{"id":12516,"date":"1986-01-31T20:30:00","date_gmt":"1986-01-31T19:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/anmerkungen-zur-polizeilichen-auskunftspraxis\/"},"modified":"1986-01-31T12:00:00","modified_gmt":"1986-01-31T11:00:00","slug":"anmerkungen-zur-polizeilichen-auskunftspraxis","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/anmerkungen-zur-polizeilichen-auskunftspraxis\/","title":{"rendered":"Satyrspiele &#8211; Anmerkungen zur polizeilichen Auskunftspraxis"},"content":{"rendered":"<p>Kommentar<\/p>\n<p>aus vorg\u00e4nge Nr.79 (Heft 1\/1986), S.16-20<\/p>\n<p>Erinnern wir uns: Im M\u00e4rz 1980 wurden die B\u00fcrger dieses Landes durch ihren damals noch liberalen Bundesinnenminister unterrichtet, da\u00df fortan ihre Anfragen nach beim Bundeskriminalamt \u00fcber ihre Person gespeicherten Daten beantwortet werden sollen. Allenthalben herrschte Aufbruchstimmung, denn kurz zuvor hatte auf des Ministers Befehl eine Gruppe Unbestechlicher die Datengew\u00f6lbe des Bundeskriminalamtes durchforstet, und der Minister lie\u00df in zwei auch \u00f6ffentlich publizierten Dateien-Berichten von den dort lagernden immensen Sch\u00e4tzen berichten. Man f\u00fchlte sich an die St\u00e4lle des Augias und Herakles alias Baum erinnert. Nur da\u00df Ersterer (Herakles) die St\u00e4lle auch sauber schrubbte, w\u00e4hrend Letzterer (Baum) sich mehr auf deren lichtvolle Durchdringung beschr\u00e4nkte und nur die ganz besonders emitierenden Datenh\u00e4ufchen verschwinden lie\u00df.<\/p>\n<p>Grundlage f\u00fcr diese neuartige und ungewohnte Offenheit der Sicherheitsbeh\u00f6rden waren die BKA-Richtlinien und die sog. KpS-Richtlinien (langschriftlich: Richtlinien f\u00fcr die F\u00fchrung Kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen). In diesen wurden die Beamten der Polizei u.a. angewiesen, dem auskunftssuchenden B\u00fcrger seine \u00fcber ihn gespeicherten Daten zwar nicht zur\u00fcck doch aber preiszugeben, wenn nicht &#8230; doch davon sp\u00e4ter.<\/p>\n<p>Minister, Staatssekret\u00e4r und Presse ergingen sich in euphorischer Stimmung \u00fcber die versprochene neue Auskunftsfreudigkeit, so da\u00df sich hunderte von B\u00fcrgern davon anstecken lie\u00dfen und einen Antrag auf Erteilung von Auskunft \u00fcber die zu ihrer Person gespeicherten Daten stellten. Das Bundeskriminalamt stand zun\u00e4chst im Mittelpunkt des Interesses, Und in aller Regel erhielten die B\u00fcrger den f\u00fcr manchen gar entt\u00e4uschenden Bescheid, da\u00df ihre Person bisher die Beachtung des Hauses nicht gefunden habe.<\/p>\n<p>Aber es kam auch Mi\u00dftrauen auf. In einer Fallstudie, die an die 50 Anfragen zum Gegenstand hatte, wurde deutlich, da\u00df den Ausk\u00fcnften des Amtes durchaus zu Recht misstraut werden konnte. Denn die Berliner Humanistische Union, den vollmundigen Versprechungen vorsichtig bis skeptisch gegen\u00fcberstehend, hatte entdeckt, da\u00df man sich im BKA einer doppelten Buchf\u00fchrung beflei\u00dfigte. Hatten doch auch B\u00fcrger, die erwiesenerma\u00dfen im BKA abgespeichert waren, die nachdenklich manchende Auskunft bekommen, \u00fcber ihre Person seien keine Daten beim BKA gespeichert. Besonders nachdenklich wurde eine B\u00fcrgerin, die anl\u00e4\u00dflich der Demonstration eines Terminals mit BKA-Anschlu\u00df im Rahmen einer F\u00fchrung durch das Berliner Polizeipr\u00e4sidium ihre eigenen beim BKA gespeicherten Daten \u00fcber den Bildschirm flimmern sehen konnte. Sehr zum Erstaunen des f\u00fchrenden Beamten, das noch gesteigert wurde und schlie\u00dflich zum Abbruch des Demonstrationsversuches f\u00fchrte, als auch noch die Daten einer zweiten Teilnehmerin der Besuchergruppe &#8211; einer Arbeitsgemeinschaft von Rechtsreferendaren\/innen &#8211; auf dem Bildschirm auftauchten. In gleicher Weise war noch einem anderen B\u00fcrger BKA-polizeiliche Unschuld bescheinigt worden, der gar im Besitz eines Telex war, das seine Speicherung im BKA auswies. Auch dieser B\u00fcrger mochte der Auskunft nicht so recht trauen.<\/p>\n<p>Die von der Humanistischen Union entdeckte doppelte Buchf\u00fchrung des BKA bestand darin, da\u00df Daten, deren Speicherung beim BKA nicht mehr zul\u00e4ssig war und die eigentlich schon l\u00e4ngst h\u00e4tten gel\u00f6scht werden m\u00fcssen, generell bzw. aus Anla\u00df der Auskunftsanfrage in eine \u00bbinterne\u00ab Datei, den (VNP Vorgangsnachweis Personen, der nicht zu kriminalistischen sondern nur zu administrativen Zwecken gef\u00fchrt wird) \u00fcberf\u00fchrt und dort unzul\u00e4ssigerweise weiter gespeichert wurden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, damals noch Prof. Bulla dem die HU die Ergebnisse ihrer Auswertung \u00fcbergeben hatte, hatte diese Praxis in seinem n\u00e4chsten (4.) T\u00e4tigkeitsbericht scharf kritisiert(1).<\/p>\n<p>In der folgenden Zeit wandte sich das Interesse der auskunftssuchenden B\u00fcrger hin zu den L\u00e4nderpolizeien, wo wesentlich umfangreichere Datenbest\u00e4nde als im BKA gef\u00fchrt werden. Als Faustregel kann gelten, da\u00df in den jeweiligen Landescomputern der Polizei um die 10% der jeweiligen Landesbev\u00f6lkerung gespeichert sind. Berlin nimmt mit einem Speichervolumen von einem Drittel der Bev\u00f6lkerung eine Spitzenstellung ein. Gemessen an der b\u00fcrokratisch kleinkarierten Auskunftspraxis der L\u00e4nderpolizeien, verdient die Praxis des BKA beinahe noch Lob. \u00dcber eine besonders schlitzohrige Variante, den Auskunftsanspruch des B\u00fcrgers zu unterlaufen, ist jetzt aus den Bundesl\u00e4ndern Berlin und Hessen zu berichten.<\/p>\n<p>Zwei Frankfurter B\u00fcrger &#8211; Rechtsanw\u00e4lte von Beruf &#8211; wollten nach der Anfrage beim BKA nun 1981 vom Hessischen LKA wissen, welche Daten dort \u00fcber sie gespeichert seien &#8211; auch sie beriefen sich auf die KpS-Richtlinien. Sie holten sich zuerst mal eine Abfuhr, denn die Kriminalbeamten argw\u00f6hnten, da\u00df durch die konzertierte Anwaltsaktion \u00bbder Informationsstand der Polizei ausgeforscht\u00ab werden sollte. Dies sei eine &#8211; wie das LKA in seiner ablehnenden Entscheidung ausf\u00fchrte &#150; von \u00bbTr\u00e4gern verfassungsfeindlicher Bestrebungen\u00ab gerne angewandte Methode, weil \u00bbin terroristischen Kreisen ein erhebliches Interesse daran (bestehe) festzustellen, ob bzw. aus welchen Gr\u00fcnden die in Frage kommende Person der Polizei bereits bekannt sei\u00ab. Obwohl man den Anw\u00e4lten solche Motive nicht unterstellen wollte, deuteten \u00bbdie Umst\u00e4nde der von ihm initiierten Aktion jedoch objektiv in diese Richtung\u00ab(2).<\/p>\n<p>Die beiden Advokaten gaben sich mit der Auskunftsverweigerung nicht zufrieden und klagten vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt &#8211; mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht verurteilte im Juli 1984 das Hessische LKA zur Herausgabe der Daten.<\/p>\n<p>Doch nun beginnt der eigentliche Skandal. Denn anstatt den obsiegen B\u00fcrgern &#8211; wie es sich in einem Rechtsstaat geh\u00f6rt &#8211; im Gehorsam gegen\u00fcber den Gerichten die Daten \u00fcber die Kl\u00e4ger herauszugeben, vernichtete die Polizei kurzerhand die gespeicherten Daten. Die Weisung dazu kam von ganz oben &#8211; vom Staatssekret\u00e4r im Hessischen Innenministerium von Schoeler, der als Parlamentarischer Staatssekret\u00e4r unter Herakles Baum ma\u00dfgeblich die KpS-Richtlinien mitgestaltet hatte.<\/p>\n<p>Nachdem der \u00bbSpiegel\u00ab ausf\u00fchrlich und voller H\u00e4hme \u00fcber das skandal\u00f6se Unterlaufen des Auskunftsanspruchs des B\u00fcrgers durch das Hessische Innenministerium berichtet hatte, und auch der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Simitis in seinem letzten T\u00e4tigkeitsbericht(3) diese Praxis als unzul\u00e4ssig getadelt hatte, h\u00e4tte man annehmen k\u00f6nnen, da\u00df es sich hierbei um einen zwar skandal\u00f6sen, aber doch einmaligen Vorgang handeln werde. Weit gefehlt! Im Sommer des Jahres 1985 mu\u00dften zwei Berliner B\u00fcrger erleben, da\u00df ihre Daten ebenfalls vor Auskunftserteilung kurzerhand gel\u00f6scht worden waren. Doch scheint hier der Polizeipr\u00e4sident von Berlin die Spirale der Dreistigkeit noch etwas weiter gedreht zu haben, als dies in Hessen der Fall war.<\/p>\n<p>1981 schrieb der eine &#8211; von Beruf Rechtsanwalt und Notar &#8211; und im Jahr darauf der andere &#8211; ein Hochschullehrer &#8211; an den Polizeipr\u00e4sidenten einen Brief, mit der Bitte, doch Auskunft \u00fcber die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu geben. Nach einigen Wochen hielten beide ein jeweils gleichlautendes und \u00fcberdies ablehnendes Schreiben in H\u00e4nden. Darin hie\u00df es, da\u00df nach \u00a7 13 Abs. 2 des Berliner Datenschutzgesetzes Daten der Polizei, soweit sie nicht Ordnungsaufgaben wahrnehme, ausdr\u00fccklich vom Auskunftsanspruch des Betroffenen ausgenommen seien. Die ablehnende Entscheidung beruhe ferner auf der nach pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen vorgenommenen Interessenabw\u00e4gung, wonach das \u00f6ffentliche (!) Interesse an der Nichtherausgabe der Daten gegen\u00fcber einer m\u00f6glicherweise damit verbundenen Beeintr\u00e4chtigung seiner pers\u00f6nlichen Belange \u00fcberwiege.<\/p>\n<p>Und um unsere neugierigen B\u00fcrger zumindest nicht \u00fcber die Auskunftsw\u00fcnschen gegen\u00fcber ganz und gar ablehnende Haltung des Polizeipr\u00e4sidenten im Unklaren zu lassen, z\u00fcndete der Polizeipr\u00e4sident noch ein B\u00fcndel von Nebelkerzen: die Verweigerung lasse nicht darauf schlie\u00dfen, da\u00df \u00fcber den B\u00fcrger kriminalpolizeiliche personenbezogene Daten gespeichert seien. Um gerade diesen R\u00fcckschlu\u00df zu vermeiden, erfordere das \u00f6ffentliche Interesse, die Auskunft im Einzelfall auch dann zu verweigern, wenn Daten nicht vorhanden seien. Rechtsmittelbelehrung.<\/p>\n<p>Obwohl der Polizeipr\u00e4sident keine Zugeh\u00f6rigkeit zum legalen Umfeld wie im berichteten Hessischen Vorfall annahm, ist doch die Angst die gleiche: von den B\u00fcrgern ausgeforscht zu werden. (Und die mu\u00df angesichts eines im Polizeicomputer gespeicherten Drittels der Bev\u00f6lkerung und entsprechend vielen potentiellen Ausforschern doch recht gro\u00df sein).<\/p>\n<p>Das der Polizeipr\u00e4sident sich trotzdem ein recht eindeutiges Bild von den beiden B\u00fcrgern machte, sei weiter unten berichtet.<\/p>\n<p>Die beiden Auskunftssuchenden waren vor dem Verwaltungsgericht weniger erfolgreich. Das Gericht best\u00e4tigte die Auskunftsverweigerung Polizeipr\u00e4sidenten in beiden F\u00e4llen als rechtm\u00e4\u00dfig und beschr\u00e4nkte sich &#8211; ohne jede Kenntnis der in Frage stehenden Daten &#150; darauf, festzustellen, da\u00df der Polizeipr\u00e4sident immerhin sein Ermessen (f\u00fcr juristische Laien: er hat sich was dabei gedacht) best\u00e4tigt habe und im \u00fcbrigen eine detaillierte Darlegung der Ablehnungsgr\u00fcnde nicht in Frage komme.<\/p>\n<p>Hiergegen gingen die beiden B\u00fcrger in die Berufung zum Oberverwaltungsgericht, einst Hort liberaler Rechtsprechung im preu\u00dfischen Polizeistaat. Zu dick schien ihnen der vom Polizeiprasidenten und vom Verwaltungsgericht gerauchte Tobak. Denn mit dieser Argumentation wurde der Polizei ein gerichtsfreier Entscheidungsspielraum zugebilligt. Die so verweigerten Daten k\u00f6nnen nicht mehr auf ihre Richtigkeit, noch auf ihre Wichtigkeit f\u00fcr die Polizei \u00fcberpr\u00fcft werden, wenn weder der Betroffene, noch das Gericht jemals von ihnen Kenntnis erhalten, au\u00dfer die Polizei gibt gn\u00e4digerweise Einblick. Hinzugef\u00fcgt sei: diese Rechtsauffassung ist zugleich auch die allgemein vorherrschende bei den bundesdeutschen Verwaltungsgerichten. Was die Sache nicht besser, sondern noch schlimmer macht.<\/p>\n<p>Am 31 . Juli 1985 fand die \u00f6ffentliche Verhandlung vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht statt. Man hatte die Verfahren beider B\u00fcrger auf den gleichen Tag terminiert. Und zahlreiches Publikum aus den interessierten Lagern war zugegen. Letzteres vor allem deshalb, weil noch ein dritter Auskunftsproze\u00df f\u00fcr diesen Tag angesetzt war, dessen Vorgeschichte bereits zum Gegenstand heftigen \u00f6ffentlichen (des echten) Interesses geworden war und aus einem schlechten Hintertreppenroman entnommen zu sein schien. Die Geschichte sei kurz erz\u00e4hlt, geh\u00f6rt sie doch hier her: Eine freie Mitarbeiterin des Senders Freies Berlin war von weiteren Auftr\u00e4gen gesperrt worden, weil auf der informellen Schiene zwischen Innensenator und Intendant des SFB letzterem eine bereits aus dem Bundeszentralregister gel\u00f6schte Verurteilung \u00fcbermittelt worden war, die die Polizei (vorw\u00e4rts und nicht vergessen!) unzul\u00e4ssigerweise weiter gespeichert hatte. Der Fehler der Journalistin bestand darin, da\u00df Innensenator und Intendant (der mit dem L\u00f6wen) an der Berichterstattung der Journalistin Ansto\u00df genommen hatten. Und da eine kleine Indiskretion &#133;<\/p>\n<p>Das Verfahren der Journalistin endete mit einer Niederlage. Der Polizeipr\u00e4sident brauchte nicht Auskunft zu geben. Das preu\u00dfische Oberverwaltungsgericht ist auch nicht mehr das, was es einmal war. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Kerkau, zu diesem Gebaren befragt, wu\u00dfte nur wenig Tr\u00f6stliches zu vermelden. Nach seiner Kenntnis der polizeilichen Auskunftsverweigerungspraxis verweigere diese die Auskunft unter Vermeidung jedes Hinweises, ob \u00fcberhaupt Daten des Anfragenden gespeichert seien, nur dann, wenn der oder die Betroffene entweder dem terroristischen Lager, der Rauschgiftkriminalit\u00e4tsszene oder der organisierten Kriminalit\u00e4t zugerechnet werde. Die Journalistin wie auch die beiden anderen Auskunftssuchenden haben die Wahl.<\/p>\n<p>Mehr Gl\u00fcck als die Journalistin hatten der Notar und der Professor. Es sei ein Sieg des Datenschutzes erzielt worden, so \u00fcberschrieben jedenfalls Berliner Tageszeitungen ihre Berichterstattung. Dies schien auch begr\u00fcndet, denn der Proze\u00dfvertreter des Polizeipr\u00e4sidenten offenbarte in der Verhandlung dem \u00fcberraschten Gericht und den noch mehr \u00fcberraschten Kl\u00e4gern, da\u00df er die gew\u00fcnschte so lange Jahre verweigerte Auskunft nun doch erteilen wolle, die Kl\u00e4ger w\u00fcrden somit klaglos gestellt und die Verfahren somit beendet.<\/p>\n<p>Dem folgte das Oberverwaltungsgericht, erkl\u00e4rte den Streit f\u00fcr erledigt und legte die bisher entstandenen Kosten (jeweils ca. 1 000 DM) dem Polizeipr\u00e4sidenten auf.<\/p>\n<p>Im September 1985 erhielten die beiden B\u00fcrger die hei\u00df erwartete und nahezu wortgleiche Mitteilung des Polizeipr\u00e4sidenten. Darin teilte dieser \u00bbin Erledigung des Verwaltungsstreitverfahrens\u00ab \u00fcber einige ganz harmlose Speicherung hinaus (z.B. als Anzeigenerstatter) mit: \u00bbMa\u00dfgeblich f\u00fcr die Auskunftsverweigerung waren zu dieser Zeit beim Polizeilichen Staatsschutz vorhandene Unterlagen&#8230;&#130; die inzwischen wegen Fristablaufs von Amts wegen vernichtet wurden. Damit sind&#8230; keine personenbezogenen Daten zur Person ihres Mandanten in den Kriminalpolizeilichen Sammlungen beim Polizeipr\u00e4sidenten in Berlin mehr gespeichert.\u00ab Unterzeichnet sind die Schreiben vom nach dem Polizeipr\u00e4sidenten h\u00f6chsten Polizeibeamten des Landes Berlin, dem Landeskriminaldirektor Kittlaus.<\/p>\n<p>Die ganzen Umst\u00e4nde der L\u00f6schungen deuten darauf hin, da\u00df der Polizeipr\u00e4sident mit sich Hase und Igel gespielt hat. Der Polizeipr\u00e4sident hat, so ist triftig zu vermuten, dem Gericht das Versprechen, die gew\u00fcnschte Auskunft nun doch erteilen zu wollen, nur deshalb und in dem Wissen gegeben, weil die alsbaldige fristgem\u00e4\u00dfe L\u00f6schung nach den KpS-:Richtlinien anstand (i.d.R. nach 10 Jahren). W\u00e4re es anders, w\u00e4ren also die Daten bereits vor dem gerichtlichen Versprechen auf Herausgabe gel\u00f6scht worden, so w\u00fcrde der Polizeipr\u00e4sident kaum besser dastehen. Dann h\u00e4tte er das Oberverwaltungsgericht schlicht belogen, denn die Daten, deren Herausgabe er versprach, w\u00e4ren doch l\u00e4ngst gel\u00f6scht gewesen. Eine in jeder Hinsicht peinliche Lage.<\/p>\n<p>Die Berliner Humanistische Union, seit Jahren stiller Beobachter der polizeilichen Auskunftspraxis, hat sich angesichts dieses Verhaltens nicht mehr anders zu helfen gewu\u00dft, als solches Verhalten vor die<br \/>Strafgerichte zu bringen. Sie hat Strafanzeige wegen des Verdachts auf Urkundenunterdr\u00fcckung (\u00a7 274 StGB) gestellt, denn schlie\u00dflich geht es nicht an, einem \u00fcber vier Jahre w\u00e4hrenden Rechtsstreit den Boden einfach dadurch zu entziehen, da\u00df die betroffenen Daten schlicht gel\u00f6scht werden.<\/p>\n<p>Ganz zu schweigen davon, da\u00df hierdurch gegen die Datenschutzgesetze versto\u00dfen wird, die ausdr\u00fccklich die L\u00f6schung von Daten verbieten, wenn dem \u00bbschutzw\u00fcrdige Interessen\u00ab des Betroffenen entgegenstehen. Und dies ist durch einen \u00fcber vier Jahre dauernden Rechtsstreit hinreichend dargetan.<\/p>\n<p>Der Notar und der Professor fangen nun wieder von vorne an. Sie haben Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben, mit dem Ziel, feststellen zu lassen, da\u00df die Polizei ihre Daten in rechtswidriger Weise gel\u00f6scht hat. Mal sehen, was in 5 Jahren das Oberverwaltungsgericht hierzu sagen wird.<\/p>\n<p><b>Verweise<\/b><\/p>\n<p>1 Der \u00bbPr\u00fcfbericht\u00ab der Humanistischen Union Berlin wurde in der TAZ vom 26.3.1981 abgedruckt<br \/>2 Eine eingehende Darstellung des Sachverhalts findet sich im in der Sache erstrittenen Urteil des VG Frankfurt vom 17.7.1984, das in der Kritischen Justiz 1\/1985 S. 70 ff ab-gedruckt ist und sich insbesondere mit der polizeilichen Befugnis zur vorbeugenden Verbrechensbek\u00e4mpfung befa\u00dft, die es de lege lata nicht gegeben sieht.<br \/>3 13. T\u00e4tigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten S. 35f<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[165],"publikationen":[1271],"class_list":["post-12516","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-udo-kauss","publikationen-79-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Satyrspiele - Anmerkungen zur polizeilichen Auskunftspraxis - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/anmerkungen-zur-polizeilichen-auskunftspraxis\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Satyrspiele - Anmerkungen zur polizeilichen Auskunftspraxis - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Kommentar aus vorg\u00e4nge Nr.79 (Heft 1\/1986), S.16-20 Erinnern wir uns: Im M\u00e4rz 1980 wurden die B\u00fcrger dieses Landes durch ihren damals noch liberalen Bundesinnenminister unterrichtet, da\u00df fortan ihre Anfragen nach beim Bundeskriminalamt \u00fcber ihre Person gespeicherten Daten beantwortet werden sollen. 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