{"id":12412,"date":"1982-04-01T21:00:00","date_gmt":"1982-04-01T19:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/lobrede-auf-ulrich-vultejus-anlaesslich-der-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1981-in-magdeburg\/"},"modified":"1982-04-01T12:00:00","modified_gmt":"1982-04-01T10:00:00","slug":"lobrede-auf-ulrich-vultejus-anlaesslich-der-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1981-in-magdeburg","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/52-vorgaenge\/publikation\/lobrede-auf-ulrich-vultejus-anlaesslich-der-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1981-in-magdeburg\/","title":{"rendered":"Lobrede auf Ulrich Vultejus anl\u00e4\u00dflich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981 in Magdeburg"},"content":{"rendered":"<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr. 52( Heft 2\/1982), S.5-9<\/p>\n<p><i>(vg) Die Humanistische Union hat den von ihr 1968 im Gedenken an ihr Gr\u00fcndungsmitglied Fritz Bauer gestifteten Fritz-Bauer-Preis 1981 an den nieders\u00e4chsischen Richter Ulrich Vultejus verliehen. Fritz Bauer war Hessischer Generalstaatsanwalt nach 1945. Staatsanw\u00e4lte gibt es in Massen, auch Generalstaats- und Generalbundesanw\u00e4lte; dieser Umstand w\u00fcrde also keine Preisstiftung veranlassen. Fritz Bauer aber war nach Widerstand und Emigration aufgrund des Dritten Reiches ein Jurist, der nach 1945 so eindeutig und singul\u00e4r f\u00fcr Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens eintrat, dass genau deshalb zur Erinnerung dieser Sache die Stiftung des Fritz-Bauer-Preises zu einem Merkstein wurde f\u00fcr die erstrebte Menschlichkeit des Rechtssystems.<br \/>Warum der Richter Ulrich Vultejus zum Preistr\u00e4ger 1981 gew\u00e4hlt wurde, ergibt sich so deutlich aus den hier nachfolgend ver\u00f6ffentlichten beiden Reden, dass es Eulen nach Athen tragen hie\u00dfe, sollte das noch ausf\u00fchrlicher begr\u00fcndet werden.<\/i><\/p>\n<p>Die Humanistische Union verleiht den zur Erinnerung an einen der wenigen ganz gro\u00dfen deutschen Juristen gestifteten Fritz-Bauer-Preis, mit dem sie Verdienste um Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens w\u00fcrdigt, heute an den elften Preistr\u00e4ger nach Helga Einsele, Gustav Heinemann, Birgitta Wolf, Emmy Diemer-Nicolaus, Heinrich Hannover, Helmut Ostermeyer, Werner Hill, Heinz-Dietrich Stark, Gerald Gr\u00fcnwald und Peggy Parnass, n\u00e4mlich an Ulrich Vultejus. Damit wird zum zweiten Mal ein Richter ausgezeichnet, ein Strafrichter, der im Sinne Fritz Bauers in der ersten Instanz um innere Unabh\u00e4ngigkeit von den M\u00e4chtigen, um Gerechtigkeit und Menschlichkeit beim Richten bem\u00fcht ist. Wir sind \u00fcberzeugt, dass Fritz Bauer der strafrichterlichen T\u00e4tigkeit Ulrich Vultejus&#8216; uneingeschr\u00e4nkt Beifall zollen w\u00fcrde.<br \/>Zugleich ehrt die Humanistische Union aus Anlass ihres Delegiertentages in Marburg damit, wenn nicht einen Sohn, so doch wenigstens einen Urenkel der Stadt Marburg, dessen Vorfahr hier der einst Kanzler (soviel wie heute Rektor) der hiesigen Universit\u00e4t war und an den noch die Vultejusstra\u00dfe in Marburg erinnert, die es \u00fcbrigens auch in Frankfurt und Kassel gibt &#8211; Beweis daf\u00fcr, dass Angeh\u00f6rige dieses Geschlechts nebst ihrem Tun und Treiben als Juristen oder auch als Offiziere im Ged\u00e4chtnis ihrer hessischen Mitb\u00fcrger fortlebten.<br \/>Ulrich Vultejus ist nun allerdings nicht hier aufgewachsen, sondern als Anwaltssohn in Celle. In einer Wohnung schr\u00e4g gegen\u00fcber dem Celler Zuchthaus, damals noch keine Justizfestung mit Strahlbeleuchtung und Schie\u00dft\u00fcrmen, sondern ein efeu\u00fcberzogener Barockbau. Hier erlebte er als sechzehn j\u00e4hriger &#132;Jugendlicher&#148; 1943 sein erstes Strafverfahren (sp\u00e4ter eingestellt), weil er den HJ-Dienst verweigerte. Eindrucksvoller war ihm wohl die Beobachtung 1945, wie wieselflink und nahtlos sich selbst tief braune Juristen in demokratische zu verwandeln vermochten.<br \/>Nach gut benotetem Examen durchlief er das Referendariat, um 1952 Richter zu werden. Der &#8211; wie er sie bezeichnete -&#132;die Menschen zerst\u00f6renden Wirkung juristischer Ausbildung&#8220; hatte er widerstanden. Dies ist \u00fcberhaupt ein Charakteristikum auch wieder dieses Fritz-Bauer-Preistr\u00e4gers: er widersteht, er leistet Widerstand, wo andere sich lieber dem Leviathan anpassen. Oberamtsrichter und Leiter des Amtsgerichtes in Bad Harzburg wird er dennoch bis zur Aufl\u00f6sung dieses Gerichtes, indessen schon argw\u00f6hnisch beobachtet. Wegen der Aufl\u00f6sung kommt er 1973 als Richter und stellvertretender Beh\u00f6rdenleiter an das Amtsgericht in Hildesheim. Der Chef der CDU-Fraktion und Vorsitzende des Rechtsausschusses im Nieders\u00e4chsischen Landtag bemerkt dazu: &#132;Wir haben der Ernennung zugestimmt, weil wir Sie so in der N\u00e4he Hannovers besser unter Aufsicht haben als an irgendeiner Stelle im Harz.&#148;<br \/>Zum Ratsherrn wird er in Bad Harzburg zweimal f\u00fcr die SPD gew\u00e4hlt, und zwar als Person, nicht \u00fcber Liste. Auch dem rechten SPD-Fl\u00fcgel ist er nicht geheuer. F\u00fcr die zweite Wahl platziert man ihn auf den zweitletzten Listenplatz, doch Vultejus wird mit dem zweitbesten Stimmenergebnis gleich hinter dem Listenf\u00fchrer vom Volke gew\u00e4hlt. Er engagiert sich in der ASJ, in der Gewerkschaft \u00d6TV, bekommt Lehrauftr\u00e4ge. Er schreibt in mancherlei Ver\u00f6ffentlichungen eine originelle, nachdenkliche, gl\u00e4nzende und witzige Feder &#8211; es ist nicht der Ort und nicht die Zeit, dar\u00fcber heute hier mehr zu sagen.<\/p>\n<p>Zu sprechen ist vielmehr \u00fcber die Zivilcourage, mit der er sich dem Anpassungsdruck widersetzt, der vom Justizapparat, von der Umwelt, auch von der Kollegenschaft ausgeht, wie er das f\u00fcr gerecht Erkannte, ohne R\u00fccksicht auf die Folgen f\u00fcr seine Person vertritt, dem Schwachen beisteht, selbst um den Preis, sich m\u00e4chtige Institutionen zum Feinde zu machen. Zu sprechen ist mit anderen Worten \u00fcber das, wor\u00fcber nicht ein einziges Wort zu verlieren w\u00e4re, h\u00e4tten wir wirklich eine Demokratie statt eines Demokratie-Defizits, h\u00e4tten wir eine menschliche Gesellschaft anstatt der t\u00e4glichen Inhumanit\u00e4ten, w\u00e4ren Richter wie Ulrich Vultejus keine Solit\u00e4re, sondern eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit. In einem japanischen Fernsehfilm \u00fcber das mittelalterliche China sah ich k\u00fcrzlich eine der Hauptfiguren, die im ganzen Lande unter dem Namen &#8222;der ehrliche Richter&#8220; bekannt war. Nun, wir machen Fortschritte. Es gibt wohl noch mehr gerechte, unabh\u00e4ngige und mutige Richter als Ulrich Vultejus; indessen haben sie doch leider auch bei uns Seltenheitswert.<br \/>Zum Mut, besser vielleicht zur Tapferkeit, muss sich Geschicklichkeit und Wachsamkeit gesellen. Denn die Reaktion kommt nicht mehr so unverhohlen daher, wie vorzeiten, nur ihre Tendenz ist die alte geblieben. Ein Beispiel sei Gottlieb Planck, ein \u00fcberaus begabter Jurist, Mitarbeiter an der Zivilprozessordnung, Mitverfasser des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches. Seiner viel versprechenden Richterkarriere in Hannover tat er erstmals Abbruch, als er sich 1848 einem liberalen &#132;vaterl\u00e4ndischen Verein&#148; anschloss. Der Justizminister versetzte ihn strafweise wegen dieser &#132;Dienstpflichtverletzung&#148; nach Osnabr\u00fcck. Dort erkl\u00e4rte er seinen Beitritt in den Osnabr\u00fccker Arbeiterbildungsverein. Die Antwort des Ministeriums war eine disziplinare Ma\u00dfregelung durch Weiterversetzung nach Aurich (&#132;Aurich-schaurig&#8220; hei\u00dft es noch heute unter nieders\u00e4chsischen Richtern und<br \/>Beamten). In Aurich votierte er in einem Rechtsfall dahin, eine bestimmte k\u00f6nigliche Verordnung sei verfassungswidrig. Dem folgte eine R\u00fcge nunmehr von Seiner Majest\u00e4t selbst: &#132;Wir haben mit Befremden und Missfallen vernommen, dass eines unserer Gerichte unter Verkennung seiner Stellung sich die Befugnis angema\u00dft hat, die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit unserer K\u00f6niglichen Verordnung vom 1. August dieses Jahres in den Kreis der richterlichen Pr\u00fcfung und Entscheidung zu ziehen.&#148; Eine Strafversetzung zu dem ganz unbedeutenden Gericht in Dannenberg war die Ma\u00dfnahme. In der Folgezeit gab es mehrere politische Strafverfahren gegen Planck, der schlie\u00dflich unter dem strengen Verbot jeglicher politischer T\u00e4tigkeit bei herabgesetztem Gehalt in den Wartestand versetzt wurde. Die Verfolgungen endeten erst mit der Hannoverschen Monarchie 1866.<br \/>Gar so lange ist das noch nicht her; am 20. Mai war Plancks 65. Todestag. Auch hat die \u00e4u\u00dfere, die formalisierte Unabh\u00e4ngigkeit des Richters der Staatsmacht gegen\u00fcber zugenommen. Indessen sind wir doch von dem idealen Zustand, dass die einzige Beschr\u00e4nkung richterlicher Unabh\u00e4ngigkeit die Pflicht und zugleich die Neigung sei, auf Gesetz, Recht und Menschlichkeit R\u00fccksicht zu nehmen, noch weit entfernt. Wer sich vor Disziplinarverfahren \u00e4ngstigt, wer seine Streicheleinheiten braucht, wer sich um seine Bef\u00f6rderung sorgt, dessen Unabh\u00e4ngigkeit ist allemal gef\u00e4hrdet.<br \/>Wir aber, die B\u00fcrger, sind in einem hohen Ma\u00dfe auf die innere Unabh\u00e4ngigkeit von Richtern angewiesen. Denn Richterspr\u00fcche wirken selbst dann, wenn sie auf nichts weiter gegr\u00fcndet sind als auf richterliche Vorurteile, doch als die Wahrspr\u00fcche einer scheinbar neutralen Instanz. Dies erkl\u00e4rt den Einfluss einer reaktion\u00e4ren Justiz zum Beispiel auf den Untergang der Weimarer Republik.<\/p>\n<p>Vultejus hingegen l\u00e4sst es sich angelegen sein, das Publikum zu warnen vor einer &#132;Justiz als eines auf Bef\u00f6rderung angelegten Betriebes, weil ein die materiellen W\u00fcnsche und den pers\u00f6nlichen Ehrgeiz einspannendes Bef\u00f6rderungssystem den Richter zu korrumpieren geeignet ist&#148;. Durch solche staatsb\u00fcrgerliche Aufkl\u00e4rung stellt man nat\u00fcrlich die eigene Karriere zur Disposition, l\u00e4sst indessen zugleich im eigenen Bereich jeden Versuch scheitern, den angepassten, den bequemen, den von den M\u00e4chtigen abh\u00e4ngigen Richter zu f\u00f6rdern. Gef\u00f6rdert werden hingegen allemal die Prinzings, Foths und Somoskeoys (folgend: Dr. S.). Vultejus fragt sich (und uns), &#132;ob ein System des Strafrechts fortbestehen darf, in dem ein Mensch wie Dr. S. sich so zu einem Schrecken seiner Mitb\u00fcrger entwickeln kann. Diese Frage wird um so dringlicher, als Dr. S. keineswegs das fleischgewordene B\u00f6se, sondern ein Mann ist, der sich der Gerechtigkeit verpflichtet f\u00fchlt &#8211; so wie er sie sieht und wie viele Strafrichter sie sehen m\u00f6gen. Unser Strafrecht ist in seiner Anlage noch immer das Strafrecht des Obrigkeitsstaates. Der Staat beurteilt und verurteilt durch seine Richter die eigenen B\u00fcrger, weil sie gegen seine Gesetze versto\u00dfen haben. Der B\u00fcrger wird zum Objekt staatlicher Rache. Die Gerechtigkeit wird so zu einer Frage der dem Einzelfall fachm\u00e4nnisch angepassten Dosierung dieser Rache. Die Frage des Strafrichters muss anders lauten: Warum kommt der Mitb\u00fcrger, f\u00fcr dessen Lebensweg der Strafrichter fortan eine Mitverantwortung tr\u00e4gt, in diesem Leben nicht zurecht, so dass er gegen die Regeln verst\u00f6\u00dft, die wir zum Zusammenleben als B\u00fcrger in dieser Gesellschaft brauchen. Und weiter: Was muss geschehen, damit der angeklagte Mitb\u00fcrger ohne auch ihn selbst belastende St\u00f6rungen leben kann? So wird die richterliche Aufgabe zum Dienst am Angeklagten, wenn auch zu einem Dienst, der gewiss nicht immer auf bittere Arznei verzichten kann. .. wir brauchen einen anderen Strafrichter!&#148; Nat\u00fcrlich helfe das nichts bei fortbestehendem Strafrechtssystem. Darum folgt bei Vultejus die Einsicht: &#132;Hinter dem Horizont muss ein Gott etwas besseres als das Strafrecht verborgen halten!&#148; Hier ber\u00fchrt sich Ulrich Vultejus nun unmittelbar mit Fritz Bauer, der bereits 1954 auf der Bundestagung der &#132;Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen&#148; dazu aufforderte, das alte Schuldstrafrecht zu ersetzen, Schuld k\u00fcnftig als eine nur moralische Kategorie aufzufassen, w\u00e4hrend der Staat einen auf gesellschaftliche Wirksamkeit gerichteten Ma\u00dfnahmenkatalog aufzustellen habe, der sich an den Bed\u00fcrfnissen der Gesellschaft und des T\u00e4ters orientiere.<br \/>Ulrich Vultejus h\u00e4lt es &#132;f\u00fcr unerl\u00e4sslich zu zeigen, dass die Strukturen der deutschen Justiz seit mehr als einem Jahrhundert nahezu unver\u00e4ndert sind, dass Kaiserreich, die Republik von Weimar, der Nationalsozialismus sowie die Bundesrepublik mit dieser Justiz und ihren unver\u00e4nderten Strukturen offensichtlich zufrieden waren&#148;; ihn beunruhigt diese Verwendbarkeit deutscher Richter f\u00fcr jedes politische System, offenbar beruhend auf ihrer Bereitschaft, alles aus dem Bewusstsein zu blenden, was nicht im gesetzlichen Programm gespeichert ist, beruhend auf der Bereitschaft, sich selbst teilblind zu machen. Er begreift die Bedeutung des Problembewusstseins, die Unzul\u00e4ssigkeit,<br \/>blindlings zu richten. Seine mehrfach wiederholte Forderung, der Richter habe sich auch nach seinem Gewissen zu orientieren, wird ihm alsbald (ich selbst habe es bei einem Staatsanwalt noch vor kurzem erlebt) sozusagen noch im Munde herumgedreht, als wolle er sich vom positiven Gesetz los sagen. Allerdings, der sehende, der &#132;politische&#148; Richter ist f\u00fcr Privilegien und Ungerechtigkeiten in einer Gesellschaftsordnung gef\u00e4hrlich; er muss durch berufliche Sozialisation verh\u00fctet werden. Daher Krieg auch den Sozialwissenschaften!<\/p>\n<p>Schlimmer noch, Vultejus macht f\u00fcr seine Person Ernst mit der so h\u00e4ufig Wortlaut beschworenen &#132;Gew\u00e4hrleistung&#148;, jederzeit f\u00fcr die Maximen unserer Verfassung einzutreten: Nur meint er damit nicht die als Kn\u00fcppel gegen Anders denkende geschwungene &#132;FDGO&#148;. Vielmehr stellt er fest, &#132;dass der (nach dem Zusammenbruch der Hitlerei) wieder erstarkte Staat die Freiheitsrechte des B\u00fcrgers wie jederzeit widerrufliche Wahlgeschenke einzusammeln in Versuchung ist. .. die Buchstaben der Verfassung allein k\u00f6nnen die Grundrechte nicht sch\u00fctzen; nur beherzter Mut kann unsere Verfassung bewahren.&#148;<br \/>Er nimmt ernst, was K\u00f6nig Friedrich der Gro\u00dfe an d&#8217;Alembert schrieb, dass die Gesetze zum Schutze der Schwachen da sind. So tritt er mit anderen B\u00fcrgern gemeinsam \u00f6ffentlich f\u00fcr den Erhalt eines Arbeitsgerichtsurteils ein, welches das Land Niedersachsen verpflichtete, einen Lehramtsanw\u00e4rter in den \u00f6ffentlichen Dienst einzustellen, dem die Landesregierung vorwarf, er sei ein &#132;Linksextremist&#148;. Nicht deswegen tritt Vultejus f\u00fcr ihn ein, das gilt ihm gleich, sondern ausdr\u00fccklich deshalb, weil auch und gerade ein Richter seiner \u00dcberzeugung nach f\u00fcr einen Bedr\u00e4ngten einzutreten hat, &#132;wenn dessen politische \u00dcberzeugung dem staatlichen Standard politischer Meinungen widerspricht&#148;. W\u00e4hrend die Landesregierung vom Richter der Berufungskammer des Landesarbeitsgerichtes die Aufhebung jenes arbeitsgerichtlichen Urteils erster Instanz verlangt, tritt Vultejus mit anderen zusammen f\u00fcr dessen Erhalt ein. Die absurde Folge: Nicht etwa dem auch \u00fcber Richterkarrieren m\u00e4chtigen Kabinett, sondern dem machtlosen Richter Vultejus wird vom Pr\u00e4sidenten des Oberlandesgerichtes der Vorwurf gemacht,jenen Kammervorsitzenden des Landesarbeitsgerichtes unter Druck gesetzt zu haben; ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet.<br \/>Nicht das erste:<br \/>Im Sommer 1976 hatte Vultejus mit seinen Sch\u00f6ffen \u00fcber die Anklage gegen einen leitenden Manager der Gro\u00dfindustrie zu entscheiden; als dieser &#8211; obschon ausdr\u00fccklich davor gewarnt &#8211; der Hauptverhandlung fernblieb, behandelte das Sch\u00f6ffengericht ihn wie jeden anderen B\u00fcrger: es erlie\u00df auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Der Verteidiger des Managers lehnte V. wegen Befangenheit deswegen ab, aber auch deshalb, weil V. als damals Vorsitzender der Fachgruppe Richter und Staatsanw\u00e4lte in der \u00d6TV Gewerkschafter sei. Der daf\u00fcr zust\u00e4ndige Direktor des Amtsgerichtes, Mitglied des konservativen Richterbundes und auch der CDU, erkl\u00e4rte die Ablehnung, ohne dem ein Wort hinzuzuf\u00fcgen, f\u00fcr begr\u00fcndet. Das l\u00f6ste ein lebhaftes Echo in Presse und Rundfunk aus. Auch V., der von mehreren konservativen Zeitungen sehr hart angegriffen worden war, wurde schlie\u00dflich interviewt. Auf Befragen des Interviewers, ob es nicht richtig gewesen w\u00e4re, den richterlichen Ablehnungsbeschluss mit den eigenen \u00dcberlegungen des Richters zu begr\u00fcnden, entgegnete Vultejus, ja, das halte er f\u00fcr unfair, \u00fcbrigens auch f\u00fcr gesetzwidrig, weil der Staatsanwaltschaft kein rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrt worden sei; auch emp\u00f6re ihn die Ablehnung, weil sie unterstelle, dass gewerkschaftsangeh\u00f6rige Richter weniger objektiv als konservative urteilen w\u00fcrden; doch hoffe er, dass die Gewerkschafter nun s\u00e4hen, dass als Richter t\u00e4tige Gewerkschafter nur eine kleine Minderheit in der Justiz darstellten, deshalb Unterst\u00fctzung und auch Solidarit\u00e4t ben\u00f6tigten. Wegen dieses Interviews wurde Vultejus nicht nur disziplinarrechtlich verfolgt und schlie\u00dflich auch verurteilt. Au\u00dferdem hat der Pr\u00e4sident des Oberlandesgerichtes Celle, sein Dienstvorgesetzter, in einem langen Leserbrief in einer Tageszeitung Vultejus eine Verletzung seiner Amtspflichten vorgeworfen, wie auch im erst erw\u00e4hnten Fall der Landesjustizminister einer hannoverschen Zeitung einen langen Leserbrief gegen Vultejus zuschickte. Dass Dienstvorgesetzte in einer Rechtssache ihres Untergebenen in der Presse gegen diesen Stellung beziehen, ist gewiss ein schwerer Versto\u00df gegen die Pflichten zur F\u00fcrsorge und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Immerhin, ganz so rigoros wie der k\u00f6niglich-hannoversche Justizminister gegen Gottlieb Planck kann man heute nicht mehr vorgehen; wir schreiten, wenn auch sehr langsam, voran.<br \/>Und es bleibt nicht bei Disziplinarverfahren. Vultejus entfernt &#132;Erkenntnisse&#148; der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus der Strafakte eines von ihm und seinen Sch\u00f6ffen zu beurteilenden Falles, weil diese &#132;Erkenntnisse&#148;, ohne mit dem Rechtsfall das geringste zu tun zu haben, offenkundig nur eingef\u00fcgt worden sind, um das Gericht gegen die Angeklagten und ihre politische \u00dcberzeugung vor einzunehmen. Die Staatsanwaltschaft antwortet, indem sie wegen dieser Entfernung unzul\u00e4ssiger Aktenst\u00fccke gegen Vultejus ein strafrechtliches Verfahren wegen &#132;Verwahrungsbruches&#148; einleitet. Es bleibt auch nicht bei diesem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Weitere folgen, gar wegen &#132;Rechtsbeugung&#148; (was man nationalsozialistischen Terror-Richtern gar nicht antun mag) in der Folge eines der Staatsanwaltschaft missliebigen Freispruches.<br \/>Vultejus widersteht, er l\u00e4sst sich nicht disziplinieren, macht weiter. Er macht sogar fr\u00f6hlich, lachend weiter, obschon doch ein Richter bei uns gravit\u00e4tisch zu sein hat; schlie\u00dflich ist in keinem einzigen Gesetz jemals von Spa\u00df die Rede. Unverdrossen bringt er es bis vor den Bundesgerichtshof, dass jener Pr\u00e4sident des Oberlandesgerichtes den unterstellten Strafrichtern im Bezirk &#132;Empfehlungen&#148; gab, wie sie in politisch motivierten Strafprozessen zu agieren haben.<br \/>Eine dienstliche Weisung sei das nicht, so wehrt sich der OLG-Pr\u00e4sident. Es fragt sich nur, ob es am Ende gar keiner Einzelanweisung mehr bedarf, so wenig, wie bei den Massenverhaftungen in N\u00fcrnberg. Wie beunruhigend ist es doch, dass N\u00fcrnberger Richter, ohne sich zu bedenken, \u00fcber die von ihnen mit feierlichem Eid beschworene Bindung an Gesetze wie Haftkautelen, Jugendgerichtsrecht und gar eines unserer wichtigen Grundrechte eine &#8211; falsch verstandene! &#8211; Staatsr\u00e4son zu stellen bereit waren, ohne da ihnen ein Justizminister oder Ministerpr\u00e4sident diese erst nahe bringen musste. Wie \u00fcberaus beunruhigend, dass sich die Mehrheit unseres Volkes \u00fcber soetwas nicht mehr beunruhigt, dass die Gefahren zum gro\u00dfen Teil nicht mehr erkannt werden, die aus der unbew\u00e4ltigten, nur verdr\u00e4ngten, entsetzlichen Vergangenheit her\u00fcberdrohen!<\/p>\n<p>Dass Richter so kritisiert werden, soll neuerdings wieder &#8211; die Stimmen, angef\u00fchrt vom Bayerischen Justizminister und vom Generalbundesanwalt, mehren sich &#8211; illegitim sein. Die Humanistische Union setzt jedoch mit dieser Preisverleihung ein Zeichen, ein Zeichen gegen den staatsloyalen, vom Wohlwollen des Apparats abh\u00e4ngigen, f\u00fcr die Folgen seines Tuns blinden, jeder Reflexion absagenden Richter.\u00a0 Sie setzt ein Zeichen f\u00fcr den selbstkritischen, menschlichen, wissensdurstigen, nachdenklichen, unabh\u00e4ngigen Richter. Noch einmal zum Abschluss Vultejus:<br \/>&#132;Abzukl\u00e4ren bleibt die Frage, ob \u00f6ffentliche Meinungs\u00e4u\u00dferungen unterbleiben m\u00fcssen, wenn sie eine Entscheidung betreffen, die nicht durch ein Parlament oder die Verwaltung, sondern durch ein Gericht getroffen wird. .. Es gibt. .. keinen Grund f\u00fcr den Wunsch, Richter vor dem Einfluss der \u00f6ffentlichen Meinung sch\u00fctzen zu wollen. Wir k\u00f6nnen auch nicht die jeweils nur f\u00fcr kurze Zeitabschnitte gew\u00e4hlten Abgeordneten und ihre weisungsgebundenen Verwaltungsbeamten der Zugluft \u00f6ffentlicher Meinung aussetzen und gleichzeitig die wie keine andere Berufsgruppe gesch\u00fctzte Richterschaft einem Strau\u00df von Mimosen gleich behandeln wollen. .. Nur ein Richter, der gewohnt ist, sich dem differenzierten Meinungsbildungsprozess der Demokratie zu stellen, der ihm entgegentretende Meinungen als willkommenen Ansto\u00df wertet, die eigene Position zu \u00fcberdenken, und der die Justizverwaltung lediglich als Zulieferbetrieb f\u00fcr die sachlichen Voraussetzungen seiner richterlichen Arbeit einsch\u00e4tzt, kann den Erwartungen entsprechen, die das Richterbild des Grundgesetzes pr\u00e4gt.&#148;<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[850,667],"autoren":[2001],"publikationen":[1297],"class_list":["post-12412","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-verband-fritz-bauer-preis","tag-vorgaenge-artikel","autoren-werner-holtfort","publikationen-52-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Lobrede auf Ulrich Vultejus anl\u00e4\u00dflich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981 in Magdeburg - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/52-vorgaenge\/publikation\/lobrede-auf-ulrich-vultejus-anlaesslich-der-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1981-in-magdeburg\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Lobrede auf Ulrich Vultejus anl\u00e4\u00dflich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981 in Magdeburg - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: vorg\u00e4nge Nr. 52( Heft 2\/1982), S.5-9 (vg) Die Humanistische Union hat den von ihr 1968 im Gedenken an ihr Gr\u00fcndungsmitglied Fritz Bauer gestifteten Fritz-Bauer-Preis 1981 an den nieders\u00e4chsischen Richter Ulrich Vultejus verliehen. 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