{"id":12581,"date":"1975-11-16T14:00:00","date_gmt":"1975-11-16T13:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/vom-anspruch-auf-ein-humanes-sterben\/"},"modified":"2021-08-24T21:46:34","modified_gmt":"2021-08-24T19:46:34","slug":"vom-anspruch-auf-ein-humanes-sterben","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/16\/publikation\/vom-anspruch-auf-ein-humanes-sterben\/","title":{"rendered":"Vom Anspruch auf ein humanes Sterben"},"content":{"rendered":"<p>Fragen und \u00dcberlegungen zum Problem der Euthanasie.<\/p>\n<p>Aus: vorg\u00e4nge 16 (Heft 4\/1975), S. 4-9<\/p>\n<p>Die Emotionen um die Euthanasie-F\u00e4lle am Z\u00fcrcher Triemli-Spital haben sich in der \u00d6ffentlichkeit gelegt. \u00dcbriggeblieben sind Fragen medizinischer, ethischer, rechtlicher und damit auch politischer Art. Geblieben ist \u00fcberdem und vor allem die Realit\u00e4t: In aller Welt stehen t\u00e4glich \u00c4rzte handelnd, also nicht blo\u00df fragend und denkend,<br \/>an der Grenze, an der sie w\u00e4hlen m\u00fcssen: entweder durch eine inhumane Perfektion ihrer Kunst Sterbenden ein anscheinend sinnloses, oft unertr\u00e4gliches Leben aufzuzwingen, oder, durch den Verzicht auf diese Perfektion, sie dem Tod preis-zugeben, oder gar durch eine andere Art der Perfektion sie zu t\u00f6ten.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"das-dilemma\">Das Dilemma<\/span><\/h2>\n<p>Die \u00e4rztliche Ethik hat lange Zeit nur die erste Alternative als Pflicht des Arztes anerkannt und die beiden andern als Formen der T\u00f6tung verworfen. Durch die Technisierung der Medizin ist diese sichere Grenze verwischt worden. Der Arzt kann durch Euthanasie und im Verzicht auf sie moralisch versagen. Da unsere Gesetze sich weitgehend noch an der M\u00f6glichkeit der klaren Grundentscheidung orientieren, ger\u00e4t der Arzt in die zus\u00e4tzliche Schwierigkeit, dass er aus Moralit\u00e4t dem Gesetz und aus Legalit\u00e4t der Moral nicht gen\u00fcgen kann. An der \u00e4u\u00dfersten Grenze ist sein Handeln oft eine Wahl zwischen diesen Formen der Schuld. Wo der Arzt sich nicht moralisch zum Verbrecher macht, macht ihn dann die Gesellschaft rechtlich dazu. Dieses Dilemma ist nicht blo\u00df die Folge davon, dass weltweit die geltenden Euthanasie-Paragraphen die moderne Medizin ignorieren, sondern auch ein Ausdruck daf\u00fcr, dass der Bereich des \u00e4rztlichen Handelns nicht bis an die Grenzen durch Gesetze geregelt werden kann. Die konkreten Grenzf\u00e4lle sind oft zu vielschichtig oder zu exzentrisch, um in einer Allgemeinheit aufzugehen, und jedes allgemeine Gesetz, das offen bleiben m\u00f6chte f\u00fcr eine vern\u00fcnftige L\u00f6sung des Grenzfalls, kann eine so gefahrvolle gesellschaftliche Reichweite haben, dass der relativ strenge Schutz des Patienten vor dem m\u00f6glichen Missbrauch das Dringlichste zu sein scheint.<br \/>Aber diese Sorge f\u00fcr den Patienten kann den Patienten gerade ausliefern. Er ist nicht allein das m\u00f6gliche Opfer der leichtsinnigen Lebensverk\u00fcrzung. Seine Situation als Sterbender ist an der Grenze nicht minder paradox: angesichts des \u00e4u\u00dfersten Elends wird ihn der Gesetzgeber unbarmherzig verlassen, und wenn dann der Arzt nicht wieder die Gesetzgebung verl\u00e4sst, verkehrt sich der Schutz zur Marter: in der Obhut der Pflege wird er mit einer Grausamkeit zu Tode gequ\u00e4lt, zu der die Natur nicht f\u00e4hig w\u00e4re &#8212; Opfer nun des Gesetzes, der denaturierten Medizin und der eigenen Ohnmacht.<br \/>Diese paradoxe Lage f\u00fcr Arzt und Patient hat das Urteil \u00fcber Euthanasie in Fachkreisen und in der \u00d6ffentlichkeit weit aufgerissen. Von der totalen Ablehnung jeder Sterbehilfe bis zum Ruf nach &#8222;Fach\u00e4rzten f\u00fcr T\u00f6tung auf Verlangen&#8221; werden, je nach Weltanschauung, Thesen aller Schattierungen angeboten. Um sich im Dickicht dieser Meinungen und Schlagw\u00f6rter nicht ganz zu verlieren, sind vorab einige Differenzierungen notwendig.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"euthanasie\">Euthanasie<\/span><\/h2>\n<p>Das Wort &#8222;Euthanasie&#8221; hei\u00dft urspr\u00fcnglich sanfter, leichter, leidloser Tod. In dieser Bedeutung wurde es seit der Antike bis zum Ende des 19. Jahrhunderts gebraucht. Schopenhauer etwa bezeichnete damit noch jenes &#8222;allm\u00e4hliche Verschwinden und Verschweben aus dem Dasein&#8221;, das allein im hohen Alter &#8222;auf unmerkliche Weise&#8221; nat\u00fcrlich sich vollzieht. F\u00fcr ihn war Euthanasie ein Geschenk der Natur an die ganz alten Menschen. Etwa seit Beginn des 17. Jahrhunderts wird &#8222;Euthanasie&#8221; vereinzelt zugleich gebraucht f\u00fcr das Hinwirken auf einen sanften und leichten Tod. Soviel ich sehe, geschieht dies zum ersten Mal durch den englischen Philosophen und Staatsmann Francis Bacon (1561-1626). Bacon sagt in seinem Hauptwerk \u00dcber die W\u00fcrde und den Fortgang der Wissenschaften, dass \u00c4rzte, &#8222;entsprechend ihrer Pflicht und sogar der Menschlichkeit selbst, ihre Kunst und ihren Flei\u00df daraufhin verwenden sollten, dass die Sterbenden leichter und sanfter aus dem Leben gehen&#8221;. Er nannte dieses \u00e4rztliche Hinwirken auf einen leichten Tod &#8222;\u00e4u\u00dfere&#8221; Euthanasie im Unterschied zur &#8222;inneren&#8221; Euthanasie: der Vorbereitung der Seele auf den Tod. Euthanasie war f\u00fcr ihn so eine den ganzen Menschen erfassende Sterbehilfe. Erst nachdem die medizinische Komponente des Wortsinns dominant geworden war, bedeutete &#8222;Euthanasie&#8221; vorwiegend die durch \u00e4rztliche Kunst erwirkte Erleichterung des Sterbens. Es war unserem Jahrhundert vorbehalten, in diese Wortbedeutung neue Unklarheiten hineinzutragen. 1920 ver\u00f6ffentlichten der Jurist Karl Binding und der Psychiater Alfred Hoche die Schrift Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Ma\u00df und ihre Form. In ihr warf Binding die Frage auf: &#8222;Gibt es Menschenleben, die so stark die Eigenschaft des Rechtsgutes eingeb\u00fc\u00dft haben, dass ihre Fortdauer f\u00fcr die Lebens-tr\u00e4ger wie f\u00fcr die Gesellschaft dauernd allen Wert verloren hat?&#8221; Beide Gelehrte bejahten diese Frage unumwunden. Unter &#8222;Euthanasie&#8221; verstanden sie nun auch die aus \u00e4rztlicher Kenntnis besorgte Vernichtung von &#8222;lebensunwertem Leben&#8221;. Damit war der Ort erreicht, von dem aus w\u00e4hrend der Nazizeit eine Gruppe von Verbrechern ihre &#8222;Ma\u00dfnahmen der Euthanasie&#8221; entwarfen und durchf\u00fchrten. Was als Bezeichnung f\u00fcr eine sch\u00f6ne Todesart geschaffen worden war, verkehrte seinen Sinn zur verbalen Versch\u00f6nerung des staatlich organisierten Massenmordes.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"eskalation\">Eskalation?<\/span><\/h2>\n<p>Die Gegner jeder Form der Euthanasie sehen in dieser Verkehrung nur den Schlusspunkt einer nahezu notwendigen Eskalation. Euthanasie beginnt als Sterbehilfe, schreitet \u00fcber die Formen der T\u00f6tung Sterbender fort zur T\u00f6tung einzelner nicht-sterbender und endet beim Mord ganzer Klassen. Diese Eskalation ist nahezu notwendig, so sagen sie, weil wir es nicht mit klaren Grenzen, sondern mit flie\u00dfenden \u00dcberg\u00e4ngen zu tun haben. Wer ist denn nicht ein Sterbender? Wo ist der Lebenswert, der nicht bestritten werden k\u00f6nnte! Der Willk\u00fcr des Mordens kann man nur mit dem kategorischen Verbot jeder Form des T\u00f6tens entgegentreten.<br \/>Wenn solche Fragen auch zuweilen in sophistischer Absicht gestellt werden, so sind sie doch nicht nur Sophismen. Sie weisen auf eine gef\u00e4hrliche M\u00f6glichkeit. Aber eine notwendige Entwicklung decken sie keineswegs auf. Euthanasie als Sterbehilfe ist von der klassenwei\u00dfen Vernichtung lebensunwerten Lebens klar unterscheidbar: Sterbehilfe setzt Sterbende voraus, zielt auf den einzelnen Leidenden und legitimiert sich am Erbarmen mit dieser leidenden Kreatur und an der Hilfe f\u00fcr sie. Die Vernichtung von lebensunwertem Leben setzt dagegen besonders qualifizierte nicht-sterbende voraus, richtet sich auf die ganze Klasse der so Qualifizierten und findet ihre Legitimation in der S\u00e4uberung der Gesellschaft von unerw\u00fcnschtem Dasein. Sterbehilfe ist demnach die aus dem Erbarmen getragene Hilfe f\u00fcr die einzelne Kreatur. Vernichtung von lebensunwertem Leben ist die v\u00f6llig erbarmungslose und \u00fcberhebliche Disqualifizierung einer missliebigen Klasse und der staatlich organisierte Mord an ihr, im vorgegebenen Interesse der Gesellschaft. Der Unterschied ist so gewaltig, dass nur Wirrk\u00f6pfe von einer Notwendigkeit der Eskalation sprechen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"sterbehilfe\">Sterbehilfe<\/span><\/h2>\n<p>Wer also f\u00fcr Sterbehilfe pl\u00e4diert, pl\u00e4diert damit noch nicht f\u00fcr die Gaskammer, und er \u00f6ffnet ihre Tore auch nicht unvermerkt.<br \/>Abgew\u00f6hnen sollte man es sich aber, mit der gleichen Vokabel &#8222;Euthanasie&#8221; sowohl die Sterbehilfe als auch den Klassenmord, eine Form des Genozids, zu benennen. Dieser gemeinsame Sprachgebrauch verdeckt ein Verbrechen und leistet ihm damit Vorschub. Der Missbrauch der Sprache ist schon der Anfang des Verbrechens. Auch wenn man den Begriff &#8222;Euthanasie&#8221;, wie es hier geschieht, einschr\u00e4nkt auf die Bedeutung &#8222;Sterbehilfe&#8221;, so f\u00e4llt darunter noch eine gro\u00dfe Mannigfaltigkeit des Handelns. Wir klassifizieren sie vorerst vom Problem der Lebensverk\u00fcrzung, dann vom Subjekt des Handelns her. Sterbehilfe kann im Idealfall gew\u00e4hrt werden, ohne dass sie eine sichtbare Lebensverk\u00fcrzung erwirkt.<br \/>Sterbehilfe kann ungewollt lebensverk\u00fcrzend wirken. Das w\u00e4re, ganz ohne Heuchelei, nur dann der Fall, wenn der Arzt in der konkreten Situation zum voraus nicht wissen k\u00f6nnte, wie eine gebotene Ma\u00dfnahme der Linderung allseitig auf den Organismus wirkt, in der Folge dann aber auf eine Sch\u00e4digung schlie\u00dfen m\u00fcsste.<br \/>Euthanasie kann schlie\u00dflich willentlich auf eine Lebensverk\u00fcrzung abzielen. Das kann sekund\u00e4r geschehen, wenn der Arzt eine Sch\u00e4digung bewusst in Kauf nimmt, weil es schadlose Formen der Linderung nicht mehr gibt. Es kann prim\u00e4r geschehen, wenn Linderung \u00fcberhaupt nicht mehr m\u00f6glich ist und man nun den Tod als das kleinere \u00dcbel w\u00e4hlt. Geschieht dies etwa durch Verabreichung t\u00f6dlich wirkender Medikamente, so spricht man von aktiver Euthanasie; geschieht es durch Verzicht auf eine m\u00f6gliche k\u00fcnstliche Lebensverl\u00e4ngerung oder durch deren Abbruch, so spricht man von passiver Euthanasie (= sterben lassen). Diese Unterscheidung ist nicht unbestritten. Die Voraussetzung des Sterben-Lassens ist oft eine aktive Handlung (etwa das Abstellen von lebenswichtigen Apparaturen), und jede Unterlassung kann zudem aktiv als Tat gedeutet werden. Wegen dieser Unklarheiten hat Prof Haemmerli vorgeschlagen, die Begriffe anders zu definieren: passive Euthanasie liegt nach ihm \u00fcberall dort vor, wo das lebensverk\u00fcrzende Handeln nur langsam zum Tod f\u00fchrt, aktive dort, wo es den Tod schnell erwirkt. Vom Subjekt des Handelns her sollte man zudem unterscheiden: Nimmt der Sterbende die Ma\u00dfnahmen der Euthanasie selber vor, so sprechen wir von SelbstEuthanasie. Ihre \u00e4u\u00dferste Grenze ist der Selbstmord. Ist ein Dritter ihm, ohne schlechte Gesinnung, behilflich, so sprechen wir von Beihilfe zur Selbst-Euthanasie. Ist schlie\u00dflich der Dritte ganz der tragende Akteur, so sprechen wir von Fremd-Euthanasie. Diese kann Sterbehilfe auf Verlangen oder ohne Verlangen des Sterbenden sein.<br \/>Im \u00f6ffentlichen Gespr\u00e4ch der letzten Monate ging es fast ausschlie\u00dflich um jene Fremd-Euthanasie, die &#8211; aktiv oder passiv &#8211; auf eine Lebensverk\u00fcrzung abzielt. Dies ist nur der Reflex der Tatsache, dass wir selbst noch im Sterben, bis an die Grenzen des Todes, Herren \u00fcber uns haben. Wer prinzipiell die lebensverk\u00fcrzende Euthanasie verwirft, gr\u00fcndet seine Argumente meist auf einfache Grundvorstellungen. Er denkt sich, die Medizin sei der wissenschaftliche Kampf gegen den Tod und gegen die &#8222;nat\u00fcrlichen&#8221; Leidenszust\u00e4nde, der Mensch sei als Mensch umfassend lebendig, sein Tod sei der momentane und totale Umschlag in das Nichtmehr-Sein, angesichts dessen jede Form des Lebendigseins noch einen h\u00f6heren Wert darstelle.<br \/>Gerade die moderne Medizin hat aber diese einfachen &#8222;Wahrheiten&#8221; in Frage gestellt: Schwere Leidenszust\u00e4nde haben oft mit &#8222;nat\u00fcrlichen&#8221; Leiden nichts mehr gemein. Sie sind nicht Produkte nat\u00fcrlicher Prozesse oder diese Prozesse selber, sondern die Folge des technischen Eingriffs der Medizin in die Natur. Sie sind Produkte der Medizin. Ohne die hohe Technisierung dieser Wissenschaft h\u00e4tten sie gar nicht auftreten k\u00f6nnen, weil das nat\u00fcrliche Sterben l\u00e4ngst zum Tode gef\u00fchrt h\u00e4tte. In der Bek\u00e4mpfung der Leiden hat so die Medizin neue Leiden geschaffen, die an Grausamkeit die Grenzen der nat\u00fcrlichen Leiden sprengen. Es ist, als w\u00e4re diese Wissenschaft in einem Teufelskreis: sie sucht neue Wege der Linderung und der Heilung und schafft dabei auch unentwegt neue Formen des Leidens und des Sterbens. Angesichts der K\u00fcnstlichkeit vieler Leidenszust\u00e4nde m\u00fcsste doch die Frage, ob Euthanasie erlaubt sei, mit der Frage verbunden werden, ob es der Medizin uneingeschr\u00e4nkt erlaubt sein d\u00fcrfe, neue Leidenszust\u00e4nde zu schaffen, und ob es dem Patienten zugemutet werden k\u00f6nne, Opfer einer Wissenschaft zu sein, die sich offenbar immer auch gegen sich selber wendet. Die Frage ist offen, und die Mediziner kennen sie. Aber sie weichen der Selbstreflexion gerne aus in die ausschlie\u00dfliche Reflexion nach der je konkreten Heilung und Linderung. Sie bleiben so im Kreis, aus dem sie doch einmal herausspringen sollten. Die Kenntnis m\u00f6glicher Formen des Krankseins hat auch die Frage nach dem Sinn von Leben neu ge\u00f6ffnet und die scheinbar klare Grenze zwischen Leben und Tod verwischt: Welchen Sinn hat das Dasein eines Kindes, das als Apalliker geboren worden ist? Seine Gro\u00dfhirnrinde ist nicht ausgebildet. Es ist bewusstlos und wird nie mit einem Menschen Kontakt aufnehmen k\u00f6nnen. Welchen Sinn hat das Dasein einer Missgeburt, die so entsetzlich verunstaltet ist, dass niemand ihren Anblick ertr\u00e4gt? Ist die Reduktion von Dasein auf den Ablauf gewisser vegetativer Funktionen, die nur noch mit Hilfe von Apparaturen, aber durch sie vielleicht sehr lange, aufrecht erhalten werden k\u00f6nnen, wirklich noch Leben? Oder ist dieser Mensch teilweise tot? Ist also der Tod nicht ein momentaner totaler Umschlag, sondern ein Prozess und damit etwas Teilbares?<br \/>Stehen derart Kranke auch im Kraftfeld einer sozialen G\u00fcterabw\u00e4gung? Was soll man tun, wenn sie hoffnungsvolleren F\u00e4llen den Platz versperren? Ist es erlaubt, f\u00fcr sie t\u00e4glich die Mittel einzusetzen, mit denen man Dutzende an sich Gesunder anderswo vom Hungertod erretten k\u00f6nnte? Steht denn wirklich jede Form der Lebenserhaltung, einschlie\u00dflich jener der wissenschaftlichen Marterung, noch \u00fcber der Preisgabe des Lebens? Das sind Fragen, denen wir gerne ausweichen. Selbst angesichts ihrer kann man noch uneingeschr\u00e4nkt auf die Erhaltung von Leben hier und jetzt setzen, wenn man Leben zum unbedingten Endwert machen will. Nur, wer so denkt, soll dann die Konsequenzen eingehen: er soll jede Form der Lebensverk\u00fcrzung ablehnen, unbedingt auch den Krieg, unbedingt auch die Todesstrafe, unbedingt selbst die Notwehr. Er wird sich in den paradoxen Folgen seiner Setzung verlieren &#8211; aber mit einer gewissen W\u00fcrde. Dass man indes in jeder Gesellschaft die Gesunden unter Umst\u00e4nden t\u00f6ten muss und die Sterbenden nicht sterben lassen darf: das ist die Verworrenheit, in der wir mit gutem Gewissen leben, ohne uns ihrer bewusst zu sein. Vom Sinn der Medizin Jeder Arzt wird heute mit solchen Leidenszust\u00e4nden konfrontiert. Wie er sich zur Euthanasie verh\u00e4lt, ist dann mitbedingt durch das, was er f\u00fcr den Sinn der Medizin h\u00e4lt. Die Frage nach dem Sinn der Medizin ist aber keine Frage dieser Wissenschaft. Deshalb darf vielleicht ein Nicht-Mediziner sich dazu \u00e4u\u00dfern, seinerseits fragend. Kann der Sinn der Medizin die unbedingte Erhaltung von Leben sein? Dies w\u00e4re doch nur m\u00f6glich, wenn der Mensch zwar zuf\u00e4llig sterben k\u00f6nnte, aber nicht unbedingt sterben m\u00fcsste. Die Medizin w\u00e4re dann das wissenschaftliche Bem\u00fchen, jenen Zufall abzuhalten und abzuwenden. Sie w\u00e4re selber das Kraut gegen den Tod. Aber der Mensch ist essentiell sterblich. Das ist die irrreduzible Grundlage einer humanen Medizin. Von da her bestimmt sich ihre doppelte Aufgabe: solange als m\u00f6glich zu heilen, das hei\u00dft: den Menschen in seinen Grenzen arbeits- und genussf\u00e4hig zu machen, wo Heilung aber sicher nicht mehr m\u00f6glich ist, also bei akut Sterbenden, die Symptome der Krankheit zu lindern. Wer dann noch die Lebenserhaltung gegen die Linderung bedingend setzt, vielleicht selbst gegen den Willen des Sterbenden, verr\u00e4t ineins die sterbliche und sterbende Kreatur und den Sinn seiner Kunst.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"gegen-klassenmord\">Gegen Klassenmord<\/span><\/h2>\n<p>Richtet man den Blick auf all die Formen, in denen Euthanasie geschichtlich aufgetreten ist, also einerseits auf den Klassenmord, andrerseits auf die Sterbehilfe und dort wieder auf die Selbst- und die Fremd-Euthanasie, dann scheinen mir folgende Prinzipien des Handelns vertretbar zu sein: Jeder vom Staat oder von einer Gruppe organisierte Klassenmord und die Beihilfe von &#8222;Fachleuten&#8221; an ihm ist bedingungslos zu verurteilen. Der menschenrechtliche Grund liegt darin, dass keine Klasse und kein Individuum seine nackte Existenz legitimieren muss; denn niemand hat sich selber hervorgebracht, sondern das Dasein ist ihm &#8222;geschenkt&#8221; von Geburt her. Durch die Geburt wird er Rechtssubjekt, und das bedeutet: durch die Geburt wird er Grundmitglied einer Gesellschaft, deren Recht ihn nun sch\u00fctzt. Als Geborener erwirbt er sich so das Recht auf Dasein und darin das unbedingte Recht auf Zugeh\u00f6rigkeit zur Gesellschaft, in die er hineingeboren ist. Wie immer man im \u00fcbrigen sein Dasein qualifizieren mag: durch nichts, auch durch keinen Mangel, kann dieses Grundrecht verwirkt werden. Es darf in diesem Punkt kein Zugest\u00e4ndnis geben, weil sonst die Willk\u00fcr der M\u00e4chtigen und ihrer Worthelfer bestimmt, wer leben darf und wer nicht.<br \/>So meinte einst Platon, eine Aufgabe der Rechts-und der Heilkundigen darin zu sehen, die &#8222;der Seele nach unheilbar B\u00f6sartigen&#8221; umzubringen. So wollte Martin Luther bei degenerierten Kindern, die er kurzerhand dem Teufel unterschob, &#8222;das homicidium dran wagen&#8221;. So rieten Binding und Hoche, einen Teil der &#8222;Ballastexistenzen&#8221;, n\u00e4mlich die &#8222;unheilbar Bl\u00f6dsinnigen&#8221;, zu liquidieren. Und so kam schlie\u00dflich der Mann, der dies alles auch tat: den Geisteskranken, den degenerierten Kindern, den Asozialen, den Gewohnheitsverbrechern, den Zigeunern, den Juden kurzerhand klassenweise das Recht auf Dasein absprach und sie in das fast lautlose Inferno einer \u00f6konomisch verwalteten Vernichtungsmaschinerie schickte.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"fuer-die-ausweitung-der-selbst-euthanasie\">F&uuml;r die Ausweitung der Selbst-Eutha&shy;nasie<\/span><\/h2>\n<p>Selbsteuthanasie ist die einzige Form der Sterbehilfe, die der Gesetzgeber auch dann nicht verfolgt, wenn sie bewusst und prim\u00e4r auf Lebensverk\u00fcrzung zielt. Der Grund daf\u00fcr liegt in der Straffreiheit des Selbstmords. Diese rechtliche Straffreiheit besagt nicht, dass der Selbstmord auch ethisch in jedem Fall erlaubt w\u00e4re. Durch die Jahrhunderte haben die Denker \u00fcber diese Frage gestritten und das ethische Recht auf Selbstmord \u00fcberwiegend abgelehnt. Ein m\u00f6glicher Grund der Ablehnung muss auch heute darin gesehen werden, dass der Selbstm\u00f6rder inmitten eines Geflechts von sozialen Beziehungen und Pflichten steht. Ein unumschr\u00e4nktes ethisches Recht auf Selbstmord k\u00f6nnte es nur f\u00fcr den v\u00f6llig alleinstehenden Menschen geben. Trotzdem liegt in der M\u00f6glichkeit, sich das Leben nehmen zu k\u00f6nnen, so etwas wie der letzte Garant der Freiheit. Wenn die fremde Gewalt barbarisch, das Elend unertr\u00e4glich und das Versinken im Zerfall erniedrigend wird, kann das frei gesetzte Ende der letzte Akt der W\u00fcrde sein: ein Beweis, dass der pers\u00f6nlichen Freiheit zumindest die all-umfassende Kraft der Negation innewohnt.<br \/>Dass Krankheitsprozesse qualvoll, erniedrigend und auch psychisch zerst\u00f6rend verlaufen k\u00f6nnen, rechtfertigt moralisch die Hilfe, die sich der Sterbende selber zuspricht und erteilt. H\u00e4ufig wird er zu dieser Sterbehilfe nicht mehr f\u00e4hig sein. Man m\u00fcsste dann erw\u00e4gen, ob sein einmal ausgesprochener und vielleicht auch schriftlich bekr\u00e4ftigter Wunsch nach Euthanasie nicht so gedeutet werden darf, dass der Sterbende f\u00fcr diese Ma\u00dfnahme die Urheberschaft \u00fcbernimmt, dass also die gew\u00e4hrte Fremd-Euthanasie Beihilfe zur Selbst-Euthanasie ist. In die N\u00e4he einer derartigen Deutung fiele auch der Grundsatz: &#8222;Jeder Mensch hat das Recht auf einen nat\u00fcrlichen Tod.&#8221; Er darf zwar ohne, aber nicht gegen seinen Willen zum Objekt der hochtechnisierten Medizin werden, solange sein Zustand nicht andere Menschen akut gef\u00e4hrdet. So wie eine Operation nicht ohne Zustimmung des zurechnungs- und entscheidungsf\u00e4higen Kranken vorgenommen wird, so sollten Ma\u00dfnahmen, die den nat\u00fcrlichen Tod k\u00fcnstlich hinausschieben, nicht ohne Zustimmung des ansprechbaren Sterbenden vorgenommen werden. Viele F\u00e4lle von passiver Sterbehilfe w\u00fcrden sich dann, als Selbst-Euthanasie, gar nicht stellen. In der Ausweitung der Selbst-Euthanasie des emanzipierten Patienten liegt der Ansatzpunkt, das rechtlich fast unl\u00f6sbare Problem der Sterbehilfe vern\u00fcnftig zu entsch\u00e4rfen. Ohne die Emanzipation des Patienten aber wird die Gesetzgebung restriktiv bleiben m\u00fcssen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"prinzipien-der-fremd-euthanasie\">Prinzipien der Fremd-Eutha&shy;nasie<\/span><\/h2>\n<p>F\u00fcr die Sterbehilfe durch Dritte scheinen folgende Regulative vertretbar zu sein:<\/p>\n<ol>\n<li>Euthanasie ohne sichtbaren lebensverk\u00fcrzenden Effekt ist die nicht bestrittene Pflicht der \u00c4rzte. In diesem Sinn ist die \u00e4rztliche Kunst im Verh\u00e4ltnis zu Sterbenden schlechthin Euthanasie.<\/li>\n<li>Euthanasie mit einem nicht gewollten lebensverk\u00fcrzenden Nebeneffekt muss erlaubt sein, weil der Arzt nicht in jedem Fall wissen kann, wie eine Ma\u00dfnahme der Linderung allseitig auf den Organismus wirkt, und weil, angesichts von Sterbenden, Linderung der eigentliche Sinn seines Tuns ist.<\/li>\n<li>Schwierig werden die Probleme erst, wo die Lebensverk\u00fcrzung entweder wissentlich sekund\u00e4r in Kauf genommen wird oder gar prim\u00e4r gewollt ist:<br \/>a) Ist der Krankheitszustand des Sterbenden erniedrigend und qualvoll, wie dies etwa in Endstadien von Krebs sein kann, so dass die Lebensverl\u00e4ngerung nur noch Verl\u00e4ngerung der Qual und tiefere Erniedrigung bedeutet, dann halte ich das Verweigern von Ma\u00dfnahmen der Linderung, die noch wirksam sind, aber den Tod schneller herbeif\u00fchren, f\u00fcr inhuman, sadistisch und verbrecherisch. Das sinn- und hoffnungslose Qu\u00e4len durch eine kalte Perfektion der medizinischen<br \/>Technologie hat mit dem Sinn der Medizin nichts mehr zu tun, sondern kommt in die N\u00e4he des Experimentierens mit der total ausgelieferten Kreatur. Es m\u00fcsste gerichtlich belangbar werden.<br \/>b) Ist angesichts solcher Leidenszust\u00e4nde Linderung nicht mehr m\u00f6glich, dann ist die Grenze erreicht, an der die aktive Euthanasie, also die direkte T\u00f6tung, die einzig verbleibende Hilfe ist. Ein Arzt, der sie aus Erbarmen mit der gepeinigten Kreatur gew\u00e4hrt, kann in seinem subjektiven Bewusstsein vor sich und dem Sterbenden moralisch gerechtfertigt sein. Das objektive Bewusst-Sein der Gesellschaft aber darf seine Legitimation nicht \u00fcbernehmen, um der m\u00f6glichen Konsequenzen willen. Die Legalit\u00e4t muss seiner Moralit\u00e4t widerstreiten. Es gibt hier keine Synthese, sondern nur noch ein unl\u00f6sbares Problem, das darum noch kein Scheinproblem ist. Subjektiv aber w\u00fcrde ich mir im \u00e4u\u00dfersten Grenzfall den Arzt w\u00fcnschen, der im Erbarmen das Gesetz bricht und schweigt.<br \/>c) Sind Leidenszust\u00e4nde &#8222;sinnlos&#8221; und hoffnungslos unheilbar, aber nicht mit akuten Qualen verbunden, wie etwa bei Apallikern oder bei der Zerst\u00f6rung eines Teils des Gro\u00dfhirns, dann sehe ich keine ethische Norm, die das allm\u00e4hliche Sterben-lassen gebietet und auch keine, die es verbietet. Verbrecherisch w\u00e4re es allerdings, diesen Gesch\u00f6pfen schlechthin das Recht auf Dasein abzusprechen, also zu bestimmen, dass man sie t\u00f6ten muss. Aber man darf sie im Erbarmen sterben lassen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Es ist leicht, Prinzipien zu geben, wenn man die Vielfalt der medizinischen Wirklichkeit nicht hinreichend kennt, die rechtlichen Bestimmungen weitgehend au\u00dfer acht l\u00e4sst und selber nicht in der konkreten Situation steht, das Handeln aus diesen Prinzipien ethisch und rechtlich verantworten zu m\u00fcssen. Aber in dieser Situation stehen alle Nicht-\u00c4rzte. Da sie die Objekte und Opfer einer Wissenschaft und ihrer Standesvertreter sind, muss ihnen wenigstens das Mitdenken erlaubt sein: heute noch die einzige Form, ihren Anspruch auf ein humanes Sterben anzumelden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[2557,667],"autoren":[357],"publikationen":[856],"class_list":["post-12581","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-sterbehilfe-begriffe-geschichte","tag-vorgaenge-artikel","autoren-hans-saner","publikationen-856"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Vom Anspruch auf ein humanes Sterben - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/16\/publikation\/vom-anspruch-auf-ein-humanes-sterben\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Vom Anspruch auf ein humanes Sterben - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Fragen und \u00dcberlegungen zum Problem der Euthanasie. 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