{"id":12513,"date":"1987-09-01T22:09:00","date_gmt":"1987-09-01T20:09:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/richter-werden-aktiv\/"},"modified":"1987-09-01T12:00:00","modified_gmt":"1987-09-01T10:00:00","slug":"richter-werden-aktiv","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/89-vorgaenge\/publikation\/richter-werden-aktiv\/","title":{"rendered":"Richter werden aktiv"},"content":{"rendered":"<p>Voraussetzungen und Folgen der Blockade vom 12.1.1987;<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 89, Heft 5\/1987, S. 15-19<\/p>\n<p>Was bringt an die Ruhe und Beschaulichkeit der Schreibtischarbeit gewohnte Richter(innen) dazu, aus der b\u00fcrgerlichen Reputation herauszutreten, sich bei klirrender K\u00e4lte auf einen abgelegenen Feldweg zu setzen und damit auf Grund der Praxis der \u00f6rtlichen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden die Gefahr einer strafgerichtlichen Verurteilung sowie das Missfallen von Kollegen und der Dienstvorgesetzten auf sich zu nehmen?<\/p>\n<p>Ausgangspunkt aller \u00dcberlegungen der zwanzig \u00bbBlockade-Richter\u00ab waren die ins Unermessliche angewachsenen Gefahren, die durch die sich st\u00e4ndig weiterdrehende Hochr\u00fcstungsspirale &#8211; vor allem durch die Anh\u00e4ufung der Massenvernichtungsmittel und die zugeh\u00f6rige globale Infrastruktur &#8211; der beiden gro\u00dfen Milit\u00e4rbl\u00f6cke entstanden sind. Allgemein bekannt sind auch die Gr\u00fcnde, die in den letzten Jahren Tausende von B\u00fcrgern dazu gebracht haben, sich nicht mehr mit den fr\u00fcher \u00fcblichen Protestmitteln zu begn\u00fcgen, sondern durch Formen des gewaltfreien Protestes die \u00d6ffentlichkeit aufzur\u00fctteln.<\/p>\n<p>Eigentlich h\u00e4tte diese Situation als Anlass f\u00fcr die Richterblockade am 12.1.1987 vollauf gen\u00fcgt. Und insoweit sind wir wie die vielen anderen B\u00fcrger vor uns nach Mutlangen gefahren. Wenn wir uns dabei ausdr\u00fccklich als Richter zu erkennen gegeben haben &#8211; wir hatten der Presse eine vorbereitete gemeinsame Erkl\u00e4rung \u00fcbergeben &#151;, dann hat dies durchaus etwas mit unserer Berufseigenschaft zu tun. Nicht, dass wir uns hier als besonders berufen angesehen h\u00e4tten, kl\u00fcger zu sein als andere B\u00fcrger. Was den Entschluss in uns hat reifen lassen &#151; in einer fast 1 1\/2-j\u00e4hrigen Diskussion &#8211; war eher das schlechte Gewissen: das schlechte Gewissen derer, die erkannt haben, dass der von den Milit\u00e4rs geplante oder in Kauf genommene V\u00f6lkermord gegen unsere Rechtsordnung verst\u00f6\u00dft; das schlechte Gewissen der Angeh\u00f6rigen einer Institution, deren geheimer Zweck auf Herrschaftssicherung, auf die Anpassung abweichenden Verhaltens an bestehende Machtverh\u00e4ltnisse ausgerichtet zu sein scheint; das schlechte Gewissen eines Berufsstandes, der neutral und unpolitisch zu sein vorgibt und dabei tats\u00e4chlich bis \u00fcber die Ohren unreflektiert politisch und rechtslastig ist. Mit diesem richterlichen Selbstverst\u00e4ndnis, das sich &#8211; vermeintlich &#8211; aus aller politischen Gestaltung heraush\u00e4lt, haben wir gebrochen.<\/p>\n<p>Allerdings haben wir in den Vorer\u00f6rterungen gerade die Frage, ob wir als Richter auftreten sollten, immer wieder intensiv diskutiert. Auch das sogenannte M\u00e4\u00dfigungsgebot des \u00a7 39 DRiG wurde angesprochen. Seine Einhaltung soll ja angeblich das Vertrauen des Volkes in die Unabh\u00e4ngigkeit der Richterschaft wahren. Fragen wurden gestellt: kann ausgerechnet in einer Demokratie Vertrauen durch politische Zur\u00fcckhaltung, sei es bestimmter Berufsgruppen, geschaffen werden?<\/p>\n<p>Im \u00fcbrigen will das Argument, mangelnde richterliche Zur\u00fcckhaltung in der \u00d6ffentlichkeit zerst\u00f6re das Vertrauen in die Justiz, nicht recht zu der ebenso unsinnigen These vom \u00bbMissbrauch des Amtsbonus\u00ab passen, wonach also Richter hier einen ihnen von der Bev\u00f6lkerung gegebenen Vertrauensvorschuss ausbeuten. Am besten vertraut man erst einmal in die Urteilsf\u00e4higkeit der B\u00fcrger. Nach einer Meinungsumfrage des Emnid-Instituts vom Februar 1987 billigen 64% der Bev\u00f6lkerung auch Richtern das Recht zu, in der Art der Blockade vom 12.1.1987 zu demonstrieren. Dagegen glauben 63%, Richter seien politischen Einfl\u00fcssen ausgesetzt, 44% sehen sogar eine Anpassungsbereitschaft der Richter an die jeweilige Regierung.<\/p>\n<p>Richtig allerdings ist, dass die Massendemokratie, will sie nicht in Erstarrung verfallen, immer wieder kr\u00e4ftiger Sch\u00fcbe von unten bedarf. Diese gehen heute erfahrungsgem\u00e4\u00df von aktiven Minderheiten aus, vor allem auch von engagierten Mitgliedern von Berufsgruppen, die in dem angesprochenen Zusammenhang etwas zu sagen haben, etwa \u00c4rzte zur Gefahr der atomaren Verseuchung und der (Un)-m\u00f6glichkeit von Rettungsma\u00dfnahmen; Lehrer zur Friedenserziehung; Juristen zur Rechtlichkeit des ins Kalk\u00fcl gezogenen Massenmords. Auch insoweit wollten wir unser fachliches Wissen und unsere Berufsrolle nicht zu Hause lassen.<\/p>\n<p>Einbringen wollten wir aber nicht nur unsere verfassungsrechtliche Einsch\u00e4tzung der atomaren Hochr\u00fcstung und der damit verbundenen Verteidigungskonzepte, sondern auch unsere juristische Beurteilung der sogenannten Blockade-Prozesse.<\/p>\n<p>Ich werfe den Kollegen der verurteilenden Blockade-Rechtsprechung nicht so sehr vor, dass sie zu undemokratischen, rechtsstaatlichen bedenklichen Ergebnissen kommen. Die Autorit\u00e4tsh\u00f6rigkeit ist ihnen nun einmal anerzogen. Was man indes auch von einem konservativen Richter verlangen kann, ist Redlichkeit bei der Begr\u00fcndung, mit der er Rechenschaft \u00fcber die Geradlinigkeit seines Gedankenweges zu einer gerechten Urteilsfindung ablegt.<\/p>\n<p>In der konservativen Blockade-Rechtsprechung lassen sich akrobatische Begriffsverrenkungen und schlimme Unredlichkeiten von Beginn an nachweisen. Es begann mit der \u00bbVergeistigung der Gewalt\u00ab im Laepple-Urteil des BGH von 1969 und dem damit verbundenen Kunstgriff, dass jede Art von Gewalt die Rechtswidrigkeit (Verwerflichkeit) nach \u00a7 240 II StGB indiziere. Damit wurde &#151; so die sp\u00e4tere Einsch\u00e4tzung des Bundesverfassungsgerichts &#151; zwar \u00bbdie erforderliche wirklichkeitsnahe W\u00fcrdigung einer konkreten Tat durch semantische Abstraktionen ersetzt\u00ab und der gesetzgeberische Wille \u00bbunterlaufen\u00ab. Jede Widerlegung ihrer Argumentation haben die obrigkeitsh\u00f6rigen Richter indessen nicht etwa mit einer \u00c4nderung der Entscheidungspraxis, sondern einzig mit einer Auswechslung der Begr\u00fcndung, mit neuen Begriffsmanipulationen, beantwortet.<\/p>\n<p>Auf dem Begr\u00fcndungsweg fanden oder erfanden sie immer wieder neue Weggabelungen, von denen sie stets die nach rechts weisende Abzweigung bevorzugten. So reagierte man auf das verfassungsrechtliche Gebot, alle Umst\u00e4nde des Einzelfalles zu pr\u00fcfen, darauf, dass man die eigentlichen Protestziele der Demonstranten flugs zu \u00bbFernzielen\u00ab erkl\u00e4rte, die der Richter nicht zensieren d\u00fcrfe. Infolge dieser Manipulation des Sachverhalts &#151; die Motivation der Blockierer wird schlicht ignoriert &#151; sind F\u00e4lle, in denen Sitzblockaden nicht verwerflich sind, \u00fcberhaupt nicht mehr denkbar. Und an dem \u00bbpsychisch determinierten Prozess\u00ab des Laepple-Urteils wird emsig weitergestrickt, bis eine \u00bbGewaltanwendung\u00ab selbst dort bejaht wird, wo die milit\u00e4rischen Fahrzeugf\u00fchrer nicht aufgrund eigenen Willensentschlusses, sondern auf Befehl ihrer Vorgesetzten oder hinter verschlossenem Standorttor gehalten haben.<\/p>\n<p>Auch ignorieren konservative Richter von heute auf morgen Ma\u00dfst\u00e4be, die sie zur Ausf\u00fcllung des unbestimmten Ma\u00dfstabes der \u00bbVerwerflichkeit\u00ab selbst entwickelt hatten. Danach gen\u00fcgt es nicht, dass der Richter die Gewaltanwendung pers\u00f6nlich als \u00bbverwerflich\u00ab ansieht, vielmehr muss \u00bbdas Verhalten nach <i>allgemeinem Urteil <\/i>sittlich in so hohem Ma\u00dfe mi\u00dfbilligenswert erscheinen, dass es sich als strafw\u00fcrdiges Unrecht darstellt\u00ab (u.a. BGHST 17, 328; BayObLG 1986, 404). Der Ma\u00dfstab der \u00bballgemeinen Anschauung\u00ab wiederum verweist &#151; insoweit \u00fcberein-stimmend mit dem \u00bbAnstandsgef\u00fchl aller billig und gerecht Denkenden\u00ab (BGHST 4, 32) &#151; neben einer normativen Kontrolle an Hand der der Rechtsordnung immanenten Prinzipien &#151; auf die Geltung im Rechtsbewusstsein der Bev\u00f6lkerung. Mit dieser Frage nach der Konsensf\u00e4higkeit oder Wertung des Richters soll der Gefahr begegnet werden, dass der Richter bei der Ausf\u00fcllung der Blankettnorm sein &#151; vom jeweiligen politischen Standort abh\u00e4ngiges &#151; subjektives Werturteil zugrundelegt.<\/p>\n<p>Das alles war kein Problem, solange die konservativen Gerichte sich im Einklang mit der Anschauung breiter Bev\u00f6lkerungskreise wussten, solange also Sitzdemonstrationen \u00fcberwiegend eine Sache von Studenten waren, f\u00fcr deren Bestrebungen die Bev\u00f6lkerung sich selten erw\u00e4rmen konnte. \u00c4rgerlich wurde es nun, als das Mittel der Sitzdemonstration in den Dienst eines Anliegens &#151; Vorgehen gegen die atomare Friedensbedrohung &#151; gestellt wurde, das alle anging. Seitdem mogeln sich auch die eloquentesten konservativen Juristen wortkarg um eine Erw\u00e4hnung oder n\u00e4here Beschreibung des Begriffs der \u00bballgemeinen Anschauung\u00ab m\u00f6glichst herum und gehen erst recht der Frage nach der Einstellung der Bev\u00f6lkerung aus dem Wege. Meist wird der Begriff bewusst unterschlagen. Lapidar hei\u00dft es in den Serienurteilen des Amtsgerichts Itzehoe: \u00bbEntscheidungsprozesse werden in unserer demokratischen Ordnung nicht durch Meinungsumfragen entschieden.\u00ab Das Bayerische Oberste Landesgericht drechselte die denkw\u00fcrdigen S\u00e4tze: \u00bbEbenso wenig kommt es darauf an, ob &#8222;in der Bev\u00f6lkerung&#8220; die Teilnahme an Blockaden der verfahrensgegenst\u00e4ndlichen Art als verwerflich angesehen wird. Auch die Frage, ob dieses einschr\u00e4nkende Merkmal gegeben ist, unterliegt n\u00e4mlich im Rahmen der freien Beweisw\u00fcrdigung allein der Entscheidung des an Recht und Gesetz gebundenen Richters. Die mehr oder weniger fundierte Einstellung eines Teils der Bev\u00f6lkerung zu einer Rechtsfrage w\u00e4re keine geeignete Grundlage, auf die der Richter seine &#8230; Entscheidung st\u00fctzen k\u00f6nnte.\u00ab (Urteil vom 4.8.1987-RReG. 3 St 122\/87). Und in summarischer Schludrigkeit f\u00fchrt das Landgericht Ellwangen aus: \u00bbDie rechtliche Ausgestaltung wertungsabh\u00e4ngiger Begriffe &#8230; kann nicht der Disposition einzelner, auch wenn es sich um wenige tausend Menschen &#151; im Verh\u00e4ltnis zu den \u00fcber 60 Millionen Bundesb\u00fcrgern &#151; handelt, \u00fcberlassen bleiben. Dies w\u00e4re das Ende einer geordneten unvorhersehbaren Rechtsprechung.\u00ab (Beschluss vom 25.6.1987-Qs 152\/87-10).<\/p>\n<p>Der Ma\u00dfstab der gesellschaftlichen Akzeptanz als strafbarkeitsbegrenzendes Merkmal hat eine nicht immer vollst\u00e4ndig gesehene Vorgeschichte. Im NS-Strafrecht musste die Gewalt dem \u00bbgesunden Volksempfinden\u00ab widersprechen. \u00dcber dem Unbehagen, dass der Gesetzgeber bzw. die Gerichte nach 1945 lediglich das Etikett f\u00fcr ein und denselben Ma\u00dfstab ausgewechselt hatten, vergisst man leicht, dass die Richter des \u00bbDritten Reiches\u00ab sich in ihren schlimmsten Unrechtsentscheidungen zwar auf das \u00bbVolksempfinden\u00ab beriefen, tats\u00e4chlich aber ohne R\u00fccksicht auf die Anschauungen der &#151; oftmals menschlicher als die Richter denkenden &#151; Bev\u00f6lkerung ihre eigenen Ansichten und die der NS-Spitzen an deren Stelle setzten.<\/p>\n<p>Dass Sitzblockaden in der \u00bballgemeinen Anschauung\u00ab &#151; und zwar nicht nur der \u00bbUnverst\u00e4ndigen\u00ab in der Bev\u00f6lkerung &#151; l\u00e4ngst als legale Demonstrationsformen gebilligt werden, \u00e4u\u00dfert sich auch darin, dass neben dem 4:4-Stimmenverh\u00e4ltnis der Blockadeentscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in Anwendung einer Doppelmoral selbst bei weitaus effektiveren Verkehrsbehinderungen &#151; Blockaden der Fernlastfahrer; Treckerblockaden von Landwirten &#151; grunds\u00e4tzlich nichts unternehmen. Dies alles und dass selbst viele Richter in der Verwerflichkeitsfrage anders denken oder bereits die Gewaltfrage verneinen und deshalb zu Freispr\u00fcchen gelangen, wird mit Flei\u00df verschwiegen.<\/p>\n<p>Gewiss ist das Zustandekommen einer \u00fcber-zeugenden, in sich stimmigen Urteilsbegr\u00fcndung auch eine Sache des Flei\u00dfes und der Intelligenz. Oftmals l\u00e4sst sich im richterlichen Alltagsbetrieb Fl\u00fcchtigkeit nicht vermeiden; auch die Blockade-Richter halten sich nicht f\u00fcr unfehlbar. Anders, wenn ein Richter in einem Grundsatzurteil, an dessen Gr\u00fcnden er immer und immer wieder gefeilt hat, aus-gerechnet einen zentralen Punkt ausspart. Dann kann dies ein Indiz daf\u00fcr sein, dass er zu seinem Ergebnis um jeden Preis, unabh\u00e4ngig von den anerkannten Auslegungsregeln kommen wollte. W\u00fcsste man nicht genug \u00fcber die M\u00f6glichkeiten einer tiefenpsychologischen Selbstimmunisierung (das \u00bbin die eigene Tasche l\u00fcgen\u00ab), k\u00e4me man um die Feststellung der B\u00f6swilligkeit nicht herum. Kann sich ein Richter aber noch auf Gutgl\u00e4ubigkeit berufen und zieht er sich dann nicht selbst den Verdacht der Rechtsbeugung zu, wenn er einen in Rechtsprechung, Wissenschaft und von der Verteidigung besonders hervorgehobenen Streitpunkt in den Urteilsgr\u00fcnden bewusst \u00fcbergeht?<\/p>\n<p>Mit unserer Aktion wollten wir neben dem Protest gegen die Raketen deutlich machen, dass man &#151; gerade als Richter &#151; die Sitzblockaden straf- und verfassungsrechtlich ganz anders beurteilen kann. Ein Blockadeteilnehmer vom 12.1.1987 zu der ersten Hauptverhandlung, die am 9.7.1987 in Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd gegen drei meiner Freunde anstand: \u00bbVor diesem Richter habe ich gemerkt, wir sind argumentativ und als Personen stark genug, unser Anliegen mit Festigkeit auch durch die Gerichtss\u00e4le jener Kollegen zu tragen.\u00ab Diese erste &#151; geplatzte &#151; Hauptverhandlung hinterlie\u00df einen stark verunsicherten, schon im Umgang mit dem prozessualen Instrumentarium v\u00f6llig hilflosen Richter. Wir werden auch in den k\u00fcnftigen Verhandlungen alles daran setzen, um unredlich oder schlampig vorgehenden Richtern das unordentlich betriebene Handwerk zu legen.<\/p>\n<p>Derweilen nehmen die Strafprozesse in Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd ihren Fortgang. Die erste durchgef\u00fchrte Verhandlung endete mit einer Verurteilung des Bremer Kollegen Matthias Weinert zu den \u00fcblichen zwanzig Tagess\u00e4tzen. Wann gegen die \u00fcbrigen Teilnehmer verhandelt werden wird, steht dahin. Gegen vier von ihnen war der Erlass von Strafbefehlen abgelehnt worden (der insoweit in Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd zust\u00e4ndige Richter Krumhard spricht seit Anfang 1987 grunds\u00e4tzlich frei). Das Landgericht Ellwangen hat die Entscheidungen Krumhards aufgehoben und an einen der anderen Richter in Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd zur\u00fcckverwiesen, bei dem schon jetzt feststeht, dass er die Strafbefehle erlassen und verurteilen wird.<\/p>\n<p>Ich blicke auf unsere Aktion zur\u00fcck: Bei der Blockade, ihren Vorbereitungen &#151; \u00c4ngste und ihre \u00dcberwindung &#151; und Nachbereitung &#151; Analyse der Blockaderechtsprechung &#151; habe ich vielleicht mehr konkrete Rechtserfahrung gemacht, als sie mir in der Ausbildung und im richterlichen Durchschnittsalltag vermittelt worden ist. Dazu geh\u00f6rt auch die Best\u00e4tigung der Erkenntnis, dass Recht als das Ergebnis eines gesellschaftlichen Auseinandersetzungsprozesses immer in der Entwicklung begriffen ist. Ein in diesem Zusammenhang unverd\u00e4chtiger Zeuge ist der gleichen Meinung: \u00bbDie Zerrissenheit der Gesellschaft spiegelt sich in der Zerrissenheit des Gerichts (Bundesverfassungsgerichts) wider. &#8230; Die Entwicklung wird zeigen, welche der beiden Waagschalen sich senken wird.\u00ab (Pr\u00e4sident des BVerfG Wolfgang Zeidler auf dem Jahrespresseempfang des BVerfG am 8.2.1987). Demokratische Juristen und Friedensfreunde sollten vereint den Kampf um eine demokratische Entwicklung des Demonstrationsrechts fortsetzen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[609],"publikationen":[1261],"class_list":["post-12513","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-helmut-kramer","publikationen-89-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Richter werden aktiv - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/89-vorgaenge\/publikation\/richter-werden-aktiv\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Richter werden aktiv - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Voraussetzungen und Folgen der Blockade vom 12.1.1987; 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