{"id":12501,"date":"1970-12-01T14:48:00","date_gmt":"1970-12-01T13:48:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/reaktionen-auf-einen-offenen-brief\/"},"modified":"1970-12-01T12:00:00","modified_gmt":"1970-12-01T11:00:00","slug":"reaktionen-auf-einen-offenen-brief","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/12-vorgaenge\/publikation\/reaktionen-auf-einen-offenen-brief\/","title":{"rendered":"Reaktionen auf einen \u201eOffenen Brief\u0094"},"content":{"rendered":"<p>\u00fcber Mi\u00dfst\u00e4nde im Strafvollzug und deren m\u00f6gliche Abschaffung<\/p>\n<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr. 12(Heft 12\/1970),Seite 427-432<\/p>\n<p>(vg) In Heft 7\/70 (S. 260 f) ver\u00f6ffentlichten wir den von Birgitta Wolf verfa\u00dften und von 143 Pers\u00f6nlichkeiten mitunterzeichneten &#132;Offenen Brief&#148; an den Bundesjustizminister und die Kommission f\u00fcr das Stra f vollzugsgesetz. Birgitta Wolf ist zahlreichen Strafgefangenen wegen ihres unerm\u00fcdlichen Einsatzes f\u00fcr sie und im \u00fcbrigen auch den vg-Lesern bekannt.<br \/>Der &#132;Offene Brief&#148; hatte eine bemerkenswerte \u00f6ffentliche Resonanz. Auch haben fast alle zust\u00e4ndigen Ministerien auf ihn geantwortet. Dieses Ergebnis rechtfertigt \u00fcberaus die Ver\u00f6ffentlichung des nachfolgenden von Frau Wolf zusammengestellten Berichts, der wegen der Antworten der L\u00e4nderjustizminister zugleich auch ein Abri\u00df \u00fcber den erreichten Stand der Verbesserung der Bedingungen des Strafvollzugs ist.<\/p>\n<p>Am 26. Mai 1970 \u00fcbersandte ich an Bundesjustizminister Gerhard Jahn und den Vorsitzenden der Strafvollzugskommission, Professor Rudolf Sieverts, einen von mir verfa\u00dften und von 143 Repr\u00e4sentanten des \u00f6ffentlichen Lebens unterzeichneten &#132;Offenen Brief&#148;. Mein Schreiben, das auszugsweise fast in der gesamten Tagespresse und vollst\u00e4ndig in den Zeitschriften Vorg\u00e4nge (Nr. 7\/1970) und &#132;Mensch und Staat&#148; (Nr. 5\/1970) ver\u00f6ffentlicht wurde, befa\u00dfte sich vor allem mit Mi\u00dfst\u00e4nden im Strafvollzug, die offenbar gegen das Grundgesetz versto\u00dfen (z. B. versch\u00e4rfter Arrest mit hartem Lager und Nahrungsentzug, Informationsfreiheit, Aufrechterhaltung der Ehe) und mit der &#151; unserer Meinung nach rechtswidrigen &#151; Praxis der Gerichte, eine jahrelange manchmal auch jahrzehntelange Strafe u n d anschlie\u00dfende Einweisung in eine Heilst\u00e4tte auszusprechen (entweder ist der T\u00e4ter gesund &#151; dann laut geltendem Recht Freiheitsstrafe; oder er ist krank &#151; dann gleich Heilst\u00e4ttenbehandlung, nicht aber als Ausl\u00e4ufer des Vergeltungsgedankens, zuerst eine jahrelange Verschlimmerung des Krankheitszustandes durch den Gef\u00e4ngnisaufenthalt!).<br \/>Weiter befa\u00dft sich der Brief mit unzul\u00e4ssigen Doppelbestrafungen, mit der Neuordnung der Gefangenenarbeit und ihrer. Bezahlung nach Tariflohn, einschlie\u00dflich ordnungsgem\u00e4\u00df abgef\u00fchrten Beitr\u00e4gen f\u00fcr Steuer und Versicherungen. Was der Staat heute macht, da er in seinem Strafvollzug die Gefangenen acht Stunden am Tag, ohne Sozialversicherung und einen gesetzlich garantierten Lohn, arbeiten l\u00e4\u00dft, w\u00fcrde jedem anderen Arbeitgeber ein Strafverfahren einbringen. Weiter enthielt der Brief in konzentrierter Form Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Ausbildungs- und Studienm\u00f6glichkeiten, Urlaubsregelungen und Entlassungshilfe.<br \/>Unterzeichnet wurde er unter anderem von 63 Professoren der Rechte, der Philosophie, der Theologie, der Kriminologie, der Soziologie, der P\u00e4dagogik, von \u00c4rzten, Rechtsanw\u00e4lten, <br \/>Diplompsychologen, Diplomsoziologen, Doktoren verschiedener Wissenschaften, von wissenschaftlichen Assistenten, Ministerialdirektoren, Oberregierungsr\u00e4ten, Regierungsangestellten, Gerichtsassessoren, Referendaren, F\u00fcrsorgern, Oberstudiendirektoren, von Hilfsorganisationen wie &#132;Amnesty International&#148;, von der Aktion &#132;Junge Menschen in Not&#148; (Gefangenen- und Entlassungshilfe), von der &#132;Nothilfe Birgitta Wolf e.V.&#148;, von Schriftstellern, Pfarrern, von Studenten und &#151; was mir als wichtig erscheint &#151; auch von einem Landgerichtspr\u00e4sidenten und von einem Bundesverfassungsrichter.<\/p>\n<p>Die Reaktion auf diesen &#151; teilweise scharf formulierten &#151; &#132;Offenen Brief&#148; erscheint mir so bedeutungsvoll und auch bezeichnend sowohl f\u00fcr die Aufgeschlossenheit und Einsatzbereit-<br \/>schaft des Bundesjustizministeriums, des Vorsitzenden der Strafvollzugskommission und verschiedener Justizminister der Bundesl\u00e4nder, wie f\u00fcr immer noch im Vergeltungsdenken steckengebliebene Teile der \u00d6ffentlichkeit, da\u00df ich mich zu einem kurzen Bericht dar\u00fcber entschlossen habe.<\/p>\n<h5><span id=\"die-antwort-des-vorsitzenden-der-strafvollzugskommission\">Die Antwort des Vorsit&shy;zenden der Straf&shy;voll&shy;zugs&shy;kom&shy;mis&shy;sion<\/span><\/h5>\n<p>&#132;Hamburg, den 8. Juni 1970 <br \/>Sehr geehrte Frau Wolf!<br \/>Ich danke Ihnen sehr f\u00fcr Ihren Brief vom 26. Mai 1970 und f\u00fcr die Anlage eines &#132;Offenen Briefes&#148; an die Mitglieder der Strafvollzugskommission und an Hern Bundesjustizminister Jahn. Ich darf zun\u00e4chst sagen, da\u00df Sie mir keine Unbekannte sind. Aber ich habe, soweit das von Hamburg aus m\u00f6glich ist, Ihre Betreuungsarbeit f\u00fcr Gefangene sehr verfolgt und wohl alle Ihre Schriften und Aufs\u00e4tze gelesen und diese in meinem akademischen Unterricht, aber auch in der Arbeit der Strafvollzugskommission verwendet. Ich habe Sie also seit langem als eine sehr wichtige Mitstreiterin f\u00fcr die Reform des Strafvollzuges angesehen und hoffe, da\u00df wir uns nun doch bald einmal auch m\u00fcndlich sprechen k\u00f6nnen.<br \/>Die Ab\u00e4nderungsvorschl\u00e4ge in Ihrem ,Offenen Brief&#8216; sind zum Teil schon in den Empfehlungen der Strafvollzugskommission enthalten. Ich nehme an, da\u00df Sie die bisher 10 Tagungsberichte mit den Referaten und den beschlossenen Leits\u00e4tzen und Empfehlungen von der Abteilung IIb (Strafvollzug) des Bundesjustizministeriums erhalten haben&#8230; Augenblicklich hat die Kommission eine Tagungspause, um dem Bundesjustizministerium Zeit zu geben, die bisherigen Leits\u00e4tze und Empfehlungen der Kommission in einen paragraphierten Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes umzugie\u00dfen. Die Kommission wird im Herbst ihre Tagungen wieder aufnehmen und dann den inzwischen fertiggestellten Entwurf des BJM beraten. Die Arbeiten der Kommission m\u00fcssen bis etwa zum Mai 1971 abgeschlossen sein, damit die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat noch gen\u00fcgend Zeit haben, in dieser Bundestagswahlperiode das Gesetz zu beraten und zu verabschieden, so da\u00df es mit dem gesamten Strafgesetzbuch am 1. 10. 1973 in Kraft treten kann. Auf der n\u00e4chsten Tagung werden wir die einzelnen Ab\u00e4nderungsvorschl\u00e4ge in Ihrem ,Offenen Brief&#8216; durchnehmen und feststellen, ob Ihre \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge in dem Gesetzentwurf ber\u00fccksichtigt sind oder ob das f\u00fcr einige Ihrer Anregungen nachgeholt werden mu\u00df.<br \/>Ich w\u00fcrde es \u00fcbrigens f\u00fcr sehr gut halten, wenn Sie den ,Offenen Brief&#8216; an die Landesjustizminister auch schicken w\u00fcrden, denn sie sind die einzige Instanz, die schon durch eine entsprechende Ab\u00e4nderung der gegenw\u00e4rtigen Dienst- und Vollzugsordnung daf\u00fcr sorgen k\u00f6nnte, da\u00df die von Ihnen ger\u00fcgten M\u00e4ngel schon vor dem Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes des Bundes abgestellt werden.<\/p>\n<p>Mit herzlichen Gr\u00fc\u00dfen Ihr Rudolf Sieverts&#147;<\/p>\n<p>Den Vorschlag von Professor Sieverts nahm ich sofort auf und verschickte den &#132;Offenen Brief&#148; an s\u00e4mtliche Landesjustizminister mit der Bitte, da\u00df sie schon vor dem Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes des Bundes von sich aus die Anordnung treffen, da\u00df ab sofort Mi\u00dfst\u00e4nde im Strafvollzug, die eine Verletzung des Grundgesetzes darstellen, in ihrem Hoheitsbereich abgestellt werden.<br \/>Dieses Anliegen verband ich mit dem Hinweis auf eine Kategorie von T\u00e4tern, die l\u00e4ngst h\u00e4tten begnadigt werden m\u00fcssen: &#132;Ich m\u00f6chte diesen Brief noch mit der Bitte schlie\u00dfen, da\u00df man in s\u00e4mtlichen L\u00e4ndern der Bundesrepublik nachpr\u00fcft, ob sich in dem jeweils zust\u00e4ndigen Hoheitsbereich noch Lebensl\u00e4ngliche im Strafvollzug befinden, die, zur Tatzeit minderj\u00e4hrig, vor Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes von 1953 zu lebensl\u00e4nglich verurteilt wurden.<br \/>Wir haben doch alle das Chaos der Nachkriegszeit nicht vergessen. Zerst\u00f6rte St\u00e4dte. Auseinandergerissene Familien. Hunger. Schwarzmarktgesch\u00e4fte. Kaum einer von uns, der sich nicht straff\u00e4llig machte. Wo war damals die ruhige, gleichm\u00e4\u00dfige Erziehung der Kinder in der Kriegszeit? Lange bevor sie erwachsen waren, gab man ihnen Waffen in die H\u00e4nde und lehrte sie, wie sie zu t\u00f6ten hatten. &#151; Minderj\u00e4hrige wurden zu M\u00f6rdern, sie wurden zu lebensl\u00e4nglichem Zuchthaus verurteilt. &#151; Jahre vergingen. Die Zeiten beruhigten sich. <br \/>Die Brutalit\u00e4t nahm ab &#151; sowohl im Zivilleben wie im Rechtsdenken.<br \/>Das Jugendgerichtsgesetz von 1953 nahm R\u00fccksicht auf Unreife, Entwicklungsst\u00f6rungen und Erziehungsm\u00f6glichkeiten von Jugendlichen und Heranwachsenden. &#151; Dieses Gesetz gab der Justiz nicht nur die M\u00f6glichkeit, Heranwachsende als Jugendliche einzustufen, wenn die Gesamtw\u00fcrdigung der Pers\u00f6nlichkeit des T\u00e4ters bei Ber\u00fccksichtigung auch der Umweltsbedingungen ergab, da\u00df er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand.<br \/>Wer aber will diese Tatsache bestreiten, wenn es sich um Minderj\u00e4hrige in der Nachkriegszeit handelt? Wo waren die \u00e4u\u00dferen Umst\u00e4nde in der Kriegs- und Nachkriegszeit gegeben, die eine stetige, harmonische, ungest\u00f6rte Entwicklung und Erziehung gew\u00e4hrleistet h\u00e4tten, so da\u00df man diese Jungen als abgeschlossene gefestigte Pers\u00f6nlichkeiten h\u00e4tte ansehen k\u00f6nnen? Gab ihnen unsere Generation eine Chance in dieser Zeit? &#151; Die Minderj\u00e4hrigen, die das Ungl\u00fcck hatten, einige Jahre zu fr\u00fch geboren zu sein, im Krieg aufgewachsen, in der Nachkriegszeit schuldig geworden, b\u00fc\u00dfen jetzt 20 bis 24 Jahre.<br \/>Ich bitte um eine Nachpr\u00fcfung durch die L\u00e4nderministerien ob und wie viele zur Tatzeit minderj\u00e4hrige, zu lebensl\u00e4nglich verurteilte Gefangene sich noch in den Anstalten ihres Zust\u00e4ndigkeitsbereiches befinden. Da der Artikel 3, Absatz 1 unseres Grundgesetzes aussagt, da\u00df alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind, bitte ich die ungeheuerliche Benachteiligung dieser zur Tatzeit Minderj\u00e4hrigen durch eine m\u00f6glichst schnell durchzuf\u00fchrende Begnadigung aufzuheben und sie den sp\u00e4ter verurteilten Heranwachsenden gleichzustellen &#151; auch wenn ihnen die verlorenen Jahre, in denen sie vergessen waren, nicht mehr zur\u00fcckgegeben werden k\u00f6nnen.&#148;<\/p>\n<h5><span id=\"antwort-des-bundesjustizministers\">Antwort des Bundes&shy;jus&shy;tiz&shy;mi&shy;nis&shy;ters<\/span><\/h5>\n<p>Bevor die Antworten der Justizminister der L\u00e4nder eintrafen, erhielt ich die Antwort des Bundesministers der Justiz:<\/p>\n<p>&#132;Bonn, den 17. Juni 1970 <br \/>Frau Birgitta Wolf, 811 Murnau, Ramsach 7<\/p>\n<p>Sehr verehrte Frau Wolf,<br \/>f\u00fcr Ihr Schreiben vom 26. Mai 1970 und die Obersendung des offenen Briefes zur Reform des Strafvollzugs danke ich Ihnen sehr.<br \/>Ich teile Ihre Auffassung, da\u00df die in der Erkl\u00e4rung aufgezeigten Problemkreise im k\u00fcnftigen Strafvollzugsgesetz einer Neuregelung bed\u00fcrfen, die den Gefangenen im Grundgesetz <br \/>verankerte Rechte garantiert. Die bisherigen Arbeiten der vom Bundesminister der Justiz berufenen Strafvollzugskommission rechtfertigten die Erwartung, da\u00df deren Vorschl\u00e4ge von dieser Grunderw\u00e4gung ausgehen. Der von mir der Bundesregierung demn\u00e4chst vorzulegende Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes wird dem folgen. Sie d\u00fcrfen sicher sein, da\u00df ich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren meinen ganzen Einflu\u00df f\u00fcr eine menschenw\u00fcrdige, dem Grundgesetz entsprechende Behandlung der Gefangenen geltend machen werde.<br \/>Ihr Einverst\u00e4ndnis voraussetzend beabsichtige ich, den Mitgliedern der Strafvollzugskommission je einen Abdruck der Erkl\u00e4rung zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br \/>Mit vorz\u00fcglicher Hochachtung: Gerhard Jahn&#8220;<\/p>\n<p>Ich halte diesen Brief f\u00fcr \u00e4u\u00dferst bedeutungsvoll, denn der Bundesjustizminister hat den moralischen Mut zu erkl\u00e4ren, da\u00df er unsere Auffassung teilt, &#132;da\u00df die in der Erkl\u00e4rung aufgezeigten Problemkreise im k\u00fcnftigen Strafvollzugsgesetz einer Neuregelung bed\u00fcrfen, die den Gefangenen im Grundgesetz verankerte Rechte garantiert&#148;. Auch der Satz: &#132;Sie d\u00fcrfen sicher sein, da\u00df ich auch in weiteren Gesetzgebungsverfahren meinen ganzen Einflu\u00df f\u00fcr eine menschenw\u00fcrdige, dem Grundgesetz entsprechende Behandlung der Gefangenen geltend machen werde&#148; zeigt, da\u00df der jetzige Bundesjustizminister entschlossen ist, den Weg des Fortschritts weiter zu gehen, den sein Vorg\u00e4nger, der jetzige Bundespr\u00e4sident Heinemann, beschritt. Wenn man bedenkt, da\u00df Fortschritte im Strafrecht und Strafvollzug niemals von der W\u00e4hlermasse honoriert werden, kann man die Bedeutung dieser mutigen Stellungnahme ermessen.<\/p>\n<h5><span id=\"antworten-von-laenderministerien\">Antworten von L&auml;nder&shy;mi&shy;nis&shy;te&shy;rien<\/span><\/h5>\n<p>Es w\u00fcrde zu weit f\u00fchren, s\u00e4mtliche Antworten aus den L\u00e4nderministerien ungek\u00fcrzt zu ver\u00f6ffentlichen, deshalb in diesem Bericht nur einige Ausz\u00fcge.<\/p>\n<p>Der Nieders\u00e4chsische Minister der Justiz schreibt am 15. Juli 1970:<br \/>&#132;Zu Ihrem Vorschlag, vor Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes des Bundes schon im Vorwege einzelne Bestimmungen der Dienst- und Vollzugsverordnung zu \u00e4ndern, m\u00f6chte ich zu-n\u00e4chst darauf hinweisen, da\u00df das schon in wichtigen Bereichen des Strafvollzugs geschehen ist. (&#8230;) Es wird durchaus daran gedacht, mit weiteren Neuerungen nicht bis zum Erla\u00df des Strafvollzugsgesetzes zu warten; entsprechende \u00c4nderungen der Dienst- und Vollzugsordnung sind ins Auge gefa\u00dft. Da die DVollzO eine bundeseinheitliche Vorschrift ist, sollte aber nach M\u00f6glichkeit vermieden werden, da\u00df einzelne L\u00e4nder Sonderregelungen vorwegnehmen, die in anderen L\u00e4ndern noch nicht eingef\u00fchrt sind. Wegen des starken Gefangenenaustausches innerhalb der einzelnen L\u00e4nder mu\u00df eine Gew\u00e4hr gegeben sein, da\u00df ein einheitlicher Strafvollzug innerhalb der Bundesrepublik soweit wie m\u00f6glich erhalten bleibt. Es wird Aufgabe des Strafvollzugsausschusses der L\u00e4nder sein, sich mit entsprechen-den \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen zu befassen und zu einer einheitlichen Meinungsbildung zu kommen. (&#8230;) Was insonderheit Ihren Vorschlag angeht, beim Vollzug der Hausstrafe ,Arrest` k\u00fcnftig die Sch\u00e4rfungen wegfallen zu lassen, so ist es gewi\u00df eine diskussionswerte Frage, ob in einem auf Resozialisierung abgestellten Vollzug auf solche Sch\u00e4rfungen verzichtet werden kann. ( . . . )<\/p>\n<p>Nach Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes vom 8. 5. 1953 wurden alle in Niedersachsen gegen Heranwachsende verh\u00e4ngten lebensl\u00e4nglichen Zuchthausstrafen im Gnadenverfahren \u00fcberpr\u00fcft, weil das Gericht gem\u00e4\u00df \u00a7 106 des neuen Jugendgerichtsgesetzes wegen der Straftat eines Heranwachsenden, auf die das allgemeine Strafrecht anzuwenden ist, anstelle von lebenslangem Zuchthaus auf eine Zuchthausstrafe von 10 bis 15 Jahren erkennen konnte. Im Zuge dieser \u00dcberpr\u00fcfung wurden von 1957 bis 1967 insgesamt 12 Verurteilte, die zur Zeit der Tat Heranwachsende waren und noch vor Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes von 1953 zu lebensl\u00e4nglichem Zuchthaus verurteilt worden waren, nach einem Gnadenakt des Herrn Nieders\u00e4chsischen Ministerpr\u00e4sidenten entlassen. Zugleich wurden zwei weitere Verurteilte, die bei der Begehung der Straftaten nur wenige Monate \u00e4lter als 21 Jahre waren, ebenfalls begnadigt und auf freien Fu\u00df gesetzt. 4 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Heranwachsende wurden bisher nicht begnadigt, obwohl ein Gnadenerweis in den letzten Jahren entweder aufgrund von Gnadengesuchen oder von Amts wegen wiederholt gepr\u00fcft wurde. ( . . . ) Sie k\u00f6nnen aber versichert sein, da\u00df gerade des Schicksals junger Gefangener, die schwerste Straftaten begangen haben, auch im Bereich der Handhabung des Gnadenrechts, stets besonders gedacht wird und da\u00df diese &#151; Gott sei Dank wenigen &#151; noch nicht erledigten Gnadenanliegen in der Beachtung bleiben.&#148;<\/p>\n<p>Der Justizsenator der Hansestadt Hamburg schreibt am 9. Juli 1970:<br \/>&#132;Haben Sie vielen Dank f\u00fcr die \u00dcbersendung des &#130;Offenen Briefes&#8216; und Ihr freundliches Schreiben vom 18. Juni 1970. Ich habe Ihre Anregungen mit gro\u00dfem Interesse gelesen und begr\u00fc\u00dfe es sehr, da\u00df Pers\u00f6nlichkeiten, die wie Sie durch jahrelange Erfahrung einen tiefen Einblick in die Probleme des Strafvollzuges haben, unsere Bem\u00fchungen um eine wirksame Reform unterst\u00fctzen. Sie greifen in Ihrem offenen Brief Fragen auf, deren L\u00f6sung gerade in den letzten Jahren zum Teil auf L\u00e4nderebene &#151; teils aber auch durch Abstimmung der Justizminister der L\u00e4nder im gesamten Bundesgebiet &#151; bereits in Angriff genommen sind.<br \/>Lassen Sie mich nur kurz auf einige Punkte eingehen: Im Fr\u00fchjahr dieses Jahres ist in Hamburg die letzte vor Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes ausgesprochene lebensl\u00e4ngliche Strafe in eine zeitige umgewandelt worden. Dieser Mann, nach zwanzigj\u00e4hriger Freiheitsentziehung psychisch schwer gest\u00f6rt, wird zur Zeit von der Sonderanstalt Bergedorf aus in einem \u00dcbergansvollzug auf die Entlassung vorbereitet. &#151; Die Frage, in-wieweit die Einrichtung des ,versch\u00e4rften Arrestes&#8216; mit den Zielsetzungen eines modernen Strafvollzuges vereinbar sei, ist bei uns auch er\u00f6rtert worden. Senatsdirektor Dr. Groothoff wird in seinem Referat auf dem diesj\u00e4hrigen Juristentag (Anm. d. Red.: s. Vorg\u00e4nge 11\/70, S. 377 ff (380 f) neue Vorschl\u00e4ge zu diesem Problem unterbreiten. &#151; Die Erweiterung der Informationsm\u00f6glichkeiten der Insassen von Vollzugsanstalten sowie die St\u00e4rkung der Verbindungen zur Au\u00dfenwelt, insbesondere zu Angeh\u00f6rigen, standen in Hamburg im Mittelpunkt der Reformbem\u00fchungen. Wir haben den Zeitungsbezug weitgehend liberalisiert, Beschr\u00e4nkungen hinsichtlich Umfang und H\u00e4ufigkeit des Briefverkehrs aufgehoben, die M\u00f6glichkeit zu Besuchen im Rahmen des organisatorisch und verwaltungstechnisch M\u00f6glichen erweitert und durch eine neue Urlaubsregelung in verst\u00e4rktem Umfang die M\u00f6glichkeit zu Familien- und Festtagsurlauben geschaffen. Im Jahre 1969 wurden zum Beispiel 1 627 Urlaubsgesuche bewilligt.&#8220;<\/p>\n<p>Der Minister der Justiz im Saarland antwortet am 15. Oktober 1970 durch seinen pers\u00f6nlichen Referenten:<br \/>(&#8230;) Die Feststellungen des Herrn Ministers haben ergeben, da\u00df die Vollzugspraxis im Saarland keine \u00c4nderungen der Dienst- und Vollzugsordnung im Vorgriff auf das zu erwartende Strafvollzugsgesetz erfordert, wobei ich davon ausgehe, da\u00df auf Empfehlung der Strafvollzugskommission bereits einige Bestimmungen in j\u00fcngster Zeit ge\u00e4ndert worden sind. Entsprechend dem von der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis anerkannten Grundsatz der eingeschr\u00e4nkten Grundrechtsgeltung in besonderen Gewaltverh\u00e4ltnissen kann in dem als klassisch hierf\u00fcr geltenden Fall der Strafanstalten den Grundrechten keine uneingeschr\u00e4nkte, sondern nur eine am Anstaltszweck &#151; d. h. dem Sinn und Zweck des Strafvollzugs &#151; orientierte Geltung verschafft werden. (&#8230;) Im Saarland sind keine zu lebenslanger Freiheitsstrafe vor dem Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes verurteilte, zur Tatzeit noch minderj\u00e4hrige Jugendliche inhaftiert.&#8220;<\/p>\n<p>Der Justizminister des Landes Schleswig-Holstein am 31. Juli 1970 im Auftrag:<br \/>\u00bbHerr Justizminister Dr. Schwarz, dem Ihr Schreiben vorlag, hat Ihre Anregungen zur Verbesserung des Strafvollzugs mit gro\u00dfem Interesse zur Kenntnis genommen. Soweit nicht bereits in Schleswig-Holstein Ihren Vorstellungen entsprechende Regelungen getroffen worden sind, werden Ihre Ausf\u00fchrungen bei den laufend fortgef\u00fchrten Reformma\u00dfnahmen im Strafvollzug eingehend gepr\u00fcft und ber\u00fccksichtigt werden. &#151; Das ebenfalls von Ihnen angesprochene Problem der vor Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten ist bekannt. Zur Zeit befindet sich lediglich noch ein schleswig-holsteinischer Gefangener in Haft, der vor 1953 als Heranwachsender zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist; die Frage seiner Begnadigung wird st\u00e4ndig \u00fcberpr\u00fcft.&#8220;<\/p>\n<p>Der Justizminister Baden-W\u00fcrttemberg, Dr. Schieler schreibt am 7. August 1970:<br \/>&#132;Ihr Schreiben vom 18. Juni 1970 und den ,Offenen Brief&#8216; vom 26. Mai 1970 habe ich mit gro\u00dfem Interesse zur Kenntnis genommen. Wie Ihnen sicher bekannt ist, stehe ich der Reform des Strafvollzugs sehr aufgeschlossen gegen\u00fcber. Ich bin deshalb &#151; gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit meinen Kollegen in den \u00fcbrigen Bundesl\u00e4ndern &#151; auch bereit, Vorschl\u00e4ge und Erkenntnisse der Strafvollzugskommission, die in dem k\u00fcnftigen Strafvollzugsgesetz des Bundes ihren Niederschlag finden werden, schon vor Inkrafttreten dieses Gesetzes in Baden-W\u00fcrttemberg im Rahmen des M\u00f6glichen zu verwirklichen, soweit dies nicht schon geschehen ist.<br \/>Zur derzeitigen Praxis des Strafvollzugs in Baden-W\u00fcrttemberg darf ich Ihnen im Zusammenhang mit den in dem ,Offenen Brief&#8216; angesprochenen Fragen folgendes mitteilen: &#151; Bei der k\u00f6rperlichen Durchsuchung von Gefangenen wird in den Vollzugsanstalten des Landes Baden-W\u00fcrttemberg gem. Nr. 173 Abs. II DVollzO verfahren. Danach wird die Untersuchung in einem geschlossenen Raume in Abwesenheit anderer Gefangener vorgenommen. Auch sind bei den Kontrollen in der Regel 2 Beamte anwesend. &#151; Bereits seit September 1968 findet eine Zensur der von den Gefangenen bezogenen Zeitungen<br \/>und Zeitschriften nur noch in schwerwiegenden Ausnahmef\u00e4llen statt. Der Einkauf von Kommentaren zum Strafgesetzbuch, zur Strafproze\u00dfordnung oder zu sonstigen Gesetzen wird den Gefangenen gestattet. Au\u00dferdem k\u00f6nnen solche Kommentare in der Regel von den Gefangenen auch bei der jeweiligen Anstaltsb\u00fccherei ausgeliehen werden. &#151; Aus Personalgr\u00fcnden war es bisher leider nicht m\u00f6glich, von der nur 15min\u00fctigen Regelbesuchsdauer abzugehen. <br \/>Lediglich in den Vollzugsanstalten Schw\u00e4bisch Hall (Jugendstrafanstalt) und Pforzheim (Strafanstalt f\u00fcr junge Gefangene) betr\u00e4gt die Besuchsdauer 30 Minuten. In diesen Anstalten wird der Besuch zum Teil nur noch optisch \u00fcberwacht. Es ist geplant, die Besuchsdauer in allen Vollzugsanstalten nach und nach auf 30 Minuten auszudehnen und in K\u00fcrze die Besuchs\u00fcberwachung in den Vollzugsanstalten Ulm und Heilbronn, in denen lediglich nicht gef\u00e4hrliche Gefangene mit g\u00fcnstiger Kriminalprognose einsitzen, auf Einzelf\u00e4lle oder Stichproben zu beschr\u00e4nken. Seit Dezember 1969 k\u00f6nnen geeignete Gefangene, deren Strafrest nicht mehr als 18 Monate betr\u00e4gt, in halbj\u00e4hrlichen Abst\u00e4nden und im Monat vor ihrer Entlassung einen Regelurlaub bis zu 7 Tagen erhalten. Der Urlaub soll dazu dienen, Familienkontakte aufrecht zu erhalten oder wieder herzustellen oder die Arbeitsaufnahme nach der Entlassung vorzubereiten. Durch den Urlaub wird der Strafvollzug nicht unterbrochen, so da\u00df in jedem Fall eine Anrechnung der Urlaubszeit auf die Strafzeit stattfindet. &#151; Auf die Verh\u00e4ngung von Hausstrafen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit kann im Strafvollzug wohl auch in der Zukunft nicht g\u00e4nzlich verzichtet werden. Zur Frage des Arrestes m\u00f6chte ich hier nur feststellen, da\u00df die Leiter der bad.w\u00fcrtt. Vollzugsanstalten im vergangenen Jahr angewiesen worden sind, von dieser Hausstrafe, die ich im \u00fcbrigen nicht f\u00fcr verfassungswidrig halte, nur sehr zur\u00fcckhaltend Gebrauch zu machen und zu ihr nur als ultima ratio zu greifen. (&#8230;) &#151; Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, setze ich mich schon seit Jahren f\u00fcr eine angemessene Entlohnung der Gefangenenarbeit und die Einbeziehung der Gefangenen in die Sozialversicherung ein. (&#8230;) &#151; Den Fragen der Aus- und Fortbildung der Gefangenen sowie der Entlassungsvorbereitung wird in Zukunft eine erh\u00f6hte Aufmerksamkeit zuteil werden. Schon jetzt bestehen aber zahlreiche Aus- und Fortbildungsm\u00f6glichkeiten in den Anstalten, dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen die Gefangenen an Fernkursen teilnehmen. Personal- und Arbeitspapiere werden zum Zeitpunkt der Entlassung grunds\u00e4tzlich durch die Anstalt beschafft, ebenso eine Arbeitsstelle, falls der Gefangene dies w\u00fcnscht. Gegebenenfalls kann, wie schon erw\u00e4hnt, auch ein Urlaub im letzten Monat vor der Entlassung zur Arbeitsbeschaffung gew\u00e4hrt werden. Die Vermittlung einer Wohngelegenheit kann allerdings nur in relativ seltenen F\u00e4llen erfolgen. &#151; Abschlie\u00dfend darf ich Ihnen noch mitteilen, da\u00df in Baden-W\u00fcrttemberg keine Gefangenen mehr einsitzen, die noch vor Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes als Minderj\u00e4hrige zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.&#148;<\/p>\n<p>(Zu diesem Brief ist als besonders erfreulich zu vermerken, da\u00df der Minister &#151; gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Kollegen in den \u00fcbrigen Bundesl\u00e4ndern &#151; bereit ist, Vorschl\u00e4ge und Erkenntnisse der Strafvollzugskommission die im sp\u00e4teren Strafvollzugsgesetz ber\u00fccksichtigt werden, schon vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Rahmen des M\u00f6glichen zu verwirklichen.)<\/p>\n<p>Der Justizminister von Rheinland-Pfalz, antwortete am 27. Juli 1970:<br \/>&#132;In den Justizvollzugsanstalten meines Gesch\u00e4ftsbereichs sitzen zur Zeit noch zwei Gefangene ein, die zur Tatzeit minderj\u00e4hrig waren und die vor Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. (&#8230;) &#151;\u00c4nderungen der b u n d e s e i n h e i t i i c h erlassenen Dienst- und Vollzugsordnung werden in gegenseitigem Einvernehmen der Justizminister und -senatoren der Bundesl\u00e4nder beschlossen. Dies gilt auch f\u00fcr den von Ihnen angesprochenen Hausstrafenkatalog. Ihre Besorgnis, da\u00df bei Vollzug des Arrestes die Gefangenen unter Umst\u00e4nden psychisch gesch\u00e4digt und physisch gequ\u00e4lt w\u00fcrden, ist nach meinen Erfahrungen unbegr\u00fcndet. <br \/>Die Entschlie\u00dfungen der Justizminister und -senatoren werden &#151; soweit sie den Strafvollzug betreffen &#151; zun\u00e4chst in dem Strafvollzugsausschu\u00df der L\u00e4nder abgestimmt. Die n\u00e4chste Tagung des Ausschusses findet voraussichtlich im Oktober 1970 statt und wird von dem Lande Niedersachsen ausgerichtet. Es bleibt abzuwarten, ob und mit welchem Ergebnis die von Ihnen angeregten \u00c4nderungen der Dienst- und Vollzugsordnung des Ausschusses einbezogen werden.&#148;<\/p>\n<p>Mit den Landesjustizministern Dr. Dr. Josef Neuberger in Nordrhein-Westfalen und Karl Hemfler in Hessen stehe ich immer noch in Verhandlungen wegen der Entlassung der noch einsitzenden, zur Tatzeit minderj\u00e4hrigen Lebensl\u00e4nglichen, die vor dem Jugendgerichtsgesetz 1953 verurteilt wurden. In Nordrhein-Westfalen sind inzwischen zwei Gefangene dieser Kategorie auf meine Gnadengesuche hin entlassen worden und die weiteren F\u00e4lle werden \u00fcberpr\u00fcft. In Hessen hat sich Minister Hemfler, auch der Presse gegen\u00fcber, f\u00fcr eine bevorzugte Entlassung von Gefangenen, die zu dieser Gruppe geh\u00f6ren, ausgesprochen. Die psychologischen Gutachten sind hervorragend ausgefallen und ich erwarte die ersten Entlassungen noch vor Weihnachten 1970.<\/p>\n<p>Der Bayerische Justizminister l\u00e4\u00dft mir durch seinen Referenten f\u00fcr Strafvollzug am 29. Juli 1970 kurz und b\u00fcndig schreiben, da\u00df er &#151; der Referent, Ministerialrat Mayer &#151; glaubt, von einer erneuten Stellungnahme absehen zu k\u00f6nnen, da er sich ein Jahr zuvor mit meinen Vorschl\u00e4gen zu einer Reform des Strafvollzuges bei einer \u00f6ffentlichen Diskussion nach einem Vortrag von mir in M\u00fcnchen auseinandergesetzt habe&#8230;<br \/>In Bayern sind alle zur Tatzeit minderj\u00e4hrigen, vor Inkrafttreten des JGG verurteilten, Gefangenen inzwischen begnadigt, worden, jedoch gibt es hier den &#151; soviel ich wei\u00df in der ganzen Bundesrepublik einzigartigen &#151; Fall, da\u00df ein minderj\u00e4hriger, noch im Pubert\u00e4tsalter stehender Junge n a c h Inkrafttreten des JGG wegen M o r d v e r s u c h s in Zusammenhang mit zwei Vergewaltigungen zu l e b e n s l \u00e4 n g l i c h e m\u00a0 Z u c h t h a u s verurteilt wurde. Hier treffen zwei Ausnahmef\u00e4lle zusammen: Nach der gemilderten Rechtssprechung, die auf Erziehungs- und Entwicklungsm\u00f6glichkeiten eines Heranwachsenden R\u00fccksicht nimmt, wird ein Minderj\u00e4hriger, der bis dahin nur \u00e4u\u00dferst ung\u00fcnstige und somit auch strafmildernde Umweltsbedingungen hatte, doch noch zu lebensl\u00e4nglich verurteilt und das laut Urteil nicht wegen Mordes, sondern wegen M o r d v e r s u c h s. Es ist nur zu hoffen, da\u00df dieser zur Tat-zeit unreife, unaufgekl\u00e4rte und seinen Sexualtrieb noch nicht beherrschende Junge, der in einem Heim &#132;erzogen&#148; wurde und der nunmehr eine offensichtliche Nachreife durchgemacht hat, so da\u00df die Anstaltsleitung von ihm eine sehr gute Beurteilung abgibt, nach 10 Jahren Strafverb\u00fc\u00dfung begnadigt wird. Die damaligen Gutachten sind durch seine Entwicklung l\u00e4ngst \u00fcberholt.<\/p>\n<p>Der Senator der Justiz in Berlin, Hoppe, schreibt am 17. November 1970 pers\u00f6nlich:<br \/>&#132;Ich komme erst jetzt auf Ihr Schreiben vom 18. Juni 1970 zur\u00fcck, weil ich vor meiner Erwiderung das Ergebnis des Gnadenverfahrens f\u00fcr den letzten in meinem Gesch\u00e4ftsbereich ein-sitzenden, vor Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes als Heranwachsender zu lebenslangem Zuchthaus verurteilten Gefangenen abwarten wollte. Auf meinen Vorschlag hat nunmehr der Senat von Berlin unter dem 3. November 1970 beschlossen, diesen Gefangenen, unter Zubilligung einer Bew\u00e4hrungsfrist von 5 Jahren, zu begnadigen, so da\u00df er am 27. November 1970 aus der Strafhaft entlassen wird. Damit befindet sich kein als Jugendlicher oder Heranwachsender vor der Geltung des JGG zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Gefangener mehr in den Vollzugsanstalten meines Gesch\u00e4ftsbereiches. &#151; Auch Ihre Bem\u00fchungen um die Abschaffung des versch\u00e4rften Arrests als Hausordnungsma\u00dfnahme w\u00e4hrend des Strafvollzuges, habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. In Berlin wird, entsprechend den Empfehlungen der Strafvollzugskommission, versch\u00e4rfter Arrest grunds\u00e4tzlich nur noch bis zu 14 Tagen verh\u00e4ngt und vollstreckt; f\u00fcr die Frage des v\u00f6lligen Wegfalls dieser Hausstrafe sollte m. E. jedoch den Vorstellungen des Bundesstrafvollzugsgesetzgebers nicht vorgegriffen werden.&#148;<\/p>\n<h5><span id=\"antworten-von-bundestagsabgeordneten\">Antworten von Bundes&shy;tags&shy;ab&shy;ge&shy;ord&shy;neten<\/span><\/h5>\n<p>Dietrich Rollmann, Mitglied des Deutschen Bundestages und des Sonderausschusses f\u00fcr die Strafrechtsreform:<br \/>&#132;Haben Sie vielen Dank f\u00fcr Ihr Schreiben vom 27. 10. und den ,Offenen Brief&#8216;, den ich schon kannte und dem ich weit-gehend zustimme. Sie d\u00fcrfen versichert sein, da\u00df ich mich in diesem Sinne auch im Sonderausschu\u00df der Strafrechtsreform verhalten werden.&#148;<\/p>\n<p>Der Vorsitzende des Sonderausschusses f\u00fcr die Strafrechtsreform, Dr. Hans M\u00fcller-Emmert, am 1. Dezember 1970: &#132;Haben Sie recht herzlichen Dank f\u00fcr Ihr Schreiben vom 27. Oktober 1970 und die \u00dcbersendung des an den Herrn Bundesminister der Justiz gerichteten Offenen Briefes. Sie d\u00fcrfen sicher sein, da\u00df auch ich mich schon jetzt und insbesondere bei den sp\u00e4teren Beratungen zu dem angek\u00fcndigten Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes mit allem Nachdruck daf\u00fcr einsetzen werde, da\u00df im Strafvollzug menschenw\u00fcrdige Bedingungen herrschen.&#148;<\/p>\n<h5><span id=\"reaktionen-aus-der-oeffentlichkeit\">Reaktionen aus der &Ouml;ffent&shy;lich&shy;keit<\/span><\/h5>\n<p>Der fr\u00fchere langj\u00e4hrige Gef\u00e4ngnispfarrer einer Berliner Strafanstalt schreibt:<br \/>&#132;F\u00fcr einen Mann mit meiner Praxis ist es unm\u00f6glich die Strafvollzugsreform nur unter dem Gesichtspunkt des Humanen zu sehen und der mehr oder minder aufgebauschten W\u00fcrde des Menschen nach dem Grundgesetz.&#148;<\/p>\n<p>Auszug aus dem Brief von Monsignore Friedrich Gundermann: &#132;Ich bin katholischer Gef\u00e4ngnisgeistlicher und Mitglied der Kommission (A. d. R.: Strafvollzugskommission). Ich bin zugleich auch am SWF-Baden-Baden t\u00e4tig und habe in einer Reihe von Sendungen im Laufe der letzten zwei Jahre versucht, die Verantwortung der \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber denen vom ,letzten Platz&#8216;, den Strafgefangenen anzusprechen und wach zu rufen.\u00ab<\/p>\n<p>Professor Dr. Gerhard Deimling<br \/>&#132;Ihre Vorschl\u00e4ge zur Errichtung von l\u00e4nder\u00fcbergreifenden Spezialanstalten (Punktgymnasien) decken sich voll und ganz mit meinen Vorstellungen.&#148;<\/p>\n<p>Oberlandesgerichtsrat Hans Doller:<br \/>&#132;Mit regem Interesse und gro\u00dfer Achtung habe ich am 31. Oktober 1970 in der hiesigen ,Westfalenpost` (= ,Ruhrnachrichten`) \u00fcber Sie und Ihre Arbeit gelesen. F\u00fcr Ihr Engagement schulden wir alle Ihnen Dank, die Allgemeinheit ebenso wie die mit dem Gesetz in Konflikt geratenen Menschen. Auch als Strafrichter teile ich viele Ihrer Ansichten und bin mir bewu\u00dft, da\u00df vieles neu durchdacht werden mu\u00df und tiefgreifender Reformen bedarf, da\u00df insbesondere die Betreuung des nach Verb\u00fc\u00dfung einer, vor allem l\u00e4ngerer, Freiheitsstrafe Entlassenen noch weithin sehr im argen liegt.&#148;<\/p>\n<p>Der Strafgefangene E. K.:<br \/>&#132;Ich habe Ihren Offenen Brief an Herrn Bundesjustizminister Jahn in der S\u00fcddeutschen Zeitung gelesen und finde Ihre Forderung nach sozialer Gerechtigkeit eine mutige Tat (&#8230;) <br \/>Ich selbst protestiere gegen diese soziale Ungerechtigkeit indem ich meine auferlegten Pflichten als Gefangener nicht beachte. Ich arbeite nicht f\u00fcr Almosen, die mir der Staat gro\u00dfz\u00fcgiger Weise geben will und man dann noch darauf aufmerksam gemacht wird, da\u00df selbst auf diese Belohnung der Gefangene keinen Rechtsanspruch geltend machen kann. Nat\u00fcrlich mu\u00df ich auf s\u00e4mtliche Verg\u00fcnstigungen verzichten und einen h\u00e4rteren Strafvollzug in Kauf nehmen. Ich befinde mich in strenger Einzelhaft und werde hier bis zu meiner Entlassung gehalten. Es sei, ich w\u00fcrde anfangen zu arbeiten und mich der Anstaltsordnung unterwerfen. &#151; Ich habe noch 15 Monate bis zu meiner Entlassung zu bestehen, dann habe ich diese nervenaufreibende Zeit hinter mir. Von den Hausstrafen, die mir wegen meines Verhaltens auferlegt wurden und noch bevorstehen, m\u00f6chte ich aus verst\u00e4ndlichen Gr\u00fcnden nichts berichten. Es kommt schon noch die Zeit daf\u00fcr. Ich bin mir bewu\u00dft, da\u00df ich durch mein Verhalten an der Sache nichts \u00e4ndern kann, aber ich kann das Erlebte und meinen Charakter nicht so ohne weiteres abwerfen und ich will es auch nicht. Da\u00df ich meine Gesundheit aufs Spiel setze wei\u00df ich, aber jede Sache hat ihren Preis. (&#8230;) Mein Sachschaden betrug 400 DM, ich habe keinem Armen was genommen, weil ich es am eigenen Leib versp\u00fcrt habe, was Armut bedeutet. Jetzt verlangt der Staat von mir, da\u00df ich meine volle Arbeitskraft f\u00fcr 70 Pfennig Tageslohn 31\/2 Jahre zur Verf\u00fcgung stelle. Da mache ich nicht mit.&#148; *<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich ein anonymer Brief als &#132;Stimme des Volkes&#148;:<br \/>&#132;In dem &#8222;Rechtsstaat&#8220; genannt Bundesrepublik Deutschland, besteht in allen Lebensbereichen und den zust\u00e4ndigen Dienststellen ein derart mangelhaftes Verst\u00e4ndnis, da\u00df je d e r Verbrecher mehr Chancen hat als ein rechtschaffener B\u00fcrger. &#151; Deshalb ist es nicht verst\u00e4ndlich, wenn sich eine intelligent scheinende Dame f\u00fcr eine Milderung im Strafvollzug einsetzt, ja &#151; das ist sogar im h\u00f6chsten Grade verwerflich. Wir haben hier deutsche Verh\u00e4ltnisse und nicht schwedische, wenn es jemandem nicht passen sollte, so steht es ihm frei, jederzeit auszuwandern. Wir, die Deutschen, k\u00f6nnen keine Menschen in unserem ersch\u00fctterten Lande gebrauchen, die das Verbrechertum noch unterst\u00fctzen und damit auch legalisieren helfen. Was gebraucht wird ist die T o d e s s t r a f e und in etwas milderen F\u00e4llen eine lebenslange Arbeitslagereinweisung, solange n\u00e4mlich die Angeh\u00f6rigen, der Opfer leben.&#148; ( . . . ) &#8211; Der Absender schl\u00e4gt weiter vor, wenn der T\u00e4ter &#132;sich nicht f\u00fcr geistig normal h\u00e4lt: Einweisung in ein Sonderlager, keine Arbeitsleistung, daf\u00fcr als Versuchsperson f\u00fcr alle m\u00f6glichen medizinischen Versuche zu Gunsten der Menschheit&#148; oder: &#132;T\u00e4ter will nicht arbeiten, Herabsetzung der Bek\u00f6stigung auf das Mindestma\u00df bis dieser verhungert.&#148; . . .<\/p>\n<p>*Der Strafgefangene hat sich geweigert, ein Paket von mir anzunehmen, er will auch sonst keine Verg\u00fcnstigungen; seinen Streik macht er aus prinzipiellen, nicht privaten Gr\u00fcnden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[391],"publikationen":[1324],"class_list":["post-12501","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-birgitta-wolf","publikationen-12-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Reaktionen auf einen \u201eOffenen Brief\u0094 - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/12-vorgaenge\/publikation\/reaktionen-auf-einen-offenen-brief\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Reaktionen auf einen \u201eOffenen Brief\u0094 - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"\u00fcber Mi\u00dfst\u00e4nde im Strafvollzug und deren m\u00f6gliche Abschaffung Aus: vorg\u00e4nge Nr. 12(Heft 12\/1970),Seite 427-432 (vg) In Heft 7\/70 (S. 260 f) ver\u00f6ffentlichten wir den von Birgitta Wolf verfa\u00dften und von 143 Pers\u00f6nlichkeiten mitunterzeichneten &#132;Offenen Brief&#148; an den Bundesjustizminister und die Kommission f\u00fcr das Stra f vollzugsgesetz. 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