor allem Erfolg gehabt.<br \/>Er hat gezeigt, dass es nicht pure Theorie ist, wenn er am Ende eines Aufsatzes \u00fcber die &#132;inneren Gefahren f\u00fcr den Rechtsstaat des Grundgesetzes&#148; zusammenfasst: &#132;Das unvermeidliche Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen den grundrechtlich garantierten Freiheiten f\u00fcr jedermann mit ihren immanenten Risiken einerseits und dem Verlangen nach h\u00f6chstm\u00f6glicher Sicherheit vor Gefahren aller Art andererseits muss ertragen werden. Der N\u00e4chste schuldet mir Achtung meiner Rechte, aber nicht seine Freiheit zur Minderung meiner Risiken. Wer mehr verlangt, gef\u00e4hrdet die Freiheit aller.&#148;<br \/>Hans Lisken hat sich in Lehre und Praxis unerschrocken und unbequem f\u00fcr die Freiheit des Einzelnen und f\u00fcr eine humane Gesellschaft verb\u00fcrgt. Und darum gratulieren wir ihm und freuen uns mit ihm \u00fcber die Verleihung eines Preises, dessen er wirklich w\u00fcrdig ist.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[850,667],"autoren":[473],"publikationen":[1231],"class_list":["post-12387","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-verband-fritz-bauer-preis","tag-vorgaenge-artikel","autoren-burkhard-hirsch","publikationen-131-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Laudatio f\u00fcr Hans Lisken anl\u00e4\u00dflich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises am 7. 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