{"id":12528,"date":"1983-06-01T21:00:00","date_gmt":"1983-06-01T19:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\/"},"modified":"1983-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1983-06-01T10:00:00","slug":"sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\/","title":{"rendered":"Sozialdemokratie und B\u00fcrgerrechte zwischen 1966 und 1982"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 62-63 (Heft 2-3\/1983), S. 35-42<\/p>\n<p>Geht man in die Geschichte zur\u00fcck, so ergibt sich ein Paradox. Die sozialdemokratische Arbeiterbewegung k\u00e4mpft, etwa zu Zeiten des Kaiserreichs, f\u00fcr die volle Verwirklichung der B\u00fcrgerrechte, ihre umfassende Geltung f\u00fcr jedermann und jede Frau, und begreift diesen Kampf zugleich als einen Kampf gegen die b\u00fcrgerliche Gesellschaft, gegen die b\u00fcrgerliche Klassenherrschaft. Die volle Verwirklichung der B\u00fcrgerrechte erschien ihr nur in der sozialistischen Gesellschaft m\u00f6glich, f\u00fcr die sie eintrat. Die B\u00fcrgerrechte waren also als umfassende Menschenrechte verstanden. Sie waren nicht nur als b\u00fcrgerliche Schutzrechte gegen Staatseingriff, sondern als menschenrechtliche Anspr\u00fcche an die Vergesellschaftung insgesamt adressiert. Freiheit, Gleichheit und Br\u00fcderlichkeit sollten in der neuen Gesellschaft zur selbstverst\u00e4ndlichen Qualit\u00e4t des allt\u00e4glichen Umgangs der Menschen miteinander und ihrer Teilhabe an der demokratischen Regelung der \u00f6ffentlichen Angelegenheiten werden.<\/p>\n<p>Menschenrechte greifen damit in ihrem Anspruch \u00fcber den engeren Rahmen b\u00fcrgerlicher Rechtsanspr\u00fcche gegen\u00fcber Staat und Gesellschaft hinaus und bestimmen die Qualit\u00e4t der politischen Kultur einer Gesellschaft &#8211; wenn sie verwirklicht werden. Sie enthalten damit ein utopisches Moment, etwas, das in der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft keinen Platz hat und angesichts der systemkonstituierenden Konkurrenz aller mit allen auch keinen Platz haben kann. Aber dieser \u00bb\u00dcberschu\u00df\u00ab war in den Proklamationen der b\u00fcrgerlichen Revolutionen von allem Anfang an enthalten, wie der Ruf nach \u00bbBr\u00fcderlichkeit\u00ab zeigt, der sich eben nicht auf ein b\u00fcrgerliches Recht gegen\u00fcber dem Staat, sondern auf eine neue Qualit\u00e4t der gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und der Menschen untereinander bezog.<\/p>\n<p>\u00bbBr\u00fcderlichkeit\u00ab kann nicht durch ein blo\u00dfes Schutzrecht in Gesetzesform garantiert werden. Sie erfordert eine neue Gesellschaft, in der Konkurrenz durch Solidarit\u00e4t als systemkonstituierender Mechanismus abgel\u00f6st werden sollte. Sozialismus war die Chiffre daf\u00fcr, seitdem die sozialdemokratische Arbeiterbewegung die Forderung der b\u00fcrgerlichen Revolution aufgenommen und ihre vollst\u00e4ndige Realisierung f\u00fcr alle Menschen zur Forderung gemacht hatte.<\/p>\n<p>Mit dem Aufgeben der system\u00fcberwindenden Perspektive in der Politik der Sozialdemokratie &#151;von der Sonntags- und Programmrhetorik soll hier nicht die Rede sein &#151; verschwindet auch die &#8218;Br\u00fcderlichkeit` aus der politische Perspektive. Die sozialdemokratische Politik richtet sich in den gegebenen Verh\u00e4ltnissen ein, sie will es allenfalls &#8218;besser&#8216; machen. Anerkannt aber bleibt von ihr die b\u00fcrgerliche Trennung von Politik und allt\u00e4glichem Leben. Freiheit und Gleichheit, letztere h\u00e4ufig als Gerechtigkeit pragmatisch interpretiert, sollen in der Politik und durch Politik gew\u00e4hrleistet werden. Br\u00fcderlichkeit und mit ihr eine m\u00f6gliche neue Qualit\u00e4t der Alltagskultur wird folglich nicht als politische Kultur, sondern bestenfalls als moralischer Anspruch an die Solidarit\u00e4t des Einzelnen begriffen. Er soll, vor allem in Krisenzeiten, sich solidarisch verhalten und seine Anspr\u00fcche reduzieren zugunsten derer, denen es noch schlechter geht. Soweit zum historisch begrenzten Rahmen der sozialdemokratischen Perspektive am Ende einer langen Geschichte, die man zumindest erw\u00e4hnen mu\u00df, wenn es darum geht, die Verwirklichung der begrenzten Anspr\u00fcche der B\u00fcrgerrechte in der Politik der Sozialdemokratie kritisch zu w\u00e4gen.<\/p>\n<h5><span id=\"der-suendenfall-der-spd-bei-den-notstandsgesetzen\">Der &raquo;S&uuml;ndenfall&laquo; der SPD bei den Notstands&shy;ge&shy;setzen<\/span><\/h5>\n<p>Am Anfang stand nicht die Brandtsche Formel \u00bbMehr Demokratie wagen\u00ab (1969), sondern der Wehnersche Impuls von 1960: Regierungsbeteiligung um jeden Preis. Das wird h\u00e4ufig vergessen, vor allem von Sozialdemokraten, mu\u00df aber heute Ber\u00fccksichtigung finden. Als Brandt \u00bbmehr Domokratie wagen\u00ab proklamierte, hatte die Sozialdemokratie bereits die Notstandsgesetze mit ihren wesentlichen Einschr\u00e4nkungen der Grundrechte und einige andere problematische Gesetze und Ma\u00dfnahmen mitverantwortet. Der sozialdemokratische Justizminister der gro\u00dfen Koalition hie\u00df Gustav Heinemann, der aus der Regierung Adenauer einst als Innenminister zur\u00fcckgetreten war, weil er die \u00bbWiederbewaffnung\u00ab der Bundesrepublik nicht mitverantworten wollte. Nun aber erm\u00f6glichten die Notst\u00e4ndsparapraphen nicht nur im \u00bbVerteidigungsfall\u00ab (also bei \u00e4u\u00dferer Bedrohung), sondern auch im \u00bbSpannungsfall\u00ab, also bei einem objektiv nicht operationalisierten Zustand, dessen Vorliegen der Bundestag nach Art. 80a Absatz 1 GG feststellt, \u00bbzur Abwehr einer drohenden Gefahr f\u00fcr den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes&#8230; Streitkr\u00e4fte zur Unterst\u00fctzung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten z.B. Baustellen von Wiederaufbereitungsanlagen, Entlagerungsst\u00e4tten, Startbahnen&#8230;) und bei der Bek\u00e4mpfung organisierter und milit\u00e4risch bewaffneter Aufst\u00e4ndischer\u00ab einzusetzen. Damit ist unter sozialdemokratischer Mitverantwortung, quasi als Einstand in die Regierung und als Nachweis der Regierungsf\u00e4higkeit, die \u00bbFunktion der Bundeswehr als Instrurnent zur Kontrolle innergesellschafticher Widerspr\u00fcche legalisiert\u00ab worden (J. Seifert). Im einzelnen wurden die Schutzfunktionen zentraler Grundrechte, des Post- und Fernmeldegeheimnisses, der Freiz\u00fcgigkeit, der Berufsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Eigentumsgarantie (Art. 10 &#8211; 14 GG) relativiert.<\/p>\n<p>1969 sollte eine Periode der \u00bbinneren Reformen\u00ab beginnen, deren Ziel Verbesserung der Lebensqualit\u00e4t f\u00fcr alle, deren Methode Demokratie sein w\u00fcrde. Demokratisierung, Partizipation, Mitbestimmung waren Formeln sozialdemokratischer Rhetorik in der<br \/>Brandt-Scheel-\u00c4ra, deren Attraktivit\u00e4t in der Verhei\u00dfung einer Ver\u00e4nderung des autorit\u00e4ren Politikstils und der materiellen Ungleichheit des CDU-Staates bestanden. Auch wenn ein expliziter Bezug auf Grund- und Menschenrechte kein Spezifikum dieser Rhetorik zu Beginn der 70er Jahre war, so schien klar, da\u00df die damit versprochene Politik entscheidende Qualit\u00e4t f\u00fcr die Durchsetzung der vollen Geltung von Grund- und Menschenrechten besitzen w\u00fcrde. Ein Politikansatz, der Strategien der Demokratisierung von Staat und Gesellschaft mit einer Orientierung an einem offensiven Grundrechtsverst\u00e4ndnis verbunden h\u00e4tte, schien manchem m\u00f6glich, der nicht nur in die Absichten der Sozialdemokratie, sondern auch in ihre F\u00e4higkeit zur gesellschaftlichen Reform Vertrauen hatte. Eine solche Verbindung h\u00e4tte in angemessener Weise die Grundrechte nicht nur als rechtliche Schutzformel des einzelnen gegen\u00fcber staatlichem oder dem Zugriff gesellschaftlicher Machtinhaber verstanden und ausgebaut &#151; was nat\u00fcrlich stets als Voraussetzung jeglicher Grundrechtspolitik notwendig bleibt &#151; sondern sie w\u00e4re als \u00bbTeilhaberechte\u00ab (J. Habermas) des Einzelnen und gesellschaftlicher Gruppen erweitert worden. Teilhabe an der Gestaltung der politischen und gesellschaftlichen Lebensverh\u00e4ltnisse, die \u00fcber blo\u00dfe Wahlrechte hinausginge, und Teilhabe an den materiellen und ideellen Resultaten des gesellschaftlichen Reichtums, die angesichts der historisch gewachsenen sozialen und \u00f6konomischen Ungleichheit materielle Umverteilung notwendig gemacht h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Die Realisierung eines solchen Konzepts h\u00e4tte eine strategische Bestimmung von Sozialreform als Hauptinhalt sozialdemokratischer Regierungspolitik verlangt, in der Sozial- , Bildungs- , Rechts- und letztlich auch Wirtschaftspolitik den einheitlichen Grunds\u00e4tzen einer wertm\u00e4\u00dfig bestimmten Reformperspektive entsprochen h\u00e4tte. Wert-bestimmte Ziele und Strategien der Durchsetzung geh\u00f6ren zusammen; Voraussetzung ist eine realistische Analyse von Ursachen der Defizite und Hindernissen, die einer solchen Sozialreform entgegentreten k\u00f6nnten. Eine solche Politik verlangt insofern eine intellektuelle Durchdringung und theoretische Reflexion als immanenten Bestandteil des politischen Programms, die sie von blo\u00dfem aktuellen Krisenmanagement und blo\u00dfer situationsbezogener Durchwurschtelei unterscheidet.<\/p>\n<p>Schon die erste Regierungserkl\u00e4rung von 1969 lie\u00df von der Realisierung solcher Anforderungen an eine perspektivische Gesellschaftspolitik wenig erkennen. So sympathisch die dort genannten Ziele auch waren, so auff\u00e4llig blieb das Fehlen einer Ursachenanalyse und einer politisch genauen Bestimmung der Gr\u00fcnde bisherigen Versagens. Von den gesellschaftlichen Herrschaftsverh\u00e4ltnissen, die die Inhalte der Politik in zwanzig Jahren CDU-Staat bestimmt hatten und deren Ver\u00e4nderung oder zumindest Ber\u00fccksichtigung bei der beabsichtigten Reformpolitik entscheidend geworden w\u00e4re, war \u00fcberhaupt nicht die Rede.<\/p>\n<h5 align=\"left\"><span id=\"die-nur-technokratische-politikauffassung-der-spd-in-der-regierungsverantwortung\">Die nur techno&shy;kra&shy;ti&shy;sche Politi&shy;k&shy;auf&shy;fas&shy;sung der SPD in der Regie&shy;rungs&shy;ver&shy;ant&shy;wor&shy;tung<\/span><\/h5>\n<p>Darin \u00e4u\u00dferte sich von Anfang an eine technokratisch-gouvernementale Politikauffassung der Sozialdemokratie der 70er Jahre, die bei der Durchsetzung ihrer Ziele vorallem auf Gesetze, Regierungst\u00e4tigkeit und Verwaltungshandeln orientiert war. Eine Strategie der Mobilisierung von gesellschaftlichen Reformkr\u00e4ften besa\u00df die Sozialdemokratie demgegen\u00fcber nicht. Partizipation blieb auf die gesetzlich zugewiesenen und im Rahmen der Institutionen verankerten Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten beschr\u00e4nkt, wie sie etwa f\u00fcr betriebliche Mitbestimmung im Betriebsverfassungs- und f\u00fcr Bildungspolitik im Hochschulrahmengesetz typisch sind. Dar\u00fcber hinausgehende Tendenzen, wie sie etwa in linken Str\u00f6mungen der SPD, z.B. bei den Jusos mit ihrer Vorstellung von \u00bbDoppelstrategie\u00ab vertreten wurden, fanden in diesem streng auf Institutionen und Staatshandeln beschr\u00e4nkten Politikkonzept keinen Platz. Im Gegenteil wurden sie als St\u00f6rung und Bedrohung staatlicher Handlungsm\u00f6glichkeiten begriffen.<\/p>\n<p>Das sich in dieser Haltung \u00e4u\u00dfernde Mi\u00dftrauen der SPD gegen\u00fcber spontaner gesellschaftlicher Aktivit\u00e4t von Gruppen wurzelt tief in sozialdemokratischen Traditionen, in denen organisatorische Geschlossenheit und die Legalit\u00e4t parteilichen und staatlichen Handelns als abstrakte aber handlungsbestimmende Wertorientierungen traditionell h\u00f6her rangieren, als manche inhaltliche Fragen der Politik. Die richtige Politik soll f\u00fcr andere gemacht, die f\u00fcr richtig gehaltenen Ziele sollen f\u00fcr andere, am besten durch Gesetz und gute Verwaltung, realisiert werden.<\/p>\n<p>Sozialdemokratische Politik ist eine Politik f\u00fcr Klienten, Stellvertretungshandeln, ergebnisorientiert. Diese Traditionen geraten in Konflikt mit der oben angesprochenen Demokratisierungs- und Partizipationsrhetorik, wenn deren konkrete Einl\u00f6sung von Gruppen innerhalb oder au\u00dferhalb der Partei eingefordert werden. In Teilen der Bev\u00f6lkerung, vor allem bei der 68er Generation, und zunehmend dann in den 70er Jahren bei den neuen B\u00fcrgerinitiativen und sozialen Bewegungen, stie\u00df diese traditionelle, auf Partei- und Staatshandeln konzentrierte Politikkonzeption auf Widerstand; ein Widerstand, der Form und Inhalte betraf. Wie unausgegoren die \u00fcberall wiederentdeckten Vorstellungen von direkter Demokratie, R\u00e4tedemokratie und plebiszit\u00e4rer Volksherrschaft im Hinblick auf ihre unmittelbare oder auch grunds\u00e4tzliche Realisierungsm\u00f6glichkeit im modernen Fl\u00e4chenstaat auch immer gewesen sein m\u00f6gen, ihre spontane und massenweise Verbreitung kann nur als Ausdruck einer wachsenden Unzufriedenheit mit der traditionellen Politikform und ihren Ergebnissen verstanden werden. Die regierende Sozialdemokratie schien in Reaktion darauf immer zu sagen: Warum gerade gegen\u00fcber uns dieses Mi\u00dftrauen? Jetzt wo wir die Politik machen, den Staatsapparat kontrollieren, die Reformziele bestimmen, jetzt ist dieses Mi\u00dftrauen gegen\u00fcber Staat und Obrigkeit nicht l\u00e4nger angebracht. Nach dem Selbstverst\u00e4ndnis der herrschenden Sozialdemokratie ist der Obrigkeitsstaat offenkundig nur ein Problem b\u00fcrgerlicher Parteien an der Regierung; sie selbst regierte stets in dem Bewu\u00dftsein, da\u00df allein schon diese Tatsache selbst f\u00fcr den einzelnen Staatsb\u00fcrger und seine Grundrechte alles ver\u00e4ndere.<\/p>\n<h5 align=\"left\"><span id=\"die-defensive-haltung-der-sozialdemokratie-in-menschenrechtsfragen\">Die defensive Haltung der Sozial&shy;de&shy;mo&shy;kratie in Menschen&shy;rechts&shy;fragen<\/span><\/h5>\n<p>Dabei liegen in der sozialdemokratischen Tradition selbst Ursachen begr\u00fcndet, die in den 70er Jahren zu einer Versch\u00e4rfung von Grund- und Menschenrechtsproblemen beitrugen. Durch konservative Zweifel an ihrer Verfassungstreue und Systemloyalit\u00e4t in die Defensive gedr\u00e4ngt, antwortet die Sozialdemokratie traditionell mit einer scharfen Abgrenzung nach links, wobei, ihrem Politikstil entsprechend, die Abgrenzung nicht als inhaltlich offensive Politikauseinandersetzung, sondern in der Form administrativen und exekutiven Handelns vorgenommen wird. Um jeden Zweifel an der eigenen Verfassungstreue auszur\u00e4umen, also eigentlich aus der Unsicherheit eines politischen Parvenues gegen\u00fcber dem Establishment heraus, grenzt sich die SPD unentwegt ab. Problematisch dabei: sie \u00fcbernimmt unweigerlich das ihr von konservativer Seite zugestandene Verfassungs- und Demokratieverst\u00e4ndnis, um nach rechts und in den b\u00fcrgerlichen Kreisen den Verdacht der Systemfeindlichkeit abzuwiegeln. Innerparteiliche Abgrenzungsbeschl\u00fcsse, das Verbot von Aktionsgemeinschaften mit anderen linken Organisationen, auf der staatlichen Ebene Radikalenerlasse als Folge der SPD-initiierten Ministerpr\u00e4sidentenbeschl\u00fcsse und der Ausbau des innerstaatlichen \u00dcberwachungs- und Kontrollapparates folgen dieser Logik.<\/p>\n<p>Damit verbinden sich die ambivalenten M\u00f6glichkeiten eines staatsorientierten Reformkonzeptes mit der aus Unsicherheit resulitierenden Kontroll- und \u00dcberwachungsmentalit\u00e4t zum sozialdemokratischen \u00bbSicherheitsstaat\u00ab (J. Hirsch), wie er sich in den 70er Jahren in der Bundesrepublik in einigen Bereichen entwickelt hat. Unter dem Vorwand, den freien B\u00fcrger in der Aus\u00fcbung seiner Grundrechte zu sch\u00fctzen und seine M\u00f6glichkeiten zur demokratischen Entwicklung offenzuhalten, werden letztlich der Staatsapparat selbst, der \u00f6ffentliche Dienst und die formal gefa\u00dften Institutionen zum Schutzobjekt. In allseitiger Bereitschaft zur Abwehr von Angriffen auf die Verfassung wird dem Staat tendenziell jeder B\u00fcrger zum \u00bbSicherheitsrisiko\u00ab (W. D. Narr). Jedenfalls kann man ohne sorgf\u00e4ltige Recherche, umfassende Information und st\u00e4ndige Kontrolle kein Vertrauen in ihn aufbringen. Ausbau der Organe \u00bbinnerer Sicherheit\u00ab und Regelanfrage beim Verfassungsschutz verwirklichen diese Entwicklung. \u00bbInnere Sicherheit\u00ab wird in den 70er Jahren streckenweise zum zentralen innenpolitischen Topos, an dem sich Staatshandeln und \u00f6ffentliche Diskussion orientieren. Wer sich nicht einschr\u00e4nkungslos auf die richtige Seite stellt, dem \u00f6ffentlichen Bekenntniszwang zur \u00bbfreiheitlich-demokratischen Grundordnung\u00ab nicht oder nur z\u00f6gerlich folgt, wer raisonniert und kritisiert, statt sich an der allgemeinen Hatz nach Verfassungsfeinden zu beteiligen, wird selbst verd\u00e4chtigt. Was Gerichte zun\u00e4chst nur f\u00fcr Staatsbeamte feststellen, wird in der atmosph\u00e4risch aufgeheizten Situation 1977\/78 von den Politikern schon als allgemeiner Anspruch an den B\u00fcrger formuliert: passive Neutralit\u00e4t gegen\u00fcber dem Staat und seinen Organen gen\u00fcgt nicht, gefordert sind aktive Loyalit\u00e4t und \u00f6ffentliches Bekenntnis.<\/p>\n<p>Dabei hat die SPD nicht nur passiv zugelassen, sondern aktiv gef\u00f6rdert, da\u00df selbst zentrale liberale Grundrechte b\u00fcrgerlichen Verfassungsverst\u00e4ndnisses, wie das Recht auf ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verteidigung im Strafverfahren in jeder Phase des Verfahrens, durch das sogenannte \u00bbKontaktsperregesetz\u00ab und das Verbot der Mehrfachverteidigung, wie das Recht auf freie publizistische Meinungs\u00e4u\u00dferung durch den Paragraphen 88a des StGB sowie der Grundsatz des individuellen Schuldverantwortungsprinzips durch den<br \/>Paragraphen 129a, der die Mitgliedschaft in einer \u00bbterroristischen Vereinigung\u00ab regelt, au\u00dfer Kraft gesetzt wurden.<\/p>\n<p>Die Rechtfertigung schien der SPD in jedem Fall durch den Hinweis auf die Gef\u00e4hrdung der \u00bbinneren Sicherheit\u00ab durch die terroristischen Aktivit\u00e4ten der RAF gegeben. Mu\u00dfte man schon in der aktuellen Situation diese tiefgreifenden Einschnitte in die b\u00fcrgerliche Rechtsordnung nach dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit auf das sch\u00e4rfste kritisieren, so zeigt sich heute, wo die aktuellen Anl\u00e4sse in ihrer historisch begrenzten Dimension relativiert sind, die einheitliche Tendenz dieser \u00c4nderungen mit aller Sch\u00e4rfe: in jedem Fall ging es um Erm\u00e4chtigungen der Sicherheitsorgane des Staates aufkosten von Schutz-und Freiheitsrechten der B\u00fcrger.<\/p>\n<p>Als einzelfallbezogene Gesetze in das System des kodifizierten Rechts einmal eingef\u00fchrt, gelten die Bestimmungen aber \u00fcber den Fall und die mit ihm gegebene aktuelle Gef\u00e4hrdung hinaus allgemein. Am Beispiel des \u00bbKontaktsperregesetzes\u00ab zeigte sich auch, da\u00df die SPD trotz ernster Kritik aus weiten Kreisen der liberalen \u00d6ffentlichkeit und von zahlreichen Juristen zu einer Revision nicht in der Lage oder Willens war. Das ist ein Hinweis darauf, da\u00df ma\u00dfgebliche Kreise in der SPD den Widerspruch zu einem demokratischen Grundrechtsverst\u00e4ndnis, der in solchen Regelungen rechtlich kodifiziert worden ist, nicht erkennen konnten, weil sie in grunds\u00e4tzlich anderer Weise das Verh\u00e4ltnis von Staat, B\u00fcrgern und zu sch\u00fctzenden Grundrechten begreifen. Die Verteidigung der Grundrechte ist diesem Verst\u00e4ndnis nach prim\u00e4r Aufgabe der Staatsorgane und nicht des politischen Prozesses der B\u00fcrger selbst. Der Staat sch\u00fctzt die Grundrechte f\u00fcr und teilweise auch vor den B\u00fcrgern. Die B\u00fcrger selbst werden entsprechend entm\u00fcndigt, ihnen werden die Grundrechte allenfalls gew\u00e4hrt, sofern sich das mit den staatlichen Politikzielen vereinbaren l\u00e4\u00dft. Diese Gew\u00e4hrleistung steht stets unter dem Vorbehalt des \u00bbFunktionierens\u00ab staatlicher Politik und der Aufrechterhaltung einer staatlich definierten \u00bbinneren Sicherheit\u00ab und Ordnung.<\/p>\n<p>Dementsprechend passen rechtspolitische \u00c4nderungen und der beispiellose Ausbau der Staatsschutzorgane in der sozialliberalen \u00c4ra auch fugenlos zusammen. Nicht im Widerspruch zu, sondern als konsequente Verwirklichung sozialdemokratischer Verfassungspolitik vollzieht sich der Ausbau des Bundeskriminalamtes sowie die Ausweitung der Aufgabenstellung der Bundes- und Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz. Verfassungsschutz und Verfassungsentwicklung sind nicht als B\u00fcrger- , sondern als Staatsaufgabe begriffen. Sie m\u00fcssen also im Zwielicht geheimdienstlicher Praktiken von staatlichen Funktionstr\u00e4gern und nicht von freien B\u00fcrgern in der politischen Auseinandersetzung der verschiedenen Auffassungen betrieben werden. Der gesamte politische Willensbildungsproze\u00df, aus dem der Verfassungskonsens in einer funktionierenden Demokratie sich als Resultat ergeben m\u00fc\u00dfte, wird aus dieser staatsorientierten Perspektive als latente Gef\u00e4hrdung der einmal definierten Verfassungswirklichkeit begriffen. Er mu\u00df folglich beobachtet, kontrolliert und gegebenenfalls beschr\u00e4nkt werden. Richtet sich das Augenmerk der \u00bbOrgane\u00ab dabei naturgem\u00e4\u00df auf die Randzonen des politischen Spektrums, so bleibt deren Definition doch der der \u00f6ffentlichen Diskussion entzogenen innerbeh\u00f6rdlichen Dezision \u00fcberlassen. Deshalb reichen \u00dcberwachung und Kontrolle auch weit in den Bereich von anerkannten Institutionen, wie \u00bbAmnesty International\u00ab oder sogar in Veranstaltungen der SPD und der Gewerkschaften hinein. Im Sinne der personellen Tratitionen ist dabei die Ein\u00e4ugigkeit, der stete Blick nach links nicht weiter \u00fcberraschend. Er ist auch inhaltlich konsequent, wenn Verfassungsschutz wie gezeigt tendentiell zum Staatsschutz sich wandelt, weil rechter Radikalismus, zumeist verbunden mit einem autorit\u00e4ren Staatsbegriff und antidemokratischen Perspektiven, als \u00bbFeind\u00ab einer selbst an Staatsschutz und nicht an Demokratie zuerst ausgerichteten Polizei- und Verfassungsschutzpraxis kaum zu erkennen ist. Rechts definiert erst die Orientierung an Gewalt die Verfassungsfeindlichkeit und beschreibt die staatliche Interventionsgrenze, w\u00e4hrend links schon die inhaltlichen Kritiken an Verstaatlichung und Grundrechtsgef\u00e4hrdung als Gefahr erscheinen m\u00fcssen.<\/p>\n<h5><span id=\"sozialliberales-ergebnis-mehr-staat-statt-mehr-buergerrecht\">Sozial&shy;li&shy;be&shy;rales Ergebnis: Mehr Staat statt mehr B&uuml;rgerrecht<\/span><\/h5>\n<p>Diese Entwicklungen haben in ihrer Gesamtheit dazu gef\u00fchrt, da\u00df sich die Verh\u00e4ltnisse zwischen Staat, Verfassung und B\u00fcrgern grunds\u00e4tzlich verschoben haben. Die Verfassung wird aus einem Instrument der B\u00fcrger gegen\u00fcber Staatseingriffen und Einschr\u00e4nkungen seiner Grundrechte, aus einer Garantie seiner politisch-demokratischen Entfaltungsm\u00f6glichkeit, aus dem konsensualen Ausdruck seiner kollektiv wahrgenommenen und ausge\u00fcbten Volkssouver\u00e4nit\u00e4t zu einem Mechanismus staatlicher Herrschaft, mit dem die jeweiligen Inhaber staatlicher Macht die B\u00fcrger auf die gegebenen Verh\u00e4ltnisse und den von ihnen machtm\u00e4\u00dfig definierten Status quo verpflichten. Die in der Verfassung garantierten Grundrechte bekommen damit einen Verpflichtungscharakter, auf den sich der Staat gegen\u00fcber \u00bbseinen\u00ab B\u00fcrgern beruft, um sie zu grunds\u00e4tzlicher Loyalit\u00e4t und Unterst\u00fctzung zu zwingen.<\/p>\n<p>Aus der Festlegung seiner grundrechtlichen Freiheiten werden f\u00fcr den B\u00fcrger tiefgreifende Verpflichtungen gegen\u00fcber Staat und Gesellschaft, aus der freiheitlichen Verfassung einer zivilen Gesellschaft ein Organisationsstatut des durchstaatlichten Systems. Tendenziell wird eine Opposition gegen die aktuelle Aus\u00fcbung der Staatsgewalt unter Berufung auf die Verfassung damit zu einem Widerspruch in den Augen der B\u00fcrger, zur verfassungsfeindlichen Aktivit\u00e4t aus der Sicht des Staates. Die Verfassung, ein Organisationsstatut des je aktuellen Zustandes politischer Herrschaft, wird zum Ausgrenzungsinstrument gegen Oppositionelle. Gesellschaftliche Konflikte, zu deren friedlicher Regelung die Verfassung vorab neutral von beiden Seiten eines Konfliktes anerkannt sein m\u00fc\u00dfte, werden in dem Konflikt zwischen Staatsorganen und opponierenden B\u00fcrgern unmittelbar zu Machtauseinandersetzungen. Die Friedensfunktion der Verfassung denaturiert, die Berufung auf die Verfassung wird auf Staatsseite zu einem Konfliktmittel neben anderen, dessen Funktion zur Aufrechterhaltung der \u00bbinneren Sicherheit\u00ab der bestehenden Ordnung an die Seite von Polizei und Verwaltung tritt. Taktische Opportunit\u00e4t entscheidet allein \u00fcber den jeweiligen Einsatz des Mittels. Die Instrumentalisierung der Verfassung zum staatlichen Konfliktmechanismus gegen\u00fcber opponierenden B\u00fcrgern ber\u00fchrt auch die Frage der Gewaltenteilung, durch die nach der urspr\u00fcnglichen Sicht demokratisch-republikanischer Tradition die Freiheit des B\u00fcrgers gegen\u00fcber monopolitisierter Macht gesch\u00fctzt werden sollte.<\/p>\n<p>Einzelf\u00e4lle, in denen Gerichte der herrschenden Macht in die Parade fahren, k\u00f6nnen nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, da\u00df insbesondere auch das Bundesverfassungsgericht mit seiner an \u00bbFunktionsf\u00e4higkeit\u00ab des Status quo orientierten Rechtssprechung weniger ein Instrument der Kontrolle der Einhaltung von Grundrechten, als vielmehr Teil des die Grundrechte zu politischen Imperativen gegen den B\u00fcrger umformulierenden gesamtstaatlichen Apparates geworden ist. In brenzligen F\u00e4llen, wie jetzt j\u00fcngst im Falle der Volksz\u00e4hlung, besteht die Funktion der Verfassungsgerichtssprechung darin, die mit einem etatistischen Verst\u00e4ndnis der Grundwerte vereinbare Verfahrensbestimmung zu entwerfen, mit der die inkriminierte Volksz\u00e4hlung dann doch \u00bbverfassungsgem\u00e4\u00df\u00ab durchgef\u00fchrt werden kann. Ist die Prozedur einmal abgeschlossen, wird auch sichtbar werden, wie die Gerichtsbarkeit an der Ausgrenzung von Opposition teilnimmt: wer nach dem Karlsruher Spruch an seiner Opposition festh\u00e4lt, kann sich nach Logik der herrschenden Meinung auf die Verfassung und seine dort festgelegten Grundrechte nicht mehr berufen. Sein Widerstand wird verfassungswidrig und mu\u00df mit den entsprechenden Sanktionen rechnen. Faktisch wird der opponierende B\u00fcrger also seiner Berufungsm\u00f6glichkeit auf die Grundwerte enteignet, w\u00e4hrend diese mit h\u00f6chstrichterlicher Legitimation zur Verfahrens- und Durchf\u00fchrungsordnung staatlich-administrativen Handelns verkommen.<\/p>\n<p>Die zur\u00fcckliegenden Jahre der sozialliberalen Koalition sind in diesem Sinne in der Entwicklung der Bundesrepublik keineswegs unter die programmatische Formel von \u00bbMehr Demokratie wagen\u00ab zu stellen. Vielmehr hat die staatszentrierte Politikkonzeption der SPD die Kluft zwischen grund- und menschenrechtsorientiertem gesellschaftlichen Handeln der B\u00fcrger und dem etablierten politischen System vertieft. Tendenziell zerf\u00e4llt die Verfassungswirklichkeit im Hinblick auf die Grundrechte zunehmend in zwei Komponenten, wird doppelb\u00f6dig. Dem spontanen, an Grundwerten orientierten Rechtsgef\u00fchl vieler B\u00fcrger steht das offizielle Grundrechts- und Verfassungsverst\u00e4ndnis der Staatsorgane gegen\u00fcber, mit dem sie noch jede Ma\u00dfnahme gegen Widerstand sozialer Bewegungen oder einzelner durchzusetzen und zu rechtfertigen wu\u00dften.<\/p>\n<p>Eine an der Verwirklichung von Demokratie als gesamtgesellschaftlichem Wert- und Organisationsprinzip orientierte Politik mu\u00df \u00fcber diese Spaltung besorgt sein und gegen die Reduzierung von Demokratie auf den staatlichen Sektor, auf die von ihm garantierten Verfahren und gesetzten Regeln opponieren. Die Aneignung der Grundrechte als B\u00fcrgerrechte, als Rechte der Mitglieder einer Gesellschaft, die sie in gesellschaftlicher Praxis pflegen und entfalten, bekommt in solcher Situation unweigerlich einen antistaatlichen, antiinstitutionellen Charakter von Widerstand. Die SPD, in der Zeit ihreri Regierung stets gewi\u00df, da\u00df Demokratie und Grundrechte auch in ihrer verstaatlichten Version bei ihr bestens aufgehoben und garantiert w\u00e4ren, kann nun in der Opposition dar\u00fcber nachdenken, wieweit diese Perspektive prinzepiell richtig oder falsch war &#151; und nicht nur, weil es nun andere sind, die \u00fcber den Regierungsapparat verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Hoffentlich ist sie noch lernf\u00e4hig.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[157],"publikationen":[1287],"class_list":["post-12528","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-michael-th-greven","publikationen-62-63"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Sozialdemokratie und B\u00fcrgerrechte zwischen 1966 und 1982 - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Sozialdemokratie und B\u00fcrgerrechte zwischen 1966 und 1982 - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 62-63 (Heft 2-3\/1983), S. 35-42 Geht man in die Geschichte zur\u00fcck, so ergibt sich ein Paradox. Die sozialdemokratische Arbeiterbewegung k\u00e4mpft, etwa zu Zeiten des Kaiserreichs, f\u00fcr die volle Verwirklichung der B\u00fcrgerrechte, ihre umfassende Geltung f\u00fcr jedermann und jede Frau, und begreift diesen Kampf zugleich als einen Kampf gegen die b\u00fcrgerliche Gesellschaft, gegen [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"17\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/62-63\\\/publikation\\\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/62-63\\\/publikation\\\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\\\/\",\"name\":\"Sozialdemokratie und B\u00fcrgerrechte zwischen 1966 und 1982 - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"1983-06-01T19:00:00+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/62-63\\\/publikation\\\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/62-63\\\/publikation\\\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/62-63\\\/publikation\\\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge 62-63\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/62-63\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Sozialdemokratie und B\u00fcrgerrechte zwischen 1966 und 1982\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Sozialdemokratie und B\u00fcrgerrechte zwischen 1966 und 1982 - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Sozialdemokratie und B\u00fcrgerrechte zwischen 1966 und 1982 - Humanistische Union","og_description":"aus: vorg\u00e4nge Nr. 62-63 (Heft 2-3\/1983), S. 35-42 Geht man in die Geschichte zur\u00fcck, so ergibt sich ein Paradox. Die sozialdemokratische Arbeiterbewegung k\u00e4mpft, etwa zu Zeiten des Kaiserreichs, f\u00fcr die volle Verwirklichung der B\u00fcrgerrechte, ihre umfassende Geltung f\u00fcr jedermann und jede Frau, und begreift diesen Kampf zugleich als einen Kampf gegen die b\u00fcrgerliche Gesellschaft, gegen [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"17\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\/","name":"Sozialdemokratie und B\u00fcrgerrechte zwischen 1966 und 1982 - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"1983-06-01T19:00:00+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge 62-63","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Sozialdemokratie und B\u00fcrgerrechte zwischen 1966 und 1982"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/12528","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=12528"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=12528"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=12528"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=12528"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=12528"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}