{"id":12487,"date":"1993-12-15T09:00:00","date_gmt":"1993-12-15T08:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/rot-gruene-innen-und-rechtspolitik\/"},"modified":"2021-08-24T21:48:05","modified_gmt":"2021-08-24T19:48:05","slug":"rot-gruene-innen-und-rechtspolitik","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/124-vorgaenge\/publikation\/rot-gruene-innen-und-rechtspolitik\/","title":{"rendered":"Rot-gr\u00fcne Innen- und Rechtspolitik"},"content":{"rendered":"<p>Niedersachsen setzt auf Reform und weitgehende Liberalisierung<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 124 (Heft 4\/1993), S. 99-107<\/p>\n<p>Die Zeiten sind denkbar schlecht f\u00fcr eine liberale Innen- und Rechtspolitik, wie sie die Bundesrepublik so dringend n\u00f6tig h\u00e4tte: Den Auswirkungen wachsender sozialer Unsicherheit soll offenbar, so stehen die Zeichen, mit der Keule der sogenannten Inneren Sicherheit begegnet werden. Das sich angesichts eines dramatischen Sozialabbaus ausbreitende Gef\u00fchl sozialer Unsicherheit scheint erfolgreich umfunktioniert worden zu sein in eine alles \u00fcberwuchernde Kriminalit\u00e4tsfurcht, die von konservativen und rechtsgerichteten Parteien und Massenmedien flei\u00dfig bedient und gesch\u00fcrt wird.<\/p>\n<p>Die tats\u00e4chlich wachsende Kriminalit\u00e4t, die politisch dramatisierte &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8221; und der aufflammende Neonazismus und Rechtsterrorismus liefern den Strategen der &#8222;Inneren Sicherheit&#8221; die wohlfeilen Legitimationen f\u00fcr den Ausbau des &#8222;Verfassungsschutzes&#8221;, die weitere Aufr\u00fcstung der Polizei und eine Versch\u00e4rfung des Straf- und Haftrechts. Der schon popul\u00e4re Hang zu einfachen strafrechtlichen und polizeilichen &#8222;L\u00f6sungen&#8221; (besser: Scheinl\u00f6sungen), nimmt rapide zu &#8212; auch Kr\u00e4fte aus dem liberalen B\u00fcrgertum und der verbliebenen &#8222;Linken&#8221; sind davon keineswegs mehr ausgenommen (s. G\u00f6ssner, in: vorg\u00e4nge 2\/ 1993). Das Thema &#8222;Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung&#8221; und &#8222;Innere Sicherheit&#8221; wird im Laufe der kommenden Wahlk\u00e4mpfe eine herausragende Rolle spielen. In dieser schwierigen Situation versucht nun die rot-gr\u00fcne Regierungskoalition in Niedersachsen an ihrem in der Koalitionsvereinbarung beschlossenen Reformprogramm festzuhalten und &#8212; gegen den zunehmenden Rechts(d)ruck &#8212;Ans\u00e4tze liberaler Rechts- und Innenpolitik durchzusetzen.<\/p>\n<p>Ich m\u00f6chte dies an drei Beispielen aufzeigen: An den Reformgesetzen zum Datenschutz, &#8222;Verfassungsschutz&#8221; und zur Gefahrenabwehr sowie an den Pl\u00e4nen f\u00fcr eine umfassende Polizeireform. Unber\u00fccksichtigt bleiben hier die Novellierung der Landesverfassung sowie die Bem\u00fchungen um eine Reform des Straf- und Strafproze\u00dfrechts, wie sie in den Empfehlungen der nieders\u00e4chsischen Reformkommission zum Ausdruck kommen (vgl. Strafrecht &#8212; ultima ratio, Baden-Baden 1992).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"datenschutz-im-aufschwung\">Datenschutz im Aufschwung<\/span><\/h2>\n<p>Im Juni 1993 wurde vom Landtag ein neues Datenschutzgesetz verabschiedet, das endlich &#8212; zehn Jahre nach dem Volksz\u00e4hlungsurteil des Bundesverfassungsgerichts &#8212; dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der B\u00fcrgerInnen dieses Landes auf die Spr\u00fcnge zu helfen vermag. Zusammen mit anderen Verbesserungen in diesem Bereich ergibt sich folgende &#8222;Reform-Bilanz&#8221;:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<div align=\"left\">Die Stellung und damit die Unabh\u00e4ngigkeit des Landesdatenschutzbeauftragen (LID) wurde verfassungsrechtlich gest\u00e4rkt: Er wird nicht mehr von der Regierung ernannt, sondern mit Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag gew\u00e4hlt;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">seine Kontrollkompetenzen wurden \u00fcber den \u00f6ffentlichen Bereich hinaus auf die Privatwirtschaft ausgeweitet;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">die bislang v\u00f6llig unzureichende personelle Ausstattung des LfD wurde auf ein ertr\u00e4gliches Ma\u00df angehoben;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">der Datenschutz gilt von nun an nicht nur f\u00fcr automatisierte Dateien, sondern wird auch auf Aktenbest\u00e4nde ausgedehnt;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">erstmals wird neben dem Auskunftsrecht f\u00fcr betroffene B\u00fcrgerInnen ein &#8212; wenn auch einschr\u00e4nkbares &#8212; Akteneinsichtsrecht normiert;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">erstmals m\u00fcssen alle \u00f6ffentlichen Stellen, die Personendaten automatisiert verarbeiten, einen beh\u00f6rdlichen Datenschutzbeauftragten bestellen.<\/div>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Trotz dieser fortschrittlichen Regelungen ist das neue Gesetz nicht unbedingt &#8222;revolution\u00e4r&#8221; zu nennen: Denn den Gefahren neuer Datenverarbeitungstechniken, verst\u00e4rkter Vernetzung und zunehmenden grenz\u00fcberschreitenden Datenaustauschs kann auch mit diesem Gesetz kaum angemessen pr\u00e4ventiv begegnet werden. Allerdings wurde ein vielversprechender Anfang gewagt: Auf Initiative der gr\u00fcnen Landtagsfraktion und des LfD erfolgte die Aufnahme einer Regelung, die im Falle der Einf\u00fchrung oder wesentlichen \u00c4nderung eines automatisierten Datenverarbeitungsverfahrens obligatorisch eine Technikfolgen-Absch\u00e4tzung vorschreibt: Die negativen sozialen Folgen und b\u00fcrgerrechtlichen Nebenwirkungen moderner Technologien m\u00fcssen vor deren regul\u00e4ren Einsatz ergr\u00fcndet und &#8222;durch technische oder organisatorische Ma\u00dfnahmen wirksam beherrscht werden&#8221; ( \u00a7 7 Abs. 3 NDSG).<\/p>\n<p>Thilo Weichert, Referent beim LfD, h\u00e4lt das neue Reformwerk f\u00fcr ein &#8222;gediegenes Datenschutzgesetz&#8221;, das sich &#8212; bei aller Kritik &#8212;,,,in vieler Hinsicht positiv von Gesetzen anderer L\u00e4nder unterscheidet&#8220;. Und der Datenschutzbeauftragte Gerhard Dronsch kommentiert die Lage mit den Worten: &#8222;In Niedersachsen besteht f\u00fcr den Datenschutz zur Zeit Anla\u00df zu Optimismus.&#8221;<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"verfassungsschutz-rechtsstaatlich-gezaehmt\">&bdquo;Verfas&shy;sungs&shy;schutz&rdquo; rechts&shy;s&shy;taat&shy;lich &bdquo;gez&auml;hmt&rdquo;<\/span><\/h2>\n<p>Der Landtag hat im Oktober 1992 mit den Stimmen der rot-gr\u00fcnen Koalition ein neues &#8222;Verfassungsschutz&#8220;-Gesetz verabschiedet. CDU und FDP stimmten dagegen. Dieses Gesetz beschreitet in einigen wesentlichen Punkten neue Wege und hebt sich in weiten Teilen von all den anderen &#8222;Verfassungsschutz&#8220;-Gesetzen des Bundes und der L\u00e4nder positiv ab; es darf mit Fug und Recht als das &#8222;liberalste&#8221; Verfassungsschutzgesetz der Bundesrepublik bezeichnet werden. J\u00fcrgen Seifert, der an den Beratungen zum VS-Gesetz (und zum Polizei-Gesetz) beteiligt war, hob besonders hervor, da\u00df B\u00fcrgerrechtsorganisationen angeh\u00f6rt sowie kritische Wissenschaftler und Praktiker an den Beratungen beteiligt wurden.<\/p>\n<p>Nachdem die gr\u00fcne Forderung nach Aufl\u00f6sung des &#8222;Verfassungsschutzes&#8221; (VS) in Niedersachsen schon w\u00e4hrend der Koalitionsverhandlungen mit der SPD gescheitert war, mu\u00dfte &#8212; notgedrungen &#8212; der wahrlich schwierige Versuch unternommen werden, diesen per se kaum kontrollierbaren Geheimdienst mit all seinen negativen Implikationen wenigstens rechtsstaatlich zu &#8222;z\u00e4hmen&#8221;, seine Transparenz zu erh\u00f6hen und die demokratische Kontrolle zu verbessern. Damit sollten insbesondere auch Konsequenzen aus den uns\u00e4glichen Skandalen der Vergangenheit gezogen werden (&#8222;Celler Loch&#8221;, Aff\u00e4ren des Agenten Mauss &#8230;).<\/p>\n<p>Wie gut dieser Versuch gelungen zu sein scheint, l\u00e4\u00dft sich nicht zuletzt an den Reaktionen der CDU-Landtagsfraktion ablesen. Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag sprach sie von einem &#8222;Verfassungsschutzaufl\u00f6sungsgesetz&#8221;; den Gr\u00fcnen sei es mit diesem Gesetz (die CDU spricht w\u00f6rtlich von einer &#8222;Mi\u00dfgeburt&#8221;) gelungen, die k\u00fcnftige Arbeit des VS zu erschweren, in Teilen unm\u00f6glich zu machen und den VS dar\u00fcber hinaus personell und finanziell auszutrocknen, sprich: zu reduzieren. Der VS wurde in der Tat von 350 auf 248 Bedienstete abgespeckt (im nachrichtendienstlichen Bereich unter 200, was m.E. immer noch zu viel ist), seine Haushaltsmittel um \u00fcber 20 Prozent gek\u00fcrzt. Abermals die CDU im 0 -Ton: &#8222;Das neue Verfassungsschutzgesetz schadet den Bem\u00fchungen aller Demokraten, dem Rechtsextremismus den Boden zu entziehen &#8230; Gerade in dieser Zeit &#8230; h\u00e4tte der Verfassungsschutz eigentlich verst\u00e4rkt und nicht geschw\u00e4cht werden m\u00fcssen &#8230; Rot-gr\u00fcn zerschl\u00e4gt den Verfassungsschutz zu einem Zeitpunkt, wo t\u00e4glich neue Angriffe auf den Staat (!) stattfinden &#8230;&#8221; Auf den Staat, wohlgemerkt, nicht etwa auf Ausl\u00e4nderInnen, Kinder, Obdachlose und Behinderte &#8230;<\/p>\n<p>Und ausgerechnet der &#8222;Verfassungsschutz&#8221;, der seit jeher die &#8222;Gefahren des Kommunismus und Linksextremismus&#8221; \u00fcbersteigert und die des Neonazismus systematisch verharmlost hat, soll nun pl\u00f6tzlich &#8212; mangels anderer Legitimationen &#8212; Garant f\u00fcr die Eind\u00e4mmung dieser Gefahr werden? Ausgerechnet der VS, dessen Gr\u00fcndungspersonal weitgehend NS-belastet war,der in den achtziger Jahren kaum vor den Gefahren von Neonazismus und Rechtsterrorismus warnte, obwohl diese schon damals u.a. 30 Todesopfer und viele z.T. schwer Verletzte forderten (\u00fcbrigens dreimal soviele wie von sogenannten Linksterroristen verursacht, auf die bekanntlich eine wahre Terroristenjagd veranstaltet wurde); aber selbst nach der deutschen Vereinigung hat der &#8222;Verfassungsschutz&#8221; noch nicht einmal rechtzeitig laut und deutlich vor dem aufflammenden Neonazismus gewarnt, zumindest hat er in seiner auf links fixierten Ein\u00e4ugigkeit (die er mit Polizei und Justiz lange Zeit teilte) falsch gewichtet (was sich inzwischen in Niedersachsen zu \u00e4ndern scheint). Und schon gar nicht war der VS in der Lage, diese Entwicklung auch nur einzud\u00e4mmen. Jedes politikwissenschaftliche Institut kann fundierter und mit wesentlich besseren analytischen F\u00e4higkeiten solche Ph\u00e4nomene erforschen und erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Der VS hat jedenfalls als &#8222;Fr\u00fchwarnsystem&#8221;, das er nach Auffassung seiner Protagonisten eigentlich sein soll, auf der ganzen Linie versagt. Diesen Aufgabenbereich nun als neue Legitimation f\u00fcr den VS zu reklamieren, scheint ein Public- Relation Trick, der auf antifaschistische Akzeptanz spekuliert. Eine starke antifaschistische, soziale und demokratisch legitimierte offene Politik ist auch in diesem Bereich eher in der Lage, das vorhandene Gefahrenpotential zu verringern, als den Ausbau bzw. die Aufrechterhaltung eines geheimen und schwer kontrollierbaren staatlichen Gef\u00e4hrdungspotentials.<\/p>\n<p>Zur\u00fcck zum neuen nieders\u00e4chsischen VS-Gesetz. Es sind insbesondere folgende Punkte, die der Verdammnis durch die rechtsgerichteten Kritiker anheimfallen:<\/p>\n<p>Der Versuch einer einschr\u00e4nkenden Konkretisierung der VS- T\u00e4tigkeit: So reicht &#8212; au\u00dfer bei Spionageabwehr &#8212; f\u00fcr ein gezieltes T\u00e4tigwerden des VS nicht mehr das blo\u00dfe Vorliegen von &#8222;Bestrebungen&#8221; gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder gegen die &#8222;freiheitliche demokratische Grundordnung&#8221;, sondern solche Bestrebungen m\u00fcssen entweder auf Gewaltanwendung gerichtet sein oder aber sie m\u00fcssen sich in &#8222;aktiv k\u00e4mpferischer, aggressiver Weise&#8221; gegen bestimmte Verfassungsgrunds\u00e4tze richten. Diese Einschr\u00e4nkung ist insofern positiv zu werten, als sie ein Ankn\u00fcpfen f\u00fcr das T\u00e4tigwerden des VS wenigstens tendenziell von der Gesinnungsebene auf die Verhaltensebene verlagert. Nicht mehr und nicht weniger.<\/p>\n<p>Kommentar der Bundesregierung und des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz: Mit dieser einschr\u00e4nkenden Abweichung w\u00fcrde die Zusammenarbeitspflicht aller VS-Beh\u00f6rden verletzt; damit sei die Eingriffsschwelle f\u00fcr ein T\u00e4tigwerden des VS zu hoch angesetzt, weshalb die &#8222;Extremisten&#8221; objektiv beg\u00fcnstigt w\u00fcrden. Inzwischen sehen sich die Kritiker vom Oberverwaltungsgericht (OVG) L\u00fcneburg best\u00e4tigt: In einem umstrittenen Eilbeschlu\u00df hat das OVG dem Land Niedersachsen (vorl\u00e4ufig) untersagt, die rechtsradikale Partei &#8222;Die Republikaner&#8221; weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln des VS \u00fcberwachen zu lassen; die Eingriffsschwelle des nieders\u00e4chsischen Verfassungsschutzgesetzes mit seiner &#8222;Agressions- Klausel&#8221; sei im Falle der nieders\u00e4chsischen REP&#8217;s nicht erreicht. Dieser Beschlu\u00df, der den Druck gegen das liberale VS-Gesetz verst\u00e4rkte, scheint politisch motiviert. Denn es geht auch anders: So hat das Verwaltungsgericht Stuttgart f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg (wo im VS- Gesetz keine &#8222;Aggressions-Klausel&#8221; existiert) entschieden, da\u00df die erh\u00f6hte Eingriffsschwelle &#8212; zumindest f\u00fcr die Beobachtung von Parteien &#8212; bereits aus der Verfassung folge (das sogenannte Parteienprivileg); und diese Schwelle sei im Fall der baden-w\u00fcrttembergischen REP&#8217;s erreicht, so da\u00df sie weiter vom VS mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Doch zur\u00fcck zu Niedersachsen: Zum ersten mal in der deutschen Geheimdienst-Geschichte werden in einem VS-Gesetz die zul\u00e4ssigen nachrichtendienstlichen Mittel in einem abschlie\u00dfenden Katalog aufgelistet: V-Leute und verdeckt ermittelnde Beamten, Observationen und Bildaufzeichnung, heimliches Mith\u00f6ren mit und ohne Einsatz technischer Mittel, Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len, verdeckte Ermittlungen und Verwendung von (fingierten) Legenden, von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen, \u00dcberwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs (nach dem G-10-Abh\u00f6rgesetz des Bundes von 1968).<\/p>\n<p>Wenn dem VS die nachrichtendienstlichen Mittel schon nicht untersagt werden k\u00f6nnen (was die beste aller L\u00f6sungen w\u00e4re), so entspricht dieses Novum einer abschlie\u00dfenden Aufz\u00e4hlung doch wenigstens einer alten b\u00fcrgerrechtlichen Minimalforderung, die auf mehr Normenklarheit und Transparenz abzielt. In bisherigen VS-Gesetzen werden nachrichtendienstliche Mittel, wenn \u00fcberhaupt, nur beispielhaft aufgef\u00fchrt (mit Ausnahme Brandenburgs, das insoweit dem nieders\u00e4chsischen Beispiel gefolgt ist), so da\u00df gesetzlich offen bleibt, was in der Praxis alles unter diese Mittel gefa\u00dft werden kann. Mit dem nieders\u00e4chsischen Numerus clausus wird demgegen\u00fcber erreicht, da\u00df keine Mittel, die \u00fcber diesen Katalog hinausgehen, angewandt werden d\u00fcrfen &#8212; also z.B. die Sprengung des &#8222;Celler Lochs&#8221;, die seinerzeit als nachrichtendienstliches Mittel gerechtfertigt wurde, w\u00e4re nun eindeutig gesetzeswidrig.<\/p>\n<p>Bundesregierung sowie die nieders\u00e4chsische CDU\/FDP-Opposition r\u00fcgen, die Regelung sei zu unflexibel, m\u00fcsse doch bei jeder Innovation das Gesetz ge\u00e4ndert werden. Der Handlungsspielraum sei &#8222;in kaum mehr hinnehmbarer Weise&#8221; eingeschr\u00e4nkt und dem Gegner werde auch noch Einblick in das geheime VS-Arsenal gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Personen, die aufgrund ihres Berufes das besondere Vertrauen ihrer Mitmenschen genie\u00dfen (Zeugnisverweigerungsberechtigte), d\u00fcrfen vom VS nicht (mehr) als V-Leute bzw. Auskunftspersonen mi\u00dfbraucht werden. Hierzu geh\u00f6ren: Geistliche, Rechtsanw\u00e4lte, \u00c4rzte, Apotheker, Journalisten, Abgeordnete u.a. Eine solche Regelung, die erstmalig in einem VS-Gesetz auftaucht, scheint notwendig, um die eigens gesch\u00fctzten, besonderen Vertrauensverh\u00e4ltnisse nicht zur Makulatur werden zu lassen.<\/p>\n<p>Beim Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wird k\u00fcnftig der Schutzbereich des Artikel 13 GG ausdr\u00fccklich gewahrt, das hei\u00dft: Lausch- und Sp\u00e4hangriffe mit technischen Mitteln innerhalb von Wohnungen sind dem nieders\u00e4chsischen VS verboten, die Unverletzlichkeit der Wohnung ist also insoweit gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Alle B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen dieses Bundeslandes haben das Recht, ohne Nennung eines &#8222;konkreten Sachverhalts&#8221; Auskunft \u00fcber die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. zwar kann der VS im Einzelfall nach wie vor die Auskunft verweigern, doch sind die Verweigerungsgr\u00fcnde gegen\u00fcber Regelungen anderer L\u00e4nder wohltuend reduziert: Die Feststellung, da\u00df &#8222;eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen&#8221; sei oder die Daten &#8222;ihrem Wesen nach&#8221; geheimgehalten werden m\u00fc\u00dften, reicht nicht mehr aus, weil sonst jede Auskunft verweigert werden k\u00f6nnte. Ein Akteneinsichtsrecht wird den Betroffenen allerdings nicht gew\u00e4hrt. Kommentar der CDU: Der VS werde zu einer &#8222;Auskunftei degradiert&#8221; und dadurch in seiner Arbeitsf\u00e4higkeit gef\u00e4hrdet.<\/p>\n<p>Die parlamentarische Kontrolle des VS wird endlich verbessert: Jede Fraktion erh\u00e4lt mindestens einen Sitz im neuen Kontroll-Ausschu\u00df des Landtages, womit gesichert wird, da\u00df auch kleine Fraktionen an der VS-Kontrolle beteiligt werden;\u00a0 seine Kontrollrechte wurden wesentlich erweitert und auf aktive Informations(zugangs)rechte ausgedehnt. Neben dem Recht auf Unterrichtung durch die Landesregierung (auf das sich die meisten anderen VS-Gesetze beschr\u00e4nken) hat der Ausschu\u00df das Recht auf Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sowie auf Anh\u00f6rung von Auskunftspersonen; diese Rechte sind bereits auf Antrag nur eines Mitglieds geltend zu machen.<\/p>\n<p>Dem VS wird nach dem neuen Gesetz mehr Transparenz abverlangt: So hat er in seinen \u00f6ffentlichen Berichten die Summe der Haushaltsmittel sowie die Gesamtzahl seiner Bediensteten anzugeben; ferner ist allgemein \u00fcber die Anwendung der eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel zu berichten.<\/p>\n<p>Der CDU geht diese verbesserte Kontrolle und Transparenz entschieden zu weit; sie sei verfassungswidrig. Darauf der gr\u00fcne Landtagsabgeordnete Hannes Kempmann: &#8222;Es ist<br \/>schon ein St\u00fcck aus dem Tollhaus: Ausgerechnet Parlamentarier, deren Aufgabe die Kontrolle der Regierung ist, wehren sich hier gegen eine Verbesserung ihres Rechtes auf Kontrolle des VS&#8221;.<\/p>\n<p>Zu diesem Reformgesetz meint ein CDU&#8211;Abgeordneter noch anmerken zu m\u00fcssen: . &#8222;Ich verstehe das Interesse der Gr\u00fcnen; Wenn man den Verfassungsschutz schon nicht abschaffen konnte, dann wollte man es wenigstens erreichen, ihn in Teilen lahmzulegen. Das ist gut gelungen, hervorragend gelungen.&#8221; Immerhin: auch ein Kompliment! Zwar kann ich dieser Einsch\u00e4tzung keinen so rechten Glauben schenken, doch werte ich das Verdikt aus der rechtskonservativen Ecke dennoch als Ansporn, an dem Entwurf einer geheimdienstfreien Gesellschaft weiterzuarbeiten.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"polizeireform-und-rot-gruene-gefahrenabwehr\">Polizei&shy;re&shy;form und rot-gr&uuml;ne Gefah&shy;re&shy;n&shy;ab&shy;wehr<\/span><\/h2>\n<p>Nach den skandaltr\u00e4chtigen achtziger Jahren (Mauss-Aff\u00e4ren, SoKo &#8222;Zitrone&#8221;; geheimpolizeiliche Verstrickungen) und wegen struktureller M\u00e4ngel sowie gesellschaftlicher Erfordernisse soll die Polizei im rot-gr\u00fcn regierten Niedersachsen einer grundlegenden Reform unterzogen werden. Das Ziel: &#8222;eine betont grundrechtsorientierte und b\u00fcrgerfreundlich arbeitende Polizei (B\u00fcrgerpolizei)&#8220;. Darauf hatten sich Gr\u00fcne und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung geeinigt. Eine eigens berufene Polizei-Reform-Kommission, zusammengesetzt aus Praktikern und Wissenschaftlern, arbeitete \u00fcber zwei Jahre lang und legte im Fr\u00fchjahr 1993 ihre Arbeitsergebnisse vor, die ab Herbst 1993 umgesetzt werden sollen. Dann wird sich zeigen, so der Regierungspr\u00e4sident von Hannover, Hans-Albert Lennartz (Gr\u00fcne), &#8222;wie die Landesregierung die Chance wahrnimmt, die in der Bundesrepublik bislang einmaligen Ans\u00e4tze dieser Reformkommission umzusetzen\u00ab.<\/p>\n<p>Es soll prinzipiell kein Bereich von der umfassenden Polizeireform &#8222;verschont\u00ab werden: Ver\u00e4nderung des Berufsbildes hin zu einer &#8222;B\u00fcrgerpolizei\u00ab , weitgehende Dezentralisierung der Organisationsstruktur und Reduzierung der Hierarchieebenen (von vier auf drei); Gew\u00e4hrleistung\u00a0 innerer Transparenz und demokratischer Verfahrensweisen;\u00a0 b\u00fcrgernahe Bearbeitung von Kriminalit\u00e4t durch Schutz&#8211; und Kriminalpolizeikr\u00e4fte in Teamarbeit (Integration von SchuPo und KriPo);\u00a0 Fachhochschul-Ausbildung und \u00d6ffnung des polizeilichen Ausbildungssystems hin zur Gesellschaft; St\u00e4rkung eigenst\u00e4ndigen Denkens, der Kritikf\u00e4higkeit, Eigenverantwortung und sozialen Kompetenz; Ma\u00dfnahmen zur Entkriminalisierung, Entpoenalisierung und informellen Konfliktregelung; Verst\u00e4rkung der gesellschaftlichen Pr\u00e4ventionsarbeit durch sog. Pr\u00e4ventionsr\u00e4te und restriktiver Einsatz polizeilicher Gewaltmittel; Reduzierung der geschlossenen Einheiten der Bereitschaftspolizei von bisher 9 auf 7 Einsatzhundertschaften), Entkasernierung und Einbindung in den polizeilichen Einzeldienst;\u00a0Entwicklung von Deeskalationskonzepten und Stre\u00dfbew\u00e4ltigungsprogrammen; Einf\u00fchrung der zweigeteilten Laufbahn, Verbesserung der \u00f6ffentlichen Kontrolle.<\/p>\n<p>Albrecht Funk,\u00a0kritischer Polizeiwissenschaftler an der Freien Universit\u00e4t Berlin und zeitweise Mitglied der Reform-Kommission, bewertet deren Reformvorschl\u00e4ge folgenderma\u00dfen: Was die Kommission zur Ausbildung, inneren F\u00fchrung, geschlossenen Eins\u00e4tzen entwickelt habe, &#8222;geht weit \u00fcber das hinaus, was in deutschen Polizeien bis jetzt angedacht worden ist&#8220;. Er hoffe, da\u00df &#8222;die Arbeit Ma\u00dfst\u00e4be setzt in der deutschen Diskussion und zu einer gewissen Umorientierung einer bis jetzt noch v\u00f6llig eindimensionalen Sicherheits- und Kriminalit\u00e4tsdiskussion&#8221; f\u00fchren m\u00f6ge. Die Reformbem\u00fchungen der rot-gr\u00fcnen Regierungskoalition werden weitgehend auch von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im DGB mitgetragen; nicht jedoch vom rechtskonservativen Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) , der im Falle einer Umsetzung der Reform das Ende der Kriminalpolizei nahen und Niedersachsen zum &#8222;Schlaraffenland f\u00fcr Kriminelle&#8221; verkommen sieht.<\/p>\n<p>Ein weiteres schwieriges Kapitel innerer Sicherheitspolitik wurde im Dezember 1992 auf den parlamentarischen Weg gebracht: Der Entwurf eines neuen Polizeigesetzes unter der Bezeichnung &#8222;Nieders\u00e4chsisches Gefahrenabwehrgesetz&#8221;. Ende 1993 soll es verabschiedet werden.<\/p>\n<p>L\u00e4ngst schon erschallen kr\u00e4ftige Stimmen aus Kreisen der Polizei, der CDU und FDP, die gegen diesen Entwurf mobilisieren: Das geplante Gesetz erschwere &#8212; zumal in Zeiten der &#8222;organisierten Kriminalit\u00e4t und des Rechtsterrors &#8212; eine wirksame Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t&#8221;, sei von &#8222;\u00fcberzogenem Datenschutz&#8221; gekennzeichnet und f\u00fchre letztlich zur Verunsicherung der Polizei. \u00a0Die FDP f\u00fchrt es auf den Einflu\u00df der gr\u00fcnen Landtagsfraktion zur\u00fcck, da\u00df der Entwurf den Anschein erwecke, &#8222;als m\u00fcsse man die Gesellschaft mehr vor der Polizei als vor den Kriminellen sch\u00fctzen&#8221;. Der Entwurf dokumentiere ein &#8222;gest\u00f6rtes Verh\u00e4ltnis zu Staat und Polizei&#8221;: &#8222;Sie schw\u00e4chen die Polizei . . . Sie haben den Verfassungsschutz kaputtgemacht, und die Polizei wollen Sie kaputtmachen&#8221; &#8212; schallt es im Landtag dem gr\u00fcnen Abgeordneten Hannes Kempmann von seiten der CDU entgegen.<\/p>\n<p>Was nun regt die Kritiker derma\u00dfen auf? Dieser Gesetzentwurf ist der Versuch, eine schwierige Balance\u00a0 zustande zubringen. Einerseits folgt er dem bedenklichen bundesweiten Rechtstrend, den polizeilichen Aufgabenbereich weit zu gestalten und die sog. Gefahrenvorsorge und Straftaten-Verh\u00fctung miteinzubeziehen &#8212; was im \u00fcbrigen bundesweit l\u00e4ngst Polizei-Praxis ist (Abkehr von den eingrenzenden Kriterien der &#8222;konkreten Gefahr&#8221;, des sogenannten St\u00f6rers und des Verdachts einer strafbaren Handlung); au\u00dferdem sollen geheimpolizeiliche Mittel und Methoden legalisiert werden, die in der Praxis bundesweit ebenfalls Anwendung finden und legalisiert sind &#8212; gleichwohl dem Grundsatz, Polizei solle prinzipiell offen, berechenbar und kontrollierbar arbeiten, zuwiderlaufen. Diese Entwicklung ist offensichtlich auch in einem rot-gr\u00fcn regierten Bundesland nicht mehr zu revidieren.<\/p>\n<p>Angesichts dieser starken Tendenz ins Vorfeld sollen in Niedersachsen wenigstens besonders umstrittene Geheimmittel und -methoden, wie der &#8222;Verdeckte Ermittler&#8221; und die &#8222;Rasterfahndung&#8221; nicht legalisiert werden; und f\u00fcr die im Entwurf abschlie\u00dfend normierten verdeckten Methoden (l\u00e4ngerfristige Observation, Einsatz verdeckter technischer Mittel f\u00fcr Lausch- und Sp\u00e4hangriffe, unter engsten Voraussetzungen auch in oder aus einer Wohnung, Verwendung von V-Leuten und die Polizeiliche Beobachtung) mu\u00dften relativ hohe Eingriffsschwellen und bessere \u00f6ffentliche Kontrollm\u00f6glichkeiten gefunden werden, weil diese Ma\u00dfnahmen schwerwiegende Eingriffe in die Intimsph\u00e4re und B\u00fcrgerrechte bedeuten.<\/p>\n<p>Dies ist &#8212; nach langen und schwierigen Verhandlungen &#8212; weitgehend gelungen (allerdings in den zust\u00e4ndigen Parlamentsaussch\u00fcssen stark umstritten). Nur drei Beispiele (ausf\u00fchrlicher s. G\u00f6ssner, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei 2\/ 1992): Die Behandlung festgehaltener Personen wird entscheidend verbessert: Die Neufassung des Entwurfs sieht n\u00e4mlich ausdr\u00fccklich das Recht der festgehaltenen Person vor, auch eine &#8222;Rechtsanw\u00e4ltin, einen Rechtsanwalt oder eine Person ihres Vertrauens zu benachrichtigen und zu ihrer Beratung hinzuzuziehen&#8221;. Damit ist eine Regelung gefunden worden, die der schlechten Polizeipraxis in diesem Bereich entgegenwirken kann und die \u00fcber die Regelungen in anderen Polizeigesetzen erheblich hinausgeht. Erstmalig in der Polizeirechtsgeschichte soll nun ausdr\u00fccklich normiert werden, da\u00df die Polizei &#8212; \u00e4hnlich wie schon im neuen VS-Gesetz geregelt &#8212; zeugnisverweigerungsberechtigte Personen &#8212; wie Rechtsanw\u00e4lte, \u00c4rzte, Journalisten, Drogenberater und deren Berufshelfer &#8212;&#8222;nicht von sich aus&#8220; als V-Personen in Anspruch nehmen darf; au\u00dferdem konnte durchgesetzt werden, da\u00df im beruflichen T\u00e4tigkeitsbereich jener zeugnisverweigerungsberechtigten Personen V-Leute nicht verwendet werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Ebenfalls erstmalig in der Polizeirechtsgeschichte werden aus den \u00e4u\u00dferst negativen Erfahrungen mit dem in manchen Deliktbereichen grassierenden V-Leute-Unwesen endlich gesetzliche Konsequenzen gezogen: So wird nun k\u00fcnftig normativ ausgeschlossen, da\u00df V-Leute als Lockspitzel bzw. agents provocateurs verwendet werden. Eine solche Regelung soll nicht nur verhindern, da\u00df &#8212; wie es nicht selten passiert &#8212; andere zu Straftaten angestiftet werden, sondern es soll auch verhindert werden, da\u00df aus &#8222;kleinen Fischen&#8221; (etwa Kleindealern), meist mit viel &#8222;Vorzeige-Geld&#8221;, &#8222;gro\u00dfe Fische&#8221; gemacht werden &#8212; Polizei eigenen produzierte F\u00e4nge, die dann der staunenden \u00d6ffentlichkeit als gro\u00dfe Fahndungserfolge pr\u00e4sentiert werden. \u00dcber diese Einschr\u00e4nkungen hinaus wird auf die Regelung des gezielten polizeilichen Todesschusses, die im bisherigen Polizeigesetz enthalten ist, verzichtet. Die Vorschriften zu polizeilichen Razzien und zu Kontrollstellen auf Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen werden mit Verfahrenssicherungen und engeren Schranken versehen (u.a. trifft das Verwaltungsgericht die Entscheidung, wobei die Anordnung Bestimmungen \u00fcber Ort, Zeit und Anzahl der Kontrollstellen enthalten mu\u00df). Au\u00dferdem werden Kontrolle und Transparenz der Polizei wenigstens ansatzweise verbessert: Die Landesregierung wird k\u00fcnftig dem Parlament j\u00e4hrlich einen Bericht erstatten m\u00fcssen, in dem sie u.a. auf den Einsatz besonderer polizeilicher Mittel und Methoden einzugehen hat, also etwa auf die Einrichtung von Kontrollstellen, auf Observationen, den verdeckten Einsatz von technischen Mitteln oder auf die Verwendung von V-Leuten.<\/p>\n<p>Im Vergleich zu anderen Polizeigesetzen und entgegen dem bundesweiten Trend in Richtung weiterer Gesetzesversch\u00e4rfungen, bietet der vorliegende Gesetzesentwurf, trotz mancher gravierender M\u00e4ngel, gute &#8212; auch innovative &#8212; Ans\u00e4tze liberaler Rechtspolitik. Es ging auch hier, wie J\u00fcrgen Seifert feststellt, um &#8222;Millimeterarbeit&#8221;. Einer effektiven Gefahrenabwehr steht indes &#8212; entgegen mancher Panikmache von interessierter Seite &#8212; nichts im Wege, auch nicht der Bek\u00e4mpfung schwerer Kriminalit\u00e4t und des Rechtsterrorismus, wenn der politische Wille vorhanden ist (hierf\u00fcr wurde vom Kabinett ein Sonderprogramm zur Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung in H\u00f6he von 150 Mio. DM beschlossen; au\u00dferdem ist die Polizei vom allgemeinen Sparerla\u00df des Landes ausgenommen). Wer das Gegenteil behauptet, sch\u00fcrt in unverantwortlicher Weise \u00c4ngste, was in Zeiten wachsender sozialer Unsicherheit und Ungerechtigkeiten auf besonders fruchtbaren Boden f\u00e4llt.<\/p>\n<p>Wir m\u00fcssen uns endlich von der fixen Idee verabschieden, als gebe es eine polizeiliche &#8222;L\u00f6sung&#8221; politisch und \u00f6konomisch verursachter sozialer Probleme und Konflikte, die mit immer neuen Gesetzesversch\u00e4rfungen und staatlichen Aufr\u00fcstungsma\u00dfnahmen in den Griff zu bekommen seien. Denn mit einer solchen &#8222;Sicherheits-&#8222;Konzeption wird der Polizei-Einsatz zum Politik-Ersatz, wird neue Unsicherheit produziert.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[171],"publikationen":[1238],"class_list":["post-12487","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-rolf-goessner","publikationen-124-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Rot-gr\u00fcne Innen- und Rechtspolitik - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/124-vorgaenge\/publikation\/rot-gruene-innen-und-rechtspolitik\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Rot-gr\u00fcne Innen- und Rechtspolitik - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Niedersachsen setzt auf Reform und weitgehende Liberalisierung aus: vorg\u00e4nge Nr. 124 (Heft 4\/1993), S. 99-107 Die Zeiten sind denkbar schlecht f\u00fcr eine liberale Innen- und Rechtspolitik, wie sie die Bundesrepublik so dringend n\u00f6tig h\u00e4tte: Den Auswirkungen wachsender sozialer Unsicherheit soll offenbar, so stehen die Zeichen, mit der Keule der sogenannten Inneren Sicherheit begegnet werden. 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