{"id":12491,"date":"1991-06-01T20:30:00","date_gmt":"1991-06-01T18:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/sechs-jahre-botschafterprozess-die-justiz-schreibt-einen-fortsetzungsroman\/"},"modified":"1991-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1991-06-01T10:00:00","slug":"sechs-jahre-botschafterprozess-die-justiz-schreibt-einen-fortsetzungsroman","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/111-vorgaenge\/publikation\/sechs-jahre-botschafterprozess-die-justiz-schreibt-einen-fortsetzungsroman\/","title":{"rendered":"Sechs Jahre Botschafterprozess \u0097 die Justiz schreibt einen Fortsetzungsroman"},"content":{"rendered":"<p>Aus. vorg\u00e4nge Nr. 111, Heft 3\/1991, S. 28-30<\/p>\n<p><b>In dem an \u00fcberraschenden Wendungen reichen Fortsetzungsroman des Strafverfahrens gegen den inzwischen pensionierten Botschafter Dr. Ernst Friedrich Jung hat die Bonner Justiz eine spannende neue Folge geliefert.<\/b><\/p>\n<p>Auf einer Geheimkonferenz des Reichsjustizministeriums am 23. April 1941 in Berlin nahmen die deutschen OLG-Pr\u00e4sidenten und Generalstaatsanw\u00e4lte widerspruchslos die Weisung entgegen, Strafanzeigen gegen die Ermordung der Geisteskranken nicht nachzugehen. Diese Stillhaltezusage ist &#8211; als psychische Beihilfe &#151; vergleichbar mit dem Tatbeitrag eines Polizeibeamten, der Bankr\u00e4ubern oder Terroristen vor der Tat zusichert, wegzuschauen. Im Zuge der &#132;Aktion T4&#148; wurden 71088 Menschen umgebracht.<\/p>\n<p>Der n\u00e4chste Akt bestand in einem 1960 eingeleiteten Strafverfahren, in dem der unbestechliche Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer nach mancherlei Widerst\u00e4nden die Konferenzteilnehmer wegen Beihilfe zum Mord in 71088 F\u00e4llen vor Gericht stellen wollte (Anschuldigungsschrift vom 22.4. 1965). Obgleich das Frankfurter Voruntersuchungsverfahren die strafrechtlichen Vorw\u00fcrfe vollauf best\u00e4tigte, lie\u00df der Nachfolger des 1968 im Amt verstorbenen Fritz Bauer im Jahre 1970 die Angeschuldigten mit skandal\u00f6ser Begr\u00fcndung au\u00dfer Verfolgung setzen. Das Landgericht Limburg machte in einem neunzeiligen Beschluss mit. Die Presse wurde nicht unterrichtet.<\/p>\n<p>14 Jahre sp\u00e4ter kam das Geheimnis ans Tages-licht. Der Richter am OLG Kramer, der durch Zufall von dem Verfahren Kenntnis erhalten hatte, berichtete von dem Justizskandal in einem Aufsatz (Kritische Justiz 1984, S. 25ff.). Das veranlasste den Deutschen Botschafter in Budapest, Dr. Ernst Friedrich Jung, Sohn eines der Teilnehmer der Konferenz von 1951 (n\u00e4mlich des Berliner Generalstaatsanwalts Dr. Friedrich Wilhelm Jung), zu einem verleumderischen Rundschreiben und zu einer Disziplinaranzeige mit dem Vorwurf, Kramer habe sich mit seiner Kritik an der NS-Juristenprominenz eines Versto\u00dfes gegen die richterliche M\u00e4\u00dfigungspflicht schuldig gemacht. Auf die schlie\u00dflich von Kramer erstattete Strafanzeige erhob die Staatsanwaltschaft Bonn gegen den amtierenden deutschen Botschafter in Budapest Anklage wegen Beleidigung, Verleumdung und falscher Verd\u00e4chtigungen (\u00a7\u00a7 185, 187, 164 StGB).<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst nahm das Strafverfahren einen normalen Verlauf. Seit der Anklagezulassung durch das Sch\u00f6ffengericht kam es indessen zu einer H\u00e4ufung von &#132;Pannen&#148; und anderen Merkw\u00fcrdigkeiten, von denen hier aus Raummangel nur einige erw\u00e4hnt werden k\u00f6nnen. Zun\u00e4chst (etwa Herbst 1987) verschwanden die f\u00fcnfzehn Aktenb\u00e4nde des Frankfurter Verfahrens (Beiakten des Bonner Verfahrens) spurlos mit der Folge einer ungef\u00e4hr zweij\u00e4hrigen Verfahrensverz\u00f6gerung. Die gleichfalls auf Zeitgewinn zielende Terminierung des Gerichts erm\u00f6glichte dem Ausw\u00e4rtigen Amt, den Botschafter in einem Kompensationsgesch\u00e4ft zu einer vorzeitigen Pensionierung zu bewegen. Inzwischen sind die &#151; einen Umzugskarton f\u00fcllenden &#151; Beiakten ohne jegliche Absenderangabe und ohne Begleitschreiben bei einer Frankfurter Justizbeh\u00f6rde wieder eingetroffen. Die Bonner Vorg\u00e4nge \u00fcber die Ursachen des Verschwindens der &#132;Geheimakten&#148; &#151; sie waren bereits in den sechziger Jahren zur Verschlusssache erkl\u00e4rt worden, auch war Dr. Kramer bei den Arbeiten an seinem Aufsatz die Akteneinsicht vorenthalten worden &#151; sind ihrerseits zu Geheimakten erkl\u00e4rt worden: die Staatsanwaltschaft Aachen, an die, die Staatsanwaltschaft Bonn aus gutem Grund das Verfahren gegen Unbekannt hatte abgeben m\u00fcssen, hat gemeint, das Verfahren ohne Beiziehung jener neuen Geheimakten einstellen zu k\u00f6nnen. Nicht einmal der wesentliche Inhalt jener Bonner Vorg\u00e4nge wurde aktenkundig gemacht.<\/p>\n<p>Die erstinstanzliche Verhandlung vor dem Sch\u00f6ffengericht Bonn stand unter weiteren ungew\u00f6hnlichen Vorzeichen. Bei der Sitzungsvertretung wurde der in die Sache eingearbeitete Anklageverfasser, Staatsanwalt Uwe Hundertmark, auf pers\u00f6nliche Intervention des K\u00f6lner Generalstaatsanwalts Dr. Bereslaw Schmitz durch einen Kollegen ersetzt, der die Akten erst seit kurzem und die damals noch verschollenen Beiakten \u00fcberhaupt nicht kannte. In dem folgenden Freispruch \u00fcbernahm das Amtsgericht weitgehend kritiklos die gegen den Aufsatz Kramers gerichteten beleidigenden \u00c4u\u00dferungen des Botschafters. Auch hielt es dem Volljuristen und Diplomaten Dr. Jung insoweit einen sogenannten Verbotsirrtum zugute, als er sich angeblich vor Absendung seines Briefes von einem prominenten Hamburger Rechtsanwalt zum Honorar von 4000 DM habe bescheinigen lassen, dass er den Autor Kramer straflos beleidigen d\u00fcrfe.<\/p>\n<p>Kramer, der dem Verfahren als Nebenkl\u00e4ger beigetreten war, legte Berufung ein. Die nunmehr zust\u00e4ndige Strafkammer suchte sich der Sache dadurch zu entledigen, dass sie das Verfahren wegen &#132;Geringf\u00fcgigkeit der Schuld&#148; und mangels \u00f6ffentlichen Interesses nach \u00a7 153 StPO zum Kostennachteil Kramers ohne jegliche Begr\u00fcndung einstellte. Die Frage Kramers, ob die unbeschr\u00e4nkte Aufrechterhaltung der Vorw\u00fcrfe durch Jung nicht der Annahme von Geringf\u00fcgigkeit entgegenst\u00fcnde, lie\u00df die Kammer unbeantwortet. In einem Telefongespr\u00e4ch hatte der Vorsitzende allerdings erkl\u00e4rt, die Angelegenheit sei doch &#132;nur von historischem Interesse&#148;, f\u00fcr solche Sachen sei die mit wichtigeren Verfahren besch\u00e4ftigte Strafkammer nicht da. Um einem in Hinblick darauf gestellten Ablehnungsgesuch auszuweichen, hatte der Kammervorsitzende kurzfristig einen Tag Urlaub genommen und sich bei der Unterzeichnung des Einstellungsbeschlusses vertreten lassen. In ihrer Entschlossenheit, die NS-Vergangenheit unter den Teppich zu kehren, den Diplomaten von Strafe freizustellen und dem Justizkritiker einen Denkzettel zu verpassen, hatten die Richter allerdings \u00fcbersehen, dass die wichtigste Voraussetzung einer so bequemen Verfahrenseinstellung fehlte: die Zustimmung der Staatsanwaltschaft &#151; wie sich auf hartn\u00e4ckige, vom Landgericht mehrmals ausweichend beantwortete Anfragen Kramers schlie\u00dflich herausstellte. Deshalb wurde auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft die gesetzwidrige Verfahrenseinstellung durch das OLG K\u00f6ln r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht.<\/p>\n<p>Der Prozess hat in einer erneuten Hauptverhandlung in Bonn im September 1990 endlich ein Ende gefunden: Der Botschafter erkl\u00e4rte, er habe Kramer nicht beleidigen wollen; Kramer erkl\u00e4rte, einige der Beanstandungen, die Jung an seinem Aufsatz erhoben habe, seien gerechtfertigt. Dass von den vierzehn angeblichen Fehlern nur eine einzige Ungenauigkeit &#151; auch das nur in einem gewisserma\u00dfen drittrangigen Nebenpunkt und in einer einzigen von 110 Fu\u00dfnoten &#151; \u00fcbriggeblieben waren, durfte nicht gesagt werden, sonst w\u00e4re der Vergleich gescheitert. Kramer gab nach und stimmte einer Verfahrenseinstellung zu: sechs Jahre des Prozessierens, mit der Gefahr weiterer &#132;Pannen&#148; gen\u00fcgten ihm. In der gesamten Hauptverhandlung war die Strafkammer peinlich bem\u00fcht, den Hintergrund des Prozesses (vor und nach 1945) m\u00f6glichst herauszuhalten.<\/p>\n<p>In dem Bonner Verfahren ging es zuletzt nur noch vordergr\u00fcndig um den Botschafter Dr. Jung. Verhandelt wurde vielmehr die Sache der Justiz selbst. Gefragt war nach ihrer Bereitschaft, Justizkritik zu ertragen, insbesondere die Kritik an dem Versagen unter Hitler. Die Probe auf &#8217;s Exempel hat die Bonner Justiz nicht bestanden. Es gibt wohl selten ein Verfahren, in dem sich so viele Merkw\u00fcrdigkeiten ereignen, die sich zudem stets zugunsten des Angeklagten &#151; allerdings eines nicht gew\u00f6hnlichen Angeklagten &#151; auswirken. Selbst nachdem es zu einer gezielt in den Verfahrensablauf eingreifenden Straftat (Verwahrungsbruch) gekommen war, haben Staatsanwaltschaft und Gericht kaum eine Gelegenheit ausgelassen, sich ins Zwielicht zu setzen. Kann man die vielen schwer-wiegenden Kunstfehler wirklich noch als blo\u00dfe &#132;Pannen&#148; abtun, wie sie in Routinesachen schon einmal unterlaufen k\u00f6nnen? In dem fraglichen Aufsatz (KJ 1984, S. 25, 43) hatte Kramer davon gesprochen, dass es noch immer ein &#132;idealisiertes Bild&#148; von Juristen gibt, das &#132;die selbstkritische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit der Justiz versperrt.&#148; Mit ihrer Reaktion haben die Bonner Juristen unfreiwillig die Kramersche Kritik best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Das so kl\u00e4glich verlaufende Verfahren gegen den hohen BRD-Diplomaten steht am Ende einer Reihe bislang s\u00e4mtlich gescheiterter versuche, das Verhalten der NS-Juristenprominenz strafrechtlich aufzuarbeiten. In diesen Tagen kommt abermals auf die Richter und Staatsanw\u00e4lte die Aufgabe der Aufarbeitung eines Unrechtssystems (DDR-Justiz) zu. Mit der moralischen Legitimation dazu ist es allerdings so eine Sache, wen wir daran denken, wie viele noch jetzt in hohen \u00c4mtern bei uns t\u00e4tige Juristen sich verhalten haben und zum Teil noch verhalten angesichts der Verpflichtung, sich strafrechtlich und wissenschaftlich mit dem Versagen der Generation unserer eigenen Ausbilder und Professoren zu befassen. Bevor wir unserem Sch\u00f6pfer auf den Knien daf\u00fcr danken, dass wir nicht sind wie die anderen, sollten wir jedenfalls immer wieder selbstkritisch nach den eigenen Grenzen der richterlichen Unabh\u00e4ngigkeit fragen.<\/p>\n<p>[1] Vgl. Kramer, Kritische Justiz 1984, S. 25 ff.; Redaktion Kritische Justiz, KJ 1987, S. 213ff.; \u00d6TV in der Rechtspflege Nr. 45, S. 14ff.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[222],"publikationen":[1251],"class_list":["post-12491","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-ulrich-vultejus","publikationen-111-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Sechs Jahre Botschafterprozess \u0097 die Justiz schreibt einen Fortsetzungsroman - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/111-vorgaenge\/publikation\/sechs-jahre-botschafterprozess-die-justiz-schreibt-einen-fortsetzungsroman\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Sechs Jahre Botschafterprozess \u0097 die Justiz schreibt einen Fortsetzungsroman - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus. vorg\u00e4nge Nr. 111, Heft 3\/1991, S. 28-30 In dem an \u00fcberraschenden Wendungen reichen Fortsetzungsroman des Strafverfahrens gegen den inzwischen pensionierten Botschafter Dr. Ernst Friedrich Jung hat die Bonner Justiz eine spannende neue Folge geliefert. 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