{"id":12391,"date":"1986-01-30T20:00:00","date_gmt":"1986-01-30T19:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/legal-in-den-ueberwachungsstaat\/"},"modified":"1986-01-30T12:00:00","modified_gmt":"1986-01-30T11:00:00","slug":"legal-in-den-ueberwachungsstaat","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/legal-in-den-ueberwachungsstaat\/","title":{"rendered":"Legal in den \u00dcberwachungsstaat"},"content":{"rendered":"<p>Dokumentation<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 79 (Heft 1\/1986), S.142-144<\/p>\n<p>Von den sicherheitspolitischen Experten aus CDU\/CSU und FDP in Zusammenarbeit mit der &#8222;Sicherheitsb\u00fcrokratie&#8220; ist in einem Geheimverfahren ein Gesetzespaket ausgehandelt worden, das demn\u00e4chst Bundestag und Bundesrat besch\u00e4ftigen wird. Es geht um Gesetze, die die Geheimdienste und Polizei mit weitreichenden Erm\u00e4chtigungen ausstatten, Daten \u00fcber jeden B\u00fcrger zu erheben und zu verkn\u00fcpfen. Verschleiernd wird dieses Gesetzespaket unter die \u00dcberschrift gesetzt: &#8222;Datenschutz- und Begleitgesetze&#8220;.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Volksz\u00e4hlungsurteil vom 15. festgestellt, da\u00df der B\u00fcrger gegen\u00fcber der staatlichen Verwaltung ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung besitzt. Dazu hei\u00dft es in dem Urteil:<\/p>\n<p>&#8222;Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung w\u00e4ren eine Gesellschaftsordnung und eine diese erm\u00f6glichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der B\u00fcrger nicht mehr wissen k\u00f6nnen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit \u00fcber sie wei\u00df. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, da\u00df etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer B\u00fcrgerinitiative beh\u00f6rdlich registriert wird und da\u00df ihm dadurch Risiken entstehen k\u00f6nnen, wird m\u00f6glicherweise auf eine Aus\u00fcbung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies w\u00fcrde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des einzelnen beeintr\u00e4chtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsf\u00e4higkeit seiner B\u00fcrger begr\u00fcndeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.&#8220;<\/p>\n<p>Die damit vom Bundesverfassungsgericht geforderte kritische \u00dcberpr\u00fcfung der gegenw\u00e4rtigen Praxis im &#8222;Sicherheitsbereich&#8220; hat nicht stattgefunden;\u00a0stattdessen wurden Entw\u00fcrfe zu Gesetzen vorbereitet, die f\u00fcr die heute bestehende Praxis die fehlende gesetzliche Grundlage nachzuschieben versuchen und die dar\u00fcber hinaus Geheimdienste und Polizei zus\u00e4tzlich mit neuen Befugnissen ausstatten. Kurz:<\/p>\n<p><i>Nicht der B\u00fcrger erh\u00e4lt mehr Rechte, sondern Geheimdienste und eine im Geheimen arbeitende Polizei.<\/i><\/p>\n<p>Vorgesehen sind im einzelnen:<\/p>\n<p>1. Der Entwurf eines <i>neuen Bundesverfassungsschutzgesetzes <\/i>\u00e4ndert die bisherigen Aufgaben des Verfassungsschutzes nicht. Die Befugnis, nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden (heimliche akustische und optische Observationen, Einsatz von V-Leuten etc.), bleibt bestehen. Dabei soll die &#8222;Erhebung personenbezogener Daten&#8220; auch dann m\u00f6glich sein, wenn kein Verdacht vorliegt, sondern &#8222;nachrichtendienstliche Zug\u00e4nge gewonnen werden k\u00f6nnen&#8220;. Erweitert werden auch die Befugnisse des Verfassungsschutzes, sich mittels der elektronischen Datenverarbeitung Informationen zu verschaffen. Ein nahezu unbeschr\u00e4nkter Datenflu\u00df aus der \u00f6ffentlichen Verwaltung an den Verfassungsschutz wird zul\u00e4ssig. Bestimmte Informationen m\u00fcssen auch ohne Aufforderung dem Verfassungsschutz mitgeteilt werden. Im Einzelfall kann der Verfassungsschutz verlangen, da\u00df ihm alle personenbezogenen Daten \u00fcbermittelt werden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen alle Beh\u00f6rden von sich aus alles mitteilen, was dem &#8222;Verfassungsschutz bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben&#8220; dienlich ist. Dabei und bei der Weitergabe von Daten des Verfassungsschutzes wird kaum ein Unterschied gemacht, ob es sich um die Abwehr von Spionage und Terrorismus handelt oder um die Zugeh\u00f6rigkeit zu unerw\u00fcnschten Organisationen und Aktivit\u00e4ten. Die Weitergabe personenbezogener Daten an andere Beh\u00f6rden, alliierte Dienststellen, ausl\u00e4ndische Geheimdienste und an &#8222;andere \u00f6ffentliche Stellen&#8220; wird in einem bestimmten Umfang erlaubt. Der Aufbau von Dateien \u00fcber Personen wird sogar mit &#8222;Textausz\u00fcgen&#8220; aus Akten zul\u00e4ssig, ohne da\u00df der B\u00fcrger von solchen Bewertungen etwas erf\u00e4hrt und ohne da\u00df er etwas dagegen unternehmen kann. Aus einer Fundstellendatei, die &#8211; wie bisher NADIS &#8211; lediglich darauf verweist, an welcher Stelle Akten gef\u00fchrt werden, wird eine Bewertungsdatei.<\/p>\n<p>2. Der <i>Milit\u00e4rische Abschirmdienst <\/i>(MAD) erh\u00e4lt die bislang fehlende gesetzliche Regelung mit denselben Befugnissen wie der Verfassungsschutz. Es gibt keine eindeutige Trennung der Aufgabenbereiche zwischen beiden Geheimdiensten. Der MAD kann \u00fcberall im &#8222;zivilen&#8220; Bereich t\u00e4tig werden, sofern er nur geltend macht, da\u00df die Belange der Bundeswehr tangiert sind. Faktisch f\u00fchren die vorgesehenen Regelungen dazu, da\u00df die bisher illegale &#8222;Zersetzerkartei&#8220; rechtlich nicht mehr beanstandet werden kann.<\/p>\n<p>3. In einem weiteren Gesetzentwurf soll die <i>Amtshilfe zwischen Sicherheitsbeh\u00f6rden<\/i> geregelt werden (Gesetz \u00fcber die informationelle Zusammenarbeit der Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes, ZAG). Durch dieses Gesetz wird der Datenverbund zwischen Geheimdiensten einerseits und Polizei (einschlie\u00dflich Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz) und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden andererseits zul\u00e4ssig. Damit wird die aus bitteren Erfahrungen mit einer geheimen Staatspolizei (Gestapo) entstandene und zu materiellem Verfassungsrecht erhobene Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei aufgehoben.<\/p>\n<p>4. Durch eine unscheinbare Novelle zum <i>Stra\u00dfenverkehrsgesetz<\/i> soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden f\u00fcr ein &#8222;Zentrales Verkehrsinformationssystem&#8220; (ZEVIS). Damit w\u00fcrden das KFZ-Bundesamt in Flensburg sowie die kommunalen KFZ-Zulassungsstellen faktisch zu Au\u00dfenstellen der Polizei, die jederzeit dem polizeilichen Datenzugriff (online) offen stehen.<\/p>\n<p>5. Das Personalausweisgesetz soll nun in Kraft gesetzt und durch eine Novelle zum <i>Pa\u00dfgesetz<\/i> erg\u00e4nzt erden. Die Maschinenlesbarkeit dieser ldentifikationspapiere macht es m\u00f6glich, eine Vielzahl von B\u00fcrgern binnen kurzer Zeit zu erfassen. Damit wird die Grundlage geschaffen zur Konstituierung dessen, was man Erfassungsstaat genannt hat.<\/p>\n<p>6. Die Novelle zum <i>Bundesdatenschutzgesetz<\/i> beseitigt nicht die L\u00fccken des bisherigen Gesetzes, sondern schafft f\u00fcr die \u00f6ffentliche Verwaltung durch die generelle Zulassung von online-Verfahren und durch die Einengung des Dateibegriffes neue Freir\u00e4ume. Die Weitergabe an andere Beh\u00f6rden und an Private wird im gr\u00f6\u00dferen Umfang m\u00f6glich. Die Kontrollbefugnisse der Datenschutzbeauftragten werden einerseits geringf\u00fcgig erweitert, andererseits durch die Einengung des Datei-Begriffs eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Eine Auskunftsverpflichtung von Verfassungsschutz, MAD und BND gegen\u00fcber dem B\u00fcrger gibt es prinzipiell nicht.<\/p>\n<p>In enger Verbindung mit diesem Gesetzespaket steht die Beratung eines <i>Musterentwurfs<\/i> <i>f\u00fcr einheitliche Polizeigesetze des Bundes und der L\u00e4nder<\/i> in der Innenministerkonferenz. Durch diese Bestimmungen soll die Polizei Befugnisse erhalten, die bisher Geheimdiensten vorbehalten waren. Die Polizei erh\u00e4lt das Recht, in bestimmten F\u00e4llen nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden, heimlich zu observieren, V-Leute einzusetzen und Kriminalbeamte als &#8222;Verdeckte Ermittler&#8220;. Alles das soll m\u00f6glich sein, ohne da\u00df ein konkreter Tatverdacht vorliegen mu\u00df. Die T\u00e4tigkeit der Polizei ist nicht mehr auf die Gefahrenabwehr beschr\u00e4nkt, sondern soll auf die &#8222;Vorsorge zur Gefahrenabwehr&#8220; und auf &#8222;vorbeugende Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220; ausgedehnt werden. Damit wird der Polizei erlaubt, alle Daten die ihr wichtig erscheinen, zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Es soll zum Beispiel zul\u00e4ssig sein, da\u00df die Polizei jeden &#8222;Kontakt&#8220; zum Anla\u00df einer Fahndungsanfrage macht. Rasterfahndung kann durchgef\u00fchrt werden &#8211; auch im privaten Bereich.<\/p>\n<p>Die Regierungsparteien versuchen, dieses umfangreiche Gesetzesvorhaben im Eilverfahren im Bundestag und Bundesrat zu verabschieden. Der Entwurf f\u00fcr die Polizei wird vorerst zur\u00fcckgestellt. Auch in dem wichtigen Bereich des Bundeskriminalamtes soll vorerst weiter in der &#8222;Grauzone&#8220; operiert werden. Die Vorentw\u00fcrfe wurden unter Ausschlu\u00df der \u00d6ffentlichkeit in einem Geheimverfahren beraten. Diese Texte, die mit dem Aufdruck &#8222;VS\u00a0&#8211; NUR F\u00dcR DEN DIENSTGEBRAUCH&#8220; versehen sind, wurden nach dem bisherigen Stand der Beratungen von der Zeitschrift B\u00fcrgerrechte und Polizei, CILIP 21, Nr. 2\/1985 ver\u00f6ffentlicht. Die Gesetzesentw\u00fcrfe sollen von den Bundestagsfraktionen der Regierungskoalition direkt im Bundestag eingebracht werden. Damit wird eine f\u00fcr die \u00f6ffentliche Er\u00f6rterung wichtige Beratungsrunde im Bundesrat ausgeschaltet. Schon diese Besonderheiten beim Gesetzgebungsverfahren zeigen, da\u00df die Initiatoren dieser Gesetze \u00f6ffentliche Kritik zu f\u00fcrchten haben. Die FDP hat sich in dem Vorverfahren insbesondere durch Staatssekret\u00e4r Klaus Kinkel (einst Pr\u00e4sident des Bundesnachrichtendienstes) weitgehend festlegen lassen und sich in vielen Fragen den Interessen der Sicherheitsb\u00fcrokratien unterworfen.<\/p>\n<p>Es ist abzusehen, da\u00df die Abgeordneten des Deutschen Bundestages neben der Argumentation mit der bedrohten &#8222;Inneren Sicherheit&#8220; auch dem Hinweis auf (bewu\u00dft) geschaffene &#8222;Sachzw\u00e4nge&#8220; ausgesetzt werden. Eine riesige Investitionssumme soll Parlament und \u00d6ffentlichkeit dazu bringen, der Einf\u00fchrung des maschinenlesbaren Personalausweises und der Verabschiedung sogenannter Begleitgesetze zuzustimmen. Bald drei Jahre werden in der Bundesdruckerei in Berlin umfangreiche R\u00e4umlichkeiten mit einem gro\u00dfen Computer- und Maschinenpark zusammen mit dem zugeh\u00f6rigen Personal zur Einf\u00fchrung des Ausweises bereitgehalten. Nach Sch\u00e4tzungen aus der Bundesdruckerei selbst sind bisher daf\u00fcr an die 150 Millionen DM aufgewendet worden. Jeden Monat kommen ca. 2 Millionen DM hinzu (allein die f\u00fcr die Herstellung der Ausweise installierte Computeranlage kostet 1,5 Millionen DM im Monat).<\/p>\n<p>Die Humanistische Union h\u00e4lt es in einer parlamentarischen Demokratie f\u00fcr unvertretbar, durch derart immense Investitionen und laufende Kosten in Millionenh\u00f6he, noch bevor das Inkrafttreten des Gesetzes \u00fcber den Personalausweis definitiv beschlossen ist, einen Kostenberg in Millionenh\u00f6he aufzut\u00fcrmen, der die Parlamentarier allein schon aus diesem Grund unter erheblichen Druck zu setzen vermag. Die Gesetzentw\u00fcrfe haben eine \u00e4hnliche Bedeutung wie einst die Notstandsgesetze. Die Befugnisse der Sicherheitsb\u00fcrokratien werden nicht nur \u00fcber den bisherigen Stand hinaus ausgedehnt, sondern so gefa\u00dft, da\u00df es im Sicherheitsbereich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung faktisch nicht mehr gibt. Das Grundrecht wird damit in bestimmten Bereichen in seinem Wesensgehalt angetastet. Diese Gesetze dienen nicht dem B\u00fcrger, sondern sind Instrument einer perfektionistischen Sicherheitsrationalit\u00e4t von Geheimdiensten und Polizei.<\/p>\n<p>Der Schutz der Daten des B\u00fcrgers wird ersetzt durch Befugnisse der Sicherheitsb\u00fcrokratien zum Zugriff auf die Daten des B\u00fcrgers. Gesch\u00fctzt werden unterschiedslos alle Daten dieser B\u00fcrokratien vor dem B\u00fcrger.<\/p>\n<p>Die Humanistische Union fordert dazu auf, alles zu tun, damit die geplanten Gesetze in dieser Form nicht realisiert werden k\u00f6nnen. Solche Gesetze d\u00fcrfen nicht handstreichartig durchgesetzt werden.<br \/>Es bedarf einer breiten Information \u00fcber die Gefahren des Gesetzespakets. Dem Versuch der FDP, ihr Einverst\u00e4ndnis mit einer Umkehrung des Volksz\u00e4hlungsurteils zu Lasten der Freiheitsrechte zu besch\u00f6nigen, darf nicht auf den Leim gegangen werden. Es kommt nicht nur darauf an, Sozialdemokraten und GR\u00dcNE gegen diese Gesetze zu mobilisieren; auch liberale Konservative k\u00f6nnen gegen diese Gesetze gewonnen werden. Ebenso m\u00fcssen die Gewerkschaften erkennen, da\u00df auf Grund dieser Gesetze gewerkschaftliche Interessen angetastet werden k\u00f6nnen. Wichtig ist, da\u00df sich \u00fcberall im Lande Initiativen bilden &#8211; wie vor 3 Jahren gegen die Volksz\u00e4hlung &#8211; gegen die rechtliche Installierung des \u00dcberwachungsstaates.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Bundesvorstand der Humanistischen Union<\/p>\n<p>J\u00fcrgen Seifert<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[184],"publikationen":[1271],"class_list":["post-12391","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-humanistische-union","publikationen-79-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Legal in den \u00dcberwachungsstaat - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/legal-in-den-ueberwachungsstaat\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Legal in den \u00dcberwachungsstaat - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Dokumentation aus: vorg\u00e4nge Nr. 79 (Heft 1\/1986), S.142-144 Von den sicherheitspolitischen Experten aus CDU\/CSU und FDP in Zusammenarbeit mit der &#8222;Sicherheitsb\u00fcrokratie&#8220; ist in einem Geheimverfahren ein Gesetzespaket ausgehandelt worden, das demn\u00e4chst Bundestag und Bundesrat besch\u00e4ftigen wird. 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