{"id":12571,"date":"1982-02-01T14:00:00","date_gmt":"1982-02-01T13:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/welche-opfer-darf-der-staat-vom-buerger-verlangen\/"},"modified":"1982-02-01T12:00:00","modified_gmt":"1982-02-01T11:00:00","slug":"welche-opfer-darf-der-staat-vom-buerger-verlangen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/55-vorgaenge\/publikation\/welche-opfer-darf-der-staat-vom-buerger-verlangen\/","title":{"rendered":"Welche Opfer darf der Staat vom B\u00fcrger verlangen?"},"content":{"rendered":"<p>Ein Essay \u00fcber den Geheimdienstfall Faust<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 55 (Heft 1\/1982), S. 8-15<\/p>\n<p>&#132;An den Ufern der Havel lebte, um die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts, ein Ro\u00dfh\u00e4ndler namens Michael Kohlhaas, Sohn eines Schulmeisters, einer der rechtschaffensten zugleich und entsetzlichsten Menschen seiner Zeit. &#8211; Dieser au\u00dferordentliche Mann w\u00fcrde, bis in sein drei\u00dfigstes Jahr, f\u00fcr das Muster eines guten Staatsb\u00fcrgers haben gelten k\u00f6nnen. Er besa\u00df in einem Dorf, das noch von ihm den Namen f\u00fchrt, einen Meierhof, auf welchem er sich durch sein Gewerbe ruhig ern\u00e4hrte; die Kinder, die ihm sein Weib schenkte, erzog er in der Furcht Gottes zur Arbeitsamkeit und Treue; nicht einer war unter seinen Nachbarn, der sich nicht seiner Wohlt\u00e4tigkeit oder seiner Gerechtigkeit erfreut h\u00e4tte; kurz, die Welt w\u00fcrde sein Andenken haben segnen m\u00fcssen, wenn er in einer Tugend nicht aus geschweift h\u00e4tte. Das Rechtsgef\u00fchl aber machte ihn zum R\u00e4uber und M\u00f6rder.&#148;<\/p>\n<p>So beginnt die ber\u00fchmte Erz\u00e4hlung <i>Heinrich von Kleists <\/i>\u00fcber Michael Kohlhaas, der sich gewaltsam Recht verschaffen wollte, als es ihm von den Gerichten nicht ward. Ihm wurde schlie\u00dflich gen\u00fcge getan, allerdings hat er daf\u00fcr bis zur Vernichtung des eigenen Lebens k\u00e4mpfen m\u00fcssen. Der Prozess, den er angestrengt hatte, wird zwar zu seinen Gunsten entschieden, unmittelbar danach muss er jedoch die Todesstrafe wegen Landfriedensbruches erleiden. Den Landfriedensbruch hatte er begangen, weil er keine M\u00f6glichkeit sah, anders zu seinem Recht zu kommen. Michael Kohlhaas gilt als zwiesp\u00e4ltige Figur. Man zitiert ihn eher ablehnend als einen blinden Eiferer, der aus einem fanatischem Rechtsverst\u00e4ndnis heraus um einer Lappalie willen seine ganze Existenz und die seiner Familie aufs Spiel setzt.<\/p>\n<p>Eigentlich geht uns diese Figur nichts mehr an, denn heutzutage kann jeder sein Anliegen vor Gericht vorbringen. Niemand mehr braucht zum R\u00e4uber und M\u00f6rder zu werden, um recht zu bekommen. Die Zeiten haben sich gewandelt, wir leben in einem Rechtsstaat, &#8222;in dem die freiheitlichste Verfassung der deutschen Geschichte&#8220; gilt. Sie verpflichtet alle staatliche Gewalt auf die Achtung und den Schutz der Menschenw\u00fcrde, gew\u00e4hrleistet jedem das Recht auf freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit und verb\u00fcrgt ihm die ins Grundgesetz aufgenommenen Menschenrechte. Diese Verfassung bestimmt die rechtsstaatliche Wirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland, in der jedem B\u00fcrger ein H\u00f6chstma\u00df auch an gerichtlichem Schutz gew\u00e4hrt wird&#148;, so die Aussage der Bundesregierung vom 21. November 1977, als Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU\/CSU-Fraktion zum &#132;Russell-Tribunal&#148;.<\/p>\n<p>Genau acht Tage sp\u00e4ter musste der B\u00fcrger <i>Hans-Georg Faust <\/i>daran zweifeln, ob diese Aussagen auch f\u00fcr ihn g\u00fcltig seien. Er wurde n\u00e4mlich verhaftet wegen &#132;verfassungsfeindlicher Sabotage&#148; nach \u00a7 88 des Strafgesetzbuches, ein schwerer Vorwurf, der von Anfang an auf t\u00f6nernen F\u00fc\u00dfen stand und von dem er bereits am 14. Dezember 1977 vor dem Bundesgerichtshof freigesprochen wurde. \u00dcbrig blieb nur der Bagatellvorwurf, sich gegen \u00a7 353c vergangen zu haben, der die Weitergabe geheimer Gegenst\u00e4nde oder Nachrichten unter Strafe stellt. Auch dieser Vorwurf konnte sp\u00e4ter nicht aufrecht erhalten werden, die Anklagepunkte waren so d\u00fcnn, zudem teilweise illegal erlangt und damit unverwertbar, das nicht einmal das Hauptverfahren gegen ihn er\u00f6ffnet wurde. Das hei\u00dft, er erlebte vor den Gerichten das genaue Gegenteil von Michael Kohlhaas, er bekam von allem Anfang an recht, die Anklagebeh\u00f6rde stets unrecht. Und dennoch ist sein Schicksal in gewisser Weise vergleichbar: er hat den Kampf um sein Recht zwar nicht mit dem Leben bezahlt, so etwas kommt bei uns nicht mehr vor, die Todesstrafe ist abgeschafft, aber er hat bezahlt mit der Vernichtung seiner ganzen bisherigen Existenz.<\/p>\n<p>Hans-Georg Faust war seit \u00fcber zw\u00f6lf Jahren Nordrhein-Westfalen-Korrespondent einer Illustrierten, als er verhaftet und sofort &#8211; so als sei seine Schuld bereits erwiesen &#8211; von einem bestimmten Teil der Presse zum Staatsfeind Nr. 1 hoch gejubelt wurde. Das Material, das er \u00fcber das <i>Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz <\/i>gesammelt habe, so wusste &#132;Bild&#148; schon wenige Tage nach der Verhaftung zu melden, &#132;w\u00e4re in der Hand einer fremden Macht oder einer Terrororganisation&#148; Sprengstoff gegen die Bundesrepublik gewesen. &#132;Bild&#148; wusste das &#8211; wohlgemerkt &#8211; schon zu einem Zeitpunkt, da weder Faust noch sein Verteidiger Akteneinsicht hatte, noch genau wussten, auf welche konkreten Tatsachen sich der Haftbefehl gr\u00fcndete. Akteneinsicht wurde dem Verteidiger Gert D\u00fcrr nach dessen h\u00e4ufigen Bem\u00fchungen darum erst im Mai des n\u00e4chsten Jahres gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Was war geschehen? Faust sollte unter Anklage gestellt werden, weil man ihn verd\u00e4chtigte, dem &#132;Spiegel&#148; geheime Akten des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcber den Lauschangriff auf den Atommanager <i>Dr. Klaus Traube <\/i>gegeben zu haben.<\/p>\n<p>Das Nachrichtenmagazin hatte im Februar-M\u00e4rz 1977 bekanntlich dar\u00fcber in drei gro\u00dfen Titelgeschichten berichtet und einen schweren Rechts- und Verfassungsbruch der K\u00f6lner Sicherheitsbeh\u00f6rde aufgedeckt. Der &#132;Spiegel&#148;, verantwortlich f\u00fcr diese Publikationen, wurde nicht verfolgt. Mit ihm wollte sich die Bundesregierung, die dazu die Genehmigung h\u00e4tte geben m\u00fcssen, aus Furcht vor einer zweiten &#132;Spiegel&#8220;-Aff\u00e4re nicht anlegen. Statt dessen hielt man sich an einen einzelnen Journalisten, hinter dem nicht Macht und Einfluss eines gro\u00dfen politischen Blattes standen. \u00dcber Faust hoffte man zudem, an den Informanten des &#132;Spiegel&#148; beim Verfassungsschutz zu kommen.<\/p>\n<p>Neun Monate lang belauschten sie rund um die Uhr Fausts Telefon. Daf\u00fcr hatten sie sich die notwendige Genehmigung von der zust\u00e4ndigen Kommission geholt, die sie nur bekamen, weil sie Faust eines Staatsschutzdeliktes, eben der &#132;verfassungsfeindlichen Sabotage&#148;, bezichtigten. Obwohl diese Strafnorm vorher noch nie angewandt worden war, erhielten die Verfassungssch\u00fctzer ohne besondere Pr\u00fcfung die erbetene Abh\u00f6rgenehmigung.<\/p>\n<p>Es ist das Verdienst von Fausts Anwalt <i>Gert D\u00fcrr<\/i>, das dieser hochkar\u00e4tige Paragraph, der eigentlich nur f\u00fcr Kriegszeiten gedacht ist, schon vierzehn Tage nach Fausts Verhaftung vom Bundesgerichtshof vom Tisch gefegt wurde.<\/p>\n<p>Nun hatte Faust zwar Recht bekommen, doch das half ihm wenig, denn der Burda-Verlag trennte sich von ihm, andere Auftraggeber, f\u00fcr die er freiberuflich t\u00e4tig gewesen war, zogen sich von dem vermeintlichen &#132;Agenten&#148; zur\u00fcck. Bis heute hat er keine neue Stellung gefunden, und er wird wohl auch keine mehr finden, seit drei Jahren lebt er von der Arbeitslosenhilfe. Welche psychische Belastung schon dies allein f\u00fcr einen Mann seiner Erziehung und seiner Haltung bedeutet, kann man leicht ermessen. Er ist von Hause aus konservativ, geh\u00f6rt eher zu denen, die bereit sind, f\u00fcr den Staat Opfer zu bringen als vom Staat Almosen anzunehmen. Inzwischen ist er 60 Jahre und hat zur Zeit keine andere Zukunftsperspektive als einen Schuldenberg, von dem er nicht wei\u00df, wie er ihn abtragen soll, und einen langwierigen Kampf um Entsch\u00e4digung des erlittenen Verm\u00f6gensschaden, und dies, obwohl ihm das Landgericht Bonn im Juli 1980 bereits das Recht auf Entsch\u00e4digung zugesprochen hat.<\/p>\n<p>F\u00fcr einen juristischen Laien mutet die ganze Aff\u00e4re um Faust wie absurdes Theater an, unbegreiflich und undurchschaubar. Wir brauchten uns hier nicht so ausf\u00fchrlich damit zu besch\u00e4ftigen, wenn der Fall Faust ein Einzelfall w\u00e4re, wenn man sagen k\u00f6nnte, zwar haben hier die Anklagebeh\u00f6rden von Anfang an in grob fahrl\u00e4ssiger Weise versagt, und die Presse hat eine ungute Rolle gespielt, aber das war ein einmaliges Versagen, eine Panne. Doch dem ist nicht so.<\/p>\n<p>Die Liste der F\u00e4lle, in denen menschliche Existenzen durch haltlose und vorschnelle Anklagen v\u00f6llig vernichtet wurden, ist bedenklich lang. Ich z\u00e4hle im folgenden nur die bekannteren auf, die alle durch die Presse gegangen sind. Der Leser hat sie zum gr\u00f6\u00dften Teil wieder vergessen, die Opfer leiden oft bis heute unter der Diffamierung. Besonders gef\u00e4hrdet, der \u00f6ffentlichen Denunziation anheimzufallen, sind Bundesb\u00fcrger mit DDR-Kontakten, mit <i>verwandtschaftlichen<\/i> Kontakten wohlgemerkt. Zwar tritt die Bundesregierung in allen Verlautbarungen immer f\u00fcr m\u00f6glichst viele Beziehungen zu Verwandten in der DDR ein. Macht man davon jedoch ausgiebig Gebrauch im Rahmen des M\u00f6glichen, wird man leicht verd\u00e4chtig.<\/p>\n<p>So geschehen im Fall des Biologen Rudolf Fahrig. Er pflegte &#8211; wie offiziell gew\u00fcnscht &#8211; enge Kontakte zu seinen Verwandten in der DDR, besonders enge zu seinem Schwager Christian Grundert, Journalist in Ost-Berlin. Fahrig \u00fcberlie\u00df ihm im Laufe der Jahre einige wissenschaftliche Sonderdrucke, die keineswegs geheim waren. Erst durch einen Zufall erfuhr der Freiburger Wissenschaftler, das sein Schwager neben seiner journalistischen T\u00e4tigkeit Mitarbeiter im Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit war, daraufhin k\u00fcndigte er ihm sofort die Freundschaft auf. Das freilich half ihm wenig. Die Stuttgarter Richter fanden sein Verhalten strafw\u00fcrdig und verurteilten ihn zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bew\u00e4hrung. Das der international anerkannte Krebs- und Vererbungsforscher Fahrig daraufhin seinen Arbeitsplatz verlor, ist zwar nicht die direkte Schuld der Richter, war aber die unmittelbare Folge dieses Urteils, das, wenn es Schule machte, Millionen von Bundesb\u00fcrgern zu Vorbestraften machen w\u00fcrde. Denn sicher ist Fahrig nicht der einzige, der Verwandten in der DDR wissenschaftliche Literatur mitgebracht hat. Und wie kann man erkennen, wer von den Verwandten beim SSD arbeitet? Das Merkmal eines guten Agenten ist es ja gerade, das er nicht erkannt wird.<\/p>\n<p>Zwei andere Opfer einer &#132;Ermittlungspanne&#148;, wie Generalbundesanwalt Rebmann das nannte, waren der Lektor Steffen von Bamberg und der Oberst im Generalstab Siegfried Petrelli. Bamberg, der aus einer traditionsreichen preu\u00dfischen Beamtenfamilie stammt und sich selber als &#132;besonders treuen Staatsdiener&#148; bezeichnet, sa\u00df 85 Tage in Untersuchungshaft, ehe sich der Vorwurf der Spionaget\u00e4tigkeit als haltlos erwies. Er verlor zwar nicht seinen Arbeitsplatz, erlebte aber, wie Verwandte und Bekannte von ihm abr\u00fcckten und sagte nach dem Vorfall, er, seine Frau und sein Sohn h\u00e4tten &#132;einen furchtbaren seelischen Schaden erlitten&#148;.<\/p>\n<p>Oberst Siegfried Petrelli sa\u00df ebenfalls drei Monate in Untersuchungshaft, auch hier war der Verdacht unbegr\u00fcndet gewesen. Dennoch durfte der qualifizierte Generalst\u00e4bler seitdem nur noch untergeordnete Dienste verrichten, eine Bef\u00f6rderung fiel aus, und auch sein Versuch, sich mit einem gegen sich selbst gerichteten Disziplinarverfahren vom letzten Rest des Verdachtes rein zu waschen, scheiterte. Vom Inspekteur des Heeres erhielt er den Rat, er m\u00f6ge doch seine Unschuld selber beweisen, wenn er Wert auf eine solche Feststellung lege.<\/p>\n<p>Theoretisch ist es vor Gericht so, das die Anklage die Schuld des Angeklagten zu beweisen hat, nicht aber der Angeklagte seine Unschuld. Auch gilt jeder Angeklagte so lange als unschuldig, bis seine Schuld erwiesen ist. In allen zitierten F\u00e4llen wich man von diesen rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen ab, stets gab es schon Vorverurteilungen in der Presse. Auch wenn dieses Verhalten der Presse sicher aufs sch\u00e4rfste zu r\u00fcgen ist, so bleibt den Ermittlungsbeh\u00f6rden der Vorwurf nicht erspart, das ohne ihre Informationen die Presse gar nichts \u00fcber die Betroffenen h\u00e4tte schreiben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Aber fahren wir fort in der Liste unschuldig und voreilig Verfolgter. Was Sie bis jetzt lasen, waren nur die harmloseren F\u00e4lle. Weit schlimmer betroffen ist zum Beispiel das ehemalige Hauptvorstandsmitglied der IG-Metall, <i>Heinz D\u00fcrrbeck<\/i>. Seit 1975 ermitteln die Staatssch\u00fctzer gegen ihn, ohne auch nur die Spur eines Beweises zu haben oder zu erhalten. D\u00fcrrbeck kam nach f\u00fcnf Wochen Untersuchungshaft wieder frei. Auf einen Prozess oder seine Rehabilitierung durch eine Erkl\u00e4rung der Bundesanwaltschaft wartet er bis 1979 vergebens; dann gab er den Kampf um seinen guten Namen auf und verschwand entnervt und gesundheitlich ruiniert aus der Bundesrepublik.<\/p>\n<p>Und wieder verleumdeten ihn die Sicherheitsbeh\u00f6rden, sie sprachen von einer Flucht in die DDR und werteten das leichtfertig als ein Schuldbekenntnis. Ohne auch nur eine Spur von schlechtem Gewissen zu zeigen, stellten sie fest: &#132;F\u00fcr uns ist damit die Sache erledigt&#148;. In Wirklichkeit hatte sich der todkranke Heinz D\u00fcrrbeck nach Norditalien zur\u00fcckgezogen.<\/p>\n<p>Ebenso leichtfertig in den falschen Verdacht des Landesverrats gerieten der fr\u00fchere DGB-Sekret\u00e4r <i>Walter B\u00f6hm<\/i>, der auch umgehend seine Stelle verlor, der ehemalige Pressesekret\u00e4r der deutschen Botschaft in Kairo <i>Erich Knapp<\/i>, der SPD-Bundestagsabgeordnete <i>Uwe Holtz<\/i>, der Bahr-Referent <i>Joachim Broudr\u00e9-Gr\u00f6ger <\/i>sowie die Journalisten <i>Reinhard Spilker <\/i>und <i>Justus M\u00fcller<\/i>.<\/p>\n<p>Wie leichtfertig die Ermittlungsbeh\u00f6rden dabei vorgehen, mag an einem letzten Fall demonstriert werden.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 1980 waren der fr\u00fchere Pr\u00e4sident der Freien Universit\u00e4t Berlin, <i>Rolf Kreibich<\/i>, und seine Frau in den Verdacht \u00f6stlicher Spionaget\u00e4tigkeit geraten. Im Herbst 1979 waren angebliche Erkenntnisse an den Generalbundesanwalt gelangt. Von dort wurde das Verfahren im Oktober 1979 an die Staatsanwaltschaft beim Berliner Kammergericht abgegeben. Das es sich um h\u00f6chst vage &#132;Erkenntnisse&#148; handeln muss, ergibt sich schon aus dem Verhalten der Berliner Justiz: das Ehepaar Kreibich war nicht eine Sekunde vorl\u00e4ufig festgenommen, von einem Haftbefehl ganz zu schweigen. Dennoch wurden die beiden als Ost-Spione, selbstverst\u00e4ndlich unter voller Namensnennung, bundesweit diffamiert. Zwei Tage, nachdem die Kreibichs Schlagzeilen gemacht hatten, musste die Justiz-Sprecherin zugeben, das das Belastungsmaterial gegen den Diplom-Physiker und seine Ehefrau mehr als d\u00fcrftig sei. Dies war der Presse nat\u00fcrlich nur mehr eine kleine Meldung wert.<\/p>\n<p>H\u00e4ngen bleibt dagegen der Spionageverdacht. Den vergisst die Umgebung nicht so schnell, selbst wenn es zu einer der seltenen Rehabilitierungs-Erkl\u00e4rungen der Bundesanwaltschaft kommt, wie 1975 im Fall des Gewerkschaftlers <i>Walter B\u00f6hm<\/i>: &#132;Jeder Verdacht ausger\u00e4umt&#148;, hie\u00df es lapidar. Haften aber bleiben im Ged\u00e4chtnis Riesenschlagzeilen wie diese: &#132;Neuer Super-Spion in Bonn &#8211; Mit vielen Ministern gut bekannt&#148;, daneben noch zu allem \u00dcberfluss ein Foto des Betroffenen mit zwei Ministern und dem der Spionage \u00fcberf\u00fchrten <i>G\u00fcnter Guilleaume<\/i>. Haften bleibt den unschuldig Verd\u00e4chtigten immer ein Verdachts-Etikett, die Folgen davon sind h\u00e4ufig &#8211; wir sagten es schon &#8211; Familientrag\u00f6dien und Existenzvernichtung. Die Zahlung eines Schmerzensgeldes durch den Staat, der durch Missachtung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts dem Betroffenen und seinen Angeh\u00f6rigen schweren Schaden zuf\u00fcgte, kommt so gut wie nie vor. Der einzige Fall von Schmerzensgeld in einem solchen Zusammenhang, der mir bekannt ist, wurde an <i>Eleonore Poensgen <\/i>bezahlt, allerdings nicht vom Staat, sondern vom <i>Springer<\/i>&#8211;<i>Verlag.<\/i> Das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf verurteilte den Verlag zur Zahlung von DM 25.000, weil im Zusammenhang mit der Ermordung des Bankiers J\u00fcrgen v. Ponto Eleonore als &#132;Terror-M\u00e4dchen&#148; bezeichnet worden war. Nach wochenlangen Diffamierungs-Kampagnen stellte sich auch bei Eleonore Poensgen ihre v\u00f6llige Unschuld heraus. Die Staatsanwaltschaft \u00e4u\u00dfert sich zu solchen F\u00e4llen meist nicht, f\u00fcr sie ist der Fall bei Nicht-Er\u00f6ffnung oder Einstellung des Verfahrens erledigt.<\/p>\n<p>Nur im Fall Faust, der drei Jahre lang durch die Presse ging, \u00e4u\u00dferte sie etwas von einer &#132;pers\u00f6nlichen Opfergrenze&#148; jedes Betroffenen. Das hei\u00dft zu deutsch und ganz konkret: vom einzelnen wird eine bestimmte Opferleistung f\u00fcr den Staat erwartet. Aber wie weit hat sie zu gehen, was muss jeder auf sich nehmen im &#132;Interesse des Rechtsstaates&#148;? Hier wird nicht nur ein unbestimmter, sondern ein h\u00f6chst bedenklicher Rechtsbegriff ins Spiel gebracht, bedenklich umso mehr, als bei <i>Hans-Georg Faust <\/i>es sich nicht um eine Ermittlungspanne gehandelt hat, um einen vorschnellen Verdacht, sondern um den Versuch, ihn mit Mitteln der Justiz Mund tot zu machen. Bei den anderen F\u00e4llen, die unschuldig verfolgt wurden, l\u00e4sst sich das nicht oder nur schwer behaupten, bei Faust aber ist es eindeutig. Darum ist es n\u00f6tig, das wir uns mit seinem Fall noch ein wenig n\u00e4her befassen. Er bietet zudem alles, was an Fehlern, Irrt\u00fcmern, aber auch bewussten Diffamierungen seitens der Staatsanwaltschaft, aber auch Vertretern der Regierung m\u00f6glich ist Alles, was die vorher genannten Betroffenen zum Teil erlebt haben, hat Faust bis zur Neige auskosten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Begonnen hat das Ganze schon im Jahre 1963, ohne das Faust das damals auch nur im geringsten h\u00e4tte ahnen k\u00f6nnen. Es ist der klassische Fall, wie Tatsachen, f\u00fcr sich genommen harmlose Fakten, Banalit\u00e4ten, vor Gericht zusammengezogen und zu Indizien werden, exakt so, wie <i>Kurt Tucholsky <\/i>es vor \u00fcber f\u00fcnfzig Jahren in einer Gerichtssatire dargestellt hat unter dem Titel: &#132;Ich bin ein M\u00f6rder&#148;:<\/p>\n<p>&#132;Ich, Ignaz Wrobel, liebe es, den Schaffner auf dem Omnibus zu betr\u00fcgen, dann fahre ich umsonst. Ich bin j\u00e4hzornig: ich habe schon zweimal meinen Bademantel zerrissen, um ihn zu strafen; Krawatten zerschnitten, ein Glas auf den Boden hin gefeuert. Ich kann kein Blut sehen. Doch: ich kann Blut sehen, von Tieren. Ein merkw\u00fcrdiges Gef\u00fchl &#8211; nicht angenehm; eigentlich doch angenehm, ich traue mich nicht, das zu sagen: doch angenehm. Ich esse unregelm\u00e4\u00dfig, manchmal tagelang nichts, dann unm\u00e4\u00dfig. Ich bin unsolide. Ich hasse meinen Vater. Ich lebe unregel. . ., aber das sagte ich schon. Was ist das alles?&#148;<br \/>&#132;Nichts besonderes. Sehen Sie sich um -: solchen kleinen oder gro\u00dfen Packen tr\u00e4gt jeder, jede, jeder, mit sich herum . . . alle tragen ihn. Es ist nichts Besonderes.&#148;<br \/>&#132;Es ist nichts Besonderes -? Ich habe nichts zu f\u00fcrchten -?&#148;<br \/>&#132;Es ist nichts Besonderes. Sie haben nichts zu f\u00fcrchten. Wenn Sie nicht&#8230;&#8220;<br \/>\u00bbJa?\u00bb<br \/>&#132;Wenn Sie nicht vor Gericht stehen. Wenn nicht irgendein schwerer Verdacht auf Sie f\u00e4llt wegen einer Tat, die Sie bestreiten. Dann &#8230;&#148;<br \/>&#132;Dann?&#148;<br \/>&#132;Nun, &#8230; dann wandeln sich diese Tatsachen, die Sie mir eben erz\u00e4hlt haben, in etwas anderes. Dann sind es nicht mehr die Anomalien, die jeder Richter, jeder Staatsanwalt, jeder Geschworene, jeder Sch\u00f6ffe im Keim bei sich f\u00fchlen k\u00f6nnte, wenn er nur ehrlich sein wollte. Dann, Wrobel, ist auf einmal alles ganz anders.&#148;<br \/>&#132;Was &#8230; was ist dann &#8230;? Wenn es aber alle haben? Und was -?&#148;<br \/>&#132;Indizien, Herr Wrobel!&#148;<\/p>\n<p>F\u00fcr Hans-Georg Faust begann das, was sp\u00e4ter als Indizienkette gegen ihn verwendet wurde, 1963 mit dem sogenannten Fall <i>P\u00e4tsch<\/i>: P\u00e4tsch, damals ein Mitarbeiter des <i>Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz<\/i>, nahm den Namen dieses Amtes w\u00f6rtlich und f\u00fchlte sich in der Tat berufen, die Verfassung zu sch\u00fctzen. Er konnte es n\u00e4mlich mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, das schon damals in vielen F\u00e4llen illegal eine Fernsprech- und Post\u00fcberwachung vorgenommen wurde. Vor allem wollte er daran nicht mehr l\u00e4nger mitwirken. Als er sich deshalb an seinen Referatsleiter wandte und von diesem die lapidare Auskunft erhielt: &#132;eigentlich d\u00fcrften wir das nicht tun&#148;, er, P\u00e4tsch, solle aber mitmachen und mit niemandem dar\u00fcber sprechen, lie\u00df er sich von dem Bruder des Spiegel-Herausgebers, dem Rechtsanwalt Josef Augstein, beraten. Sie kamen beide zu dem Schluss, das dem permanenten Verfassungsbruch nur durch Ver\u00f6ffentlichung in der Presse abzuhelfen sei. Selbstverst\u00e4ndlich wurde P\u00e4tsch daraufhin aus dem Amt entfernt, und es kam zur Anklage, &#132;weil er vors\u00e4tzlich Staatsgeheimnisse an Unbefugte habe gelangen lassen und dadurch fahrl\u00e4ssig das Wohl der Bundesrepublik gef\u00e4hrdet habe. Au\u00dferdem habe er als Beamter vors\u00e4tzlich unbefugt Amtsgeheimnisse offenbart und dadurch vors\u00e4tzlich wichtige \u00f6ffentliche Interessen gef\u00e4hrdet&#148;.<\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof entschied am 8. 11. 1965 erfreulich klar und entschieden zu P\u00e4tschs Gunsten. Die Kerns\u00e4tze dieses Urteils lauten: &#132;Einen Gesetzes- und insbesondere einen Verfassungsversto\u00df kann jedermann wie jeden Missstand im \u00f6ffentlichen Leben mit dem Ziele der Beseitigung r\u00fcgen; das ergibt sich aus dem Grundrecht der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung. Der verantwortungsbewusste Staatsb\u00fcrger sieht darin nicht nur ein Recht, sondern einen Aufruf zu t\u00e4tiger Mitarbeit am Staate. Das Recht zur R\u00fcge von Missst\u00e4nden im \u00f6ffentlichen Leben tritt also, wenn die R\u00fcge zur Preisgabe von Staatsgeheimnissen zwingt, in Widerstreit zu der Pflicht, Staatsgeheimnisse geheim zuhalten. Bei diesem Widerstreit gehen nicht ohne weiteres die Landesverrats-Vorschriften dem Grundrecht aus Art. 5 des Grundgesetzes vor. So hat auch der Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts der Meinung Ausdruck gegeben; ,Blinder Kadavergehorsam oder frommer Autorit\u00e4tsglaube w\u00e4ren mit den Grundrechten nicht vereinbar&#8216;.&#148; &#8211; Der Senat gelangt zu dem Ergebnis, das ein Versto\u00df gegen die Grundwerte des demokratischen Verfassungsstaates, wie sie durch den Rechtsbegriff der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung umrissen sind, zur unmittelbaren \u00f6ffentlichen R\u00fcge berechtigt. &#8211; &#132;Die Besonderheit, das der Angeklagte Beh\u00f6rdenangestellter war, \u00e4ndert an dem Ergebnis der obigen Rechtsausf\u00fchrungen nichts. Der Angeklagte ist zwar <i>strafrechtlich <\/i>als Beamter zu behandeln; <i>staatsrechtlich<\/i> betrachtet ist er kein Beamter. Wenn es sich schon um so schwere Verfassungsverst\u00f6\u00dfe handelt, muss auch die Verschwiegenheitspflicht des Beamten hinter dem Recht zur \u00f6ffentlichen R\u00fcge zur\u00fcckzutreten, dies umso mehr, als der Beamte gesetzlich verpflichtet ist, bei Gef\u00e4hrdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung f\u00fcr deren Erhaltung einzutreten.&#148;<\/p>\n<p>Einer der wenigen, die P\u00e4tschs Haltung f\u00fcr richtig hielten, war <i>Hans-Georg Faust<\/i>, zu der Zeit ebenfalls Mitarbeiter beim <i>Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz<\/i>. Im Rahmen damals einsetzender Recherchen, wer die Informationen \u00fcber die illegalen Abh\u00f6rpraktiken an den &#132;Spiegel&#148; und die &#132;Zeit&#148; weitergegeben haben k\u00f6nnte, hatte man damals auch Faust verd\u00e4chtigt. Er konnte nachweisen, das der Verdacht grundlos war, war \u00fcber die erniedrigende Art der Ermittlungsmethoden jedoch so emp\u00f6rt, das er k\u00fcndigte und noch mit 43 Jahren einen beruflichen Neubeginn wagte. Er zeigte damit einen Mut und eine Konsequenz, wie sie sicher nicht jeder besitzt. Au\u00dferdem war er aber auch noch ehrlich. Er beging den &#132;Fehler&#148;, die Gr\u00fcnde f\u00fcr sein Ausscheiden aus dem Amt offen darzulegen. Der letzte Satz in seinem K\u00fcndigungsschreiben vom 28. Februar 1964 lautete: &#132;Das, was mir in den letzten Wochen an Dem\u00fctigungen widerfahren ist, werde ich nicht vergessen.&#148; Dieser Satz sollte ihm 13 Jahre sp\u00e4ter zum Verh\u00e4ngnis werden.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz des Jahres 1977 n\u00e4mlich suchte man wieder einen Schuldigen, einen S\u00fcnden-Bock, ein Opfer. Wieder ging es um illegale Lauschoperationen, diesmal gegen einen der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von &#132;Interatom&#148;, Dr. Klaus Traube. Man erinnert sich, man hatte Traube f\u00e4lschlich f\u00fcr einen Atomwissenschaftler gehalten, der engen Kontakt zu Terroristen pflegte, hatte darum illegal in seine Wohnung eingebrochen und eine &#132;Wanze&#148; angebracht, um sein Telefon zu \u00fcberwachen. Der &#132;Spiegel&#148; berichtete im Fr\u00fchjahr 1977 in aller Breite dar\u00fcber. Wieder emp\u00f6rte man sich beim Verfassungsschutz und auch in Bundesregierung und Opposition mehr \u00fcber den &#132;Verr\u00e4ter&#148; des Verfassungsbruchs als \u00fcber den Verfassungsbruch selbst. Diesmal war es schwerer als beim Fall P\u00e4tsch, den Schuldigen zu finden. Zu viele hatten Kenntnis gehabt von der &#132;Operation M\u00fcll&#148; genannten Abh\u00f6raktion. Im Netz h\u00e4ngen blieb schlie\u00dflich Hans-Georg Faust, und zwar eben wegen jenes 13 Jahre alten Schlu\u00dfsatzes in seinem K\u00fcndigungsschreiben. Nur der konnte das Geheimmaterial weitergegeben haben, so folgerte man messerscharf, und zwar unter Ausnutzung immer noch bestehender Verbindungen zu seinem fr\u00fcheren Amt. Ein Motiv war auch gefunden: Rachsucht. Daneben gab es vage Verdachtsmomente, die von Anfang an wenig stichhaltig waren, f\u00fcr das Amt aber ein Grund waren, Faust zumindest eins aus zu wischen, wenn man ihn nicht sogar Mund tot machen konnte.<\/p>\n<p>Faust hatte n\u00e4mlich in den letzten Jahren begonnen, als Journalist Material f\u00fcr ein Buch \u00fcber seine ehemalige Dienststelle zu sammeln. Dabei war er keineswegs konspirativ vorgegangen, sondern hatte dieses Vorhaben ganz offen in Briefen an die Pr\u00e4sidenten des Amtes angek\u00fcndigt und um Unterst\u00fctzung gebeten. Er hatte auch zu dem Zweck verschiedene Interviews mit Mitarbeitern des Amts gemacht und Material \u00fcber l\u00e4ngst abgeschlossene Vorg\u00e4nge gesammelt.<\/p>\n<p>Es sollte ein kritisches Buch werden. Das gibt Faust unumwunden zu, weil er das Amt aus seiner intimen Kenntnis heraus f\u00fcr wenig effizient hielt, aber er hatte nicht vor, Staatsgeheimnisse zu verraten; zumindest nicht solche, die bei Erscheinen des Buches aktuell gewesen w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Fausts gesamtes Material ist bei der der Verhaftung vorangehenden Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden; er hat es bis heute nicht zur\u00fcckerhalten. Wer heute wissen will, was Faust in etwa beabsichtigte zu schreiben, muss in der &#132;Springer&#8220;-Presse nachlesen. Ich zitiere aus der &#132;Welt&#148; vom 17. Mai 1978 unter der \u00dcberschrift:<\/p>\n<p>&#132;Was Hans-Georg Faust \u00fcber den Verfassungsschutz noch schreiben wollte:&#148;<\/p>\n<p>&#132;Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ist eine Sicherheitsbeh\u00f6rde, die \u00fcber das Niveau einer aufgebl\u00e4hten, aber wenig effizienten Auskunftei nicht hinauskommt. Eine durchaus vern\u00fcnftige und notwendige Einrichtung kann sich nicht entwickeln und ist zur Erfolglosigkeit verurteilt. Warum, werde ich begr\u00fcnden.&#148; Und dann stellt er die Beamten des Amtes ihren Gegenspielern aus Ost-Berlin so gegen\u00fcber: &#132;Hier biedere Juristen, ohne inneres Verh\u00e4ltnis zum geheimen Nachrichtendienst, zur Welt der Konspiration. Dr\u00fcben dagegen erfahrene, entschlossene Verschw\u00f6rer. Die einen haben die Besoldungsordnung im Kopf und den Pensionsanspruch vor Augen, die anderen wollen partout die Welt ver\u00e4ndern!&#148;<\/p>\n<p>Den Beweis daf\u00fcr, wie treffend diese Beschreibung Fausts war, lieferten die beamteten Fahnder, zeitweise acht an der Zahl, die man seit M\u00e4rz 1977 auf ihn ansetzte, gleich mit den Recherchen in seinem Fall selbst. Das Material, das sie zusammen trugen und das die Grundlage f\u00fcr Haftbefehl und Anklageerhebung bildete, war so d\u00fcrftig, das Fausts Pforzheimer Anwalt Gert D\u00fcrr dazu bemerkte: &#132;Mir wurde schon beim ersten Durchlesen klar, das da Haftgr\u00fcnde an den Haaren herbeigezogen worden waren. Es stimmte hinten und vorn nicht.&#148;<\/p>\n<p>Es ist nicht n\u00f6tig, das wir den weiteren Leidensweg Fausts bis in alle Einzelheiten verfolgen, er wurde ausf\u00fchrlich in der Presse dargestellt. Aber es gilt, einige Punkte dieser Geschichte sch\u00e4rfer ins Licht zu r\u00fccken, weil sie in ihrer H\u00e4ufung nicht mehr als zuf\u00e4llige Pannen eingestuft werden k\u00f6nnen, sondern als Angriff auf den Rechtsstaat selbst zu werten sind.<\/p>\n<p>Die Schwierigkeiten begannen f\u00fcr Faust bereits bei der Suche nach einem Rechtsanwalt. Er machte die Erfahrung: &#132;Recht ist teuer in diesem Land, Recht kann sich eigentlich nur erhoffen, wer sich gute, also teure Anw\u00e4lte leisten kann. Doch einen Anwalt f\u00fcr ein politisches Verfahren zu finden, gleicht einem Lotteriespiel. Zwei winkten gleich ab, sie k\u00f6nnten ihren Ruf riskieren, ein anderer bef\u00fcrchtete, danach auf ewig abgeh\u00f6rt zu werden.&#148; Es spielt keine Rolle, ob das, was diese Anw\u00e4lte bef\u00fcrchteten, hinterher auch eingetreten w\u00e4re. Allein, das sie diese Furcht \u00e4u\u00dfern, steht dem &#132;freiheitlichsten Rechtsstaat deutscher Geschichte&#148; schlecht an.<\/p>\n<p>Der zweite Punkt, der zu denken gibt, ist das BGH-Urteil vom 14.11.1977, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage nach \u00a7 88, also &#132;verfassungsfeindlicher Sabotage&#148;, eine glatte Bauchlandung erlitt, wie die Presse kommentierte. Von dem Verfassungsfeind Faust blieb nichts \u00fcbrig, man warf ihm nur noch die Weitergabe geheimen Materials vor, ein Bagatellfall, zumal f\u00fcr einen Journalisten. Dennoch blieb er weiterhin in Haft, wegen &#132;Verdunkelungsgefahr&#148;. Was es im Fall Traube, denn um die angebliche Weitergabe dieser Akten ging es ja, noch zu verdunkeln gab, bleibt das Geheimnis der Anklagebeh\u00f6rde. Gert D\u00fcrr dazu: &#132;Ein Rechtsprofessor w\u00fcrde das Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch beenden, wenn ein Kandidat so argumentiert.&#148;<\/p>\n<p>Den wirklichen Grund f\u00fcr die fortdauernde Haft erfuhr Fausts K\u00f6lner Anwalt Friedrich Paashaus in einem Telefongespr\u00e4ch am 2. Januar 1978 mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Bonn, Schmitz-Justen, der w\u00f6rtlich sagte: &#132;Ich habe den Eindruck, es geht den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden offensichtlich darum, zu verhindern, das der Beschuldigte sein geplantes Buch \u00fcber das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ver\u00f6ffentlicht.&#148; Dieses Ziel, wenn es das Hauptziel war, haben die Beh\u00f6rden erreicht. Bis heute hat Faust einen Gro\u00dfteil seiner beschlagnahmten Unterlagen nicht zur\u00fcckerhalten, und dies, obwohl, wie schon erw\u00e4hnt, die Anklagepunkte gegen ihn so schwach waren, das nie die Hauptverhandlung gegen ihn er\u00f6ffnet wurde und zudem das beschlagnahmte Material zum \u00fcberwiegenden Teil nichts mit dem Fall Traube zu tun hatte.<\/p>\n<p>Faust bemerkt dazu bitter: &#132;Rudolf Bahro wurde in der DDR verhaftet, <i>nachdem <\/i>sein Buch in der Bundesrepublik erschienen war, mich machte man schon\u00a0mundtot, <i>bevor<\/i> auch nur eine Zeile erschienen war.&#148;<\/p>\n<p>Auch sonst taten die Beh\u00f6rden alles, um Fausts Ruf gr\u00fcndlich zu ruinieren, was der stellvertretende Regierungssprecher Gr\u00fcnewald am 23.12. 77, also eine gute Woche <i>nach<\/i> dem entlastenden BGH-Urteil, \u00fcber Faust \u00e4u\u00dferte, grenzt an Ehrabschneidung.<\/p>\n<p>Sp\u00e4ter, als Fausts Rechtsanw\u00e4lte mit viel M\u00fche endlich die Haftverschonung ihres Mandanten erreicht hatten, machte man ihm solche Auflagen, das es ihm unm\u00f6glich war, seinen Beruf als Journalist weiter auszu\u00fcben. Man entzog ihm Pass und F\u00fchrerschein, und er hatte sich zweimal w\u00f6chentlich bei der \u00f6rtlichen Polizeidienststelle zu melden. Als Begr\u00fcndung wurde diesmal angegeben: Fluchtgefahr. So war es ihm unm\u00f6glich, ein Angebot seines ehemaligen Chefredakteurs anzunehmen, das im Fr\u00fchjahr 1978 an ihn erging, sicher die letzte Chance f\u00fcr den damals 57j\u00e4hrigen. Vorher hatten die Verfassungssch\u00fctzer schon daf\u00fcr gesorgt, das sich &#132;das Klima im Hause Burda entscheidend zulasten Fausts verschlechterte&#148;, wie Gert D\u00fcrr den Rausschmiss umschreibt. Offiziell einigte man sich darauf, &#132;wegen der Probleme und Ungewissheiten im Zusammenhang mit den gegen Herrn Faust im Ermittlungs- und Haftbefehlsverfahren erhobenen Vorw\u00fcrfen und zur Vermeidung eines Arbeitsrechtsstreites das Anstellungsverh\u00e4ltnis zum 1. M\u00e4rz 1978 aufzul\u00f6sen&#148;.<\/p>\n<p>Hier gibt es deutliche Parallelen zum Fall Traube. Auch in seinem Fall sorgten die Staatssch\u00fctzer f\u00fcr die K\u00fcndigung. Auch Traube fand keinen neuen Arbeitsplatz.<\/p>\n<p>Erst am 24.11.1978 wurde der Haftbefehl gegen Faust aufgehoben und zugleich die Er\u00f6ffnung der Hauptverhandlung abgelehnt. Seitdem k\u00e4mpft Faust um eine Entsch\u00e4digung zumindest f\u00fcr den erlittenen Verm\u00f6gensschaden, der ihm nach dem &#132;Gesetz \u00fcber die Entsch\u00e4digung f\u00fcr Strafverfolgungsma\u00dfnahmen&#148; eindeutig zusteht. Wieder dauerte es ungeb\u00fchrlich lange, bis das Gericht \u00fcber diesen juristisch so unstreitigen Fall entschied. Am 14. Juli 1980 erst erkannte ihm das Landgericht Bonn &#132;eine Entsch\u00e4digung aus der Staatskasse zu, soweit er durch den Vollzug der Untersuchungshaft und andere Strafverfolgungsma\u00dfnahmen einen Schaden erlitten hat&#148;. Das hei\u00dft aber nun nicht, das ihm seitdem auch nur eine halbwegs angemessene Entsch\u00e4digung zuteil geworden w\u00e4re. Als unstrittig gilt bisher nur die Entsch\u00e4digung f\u00fcr die erlittene Untersuchungshaft, daf\u00fcr stehen ihm DM 10 pro Tag zu, DM 650 wurden ihm endlich im Februar dieses Jahres (1981) zugesprochen. Um alles andere muss er m\u00fchsam k\u00e4mpfen, in einem Zivilprozessverfahren, weil die Landesjustizverwaltung` NRW der Meinung ist, die Untersuchungshaft habe nichts mit der Rufsch\u00e4digung zu tun, die daraufhin erfolgte. Ein schlechter Ruf sei zwar bedauerlich, aber sei nicht die unmittelbare Folge der U-Haft, ebenso wenig wie seine Entlassung bei Burda.<\/p>\n<p>Ebenso ging es seinen Verteidigern die man mit DM 1.325 im Falle D\u00fcrr bzw. DM 1.991 im Falle Paashaus abspeiste. Die wirklichen Kosten beliefen sich f\u00fcr beide jeweils etwa auf das Zehnfache. Allein, wenn man wei\u00df, das die Akte Faust 10.000 Blatt umfasst, wird klar, das die Summen nicht zu hoch angesetzt sind. Die Verteidiger haben inzwischen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben.<\/p>\n<p>Dabei kann Faust noch von Gl\u00fcck sagen, das ihm \u00fcberhaupt &#8211; wenn auch bisher nur formal eine Entsch\u00e4digung zugesprochen wurde. Eigentlich hatte man die Absicht, wie aus Pressemeldungen hervorgeht, Fausts Begehren abzuweisen mit dem Hinweis auf \u00a7 2 des Strafentsch\u00e4digungsgesetzes, in dem es hei\u00dft: &#132;Die Entsch\u00e4digung ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Beschuldigte die Strafverfolgungsma\u00dfnahmen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht hat.&#148; Offensichtlich besann sich das Gericht noch rechtzeitig darauf, das im Falle Faust allenfalls die Ermittlungsbeh\u00f6rden grob fahrl\u00e4ssig gehandelt hatten, nicht dagegen der Beschuldigte.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens wurden im November 1980 zwei ehemalige SS-Angeh\u00f6rige, die dem Kommandanturstab des Konzentrationslagers Auschwitz angeh\u00f6rt hatten und denen die Anklage mehrfachen Mord vorgeworfen hatte, vor dem Schwurgericht Aschaffenburg nicht nur freigesprochen, &#132;weil kein einziges schriftliches Dokument zu den Beschuldigungen vorgelegen habe&#148;, sondern sie erhielten selbstverst\u00e4ndlich ohne weiteres eine Haftentsch\u00e4digung zuerkannt.<\/p>\n<p>Bei Faust hingegen war wieder von der omin\u00f6sen Opfergrenze die Rede, die jeder einzelne im Interesse des Rechtsstaats zu erbringen habe. Diese Opfergrenze erlangte k\u00fcrzlich wieder eine makabere Aktualit\u00e4t. Ebenfalls im November 1980 wurde bekannt, das die Akten \u00fcber den &#132;<i>Fall Stoltzenberg<\/i>&#148; nun endg\u00fcltig geschlossen werden sollen. Man erinnert sich, es handelt sich um die offene Lagerung von Kampfgasen auf dem Gel\u00e4nde der Hamburger Chemiefirma Stoltzenberg. Beim Spielen mit diesen Giften verungl\u00fcckte ein Junge t\u00f6dlich, zwei andere wurden schwer verletzt. Jetzt sind die Akten geschlossen, ohne das auch nur gegen einen einzigen Beamten disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet wurden, geschweige denn strafrechtliche. Und das, obwohl der Untersuchungsausschuss festgestellt hatte: &#132;Einzelne Erscheinungsformen des b\u00fcrokratischen Handelns sind f\u00fcr den Untersuchungsausschuss schlicht nicht mehr fassbar.&#148; In einem Jahr oder zwei werden alle diese Beamten bef\u00f6rdert sein. Die am Verfassungsbruch gegen Traube beteiligten Verfassungssch\u00fctzer sind es inzwischen auch.<\/p>\n<p>Auch gegen den letzten Besitzer der Firma hat die Staatsanwaltschaft die Klage r\u00fccksichtsvoll zur\u00fcckgezogen. Nach zwei Herzinfarkten sei er ohnehin verhandlungsunf\u00e4hig. Selbst der Verteidiger spricht hier von einer politischen Entscheidung. &#132;Die Verhandlungsunf\u00e4higkeit meines Mandanten war eine gute Gelegenheit, die Aff\u00e4re Stoltzenberg endg\u00fcltig unter den Tisch zu kehren.&#148; W\u00e4re man n\u00e4mlich an der Aufkl\u00e4rung interessiert gewesen, h\u00e4tte man zumindest das Gericht die Verhandlungsunf\u00e4higkeit feststellen lassen. Man verhielt sich in diesem Falle parallel wie im Falle des &#132;Spiegel&#148; nach der Ver\u00f6ffentlichung \u00fcber den illegalen Lauschangriff. Die Regierung erteilte hier niemals die Genehmigung, wegen \u00a7 353c zu ermitteln, desselben also, weswegen man Faust vor Gericht bringen wollte. Dabei sollte er nur geheimes Material weitergegeben haben, der &#132;Spiegel&#148; aber hatte es ver\u00f6ffentlicht. Man zog es vor, ganz allein Faust den S\u00fcndenbock spielen zu lassen.<\/p>\n<p>Genauso ging man zun\u00e4chst auch in Hamburg wieder vor. Man stellte n\u00e4mlich einzig und allein den Vater des t\u00f6dlich verungl\u00fcckten Jungen unter Anklage. Begr\u00fcndung: Er habe die Experimente der Jungen unterst\u00fctzt. Der Verteidiger nannte diese Begr\u00fcndung einen Skandal, bevor er mit viel M\u00fche die Verfahrenseinstellung erreichte. Ein Skandal war es sicher, das es \u00fcberhaupt zur Anklage kam, aber abgesehen davon: War die Staatsanwaltschaft der Ansicht, die &#132;pers\u00f6nliche Opfergrenze&#148; dieses Mannes, der durch die Fahrl\u00e4ssigkeit der Beh\u00f6rden seinen Sohn verloren hatte, sei noch nicht erreicht? Die der SS-Soldaten, deren Verfahren mit Freispruch endete, war offenbar schon durch die Untersuchungshaft bis zur Neige ausgekostet. Zufall, oder ist Justitia wieder mal auf dem rechten Auge blind?<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[650],"publikationen":[1294],"class_list":["post-12571","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-helga-ehlers","publikationen-55-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Welche Opfer darf der Staat vom B\u00fcrger verlangen? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/55-vorgaenge\/publikation\/welche-opfer-darf-der-staat-vom-buerger-verlangen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Welche Opfer darf der Staat vom B\u00fcrger verlangen? 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