{"id":12405,"date":"2004-03-02T20:00:00","date_gmt":"2004-03-02T19:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/ueberwachung-im-oeffentlichen-raum\/"},"modified":"2004-03-02T12:00:00","modified_gmt":"2004-03-02T11:00:00","slug":"ueberwachung-im-oeffentlichen-raum","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-165\/publikation\/ueberwachung-im-oeffentlichen-raum\/","title":{"rendered":"\u00dcberwachung im \u00f6ffentlichen Raum \u0097"},"content":{"rendered":"<p>eine Gefahr f\u00fcr die demokratische Stadt<\/p>\n<p>aus: Vorg\u00e4nge Nr. 165 ( Heft 1\/2004), S.29-39<\/p>\n<p>Tiefgreifende gesellschaftliche Ver\u00e4nderungen und historische Transformationsprozesse bleiben nicht ohne Auswirkungen auf den \u00fcberlieferten Ideenbestand, insbesondere auf die in Recht geronnenen \u00dcbereink\u00fcnfte und Einsichten. Am Beispiel der Stadt wird erkennbar, auf welche Weise ein sich verengender und den staatlichen Schutzauftrag ver\u00e4ndernder Sicherheitsbegriff die f\u00fcr das demokratisch-rechtsstaatliche Selbstverst\u00e4ndnis moderner Gesellschaften zentralen Bereiche der Rechtsordnung (Verfassungsrecht, Polizeirecht, Strafprozessrecht) unter Druck setzt &#151; im Zusammenspiel mit einer vordringenden Pr\u00e4ventionsideologie und einhergehend mit neuen technischen M\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<p>Die ausufernde Praxis der Video\u00fcberwachung im \u00f6ffentlichen Raum zeigt anschaulich &#151; im Gegensatz etwa zu der zumeist unsichtbar im Hintergrund ablaufenden \u00dcberwachung von Telekommunikation, Geldverkehr und Internet &#151;, wie weit die \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen fortgeschritten und mit welchen m\u00f6glichen Folgen sie verbunden sind.<\/p>\n<p>Die Sichtbarkeit der Kontrollma\u00dfnahme Video\u00fcberwachung bestimmt ganz wesentlich auch die Dynamik ihrer Ausbreitung. Zum einen f\u00fchrt sie zu einer lebhaften gesellschaftlichen Auseinandersetzung um ihre &#132;Chancen und Risiken&#148;. Zum anderen wird sie jedoch, in engem Zusammenspiel mit den Massenmedien, Gegenstand eher opportunistischer Politikstrategien. Das populistische Sch\u00fcren von Kriminalit\u00e4tsfurcht einerseits, w\u00e4hrend andererseits bereits das Mittel \u00dcberwachung zu ihrer L\u00f6sung parat gehalten wird: Gerade in der Frage der Video\u00fcberwachung wird dieses Doppelspiel in nahezu allen etablierten politischen Parteien betrieben. Wahlweise werden dabei die sog. Organisierte Kriminalit\u00e4t, der Terrorismus oder die allgemeine Ank\u00fcndigung einer Innenpolitik von &#132;Null-Toleranz&#148; zum vorgeblichen Anlass.<\/p>\n<h5><span id=\"die-expandierende-ueberwachung-und-ihre-akteure\">Die expan&shy;die&shy;rende &Uuml;berwachung und ihre Akteure<\/span><\/h5>\n<p>Die Verwirklichung des technisch Machbaren, nicht das in einem aufw\u00e4ndigen Prozess zu ermittelnde gesellschaftlich Gewollte pr\u00e4gt damit auch die Reaktion und die Qualit\u00e4t des Rechts. Der mit den vollendeten Tatsachen technologischer Innovation entstehende Rechtfertigungsdruck auf die ihrem Einsatz entgegenstehenden rechtlichen Rahmenbedingungen h\u00e4lt weiter an. Unter diesen Bedingungen hat das Recht sich zu \u00e4ndern, nicht aber die Praxis des Technikeinsatzes. Dabei mindert sich die Funktion des Rechts als Instrument zum Schutz der gesellschaftlich Schw\u00e4cheren. Die bisherigen Reaktionen des Gesetzgebers auf die Ausbreitung der Video\u00fcberwachung machen deutlich, dass eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den demokratischen Rahmenbedingungen ad\u00e4quate Antwort noch nicht in Sicht ist.<\/p>\n<p>Ma\u00dfgebende Akteure der sich weiter ausbreitenden hoheitlichen Video\u00fcberwachung des \u00f6ffentlichen Raumes sind konservativ-pragmatische Sicherheitsallianzen (Aden 1998), die sich aus Innen- und Kommunalpolitikern sowie den nach Rechtssicherheit f\u00fcr ihr Handeln strebenden Sicherheitsbeh\u00f6rden zusammensetzen.<\/p>\n<p>Bei der privat betriebenen Video\u00fcberwachung gehen Kaufleute und Unternehmen eigenst\u00e4ndig oder in Interessenverb\u00e4nden vor, um die ihrer Ansicht nach vern\u00fcnftige Video\u00fcberwachung der Innenst\u00e4dte voran zu treiben. Hintergrund ist eine deutliche Wahrnehmungsverschiebung: die Stadt mit ihren \u00f6ffentlichen R\u00e4umen wird heute als Ort der Unordnung und Un\u00fcbersichtlichkeit wahrgenommen. Sie verursacht \u00c4ngste. Auf den Stra\u00dfen liegender M\u00fcll, Hundekot und Graffiti, aber auch die teilweise auf der Stra\u00dfe lebenden Randgruppen und bestimmte Milieus &#150; Bettler, Obdachlose, Punks und Drogenabh\u00e4ngige &#150; tragen offenbar f\u00fcr viele Menschen zu einem diffusen Unwohlsein im \u00f6ffentlichen Raum bei. Die Antwort von Politik und Kommunen auf diese von ihnen teilweise gesch\u00fcrte, offenbar mehrheitliche Wahrnehmung der Verunsicherung im \u00f6ffentlichen Raum lautet u.a, kommunale Kriminalpr\u00e4vention. Es ist eine Mixtur lokal begrenzter, unterschiedlicher Ma\u00dfnahmen: An runden Tischen verst\u00e4ndigen sich dabei z.B. unterschiedliche in der Stadt ans\u00e4ssige Institutionen, oft unter Leitung der \u00f6rtlichen Polizei, \u00fcber Sicherheitskonzepte. Teilweise werden dabei auch Formen einer Politik von &#132;Null-Toleranz&#148; angestrebt. Ordnung und Sauberkeit sowie hartes Durchgreifen etwa gegen \u00f6ffentliches Urinieren oder lautes Auftreten, vor allem aber gegen &#132;Herum-lungern&#148; und andere Formen des Nicht-Konsumierens soll den B\u00fcrgern ein neues Gef\u00fchl von Ordnung und \u00f6ffentlicher Sorge vermitteln. Auch die Video\u00fcberwachung gewinnt in diesem Kontext weiter an Bedeutung.<\/p>\n<h5><span id=\"die-technik-fuer-eine-kontrollierte-gesellschaft\">Die Technik f&uuml;r eine kontrol&shy;lierte Gesell&shy;schaft<\/span><\/h5>\n<p>Millionen von Videokameras \u00fcberwachen bereits heute weltweit \u00f6ffentliche R\u00e4ume, insbesondere in den Metropolen der Industriestaaten. Aber selbst Kleinst\u00e4dte, D\u00f6rfer und Dorfpl\u00e4tze sind betroffen. Als Weltmeister der Video\u00fcberwachung gelten heute die Briten (und nicht die sonst so technophilen US-Amerikaner). Aber auch andere L\u00e4nder wie Frankreich und die Niederlande holen auf. W\u00e4hrend in Frankreich bereits 300 St\u00e4dte \u00fcber Public CCTV (closed circuit television) verf\u00fcgen, sind es in den Niederlanden bereits 100 von 400 Kommunen. Durften Beschreibungen des Ph\u00e4nomens Video\u00fcberwachung noch im Jahre 1998 von der Video\u00fcberwachung \u00f6ffentlicher R\u00e4ume als einer Neuigkeit ausgehen (Weichert 1998), so ist die Entwicklung heute ein bedeuten-des St\u00fcck weiter.<\/p>\n<p>Auch in Deutschland verf\u00fcgen mittlerweile St\u00e4dte wie Stuttgart, Halle, Mannheim, Regensburg, Gie\u00dfen, Frankfurt\/Main oder auch Bielefeld \u00fcber Video\u00fcberwachungen \u00f6ffentlicher Orte, etwa der Marktpl\u00e4tze. Sie folgen damit dem Vorbild Leipzigs, das 1996 damit begann. In allen F\u00e4llen verantwortlich ist die \u00f6rtliche Polizei.<\/p>\n<p>Jedoch handelt es sich bei diesen Kameras in hoheitlicher Verf\u00fcgungsgewalt nur um einen geringen Teil der tats\u00e4chlich eingesetzten Anlagen. Denn in weitaus gr\u00f6\u00dferem Ma\u00dfe sind in allen gr\u00f6\u00dferen deutschen St\u00e4dten die Kameras von Privatpersonen und Privatunternehmen anzutreffen. Ihre Kameralinsen nehmen Privatgel\u00e4nde, \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemachte Privatbereiche sowie \u00f6ffentliches Stra\u00dfenland unterschiedslos in den Blick. Sch\u00e4tzungen gehen von Hunderttausenden von Kameras aus &#150; ohne allerdings diese Zahlen im einzelnen belegen zu k\u00f6nnen. Allenfalls die Anzahl der hoheitlich betriebenen Systeme kann \u00fcberschl\u00e4gig gesch\u00e4tzt werden; es d\u00fcrfte sich um einige tausend \u00fcberwiegend dem Objektschutz dienende Kameras handeln (eine Registrierungspflicht gibt es &#150; im Gegensatz etwa zum kleinen Norwegen &#150; in Deutschland nicht). Auch die f\u00fcr die &#132;Industrialisierung der Observation&#148; (ebd.) verantwortlichen Anbieter verf\u00fcgen nicht \u00fcber repr\u00e4sentative Zahlen; einen gewissen Anhaltspunkt bieten allenfalls die von f\u00fchrenden Unternehmen der Sicherheitstechnik auch f\u00fcr die Bundesrepublik bereits seit einigen Jahren gemeldeten Umsatzsteigerungen. Aus einer Untersuchung der TU Berlin ergibt sich, dass rund um die n\u00f6rdliche Friedrichstra\u00dfe in Berlin bereits jedes vierte Gesch\u00e4ft samt umliegendem \u00f6ffentlichen Raum von bis zu f\u00fcnf Kameras gleichzeitig \u00fcberwacht wird (HempeUToepfer 2003). Wer dort einkauft, arbeitet oder lebt, muss bereits heute damit rechnen, auf Schritt und Tritt gefilmt zu werden.<\/p>\n<p>Und heute sind die technischen M\u00f6glichkeiten film eine vernetzte, auch fl\u00e4chendeckende \u00dcberwachung bereits vorhanden. Ein Beispiel bietet Coventry in England. Dort hat eine von st\u00e4dtischen Unternehmern gegr\u00fcndete GmbH die Zusammenschaltung und zentralisierte Kontrolle der gesamten Innenstadtkameras unterschiedlicher Verantwortlicher \u00fcbernommen. Moderne Funk- sowie W-LAN-Technik machen dies heute ohne gro\u00dfen Aufwand m\u00f6glich. Auch die Polizei muss, wenn sie in Coventry auf CCTVBilder Zugriff nehmen will, zun\u00e4chst einmal bei der privat betriebenen \u00dcberwachungszentrale vorstellig werden (WaltherNeil 2003).<\/p>\n<p>Das \u00dcberwachungspotential der Kamerainfrastruktur k\u00f6nnte in k\u00fcrzester Zeit drastisch zunehmen, sollte es der Forschung gelingen, Gesichtserkennung auf der Grundlage biometrischer Vermessung auch bei sich im Raum fortbewegenden Personen zu realisieren. Ausschlie\u00dfen m\u00f6gen eine solche Innovation kaum noch Experten&#150; und die Investitionen in entsprechende Forschungsprojekte, u.a, gef\u00f6rdert durch die EU, sind zum Teil betr\u00e4chtlich. Die im November vergangenen Jahres getroffene Entscheidung der EU-Innenminister f\u00fcr die Einbringung von biometrischen Daten der Finger sowie des Gesichtes in Ausweispapiere von EU-B\u00fcrgern und Ausl\u00e4ndern wird der in diese Richtung laufenden Forschung weiteren Auftrieb verschaffen.<\/p>\n<h5><span id=\"die-ursachen-fuer-das-beduerfnis-nach-ueberwachung-und-132sicherheit148\">Die Ursachen f&uuml;r das Bed&uuml;rfnis nach &Uuml;berwachung und &#132;Sicher&shy;heit&#148;<\/span><\/h5>\n<p>Im Zeitalter der Massenkommunikation, im Zeitalter des allseits verk\u00fcndeten \u00dcbergangs zu einer wissensbasierten, sich \u00fcberwiegend im virtuellen Raum entwickelnden Informationsgesellschaft entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass an der Thematik der Video\u00fcberwachung zun\u00e4chst einmal &#150; auf der Ebene der blo\u00dfen Erfassung der Bilder &#150; die R\u00fcckkehr des physikalisch erfahrbaren, konkreten Raumes deutlich wird (vgl. Maresch\/Werber 2002). Die f\u00fcr den Menschen sinnlich erfahrbare Realit\u00e4t des Raumes war offenbar vor\u00fcbergehend im Hype der Cyber-Welten aus dem Blick verloren worden, kehrt aber nun als Gegenstand auch sozialwissenschaftlichen Interesses zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Zumindest in einem Punkt gibt es bei zahlreichen Autoren eine \u00dcbereinstimmung bei der Beschreibung der Ursachen der Ausbreitung von Video\u00fcberwachung. Die modernen Industriegesellschaften haben in den vergangenen Jahrzehnten einen grundlegenden Wandel in der Beschreibung und (Selbst-) Wahrnehmung von Sicherheit als gemeinschaftlichem Gut erfahren (Albers 2001). Der Begriff der Sicherheit, in seiner abstrakten Offenheit vielf\u00e4ltig aufladbar, steht heute in einem Verst\u00e4ndniskontext aus Sicherheit vor Verbrechen (Pr\u00e4vention\/Repression) und zunehmend auch wieder milit\u00e4rischer Sicherheit.<\/p>\n<p>Diese Sinndeutung verweist auf eine ver\u00e4nderte gesellschaftliche Nachfrage nach Sicherheit, auf die das Produkt &#132;Video\u00fcberwachung&#148; und seine Hersteller entsprechend zu reagieren wissen.<\/p>\n<p>Unterschiedliche Deutungen des ver\u00e4nderten gesellschaftlichen Umganges mit der Sicherheit und des Wandels des Begriffs &#132;Sicherheit&#148; haben heute Konjunktur: W\u00e4hrend B\u00fcrgerrechtler, denen die Video\u00fcberwachung als Orwell&#8217;sches Symbol eines \u00dcberwachungsstaates ohnehin ein Dorn im Auge ist, populistische Law &#038; Order-Politiker als Urheber benennen, die an einer Verunsicherung der Bev\u00f6lkerung und damit der Erh\u00f6hung der Nachfrage nach Video\u00fcberwachung entscheidenden Anteil tr\u00fcgen, geht es bei Sozialwissenschaftlern abstrakter zu: Vielfach dominiert hier die Interpretation Michel Foucaults vom &#132;Panopticon&#148; als eines Sinnbildes der \u00dcberwachungsgesellschaft, als deren Agent die \u00dcberwachungskamera zu verstehen sei. Das Setting einer Kamera\u00fcberwachung gleicht danach dem von Jeremy Bentham bereits im 18. Jahrhundert entworfenen Panopticon als optimale Gef\u00e4ngnisarchitektur (Foucault 1977). Kennzeichnend ist im Panopticon die Einsehbarkit aller R\u00e4ume\/Zellen durch den W\u00e4rter, der jedoch f\u00fcr die Betroffenen selbst unsichtbar bleibt. Die Folge ist eine Selbstdisziplinierung der Betroffenen, weil sie zu keiner Zeit ausschlie\u00dfen k\u00f6nnen, beobachtet zu werden. Das Modell dieser Gef\u00e4ngniskonstruktion, auf die Gesellschaft \u00fcbertragen, beschreibt die B\u00fcrger im &#132;offenen Vollzug&#148;. Die allgegenw\u00e4rtige Kamera wird denn auch als ein Zeichen und Nachweis f\u00fcr die tats\u00e4chliche Realisierung der von Foucault beschriebenen Verh\u00e4ltnisse gedeutet.<\/p>\n<h5><span id=\"die-kamera-als-agent-der-stadtkosmetik\">Die Kamera als Agent der Stadt&shy;kos&shy;metik<\/span><\/h5>\n<p>Teilweise verbindet sich dieser Deutungsansatz mit der Kritik an den j\u00fcngsten weltwirtschaftlichen Entwicklungen, der Regulationstheorie (BuckellKannankulam 2002), die unter dem Schlagwort des &#132;Postfordismus&#148; grundlegende Strukturver\u00e4nderungen moderner kapitalistischer Gesellschaften zu beschreiben beansprucht. Danach stelle die Kamera nur einen Teil einer insgesamt repressiven und ausgrenzenden Neustrukturierung des \u00f6ffentlichen Raumes in den St\u00e4dten dar. Sie diene einer urbanen Segmentierung als neuer Ordnung, in denen Gewinnern wie Verlierern einer neuen globalisierenden Marktwirtschaft ihre jeweiligen Quartiere zugewiesen w\u00fcrden (Legnaro 2001), Die Kommunen selber st\u00fcnden in einem zunehmend heftiger ausgetragenen Standortwettbewerb um Investitionen und Neuansiedlungen. Dieser Ansatz konstatiert angesichts sich globalisierender \u00f6konomischer Strukturen einen zunehmenden Machtverlust der Nationalstaaten. Diese reagierten mit einer R\u00fcckbesinnung auf ihre fr\u00fcheren Kernaufgaben, darunter auch die Herstellung \u00f6ffentlicher Sicherheit und Ordnung. Der Video\u00fcberwachung komme dabei in seiner demonstrativen Sichtbarkeit eine besondere Bedeutung zu, weil sich diese als sichtbare Anstrengung der Verantwortungstr\u00e4ger gut verkaufen lasse. Dabei gelte es f\u00fcr Kommunen, insbesondere die Innenst\u00e4dte als attraktives Aush\u00e4ngeschild und Visitenkarte f\u00fcr Besucher aus aller Welt heraus zu putzen. Oft genug werde dabei auf die Video\u00fcberwachung auch zur mittelbaren Verdr\u00e4ngung ungewollter Personen zur\u00fcckgegriffen,<\/p>\n<p>Dieser Erkl\u00e4rungsansatz beschreibt die Realit\u00e4t der \u00dcberwachung allerdings nur unzureichend: Denn auch die Erfassung von reinen Problemquartieren, zumeist au\u00dferhalb der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung und oft genug der Verwahrlosung \u00fcberlassen, nimmt mittlerweile ebenfalls zu (z.B. die Banlieus in Frankreich). Die zunehmende Nachfrage von Sicherheit in der Bev\u00f6lkerung speist sich nach Auffassung der Regulationstheoretiker aus \u00f6konomisch motivierten Sorgen der Mitteeschichten, aus deren Angst vor dem drohenden gesellschaftlichen Abstieg. Damit r\u00fcckt der gelegentlich zu beobachtende, durch steten \u00dcberwachungsdruck bewirkte Verdr\u00e4ngungs- und Segregierungseffekt von Kamera\u00fcberwachungen im \u00f6ffentlichen Raum in den Vordergrund: \u00c4ngste w\u00fcrden diffus in den \u00f6ffentlichen Raum hinein (Wahrnehmung als Angstr\u00e4ume) projiziert und f\u00fchrten zu Forderungen nach vermehrter Kontrolle und \u00dcberwachung. Die Kamera soll dabei, u.a, durch Verdr\u00e4ngung der als Verlierer wahrgenommenen Randgruppen wie z.B. Obdachlose und Drogenabh\u00e4ngige, den Skandal der eigenen, ebenfalls prek\u00e4ren Situation verdecken helfen. Die Kamera werde zum Agenten der Stadtkosmetik, die den in Sorge um seine \u00f6konomische Existenz getriebenen (Stadt-)B\u00fcrger vor der tagt\u00e4glichen, tendenziell kr\u00e4nkenden Ahnung bewahre, jederzeit selbst den gesicherten Status verlieren und in die Armut abrutschen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>\u00dcberhaupt stehen bei der Ursachenforschung f\u00fcr die Zunahme von \u00dcberwachung bei den Kriminologen ganz allgemein Unsicherheitsgef\u00fchle der Bev\u00f6lkerung im Mittelpunkt. Denn es ist inzwischen weitestgehend unstreitig, dass polizeiliche Kriminalstatistiken sich aus verschiedenen Gr\u00fcnden kaum eignen, um ein &#132;objektives&#148; Bild der Kriminalit\u00e4t abzugeben. Sie haben daher in den Kreisen konservativ-pragmatischer Sicherheitsallianzen an Wert als Argumente f\u00fcr &#132;Mehr Sicherheit&#148; stark eingeb\u00fc\u00dft. Der Gesetzgeber hat daher seine Begr\u00fcndungsstrategie ver\u00e4ndert: Bei der Schaffung von neuen Befugnissen werden l\u00e4ngst nicht mehr allein angeblich steigende Verbrechenszahlen anf\u00fchrt, sondern es wird zus\u00e4tzlich auf das Ziel der Bek\u00e4mpfung von Unsicherheitsgef\u00fchlen in der Bev\u00f6lkerung verwiesen. Die Statistik unterst\u00fctzt diesen Perspektivenwechsel. In einer Umfrage der Allensbacher Demoskopen sprechen sich ann\u00e4hernd 70 Prozent der Befragten f\u00fcr eine Video\u00fcberwachung \u00f6ffentlicher R\u00e4ume aus. Teilweise zeigen diese Umfragen, mit allerdings sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Detail, Verbindungen zu einem erh\u00f6hten Gef\u00fchl der Unsicherheit im \u00f6ffentlichen Raum auf. Bemerkenswerterweise beziehen sich diese Unsicherheitsgef\u00fchle zumeist aber gerade nicht auf die t\u00e4gliche Lebensumgebung, sondern werden abstrakt bleibenden Orten zugeschrieben. \u00c4ltere B\u00fcrger \u00e4ngstigt der Aufenthalt im \u00f6ffentlichen Raum mehr als J\u00fcngere. Sie weisen auch eine h\u00f6here Furcht vor Kriminalit\u00e4t auf &#151; wom\u00f6glich aus Einsicht in ihre zumeist eingeschr\u00e4nkteren M\u00f6glichkeiten k\u00f6rperlicher Gegenwehr &#151;, obwohl sie bekanntlich objektiv deutlich weniger von Kriminalit\u00e4t betroffen sind als j\u00fcngere Menschen.<\/p>\n<h5><span id=\"kriminalpraevention-und-stadtplanung\">Krimi&shy;nal&shy;pr&auml;&shy;ven&shy;tion und Stadt&shy;pla&shy;nung<\/span><\/h5>\n<p>Auch Stadtplaner und Architekten finden mittlerweile zusammen, um auf das gestiegene Sicherheitsbed\u00fcrfnis zu reagieren und Kriminalpr\u00e4vention in ihre Arbeit zu integrieren (vgl. Stummvo112002). Ein zentrales Argument f\u00fcr die Kameras ist der Verweis auf die Verminderung von Tatgelegenheiten. Situational Crime Prevention ist heute ein in der Kriminologie bekanntes Stichwort. Interessierte man sich vormals f\u00fcr die Erforschung der T\u00e4terpers\u00f6nlichkeit, hat sich zwischenzeitlich eine Einsicht in die Normalit\u00e4t der Kriminalit\u00e4t durchgesetzt. Dabei verschob sich das Augenmerk der Kriminologie auch auf die Frage von Tatgelegenheiten, frei nach dem Motto &#132;Gelegenheit macht Diebe&#148;. Der Gedanke von der f\u00fcr die T\u00e4termotivation ma\u00dfgeblichen Tatgelegenheitsstruktur hat ihren Weg auch in die Debatte um die Kamera\u00fcberwachung gefunden. Ausgegangen wird von der vom T\u00e4ter wahrgenommenen Erh\u00f6hung des Risikos, erwischt zu. werden. Nach rationaler Abw\u00e4gung von Chancen und Risiken seiner Tatm\u00f6glichkeit beschlie\u00dft dieser, von der Tat abzusehen. Leider stellen sich dieser streng utilitaristischen Sicht von menschlichen Handlungsmotivationen bereits anderweitige Erfahrungen mit der Video\u00fcberwachung entgegen. Untersuchungen etwa aus England verweisen u.a. auf eine zunehmende Ignoranz von T\u00e4tern gegen\u00fcber der Gegenwart von Kameras, auf blo\u00dfe Verdr\u00e4ngung von Taten in un\u00fcberwachte Gebiete oder kalkuliertes, die Kamera in das Geschehen einbeziehendes Verhalten.<\/p>\n<p>Kriminalpr\u00e4vention wird heute als ein unter Hinzuziehung aller Betroffenen in die Stadtplanung zu integrierender Aspekt behandelt. Auch der Gedanke an den m\u00f6glichen Nutzen von Kameras ist da nicht mehr weit. Legnaro vermerkt dazu mit sarkastischem Unterton, es sei eine &#132;ironische Volte&#148;, dass die heutigen umfassenden Untersuchungen infrastruktureller Defizite im Zeichen von Kriminalit\u00e4tspr\u00e4vention von st\u00e4dtischen R\u00e4umen im Ergebnis nicht viel anderes bedeuteten als die in den 1970er Jahren unter ganz anderen Vorzeichen und ergebnislos gef\u00fchrten Reformdebatten um z.B. mehr Partizipation aller Beteiligten bei der Planung. Nicht die Forderung nach mehr Demokratie, sondern die Umsetzung von mehr Sicherheit scheint die Betroffenen an einem Tisch zusammen bringen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h5><span id=\"das-recht-und-der-oeffentliche-raum\">Das Recht und der &ouml;ffentliche Raum<\/span><\/h5>\n<p>Video\u00fcberwachung im \u00f6ffentlichen Raum ist vom Recht nur unzureichend geregelt, obwohl es an Einzelvorschriften in Deutschland wahrlich nicht mangelt. Denn die jetzige Regelungslage unterschl\u00e4gt wichtige inhaltliche Fragen. \u00dcberwachungsanlagen der Polizei unterfallen den 16 unterschiedlichen Polizeigesetzen der L\u00e4nder. Zum Teil weisen die Regelungen ganz erhebliche Unterschiede auf. So schwanken beispielsweise die Speicher-fristen f\u00fcr Bilder zwischen 48 Stunden und zwei Monaten. Ein gewisser Konsens hat sich allerdings bei den Grundvoraussetzungen herausgebildet. Eine hoheitliche Befugnis zum Filmen im \u00f6ffentlichen Raum setzt zumeist die Qualifizierung der \u00d6rtlichkeit als &#132;gef\u00e4hrlicher Ort&#148; voraus, ein die Ausbreitung tendenziell beschr\u00e4nkendes Merkmal, so m\u00f6chte man meinen. Die Definitionsmacht obliegt allerdings der Polizei, deren Bewertungen die Stadt in Risikosph\u00e4ren zu segregieren vermag. Dabei wurde bislang, zumeist aufgrund von empirisch fragw\u00fcrdigen lokalen Kriminalit\u00e4tsstatistiken, h\u00f6chst selektiv verfahren. In Leipzig und in Mannheim wurden zentrale Bereiche der Innenstadt mit Verweis auf KFZ-Diebstahl, Diebstahl- und Raubdelikte zu gef\u00e4hrlichen Orten erkl\u00e4rt und der Video\u00fcberwachung unterworfen. Die dagegen erhobene Klage eines Mannheimer B\u00fcrgers wurde von den Verwaltungsgerichten u.a. mit Verweis auf die von der Polizei behauptete Gef\u00e4hrlichkeit der Innenstadt verworfen. Damit verkennt das Gericht jedoch die rechtsstaatliche Notwendigkeit, grunds\u00e4tzlich allein konkretes Verhalten von Personen und nicht die generelle, angebliche Gef\u00e4hrlichkeit von Orten zum Ankn\u00fcpfungspunkt eines Grundrechtseingriffes zu machen. Ein bereits 1999 erhobene vorl\u00e4ufige Anordnung eines B\u00fcrgers gegen die Marktplatz\u00fcberwachung von Halle verlief noch entt\u00e4uschender. Dort erkl\u00e4rte das Gericht, es fehle bei einer blo\u00dfen \u00dcberwachung ohne Aufzeichnung bereits an einem relevanten Grundrechtseingriff &#151; eine klare Missachtung der \u00fcberwiegenden, anderslautenden Meinung der Datensch\u00fctzer. Denn die Eingriffsqualit\u00e4t selbst von \u00dcbersichtsaufnahmen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist unter Juristen kaum noch streitig. Es handelt sich um eine rechtfertigungsbed\u00fcrftige Ma\u00dfnahme, die der gesetzlichen, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Regelung bedarf. Schwer wiegt regelm\u00e4\u00dfig, dass mit der Video\u00fcberwachung eine Ma\u00dfnahme eingef\u00fchrt wird, die ganz undifferenziert gleich eine Vielzahl von Menschen dem t\u00e4glichen Bildzugriff der Kamera aussetzt.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndet werden die einschl\u00e4gigen Bestimmungen von den Landesgesetzgebern neben der Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t mit der Absicht der St\u00e4rkung des Sicherheitsgef\u00fchls in der Bev\u00f6lkerung. Das Unsicherheitsgef\u00fchl als Gesetzesanlass f\u00fchrt allerdings tendenziell zu einer Immunisierung auch gegen rechtliche Kritik an der Ausweitung von gesetzlichen Befugnissen, weil es sich weitestgehend der verl\u00e4sslichen Messbarkeit entzieht. Eine derart gef\u00fchlige Sicherheitspolitik macht es schwer, das Ph\u00e4nomen Video\u00fcberwachung auf rationaler Grundlage zu verhandeln. Die b\u00fcrger- und datenschutzrechtliche Argumentation wendet sich deshalb gegen eine derartige allein auf subjektive Unsicherheiten aufbauende Innenpolitik und fordert Transparenz der Rechtstatsachen zur Video\u00fcberwachung (Geeignetheit, Folgen, Ausbreitung etc.) sowie die Evaluation der rechtlichen Regelungen auf ihre Wirksamkeit hin.<\/p>\n<p>Die \u00dcberwachung durch Private besch\u00e4ftigt bereits seit einigen Jahren die Gerichte. Allerdings lagen bis vor kurzem allein Entscheidungen zur \u00dcberwachung unter Nachbarn oder durch Vermieter vor. In diesen F\u00e4llen wurden selbst Kameraattrappen zuweilen als rechtswidrig erachtet und mussten beseitigt werden. Die Gerichte argumentierten, die Betroffenen k\u00f6nnten der Kamera letztlich nicht ansehen, ob diese in Betrieb bzw. betriebsf\u00e4hig sei oder nicht. Die blo\u00dfe Verunsicherung hier\u00fcber sei f\u00fcr Betroffene nicht hinnehmbar und stelle eine Einschr\u00e4nkung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte dar. Das erste Urteil zur Klage eines Passanten gegen die \u00dcberwachung \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenraums er-ging zu Beginn diesen Jahres am Amtsgericht Berlin-Mitte (AZ 16 C 427\/02). Es ist zugleich auch das erste Urteil zu einer neuen gesetzlichen Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes, welche die \u00dcberwachung &#132;\u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher R\u00e4ume&#148; regelt. Ein gr\u00f6\u00dferes Ladengesch\u00e4ft hatte mit zahlreichen Kameras die um das Geb\u00e4ude verlaufen-den B\u00fcrgersteige und auch Stra\u00dfenland \u00fcberwacht. Das Gericht hielt jede weiter als einen Meter in den Stra\u00dfenraum hineinreichende \u00dcberwachung f\u00fcr rechtswidrig, weil es sich um \u00f6ffentliches Stra\u00dfenland handele, welches dem grunds\u00e4tzlich un\u00fcberwacht zu bleibenden Aufenthalt und der Kommunikation der Menschen diene. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht juristisches Neuland betreten. Es k\u00f6nnte den Anfang einer grunds\u00e4tzlichen Kl\u00e4rung der Zul\u00e4ssigkeit privat veranlasster Grundrechtseingriffe im \u00f6ffentlichen Raum, zumindest f\u00fcr Deutschland bedeuten. In D\u00e4nemark beispielsweise ist das systematische Filmen \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenlandes zu \u00dcberwachungszwecken all-gemein untersagt.<\/p>\n<h5><span id=\"kameras-gefaehrden-oeffentlichkeit-und-freiheit\">Kameras gef&auml;hrden &Ouml;ffent&shy;lich&shy;keit und Freiheit<\/span><\/h5>\n<p>Der \u00f6ffentliche Raum als Ort der Kommunikation sollte bei einer solchen Kl\u00e4rung im Mittelpunkt stehen. Nicht umsonst \u00fcberschneidet sich in der Debatte der Begriff des (geographischen) \u00f6ffentlichen Raumes mit dem im \u00fcbertragenen Sinne gemeinten &#132;\u00f6ffentlichen Raum des freien Diskurses&#148;, wie ihn etwa J\u00fcrgen Habermas in seiner Beschreibung einer in den letzten Jahrhunderten herangewachsenen b\u00fcrgerlichen \u00d6ffentlichkeit implizit mitgedacht und vorausgesetzt hat (Habermas 1962). Die Grundbedingung eines auch realiter vorhandenen \u00f6ffentlichen Raumes als geographischer Ort war solange nicht relevant, als diese R\u00e4ume noch scheinbar unbegrenzt zur Verf\u00fcgung standen. Im Zeichen einer zunehmenden Privatisierung \u00f6ffentlicher R\u00e4ume aber und der damit teilweise einhergehenden Verlagerung des \u00f6ffentlichen Lebens in private Shopping Malls und Einkaufsarkaden kamen in den vergangenen Jahren erste Bedenken auf. Denn f\u00fcr diese Bereiche gilt ein privates Rechtsregime, welches per Hausordnung &#132;Versammlungen, Herumlungern, Betteln&#148; oder gar blo\u00dfes auff\u00e4lliges Verhalten zu unter-binden und auszugrenzen vermag. Die Kamera wird hier zum verl\u00e4ngerten Arm der Eigent\u00fcmer oder Besitzer: Sie unterst\u00fctzt und effektiviert als eine Art Machtverst\u00e4rker die privat errichtete und aufrechterhaltene Ordnung und erlaubt die Ausgrenzung unerw\u00fcnschter Personen. Aber auch die \u00f6ffentlichen Kommunen gehen bereits auf diese Weise vor: Hessen, das zur Zeit einzige Bundesland mit einer Befugnisnorm f\u00fcr die<br \/>kommunale nichtpolizeiliche Video\u00fcberwachung, ist einer der Vorreiter hoheitlicher \u00dcberwachung im \u00f6ffentlichen Raum.<\/p>\n<p>Kommunalpolitiker der Stadt Frankfurt\/Main r\u00fchmten sich damit, als die Medien zun\u00e4chst eine durch Kameras vor dem Hauptbahnhof bewirkte Vertreibung der Drogenszene in die darunter liegenden U-Bahnbereiche vermelden konnten. Auch bekannte SPD-Oberb\u00fcrgermeister wie Herbert Schmalstieg (Hannover) und Christian Ude (M\u00fcnchen) preisen mittlerweile die positiven Effekte der Video\u00fcberwachung. Ganz offen wurde das Ziel der zumindest partiellen S\u00e4uberung von Stadtgebieten benannt. Soweit die Kritiker der kriminalpr\u00e4ventiven Video\u00fcberwachung auf eine blo\u00dfe Verdr\u00e4ngung der Kriminalit\u00e4t hinweisen, l\u00e4uft dieses Argument also er-sichtlich leer. Denn genau das scheint der (alleinige) Zweck der \u00dcbung.<\/p>\n<p>Die damit verbundene Ausgrenzung und Diskriminierung bestimmter Gruppen wird von den auf die Kamera\u00fcberwachung anzuwendenden Datenschutzgesetzen jedoch allenfalls am Rande erfasst. Denn die Kamera ist oft Teil eines \u00fcbergreifenden Sicherheitskonzeptes, dessen Hauptinteresse nicht allein die datenschutzrechtlich relevante Bilderhebung, sondern die Unterst\u00fctzung eines bestimmten Ordnungsinteresses im \u00f6ffentlichen Raum darstellt, das mit hoheitlichen und\/oder privaten Sicherheitskr\u00e4ften in oft ganz informeller Art und Weise vor Ort umgesetzt werden soll. Der dabei bewirkte Machtverst\u00e4rkungseffekt durch den Einsatz von \u00dcberwachungstechnologie entzieht sich bislang der rechtlichen Beschreibung.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlicher Raum aber ist der unabh\u00e4ngig von Eigentumsverh\u00e4ltnissen f\u00fcr den freien Zugang, Aufenthalt und die Kommunikation grunds\u00e4tzlich aller Menschen offenstehende Raum. Diese Orte sind anf\u00e4llig und gef\u00e4hrdet von der durch die Video\u00fcberwachung tats\u00e4chlich bewirkten oder blo\u00df symbolisch inszenierten Machtdemonstration.<\/p>\n<p>F\u00fcr diese R\u00e4ume gilt es deshalb, an eines der emphatischen Leitbilder der Stadtplanung zu erinnern (Glasze 2001). So ist der Marktplatz als Ort der \u00d6ffentlichkeit auch als Ort der Begegnung und Interaktion, der Kommunikation und Auseinandersetzung mit dem Fremden konnotiert (Sennett 1986). \u00d6ffentlichkeit ist au\u00dferdem als Arena, in der Dinge von allgemeinem Interesse transparent gemacht und einer politischen Willensbildung zugef\u00fchrt werden, an der sich alle beteiligen k\u00f6nnen, von Bedeutung. Diese Idee des st\u00e4dtischen B\u00fcrgertums der Renaissance, die sich am historischen Vorbild der antiken griechischen St\u00e4dte orientiert, wo die Agora zentraler Marktplatz und Ort der politischen B\u00fcrgerversammlung war (Glasze 2001),an der sich die Frauen, die Sklaven und die Fremden allerdings nicht beteiligen durften, schwingt ebenfalls mit, wenn heute vom \u00f6ffentlichen Raum die Rede ist.<\/p>\n<p>Dieser Raum vertr\u00e4gt es nicht, wenn die sich in ihm bewegenden Menschen laufend damit rechnen m\u00fcssten, \u00fcberwacht und kontrolliert zu werden. Der angesichts einer drohenden \u00dcberwachung m\u00f6glicherweise vorweggenommene Verzicht auf Handeln, auf Kommunikation oder nur die allgemeine Meinungs\u00e4u\u00dferung &#150; die Selbstzensur &#150; stellt eine nicht hinnehmbare Einschr\u00e4nkung der Autonomie des Einzelnen im demokratischen Rechtsstaat dar. Nur durch die Aneignung symbolisch wichtiger Orte durch Versammlungen kann sich in bestimmten gesellschaftlichen Konstellationen vernehmbar Protest etablieren und auch durchsetzen. \u00d6ffentliche R\u00e4ume in der Stadt dienten und dienen als Medium auch der politischen Kommunikation. Die gescheiterten Stundentenpoteste auf dem Tiannanmen-Platz in Peking 1989 stehen in einem bedenklichen Zusammenhang mit den damals vom Regime vor Ort angebrachten Videokameras. Kameras hatten die Protestierenden gefilmt und ihre Bilder dienten sp\u00e4ter zur Fahndung und Festnahme.<\/p>\n<p>Eine Theorie des \u00f6ffentlichen Raums ist in Deutschland nur partiell entwickelt, in der Rechtswissenschaft nur zu Teilaspekten etwa des Stra\u00dfenrechts. Bereits dort wird jedoch ebenfalls deutlich: \u00f6ffentlicher Raum wird von der \u00f6ffentlichen Hand in Verantwortung ihres Infrastrukturauftrages und ihrer Verpflichtung zur Daseinsvorsorge geschaffen und erhalten. Dieser Raum ist ein \u00f6ffentliches Gut (Allmende w\u00e4re eine historische Analogie), f\u00fcr den es gesetzliche Regelungen gibt, der aber auch einen Freiheitsraum darstellt. Denn \u00f6ffentlicher Raum ist immer zugleich Voraussetzung und Medium vielf\u00e4ltiger Erscheinungsformen der Grundrechtsaus\u00fcbung. Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf Freiz\u00fcgigkeit und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die Achtung der Privatsph\u00e4re sind die herausragenden Rechte. Es ist ein Raum individueller, kommunikativer und sozialer Freiheit, zugleich aber auch ein Raum der Gleichheit. Denn alle Menschen haben das gleiche Recht, den \u00f6ffentlichen Raum zu benutzen. Hier treffen Lebenskonzepte und Freiheitsentw\u00fcrfe aufeinander und hier sind Menschen gefordert, sich gegenseitig auszuhalten. Dies gilt auch f\u00fcr die Folgen politischer, wirtschaftlicher oder sozialer Entwicklungen, wenn etwa auf den Stra\u00dfen Not und Obdachlosigkeit erkennbar wird. Hier wird unmittelbar sichtbar, was die Folgen eines politischen Handelns sind, die letztlich von den B\u00fcrgern in einer Demokratie ja auch mit getragen werden (Gusy 2001). Der Einsatz von Video\u00fcberwachungen findet auch in diesen \u00dcberlegungen eine wichtige Grenze zul\u00e4ssiger Ausweitung.<\/p>\n<p>Der Ort der Begegnung und Kommunikation, aber auch als Idee von \u00d6ffentlichkeit, die das Versprechen auf Inklusion und Gleichheit als Grundlage demokratischer Gesellschaften in sich tr\u00e4gt: das ist der Kern der emanzipatorischen Utopie vom \u00f6ffentlichen Raum als einer kritischen Kategorie (Siebel 1999), an der auch heute noch die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse zu messen sind. Die Ausbreitung des Einsatzes der Video\u00fcberwachung im st\u00e4dtischen Raum befindet sich auf Kollisionskurs mit dieser Vorstellung. Es wird zunehmend eine Frage der Glaubw\u00fcrdigkeit moderner freiheitlicher Gesellschaften werden, ob es ihnen gelingt, dieser Dynamik wirksam und begrenzend entgegenzutreten.<\/p>\n<p><b>Literatur<\/b><\/p>\n<p>Aden, Hartmut 1998: Polizeipolitik in Europa, Opladen<br \/>Albers, Marion 2001: Die Determination polizeilicher T\u00e4tigkeit in den Bereichen der Straftatenverh\u00fctung und der Verfolgungsvorsorge, Bielefeld<br \/>Buckel, Sonja\/Kannankulam, John 2002: Zur Kritik der Anti-Terror-Gesetze nach dem 11. September; in: Das Argument 244, S. 34-50<br \/>Foucault, Michel 1977: \u00dcberwachen und Strafen. Die Geburt des Gef\u00e4ngnisses, Frankfurt\/Main<br \/>Glasze, Georg 2001: Privatisierung \u00f6ffentlicher R\u00e4ume? Einkaufszentren, Business Improvement Districts und geschlossene Wohnkomplexe; in: Berichte zur deutschen Landeskunde 75 2\/3, S. 160-177<br \/>Gusy, Christoph 2001: Polizei und private Sicherheitsdienste im \u00f6ffentlichen Raum. Trennlinien und Ber\u00fchrungspunkte; in: Verwaltungsarchiv, S. 344-367<br \/>Habermas, J\u00fcrgen 1962: Strukturwandel der \u00d6ffentlichkeit, Neuwied\/Berlin<br \/>Hempel, Leon\/Toepfer, Eric 2003: Schaut auf diese Stadt!; in: B\u00fcrgerrechte und Polizei (Cilip), H. 74, Nr. 1\/2003, S. 76-83<br \/>Kitt\/er, Friedrich 2003: Optische Medien. Berliner Vorlesung 1999, Berlin<br \/>Legnaro, Aldo 2001: Stadt, Ordnung, Macht. Anmerkungen zur neoliberalen Urbanit\u00e4t; in: Sicherheit in der Stadt, Ergebnisse einer Z\u00fcrcher Tagung, S. 6-18, Bern<br \/>Maresch, Rudolf\/Werber, Niels 2002: Raum, Wissen, Macht, Frankfurt\/Main<br \/>Sennett, Richard 1986: Verfall und Ende des \u00f6ffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimit\u00e4t. Frankfurt\/Main<br \/>Siebel, Walter 1999: Anmerkungen zur Zukunft europ\u00e4ischer Urbanit\u00e4t; in: vorg\u00e4nge 145, H. 1\/1999, S. 119-124<br \/>Stummvoll, G\u00fcnther 2002: Kriminalpr\u00e4vention durch Gestaltung des \u00f6ffentlichen Raumes: CPTED; in:<br \/>Neue Kriminalpolitik, H. 4, S.123-126<br \/>Walther, Uwe-Jens\/Veil, Katja 2003: Sichere Innenst\u00e4dte in Gro\u00dfbrittanien. Von der Kriminalpr\u00e4vention zur Verhaltensregulierung?; in: Die alte Stadt, 30. Jg, H. 3, S. 258-264 Weichert, Thilo 1998: Audio- und Video\u00fcberwachung im \u00f6ffentlichen Raum; in: vorg\u00e4nge 144, H. 4, S.<br \/>62-71<br \/>Westin, Alan 1967: Privacy and Freedom, New York<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[284],"publikationen":[1464],"class_list":["post-12405","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-nils-leopold","publikationen-vorg-165"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u00dcberwachung im \u00f6ffentlichen Raum \u0097 - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-165\/publikation\/ueberwachung-im-oeffentlichen-raum\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u00dcberwachung im \u00f6ffentlichen Raum \u0097 - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"eine Gefahr f\u00fcr die demokratische Stadt aus: Vorg\u00e4nge Nr. 165 ( Heft 1\/2004), S.29-39 Tiefgreifende gesellschaftliche Ver\u00e4nderungen und historische Transformationsprozesse bleiben nicht ohne Auswirkungen auf den \u00fcberlieferten Ideenbestand, insbesondere auf die in Recht geronnenen \u00dcbereink\u00fcnfte und Einsichten. 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