{"id":17529,"date":"2021-12-16T12:15:19","date_gmt":"2021-12-16T11:15:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=17529"},"modified":"2022-04-20T17:57:08","modified_gmt":"2022-04-20T15:57:08","slug":"corona-im-justiz-und-massregelvollzug","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/234-vorgaenge\/publikation\/corona-im-justiz-und-massregelvollzug\/","title":{"rendered":"Corona im Justiz- und Ma\u00dfregelvollzug*"},"content":{"rendered":"<p>In: vorg\u00e4nge Nr. 234 (2\/2021), S. 5 &#8211; 21<\/p>\n<p><em>Menschen in Gef\u00e4ngnissen und andere geschlossenen Einrichtungen waren und sind durch die Ma\u00dfnahmen zur Pandemiebek\u00e4mpfung besonders schwer belastet. Aufgrund von Defiziten bei der Erfassung von Daten bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden ist es schwierig, sich ein Bild vom Infektionsgeschehen in den genannten Einrichtungen zu machen. F\u00fcr den folgenden Beitrag werteten die Autor*innen Berichte von NGOs und Aufsichtsbeh\u00f6rden aus, haben aber auch selbst Untergebrachte sowie Bedienstete befragt. Ihre Ergebnisse zeigen, dass im Zuge der Pandemiebek\u00e4mpfung wesentliche Rechte \u2013 z.\u00a0B. Besuchsrechte, Freig\u00e4nge und Lockerungsma\u00dfnahmen \u2013 eingeschr\u00e4nkt wurden. Obwohl man mancherorts auf die \u201enachdr\u00fcckliche Vollstreckung\u201c von Kurzzeit- oder Ersatzfreiheitsstrafen verzichtete, waren coronabedingte Entlassungen eher selten. Die schlimmen Pandemie-Erfahrungen in den genannten Einrichtungen sollten Anlass sein, \u201ean der Logik der Einsperrung selbst (zu) zweifeln\u201c.i<\/em><\/p>\n<p>Das Coronavirus (COVID-19 und seine immer zahlreicheren Mutationen) stellt in totalen Institutionen f\u00fcr die dort Lebenden oder Arbeitenden eine hohe Gef\u00e4hrdung dar. In Gef\u00e4ngnissen und gef\u00e4ngnis\u00e4hnlichen Einrichtungen (psychiatrischen Kliniken, Polizeizellen, Gefl\u00fcchtetenunterk\u00fcnften, Altersheimen etc.) sind die au\u00dferhalb geltenden Empfehlungen schwieriger einzuhalten. So ist es dort beispielsweise oft unm\u00f6glich, Abstand zu halten, weil daf\u00fcr zu viele Menschen auf engem Raum leben (m\u00fcssen), sich Gemeinschaftsbereiche teilen, in Gruppen zu warten haben und weniger auf Au\u00dfenr\u00e4ume ausweichen k\u00f6nnen. Eine Ausbreitung des Virus kann daher besonders fatale Folgen haben. Das gilt in gesteigertem Ma\u00dfe f\u00fcr Justizvollzugsanstalten, Ma\u00dfregelvollzugsanstalten, Abschiebungshaftanstalten u.\u00e4., da hier Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden und normalerweise nicht \u201eauf eigene Gefahr\u201c entlassen werden k\u00f6nnen. Hinzu kommen weitere erschwerende Faktoren, die schon vor einem Jahr von einer Reihe deutscher Fachorganisationen in einem Rundschreiben an die Justizministerien der L\u00e4nder wie folgt beschrieben wurden:<br \/>\n<em>\u201eHier sind Menschen untergebracht, die wesentlich h\u00e4ufiger von schweren Vorerkrankungen betroffen sind als die Gesamtbev\u00f6lkerung. Wie Sie wissen, leidet der Justizvollzug schon seit l\u00e4ngerer Zeit an einem \u00c4rztemangel, freie Stellen k\u00f6nnen aufgrund fehlender geeigneter Bewerber_ innen nicht nachbesetzt werden. Ein weiteres Problem ist, dass viele Menschen auf engem Raum untergebracht sind und die baulichen Gegebenheiten oftmals eine gute Zufuhr frischer Luft erschweren. Dies alles sind Faktoren, die eine Ausbreitung dieses Virus beg\u00fcnstigen\u201c (Knorr 2020).<\/em><\/p>\n<p>\u00c4hnlich haben sich auch verschiedene internationale Organisationen ge\u00e4u\u00dfert (CPT 2020a)ii. Besonders ausf\u00fchrlich nahm Penal Reform International Stellung, die bedeutendste internationale zivilgesellschaftliche Organisation im Bereich der Kriminalpolitik (PRI 2020). Diese Analysen werden erg\u00e4nzt und best\u00e4tigt durch Statistiken, welche zeigen, dass sich die Pandemie in Gef\u00e4ngnissen und gef\u00e4ngnis\u00e4hnlichen Institutionen st\u00e4rker ausbreitet als au\u00dferhalb (vgl. Antigone 2021).<\/p>\n<h4><span id=\"informationsgrundlage\">Informationsgrundlage<\/span><\/h4>\n<p>Auch \u00fcber ein Jahr nach dem offiziellen Beginn der Pandemie ist es schwierig, sich ein Bild vom Infektionsgeschehen in Gef\u00e4ngnissen und gef\u00e4ngnis\u00e4hnlichen Einrichtungen zu machen. Da der Bund seit der F\u00f6deralismusreform f\u00fcr die meisten dieser Einrichtungen nicht mehr zust\u00e4ndig ist, findet sich nichts auf den Webseiten der Bundesministerien. Auch das Bundesamt f\u00fcr Justiz, zust\u00e4ndig f\u00fcr eine Erg\u00e4nzung der durch das Statistische Bundesamt ver\u00f6ffentlichten Daten, meldet zwar weiterhin Todesf\u00e4lle, einschlie\u00dflich Suiziden, im Justizvollzug, erh\u00e4lt aber offenbar bisher von den Bundesl\u00e4ndern keine Zahlen zum Tod im Zusammenhang mit Corona, geschweige denn Zahlen \u00fcber Inzidenzen bzw. Erkrankungen bei Bediensteten und Gefangenen. Nur wenige Bundesl\u00e4nder machen dazu auf ihren Webpages laufend Angaben (BE, NI, NRW); die meisten beschr\u00e4nken sich auf Informationen zu den Einschr\u00e4nkungen beim Besuch von Gefangenen bzw. auf die Wiedergabe gelegentlicher Pressemitteilungen. Ein \u00e4hnliches Bild ergibt sich im Ma\u00dfregelvollzug. \u00d6ffentlich zug\u00e4ngliche Informationen der psychiatrischen Kliniken und der zust\u00e4ndigen Ministerien sind begrenzt. Forensische Kliniken ver\u00f6ffentlichen gelegentlich Informationsbl\u00e4tter auf ihrer Website. Oftmals beziehen sich die Informationen jedoch auf das gesamte Krankenhaus, ohne auf die spezifischen Umst\u00e4nde der forensischen Abteilungen einzugehen.<\/p>\n<p>Seit einigen Jahren existiert eine Nationale Stelle zur Verh\u00fctung von Folter. Diese verzichtete w\u00e4hrend der ersten Welle der Pandemie zwischen M\u00e4rz und Juli sowie der zweiten Welle ab November 2020 auf Besuche an s\u00e4mtlichen Haftorten. Anstelle der Besuche wurden \u201edie Bestandteile des Besuchsverfahrens aus der Ferne\u201c telefonisch bzw. per Videokonferenz virtuell observiert. Hinzu kamen schriftliche Abfragen bei den Ministerien, wobei bisher aber nur die Fragen, nicht aber die Antworten ver\u00f6ffentlicht sind. Auch auf dieses Verfahren hat man zun\u00e4chst beim gesamten Justizvollzug verzichtet, um Doppelungen mit Abfragen des CPT zu vermeiden. Im Rahmen einer sp\u00e4teren Abfrage im Dezember 2020 erkundigte sich die Nationale Stelle nach der Umsetzung der Ma\u00dfnahmen. Zwischen Juli und November besuchte die Nationale Stelle diverse Einrichtungen (Nationale Stelle 2020a; Nationale Stelle 2021). Hier w\u00e4re von einer so wichtigen Kontrollinstanz mehr Engagement zu erwarten gewesen.<\/p>\n<p>Die einzige deutsche Fachzeitschrift zum Justizvollzug (Forum Strafvollzug) hat sich im ersten Jahr der Pandemie mit genaueren Informationen sehr zur\u00fcckgehalten. Nur zwei kurze Artikel aus dem Berliner Vollzug (in Heft 2 bzw. 4) befassen sich mit Corona, beschr\u00e4nken sich aber auf eine Beschreibung der getroffenen Ma\u00dfnahmen, ohne auf das Infektionsgeschehen genauer einzugehen. Daf\u00fcr ist im Fr\u00fchjahr 2021 ein Schwerpunktheft (Stand M\u00e4rz) vorgelegt worden, welches eine Reihe informativer Texte zur Vollzugsentwicklung unter Coronabedingungen enth\u00e4lt. Auch hier finden sich jedoch kaum quantitative Angaben, weder f\u00fcr einzelne L\u00e4nder, noch bzw. erst recht nicht im L\u00e4ndervergleich. Sehr anschaulich geschildert ist jedoch der Verlauf des Corona-Ausbruchs in der JVA Dresden durch die Anstaltsleiterin (Stange 2021).<\/p>\n<p>Auch die Gefangenenzeitungen behandeln das Thema bisher allenfalls am Rande, was daran liegen mag, dass die Anstaltsleiter*innen fast durchwegs als Herausgeber* innen firmieren und keine Ver\u00f6ffentlichung zu diesen Fragen w\u00fcnschen. Die einzige \u201eunzensierte Gefangenenzeitung seit 1968\u201c ist der \u201eLichtblick\u201c (Berlin, JVA Tegel). Diese hat in der vorletzten Nummer (1\/2021) gleich mehrere einschl\u00e4gige Artikel ver\u00f6ffentlicht, vor allem \u00fcber den Corona-Ausbruch im Dezember in der JVA Berlin Moabit (Bach 2021a). Leider gibt es aber auch hier keine generelle Beschreibung der Pandemie-Folgen im Berliner Vollzug, daf\u00fcr aber eine sehr ausf\u00fchrliche Darstellung der bayerischen Situation aus der Feder des dortigen Staatsministeriums der Justiz. In der zuletzt erschienenen Nummer (2\/20121) findet sich der Abdruck einer Entscheidung des Kammergerichts, in welcher die Verweigerung von Langzeitbesuchen f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt und die Anstalt verpflichtet wird, solche Besuche auch unter Corona-Bedingungen zu erm\u00f6glichen. Ein Kommentar der Redaktion enth\u00e4lt scharfe Angriffe auf den Justizsenator (\u201eschlampige Arbeit\u201c) und die Anstaltsleitung (sie g\u00e4ngle und sch\u00e4dige die Insassen).<br \/>\nWir selbst haben zun\u00e4chst zwei sehr kleine eigene Erhebungen durchgef\u00fchrt. Sie k\u00f6nnen eine gr\u00fcndliche Untersuchung nicht ersetzen, sollen aber einen ersten Einblick in ein von der \u00d6ffentlichkeit abgeschirmtes Feld geben.<\/p>\n<p>Das Strafvollzugsarchiv als Teil des Netzwerks European Prison Observatory beabsichtigte bereits im April 2020 im Rahmen einer kurzfristigen internationalen Erhebung, die durch das britische Centre for Crime and Justice Studies koordiniert wurde, Informationen aus Deutschland beizusteuern. Wir versendeten zu diesem Zweck Frageb\u00f6gen an die Landesjustizministerien. Aufgrund der sp\u00e4rlichen R\u00fcckmeldung konnten wir keinen Beitrag zu dieser internationalen Erhebung leisten.iii Dies steht exemplarisch f\u00fcr die mangelnde Transparenz und Kooperation mit externer Forschung. Wir entschieden uns daher, \u00fcber den Lichtblick (Ausgabe 2\/2020) Gefangene mit einigen Fragen zu bitten, uns zu ihren Erfahrungen betreffend den Umgang mit der Pandemie in Haftanstalten zu berichten. Darauf gingen 26 Antworten aus 25 unterschiedlichen Haftanstalten in 12 Bundesl\u00e4ndern ein. Sie dienten neben Pressemeldungen als eine wesentliche Grundlage f\u00fcr unseren Bericht \u00fcber Deutschland in der Zeitschrift der italienischen Organisation Antigone (Schorsch, Graebsch 2020) sowie f\u00fcr diverse Beitr\u00e4ge in den Medieniv.<\/p>\n<p>Zwischen Juli 2020 und M\u00e4rz 2021 befragten wir, im Rahmen des internationalen Projektes \u201eOpen research behind closed doors\u201cv, Patient*innen in vier forensischen Kliniken in drei Bundesl\u00e4ndern (22 ausgewertete Antworten), Angeh\u00f6rige via Online-Befragung (sieben ausgewertete Antworten) und interviewten f\u00fcnf Expert*innen in semi-strukturierten Interviews. Mit dieser kleinen qualitativen Studie erhielten wir immerhin einige Einblicke und Einsch\u00e4tzungen zur Lage in den forensischen Kliniken.<br \/>\nAnfang M\u00e4rz 2021 folgte eine kleine (Blitz-)Umfrage bei den Landesjustizministerien. Sie umfasste f\u00fcnf Fragen (zu Inzidenz, Besuch, Lockerungen, Vollstreckungspolitik und Impf-Priorisierung). Die folgende Zusammenstellung beruht auf den Antworten von 15 Ministerien und wird erg\u00e4nzt durch die in der Gefangenenzeitung Lichtblick abgedruckte Antwort des bayerischen Ministeriums.<\/p>\n<h4><span id=\"inzidenz-und-todesfaelle-im-justizvollzug\">Inzidenz und Todesf&auml;lle im Justiz&shy;voll&shy;zug.<\/span><\/h4>\n<p>Daten zu infizierten Untergebrachten und Bediensteten bzw. Todesf\u00e4llen in den Kliniken der forensischen Psychiatrie liegen uns derzeit nicht vor.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Strafvollzug werden nur in zwei Bundesl\u00e4ndern (BE, NRW) aktuelle Inzidenzzahlen auf den Webseiten der Justizressorts ver\u00f6ffentlicht. In den meisten Bundesl\u00e4ndern erh\u00e4lt man solche Informationen nur \u201eauf Anfrage bei berechtigtem Interesse\u201c. Die uns von dreizehnvi Bundesl\u00e4ndern mitgeteilten Daten ergeben folgendes Bild (Stand Ende M\u00e4rz 2021):<\/p>\n<p>Seit Beginn der Pandemie sind im Justizvollzug 1.079 Bedienstete und 667 Gefangene als durch das Coronavirus infiziert registriert worden. Hinzukommen 175 Bedienstete und 81 Gefangene in Bayern (Stand 12.01.2021; Bach 2021b). Auff\u00e4llig ist zun\u00e4chst die deutlich h\u00f6here Zahl der infizierten Bediensteten gegen\u00fcber den Gefangenen; dies trifft mit nur einer Ausnahme (HH) f\u00fcr alle Bundesl\u00e4nder zu. Es k\u00f6nnte darauf beruhen, dass die Bediensteten regelm\u00e4\u00dfiger und systematischer getestet werden als die Gefangenen; entsprechend gr\u00f6\u00dfer d\u00fcrfte dann bei den Gefangenen das Dunkelfeld sein. Ein anderer Grund k\u00f6nnte sein, dass Bedienstete sich auch au\u00dferhalb der Anstalten aufhalten, was bei den Gefangenen vielfach vollst\u00e4ndig unterbunden, zumindest jedoch ganz erheblich eingeschr\u00e4nkt wurde.<\/p>\n<p>Von keinem der Ministerien wurden Todesf\u00e4lle im Zusammenhang mit dem Coronavirus mitgeteilt. Das ist \u00fcberraschend und erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftig; denn f\u00fcr Deutschland gilt generell, dass auf 100 als infiziert gemeldete Personen statistisch 2,4 Todesf\u00e4lle kommen (Radtke 2021) \u2013 was bedeuten w\u00fcrde, dass es auch im Vollzug Todesf\u00e4lle geben m\u00fcsste. Im italienischen Strafvollzug kam es im gleichen Zeitraum zu 18 Todesf\u00e4llen im Zusammenhang mit Corona (Antigone 2021). Einen Hinweis zur Erkl\u00e4rung gibt hier das bayerische Justizministerium: \u201eEine Person, die noch als Gefangener positiv getestet worden war und aus dem Justizvollzug erkrankt entlassen wurde, ist ca. zweieinhalb Monate nach der Entlassung verstorben [\u2026]. Ob f\u00fcr den Tod die Infektion mit dem Corona-Virus (mit-)urs\u00e4chlich war, ist uns nicht bekannt\u201c (siehe Bach 2021a: 38). Es ist anzunehmen, dass bei schweren Krankheitsverl\u00e4ufen (z.B. Notwendigkeit k\u00fcnstlicher Beatmung) eine Strafunterbrechung nach \u00a7 455 Abs. 4 Nr. 3 StPO erfolgt und der Tod dann gegebenenfalls au\u00dferhalb des Vollzuges eintritt. Auf Nachfrage bei einzelnen Ministerien wurde diese M\u00f6glichkeit aber bestritten.<\/p>\n<p>Da auch die Inzidenzen im deutschen Strafvollzug deutlich niedriger sind als etwa im italienischen, k\u00f6nnte das daf\u00fcr sprechen, dass die deutschen Vollzugsverwaltungen erfolgreicher bei der Eind\u00e4mmung des Infektionsgeschehens sind. Umso mehr stellt sich die Frage, was in Deutschland getan wird, um ein so relativ g\u00fcnstiges Ergebnis zu erzielen.<\/p>\n<h4><span id=\"haftbedingungen-in-zeiten-von-corona\">Haftbe&shy;din&shy;gungen in Zeiten von Corona<\/span><\/h4>\n<p>Im Folgenden versuchen wir aus den vorhandenen Quellen im R\u00fcckblick ein Gesamtbild zu entwickeln. Wir folgen dabei mehr oder weniger chronologisch dem Haftablauf. Unsere eigene Erhebung hat gezeigt, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesl\u00e4ndern vorhanden, aber nicht erheblich sind. Auf die Ausnahmen von dieser Regel werden wir speziell hinweisen. Generell ist eine Entwicklung zu verzeichnen, die von starken Einschr\u00e4nkungen w\u00e4hrend der \u201eersten Welle\u201c, anschlie\u00dfenden Lockerungen und neuerlichen Versch\u00e4rfungen w\u00e4hrend der \u201ezweiten Welle\u201c verlaufen ist. Erneute Lockerungen sind im Fr\u00fchjahr 2021 zu verzeichnen, wobei eine komplette R\u00fcckkehr zum Status vor Beginn der Pandemie nicht stattfand. Allgemeine Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen sind mit einiger Verz\u00f6gerung, inzwischen \u00fcberall etabliert, auch wenn es immer noch sehr unterschiedliche und widerspr\u00fcchliche Ausgestaltungen der Maskenpflicht, des Abstandsgebots u.\u00e4. gibt (vgl. Poll\u00e4hne 2021; Nationale Stelle 2021; M\u00fcller-Monning 2021).<\/p>\n<p><strong>Quarant\u00e4ne<\/strong><br \/>\nIm Strafvollzug kommen die Neuzug\u00e4nge fast \u00fcberall in eine Absonderung. Die Dauer der Isolierung reicht von f\u00fcnf bis zu 16 Tagen (Nationale Stelle 2021: 39). Die entsprechenden Zugangs-Stationen sind von anderen Haftbereichen strikt getrennt, aber nach innen offen. In einer Reihe von Bundesl\u00e4ndern werden Gefangene jedoch in Einzelzellen untergebracht (Nationale Stelle 2021: 40). Das unterscheidet sich kaum vom bisherigen Zugangsverfahren, allerdings gilt das grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr Gefangene, die sich per Ausgang oder Ausf\u00fchrung au\u00dferhalb der Anstalt befunden haben bzw. soweit beim Besuch K\u00f6rperkontakt erlaubt wurde (Nationale Stelle 2021: 41). Gefangenen, die wegen Alter oder Vorerkrankungen zu den Risikogruppen geh\u00f6ren, wird geraten, sich \u201efreiwillig in die Selbstisolation zu begeben\u201c (Drescher 2021: 92). F\u00fcr infizierte Gefangene sind spezielle medizinische Quarant\u00e4nebereiche vorgesehen. Bei gr\u00f6\u00dferen Corona-Ausbr\u00fcchen, wie in Dresden, wird ein \u201eAnstalts-Lockdown\u201c verh\u00e4ngt, d.h. der grunds\u00e4tzliche Einzel-Einschluss s\u00e4mtlicher Gefangener in ihren Zellen, w\u00e4hrend einer entsprechenden Quarant\u00e4ne-Zeit (Stange 2021: 107).<\/p>\n<p>Auch viele forensische Kliniken haben Quarant\u00e4nestationen eingerichtet und\/ oder Aufnahmestationen umfunktioniert. Personen mit Symptomen werden in der Regel auf diese Stationen verlegt und dort getestet. Neu aufzunehmende Patient*innen werden f\u00fcr maximal 14 Tage isoliert. Gerade diese Aufnahmestationen k\u00f6nnen jedoch starken Belegungsschwankungen unterliegen. Im Rahmen unserer Studie zum Ma\u00dfregelvollzug wurde berichtet, dass sich diese Stationen sehr schnell f\u00fcllen k\u00f6nnen, weil neue Patient*innen aller Stationen dort untergebracht werden. Einerseits wird aufgrund des Belegungsdrucks darauf verzichtet, Patient*innen f\u00fcr die geplante Zeit von zwei Wochen dort unterzubringen (z.B. durch Schnelltests). Andererseits werden die Patient*innen l\u00e4nger auf der Aufnahmestation untergebracht, weil die regul\u00e4ren Stationen \u00fcberbelegt sind. Eine l\u00e4ngere Verweildauer auf diesen Aufnahme-\/ Quarant\u00e4nestationen ist immer dann problematisch, wenn keine weiterf\u00fchrenden Ma\u00dfnahmen angeboten werden. Die Patient*innen haben teilweise keinen Zugang zu Therapien, sondern nur (eingeschr\u00e4nkten) Kontakt zum Sozialdienst und zum medizinischen Dienst. Es herrscht Tageseinschluss, die Patient*innen d\u00fcrfen jedoch telefonieren, fernsehen und rauchen. Bei Verdachtsf\u00e4llen wurden jedoch auch schon komplette Stationen gesperrt (Poll\u00e4hne 2021: 60). Dieses Vorgehen hat auch f\u00fcr Patient*innen, die keine Symptome zeigen, drastische Folgen und bedeutet f\u00fcr die Bediensteten Berufsquarant\u00e4ne. Patient*innen berichteten, dass Verdachtsf\u00e4lle auch in Zimmern auf der regul\u00e4ren Station oder in Beobachtungsr\u00e4umen untergebracht werden.<br \/>\n\u201e<em>Zum Bsp.: Als ich getestet wurde, wurde ich sofort zu einem abgetrennten Bereich gesperrt bzw. Beobachtungsraum. Klinik ist zur Zeit sehr streng bei Covid 19.<\/em>\u201c (U29)vii<br \/>\nR\u00e4ume mit reizarmer Innenausstattung sind laut Empfehlungen der Nationalen Stelle jedoch nicht f\u00fcr die Quarant\u00e4ne geeignet (Nationale Stelle 2020b: 10) und m\u00fcssen zuvor f\u00fcr eine Alltagsnutzung ausgestattet werden (Nationale Stelle 2021: 34).<br \/>\nDie Eind\u00e4mmungsma\u00dfnahmen betreffen au\u00dferdem noch weitere Vollzugsbedingungen, die sich seit Beginn der Pandemie drastisch ver\u00e4ndert haben.<\/p>\n<p><strong>Besuch<\/strong><br \/>\nDie F\u00f6rderung von Au\u00dfenkontakten geh\u00f6rte zu den Errungenschaften der Vollzugsreform der 1970er Jahre. Ein Recht auf Besuch ist in allen Vollzugsgesetzen verbrieft; der Besuch von Angeh\u00f6rigen soll sogar besonders gef\u00f6rdert, die Besuchszeit ausgeweitet werden (vgl. COE 2020: Nr. 24.1 ff.). In den ersten Wochen der Pandemie kam es sowohl im Justizvollzug als auch im Ma\u00dfregelvollzug zu einem totalen Besuchsverbot, von dem Anw\u00e4lt*innen und andere wenige Berufsgruppen ausgenommen waren. Diese mit den Gesetzen v\u00f6llig unvereinbare Ma\u00dfnahme wurde bald wieder aufgehoben. Besuche sind jedoch seither nur unter erheblichen Einschr\u00e4nkungen zul\u00e4ssig. Selbstverst\u00e4ndlich wird die Einhaltung der drau\u00dfen \u00fcblichen Hygieneregeln (Abstand, Mund\/Nasenschutz, Desinfektion) verlangt. Hinzukommt jedoch ein striktes Ber\u00fchrungsverbot, welches durch Trennvorrichtungen erzwungen wird, wobei es sich zumeist um Plexiglasabtrennungen (\u201eSpuckschutz\u201c) handelt, die auf den Besuchertischen angebracht wurden. Teilweise finden die Besuche jedoch auch in echten Trennscheibenr\u00e4umen statt.<\/p>\n<p>Als Folge des Ber\u00fchrungsverbots sind in allen Bundesl\u00e4ndern mehrst\u00fcndige, unbeaufsichtigte Besuche (\u201eLangzeitbesuche\u201c) untersagt. Diese M\u00f6glichkeit des Besuchs mit \u00dcbernachtung ist seit Jahren in allen Landesgesetzen vorgesehen. Zu diesem \u201eFamilienbesuch\u201c hei\u00dft es jetzt auf der Webpage der JVA H\u00fcnfeld (Hessen) ebenso lapidar wie abschlie\u00dfend: \u201emuss leider ersatzlos entfallen!\u201c Das wird auch in Brandenburg nicht anders gehandhabt, obwohl das Gesetz dort eigentlich einen Rechtsanspruch auf Langzeitbesuch kennt, \u201ewenn dies zur Pflege der famili\u00e4ren, partnerschaftlichen oder ihnen gleichzusetzenden Kontakte\u201c geboten erscheint (\u00a7 34 Abs. 4 BbgJVollzG).<br \/>\nEine Sonderregelung findet sich in Berlin, wo im Frauenvollzug das Ber\u00fchrungsverbot im Hinblick auf Kinder aufgehoben wurde; allerdings m\u00fcssen die Gefangenen Maske tragen und die Kinder d\u00fcrfen weder Maske noch Gesicht der M\u00fctter ber\u00fchren; alternativ wird eine \u201eKinderspielstunde\u201c angeboten (bis zu drei Kinder und drei Stunden) bei der keine Maskenpflicht und kein Ber\u00fchrungsverbot besteht. Die Gefangenen m\u00fcssen dann allerdings f\u00fcr sechs Tage in \u201ePr\u00e4ventivisolation\u201c in ihren Zellen verbleiben; vor R\u00fcckkehr in den Normalbetrieb wird ein PCR-Test durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Besuchszeit im Strafvollzug ist zumeist auf das gesetzliche Minimum (je nach Bundesland 1 bis 4 Stunden pro Monat) reduziert. Die Anzahl der Besucher*innen ist normalerweise auf einen (manchmal zwei) Erwachsene und ein bis zwei Kinder beschr\u00e4nkt, wobei die Besucher*innen in manchen Bundesl\u00e4ndern Angeh\u00f6rige sein m\u00fcssen. Im Ma\u00dfregelvollzug sind die Besuchsbedingungen von Klinik zu Klinik unterschiedlich geregelt. Nach dem Besuchsverbot erm\u00f6glichen die Kliniken allm\u00e4hlich wieder Besuche f\u00fcr die Patient*innen. In einer Vielzahl von Kliniken k\u00f6nnen nur max. zwei Besuchspersonen aus einem Haushalt benannt werden. Die Besuchergruppen k\u00f6nnen zudem auf bestimmte Angeh\u00f6rigengruppen begrenzt werden. Die Besuchszeiten reichen von 30 Minuten bis zu zwei Stunden w\u00f6chentlich oder (mittlerweile auch) t\u00e4glich. Es wurde jedoch auch berichtet, dass die Besuche auf einmal pro Monat begrenzt waren.<\/p>\n<p>Als Kompensation f\u00fcr diese rigorosen Besuchseinschr\u00e4nkungen wird inzwischen vielfach ein \u201eVideo-Besuch\u201c angeboten, was vorher nur vereinzelt m\u00f6glich war. Das hat den Vorteil, dass hohe Telefonkosten vermieden werden k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus werden vereinzelt weitere (digitale) Alternativen angeboten (Nationale Stelle 2021: 42). \u00c4u\u00dferst problematisch ist allerdings die sich verbreitende Praxis, diese Videokommunikation auf die Besuchszeit anzurechnen (so ausdr\u00fccklich im neu formulierten \u00a7 34 Abs. 1 S. 2 HStVollzG). Diese \u2013 auch nach Kritik des Strafvollzugsarchivs (Graebsch 2020) \u2013 mit den \u201eguten Erfahrungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie\u201c gerechtfertigte Regelung k\u00f6nnte zu einem v\u00f6lligen Verzicht auf physischen Besuch f\u00fchren. Sie wurde jedoch entgegen den verfassungs- und menschenrechtlichen Anforderungen an das Besuchsrecht beschlossen.<\/p>\n<p>Auch in einigen forensischen Kliniken wurden Alternativen zu dem Besuch auf den Stationen geschaffen. So gibt es teilweise die M\u00f6glichkeit, Videogespr\u00e4che mit Angeh\u00f6rigen zu f\u00fchren oder begleiteten Ausgang f\u00fcr Besuche auf dem Klinikgel\u00e4nde durchzuf\u00fchren. Dies ist jedoch eng mit der Verf\u00fcgbarkeit von Personal verbunden. Teilweise wurden M\u00f6glichkeiten zum \u201einoffiziellen\u201c Kontakt mit Angeh\u00f6rigen im Freien beschrieben.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend des Besuchsverbotes und der Restriktionen hat sich ein immenser Leidensdruck bei Angeh\u00f6rigen und Patient*innen aufgebaut:<br \/>\n\u201eEs war eine pers\u00f6nliche Katastrophe f\u00fcr mich als Mutter, weil ich die Verzweiflung meines Sohnes nicht lindern konnte, wie es sonst durch pers\u00f6nliche Besuche m\u00f6glich gewesen w\u00e4re.\u201c (A40)<\/p>\n<p>Die Einschr\u00e4nkungen der Besuche und insbesondere die Besuchsverbote verst\u00e4rken die Vereinsamung der Patient*innen. Das Fehlen der Ber\u00fchrungen, von N\u00e4he und Zwischenmenschlichkeit belastet auch die Angeh\u00f6rigen. Durch das Tragen der Maske wird die Kommunikation zudem erschwert.<\/p>\n<p>\u201eBesonders schlimm finde ich, dass man sich nicht umarmen darf und die benutzten Masken undurchsichtig sind, man also die Mimik nicht sieht und nicht mal einmal im Monat ein kurzer K\u00f6rperkontakt m\u00f6glich ist.\u201c (A33)<\/p>\n<h4><span id=\"vollzugsoeffnende-massnahmen\">Vollzugs&shy;&ouml;ff&shy;nende Ma&szlig;nahmen<\/span><\/h4>\n<p>Die Abschottung nach au\u00dfen zeigt sich nicht nur in den Einschr\u00e4nkungen der Besuchsregelungen, sondern auch in der Reduzierung der Vollzugslockerungen. Es wird zudem die (wenn auch unausgesprochene) Grundannahme deutlich, dass das Virus haupts\u00e4chlich durch Interaktion der Gefangenen und Untergebrachten mit der Au\u00dfenwelt in den Anstalten und Kliniken verbreitet werde \u2013 w\u00e4hrend das Personal selbstverst\u00e4ndlich weiterhin aus- und eingeht.<\/p>\n<p>Ausgang, Langzeitausgang (\u201eUrlaub\u201c) und Freigang waren die vielleicht wichtigsten und erfolgreichsten Arten von Au\u00dfenkontakten, mit deren Hilfe die Desozialisierung verhindert werden sollte. Diese Ma\u00dfnahmen sind seit Beginn der Pandemie drastisch zur\u00fcckgenommen bzw. auf \u201edringende F\u00e4lle\u201c reduziert worden. Das gilt auch f\u00fcr die Kliniken der forensischen Psychiatrie.<\/p>\n<p>Zur urspr\u00fcnglichen Praxis ist man in den Justizvollzugsanstalten seither nicht wieder zur\u00fcckgekehrt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass aus dem geschlossenen Vollzug Lockerungen in den meisten Bundesl\u00e4ndern nur noch bei \u201eunabdingbarem Bedarf\u201c und f\u00fcr \u201ezwingend erforderliche Anl\u00e4sse\u201c gew\u00e4hrt werden. Beispiele daf\u00fcr sind Wohnungssuche, Beh\u00f6rdeng\u00e4nge und andere entlassungsvorbereitende Ma\u00dfnahmen. Fast \u00fcberall ist dies aus dem geschlossenen Vollzug nur noch in Begleitung von Bediensteten oder Vollzugshelfer*innen m\u00f6glich. Dar\u00fcber hinaus gehende Lockerungen setzen ferner zumeist eine Verlegung in den offenen Vollzug und das hei\u00dft eine \u201eentsprechende Eignung\u201c voraus.<\/p>\n<p>Zum Teil wird der offene Vollzug allerdings auch zu erweiterten Lockerungen benutzt, was der Entlastung der Anstalten dienen soll. So wird aus dem offenen Vollzug in Berlin berichtet, dass sich 40 bis 60 Prozent der Gefangenen im Langzeitausgang befinden. Allerdings unterliegen sie einem Korsett detaillierter Weisungen, weshalb die Ma\u00dfnahme \u201edurchaus einem besonders eng ausgelegten Hausarrest\u201c (Micheli\/Luxa 2021: 95) vergleichbar sei. Deshalb w\u00fcrden diese M\u00f6glichkeiten teilweise als einschr\u00e4nkender und belastender empfunden als die regul\u00e4ren Lockerungen, weshalb einzelne Gefangene um Abl\u00f6sung vom Langzeitausgang bitten w\u00fcrden (Micheli\/Luxa 2021: 94 f.).<br \/>\nIm Ma\u00dfregelvollzug werden nur unter Einschr\u00e4nkungen Ausf\u00fchrungen und Ausg\u00e4nge durchgef\u00fchrt. Selbst Personen, die sich bereits f\u00fcr lange Zeitr\u00e4ume in Freiheit bewegt bzw. hohe Lockerungsstufen erreicht hatten, werden in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschr\u00e4nkt. Der Gew\u00e4hrung von und der Aussicht auf Lockerungen sowie Besuche wird im Ma\u00dfregelvollzug auch eine Motivationsfunktion betreffend die Kooperation mit der Einrichtung beigemessen.<\/p>\n<p>\u201e<em>Diese Aussichtslosigkeit in Anf\u00fchrungszeichen, also zumindest eine gef\u00fchlte Aussichtslosigkeit f\u00fcr die Patienten, macht es nat\u00fcrlich viel viel schwerer, einfach ja ein therapeutisches Klima und ein sinnvolles Arbeiten hinzubekommen.<\/em>\u201c (E4)<\/p>\n<p>Insgesamt zeigt sich, dass mit der Corona-Pandemie diejenigen Aspekte des Strafvollzugs nahezu aufgehoben wurden, die dessen Verbindung zur Au\u00dfenwelt erhalten, f\u00fcr sein Resozialisierungsversprechen unabdingbar und auch sonst schon nur h\u00f6chst rudiment\u00e4r verwirklicht sind. Im Ergebnis bedeutet dies eine sehr erhebliche Einschr\u00e4nkung gegen\u00fcber den gesetzlichen Vorgaben und den urspr\u00fcnglichen Zielen, deren Fundierung im Ziel des Infektionsschutzes noch nicht einmal durchgehend deutlich wird. Im Straf- und Ma\u00dfregelvollzug bedeutet der Verzicht auf insbesondere Lockerungen auch, dass die Hoffnung auf eine baldige Entlassung genommen wird und diese in weitere Ferne r\u00fcckt, weil man sich nicht au\u00dferhalb des Vollzugs erproben und beweisen konnte.<br \/>\nImpfung als Hoffnung auch im Vollzug<\/p>\n<p>Die Impfung gegen das Coronavirus gilt heute au\u00dferhalb der Gef\u00e4ngnisse als der K\u00f6nigsweg zu Lockerungen und zur\u00fcck zur Normalit\u00e4t. In Deutschland wurde daf\u00fcr in der Corona-Impfverordnung eine Reihenfolge in vier Stufen festgelegt (h\u00f6chste, hohe, erh\u00f6hte bzw. keine Priorit\u00e4t). Trotz der deutlichen W\u00fcnsche der Justizminister*innen ist es zu keiner ausdr\u00fccklichen Ber\u00fccksichtigung der Bediensteten bzw. Gefangenen in der Coronavirus-Impfverordnung (CIV) gekommen. Dies f\u00fchrte in einzelnen Bundesl\u00e4ndern zu betr\u00e4chtlicher Unklarheit und unterschiedlichen Einstufungen der Bediensteten, aber auch der Gefangenen. Die Einstufung erfolgt in Abstimmung mit dem jeweiligen Gesundheitsressort. Eindeutig und einheitlich geregelt ist eigentlich nur die Zuordnung nach Alter und die nach bestimmten, aufgez\u00e4hlten Vorerkrankungen.<\/p>\n<p>H\u00f6chste Priorit\u00e4t (\u00a7 2 CIV) auf Schutzimpfung haben jene wenigen Gefangenen, welche das 80. Lebensjahr vollendet haben; ferner das Personal in Vollzugskrankenh\u00e4usern und Krankenabteilungen, soweit sie einem sehr hohen Risiko f\u00fcr einen schweren oder t\u00f6dlichen Krankheitsverlauf ausgesetzt sind. Wenn in einem Bundesland eigene Seniorenabteilungen bestehen, werden diese (z.B. in Sachsen) wie Altersheime behandelt, sodass die betreffenden Bediensteten und Gefangenen h\u00f6chste Priorit\u00e4t erlangen. Hinzukommen mit hoher Priorit\u00e4t (\u00a7 3 CIV) alle Gefangenen, die das 70. Lebensjahr \u00fcberschritten haben; ferner Bedienstete im medizinischen Bereich mit hohem Expositionsrisiko, insbesondere in Quarant\u00e4neabteilungen, ferner Personen mit bestimmten gesundheitlichen Vorbelastungen.<br \/>\nHinzu kommen mit \u201eerh\u00f6hter Priorit\u00e4t\u201c (\u00a7 4 CIV) ohne Weiteres noch die Gefangenen und Bediensteten \u00fcber 60 Jahre. Damit ist jedoch der Gro\u00dfteil der Gefangenen und auch der Bediensteten nicht erfasst. Zur Zeit unserer Erhebung war der Prozess der Einstufung vielfach \u201enoch nicht abgeschlossen\u201c. \u00dcber die Einzelheiten wird von verschiedenen Lobbygruppen noch gestritten. In einem Aufruf hat sich im Februar 2021 die Gefangenengewerkschaft GG\/BO f\u00fcr eine \u201ePriorisierung von Gef\u00e4ngnissen\u201c (d.h. von Gefangenen und Bediensteten) eingesetzt; sie ist dabei von einschl\u00e4gigen CSOs unterst\u00fctzt worden.viii Dass die Gewerkschaften der Bediensteten dabei eine starke Stellung haben, kann man an zwei Beispielen erkennen, wo die vorgegebene Reihenfolge schlicht \u00fcbergangen wurde. Aus Rheinland-Pfalz wurde uns mitgeteilt: \u201eUm das Infektionsrisiko auch f\u00fcr die Gefangenen zu senken\u201c habe man dort bereits seit dem 25.2. damit begonnen, \u201edas Vollzugspersonal mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern au\u00dferhalb der Impfzentren zu impfen\u201c, weshalb bereits ein gro\u00dfer Teil des Personals eine erste Impfung hinter sich habe. Und aus Berlin hei\u00dft es, die Zielgruppe gem\u00e4\u00df \u00a7 2 CIV sei bereits abgeschlossen, derzeit liefen die Abstimmungen bez\u00fcglich \u00a7 3 CIV. \u201eDar\u00fcber hinaus ist es gelungen, bei der Senatsverwaltung f\u00fcr Gesundheit f\u00fcr alle Bediensteten im Berliner Justizvollzug Impfeinladungen f\u00fcr die Berliner Impfzentren zu bekommen. Auch hier haben die ersten Impfungen schon stattgefunden.\u201c<\/p>\n<p>Diese Auseinandersetzungen d\u00fcrften inzwischen (Juni 2021) \u00fcberholt sein, nachdem auch au\u00dferhalb des Vollzuges auf eine Beachtung der vorgesehenen Impfreihenfolge verzichtet werden soll. Die Frage ist jetzt nur noch, ob die Anstalts\u00e4rzte an die Stelle der Haus\u00e4rzte treten k\u00f6nnen (Drescher 2021: 93). Die Abl\u00e4ufe zeigen jedoch, dass bei der Impfreihenfolge dem besonderen Infektionsrisiko in geschlossenen Institutionen zu wenig Beachtung geschenkt wurde, obwohl sich die Betroffenen dort zwangsweise und unter staatlicher Obhut aufhalten. Zudem waren die Forderungen zur Priorisierung von Bediensteten \u00f6ffentlich deutlicher vernehmbar als die betreffend Gefangene.<br \/>\nVollstreckungsverzicht und Entlassungen<\/p>\n<p>Als Alternative zu den drastischen Einschr\u00e4nkungen der Au\u00dfenkontakte wurde von nationalen und internationalen Fachorganisationen vorgeschlagen, der Ausbreitung des Virus im Vollzug durch Verminderung der Gefangenenzahl entgegenzuwirken. Auf diese Weise k\u00f6nne die Einhaltung der wichtigsten Hygienevorschriften gesichert und die Entstehung von Hotspots verhindert werden (CPT 2020a: Nr. 7). In einem Aufruf deutscher CSOs wurde das in der folgenden Forderung konkretisiert:<\/p>\n<p>\u201e<em>Um Inhaftierte, Bedienstete und damit auch die Gesamtbevo\u0308lkerung zu schu\u0308tzen, fordern die unterzeichnenden Organisationen und Verba\u0308nde die Aussetzung der Ersatzfreiheits- und Kurzzeitstrafen. Insbesondere unter denen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbu\u0308\u00dfen, befinden sich viele Menschen mit einer Suchterkrankung, die auch unter chronischen Atemwegserkrankungen leiden. Die ersatzweise Verbu\u0308\u00dfung einer Geldstrafe erscheint uns insbesondere in diesen Zeiten als unverha\u0308ltnisma\u0308\u00dfig und zu risikobehaftet. Jetzt besteht noch die M\u00f6glichkeit vorausschauend zu handeln. Mit der Entlassung oder der Aussetzung der Ersatzfreiheitsstrafe wa\u0308ren 10% und mit der Entlassung oder Aussetzung der Kurzzeitstrafen (bis einschl. 9 Monate) weitere 34% weniger Gefangene in den Haftanstalten<\/em>\u201c (Knorr 2020).<br \/>\nIn den Anf\u00e4ngen der Pandemie waren die Ministerien (in Absprache mit den Strafvollstreckungsbeh\u00f6rden) bereit, auf die \u201enachdr\u00fcckliche Vollstreckung\u201c (\u00a7 2 StrVollstrO) bei manchen Freiheitsstrafen zu verzichten. Das galt in allen Bundesl\u00e4ndern f\u00fcr die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen (EFS), meist aber auch dar\u00fcber hinaus f\u00fcr k\u00fcrzere Freiheitsstrafen. In manchen Bundesl\u00e4ndern waren das sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren (vgl. Puchta 2021: 102). In derartigen F\u00e4llen wurde auch die laufende Strafvollstreckung zur Entspannung der Belegungssituation vorl\u00e4ufig unterbrochen. Ausgenommen waren und sind allerdings zumeist bestimmte Deliktsgruppen (insbesondere Sexualstraftaten). Im Ergebnis waren im Juni 2020 die Gefangenenzahlen insgesamt um 15 Prozent zur\u00fcckgegangen, wobei der R\u00fcckgang bei den Ersatzfreiheitsstrafen \u00fcber 70 Prozent betrug (B\u00f6gelein 2021: 21)<\/p>\n<p>Inzwischen sind, nach unserer Befragung, betr\u00e4chtliche Unterschiede zu verzeichnen: in manchen L\u00e4ndern werden wieder s\u00e4mtliche Strafen vollstreckt, zumeist ist nur die Vollstreckung der EFS erneut befristet ausgesetzt. Dies gilt aber auch nur, \u201esoweit nicht im Einzelfall zwingende Gr\u00fcnde der Spezialpr\u00e4vention oder eine Vollstreckungsverj\u00e4hrung dem entgegenstehen\u201c. Nur in wenigen Bundesl\u00e4ndern sind auch Freiheitsstrafen mittlerer L\u00e4nge weiterhin ausgesetzt, sie werden aber grunds\u00e4tzlich nicht erlassen, sondern \u201esind zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt anzutreten\u201c. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn durch Sammelgnadenerweis auf die Vollstreckung ganz oder teilweise verzichtet wird. Soweit ersichtlich ist dies nur in Berlin bei den Ersatzfreiheitsstrafen erfolgt, mit dem Ziel \u201edie hohe Fluktuation in den Anstalten zu verringern\u201c. In anderen Bundesl\u00e4ndern bilden sich virtuelle Warteschlangen von Gefangenen, die auf den Strafantritt warten, dessen Zeitpunkt aber unsicher ist. Gerade bei EFS wird es vielen nicht gelingen, die Inhaftierung abzuwenden, \u201eda ihre desolaten Lebensumst\u00e4nde daf\u00fcr keine Ressourcen bieten\u201c (B\u00f6gelein 2021: 23).<\/p>\n<p>Im Ma\u00dfregelvollzug ist die \u00dcberbelegung eine zentrale Erschwernis f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der Pandemie geblieben (Steinb\u00f6ck 2020: 134). F\u00fcr Menschen, denen die Freiheit nicht im Strafvollzug, sondern zum Zweck ihrer Behandlung f\u00fcr unbestimmte Zeit entzogen ist, hat die aktuelle Pandemie teilweise nicht zu einer Verk\u00fcrzung ihrer Unterbringung gef\u00fchrt, sondern gerade umgekehrt, eher zu einer Verl\u00e4ngerung. Abhilfe ist hier weniger leicht zu bewerkstelligen, da die Unterbringung nur beendet werden kann, wenn ein Gericht bescheinigt, dass \u201eau\u00dferhalb des Ma\u00dfregelvollzuges keine erheblichen rechtswidrigen Taten\u201c mehr zu erwarten sind (\u00a7 67d Abs. 2 StGB).<\/p>\n<h4><span id=\"fazit-und-forderungen\">Fazit und Forderungen<\/span><\/h4>\n<p>1. Im Zuge der Pandemie sind unsere verschiedenen Gef\u00e4ngnisse und die darin Gefangenen noch mehr als \u00fcblich aus dem Blick der \u00d6ffentlichkeit verschwunden. Eine erste Forderung muss daher die Herstellung von mehr Transparenz im Hinblick auf Gef\u00e4ngnisse und gef\u00e4ngnis\u00e4hnliche Institutionen sein. Das kann nicht den Webpages der jeweiligen Ministerien \u00fcberlassen bleiben. Auch nach der F\u00f6deralismusreform bleibt der Bund zust\u00e4ndig f\u00fcr die Grund- und Menschenrechte von Gefangenen. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz sollte aus seinem Dornr\u00f6schenschlaf geweckt und in die Lage versetzt werden, auf Entwicklungen wie diese Pandemie zu reagieren. In Deutschland gibt es leider nichts Vergleichbares zur CSO Antigone in Italien. Versuche von unabh\u00e4ngiger Seite an tiefergehende und systematische Informationen zu gelangen, scheitern regelm\u00e4\u00dfig an den Zugangsbeschr\u00e4nkungen, welche die Kriminologischen Dienste in Deutschland f\u00fcr die Forschung im Strafvollzug setzen (n\u00e4her Graebsch 2017: Rn. 24ff).<\/p>\n<p>2. Dem deutschen Justizvollzug ist es offenbar gelungen, durch drastische Einschr\u00e4nkungen der Au\u00dfenkontakte und durch Einschr\u00e4nkungen innerhalb der Anstalten die Inzidenz von Corona-Infektionen relativ niedrig zu halten und coronabedingte Todesf\u00e4lle weitgehend zu vermeiden. Das widerspricht der Situation in anderen vergleichbaren Staaten, wo die Fallzahlen in den Gef\u00e4ngnissen deutlich \u00fcber denen au\u00dferhalb liegen (Klein\/Norman 2021).<\/p>\n<p>Allerdings ist die Zahl der Suizide erheblich angestiegen. Nach Angaben der Bundesregierung ist die Zahl der Suizide in Justizvollzugsanstalten bundesweit von 43 (2019) auf 77 (2020) gestiegen (Deutscher Bundestag 2021). In NRW soll sich w\u00e4hrend des ersten Corona-Jahres die Zahl der Selbstt\u00f6tungen hinter Gittern mehr als verdoppelt haben (Welt 2021). In Berlin gab es im Jahre 2019 keine Suizide, w\u00e4hrend die Senatsverwaltung f\u00fcr das Jahr 2020 acht Suizide meldet, was eine Verdopplung gegen\u00fcber dem Durchschnitt der letzten acht Jahre darstellt (Berliner Justizvollzug 2021).<\/p>\n<p>Dabei ist zu bedenken, dass Gefangene ohnehin per definitionem zu einer Situation des permanenten und \u00fcberwachten Lockup verurteilt sind. Eine Versch\u00e4rfung dieser Situation, ein Lockdown innerhalb des Lockups, verst\u00e4rkt den repressiven und unmenschlichen Charakter des Gef\u00e4ngniswesens. Auch ist der Lockdown in Gef\u00e4ngnissen wesentlich strikter als au\u00dferhalb. Das gilt f\u00fcr den Justizvollzug ebenso wie f\u00fcr den Ma\u00dfregelvollzug. Auf diese Weise werden Reformen r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht, die mit dem Anspruch auf Heilung, Resozialisierung bzw. Wiedereingliederung verbunden waren.<\/p>\n<p>Je l\u00e4nger das so geht, desto mehr muss bef\u00fcrchtet werden, dass dies nicht nur zeitweilig, sondern auf Dauer so bleiben wird. Die Seuche k\u00f6nnte sich auch hier als probate \u201eRegierungstechnologie\u201c erweisen (Legnaro\/Klimke 2020: 252).<\/p>\n<p>3. Juristisch ist schon die Rechtsgrundlage der erw\u00e4hnten Einschr\u00e4nkungen sehr zweifelhaft (Gietl 2021). Die M\u00f6glichkeiten, dagegen gerichtlich vorzugehen, sind unter den Bedingungen einer totalen Institution sehr beschr\u00e4nkt und zumeist illusorisch. Grunds\u00e4tzlich besteht zwar ein Recht auf Au\u00dfenkontakte und sogar eine F\u00f6rderungspflicht durch die Vollzugsbeh\u00f6rden. Die gesetzlichen Vorschriften zum Besuch und zu Vollzugslockerungen sind jedoch in vielf\u00e4ltiger Weise eingeschr\u00e4nkt, insbesondere dadurch, dass den Anstalten vom Gesetz Ermessensspielr\u00e4ume einger\u00e4umt werden, in welche die Gerichte nur in Ausnahmef\u00e4llen (\u201eErmessensreduzierung auf Null\u201c) eingreifen d\u00fcrfen. Dementsprechend gering ist die Anzahl gerichtlicher Entscheidungen, durch die coronabedingte Einschr\u00e4nkungen aufgehoben werden. Ein seltener Lichtblick ist hier eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (2021) durch welche die JVA Tegel dazu verpflichte wird, \u00fcber einen abgelehnten Langzeitbesuch neu zu entscheiden, da diese vollzugs\u00f6ffnende Ma\u00dfnahme auch unter dem Gesichtspunkt der Pandemie nicht generell untersagt werden d\u00fcrfe.<\/p>\n<p>4. Man kann und sollte daher auch an der Logik der Einsperrung selbst zweifeln.ix Aus gef\u00e4ngniskritischer, abolitionistischer Perspektive k\u00f6nnte die Pandemie M\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnen. Zum einen gibt es die Chance, dass bei den B\u00fcrger*innen au\u00dferhalb der Gef\u00e4ngnisse mehr Mitgef\u00fchl und Solidarit\u00e4t mit den Eingeschlossenen entsteht. Zum anderen legt die Pandemie einen Verzicht auf nachdr\u00fcckliche Vollstreckung nahe und kann damit zum Eingest\u00e4ndnis f\u00fchren, dass Strafe nicht (immer) n\u00f6tig ist (vgl. Hefendehl 2020).<br \/>\nIn diesem Zusammenhang ist es sehr zu bedauern, dass der zeitweilige Verzicht auf nachhaltige Vollstreckung nicht von Forschung begleitet wurde. Bei der Ersatzfreiheitsstrafe w\u00e4re das in vielen Bundesl\u00e4ndern nach wie vor m\u00f6glich. Man k\u00f6nnte auf diese Weise ein f\u00fcr alle Mal die These pr\u00fcfen, wonach die Ersatzfreiheitsstrafe das \u201eR\u00fcckgrat der Geldstrafe\u201c darstellt. Eine Widerlegung dieser These k\u00f6nnte die schon lange geforderte Abschaffung dieser unsinnigen Institution herbeif\u00fchren. Und das k\u00f6nnte ein erster, wichtiger Schritt zur Delegitimierung der Freiheitsstrafe als solcher sein (Feest 2020b).<\/p>\n<p><em>Johannes Feest hat Rechtswissenschaft und Soziologie studiert. Er war Professor f\u00fcr Strafverfolgung, Strafvollzug und Strafrecht an der Universit\u00e4t Bremen. Er ist Mitherausgeber des (Alternativ-) Kommentars zu den Strafvollzugsgesetzen (8. Auflage 2022).<\/em><br \/>\n<em>Christine Graebsch Juristin und Kriminologin, ist Hochschullehrerin f\u00fcr Recht der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Dortmund und Leiterin des dortigen Strafvollzugsarchivs. Publikationen \u00fcber Gef\u00e4ngnisse, Straff\u00e4lligenhilfe, Crimmigration und Evidence-based Crime Prevention.<\/em><br \/>\n<em>Melanie Schorsch (MRes) ist Kriminologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fachhochschule Dortmund. Seit 2019 engagiert sie sich f\u00fcr das Strafvollzugsarchiv.<\/em><br \/>\n<em>N\u00e4heres zu allen drei Autor*innen unter <a href=\"https:\/\/strafvollzugsarchiv.de\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/strafvollzugsarchiv.de<\/a><\/em><\/p>\n<h4><span id=\"literaturverzeichnis\">Literaturverzeichnis<\/span><\/h4>\n<p>Antigone 2021: Covid e pandemia in Italia, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.rapportoanti\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.rapportoanti<\/a> gone.it\/diciassettesimo-rapporto-sulle-condizioni-di-detenzione\/covid-e-pandemia-in-italia\/ (8.4.2021).<br \/>\nBach, Andreas 2021a: Das Corona-Debakel im Dezember 2020; in: Lichtblick, H. 1, S.\u00a04-7.<br \/>\nBach, Andreas 2021b: Bayerische Tugenden in Corona-Zeiten; in: Lichtblick, H. 1, S.\u00a038 -39.<br \/>\nBerliner Justizvollzug: Suiziden vorbeugen. Abrufbar unter: <a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.berlin.de\/<\/a> justizvollzug\/auftrag\/suiziden-vorbeugen\/ (1.8.2021).<br \/>\nB\u00f6gelein, Nicole 2021: Und pl\u00f6tzlich ging alles ganz einfach. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Zeiten von Corona. In: Informationsdienst Straff\u00e4lligenhilfe 1, S.\u00a019-25.<br \/>\nCOE 2020: Recommendation Rec (2006) 2-rev of the Committee of Ministers to member States on the European Prison Rules. Revised and amended by the Committee of Ministers on 1 July 2020, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/search.coe.int\/cm\/Pages\/result_details.\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/search.coe.int\/cm\/Pages\/result_details.<\/a> aspx?ObjectID=09000016809ee581 (03.05.2021).<br \/>\nCPT 2020a: Grundsatzerkl\u00e4rung zur Behandlung von Personen im Freiheitsentzug im Zusammenhang mit der Coronavirus (COVID-19)-Pandemie vom 20.3.2020, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/rm.coe.int\/16809cfde3\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/rm.coe.int\/16809cfde3<\/a> (03.05.2021).<br \/>\nCPT 2020b: Follow-up statement regarding the situation of persons deprived of their liberty in the context if the ongoing Covid-19 vom 9.7.2020, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/rm.coe.int\/16809ef566\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/rm.coe.int\/16809ef566<\/a> (03.05.2020).<br \/>\nDeutscher Bundestag 2021: Antwort der Bundesregierung vom 9.7.2021 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke u.a., BT-Drucksache 19\/31444.<br \/>\nDrescher, Heidi 2021: \u201eIn der Krise sind Vollzug und Medizin zusammenger\u00fcckt\u201c. Interview mit Marco Vahlen, Arzt in der JVA Celle. In: Forum Strafvollzug 2, 91-93.<br \/>\nFeest, Johannes 2020a: Corona und Knast \u2013 ein Zwischenbericht, in: Zeitschrift Neue Kriminalpolitik, J 32 H 3, S. 113-122.<br \/>\nFeest, Johannes 2020b: Ersatzfreiheitsstrafe: \u00c4rgernis und L\u00f6sungen. In: Feest, Johannes: Definitionsmacht, Renitenz und Abolitionismus. Wiesbaden: Springer. S. 323-328.<br \/>\nFord, Matt; Grimshaw, Roger 2020: Covid-19 in European prisons: Tracking preparedness, prevention and conrol, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.crimeandjustice.org.uk\/sites\/crimeandjustice.org.uk\/files\/Draft%2029th%20July%20%281%29.pdf\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.crimeandjustice.org.uk\/sites\/crimeandjustice.org.uk\/files\/Draft%2029th%20July%20%281%29.pdf<\/a> (03.05.2021).<br \/>\nGietl, Andreas 2021: Infektionsschutz gegen SARS-CoV-2 im Justizvollzug \u2013 eine Verordnungsl\u00fccke; in: COVuR, S. 853-856.<br \/>\nGraebsch, Christine 2020: Stellungnahme zur Anh\u00f6rung des Rechtspolitischen Ausschusses und Unterausschusses Justizvollzug am 17.9.2020 zum Gesetzentwurf der Landesregierung \u201eZweites Gesetz zur \u00c4nderung hessischer Vollzugsgesetze\u201c, LT-Drs. 20\/2967 vom 10.06.2020, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/hessischer-landtag.de\/sites\/default\/\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/hessischer-landtag.de\/sites\/default\/<\/a> files\/scald\/files\/RTA-AV-12_UJV-AV-05_Teil_3.pdf (03.05.2021).<br \/>\nGraebsch, Christine 2017: \u00a7 92 LandesR \u2013 Evaluation, kriminologische Forschung; in Feest, Johannes; Lesting, Wolfgang; Lindemann, Michael (Hrsg.): Strafvollzugsgesetze, 7. Auflage, K\u00f6ln: Carl Heymanns Verlag\/Wolters Kluwer.<br \/>\nHefendehl, Roland 2020: Gef\u00e4ngnisse in Not: Was f\u00fcr eine Chance?!, in: Neue Kriminalpolitik, J 32 H 4, S. 415-431.<br \/>\nKammergericht Berlin, Beschluss vom 31.5.2021 \u2013 5 Ws 64\/21, abrufbar unter: <a href=\"https:\/\/strafvollzugsarchiv.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/KG-Berlin-vom-31.05.\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/strafvollzugsarchiv.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/KG-Berlin-vom-31.05.<\/a> 2021-5-Ws-64-21-Vollz-Langzeitbesuch.pdf.<br \/>\nKlein, Ann Hinga; Norman, Derek M. 2021: Covid outbreaks devastated prisons, but state inmates\u2019 access to the vaccine varies widely, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.nytimes.com\/2021\/03\/17\/us\/covid-prisoners-vaccine.html\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.nytimes.com\/2021\/03\/17\/us\/covid-prisoners-vaccine.html<\/a> (02.05.2021).<br \/>\nKnorr, B\u00e4rbel 2020: Rundschreiben vom 13.3.2020 der Deutschen AIDS\u2011Hilfe im Auftrag folgender Organisationen und Verb\u00e4nde: akzept e.V., Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Straff\u00e4lligenhilfe; Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie e.V.; Strafvollzugsarchiv; Tatort Zukunft; trans*Ratgeber; Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., abrufbar unter <a href=\"https:\/\/strafvollzugsarchiv.de\/wp-content\/\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/strafvollzugsarchiv.de\/wp-content\/<\/a> uploads\/2020\/03\/Rundschreiben-Justizministerinnen.pdf (30.04.2021).<br \/>\nLegnaro, Aldo; Klimke, Daniela 2020: Covid-19. Pr\u00e4ventive Sicherheitsordnung 2.0. In: Kriminologisches Journal 3, S. 250-256.<br \/>\nMicheli, Marcella; Luxa, Thorsten 2021: Neue Wege bei der Gew\u00e4hrung von Vollzugslockerungen. Ein Jahr offener M\u00e4nnervollzug in Berlin unter den Bedingungen der Corona-Pandemie. In: Forum Strafvollzug 2, S. 93-95.<br \/>\nM\u00fcller-Monning, Tobias 2021: Corona und der Strafvollzug. Wie sich der lockdown in den Strafanstalten auswirkt. In: freispruch, H. 16, S. 64-67.<br \/>\nNationale Stelle zur Verh\u00fctung von Folter 2021: Jahresbericht 2020, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.nationale-stelle.de\/fileadmin\/dateiablage\/Dokumente\/Berichte\/Jahresberichte\/Nationale_Stelle_-_Jahresbericht_2020.pdf\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.nationale-stelle.de\/fileadmin\/dateiablage\/Dokumente\/Berichte\/Jahresberichte\/Nationale_Stelle_-_Jahresbericht_2020.pdf<\/a> (27.07.2021).<br \/>\nNationale Stelle zur Verh\u00fctung von Folter 2020a: Kurzinformation zu den Aktivit\u00e4ten der Nationalen Stelle w\u00e4hrend der Covid-19-Pandemie, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.<\/a> nationale-stelle.de\/fileadmin\/dateiablage\/Dokumente\/Aktivitaeten_der_Nationalen _Stelle_zur_Verhuetung_von_Folter_waehrend_der_Covid-19-Pandemie.pdf (28.04.2021).<br \/>\nNationale Stelle zur Verh\u00fctung von Folter 2020b: Empfehlungen zum Umgang mit Einschr\u00e4nkungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.<\/a> nationale-stelle.de\/fileadmin\/dateiablage\/Dokumente\/Empfehlungen_zu_Covid-19.pdf (03.05.2021).<br \/>\nPoll\u00e4hne, Helmut 2021: Corona hinter Gittern oder: Vollstreckung und Vollzug in den Zeiten einer Pandemie. In: freispruch, H. 16, S. 56 \u2013 63.<br \/>\nPRI 2020: Coronavirus: Healthcare and human rights of people in prison, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.penalreform.org\/resource\/coronavirus-healthcare-and-human-rights-of-people-in\/\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.penalreform.org\/resource\/coronavirus-healthcare-and-human-rights-of-people-in\/<\/a> (08.04.2021).<br \/>\nPuchta, Anja 2021: \u201eAlarmstufe rot\u201c. In: Forum Strafvollzug 2, S. 101-105.<br \/>\nRadtke, Rainer 2021: Fallsterblichkeit bei Coronavirus (COVID-19) nach L\u00e4ndern 2021, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/de.statista.com\/statistik\/daten\/studie\/1103785\/umfrage\/\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/de.statista.com\/statistik\/daten\/studie\/1103785\/umfrage\/<\/a> mortalitaetsrate-des-coronavirus-nach-laendern\/ (7.4.2021).<br \/>\nSchorsch, Melanie; Graebsch, Christine 2020: GERMANY \u2013 COVID 19 shows substantial problems in the German prison system, in: Rivista \u201aAntigone\u2018 Anno XV N. 1, Have prisons learnt from Covid-19? How the world has reacted to the pandemic behind bars, S.\u00a047-53, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.antigone.it\/rivista-archivio\/Rivista_Anno_XV_\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.antigone.it\/rivista-archivio\/Rivista_Anno_XV_<\/a> N1\/_Rivista%20Anno%20XV%20N1.pdf (03.05.2021).<br \/>\nStange, Rebecca 2021: Corona-Ausbruch in der Justizvollzugsanstalt Dresden. In: Forum Strafvollzug 2, S. 106-111.<br \/>\nSteinb\u00f6ck, Herbert 2020: Ma\u00dfregelvollzug in den Zeiten der Corona-Pandemie. In: Recht und Psychiatrie, J 38, S. 131-134.<br \/>\nWelt (2021): Selbstt\u00f6tungen hinter Gittern haben sich mehr als verdoppelt, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.welt.de\/regionales\/nrw\/article223818140\/Selbsttoetungen-hinter-Gittern-haben-sich-mehr-als-verdoppelt.html\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.welt.de\/regionales\/nrw\/article223818140\/Selbsttoetungen-hinter-Gittern-haben-sich-mehr-als-verdoppelt.html<\/a> (25.07.2021).<\/p>\n<h4><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h4>\n<p>1 Vgl. das Manifest zur Abschaffung der Strafanstalten und anderer Gef\u00e4ngnisse <a href=\"https:\/\/strafvollzugsarchiv.de\/abolitionismus\/manifest\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/strafvollzugsarchiv.de\/abolitionismus\/manifest<\/a> (03.05.2021).<br \/>\n2 S. auch das Follow-up Statement vom 9.7.2020 (CPT 2020b). \u00c4hnlich haben sich auch die Weltgesundheitsorganisation sowie einschl\u00e4gige NGOs bzw. CSOs positioniert; Nachweise bei Feest 2020a.<br \/>\n3 Vgl. f\u00fcr die anderen Ergebnisse Ford\/Grimshaw 2020.<br \/>\n4 Vgl. f\u00fcr eine Zusammenstellung die Webpage des Strafvollzugsarchivs unter <a href=\"https:\/\/strafvollzugsarchiv.de\/blog\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/strafvollzugsarchiv.de\/blog<\/a> (30.4.2021).<br \/>\n5 Ludwig Boltzmann Institut f\u00fcr Grund- und Menschenrechte: <a href=\"https:\/\/bim.lbg.ac.at\/en\/project\/current-projects-projects-human-dignity-and-public-security\/open-research-behind-closed-doors-assessing-impact-covid-19-measures-persons-deprived-liberty-psychosocial-and-intellectual-disabilities.\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/bim.lbg.ac.at\/en\/project\/current-projects-projects-human-dignity-and-public-security\/open-research-behind-closed-doors-assessing-impact-covid-19-measures-persons-deprived-liberty-psychosocial-and-intellectual-disabilities.<\/a><br \/>\n6 Das Justizministerium Brandenburg teilte mit, dass dort die Zahl der mit dem Virus infizierten Personen \u201ef\u00fcr den Justizvollzug nicht kumulativ erfasst\u201c werde. Die Mitteilung der Gesamtzahl bislang infiziert gewesener Gefangener oder Bediensteter sei daher \u201enicht m\u00f6glich\u201c (16.03.2021).<br \/>\n7 Im Folgenden werden Patient*innen als (U), Angeh\u00f6rige als (A) und interviewte Expert*innen als (E) zitiert.<br \/>\n8 Strafvollzugsarchiv 2021: Gemeinsame Forderung nach Priorisierung von Gefangenen bei der Corona-Impfung, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/strafvollzugsarchiv.de\/gemeinsame-forderung-nach-priorisierung-von-gefangenen-bei-der-corona-impfung\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/strafvollzugsarchiv.de\/gemeinsame-forderung-nach-priorisierung-von-gefangenen-bei-der-corona-impfung<\/a> (25.07.2021).<br \/>\n9 Vgl. das Manifest zur Abschaffung der Strafanstalten und anderer Gef\u00e4ngnisse (s. Anm. 1).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2949,2939,2957],"tags":[],"autoren":[2955,220,2956],"publikationen":[854,2954],"class_list":["post-17529","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-corona","category-coronakriste-und-grundrechte","category-strafvollzug","autoren-christine-graebsch","autoren-johannes-feest","autoren-melanie-schorsch","publikationen-vorgaenge","publikationen-234-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Corona im Justiz- und Ma\u00dfregelvollzug* - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/234-vorgaenge\/publikation\/corona-im-justiz-und-massregelvollzug\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Corona im Justiz- und Ma\u00dfregelvollzug* - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"In: vorg\u00e4nge Nr. 234 (2\/2021), S. 5 &#8211; 21 Menschen in Gef\u00e4ngnissen und andere geschlossenen Einrichtungen waren und sind durch die Ma\u00dfnahmen zur Pandemiebek\u00e4mpfung besonders schwer belastet. 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