{"id":12565,"date":"1983-06-01T19:40:00","date_gmt":"1983-06-01T17:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/werden-berufsverbote-wieder-sichtbar\/"},"modified":"1983-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1983-06-01T10:00:00","slug":"werden-berufsverbote-wieder-sichtbar","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/werden-berufsverbote-wieder-sichtbar\/","title":{"rendered":"Werden Berufsverbote wieder sichtbar?"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 62-63 (Heft 2-3\/1983), S. 100-106<\/p>\n<p>In dieser Republik reden allenfalls noch ein paar Betroffene oder Experten \u00fcber Berufsverbote, sonst aber gilt des Berufsverbotsproblem als Ladenh\u00fcter &#8211; viele zucken die Achseln und meinen nicht erst seit dem 6. M\u00e4rz 1983, da\u00df Berufsverbote irgendwie zu dieser Republik geh\u00f6ren. Die neue Bundesregierung hat interessanterweise in den Koalitionsverhandlungen nicht den Versuch unternommen, f\u00fcr diese Legislaturperiode m\u00f6glicherweise die politische Treuepflicht f\u00fcr Angeh\u00f6rige des \u00f6ffentlichen Dienstes versch\u00e4rfen zu wollen. Bundesinnenminister Zimmermann bekam einen \u00bbPr\u00fcfantrag\u00ab &#151; mehr nicht.<\/p>\n<p>Aus diesen beiden Beobachtungen lassen sich zwei gegens\u00e4tzliche Schlu\u00dffolgerungen ziehen. Die eine k\u00f6nnte lauten, da\u00df insgesamt eine Liberalisierung stattgefunden hat, was einschlie\u00dfen m\u00fc\u00dfte, da\u00df ein politisches Engagement in der Friedens-, \u00d6kologie- oder Frauenbewegung zu keinen Berufsverboten f\u00fchrt. Die andere Version k\u00f6nnte lauten, da\u00df die Berufsverbotspraxis nur scheinbar liberalisiert worden ist, die Liberalisierung also eine optische T\u00e4uschung darstellt und zu jeder Zeit wieder aktiviert wird, wenn die Gefahr neuer sozialer Bewegungen offenkundig ist. Ich will nachfolgend die zweite Variante belegen und mit der Schilderung von zwei aktuellen Berufsverbotsf\u00e4llen beginnen, die eine gewisse Verschiebung der Berufsverbotsproblematik erkennen lassen.<\/p>\n<h5 align=\"left\"><span id=\"1-berufsverbot-wegen-aktivitaeten-in-der-friedensbewegung-oekologiebewegung\">1. Berufs&shy;verbot wegen Aktivit&auml;ten in der Friedens&shy;be&shy;we&shy;gung \/ &Ouml;kolo&shy;gie&shy;be&shy;we&shy;gung?<\/span><\/h5>\n<p><i>a) Der Fall Michael Reher (Berlin)<\/i><\/p>\n<p>Seit Septemer 1980 ist Michael Reher als Honorar-Referent am Gesamtdeutschen Institut (Berlin) t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Das Gesamtdeutsche Institut ist eine dem Bundesministerium f\u00fcr innerdeutsche Beziehungen nachgeordnete Bundesbeh\u00f6rde. Zu ihren Aufgaben z\u00e4hlt der \u00bbBesucherdienst\u00ab, eine \u00bbPflichtanlaufstelle\u00ab f\u00fcr alle Berlin-Besucher-Gruppen, die mit staatlicher F\u00f6rderung anreisen.<\/p>\n<p>Die \u00bbGewaltfreie Aktion Berlin\u00ab, der Arbeitskreis \u00bbOhne R\u00fcstung leben\u00ab und die \u00bbAlternative Liste Berlin\u00ab riefen f\u00fcr den Ostersonntag (1983) zu einer gewaltfreien Blockade der Zufahrtstra\u00dfe zu der US-Radarstation auf dem Teufelsberg im Grunewald auf. Michael Reher beteiligte sich an dieser gewaltfreien Blockade, die im Zusammenhang mit weiteren Blockade-Aktionen und Osterm\u00e4rschen in der Bundesrepublik den Widerstand gegen die \u00bbNachr\u00fcstung\u00ab zum Ausdr\u00fcck bringen und gegen die Aufr\u00fcstung in Ost und West Stellung beziehen sollte. Aufgrund dieser Blockade wurde Michael Reher mit weiteren 153 Personen vor\u00fcbergehend von der Berliner Polizei festgenommen.<\/p>\n<p>Die Teilnahme an der gewaltfreien Blockade-Aktion f\u00fchrte &#151; ohne m\u00f6gliche aber bis heute nicht eingetretene juristische Konsequenzen abzuwarten &#151; zum Besch\u00e4ftigungsverbot f\u00fcr den Referenten des Gesamtdeutschen Instituts. Aus der expliziten politischen K\u00fcndigung wurde kein Hehl gemacht: Die Teilnahme an der Demonstration sei mit dem Bildungsauftrag des Instituts unvereinbar.<\/p>\n<p><i>b) Der Fall Langer (Ulm)<\/i><\/p>\n<p>M\u00e4rz 1977: Zulassung zum Vorbereitungsdienst f\u00fcr das Lehramt an Gymnasien nach Anh\u00f6rung durch das Oberschulamt Stuttgart wegen ehemaliger KBW-Mitgliedschaft. Juni 1978: Zweites Staatsexamen mit \u00bbgut\u00ab bestanden; erneute Anh\u00f6rung wegen angeblicher KBW-T\u00e4tigkeiten.<\/p>\n<p>8. 8. 1978: \u00dcbernahme in den Schuldienst als Beamter auf Probe und Ernennung zum Studienassessor durch das Oberschulamt T\u00fcbingen; Dienstantritt an der Ferdinandvon-Steinbeis-Schule (Gewerbliche Berufsschule II) in Ulm.<\/p>\n<p>Herbst 1979: Auseinandersetzung zwischen GEW-Kollegen und Schulleiter an der Steinbeis-Schule um die Frage der Unterrichtsbesuche &#151; OStDir Schmid beharrt auf seiner bisherigen Praxis unangesagter Unterrichtsbesuche entgegen eines anderslautenden Erlasses des Ministeriums f\u00fcr Kultus und Sport (MKS), der die Regelank\u00fcndigung von Unterrichtsbesuchen vorsieht.<\/p>\n<p>Jan.\/Feb. 1980: L. steht zur (vorzeitigen) Anstellung als Studienrat und Verbeamtung auf Lebenszeit an; bei einem Unterrichtsbesuch Konflikt zwischen Schulleiter Schmid und L., L. verlangt \u00bbgenaue Einhaltung des MKS-Erlasses\u00ab daraufhin Beschwerde S&#8217;s bei OSA T\u00fcbingen: L. \u00bbneigt zu \u00dcberreaktionen\u00ab.<\/p>\n<p>Beurteilung eines OSA-Beauftragten: L. \u00bbbesitzt gute p\u00e4dagogische und methodische F\u00e4higkeiten, &#8230;Unterrichtserfolg &#8230; positiv\u00ab, Note \u00bbgut bis befriedigend\u00ab; Dienstbeurteilung des Schulleiters S.: \u00bbbegabter, eingagierter Lehrer\u00ab, Note \u00bbgut\u00ab.<\/p>\n<p>M\u00e4rz &#8211; Juli 1980: OSA T\u00fcbingen und MKS lehnen trotz erbrachter fachlicher Leistungen und des Nachweises der gesundheitlichen Eignung L&#8217;s Lebenszeitverbeamtung wegen bestehender \u00bbAnst\u00e4nde\u00ab ab.<\/p>\n<p>M\u00e4rz 1981: Erneute Unterrichtsbesuche als Grundlage f\u00fcr eine Dienstbeurteilung; Schmid best\u00e4tigt Langer gegen\u00fcber dessen \u00bbgute Lehrbef\u00e4higung\u00ab, k\u00fcndigt jedoch weitere Unterrichtsbesuche an, da er aus L. \u00bbnicht schlau\u00ab werde; als L. gegen diese Praxis protestiert, Beschwerde S&#8217;s ans OSA T\u00fcbingen: L. \u00bbhat tiefsitzende panische Angst vor Unterrichtsbesuchen, &#8230;Verdacht, auch anderen Belastungsf\u00e4llen nicht gewachsen (zu sein) (erhebliche) Zweifel an seiner Pers\u00f6nlichkeitsqualit\u00e4t\u00ab.<\/p>\n<p>April 1981: Aufforderung des OSA T\u00fcbingen an das Staatliche Gesundheitsamt Ulm unter Bezugnahme auf die Beschwerden des Schulleiters, L. erneut auf seine gesundheitliche Eignung hin zu untersuchen, gegebenenfalls unter Einholung fach\u00e4rztlicher Gutachten (!).<\/p>\n<p>April-Juni 1981: L. bittet des OSA T\u00fcbingen mehrmals um schriftliche Auskunft \u00fcber Rechtsgrundlage der o.g. Aufforderung, nachdem doch bereits im Februar 80 seine gesundheitliche Eignung eindeutig festgestellt wurde; OSA verweist schlie\u00dflich auf eine diesbez\u00fcgliche allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Landesbeamtengesetz; Wahl Langers in den Personalrat der Steinbeis-Schule.<\/p>\n<p>September 1981: Schreiben des MKS: Verl\u00e4ngerung der Probezeit, da L&#8217;s \u00bbBew\u00e4hrung f\u00fcr das h\u00f6here Lehramt insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht noch nicht festgestellt werden (konnte)\u00ab; Auseinandersetzung L&#8217;s mit den Schulleitern Schmid und Schaible (R. Bosch-Schule Ulm) wegen seiner Teilnahme als Pressesprecher der GEW Alb-Donau an einer Pressekonferenz der IG Metall zur Lernmittelfreiheit an Ulmer Berufsschulen; Beschwerde S&#8217;s ans OSA T\u00fcbingen, obwohl L. sich &#151; auch beamtenrechtlich &#151; v\u00f6llig korrekt verhalten hat.<\/p>\n<p>M\u00e4rz\/April 1982: Gesundheitliche Eignung L&#8217;s durch amts\u00e4rztliche Untersuchung best\u00e4tigt; erneuter Unterrichtsbesuch und Dienstbeurteilung durch Schulleiter Schmid: \u00bb&#8230;gute geistige, fachliche und p\u00e4dagogische Begabung, &#8230;&#8217;Vollblutp\u00e4dagoge`, &#8230;infolge seines lebhaften gesellschaftskritischen Engagements f\u00e4llt ihm&#8230; Objektivit\u00e4t und Ausgewogenheit schwer\u00ab, Note: \u00bbbefriedigend\u00ab.<\/p>\n<p>11. Juni 1982: Schulfest an der F.-v.-Steinbeis-Schule; gegen 0.30 Uhr versucht der Beauftragte der Schulleitung, OStR Greiner, das Fest durch Entfernen eines verbliebenen halbvollen Bierfasses zu beenden und fordert u.a. den f\u00fcr das Fest mitverantwortlichen Verbindungslehrer L. zur Mithilfe auf; auf dessen Entgegnung: \u00bbich find&#8216; das nicht gut, was &#8218;Sie machen\u00ab reagiert Greiner mit einer schriftlichen Beschwerde beim Schulleiter Schmid, die dieser ans OSA T\u00fcbingen weiterleitet; daraufhin:<\/p>\n<p>17. August 1982: Einleitung von Vorermittlungen gem\u00e4\u00df \u00a7 24 Landesdisziplinarordnung gegen Langer wegen Verdacht eines Dienstvergehens; Kern der Vorw\u00fcrfe des OSA T\u00fcbingen: Verletzung der Pflicht, den Anordnungen eines Vorgesetzten Folge zu leisten; dadurch Stopp des bereits laufenden Verfahrens der Lebenszeitsverbeamtung und der Ernennung zum Studienrat.<\/p>\n<p>7. September 1982: MKS verl\u00e4ngert erneut Probezeit (bis zum 8. 8. 83); weist OSA T\u00fcbingen gleichzeitig an, \u00bbdar\u00fcber zu entscheiden ob bereits aus (L&#8217;s) seitherigem Verhalten (seine) mangelnde Bew\u00e4hrung f\u00fcr den Schuldienst gefolgert und deshalb (seine) Entlassung ausgesprochen werden mu\u00df\u00ab.<\/p>\n<p>8. 10. 1982: Schulleiter S. fragt Sch\u00fcler der Klasse 13 hinter dem R\u00fccken L&#8217;s \u00fcber des-sen Unterricht und politische Gesinnung aus.<\/p>\n<p>14. 10. 1982: Unangesagter Unterrichtsbesuch durch zwei Beamte des OSA T\u00fcbingen bei L.; dabei intensive Untersuchung von L&#8217;s Unterrichtsmaterialien.<\/p>\n<p>5. 11. 1982: Erweiterung der Vorermittlungen gem\u00e4\u00df \u00a7 24 LDzO; Vorw\u00fcrfe: politisch unausgewogener Unterricht, Fehlverhalten als Verbindungslehrer und Drogenbeauftragter, Nichtentfernen von Flugbl\u00e4ttern der Friedensbewegung aus Schulr\u00e4umen, Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, Verletzung der Friedenspflicht als Personalrat.<\/p>\n<p>24. 11. 1982: 15 Ordner mit L&#8217;s Unterrichtsmaterialien ohne dessen Wissen aus einem Schrank in seinem Lehrerzimmer von Schulleiter S. \u00bbim Auftrag des Herrn Pr\u00e4sidenten des OSA T\u00fcbingen&#8230; in Verwahrung genommen\u00ab.<\/p>\n<p>22. 12.1982: Erneute Erweiterung der Vorermittlungen gem\u00e4\u00df \u00a7 24 LDzO: \u00bbVerdacht, da\u00df (L.) einen unausgewogenen einseitigen Unterricht (h\u00e4lt); &#8230;(Unterrichtsmaterialien lassen) eine bestimmte politische Richtung erkennen; &#8230;(L&#8217;s) Unterrichtsgestaltung (ist) insgesamt von dieser politisch und gesellschaftskritisch gepr\u00e4gten Einstellung getragen und damit unausgewogen\u00ab. Vorgeworfen wird dem Lehrer, da\u00df er unter anderem folgendes Material zum Unterricht verwendet hat:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">bei einer Er\u00f6rterung zum Theme \u00d6kologie Ver\u00f6ffentlichungen aus \u00bbS\u00fcdwest Presse\u00ab, \u00bbStern\u00ab, \u00bbSpiegel\u00ab.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">zum Unterrichtsthema \u00bbArgumentation\u00ab Berichte und Leserbriefe aus der \u00bbS\u00fcdwest Presse\u00ab \u00fcber den Stand der Homosexuellen in der Hirschstra\u00dfe.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">die \u00bbStern\u00ab-Ver\u00f6ffentlichung \u00bbDeutschland erwache\u00ab \u00fcber Rechtsradikale. Auf dieser Liste erscheint auch Loriots Satire \u00bbEine Bundestagsrede\u00ab.<br \/>Vorgehalten wird dem Lehrer auch die Verwendung eines Zeitungsberichtes aus der \u00bbS\u00fcdwest Presse\u00ab zum Thema Startbahn West Frankfurt.<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>14. 1. 1983: GEW Alb-Donau geht mit dem \u00bbFall Langer\u00ab an die \u00d6ffentlichkeit. 1.2. 1983: Solidarit\u00e4tsveranstaltung von DGB, IGM, GEW Ulm\/Alb-Donau f\u00fcr L. mit ca. 250 Menschen.<\/p>\n<p>Mitte Februar 1983: OSA \u00bbreicht\u00ab Bericht \u00fcber Unterrichtsbesuch vom 14. 10. 1982 \u00bbnach\u00ab; Beurteilung: \u00bbmangelhaft\u00ab; Beanstandungen: \u00bbunausgewogen\u00ab, \u00bbgesellschaftskritisch\u00ab, \u00bbmangelnder Lehrplanbezug\u00ab etc.<\/p>\n<p>Erweiterung der Vorermittlungen: Versto\u00df gegen die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, \u00bbFlucht in die \u00d6ffentlichkeit\u00ab.\u00a0&#8211; 25.2: 1983: Vorl\u00e4ufige Dienstenthebung; aus der Begr\u00fcndung: \u00bbHerstellung der \u00d6ffentlichkeit, Gefahr der Solidarisierung unter Lehrern und Sch\u00fclern, St\u00f6rung des Schulfriedens\u00ab.<\/p>\n<p><i>c) Fragen<\/i><\/p>\n<p>Wichtig f\u00fcr unseren Zusammenhang ist, da\u00df in beiden F\u00e4llen das politische Engagement in den neuen sozialen Bewegungen als expliziter oder nachgeschobener Grund eine entscheidende Rolle f\u00fcr die jeweiligen F\u00e4lle spielen. Das n\u00e4hrt die plausible Vermutung, das Engagement f\u00fcr die Friedens- und \u00d6kologiebewegung pr\u00e4ventiv zu diskriminieren und das Engagement unter das Verdikt beruflicher Nachteile zu stellen. Zum zweiten ist bemerkenswert, da\u00df die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Berufsverbote offen genannt werden. Man h\u00e4tte die Nicht-\u00dcbernahme oder das Besch\u00e4ftigungsverbot &#151; wie in den letzten Jahren in fast allen Bundesl\u00e4ndern \u00fcblich &#151; ja auch damit begr\u00fcnden k\u00f6nnen, da\u00df im Moment weniger Auftr\u00e4ge f\u00fcr das Gesamtdeutsche Institut vorliegen bzw. nicht alle Lehrer nach ihrer Ausbildung \u00fcbernommen werden k\u00f6nnten. Aber die explizite politische Begr\u00fcndung macht m\u00f6glicherweise darauf aufmerksam, da\u00df Berufsverbote als praktische<br \/>Politik wieder ihren sichtbaren disziplinierenden Status zur\u00fcckerhalten k\u00f6nnten. So wichtig indessen diese F\u00e4lle sein m\u00f6gen, sind die nicht doch Extrem-F\u00e4lle, die wenig typisch f\u00fcr die augenblickliche Berufsverbote-Landschaft sind? Versuchen wir deshalb knapp den Stand der Berufsverbotspraxis und seine j\u00fcngste Entwicklung zu skizzieren.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"2-liberalisierung-eine-optische-taeuschung-19791511981\">2. Libera&shy;li&shy;sie&shy;rung eine optische T&auml;uschung (1979&#151;1981)<\/span><\/h5>\n<p>Wir gehen von der Hypothese aus, da\u00df die \u00bbLiberalisierung\u00ab der Berufsverbote aus folgenden Gr\u00fcnden eine optische T\u00e4uschung ist:<\/p>\n<p>Die \u00bbLiberalisierung\u00ab der Berufsverbotspraxis traf zeitlich mit dem vorl\u00e4ufigen Abschlu\u00df einer gesellschaftlichen Entwicklung zusammen, die das politische Instrument Berufsverbot derzeitig \u00fcberfl\u00fcssig gemacht hat. Die \u00bbLiberalisierung\u00ab konnte aus sich selbst heraus keine politische Wirkung erzeugen, sondern stellt den \u00bberfolgreichen\u00ab Abschlu\u00df der Berufsverbotspraxis seit Anfang der siebziger Jahre dar: politische Disziplinierung und Selbstdisziplinierung.<\/p>\n<p>Der \u00bbLiberalisierung\u00ab vorgelagert war eine Anzahl von Faktoren und Bedingungen, die eine Lockerung der Berufsverbotspraxis politisch ungef\u00e4hrlich und opportun erscheinen lie\u00df:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">Der R\u00fcckgang des studentischen politischen Engagements und der Verfall studentischer politischer Organisationen (1974 bis 1976) mu\u00df fast zwangsl\u00e4ufig einen R\u00fcckgang potentiell von Berufsverboten Betroffener ergeben. Die Berufsverbote wurden deshalb 1979\/80 praktisch weitgehend \u00fcberfl\u00fcssig;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">die Berufsverbotspraxis hat die Bereitschaft zum politisch organisierten Engagement der Studenten beeintr\u00e4chtigt;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">der arbeitsmarktpolitische Einbruch 1974\/75 und in den folgenden Jahren hat beruflich und politisch Perspektivlosigkeit zugleich bewirkt und berufliche Positionen im \u00f6ffentlichen und halb\u00f6ffentlichen Sektor weniger attraktiv gemacht;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">die \u00bbWertigkeit\u00ab des Studiums und der Ausbildung hat abgenommen. Gerade die politisch Engagierten haben sich alternativen Arbeits- , Lebens- und Politikformen zugewandt, die auf eine demokratische Selbstverwaltung und eine bewu\u00dfte Distanz zur gegenw\u00e4rtigen Struktur von Politik und Gesellschaft ausgerichtet sind;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">diese Entwicklung wird durch die hochschulpolitischen Restriktionen studentischen Engagements versch\u00e4rft, die insbesondere seit Mitte der siebziger Jahre die demokratische Beteiligung zur Farce machen.<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Fazit ist simpel und plausibel. Die \u00bbLiberalisierung\u00ab wollte eine fehlgeleitete politische Praxis zu einem Zeitpunkt korrigieren, als die Wirkung der Berufsverbotspraxis im Zusammenhang mit den arbeitsmarkt- , bildungspolitischen und sozialisationsbedingten Ver\u00e4nderungen schon so weit fortgeschritten waren, da\u00df nicht mehr sehr viel verboten werden mu\u00dfte. \u00dcberanpassung an den Fachkanon der Hochschulen oder Aus-stieg aus den Hochschulen markieren die extremen Punkte, die deutlich machen, da\u00df politisches Engagement f\u00fcr alle diejenigen zur \u00bbFehlanzeige\u00ab wird, die sich um eine Stelle im \u00f6ffentlichen Dienst bem\u00fchen. Das Berufsverbot hat alle institutionellen Hoffnungen auf politische Ver\u00e4nderungen in der beruflichen Praxis f\u00fcr den gro\u00dfen Teil der politisch motivierten jungen Generation vorerst begraben. Sie versuchen, ihr politisches Engagement oft unter Aufgabe ihrer beruflichen Perspektiven in den weiten Bereichen der politischen Alternativbewegung einzubringen. Diejenigen, die sich heute noch um eine \u00f6ffentliche Anstellung bem\u00fchen, haben sich entweder sehr bewu\u00dft oder unbewu\u00dft vorher angepa\u00dft oder haben allenfalls noch Vorstellungen vom minimalen politischen Spielraum. Ein offenes politischen Engagement ist die Ausnahme.<\/p>\n<p>Das macht einsichtig, warum die Berufsverbotsf\u00e4lle quantitativ seit 1979\/80 r\u00fcckl\u00e4ufig sind. Nach dem von uns im Rahmen einer Studie des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie aufbereiteten Befund, sind im Zeitraum 1979 &#8211; 1981 noch ca. 400 F\u00e4lle anh\u00e4ngig. Die Vorhaltungen und Erkenntnisse beziehen sich auf Partei\u00e4mter und\/oder Kandidaturen in \u00bbverfassungsfeindlichen\u00ab Parteien und Gruppen. Die Ma\u00dfnahmen richten sich \u00fcberwiegend gegen Bewerber, jedoch ist der Anteil der bereits im \u00f6ffentlichen Dienst Besch\u00e4ftigten an den Betroffenen mit gut einem Drittel relativ hoch. Die Betroffenen \u00fcben meist Berufe im Schul- und Hochschulbereich aus, mit weitem Ab-stand folgen Bedienstete bei Bahn und Post. Die Rechtsprechung bis 1981\/82 ist von einer Zementierung der Berufsverbote durch Erweiterung des Beh\u00f6rdenspielraums, Einschr\u00e4nkung der gerichtlichen Kontrolle und eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung gekennzeichnet. Das l\u00e4\u00dft sich vor allem an dem Beurteilungsspielraum der Einstellungsbeh\u00f6rde hinsichtlich der politischen Eignung konkretisieren. Der Begriff \u00bb&#8217;Zweifel an der Verfassungstreue&#8216; hat dabei nur den Sinn, da\u00df der f\u00fcr die Einstellung Verantwortliche im Augenblick seiner Entscheidung nach den ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verf\u00fcgung stehenden Erkenntnismitteln nicht \u00fcberzeugt ist, da\u00df der Bewerber seiner Pers\u00f6nlichkeit nach die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, nach Begr\u00fcndung eines Beamtenverh\u00e4ltnisses je-derzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Die Feststellung, da\u00df der Beamtenbewerber ein &#8218;Verfassungsfeind&#8216; ist und da\u00df er darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen&#8230; ist zur Verneinung der Gew\u00e4hr der Verfassungstreue nicht erforderlich&#8230; Da bereits berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue die Ablehnung eines Beamtenbewerbers rechtfertigen, reicht es in der Regel aus, da\u00df der Dienstherr sie auf feststellbare und festgestellte \u00e4u\u00dfere Verhaltensweisen eines Bewerbers st\u00fctzt und wertend auf eine m\u00f6glicherweise darin zum Ausdruck kommende innere Einstellung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung schlie\u00dft\u00ab (BVerwG nach NJW 81; 1387).<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"3-wieder-sichtbare-berufsverbotspraxis\">3. Wieder sichtbare Berufs&shy;ver&shy;bot&shy;s&shy;pra&shy;xis?<\/span><\/h5>\n<p>\u00dcber den Stand der Berufsverbotspraxis 1983 Aussagen zu machen erscheint ungleich schwieriger als f\u00fcr die zur\u00fcckliegende Zeit. Die Materialbasis ist v\u00f6llig unzureichend, nicht zuletzt deshalb, weil Berufsverbote von wenigen Ausnahmen abgesehen ein UnThema sind, das selbst fr\u00fcher engagierte Journalisten kaum noch zur Berichterstattung anregt. Eine telephonische Umfrage bei 20 Stadtteilzeitungen ergab das aufschlu\u00dfreiche Ergebnis, da\u00df sich kaum einer der Redakteure zust\u00e4ndig erkl\u00e4rte und die wenigen vorhandenen Berufsverbotsf\u00e4lle nur dann zur Berichterstattung kommen, wenn eine politische Disziplinierung im Zusammenhang mit schul- , \u00f6kologie- oder friedenspolitischen Aktivit\u00e4ten erfolgt.<\/p>\n<p>Fragt man nach aktuellen Ver\u00e4nderungen der Berufsverbotspraxis, so l\u00e4\u00dft sich bei aller Vorsicht eine Entwicklung absehen, die einerseits auf eine fast komplette \u00bbPazifizierung\u00ab des Problems hinausl\u00e4uft und andererseits eine neue Virulenz wahrscheinlich macht.<\/p>\n<p>Die fast komplette Pazifizierung ist vorallem dadurch erreicht, als die leeren \u00f6ffentlichen Kassen nur noch eine Rekrutierungsquote von 10 &#8211; 15% der jeweiligen Absolventenjahrg\u00e4nge zulassen und die Einstellungsbeh\u00f6rden ihren Spielraum bei zweifelhaft erscheinenden Bewerbern in ungeahnter Weise aussch\u00f6pfen k\u00f6nnen. Gleichzeitig hat die fehlende berufliche Perspektive im \u00f6ffentlichen Dienst die Vorstellung verst\u00e4rkt, sich auf ganz andere Lebens- und Arbeitsformen einzustellen. Der \u00f6ffentliche Dienst wird immer weniger als real existierendes Berufsfeld antizipiert. Auf der anderen Seite ist eine neue staatliche Pr\u00e4ventionsstrategie auszumachen, insbesondere Anh\u00e4nger und Sympathisanten der Friedens- und \u00d6kologiebewegung unter den Bewerbern und den Besch\u00e4ftigten zu selektieren und mit expliziten politischen Begr\u00fcndungen Berufs- und Besch\u00e4ftigungsverbote zu verh\u00e4ngen. Allein 1983 sind &#151; ganz im Gegensatz zu 1979 &#8211; 1981 &#151; 24 F\u00e4lle dieser Kategorie aufgetaucht. Gerade das zunehmende Engagement von Sozialarbeitern, Lehrern, Hochschullehrern u.a. in der \u00d6kologie- und Friedensbewegung l\u00e4\u00dft es als wahrscheinlich erscheinen, da\u00df die Zahl der Disziplinarverfahren jetzt dramatisch zunehmen wird. Die Teilnahme an gewaltfreien Blockaden gegen die Stationierung von Raketen k\u00f6nnte den Kollisionspunkt darstellen, wo die M\u00e4\u00dfigungspflicht der \u00f6ffentlichen Bediensteten mit der konservativen Vorstellung vom Eintreten f\u00fcr die freiheitlich-demokratische Grundordnung erneut aufeinander prallen. Die Berufsverbotspraxis w\u00fcrde sich demnach von den zahlenm\u00e4\u00dfig r\u00fcckl\u00e4ufigen Einstellungen auf die Besch\u00e4ftigten des \u00f6ffentlichen Dienstes verlagern. Die dargestellten F\u00e4lle sind ein erster Beleg daf\u00fcr und nicht mehr! 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