{"id":12435,"date":"1998-12-20T11:40:00","date_gmt":"1998-12-20T10:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/neubewertung-der-familienarbeit-erziehungsgehalt-als-perspektive1\/"},"modified":"1998-12-20T12:00:00","modified_gmt":"1998-12-20T11:00:00","slug":"neubewertung-der-familienarbeit-erziehungsgehalt-als-perspektive1","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-144\/publikation\/neubewertung-der-familienarbeit-erziehungsgehalt-als-perspektive1\/","title":{"rendered":"Neubewertung der Familienarbeit &#8211; Erziehungsgehalt als Perspektive?1"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 144 (Heft 4\/1998), S. 19-27<\/p>\n<h5><span id=\"-muetterlichkeit-als-konzept-oder-132alter-wein-in-neuen-schlaeuchen148\">\u00a0<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><strong>M&uuml;tte&shy;r&shy;lich&shy;keit als Konzept oder &#132;alter Wein in neuen Schl&auml;uchen&#148;<\/strong><\/span><\/h5>\n<\/h5>\n<p>1987 forderten Unterzeichnerinnen des M\u00fcttermanifest innerhalb der Gr\u00fcnen eine neues weibliches Emanzipationsbild, in dem die soziale und finanzielle Anerkennung &#132;mutternder Arbeit&#148; integriert werden sollte. &#132;Letztlich geht es darum, ein Emanzipationsbild zu entwickeln, in dem die Inhalte traditioneller Frauenarbeit, d.h. die Versorgung von Personen, Wahrnehmung sozialer Bez\u00fcge, Hinterfragung von sogenannten Sachzw\u00e4ngen als legitime Werte integriert sind und entsprechend werte m\u00e4\u00dfig sozial, politisch, finanziell anerkannt werden. Die Grundfrage der Wertigkeit von Arbeit, d.h. welche Arbeit in der Gesellschaft zu welchem Status, welchen Sicherungen verhilft, ist neu zu stellen.&#148; (M\u00fcttermanifest 1987:203) Mit ihrem Pl\u00e4doyer f\u00fcr einen erweiterten Emanzipationsanspruch, in dem die Inhalte traditioneller Frauenarbeit integriert sind, wenden sich die Autorinnen so-wohl gehen einen Emanzipationsbegriff, der nur Arbeit au\u00dfer Haus gelten lasse und mithin \u00fcber Antidiskriminierungsgesetze, Quotierungsforderungen etc. die kinderlose, unabh\u00e4ngige, qualifizierte Frau bevorzuge und deren Anpassung an die M\u00e4nnerwelt betreibe als auch gegen den (illusion\u00e4ren) Anspruch einer partnerschaftlichen Teilhabe der Geschlechter in der Familie. Die Geschlechtscharaktere zu ver\u00e4ndern sei schwer bis unm\u00f6glich, dar\u00fcber hinaus auch nicht w\u00fcnschenswert, denn ein Emanzipationskonzept, welches F\u00fcrsorglichkeit und andere Formen der Beziehungsarbeit aus der Alleinzust\u00e4ndigkeit der Frauen herausl\u00f6st und gleicherma\u00dfen zwischen Mann und Frau verteilt, zerst\u00f6re eine Form der Frauenkultur, welche Frauen eine relative Autonomie gestattet. Umgekehrt spreche nichts daf\u00fcr, dass M\u00e4nner m\u00fctterliche Qualit\u00e4ten entwickelten, wenn sie M\u00fctterarbeit verrichten, sondern da\u00df sie im Gegenteil diesen frauenspezifischen Raum mit ihrer Gewalt und Willk\u00fcr durchtr\u00e4nkten (vgl. Erler 1985). Nicht die gerechte Verteilung der Lohnarbeit und die Aufhebung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in Bezug auf Hausarbeit und Kinderbetreuung wird folglich verlangt, sondern ein angemessener Grundlohn f\u00fcr Frauenarbeit.<br \/>Etwas versp\u00e4tet haben sich nun Sozial-und Familienpolitiker der damalig in der Frauenbewegung heftig und kontrovers diskutierten Thesen des M\u00fcttermanifestes angenommen und die Vorschl\u00e4ge unter dem Begriff &#132;Einf\u00fchrung eines Erziehungsgehaltes&#148; neu aufgelegt (Leipert, Opielka 1998). Doch nicht die Originalit\u00e4t des Reformkonzeptes steht zur Debatte. Was dem Vorschlag neues Leben einhaucht, ist vielmehr seine Passgenauigkeit zu einer heute auch vom Mainstream der (m\u00e4nnlichen) Wissenschaft gef\u00fchrten Debatte um die Zukunft der Arbeit und des Sozialstaats. &#132;Ein zukunftsweisender Umbau des Sozialstaats mu\u00df ein neues Verst\u00e4ndnis von Arbeit f\u00f6rdern. Die ganz \u00fcberwiegende Bindung von Entlohnung und sozialer Sicherung f\u00fcr Gegenwart und Zukunft an die klassische (Voll-)Erwerbsarbeit ist kein zukunftsf\u00e4higes Modell. Eine Neubewertung der verschiedenen gesellschaftlich bedeutsamen Arbeitsformen ist unumg\u00e4nglich&#8220; (Geisler 1998).<br \/>Tats\u00e4chlich ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt durch ein wachsendes Mi\u00dfverh\u00e4ltnis zwischen dem R\u00fcckgang des gesellschaftlichen Arbeitsvolumens und der wachsenden Nachfrage nach bezahlter Erwerbsarbeit, ins-besondere der auf den Arbeitsmarkt dr\u00e4ngenden Frauen charakterisiert. Nach Auffassung der Kommission f\u00fcr Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen sind Frauen mit ihrer im Westen ansteigenden und im Osten auf hohem Niveau verharrenden Erwerbsneigung nicht nur eine wesentliche Ursache der Krise des Arbeitsmarktes. Sie tragen vorgeblich auch einen Teil der Verantwortung f\u00fcr die Krise des Sozialstaats. Denn nicht nur die hohe Arbeitslosigkeit, auch die demographischen Ver\u00e4nderungen im Gefolge abnehmender Geburtenraten und einer immer gr\u00f6\u00dferen &#132;Altenlast&#148; sowie die abnehmende Integrationsf\u00e4higkeit der &#132;Solidargemeinschaft Familie&#148;, die zunehmende Risikoanf\u00e4lligkeit von Ein-Eltern-Familien f\u00fcr Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit etc. gef\u00e4hrden den Sozialstaat. Was liegt angesichts dieser Krisendiagnosen n\u00e4her, als durch eine Aufwertung der Familienarbeit sowohl den Druck auf den Arbeitsmarkt zu mindern als auch die Familie als Ressource der Sozialpolitik zu st\u00e4rken?<\/p>\n<p>Der Vorschlag zur Einf\u00fchrung eines Erziehungsgehaltes liegt mittlerweile in mehreren Modellvarianten auf dem Tisch. Monatlich 2000 DM f\u00fcr das erste und 1000 DM f\u00fcr jedes weitere Kind sollen Eltern, die seit mindestens f\u00fcnf Jahren mit erstem Wohnsitz in Deutschland leben, drei Jahre lang f\u00fcr ihren Nach-wuchs erhalten. Im Alter von vier bis sieben Jahren des Kindes wird ein Teil des Gehaltes in Form eines Erziehungsgutscheins ausgezahlt, der in Kinderg\u00e4rten oder bei Tagesm\u00fcttern eingel\u00f6st werden kann. Das Gehalt soll wie ein normales Einkommen versteuert, die Anerkennung der Erziehungszeiten in der Renten auf sieben Jahre verl\u00e4ngert werden. Das Gutachten sieht weiter vor, sp\u00e4ter ein einkommensabh\u00e4ngiges Erziehungsgehalt II zu planen, f\u00fcr M\u00fctter und V\u00e4ter von 8- bis 18j\u00e4hrigen Kinder\u00a0 2. Alternativ wird hierzu eine erwerbszeitabh\u00e4ngige Variante vorgeschlagen, wonach das Niveau des Erziehungsgehaltes mit zunehmender Erwerbst\u00e4tigkeit sinkt. Allerdings r\u00e4umen die Autoren dieser Variante keine Priorit\u00e4t ein.<br \/>Die Finanzierung des Erziehungsgehaltes soll durch &#132;automatische Einsparungen&#148; (bei Erziehungsgeld, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und Wohngeld) und &#132;Umschichtungen&#148; der staatlichen Mittel f\u00fcr Kinderbetreuung, Ver\u00e4nderungen der steuerlichen Veranlagung von Ehepaaren sowie ggf. durch einen Familienzuschlag auf die Lohn- und Einkommenssteuer erfolgen.<br \/>Einen Entwurf zur realpolitischen Umsetzung hat das S\u00e4chsische Innenministerium vorgelegt. Etwas bescheidener in der finanziellen Ausstattung (bis zum Ende des dritten Lebensjahres 1.100 DM netto, vom vierten bis zum Ende des sechsten Lebensjahres 800 DM netto) soll das Erziehungsgehalt sozialabgabenpflichtig eingef\u00fchrt werden, von seiner Besteuerung soll dagegen abgesehen werden. Kernelement des Vorschlages ist der sogen. \u00dcbergang von der ,Subjekt- zur Objektf\u00f6rderung&#8216; der au\u00dferh\u00e4uslichen Kinderbetreuung. Indem ein Teil des Erziehungsgehaltes als &#132;Betreuungsscheck&#148; ausgegeben wird, erm\u00f6glicht es den Eltern &#132;die eigenverantwortliche Entscheidung, wer, wie lange und in welcher Form ihre (kleinen) Kinder w\u00e4hrend des Tages betreuen soll&#148; (Geisler 1998:3).<\/p>\n<h5><span id=\"die-unterbewertung-der-erziehungsarbeit-fuer-einen-neuen-arbeitsbegriff\">Die Unter&shy;be&shy;wer&shy;tung der Erzie&shy;hungs&shy;a&shy;r&shy;beit &ndash;<br \/>f&uuml;r einen neuen Arbeits&shy;be&shy;griff?<\/span><\/h5>\n<p>In der Bundesrepublik wird au\u00dferhalb des Erwerbssektors in einem enormen Umfang unbezahlte Arbeit geleistet. 1991 wurde in der BRD die erste gesamtdeutsche Zeitbudgetuntersuchung in 7 200 Haushalten durchgef\u00fchrt. Danach wurden insgesamt 77 Milliarden Stunden unbezahlter Hausarbeit gegen\u00fcber 47 Milliarden Stunden Erwerbsarbeit geleistet. 76 vH der unbezahlten T\u00e4tigkeiten sind hauswirtschaftlicher Natur, 11 vH werden zur Betreuung und Pflege von Kindern, Kranken und Alten aufgewendet, 9 vH sind handwerkliche T\u00e4tigkeiten, und 4 vH entfallen auf Ehrenamt und soziale Dienstleistungen (Blanke, Ehling, Schwarz 1996).<br \/>Die in privaten Haushalten geleistete Arbeit ist weit \u00fcberwiegend Frauenarbeit. Dabei variiert der Zeitumfang, den Frauen in die Haus- und F\u00fcrsorgearbeit investieren in Abh\u00e4ngigkeit von der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder und davon, ob sie erwerbst\u00e4tig sind oder nicht. Demgegen\u00fcber unterscheidet sich der Aufwand bei den m\u00e4nnlichen Befragten nicht signifikant: Egal, ob die Paare ohne Kinder leben, ob sie Kinder haben, ob die Frau erwerbst\u00e4tig ist oder nicht, die Zeit, die M\u00e4nner im Haushalt verbringen, ist immer auf gleich niedrigem Niveau angesiedelt.<br \/>Haus- und F\u00fcrsorgearbeit in den privaten Haushalten ist verborgene Arbeit. Sie gilt h\u00e4ufig wenig im Selbstverst\u00e4ndnis derer, die sie verrichten, gesellschaftlich wird sie als unbedeutend gegen\u00fcber der Erwerbsarbeit angesehen und volkswirtschaftlich ist sie keine Gr\u00f6\u00dfe, die wie jede marktwirtschaftlich organisierte Arbeit im Bruttosozialprodukt ausger\u00fcckt wird und mithin den gesellschaftlichen Reichtum einer Nation definiert.<br \/>Aus der \u00dcbernahme der Haus- und Erziehungsarbeit leiten sich dar\u00fcber hinaus keine eigenst\u00e4ndigen Anspr\u00fcche auf soziale Sicherung ab. Das soziale Sicherungssystem kn\u00fcpft an das Normalarbeitsverh\u00e4ltnis und seine Gratifikationen an und verh\u00e4lt sich sanktionierend gegen\u00fcber denen, die &#8211; wie die Mehrheit der Frauen &#8211; diskontinuierliche Erwerbsverl\u00e4ufe haben.<br \/>Zwar stellt das deutsche Sozialsystem in erheblichem Umfang Mittel zur Verf\u00fcgung, um die Hausfrauen-Ehe \u00f6konomisch attraktiv zu machen. Bis heute wird durch ein vielf\u00e4ltiges Instrumentarium von Anreizen im Bereich der Steuer-, Sozial- und Familienpolitik sowie im Familien- und Unterhaltsrecht die l\u00e4ngere Erwerbsunterbrechung der Frauen bei Kindererziehung (oder eine geringf\u00fcgige, nicht sozialversicherte T\u00e4tigkeit) im Sinne des Leitbildes der Phasenerwerbst\u00e4tigkeit gezielt gef\u00f6rdert. Zu erw\u00e4hnen sind hier vor allem das Ehegattensplitting im Steuerrecht, die Hinterbliebenenversorgung, die kostenfreie Mitversicherung der Ehefrauen in der Krankenversicherung etc. Diese sozialpolitischen Umverteilungsma\u00dfnahmen zugunsten der Hausfrauen-Ehe bleiben aber an Erwerbsverlauf und -status des Ehemannes gebunden, begr\u00fcnden mithin keine eigenst\u00e4ndigen Anspr\u00fcche der Hausfrau.<br \/>Nun hat zwar die Zunahme der Frauen- und M\u00fcttererwerbst\u00e4tigkeit zu einer Ausdehnung der eigenst\u00e4ndigen finanziellen und sozialen Sicherung der Frauen gef\u00fchrt. Doch auf dem Hintergrund versch\u00e4rfter Arbeitsmarktkonkurrenz und wenig ver\u00e4nderter geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung erfolgt die Erwerbsintegration von Frauen vorrangig in prek\u00e4ren Erwerbsformen, in befristeten Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen und Teilzeitarbeit, h\u00e4ufig unterhalb der Sozialversicherungsgrenzen. Die aus der Erwerbst\u00e4tigkeit erzielten Einkommen und Sozialversicherungsanspr\u00fcche reichen zur eigenst\u00e4ndigen Existenzsicherung oberhalb der Armutsgrenze kaum aus. Hier hat die (begrenzte) Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten in der Rentenversicherung lediglich eine gewisse Verbesserung der sozialen Sicherung der Frauen bewirkt.<br \/>Es ist daher nur zu verst\u00e4ndlich, da\u00df ein Ansatz gesucht wird, der der fatalen Logik des Erwerbssystems eine gerechtere und sozialere Sicht auf die Leistungen der Gesellschaft und ihrer Mitglieder entgegensetzt.<br \/>Der bisher nicht quantifizierte und gesellschaftliche Nutzen der soll in Form einer Gehaltszahlung endlich jene Anerkennung bekommen, die ihm zusteht. Die so definierte Familienarbeit ist eine radikale Erweiterung der bisher g\u00e4ngigen Konzepte der Erfassung von gesellschaftlich notwendiger Arbeit.<br \/>Diese Interpretation wird durch die unmittelbare Erfahrung im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen gest\u00fctzt. Das Hemdenb\u00fcgeln kostet 3 DM je St\u00fcck, die ErzieherInnen der \u00f6ffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten einen tariflich definierten Lohn, fast jede Haushaltst\u00e4tigkeit hat ein professionelles Komplement. Was spricht also dagegen, die famili\u00e4ren Leistungen in der Erziehungsphase aufzuaddieren und zu honorieren? Haben wir hier nicht einen reformerischen Zugriff auf \u00fcberkommene Tabus einer Volkswirtschaftlehre, die nicht mehr in der Lage ist, ihren Arbeitsbegriff ver\u00e4nderten gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnissen anzupassen?<br \/>Das Postulat der Gleichwertigkeit von Familienarbeit und Erwerbsarbeit ist aus arbeitstheoretischer Sicht problematisch. Verausgabung von Erwerbsarbeit steht in einem Kontext von einzelbetrieblicher bzw. \u00f6ffentlicher Rationalit\u00e4t. Das findet Ausdruck in definierten Standards f\u00fcr Arbeitszeit, Gestaltung des Arbeitsplatzes, Formen des Entgelts, Regulierung von Mehrarbeit und Urlaub u.v.m. Diese konkurrenzwirtschaftlich vermittelte Rationalit\u00e4t spiegelt sich bei privat organisierten Unternehmen in einer st\u00e4ndigen Umw\u00e4lzung des Produktionsapparates mit einem wachsenden Risiko f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, wider.<br \/>Die private Erziehung von Kindern ist vollst\u00e4ndig anderen Rationalisierungsmustern unterworfen. F\u00fcrsorge, Betreuung, Unterrichtung sind verschr\u00e4nkt mit der Organisation des pers\u00f6nlichen und famili\u00e4ren Alltagslebens. Eine Verallgemeinerung von Standards &#8211; wie dies in der Erwerbst\u00e4tigkeit durchgesetzt wird<br \/>&#8211; ist auf der Ebene der Familie (von strafbaren Verhaltsensweisen abgesehen) nicht durchsetzbar und nicht w\u00fcnschenswert. Soweit die Gesellschaft Anspruch erhebt, bestimmte Qualifikationen und moralische \u00dcberzeugungen der nachwachsenden Generation zu vermitteln, bleibt es ihr \u00fcberlassen, durch geeignete \u00f6ffentliche Angebote diesen Standards zum Durchbruch zu verhelfen. Jede quasi-tarifliche Gehaltszumessung simuliert in diesem Bereich lediglich die Gleichwertigkeit zur Erwerbsarbeit. Tats\u00e4chlich handelt es sich um einen Lastenausgleich f\u00fcr eine bestimmte Lebensphase, unabh\u00e4ngig von der Bezeichnung des Transfers.<br \/>Es bleibt sicher unstrittig, da\u00df die Kindererziehung eine unverzichtbare Grundlage f\u00fcr die Reproduktion eines Gemeinwesens ist. Diese Leistungen erfordern Zeit und Geld, wobei es ebenso unbestreitbar ist, da\u00df eine entwickelte Gesellschaft in Form eines Lastenausgleichs und durch die Bereitstellung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen wesentliche Teile der Aufwendungen f\u00fcr die Erziehung aufzubringen hat. Welche relative und absolute H\u00f6he der gesellschaftliche &#132;Erziehungsaufwand&#148; hat, in welchem Verh\u00e4ltnis Leistungen f\u00fcr die private bzw. die \u00f6ffentliche Erziehung aufgebracht werden, variiert jedoch selbst in L\u00e4ndern mit vergleichbarem Entwicklungstand &#8211; wie denen der EU &#8211; stark. In Frankreich bspw. mit einer ausgepr\u00e4gten staatlichen Rolle bei der Betreuung und Unterrichtung von Krippen-, Kindergarten- und Schulkindern besteht der objektiv erforderliche Zeitaufwand seitens der Eltern nur in einem Bruchteil des erforderlichen Zeitbudgets hierzulande. Familienarbeit ist in Deutschland zu einem erheblichen Teil Ersatz f\u00fcr \u00f6ffentliche Betreuung und Unterrichtung.<br \/>Bleibt das Volumen von Haushaltst\u00e4tigkeiten von immerhin 76 vH der unbezahlten T\u00e4tigkeiten. Die immense Anzahl von Hausarbeitsstunden ist von den historisch spezifischen Merkmalen der bundesrepublikanischen Arbeitsmarkt- und Geschlechterordnung gepr\u00e4gt. Auf dem Hintergrund hoher wirtschaftlicher Wachstumsraten, der Vollbesch\u00e4ftigung der m\u00e4nnlichen Arbeitskr\u00e4fte und hoher Tarifeinkommen hat sich eine Kultur des Alltagslebens entwickeln lassen, die man als Steigerung des Lebensstandards und Individualisierungsentwicklung begr\u00fc\u00dfen mag. Diese Wohlstandsmehrung hat aber unter den Bedingungen unver\u00e4nderter geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung zugleich zu der Auspr\u00e4gung einer spezifisch weiblichen Kultur des Alltagslebens gef\u00fchrt. Eine gesellschaftliche Subventionierung dieses Sektors erscheint mit dem Abschied von dem &#132;kurzen Traum immerw\u00e4hrender Prosperit\u00e4t&#148; (Lutz 1984) weder machbar, noch sinnvoll.<\/p>\n<h5><span id=\"wahlfreiheit-von-beruf-und-familie\">Wahlfrei&shy;heit von Beruf und Familie?<\/span><\/h5>\n<p>Bleibt die Frage, ob durch eine Neubewertung der Familienarbeit ein entscheidender Beitrag zur \u00dcberwindung noch vorhandener Diskriminierungen von Frauen geleistet wird? W\u00e4re das Erziehungsgehalt nicht ein Weg, \u00fcber die individuelle Einkommensausstattung f\u00fcr Erziehungsleistung hinaus allgemein die Anerkennung des Beitrags von Frauen zu Wohlstand und Wohlergehen dieser Gesellschaft zu dokumentieren? Wird endlich dem Dilemma der weiblichen Biographie &#8211; dem schlechten Kompromiss zwischen Familie und Beruf mit der daraus resultierenden Doppelbelastung &#8211; die individuelle Wahl entgegengesetzt?<br \/>Der Abschied vom traditionellen Arbeitsbegriff und seine Neuausrichtung, Familienarbeit der Erwerbsarbeit gleichzustellen und die soziale Sicherung von der Erwerbsarbeit abzukoppeln, deutet scheinbar das perspektivische Zur\u00fcckdr\u00e4ngen von Frauendiskriminierung an. Der Abschied findet jedoch nicht nur auf der Ebene wissenschaftlicher Begrifflichkeit statt, indem der Zwang zur Wahl \u00fcber die Behauptung, auch Familie sei Beruf schlicht weg definiert wird. Der (frauen-)politische Anspruch, das Besch\u00e4ftigungssystem selbst unter Gesichtspunkten der Gleichberechtigung und der Neuverteilung von Arbeit und Einkommen zwischen den Geschlechtern zu gestalten, wird ersatzlos gestrichen. Die Arbeitsmarktkrise wird zu Lasten der Berufsperspektiven von Frauen bew\u00e4ltigt und der Erwerbssektor von &#132;\u00fcberfl\u00fcssigen&#148; Regulierungen zu Gunsten einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie freigehalten. Die Trennung und Hierarchisierung der Lebenswelten wird fortgeschrieben; hier-durch wird zugleich die Diskriminierung von Frauen im Besch\u00e4ftigungssystem zementiert. Der Druck auf erwerbst\u00e4tige M\u00fctter, ihren Arbeitsplatz aufzugeben, wird enorm steigen, w\u00e4hrend ihre Wiedereinstiegschancen nach langj\u00e4hrigen Unterbrechungsphasen und fehlenden Besch\u00e4ftigungsgarantien sowie fehlen-den Anspruchsvoraussetzungen an Ma\u00dfnahmen der Arbeitsf\u00f6rderung gegen Null gehen d\u00fcrften.<br \/>W\u00e4hrend den M\u00e4nnern die vollwertige, in ihren Strukturen nicht ver\u00e4nderte Erwerbsarbeit vorbehalten bliebe, fiele die finanzielle und soziale Sicherung der Frauen &#8211; bei realistischer Sicht &#8211; nur minimal aus. Ein Erziehungsgehalt, das ein wirkliches \u00c4quivalent zum Vollzeiteinkommen bietet, d\u00fcrfte kaum bezahlbar sein. Massive und steigende Abz\u00fcge vom Einkommen der Erwerbst\u00e4tigen w\u00e4ren zu verkraften. Zudem sind Verteilungsungerechtigkeiten angelegt, wenn das Erziehungsgehalt bedarfs- und einkommensunabh\u00e4ngig, das hei\u00dft dann auch unabh\u00e4ngig vom Haushaltseinkommen und Verm\u00f6gen, gezahlt w\u00fcrde.<\/p>\n<h5><span id=\"von-der-objekt-zur-subjektfoerderung\">Von der Objekt zur Subjekt&shy;f&ouml;r&shy;de&shy;rung?<\/span><\/h5>\n<p>Zum Konzept &#132;Erziehungsgehalt 2000&#148; geh\u00f6rt die M\u00f6glichkeit der Inanspruchnahme eines &#132;Erziehungsgutscheins&#148;, der sich zun\u00e4chst auf das Kindergartenalter beschr\u00e4nken soll, wobei die Autoren hier die Altersgruppe 4-7 (bzw. Schulantritt) im Auge haben und die Kostendeckung auf eine Halbtagesbetreuung (ca 5-6 Stunden) auslegen. Die bisherige \u00f6ffentliche Finanzierung der Einrichtungen soll ersetzt werden durch eine &#132;Subjektf\u00f6rderung&#148;, d.h. im Kindergartenalter w\u00fcrde dann ein Teil des Erziehungsgehaltes unbar in Form eines Erziehungsgutscheins ausgezahlt werden. Dabei bleibt sowohl unklar, ob dieser obligatorisch einzuf\u00fchren w\u00e4re als auch, welchen Anteil die Kindergartenkosten an dem Erziehungsgehalt tats\u00e4chlich ausmachen. Hierzu liegen keine regionalspezifische Daten zur Kostenstruktur der Vorschulp\u00e4dagogik vor.<br \/>F\u00fcr die fakultative Einf\u00fchrung des Erziehungsgutscheines spricht das Prinzip der Wahlfreiheit, mit dem Eltern die Entscheidung \u00fcber das Verh\u00e4ltnis von \u00f6ffentlicher und privater Betreuung selbst treffen k\u00f6nnen. Diese Wahlfreiheit ist aber bereits dadurch eingeschr\u00e4nkt, indem Kinder unter 4 Jahren von der &#132;Subjektf\u00f6rderung&#148; ausgeschlossen werden und lediglich eine Halbtagsbetreuung finanziert werden soll. Mithin ist f\u00fcr die Kindergartenphase allenfalls die Halbtagsarbeit eines Erziehenden vorgesehen, wobei die Autoren je-den Hinweis auf das mangelnde quantitative und qualitative Angebot betrieblicher Teilzeitarbeitspl\u00e4tze unterlassen. Dar\u00fcberhinaus d\u00fcrften auch nach der Einf\u00fchrung des Erziehungsgehaltes alleinerziehende Elternteile auf die Aufnahme einer Vollzeitarbeit angewiesen sein.<br \/>Wie aber w\u00fcrde sich der \u00dcbergang von der &#132;Objekt- zur Subjektf\u00f6rderung&#148; auf das quantitative und qualitative Angebot der Vorschulp\u00e4dagogik auswirken? Bleibt die Freiheit der Wahl, besteht ein starker \u00f6konomischer Anreiz f\u00fcr den Verzicht auf einen Kindergartenplatz. Der Vorschlag unterstellt sowohl eine Gleichwertigkeit von \u00f6ffentlicher und Familienbetreuung als auch eine Orientierung der elterlichen Entscheidungen an den Bed\u00fcrfnissen der Kinder. Die in der Familienp\u00e4dagogik weithin bekannte Tatsache, da\u00df Familien heute weder aus ihren inneren Strukturen und Potentialen heraus noch von den externen Bedingungen her, wie Flexibilit\u00e4t und Mobilit\u00e4tserfordernisse des Arbeitsmarktes, kinderfeindliche Wohn- und Wohnumfeldbedingungen etc. diese Freiheit der Wahl tats\u00e4chlich zugunsten der Kinder treffen k\u00f6nnen, bleibt in den Vorschl\u00e4gen ausgeklammert. Familie ist nicht allein ein Ort, an dem physische und psychische Bed\u00fcrfnisse der nachwachsenden Generation erf\u00fcllt werden, in denen zentrale Sozialisationserfahrungen und Wertevermittlung stattfindet, sondern auch ein Ort der Isolation, Verwahrlosung und Gewalt. \u00d6ffentliche R\u00e4ume sind nicht nur die Grundlage f\u00fcr Erfahrungen von Gemeinschaftlichkeit und Solidarit\u00e4t, sondern auch Schutz vor der famili\u00e4ren \u00dcberforderung und Gleichg\u00fcltigkeit und Raum m\u00f6glicher Gegenerfahrung. \u00d6ffentliche Betreuung folgt professionellen Standards und erm\u00f6glicht, zumindest in Grenzen, die Verallgemeinerung materieller und sozialisatorischer Ressourcen in der Entwicklung von Kindern.<br \/>Die sogenannte &#132;Objektf\u00f6rderung&#148; hat einen weiteren Vorteil: Anzahl und Ausstattung der Kinderbetreuung geht nicht von der tats\u00e4chlichen Nachfrage, sondern von dem Bedarf der Kinder aus. Mit dem \u00dcbergang zur &#132;Subjektf\u00f6rderung&#148; kehren Marktmechanismen in die Planung des Angebotes an \u00f6ffentlicher Kinderbetreuung ein. Dar\u00fcber hinaus ist nicht einmal vorgesehen, die Kosten des Erziehungsgutscheins an die reale Entwicklung der Kosten im Kindergartenbereich anzupassen. Sollen die Einkommen des p\u00e4dagogischen Personals eingefroren werden? Wird der Erziehungsgutschein in wenigen Jahren nurmehr 2-3 Stunden Kinderbetreuung abdecken? \u00dcbernimmt die \u00f6ffentliche Hand die Defizitdeckung, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien? Die Fragen bleiben unbeantwortet.<br \/>Der Vorschlag einer grunds\u00e4tzlichen Neuorientierung in der Finanzierung \u00f6ffentlicher Einrichtungen der Kinderbetreuung erweist sich mithin nicht allein als geschicktes Ablenkungsman\u00f6ver hinsichtlich der aktuellen Probleme, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz einzul\u00f6sen, sondern als gef\u00e4hrlicher Einstieg in die Privatisierung der Vorschulp\u00e4dagogik, mit der sich Angebot, professionelle Standards und Kosten \u00f6ffentlicher Einrichtungen im Niveau senken lassen.<\/p>\n<h5><span id=\"reformkonzept-fuer-eine-vereinbarkeit-von-beruf-und-familie\">Reform&shy;kon&shy;zept f&uuml;r eine Verein&shy;bar&shy;keit von Beruf und Familie<\/span><\/h5>\n<p>In den gewerkschaftlichen Debatten um die Zukunft der Arbeit und Strategien zur Umverteilung von Arbeit spielen geschlechterpolitische Aspekte nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Der Umverteilung nicht nur der bezahlten, sondern auch der Erziehungsarbeit zwischen den Geschlechtern wird allenfalls Rechnung getragen, indem eine Ausweitung von Teilzeitarbeit gefordert wird. Eine F\u00f6rderung von Teilzeitarbeit wird jedoch kaum nachhaltige Wirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Das Potential einer freiwilligen Arbeitszeitreduzierung ist bescheiden, wie eine Befragung des Instituts f\u00fcr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung unter besch\u00e4ftigten und unbesch\u00e4ftigten. Frauen in Ost und West belegt hat (Beckmann, Kempf 1996). Danach steht dem Teil der voll- und teilzeitbesch\u00e4ftigten Frauen, die ihre Erwerbsarbeitszeit reduzieren m\u00f6chten, eine wesentlich gr\u00f6\u00dfere Anzahl von Frauen (insbesondere im Osten) gegen\u00fcber, die eine Erh\u00f6hung ihres Arbeitsvolumens an-streben. Rein rechnerisch gesehen, lie\u00dfen sich mit dem verf\u00fcgbaren Reduzierungspotential nicht einmal alle Arbeitszeitw\u00fcnsche der besch\u00e4ftigten Frauen befriedigen. Von den nicht-erwerbst\u00e4tigen Frauen (40 vH der westdeutschen und 80 vH der ostdeutschen nichterwerbst\u00e4tigen Frauen m\u00f6chten lieber arbeiten!) h\u00e4tten nur dann einige eine Chance auf einen Arbeitsplatz, wenn innerhalb der Besch\u00e4ftigung nur Arbeitszeit abgebaut, aber nicht an anderer Stelle aufgestockt w\u00fcrde. Dabei bleibt allerdings offen, in welchem Umfang der Arbeitsmarkt von einer Expansion der Teilzeitarbeit von M\u00e4nnern entlastet werden k\u00f6nnte.<br \/>Auch wenn unter dem Gesichtspunkt einer besch\u00e4ftigungswirksamen Arbeitsumverteilung einer allgemeinen Arbeitszeitverk\u00fcrzung Priorit\u00e4t zu geben ist, bleibt die soziale Gestaltung individueller Arbeitszeitoptionen eine unbestrittene Notwendigkeit. In krasser Form widerspricht das derzeitige Profil der Teilzeitarbeit hinsichtlich des gew\u00fcnschten Erwerbsumfangs, des Qualifikationsniveaus, der branchenbezogenen Verbreitung etc. den Besch\u00e4ftigteninteressen (B\u00e4cker, Stolz-Willig 1995). Einer Arbeitszeitverk\u00fcrzung entsprechend den in verschiedenen Lebenslagen unterschiedlichen Bed\u00fcrfnissen und W\u00fcnschen der Besch\u00e4ftigten sind massive Hindernisse entgegengestellt. Dies u.a. deshalb, weil dies f\u00fcr den einzelnen mit aktuellen und langfristigen Einkommensnachteilen, mit Einbu\u00dfen in der sozialen Sicherung und nicht zuletzt beruflichen Nachteilen verbunden ist. Da diese Nachteile unter den gegebenen Bedingungen fast ausschlie\u00dflich von Frauen in Kauf genommen werden, m\u00fcssen Strategien zur F\u00f6rderung von Teilzeitarbeit ausweisen, wie diese geschlechtsspezifische Benachteiligung aufgehoben werden kann. Dabei ist von der Pr\u00e4misse auszugehen, da\u00df grunds\u00e4tzlich die Einkommens- und soziale Sicherung an eine kontinuierliche Erwerbsbiograhie gebunden sind, mithin Zeiten der Erwerbsreduzierung phasenweise begrenzt und reguliert bleiben. Dar\u00fcber hinaus mu\u00df eine Teilzeitarbeit aus Familiengr\u00fcnden den Lebensstandard der Familien sichern und Benachteiligungen in den sozialen Sicherungssystemen vermeiden.<br \/>Daraus ergeben sich als strategische Ansatzpunkte einer Neugestaltung von Erwerbsarbeit und Familienarbeit: Zum einen mu\u00df eine F\u00f6rderung der Teilzeitarbeit mit einer arbeits- und tarifrechtlichen Neuregelung des Normalarbeitsverh\u00e4ltnis verbunden werden. Teilzeitarbeit soll grunds\u00e4tzlich in allen Berufspositionen m\u00f6glich werden und mit R\u00fcckkehrgarantien zur Normalarbeitszeit verbunden werden. Zum anderen soll bei den Arbeitnehmerinnen der Ausfall an aktuellem Einkommen sowie sozialer Sicherung f\u00fcr die gef\u00f6rderten Teilzeit- und Unterbrechungsphasen zumindest teilweise durch Lohnersatzleistungen ausgeglichen werden. Der Einkommensausgleich wird folglich nicht &#8211; wie im Vorschlag des Erziehungsgehaltes &#8211; als Betreuungsgeld konzipiert, sondern als Einkommensersatzleistung, die auf das vorherige Erwerbseinkommen bezogen bleibt. Damit soll zum einen erreicht werden, da\u00df der Lebensstandard der Familien gerade in Zeiten hoher famili\u00e4rer Belastungen nicht unvertretbar ein-geschr\u00e4nkt wird, zum anderen soll damit insbesondere den in der Regel besserverdienenden V\u00e4tern die M\u00f6glichkeit gegeben werden, Familienzeit gegen Erwerbsarbeitszeit einzutauschen.<br \/>Im Sozialpolitischen Programm des DGB wurde 1990 bereits die Forderung aufgestellt, Familienarbeit als neues Element in den Risikoausgleich des sozialen Sicherungssystems einzubeziehen. Danach sollte der dreij\u00e4hrige Elternurlaub als Zeitkonto bis zum 6. Lebensjahr eines Kindes gew\u00e4hrt werden und Einkommensersatzleistungen in der H\u00f6he des Arbeitslosengeldes ausgestattet werden. Mit einer Fachtagung im Dezember 1995 wurde die Forderung konkretisiert und in einigen Punkten modifiziert. Unter dem Begriff der &#132;gesch\u00fctzten Teilzeitarbeit&#148; liegen zur arbeits- und sozialrechtlichen Ausgestaltung sowie zur Finanzierung Alternativvorstellungen zur Einf\u00fchrung eines Erziehungsgehaltes vor (DGB 1995, Kirner, Meinhard 1997). In den Forderungskatalog geht als Zielperspektive ein, jedem der beiden Elternteile ein individuelles Recht auf das Arbeitszeitverk\u00fcrzungsvolumen einzur\u00e4umen. Zwar ist derzeit kaum mit einer gesellschaftlichen Akzeptanz f\u00fcr eine obligatorische Teilung der Erziehungzeiten zwischen M\u00fcttern und V\u00e4tern zu rechnen, doch zweifelsohne ist die Orientierung auf eine geteilte Elternschaft nicht nur unter gleichberechtigungspolitischen Gr\u00fcnden geboten, sondern unterstreicht auch das Ziel einer geschlechter\u00fcbergreifenen Umverteilung von Arbeit.<\/p>\n<h5><span id=\"resuemee\">Res&uuml;mee<\/span><\/h5>\n<p>Die Forderung nach einer besseren sozialen Sicherung f\u00fcr erziehende Personen ist nur all-zu berechtigt. Nach wie vor bedeutet die \u00dcbernahme von Erziehungs- und Pflegearbeit ein meist nicht zu \u00fcberwindendes Hindernis f\u00fcr den in der Sozialversicherung erforderlichen kontinuierlichen Erwerbsverlauf, mit dem materielle Unabh\u00e4ngigkeit und Risikoabsicherung erreicht werden. Das deutsche Soialversicherungssystem mu\u00df sich zu Recht kritisieren lassen, da\u00df wichtige gesellschaftliche Bereiche ausgespart bleiben, da die Fokussierung der Risiko- und Leistungsstruktur auf das (m\u00e4nnlich dominierte) Normalarbeitsverh\u00e4ltnis eigenst\u00e4ndige soziale Sicherungsanspr\u00fcche von Frauen vernachl\u00e4ssigt.<br \/>Alle Vorschl\u00e4ge, die eine L\u00f6sung der gravierenden Defizite der sozialen Sicherung von Frauen anstreben, besitzen weitreichende Implikationen hinsichtlich der ihnen zugrundeliegenden gesellschaftlichen Leitbilder. Diese Dimension der verschiedenen Modelle bleibt oft unausgesprochen und daher kaum diskutiert.<br \/>Auf der einen Seite steht der Versuch, Familienarbeit per Postulat einer Gleichwertigkeit der Arbeit und per Gehalts\u00fcberweisung (satt Sozialtransfer) aufzuwerten. Damit kann dem Imageproblem der &#132;Nur-Hausfrau&#148; etwas entgegengesetzt werden. Leere Haushaltskassen und die aufgepuschte Diskussion um die Lohnnebenkosten werden jedoch der H\u00f6he des Erziehungsgehaltes enge Grenzen setzen. Wieweit damit eine materielle Besserstellung der Frauen zu erreichen ist, bleibt abzuwarten.<br \/>Auf der anderen Seite wird auch das Modell der &#132;gesch\u00fctzten Teilzeitarbeit&#148; und die geteilte Elternschaft auf starke Widerst\u00e4nde der Finanzpolitiker sto\u00dfen. Die Durchsetzungschancen dieses Ansatzes hinsichtlich einer materiellen Besserstellung der Erziehungsleistenden sind jedoch aus zwei Gr\u00fcnden g\u00fcnstiger: Zum einen entspricht dieser Vorschlag dem Wunsch insbesondere der j\u00fcngeren Frauengeneration nach einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zum anderen bleibt eine Erg\u00e4nzung des bestehenden sozialen Sicherungssystems f\u00fcr eine schrittweise Durchsetzung offen.<br \/>Als Zwischenresultat der bisherigen Diskussion ergibt sich damit folgendes Paradoxon: Der Aufbau einer neuen sozialen Sicherungsstruktur (Erziehungsgehalt) mit der scheinradikalen Behauptung einer prinzipiellen Gleichwertigkeit von Familien- und Erwerbsarbeit f\u00f6rdert &#8211; bewu\u00dft oder unbewu\u00dft &#8211; eine konservative Festlegung der Geschlechterrollen. Der pragmatische Vorschlag, auf der Basis des bestehenden Sicherungssystems durch einen erg\u00e4nzenden Risikoausgleich Frauen besser zu sichern, erfordert ein konsequentes Zur\u00fcckdr\u00e4ngen der noch vorhandenen tradierten Geschlechterrollen. Nur durch einen neuen Geschlechtervertrag \u00fcber die Neuverteilung von Familien- und Erwerbsarbeit kann die Sicherung der Frauen auf der Basis des bestehenden Sozialversicherungssystems durchgesetzt werden.<br \/>Freilich stellt sich auch bei dem Reformvorschlag der &#132;gesch\u00fctzten Teilzeitarbeit&#148; die Frage nach den Priorit\u00e4ten bei der Verbesserung der sozialen Sicherungsstruktur f\u00fcr Erziehende. Jeder Ausbau der Transferleistungen steht in Gefahr, zu Lasten kollektiver Einrichtungen der Kinderbetreuung, Altenpflege etc. zu gehen. Zudem gewinnen Vorschl\u00e4ge zur Entprofessionalisierung und Deregulierung der sozialen Arbeit, wie zuletzt im Vorschlag der &#132;B\u00fcrgerarbeit&#148;, der F\u00f6rderung freiwilliger und ehrenamtlicher Arbeit, an Boden. Umso wichtiger wird es, die Frage der Neubewertung der Familienarbeit in den Zusammenhang einer Verst\u00e4ndigung \u00fcber die gesellschaftlichen Organisationsformen, Standards und Qualifikationen in der Familien-Pflege- und Betreuungsarbeit zu r\u00fccken.<\/p>\n<p>1 Eine erweiterte Fassung des Beitrages erscheint in: Brigitte Stolz-Willig, Mechthild Veil (Hg.), Arbeitsm\u00e4rkte, Wohlfahrtsstaaten und feministische Perspektiven im Wandel, VSA Verlag 1998<br \/>2\u00a0 wird hierzu eine erwerbszeitabh\u00e4ngige Variante vorgeschlagen, wonach das Niveau des Erziehungsgehaltes mit zunehmender Erwerbst\u00e4tigkeit sinkt. Allerdings r\u00e4umen die Autoren dieser Variante keine Priorit\u00e4t ein.<\/p>\n<p><strong>Literatur<br \/><\/strong>B\u00e4cker, Gerd\/Stolz-Willig, Brigitte: Mehr Teilzeitarbeit &#8211; aber wie? Zur Diskussion \u00fcber F\u00f6rderung und soziale Absicherung optionaler Arbeitszeiten, in: Sozialer Fortschritt 3\/1995, S. 54-64<br \/>Beckmann, Petra\/Kempf, Birgit: Arbeitszeit und Arbeitszeitw\u00fcnsche von Frauen in West- und Ostdeutschland, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (MittAB) 03\/1996, S. 388-408<br \/>Blanke, K.\/Ehling, M.\/Schwarz, N.: Zeit im Blickfeld, Ergebnisse einer repr\u00e4sentativen Zeitbudgeterhebung, Stuttgart\/Berlin\/K\u00f6ln 1996<br \/>DGB (Hrsg.): Elternurlaub mit Zeitkonto und Lohnersatzleistung, Dokumentation des ExpertInnengespr\u00e4chs am 18.Dezember 1995 in D\u00fcsseldorf<br \/>Erler, Gisela: Frauenzimmer, Berlin 1985<br \/>Geisler, H. (S\u00e4chsisches Staatsministerium f\u00fcr Soziales, Gesundheit und Familie): Diskussionspapier zum Modell eines Erziehungsgehaltes, Dresden Februar 1998<br \/>Kirner, Ellen\/Meinhardt, Volker: Allgemeine Arbeitszeitverk\u00fcrzung und ihre Auswirkung auf Einkommen und soziale Sicherung, Hans-B\u00f6ckler-Stiftung (Hrsg.), D\u00fcsseldorf 1997<br \/>Kommission f\u00fcr Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen, Erwerbst\u00e4tigkeit und Arbeitslosigkeit in Deutschland, Entwicklung,Ursachen und Ma\u00dfnahmen, Bd. 1-3, Bonn 1996<br \/>Leipert, Christian\/Opielka Michael: Erziehungsgehalt 2000, ein Weg zur Aufwertung der Erziehungsarbeit, Gutachten im Auftrag des Deutschen Arbeitskreises f\u00fcr Familienhilfe, Freiburg 1998<br \/>M\u00fcttermanifest: in: Beitr\u00e4ge zur feministischen Theorie und Praxis,\u00a0\u00a0 H. 21\/22, 1988<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[818,667],"autoren":[410],"publikationen":[1039],"class_list":["post-12435","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-frauen","tag-vorgaenge-artikel","autoren-brigitte-stolz-willig","publikationen-vorg-144"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Neubewertung der Familienarbeit - Erziehungsgehalt als Perspektive?1 - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-144\/publikation\/neubewertung-der-familienarbeit-erziehungsgehalt-als-perspektive1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Neubewertung der Familienarbeit - Erziehungsgehalt als Perspektive?1 - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 144 (Heft 4\/1998), S. 19-27 \u00a0 M&uuml;tte&shy;r&shy;lich&shy;keit als Konzept oder &#132;alter Wein in neuen Schl&auml;uchen&#148; 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