{"id":18544,"date":"2023-04-25T13:45:15","date_gmt":"2023-04-25T11:45:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=18544"},"modified":"2023-04-25T13:45:15","modified_gmt":"2023-04-25T11:45:15","slug":"unabhaengige-polizeibeauftragte-in-deutschland-auf-dem-weg-zum-standard-ziele-praktiken-defizite-und-moegliche-beitraege-zum-diskriminierungsschutz","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/237-238-vorgaenge\/publikation\/unabhaengige-polizeibeauftragte-in-deutschland-auf-dem-weg-zum-standard-ziele-praktiken-defizite-und-moegliche-beitraege-zum-diskriminierungsschutz\/","title":{"rendered":"Unabh\u00e4ngige Polizeibeauftragte in Deutschland &#8211; auf dem Weg zum Standard? Ziele, Praktiken, Defizite und m\u00f6gliche Beitr\u00e4ge zum Diskriminierungsschutz"},"content":{"rendered":"<p class=\"v-teaser-western\"><em>Seit 2014 gibt es auch in Deutschland einen klaren Trend zur Etablierung unabh\u00e4ngiger Polizeibeauftragter. Nach Rheinland-Pfalz, Baden-W\u00fcrttemberg und Schleswig-Holstein haben inzwischen auch Bremen und Berlin solche Stellen eingerichtet, weitere k\u00f6nnten bald folgen, auch auf Bundesebene. Der Beitrag zeigt, dass sich die Polizeibeauftragten bisher nicht systematisch mit Diskriminierung durch die Polizei befasst haben. Dies liegt nach Einsch\u00e4tzung der Autoren nicht (nur) an ihren bisher teils stark begrenzten Kompetenzen, sondern auch daran, dass sie Betroffene nicht gezielt ansprechen.<\/em><\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"1-einleitung\">1. Einleitung<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Seit Jahrzehnten fordern zivilgesellschaftliche Gruppen wie die Humanistische Union (1975, 2013) und Amnesty International (z.\u00a0B. 2010, 2019) die Einrichtung unabh\u00e4ngiger Stellen. Sie sollen F\u00e4lle von Polizeihandeln aufarbeiten, die aus Sicht der Betroffenen rechtswidrig, fehlerhaft oder unangemessen waren. Betroffene k\u00f6nnen so Zugang zu einer neutralen Anlaufstelle erhalten. Dann m\u00fcssen sie ihre Beschwerde nicht an eine Polizeidienststelle richten, was h\u00e4ufig von den beschuldigten Polizist*innen mit Gegenanzeigen beantwortet wird und f\u00fcr die Betroffenen weitreichende Konsequenzen haben kann. B\u00fcrger*innen, die sich durch Polizist*innen diskriminiert oder exzessiver Gewaltanwendung ausgesetzt sehen, ist eine Beschwerde bei einer Polizeidienststelle auch kaum zumutbar.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\"><span lang=\"en-GB\">Das <\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-GB\"><i>United Nations Office on Drugs and Crime<\/i><\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-GB\"> (UNODC) forderte in seinem 2011 ver\u00f6ffentlichten Handbuch <\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-GB\"><i>Police Accountability, Oversight and Integrity <\/i><\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-GB\">u.\u00a0a.:<\/span><\/span><\/p>\n<p class=\"v-zitat-western\">\u201e<span lang=\"en-GB\"><i>[\u2026] only when there are multiple actors involved in scrutinizing the police can each of these defend their own interests without jeopardizing the legitimacy of the policing system. Facilitating the development of this institutional framework is one of the key challenges for democratic States, as it ensures that the police can be scrutinized and sometimes criticized, which is key to maintaining integrity\u201d<\/i><\/span><span lang=\"en-GB\"> (UNODC 2011: 111).<\/span><\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Externe, unabh\u00e4ngige Beschwerdestellen k\u00f6nnten demnach &#8211; gemeinsam mit Parlamenten, Gerichten und anderen Akteuren &#8211; Teil eines Systems effektiver Polizeikontrolle sein (hierzu auch Aden 2017).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Im Vergleich zu vielen anderen L\u00e4ndern, wo solche Stellen seit langem etabliert sind (vgl. de\u00a0Maillard 2023: 108\u00a0ff.; Prenzler 2021; Aden 2019a), liegt Deutschland erheblich zur\u00fcck. In internationaler Perspektive haben sich unabh\u00e4ngige <i>Accountability-Foren<\/i> (im Sinne von Bovens 2007) zum Standard f\u00fcr die Kontrolle von Verwaltungen entwickelt, die auch im Zuge des <i>New Public Management<\/i> einflussreicher und gegen\u00fcber politischer Steuerung autonomer geworden sind. Als <i>Accountability-Foren<\/i> werden institutionelle Arrangements bezeichnet, deren Aufgabe es ist, individuelle oder institutionelle Akteure f\u00fcr ihr Handeln oder Unterlassen rechenschaftspflichtig zu machen (Bovens 2007, 450\u00a0f.). Solche Foren k\u00f6nnen z.\u00a0B. Vorgesetzte, Journalist*innen, Parlamentsaussch\u00fcsse, Rechnungsh\u00f6fe oder auch unabh\u00e4ngige Polizeibeauftragte sein.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">\u00d6ffentliche Kontrollinstanzen k\u00f6nnen zur Einhaltung rechtsstaatlicher Standards und zur effektiven und unparteiischen Aufgabenerledigung durch staatliche Beh\u00f6rden beitragen. F\u00fcr Polizeibeh\u00f6rden kommen weitere Aspekte hinzu, die eine effektive unabh\u00e4ngige Kontrolle erfordern: Sie repr\u00e4sentieren das staatliche Monopol legitimer Gewaltanwendung und d\u00fcrfen daher nicht nur die Grundrechte der Menschen einschr\u00e4nken, sondern Anweisungen im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit n\u00f6tigenfalls auch mit unmittelbarer physischer Zwangsanwendung durchsetzen. Als Reaktion auf Kriminalit\u00e4t und Terrorismus wurden Befugnisse und Ausstattung der Polizei erheblich ausgeweitet; auch technisierte Polizeiarbeit f\u00fchrt zu einem erheblichen Machtzuwachs, zumeist in Form von einfach zug\u00e4nglichen Informationen \u00fcber Betroffene (n\u00e4her hierzu Aden &amp; F\u00e4hrmann 2021; Aden 2019b).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Gesetzgebungskompetenz f\u00fcr Polizeiangelegenheiten liegt in Deutschland bei den L\u00e4ndern. Sie haben daher auch das Recht, \u00fcber die Einrichtung zus\u00e4tzlicher <i>Accountability<\/i>-Foren f\u00fcr ihre Landespolizei zu entscheiden. Abgesehen von der Hamburger Polizeikommission, die 1998 nach der Aufarbeitung eines gr\u00f6\u00dferen Polizeiskandals eingerichtet, aber bereits nach wenigen Jahren wieder abgeschafft wurde, gab es in Deutschland bis 2014 keine solchen Stellen (dazu u. a. Greiner 2000; Lehne 2004, Sack 2010). Dies hat sich in den letzten Jahren ge\u00e4ndert. Seit 2014 wurden Beauftragte f\u00fcr die Landespolizei in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-W\u00fcrttemberg und Mecklenburg-Vorpommern etabliert. In diesen L\u00e4ndern wurden die Funktionen der Polizeibeauftragten mit den Stellen der B\u00fcrgerbeauftragten kombiniert, sodass die Stelleninhaber*innen beide Funktionen ausf\u00fcllen. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Polizeibeauftragte dagegen ausschlie\u00dflich f\u00fcr Eingaben <i>aus<\/i> der Polizei zust\u00e4ndig; B\u00fcrger*innen k\u00f6nnen sich bei ihm nicht \u00fcber die Polizei beschweren. Im Jahr 2022 kamen Beauftragte in Bremen und Berlin hinzu. Die Bremer Beauftragte ist f\u00fcr die Polizei und die Feuerwehr zust\u00e4ndig, in Berlin wurde die Stelle mit der Funktion des B\u00fcrgerbeauftragten kombiniert. In Hessen wurden die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Einrichtung einer Polizeibeauftragtenstelle bereits 2020 geschaffen, sie hatte ihre Arbeit aber auch Anfang 2023 noch nicht aufgenommen. Auch f\u00fcr Brandenburg wurden die gesetzlichen Voraussetzungen Anfang 2023 geschaffen. F\u00fcr die Bundesebene ist eine solche Stelle laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Gr\u00fcnen f\u00fcr die laufende Legislaturperiode geplant. Nicht alle Bundesl\u00e4nder haben sich bereits f\u00fcr externe Beauftragte entschieden. In einigen L\u00e4ndern gibt es exekutive Beschwerdestellen in den Innenministerien, so in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Sachsen und Th\u00fcringen, in anderen polizeiexterne Ermittlungsstellen, so bei der Hamburger Innenbeh\u00f6rde<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Vor diesem Hintergrund vergleichen wir in diesem Beitrag die Zielsetzungen und Befugnisse, die sich aus den bisher verabschiedeten Gesetzen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der externen Polizeibeauftragten ergeben. F\u00fcr die seit einigen Jahren t\u00e4tigen Beauftragten in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-W\u00fcrttemberg beziehen wir die bisherige Praxis ein, wobei wir uns auf die \u00f6ffentlichen T\u00e4tigkeitsberichte st\u00fctzen. Dabei interessiert uns auch, inwiefern der Schutz vor Diskriminierung und rassistischen Kontrollpraktiken in der Arbeit der Beauftragten zum Thema wird.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"2-ambivalente-gesetzliche-ziele-und-ihre-praktischen-auswirkungen\">2. Ambivalente gesetzliche Ziele und ihre praktischen Auswir&shy;kungen<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">In den Gesetzen, die f\u00fcr die Arbeit der unabh\u00e4ngigen Polizeibeauftragten erlassen wurden, werden Ziele definiert, die den Beauftragten seitens der Politik vorgeschrieben wurden. Bei deren Bewertung ist zu ber\u00fccksichtigen, dass es sich um Kompromissfloskeln handeln kann, mit denen Bedenken \u2013 etwa seitens der Polizeigewerkschaften \u2013 gegen eine verbesserte Kontrolle der Polizeit\u00e4tigkeit zerstreut werden sollen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Auff\u00e4llig ist, dass in den Gesetzen die Verbesserung des Vertrauens in die Polizei im Vordergrund steht, w\u00e4hrend es weniger um die menschenrechtskonforme Aufarbeitung von unangemessenem oder rechtswidrigem Polizeihandeln geht (kritisch hierzu auch Piening et al. 2022, 19\u00a0f.). So wird den Polizeibeauftragen u.a. die Aufgabe zugeschrieben, \u201e<i>das partnerschaftliche Verh\u00e4ltnis zwischen B\u00fcrgerschaft und Polizei zu st\u00e4rken<\/i>\u201c (\u00a7\u00a01 Satz\u00a02 B\u00fcrgBG Baden-W\u00fcrttemberg; \u00a7\u00a01 Abs.\u00a02 Satz\u00a01 B\u00fcrgBG Berlin; \u00e4hnlich z.\u00a0B. \u00a7\u00a01 Abs.\u00a01 Nr.\u00a01 BremPolBG)<i>. <\/i>Auch sollen sie \u201e<i>auf eine m\u00f6glichst einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit<\/i>\u201c hinwirken (so z.\u00a0B. \u00a7\u00a05 Abs.\u00a01 Satz\u00a02 B\u00fcrgBG Baden-W\u00fcrttemberg; \u00e4hnlich \u00a7 11 Abs. 1 Satz 1 B\u00fcrgBG Berlin)<i>. <\/i><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die St\u00e4rkung des Vertrauens der B\u00fcrger*innen in die Polizei ist ein weiteres Ziel das in den verschiedenen Jahresberichten im Rahmen von Einzelfallschilderungen genannt wird \u2013 ein Ziel, das mit unabh\u00e4ngiger <i>Accountability<\/i> wenig zu tun hat:<\/p>\n<p class=\"v-zitat-western\">\u201e<i>Das Erreichen einer positiven Regelung umfasste insbesondere das Wiederherstellen des zuvor besch\u00e4digten Vertrauens von B\u00fcrger*innen in die Polizei.\u201c<\/i> (B\u00fcrgerbeauftragte f\u00fcr soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein 2020: 111). <i>\u201eSo konnte am Ende das Vertrauen des B\u00fcrgers in die Polizei wiederhergestellt und ein auch innerlicher Abschluss mit dem Vorgang beim Beschwerdef\u00fchrer erreicht werden\u201c<\/i> (ebd.: 16). \u201e<i>Beides erm\u00f6glicht die Verbesserung von Abl\u00e4ufen innerhalb der Polizei \u2013 und st\u00e4rkt letztlich die Polizei sowohl nach innen als auch nach au\u00dfen\u201c<\/i> (Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Baden-W\u00fcrttemberg 2022: 8).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Bisher widmen sich die Polizeibeauftragten in ihrer T\u00e4tigkeit vorrangig Einzelf\u00e4llen, etwa missgl\u00fcckter Beh\u00f6rdenkommunikation, rechtswidrigen Polizeima\u00dfnahmen oder exzessiver Polizeigewalt (hierzu auch Botta 2022: 664). Ein Monitoring von strukturellen M\u00e4ngeln oder Fehlentwicklungen in der Polizei geh\u00f6rt f\u00fcr die meisten Polizeibeauftragten weder zum Kern ihres gesetzlichen Auftrags noch zu ihrem Selbstverst\u00e4ndnis. In Bremen hat die seit 2022 t\u00e4tige Polizeibeauftragte allerdings explizit die Aufgabe, \u201e<i>strukturelle M\u00e4ngel und Fehlentwicklungen zu erkennen und durch Hinweise und Empfehlungen darauf hinzuwirken, dass sie behoben werden und sich nicht wiederholen<\/i>\u201c (\u00a7 1 Abs. 4 BremPBG). Dies bedeutet nicht, dass die \u00fcbrigen Polizeibeauftragten sich nicht um strukturelle Defizite k\u00fcmmern d\u00fcrften oder diese \u00fcberhaupt nicht adressierten. Sie geben in ihren Berichten regelm\u00e4\u00dfig Hinweise zur Verbesserung struktureller Defizite in der Polizei in Form von Empfehlungen, welche sie aus Einzelf\u00e4llen ableiten. Welche Themenfelder hierbei adressiert werden, obliegt der Priorit\u00e4tensetzung der jeweiligen Stelle. So besch\u00e4ftigte sich die Polizeibeauftragte in Schleswig-Holstein beispielsweise mit dem Fr\u00fchwarnsystem RADAR (B\u00fcrgerbeauftragte f\u00fcr soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein 2021: 47); die Stelle in Rheinland-Pfalz empfahl die Installation einer leistungsf\u00e4higeren Telefonanlage, weil es Probleme bei der telefonischen Erreichbarkeit der Zentralen Bu\u00dfgeldstelle gab (Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz 2021: 33). Jenseits solcher strukturellen Verbesserungsbedarfe in Einzelbereichen mahnt die Polizeibeauftragte in Baden-W\u00fcrttemberg \u2013 wesentlich weiterreichend \u2013 eine bessere Fehlerkultur in der Polizei an (Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Baden-W\u00fcrttemberg 2020: 49) und f\u00fchrt aus, dass die \u201e<i>Mauer des Schweigens<\/i>\u201c in der Polizei durchbrochen werden m\u00fcsse (ebd.: 47).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Anders als in manchen anderen L\u00e4ndern, etwa einigen kanadischen Provinzen, wurden bisher keinem der deutschen Polizeibeauftragten Aufgaben im Rahmen von Disziplinarverfahren gegen Polizist*innen \u00fcbertragen. Eine Besonderheit besteht im internationalen Vergleich darin, dass die deutschen Beauftragten auch Beschwerden von Polizist*innen<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote1sym\" name=\"sdendnote1anc\"><sup>i<\/sup><\/a> entgegennehmen. Ob diese spezielle deutsche Variante unabh\u00e4ngiger Polizeikontrolle zu strukturellen Verbesserungen beitragen kann, bleibt abzuwarten.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"3-begrenzte-zustaendigkeit-bei-laufenden-strafverfahren\">3. Begrenzte Zust&auml;n&shy;dig&shy;keit bei laufenden Straf&shy;ver&shy;fahren<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die gravierendsten Vorkommnisse, mit denen sich unabh\u00e4ngige Polizeibeauftragte befassen k\u00f6nnten, sind in der Regel zugleich strafrechtlich relevant, etwa bei F\u00e4llen exzessiver Gewaltanwendung bis hin zu Todesf\u00e4llen bei Polizeieins\u00e4tzen. Gerade in diesen F\u00e4llen sehen die Gesetze zur Arbeit der Polizeibeauftragten allerdings Zust\u00e4ndigkeitsgrenzen vor: Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr diese F\u00e4lle wird durch strafrechtliche Ermittlungen unterbrochen. Grunds\u00e4tzlich ruhen die Ermittlungen der Polizeibeauftragten, wenn gegen die beschwerten Polizist*innen bereits \u201eein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet oder \u00f6ffentliche Klage im strafgerichtlichen Verfahren erhoben, ein gerichtliches Bu\u00dfgeldverfahren anh\u00e4ngig, ein beh\u00f6rdliches Disziplinarverfahren eingeleitet oder ein gerichtliches Disziplinarverfahren anh\u00e4ngig\u201c <a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote2sym\" name=\"sdendnote2anc\"><sup>ii<\/sup><\/a> ist. Diese Konstruktion ist problematisch, weil Ermittlungsverfahren oft mehrere Jahre dauern, so dass die Zust\u00e4ndigkeit der Beauftragten erst nach langer Zeit wiederauflebt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Hinzu kommt, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizist*innen gr\u00f6\u00dftenteils eingestellt werden (Derin\/Singelnstein 2022: 228), Beteiligte und Zeug*innen sich nach langer Zeit nicht mehr genau an die Vorkommnisse erinnern k\u00f6nnen und es sehr fraglich ist, ob die Polizeibeauftragten im Nachhinein zu einer anderen Bewertung kommen als die zust\u00e4ndige Staatsanwaltschaft. Begr\u00fcndet wird diese Zust\u00e4ndigkeitsgrenze u.\u00a0a. mit dem Gewaltenteilungsprinzip. Dennoch w\u00e4ren parallele Untersuchungen m\u00f6glich, solange die Polizeibeauftragten die Gerichtsverfahren nicht erschweren, etwa durch die Vorabver\u00f6ffentlichung ihrer Erkenntnisse (Botta 2022: 668). Deshalb ist es zu begr\u00fc\u00dfen, dass in Bremen und Berlin ein anderer Weg gegangen wurde. So darf in Bremen die Polizeibeauftragte ihre Untersuchungen umfassend fortsetzen, wenn damit ein eigenes Erkenntnisinteresse zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben verbunden ist und der Zweck des jeweiligen Verfahrens nicht gef\u00e4hrdet ist (\u00a7 10 Abs.\u00a02 BremPBG). In Berlin wird das Beschwerdeverfahren beim B\u00fcrgerbeauftragten nur w\u00e4hrend eines schwebenden Gerichtsverfahrens vorl\u00e4ufig eingestellt (\u00a7\u00a017 B\u00fcrgBG Berlin), so dass der Polizeibeauftragte ansonsten seine fallbezogene Aufkl\u00e4rungsarbeit fortsetzen kann.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dass die deutschen Bundesl\u00e4nder diese Frage f\u00fcr ihre Beauftragten sehr unterschiedlich geregelt haben, er\u00f6ffnet immerhin die M\u00f6glichkeit, die praktischen Auswirkungen dieser Unterschiede vergleichend auszuwerten. Bereits jetzt zeichnet sich allerdings ab, dass Polizeibeauftragte, deren T\u00e4tigkeit auf weniger gravierende F\u00e4lle ohne strafrechtliche Relevanz begrenzt ist, kaum zu einer verbesserten Polizeikontrolle und einer Verbesserung der Polizeipraxis beitragen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3 class=\"v-absatz-einzug-western \"><span id=\"4-begrenzte-befugnisse-und-ressourcen\">4. Begrenzte Befugnisse und Ressourcen<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Neben den Zielen und Zust\u00e4ndigkeiten haben auch Unterschiede bei den Befugnissen und der Ressourcenausstattung Auswirkungen auf die Effektivit\u00e4t der Arbeit von Polizeibeauftragten. Nicht alle Polizeibeauftragten haben die gleichen Befugnisse. So kann die rheinland-pf\u00e4lzische Polizeibeauftragte nur vom fachlich zust\u00e4ndigen Minister Auskunft verlangen (\u00a7\u00a022 Abs. 2 B\u00fcrgBG RP). Dies f\u00fchrt dazu, dass sie keine eigenst\u00e4ndigen Ermittlungen vornehmen kann und sich bei der Bewertung der Sachverhalte ausschlie\u00dflich auf die Stellungnahmen des Innenministers bezieht. Damit bleiben die Befugnisse der Polizeibeauftragten teils hinter denen der B\u00fcrgerbeauftragten zur\u00fcck (hierzu auch Botta 2022: 667). Gleiches gilt f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">In Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein hingegen k\u00f6nnen die Polizeibeauftragten eigene Ermittlungen durchf\u00fchren. Die dortigen Stellen haben Akteneinsichts-, Auskunfts- sowie Betretungsrechte gegen\u00fcber der jeweiligen Landespolizei und k\u00f6nnen zudem Zeugen, Polizeibesch\u00e4ftige und Sachverst\u00e4ndige anh\u00f6ren (weitreichend z.\u00a0B. \u00a7 7 BremPBG). Folglich k\u00f6nnen diese Beauftragten eine umf\u00e4nglichere Pr\u00fcfung des beschwerten Sachverhalts durchf\u00fchren und damit auch eine eigenst\u00e4ndige Bewertung des beanstandeten polizeilichen Handelns vornehmen. Damit entsprechen sie eher hohen <i>Account<\/i><i>a<\/i><i>bility<\/i>-Standards (hierzu auch Esp\u00edn Grau, Piening &amp; Singelnstein 2022: 168).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Inwieweit die Polizeibeauftragten effektiv arbeiten k\u00f6nnen, h\u00e4ngt auch von ihren Ressourcen ab. Wenn die Stellen nicht ausreichend ausgestattet sind, um zeitnah und vollumf\u00e4nglich Sachverhalte zu ermitteln, k\u00f6nnen ihre Ermittlungen ins Leere laufen (T\u00f6pfer 2018: 81). Relevant sind hier Sach- wie Personalmittel. Polizeibeauftragte ben\u00f6tigen ausreichend qualifiziertes Personal, damit sie die an sie herangetragenen Beschwerden zeitnah und sachgerecht bearbeiten k\u00f6nnen. Bei den Personalmitteln stellt sich die Frage nach der Anzahl der Mitarbeitenden und nach deren Qualifikationen. W\u00e4hrend in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-W\u00fcrttemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen die Polizeibeauftragten zwischen einer\/m und vier Mitarbeitenden haben, soll die B\u00fcrgerbeauftragtenstelle in Berlin eine zweistellige Anzahl an Mitarbeitenden bekommen, wobei aktuell noch nicht bekannt ist, wie viele davon sich ausschlie\u00dflich um Polizeithemen k\u00fcmmern werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Viele der Mitarbeitenden sind Jurist*innen, was angesichts der rechtlichen Dimensionen der zu bearbeitenden Themen nahe liegt. Teils arbeiten auch abgeordnete Polizist*innen f\u00fcr die Polizeibeauftragte, so in Schleswig-Holstein. Im Hinblick auf die Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t der Stellen ist dies umstritten. Dass diese Kritik nicht ganz von der Hand zu weisen ist, zeigt ein Beitrag der Zeitschrift <i>CILIP<\/i>. Darin schildert die Autorin ihre Erfahrung mit der Polizeibeauftragtenstelle in Schleswig-Holstein und zweifelt deren Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t an.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote3sym\" name=\"sdendnote3anc\"><sup>iii<\/sup><\/a> Oft wird damit argumentiert, die Effektivit\u00e4t steige, wenn die Mitarbeitenden aufgrund eigener beruflicher Erfahrungen mit der Polizeiarbeit vertraut sind. Problematisch ist die Mitarbeit von Polizist*innen bei den Beauftragten insbesondere dann, wenn nach der Verwendung bei den Beauftragten eine R\u00fcckkehr in die Polizei vorgesehen ist. Dann wird sich Vertrauen in eine unvoreingenommene Arbeit nur schwer herstellen lassen (Amnesty International 2019: 8). Eine \u00fcberzogene R\u00fccksichtnahme auf die Belange der Kolleg*innen w\u00e4re im Falle einer R\u00fcckkehroption in den Polizeidienst zu bef\u00fcrchten.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Neben juristischen Qualifikationen k\u00f6nnten auch andere Qualifikationsprofile f\u00fcr die Arbeit der Beauftragten f\u00f6rderlich sein. Qualifikationen im Bereich der sozialen Arbeit und des Diskriminierungsschutzes k\u00f6nnten die Kommunikation mit Menschen erleichtern, die aufgrund ihrer Lebensverh\u00e4ltnisse \u00fcber geringe Beschwerdemacht verf\u00fcgen, etwa Obdachlose und manche Menschen mit Migrationsgeschichte. Auch sind Sprachkenntnisse und hinreichende Mittel f\u00fcr Dolmetscherleistungen wichtig, um mit Betroffenen angemessen kommunizieren zu k\u00f6nnen. Mitarbeitende mit (Zusatz-)Qualifikationen im Bereich der Kommunikation k\u00f6nnten die gezielte Ansprache von Betroffenen erleichtern, auch \u00fcber <i>Social Media<\/i>-Plattformen. Ebenso w\u00e4ren Qualifikationen im Bereich der Mediation f\u00fcr die T\u00e4tigkeit f\u00f6rderlich.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"5-begrenzte-taetigkeitsfelder-und-zugangshuerden-erste-erkenntnisse-aus-den-taetigkeitsberichten-der-beauftragten\">5. Begrenzte T&auml;tig&shy;keits&shy;felder und Zugangs&shy;h&uuml;r&shy;den: Erste Erkennt&shy;nisse aus den T&auml;tig&shy;keits&shy;be&shy;richten der Beauf&shy;tragten<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die bislang ver\u00f6ffentlichten T\u00e4tigkeitsberichte der externen Polizeibeauftragten dokumentieren die Arbeitsschwerpunkte der drei Stellen. Diese sind stark von den F\u00e4llen gepr\u00e4gt, die an die Stellen herangetragen werden. Themenschwerpunkte bilden Umgangsformen bzw. \u201eKommunikation\u201c sowie Ermittlungs- und Ermessensfehler. Nur in relativ wenigen F\u00e4llen best\u00e4tigen die Stellen nach ihrer Pr\u00fcfung ein Fehlverhalten der Polizei (Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Baden-W\u00fcrttemberg 2022: 44; B\u00fcrgerbeauftragte f\u00fcr soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein 2021: 134).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Unterschiedliche Arbeitsweisen folgen bereits aus den verschieden weitreichenden gesetzlichen Kompetenzen (s.o., 4.). So kann die Polizeibeauftragte in Rheinland-Pfalz keine eigenen Ermittlungen anstellen und muss sich bei ihrer Bewertung des Sachverhalts auf die Stellungnahme des Innenministeriums verlassen. Zwar haben die betroffenen Polizeibeamt*innen sowie die Leitung der jeweiligen Polizeibeh\u00f6rde oder \u2011einrichtung auch in Rheinland-Pfalz Gelegenheit zur Stellungnahme. Inwieweit diese von der Polizeibeauftragten selbst eingeholt wird, l\u00e4sst sich aus den Berichten nur schwer erschlie\u00dfen. Jedenfalls ist die Sachverhaltsaufkl\u00e4rung stark vom Innenministerium gepr\u00e4gt. Die Polizeibeauftragte nutzt die vom Innenministerium eingeholten Stellungnahmen als Grundlage ihrer Sachverhaltsbewertung und \u00fcbernimmt sehr h\u00e4ufig auch die Bewertung des Ministeriums. In einigen F\u00e4llen sind die Berichte der Beauftragten daher nicht mehr als die Weitergabe von Informationen des Innenministeriums \u00fcber den Ausgang des Verfahrens, wie dieses Beispiel zeigt:<\/p>\n<p class=\"v-zitat-western\">\u201e<i>Der Minister berichtete, dass die Petentin f\u00fcr den 06.08.2019 zu einem Gespr\u00e4ch mit den eingesetzten Beamten eingeladen wurde, um den von ihr beanstandeten Sachverhalt aufzuarbeiten. Dieses Gespr\u00e4ch habe stattgefunden. Hierbei seien die jeweiligen Sichtweisen dargestellt und er\u00f6rtert worden, was bei der Petentin zum Verst\u00e4ndnis gef\u00fchrt habe. Nach dem Gespr\u00e4ch habe sie angegeben, dass sich die Beschwerde zu ihrer Zufriedenheit erledigt habe. Der Sachverhalt sei ausreichend aufgearbeitet worden. Dem Anliegen konnte damit abgeholfen werden.\u201c <\/i>(Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz 2021: 25)<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Demnach findet die Aufarbeitung der im Jahresbericht zitierten Beschwerden in vielen F\u00e4llen zwischen Ministerium und Petent*innen statt. Die Polizeibeauftragte wird anschlie\u00dfend nur \u00fcber den Ausgang informiert. Die Beauftragtenstelle selbst ist anscheinend nicht an den Gespr\u00e4chen beteiligt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Aus den T\u00e4tigkeitsberichten der Beauftragten f\u00fcr die Landespolizei Schleswig-Holstein ergibt sich nur indirekt, wie Beschwerden bearbeitet werden. Der genaue Prozess wird aber in einer <i>Beschreibung von Verfahrensabl\u00e4ufen<\/i> dargestellt, die auf der Webseite der Polizeibeauftragten zu finden ist.<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote4sym\" name=\"sdendnote4anc\">iv<\/a><\/sup> Hier erf\u00e4hrt man, dass die Polizeibeauftragte Schleswig-Holsteins nach Eingang der Beschwerde zur Sachverhaltspr\u00fcfung direkt Kontakt zur Polizei aufnimmt und nur in seltenen F\u00e4llen mit dem Innenministerium in Kontakt tritt. Au\u00dferdem wird aus den T\u00e4tigkeitsberichten deutlich, dass sie eigene Ermittlungen anstellt, wie die folgenden Beispiele zeigen:<\/p>\n<p class=\"v-zitat-western\"><a name=\"_Hlk112077644\"><\/a>\u201e<i>Die Polizeibeauftragte erkl\u00e4rte, dass sie sich in einem ersten Schritt das Tonband der Einsatzleitstelle anh\u00f6ren w\u00fcrde, um einen eigenen Eindruck vom Ablauf des Telefonats zu bekommen. Danach sollte besprochen werden, wie weiter verfahren werden k\u00f6nnte und was der Petentin helfen w\u00fcrde. Mit diesem Vorgehen erkl\u00e4rte sich die Petentin einverstanden.\u201c<\/i> (B\u00fcrgerbeauftragte f\u00fcr soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein 2021: 15)<\/p>\n<p class=\"v-zitat-western\">\u201e<i>Die Polizeibeauftragte forderte zu diesem Vorgang den Einsatzbericht an. Aus diesem lie\u00df sich die Vorgeschichte des Diensthundeinsatzes entnehmen.\u201c<\/i> (ebd.: 28)<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Au\u00dferdem f\u00e4llt auf, dass die Polizeibeauftragte in Schleswig-Holstein in ihren T\u00e4tigkeitsberichten eigene Bewertungen der Sachverhalte abgibt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Auch die Berichte aus Baden-W\u00fcrttemberg enthalten genauere Informationen zur Arbeitsweise der dortigen Polizeibeauftragten:<\/p>\n<p class=\"v-zitat-western\"><span style=\"color: #000000;\">\u201e<\/span><i>Sobald die Formalit\u00e4ten, etwa hinsichtlich der Zust\u00e4ndigkeit, gekl\u00e4rt sind, machen wir uns ein Bild von der (rechtlichen) Situation und fragen vor allem bei Unklarheiten nochmals bei der B\u00fcrgerin oder dem B\u00fcrger nach. Dann nehmen wir in der Regel mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bzw. den betroffenen Institutionen Kontakt auf. Das kann telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg geschehen. H\u00e4ufig gen\u00fcgt schon ein Anruf bei der Sachbearbeiter*in. Wir schildern die Situation der B\u00fcrgerin oder des B\u00fcrgers und deren oder dessen Anliegen. Dann h\u00f6ren wir zu, was die Beh\u00f6rde dazu zu sagen hat \u2013 und sind in manchen F\u00e4llen sehr \u00fcberrascht, wie weit die Sichtweisen auf eigentlich ein und denselben Sachverhalt auseinandergehen k\u00f6nnen. Wir versuchen, beide Seiten unvoreingenommen anzuh\u00f6ren.<\/i><i><b> <\/b><\/i><i>Ist die Sachlage komplex, dann ersuchen wir die Beh\u00f6rde oftmals um schriftliche bzw. elektronische Auskunft, also um eine Stellungnahme. Der Vorteil dieses Vorgehens ist, dass die Beh\u00f6rde Gelegenheit erh\u00e4lt, das Anliegen zu \u00fcberdenken und zu regeln. Das kann den Weg hin zu einer einvernehmlichen L\u00f6sung ebnen. In besonders schwierigen F\u00e4llen machen wir von unserem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch.\u201c <\/i>(Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Baden-W\u00fcrttemberg 2022: 7)<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Der beschriebene Prozess l\u00e4sst sich auch anhand der Falldarstellungen nachzeichnen. Dort ist nachzulesen, wann eine Stellungnahme eingeholt wurde, wann ein Telefonat oder eine Videokonferenz (und mit wem) stattgefunden hat, wann eine E-Mail geschrieben wurde und wie die Petent*innen informiert und einbezogen wurden. Dar\u00fcber hinaus werden immer wieder Bewertungen der Antworten der Polizei abgegeben. So hei\u00dft es beispielsweise in einer Fallschilderung:<\/p>\n<p class=\"v-zitat-western\">\u201e<i>Im Telefonat mit Herrn F erl\u00e4utern wir ihm, wie die Polizei die Beschwerde beurteilt, was sie durfte und was unserer Meinung nach nicht. So sind Fragen zur Erforschung nach Drogenkonsum sowie die motorischen Tests keine Schikane. Nach der Zustimmung zur Durchsuchung bedarf es keiner weiteren Rechtsgrundlage. Auf den Tonfall kommt es jedoch nat\u00fcrlich an. Herr F schildert den Fall nochmals aus seiner Sicht sehr \u00fcberzeugend. Wir sind der Ansicht, dass die Kontrolle auch deutlich b\u00fcrgerfreundlicher h\u00e4tte ausfallen k\u00f6nnen. Einen Grund, warum die Toilettent\u00fcr aufbleiben musste, k\u00f6nnen wir zum Beispiel nicht erkennen. Diese Einsch\u00e4tzung teilen wir so auch dem Polizeipr\u00e4sidenten mit\u201c <\/i>(Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Baden-W\u00fcrttemberg 2022: 26).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Dieser Fall macht zudem deutlich, dass die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Polizeihandelns nur ein Aspekt einer wirksamen <i>Accountability<\/i> ist. Vielmehr geht es auch um einen respektvollen und freundlichen Umgang von Polizist*innen mit der Bev\u00f6lkerung. In vielen F\u00e4llen bilden intransparentes und unfreundliches Handeln den Kern der Unzufriedenheit Betroffener.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die bisher ver\u00f6ffentlichten Berichte und Online-Texte der Beauftragten in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-W\u00fcrttemberg enthalten kaum Hinweise auf Ma\u00dfnahmen zur gezielten Ansprache von Menschen, die von polizeilichem Fehlverhalten betroffen sein k\u00f6nnten. Die Arbeitsweise ist ganz \u00fcberwiegend reaktiv. Informationen f\u00fcr Menschen, die nicht die deutsche Sprache beherrschen, fehlen. Diese Zielgruppe, deren Angeh\u00f6rige h\u00e4ufig im Fokus polizeilicher Ma\u00dfnahmen stehen \u2013 mit der Folge erh\u00f6hter Diskriminierungsrisiken \u2013 kann daher kaum erreicht werden. Auch sonst ist die \u00d6ffentlichkeitsarbeit der Polizeibeauftragten bislang sehr rudiment\u00e4r ausgepr\u00e4gt, was auch an der geringen personellen wie finanziellen Ausstattung liegt. Eine intensivere \u00d6ffentlichkeitsarbeit k\u00f6nnte die Sichtbarkeit und mittelfristig auch die Effektivit\u00e4t der Beauftragtenstellen erh\u00f6hen. Denn nur wenn Menschen wissen, dass es diese Stellen gibt, werden sie sich dort \u00fcber die Polizei beschweren. Daher sollten die Stellen ihre Internetauftritte \u00fcberarbeiten. Insbesondere Informationen zu Aufgaben und Erreichbarkeit in anderen Sprachen w\u00e4ren essenziell. Dar\u00fcber hinaus sollte mehrsprachiges Informationsmaterial in Polizeistationen, B\u00fcrger\u00e4mtern und sozialen Einrichtungen bereitliegen. Unter diesem Aspekt besteht erhebliches Verbesserungspotenzial.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"6-diskriminierung-nicht-im-fokus\">6. Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rung (nicht) im Fokus?<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">F\u00e4lle, in denen sich Betroffene oder Dritte \u00fcber diskriminierende oder gar rassistische Praktiken der Polizei beschweren, z\u00e4hlen zum Aufgabenbereich der externen Polizeibeauftragten. Diese k\u00f6nnten daraus Schlussfolgerungen in Bezug auf institutionelle und strukturelle Ursachen und Gegenma\u00dfnahmen entwickeln (n\u00e4her hierzu Aden &amp; Bosch 2022). In den bisher ver\u00f6ffentlichten T\u00e4tigkeitsberichten der Beauftragten in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-W\u00fcrttemberg kommen die Themen Diskriminierung und Rassismus allerdings nur selten vor (hierzu auch Piening et al. 2022, 23\u00a0ff.) \u2013 was auch durch die fehlende Ansprache der betroffenen Gruppen und die Sprachbarriere beim Zugang zu den Beauftragten (mit)verursacht sein k\u00f6nnte. Betroffene von polizeilicher Diskriminierung wandten sich in den letzten Jahren h\u00e4ufiger an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2021, S. 184) sowie an die Berliner Ombudsstelle f\u00fcr das Landes-Antidiskriminierungsgesetz<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote5sym\" name=\"sdendnote5anc\"><sup>v<\/sup><\/a>, auch weil es noch nicht in allen Bundesl\u00e4ndern Polizeibeauftragte gibt und Betroffene die bereits t\u00e4tigen Landespolizeibeauftragten m\u00f6glicherweise noch nicht kennen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\"><a name=\"_Hlk112239513\"><\/a>Die Positionierung der Beauftragten zu diesem Thema variiert. So kann die Polizeibeauftragte in Rheinland-Pfalz kein strukturelles Rassismus-Problem in der Landespolizei erkennen, weil Beschwerden \u00fcber <i>Racial Profiling<\/i> nicht an sie herangetragen wurden und es nur eine unbegr\u00fcndete Beschwerde \u00fcber Rassismus in der Polizei gegeben h\u00e4tte (Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz 2021: 5). Die Beauftragte in Baden-W\u00fcrttemberg kann in ihrem Bericht f\u00fcr 2019 zwar keinen strukturellen Rassismus erkennen, weil Rassismus nur in Form von Einzelf\u00e4llen aufgefallen sei (Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Baden-W\u00fcrttemberg 2020: 48). In ihrem darauffolgenden T\u00e4tigkeitsbericht erkennt sie jedoch an, dass der Vorwurf von \u201e<i>Rassismus, Machtmissbrauch und Diskriminierung bei der Polizei<\/i>\u201c nach wie vor pr\u00e4sent ist und kritisiert den polizeilichen Umgang mit diesen Vorw\u00fcrfen (Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Baden-W\u00fcrttemberg 2022: 46). Au\u00dferdem versteht sie ihre Stelle explizit als neutralen Ansprechpartner f\u00fcr solche F\u00e4lle (Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Baden-W\u00fcrttemberg 2020: 5). Die Beauftragte in Schleswig-Holstein hat sich zu diesem Thema bislang nicht positioniert.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dass Rassismus und Diskriminierung bisher kaum Thema in den Berichten sind, bedeutet nicht, dass es in diesem Bereich keine Probleme gibt (n\u00e4her hierzu Aden et al. 2022). M\u00f6glicherweise kennen Betroffene die Polizeibeauftragten gar nicht, da diese keine hinreichenden Informationen in anderen Sprachen zur Verf\u00fcgung stellen und potenziell Betroffene auch nicht systematisch ansprechen. Hilfreich k\u00f6nnte ein expliziter gesetzlicher Auftrag an die Beauftragten sein, einen Beitrag zur Verhinderung von Diskriminierung zu leisten (so etwa \u00a7\u00a014 Abs.\u00a01 B\u00fcrgBE Berlin; \u00a7\u00a01 Abs.\u00a01 Nr.\u00a04 BremPBG).<\/p>\n<h3 class=\"v-absatz-einzug-western \"><span id=\"7-schlussfolgerungen-und-ausblick\">7. Schluss&shy;fol&shy;ge&shy;rungen und Ausblick<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die Einrichtung unabh\u00e4ngiger Polizeibeauftragter, die \u00fcberwiegend zugleich als B\u00fcrgerbeauftragte zu anderen Themenfeldern fungieren, ist ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten <i>Accountability<\/i> der Polizei in Deutschland. Allerdings zeigt die bisherige Praxis erhebliche Unterschiede zwischen den Stellen, insbesondere bei der Intensit\u00e4t der eigenen Sachverhaltsaufkl\u00e4rung. Verlassen sich externe Beschwerdestellen bei den Ermittlungen auf Informationen der Polizei oder des Innenministeriums, so k\u00f6nnen sie kaum die Anforderungen an eine effektive unabh\u00e4ngige <i>Accountability<\/i> im Sinne internationaler Standards (z.\u00a0B. UNODC 2011; Flores et al. 2021) erf\u00fcllen. Insofern wirken sich eingeschr\u00e4nkte gesetzliche Befugnisse negativ auf die Effektivit\u00e4t der Arbeit aus.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Allerdings hat die Auswertung der bisherigen T\u00e4tigkeitsberichte auch gezeigt, dass die Beauftragten ihre bereits vorhandenen M\u00f6glichkeiten noch nicht hinreichend nutzen. Dies gilt insbesondere beim Umgang mit Diskriminierung und Rassismus im Polizeibereich. Erst wenn die Beauftragten gezielt auf potenziell Betroffene zugehen und die Zugangsh\u00fcrden senken, insbesondere in sprachlicher Hinsicht, k\u00f6nnen sie hier einen relevanten Beitrag zu einer verbesserten Polizeiarbeit leisten.<\/p>\n<p class=\"v-autoreninfo-western\"><strong class=\"western\">Prof. <\/strong><strong class=\"western\">Dr. <\/strong><strong class=\"western\">Hartmut Aden<\/strong> ist Jurist und Politikwissenschaftler. Er ist Professor f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht, Europarecht, Politik- und Verwaltungswissenschaft an der Hochschule f\u00fcr Wirtschaft und Recht Berlin, zugleich Vizepr\u00e4sident f\u00fcr Forschung (seit April 2020) und Mitglied des Forschungsinstituts f\u00fcr \u00d6ffentliche und Private Sicherheit (F\u00d6PS Berlin). Webseite: www.hwr-berlin.de\/prof\/hartmut-aden.<\/p>\n<p class=\"v-autoreninfo-western\"><strong class=\"western\">Alexander Bosch<\/strong> hat in Osnabr\u00fcck und Berlin Sozialwissenschaften studiert und arbeitet derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der HWR Berlin zu polizeilichen Themen. Er promoviert an der HU Berlin \u00fcber rassistische Wissensbest\u00e4nde in der Polizei und ist Mitglied im unabh\u00e4ngigen Forschungsnetzwerk Sicherheit &amp; Polizei. Vor seiner Zeit in der Wissenschaft war er als Sozialarbeiter in einem sozialp\u00e4dagogischen Fanprojekt, in der politischen Erwachsenenbildung und als Referent f\u00fcr Amnesty International Deutschland t\u00e4tig.<\/p>\n<p class=\"v-zwischen\u00fcberschrift-2-western\">Literatur<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\">Aden, Hartmut (2017): Police governance and p<span style=\"color: #000000;\">arliamentary police oversight in Germany. <\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-US\">In: Aguja, Mario J. &amp; Born, Hans (eds.), <\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-US\"><i>The Role of Parliament in Police Governance: Lessons Learned from Asia and Europe<\/i><\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-US\">.<\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-US\"> Geneva: The Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces, DCAF, S. 121-145<\/span><\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\">Aden, Hartmut (2019a): Unabh\u00e4ngige Polizeibeschwerdestellen und Polizeibeauftragte. In: Kugelmann, Dieter (Hrsg.): <\/span><span style=\"color: #000000;\"><i>Polizei und Menschenrechte<\/i><\/span><span style=\"color: #000000;\">. Bonn: Bundeszentrale f\u00fcr politische Bildung, S. 170-183.<\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\">Aden, Hartmut (2019b): <\/span>Polizei und Technik zwischen Praxisanforderungen, Recht und Politik. In: <i>Vorg\u00e4nge<\/i><span lang=\"sv-FI\"><i>. Zeitschrift f\u00fcr B\u00fcrgerrechte und Gesellschaftspolitik<\/i><\/span>, Nr.\u00a0227, 58:3, S. 7-19.<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\">Aden, Hartmut &amp; Bosch, Alexander (2022): Unabh\u00e4ngige Kontrolle als Schutz vor Rassismus und Diskriminierung? In: Hunold, Daniela &amp; Singelnstein, Tobias (Hrsg.):<i> <\/i><i>Rassismus in der Polizei. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme<\/i>. Wiesbaden: Springer VS, S.\u00a0729-742 [Open Access \u00fcber <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.1007\/978-3-658-37133-3_33\"><span style=\"color: #000000;\">https:\/\/doi.org\/10.1007\/978-3-658-37133-3_33<\/span><\/a><span style=\"color: #000000;\">]<\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\">Aden, Hartmut &amp; F\u00e4hrmann, Jan (2021): Argumente f\u00fcr einen besseren Musterentwurf f\u00fcr einheitlichere Polizeigesetze. Kritische Analyse von Entwicklungen im Polizeirecht aus rechtsstaatlicher und b\u00fcrgerrechtlicher Perspektive, in: M\u00f6llers, Martin H. W. &amp; van Ooyen, Robert Chr. (Hrsg.), <i>Jahrbuch \u00d6ffentliche Sicherheit 2020\/2021<\/i>. Frankfurt\/Main: Verlag f\u00fcr Polizeiwissenschaft, S. 580-615.<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\">Aden, Hartmut, F\u00e4hrmann, Jan, Bosch, Alexander &amp; Thurn, Roman (2022): Police Stops in Germany \u2013 Between Legal Rules and Informal Practices. In: <i>Journal of Organizational Ethnography,<\/i> 11:2, S. 116-131.<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\">Amnesty International (2010): <i>T\u00e4ter unbekannt. Mangelnde Aufkl\u00e4rung von mutma\u00dflichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland<\/i>. Bonn: Amnesty International.<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\">Amnesty International (2019): <i>Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Gr\u00fcnen NRW zur Einrichtung eines\/einer unabh\u00e4ngigen Polizeibeauftragten. <\/i>Online abrufbar unter: <a href=\"https:\/\/www.amnesty.de\/sites\/default\/files\/2019-10\/Amnesty-Stellungnahme-Gesetzentwurf-%20Polizeibeauftragter-NRW-Oktober2019.pdf\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.amnesty.de\/sites\/default\/files\/2019-10\/Amnesty-Stellungnahme-Gesetzentwurf-%20Polizeibeauftragter-NRW-Oktober2019.pdf<\/a> (letzter Aufruf: 22.08.2022).<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\">Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2021): Diskriminierung in Deutschland &#8211; Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen. Vierter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages, Berlin.<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\">Botta, Jonas (2022): Unabh\u00e4ngige Polizeibeauftragte. In<\/span><span style=\"color: #000000;\"><i>:<\/i><\/span><i> <\/i><i><a href=\"https:\/\/www.mohrsiebeck.com\/zeitschrift\/juristenzeitung-jz?no_cache=1\">JuristenZeitung (JZ)<\/a>, <\/i>77. Jg., Nr.\u00a013, S. 664-672.<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><a name=\"_GoBack\"><\/a><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-GB\">Bovens, Mark (2007): <\/span><\/span><span lang=\"en-GB\">Analysing and Assessing Accountability: A Conceptual Framework\u2019, <\/span><span lang=\"en-GB\"><i>European Law Journal<\/i><\/span><span lang=\"en-GB\">, 13. <\/span>Jg., Nr. 4, S. 447-468.<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\">B\u00fcrgerbeauftragte f\u00fcr soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2021): <i>T\u00e4tigkeitsbericht der Beauftragten f\u00fcr die Landespolizei Schleswig-Holstein 2018-2020<\/i>. Kiel: Schleswig-Holsteinischer Landtag.<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\">B\u00fcrgerbeauftragte f\u00fcr soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2020): <i>T\u00e4tigkeitsbericht der Beauftragten f\u00fcr die Landespolizei Schleswig-Holstein 2016-2018<\/i>. Kiel: Schleswig-Holsteinischer Landtag.<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\">Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Baden-W\u00fcrttemberg (Hrsg.) (2022): <i>4. Jahresbericht 2020-2021<\/i>. Stuttgart: Landtag Baden-W\u00fcrttemberg.<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\">Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Baden-W\u00fcrttemberg (Hrsg.) (2020): <i>3. Jahresbericht 2019<\/i>. Stuttgart: Landtag Baden-W\u00fcrttemberg.<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\">Die B\u00fcrgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte f\u00fcr die Landespolizei (Hrsg.) (2021): <i>T\u00e4tigkeitsbericht 2019-2020<\/i>. Mainz: Landtag Rheinland-Pfalz.<\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\">Derin, Benjamin &amp; Singelnstein, Tobias (2022): <\/span><span style=\"color: #000000;\"><i>Die Polizei. Helfer, Gegner, Staatsgewalt. Inspektion einer m\u00e4chtigen Organisation<\/i><\/span><span style=\"color: #000000;\">. <\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-US\">Berlin: Econ.<\/span><\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-GB\">Esp\u00edn Grau, Hannah, Piening, Marie-Theres &amp; Singelnstein, Tobias (2022): Police Accountability. <\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\">Neue Perspektiven auf Fehlerkultur, demokratische Einhegung und Kontrolle der Polizei. <\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-GB\">In: <\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-GB\"><i>Neue Kriminalpolitik,<\/i><\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-GB\"> 34:2, S. 2-17. <\/span><\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-GB\">Flores, Claudia, Citro, Brian, Guruli, Nino, Rosenblat, Mariana Olaizola, Kehrer, Chelsea &amp; Abrahams, Hannah (2021): Global Impunity. How Police Laws and Policies in the World\u2019s Wealthiest Countries Fail International Human Rights Standards. <\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\">In: <\/span><span style=\"color: #000000;\"><i>Georgia Journal of International and Comparative Law<\/i><\/span><span style=\"color: #000000;\">, 49:2, S. 243-293.<\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\">Greiner, August (2000): Ben\u00f6tigt die Polizei besondere Kontrolleure? Hamburger Polizeikommission legt ihren ersten T\u00e4tigkeitsbericht vor. In: <\/span><span style=\"color: #000000;\"><i>Die Polizei<\/i><\/span><span style=\"color: #000000;\"> 91 (4), S. 97\u201310<\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\">Humanistische Union (Hrsg.) (1975): <\/span><span style=\"color: #000000;\"><i>Demokratischer Rechtsstaat zwischen individuellem Terror und Polizeigewalt. Dokumentation \u00fcber die Fahndungsma\u00dfnahmen im Zusammenhang mit der Lorenz-Entf\u00fchrung<\/i><\/span><span style=\"color: #000000;\">. Berlin: Internationale Liga f\u00fcr Menschenrechte und Humanistische Union Landesverband Berlin.<\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\">Humanistische Union (2013): Gesetzentwurf zur Institutionalisierung eines Polizeibeauftragten, dokumentiert in: <\/span><\/span><span lang=\"sv-FI\"><i>Vorg\u00e4nge. Zeitschrift f\u00fcr B\u00fcrgerrechte und Gesellschaftspolitik, <\/i><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\">H. 204 = <\/span><\/span><span lang=\"sv-FI\">52 Jg., Nr. 4<\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\">, S. 51-58.<\/span><\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\">Lehne, Werner (2004): Aus Fehlern lernen oder Fehlverhalten kontrollieren und sanktionieren? Die Erfahrungen der Hamburger Polizeikommission. In: Karlhans Liebl (H<\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\">rs<\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\">g.): <\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\"><i>Empirische Polizeiforschung V: Fehler und Lernkultur in der Polizei.<\/i><\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\"> Frankfurt am Main: Verlag f\u00fcr Polizeiwissenschaft, S. 123\u2013137.<\/span><\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\">Maillard, Jacques de (2023): <\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\"><i>Comparative Policing<\/i><\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\">. Abingdon\/London: Routledge.<\/span><\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\">Piening, Marie-Theres, K\u00fchne, Marius &amp; T\u00f6pfer, Eric (2022): Parlamentarische Polizeibeauftragte. Vermittlungs- statt Ermittlungsstellen, In: <\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\"><i>B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/ CILIP<\/i><\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"sv-FI\"> Nr. 130, S.\u00a017-28.<\/span><\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\">Prenzler, Tim (2009): <\/span><span style=\"color: #000000;\"><i>Police Corruption. <\/i><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-US\"><i>Preventing Misconduct and Maintaining Integrity, <\/i><\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-US\">Boca Raton\/London\/New York: CRC Press.<\/span><\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-US\">Prenzler, Tim (2021): <\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-US\"><i>Ethics and Accountability in Criminal Justice. <\/i><\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><i>Towards a Universal Standard. <\/i><\/span><span style=\"color: #000000;\">Brisbane: Australian Academic Press.<\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\">Sack, Fritz (2010): Demokratisierung der Polizei. Erfahrungen als Mitglied der Hamburger Polizeikommission<\/span><span style=\"color: #000000;\"><i>.<\/i><\/span><span style=\"color: #000000;\"> In: Die Linke. Fraktion in der Hamburgischen B\u00fcrgerschaft (Hg.): <\/span><span style=\"color: #000000;\"><i>Demokratisierung der Polizei. Beitr\u00e4ge zu einer Fachtagung der Fraktion DIE\u00a0LINKE in der Hamburgischen B\u00fcrgerschaft<\/i><\/span><span style=\"color: #000000;\">. Hamburg, S. 35\u201336.<\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\">T\u00f6pfer, Eric (2018): Unabh\u00e4ngige Polizeibeschwerdestellen. Zum Stand der Dinge. <\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-US\">In: <\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-US\"><i>B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP<\/i><\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-US\">, Nr. 116, S. 72-81.<\/span><\/span><\/p>\n<p class=\"v-literaturverzeichnis-western\"><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-GB\">UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime) (2011): <\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-GB\"><i>Handbook on Police Accountability, Oversight and Integrity<\/i><\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-GB\">. <\/span><\/span><span style=\"color: #000000;\"><span lang=\"en-US\">New York: United Nations.<\/span><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"v-zwischen\u00fcberschrift-2-western\">Anmerkungen<\/p>\n<div id=\"sdendnote1\">\n<p><span style=\"font-size: xx-small;\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote1anc\" name=\"sdendnote1sym\">i<\/a>Im Fall von Mecklenburg-Vorpommern sogar ausschlie\u00dflich.<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote2\">\n<p><span style=\"font-size: xx-small;\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote2anc\" name=\"sdendnote2sym\">ii<\/a>\u00a7\u00a016 Abs.\u00a02 B\u00fcrgBG BW; \u00e4hnlich: \u00a7\u00a016 Abs.\u00a02 PolB\u00fcrgBG HE; \u00a7\u00a012 Abs.\u00a02 PetB\u00fcG M-V; \u00a7\u00a018 Abs.\u00a02 B\u00fcrgBG RP; \u00a7\u00a012 Abs.\u00a02 B\u00fcPolBG SH. <\/span><\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote3\">\n<p><span style=\"font-size: xx-small;\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote3anc\" name=\"sdendnote3sym\">iii<\/a><span style=\"color: #000080;\"><span lang=\"zxx\"><span style=\"color: #000000;\"><a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2021\/12\/17\/polizeibeauftragte-in-schleswig-holstein-reale-verbesserung-oder-gleichbleibende-polizeihoerigkeit\/\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.cilip.de\/2021\/12\/17\/polizeibeauftragte-in-schleswig-holstein-reale-verbesserung-oder-gleichbleibende-polizeihoerigkeit\/<\/a><\/span><\/span><\/span> (letzter Abruf: 20.02.2023)<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote4\">\n<p><span style=\"font-size: xx-small;\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote4anc\" name=\"sdendnote4sym\">iv<\/a><span style=\"color: #000080;\"><span lang=\"zxx\"><span style=\"color: #000000;\"><a href=\"https:\/\/www.landtag.ltsh.de\/export\/sites\/ltsh\/service\/downloadgallery\/beauftragte_landespoliz\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.landtag.ltsh.de\/export\/sites\/ltsh\/service\/downloadgallery\/beauftragte_landespoliz<\/a> ei\/Hinweise_zur_Arbeitsweise_und_Verfahrensablaeufen_Polizeibeauftragte.pdf<\/span><\/span><\/span> (letzter Abruf 22.08.2022).<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote5\">\n<p><a href=\"#sdendnote5anc\" name=\"sdendnote5sym\">v https:\/\/taz.de\/Ombudsfrau-ueber-Diskriminierung\/!5822544.<\/a><\/p>\n<p class=\"sdfootnote-western\"><em>Teile dieses Beitrags basieren auf Erkenntnissen aus dem Projekt Police Accountability \u2013 Towards International Standards mit Forschungsteams aus Frankreich, Gro\u00dfbritannien, Japan und Kanada (in Deutschland gef\u00f6rdert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Open Research Area, 2021 &#8211; 2024).<\/em><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[24],"tags":[3039,3031,672,3092,741,677,667],"autoren":[3091],"publikationen":[3030],"class_list":["post-18544","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-innere-sicherheit","tag-antidiskriminierungsrecht","tag-diskriminierung","tag-polizei","tag-polizeibeauftragte","tag-polizeikontrolle","tag-rassismus","tag-vorgaenge-artikel","autoren-hartmut-aden-und-alexander-bosch","publikationen-237-238-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Unabh\u00e4ngige Polizeibeauftragte in Deutschland - auf dem Weg zum Standard? 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