{"id":12489,"date":"1991-10-31T09:00:00","date_gmt":"1991-10-31T08:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/von-der-auslaender-zur-einwanderungspolitik\/"},"modified":"2021-08-24T21:47:45","modified_gmt":"2021-08-24T19:47:45","slug":"von-der-auslaender-zur-einwanderungspolitik","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/113-vorgaenge\/publikation\/von-der-auslaender-zur-einwanderungspolitik\/","title":{"rendered":"Von der Ausl\u00e4nder- zur Einwanderungspolitik"},"content":{"rendered":"<p>Neue Herausforderungen an DGB und Gewerkschaften<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 113 (Heft 5\/1991), S. 80-95<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"stagnation-gewerkschaftlicher-auslaenderpolitik\">Stagnation gewerk&shy;schaft&shy;li&shy;cher Ausl&auml;n&shy;der&shy;po&shy;li&shy;tik?<\/span><\/h2>\n<p>Es ist still geworden um die gewerkschaftliche Ausl\u00e4nderpolitik. Gro\u00dfe politische Projekte, die die Auseinandersetzungen der letzten Dekade bestimmten, sind umgesetzt, allerdings nicht im Sinne der Arbeitnehmerorganisationen, sondern der Bundesregierung bzw. der Regierungsparteien. Mit der Verabschiedung des Ausl\u00e4ndergesetzes 1990 durch die Mehrheit von Bundestag und Bundesrat wurde den gewerkschaftlichen Vorstellungen von einem Recht auf gesicherten Aufenthalt eine erneute Absage erteilt. Schon kurz danach fiel eine weitere Fundamentalentscheidung. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erkl\u00e4rte (einstimmig) Gesetze der L\u00e4nder Schleswig-Holstein und Hamburg f\u00fcr nichtig, die als erste Bundesl\u00e4nder Ausl\u00e4ndern ein kommunales Wahlrecht einger\u00e4umt hatten. Das Gericht gab damit einer Normenkontrollklage der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion und der bayrischen Landesregierung statt. Bereits im Oktober 1989 hatte derselbe Senat die Beteiligung von etwa 7000 ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen an der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein mit einer einstweiligen Anordnung gestoppt.<br \/>Damit war auch hier den einschl\u00e4gigen Kampagnen von IG Metall und DGB ein &#8211; noch so bescheidener &#8211; Erfolg versagt. Beides zusammen f\u00fchrte zu vielfachem Motivationsverlust bei ausl\u00e4ndischen Mitgliedern wie auch bei ihren inl\u00e4ndischen Unterst\u00fctzern. Wozu all die M\u00fchen gewerkschaftlicher Arbeit, wenn man sich letztlich auf einen rechtlichen Status zur\u00fcckgeworfen sieht, der sich von dem des Jahres 1965 nur unwesentlich unterscheidet? Der Motivationsverlust verdichtet sich hie und da zu einem Legitimationsverlust der Gewerkschaften. Ausl\u00e4ndische Mitglieder, deren Erwartungen an die Gewerkschaften hoch und zum Teil irreal waren, fragen sich nun, warum sie Mitglieder einer Organisation sein sollen, die nicht in der Lage ist, ihre elementaren Interessen auch tats\u00e4chlich durchzusetzen. Gleichzeitig st\u00f6\u00dft der interne Aufbau gewerkschaftlicher Ausl\u00e4nderarbeit an seine Grenzen. Bei der Betriebsratswahl 1990 wurde das Ergebnis der Betriebsratswahl 1987 nicht mehr ganz erreicht. Zum ersten Mal in der Geschichte der Betriebsratswahlen seit 1972 waren keine Zuw\u00e4chse bei der Zahl gew\u00e4hlter ausl\u00e4ndischer Betriebsr\u00e4te zu verzeichnen. Auch der Aufbau einer gewerkschaftlichen Personengruppenarbeit, besonders in der IG Metall, kommt nicht weiter voran. Ausl\u00e4nderaussch\u00fcsse leiden, und das unterscheidet sie nicht von anderen Personengruppenaussch\u00fcssen und gewerkschaftlichen Gremien, an Formalisierung, Ritualisierung und Ineffizienz. Sie vermochten insbesondere junge Kollegen und ausl\u00e4ndische Frauen nicht zu inspirieren, zwei Teilgruppen ausl\u00e4ndischer Besch\u00e4ftigter, die nur beschr\u00e4nkt Zugang zu qualifizierten Normalarbeitsverh\u00e4ltnissen haben und deshalb in der gewerkschaftlichen Organisationsstatistik stark unterrepr\u00e4sentiert sind. Ausl\u00e4nderaussch\u00fcsse leiden des weiteren an Erscheinungen der Ghettoisierung oder auch &#8222;Vers\u00e4ulung&#8221;. \u00dcber Angelegenheiten der Ausl\u00e4nder wird eben nur in deren Gremien gesprochen. Das, was dort beraten und beschlossen wird, vermittelt sich zu wenig in den Gesamtzusammenhang gewerkschaftlicher Organisationsstrukturen und -politik. Auch die unerm\u00fcdliche innerorganisatorische Lobby-Arbeit der Ausl\u00e4nderabteilungen in den Vorstandsverwaltungen von DGB, IG Metall und weiteren Gewerkschaften vermochten hier einen wirklichen Durchbruch nicht zu erzielen.<\/p>\n<p>Noch w\u00e4hrend die herk\u00f6mmliche Ausl\u00e4nderpolitik der Gewerkschaften von Anzeichen der Stagnation gekennzeichnet ist, werden sie von einem weiteren (allerdings nicht ganz neuen) Problem \u00fcberrollt, den weltweiten Fluchtbewegungen, insbesondere der sogenannten Armutsfl\u00fcchtlinge aus S\u00fcd und Ost. Dieses Problem besch\u00e4ftigt Bundes- und Landesregierungen, Parlamente, Kommunen, Parteien, Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverb\u00e4nde. Es besch\u00e4ftigt die Publizistik und bestimmt wie nur wenige Themen die derzeitige \u00f6ffentliche innenpolitische Debatte der Bundesrepublik. Im Konzert der vielen Stimmen war diejenige der Gewerkschaften allerdings selten zu h\u00f6ren. Und dies, obwohl erste konzeptionelle Ans\u00e4tze zur politischen Gestaltung des Problems bereits 1986 entwickelt wurden &#8212; mit einem Beschlu\u00dfpapier des damaligen DGB-Bundesvorstandes. Auch der 14. Ordentliche Bundeskongre\u00df des DGB 1990 in Hamburg nahm sich des Themas an. In der Frage konkreter Gestaltungskonzepte wird aber den Parteien der Vortritt gelassen. Sie sollen zun\u00e4chst ihre politischen &#8222;Hausaufgaben&#8221; machen, &#8212; so zuletzt noch der IG Metall-Vorsitzende Franz Steink\u00fchler in einem Beitrag f\u00fcr &#8222;Metall&#8221; (Ausgabe Nr. 17 vom 23. Aug. 1991).<br \/>\u00dcbersehen wird hier, da\u00df ein breit gef\u00fchrter innergewerkschaftlicher Diskurs einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltungsf\u00e4higkeit auch der Parteien darstellen k\u00f6nnte, die Gewerkschaften sich somit eines schweren politischen Vers\u00e4umnisses schuldig machen w\u00fcrden, wenn sie sich selbst dem Problem nicht stellen. Sie w\u00fcrden damit zugleich ihr programmatisch vielfach bekundetes Selbstverst\u00e4ndnis als parteiunabh\u00e4ngige politische und Menschenrechtsorganisationen desavouieren. Auch und gerade in ihrer klassischen Rolle als Arbeitsmarktpartei werden sie bald reagieren m\u00fcssen. Denn der \u00f6ffentliche Streit wird nicht zuletzt um jene Hunderttausende gef\u00fchrt, die als Armutsfl\u00fcchtlinge vor den Toren der Bundesrepublik und Westeuropas stehen. Die aber suchen hier eine Arbeits- und Lebensperspektive, und das hei\u00dft in der Regel: ein abh\u00e4ngiges Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis. Damit aber fallen auch diese Menschen, falls noch irgendjemand daran gezweifelt haben sollte, in die unmittelbare Zust\u00e4ndigkeit gewerkschaftlicher Interessenwahrnehmung. Aufgabe der Gewerkschaften ist es, die spezifischen Interessen dieser Minderheit mit denjenigen der bereits ans\u00e4ssigen Besch\u00e4ftigten-Majorit\u00e4t zu vermitteln. Genau dies war die Aufgabe gewerkschaftlicher Ausl\u00e4nderpolitik in den vergangenen drei\u00dfig Jahren. Der Fundus an Erfahrungen, auch positiver Art, der dabei gemacht wurde, sollte Gewerkschaften und DGB ermutigen, sich auch den neuen Herausforderungen zu stellen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"gewerkschaftliche-auslaenderpolitik-1955-1990\">Gewerk&shy;schaft&shy;liche Ausl&auml;n&shy;der&shy;po&shy;litik 1955-1990<\/span><\/h2>\n<p>Im Verlauf seiner mehr als drei\u00dfigj\u00e4hrigen Arbeitsmigrationspolitik vollzog sich ein deutlicher Wandel im Politikverst\u00e4ndnis des DGB: Von einer Ausl\u00e4nderpolitik bezogen auf Menschen, von denen angenommen wurde, da\u00df sie sich vor\u00fcbergehend in der Bundesrepublik aufhalten, hin zu einer Einwanderungspolitik, die den Verbleibewillen der Zugewanderten akzeptiert und die damit gegebenen Chancen einer multikulturellen Gesellschaft politisch \/ rechtlich aufzugreifen und zu gestalten versucht. Gewerkschaftliche Ausl\u00e4nderpolitik mu\u00dfte sich immer auf einem \u00e4u\u00dferst schmalen Terrain bewegen. Auf der einen Seite war sie bestimmt von bundespolitischen Vorgaben und Einbindungen, die grunds\u00e4tzlich zu korrigieren mit gewerkschaftlichen Mitteln nicht m\u00f6glich war. Auf der anderen Seite war sie abh\u00e4ngig von der Zugstimmungsbereitschaft einer inl\u00e4ndischen Mitgliedermehrheit, die sich je nach Arbeitsmarktsituation mehr oder weniger konzessionsbereit zeigte und h\u00e4ufig genug einer restriktiv gefa\u00dften staatlichen Ausl\u00e4nderpolitik eher Verst\u00e4ndnis entgegenbrachte als der eigenen Organisation, die erstmals 1971 (in einem Beschlu\u00df des DGB-Bundesvorstandes) den programmatischen Anspruch erhoben hatte, ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer &#8222;im gleichen Umfang&#8221; gewerkschaftlich zu vertreten wie die inl\u00e4ndische Mitgliedermehrheit. Profil gewann die gewerkschaftliche Ausl\u00e4nderpolitik vor allem in den 80er Jahren, zu Zeiten der konservativ-liberalen Koalition. Die von dieser Koalition verfolgte Politik der Ausl\u00e4nderverdr\u00e4ngung, symbolisiert in der grimmigen Figur des federf\u00fchrenden Bundesinnenministers Zimmermann, gab dem DGB die M\u00f6glichkeit, sich von korporativen Einbindungen in das Regierungshandeln &#8212; zu Zeiten der sozial-liberalen Koalition durchaus \u00fcblich &#8212; zu befreien. Gewerkschaftliche Ausl\u00e4nderpolitik wurde wichtiges Element einer Gewerkschaftspolitik, die sich insgesamt gegen eine neo &#8211; liberal\/ neo &#8211; konservativ ausgerichtete Politik des Sozialabbaus stellte. Sie konnte in dieser Konstellation auch auf die Zustimmung bzw. Tolerierung gro\u00dfer Teile der inl\u00e4ndischen Mitgliedschaft bauen, sicher aber auf diejenigen Mitglieder, die sich gewerkschaftlich aktivieren und als Multiplikatoren in den Organisationen t\u00e4tig sind.<br \/>Insgesamt lassen sich drei Phasen staatlicher und gewerkschaftlicher Ausl\u00e4nderpolitik unterscheiden:<\/p>\n<p>Erstens die <i>Phase der Anwerbung<\/i>, also einer erstmaligen Nachfrage nach ausl\u00e4ndischer Arbeitskraft in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Diese Phase setzte 1955 ein, wurde 1961 intensiviert und erreichte Anfang der siebziger Jahre mit ca. 2,5 Millionen ausl\u00e4ndischer Besch\u00e4ftigter ihren vorl\u00e4ufigen H\u00f6hepunkt. Allen Beteiligten, auch den Gewerkschaftsf\u00fchrungen, erschien der Prozess der Arbeitsimmigration als ein vor\u00fcbergehender. Der DGB verhielt sich gegen\u00fcber Anwerbe begehren der Arbeitgeber zun\u00e4chst sogar \u00e4u\u00dferst zur\u00fcckhaltend. Schlie\u00dflich waren 1955, als das erste Anwerbeabkommen mit Italien abgeschlossen wurde, noch knapp eine Million Inl\u00e4nder als arbeitslos registriert. Erst als die \u00d6ffnung des Arbeitsmarktes unvermeidlich zu sein schien, versuchte er, sie dahingehend mitzubeeinflussen, da\u00df er das Monopol der Vermittlung f\u00fcr die N\u00fcrnberger Bundesanstalt reklamierte und damit sich selbst Informations- und Kontrollm\u00f6glichkeiten offenhielt. F\u00fcr die Angeworbenen setzte er &#8212; im wohlverstandenen Interesse auch der inl\u00e4ndischen Mitgliedermehrheit &#8212; die tarifliche sowie arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung durch. Auf diese Weise konnten Bedenken in der Organisation gegen die Besch\u00e4ftigung ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmer zur\u00fcckgedr\u00e4ngt werden.<br \/>Da das Ganze nur als ein Prozess auf Zeit gedacht war, lie\u00df der DGB das Ausl\u00e4ndergesetz von 1965 und das Arbeitsf\u00f6rderungsgesetz von 1969, das in seinem \u00a7 19 den Inl\u00e4ndervorrang bei der Arbeitsvermittlung festschrieb, anstandslos passieren. Erst zu Anfang der siebziger Jahre, als bereits 500000 ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer\/innen Mitglieder von DGB-Gewerkschaften waren, wurden in einigen Vorstandsverwaltungen gro\u00dfer Industriegewerkschaften sowie des DGB eigene Ausl\u00e4nderabteilungen eingerichtet und erste Gewerkschaftssekret\u00e4re ausl\u00e4ndischer Nationalit\u00e4t eingestellt. Erstmals 1971 befa\u00dfte sich auch der DGB-Bundesvorstand mit einer Beschlu\u00dfvorlage zur ausl\u00e4ndischen Minderheit.<\/p>\n<p>Zweitens: Die <i>Phase der Konsolidierung <\/i>der Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigung im Zeichen der Besch\u00e4ftigungskrise. 1973 verminderte sich abrupt die Nachfrage nach inl\u00e4ndischer wie ausl\u00e4ndischer Arbeitskraft. Arbeitsmarktpolitik bezogen auf Ausl\u00e4nder wurde nun zur &#8222;Konsolidierungspolitik&#8221;. Dies bedeutete die Schlie\u00dfung des deutschen Arbeitsmarktes nach au\u00dfen (Anwerbestopp vom November 1973), F\u00f6rderung der R\u00fcckkehrbereitschaft und -f\u00e4higkeit von Arbeitsmigranten sowie &#8222;sozialverantwortliche Steuerung&#8221; des Familiennachzugs. F\u00fcr die gewerkschaftliche Ausl\u00e4nderpolitik, die gerade begann, sich zu entfalten, hatte dies einen erheblichen Bremseffekt zur Folge: Unterschiedliche Interessenlagen der inl\u00e4ndischen Mehrheit und ausl\u00e4ndischen Minderheit traten deutlich hervor. Spektakul\u00e4re Meinungsumfragen signalisierten einen Stimmungsumschwung in den Arbeiterwohnbezirken und Betrieben. Das Gleiche galt f\u00fcr Wahlerfolge neonazistischer\/ rechtsextremer Gruppierungen, nicht zuletzt im Arbeitermilieu gro\u00dfer Industriest\u00e4dte. Die von der sozial-liberalen Bundesregierung entwickelte Politik der &#8222;Konsolidierung&#8221; wurde vom DGB deshalb teils toleriert, teils sogar aktiv mitgestaltet. Zur &#8222;Konsolidierung&#8221; geh\u00f6rte allerdings auch, da\u00df einem Kernbestand bereits lange anwesender ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmer eine gesicherte Aufenthaltsperspektive er\u00f6ffnet werden sollte, freilich im Rahmen des geltenden Ausl\u00e4ndergesetzes von 1965, dessen Novellierung noch nicht zur Debatte stand. Dies geschah durch eine Neufassung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausf\u00fchrung des Ausl\u00e4ndergesetzes, g\u00fcltig ab 1.10.1978. Je nach Anspruchsvoraussetzung sollte von nun an ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmern auf Antrag in der Regel eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsberechtigung erteilt werden. Anl\u00e4\u00dflich der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahre 1972 setzte der DGB das passive Wahlrecht f\u00fcr die ausl\u00e4ndischen Besch\u00e4ftigten durch.<\/p>\n<p>Drittens: Die <i>Phase der gezielten Verdr\u00e4ngung <\/i>von Arbeitnehmern ausl\u00e4ndischer Herkunft bzw. des Fernhaltens nach wandernder Familienangeh\u00f6riger. Diese Phase setzte bereits gegen Ende der sozial-liberalen Regierungszeit ein, um dann, seit September 1982, mit Antritt der konservativ-liberalen Koalition, weiter forciert zu werden. Der nun federf\u00fchrende Bundesinnenminister strebte sofort ein neues, versch\u00e4rftes Ausl\u00e4ndergesetz an und berief zu diesem Zweck eine Bund-L\u00e4nder-Kommission ein, die als sogenannte Zimmermann-Kommission &#8212; durchaus traumatisch &#8212; in das kollektive Ged\u00e4chtnis der Arbeitsmigrantinnen und -migranten einging. Die Kommission legte am 24.2. 1983 ihr Arbeitsergebnis vor. Schwarz auf Wei\u00df war nun zu lesen, mit welchen Restriktionen ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer zu rechnen h\u00e4tten, sollten sich die Intentionen des Bundesinnenministers in den gesetzgebenden Gremien durchsetzen k\u00f6nnen. Dies f\u00fchrte zu einer deutlichen Distanzierung des DGB von der Politik der Bundesregierung, dessen Ausl\u00e4nderpolitik nun ihr eigentliches Profil gewann. Angesichts mehr als zwanzigj\u00e4hriger Besch\u00e4ftigung ausl\u00e4ndischer Besch\u00e4ftigter verlangte er eine Garantie gegen Ausweisung nach zehnj\u00e4hrigem ununter-brochenen Aufenthalt in der Bundesrepublik. Weil ausl\u00e4ndische Besch\u00e4ftigte \u00fcberproportional von Arbeitslosigkeit betroffen waren und viele von ihnen in den Status von Sozialhilfeempf\u00e4ngern abglitten, forderte er die Streichung des &#8222;Erhalts von Sozialhilfe&#8221; als Ausweisungstatbestand. Er lehnte das sogenannte R\u00fcckkehrhilfegesetz des Bundesarbeitsministers Bl\u00fcm von 1983 \/ 84 ab. Dieses Gesetz war zugeschnitten auf solche ausl\u00e4ndischen Besch\u00e4ftigten, die zwar noch in Arbeit waren, deren Arbeitsverh\u00e4ltnis aber &#8212; im Zeichen der Krise &#8212; gef\u00e4hrdet schien. Sie sollten \u00fcber ein B\u00fcndel finanzieller Anreize zur R\u00fcckkehr in ihr Herkunftsland veranla\u00dft werden. Teils freiwillig, teils unter dem erpresserischen Druck des Gesetzes und eines davon beeinflu\u00dften sozialen Umfeldes in Betrieb und Arbeiterwohnbezirk, verlie\u00dfen tats\u00e4chlich ca. 300000 Menschen, gro\u00dfenteils aus der T\u00fcrkei, aus Jugoslawien und aus Portugal, die Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>Weitere Eckpunkte einer entschiedeneren gewerkschaftlichen Ausl\u00e4nderpolitik sind die Forderung nach dem kommunalen Wahlrecht und nach einem Niederlassungsrecht. Was die Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht angeht, hatte zun\u00e4chst die IG Metall eine innerorganisatorisch vorantreibende Funktion. Auf seinem 13. Ordentlichen Bundeskongre\u00df 1986 machte der DGB sich die Position dieser gro\u00dfen Industriegewerkschaft zu eigen. Gleichzeitig wies er auf die Notwendigkeit einer europ\u00e4ischen Staatsb\u00fcrgerschaft im EG-Rahmen hin. Zus\u00e4tzlich sollten durch bilaterale staatliche Abkommen Regelungen angestrebt werden, die den Erwerb der deutschen Staatsb\u00fcrgerschaft erleichtern und gleichzeitig eine Option auf die bisherige Staatsb\u00fcrgerschaft offenhalten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Oktober 1990 (vgl. oben, Teil I) tritt der DGB f\u00fcr eine Grundgesetz\u00e4nderung zugunsten des kommunalen Wahlrechts ein.<br \/>&#8222;Niederlassungsrecht&#8221; sollte hei\u00dfen, &#8222;da\u00df Einwanderer m\u00f6glichst umfassend die gleichen Rechte und Pflichten wie deutsche Staatsangeh\u00f6rige haben&#8221;, &#8212; so ein erster Gesetzentwurf der Fraktion &#8222;Die Gr\u00fcnen&#8221; im Bundestag vom Mai 1984. Nach Auffassung der Gr\u00fcnen sollte allen Ausl\u00e4ndern nach 8 Jahren und ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmern bereits nach f\u00fcnf Jahren ein solches Niederlassungsrecht zugesprochen werden. Dieses Recht w\u00fcrde sie der Kontrolle und der \u00dcberwachung durch die Ausl\u00e4nderpolizeibeh\u00f6rden entheben. Es sollte ein einklagbares Recht sein und nicht gebunden an irgendwelche personenbezogenen Voraussetzungen, z.B. Wohnungsgr\u00f6\u00dfe, unbescholtener Lebenswandel oder Sprachkenntnisse. Eine Ausweisung Niederlassungsberechtigter w\u00e4re ausgeschlossen.<br \/>Der DGB lehnt sodann jede weitere Einschr\u00e4nkung der Familienzusammenf\u00fchrung ab. Fristen als Voraussetzung f\u00fcr den Nachzug des Ehepartners sind f\u00fcr ihn nicht akzeptabel. Das Gleiche gilt f\u00fcr jede weitere Senkung des Nachzugsalters bei Kindern ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmer und f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer Aufenthaltserlaubnispflicht f\u00fcr Kinder unter 16 Jahren. Stattdessen wird f\u00fcr Kinder und Ehepartner ein eigener Aufenthaltsstatus als notwendig erachtet. Dieser deutliche Wandel gewerkschaftlicher Ausl\u00e4nderpolitik war sicherlich dem Regierungswechsel und der Distanz der Gewerkschaften zu den die Regierungskoalition tragenden Parteien zu verdanken. Dies d\u00fcrfte allerdings nicht der einzige Grund gewesen sein. Wesentlicher war folgendes: Die Gewerkschaften hatten begriffen, da\u00df f\u00fcr den gr\u00f6\u00dferen Teil der ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmer \/ innen eine Arbeits- und Lebensperspektive &#8212; trotz Besch\u00e4ftigungskrise &#8212; nur in der Bundesrepublik offenstand. Gerade der Anwerbestopp von 1973 hatte die Alternative einer R\u00fcckkehr in die Herkunftsl\u00e4nder obsolet werden lassen. Denn: Einmal zur\u00fcckgekehrt, w\u00fcrde es eine Wiederkehroption nicht mehr geben. Viele, die noch schwankten, entschieden sich deshalb f\u00fcr einen dauerhaften, wenngleich in vieler Hinsicht prek\u00e4ren Aufenthalt in der Bundesrepublik und holten ihre Familien nach. So kam es, da\u00df die Zahl der besch\u00e4ftigten ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmer von 1973-83 um ca. 1 Mio. zur\u00fcckging, der Anteil der Wohnbev\u00f6lkerung jedoch konstant blieb bzw. sich noch leicht erh\u00f6hte. Die Bundesrepublik war faktisch ein Einwanderungsland geworden.<\/p>\n<p>Die Umorientierung auf eine Lebensperspektive in der Bundesrepublik hatte Auswirkungen auch auf den Organisationsgrad ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmer. Einwanderer aus den ehemaligen Anwerbel\u00e4ndern lagen Anfang der achtziger Jahre bereits Kopf an Kopf mit ihren inl\u00e4ndischen Kolleginnen und Kollegen. Hinzu kamen, da\u00df Arbeitskreise ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmer und Ausl\u00e4nderaussch\u00fcsse als formelle Personengruppenaussch\u00fcsse das organisatorische Gewicht der Eingewanderten verst\u00e4rkten. Bei den Wahlen zu den betrieblichen Vertretungen konnten kontinuierlich Fortschritte erzielt werden. 1987 \u00fcberstieg die Zahl ausl\u00e4ndischer Betriebsr\u00e4te im DGB-Ma\u00dfstab erstmals die Zahl von 7.000. Immer wieder zeigte sich, da\u00df die ausl\u00e4ndischen Besch\u00e4ftigten unverzichtbar f\u00fcr die betriebliche Konfliktf\u00e4higkeit der Gewerkschaften waren. Dies belegen die Erfahrungen bei Warnstreiks und Neuer Beweglichkeit in der ersten H\u00e4lfte der achtziger Jahre. Dies belegen auch die zahlreichen Abwehrk\u00e4mpfe gegen Betriebssteillegungen und vor allem: der Verlauf der gro\u00dfen Tarifauseinandersetzung 1984 um die 35-Stunden-Woche.<br \/>Der Beitrag der ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmer \/ innen zur Konfliktf\u00e4higkeit der Gewerkschaften rief auf Seiten deutscher Kolleginnen und Kollegen ein deutlich positives Echo hervor. Dies wiederum hatte positive Auswirkungen auf die Weiterentwicklung einer gewerkschaftlichen Ausl\u00e4nderpolitik. Aus dem Wandel gewerkschaftlicher Ausl\u00e4nderpolitik ergab sich eine Ver\u00e4nderung auch der gesamtgesellschaftlichen Kr\u00e4ftekonstellation, innerhalb derer gewerkschaftliche Ausl\u00e4nderpolitik vorgetragen werden konnte. Noch f\u00fcr die siebziger Jahre hatte die weitreichende Konsensf\u00e4higkeit von Bundesregierung (insbesondere BMAS) einerseits und &#8222;Sozialpartnern&#8221; (DGB und BDA) andererseits gegolten, wie auch der Sozialpartner untereinander. Im &#8222;Koordinierungskreises ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer&#8221; beim Bundesarbeitsminister wurde dies wiederholt deutlich. Gro\u00dfes Gewicht kam in diesem Zusammenhang dem &#8222;Arbeitskreis \u00fcber Ausl\u00e4nderfragen&#8221; von DGB und BDA zu. Funktion dieses Arbeitskreises war der st\u00e4ndige Informations- und Meinungsaustausch zwischen DGB und BDA. Er diente aber auch der Abkl\u00e4rung von Meinungsverschiedenheiten im Vorfeld der Sitzungen des Koordinierungskreises.<\/p>\n<p>Demgegen\u00fcber ergibt sich nun ein ver\u00e4ndertes Bild. Die konservativ-liberale Bundesregierung (federf\u00fchrend statt des BMAS nun das BMI) findet Unterst\u00fctzung nur noch von Seiten der BDA und des DIHT. So vehement und einflu\u00dfreich diese Unterst\u00fctzung auch ist: Sie findet keine Zustimmung bei allen weiteren ausl\u00e4nderpolitischen Kr\u00e4ften.<br \/>Dies zeigte sich im Schulterschluss zwischen Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverb\u00e4nden, aber auch in einer stillschweigenden und manchmal auch artikulierten \u00dcbereinstimmung mit dem Gesamtspektrum der parlamentarischen Opposition einschlie\u00dflich der Gr\u00fcnen.<br \/>Was die Kirchen angeht, kam und kommt dies noch immer in der j\u00e4hrlichen &#8222;Woche der ausl\u00e4ndischen Mitb\u00fcrger&#8221;, in gemeinsam herausgegebenen Informationsmaterialien, Pressekonferenzen, Tagungen und Bildungsvorhaben sowie in vielf\u00e4ltiger \u00f6rtlicher und regionaler Zusammenarbeit zum Ausdruck. Der konservativ-liberalen Bundesregierung und Bundestagsmehrheit wird auf diese Weise vorgef\u00fchrt, da\u00df ihre Politik von nahezu der ganzen sogenannten fachlichen \u00d6ffentlichkeit nicht mitgetragen wird.<br \/>Von Bedeutung waren in diesem Zusammenhang auch die \u00dcbereinstimmungen und Kontakte zu \/ mit abweichenden ausl\u00e4nderpolitischen Optionen innerhalb der Regierungskoalition. Dies gilt erst recht f\u00fcr die Ausl\u00e4nderbeauftragte der Bundesregierung, Liselotte Funcke, die sich zunehmend in Gegensatz zu regierungsoffiziellen ausl\u00e4nderpolitischen Position begab und ihr Amt als Ombudsfrau der ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmer und ihrer Familien immer entschiedener wahrnahm.<br \/>Anl\u00e4\u00dflich des 14. ordentlichen Bundeskongresses des DGB 1990 wurden die Essentials gewerkschaftlicher Ausl\u00e4nderpolitik noch einmal zusammengefa\u00dft. Antrag 258 des DGB-Bundesvorstandes zur Ausl\u00e4nderpolitik, der vom Bundeskongre\u00df nur wenige Tage nach der parlamentarischen Verabschiedung des neuen Ausl\u00e4ndergesetzes angenommen wurde, benannte drei fundamentale Optionen, die zur Gleichstellung der Eingewanderten f\u00fchren sollen und an denen der DGB nach wie vor festh\u00e4lt:<\/p>\n<p><i>Erstens<\/i> Sicherung des Aufenthalts. Im einzelnen:<\/p>\n<p>&#8211; eine Novellierung des Ausl\u00e4nderrechts, die dem Proze\u00df der vollzogenen Einwanderung Rechnung tr\u00e4gt und die hierzu unterbreiteten Vorschl\u00e4ge des DGB ber\u00fccksichtigt,<\/p>\n<p>&#8211; ein Niederlassungsrecht f\u00fcr alle, die sich seit 8 Jahren in der Bundesrepublik aufhalten, aber auch f\u00fcr diejenigen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes geboren sind,eine Einb\u00fcrgerung, die die Doppelstaatsangeh\u00f6rigkeit zul\u00e4\u00dft, also auf die Aufgabe der bisherigen Staatsb\u00fcrgerschaft verzichtet,<\/p>\n<p>&#8211; ein selbst\u00e4ndiges Aufenthaltsrecht f\u00fcr Ehegatten und Kinder.<\/p>\n<p><i>Zweitens<\/i>: Die berufliche Integration junger Ausl\u00e4nder. Im einzelnen:<\/p>\n<p>&#8211; Betriebe und Verwaltungen werden aufgerufen, bei der Besetzung von Ausbildungspl\u00e4tzen ausl\u00e4ndische Jugendliche verst\u00e4rkt zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>&#8211; Bei Einstellungen und Entlassungen soll nicht nach Nationalit\u00e4t entschieden werden.<\/p>\n<p>&#8211; Es mu\u00df sichergestellt werden, da\u00df ausl\u00e4ndische Mitarbeiter auf allen Ebenen des Betriebes die gleichen Chancen haben wie die deutschen, insbesondere bei Umsetzung, Aufstieg und betrieblicher Qualifikation.<\/p>\n<p>&#8211; Arbeiter und Personalr\u00e4te, Jugend- und Auszubildenvertreter werden aufgerufen, diese Forderungen zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p><i>Drittens<\/i>: Das Recht auf politische Partizipation:<\/p>\n<p>&#8211; Aktives und passives Kommunalwahlrecht.<\/p>\n<p>&#8211; Aktives wie passives Wahlrecht zum Europ\u00e4ischen Parlament f\u00fcr EG-Staatsb\u00fcrger im jeweiligen Aufenthaltsland.<\/p>\n<p>&#8211; Passives Wahlrecht zu den Gremien der Sozialversicherung.<\/p>\n<p>Da\u00df die Profilierung gewerkschaftlicher Ausl\u00e4nderpolitik nicht bruchlos verlief und von zahlreichen, auch innergewerkschaftlichen Auseinandersetzungen begleitet war, zeigen z.B. die immer wieder beklagten betrieblichen Vertretungsdefizite: Laut Repr\u00e4sentativuntersuchungen &#8217;80 wie &#8217;85 der Friedrich-Ebert-Stiftung bezeichnete nur etwa ein Drittel der befragten ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmer\/innen die Arbeit des Betriebsrats als &#8222;ausreichend&#8221;. Eine differenzierte Auswertung zeigte, da\u00df Arbeiter aus der T\u00fcrkei und Griechenland den h\u00f6chsten Unzufriedenheitsgrad aufwiesen. Frauen waren unzufriedener als M\u00e4nner, Un &#8211; und Angelernte zeigten sich unzufriedener als diejenigen, die einen betrieblichen Aufstieg hinter sich bringen konnten. Was die Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung auf repr\u00e4sentativer Grundlage ermittelten, wurde durch eine nicht repr\u00e4sentative, aber sehr intensive Befragung von 27 t\u00fcrkischen Arbeitnehmern in Bielefelder Industriebetrieben weiter veranschaulicht. Die befragten Kollegen kritisierten die folgenden Verhaltensweisen deutscher Betriebsr\u00e4te:<\/p>\n<p>&#8211; Betriebsr\u00e4te k\u00fcmmern sich zwar um die ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmer, k\u00f6nnen sich aber gegen\u00fcber den betrieblichen Vorgesetzten nicht durchsetzen.<\/p>\n<p>&#8211; Betriebsr\u00e4te lehnen zwar Ausl\u00e4nderfeindlichkeit ab, verweigern sich aber Ma\u00dfnahmen der kollektiven Gegenwehr und einer wirksamen betrieblichen \u00d6ffentlichkeitsarbeit.<\/p>\n<p>&#8211; Betriebsr\u00e4te k\u00fcndigen an, sich k\u00fcmmern zu wollen, unterlassen es dann aber.<\/p>\n<p>&#8211; Betriebsr\u00e4te verhalten sich im Konfliktfall neutral.<\/p>\n<p>&#8211; Betriebsr\u00e4te lehnen es ab, brisante Anliegen aufzugreifen.<\/p>\n<p>&#8211; Betriebsr\u00e4te denken zuerst an sich selbst und an den Erhalt ihres Betriebsratsmandats.<\/p>\n<p>Aus Untersuchungen der sozialwissenschaftlichen Arbeitsmarktforschung l\u00e4\u00dft sich entnehmen, da\u00df Betriebsr\u00e4te vor allem dann unter Druck geraten, wenn es um Fragen betrieblicher Personalpolitik geht. H\u00e4ufig wird von ihnen erwartet, da\u00df sie sich K\u00fcndigungen von Ausl\u00e4ndern nicht in den Weg stellen. Gesch\u00e4ftsleitungen, die Ausl\u00e4nder bevorzugt entlassen, zielen so auf einen konfliktfreien Personalabbau. Sie st\u00fctzen sich auf das stillschweigende oder auch offen artikulierte Einverst\u00e4ndnis inl\u00e4ndischer Belegschaftsmehrheiten, die sich \u00fcber eine derartige Vorgehensweise die Bestandssicherung ihrer eigenen Arbeitspl\u00e4tze erhoffen.<br \/>Winkt die Unternehmensleitung mit Abfindungsregelungen, steigert sich der Druck auf den Betriebsrat. So konnte das Bl\u00fcm-Gesetz zur F\u00f6rderung der R\u00fcckkehrbereitschaft von 1983 nur deshalb so massiv greifen, weil verschiedene Gro\u00dfunternehmen &#8212; unterst\u00fctzt von den \u00f6rtlichen Arbeits\u00e4mtern &#8212; es darauf anlegten, staatliche sogenannte R\u00fcckkehrhilfen mit betrieblichen Abfindungen zu verkn\u00fcpfen. Die Vorg\u00e4nge bei Mannesmann, Thyssen, Krupp, Hoesch und bei der Ruhrkohle AG zeigen, da\u00df auch Betriebsr\u00e4te bereit waren, Abfindungsregelungen als abgefederte Form des Personalabbaus &#8212; wohl oder \u00fcbel &#8212; zuzulassen. Allenfalls die Modalit\u00e4ten der Durchf\u00fchrung wurden durch Betriebsvereinbarungen beeinflu\u00dft. Damit klaffte eine L\u00fccke zwischen gewerkschaftlichen Stellungnahmen, die sich strikt gegen die Ausl\u00e4nderverdr\u00e4ngungspolitik der Bundesregierung richteten und der Praxis eigener Betriebsfunktion\u00e4re vor Ort, die dieser Politik geradezu zum Erfolg verhalfen. Im Binnenverh\u00e4ltnis der Gewerkschaftsorganisationen bleibt deshalb die wirkungsvolle Vertretung ausl\u00e4ndischer Besch\u00e4ftigter und als deren Voraussetzung: die angemessene Repr\u00e4sentanz der Vertretenen in den Gremien zentrales Thema gewerkschaftlicher Ausl\u00e4nderarbeit. Das Gleichbehandlungsgebot, dem die Politik des Betriebsrats verpflichtet ist, soll sich auch in seiner eigenen Zusammensetzung widerspiegeln.<\/p>\n<p>Nach den Richtlinien der beiden gro\u00dfen Industriegewerkschaften IG Metall und IG Chemie-Papier-Keramik ist es Aufgabe der betrieblichen Vertrauensk\u00f6rper, unter Leitung der Ortsverwaltung bzw. des Verwaltungsstellen Vorstandes, denen hier eine Kontroll- und Korrekturfunktion gegen\u00fcber verfestigten betrieblichen Machtstrukturen zukommt, den Wahlvorschlag zur Betriebsratswahl aufzustellen und zu beschlie\u00dfen. Hierbei soll die Zusammensetzung der Belegschaft ber\u00fccksichtigt werden: Frauen, junge und ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer sind st\u00e4rker als bisher in angemessener Anzahl als Kandidatinnen \/ Kandidaten aufzustellen. Sie sind im Wahlvorschlag entsprechend zu plazieren. Bei Listenwahl ist von Wichtigkeit, da\u00df ausl\u00e4ndische Kandidaten bzw. Kandidatinnen auf den vorderen Pl\u00e4tzen erscheinen. Bei Pers\u00f6nlichkeitswahlen ist die numerische Folge weniger ausschlaggebend als die Exponiertheit ihres Platzes.<br \/>Integrierte Wahlvorschl\u00e4ge zu den Betriebsratswahlen sind umso glaubw\u00fcrdiger, als Vertrauensk\u00f6rper und Vertrauensk\u00f6rperleitungen selbst zu Repr\u00e4sentativorganen aller Mitgliedergruppen geworden sind. Die IG Chemie-Papier-Keramik schl\u00e4gt hier in ihren Richtlinien eine Quotierung vor: &#8222;In Betrieben mit ausl\u00e4ndischen Mitgliedern sollen ausl\u00e4ndische Kolleginnen und Kollegen entsprechend ihrem zahlenm\u00e4\u00dfigen Verh\u00e4ltnis zu Vertrauensleuten gew\u00e4hlt werden&#8221;. Sind ausl\u00e4ndische Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsrat gew\u00e4hlt, kommt es darauf an, sie in der Aufgaben- und Statushierarchie des Gremiums angemessen zu ber\u00fccksichtigen. Die Statistiken von IG Metall und IG Chemie-Papier-Keramik geben Auskunft \u00fcber die (geringe) Zahl der ausl\u00e4ndischen Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden von Betriebsr\u00e4ten. Es sind vermutlich ausl\u00e4ndische Betriebsr\u00e4te aus Klein- und Mittelbetrieben mit einem hohen Anteil von Arbeitnehmern einer bestimmten Nationalit\u00e4t, die die Chance haben, auch Vorsitzende des Gremiums zu werden. Keine statistischen Daten gibt es zu der Frage, wieviele ausl\u00e4ndische Kolleginnen und Kollegen freigestellt und in welchen Betriebsratsaussch\u00fcssen sie zu finden sind. Stattdessen ist h\u00e4ufig zu h\u00f6ren, ausl\u00e4ndische Betriebsr\u00e4te w\u00fcrden dazu veranla\u00dft, sich ausschlie\u00dflich um Probleme ihrer Landsleute zu k\u00fcmmern oder Aufgaben eines Dolmetschers zu \u00fcbernehmen. Die inl\u00e4ndischen Betriebsr\u00e4te k\u00f6nnten sich dann von diesen Problemen entlastet f\u00fchlen und anderen, von ihnen f\u00fcr wichtiger gehaltenen Aufgaben, zuwenden.<br \/>Ausl\u00e4ndische (wie deutsche) Betriebsr\u00e4te, die erstmals ein Betriebsratsmandat erhalten, haben einen Erfahrungsr\u00fcckstand, was die Arbeitsweise des Betriebsrats angeht. Mit besonderer Sch\u00e4rfe trifft dies auf diejenigen zu, die als erste und einzige Ausl\u00e4nder in den Betriebsrat einr\u00fccken. Die F\u00e4higkeit, mit den Formalien der Betriebsratsarbeit souver\u00e4n um-gehen zu k\u00f6nnen, ist aber eine Bedingung f\u00fcr den Erfolg ihrer Arbeit.<br \/>Wie in den Betrieben kann auch in den Gewerkschaftsorganisationen erst dann von Gleichberechtigung und Gleichachtung der Migrantinnen und Migranten gesprochen werden, wenn sie entsprechend ihrer Mitgliederzahl in den beschlussfassenden und Leitungsgremien der Organisationen vertreten sind. Hieran aber fehlt es noch allenthalben.<br \/>Die IG Metall hat immerhin anl\u00e4\u00dflich ihrer 2. Bundesausl\u00e4nderkonferenz 1989 ein exaktes Gesamtbild zur Vertretung ausl\u00e4ndischer Mitglieder in den gewerkschaftlichen Organen vorgelegt. Danach sind 742 Arbeitsmigrantinnen und -migranten Mitglieder der Vertreterversammlungen von IG Metall-Verwaltungsstellen. Das entspricht einem Anteil von knapp 4 v.H. der Gesamtzahl von Vertreterinnen und Vertretern (bei einem Mitgliederanteil von 11,5 v.H). Von der 2. Bundesausl\u00e4nderkonferenz wurde deshalb ein Ausl\u00e4nderf\u00f6rderprogramm gefordert um die Vertretung ausl\u00e4ndischer Mitglieder in s\u00e4mtlichen Gremien beschlussfassender Organe sowie im hauptamtlichen Bereich der IG Metall zu verbessern. Der entsprechende Antrag 703 zum 16. Ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall 1989 wurde lebhaft diskutiert, allerdings nur als &#8222;Material&#8221; an den Vorstand \u00fcberwiesen. Im einzelnen wurden die Forderungen vorgetragen,<\/p>\n<p>&#8211; da\u00df alle Gremien auf allen Ebenen zu den Organisationswahlen ausreichend ausl\u00e4ndische Kolleginnen und Kollegen zu benennen und gut zu plazieren haben,<\/p>\n<p>&#8211; da\u00df die Vertretung ausl\u00e4ndischer Mitglieder in allen Gremien und auf allen Ebenen der Organisation mindestens ihrem Mitgliederanteil entspricht,<\/p>\n<p>&#8211; da\u00df die Hauptamtlichen die besondere Verpflichtung haben, in diesem Sinn zu wirken und daf\u00fcr die Voraussetzungen zu schaffen,<\/p>\n<p>&#8211; da\u00df vor und nach den Wahlen \u00fcber die erzielten Ergebnisse Bericht zu erstatten ist.<\/p>\n<p>Zur Sicherung der Verbindlichkeit dieses Programms wurde vorgeschlagen, da\u00df es Bestandteil der Richtlinien f\u00fcr die Tarifkommissionen, Vertrauensleutearbeit, Personengruppenarbeit sowie der Musteroststatute wird.<br \/>Kennzeichen gewerkschaftlicher Ausl\u00e4nderarbeit ist nach wie vor ihre &#8222;Vers\u00e4ulung&#8221;: Ausl\u00e4ndische Mitglieder hatten zwar die M\u00f6glichkeit, sich als Personengruppe zu konstituieren und auch innerorganisatorisch zu artikulieren, &#8212; es fehlt jedoch an Austausch und Vernetzung ihrer Aktivit\u00e4ten mit denen der Gesamtorganisation.<br \/>\u00a0Gemeinsamkeiten k\u00f6nnen sich dort einstellen, wo gewerkschaftliche Organisationsstrukturen flexibel genug sind bzw. dahingehend ge\u00e4ndert werden, da\u00df sie auf Kontaktw\u00fcnsche von Eingewanderten und Einheimischen eingehen, den Dialog f\u00f6rdern, gemeinsame Aktivitit\u00e4ten st\u00fctzen und ihnen Kontinuit\u00e4t verleihen.<br \/>Zu nennen sind hier z.B.<\/p>\n<p>&#8211; die Erg\u00e4nzung \u00f6rtlicher Ausl\u00e4nderaussch\u00fcsse durch deutsch-ausl\u00e4ndische Arbeitskreise,<\/p>\n<p>&#8211; regelm\u00e4\u00dfige Aussprachen der Ausl\u00e4nderaussch\u00fcsse auf allen Ebenen der Organisation mit anderen Personengruppen- und Funktionstr\u00e4geraussch\u00fcssen, z.B. denjenigen der Jugend, der Frauen und der Vertrauensleute,<\/p>\n<p>&#8211; gemeinsame Seminare und Konferenzen ausl\u00e4ndischer und deutscher Mitglieder und Funktion\u00e4re auf \u00f6rtlicher! regionaler Ebene und hier: gemeinsames Auftreten von Eingewanderten und Einheimischen als Referentinnen und Referenten,<\/p>\n<p>&#8211; Gezielte Erweiterung \u00f6rtlicher Referentenarbeitskreise um ausl\u00e4ndische Kolleginnen und Kollegen,<\/p>\n<p>&#8211; Konstituierung deutsch-ausl\u00e4ndischer \u00f6rtlicher Netzwerke, die in der Lage sind, Rechtsbeistand und individuelle Hilfestellung zu leisten, gegen Ausl\u00e4nderfeindlichkeit anzugehen und Einflu\u00df zu nehmen auf Beh\u00f6rdenhandeln sowie kommunale Politik.<\/p>\n<p>Einen besonderen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang die gewerkschaftliche Bildungsarbeit. Mehr als andere Veranstaltungsformen ist sie auf Dialog angelegt und in der Lage, dem Dialog g\u00fcnstige \u00f6rtliche und zeitliche Rahmenbedingungen zu verschaffen. Hier vor allem k\u00f6nnen orts- und betriebsnahe Ans\u00e4tze gewerkschaftlicher Politik vorangetrieben werden. Sie ist geeignet, gemeinsame Aktivit\u00e4ten von Eingewanderten und Einheimischen entweder auszul\u00f6sen oder, sofern bereits vorhanden, weiter zu begleiten. Dies gilt verst\u00e4rkt f\u00fcr solche Seminare, die von vornherein darauf angelegt sind, Eingewanderte und Einheimische gleichgewichtig zu beteiligen und in deren Mittelpunkt solche Themen stehen, die f\u00fcr das Verh\u00e4ltnis Mehrheit und Minderheit bedeutsam sind. Derartige Seminare anzuregen, konzeptionell und praktisch zu unterst\u00fctzen und f\u00fcr eine gr\u00f6\u00dfere \u00d6ffentlichkeit gewerkschaftlicher und anderer interessierter Erwachsenenbildner auszuwerten, war Aufgabe des Projektes &#8222;Bildungsarbeit mit ausl\u00e4ndischen und deutschen Arbeitnehmern&#8221; (BALD) des DGB-Bildungswerks, das in Kooperation mit den zust\u00e4ndigen Vorstandsabteilungen von IG Metall und IG Chemie-Papier-Keramik sowie dem Fachbereich Soziologie der Sozialakademie Dortmund durchgef\u00fchrt wurde. (1) Ziel dieses Projektes war es,<\/p>\n<p>&#8211; den Proze\u00df der Verst\u00e4ndigung und des Interessenausgleichs zwischen ausl\u00e4ndischen und deutschen Arbeitnehmern durch gemeinsame Seminare in DGB-Kreisen bzw. Verwaltungsstellen der beiden Industriegewerkschaften zu unterst\u00fctzen,<\/p>\n<p>&#8211; auf kontinuierliche deutsch-ausl\u00e4ndische Gespr\u00e4chs- und Arbeitszusammenh\u00e4nge hinzuarbeiten,<\/p>\n<p>&#8211; Referentinnen und Referenten f\u00fcr die gemeinsame Bildungsarbeit zu qualifizieren und<\/p>\n<p>&#8211; Materialien und Seminarkonzeptionen als Arbeitshilfen bereitzustellen.<\/p>\n<p>Die Arbeit dieses Projekts, das am 30. April 1989 auslief, wird vor allem auf \u00f6rtlicher \/ regionaler Ebene fortgesetzt. Als zentrale Kontaktstelle fungiert nun das DGB-Bildungszentrum in Springe. Dieses Bildungszentrum entwickelte ein Qualifizierungsangebot f\u00fcr \u00f6rtliche Multiplikatorinnen \/ Multiplikatoren, insbesondere Referentinnen \/ Referenten der Bildungsarbeit, die in der interkulturellen Gewerkschaftsarbeit t\u00e4tig werden m\u00f6chten.<\/p>\n<p><b>Politische Gestaltung der Einwanderung.<br \/>Der Beitrag der Gewerkschaften<\/b><\/p>\n<p>Die Hinwendung des DGB zu einer artikulierten Politik der Einwanderung wurde zuletzt, und nicht ohne programmatischen Anspruch, in gemeinsamen Thesen mit dem \u00d6kumenischen Vorbereitungsausschuss zur Woche des ausl\u00e4ndischen Mitb\u00fcrgers 1991 zum Ausdruck gebracht: &#8222;Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland in einer multikulturellen Gesellschaft&#8221; &#8212; so der erste Satz von insgesamt zehn Thesen. Dieser Begriff, so an sp\u00e4terer Stelle, &#8222;beschreibt das Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft in Deutschland&#8221;. Derart interkulturelles Zusammenleben &#8222;geht davon aus, da\u00df es zwischen Menschen verschiedener kultureller Pr\u00e4gung einen fruchtbaren Austausch, aber auch Konflikte geben kann, die allerdings nicht durch Ausgrenzung und Benachteiligung, sondern durch dialogische Formen des Umgangs miteinander gel\u00f6st werden sollen. Voraussetzung f\u00fcr eine interkulturelle Gesellschaft ist daher die Gleichberechtigung&#8221;. Diese grundlegende Aussage wird verkn\u00fcpft mit der Tradition des Internationalismus in der Gewerkschaftsbewegung: &#8222;Das Zusammenarbeiten und Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher nationaler Herkunft in einem Betrieb und am Wohnort hat dem gewerkschaftlichen Grundwert der internationalen Solidarit\u00e4t einen neuen, praktischen Inhalt gegeben. Internationale Solidarit\u00e4t mu\u00df sich tagt\u00e4glich bew\u00e4hren. Sie ist Ausdruck des Willens aller arbeitenden Menschen, ohne Vorurteil und im gegenseitigen Respekt miteinander zu leben. Dieses Zusammenleben mu\u00df gemeinsam gestaltet werden und setzt voraus, da\u00df ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer und ihre Familien ihre ethnische, kulturelle und religi\u00f6se Identit\u00e4t nicht aufgeben m\u00fcssen&#8221;.<br \/>Was so &#8212; vorrangig &#8212; mit Blick auf die bereits Eingewanderten zum Ausdruck gebracht wird, bedarf nun der Erweiterung auf diejenigen Menschen, die einwandern m\u00f6chten und hierf\u00fcr in der Regel den Rechtstitel des poltischen Asyls f\u00fcr sich beanspruchen, weil es andere M\u00f6glichkeiten einer legalen Einwanderung nicht gibt. Auch hier trifft das aktuelle Dokument von DGB und \u00d6kumenischem Vorbereitungsausschu\u00df grundlegende Feststellungen: &#8222;Weltweit finden heute gro\u00dfe Wanderungsbewegungen von Menschen statt. Sie haben vielerlei Gr\u00fcnde: Politische Verfolgung, Kriege, \u00f6kologische Katastrophen, Menschenrechtsverletzungen, Wirtschaftskrisen, das regionale Wohlstandsgef\u00e4lle und das rasche Bev\u00f6lkerungswachstum zwingen Menschen dazu, ihre angestammte Heimat zu verlassen. Sie suchen in den Metropolen eine neue Existenz. &#8230; Die Bev\u00f6lkerung in Europa und in Deutschland hat sich zunehmend auf diese Wanderungen einzustellen. Die Regierungen m\u00fcssen eine flexible und kontrollierte Wanderungspolitik entwickeln, die auf einem m\u00f6glichst breiten gesellschaftlichen Konsens aufbaut. Die Kontrolle der Grenzen ist notwendig. Nicht alle, die kommen wollen, k\u00f6nnen Aufnahme finden. Oberste Priorit\u00e4t hat jedoch die Aufnahme von Menschen, die aus politischen Gr\u00fcnden verfolgt sind. Deshalb mu\u00df das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl unangetastet bleiben. Auch aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden kann sich die europ\u00e4ische Gemeinschaft nicht zu einer Festung gegen\u00fcber Wanderungen und gegen Fl\u00fcchtlinge entwickeln. Die Zukunft Deutschlands und Europas l\u00e4\u00dft sich nicht abkoppeln von der Zukunft Afrikas, Asiens und Amerikas.&#8221; Damit wird ein breites Spektrum von Fluchtmotiven aufgelistet, das durchaus dem der Fl\u00fcchtlings- und Menschenrechtsorganisationen entspricht und weit \u00fcber das hinausgeht, was in der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention von 1951 als zul\u00e4ssig erachtet wird: Neben politischer Verfolgung: Krieg, \u00f6kologische Katastrophen (und in der Folge: Hunger), Wirtschaftskrisen, regionales Wohlstandsgef\u00e4lle und Bev\u00f6lkerungswachstum.<br \/>Auch wird eine &#8212; noch sehr allgemein und vorsichtig formulierte &#8212; \u00d6ffnung gegen\u00fcber derartigen Fluchtmotiven gefordert, &#8212; allerdings eingeschr\u00e4nkt auf Zuwanderer aus Afrika, Asien und Amerika. An der Notwendigkeit von Grenzkontrollen wird festgehalten, weil nicht alle, die kommen wollen, auch Aufnahme finden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Das gemeinsame Dokument des \u00d6kumenischen Vorbereitungsausschusses und des DGB signalisiert somit zum einen die vorsichtige \u00d6ffnung f\u00fcr einen erweiterten Begriff von &#8222;Fl\u00fcchtling&#8221; gleichzeitig aber auch weiteren Kl\u00e4rung &#8211; und Konkretisierungsbedarf. Denn was folgt aus dem Vorgetragenen f\u00fcr das konkrete Projekt einer neu zu formulierenden Einwanderungspoltik in Deutschland und (West-)Europa? Die Diskussion hier\u00fcber steht in den Gewerkschaften erst am Anfang. In den \u00f6ffentlichen Debatten, die vor allem von den Parteien bestimmt werden, lassen sich zur Zeit vier Argumentationsrichtungen erkennen: Eine erste Position, die darauf zielt, nicht-deutsche Einwanderer von der Bundesrepublik Deutschland fernzuhalten und deshalb das Grundrecht auf Asyl empfindlich einzuschr\u00e4nken. Die M\u00f6glichkeit, auf der Grundlage von Art. 16 GG in die Bundesrepublik einzureisen, soll denjenigen vorbehalten bleiben, die bisher schon als politisch verfolgt anerkannt wurden. Dem entgegen wird von Vertretern einer zweiten Position geltend gemacht, da\u00df die Bundesrepublik f\u00fcr alle, die hierher fl\u00fcchten oder hier arbeiten m\u00f6chten, offen sein soll. Die Vertreter einer dritten Position halten am Grundrecht f\u00fcr politisches Asyl uneingeschr\u00e4nkt fest. Sie pl\u00e4dieren gleichzeitig f\u00fcr ein ver\u00e4ndertes Selbstverst\u00e4ndnis der Bundesrepublik als Einwanderungsland. Ein Einwanderungsgesetz soll in Verbindung mit einer Quotenregelung zumindest einem Teil derjenigen Zugang verschaffen, die politisches Asyl f\u00fcr sich nicht beanspruchen, wohl aber legitime Zuwanderungsgr\u00fcnde und Schutzbed\u00fcrfnisse geltend machen k\u00f6nnen. Hiermit verbindet sich die Erwartung, da\u00df die Zahl der Asylbewerber verkleinert und das grundgesetzlich verb\u00fcrgte Recht auf Asyl seinem &#8222;eigentlichen&#8221; Zweck erhalten wird. Was die Quotierung angeht, so sollen auch diejenigen miteinbezogen werden, die Grund ihrer deutschen Abstammung bisher einen Anspruch auf Einwanderung haben. Dies w\u00fcrde wiederum eine Grundgesetz\u00e4nderung voraussetzen, n\u00e4mlich die \u00c4nderung von Art. 16 GG.<\/p>\n<p>Eine vierte Position m\u00f6chte den gegebenen rechtlichen Status quo nicht antasten, da \u00c4nderungen &#8212; so die historische Erfahrung &#8212; immer zur Verschlechterung des Rechtsstatus der Betroffenen gef\u00fchrt haben. Dieser rechtliche Status quo solle nur besser, extensiver ausgesch\u00f6pft werden. Die Vertreter dieser Position weisen auf die &#8212; neben Art. 16 GG &#8212; bestehenden internationalen Vertragswerke hin, deren Unterzeichner auch die Bundesregierung ist, und die es bereits erlauben, all denjenigen, die heute als De-facto-Fl\u00fcchtlinge nur geduldet sind, eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive zu er\u00f6ffnen.<br \/>Einige Vertreter dieser vierten Position weisen gleichzeitig darauf hin, da\u00df eine gesetzliche Einwanderungs- und Quotenregelung als Einladung betrachtet werden k\u00f6nne, in die Bundesrepublik einzureisen. Gleichzeitig bestehe die Gefahr, da\u00df gerade solche (jungen, qualifizierten) Einwanderer kommen, auf die die Herkunftsl\u00e4nder und -regionen keinesfalls verzichten k\u00f6nnen. Sie pl\u00e4dieren deshalb f\u00fcr massive Hilfe &#8222;vor Ort&#8221;, die den Menschen in ihren Herkunftsl\u00e4ndern und -regionen die M\u00f6glichkeit gibt, zu bleiben und dort ein menschenw\u00fcrdiges Leben zu f\u00fchren. Im Konzert der sich so \u00e4u\u00dfernden Stimmen sind DGB und Gewerkschaften nur selten vertreten. Zuletzt machte Franz Steink\u00fchler in einem Leitartikel f\u00fcr &#8222;Metall&#8221; (Nr.17 vom 23.8.1991) einige konkretere Andeutungen. Zum einen pl\u00e4diert er f\u00fcr &#8222;Regelungen, die das Asylverfahren beschleunigen&#8221;. Damit aber begibt er sich auf ein rechtsstaatlich absch\u00fcssiges Terrain, das besser gar nicht erst betreten werden sollte. Zum anderen votiert er f\u00fcr eine sozialvertr\u00e4gliche Regelung der Einwanderung aus Osteuropa. Was damit gemeint ist, wird in einem Nachsatz deutlich: Steink\u00fchler spricht vor allem \u00fcber die Gruppe der deutschst\u00e4mmigen Aussiedler. &#8222;Verantwortungsbewusstes Handeln&#8221; sei gefragt und nicht &#8222;Deutscht\u00fcmelei&#8221;.<br \/>Ein Blick auf bisher vorliegende Dokumente und Entschlie\u00dfungen des DGB ergibt folgenden Befund: 1986 trat der DGB, wiederum gemeinsam mit dem \u00d6kumenischen Vorbereitungsausschuss zur Woche der ausl\u00e4ndischen Mitb\u00fcrger, f\u00fcr alle diejenigen Fl\u00fcchtlinge ein, die aus anderen als im engeren Sinne politischen Gr\u00fcnden die eigene Heimat verlassen. &#8222;Dazu z\u00e4hlen Hunger, Not und kriegerische Auseinandersetzungen: ` Auch im Rahmen seiner Initiative gegen Ausl\u00e4nderfeindlichkeit und Rassismus unter dem Motto &#8222;Mach meinen Kumpel nicht an&#8221;, bezeichnete es der Deutsche Gewerkschaftsbund als &#8222;v\u00f6llig inakzeptabel und inhuman&#8221;, Fl\u00fcchtlinge aus der sogenannten Dritten Welt, die um Aufnahme bei uns bitten, nach dem Motto: &#8222;Verhungert in Euren eigenen L\u00e4ndern&#8221;, an den Grenzen abzuweisen. (Ilse Brusis am 3.9.1986)<br \/>Am 16.9.1986 verabschiedete der Bundesvorstand des DGB eine Grundsatzerkl\u00e4rung zum Asylrecht und Asylverfahren der Bundesrepublik Deutschland. Darin hei\u00dft es u.a.: &#8222;Das Grundrecht auf Asyl ist eindeutig, es betrifft die politisch Verfolgten. Doch mu\u00df unsere Sorge auch den Menschen gelten, die gefl\u00fcchtet sind, ohne bei uns politisches Asyl erhalten zu k\u00f6nnen. Zahlreiche Fl\u00fcchtlinge,deren Asylantrag abgelehnt wurde, k\u00f6nnen aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden in der Bundesrepublik bleiben. Diese zwischen Bund und L\u00e4ndern zu koordinierende Praxis mu\u00df beibehalten werden. Es ist nicht mit Art. 1 und 2 des Grundgesetzes sowie Art. 33 der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention vereinbar, Menschen in L\u00e4nder abzuschieben, in denen ihr Leben durch Krieg, B\u00fcrgerkrieg, Rassenunruhen oder Hungersnot gef\u00e4hrdet ist.&#8221; Des weiteren hei\u00dft es es dort: &#8222;Die Menschenw\u00fcrde der Fl\u00fcchtlinge darf nicht durch Abschreckungsma\u00dfnahmen verletzt werden&#8221;.<\/p>\n<p>Zuletzt befa\u00dften sich immerhin vier von neun ausl\u00e4nderpolitischen Antr\u00e4gen zum 14. Ordentlichen DGB-Bundeskongre\u00df 1990 zum Teil sehr detailliert mit der Lage von Fl\u00fcchtlingen. Antragsteller waren die DGB-Landesbezirke Berlin und Bayern, der Bundesjugendausschu\u00df des DGB und die IG Metall. Voll angenommen wurde der Antrag 21 des DGB-Landesbezirks Berlin f\u00fcr eine &#8222;humane Asylpolitik&#8221;. In diesem Antrag wird Bezug genommen nicht nur auf diejenigen, die politisches Asyl beanspruchen k\u00f6nnen und deren Grundrecht im Sinne des Artikels 16 GG wieder voll herzustellen sei, sondern auch auf die sogenannten de-facto-Fl\u00fcchtlinge und deren Lebenssituation. Ihr Aufenthaltsstatus sei zu sichern. Abschiebungen d\u00fcrften nicht stattfinden, &#8222;so lange auch nur die Vermutung einer Gef\u00e4hrdung im Heimatland&#8221; bestehe. Der Antrag 23 des Bundesjugendausschusses fordert ausdr\u00fccklich, da\u00df nicht nur politisch Verfolgten, sondern auch solchen Menschen, die vor Kriegen und B\u00fcrgerkriegen aus ihren Herkunftsl\u00e4ndern fl\u00fcchten, Asyl zu geben sei. Des weiteren hei\u00dft es dort: &#8222;Folter ist in jedem Falle ein Asylgrund.&#8221; Dieser Antrag wurde nur als Material zu Antrag 21 angenommen.<br \/>Antrag 22 des DGB-Landesbezirks Bayern, ebenfalls nur als Material angenommen, geht auf frauenspezifische Fluchtgr\u00fcnde ein, denen in Asylrecht und -verfahren Rechnung getragen werden m\u00fcsse. Genannt werden z.B. Verst\u00f6\u00dfe gegen kulturelle Normen oder das Er-leiden sexueller Gewalt.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse des 14. ordentlichen Bundeskongresses 1990 und das relativ breite Spektrum der Antragsteller zeigen, da\u00df die innergewerkschaftliche Diskussion zur Fl\u00fcchtlingsfrage eingesetzt hat. Das gilt sowohl f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, wer unter den heutigen Umst\u00e4nden legitimerweise als Fl\u00fcchtling anzusehen ist, wie auch f\u00fcr die Abwehr weiterer restlicher Restriktionen und schikan\u00f6ser \u00dcbergriffe der staatlichen Administration. Das Konzept einer Einwanderungspoltik, die auf der H\u00f6he der Zeit w\u00e4re, liegt aber noch nicht vor. Auch sind die bisher vorgelegten Texte noch nicht voll kompatibel. So bleiben die Kongre\u00dfbeschl\u00fcsse 1990 bei der Definition des Fl\u00fcchtlings hinter dem Beschlu\u00df des DGB-Bundesvorstandes von 1986 in einem Punkt zur\u00fcck: Von &#8222;Hunger&#8221; als legitimem Flucht- bzw. Wanderungsmotiv ist keine Rede mehr. Diese wie auch andere Unstimmigkeiten bed\u00fcrfen deshalb der weiteren Kl\u00e4rung.<\/p>\n<p>Ein offener Diskurs zu diesen Fragen in den Gewerkschaften mag f\u00fcr manchen gewerkschaftlich Verantwortlichen mit Angst besetzt sein, &#8212; mit Angst vor solchen Reaktionen aus der eigenen Mitgliedschaft, die man lieber nicht artikuliert s\u00e4he: Positionen, die von denen des politischen Rechtsextremismus in der Bundesrepublik m\u00f6glicherweise nicht weit entfernt sind. Hier allerdings mu\u00df nochmals darauf hingewiesen werden, da\u00df die Gewerkschaften in Fragen der Ausl\u00e4nderpolitik nicht am Anfang stehen, sondern auf eine mehr als drei\u00dfigj\u00e4hrige Erfahrung zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen. Und diese Erfahrung besagt: Einwanderung kann etwas Positives sein. Sie kann einen in jeder Hinsicht produktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Gesellschaft darstellen. Die Gewerkschaften selbst, und d.h. doch auch: Ein betr\u00e4chtlicher Teil ihrer Mitglieder haben in diesem Zusammenhang einen Lernprozess vollzogen: Die zun\u00e4chst nur am Rande und fl\u00fcchtig wahrgenommenen ausl\u00e4ndischen Besch\u00e4ftigten wurden schlie\u00dflich als Einwanderer akzeptiert, mit denen zusammen eine gemeinsame, nunmehr &#8222;multikulturelle&#8221; Zukunft zu entwickeln ist.<br \/>Nicht Angst vor den eigenen Mitgliedern sollte deshalb das Handeln der gewerkschaftlich Verantwortlichen bestimmen, sondern Gelassenheit und der Wunsch, als autonome emanzipatorische Massenorganisation auf Einmischung in die \u00f6ffentliche Meinungsbildung in Migrationsfragen nicht zu verzichten. Im \u00fcbrigen mag ein gelegentlicher Hinweis auf die demographische Entwicklung der Bundesrepublik und in diesem Zusammenhang: auf Positionen eines vorausblickenden Managers, Eduard Reuters, auch bei denen etwas bewirken, die sich politischen und humanit\u00e4ren Argumenten hartn\u00e4ckig verschlie\u00dfen. Eduard Reuter jedenfalls sieht f\u00fcr die Zukunft einen regelrechten Einwanderungsbedarf.<br \/>Dar\u00fcberhinaus ist es an der Zeit, Zeichen zu setzen, Zeichen einer gewerkschaftlichen Praxis, die sich den Belangen der Fl\u00fcchtlinge verpflichtet wei\u00df. Erste Beitr\u00e4ge hierzu lassen sich schon vermelden: Gemeinsame Aktivit\u00e4ten von DGB-Ortskartellen, kirchlichen und Menschenrechtsgruppen, \u00f6ffentliche Proteste von DGB-Kreisvorsitzenden gegen beh\u00f6rdliche Engherzigkeit und Schikane, eine f\u00fcr September geplante Arbeitstagung des DGB-Bundesvorstandes im DGB-Bildungszentrum Bad Kreuznach, in deren Mittelpunkt erstmals die Lage der Fl\u00fcchtlinge in Deutschland und Westeuropa steht.<br \/>In der Frage nach einer neuen Einwanderungspolitik liegt die ausl\u00e4nderpolitische Herausforderung an DGB und Gewerkschaften. Sie aufzugreifen und offensiv in und mit der eigenen Mitgliedschaft zu bearbeiten, k\u00f6nnte gewerkschaftlicher Migrationspolitik insgesamt ein neues Profil und neue Schwungkraft verleihen. Sie k\u00f6nnte gleichzeitig der Vers\u00e4ulung des Ausl\u00e4nderthemas entgegenwirken. Denn es w\u00fcrde deutlich, da\u00df es sich bei &#8222;Einwanderung&#8221; um ein Zukunftsthema handelt, dem sich keiner entziehen kann: Das Thema &#8222;Einwanderung&#8221; verweist auf den gr\u00f6\u00dferen Zusammenhang des Zusammenarbeitens und &#8212; lebens von sogenannter Erster, Zweiter und Dritter Welt und damit des \u00dcberlebens aller in einer sozial und \u00f6kologisch gestalteten gewaltfreien Zukunft.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"verweise\">Verweise<\/span><\/h2>\n<p>1 Vgl. Peter K\u00fchne\/Nihat \u00d6zt\u00fcrk\/Hermann Sch\u00e4fer\/ Renate Schmieder: &#8218;Wie wir das Schweigen brechen k\u00f6nnen &#8230;&#8220;. <br \/>Bildungsarbeit mit ausl\u00e4ndischen und deutschen ArbeitnehmerInnen; K\u00f6ln 1989<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[817,667],"autoren":[422],"publikationen":[1249],"class_list":["post-12489","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-migrantinnen","tag-vorgaenge-artikel","autoren-peter-kuehne","publikationen-113-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Von der Ausl\u00e4nder- zur Einwanderungspolitik - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/113-vorgaenge\/publikation\/von-der-auslaender-zur-einwanderungspolitik\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Von der Ausl\u00e4nder- zur Einwanderungspolitik - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Neue Herausforderungen an DGB und Gewerkschaften aus: vorg\u00e4nge Nr. 113 (Heft 5\/1991), S. 80-95 Stagnation gewerk&shy;schaft&shy;li&shy;cher Ausl&auml;n&shy;der&shy;po&shy;li&shy;tik? 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