{"id":12537,"date":"1985-11-30T08:00:00","date_gmt":"1985-11-30T07:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/unwirkliche-demokratie\/"},"modified":"1985-11-30T12:00:00","modified_gmt":"1985-11-30T11:00:00","slug":"unwirkliche-demokratie","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/78-vorgaenge\/publikation\/unwirkliche-demokratie\/","title":{"rendered":"Unwirkliche Demokratie. Wem n\u00fctzen Akten- und Archivschutz?"},"content":{"rendered":"<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr.78 (Heft 6\/1985), S.61-68<\/p>\n<p>Am 2. M\u00e4rz 1977 urteilte das Bundesverfassungsgericht: \u00bbEine verantwortliche Teilhabe der B\u00fcrger an der politischen Willensbildung setzt voraus, da\u00df der einzelne von den zu entscheidenden Sachfragen, von den durch die verfa\u00dften Staatsorgane getroffenen Entscheidungen, Ma\u00dfnahmen und L\u00f6sungsvorschl\u00e4gen gen\u00fcgend wei\u00df, um sie beurteilen, billigen oder verwerfen zu k\u00f6nnen.\u00ab Die Tatsache, da\u00df das Bundesverfassungsgericht im 29. Jahr der Republik sich gen\u00f6tigt sah, demokratische Selbstverst\u00e4ndlichkeiten aufzu-schreiben, verweist auf gravierende historische und pr\u00e4sente M\u00e4ngel von Demokratieverst\u00e4ndnis und -verwirklichung.<\/p>\n<p>Eines der folgenschwersten Beispiele f\u00fcr unabgegoltene Anspr\u00fcche des Grundgesetzes ist die Negierung des demokratischen Kernprinzips \u00bb\u00d6ffentlichkeit\u00ab, sowohl in Bezug auf vergangenes (Archive) wie auf gegenw\u00e4rtiges Regierungshandeln (Akten). Durch-schaubarkeit des Schaltens und Waltens vom Volk bestellter Regierungen und bestellter Regierer ist aber konstituierende Bedingung der M\u00f6glichkeit von Demokratie, ist Voraussetzung f\u00fcr das Mitbestimmen und Kontrollieren durch die Regierten.<\/p>\n<p>Die Buchstaben der geschriebenen Verfassung sind in dieser Hinsicht 1985 dieselben wie 1949: \u00bbJeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu \u00e4u\u00dfern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.\u00ab (Artikel 5, Absatz 1, Satz 1, des Grundgesetzes)<\/p>\n<p>Stets willkommen war den emsigen Betreibern einer dem hoch geh\u00e4ngten Anspruch zu-widerlaufenden Praxis der augenzwinkernde Hinweis des n\u00e4chsten Absatzes: \u00bbDiese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der pers\u00f6nlichen Ehre.\u00ab (Artikel 5, Absatz 2) Mit diesen Schranken haben \u00bbwehrhafte\u00ab Demokraten \u00bbunsere\u00ab Demokratie so beschr\u00e4nkt, wie sie heute ist.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"tatenschutz-statt-datenschutz\">Tatenschutz statt Datenschutz<\/span><\/h5>\n<p>Von der ersten republikanischen Stunde an wurde vordemokratischer Altbestand der aus dem dynastischen Obrigkeitsstaat Kaiser Wilhelms stammenden \u00bballgemeinen Gesetze\u00ab unabl\u00e4ssig \u00bbdemokratisch\u00ab angereichert. Die zwanzigj\u00e4hrige christ-demokratische Autokratie Adenauers konnte sich dabei auf beflissene Mitwirkung der Rechtswahrer und beamteter Staatsdiener verlassen, die unter allen m\u00f6glichen Regimen den Beweis freiheitsfeindlicher Willf\u00e4hrigkeit erbracht hatten. Umso besch\u00e4mender, da\u00df die in den republikanischen Gr\u00fcnderjahren ungerechtfertigt als \u00bbStaatsfeinde\u00ab zu Ehren gekommenen oppositionellen Parteien und Medien sich durch Kapitulation vor der gewachsenen schwarz-braunen Kontinuit\u00e4t glaubten rehabilitieren zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die Anf\u00e4nge des praktischen Umgangs mit der Verfassung, also ihrer Umgehung, waren gepr\u00e4gt vom Kalten Krieg und seines spezifischen bundesdeutschen McCarthyismus: Wer sich die Freiheit nahm zu meinen, \u00bbFriede\u00ab sei identisch mit \u00bbfriedlicher Koexistenz\u00ab, mu\u00dfte nicht nur damit rechnen, wegen \u00bbkommunistischer Verseuchung\u00ab moralisch und politisch diffamiert, sondern &#8211; trotz des in der Verfassung gepriesenen Friedens-Ideals (Pr\u00e4ambel, Artikel 26) nach den \u00bbVorschriften der allgemeinen Gesetze\u00ab wegen Landes- und Hochverrats strafrechtlich verfolgt zu werden. Wer sich aus \u00bballgemein zug\u00e4nglichen Quellen\u00ab (z.B. Fachzeitschriften) umfassend unterrichtete und daraus ein erkenntnis-reiches Bild vom bundesdeutschen \u00bbWehrbeitrag\u00ab gewann, geriet als \u00bbLandesverr\u00e4ter\u00ab in die feingesponnenen Netze des Staatsanwalts (\u00bbMosaiktheorie\u00ab). In einem \u00bbAbgrund von Landesverrat\u00ab (Adenauer) versanken demokratische Informations- und Meinungsfreiheit.<\/p>\n<p>Wer gar geglaubt hatte, ein Grundrecht auf Information gegen\u00fcber Regierung und Verwaltung zu haben, mu\u00dfte sich belehren lassen, da\u00df die Gesch\u00e4fte der Staatsf\u00fchrung ihn nichts angehen. Nach \u00bballgemeiner\u00ab Ansicht sind Beh\u00f6rdenvorg\u00e4nge n\u00e4mlich keine \u00bballgemein zug\u00e4nglichen Quellen\u00ab im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes (Ingo von M\u00fcnch, Grundgesetz-Kommentar, 1981). Weil in der Bundesrepublik grunds\u00e4tzlich das Geheimhaltungsprinzip gilt, gibt es keinen \u00bbvoraussetzungslosen\u00ab Anspruch der B\u00fcrger auf Information \u00fcber konkretes Regierungshandeln.<\/p>\n<p>Wer sich dennoch auf die Suche nach \u00bballgemein zug\u00e4nglichen Quellen\u00ab \u00fcber Tun und Lassen seiner F\u00fchrung macht, bleibt im Stacheldrahtverhau von weit \u00fcber 100 Gesetzen zur Regelung staatlicher Geheimhaltung h\u00e4ngen. Die Neugier abschreckenden \u00bbVor-schriften der allgemeinen Gesetze\u00ab betreffen alle Lebensbereiche, vom Beamten- und Disziplinarrecht \u00fcber die Vorschriften der Abgabeordnung bis zur \u00bbpolizeilichen Generalklausel\u00ab, denn \u00bbvon jedem B\u00fcrger, der sich auf sein Grundrecht beruft, wird mindestens polizeigem\u00e4\u00dfes Verhalten erwartet\u00ab (Schmidt-Bleibtreu, Klein, Kommentar zum Grundgesetz, 1977, S. 183).<\/p>\n<p>Wo Gesetze (noch) nicht ausreichen, das Dokumentations-, Informations- und Herrschaftsmonopol von Regierung und Verwaltung gegen zudringliches Volk abzuschirmen, f\u00fcllen in eigener Zust\u00e4ndigkeit erlassene Verordnungen die L\u00fccke. Vorz\u00fcglich bew\u00e4hrt zur kontinuierlichen undemokratischen Gestaltung und Steuerung gesellschaftlicher Wirklichkeit haben sich Generalklauseln wie \u00bbGef\u00e4hrdung von Sicherheit und Ordnung\u00ab und \u00bbGef\u00e4hrdung des Wohls und des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland\u00ab.<\/p>\n<p>Und was Naive unter den W\u00e4hlern \u00bbdrau\u00dfen im Lande\u00ab nicht wahrhaben wollen, die Gew\u00e4hlten wissen es: Auch das Verfassungsorgan Parlament ist vom Geheimwissen im<br \/>Planen und Handeln der regierenden Herrschaften ausgeschlossen, von Einflu\u00dfnahme oder Mitwirkung ganz zu schweigen: Das Parlament ist zum Notariat der Exekutive verkommen, vor fahrl\u00e4ssigem Vertrauen in seine (Gesetzgebungs- und ) Kontrollfunktion ist abzuraten.<\/p>\n<p>So beschlie\u00dft d\u00e4s \u00bbSicherheitskabinett\u00ab der Bundesregierung (die Ministerien der Verteidigung, des Ausw\u00e4rtigen, der Wirtschaft und Finanzen, des Innern) unter strikter Geheimhaltung vor Parlament und \u00d6ffentlichkeit \u00fcber R\u00fcstungsproduktion, R\u00fcstungsexport, \u00bbVerteidungungs\u00ablasten und Bed\u00fcrfnisfragen. Kenntnis \u00bbsonstiger\u00ab Kabinettsbeschl\u00fcsse hatte der durchschnittliche Volksvertreter bis vor wenigen Wochen den Medien zu entnehmen, um sp\u00e4ter &#8211; wenn nichts mehr zu \u00e4ndern ist &#8211; dar\u00fcber reden zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Was im Interesse der \u00bbSicherheit der Bundesrepublik\u00ab vor Parlament wie \u00d6ffentlichkeit als \u00bbgeheimhaltungsbed\u00fcrftig\u00ab zu gelten hat, entscheidet die Exekutive in eigener Zust\u00e4ndigkeit.<\/p>\n<p>Spezialwissen treten die ministeriellen Hierarchen nur soviel ab, wie es ihr faktisches Informations- und Dokumentationsmonopol durch parlamentarische St\u00f6renfriede unangetastet l\u00e4\u00dft. Das Gesetz erlaubt es diesen zwar, die Regierung mit gro\u00dfen, kleinen und m\u00fcndlichen Fragen zu behelligen, ein Recht auf (wahre) Antworten gew\u00e4hrt es nicht &#8211; und zu l\u00fcgen ist der Regierung nicht verboten. So droht das besondere Treueverh\u00e4ltnis der Beamten zum Staat zu einem besonderen Untreueverh\u00e4ltnis zur Demokratie zu werden.<\/p>\n<p>Die unz\u00e4hligen Verordnungen und Erlasse zur intensiven Steuerung von Verfassungswirklichkeit werden ohnehin am Parlament vorbei \u00bberarbeitet\u00ab. Und sind Pannen der Regierungst\u00e4tigkeit zuf\u00e4llig bekannt (und meist irreparabel) geworden, darf der Bundestag in Untersuchungsaussch\u00fcssen nachtr\u00e4glich \u00bb\u00fcberpr\u00fcfen\u00ab. Weil Beweiserhebungen aber an die Regeln der Proze\u00dfordnung gebunden sind (Artikel 44, Absatz 2, Satz 1 GG), blockiert die Regierung die Herausgabe von Akten und die Vernehmung von Beamten in unsch\u00f6ner Regelm\u00e4\u00dfigkeit, ist schon die Suche nach Schuldigen vergeblich. Kein Wunder, da\u00df Untersuchungsaussch\u00fcsse ausgehen wie das Hornberger Schie\u00dfen. W\u00e4hrend B\u00fcrger und b\u00fcrgerbeauftragte \u00bbKontrolleure\u00ab so gut wie nichts \u00fcber Hintergr\u00fcnde und Absichten begangener oder geplanter Taten und Untaten ihrer Staatsf\u00fchrung erfahren d\u00fcrfen, wei\u00df diese so gut wie alles \u00fcber dessen Tun und Lassen, hat der Gro\u00dfe Bruder seine Speicher gef\u00fcllt, denn \u00bbdie W\u00fcrde des Menschen ist eintastbar\u00ab (D. Kittner) und Menschen sind F\u00fchrern lebensl\u00e4nglich ein Sicherheitsrisiko.<\/p>\n<p>Im Namen einer abstrakten \u00bbFreiheit\u00ab haben \u00bbdemokratische\u00ab Dunkelm\u00e4nner mit Notstands- und \u00bbAntiterror\u00abgesetzen, mit Polizeivorschriften und Berufsverboten, die kleinen Freiheiten geknebelt, die Demokratie aus Angst vor ihrem Tod in den Selbstmord getrieben und den permanenten Belagerungszustand in einem \u00dcberwachungsstaat hergestellt. Da\u00df die Wehrkraft seiner Besatzung nicht von widerspenstigen Elementen zersetzt werde, besorgt die Kumpanei (Codewort \u00bbAmtshilfe\u00ab) beflissener Agenten von Beh\u00f6rden, Polizei, Bundesgrenzschutz und geheimen Diensten.<\/p>\n<p>Lauschend, sp\u00e4hend und filmend h\u00fctet der Verfassungsschutz (mit gesetzlicher Grund-lage) die Verfassung vor Inanspruchnahme durch die Gesch\u00fctzten, indes der Bundesnachrichtendienst (ohne gesetzliche Grundlage), flankiert vom Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (ohne gesetzliche Grundlage, mit Verleumdungen: Kiesling), die Post liest und Telefongespr\u00e4che abh\u00f6rt &#8211; vonwegen eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs aus dem \u00bbReich des B\u00f6sen\u00ab (G-10-Gesetz, \u00a7 3). Da\u00df den amerikanischen Erbfreunden in CIA und NATO Namen, Daten und Fakten bundesdeutscher \u00bbLinker\u00ab f\u00fcr deren \u00bbZersetzer-Kartei\u00ab frei Haus geliefert werden (Auskunft des Hamburger Senats), versteht sich von selbst.<\/p>\n<p>Die in Datenbanken gespeicherten, zusammengef\u00fchrten und ausgewerteten. Informationen \u00fcber die in der Freiheitsburg einsitzender B\u00fcrger &#8211; von Abrechnungsunterlagen der Elektrizit\u00e4tswerke \u00fcber die EDV-Unterlagen der Krankenkassen bis zu den Daten der Polizei-Computer &#8211; liefern ein gestochen scharfes R\u00f6ntgenbild jedes einzelnen.<\/p>\n<p>Selbst im sogenannten Bundesdatenschutzgesetz von 1977 ( 3) wird die \u00bbAuskunftspflicht\u00ab der B\u00fcrokraten durch nicht weniger als zehn Generalklauseln (\u00bbwenn Sicherheit und Ordnung gef\u00e4hrdet sind\u00ab) tats\u00e4chlich au\u00dfer Kraft gesetzt: demokratie-simulierender Datenschutz als demokratiest\u00fctzender Tatenschutz. Das im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volksz\u00e4hlungsgesetz postulierte individuelle \u00bbSelbstbestimmungsrecht auf eigene Daten\u00ab (Dezember 1983) \u00e4ndert daran nichts, best\u00e4tigt nur die Systematik: Ein gepanzerter Staat reglementiert seine gl\u00e4sernen Untertanen.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"konsequente-kontinuitaet\">Konsequente Kontinuit&auml;t<\/span><\/h5>\n<p>Wozu B\u00fcrokraten und Politiker f\u00e4hig sind, beweist der j\u00fcngste Anschlag gegen \u00bballge-mein zug\u00e4ngliche Quellen\u00ab aus dem f\u00fcr bundesdeutsche Innereien zust\u00e4ndigen Hause Zimmermanns auf dem nicht mehr ungew\u00f6hnlichen Weg der Gesetzgebung. Vordemokratische Traditionen unter Einmischung anderer Mittel konsequent fortsetzend, haben die Verfassungsabschirmdienstler ein regierungsmonopolgef\u00e4hrdendes Informations-Leck aufgesp\u00fcrt und mit gewohnter Effizienz sogleich abgedichtet.<\/p>\n<p>Das Ding hei\u00dft \u00bbEntwurf eines Gesetzes \u00fcber die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes\u00ab (Bundesarchivgesetz &#8211; BA.rchG) und liegt seit M\u00e4rz 1985 dem Parlament zur notariellen Beglaubigung vor. In Wirklichkeit ist gemeint die \u00bbSicherung von Archivgut vor der Nutzung durch allzu Wissensdurstige\u00ab, getreu der bew\u00e4hrten Syste-matik des Systems, gro\u00dfspurige Verhei\u00dfungen durch hinterlistige Finten vor Verwirklichung zu bewahren. Oder im Jargon des Entwurfs: Um den \u00bbnat\u00fcrlichen Zielkonflikt zwischen Grundrechten der Informations- und Wissenschaftsfreiheit einerseits und des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes andererseits sachgerecht\u00ab zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>Sache ist, da\u00df es bis dato ein Gesetz \u00fcber das Bundesarchiv, wo aufschlu\u00dfreiche Beh\u00f6rdenakten verschwinden, nicht gibt; wohl aber eine Benutzer-Ordnung (1969), die Neugierige mit Urheber- und Pers\u00f6nlichkeitsschutzrechten, oder weil das \u00bbWohl der Bundesrepublik oder eines ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrdet werden\u00ab k\u00f6nnte, sehr wirksam abschreckt. Denn die \u00fcbliche Praxis folgt der herrschenden Meinung einschl\u00e4gig belasteter Kommentatoren, wonach auch Staatsarchive keine \u00bballgemein zug\u00e4nglichen Quellen\u00ab im Sinn der Verfassung sind. Weder die Freiheit der Staatsb\u00fcrger im allgemeinen (Artikel 5, Absatz 1), noch die Freiheit der Wissenschaft (Absatz 3) im besonderen geben n\u00e4mlich irgendein Recht auf \u00f6ffentlichen Zugang zu Archiven des Bundes und der L\u00e4nder. Das Grundrecht ist eben nur ein \u00bbliberales Grundrecht\u00ab und kein \u00bbsozialstaatliches Teilhaberrecht\u00ab (Maunz\/D\u00fcring, Grundgesetz Kommentar, M\u00fcnchen 1978). Die mittels Benutzungsordnung ge\u00fcbte selektive Willk\u00fcr des (nicht)\u00f6ffentlichen \u00bbZugangs\u00ab zum Bundesarchiv soll mit dem vorliegenden Entwurf bis zur reinen Willk\u00fcr gesetzlich fortgeschrieben werden, um noch das letzte Schlupfloch in liberaleren L\u00e4ndergesetzen zu stopfen.<\/p>\n<p>Das vorgesehene Willk\u00fcrarsenal zur Sicherung vor Nutzung ist beachtlich vielf\u00e4ltig: Au\u00dferhalb einer aus \u00bboffensichtlichen Gr\u00fcnden (Pers\u00f6nlichkeitsrechtsschutz, staatliche Sicherheitsinteressen, Effizienz der Verwaltung)\u00ab notwendigen Sperrfrist von 30 Jahren ist \u00bbdie Benutzung nicht zul\u00e4ssig, soweit Grund zu der Annahme besteht, da\u00df das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, oder ( 5, Absatz 5, Satz 1) schutzw\u00fcrdige Belange Dritter entgegenstehen, oder (Satz 2) der Erhaltungszustand des Archivguts gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, oder (Satz 3) die Geheimhaltungspflicht nach \u00a7 201 Abs. 1 oder 3 des Strafgesetzbuches oder andere Rechtsvorschriften des Bundes \u00fcber Geheimhaltung verletzt w\u00fcrden (Satz 5)\u00ab. Und zu allem \u00dcberflu\u00df wird dr Bundesminister des Inneren \u00bberm\u00e4chtigt\u00ab, eine neue Benutzungs-ordnung zu verordnen ( 6) &#151;\u00bbim Einvernehmen mit dem Bundesminister der Vertei-digung\u00ab (!)&#130; weil das der bisher arkanischen \u00bbPraxis entspricht\u00ab.<\/p>\n<p>Vor allem die geplante \u00bbAnonymisierung\u00ab von Akten (die es weltweit nicht gibt), hat Historiker und Archivare von \u00bbVernichtung dokumentarischen Materials\u00ab sprechen lassen. Der Leiter des Nieders\u00e4chsischen Hauptstaatsarchivs, Dieter Brosius, dazu im Februar 1985: \u00bbEs kommt uns vor wie eine Art Urkundenf\u00e4lschung\u00ab.<\/p>\n<p>Von Urkundenf\u00e4lschung betroffen w\u00e4ren zum Beispiel die 10 000 Akten des Kieler Son-dergerichts der Nazi-Zeit im Schleswig-Holsteinischen Landesarchiv, mit deren Aufarbeitung ohnehin erst vor zwei Jahren begonnen wurde: Sie w\u00fcrden im dunklen Loch der Anonymit\u00e4t verschwinden, sehr zur Erleichterung der noch lebenden NS-Straft\u00e4ter in Richterrobe, die damit endg\u00fcltig \u00bbfreigesprochen\u00ab w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Zimmermanns Coup ist eindeutig: Nach 35 Jahren Republik soll notorischen Nestbeschmutzern kein Stoff mehr geliefert werden \u00fcber Vergangenheit und Vor-Vergangenheit der Gr\u00fcnderjahre, \u00fcber das Wirken so gestandener Ober-Demokraten wie Globke, Vialon, Oberl\u00e4nder, Achenbach, Filbinger, Schr\u00f6der, L\u00fcbke, Kiesinger, Carstens und andere noch unentdeckte Partei- und Zeitgenossen, die sich um die schwarzbraune Kontinuit\u00e4t verdient gemacht haben. Der Schutz der Pers\u00f6nlichkeitsrechte solcher \u00bbPers\u00f6nlichkeiten\u00ab der Zeitgeschichte ist den Restauratoren jede M\u00fche wert, ja der Geheimnisschutz vor der \u00d6ffentlichkeit zur Wahrung des \u00bbRechts der pers\u00f6nlichen Ehre\u00ab scheint ihnen in diesen F\u00e4llen vom Grundgesetz geradezu anbefohlen (Artikel 5, 2).<\/p>\n<p>Da tickt zudem immer noch eine geschichtliche Zeitbombe: Die Amerikaner wollen das Document Center (Berlin) nach f\u00fcnfzehnj\u00e4hrigem Bem\u00fchen endlich loswerden und in bundesdeutschen Gewahrsam \u00fcbergeben. Da\u00df es dort auch mit Sicherheit bleibt, daf\u00fcr hat Zimmermann nun vorgesorgt: Auch ein Beitrag zum 40. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"der-rechts-staat-und-seine-nazis\">Der Rechts-&shy;Staat und seine Nazis<\/span><\/h5>\n<p>Was hinter vergitterten Fenstern in den R\u00e4umen und Kellern eines wei\u00dfget\u00fcnchten, von bewaffneten W\u00e4chtern geh\u00fcteten Hauses im Berliner Feine-Leute-Viertel Zehlendorf seit 1947 in US-Obhut lagert, ist in der Tat immer noch brisant genug, so manchen Volksgenossen dem Tiefschlaf eines pathologisch guten Gewissens zu entrei\u00dfen: Rund 100 Millionen Dokumente \u00fcber die nationalsozialistische Bewegung, darunter 10,7 Mil-lionen Mitgliederkarten der NSDAP, 600000 Personalakten der SS und Waffen-SS, mehr als 100000 Protokolle des Volksgerichtshofes, an die 2,5 Millionen Siedlungsakten von \u00bbheim ins Reich\u00ab geholten Volksdeutschen, 200 000 Akten des Rassen-Amtes sowie Akten des obersten Parteigerichts, Personalakten und Schriftwechsel von K\u00fcnstlern, Schriftstellern und Journalisten, aber auch Ergebenheitsbekundungen noch lebender Prominenter an die Nazi-Machthaber (Achtung! Leni Riefenstahl).<\/p>\n<p>Nur einmal haben die US-Verwahrer einen Aktenordner aus der Hand gegeben, zum Proze\u00df gegen den Judenm\u00f6rder Adolf Eichmann. Ansonsten sorgt eine 1958 in Komplizenschaft zwischen Bundes- und US-Regierung m\u00fcndlich vereinbarte \u00bbBenutzungsregelung\u00ab daf\u00fcr, da\u00df niemand in der finsteren Vergangenheit ehrenwerter Zeitgenossen unbefugt herumschn\u00fcffeln kann, schon gar nicht, wenn er Kommunist ist, wie es einem franz\u00f6sischen Professor bescheinigt wurde. Offensichtlich gibt es einen klammheimlichen Rechtsanspruch f\u00fcr alte Nazi-Kriminelle, die sich nach 1945 erfolgreich, nicht selten in den oberen R\u00e4ngen, resozialisiert haben, unerkannt zu bleiben, zum Schutze ihrer Ehre, die \u00bbTreue\u00ab hie\u00df.<\/p>\n<p>Stolzer Vietnam-Veteran, h\u00e4lt der zum amerikanischen Direktor des Document Center (Berlin) aufgestiegene Daniel Simon sein Ziel unbeirrt im Fadenkreuz: Er sei gewisserma\u00dfen der H\u00fcter von Gl\u00fcck und Ungl\u00fcck unentdeckter Nazis, denn \u00bbeine Menge Leute sind noch sehr lebendig, die Mitglieder der SS oder der Partei waren&#8230; Ich bin sicher, br\u00e4chte man ihre Namen in Verbindung mit ihren Aktivit\u00e4ten, so w\u00fcrden sie und die deutsche Regierung in Schwierigkeiten kommen.\u00ab (BBC\/Panorama, 20.2. 1978) Des-halb sah er sich gen\u00f6tigt, f\u00fcr besonders brisante Akten einen \u00bbGiftschrank\u00ab einzurichten, zu dem der Zugang sogar innerhalb des \u00bbHauses\u00ab auf seine Person beschr\u00e4nkt bleibt.<\/p>\n<p>Von deutschen Hilfskr\u00e4ften in jahrelanger Arbeit auf Mikrofilm kopiert, liegen die Duplikate der Best\u00e4nde des Document Center inzwischen im Natioalarchiv in Washington, ein m\u00f6gliches Schlupfloch f\u00fcr heikle Informationen \u00fcber bundesdeutsche Patent-Demokraten mit schmutziger Weste.<\/p>\n<p>Doch wenn alle Finten und Tinten nichts mehr n\u00fctzen, treten die Kulis der \u00bbDienste\u00ab in Aktion: Als im Januar 1968 ein Dokument des NS-Propagandaministeriums mit den Namen des Bundeskanzlers Kurt Georg Kiesinger (CDU) und des Judenm\u00f6rders Eich-mann dem US-Nationalarchiv entschl\u00fcpft war, beauftragte der Parlamentarische Staatssekret\u00e4r Theodor Freiherr zu Guttenberg (CSU) den Chef des Bundesnachrichtendienstes Reinhard Gehlen (unter Hitler zust\u00e4ndig f\u00fcr \u00bbFremde Heere Ost\u00ab) mit der Operation \u00bbSchadensbegrenzung\u00ab. Der schickte den ber\u00fcchtigten Agenten Dr. Hans Langemann mit einem Brief zu seinem Gesch\u00e4ftsfreund CIA-Direktor Richard Helms nach Washington: \u00bbLieber Mr. Helms! In einer sehr eiligen Angelegenheit sende ich &#8211; auf besonderen Wunsch des Herrn Bundeskanzlers &#8211; Reg.Dir. Dr. Langemann zu Ihnen. Dr. Langemann hat den Auftrag, Sie m\u00fcndlich \u00fcber eine Entwicklung zu unterrichten, die im Bundeskanzleramt gro\u00dfe Besorgnis ausgel\u00f6st hat. Ich w\u00e4re Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Dr. Langemann in dieser Sache beraten und, wenn m\u00f6glich, unterst\u00fctzen k\u00f6nnten&#8230;\u00ab<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich konnte der. Die atlantische Interessen-GmbH lie\u00df die \u00bbGuides to Films of Captured Documents\u00ab aus dem Verkehr ziehen und damit die Herrn Kiesinger Sorgen bereitenden Akten unauffindbar werden. (N\u00e4hreres: Heigl\/Saupe, Operation EVA, Hamburg, 1982, S. 144ff.) So konnte der Chef des Bundekanzleramtes die Frage eines Bundestagsabgeordneten gelassen abwimmeln: \u00bbDer Bundesregierung ist lediglich bekannt, da\u00df Herr Langemann vom damaligen BND-Pr\u00e4sidenten den Auftrag hatte nachzupr\u00fcfen, ob im Nationalarchiv in Washington Dokumente der bezeichneten Art vorhanden waren und es nach den Feststellungen des Dr. Langemann dort kein Dokument gab, das wie in der Zeitschrift KONKRET vom M\u00e4rz 1982 dargestellt wird Unterschriften von Dr. Kiesinger und Eichmann trug.\u00ab (30.9.1982)<\/p>\n<p>Glasklar, warum seit 1967 alle Bundesregierungen &#8211; auch und gerade die SPD-gef\u00fchrte &#8211; mit jeweils wechselnden L\u00fcgen (\u00bbtechnische Schwierigkeiten, hauswirtschaftliche und soziale Fragen, die unl\u00f6sbar waren, Sicherung des Archivs gegen gewaltsame \u00dcbergriffe\u00ab) und trotz zahlreicher parlamentarischer Anfragen den Sprengsatz Document Center partout nicht haben wollen &#8211; und das nun bald seit zwanzig Jahren!<\/p>\n<p>Erst 1984, im zweiten Jahr der Opposition, forderte die Berliner SPD die sofortige Auf-hebung der Vorschriften \u00fcber Ausk\u00fcnfte aus dem Document Center, weil diese \u00bbdem Schutz ehemaliger Nationalsozialisten\u00ab dienten (Volksblatt, Berlin, 15.4. 1984), und mu\u00dfte sich prompt von der regierenden CDU belehren lassen, da\u00df die Praxis seit 1958 gelte und somit auch von den vorher regierenden Sozialdemokraten angewandt worden sei.<\/p>\n<p>Der \u00dcbernahme des Document Center in bundesdeutsche \u00bbObhut\u00ab steht nichts mehr im Weg, sobald Zimmermanns l\u00fcckenstopfendes, anonymisierendes \u00bbBundesarchivgesetz\u00ab das parlamentarische Beglaubigungssiegel hat. Die Schutzgemeinschaft auf Gegen-seitigkeit USA-BRD f\u00fcr prominente Nazis hat ganze Arbeit geleistet. Kompromittierende Akten werden bis \u00fcber das Jahr 2000 in Sicherheitsverwahrung bleiben, damit diese jenen, die sie verdient h\u00e4tten, erspart bleibt.<\/p>\n<p>Denn auch den USA liegt am Pers\u00f6nlichkeitsschutz wichtiger Eingeb\u00fcrgerter aus Hitlers Reich, wie das Department of State dem Mitglied des Repr\u00e4sentantenhauses, Donald M. Fraser, am 17. September 1977 zu verstehen gab: \u00bbThis transfer has been complicated by the needs of both governments to insure that the provisions of their laws regarding public access to government records are satisfied and that adequate safeguards exist to protect persons, including American citizens, whose names may appear in the files from malicious invasion of their right to privacy.\u00ab<\/p>\n<p>Sie werden unter Verschlu\u00df bleiben, weil ein Staat, an dem Schreibtischt\u00e4ter und Justiz-m\u00f6rder &#8211; ob sie KZ-Baupl\u00e4ne entwarfen wie L\u00fcbke oder mit verbrecherischen Thesen zu Doktorw\u00fcrden kamen wie sehr viele &#8211; mit gebaut haben, nicht zulassen kann, da\u00df die kriminelle Vergangenheit einiger seiner Baumeister angeprangert wird. Um des sch\u00f6nen Scheines freiheitlicher Demokratie willen, mu\u00df die Schande im Dunklen der Archive verborgen bleiben.<\/p>\n<p>Wenn es je eine \u00bbGemeinsamkeit der Demokraten\u00ab gegeben hat, dann die der staatstragenden Parteien und ihrer \u00bbgel\u00e4uterten\u00ab Nazis. Wie G\u00f6ring und Goebbels bestimmen wollten, wer \u00bbpolitisch wertvoller\u00ab Jude sei und wer nicht, so haben sie sich vorbehalten, politisch \u00bbn\u00fctzlichen\u00ab (?) Nazis den Schutz der pers\u00f6nlichen Ehre angedeihen zu lassen. Getreu dem Vorbild der Siegermacht USA, die ausgezogen war in einer Anti-Hitler-Koalition \u00bbto make the World safe for democracy\u00ab und noch vor dem Sieg \u00fcber den Faschismus zahlreiche Spezialisten und Agenten Hitlers in Dienst nahm, wenn sie nur Bereitschaft zeigten, den antibolschewistischen Kampf unter dem Sternenbanner weiterzuf\u00fchren: Nazis sind nun mal die zuverl\u00e4ssigsten Antikommunisten.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2505],"publikationen":[1272],"class_list":["post-12537","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-karl-heinz-hansen","publikationen-78-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Unwirkliche Demokratie. 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