{"id":12568,"date":"1983-06-01T18:30:00","date_gmt":"1983-06-01T16:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/ziviler-ungehorsam-als-rechtsinstitut\/"},"modified":"1983-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1983-06-01T10:00:00","slug":"ziviler-ungehorsam-als-rechtsinstitut","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/ziviler-ungehorsam-als-rechtsinstitut\/","title":{"rendered":"Ziviler Ungehorsam als Rechtsinstitut"},"content":{"rendered":"<p>Rede zur Verleihung des Fritz Bauer-Preises der Humanistischen Union 1983 in Mainz. Aus: vorg\u00e4nge Nr. 62\/63 (Heft 2-3\/1983, S. 140-159<\/p>\n<p>Ist nicht ein einzelnes Ereignis sondern mehr eine Lebensleistung Anla\u00df f\u00fcr eine Ehrung, so ist es angemessen, die Worte des Dankes mit einem R\u00fcckblick zu beginnen. Der Teilnehmer an einem Weltkrieg, dessen aggressive Vorbereitung vor 50 Jahren begann, wurde vor 25 Jahren aus seinem elfenbeinernen Assistententurm von militanten T\u00f6nen \u00fcber Atomwaffenr\u00fcstung und Atomwaffeneinsatz, f\u00fcr die Ausrottung des B\u00f6sen mit Atomwaffen und f\u00fcr einen Atomkrieg zum Schutze von Freiheit und Menschenw\u00fcrde ebenso aufgeschreckt wie seit 1980 wieder von den ernstgemeinten und inzwischen zu offiziellen Pl\u00e4nen der Reagan-Administration gediehenen Vorstellungen \u00fcber die M\u00f6glichkeiten eines auf Europa begrenzbaren und daher f\u00fchrbaren und gewinnbaren Atomkrieges &#151; victory is possible.<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">\u00bbdie F\u00fchrer der Vereinigten Staaten unter Ronald Reagan dazu kamen, offen dar\u00fcber zu sprechen, da\u00df es m\u00f6glich sei, einen Nuklearkrieg gegen die SU zu f\u00fchren und zu gewinnen, und, wie sehr sie von einer Konfrontationsstrategie besessen sind, die darauf abzielt, die Sowjets zu zwingen, ihr Imperium zu verkleinern und ihre Gesellschaft grundlegend zu \u00e4ndern [1]\u00ab.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Und er mu\u00dfte erschrecken angesichts der Bef\u00f6rderung zum doppelten Reagan-Berater f\u00fcr Colin S. Gray, den Verfasser dieses Programms:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">\u00bbDie Vereinigten Staaten sollten die Niederlage der SU planen, und das auf einer Basis, die den Wiederaufbau unseres Landes nicht ausschlie\u00dft. Washington sollte Kriegsziele festlegen, die letzten Endes die Zerst\u00f6rung der politischen Autorit\u00e4t der Sowjets und Heraufkunft einer Nachkriegsordnung bedeuten w\u00fcrden, die westlichen Werten entspricht\u00ab [2].<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Und nochmals erschrecken \u00fcber diesen Ausspruch des Mitglieds des Nationalen Sicherheitsrates der USA, Richard Pipes, Professor in Harvard:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">\u00bbDie sowjetischen F\u00fchrer m\u00fcssen w\u00e4hlen zwischen der friedlichen Umwandlung des kommunistischen Regimes in Richtung auf das westliche Modell oder in den Krieg ziehen [3]\u00bb.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Wir alle m\u00fcssen \u00fcber eine solche Konzeption und solche Forderungen zutiefst erschrecken. Denn sie gehen noch hinaus \u00fcber das roll back des John Foster Dulles. Sie verlangen nicht nur das Zur\u00fcckrollen der Sowjetmacht an ihre Vorkriegsgrenzen sondern sie sind aggressiver Interventionismus in das politische und verfassungsrechtliche System der anderen Weltmacht.<\/p>\n<p>Dies wiederum mu\u00dfte den Jugendlichen des Dritten Reiches zugleich an die Indoktrination nicht nur seiner Generation mit den Richtpunkten von Herrenrasse und slawisch-kommunistischem Untermenschentum erinnern, mit den Richtpunkten vom kollektiven Opfertod; vom Langemarckfeiern, vom Heldengedenktag, zu dem man den Volkstrauertag umfunktioniert hatte und vom verf\u00e4lschten Schillerwort \u00bbdas Leben ist der G\u00fcter h\u00f6chstes nicht\u00ab.<\/p>\n<p>Der Assistent von 1958 mu\u00dfte sich heute angesichts jener neuen Aggressionsforderung daran erinnern, wie er sich vor 25 Jahren mit den zur Rechtfertigung einer Atomkriegsf\u00fchrung vorgetragenen pseudo-eschatologischen Perspektiven auseinandergesetzt und wie er ihnen den Satz entgegengehalten hatte:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">\u00bbdas Grundgesetz kennt nur eine Antwort gegen\u00fcber einerseits der konkreten Situation der erstmalig in die Hand des Menschen gegebenen M\u00f6glichkeit, infolge von Versehen, Fanatikerreaktionen oder wegen mangelnder Abschreckungswirkung auch \u00bbin bester Absicht\u00ab ganze V\u00f6lker, ja die ganze Menschheit auszul\u00f6schen,<br \/>andererseits den geschichtlichen M\u00f6glichkeiten der Entwicklung zur Freiheit auch jedes noch so totalit\u00e4ren Systems, der schlichten Erfahrungen innerer menschlicher Widerstandskraft und innerer Freiheit gegen ein solches System sowie der R\u00e4ume reIativer \u00e4u\u00dferer Freiheit in einem solchen System.<br \/><i>Das Grundgesetz kennt darauf nur eine Antwort: das Leben ist der G\u00fcter h\u00f6chstes doch!<\/i>\u00ab<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Und einen Exkurs m\u00f6chte ich machen hier zu einem anderen Satz, den man vielfach h\u00f6rt in Erg\u00e4nzung der uns entgegengehaltenen Formeln \u00bbFrieden in Freiheit\u00ab oder \u00bbFrieden ist ohne Freiheit nicht lebenswert\u00ab, zu dem auch in den Reihen der Friedensbewegung weithin gebr\u00e4uchlichen Beschreiben des erstrebten Friedenszustandes mit der Wendung: \u00bbFrieden ist mehr als die Abwesenheit von Krieg\u00ab. Da meint man sehr ehrenwert und sehr richtig damit, da\u00df Frieden langfristig m\u00f6glich ist nur, wenn auch soziale Gerechtigkeit und ein gewisses Ma\u00df von Meinungsfreiheit und anderer politischer Freiheit gew\u00e4hrleistet ist. Aber gleichwohl mu\u00df man mit dieser Wendung sehr vorsichtig umgehen, weil sie letzlich mit der Formel \u00bbFrieden in Freiheit\u00ab und von daher wieder mit der Formel \u00bbLieber tot als rot\u00ab in einem engen Assozitions-Zusammenhang steht. Und deshalb hei\u00dft meine These:<\/p>\n<p><i>Frieden und Leben sind zwar nicht alles &#151; aber ohne Frieden und Leben ist alles nichts!<\/i><\/p>\n<p>Dagegen hatte vor 25 Jahren, am 23.1.1958 in der Bundestags-Sitzung mit der denkw\u00fcrdigen Dehler-Heinemann-Debatte der CSU-MdB Baron von Manteuffel-Szoege nicht nur f\u00fcr sich pers\u00f6nlich (mit dem schweren Familienschicksal eines vertriebenen Balten) sondern durchaus repr\u00e4sentativ, n\u00e4mlich unter dem langanhaltenden und brausenden und auf Zwischenrufe wiederholten Beifall der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion dazu aufgefordert, das B\u00f6se auch mit Atomwaffen auszurotten [4]. &#8211;\u00a0 1983 bewertet Ronald Reagan vor \u00bbEvangelisten\u00ab in Orlando\/Florida die Sowjetunion als Zentrum des B\u00f6sen in aller Welt [5], in Fortf\u00fchrung fr\u00fcherer Einordnungen der Sowjets als \u00bbgottlose Monster mit theologischem Defekt [6]\u00ab und des Kommunismus als \u00bbkeine normale Lebens-weise menschlicher Wesen [7]\u00ab.<\/p>\n<p>Damals bekannte CDU-MdB und Physikprofessor Pascual Jordan im H\u00f6rsaal der Universit\u00e4t M\u00fcnster in einer Wahlversammlung der Christlich-Demokratischen Studenten zum damaligen Landtagswahlkampf NRW auf eine Frage von J\u00fcrgen Seifert, ob er auch selbst auf den Knopf dr\u00fccken w\u00fcrde: \u00bbJawohl ich w\u00fcrde auf den Knopf dr\u00fccken und dann Gott um Vergebung bitten [8]\u00ab. Und ebenfalls damals gab es viele andere pseudo-eschatologische Ausspr\u00fcche, auch von dem damaligen Direktor des Instituts f\u00fcr christliche Sozialwissenschaft an der Universit\u00e4t M\u00fcnster, Josef H\u00f6ffner, im Rahmen eines \u00bbWortes\u00ab von \u00bb7 Moraltheologen zur atomaren Ausr\u00fcstung der Bundeswehr[8a]\u00ab. Am weitesten ging dabei der engste Berater Pius XII, der Jesuitenpater Gustav Gundlach, als er die wirklichen, allerdings nie ausgesprochenen Vorstellungen seines Papstes \u00fcber den Einsatz von Atomwaffen so erl\u00e4uterte:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">\u00bb Die gest\u00f6rte Rechtsordnung der Welt kann &#151; ja nach dem Recht, um das es sich dreht &#151; etwa um das Recht Gottes, das er auf uns hat, oder auch um das Recht, das wir selbst haben, um in den Himmel zu kommen und die Kinder dahin zu f\u00fchren &#151; von einer so ungeheuren Bedeutung werden, da\u00df sie auch einen au\u00dfergew\u00f6hnlichen, ja einen ungeheuren Einsatz rechtfertigt&#8230;. Sogar f\u00fcr den m\u00f6glichen Fall, wo nur noch eine Manifestation der Majest\u00e4t Gottes und seiner Ordnung, die wir ihm als Menschen schulden, als Erfolg bliebe, ist Pflicht und Recht zur Verteidigung allerh\u00f6chster G\u00fcter denkbar&#8230;. Denn wir haben erstens sichere Gewi\u00dfheit, da\u00df die Welt nicht ewig dauert und zweitens haben wir nicht die Verantwortung f\u00fcr das Ende der Welt. Wir k\u00f6nnen dann sagen, da\u00df Gott der Herr, der uns durch seine Vorsehung in eine solche Situation hineingef\u00fchrt hat oder hineinkommen lie\u00df, wo wir dieses Treuebekenntnis zu seiner Ordnung ablegen m\u00fcssen, dann auch die Verantwortung \u00fcbernimmt [9]\u00ab.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Und diese \u00c4u\u00dferung in einer Tagung der Katholischen Akademie Bayern in W\u00fcrzburg, nachzulesen in der Jesuiten-Zeitschrift \u00bbStimmen der Zeit\u00ab, wurde in der Diskussion von einem Oberf\u00e4hnrich der Bundeswehr mit Dankbarkeit begr\u00fc\u00dft als eine Befreiung von den Skrupeln, die ihn bisher immer in der Vorstellung geplagt h\u00e4tten, zum Knopfdruck befohlen zu werden (so die S\u00fcddeutsche Zeitung in einem undementierten Bericht).<\/p>\n<p>Und heute erl\u00e4utert der ehemalige Leiter des \u00d6ffentlichkeitsamtes der EKD und sp\u00e4tere Vizepr\u00e4sident ihrer Kirchenkanzlei Erwin Wilkens vor Stabsoffizieren und Milit\u00e4rgeistlichen aus europ\u00e4ischen L\u00e4ndern und den USA die Heidelberger Thesen der EKD von 1959 u.a. So:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">\u00bbKommt es zum Ernstfall, so kann als Rechtfertigung des Einsatzes dieser Waffen nur die Feststellung zugelassen werden, da\u00df die Drohung ohne Bereitschaft zum Ernstmachen sinnlos gewesen w\u00e4re, da\u00df also nur die Folgen des Versagens des Friedensschutzes durch diese Drohung eingetreten und von uns zu tragen sind, der Christ wird dies nicht anders denn als ein Gericht Gottes \u00fcber uns alle verstehen k\u00f6nnen [10]\u00ab.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Am 22.4.1983 schrieb der langj\u00e4hrige Pr\u00e4sident des Bundesarbeitsgerichts Gerhard M\u00fcller in der FAZ:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">\u00bbDas Leben ist ein fundamentales, aber nicht das h\u00f6chste Gut&#8230;. blo\u00df biologisch \u00fcberleben zu wollen, ist nicht menschlich &#8230; Die blo\u00dfe physische Existenz &#8230; kann niemals h\u00f6chster Ma\u00dfstab bei der Frage nach dem Erfolg der milit\u00e4rischen Verteidigung sein [11] \u00ab<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Und der f\u00fcr diese zust\u00e4ndige Minister Manfred W\u00f6rner stimmte auf einer Veranstaltung Mitte M\u00e4rz dieses Jahres im Studienzentrum Weikersheim (unter der Leitung von Hans Karl Filbinger) im Mannheimer Schlo\u00df der Auffassung eines fragenden Diskutanten zu, \u00bbda\u00df in den Fragen der Verteidigungsbereitschaft die Frage der Transzendenz, des Glaubens an ein ewiges Leben, eine gro\u00dfe Rolle spielt\u00ab und er, W\u00f6rner, erg\u00e4nzte diese Zustimmung mit der Kritik, da\u00df er in den Kirchengemeinden \u00bbh\u00e4ufig genug &#8230; eine Verabsolutierung des \u00dcberlebens &#8230; finde\u00ab, bei der er sich \u00bbmanchmal frage, ob sie wirklich noch mit dem Grundgehalt des christlichen Glaubens \u00fcbereinstimmt [12]\u00ab.<\/p>\n<p>Und eine Woche sp\u00e4ter, bei der Er\u00f6ffnung der Gesamtkonferenz der Evangelischen Milit\u00e4rseelsorge in L\u00fcneburg wandte sich W\u00f6rner sozusagen komplement\u00e4r zu seiner Kritik am \u00bbVerabsolutieren des \u00dcberlebens\u00ab gegen die \u00bbVerabsolutierung des Friedens\u00ab\u00a0 (Weserkurier vom 20. 4. 1983).<\/p>\n<p>Besonders auf solche pseudo-eschatologischen Spr\u00fcche stellte sich f\u00fcr mich schon vor 25 Jahren die Frage: Was tun \u00fcber den verbalen Protest hinaus, hinaus \u00fcber die juristische und politische Argumentation, \u00fcber Leserbriefe, Zeitungsartikel und Aufs\u00e4tze und die Mitarbeit in der damaligen \u00bbAktion Kampf dem Atomtod\u00ab.<\/p>\n<p>Schon damals forderten viele den Generalstreik, auch ich. Aber ein erfahrener Gewerkschaftsfunktion\u00e4r, der Sekret\u00e4r unseres m\u00fcnsterl\u00e4ndischen Ausschusses \u00bbKampf dem Atomtod\u00ab, redete mir das aus: dann gibt es wieder B\u00fcrgerkrieg wie vor 33 &#151; das wollen wir nicht wieder haben. Nun wurde die damalige Aktion sehr schnell abgebrochen, vor allem vom Deutschen Gewerkschaftsbund, mit R\u00fccksicht auf die Einheitsgewerkschaft, aber auch von den damaligen sie mitbetreibenden Parteien SPD und FDP, die ja damals in Nordrhein-Westfalen schon eine sozialliberale Koalition f\u00fchrten, weil eine Wahlniederlage aufgrund des geschickten Bundesregierung-Gegen-Slogans \u00bbKampf dem Atomtod in der ganzen Welt\u00ab zustandekam.Und dann geriet unser Thema aus der Aktualit\u00e4t heraus, weil schon der alternde Dulles und andere Politiker sich der Entspannungspolitik widmeten.<\/p>\n<p>Heute aber unter den Perspektiven der Reagan-Pl\u00e4ne zur Atomkriegsf\u00fchrung aus der Position der \u00dcberlegenheit &#151; begrenzbar auf Europa, f\u00fchrbar und gewinnbar &#151; stellt sich die Frage nach dem \u00bbWas tun\u00ab erneut, gebieterisch und unausweichlich.<\/p>\n<p>Allenthalben ist bereits vom Widerstand die Rede. Die einen reden davon allumfassend und daher undeutlich, die anderen unterscheiden \u00bbWiderstand\u00ab und \u00bbWiderstandsrecht im Sinne des Grundgesetzes\u00ab, wieder andere \u00bbWiderstand\u00ab und \u00bbWiderstehen\u00ab und schlie\u00dflich sprechen ma\u00dfgebende Tr\u00e4ger der Friedensbewegung in bewu\u00dfter Absetzung von jenem allumfassend-undeutlichen Sprachgebrauch ausdr\u00fccklich von \u00bbgewaltlosem Widerstand\u00ab oder \u00bbzivilem Ungehorsam\u00ab &#151; als \u00dcbersetzung des aus kolonialen Befreiungsbewegungen und nationalen B\u00fcrgerrechtsbewegungen stammenden Begriffs der civil disobedience. Hier ist begriffliche Klarheit n\u00f6tig: Aneinandervorbeireden kann in diesem Felde schneller als manchmal auch in anderen Bereichen zum Aufeinanderdreinschlagen f\u00fchren. Wer das Wort Widerstand im Munde f\u00fchrt, ohne das Recht zum gewaltsamen Widerstand zu meinen, wie es die Ideengeschichte, die Verfassungsgeschichte und das Grundgesetz in Art. 20 IV kennen, wird sich in einer weiter eskalierenden \u00c4ra Spranger-Zimmermann alsbald der Gewaltt\u00e4tigkeit beschuldigt sehen &#151; \u00f6ffentlich diskriminiert und strafverfolgt, weil doch die Voraussetzungen des Widerstandsrechts aufgrund von Art. 20 IV GG nach der \u00bbherrschenden Meinung\u00ab, unter der auch diese beiden &#151; Gott sei&#8217;s geklagt &#151; Juristen ja ausgebildet sind, nicht vorl\u00e4gen. Auch wer unter dem Namen Widerstand oder Widerstandsrecht konkrete Mittel eines Einsatzes propagiert, der \u00fcber das Resolutionieren und das Demonstrieren mit Umzug, Transparent, Flugblatt, Megaphon und Sprechchor hinausgehen soll, also wer z.B. klassische Mittel zivilen Ungehorsams empfiehlt oder selbst praktiziert, konkrete Aktionen wie Sitzblockaden, Zugangssperren und Menschenketten auf \u00f6ffentlichen Verkehrsfl\u00e4chen oder gar in Schutzbereichen und daf\u00fcr den Namen Widerstand, Widerstandsrecht oder Widerstehen verwendet, setzt sich Diskriminierung und Strafverfolgung aus, z.B. wegen N\u00f6tigung nach \u00a7 240 StGB, als Beamter oder Richter auch der Disziplinarverfolgung, wie sie in der \u00bbWelt\u00ab vom 2.6.83 [12a] dem Richter am Bundesgerichtshof Heinz Recken, dem wir hier an dieser Stelle f\u00fcr seinen Mut auch danken sollten, durch den Parlamentarischen Staatssekret\u00e4r im Bundesministerium der Justiz &#151; auch ein Jurist &#151; Hans Hugo Klein, angek\u00fcndigt wurde.\u00a0Diese Gefahr besteht umso mehr, als jene klassischen Mittel des zivilen Ungehorsams schon ohne das Reden vom Widerstand im Gefolge der sogenannten Vergeistigung des Gewaltbegriffs durch die Rechtsprechung des BGH strafbar sein sollen, weil danach Gewalt schon jede Behinderung eines anderen wider dessen Willen sein soll, ja f\u00fcr machen schon jede Rechtsverletzung als solche. Der den Nordlichtern sicherlich bekannte NDR-Fernseh-Journalist Rudolf Borchers hat in seiner Parlarnentspr\u00e4sidentenrunde vom 8.6.83 [12b] erst gesagt: \u00bbGewaltlose Hausbesetzungen k\u00f6nne es doch gar nicht geben.\u00ab<\/p>\n<p>Wer also solche Mittel des zivilen Ungehorsams anwenden will, tut schon deshalb gut daran, dies nachdr\u00fccklich aus dem GG zu begr\u00fcnden und dabei die Tatsachen der Atomkriegsdrohung, die ihn zum zivilen Ungehorsam treiben, ausf\u00fchrlich darzulegen. Der Aufkl\u00e4rungseffekt solcher Darlegungen kommt dann zum Rechtfertigungseffekt.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung des zivilen Ungehorsams aus dem Grundgesetz? Gar: ziviler Ungehorsam als Rechtsinstitut? Das ist w\u00f6rtlich genommen ein Widerspruch in sich. Gemeint ist die Legalisierung der klassischen Mittel des zivilen Ungehorsams oder gewaltlosen Widerstandes als Mittel des zivilen Ungehorsams oder gewaltlosen Widerstandes als Mittel einer Demonstration durch ein hoch und h\u00f6chstwertiges Demonstrationsziel. Das GG rechtfertigt nicht nur unter den Voraussetzungen des Art. 20 IV das Recht zum gewaltsamen Widerstand &#151; es rechtfertigt auch die klassischen Mittel des zivilen Ungehorsams oder gewaltlosen Widerstandes, wenn ihr Einsatz zum Schutze der Verfassung notwendig ist, um Gefahren von der Verfassungssubstanz abzuwenden.<\/p>\n<p>Solche Gefahren bestehen durch die Stationierungspolitik und speziell durch die Stationierung der Pershing II f\u00fcr den legal unab\u00e4nderlichen obersten Verfassungsgrundsatz der Friedensstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, der anderen obersten Verfassungsgrunds\u00e4tzen in der Ebene der Staatszielbestimmungen, Staatsformbestimmungen, Staatstypen mit dem genus proximum \u00bb&#8230;staatlichkeit&#8230;\u00ab (Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, Bundesstaatlichkeit) gleichsteht. Die Stationierung bedroht diesen obersten legal unab\u00e4nderlichen Verfassungsgrundsatz mit seiner Vernichtung, wie er abzuleiten ist aus der Pr\u00e4ambel, Art. 1 Abs. 2, Art. 9 Abs. 2 und vor allem aus den Art. 24 bis 26.<\/p>\n<p>Art. 24 II GG erm\u00e4chtigt den Bund, \u00bbsich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuordnen\u00ab und dabei \u00bbin die Beschr\u00e4nkung seiner Hoheitsrechte einzuwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den V\u00f6lkern der Welt herbeif\u00fchren und sichern. Ein \u00bbSystem gegenseitiger kollektiver Sicherheit\u00ab besteht zwischen historischen, politischen, milit\u00e4rischen, ideologischen, \u00f6konomischen Gegnern, wogegen die Allianz Staaten gleicher Interessenlage und -richtung miteinander verbindet. Ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit entwickelt gerade gemeinsam mit einem solchen Gegner Mechanismen und Strukturen, welche aus dem bisherigen und\/oder \u00bbpotentiellen\u00ab (milit\u00e4rischen) Gegner einen \u00bbPartner in der Sicherheit\u00ab machen. Die Feindbildpflege in Armee, Elternhaus und Schule, in Feiertagsreden und Wochenendinterviews, in Hoheitsentscheidungen von Gesetzgebung, Justiz und Verwaltung, z.B. bei der Bewertung der Motive von Kriegsdienstverweigerern oder bei der Begr\u00fcndung von Berufsverboten, eine Feindbildpflege, die es lange Zeit auch noch in den Kirchen gegeben hat &#151; dieseFeindbildpflege wird abgel\u00f6st durch das Leitbild der Sicherheitspartnerschaft. Zu unserem Thema bedeutet dies eine Verzahnung von NATO und Warschauer Pakt, nicht etwa eine Verst\u00e4rkung der NATO. Hierzu hat Egon Bahr den Begriff der Sicherheitspartnerschaft gepr\u00e4gt. Und es ist eine \u00fcble und bewu\u00dft-verIogene Desinformation, wenn Spitzenpolitiker mit sachkundigem Beraterstab dagegen polemisieren, unsere Sicherheitspartner seien die USA und die NATO.<\/p>\n<p>Art. 25 GG \u00fcbernimmt als sogenannter genereller Transformator die allgemeinen Regeln des V\u00f6lkerrechts in das Bundesrecht, in welchem diese allgemeinen Regeln des V\u00f6lkerrechts \u00bbden Gesetzen vorgehen und Rechte und Pflichten unmittelbar f\u00fcr die Bewohner des Bundesgebietes erzeugen\u00ab. Auf diese Weise sind dann auch die v\u00f6lkerrechtlichen Kriegs-, Waffen- und Zielverbote und seine Gebote zum Schutze der Zivilbev\u00f6lkerung unmittelbar geltendes Bundesrecht. Die Verst\u00f6\u00dfe der Stationisierung hiergegen hat Wolfgang D\u00e4ubler \u00fcberzeugend in seinem rororo aktuell-Buch dargestellt.<\/p>\n<p>Am meisten zitiert von den genannten Artikeln wird jedoch Art. 26 I. Meist wird sein Inhalt nur \u00e4ls \u00bbVerbot des Angriffskrieges\u00ab beschrieben. Dies ist jedoch ein schwerwiegender Fehler. Das \u00bbVerbot des Angriffskrieges\u00ab ist nur ein Spezialfall des weit umfassenderen Verbots-Grundtatbestandes des Art. 26 I:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">\u00bbHandlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker zu st\u00f6ren, insbesondere die F\u00fchrung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.\u00ab\u00a0<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Nimmt man diesen Text erst einmal zur Kenntnis, ist un\u00fcbersehbar, wie wichtig diese Unterscheidung ist. Denn in der \u00f6ffentlichen Aufkl\u00e4rungsarbeit l\u00e4\u00dft sich der Verbots-Grundbestand gegen friedensst\u00f6rende Handlungen viel leichter vermitteln als das vielfach tabuierte und manipulierte Thema der Abgrenzung von Angriffs- und Verteidigungskrieg, das noch durch die neuartige feinsinnige Unterscheidung von \u00bbPr\u00e4ventivkrieg\u00ab und \u00bbPr\u00e4emtivkrieg\u00ab in letzter Zeit weiter destabilisiert worden ist. Eine Bejahung der Frage, ob die eingangs wiedergegebenen und viele andere Kraftspr\u00fcche aus der Reagan-Administration auf einen angriffsweisen Pr\u00e4ventivschlag des aggressiven Interventionismus hinauslaufen oder Staatsgebiet und Verfassungssystem der Sowjetunion nur dann verkleinern bzw. umfunktionieren wollen, wenn sich ein Anla\u00df ergibt, den man der anderen Seite als \u00bbAggression\u00ab in die Schuhe schieben kann, wird sich viel weniger weit verbreiten lassen als die unbestreitbare Erkenntnis des friedensst\u00f6renden Charakters solcher \u00c4u\u00dferungen in ihrem Kontext des V\u00f6lkerhasses. Dies gilt auch hinsichtlich der Unterscheidung zwischen dem Pr\u00e4ventivkrieg im engeren Sinne (eigentlich sachlich eher im weiteren Sinne) der den Kriegsbeginn aus der Erwartung bedeutet, auf die Dauer doch nicht friedlich zusammenleben zu k\u00f6nnen, so da\u00df man eben in einer Situation selber anfangen mu\u00df, die f\u00fcr einen g\u00fcnstig ist, und dem Pr\u00e4emtivkrieg, definiert durch die sichere Annahme, da\u00df der Angriff des Gegners unmittelbar bevorsteht &#151; hier bleibt freilich offen, woher man eine solche \u00bbsichere Annahme\u00ab hat: ob durch sichere Agenten, ob durch Doppelagenten oder durch eigenes Spielmaterial nach dem Motto des 1.9.1939 mit seinem fingierten \u00dcberfall auf den Reichssender Gleiwitz: \u00bbSeit 5.45 Uhr wird nun zur\u00fcckgeschossen\u00ab.<\/p>\n<p>Bedroht mit der Vernichtung ist also der legal unab\u00e4nderliche oberste Verfassungsgrundsatz der Friedensstaatlichkeit.<\/p>\n<p>Mit der atomaren Vernichtung bedroht ist auch das Leben aller B\u00fcrger und auch damit zugleich die Verfassung; denn mit der atomaren Vernichtung des Lebens der B\u00fcrger in einem auf Europa begrenzten Atomkrieg, wie er uns als reale Gefahr droht, ist auch das Grundrecht der B\u00fcrger auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit mit Vernichtung bedroht &#151; es ist nicht nur eingeschr\u00e4nkt, vielmehr droht seine Vernichtung, die auch nicht durch ein \u00bbNachr\u00fcstungsgesetz\u00ab oder die Zustimmung einer Parlamentsmehrheit in anderer Form oder eine Volksbefragung legalisiert werden kann.<\/p>\n<p>Damit ist nichts gegen einen Mobilisierungseffekt und eine Mobilisierungsfunktion einer Volksbefragung oder einer Parlamentsdebatte gesagt, vor allem dann nicht, wenn diese mit dem Ziele durchgef\u00fchrt werden, das Parlament nein sagen zu lassen zu der Stationierung. Nur, eine Legitimierung, eine Legalisierung kann davon nicht ausgehen, weil die Vernichtung des Grundrechts auf Leben nicht legalisiert werden kann.<\/p>\n<p>Es geht dabei auch nicht nur um eine \u00bbMinderheitenposition\u00ab, welche die Mehrheit \u00bbber\u00fccksichtigen\u00ab m\u00fcsse, wie man heute von Politikern und Publizisten immer wieder zu h\u00f6ren bekommt. Wie schon die \u00bbAntastung des Wesensgehalts\u00ab eines Grundrechts im Falle an sich zul\u00e4ssiger Einschr\u00e4nkungen nach Art. 19 II GG absolut verboten ist, so ist seine Vernichtung jeder auch so gro\u00dfen Mehrheit untersagt. Das mu\u00df besonders deutlich ausgesprochen werden, weil einige Politiker und Publizisten und auch Wissenschaftler der einen oder anderen Disziplin einschlie\u00dflich der Rechtswissenschaft von der Verfassungs- und insbesondere Grundrechtsbindung aller Staatsgewalt und jeder noch so gro\u00dfen Mehrheit als unmittelbar geltendes Recht noch nichts geh\u00f6rt zu haben scheinen, obwohl beides ausdr\u00fccklich in Art. 20 II bzw. 1 III GG ausgesprochen ist. Als eine Aufforderung zum Verfassungsbruch mu\u00df man es daher bezeichnen, wenn Politiker und Staatsrechts-Professoren fordern, Mehrheitsentscheidungen vor einer \u00bbVergrundrechtlichung\u00ab der Politik in Schutz zu nehmen.<\/p>\n<p>F\u00fcr unseren Sachverhalt gilt daher mit h\u00f6chster Bestimmtheit der Satz: Auch ein noch so freies Mandat eines noch so frei gew\u00e4hlten Parlamentes gibt diesem nicht das Recht, die Vernichtung der physischen Existenz seines Mandanten, des Bundesvolkes, als geringeres \u00dcbel in irgendein politisches Kalk\u00fcl einzubeziehen.<\/p>\n<p>Mit der Vernichtung des Bundesvolkes ist aber nicht nur das Grundrecht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit gem\u00e4\u00df Art. 2 II 1 GG vernichtet. Vielmehr geht damit zu-gleich die Existenz des Bundesvolkes als Tr\u00e4ger der Staatsgewalt unter, von dem alle Staatsgewalt ausgeht (Volkssouver\u00e4nit\u00e4t &#151; Art. 20 II 1 GG), ferner die Existenz desselben Bundesvolkes als oberstes Staatsorgan (als \u00bbAktivb\u00fcrgerschaft\u00ab), welches \u00bbdie Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der gesetzgebenden, der rechtsprechenden unnd der vollziehenden Gewalt aus\u00fcbt\u00ab (Demokratie &#151; Art. 20 II 2 GG). Ohne Volkssouver\u00e4n und ohne das Volk als oberstes Staatsorgan kann es weder Demokratie noch demokratische Wahlen noch demokratischen Parlamentarismus noch Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung geben. Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, Demokratie und repr\u00e4sentative Demokratie in der BRD als deren Staats- und Lebensform k\u00f6nnten allein von den Eliten nicht mehr dargestellt und ausgef\u00fcllt werden, denen man wo-m\u00f6glich f\u00fcr den \u00bbErnstfall\u00ab ein \u00dcberleben in \u00bbatomsicheren\u00ab Schutzanlagen garantiert, auch der \u00bbgemeinsame Ausschu\u00df\u00ab aus 33 Vertretern von Bundestag und Bundesrat, dem unter Berufung auf das GG institutionell ein solches \u00bb\u00dcberleben\u00ab zugedacht werden k\u00f6nnte, ist einmal nur aus Vertretern eben dieser Repr\u00e4sentationsorgane zusammengesetzt, zum anderen ist er nur f\u00fcr eine Reihe genau umgrenzter Notfall-Entscheidungen f\u00fcr den und im \u00bbVerteidigungsfall\u00ab zust\u00e4ndig, teilweise nur aufl\u00f6send bedingt durch Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat (vgl. Art. 53a, 115e, 115f\u00a0 II, 114g, 115h II und 115 I GG).<\/p>\n<p>Deshalb kann es auch nur als schreckliche Verharmlosung der t\u00f6dlichen Bedrohung zur\u00fcckgewiesen werden, wenn in j\u00fcngster Zeit Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Kr\u00e4fte die Anregung von Oskar Lafontaine diskriminiert haben, zur Aufkl\u00e4rung gegen die Stationierung auch an das Mittel des Produkt- oder Generalstreiks zu denken, die Demokratie, die freiheitlich demokratische Grundordnung sei doch nicht in Gefahr, wie es in der Begr\u00fcndung eines \u00fcberraschenderweise einstimmig zustandegekommenen Beschlusses des DGB-Bundesausschusses aus dieser Woche hie\u00df. Es widerspricht sich selbst, wer jahre- und jahrzehntelang immer wieder vor den t\u00f6dlichen Gefahren des Wett- und Hochr\u00fcstens \u00fcberhaupt, als es diese Reagan-Planungen noch gar nicht gegeben hatte, gewarnt hat und wer auch in j\u00fcngster Zeit die Erkenntnis artikuliert hat, da\u00df diese Gefahren durch den technologischen Qualit\u00e4tssprung zur Erstschlagswaffe Pershing II schon allein wegen deren neuer Technologie potenziert werden, und dann nicht erkennt, da\u00df mit dem Eintritt der t\u00f6dlichen Gefahr Volk und Domokratie und demokratischer Parlamentarismus gleichzeitig untergehen, da\u00df also Leben und Demokratie gleichzeitig bedroht sind. Ich setze nach dem Grundsatz, da\u00df es auch keine Feigheit vor dem Freund geben darf, hinzu, da\u00df eigene innere Mobilisierungsschwierigkeiten f\u00fcr einen GeneraIstreik nicht damit abgefangen und damit nach au\u00dfen verschleiert werden d\u00fcrfen, da\u00df man eine viel gr\u00f6\u00dfere Gefahr leugnet. Das ist verantwortungslos und eine schwere Schuld &#151; nicht geringer als diejenige vom 1. 5. 1933.<\/p>\n<p>Allerdings: Diese Vorw\u00fcrfe und diese ganzen bisherigen Ausf\u00fchrungen setzen juristisch voraus, da\u00df wirklich eine so t\u00f6dliche Gefahr besteht. Und wir m\u00fcssen &#151; Juristen und Nichtjuristen &#151; uns auch der M\u00fche unterziehen, wenn wir dieses weitertragen, nicht blo\u00df dieses abschlie\u00dfende Urteil weiterzutragen sondern uns sachkundig zu machen und dabei wiederum das mit h\u00f6chster Authenzit\u00e4t und Beweiskraft geschriebene Buch von Robert Scheer heranziehen. Danach und nach den Erkenntnissen einer gro\u00dfen Zahl von in dieses Sachkundigmachen einbezogenen Fachleuten verschiedener Lebensbereiche gilt zusammenfassend folgendes:<\/p>\n<p>Die neuen Erstschlagwaffen bedeuten einen solchen technologischen Qualit\u00e4tssprung, da\u00df sich alle schon von den bisherigen Massenvernichtungsmitteln ausgehenden Gefahren f\u00fcr den Fortbestand mindestens gro\u00dfer Teile der Menschheit noch einmal potenzieren.<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">Wenn ich sage \u00bbmindestens gro\u00dfe Teile\u00ab, dann denke ich auch an eine, diesmal nicht von Juristen sondern von Physikern ausgegangene Verharmlosung in einer Physikertagung in Sizilien vor einiger Zeit. Dort wurde gesagt&#8230; \u00bbModerne Fehleinsch\u00e4tzungen des Nuklearkrieges behaupten, es w\u00e4re das Ende der Menschheit oder zumindest der Zivilisation. Das ist falsch. Nicht falsch aus Erfahrung &#151; wir hatten einen solchen Krieg nicht &#151; sondern falsch wegen rationaler wissenschaftlicher Analyse. Die Menschheit und die Zivilisation werden \u00fcberleben, gro\u00dfe Teile des Planeten kaum ber\u00fchrt werden&#8230;. Zwischen 10 und 20 % aller Menschen w\u00fcrden in einem gro\u00dfen Nuklearkrieg sterben. Allerdings haupts\u00e4chlich bei den Kriegf\u00fchrenden. Hier w\u00fcrden also etwa 600 Millionen bis 1,2 Milliarden Menschen sterben. Allerdings hat die Menschheit in ihrer Geschichte schon prozentual gr\u00f6\u00dfere Verluste \u00fcberstanden. Die Pest im vierzehnten Jahrhundert ist ein Beispiel, das die Menschheit ohne gr\u00f6\u00dfere St\u00f6rung \u00fcberwunden hat. Der schwarze Tod raffte damals zwischen China und Island 1\/3 der Menschheit hin. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts war die Bev\u00f6lkerung in Europa kaum noch halb so gro\u00df wie zu Anfang. Und in den meisten F\u00e4llen machte die Menschheit trotzdem Fortschritte, wenn auch verlangsamt durch diese Seuche.\u00ab<br \/>(1. Vortrag im Rahmen der Konferenz von Atomwissenschaftlern in Erice auf Sizilien, Bericht in der ARD-WDR-Reihe \u00bbBilder aus der Wissenschaft\u00ab am Mittwoch, 1.9. 1982 um 21.55 Uhr)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Solche verantwortungslosen Spr\u00fcche findet man also bei Vertretern verschiedenster Lebensbereiche und ich begr\u00fc\u00dfe es deshalb sehr, da\u00df in dieser Stadt (in Mainz) am 2. \/ 3. 7. ein Forum Naturwissenschaft f\u00fcr den Frieden in einer gro\u00dfen Konferenz sich zusammenfindet. Ich meine, da\u00df die anderen Tr\u00e4ger der Friedensbewegung dort auch durch Gru\u00dfworte und durch legitimierte Vertreter anwesend sein sollten und ich m\u00f6chte eigentlich dieser Konferenz hier die Anregung geben, einen entsprechenden Initiativantrag zu beschlie\u00dfen, da\u00df man auch die Zusammenf\u00fchrung dieser verschiedenen Berufsbereiche betreiben m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Es potenziert sich die abstrakte Dynamik des Wettr\u00fcstens, die schon bisher. z.B. von Carl-Friedrich von Weizs\u00e4cker, als eines Tages mit Gewi\u00dfheit t\u00f6dlich bewertet wurde, weil sich solche Kriegsmaschinerien nicht mehr absolut beherrschen lassen, sondern eines Tages selbst ausl\u00f6sen &#151; und dieser eine Tag kann jeder Tag sein &#151; auch heute. Es potenziert sich die konkrete Gefahr des Atomkriegsausbruchs durch nicht mehr korrigierbares technisches oder\/und menschliches Versagen, wie es bisher schon hunderte Male vorgekommen ist, aber in der Vor-Pershing-II-Zeit mit den wesentlich l\u00e4ngeren Flugzeiten und vor allem ausreichenden Vorwarnzeiten bisher noch immer korrigiert werden konnte, wohingegen die mehr als halbierte Flugzeit der Pershing II dem Gegner allenfalls eine blind-automatische Gegenschlagreaktion \u00fcbrig l\u00e4\u00dft, m\u00f6gen Computer oder\/und Radarschirm oder\/und Leitungssystem ein undefinierbares, aber jedenfalls unkontrollierbares Signal \u00fcbermitteln oder mag gar &#151; wie geschehen &#151; der Mondaufgang mit einem russischen Raketenangriff verwechselt oder ein \u00dcbungs-Tonband in das Ernstfall-Warnsystem eingesetzt werden [13].<\/p>\n<p>Es potenziert sich die Gefahr des gewollten pr\u00e4ventiven Gegenschlags von seiten des sog. potentiellen Gegners aus existentieller Angst vor dem Einsatz der Erstschlagwaffe, also die Gefahr der Verwirklichung des schon w\u00e4hrend der ersten Atomr\u00fcstungsdebatte gefundenen Slogans \u00bbRaketen sind Magneten\u00ab.<\/p>\n<p>Es potentiert sich die Gefahr des speziellen menschlichen Versagens in der Form des \u00bbDurchdrehens\u00ab eines politischen oder milit\u00e4rischen Falken, eines Fanatikers, der die Welt vom B\u00f6sen befreien m\u00f6chte, oder eines politischen oder milit\u00e4rischen Technokraten, der ebenfalls einmal nach technokratischen Ma\u00dfst\u00e4ben \u00bbdurchdrehen\u00ab kann, seine Verantwortung nicht erkennen kann, die technokratische Gesichtspunkte au\u00dfer Acht zu lassen befiehlt, so wie etwa vor 25 Jahren ein hoher milit\u00e4rischer F\u00fchrer erkl\u00e4rte: \u00bbBei uns ist vieles unklar &#151; aber ich sage Ihnen, wenn an der Zonengrenze etwas los ist, ich schlage los &#151; wozu sind wir denn da?\u00ab, und wenn man von anderen hohen milit\u00e4rischen F\u00fchrern h\u00f6rt, da\u00df solche Denkweisen auch heute noch anzutreffen sind. Allein die Tatsache, da\u00df es solches Durchdrehen nicht nur in der Theorie, nicht nur in Spielfilmen und nicht nur gar als science fiction gibt, da\u00df solche Denkweisen nicht Hirngespinste besonders sensibler Schreibtischkritiker sind sondern bittere Realit\u00e4t &#151; allein dieses mu\u00df uns zu jedem Aufkl\u00e4rungseinsatz verpflichten.<\/p>\n<p>Aber es potenziert sich auch die jeder Abschreckungsdoktrin, selbst wenn sie noch voll gelten w\u00fcrde, immanente Gefahr, da\u00df das st\u00e4ndige Bem\u00fchen um noch mehr Glaubw\u00fcrdigkeit der Abschreckung den Atomkrieg ausl\u00f6st. Dies gilt besonders f\u00fcr die Strategie um den bereits zur herk\u00f6mmlichen Abschreckungsdoktrin geh\u00f6rigen gezielten selektiven atomaren Warn- oder Signalschu\u00df ganz allgemein, vor allem aber, wenn er nicht erst auf die grenz\u00fcberschreitenden Panzerkeile, sondern schon \u00bbpr\u00e4emtiv\u00ab, d.h. in der \u00bbsicheren Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs\u00ab auf blo\u00dfe Bereitstellungen des Gegners abgefeuert wird oder wenn als Ausl\u00f6sepunkte und -kriterien dieser Abschreckung au\u00dfer einem Angriff auch eine \u00bbErpressung\u00ab, \u00bbDrohung\u00ab oder \u00bbEinsch\u00fcchterung\u00ab, auch \u00bbdas Risiko der schrittweisen Selbstunterwerfung in Friedenszeiten\u00ab und als Beispiel daf\u00fcr \u00bbdie Wiederholung des sowjetischen W\u00fcrgegriffs nach Berlin 1948\/51 und 1958\/61\u00ab angef\u00fchrt werden (Alois Mertes) [14].<\/p>\n<p>Mertes, ist kein ideologischer Falke, kein allround-Politiker sondern einer, der aus dem Ausw\u00e4rtigen Amt kommt und dort seine Erfahrungen hat &#8211; und wir sollten wirklich mal dar\u00fcber nachdenken und vielleicht w\u00e4re das auch eine Aufgabe f\u00fcr die Humanistische Union, einmal ganz deutlich und speziell thematisiert die Frage zu stellen: Was hei\u00dft das eigentlich, wenn immerzu neben Angriff und Angreifer von Erpressung und Erpresser geredet wird? Was hei\u00dft hier eigentlich Erpressung? Und vor allem was hei\u00dft Abwehr, Abschreckung der Erpressung mit Atomwaffen? Soll der gezielte, selektive atomare Warn- und Signalschu\u00df denn gegen die mit Sicherheit unmittelbar bevorstehende oder bereits angeordnete Verzehnfachung des Zwangsumtausches eingesetzt werden? Oder gegen eine Sperrung der Transitwege zwecks Wiederholung des W\u00fcrgegriffs nach Westberlin? Und wenn es dann das nicht hei\u00dfen soll und eigentlich auch nicht hei\u00dfen kann, was dann? Imponiergehabe f\u00fcr den permanenten Wahlkampf? Ein St\u00fcck Desinformation f\u00fcr die Bundesb\u00fcrger?<\/p>\n<p>Es potenziert sich die Gefahr des weltweiten \u00bbStellvertreterkrieges\u00ab im Gefolge eines von vielen an erster Stelle konkreter Kriegsgefahren genannten Krieges in einer der Krisenzonen der Gegenwart, z.B. im Nahen Osten im engeren Sinne oder in der Golfregion, wenn n\u00e4mlich diese Regionen durch die schon mehrfach diskutierten und von manchen geforderten entsprechenden Erweiterungen des NATO-Schutzbereichs oder durch Einsatz Verlagerungen von US-Streitkr\u00e4ften aus der Bundesrepublik und deren Einbeziehen f\u00fcr diese verlagerten Einheiten als Nachschubbasis mit Mitteleuropa verkn\u00fcpft werden, dieses also zum Glacis, zur Geisel f\u00fcr jegliche Gegenschlagsdrohungen und Gegenschl\u00e4ge werden m\u00fc\u00dfte &#151; die von vielen als geradezu klassisch angesehene Form des \u00bbbegrenzbaren\u00ab und daher f\u00fchrbaren und gewinnbaren Atomkrieges.<\/p>\n<p>Diese Konzeption selbst ist Subjekt und Objekt der Gefahren-Potenzierung. Zu ihr geh\u00f6rt als Wesensmerkmal die Begrenzung auf einen Bereich au\u00dferhalb der USA. In s\u00e4mtlichen einschl\u00e4gigen Planspielen und Man\u00f6vern ist Kriegsschauplatz (theatre) Mitteleuropa,\u00a0 insbesondere die Bundesrepublik. In einem ber\u00fchmt gewordenen, weit verbreiteten Man\u00f6ver-Film ist der Einschlagort der ersten Atomgranate das Dorf Hattenbach zwischen Fulda und Bad Hersfeld. Alle Bundeswehrangeh\u00f6rigen, die Gro\u00dfman\u00f6ver miterlebt haben, &#151; vom Wehrpflichtigen bis zum General &#151; erz\u00e4hlen, da\u00df noch jedes von ihnen miterlebte Man\u00f6ver mit einem Atomschlag endete. Die Planung des Pentagon in seinen neuen Leitlinien und in seinen Haushaltsberichten gehen von einer l\u00e4ngeren F\u00fchrbarkeit aus; ganz offen wird von bis zu sechs Monaten gesprochen.<\/p>\n<p>Es potenziert sich schlie\u00dflich mit den Pershing II auch die Gefahr friedensst\u00f6render Handlungen scheinbar nichtmilit\u00e4rischer Art, n\u00e4mlich durch \u00bbTotr\u00fcsten\u00ab des milit\u00e4rischen, politischen und ideologischen Gegners, gem\u00e4\u00df der Vorstellung, da\u00df man so hoch r\u00fcsten m\u00fcsse, da\u00df man den Krieg gar nicht mehr zu f\u00fchren braucht, um ihn dennoch in weitestem Sinne gewinnen zu k\u00f6nnen. Viele haben ausgesprochen, da\u00df dieses Totr\u00fcsten zwar nicht die Folgen eines Atomkrieges, doch aber schreckliches Unheil und Leid f\u00fcr die Betroffenen bedeutet und eine Politik des Totr\u00fcstens eine der schlimmsten St\u00f6rungen des internationalen Frieden ist [15], mithin auch eine friedensst\u00f6rende Handlung im Sinne des Art. 26 I GG. Hierzu noch eine Anregung f\u00fcr die Humanistische Union, obwohl das ganz sicher eine problematische Anregung ist. Aber nach \u00a7 \u00a7 80 und 80 a StGB ist unter dem ausdr\u00fccklichen \u00bbTitel\u00ab \u00bbFriedensverrat\u00ab nur strafbar,<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">\u00bbwer einen Angriffskrieg (Art. 26 I GG), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland herbeif\u00fchrt\u00ab, und zwar mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren\u00a0 ( \u00a7 80), bzw. wer \u00bb\u00f6ffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zum Angriffskrieg aufstachelt\u00ab, dieser mit Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren ( \u00a7 80a ). Nicht strafbar ist hingegen die friedensst\u00f6rende Handlung als solche gem\u00e4\u00df dem Verbots-Grundtatbestand des Art. 26 I.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Aber nun sind wir ja immer gegen neue Straftatbest\u00e4nde gewesen, gegen eine Erweiterung der Strafrechtseingriffe!? Doch in diesem Falle sollten wir \u00fcberlegen, ob hier nicht wirklich ein schutzw\u00fcrdiger Bereich vorliegt, dessen Schutzw\u00fcrdigkeit und Gefahrentr\u00e4chtigkeit auch durch das Festlegen einer hohen Strafandrohung gesch\u00fctzt werden k\u00f6nnte, wobei ich allerdings die Schwierigkeit, den unbestimmten Verfassungs-Rechtsbegriff in einen bestimmten Straftatbestand oder mehrere davon zu fassen, ebenfalls nicht \u00fcbersehe.<\/p>\n<p>Neue Waffen einer gef\u00e4hrlicheren Technologie bedeuten auch eine Erh\u00f6hung der Gefahren bei Unf\u00e4llen. Da konnten wir alle gestern (10.6.83) h\u00f6ren und heute lesen von dem Autobahnunfall eines US-LKW mit drei Exemplaren der Luftabwehrrakete Hawk, die auf der Autobahn zwischen W\u00fcrzburg und Fulda bei der Rastst\u00e4tte Riedinger Wald auf die Gegenbahn st\u00fcrzten, nachdem ihr Transport-LKW mit dem abgesprungenen Reifen eines Mercedes-PKW kollidiert war. Da mu\u00dfte man dann mehrere Stunden auf die Aufkl\u00e4rung durch eine von weither geholte Gruppe von Fachleuten warten, ob diese Raketen scharf und gef\u00e4hrlich seien. Sperr- und Evakuierungsma\u00dfnahmen wurden getroffen und weiter vorbereitet. Und auf die Fragen von Journalisten antwortete eine sachverst\u00e4ndige Dienststelle, solche Luftabwehrraketen k\u00f6nnten durch eine solche Ersch\u00fctterung scharf werden. Das ist endlich ein klares und f\u00fcr uns ein wichtiges Wort. Schon mancher hat kritisiert, da\u00df f\u00fcr die friedliche Nutzung der Kernenergie zahlreiche Unfallvorkehrungen getroffen sind und Unfallvorschriften bestehen und doch noch immer Unf\u00e4lle vorkommen, da\u00df aber f\u00fcr Kernwaffen, ihre Lagerung und ihren Transport von Vorschriften und Vorkehrungen nichts bekannt sei. Wir erinnern uns an die \u00f6ffentlichen Bekundungen eines verantwortlichen deutschen Polizeibeamten nach dem Verkehrsunfall einer Pershing I a in Waldprechtsweiher bei Karlsruhe. Er sagte damals, da\u00df solche gef\u00e4hrlichen Transporte laufend durch das Land z\u00f6gen, um die Einsatzf\u00e4higkeit hoch zu halten &#151; \u00fcbrigens auch ein St\u00fcck Glaubw\u00fcrdigkeitsnachweis &#151;, da\u00df aber die deutschen Dienststellen \u00fcber Gef\u00e4hrlichkeiten \u00fcberhaupt nicht aufgekl\u00e4rt und in Gefahrenabwehr einbezogen seien. Die gestrige Auskunft, da\u00df schon bei einer Ersch\u00fctterung eine solche Atomrakete scharf werden kann, beseitigt f\u00fcr mich auch die bisherigen Unsicherheiten bei Nachrichten \u00fcber Unf\u00e4lle von Atombombern und Atom-U-Booten, wo man immer h\u00f6ren und lesen konnte, da\u00df da gerade keine Atomwaffen drin waren oder jedenfalls keine scharfen Atomwaffen oder zwar eine Rakete, aber nicht ein Sprengk\u00f6rper oder jedenfalls kein scharfer Sprengk\u00f6rper. Alle diese Formulierungen konnten ja eigentlich nur hei\u00dfen, da\u00df, wenn ein scharfer Sprengkopf drin gewesen w\u00e4re, doch schon allein durch einen Unfall was passieren k\u00f6nnte. Wozu s\u00f6nst diese Meldungen alle? Diese Gefahren bedeuten zwar im Unterschied zu den bisher aufgetretenen nicht gerade die Ausl\u00f6sung eines Atomkrieges, aber doch die Gefahr radioaktiver T\u00f6tung und schwerer Verletzung und Sachzerst\u00f6rungen in einem jeweils gro\u00dfen Ausma\u00df.<\/p>\n<p>Es potenziert sich auch die Gefahr einer in einem demokratischen System so besonders wirksamen sozialen Akzeptanz der Gefahren eines Atomkrieges, wenn wegen der Stationierung besonders gef\u00e4hrlicher Waffen besondere Anstrengungen zur Desinformation, Verharmlosung und Beschwichtigung gemacht werden, z.B. durch den st\u00e4ndigen politischen und publizistischen Gebrauch der desinformatorischen Vokabel Nachr\u00fcstung, obwohl es sich. doch mindestens um ein Ph\u00e4nomen des \u00fcberholenden Wettr\u00fcstens handelt, das nach dem Urteil vieler Fachleute eigentlich nur als Vorr\u00fcstung bezeichnet werden darf; etwa durch den ebenso st\u00e4ndigen Gebrauch des Wortes Null\u00f6sung f\u00fcr die Forderung nach einem Abbau nur der landgest\u00fctzten Mittelstreckenraketen, bei denen die Sowjetunion als Landmacht ihren Schwerpunkt hat, wogegen die see- und luftgest\u00fctzten Mittelstreckenraketen der USA, Gro\u00dfbritanniens und auch Frankreichs au\u00dfer Anrechnung bleiben sollen, was auf eine 1:0-L\u00f6sung hinausl\u00e4uft, die von der Sowjetunion verlangt, die optimale Formulierung der Gruppe \u00bbFriedensmanifest &#8217;82\u00ab, da\u00df diese \u00bballes verschrottet, was sie in 20 Jahren aufgebaut hat, damit die andere Seite auf eine von mehreren zuk\u00fcnftigen R\u00fcstungsma\u00dfnahmen verzichtet [16]\u00ab, so das st\u00e4ndige Weglassen des Adjektivs \u00bblandgest\u00fctzt\u00ab in Verlautbarungen von Politikern und Medien, obwohl Pr\u00e4sident und Vizepr\u00e4sident der USA sich in ihren einschl\u00e4gigen Erkl\u00e4rungen immer korrekt ausgedr\u00fcckt haben; so die st\u00e4ndige Bezugnahme auf das Vorhandensein der SS 20, obwohl bei zahlreichen Fachleuten des Westens nachzulesen ist [17] und auch der Generalinspekteur der Bundeswehr J\u00fcrgen Brandt am 15.3. 1982 in einer Kabinettsitzung einr\u00e4umte [18], da\u00df die Modernisierung der Pershing II als Abl\u00f6sung der Pershing I a ganz und gar von der Existenz der SS 20 unabh\u00e4ngig ist und schon geplant war, ehe man von der Existenz der SS 20 \u00fcberhaupt Kenntnis hatte: z.B. durch die Ausnutzung der Unvorstellbarkeit eines Atomkrieges und der hohen Abstraktionsgrade aller einschl\u00e4gigen technologischen, strategischen und sozialen Voraussetzungen und Abl\u00e4ufe, was schlie\u00dflich ebenso zu der schrecklichen pseudo-eschatologischen Akzeptanz nicht nur, bei Kirchenf\u00fchrern sondern auch &#151; wie Horst-Eberhard Richter dankenswerterweise mitgeteilt hat [19] &#151; bei evangelikalen Jugendlichen im Planspiel-Atomgranaten-Zielort Hattenbach gef\u00fchrt hat wie zu mehr oder weniger verharmlosenden Einsch\u00e4tzungen des Friedens durch St\u00e4rke.<\/p>\n<p>Der ehemalige und gegenw\u00e4rtige Strafrechtsstudent erinnert sich hierbei an die saloppen Lernformeln zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit: \u00bbnu wenn schon\u00ab bzw. \u00bbwird schon nicht\u00ab. Zur \u00dcberwindung der bestehenden Unsicherheiten und zum Entgegenwirken gegen die vielf\u00e4ltige Desinformation haben vor allem die Fernseh-Redaktionen eine hohe Aufgabe und Verantwortung. Ausdr\u00fccklich sollten wir etwa der Fernseh-Reihe \u00bbBilder aus der Wissenschaft\u00ab danken, die schon mehrfach auf die Gefahren der Atomkriege und Atomkriegsplanungen aufmerksam gemacht hat, die sowohl das Buch von Jonathan Shell \u00fcber \u00bbDas Schicksal der Erde\u00ab als auch \u00fcber Robert Scheer ausf\u00fchrlich infor}niert hat und in der letzten Woche erst den instruktiven BBC-Fernsehfilm \u00fcber die Folgen eines simulierten Abwurfs einer einzigen Megatonnenbombe auf den Stadtkern von London gef\u00fchrt hat.<\/p>\n<p>Gedanken an ein Strafrechtsinstitut, die Gef\u00e4hrdungsdelikte, f\u00fchrte vor 25 Jahren auch Karl Peters in einem Aufsatz im \u00bbHochland\u00ab gegen die damals wie heute zu h\u00f6renden Einw\u00e4nde an, Rechtswidrigkeits-Urteile gegen die Gefahren einer Stationierung von Atomwaffen in der Bundesrepublik seien \u00fcberzogen, allenfalls nur hypothetisch.<\/p>\n<p>In Wahrheit rechne niemand mit dem Ausbruch eines Atomkrieges f\u00fcr morgen oder \u00fcbermorgen. Gerade umgekehrt habe die Bereitschaft zu glaubhafter Abschreckung mit Atomwaffen 40 Jahre Frieden gesichert und auch die Modernisierung von Atomwaffen wie der Pershing II mit ihrer extrem gr\u00f6\u00dferen Treffgenauigkeit und ihrem kleineren Wirkungsradius erh\u00f6he diese Abschreckungswirkung weiter.<\/p>\n<p>Auch solche Denk- und Redeweise ist grob fahrl\u00e4ssig. Die F\u00fclle bisheriger technologischer und menschlicher Pannen zeigen in Verbindung mit dem technologischen Qualit\u00e4tssprung und der Abl\u00f6sung der Strategie von Abschreckung und Gleichgewicht zur Strategie von Kriegf\u00fchrung und \u00dcberlegenheit die Realit\u00e4t des Gefahrenspektrums: t\u00e4glich und st\u00fcndlich. Und wir brauchen und d\u00fcrfen auch nicht warten bis etwas passiert ist. Die Rechtsgedanken der Gef\u00e4hrdungshaftung und des Gef\u00e4hrdungsdeliktes und auch der Rechtsgedanke der Anwartschaft gelten ganz allgemein:<\/p>\n<p>Je schwerer der durch ein Verhalten drohende Schaden, desto eher und desto mehr r\u00fccken die Unwerturteile der Rechtswidrigkeit, der Haftbarkeit und der Strafbarkeit vom Verletzungsstadium in das Gef\u00e4hrdungsstadium vor. Je gr\u00f6\u00dfer der drohende Schaden, um so umfassender mu\u00df der Schutz im Vorfeld sein: vom Gef\u00e4hrdungsdelikt bis zur Strafbarkeit der Vorbereitungshandlung.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Verwaltungs- und Verfassungsrecht hat gleiches das BVerfG in seinem M\u00fclheim-K\u00e4rlich-Beschlu\u00df [20] ausgesprochen, indem es den Schutz des Grundrechts auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit weit vor Betriebsbeginn, ja vor die Betriebsgenehmigung schon in den Bereich der Baugenehmigung, also in den vordersten Bereich des Vorverfahrens ausgedehnt hat.<\/p>\n<p>Von der Begrifflichkeit des b\u00fcrgerlichen Rechts l\u00e4\u00dft sich der Rechtsgedanke der Anwartschaft, hier als Anwartschaft auf den Tod, deshalb verwenden, weil hier wie dort zur Verwirklichung des Eintritts eines Tatbestandes bzw, eben des Todes nur noch ein einziges Merkmal aussteht.<\/p>\n<p>Mit diesen Rechtsgedanken k\u00f6nnen wir das schon allgemein aus dem Verfassungsrecht abgeleitete Legalisieren des zivilen Ungehorsams, der Anerkennung des zivilen Ungehorsams als Rechtsinstitut zur Aufkl\u00e4rung gegen die Menschheits-bedrohende Gefahren weiterer Atomwaffenstationierung weiter und vertiefend begr\u00fcnden. Als Rechtsinstitut nicht nur zur Aufkl\u00e4rung, zur Information sondern auch zur Aufkl\u00e4rung als dr\u00e4ngen-der Einwirkung auf die st\u00e4ndigen Staatsorgane.<\/p>\n<p>Und deshalb ist auch hier ganz entschieden aufzurufen, sich an der Aus\u00fcbung der klassischen Mittel des zivilen Ungehorsams und an ihrem Ausbau in immer wieder neue Formen zu beteiligen, vielleicht sogar durch die Befolgung einer auch an mich ergangenen Einladung des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie, sich zu beteiligen an einer Sitzblockade in Mutlangen bei Schw\u00e4bisch-Gm\u00fcnd vom 1.-3.9. 83, wo man in sorgf\u00e4ltigen Vorbereitungen in gestaffeltem Einsatz auch sogenannte Prominente in Bezugsgruppen einbauen will, die sich auch schon vorher in Trainingswochen auf die denkbaren Situationen vorbereiten.<\/p>\n<p>Ich habe von Martin Hirsch geh\u00f6rt, da\u00df auch er eine Einladung bekommen hat sich zu beteiligen, um dort neue Gruppen noch nicht \u00dcberzeugter anzusprechen dadurch, da\u00df die sogenannten Prominenten nicht nur dar\u00fcber sprechen, sondern sich auch pers\u00f6nlich einsetzen und alle Risiken mit \u00fcbernehmen &#151; was sicherlich neue Gruppen bis-her noch nicht \u00dcberzeugter nachdenklich machen kann. Ich will damit nicht die Gro\u00dfdemonstrationen abwerten. Horst Eberhard Richter hat uns auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Hofgeismar \u00f6ffentlich erz\u00e4hlt, da\u00df die zweite Gro\u00dfdemonstration in Bonns den damaligen Bundeskanzler dazu bewegt hat, ihn, den Horst Eberhard Richter, als Fachmann daf\u00fcr an sein Herzschrittmacher-Krankenbett zu rufen, um sich aufkl\u00e4ren zu lassen, wie das eigentlich kommt, da\u00df so viele 100 000 Jugendliche da mitmachen und ja eigentlich einsteigen in eine Gesellschaft der Friedlichkeit und der Gerechtigkeit. Und ich hoffe auch, da\u00df von den 1 Millionen Teilnehmern an den drei regionalisierten Gro\u00dfdemonstrationen am 22. Oktober 83 weiteres bewirkt werden wird. Ich jedenfalls werde dann genau wie am 10. Oktober 81 und am 10. Juni 82 dort wieder mit dabei sein. Aber die Wirkung f\u00fcr den gro\u00dfen Bereich der noch nicht \u00dcberzeugten wird weiteren Zeugnisses bed\u00fcrfen, vor allem, um den Wirkungen der permanenten Desinformation und der amtlich gepflegten Vorurteile entgegenzuwirken, wie sie sich in den \u00fcberzogenen Feindbildern vom Osten und den \u00fcberzogenen Freundbildern vom Westen zufolge des Marshall-Plan- und Luftbr\u00fccken-Syndroms in ein Geflecht irrationaler Emotionen eingeschliffen haben.<\/p>\n<p>Und als solches Zeugnis sind die klassischen Mittel des zivilen Ungehorsams hervorragend geeignet und durch ihre weltweite historische Bew\u00e4hrung als Verhaltensweisen legitimiert, die jedenfalls nichts mit Gewaltt\u00e4tigkeit, Radikalismus, Terrorismus u.\u00e4. zu tun haben, welche wiederum in neuen Feindbild-Komplexen manifest geworden sind.<\/p>\n<p>Sind die Tatsachen der Vernichtungsdrohung gegen oberste Verfassungsgrunds\u00e4tze: Die Friedensstaatlichkeit, das Grundrecht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit und mit ihm die gesamte organisatorische und verfahrensm\u00e4\u00dfige Verfassungssubstanz und auch die existenzielle Begrenzung des parlamentarischen Mandats durch das Verbot, die physische Vernichtung des Mandanten einzukalkulieren, ermittelt, so gilt es noch einmal die Konsequenzen dieser Feststellungen f\u00fcr das Ausma\u00df erlaubter Abwehr hier und heute, morgen und \u00fcbermorgen zu ziehen. Da\u00df die klassischen Mittel zivilen Ungehorsams und ihre modernen Weiterentwicklungen innerhalb dieser Grenzen liegen, ergibt sich insbesondere aus einer Korrelation des h\u00f6chstrangigen Verfahrens-Grundrechts der Demonstrationsfreiheit mit dem h\u00f6chstrangigen Demonstrationsziel eben der Abwehr jener Verfahren f\u00fcr die Verfassungssubstanz, also gerade nicht irgendwelchen Eigennutzes oder gar der Verfassungsverneinung oder Verfassungsbek\u00e4mpfung.<\/p>\n<p>Das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit ist so hochrangig, weil es nicht als blo\u00dfes Abwehrrecht des sogenannten negativen Status auf das Abreagieren von Aggressionen oder auf Dampf-Ablassen gerichtet ist, sondern als sogenanntes aktives Statusrecht auf die Teilhabe an der politischen Willensbildung einschlie\u00dflich der st\u00e4ndigen Einwirkung auf die st\u00e4ndigen Staatsorgane auch zwischen den Wahlen in totaler Abkehr von dem Grundsatz etwa des Preu\u00dfischen Allgemeinen Landrechts:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">\u00bbJeder Untertan zeige M\u00e4ngel des \u00f6ffentlichen Wesens der Obrigkeit an, mache davon aber kein Ger\u00e4usch im Publikum\u00ab.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Obwohl sich die Realit\u00e4t der Anwendung klassischer Mittel des zivilen Ungehorsams wie dargelegt durch unmittelbare Anwendung des Grundgesetzes auf das entgegenstehende \u00bbeinfache Gesetzesrecht\u00ab ergibt, soll hier doch noch auf ein rechtsdogmatisches Problem beim N\u00f6tigungs- \u00a7 240 StGB eingegangen werden, der in der Strafverfolgung jener Mittel praktisch die gr\u00f6\u00dfte Rolle spielt. Dabei mu\u00df und kann die sog. Vergeistigung des Gewaltbegriffes ausgeklammert werden, der &#151; neben der \u00bbDrohung mit einem empfindlichen \u00dcbel\u00ab &#151; wesentliches Tatbestandsmerkmal von Abs. 1 dieses Paragraphen ist, die Vergeistigung weg vom blo\u00dfen Anwenden physischer Kraft, wie sie seit dem sog. L\u00e4pple-Urteil des BGH wegen der Blockade einer Stra\u00dfenkreuzung in K\u00f6ln zwecks Durchsetzung des Nulltarifs bei \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln in die Rechtsprechung eingegangen ist, freilich unter durchaus mehrheitlicher scharfer Kritik der Wissenschaft und der anwaltlichen Praxis &#151; bis hinein in durchaus konservative Kreise. Denn nach \u00a7 240 II ist selbst bei Anwendung von Gewalt oder Androhung eines \u00dcbels eine N\u00f6tigung nicht rechtswidrig, wenn die Gewaltanwendung oder \u00dcbelandrohung zu dem angestrebten Zweck nicht \u00bbals verwerflich anzusehen ist\u00ab. Gegen eine Legalisierung der klassischen Mittel des zivilen Ungehorsams im Rahmen von Demonstrationen k\u00f6nnte die Strafbarkeit nach herk\u00f6mmlicher Dogmatik, insbesondere in der Rechtsprechung, nicht schlechthin ausgeschlossen werden. Denn Nahziel z.B. einer Sitzblockade sei die Stra\u00dfen- oder Zugangssperre. Nun soll hier die Unterscheidbarkeit von Nah- und Fernzielen ebensowenig bestritten werden wie das Bestehen ganzer Stufenreihen von Mittel-Zweck-Relationen. So stehen etwa Aufrufe zur Teilnahme an einer Sitzblockade im Mittel-Zweck-Verh\u00e4ltnis zu deren Gelingen. Es w\u00e4re aber eine schwerwiegende Verletzung des Demonstrationsrechts, eine Sitzblockade schon als Demonstrationsziel zu bewerten. Selbst wenn die Demonstration nur auf ein Happening abzielt, ist dies das Ziel und nicht der Gebrauch der verschiedenen Mittel, Methoden und Techniken, um Aufmerksamkeit, Wirkung, wom\u00f6glich auch St\u00f6rung zu erreichen. Eine Sitzblockade zur Erzielung von Aufmerksamkeit \u00fcber die Gefahren der Stationierung und damit auch zur Verhinderung der Stationierung ist stets ein Mittel einer solchen Demonstration mit einer solchen Zielsetzung. Ziel einer Demonstration sind die Aussagen, die ihr Thema bilden, die in vielf\u00e4ltiger Form und Artikulation von der Demonstration sprechen; ein Transparent, ein Sprechchor, ein Megaphon, eine bestimmte \u00e4u\u00dfere Form der Marschordnung oder als bestimmte markante Formen der Bekleidung und als bestimmte Inschriften auf dieser. Da\u00df die Kombination dieses h\u00f6chstrangigen Verfahrens-Grundrechts der Demonstrationsfreiheit mit dem h\u00f6chstrangigen materiellen Grundrecht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit, dessen H\u00f6chstrangigkeit das BVerfG au\u00dfer im Falle des Vorverfahrens f\u00fcr das Kernkraftwerk M\u00fclheim-K\u00e4rlich gerade in sehr konservativen Urteilen &#151; gegen die Fristenl\u00f6sung bei der Reform des \u00a7 218 StGB und im Falle der Entf\u00fchrung des Arbeitgeber-Pr\u00e4sidenten Schleyer &#8211; herausgestellt hat, und mit den weiteren von der Vernichtungsdrohung bedrohten obersten Verfassungsprinzipien allen Vorschriften des sogenannten einfachen Rechts vorgehen mu\u00df, kann eigentlich nur derjenige bestreiten, welcher den Vorrang des Grundgesetzes und zumal der Grundrechte \u00fcberhaupt bestreitet oder ihn jedenfalls im juristischen Alltag verdr\u00e4ngt und praktisch au\u00dfer acht l\u00e4\u00dft.<\/p>\n<p>Dies allerdings gibt es in einer Verbreitung, \u00fcber die sich Ersch\u00fctterndes erz\u00e4hlen lie\u00dfe. Wer aber auch insoweit verfassungstreu sein will, f\u00fcr den ist der Vorrang der Grundrechte des GG und der anderen obersten Verfassungsprinzipien gegen\u00fcber dem einfachen Recht oberster Bezugspunkt seiner Verfassungstreue. F\u00fcr ihn ist auch klar, da\u00df bei der vorliegenden Kombination des h\u00f6chstrangigen Verfahrensgrundrechts der Demonstrationsfreiheit mit den h\u00f6chstrangigen Demonstrationszielen des Schutzes oberster Verfassungsprinzipien alle diejenigen Normen einfachen Rechts zur\u00fcckstehen m\u00fcssen, aus welchen herk\u00f6mmlich die Rechtswidrigkeit der klassischen Mittel des zivilen Ungehorsams abgeleitet wird. Bei der hier vorliegenden Grundrechtskombination sind diese klassischen Mittel des zivilen Ungehorsams und. ihre moderne Weiterentwicklung zur Aufkl\u00e4rung und Einwirkung gegen Verfassungsbedrohungen des vorliegenden Ausma\u00dfes gegen\u00fcber jeglicher Norm des einfachen Rechts legal, im einzelnen insbesondere gegen\u00fcber dem N\u00f6tigungs-Paragraphen 240 StGB, gegen\u00fcber der Stra\u00dfenverkehrsordnung, gegen\u00fcber Ordnungsvorschriften des Versammlungsgesetzes, gegen\u00fcber dem Prinzip der gesamtschuldnerischen Schadenersatzhaftung nach \u00a7 830 BGB, dessen Anwendung des Versammlungsgesetzes aus (erst) dem Jahre 1953 auf die Gro\u00dfdemonstration in Brokdorf am 28.2. 1983. Die h\u00f6chstrangige Grundrechts-Kombination besitzt auch Vorrang gegen\u00fcber allen neuen Versuchen, vom Demonstrieren durch die Einf\u00fchrung neuer oder die Anwendung nicht mehr g\u00fcltiger alter Zwangsmittel abzuschrecken: insbesondere durch die Einf\u00fchrung einer Geb\u00fchrenpflicht f\u00fcr den allgemein-hoheitlichen Polizei-Einsatz als solchen durch Anwendung des f\u00fcr \u00fcberkommene Sachverhalte und durch die Versuche, das 1970 durch die sozialliberale Koalition au\u00dfer Kraft gesetzte obrigkeitsstaatliche Demonstrationsstrafrecht von 1851 (Preu\u00dfen) \/ 1871 (Deutsches Reich) wiederherzustellen (mehrere Gesetzgebungsinitiativen der Unions-Fraktion oder\/und des Bundesrates seit 1974 bzw. es weiter anzuwenden, als sei es gar nicht au\u00dfer Kraft getreten (N\u00fcrnberger Massenverhaftung, Massen-Anklage und Massen- Verleumdung); abzuschrecken auch durch die gesteigerte Anwendung des f\u00fcr Sachverhalte des 19. Jahrhunderts entwickelten Prinzips der gesamtschuldnerischen Schadenersatzforderungen gegen Einzelne aus Tausenden oder Hunderttausenden in H\u00f6he von \u00fcber 200 000 und 300 000 DM, obwohl etwa das LG Itzehoe (im Falle von Jo Leinen) schon die Anwendung von Vorschriften des Versammlungsgesetzes von 1953 auf Gro\u00dfdemonstrationen (hier Brokdorf 28.2. 81) als verfassungswidrig abgelehnt hatte.<\/p>\n<p>Dies alles m\u00fcssen sich auch diejenigen entgegenhalten lassen, die &#151; vor allem in j\u00fcngster Zeit, etwa seit dem Evangelischen Kirchentag von Hannover &#151; zwar den zivilen Ungehorsam zur Aufkl\u00e4rung gegen die \u00dcberlebens-Gefahren der Stationierung aus Gewissensnot wegen eben dieser Gewissensnot \u00f6ffentlich aufs h\u00f6chste preisen und es sogar ausdr\u00fccklich ablehnen, die zivilen Ungehorsamen als au\u00dferhalb der Verfassung stehend auszugrenzen, zugleich aber daran festhalten, da\u00df sie Regelverletzungen begingen und sich daf\u00fcr zur Verantwortung ziehen lassen m\u00fc\u00dften. Auch sie verkennen den Vorrang des Grundgesetzes und insbesondere die unmittelbare Bindung auch der gesetzgebenden Gewalt an die Grundrechte (Art. 1 III GG) und die Bindung der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt \u00bban Gesetz und Recht\u00ab (Art. 20 III GG).<\/p>\n<p>Diese These von der Legalisierung der klassischen Mittel des zivilen Ungehorsams begegnet allerdings bei manchen bisher schon Zivil-Ungehorsamen dem Einwand, sie wollten die Legalit\u00e4t gar nicht &#151; vom Verst\u00e4ndnis bewu\u00dfter Illegalit\u00e4t und der erkl\u00e4rten Bereitschaft, daf\u00fcr alle staatlichen Sanktionen inkauf zu nehmen, ginge gerade eine besondere Zeugnis- und Zeichenkraft aus. Dergleichen war zu h\u00f6ren z.B. von dem Start-bahn West-Pfarrer Oeser in einer Sendung der wdf-Reihe \u00bb3 vor Mitternacht\u00ab am 17.5. 1983 sowie auch von vielen im zivilen Ungehorsam t\u00e4tig gewesenen und sich auf Aktionen zivilen Ungehorsams vorbereitenden Jugendlichen. Solchen Gedanken gegen\u00fcber ist aber gr\u00f6\u00dfte Skepsis geboten. Sie sind zwar h\u00f6chst ehrenwert. Man wird ihren Anh\u00e4ngern insbesondere nicht prinzipiellen Gesetzesungehorsam, Gemeinschafts- und Verfassungsfeindlichkeit oder gar Aussteigertum vorwerfen k\u00f6nnen, weil es ihnen ja im Gegenteil um den Schutz der Verfassung durch Einsteigen in die Verfassungsordnung selbst geht. Aber Erfahrungen zeigen, da\u00df nur wenige eine so rigorose Haltung bewu\u00dfter Illegalit\u00e4t und der dazu will ich nochmals wiederholen, selbst wenn eines Tages die Abhilfem\u00f6glichkeiten der parlamentarischen, der justiziellen und der plebiszit\u00e4ren Aktionen ausgesch\u00f6pft sein sollten und das Widerstandsrecht nach Art. 20 IV GG voll begr\u00fcndet, mu\u00df mit gr\u00f6\u00dfter Entschiedenheit vor seiner Inanspruchnahme gewarnt werden, weil Gewaltt\u00e4tigkeit im breiten Bewu\u00dftsein stets zum Bumerang wird und es um jeden engagierten Menschen viel zu schade ist, sich von den Bewachern der Raketenstellungen ohne jede Wirkung verheizen zu lassen, die nun einmal keine rechtsstaatlich ausgebildeten deutschen Polizeibeamten sind sondern GIs, die ihre einschl\u00e4gige Sozialisation durch die Killer-Helden in Kino- und Fernseh-Western erlebt haben, auch wenn man denen eine etwaige sp\u00e4tere politische Karriere noch nicht ansehen konnte.<\/p>\n<p>Dies ist zwar entgegen h\u00e4ufig zu h\u00f6renden Behauptungen nicht davon abh\u00e4ngig, da\u00df die Situation derjenigen zur Zeit der Begr\u00fcndung der NS-Herrschaft gleichartig sein mu\u00df, obwohl Helmut Schmidt vor 25 Jahren im Bundestag schon f\u00fcr die damalige Situation durchaus eine solche Gleichartigkeit festgestellt hat:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">\u00bbWir sagen dem deutschen Volke in voller, ernster \u00dcberzeugung, da\u00df der Entschlu\u00df, die beiden Teile unseres Vaterlandes mit atomaren Bomben gegeneinander zu bewaffnen, in der Geschichte einmal als genauso schwerwiegend und verh\u00e4ngnisvoll angesehen werden wird, wie es damals das Erm\u00e4chtigungsgesetz f\u00fcr Hitler war\u00ab.(Sten.Ber. der 20. Sitzung des III. Deutschen Bundestages vom 22.3.1958 S. 1041 B\/C)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Vielmehr sch\u00fctzt das Widerstandsrecht nach Art. 20 IV nicht nur die politische Kr\u00e4fteverteilung sondern auch die obersten Verfassungsgrunds\u00e4tze als solche und deren aller Voraussetzung: das Grundrecht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit. Aber in unserer Gesellschaft wird jeder Griff zur Gewalt, und mag er aus noch so tiefer Verzweiflung um Gemeinwohl und Verfassungsgrunds\u00e4tze motiviert sein, zum Bumerang gegen die mit ihm verfolgten politischen Absichten. Diejenigen, die es noch zu \u00fcberzeugen gilt, werden durch Gewaltt\u00e4tigkeiten eher abgesto\u00dfen als angezogen &#151; der Terroristenkomplex ist eine der schwersten gesellschaftlichen St\u00f6rungen in unserem Lande. Dazu kommt, da\u00df es um jeden engagierten Menschen viel zu schade ist, sich von den Bewachern der Raketenstellungen ohne jede Wirkung verheizen zu lassen, die nun einmal keine rechtsstaatlich ausgebildeten deutschen Polizeibeamten sind sondern GI`s, die ihre einschl\u00e4gige Sozialisation durch die Killerhelden in Kino- und Fernseh-Western erlebt haben, auch wenn man denen eine etwaige sp\u00e4tere Karriere noch nicht ansehen konnte.<\/p>\n<p><b>Verweise<\/b><\/p>\n<p>1 So die einleitende Zusammenfassung des nachpr\u00fcfbar besonders sorgf\u00e4ltig recherchierten und durch langj\u00e4hrige T\u00e4tigkeit als Chefreporter der Los Angeles Times kritisch vorbereiteten Buches von Robert Scheer: \u00bbUnd brennend st\u00fcrzen V\u00f6gel vom Himmel\u00ab &#151; Reagan und der begrenzte Atomkricg, Kindler-Verlag M\u00fcnchen 1983, S. 2 Abs. 2. Original: With enough shovels &#151; Reagan, Bush &#038; nuclear War, Random-House New York, S. 3 Abs. 2. &#151; Sinngem\u00e4\u00df, gleich oder \u00e4hnlich werteten Kommentatoren von New York Times, Wastiington Post und International Herald Tribune, die im Jahre 1982 an der Ver\u00f6ffentlichung der entsprechenden Haushaltsberichte und Verteidigungsleitlinien teilgenommen hatten, sowie zahlreiche Fachleute der Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik, Minister sowie Sicherheitsberater und -beauftragte fr\u00fcherer Pr\u00e4siden[enz.B. Cyrus Bance und Paul Warnke, der Parlamentarier William Fulbright und der fr\u00fchere Admiral, Sch\u00f6pfer und Chef der Atomwaffen-U-Boot-Flotte Hyman Rickovec <br \/>2 Colin S. Gray in seinem zusammen mit Keith Payne verfa\u00dften Aufsatz \u00bbvictory is possible\u00ab in: Foreign policy 39\/80, hier zitiert nach: R. Scheer S. 24\/25 <br \/>3 Newsweek vom 30.3.1983, vgl. auch Scheer S. 16\u00a0&#8218;\u00a0&#8218;\u00a0&#8211;<br \/>4 Sitzung des Deutschen Bundestages am 23.11958<br \/>5 Tagespresse vom 9. 3. 1958<br \/>6 Interview mit Robert Scheer w\u00e4hrend der Vorwahlk\u00e4mpfe im Februar 1980, s. Scheer S. 55\/56<br \/>7 Reagan auf einer Pressekonferenz am 16.6.1981, zi[. nach Wireless Bulletin fron> Washington, Unitet States Information Service, Embassy of the United Staates of America, Bonn, v. 17.6.81<br \/>8 Im Juni 1958 im H\u00f6rsaal R 3 des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universit\u00e4t M\u00fcnster<br \/>8a \u00bbWenn das Kampfmittel sich der Kontrolle des Menschen v\u00f6llig entz\u00f6ge, m\u00fc\u00dfte seine Anwendung als unsittlich verworfen werden. Da\u00df die Wirkung der atomaren Kampfmittel sich dieser Kontrolle v\u00f6llig entzieht, mu\u00df nach dem Urteil gewissenhafter Sachkenner als unzutreffend bezeichnet werden. Ihre Verwendung widerspricht darum nicht notwendig der sittlichen Ordnung und ist nicht in jedem Fall S\u00fcnde, Es ist eine verallgemeinernde und unkritische Sprechweise, jede derartige Kampfma\u00dfnahme heute von vornherein als \u00bbSelbstmord ganzer V\u00f6lker\u00ab oder \u00bbder ganzen Menschheit\u00bb hinzustellen.\u00ab (abgedruckt u.a. im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 83\/1958 S. 823\/24 unter der \u00dcberschrift \u00bbAtomare R\u00fcstung. Eine Erkl\u00e4rung von f\u00fchrenden katholischen Moraltheologen\u00ab, verbreitet durch die offizi\u00f6se katholische Nachrichtenagentur (Nr. 104 1958\/B vom 5.5. 58 &#151; KNA\/PD &#151; 58\/VI\/21 S. 6\/7, aufgenommen in den Sammelband \u00bbDie Katholiken vor der Politik\u00ab des damaligen Generalsekret\u00e4rs des Zentralkommitees der Deutschen Katholiken Freiburg 1958 S. 147-153. Die authentische \u00dcberschrift der Erkl\u00e4rung lautet: \u00bbChristliche Friedenspolitik und atomare Aufr\u00fcstung.\u00bb In ihrem Vorspann wird sie als \u00bbWort der Kirche von entscheidender Bedeutung\u00ab bewertet, an dem \u00bbsich das christliche Gewissen des einzelnen zu orientieren &#8230; hat\u00ab.<br \/>Im selben \u00bbAtomtodwahlkampf\u00ab ver\u00f6ffentlichte die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verb\u00fcnde im Erzbistum PaderbornPredigtvorschl\u00e4ge mit dem Vorspann:\u00bbDas Atom ist so sehr zum Schreckgespenst politischer Art mi\u00dfbraucht worden, da\u00df es nottut, da\u00df wir Christen das Atom als Gottes Werk und Gottes Geschenk bejahen und seine Verwendung in unsere Verantwortung nehmen.\u00ab<br \/>Einer des Predigtvorschl\u00e4ge trug die \u00dcberschrift: \u00bbDas Atom als Erweis der Liebe Gottes\u00ab.<br \/>9 Auf einer Tagung der Katholischen Akademie Bayern in W\u00fcrzburg am 22.2. 1959 in einem Referat \u00fcber \u00bbdie Lehre Pius XII. vom modernen Krieg\u00bb ,in erweiterter Fassung abgedruckt in \u00bbStimmen zur Zeit\u00bb 164. Band (1958\/59) S. 1 &#8211; 14, 8, 9 und 13.<br \/>10 Erwin Wilkens in seinem Referat vor der IV. \u00d6kumenischen Konferenz f\u00fcr Stabsoffiziere und Milit\u00e4rgeistliche aus der Bundeswehr und anderen NATO-Armeen in Bossey bei Genf vom 29. 3. &#151; 3. 10. 1980 \u00fcber das Thema \u00bbDie Heidelberger Thesen von 1959 &#151; auch 1980 noch ein Beitrag zu einer \u00f6kumenischen Friedensethik?\u00ab, epd-Dokumentation Nr. 49 vom 10. 11. 1980 S. 16IX<br \/>11 FAZ vom 22.4. 1983 S. 9 unter der \u00dcberschrift \u00bbNotwehr kann zwingend geboten sein als sittlicher Akt. Gerechtfertigte Verteidigung und Bergpredigt\u00ab. 12 Auf einer Tagung des Studienzentrums Weikersheim im Mannheimer Schlo\u00df am 12.\/13. 3.83, mitgeschnitten von Otto K\u00fchler, s. \u00bbmetall\u00ab Nr. 7\/31.3.63 S. 8\/9<br \/>12a Sowohl in seinem Leserbrief an den K\u00f6lner Stadtanzeiger vom 27.5. als auch in einem Deutschlandfunk-Interview am 30.5.83 (\u00bb5 nach 6 &#8211; Musik und Information (Joachim Lenz) erkl\u00e4rte er die verfassungsrechtlichen Grundlagen einer Stationierung f\u00fcr unzureichend und gewaltlose Aktion dagegen nicht als N\u00f6tigung ( 240 II StGB).<br \/>12b III. Fernsehprogramm des Norddeutschen Rundfuriks, Radio Bremens und des Senders Freies Berlin am 8.6. 1983 21 Uhr unter Teilnahme der Parlamentspr\u00e4sidenten Peter Schutz (Hamburg), Dieter Klink (Bremen) und Klaus Rebsch (Westberlin), des Historikers Karl-Dietrich Erdmann und des Chefredakteurs der Welt am Sonntag Claus Jacobi. In dieser gesamten Sendung wurde der Vorrang des GG gegen\u00fcber dem einfachen Recht gern. insbesondere Art, 20 III GG und die spezielle Bindung der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt an \u00bbGesetz und Recht\u00ab (ebd.) ebensowenig erw\u00e4hnt wie die Bindung auch der gesetzgebenden Gewalt, also der \u00bbparlamentarischen Mehrheit\u00ab, an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gern. Art. I III GG. Vielmehr war nur von der Pflicht der Mehrheit die Rede, die Rechte der Minderheit \u00bbzu ber\u00fccksichtigen\u00ab; auch diese wurde aber erst als Korrektur von Stellungnahmen anderer Teilnehmer erw\u00e4hnt, die von einer absoluten Mehrheitsherrschaft ausgegangen waren.<br \/>13 Ulrich Albrecht: K\u00fcndigt den Nachr\u00fcstungsbeschlu\u00df! Frankfurt 1982, S. 19 letzter Absatz:\u00bbIn zwanzig Monaten haben die US-Computer 147mal einen Sowjetangriff angezeigt. (Angaben \u00fcber solche Pannen bei den sowjetischen Gegenst\u00fccken gibt es nicht.) Bei vier dieser Vorg\u00e4nge wurde immerhin die Alarmbereitschaft der strategischen Streitkr\u00e4fte verst\u00e4rkt. Am 9. November 1979 f\u00fchrte ein Programmierfehler beispielsweise zu der Meinung, die Sowjets griffen mit ihren auf U-Booten stationierten Raketen an. Aus dem Pentagon verlautete, da\u00df man sechs Minuten brauchte, um den Fehler zu finden. Aber wie werden solche Computerfehler im Erstschlagszeitalter wirken;\u00ab<br \/>14 Interviews mit dem Deutschlandfunk (Joachim Lenz am 14. 12. 1982 (\u00bbVicrtel nach Sieben\u00ab) und am 28. 5. 1983 (\u00bbInformationen am Mittag\u00bb), mit dem Saarl\u00e4ndischen Rundfunk (Hahne) vom 28. 12. 1982 (\u00bbJournal am Morgen\u00ab) umd im Rahmen des ZDF-Magazins (Gerhard L\u00f6wenthal) am 29.1. 1982, ferner in einem Originalbeitrag f\u00fcr die FRANKFURTER RUNDSCHAU vom 26.6.1982; zum Einsatz auf Bereitstellung vor Grenz\u00fcberschreitung siehe den Leitsatz von Adelbert Weinstein \u00bbDie NATO und der Atompazifismus\u00ab in der FAZ vom Freitag, 26.11. 1982, S. 1<br \/>15\u00a0 So bewertet auch Willy Brandt auf dem \u00bbForum Bundeswehr\u00ab der SPD am 10. \/11.3. 1982 die \u00bbin der globalen Konfrontation zwischen Ost und West\u00ab bestehende \u00bbTendenz, den Gegner sekund\u00e4r am milit\u00e4rischen Potential vorbei in der Substanz zu treffen, etwa wirtschaftlich durch eine Strategie des Totr\u00fcstens, als ein Spekulieren auf einen inneren Zusammenbruch des Gegners\u00ab, somit als ein \u00bbSpiel mit dem Gedanken an einen Sieg, der einem milit\u00e4rischen Sieg \u00e4hnlich w\u00e4re und eine entsprechende Reaktion ausl\u00f6sen k\u00f6nnte\u00ab (vlg. den Bericht von Volkmar Hoffmann in der Frankfurter Rundschau vom Freitag 12.3. 1982 S.4; vgl. dagegen den Ausspruch von US-Pr\u00e4sident Reagan lt. Spiegel 26\/81: \u00bbDie Sowjets k\u00f6nnen ihre R\u00fcstung nicht beliebig steigern. Wir aber k\u00f6nnen es.\u00ab) Vg. auch Ulrich Albrecht: K\u00fcndigt den Nachr\u00fcstungsbeschlu\u00df! (Frankfurt 1982), S. 16\/17: Wirtschaftlicher Ruin ist, wenn es nicht zum Kriege kommt, die Alternative zum Ende des derzeitigen Wettr\u00fcstens. Tats\u00e4chlich ist die \u00dcberlegung, da\u00df man durch ein scharfes Wettr\u00fcsten das ungeliebte Gegen\u00fcber sozusagen \u00f6konomisch niederk\u00e4mpfen k\u00f6nne, hin und wieder Gegenstand politischer Debatten gewesen. Besonders die Republikanische Partei in den USA hat im Wahlkampf diese Frage aufgeworfen. (&#8230;) Reagan hat als Wahlk\u00e4mpfer die gleiche Frage gestellt. Die Position begegnet einem auch in Details amerikanischer Politik, etwa bei der Pr\u00fcfliste amerikanischer Beh\u00f6rden angesichts der Frage, ob einem bestimmten Land der Dritten Welt Waffengeschenke gemacht werden wollen. In dieser fraglichen Liste war ein Pr\u00fcfungspunkt, ob eine amerikanische Waffengabe im Gegenzug eine sowjetische R\u00fcstungslieferung provozieren w\u00fcrde. Als ich zum ersten Mal diese Liste sah, dachte ich, da\u00df ein \u00bbJa\u00ab einen Minuspunkt in der Pr\u00fcfliste f\u00fcr die amerikanische Aktion provozieren w\u00fcrde. Das Gegenteil ist der Fall: Als positiv wurde gewertet, da\u00df ein amerikanischer R\u00fcstungstransfer sowjetische Zusatzlieferungen erzeugen w\u00fcrde &#151; weil dies ja die Sowjets st\u00e4rker als Amerika belastet.<br \/>16\u00a0 \u00bbFriedensmanifest &#8217;82\u00ab, unterzeichnet unter dem 2.2.82 von Inge Aicher Scholl, Heinrich Albertz, Gerd Bastian, Heinrich B\u00f6ll, William Borm, Walter Dirks, Erhard Eppler, Helmut Gollwitzer, Walter Jens, Ulrich Klug, Horst-Eberhard Richter, Kurt Scharf u.a.<br \/>17 Colin S. Gray in seinem zweiten bedeutenden Aufsatz \u00bbThe Ideaof Strategie Superiority\u00ab, \u00bbAir Force Magazine\u00ab 3\/82 \u00bbBei dem NATO-Plan, 108 Pershing II und 4641andgest\u00fctzte Marschflugk\u00f6rper zu stationieren, geht es nicht darum, ein Gleichgewicht oder Gegengewicht gegen\u00fcber der sowjetischen SS-20-Stationierung zu schaffen &#8230; Die NATO braucht eine betr\u00e4chtliche Anzahl dieser 572 Systeme (oder Entsprechendes), gleichg\u00fcltig ob die sowjetische SS-20-Stationierung auf Null reduziert wird oder nicht\u00ab; neuestens William Fullbright in seinem interview mit \u00bbWeltwoche\u00ab v. 8.6.83 S.7<br \/>18\u00a0 Mediatus 4\/82, S. 1: \u00bbGeneralinspekteur best\u00e4tigt Nachr\u00fcstungskritik\u00ab<br \/>19\u00a0 \u00bbZur Psychologie des Friedens\u00ab (Rowohlt 1982) Anhang, S. 276<br \/>20\u00a0 Beschlu\u00df des Ersten Senats vom 20. 13. 1979 &#151; 1 BvR 385\/77 &#151; (BerfGE 53, 30 ff \u00fcber Verfahrensfragen der Errichtung des Atomkraftwerkes M\u00fchlheim-Kl\u00e4rlich bei Koblenz: \u00bbAngesichts der Art und Schwere m\u00f6glicher Gefahren bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie mu\u00df bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts gen\u00fcgen &#8230;, um die Schutzpflicht&#8230; konkret auszul\u00f6sen. &#8230; Grundrechtsschutz (ist) weitgehend auch durch die Gestaltung von Verfahren zu bewirken &#8230; die Grundrechte beeinflussen demgem\u00e4\u00df auch das Verfahrensrecht, soweit dieses f\u00fcr einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist.\u00ab<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[526],"publikationen":[1287],"class_list":["post-12568","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-erich-kuechenhoff","publikationen-62-63"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Ziviler Ungehorsam als Rechtsinstitut - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/ziviler-ungehorsam-als-rechtsinstitut\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Ziviler Ungehorsam als Rechtsinstitut - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Rede zur Verleihung des Fritz Bauer-Preises der Humanistischen Union 1983 in Mainz. 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