{"id":12547,"date":"1983-06-01T21:40:00","date_gmt":"1983-06-01T19:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\/"},"modified":"1983-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1983-06-01T10:00:00","slug":"zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\/","title":{"rendered":"Zwischenbemerkungen zum Volksz\u00e4hlungsboykott"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 62-63 (Heft 2-3\/1983), S. 8-11<\/p>\n<p><i>\u00bbAufgeschoben ist nicht aufgehoben\u00ab (Sprichwort)<\/i><\/p>\n<p><i>\u00bbWo ein Adler nicht fort kann, findet eine Fliege noch zehn Wege.\u00ab (deutsches Sprichwort)<\/i><\/p>\n<p>Die Fernsehkommentare am 13. April 1983, dem Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Vollzug des Volksz\u00e4hlungsgesetzes 1983 im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung \u00fcber die Verfassungsbeschwerden aussetzte, klangen beunruhigend. Staatsr\u00e4son wurde beschworen. \u00dcber die vermeintliche Schlappe des Staates tr\u00f6stete man sich mit der Spekulation auf eine das Gesetz als verfassungskonform best\u00e4tigende Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache und mit der Hoffnung auf die Verge\u00dflichkeit und unkritische Verl\u00e4\u00dflichkeit der B\u00fcrger.<\/p>\n<p>Best\u00e4tige das BVerfG das Gesetz, so werde auch das Volk sich beruhigen und begreifen, da\u00df es nur seinem Wohle dient. Die Pressekommentare der n\u00e4chsten Tage waren differenzierter, doch schlugen sich auch in ihnen noch die Emotionen der Tage vor dem Karlsruher Richterspruch nieder. W\u00e4hrend \u00bbS\u00fcddeutsche Zeitung\u00ab und \u00bbFrankfurter Rundschau\u00ab in abw\u00e4genden Kammentaren [1] die Entscheidung des BVerfG begr\u00fc\u00dften, weil sie weiteren Schaden vom Staat abwendete, sah der Leitartikler der \u00bbFrankfurter Allgemeinen Zeitung [2] darin \u00bbeine Niederlage des Staates\u00ab, ihm beigebracht von einem gemischten Trupp von Gegnern, offenbar eine wenig bedachte \u00c4u\u00dferung des Bundesinnenministers Zimmermann (CSU) aufgreifend, der &#151; allerdings vor dem Beschlu\u00df des BVerfG &#151; Boykott-Aufrufe gegen die Volksz\u00e4hlung als \u00bbAngriffe auf den demokratischen Rechtsstaat\u00ab bezeichnet hatte. [3]<\/p>\n<p>Wenn die Perspektive sich so verzerrt, das aus besorgten B\u00fcrgern flugs Staatsfeinde werden k\u00f6nnen, ist es gut, eine Denkpause einzulegen. Die Parteien der Regierungskoalition im Bundestag h\u00e4tten sie gew\u00e4hren k\u00f6nnen, sie. haben ihre Chance nicht genutzt. Die Verfassungsrichter waren kl\u00fcger. Sie haben es mit ihrer mutigen Entscheidung erm\u00f6glicht, eine Zwischenbilanz zu ziehen:<\/p>\n<p>1. Die Kampagne gegen die Durchf\u00fchrung des Volksz\u00e4hlungsgesetzes 1983 ist keineswegs die erste Massenbewegung, die sich in der Bundesrepublik quer durch alle Schichten der Bev\u00f6lkerung gegen ein Gesetz entwickelte, erkennbar von weit mehr als der H\u00e4lfte des Volkes getragen. Doch ist sie die erste Bewegung dieser Art, die mit dem Beschlu\u00df des BVerfG einen zumindest vorl\u00e4ufigen Erfolg verbuchen kann. Gegen die seit 1959 von den NATO-Staaten (Vorbehalte gab es nur in Frankreich) und BundeskanzIer Adenauer betriebene Wiederbewaffnung der Bundesrepublik gab es erheblichen Widerstand in der Bev\u00f6lkerung, der sich u.a. in Gro\u00dfdemonstrationen, einer illegalen, da verbotenen Volksbefragung (die dennoch immerhin \u00fcber 9 Millionen Nein-Stimmen erbrachte) und zahlreichen Einzelaktionen manifestierte, doch bekanntlich ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Auf erhebliche Ablehnung stie\u00dfen auch die Notstandsgesetze, die 1968 gegen eine beachtliche parlamentarische und au\u00dferparlamentarische Opposition durchgesetzt wurden. \u00c4hnliche, in ihrer Auswirkung m\u00f6glicherweise unser aller Leben bedrohende Ehtscheidungen stehen bevor, so insbesondere die Stationierung neuer weitreichender Raketen mit atomaren Spreng-k\u00f6pfen zur Durchf\u00fchrung des NATO-\u00bbDoppelbeschlusses\u00ab sowie die Auseinandersetzung mit der Frage, ob und wie lange die Bundesregierung unt\u00e4tig bleiben kann gegen die Anlage von Giftgas-Depots, wie sie in Rheinland-Pfalz angelegt wurden [4], um nur diese beiden Beispiele anzuf\u00fchren. Die B\u00fcrger der Bundesrepublik Deutschland sind &#151; wohl in ihrer Mehrheit, wie die beeindruckende Ausbreitung der Friedensbewegung zeigt &#151; nicht mehr bereit, ein Ausma\u00df an eigener Bedrohung hinzunehmen, das in keiner vern\u00fcnftigen Relation mehr zur Verteidigung des Landes steht und sie wer-den sich der konkreten Bedrohung ihres Lebens zunehmend bewu\u00dfter, durch milit\u00e4rische Ma\u00dfnahmen der genannten Art ebenso wie etwa durch Umweltvergiftung.<\/p>\n<p>Diesen Bedrohungen gegen\u00fcber erscheint die Durchf\u00fchrung einer Volksz\u00e4hlung als relativ harmloser Eingriff. Gleichwohl ist es kaum Zufall, da\u00df sich gerade daran Unbehagen, \u00c4ngste und Widerstand entz\u00fcndet haben, und zwar, wie man bemerken konnte, unabh\u00e4ngig von Stand, Herkunft, gesellschaftlicher Schicht, bei Bankern ebenso wie bei Studenten, bei Kaufleuten wie bei Rentnern. Die pers\u00f6nlichen Daten und sei es auch nur die Frage nach dem Weg zur Arbeitsst\u00e4tte &#151; haben Individuationswert. Auch ist die Datenspeicherung heute f\u00fcr jedermann anschaulich, die atomare Vernichtung Europas (trotz Fernsehen) noch nicht in gleichem Ma\u00dfe. Jeder Hausfrau wird t\u00e4glich die Datentechnik vorgef\u00fchrt: wenn die Kasse im Supermarkt die verschl\u00fcsselten Preise automatisch liest und ausdruckt, im Warenhaus die Schecks ausschreibt und wenn sie am Wochenende mittels Codekarte und Geldautomaten von ihrem Konto abheben kann. Nicht die Datenerhebung als solche (obwohl auch sie schon peinlich sein kann, insbesondere in Orten, in denen der Nachbar die Daten sammelt, sondern die jederzeitige Verf\u00fcgbarkeit der Daten und die M\u00f6glichkeit der Deanonymisierung haben die sensibilisierten B\u00fcrger zu Datenverweigerern gemacht. Und darin liegt eine, die wesentliche Entscheidung des BverfG [5] f\u00fcr die B\u00fcrger: Sie haben konkret erfahren, da\u00df sie sich wehren k\u00f6nnen gegen als ungerecht empfundene Eingriffe in das Pers\u00f6nlichkeitsrecht und da\u00df sie beim h\u00f6chsten deutschen Gericht ernstgenommen werden mit diesen \u00c4ngsten.<br \/>Die Entscheidung des BVerfG, die Ausf\u00fchrung des Volksz\u00e4hlungsgesetzes auszusetzen, ist daher geeignet, das Vertrauen der B\u00fcrger in den Staat zu festigen, ein Vertrauen, das zuvor allerdings durch die Entscheidung des Gesetzgebers, an dieser Ausf\u00fchrung der Volksz\u00e4hlung trotz der aufgekommenen Bedenken zum festgesetzen Termin festzuhalten, erheblich ersch\u00fcttert wurde. Das BVerfG hat mit seiner Entscheidung in ganz erheblichem Ma\u00dfe zur St\u00e4rkung der Demokratie und zum Ansehen des Rechtsstaates beigetragen.<\/p>\n<p>2. Abwegig, ja geradezu widersinnig ist das Argument, die Entscheidung des BVerfG bedeute eine \u00bbNiederlage des Staates\u00ab. Man hat diese Klage nicht geh\u00f6rt, als das BVerfG andere Gesetze beanstandete und definitiv f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rte, so die Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch, die Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung, das Staatshaftungsgesetz, das sogar in vollem Umfang kassiert wurde. Die vorl\u00e4ufige Suspendierung eines Gesetzes, um die zur eingehenden Pr\u00fcfung der erhobenen und &#151; wie das Gericht festgestellt hat &#151; nicht offensichtlich unbegr\u00fcndeten R\u00fcgen von Grundrechtsverletzungen erforderliche Zeit zu schaffen, kann niemals eine \u00bbNiederlage des Staates\u00ab begr\u00fcnden. Sie dient im Gegenteil der effektiven Durchsetzung der Grundrechtsgarantien der Verfassung und damit dem Ansehen des Staates als Rechtsstaat. Und auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerden erfolgreich sein sollten, erleidet der Staat keine \u00bbNiederlage\u00ab.<\/p>\n<p>Niemand wird dem Gesetzgeber vorwerfen, er habe, als er das Volksz\u00e4hlungsgesetz 1983 einstimmig beschlo\u00df, vors\u00e4tzlich die Verfassung verletzen wollen. Ernst Benda, Pr\u00e4sident der BVerfG, stellt in einem soeben erschienenen Handbuch des Verfassungsrechts [6] v\u00f6llig zu recht klar: \u00bbDer Gesetzgeber mag bei der Beurteilung der Verfassungsrechtslage irren und dann durch das Bundesverfassungsgericht korrigiert werden. Hieraus mangelnde Verfassungstreue des vor dem Gericht Unterlegenen herzuleiten, ist&#8230; nicht gerechtfertigt, jedenfalls wenn die Pr\u00fcfung der verfassungsrechtlichen Frage, die der Entscheidung voraus ging, mit hinreichender Sorgfalt vorgenommen worden ist\u00ab [7]. Hinreichende Sorgfalt kann dem Gesetzgeber im vorliegenden Fall zwar nicht attestiert werden, doch hat er offensichtlich w\u00e4hrend der Beratung des Gesetzes die verfassungsrechtliche Problematik nicht erkannt. Zur Entschuldigung mag ihm immerhin dienen, da\u00df auch Verfassungsrechtler offenbar erst sehr sp\u00e4t und lange nach Verk\u00fcndung des Gesetzes dessen verfassungsrechtliche Brisanz erkannt haben, die zu einem nicht unerheblichen Teil mit au\u00dferrechtlichen Bedingungen zusammenh\u00e4ngt, n\u00e4mlich dem Fortschritt der Datentechnik in den letzten Jahren.<\/p>\n<p>Repr\u00e4sentanten des Staates allerdings, die einen Autorit\u00e4tsverlust bef\u00fcrchten, wenn ihnen angesonnen wird, einmal getroffene Entscheidungen aufgrund besserer Einsicht zu\u00a0 revidieren, ja \u00fcberhaupt in Erw\u00e4gung zu ziehen, sie seien besserer Einsicht f\u00e4hig, offenbaren einen vorkritischen Autorit\u00e4tsbegriff [8]. Er ist jedenfalls nicht der des Grundgesetzes, der nicht nur formell der demokratischen Legimitation bedarf. Im demokratischen Staat mu\u00df es m\u00f6glich sein, getroffene Entscheidungen auch stets wieder in Frage zu stellen. Das Argument von Bundesinnenminister Zimmermann [9], er habe das noch aus der Zeit der sozialliberalen Koalition stammende Volksz\u00e4hlungsgesetz als Verfassungsminister durchzuf\u00fchren, weil es einstimmig von Bundestag und Bundesrat beschlossen sei, erweist sich so als Scheinargument. Die Bundesregierung h\u00e4tte nat\u00fcrlich &#151; nachdem ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz aufgekommen waren &#151; in einem Initiativantrag zumindest anregen k\u00f6nnen, das Inkrafttreten des Gesetzes ein Jahr hinauszuschieben und so die Autorit\u00e4t des um die \u00c4ngste des B\u00fcrgers besorgten Staates gest\u00e4rkt.<\/p>\n<p>3. Aus der Begr\u00fcndung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts l\u00e4\u00dft sich wohl schlie\u00dfen, da\u00df die Bedenken des Gerichts grunds\u00e4tzlicher Natur sind. Denn das BVerfG hat die Suspendierung des Vollzugs des Gesetzes einstimmig beschlossen. Lediglich die Entscheidung dar\u00fcber, da\u00df auch die Erhebung nicht durchgef\u00fchrt werden d\u00fcrfe, erfolgte nur mit einer Mehrheit von 5 zu 3 Stimmen, w\u00e4hrend die Minderheit meinte, die Erhebung sei zul\u00e4ssig, nicht aber die Verarbeitung der Daten.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung scheint die Entscheidung des BVerfG \u00fcber die Verfassungsbeschwerden abwarten zu wollen, ehe sie das Volksz\u00e4hlungsgesetz \u00e4ndert. Bisher liegt lediglich &#151; soweit bekannt &#151; ein Gesetzentwurf der Fraktion der Gr\u00fcnen vor, der noch vor dem Spruch des BVerfG im Deutschen Bundestag eingebrachl worden war und auf eine Aufhebung des Volksz\u00e4hlungsgesetztes 1983 abzielt [10].<\/p>\n<p>Allerdings besteht die Gefahr, da\u00df Teile des Volksz\u00e4hlungsgesetzes 1983 durch andere gesetzliche Ma\u00dfnahmen ersetzt und so obsolet werden. So kann der \u00bbMelderegister-Abgleich\u00ab ohne Schwierigkeiten abgekoppelt werden. Die Bundesl\u00e4nder k\u00f6nnen dann aufgrund ihrer Meldegesetze eigene Erhebungen anstellen, die im Endergebnis f\u00fcr die Betroffenen ebenso gravierend sind wie der Melderegister-Abgleich \u00fcber die Volksz\u00e4hlung. So kann nach Art. 20 des Bayerischen Meldegesetzes vom 24.3.1983 die Meldebeh\u00f6rde vom Wohnungsgeber oder seinem Beauftragten Auskunft dar\u00fcber verlangen, welche Personen bei ihm wohnen oder gewohnt haben. Es k\u00f6nnte also sein, da\u00df der Freistaat Bayern nun aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage eine Befragung der Hauseigent\u00fcmer durchf\u00fchrt oder zumindest schon einmal vorbereitet f\u00fcr den Fall, da\u00df der Melderegister-Abgleich \u00fcber das Volksz\u00e4hlungsgesetz vom BVerfG beanstandet wird. Allerdings k\u00f6nnten auch insoweit die in den Verfassungsbeschwerden gegen das Volksz\u00e4hlungsgesetz 1983 erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken durchgreifen, so da\u00df wohl auch die Bundesl\u00e4nder die abschlie\u00dfende, Entscheidung des BVerfG abwarten werden.<\/p>\n<h5 align=\"justify\">Verweise<\/h5>\n<p>1 Kerscher in SZ, Reifenrath in FR je vom 14.4.1983.<br \/>2 Friedrich Karl Fromme in FAZ vom 14.4.1983.<br \/>3 Vgl. \u00bbDer Spiegel\u00ab Nr. 13 vom 28.3.1983, S. 45.<br \/>4 Vgl. hierzu: D\u00e4ubler, Stationierung und Grundgesetz, rororo aktuell Nr. 5018.<br \/>5 jetzt abgedruckt in NJW 1983, 1307.<br \/>6 Benda\/Maihofer\/Vogel (I-ISg.) Handbuch des Verfassungsrechts, zahlreiche Mitarbeiter, Verlag Walter de Gruyter, XII, 1448 Seiten, Subskriptionspreis bis 31. Juli 1983 DM 198 danach DM 268. Eine Besprechung des Werks wird in den vorg\u00e4ngen erscheinen.<br \/>7 aa0 S. 1333f.<br \/>8 Vgl. Nietzsche, Menschliches Allzumenschliches I, 441.<br \/>9 wie Fn. 3 S. 34.<br \/>10 BT-Drucks. 10\/15.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[356],"publikationen":[1287],"class_list":["post-12547","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-sieghart-ott","publikationen-62-63"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Zwischenbemerkungen zum Volksz\u00e4hlungsboykott - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Zwischenbemerkungen zum Volksz\u00e4hlungsboykott - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 62-63 (Heft 2-3\/1983), S. 8-11 \u00bbAufgeschoben ist nicht aufgehoben\u00ab (Sprichwort) \u00bbWo ein Adler nicht fort kann, findet eine Fliege noch zehn Wege.\u00ab (deutsches Sprichwort) Die Fernsehkommentare am 13. April 1983, dem Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Vollzug des Volksz\u00e4hlungsgesetzes 1983 im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung \u00fcber die [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"8\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/62-63\\\/publikation\\\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/62-63\\\/publikation\\\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\\\/\",\"name\":\"Zwischenbemerkungen zum Volksz\u00e4hlungsboykott - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"1983-06-01T19:40:00+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/62-63\\\/publikation\\\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/62-63\\\/publikation\\\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/62-63\\\/publikation\\\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge 62-63\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/62-63\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Zwischenbemerkungen zum Volksz\u00e4hlungsboykott\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Zwischenbemerkungen zum Volksz\u00e4hlungsboykott - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Zwischenbemerkungen zum Volksz\u00e4hlungsboykott - Humanistische Union","og_description":"aus: vorg\u00e4nge Nr. 62-63 (Heft 2-3\/1983), S. 8-11 \u00bbAufgeschoben ist nicht aufgehoben\u00ab (Sprichwort) \u00bbWo ein Adler nicht fort kann, findet eine Fliege noch zehn Wege.\u00ab (deutsches Sprichwort) Die Fernsehkommentare am 13. April 1983, dem Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Vollzug des Volksz\u00e4hlungsgesetzes 1983 im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung \u00fcber die [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"8\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\/","name":"Zwischenbemerkungen zum Volksz\u00e4hlungsboykott - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"1983-06-01T19:40:00+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/zwischenbemerkungen-zum-volkszaehlungsboykott\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge 62-63","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Zwischenbemerkungen zum Volksz\u00e4hlungsboykott"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/12547","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=12547"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=12547"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=12547"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=12547"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=12547"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}