{"id":12449,"date":"1997-06-30T06:00:00","date_gmt":"1997-06-30T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/ns-euthanasie-vor-gericht\/"},"modified":"2021-08-24T21:48:28","modified_gmt":"2021-08-24T19:48:28","slug":"ns-euthanasie-vor-gericht","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-138\/publikation\/ns-euthanasie-vor-gericht\/","title":{"rendered":"NS-\u201cEuthanasie vor Gericht&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr. 138 (Heft 2\/1997), S. 102-106<\/p>\n<p>Das Thema des Buches mit dem gleichen Titel mag &#8211; leider &#8211; \u00fcber den Kreis der Experten hinaus nur geringes Interesse finden. Die Massenmorde an Geisteskranken scheinen anders als die, zahlenm\u00e4\u00dfig auch bedeutenderer, des Holocausts schon &#8222;historisiert&#8220;. Dazu ist das Buch &#8222;nur&#8220; eine Wiedergabe von Vortr\u00e4gen eines Symposiums im Dezember 1994 in der Gedenkst\u00e4tte Hadamars, auf dem Boden einer von 6 T\u00f6tungsanstalten von Geisteskranken. Der Band beginnt mit einem Geleitwort des hessischen Justizministers Rupert von Flottnitz und schlie\u00dft mit gut ausgew\u00e4hlten Dokumenten \u00fcber die Euthanasie.<\/p>\n<p>Wer sich in die auch f\u00fcr Nichtjuristen sehr verst\u00e4ndlichen Beitr\u00e4ge vertieft, wird bald von der Dramatik der gerichtlichen Bew\u00e4ltigung, besser: Nichtbew\u00e4ltigung, dieser NS-Verfahren erfa\u00dft, wohl noch dramatischer als die von KZ-Verfahren, einschlie\u00dflich des Auschwitzprozesses, obgleich dieser Objekt von Theater und Film geworden ist.<\/p>\n<p>In der Hauptrolle des Dramas der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, Initiator von NS-Prozessen, vor allem des Auschwitzverfahrens. Er bek\u00e4mpfte die Beschwichtigungsversuche der Justiz; trotz der Belastung durch das Auschwitzverfahren erstritt er die Anschuldigungsschrift gegen die NS-Justizelite wegen Beteiligung an den Anstaltsmorden. Sein pl\u00f6tzlicher Tod 1968 war hierf\u00fcr ein dramatisches Ereignis, das Verfahren verz\u00f6gerte sich mehr und mehr und versandete schlie\u00dflich. Eine wichtige Rolle spielt hier auch Helmut Kramer, ein Held wider Willen, der, wie er es in dem ausf\u00fchrlichsten Beitrag des Bandes, aber doch knapp und pr\u00e4zise schildert, als Justizforscher &#8211; er ist zugleich Richter -&#8220;nur&#8220; ab 1978 sich mit der Geschichte des schon vergessenen Frankfurter Euthanasieprozesses befassen wollte, dabei in ein Wespennest stie\u00df und dar\u00fcber hinaus selbst verfolgt wurde.<\/p>\n<p><i>Hanno Loewy\/Bettina Winter <\/i>(Hrsg.): NS-&#8220;Euthanasie&#8221; vor Gericht &#8211; Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bew\u00e4ltigung, Frankfurt\/Main (Verlag Campus) 1996, 199 S., DM 38,-<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"das-vergessen-nicht-zulassen\">Das Vergessen nicht zulassen!<\/span><\/h2>\n<p>Das setzt schon bei Fritz Bauer an. Vor fast 30 Jahren gestorben, wei\u00df wohl die nachfolgende Generation kaum noch von ihm. Als Jude und linker Jurist nach 1933 verfolgt, konnte er nach D\u00e4nemark und Schweden fl\u00fcchten, war nach dem Krieg Generalstaatsanwalt in Braunschweig und dann in Frankfurt, den NS-Mitl\u00e4ufer im juristischen Establishment nat\u00fcrlich nicht genehm, wurde darum trotz seiner wissenschaftlichen Doppelbet\u00e4tigung als Jurist und Kriminologe nicht in die gro\u00dfe Strafrechtsreformkommission in der Adenauer-\u00c4ra berufen. Widerstand gab es auch in der eigenen Beh\u00f6rde, schon deshalb, weil er beim Durchboxen der gro\u00dfen NS-Verfahren gegen Restauration und &#8222;Gnadenfieber&#8220; (Kempner) seinen Staatsanw\u00e4lten erhebliche Arbeitsbelastung zumuten mu\u00dfte. Mit zus\u00e4tzlichem Personal war selbst das &#8222;rote&#8220; Hessen sparsam, erst recht andere Bundesl\u00e4nder, weshalb sich auch NS-Strafverfahren so lange hinzogen. Es gelang ihm, den gro\u00dfen Auschwitzproze\u00df 1963-1965 in Frankfurt durchzubringen. Zugleich brachte er noch die Anschuldigungsschrift zu den NS-Euthanasiemorden gegen die Justizelite auf den Weg und starb dann pl\u00f6tzlich 1968. Danach versandete das Euthanasieverfahren in der Routine.<\/p>\n<p>Um so erfreulicher, da\u00df es gelungen ist, mit und in seinem Namen ein Institut zu unterhalten, dessen Direktor einer der Herausgeber dieses Bandes ist (daneben Bettina Winter, Leiterin der NS-Euthanasie-Gedenkst\u00e4tte Hadamar), der als Band 1 in der Schriftenreihe des Instituts erschien. J\u00e4hrlich wird auch in seinem Namen ein Preis vergeben, auf dessen jeweiliger Tr\u00e4ger gerade diese Zeitschrift besonders hinweist.<\/p>\n<p>Beim Angehen gegen das Vergessen auch der Hinweis auf die NS-Euthanasie-Aktion: 1933 begann ja nicht nur die Verfolgung der Juden, sondern auch der geistig Behinderten, nach dem hierzu leider schon 1920 bekannte Gelehrte wie der Jurist Binding und der Psychiater Hoch \u00fcber eine Schrift zum &#8222;Gnadentod&#8220; &#8222;Vorarbeit&#8220; geleistet hatten. Behinderte wurden zun\u00e4chst einmal als &#8222;Erbkranke&#8220; sterilisiert. Zugleich wurde fortlaufend &#8211; der Rezensent als Zeitzeuge erinnert sich daran noch gut &#8211; die Bev\u00f6lkerung gegen die &#8222;unn\u00fctzen Fresser&#8220; in den Anstalten aufgehetzt, f\u00fcr die ja weit mehr Geld aufgewandt werden m\u00fcsse als f\u00fcr gesunde Arbeiter. Nach Kriegsbeginn glaubte man, sich unbemerkt dieses &#8222;lebensunwerten Lebens&#8220; entledigen zu k\u00f6nnen. Unter gr\u00f6\u00dfter Geheimhaltung wurde in der Tiergartenstr. 4 (T 4-Aktion) in Berlin eine &#8222;Stiftung&#8220; gegr\u00fcndet, deren Aufgabe ein &#8222;Privatschreiben&#8220; Hitlers, r\u00fcckdatiert auf den 1.9.1939, festhielt: &#8222;Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender \u00c4rzte so zu erweitern, da\u00df nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gew\u00e4hrt werden kann.&#8220;<\/p>\n<p>Ungekl\u00e4rt ist, ob Hitler &#8211; von dem ja bisher keine Urkunde \u00fcber seinen Beitrag am Holocaust aufgefunden worden ist &#8211; unterschrieben hat oder ob eine Blankounterschrift oder Faksimilestempel verwandt worden ist (Bl. 182). Die &#8222;Stiftung&#8220; forderte nunmehr die Anstalten zur Ausf\u00fcllung eines Meldebogens \u00fcber die dortigen Kranken mit n\u00e4her aufgef\u00fchrten Geisteskrankheiten auf. Manche Anstaltsleiter, die Verdacht gesch\u00f6pft hatten, z\u00f6gerten mit der Meldung. Eigene \u00c4rzte der T 4-Aktion \u00fcbernahmen selbst die Ausf\u00fcllung des Meldebogens. Die gemeldeten Personen wurden in 6 Anstalten, darunter Hadamar, &#8222;verlegt&#8220; und unter Mithilfe von \u00c4rzten durch Kohlenmonoxyd get\u00f6tet und die Leichen verbrannt. Die Zahl der Opfer kann nur gesch\u00e4tzt werden; Zahlen von 70 000 bis 125 000 werden genannt (BI. 10\/15).<\/p>\n<p>Die Angeh\u00f6rigen der Opfer erhielten einen &#8222;Trostbrief&#8220; mit fingierter Todesursache (Bl. 186). Damit geriet die Aktion in den Bereich der Justiz. Vormundschaftsrichtern fielen die vielen Sterbef\u00e4lle ihrer M\u00fcndel auf, besorgte Eltern unterrichteten die Staatsanwaltschaft. So konnte der Vormundschaftsrichter Kreyssig schon mit Schreiben v. 8.7.1940 an den Justizminister G\u00fcrtner und sp\u00e4ter durch pers\u00f6nliche Vorsprache den genauen Ablauf der Aktion schildern. (Bl. 183 &#8211; ihm ist \u00fcbrigens nichts geschehen, au\u00dfer da\u00df er in die Pensionierung gedr\u00e4ngt wurde.)<\/p>\n<p>Eine St\u00f6rung der Aktion durch andere mi\u00dftrauische Richter oder Staatsanw\u00e4lte wurde bef\u00fcrchtet. Um dem zu begegnen, lie\u00df der Staatssekret\u00e4r Schlegelberger, mit den Gesch\u00e4ften des verstorbenen Justizministers G\u00fcrtner betraut, s\u00e4mtliche Oberlandesgerichtspr\u00e4sidenten und Generalstaatsanw\u00e4lte im April 1941 nach Berlin kommen, das Hitler-Schreiben herumgehen und \u00c4rzte der Aktion berichten. Obgleich den AnWesenden klar war, da\u00df es sich um eine Mordaktion handelte und es keinen gesetzlichen Rahmen gab, erhob sich kein Widerspruch. Inwieweit sie &#8222;ihre&#8220; Richter und Staatsanw\u00e4lte informiert und aufgefordert haben, bei Strafanzeigen nichts zu unternehmen, ist wegen Abbruchs des Strafverfahrens nicht ermittelt worden.<\/p>\n<p>Erst nach der Tagung kam es zu den ber\u00fchmten Kanzelpredigten des M\u00fcnsteraner Bischofs v. Galen. Daraufhin wurde im Hinblick auf den Eindruck im Ausland die Aktion eingestellt, auf unterer Ebene und im geringen Umfang indes fortgesetzt.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"von-strengen-strafen-zum-gnadenerweis\">Von strengen Strafen zum &bdquo;Gnade&shy;n&shy;er&shy;weis&ldquo;<\/span><\/h2>\n<p>Wie die Ausf\u00fchrung der Massenmorde an Geisteskranken die an Juden initiierten, so ging jene auch bei der gerichtlichen Ahndung nach dem Kriege dieser voraus. Hier wirkten die \u00e4u\u00dferen Umst\u00e4nde mit. Anders als bei der Ermittlung der Massenmorde an Juden in Ru\u00dfland und Polen, standen f\u00fcr die der Euthanasiemorde in Deutschland sogleich Dokumente und Zeugen zur Verf\u00fcgung. Auch hallten die Kanzelpredigten des Bischofs v. Galen nach. Noch bevor im N\u00fcrnberger \u00c4rzteproze\u00df zwei der Hauptorganisatoren, Viktor Brack und Karl Brandt, zum Tode verurteilt waren, so wurden Todesurteile wegen der T\u00f6tung von \u00fcber hundert Geisteskranken im M\u00e4rz 1946 in Berlin gegen eine \u00c4rztin und eine Krankenschwester ausgesprochen, die dann auch &#8211; best\u00fcrzenderweise; es war ja noch vor dem Grundgesetz &#8211; im Januar 1947 hingerichtet wurden (vgl. den Beitrag von Willi Dre\u00dfen, stellv. Leiter der Zentralstelle in Ludwigsburg, S. 35ff.). 1947 wurde auch ein &#8211; nicht vollstrecktes &#8211; Todesurteil gegen zwei \u00c4rzte wegen Mordes in Hadamar in Frankfurt verk\u00fcndet.<\/p>\n<p>Jetzt begannen Rechtslehrer gegen diese Verfahren, insbesondere die gegen Anstaltsleiter, die die Verlegung in die Mordanstalten angeordnet hatten, t\u00e4tig zu werden (Beitr\u00e4ge v. Susanne Benzler\/Joachim Perels und Michael F\u00f6rster). Waren doch hier, anders als bei sp\u00e4 teren KZ-Prozessen, die T\u00e4ter nicht &#8222;kleine&#8220;, sondern &#8222;gro\u00dfe Leute&#8220;, Akademiker, \u00c4rzte, wobei Mitakademiker sich angesprochen f\u00fchlen konnten, wohl auch angesprochen wurden. So erschienen dann Ende der vierziger Jahre in Rechtszeitschriften Beitr\u00e4ge der Creme damaliger Strafrechtslehrer: E. Schmidt, v. Weber, Welzel; bei solchen &#8222;Staatsverbrechen&#8220; seien Ausf\u00fchrende nicht als T\u00e4ter, sondern nur als Gehilfen zu bestrafen, eine Rechtsansicht, die sp\u00e4ter der Bundesgerichtshof \u00fcbernahm. Aber auch der Gehilfe konnte ja eine betr\u00e4chtliche Freiheitsstrafe erhalten. Dagegen dann das Argument: Wer in das &#8222;R\u00e4derwerk&#8220; der NS-Euthanasie geraten sei, stehe jedenfalls dann au\u00dferhalb des Schuldvorwurfs, wenn er einzelne Personen, so durch Streichen von der Verlegungsliste, vor dem Tode gerettet habe. Dieses Argument kehrte sp\u00e4ter beim Auschwitzproze\u00df wieder. So wandten angeklagte \u00c4rzte, die an der &#8222;Rampe&#8220; selektiert hatten, ein, sie h\u00e4tten durch ihre Auswahl Menschen gerettet, deren Tod sei sonst unausweichlich gewesen.<\/p>\n<p>Hier wurde diese Argumentation nicht anerkannt, wohl aber bei Euthanasieprozessen. Zu Unrecht: Anstaltsleiter konnten sich der Anordnung des Abtransports von Geisteskranken entziehen, auch ohne gef\u00e4hrlichen Widerstand zu leisten, so durch Aufgabe ihrer Stellung oder &#8211; weniger ehrenhaft &#8211; \u00fcber Urlaubsabwesenheit die Verantwortung dem Vertreter zuschieben.<\/p>\n<p>Jedenfalls lie\u00df nach 1950 das Verfolgungsbem\u00fchen der Justiz nach. Ende dieses Jahrzehnts stand sie vor der Situation, da\u00df angeklagte \u00c4rzte die ihnen gemachten Vorw\u00fcrfe an die Justiz zur\u00fcckgaben: deren Spitzen h\u00e4tten doch bei der Tagung im April 1941 der Euthanasieaktion zugestimmt. Jetzt mu\u00dfte insoweit etwas geschehen, und Fritz Bauer \u00fcbernahm die Initiative, lie\u00df die \u00fcberall in der Bundesrepublik anh\u00e4ngigen Verfahren in Frankfurt als Gerichtsstand f\u00fcr Hadamar gewisserma\u00dfen zusammenfa\u00dfen, ermittelte gegen die Teilnehmer der Konferenz, also die Spitzen der NS-Justiz, und beschuldigte sie vor dem f\u00fcr die Voruntersuchung zust\u00e4ndigen Landgericht Limburg 1965, trotz ihrer Rechtspflicht zum Widerspruch den Morden stillschweigend zugestimmt zu haben.<\/p>\n<p>In Limburg verlief das Verfahren ungl\u00fccklich und z\u00f6gerlich. Als kleinstes hessisches Landgericht war es f\u00fcr eine so gro\u00dfe Sache schlecht ger\u00fcstet. So dauerte die Voruntersuchung 4 Jahre. Am Ende waren von 16 Angeschuldigten wegen Tod und Krankheit nur noch 4 beteiligt.<\/p>\n<p>Nachdem also zun\u00e4chst die Juristen die Chancen der NS-T\u00e4ter verbessert hatten, waren es jetzt die \u00c4rzte. Sie bescheinigten ihren Berufskollegen und auch Richtern wegen Krankheiten Verhandlungsunf\u00e4higkeit. Bei einem Frankfurter Euthanasieverfahren waren \u00c4rzte, deren Verfahren wegen Verhandlungsunf\u00e4higkeit eingestellt war, gesund genug, um weiterhin den anstrengenden Arztberuf auszu\u00fcben, was \u00fcbrigens nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von Journalisten ermittelt wurde.<\/p>\n<p>Die 4 noch im Verfahren befindlichen Pr\u00e4sidenten hatten sich vor dem Untersuchungsrichter dahin eingelassen, sie h\u00e4tten der Euthanasie-Aktion heftig widersprochen. Zwar nicht w\u00e4hrend, sondern nach der Konferenz seien sie beim Staatssekret\u00e4r und anderen Pers\u00f6nlichkeiten vorstellig geworden. Merkw\u00fcrdig aber, da\u00df es hierf\u00fcr keinen Beleg, vor allem nicht \u00fcber einen Aktenvermerk gab, mit dem sich Juristen auch bei geringf\u00fcgigen Sachen absichern. Der Untersuchungsrichter hakte aber wenig nach, insbesondere wurde kaum aufgekl\u00e4rt, inwieweit die Angeschuldigten ihre Richter und Staatsanw\u00e4lte \u00fcber die Konferenz unterrichtet hatten. Aber auch die Staatsanwaltschaft in Frankfurt hakte nicht nach, als 1969 die Akten zur\u00fcckkamen. Fritz Bauer war ja inzwischen verstorben. Nach seinem Engagement galt wieder Beh\u00f6rdenroutine. Ihr kam die l\u00e4ssige Aufkl\u00e4rung im Untersuchungsverfahren durchaus recht, um eine schwierige Sache durch Au\u00dferverfolgungsetzung der Ange schuldigten vom Tisch zu bekommen. Dabei mag von Bedeutung gewesen sein, da\u00df der Bundesgerichtshof j\u00fcngst, insbesondere beim Rehse-Verfahren gezeigt hat, da\u00df er nicht gewillt war, Richtern die Beteiligung an NS-Morden zur Last zu legen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellte das Landgericht am 27.5.1970 das Verfahren mit einer d\u00fcrftigen Begr\u00fcndung ein (B1. 180). Die Presse blieb au\u00dfen vor.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"justiz-ohne-einsicht\">Justiz ohne Einsicht?<\/span><\/h2>\n<p>Die Sache wurde damit vergessen &#8211; aber nicht ganz. Helmut Kramer stie\u00df bei seinen Forschungen zur NS-Justiz auf den &#8222;stillen&#8220; Abschlu\u00df des Verfahrens. Dem wollte er nachgehen und beantragte die Einsicht der Akten. Sie wurde ihm verweigert, ein wissenschaftliches Interesse bestehe nicht, auch gehe der Pers\u00f6nlichkeitsschutz der Angeschuldigten vor (doch Personen der Zeitgeschichte!). Unzutreffende Gr\u00fcnde, offensichtlich Ausdruck der Furcht vor dem Forschungseifer eines &#8222;linken&#8220; Zeitgeschichtlers. \u00dcber Dienstaufsichtsbeschwerde mit Klageandrohung kam Kramer schlie\u00dflich an die Akten. Dabei erkannte er schnell, weshalb die Staatsanwaltschaft die Akten nicht herausgeben wollte. Gewi\u00df konnte er ihr keine straf- oder disziplinarrechtlichen Vorw\u00fcrfe machen, wohl aber, da\u00df nach dem Tode von Fritz Bauer das Verfahren, wie hier oben geschildert, nicht mehr besonders engagiert und gr\u00fcndlich betrieben worden sei. Das legte er in einem ausf\u00fchrlichen Aufsatz (Kritische Justiz 1984, 25) dar.<\/p>\n<p>Kramer hat in dem l\u00e4ngsten, aber gleichwohl knappen und pr\u00e4zisen Beitrag dieses Bandes (S. 81) weiter geschildert, welches Aufsehen der obige Aufsatz erregt hat, was ihm weitere Mi\u00dfhelligkeiten einbrachte. So forderte ein Sohn des Angeschuldigten Generalstaatsanwalts Jung vom richterlichen Dienstvorgesetzten Kramers ein Disziplinarverfahren gegen diesen wegen einiger angeblich falscher Angaben. Jenem, Jurist und als damaliger deutscher Botschafter in Budapest selbst Beh\u00f6rdenchef, mu\u00dfte bewu\u00dft sein, da\u00df es eine unzul\u00e4ssige Verd\u00e4chtigung war. Auf Anzeige Kramers erhob die Staatsanwaltschaft Bonn Anklage gegen den Botschafter. Das Strafverfahren dauerte bis zu einem f\u00fcr Kramer einigerma\u00dfen befriedigenden Abschlu\u00df fast 6 Jahre, begleitet zudem von manchen Merkw\u00fcrdigkeiten und richterlichem Fehlverhalten; Ausdruck wohl einer verfehlten Standesmoral. Es geh\u00f6rte sich f\u00fcr einen Richter nicht, das Verhalten von Kollegen, und m\u00f6gen es auch solche aus der NS-Zeit sein, und m\u00f6ge dies auch &#8222;fehlerhaft&#8220; gewesen sein, an die \u00d6ffentlichkeit zu bringen (vgl. Rasehorn, Der Bonner Kramer\/Jung-Strafproze\u00df &#8211; ein Nachtrag zur Nichtbew\u00e4ltigung der NS-Justiz, in: Betrifft Justiz, 26\/1991, 5. 60).<\/p>\n<p>Doch ein vers\u00f6hnlicher Ausklang dieser traurigen Justizgeschichte! Nach Kramer hat Hans Christoph Schaefer, der jetzige Frankfurter Generalstaatsanwalt, mit dem Euthanasie-verfahren und auch mit Kramers Anfragen nicht befa\u00dft, gesprochen und geschrieben (S. 153). Er r\u00e4umte ein, die Sache sei ungl\u00fccklich verlaufen, ohne da\u00df den Sachbearbeitern ein sie belastender Vorwurf gemacht werden k\u00f6nne. Er jedenfalls sehe die Au\u00dferverfolgungsetzung der Euthanasie-Angeschuldigten &#8222;als unrichtig an&#8220;. Die mangelnde Offenheit gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit nach Abschlu\u00df des Verfahrens wie auch gegen\u00fcber dem Antrag Kramers auf Akteneinsicht sei ebenfalls falsch gewesen.<\/p>\n<p>Letztlich zeigen also Symposium und Buch Fortschritte bei der Bew\u00e4ltigung unserer NS-Vergangenheit.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[434],"publikationen":[1045],"class_list":["post-12449","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-theo-rasehorn","publikationen-vorg-138"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>NS-\u201cEuthanasie vor Gericht&quot; - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-138\/publikation\/ns-euthanasie-vor-gericht\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"NS-\u201cEuthanasie vor Gericht&quot; - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: vorg\u00e4nge Nr. 138 (Heft 2\/1997), S. 102-106 Das Thema des Buches mit dem gleichen Titel mag &#8211; leider &#8211; \u00fcber den Kreis der Experten hinaus nur geringes Interesse finden. Die Massenmorde an Geisteskranken scheinen anders als die, zahlenm\u00e4\u00dfig auch bedeutenderer, des Holocausts schon &#8222;historisiert&#8220;. Dazu ist das Buch &#8222;nur&#8220; eine Wiedergabe von Vortr\u00e4gen eines [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-138\/publikation\/ns-euthanasie-vor-gericht\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2021-08-24T19:48:28+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"11\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-138\\\/publikation\\\/ns-euthanasie-vor-gericht\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-138\\\/publikation\\\/ns-euthanasie-vor-gericht\\\/\",\"name\":\"NS-\u201cEuthanasie vor Gericht\\\" - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"1997-06-30T04:00:00+00:00\",\"dateModified\":\"2021-08-24T19:48:28+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-138\\\/publikation\\\/ns-euthanasie-vor-gericht\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-138\\\/publikation\\\/ns-euthanasie-vor-gericht\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-138\\\/publikation\\\/ns-euthanasie-vor-gericht\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge Nr. 138: Sterben und Tod\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-138\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"NS-\u201cEuthanasie vor Gericht&#8220;\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"NS-\u201cEuthanasie vor Gericht\" - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-138\/publikation\/ns-euthanasie-vor-gericht\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"NS-\u201cEuthanasie vor Gericht\" - Humanistische Union","og_description":"Aus: vorg\u00e4nge Nr. 138 (Heft 2\/1997), S. 102-106 Das Thema des Buches mit dem gleichen Titel mag &#8211; leider &#8211; \u00fcber den Kreis der Experten hinaus nur geringes Interesse finden. Die Massenmorde an Geisteskranken scheinen anders als die, zahlenm\u00e4\u00dfig auch bedeutenderer, des Holocausts schon &#8222;historisiert&#8220;. Dazu ist das Buch &#8222;nur&#8220; eine Wiedergabe von Vortr\u00e4gen eines [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-138\/publikation\/ns-euthanasie-vor-gericht\/","og_site_name":"Humanistische Union","article_modified_time":"2021-08-24T19:48:28+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"11\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-138\/publikation\/ns-euthanasie-vor-gericht\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-138\/publikation\/ns-euthanasie-vor-gericht\/","name":"NS-\u201cEuthanasie vor Gericht\" - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"1997-06-30T04:00:00+00:00","dateModified":"2021-08-24T19:48:28+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-138\/publikation\/ns-euthanasie-vor-gericht\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-138\/publikation\/ns-euthanasie-vor-gericht\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-138\/publikation\/ns-euthanasie-vor-gericht\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge Nr. 138: Sterben und Tod","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-138\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"NS-\u201cEuthanasie vor Gericht&#8220;"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/12449","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=12449"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=12449"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=12449"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=12449"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=12449"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}