{"id":18894,"date":"2023-09-07T08:56:50","date_gmt":"2023-09-07T06:56:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=18894"},"modified":"2025-08-14T14:57:26","modified_gmt":"2025-08-14T12:57:26","slug":"beamtentum-ersetzen-durch-beamtenmut","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/beamtentum-ersetzen-durch-beamtenmut\/","title":{"rendered":"\u00abBeamtentum ersetzen durch Beamtenmut\u00bb"},"content":{"rendered":"<p><em>Am 12. Mai fand das Symposium Demokratie und Rechtsstaat verteidigen zu Ehren von Martin Kutscha an der Hochschule f\u00fcr Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin statt. Auf dem Symposium hielt Marianne Egger de Campo, die viele Jahre mit Martin Kutscha zusammengearbeitet hat, die Laudatio. In ihrem Vortrag und im vorliegenden Artikel fordert sie, das Beamtentum durch Beamtenmut zu erg\u00e4nzen. Ausgehend von ihren pers\u00f6nlichen Erlebnissen mit Martin Kutscha in der HWR entwickelt sie im Geiste Kutschas den Gedanken, dass Beamt*innen nicht einfach nur gefolgsam sein sollten, sondern verfassungstreu und damit auch mutig Grundrechte gegen Widerst\u00e4nde verteidigen. Sie folgert, dass eine solche Ermutigung von Beamt*innen angesichts der risikoaversen Population von Studierenden, die eine T\u00e4tigkeit im \u00f6ffentlichen Dienst anstreben, vor allem in der formativen Phase des Studiums stattfinden muss.<\/em><\/p>\n<p>Im vorliegenden Beitrag bem\u00fche ich mich, den kritischen und widerst\u00e4ndigen Geist von Martin Kutscha zu w\u00fcrdigen, indem ich in einem inneren Dialog mit ihm meine soziologische Forschungsarbeit reflektiere. Martin Kutscha war am interdisziplin\u00e4ren Austausch sehr interessiert und unsere Forschungsschwerpunkte ber\u00fchrten sich immer wieder, seinen Anregungen habe ich viel zu verdanken.<\/p>\n<p>Ich beginne mit einem Fundst\u00fcck aus dem Alltag der digitalen Transformation und deren sozialen Konsequenzen, behandle sodann meine Forschung zu Fragen des Widerstands in Herrschaftssystemen \u2013 hierzu habe ich mit Martin Kutscha im Sommer 2019 vor Beginn der Pandemie mehrmals diskutiert. Schlie\u00dflich will ich in einem Ausblick dazu, was es f\u00fcr uns in der Qualifizierung k\u00fcnftiger Beamtinnen und Beamten zu tun gibt, wiedergeben, was mir Studierende aus dem Bachelor-Studiengang \u00d6ffentliche Verwaltungswirtschaft, Jahrgang 2009, im November 2022 erz\u00e4hlten: wie sie Martin Kutscha als Hochschullehrer erlebt haben und wie sie ihn in Erinnerung behalten.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"beamtentum-beziehungsweise-gehorsam-ersetzen-durch-beamtenmut\">Beamtentum (bezie&shy;hungs&shy;weise Gehorsam) ersetzen durch Beamtenmut?<\/span><\/h3>\n<p>Schon Jahre vor dem Hype um das Large Language Model ChatGPT verbl\u00fcffte mich die K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) im Rechtschreibprogramm eines Mail-Client-Programmes mit einem Korrekturvorschlag f\u00fcr einen Begriff, den ich benutzte: Es war der Begriff \u201eBeamtentum\u201c. Dieser war dem Programm nicht bekannt, und so fand es mit probabilistischen Algorithmen, das aus der \u201eSicht\u201c der KI n\u00e4chstliegende Wort, n\u00e4mlich \u201eBeamten<em>mut<\/em>\u201c (siehe Abb. 1).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"718\" height=\"453\" class=\"aligncenter size-full wp-image-18895\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/Beamtenmut.png\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/Beamtenmut.png 718w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/Beamtenmut-600x379.png 600w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/Beamtenmut-450x284.png 450w\" sizes=\"auto, (max-width: 718px) 100vw, 718px\" \/><\/p>\n<p>Abb. 1: <em>Vorschlag der KI f\u00fcr das ihr unbekannte Wort \u201eBeamtentum\u201c<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieses Wort klingt interessant und trifft, was mich in der organisationssoziologischen Forschung und noch mehr in der Lehre besch\u00e4ftigt: Haben Beamt*innen eine spezifische Form von Mut zu entwickeln? Vielleicht weil es ihre soziale Rolle (beziehungsweise Funktion) im Gef\u00fcge des demokratisch verfassten Rechtsstaates verlangt? Woran erkennt man diesen Mut und wozu dient er? Wie f\u00f6rdert man diesen Mut zum Beispiel im Rahmen der Hochschulausbildung?<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund meines Alltagswissens assoziiere ich Mut nicht mit der Beamtenschaft, denn \u00f6ffentlich Bedienstete gelten eher als risikoavers. Bei einer Untersuchung von Studierenden an deutschen Hochschulen des \u00f6ffentlichen Dienstes im Jahr 2012 gaben 97 Prozent der \u00fcber 400 befragten Studierenden an, dass f\u00fcr sie ein sicherer Arbeitsplatz die wichtigste Berufserwartung darstellt (Schaa at al. 2014: 143).<\/p>\n<p>Bei jungen Menschen, die Beamt*innen werden wollen, haben wir es also mit einer selbstselektierten Gruppe der risikoaversen Arbeitnehmer*innen zu tun. Wir erwarten eher kein Verhalten von ihnen, durch das sie ihren sicheren Arbeitsplatz aufs Spiel setzen w\u00fcrden. So waren wohl in den 1970er und 1980er Jahren das Berufsverbot und der \u201eRadikalenerlass\u201c auch besonders effektiv, um rebellische Geister einzusch\u00fcchtern, die sich aufgrund ihrer demographisch gegebenen gr\u00f6\u00dferen Zahl als Teil einer widerst\u00e4ndigen und mutigen Jugendbewegung f\u00fchlen konnten, die plakativ als die 68er Generation bezeichnet wurde. Mut, vor allem Mut zum Ungehorsam, wurde mittels Berufsverbot von vorneherein aussortiert \u2013 damit hat sich Martin Kutscha ausf\u00fchrlich in seiner Dissertation besch\u00e4ftigt (Kutscha 1979).<\/p>\n<p>Aber nicht erst seit den Jahren des Berufsverbotes gilt die Beamtenschaft als devot und gehorsam. Gehorsam statt Courage unter Beamten ist bereits bei Max Weber angelegt: Er proklamierte als besonderes Berufsethos des Beamten (in Abgrenzung zum Politiker) den Gehorsam, als \u201e[\u2026] die F\u00e4higkeit, wenn \u2013 trotz seiner Vorstellungen \u2013 die ihm vorgesetzte Beh\u00f6rde auf einem ihm falsch erscheinenden Befehl beharrt, ihn auf Verantwortung des Befehlenden gewissenhaft und genau so auszuf\u00fchren, als ob er seiner eigenen \u00dcberzeugung entspr\u00e4che: ohne diese im h\u00f6chsten Sinn sittliche Disziplin und Selbstverleugnung zerfiele der ganze Apparat\u201c (Weber 1926: 28).<\/p>\n<p>Gehorsam bis zur Selbstverleugnung wird hier als eine Bedingung f\u00fcr das Funktionieren der B\u00fcrokratie idealisiert. Eigene Gedanken und Vorstellungen d\u00fcrfen keine Rolle im Handeln spielen, vielmehr muss \u2013 allerdings auf \u201eVerantwortung des Befehlenden\u201c, das hei\u00dft des Vorgesetzten \u2013 die Weisung oder der Befehl genau befolgt werden.<\/p>\n<p>Diesen Gedanken des Gehorsams betont auch das deutsche Beamtenrecht: Beamt*innen sind zum Gehorsam verpflichtet (\u00a7 35 BeamtStG bzw. \u00a7 62 BBG) und weisungsgebunden. Und die Rechtsprechung anerkennt hier auch nicht, dass ein Gewissenskonflikt von dieser Gehorsamspflicht entbinde, wie ihn zum Beispiel ein Briefzusteller geltend gemacht hat, der sich weigerte, eine Postwurfsendung der Scientology-Kirche zuzustellen (BVerwG, 29.06.1999 &#8211; 1 D 104\/97, BVerw.GE 113, 361). Daneben stellt auch die Verschwiegenheitspflicht (\u00a7 37 BeamtStG bzw. \u00a7 67 BBG) einen Maulkorb dar, der sogar das Aussagen als Zeuge vor Gericht an die Bedingung der Genehmigung durch den Dienstherrn kn\u00fcpft.<\/p>\n<p>Selbstst\u00e4ndigkeit oder gar Mut wird hier also nicht vorausgesetzt, ganz im Gegenteil bestehen erhebliche disziplinarrechtliche Risiken, wenn jemand in Verkennung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit seines Whistleblowing Vorg\u00e4nge seiner Beh\u00f6rde \u00f6ffentlich macht, die er f\u00fcr rechtswidrig oder gar verfassungswidrig h\u00e4lt.<\/p>\n<p>So erging es Werner P\u00e4tsch, dem \u201eWhistleblower avant la lettre\u201c (Goschler\/Wala 2015: 248) im Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV), als er 1963 seine Bedenken \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Abh\u00f6rma\u00dfnahmen des BfV ver\u00f6ffentlichte. Nachdem n\u00e4mlich eine Panne bei einer Abh\u00f6rma\u00dfnahme auftrat, weil durch Bet\u00e4tigung des falschen Knopfes des Tonbandger\u00e4ts dem Abgeh\u00f6rten die Aufnahme seines vorherigen Gespr\u00e4ches abgespielt wurde (die Tasten RECORD und PLAY wurden verwechselt) und der betroffene B\u00fcrger Anzeige erstattete, wandte sich P\u00e4tsch an den Rechtsanwalt Josef Augstein, den Bruder des SPIEGEL-Herausgebers (Goschler\/Wala 2015: 248).<\/p>\n<p><em>\u201eZudem berichtete er Augstein von dem ung\u00fcnstigen Arbeitsklima, das er auf eine Clique fr\u00fcherer Gestapo-, SS- und SD-Leute im Bundesamt zur\u00fcckf\u00fchrte. Deren Einfluss machte er auch daf\u00fcr verantwortlich, dass im Amt Methoden angewandt w\u00fcrden, die \u00abeher der NS-Zeit\u00bb angemessen seien und seiner Meinung nach gegen Recht und Verfassung verstie\u00dfen\u201c<\/em> (Goschler\/Wala 2015: 248).<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich wandte sich P\u00e4tsch an die \u00d6ffentlichkeit, wurde angeklagt und wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit verurteilt (allerdings des Landesverrats freigesprochen), und er verlor seine Stelle (B\u00e4cker 2015)<a href=\"#_edn1\" name=\"_ednref1\"><strong>[1]<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) folgte in der Argumentation dem Bundesgerichtshof und wollte in der als Einzelfall bezeichneten Telefon\u00fcberwachung keine Verletzung der \u201eelementare[n] Rechtsprinzipien des freiheitlich-demokratischen Staates\u201c erkennen oder \u201edie gesamte Ta\u0308tigkeit des Bundesamts in diesem Bereich\u201c als grunds\u00e4tzlich rechtsstaatswidrig bezeichnen (BVerfGE 28, 191, 28.04.1970 &#8211; 1 BvR 690\/65, S. 203).<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus mutet aber auch der Wortlaut des Verfassungsgerichtsurteils angesichts der von P\u00e4tsch kritisierten Infiltrierung des BfV durch ehemalige Nationalsozialisten nahezu zynisch an (Der Spiegel 1963; Goschler\/Wala 2015: 248).<\/p>\n<p>Das BVerfG entschied n\u00e4mlich 1970, \u201eda\u00df der Beamte oder Angestellte, der verfassungswidrige Vorg\u00e4nge in seiner Beh\u00f6rde zu erkennen glaubt, mit der R\u00fcge und mit Vorschl\u00e4gen zur Abhilfe zun\u00e4chst an seine Vorgesetzten herantreten mu\u00df, von denen vorausgesetzt werden darf, da\u00df [sic!] sie den Bedenken und Vorschl\u00e4gen Beachtung schenken\u201c (BVerfGE 28, 191 (28.04.1970 &#8211; 1 BvR 690\/65): 204).<\/p>\n<p>1963 war der Pr\u00e4sident des BfV und damit oberster Dienstvorgesetzter von Werner P\u00e4tsch der fr\u00fchere SA-Mann und Staatsanwalt bei Hochverratsprozessen Hubert Schr\u00fcbbers, der 1972 wegen seiner Mitwirkung in politischen Strafverfahren in der NS-Zeit vom Amt des Pr\u00e4sidenten des BfV zur\u00fccktrat (Goschler\/Wala 2015: 170\/337ff.).<\/p>\n<p>Das Verfassungsgericht erkannte aber weiter, dass der Dienstweg bis zum verantwortlichen Minister zu beschreiten sei, wobei es sich 1963 um den Bundesinnenminister Hermann H\u00f6cherl (CSU) handelte, der bereits 1931 der NSDAP beigetreten war, wie wir heute in einer digitalen Ausstellung des Bundesinnenministeriums zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit mit weiteren Details zu seiner Biographie erfahren k\u00f6nnen (Sa\u00df o. J.).<\/p>\n<p>Hieraus l\u00e4sst sich schlie\u00dfen, dass Beamtenmut erforderlich ist, um im Interesse der freiheitlich demokratischen Grundordnung (fdGO) an die \u00d6ffentlichkeit zu gehen, weil der*die Beamt*in (oder im Falle P\u00e4tsch der Angestellte im \u00f6ffentlichen Dienst) letztlich den eigenen Job riskiert, wenn er*sie die Verschwiegenheitspflicht verletzt.<\/p>\n<p>Das moderne deutsche Beamtenrecht enth\u00e4lt aber neben dem Gehorsam gegen\u00fcber dem*der Vorgesetzten auch eine Beratungs- und Unterst\u00fctzungspflicht gem\u00e4\u00df \u00a7 62 Absatz 1 Satz 1 BBG (bzw. \u00a735 Absatz 1 Satz 1 BeamtStG), wodurch ein \u201emitdenkender Gehorsam\u201c und \u201eeine sachgerechte Mitwirkung an der Willensbildung des Dienstherren verlangt\u201c wird (Kawik 2015: 246). Doch diese Mitwirkung wird auch den Mut voraussetzen, Einw\u00e4nde vorzutragen und Entscheidungen der Autorit\u00e4t kritisch zu hinterfragen. Beamtenmut wird im deutschen Beamtenrecht vorausgesetzt, aber wurde bisher nicht explizit gef\u00f6rdert und belohnt.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"digitale-transformation\">Digitale Trans&shy;for&shy;ma&shy;tion<\/span><\/h3>\n<p>Vor dem Hintergrund dieser Schriften, stellt sich die Frage, wie die KI im Rechtschreibprogramm auf den abwegigen \u201eGedanken\u201c kommt, dass \u201eBeamtenmut\u201c ein wahrscheinlicheres Wort ist als \u201eBeamtentum\u201c.<\/p>\n<p>Man ertappt sich angesichts der Realit\u00e4t des Beamtenrechts dabei, wie so viele Menschen auch, der KI echte Intelligenz zu unterstellen, also die F\u00e4higkeit mehr zu erkennen und zu wissen als dies dem Menschen m\u00f6glich ist. Vor dieser H\u00f6rigkeit gegen\u00fcber der digitalen Technik w\u00fcrde Martin Kutscha warnen.<\/p>\n<p>Denn KI macht nur Voraussagen auf Basis von Daten und mithilfe von Wahrscheinlichkeitsmodellen. Darin verbirgt sich oft die Verzerrung aus der sozialen Welt. Martin Kutscha sah immer kritisch, wie sehr sich Menschen auf eine mutma\u00dflich objektive Technik verlassen, die aber mehr menschliche Fehler hat, als alle annehmen, einfach, weil sie mit Daten trainiert wurde, die zum Beispiel rassistische Vorurteile reproduzieren. Das sah man unter anderem auch an der Gesichtserkennung (Facial Recognition Technology), die am Berliner Bahnhof S\u00fcdkreuz zum Einsatz kam. H\u00e4ufig erzeugt KI zur Textgeneration \u201eBullshit\u201c im Sinne von Harry G. Frankfurt, also glaubw\u00fcrdig klingendes, pr\u00e4tenti\u00f6ses Geschwafel, das im schlimmsten Fall falsch ist (Frankfurt 2005). Die Fachwelt spricht bei diesen glaubw\u00fcrdig klingenden aber falschen Ergebnissen der probabilistischen Text- oder Wortkreationen von \u201eHalluzinationen\u201c (Sharma 2022; Kreye 2022; Bialonski\/Grieger2023).<\/p>\n<p>Lassen wir uns dennoch auf das Gedankenexperiment ein, mit der zuf\u00e4lligen Wortsch\u00f6pfung \u201eBeamtenmut\u201c d\u00e4mmere eine Weiterentwicklung der Grunds\u00e4tze des Berufsbeamtentums herauf, die der demokratische Rechtsstaat gerade in Zeiten populistischer Angriffe auf ihn n\u00f6tig hat.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"widerstand-im-herrschaftssystem-der-buerokratie\">Widerstand im Herrschafts&shy;system der B&uuml;rokratie<\/span><\/h3>\n<p>Seit 2018 forsche ich \u00fcber die Konsequenzen, die eine Idee des deutschen Soziologen und Diplomaten Herbert von Borch zu \u201eObrigkeit und Widerstand\u201c, f\u00fcr unsere gegenw\u00e4rtigen von Legitimit\u00e4tskrisen gesch\u00fcttelten Demokratien hat (von Borch 1954).<\/p>\n<p>Er behauptete bereits 1954, dass es ein Recht oder eigentlich eine Pflicht der Berufsbeamten g\u00e4be, der politischen Autorit\u00e4t Widerstand zu leisten, wenn diese ihre Macht missbraucht. Von Borch begr\u00fcndet dies damit, dass die B\u00fcrokratie in modernen Gesellschaften eminent wichtig f\u00fcr das Funktionieren des Staates ist, weshalb sie auch von Diktaturen benutzt wird.<\/p>\n<p>Der historische Kontext zur Entstehung der Ideen von Herbert von Borch war \u201edie deutsche Katastrophe\u201c (von Borch 1954: vii), also das NS-Regime, in dem die Beamten ja eine zwiesp\u00e4ltige Rolle gespielt haben: einerseits wurde konstatiert, dass sie \u201e\u00fcberwiegend bereitwillige Unterordnung unter die nationalsozialistische Diktatur und die beflissene Ausf\u00fchrung ihrer barbarischen Befehle\u201c (Wunder 1986: 148) an den Tag legten, andererseits war den Nazis die Beh\u00e4bigkeit der B\u00fcrokratie ein Gr\u00e4uel, und es gibt zahlreiche Belege, wie sie mit politisch besetzten zus\u00e4tzlichen Stellen den b\u00fcrokratischen Apparat aufbl\u00e4hten, um ihre Ma\u00dfnahmen (vgl. Ma\u00dfnahmenstaat vs. Normenstaat in \u201eThe Dual State\u201c von Ernst Fraenkel) durchzusetzen (Fraenkel 2010; Herz 1946; Reichardt\/Seibel 2011).<\/p>\n<p>F\u00fcr von Borchs Konzept des Widerstandes gegen die Obrigkeit ist relevant, dass der \u201eWiderstand gegen eine unrechtm\u00e4\u00dfig gewordene Obrigkeit, gegen die Gewaltherrschaft, gegen sittlich unvertretbare Befehle [\u2026] ja nur ein \u00e4u\u00dferster Grenzfall eines Vorgangs [ist], der auch innerhalb der Demokratie selbst erfolgen kann [\u2026]\u201c (von Borch 1954: 11).<\/p>\n<p>Meine Ergebnisse und Fragen bei diesen Forschungen diskutierte ich auch mit Martin Kutscha, der mir im Herbst 2018 mitf\u00fchlend schrieb: \u201eo je, da hast Du Dich ja wirklich in das Gestr\u00fcpp des (zum Teil immer noch vordemokratischen) deutschen Beamtendienstrechts begeben.\u201c<\/p>\n<p>Ich ging von dem Befund schwedischer Politikwissenschaftler*innen aus, dass eine Autokratisierungswelle weltweit demokratische Gesellschaften erfasst. Das an der Universit\u00e4t G\u00f6teborg angesiedelte Institut V-Dem (Varieties of Democracy)<a href=\"#_edn2\" name=\"_ednref2\"><strong>[2]<\/strong><\/a> bem\u00fchte sich dem punktuellen Befund einer Zunahme an Autokratien in den unterschiedlichsten Teilen der Welt (zum Beipsiel Brasilien, Venezuela, Ungarn, T\u00fcrkei, Russland \u2026) (Levitsky\/Ziblatt 2019) mit einer systematischen empirischen Messung auf den Grund zu gehen: Es erforschte autokratische Episoden in 182 L\u00e4ndern von 1900 bis 2017, indem es von dem demokratietheoretischen Konzept von Robert Dahl ausging (L\u00fchrmann\/Lindberg 2019). Dahl beschrieb Demokratisierung als Prozess der Institutionalisierung von Polyarchy, das hei\u00dft eine moderne Demokratie braucht demokratisch gew\u00e4hlte Regierungen, freie faire und h\u00e4ufige Wahlen, Meinungsfreiheit und Pluralismus an Informationsquellen, also auch Zugang zu alternativen Informationen f\u00fcr alle B\u00fcrger*innen, und Versammlungsfreiheit (Dahl 2005). Autokratische Episoden sind dann anders als etwa ein Milit\u00e4rputsch, der die Institutionen der Demokratie abrupt ausschaltet, schleichende Erosionsprozesse in Wahldemokratien und sie vollziehen sich in den oben erw\u00e4hnten Dimensionen von Polyarchy. Die schwedische Studie best\u00e4tigt, dass seit 1993 eine Welle der Autokratisierung vormals demokratische Gesellschaften erfasst hat, das hei\u00dft, obwohl Wahlen abgehalten werden, gef\u00e4hrden etwa die Medienpolitik oder Verfassungsreformen den politischen Meinungspluralismus und viele kleine Schritte lie\u00dfen einzelne untersuchte L\u00e4nder tief in das Spektrum autorit\u00e4rer Regime schlittern (L\u00fchrmann\/Lindberg 2019: 1108).<\/p>\n<p>Innerhalb Europas sind wir mit Autokratisierungsepisoden in Ungarn, Polen aber nat\u00fcrlich auch \u00d6sterreich konfrontiert, sodass f\u00fcr mich naheliegend ist, zu fragen, wer die Gef\u00e4hrdung von Demokratie und Rechtsstaat durch den Machtmissbrauch einer demokratisch gew\u00e4hlten Regierung aufhalten kann. Daher kommt also mein Forschungsinteresse an den mutigen Beamt*innen, denen &#8211; \u00e4hnlich wie es von Borch nach dem NS-Regime konstatierte &#8211; die soziale Funktion der Sicherung der Freiheit \u00fcbertragen wurde. (von Borch 1955).<\/p>\n<p>Martin Kutscha teilte einige meiner Argumente und kommentierte mein Manuskript engagiert. Er trug auch ein Zitat des Bundesverfassungsgerichts bei, das auf die Relevanz von Beamtenmut in unserer Zeit hindeutet:<\/p>\n<p><em>\u201eWar der Beamte urspr\u00fcnglich allein dem Regenten verpflichtet, wandelte er sich mit dem ver\u00e4nderten Staatsverst\u00e4ndnis vom F\u00fcrsten- zum Staatsdiener. Seine Aufgabe war und ist es, Verfassung und Gesetz im Interesse der B\u00fcrger auch und gerade gegen die Staatsspitze zu behaupten. (\u2026) Insoweit kann die strikte Bindung an Recht und Gemeinwohl, auf die die historische Ausformung des deutschen Berufsbeamtentums ausgerichtet ist, auch als Funktionsbedingung der Demokratie begriffen werden\u201c<\/em> (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 2018 &#8211; 2 BvL 3\/15 &#8211; Rn. 30; Hervorhebung hinzugef\u00fcgt).<\/p>\n<p>Diese Aussagen der Verfassungsrichter*innen aus dem Jahr 2018 klingen schon anders als die sogenannte Stufentheorie im P\u00e4tsch-Urteil, die das Ver\u00f6ffentlichen von Bedenken zur Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Telefon\u00fcberwachung des BfV mit Hinweis auf den Dienstweg ausschlossen, selbst wenn dieser nur zu NS-belasteten Vorgesetzten f\u00fchrte. Es scheint, dass die deutsche Demokratie 50 Jahre Reifezeit gebraucht hat, um H\u00f6chstgerichte hervorzubringen, die die Beamtenschaft nicht blo\u00df als willf\u00e4hrige und disziplinierte Staatsdiener*innen auffasst, sondern in ihr ein Instrument der Kontrolle von missbrauchter Staatsmacht sieht.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"fallbeispiel-ungarn-und-usa-unter-trump\">Fallbei&shy;spiel Ungarn und USA unter Trump<\/span><\/h3>\n<p>Zwei Beispiele seien aus einer neueren Studie \u00fcber die Rolle der Beamtenschaft in einem von der Autokratisierungswelle erfassten Staat herausgegriffen, um die Relevanz der deutschen h\u00f6chstrichterlichen Feststellung zu unterstreichen, dass das Berufsbeamtentum eine Bedingung f\u00fcr das Funktionieren der Demokratie darstellt.<\/p>\n<p>In Ungarn, einer jungen und nach dem Ende der sozialistischen Diktatur noch wenig gefestigten Demokratie, hatte Viktor Orban auch deshalb leichtes Spiel mit seinen Verfassungsreformen, seiner Politisierung der \u00f6ffentlichen Verwaltung und seiner Vetternwirtschaft, weil die Beamtenschaft bereits durch eine Reform aus 2006 (unter der sozialistisch-liberalen Regierung von Ferenc Gyurcs\u00e1ny) Einschr\u00e4nkungen ihres Ermessensspielraumes bei der Wahrung des Rechtsstaates hinnehmen musste (Hajnal\/Boda 2021: 80f.). Mit dem Sieg von Fidesz 2010, wo Orban eine Zweidrittelmehrheit an Parlamentssitzen errang und somit eine Verfassungsmehrheit hatte, kam es zu \u201eS\u00e4uberungsma\u00dfnahmen\u201c in den obersten vier Ebenen der zentralen Verwaltung. Das Parlament beschloss n\u00e4mlich 2011 (mit der Verfassungsmehrheit), dass Beamte wegen \u201emangelnder Loyalit\u00e4t\u201c entlassen werden k\u00f6nnen, oder wenn ihre \u201eWertma\u00dfst\u00e4be nicht mit jenen ihrer Vorgesetzten \u00fcbereinstimmten\u201c (Hajnal\/Boda 2021: 85). Viele Spitzenbeamt*nnen verlie\u00dfen den \u00f6ffentlichen Dienst (laut Aussage eines interviewten Experten betr\u00e4gt die j\u00e4hrliche Fluktuation unter den ungarischen Beamt*innen 30 Prozent!), was zu einem enormen Verlust an Expertise f\u00fchrte (Hajnal\/Boda 2021: 92). Sie wurden durch G\u00fcnstlinge der Parteipatronage ersetzt, unabh\u00e4ngig von deren Qualifikation. Wie die Autoren der Studie zusammenfassten, ist Gehorsam wichtiger als b\u00fcrokratische, rechtliche, technische oder Policy-Expertise. Dadurch wird eine zentralisierte Befehlsausgabe-Struktur in der Verwaltung geschaffen, die nicht nur die Autorit\u00e4t vormals einflussreicher Spitzenbeamt*innen untergr\u00e4bt, sondern zu einer regelrechten Feindseligkeit gegen\u00fcber Expert*innen f\u00fchrt (Hajnal\/Boda 2021: 91).<\/p>\n<p>Die Expert*innenenfeindlichkeit ist auch ein prominentes Merkmal in der unter Trump einer Autokratisierungswelle ausgesetzten Gesellschaft, die eine der \u00e4ltesten Demokratien darstellt: Die USA erlebten zwischen 2017 und 2021 einen Angriff auf die \u00f6ffentliche Verwaltung, die mit dem Begriff \u201edeep state\u201c als eine gegen Trump und die seine verschworene Elite in Washington D.C. verunglimpft wurde. Steve Bannon, Berater Trumps und Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates, versprach nicht weniger als \u201edeconstruction of the administrative state\u201c (Moynihan 2021: 160). Die Besonderheit der \u00f6ffentlichen Verwaltung in den USA besteht in der ausgepr\u00e4gten \u00c4mterpatronage, die mit jedem Regierungsamtswechsel die etwa 4.000 Positionen der political appointees auswechselt, wobei es daneben die career civil servants, also die nach Qualifikation besch\u00e4ftigten \u00f6ffentlich Bediensteten gibt (Moynihan 2021: 156). \u00c4hnlich wie in Ungarn wurde auch in den USA unter Trump der Arbeitnehmer*innenschutz f\u00fcr die Beamt*innen durch Gesetze und vor allem Pr\u00e4sidenten-Erl\u00e4sse empfindlich eingeschr\u00e4nkt. Die Regierung Trump setzte auf die Zentralisierung von Entscheidungen und stellte career civil servants unliebsamer Beh\u00f6rden auf das Abstellgleis, ordnete Versetzungen in die Provinz an oder hungerte Beh\u00f6rden budget\u00e4r aus, die \u2013 wie etwa die Umweltbeh\u00f6rde \u2013Trumps Aussagen zum Klimawandel widersprachen (Moynihan 2021: 161). Die Halbwertszeit von Trumps political appointees war k\u00fcrzer als \u00fcblich, was nicht zuletzt auch an ihrem Mangel an Kompetenz lag. Loyalit\u00e4t zu Trump ersetzte jegliche Qualifikation. Schlagendstes Beispiel ist Trumps Schwiegersohn Jared Kushner, der \u201eExperte\u201c f\u00fcr so unterschiedliche Policy-Gegenst\u00e4nde war wie den extremen Opioid-Konsum in den USA, die diplomatischen Beziehungen zu China und Mexiko, die Strafrechtsreform, Friedensverhandlungen im Nahen Osten, eine COVID-Taskforce und ganz allgemein Verwaltungsreformen, wobei er zu letzteren verlauten lie\u00df, er werde daf\u00fcr sorgen, dass die Bundesverwaltung \u201elike a great American company\u201c funktionieren werde. \u201eOur hope is that we can achieve successes and efficiencies for our customers, who are the citizens\u201c (Parker\/Rucker 2017).<\/p>\n<p>Aber der gro\u00dfe Unterschied zum vorherigen Beispiel von Ungarn unter Orban besteht neben institutionalisierten Machtbeschr\u00e4nkungen wie der Gewaltenteilung und dem F\u00f6deralismus in einer rechtlich abgesicherten Kultur des Whistleblowing im Interesse des Landes. So wurde es fast schon zur Routine, dass hochrangige Beamt*innen den amtierenden Pr\u00e4sidenten \u00f6ffentlich des Fehlverhaltens und krimineller Handlungen beschuldigten (Moynihan 2021: 152).<\/p>\n<p>Um aber als Whistleblower*in gegen Machtmissbrauch vorzugehen, braucht es in jedem Fall eine geh\u00f6rige Portion Beamtenmut. Aber nicht nur das \u2013 wie wir am eingangs erw\u00e4hnten Fall P\u00e4tsch gesehen haben: auch der Schutz der Whistleblower*innen vor Repressalien ist notwendig, um Beamtenmut zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"hinweisgeberschutz-neues-gesetz\">Hinweis&shy;ge&shy;ber&shy;schutz &ndash; neues Gesetz<\/span><\/h3>\n<p>Ein im Dezember 2022 im Bundestag beschlossener Gesetzesentwurf zum Schutz von Hinweisgebern, der nach einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss im Mai 2023 beschlossen wurde und mit 2. Juli 2023 in Kraft tritt, bietet k\u00fcnftig auch Beamt*innen in Deutschland die M\u00f6glichkeit, Meldungen \u00fcber Rechtsverst\u00f6\u00dfe an interne und externe Meldestellen vorzunehmen sowie die \u00d6ffentlichkeit dar\u00fcber zu informieren (BGBl. 2023 I Nr. 140 vom 02.06.2023). Somit wird die Verschwiegenheitspflicht in allen durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) betroffenen F\u00e4llen f\u00fcr Beamt*innen aufgehoben. Unter Verst\u00f6\u00dfen ist dabei \u00fcbrigens auch die missbr\u00e4uchliche Handlung oder Unterlassung zu verstehen, also nicht nur die strafbare oder ordnungswidrige. Das Gesetz stellt die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz als nationales Recht dar (Richtlinie (EU) 2019\/1937 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verst\u00f6\u00dfe gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17). Neben der Institutionalisierung von Meldekan\u00e4len und der rechtlich abgesicherten Preisgabe von Amtsgeheimnissen bietet das Hinweisgeberschutzgesetz auch antidiskriminierungsrechtlichen Schutz vor Repressalien gegen Whistleblower*innen (Colneric\/Gerdemann 2020; Gerdemann 2022).<\/p>\n<p>In der rechtswissenschaftlichen Diskussion werden die Bestimmungen des neuen HinSchG als europarechtlich veranlasste Weiterentwicklung der Grunds\u00e4tze des Berufsbeamtentums betrachtet (T\u00f6lle 2022:158). Somit scheinen wir also doch eine Wende weg vom Gehorsam des mit dem Maulkorb des Amtsgeheimnisses beschr\u00e4nkten Beamtentums hin zum Beamtenmut oder zumindest zur Beamtenermutigung zu erleben. (Nur am Rande sei erw\u00e4hnt, dass ein Werner P\u00e4tsch sich auch nicht auf den Hinweisgeberschutz des neuen Gesetzes h\u00e4tte verlassen d\u00fcrfen, weil nachrichtendienstliche und die nationale Sicherheit betreffende Angelegenheiten vom Hinweisgeberschutz ausgenommen sind.)<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"ermutigung-kuenftiger-beamtinnen\">Ermutigung k&uuml;nftiger Beamt*innen<\/span><\/h3>\n<p>Beamtenermutigung ist angesichts der risikoaversen Population der Studierenden, die eine T\u00e4tigkeit im \u00f6ffentlichen Dienst anstreben, etwas, das offenbar vor allem in der formativen Phase des Studiums stattfinden muss. Martin Kutscha hat sich neben der Forschung mit gro\u00dfem Engagement und Erfolg der Lehre an der Hochschule f\u00fcr Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) gewidmet. Er hat sich ebenso wie ich gefragt, wie wir es schaffen, Studierende in der Entwicklung ihrer Kompetenz zu unterst\u00fctzen, kritisch zu hinterfragen und selbst\u00e4ndig zu denken. Denn Gesetzesnovellen zur F\u00f6rderung des Beamtenmutes in Form des Whistleblowings zum Aufzeigen von Missst\u00e4nden schaffen zwar gut institutionalisierte Rahmenbedingungen, m\u00fcssen aber eben von individuellen mutigen Beamt*innen auch genutzt werden.<\/p>\n<p>Und hier schlie\u00dft sich der Kreis zur eingangs getroffenen Feststellung, dass Studierende oder Anw\u00e4rter*innen f\u00fcr Posten in der \u00f6ffentlichen Verwaltung eine selbstselektierte Gruppe darstellen, die keine Pr\u00e4disposition f\u00fcr den Beamtenmut mitbringt.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang habe ich ein Planspiel im Masterprogramm MPA (Master Public Administration) entwickelt, das ich nach Heinrich von Kleists Prinz von Homburg benannte. Dieser war eine historische und literarische Figur, die sich dem Befehl seines Kurf\u00fcrsten widersetzte und gerade durch diese Abweichung von der Order den Sieg in der Schlacht gegen die Schweden herbeif\u00fchrte (Egger de Campo 2022). Horst Bosetzky, der Soziologe der an der Fachhochschule f\u00fcr Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) lehrte und somit auch Kollege von Martin Kutscha war, hat die Figur des Prinz von Homburg f\u00fcr die Organisationssoziologie nutzbar gemacht, denn auch in Organisationen wird Konformit\u00e4t mit Anweisungen erwartet, auch wenn es vorkommt, dass man Schaden f\u00fcr die Organisation nur abwenden kann, wenn man diesen Anweisungen der Vorgesetzten zuwider handelt (Bosetzky 1973).<\/p>\n<p>Als ich im Herbst 2009 an die HWR Berlin berufen wurde, erz\u00e4hlte mir eine Bibliotheksmitarbeiterin von Bosetzkys Charisma, er war trotz oder wegen seiner unkonventionellen Erscheinung beliebt, schrieb Krimis unter dem Pseudonym -ky und so weiter<a href=\"#_edn3\" name=\"_ednref3\"><strong>[3]<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>Vor etwa einem halben Jahr traf ich Alumni, die im Jahr 2009 ihr Studium der \u00d6ffentlichen Verwaltungswirtschaft begonnen hatten. Auch sie schw\u00e4rmten vom Charisma ihres Hochschullehrers \u2013 Martin Kutscha. Schockiert von der Nachricht seines fr\u00fchen Todes erz\u00e4hlten sie, wie gut es ihm immer gelungen war, Verfassungsgrunds\u00e4tze mit sehr anschaulichen praktischen Beispielen zu erkl\u00e4ren. Ich bin mir sicher, er hat darauf abgezielt, ihr kritisches Denken zu schulen und ich bin mir sicher, dass er wirklich etwas bewirkt hat und sein Wirken in seinen Studierenden fortlebt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Dr. Marianne Egger de Campo<\/strong> ist Professorin f\u00fcr Soziologie an der Hochschule f\u00fcr Wirtschaft und Recht Berlin (HWR). Wichtigste Ver\u00f6ffentlichungen: Giddens, Anthony\/Christian Fleck\/Marianne Egger de Campo (2009) Soziologie. Nausner &amp; Nausner, Graz und Herausgabe von Lewis S. Coser (2015) Gierige Institutionen, Suhrkamp Berlin.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur:<\/span><\/h3>\n<p><em>B\u00e4cker, Carsten<\/em> 2015: Whistleblower im Amt. Zwischen Verschwiegenheitspflicht und Verfassungstreue, in: <em>Die Verwaltung<\/em>, Jg. 48, H. 4, 499\u2013523.<\/p>\n<p><em>Bialonski, Stephan\/Grieger, Niklas<\/em> 2023: Der KI-Chatbot ChatGPT: Eine Herausforderung f\u00fcr die Hochschulen. <a href=\"https:\/\/zenodo.org\/record\/7533758\">https:\/\/zenodo.org\/record\/7533758<\/a> (Stand 11.03.2023).<\/p>\n<p><em>von Borch, Herbert<\/em> 1954: Obrigkeit und Widerstand. Zur politischen Soziologie des Beamtentums, T\u00fcbingen.<\/p>\n<p><em>von Borch, Herbert<\/em> 1955: Obrigkeit und Widerstand. Zeitgeschichtliche\u00a0 Gedanken zur \u201esoziologischen Sicherung\u201c der Freiheit, in: <em>Vierteljahreshefte f\u00fcr Zeitgeschichte<\/em>, Jg. 3,\u00a0 H. 3, S. 297\u2013310.<\/p>\n<p><em>Bosetzky, Hors<\/em>t 1973: Das \u201e\u00dcberleben\u201c in Gro\u00dforganisationen und der Prinz-von-Homburg-Effekt, in: <em>Deutsche Verwaltungspraxis<\/em>, Jg. 29, S. 2\u20135.<\/p>\n<p><em>Colneric, Ninon\/Gerdemann, Simon<\/em> 2020: Die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht: Rechtsfragen und rechtspolitische \u00dcberlegungen. Frankfurt am Main, <a href=\"https:\/\/www.boeckler.de\/fpdf\/HBS-007814\/p_hsi_schriften_34.pdf\">https:\/\/www.boeckler.de\/fpdf\/HBS-007814\/p_hsi_schriften_34.pdf<\/a>.<\/p>\n<p><em>Dahl, Robert A.<\/em> 2005: What Political Institutions Does Large-Scale Democracy Require? in: <em>Political Science Quarterly<\/em>, Jg. 120, H. 2, S. 187\u2013197.<\/p>\n<p><em>Egger de Campo, Marianne<\/em> 2022. Wie wird man Prinz:essin von Homburg? in: <em>Verwaltung &amp; Management<\/em>, Jg. 28, H. 4, S. 168\u2013178.<\/p>\n<p><em>Fraenkel, Ernst<\/em> 2010 [1940]: The dual state: a contribution to the theory of dictatorship. Lawbook exchange ed. Clark, N.J.<\/p>\n<p><em>Frankfurt, Harry G.<\/em> 2005: On Bullshit. Princeton.<\/p>\n<p><em>Gerdemann, Simon<\/em> 2022: Neuer Entwurf f\u00fcr ein Hinweisgeberschutzgesetz Auf Konfrontationskurs zu EU-Kommission und Koalitionsvertrag, in: <em>Zeitschrift f\u00fcr Rechtspolitik<\/em>, H. 4, 98\u2013101.<\/p>\n<p><em>Goschler, Constantin\/Wala, Michael<\/em> 2015: \u201eKeine neue Gestapo\u201c: das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit, Reinbek bei Hamburg.<\/p>\n<p><em>Hajnal, Gy\u00f6rgy\/Boda, Zsolt<\/em> 2021: Illiberal Transformation of Government Bureaucracy in a Fragile Democracy: The Case of Hungary, in: Bauer, M. W. et al., (Hrsg.) <em>Democratic Backsliding and Public Administration,<\/em> Cambridge, S. 76\u201399, <a href=\"https:\/\/www.cambridge.org\/core\/product\/identifier\/9781009023504%23CN-bp-4\/type\/book_part\">https:\/\/www.cambridge.org\/core\/product\/identifier\/9781009023504%23CN-bp-4\/type\/book_part<\/a> (Stand 16.10.2022).<\/p>\n<p><em>Herz, John H.<\/em> 1946: German Administration Under the Nazi Regime, in:<em> The American Political Science Review<\/em>, Jg. 40, H. 4, S. 682\u2013702.<\/p>\n<p><em>Kawik, Michael<\/em> 2015: Gibt es und braucht es eine Remonstrationspflicht des Beamten? in: <em>Zeitschrift f\u00fcr Beamtenrecht (ZBR)<\/em>, H. 7\u20138, S. 243\u2013250.<\/p>\n<p><em>Kreye, Andrian<\/em> 2022: Gute Unterhaltung. in: <em>S\u00fcddeutsche Zeitung<\/em>.<\/p>\n<p><em>Kutscha, Martin<\/em> 1979: Verfassung und \u201estreitbare Demokratie\u201c. Historische und rechtliche Aspekte der Berufsverbote im \u00f6ffentlichen Dienst, K\u00f6ln.<\/p>\n<p><em>Levitsky, Steven\/Ziblatt, Daniel<\/em> 2019: How Democracies Die: What history reveals about our future. New York.<\/p>\n<p><em>L\u00fchrmann, Anna\/Lindberg, Staffan I.<\/em> 2019: A third wave of autocratization is here: what is new about it? In: <em>Democratization<\/em>, Jg. 26, H. 7, S. 1095\u20131113.<\/p>\n<p><em>Moynihan, Donald<\/em> 2021: Populism and the Deep State: The Attack on Public Service Under Trump, in:\u00a0 Bauer, M. W. et al., (Hrsg.) Democratic Backsliding and Public Administration, Cambridge, S. 151\u2013177, <a href=\"https:\/\/www.cambridge.org\/core\/product\/identifier\/9781009023504%23CN-bp-4\/type\/book_part\">https:\/\/www.cambridge.org\/core\/product\/identifier\/9781009023504%23CN-bp-4\/type\/book_part<\/a> (Stand 16.10.2022).<\/p>\n<p><em>Parker, Ashley\/Rucker, Philip<\/em> 2017: Trump taps Kushner to lead a SWAT team to fix government with business ideas, in: <em>Washington Post<\/em>, <a href=\"https:\/\/www.washingtonpost.com\/politics\/trump-taps-kushner-to-lead-a-swat-team-to-fix-government-with-business-ideas\/2017\/03\/26\/9714a8b6-1254-11e7-ada0-1489b735b3a3_story.html\">https:\/\/www.washingtonpost.com\/politics\/trump-taps-kushner-to-lead-a-swat-team-to-fix-government-with-business-ideas\/2017\/03\/26\/9714a8b6-1254-11e7-ada0-1489b735b3a3_story.html<\/a>.<\/p>\n<p><em>Reichardt, Sven\/Seibel, Wolfgang<\/em> (Hrsg.) 2011: Der prek\u00e4re Staat: Herrschen und Verwalten im Nationalsozialismus, Frankfurt\u202f\/New York.<\/p>\n<p><em>Sa\u00df, Jakob:<\/em> Biografie Hermann H\u00f6cherl 1912-1989. BMI\/MDI Umgang mit dem Nationalsozialismus in den beiden deutschen Innenministerien 1949-1970. (Quelle: <a href=\"https:\/\/ausstellung.geschichte-innenministerien.de\/biografien\/hermann-hoecherl\/#!first\">https:\/\/ausstellung.geschichte-innenministerien.de\/biografien\/hermann-hoecherl\/#!first<\/a>).<\/p>\n<p><em>Schaa, Gabriele et al.<\/em> 2014: Public Service Motivation von Studierenden an Fachhochschulen f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst, in: <em>Deutsche Verwaltungspraxis<\/em>, Jg. 65, H. 4, S. 138\u2013146.<\/p>\n<p><em>Sharma, Ax<\/em> 2022: OpenAI\u2019s new ChatGPT bot: 10 dangerous things it\u2019s capable of BleepingComputer. <a href=\"https:\/\/www.bleepingcomputer.com\/news\/technology\/openais-new-chatgpt-bot-10-dangerous-things-its-capable-of\/\">https:\/\/www.bleepingcomputer.com\/news\/technology\/openais-new-chatgpt-bot-10-dangerous-things-its-capable-of\/<\/a>.<\/p>\n<p><em>Der Spiegel<\/em> 1963: Absolut sichere Quelle, <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/politik\/absolut-sichere-quelle-a-4a06fa89-0002-0001-0000-000046172126\">https:\/\/www.spiegel.de\/politik\/absolut-sichere-quelle-a-4a06fa89-0002-0001-0000-000046172126<\/a>.<\/p>\n<p><em>T\u00f6lle, Antje<\/em> 2022: Der zweite Hinweisgeberschutzgesetzentwurf und das Beamtenrecht, in: <em>Zeitschrift f\u00fcr Rechtspolitik<\/em>, Jg. 55, H. 5, S. 156\u2013158.<\/p>\n<p><em>Weber, Max<\/em> 1926: Politik als Beruf, Berlin.<\/p>\n<p><em>Wunder, Bernd<\/em> 1986: Geschichte der B\u00fcrokratie in Deutschland, Frankfurt am Main.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h3>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\">[1]<\/a> Der Vollst\u00e4ndigkeit halber sei hier erw\u00e4hnt, dass P\u00e4tsch nicht verbeamtet war, sondern als Angestellter im \u00f6ffentlichen Dienst analogen Verschwiegenheitsregelungen wie im Beamtenrecht unterworfen war.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref2\" name=\"_edn2\">[2] <\/a><a href=\"https:\/\/v-dem.net\/\">https:\/\/v-dem.net\/<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref3\" name=\"_edn3\">[3] <\/a><a href=\"https:\/\/www.rowohlt.de\/autor\/ky-465\">https:\/\/www.rowohlt.de\/autor\/ky-465<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":18938,"template":"","categories":[21,16],"tags":[3273,3272,3023,671,3028,3244,681,3274,667],"autoren":[3271],"publikationen":[3269],"class_list":["post-18894","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","category-demokratisierung","category-rechtspolitik","tag-beamtenrecht","tag-beamtentum","tag-demokratie","tag-innere-sicherheit","tag-martin-kutscha","tag-oeffentlicher-dienst","tag-rechtspolitik","tag-verwaltung","tag-vorgaenge-artikel","autoren-marianne-egger-de-campo","publikationen-vorg-241"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u00abBeamtentum ersetzen durch Beamtenmut\u00bb - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/beamtentum-ersetzen-durch-beamtenmut\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u00abBeamtentum ersetzen durch Beamtenmut\u00bb - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Am 12. 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