{"id":12514,"date":"1975-02-25T13:24:00","date_gmt":"1975-02-25T12:24:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/richterdespotie-fuehrt-zur-aufloesung-unserer-verfassung\/"},"modified":"1975-02-25T12:00:00","modified_gmt":"1975-02-25T11:00:00","slug":"richterdespotie-fuehrt-zur-aufloesung-unserer-verfassung","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/14-vorgaenge\/publikation\/richterdespotie-fuehrt-zur-aufloesung-unserer-verfassung\/","title":{"rendered":"Richterdespotie f\u00fchrt zur Aufl\u00f6sung unserer Verfassung"},"content":{"rendered":"<p>Rede am 26. Februar 1975 in Karlsruhe. In: vorg\u00e4nge Nr. 14 (2\/1975), S. 4-6<\/p>\n<p>Diese Kundgebung ist &#150; wie die vielen anderen gleichgerichteten Proteste &#150; weder eine verzweifelte Demonstration der Ohnmacht noch eine \u00c4u\u00dferung blo\u00dfer Wut.<\/p>\n<p>Wir sind hier nicht zusammengekommen, etwa weil wir schlechte Verlierer sind oder weil wir uns gegen die Institution der Verfassungsgerichtbarkeit wenden. Es wird zwar nicht an Stimmen fehlen, die aus der Kritik an einer knappen Mehrheitsentscheidung des Ersten Senats einen Angriff auf &#132;die Justiz&#148; und Verfassungsfeindschaft herauslesen werden. So sprach Franz Josef Strau\u00df gleich &#150; wie sollte es anders sein &#150; von einem &#132;Verfall rechtsstaatlichen Denkens&#148; und der CDU-Abgeordnete Heinrich Vogel kritisierte die augenblicklichen Demonstrationen als &#132;undemokratische Intoleranz&#148;. Auf solche Weise \u00e4u\u00dfern sich Vertreter der Parteien, die im ersten Jubel (erst sp\u00e4ter erkannte man offenbar, da\u00df das taktisch nicht sehr geschickt ist) den j\u00fcngsten Richterspruch als eine Niederlage der Regierungskoalition zu feiern suchen.<\/p>\n<p>Derselbe Franz Josef Strau\u00df, der heute Kritik am Verfassungsgericht als &#132;Verfall rechtsstaatlichen Denkens&#148; diffamiert, hat 1961 als Mitglied der Bundesregierung im Fernsehstreit miterkl\u00e4rt: &#132;<i>Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist falsch.<\/i>&#148; Was haben alle diejenigen, die sich heute \u00fcber Kritik und Protest entr\u00fcsten, gesagt und geschrieben als der damalige Justizminister Thomas Dehler 1952 einen Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts als &#132;ein Nullum&#148; bezeichnete und erkl\u00e4rte: &#132;<i>Das Bundesverfassungsgericht ist in ersch\u00fctternder Weise vom Wege des Rechts abgewichen und hat dadurch eine ernste Krise geschaffen.<\/i>&#148; Was f\u00fcr Dehler ein Nullum war, war f\u00fcr Konrad Adenauer, der beim Umgang mit dem Recht &#150; wie er selbst zugab &#150; nicht gerade &#132;pingelig&#148; war, ein &#132;Nihil&#148;. Unter seiner Kanzlerschaft hie\u00df es im Bulletin &#150; also im offiziellen Organ der Bundesregierung: Karlsruhe darf &#132;<i>keine politische Nebenregierung werden, die sich die politischen Entscheidungen im juristischen Gewand zuschieben lassen mu\u00df. Verlie\u00dfe Karlsruhe diese Richtschnur auch nur ein einziges Mal, so w\u00fcrde es das Ende der deutschen Verfassungsjustiz bedeuten.<\/i>&#148;<\/p>\n<p>Die von der CDU und CSU aus Regierungs\u00e4mtern vorgebrachte Kritik gegen\u00fcber dem Bundesverfassungsgericht war im Jahre 1961 so massiv, da\u00df sich der damalige Pr\u00e4sident des Gerichts &#150; auch ein CDU-Mann &#150;, der fr\u00fchere Ministerpr\u00e4sident des Landes Baden-W\u00fcrttemberg Gebhard M\u00fcller gem\u00fc\u00dfigt sah, die Kritik seiner Parteifreunde zur\u00fcckzuweisen, und anderen Verfassungsorganen das Recht absprach, &#132;<i>amtlich zu verlautbaren, ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts entspreche nicht dem Recht<\/i>&#148;. Im \u00fcbrigen hat der damalige Pr\u00e4sident des Bundesverfassungsgerichts jedoch ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt, da\u00df es jedermann frei stehe, &#132;<i>Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu w\u00fcrdigen oder auch f\u00fcr falsch zu erkl\u00e4ren<\/i>&#148;.<\/p>\n<p>An das mu\u00df man erinnern, wenn heute von konservativer Seite so getan wird, als habe die CDU oder gar die CSU (die gegen das Grundgesetz stimmte) die Verfassung mit L\u00f6ffeln gefressen und wenn versucht wird, Kritiker des j\u00fcngsten Richterspruchs als verfassungslose Gesellen in die Defensive zu dr\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Doch wir lassen uns durch Diffamierungen und Einsch\u00fcchterungsversuche nicht mundtot machen. Diese Protestkundgebung macht &#150; wie andere gleichgerichtete Proteste &#150; darauf aufmerksam, da\u00df der Karlsruher Richterspruch nur im begrenzten Umfang das tats\u00e4chliche Verhalten der Menschen wird \u00e4ndern k\u00f6nnen. Gesetze und auch Rechtsspr\u00fcche mit Gesetzeskraft haben auf die Dauer nur dann Bestand, wenn sie den materiellen Lebensverh\u00e4ltnissen der Menschen entsprechen. Seit Jahrzehnten haben Millionen von Frauen &#150; trotz Strafdrohung &#150; mit ihrem K\u00f6rper dar\u00fcber abgestimmt (und wir M\u00e4nner waren dabei nicht unbeteiligt), da\u00df das Strafgesetzbuch in seinem \u00a7 218 nicht mehr anerkannt wird. Die Fristenregelung ist der Versuch, diese Rechtswirklichkeit zu legalisieren. Der Karlsruher Richterspruch versucht diesen Schritt wenigstens teilweise r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. F\u00fcnf Verfassungsrichter halten es f\u00fcr notwendig, die Abtreibung auch weiterhin zu einem Straftatbestand zu machen, selbst auf die im Minderheitsvotum angesprochene Gefahr hin, da\u00df ein gro\u00dfer Teil der Bev\u00f6lkerung der Bundesrepublik auch weiterhin in die Illegalit\u00e4t getrieben wird.<\/p>\n<p>Die Indikationenl\u00f6sung in dem vom Verfassungsgericht zugelassenen Umfang ist nur ein schwaches Korrektiv. So wird die Berufung auf Moral, Staatsphilosophie und besondere, nur in der Bundesrepublik so ausgelegte Menschenrechte letztlich nichts anderes bewirken als ein gleichsam zus\u00e4tzliches &#132;unmoralisches&#148; Verhalten derjenigen, die ein Kind nicht bekommen wollen: Man wird L\u00fcgen, Not und Krankheit vort\u00e4uschen, um die Abtreibung durchsetzen zu k\u00f6nnen. Es wird &#151; so ist zu f\u00fcrchten &#151; in Zukunft Inquisiti\u00f6nsverfahren nicht nur im Hinblick auf die Verfassungstreue geben, sondern auch bez\u00fcglich der Privatsph\u00e4re der Frau und der Familie. Die Erkl\u00e4rungen von \u00c4rzten zeigen, da\u00df viele \u00c4rzte erkannt haben, wie leicht Beratungen und Begutachtungen in das Gegenteil umschlagen k\u00f6nnen. Man mu\u00df ernsthaft bezweifeln, ob die vom Gericht vorgeschlagene Regelung auch f\u00fcr Staatsanw\u00e4lte und Richter \u00fcberhaupt klare Tatbest\u00e4nde zu schaffen vermag. Damit k\u00f6nnten Juristen in die Rolle von Gro\u00dfinquisitoren versetzt werden.<\/p>\n<p>Der Karlsruher Richterspruch schafft die Gefahr einer Katholisierung des Rechts und des gesellschaftlichen Lebens.<\/p>\n<p>Man versucht zwar die Entscheidung damit zu rechtfertigen, da\u00df sie die M\u00f6glichkeit zu einer Regelung biete, die von der Mehrheit der Bev\u00f6lkerung getragen wird. Auch diese Kundgebung zeigt, das Gegenteil wird der Fall sein: Gegen\u00fcber dem mit einer Stimme Mehrheit gefa\u00dften Richterspruch wird ein gro\u00dfer Teil der Bev\u00f6lkerung der Bundesrepublik nicht ablassen von der Forderung, da\u00df die Abtreibung auf die Dauer in der Bundesrepublik nicht anders behandelt wird als in anderen L\u00e4ndern der Welt.<\/p>\n<p>In den Vereinigten Staaten hat der Supreme Court in den ersten Jahren der Aera Roosevelt die New-Deal-Gesetzgebung f\u00fcr verfassungswidrig zu erkl\u00e4ren versucht. Verfassungsgerichtsbarkeit wurde damals in den USA als Richterdespotie gescholten und geriet in eine ernste Krise. Das<br \/>oberste Gericht der Vereinigten Staaten hat nicht zuletzt in dieser Krise das entwickelt, was heute als Kriterium der amerikanischen Verfassungsgerichtsbarkeit ger\u00fchmt wird: Zur\u00fcckhaltung und Selbstbeschr\u00e4nkung. Neue Richter korrigierten die vom Supreme Court getroffenen Entscheidungen, und heute ist es undenkbar, da\u00df die Position der damaligen konservativen Mehrheit des Gerichtes noch gilt: der Staat d\u00fcrfe nicht in den Wirtschaftsablauf regelnd eingreifen. Wir m\u00fcssen daf\u00fcr sorgen, da\u00df morgen die jetzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in gleicher Weise antiquiert ist und von anderen Richtern auf Grund neuer Gesetze revidiert wird.<\/p>\n<p>Es ist hier nicht der Ort, im einzelnen darzulegen, warum der Richterspruch nicht in sich juristisch schl\u00fcssig ist. Einiges dar\u00fcber steht im Minderh e i t s v o t u m der Verfassungsrichter Helmut Simon und Wiltraud Rupp-von Br\u00fcnneck.<\/p>\n<p>Andere juristische Analysen werden folgen, die zeigen werden, in welcher Weise die Richtermehrheit die eigene politische Wertung an die Stelle der Entscheidung der absoluten Parlamentsmehrheit gesetzt hat. Das zeigt schon die \u00e4u\u00dfere Form. Gesetzlich ist festgelegt, da\u00df die Urteile des Verfassungsgerichts Gesetzeskraft haben. Das gilt jedoch nur f\u00fcr den eigentlichen Rechtsspruch, d.h. f\u00fcr den Entscheidungstenor, nicht f\u00fcr die Begr\u00fcndung. In der j\u00fcngsten Entscheidung wird der Inhalt des eigentlichen Rechtsspruches jedoch erst durch die Begr\u00fcndung bestimmt.<\/p>\n<p>Die Lekt\u00fcre der Begr\u00fcndung ist auch f\u00fcr Nichtjuristen aufschlu\u00dfreich. Wie bringen es die f\u00fcnf Verfassungsrichter nur fertig &#151; fragt man sich beispielsweise &#151; aus den herangezogenen Verfassungss\u00e4tzen herauszulesen, da\u00df eine Fristenregelung bis zum 14. Tage nach der Empf\u00e4ngnis verfassungsgem\u00e4\u00df, vom Tage darauf aber verfassungswidrig sein soll. Das sind Wertungen, die nichts mehr mit strenger richterlicher Rechtsauslegung zu tun haben.<\/p>\n<p>Eine vielleicht ungewollte Nebenwirkung ist allerdings zu beachten: Wenn sogar ungeborenes Leben durch die Grundrechte gesch\u00fctzt sein soll, wird man diesen Grundrechtsschutz wenigstens den geborenen Kindern nicht mehr weithin vorenthalten k\u00f6nnen!<\/p>\n<p>Die Mehrheit des Ersten Senats hat schon einmal durch extensive Verfassungsauslegung die der Verfassungsjustiz gesetzten Grenzen \u00fcberschritten. Schon im Hochschulurteil 1973 hat der Erste Senat versucht, &#132;<i>unmittelbar aus der Verfassung detaillierte organisatorische Anforderungen<\/i>&#8220; abzuleiten und beansprucht, dem Parlament vorzuschreiben, &#132;<i>welche der in Betracht kommenden konkreten Realisationsm\u00f6glichkeiten<\/i>&#148; zum Zuge kommen sollen. Die \u00d6ffentlichkeit hat beim Hochschulurteil 1973 die Konsequenzen der damaligen Kompetenz\u00fcberschreitung des Verfassungsgerichts nicht erkannt. Schon damals h\u00e4tten jedoch Sozialdemokraten sehen k\u00f6nnen, in welcher Weise ihre Reformen durch eine konservative Mehrheit zumindest im Ersten Senat des Gerichtes gef\u00e4hrdet sind. Man macht eben nicht ungestraft den einstigen Unternehmeranwalt und Strategen der Notstandsgesetzgebung Ernst Benda zum Pr\u00e4sidenten des Bundesverfassungsgerichts.<\/p>\n<p>Heute ist mit einem Schlage klar geworden, da\u00df das Bundesverfassungsgericht nicht \u00fcber den politischen und sozialen Fronten und Parteiungen steht und da\u00df das Gericht wenigstens im Ersten Senat zur Zeit eine konservative Mehrheit hat. Das ist ein Fortschritt. Zu hoffen ist auch, da\u00df die gegenw\u00e4rtigen Regierungsparteien die in diesem Jahr anstehenden Richterwahlen so ernst nehmen, wie solche Wahlen zu nehmen sind. Man ist geneigt zu rufen, gegen Ernst Benda hilft nur die Mehrzweckwaffe Horst Ehmke.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus beginnen sich heute jedoch Millionen zu fragen: Wie k\u00f6nnen wir uns gegen eine die Substanz der Verfassung selbst antastende Verfassungsauslegung durch das Verfassungsgericht sch\u00fctzen? M\u00fcssen wir es hinnehmen, da\u00df die Wertungen von Richtern, die in einem politischen Verfahren nicht zuletzt auch wegen ihrer politischen Grundhaltung gew\u00e4hlt werden, mehr gelten als die absolute Mehrheit des Bundestages? Wo sind die Grenzen solcher Verfassungsauslegung? Welche M\u00f6glichkeiten gibt es, zu verhindern, da\u00df Verfassungsrichter auf Grund konservativer Mentalit\u00e4t notwendige gesellschaftliche Ver\u00e4nderungen blockieren?<\/p>\n<p>Gerade wenn wir Verfassungsgerichtsbarkeit bejahen, m\u00fcssen wir unmi\u00dfverst\u00e4ndlich vor den Konsequenzen der gegenw\u00e4rtigen Kompetenz\u00fcberschreitungen warnen, die sich Verfassungsrichter anma\u00dfen. Wenn das Grundgesetz weiterhin der institutionelle Rahmen bleiben soll, in dem politische und soziale Auseinandersetzungen ausgetragen werden, m\u00fcssen wir dagegen Stellung nehmen, da\u00df das Grundgesetz durch exzessive Verfassungsauslegung deformiert und in seiner Substanz gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n<p>Konservative Kritiker der Verfassungsgerichtsbarkeit behaupten seit Jahrzehnten, da\u00df gerichtliche Verfassungsinterpretation zu einer &#132;<i>Verunsicherung der Verfassung<\/i>&#148; f\u00fchrt. Der Karlsruher Richterspruch zeigt, da\u00df exzessive Verfassungsauslegung sogar die Verfassung gef\u00e4hrden kann. Zu einer Aufl\u00f6sung der Verfassung kommt es, wenn sich gr\u00f6\u00dfere Bev\u00f6lkerungsgruppen in die Illegalit\u00e4t gedr\u00e4ngt f\u00fchlen. 1973 ging es nur um Studenten. Heute f\u00fchlen sich vor allem Frauen betroffen. Morgen geht es &#151; wenn in Konsequenz dieser Entscheidung auch die parit\u00e4tische Mitbestimmung f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt werden sollte &#151; um Arbeiter. Wenn eine Verfassung auf Grund der Einengungen durch ein mehrheitlich konservativ besetztes Gericht existentielle Bed\u00fcrfnisse der Massen nicht mehr zul\u00e4\u00dft, dann steht das &#132;gute&#148; Recht gegen engstirniges Juristenrecht, dann steht Legitimit\u00e4t gegen Legalit\u00e4t. Das aber hei\u00dft Aufl\u00f6sung der Verfassung.<\/p>\n<p>So gesehen weist unsere Demonstration \u00fcber den unmittelbaren Anla\u00df hinaus. Es geht um die Frage: Gef\u00e4hrdet das Verfassungsgericht selbst die Verfassung oder findet es zu der Selbstbeschr\u00e4nkung zur\u00fcck, die Voraussetzung jeglicher Verfassungsgerichtsbarkeit ist? Wenn wir heute gegen Grenz\u00fcberschreitungen einer konservativen Mehrheit im Bundesverfassungsgericht und gegen einen weltanschaulich gebundenen Richterspruch Stellung nehmen, ersparen wir uns vielleicht, da\u00df wir morgen im Namen der Demokratie gegen Richterdespotie k\u00e4mpfen m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[744,667],"autoren":[354],"publikationen":[1322],"class_list":["post-12514","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-744","tag-vorgaenge-artikel","autoren-juergen-seifert","publikationen-14-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Richterdespotie f\u00fchrt zur Aufl\u00f6sung unserer Verfassung - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/14-vorgaenge\/publikation\/richterdespotie-fuehrt-zur-aufloesung-unserer-verfassung\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Richterdespotie f\u00fchrt zur Aufl\u00f6sung unserer Verfassung - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Rede am 26. 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