{"id":18898,"date":"2023-09-07T09:07:36","date_gmt":"2023-09-07T07:07:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=18898"},"modified":"2025-09-10T12:38:41","modified_gmt":"2025-09-10T10:38:41","slug":"berufsverbote","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/berufsverbote\/","title":{"rendered":"Berufsverbote"},"content":{"rendered":"<p><em>Ausgehend von der Frage, ob Personen mit rechter oder nationalistischer Gesinnung noch Positionen im \u00d6ffentlichen Dienst einnehmen sollten, besch\u00e4ftigt sich John Philipp Thurn in seinem Vortrag und dem vorliegenden Artikel mit der historischen Aufarbeitung von Berufsverboten, einem der Kernthemen Martin Kutschas. Thurn zeichnet die Geschichte der Berufsverbote in der Bundesrepublik seit dem Radikalenerlass nach. Dabei vertritt er die These, dass Berufsverbote \u2013 auch wenn sie Nationalist*innen oder dergleichen treffen \u2013 nicht verfassungskonform sind. Denn Entlassungen oder Ablehnungen aufgrund einer Mitgliedschaft seien ein vorverlagerter Staatsschutz. Dies widerspreche aber den Prinzipien einer (liberalen) Demokratie.<a href=\"#_edn1\" name=\"_ednref1\">[1]<\/a><\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"zur-geschichte-und-gegenwart-der-berufsverbote\">Zur Geschichte und Gegenwart der Berufs&shy;ver&shy;bote<\/span><\/h3>\n<p>Um \u00fcber die sogenannten Berufsverbote und \u00fcber Martin Kutschas publizistische Arbeit zu diesem Thema zu sprechen, will ich in mehreren Schritten von heute aus historisch zur\u00fcckgehen \u2013 und dann wieder nach vorne, in die Gegenwart.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"erster-teil-die-debatten-der-gegenwart\">Erster Teil: Die Debatten der Gegenwart<\/span><\/h3>\n<p>Kann jemand wie Bj\u00f6rn H\u00f6cke vom v\u00f6lkischen AfD-\u201eFl\u00fcgel\u201c, der \u00f6ffentlich eine \u201eerinnerungspolitische Wende um 180 Grad\u201c fordert, noch einmal Geschichtsunterricht in einer Schule geben? M\u00fcssen nicht die Mitglieder einer Partei wie der AfD aus dem \u00d6ffentlichen Dienst entfernt werden, jedenfalls aus den bewaffneten Organen wie Polizei und Milit\u00e4r?<\/p>\n<p>Die Forderung nach einem h\u00e4rteren Vorgehen gegen \u201eExtremist*innen\u201c \u2013 auch die Parole \u201eKeine Freiheit f\u00fcr die Feinde der Freiheit!\u201c \u2013 wurden in den vergangenen Jahren wieder lauter. Anders als in der \u201eBonner Republik\u201c, die noch st\u00e4rker vom Antikommunismus des \u201eKalten Kriegs\u201c gepr\u00e4gt war, richtet sich der politisch-mediale Blick nun vor allem nach rechts. Und zu sehen ist tats\u00e4chlich Be\u00e4ngstigendes: Rechtsextreme Netzwerke und Chat-Gruppen in Sicherheitsbeh\u00f6rden, sogar ein geplanter Putsch unter Beteiligung einer ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Berliner Richterin.<\/p>\n<p>Zumindest nominell dominiert in Politik und Medien noch die Distanzierung von der Berufsverbotspraxis nach dem Radikalenbeschluss. Insbesondere was die Regelanfrage an die Verfassungsschutz\u00e4mter in Bewerbungsverfahren betrifft, \u00e4u\u00dfern sich fast alle ablehnend: beispielsweise am 2. Mai 2023 bei einer Veranstaltung im Bundesjustizministerium der Staatssekret\u00e4r Benjamin Strasser (FDP). Aber das politische und gesellschaftliche Klima scheint sich mir, auch bei ganz anderen Themen wie zuletzt etwa bei einigen Pandemie-Ma\u00dfnahmen, zunehmend illiberal einzuf\u00e4rben. Dass insbesondere \u201egegen rechts\u201c das Recht st\u00e4rker aktiviert werden m\u00fcsse, findet breite Unterst\u00fctzung bei Linksliberalen und antifaschistischen Linken. Vielfach wird dabei Bezug genommen auf die vermeintlich \u201ewehrlose\u201c Weimarer Republik, worauf ich noch zur\u00fcckkommen werde.<\/p>\n<p>Und nicht nur diskursiv, auch rechtlich gibt es bereits entsprechende Ver\u00e4nderungen. Insbesondere wurde die Regelanfrage zun\u00e4chst nur f\u00fcr den h\u00f6heren Justizdienst, also f\u00fcr angehende Richter*innen, in manchen Bundesl\u00e4ndern \u2013 wie Bayern im Jahr 2016 (Sehl 2021) \u2013 schon wieder eingef\u00fchrt. Im Disziplinarrecht d\u00fcrfte demn\u00e4chst der Bund dem Vorbild Baden-W\u00fcrttembergs folgen und Entfernungen aus dem Dienst per Verwaltungsakt, also mit nur nachgelagertem Gerichtsverfahren erm\u00f6glichen; das Bundesverfassungsgericht hat dieses Vorgehen prinzipiell bereits f\u00fcr verfassungskonform erkl\u00e4rt.<a href=\"#_edn2\" name=\"_ednref2\"><strong>[2]<\/strong><\/a><\/p>\n<p>Wer diese Entwicklung kritisieren m\u00f6chte aus radikaldemokratischer und b\u00fcrgerrechtlicher Perspektive, sollte an Wolfgang Abendroth, Helmut Ridder oder Ingeborg Maus ankn\u00fcpfen \u2013 und eben auch, was heute im Fokus stehen soll, an Martin Kutscha.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"zweiter-teil-die-zeit-des-radikalenbeschlusses\">Zweiter Teil: Die Zeit des Radika&shy;len&shy;be&shy;schlusses<\/span><\/h3>\n<p>Die von Fredrik Roggan und D\u00f6rte Busch (2013) herausgegebene Festschrift zu seinem 65. Geburtstag enth\u00e4lt Martin Kutschas eindrucksvolles Publikationsverzeichnis (zum damaligen Stand). Viele seiner Aufs\u00e4tze der sp\u00e4ten 1970er- und der 1980er Jahre, oft in den Zeitschriften Demokratie und Recht oder Kritische Justiz erschienen, handeln von den \u201eBerufsverboten\u201c oder allgemeiner von der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit im \u00d6ffentlichen Dienst. Politische Rechte von Beamten hie\u00df seine dritte Monographie (Bieback\/Kutscha 1984).<\/p>\n<p>Die Grundlagen gelegt hatte Martin Kutscha, das wissen hier im Saal einige besser als ich, mit seiner von Gerhard Stuby betreuten Bremer Dissertation von 1976, drei Jahre sp\u00e4ter in erweiterter Fassung ver\u00f6ffentlicht als Verfassung und \u201astreitbare Demokratie\u2018. Historische und rechtliche Aspekte der Berufsverbote im \u00f6ffentlichen Dienst (Kutscha 1979). Mit dieser Schrift beteiligte er sich aus demokratisch-sozialistischer Perspektive an einer der zentralen rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen der Bundesrepublik.<\/p>\n<p>Vor einigen Worten zum Werk hier eine kurze Erl\u00e4uterung zum Stichwort \u201eBerufsverbote\u201c, vor allem f\u00fcr die Nachgeborenen unter uns. Wir haben ja oft nur noch Kenntnis vom Thema, wenn es Betroffene im Familien- oder Freundeskreis gibt; meine Verwandten kennen zum Beispiel vermutlich den \u2013 allerdings ungew\u00f6hnlich gelagerten \u2013 Fall meines Onkels, des verhinderten Bayerischen Religionslehrers R\u00fcdiger Offergeld (Auer 1974).<\/p>\n<p>Also: Nach dem Radikalenbeschluss der Regierungschefs des Bundes und der L\u00e4nder vom 28. Januar 1972 bot im beamtenrechtlichen Sinne keine \u201eGew\u00e4hr daf\u00fcr, jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten\u201c, wer Mitglied in einer Organisation mit \u201everfassungsfeindlichen\u201c Zielen war. Die beschlossenen \u201eGrunds\u00e4tze\u201c hatten keinen Gesetzesrang, sondern waren formal blo\u00df norminterpretierende Verwaltungsvorschriften. Sie pr\u00e4gten aber die beh\u00f6rdliche Praxis. In ihrer Folge kam es im \u00d6ffentlichen Dienst nach sch\u00e4tzungsweise 1,8 bis 3,5 Millionen Anfragen an die Verfassungsschutz\u00e4mter zu vielen langwierigen Anh\u00f6rungsverfahren und circa 1.000 bis 2.000 letztlich abgelehnten Bewerbungen oder Entlassungen (diese Zahlen nennt die Historikerin Alexandra Jaeger (2019) in ihrer sehr lesenswerten Arbeit \u00fcber die Berufsverbote in Hamburg). Betroffen waren haupts\u00e4chlich Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) oder maoistischer \u201eK-Gruppen\u201c, nur vereinzelt etwa Mitglieder der NPD. Die Anwendungspraxis war \u00fcber Jahre parteipolitisches Streitthema zwischen SPD, FDP und CDU\/CSU. Viele F\u00e4lle landeten vor der Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsbarkeit, die verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Debatten zum Thema nahmen gro\u00dfen Raum ein. Ab 1978 wurde die Regelanfrage sukzessive abgeschafft, in den unionsregierten Bundesl\u00e4ndern erst im Laufe der 1980er Jahre, zuletzt 1991 in Bayern. Ende der Erl\u00e4uterung.<\/p>\n<p>Martin Kutschas Monographie erschien Ende der 1970er Jahre, das hei\u00dft insbesondere bereits nach der grundlegenden Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts von 1975 (BVerfGE 39, 334) mit dem ber\u00fcchtigten Berichterstatter Willi Geiger (Kramer 1994). Der Beschluss dr\u00e4ngte zwar auf Einzelfallpr\u00fcfungen, erkl\u00e4rte aber die Berufsverbotspraxis im Wesentlichen f\u00fcr verfassungsgem\u00e4\u00df. In der heutigen Verfassungsrechtswissenschaft attestieren viele Karlsruhe eine autorit\u00e4re \u201e\u00dcbertreibung der Treuepflicht\u201c (Kaiser 2020: 293ff.)<a href=\"#_edn3\" name=\"_ednref3\"><strong>[3]<\/strong><\/a> und kritisieren, die \u201eFeinderkl\u00e4rung von Gegner*innen der Demokratie, wie wir sie kennen, bleibt ihrerseits undemokratisch\u201c (Wihl 2020). In den Worten von Sarah Schulz\u2018 politikwissenschaftlicher Dissertation zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung herrschte im \u00dcbrigen nach der Karlsruher Entscheidung \u201ev\u00f6llige Rechtsunsicherheit und der Spielraum der Exekutive wurde ausgedehnt\u201c (Schulz 2019: 328).<\/p>\n<p>Diese Kritikpunkte, im Detail kann ich darauf hier nicht eingehen, finden sich alle auch schon in Verfassung und \u201astreitbare Demokratie\u2018, das erneut oder erstmals zu lesen sich auch heute noch lohnt. Das Werk enth\u00e4lt eine pr\u00e4gnante Auseinandersetzung mit der damaligen Rechtsprechung zu den beamtenrechtlichen Vorgaben aus Artikel 33 Grundgesetz (GG) und mit der verfassungsrechtlichen Kernfrage, inwiefern die Mitgliedschaft in einer nach Artikel 21 GG vom Bundesverfassungsgericht nicht verbotenen Partei ein Indiz sein kann f\u00fcr \u201emangelnde Verfassungstreue\u201c.<\/p>\n<p>Martin Kutscha bringt im rechtsdogmatischen Abschnitt der Arbeit es auf den Punkt, dass nach dem Grundgesetz die Demokratie \u201estreitbar\u201c oder \u201ewehrhaft\u201c nur ist in den konkreten Verfassungsschutztatbest\u00e4nden, insbesondere dem Parteienverbot des Artikel 21, dem Vereinsverbot des Artikel 9 und der Grundrechtsverwirkung des Artikel 18 GG. Diese Instrumente haben jeweils bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen, deren Vorliegen allein die tiefen Eingriffe in Grundrechte rechtfertigen kann. Jenseits davon existiert keine allgemeine Grundentscheidung des Grundgesetzes zur Streitbarkeit im Sinne einer Generalerm\u00e4chtigung der Exekutive, politische Fundamentalopposition mit autoritativen Mitteln zu bek\u00e4mpfen. Gerade auf die Schutzfunktion von Rechtsnormen gegen\u00fcber der Staatsgewalt kommt es im Rechtsstaat an.<\/p>\n<p>Bis heute instruktiv ist auch der rechtshistorische Abschnitt des Buches, in dem Martin Kutscha (1979: 55-68) insbesondere die Debatten des Parlamentarischen Rats auswertet und den dortigen Bezugnahmen auf die Weimarer Republik nachgeht. Zu den hartn\u00e4ckigsten Weimar-Mythen geh\u00f6rt ja bis heute nicht nur die These, wegen der vermeintlichen damaligen \u201eParteienzersplitterung\u201c br\u00e4uchte die Bundesrepublik ein Wahlrecht mit einer F\u00fcnf-Prozent-Sperrklausel, sondern eben auch die hier relevante Erz\u00e4hlung von der \u201eWehrlosigkeit\u201c der Weimarer Republik und ihrer vermeintlich rechtspositivistischen Richterschaft gegen\u00fcber der angeblich legalen Macht\u00fcbernahme der Nationalsozialisten 1933. N\u00e4her nachlesen kann man dazu etwa bei Christoph Gusy (2018), aber auch Martin Kutscha stellt klar, dass das Republikschutzrecht nach 1922 in Wahrheit v\u00f6llig ausreichend war \u2013 oder gewesen w\u00e4re, wenn es nicht eine antidemokratische Justiz einseitig gegen links, insbesondere gegen die KPD angewendet h\u00e4tte. Dass die richterliche Gewalt in Weimar zur \u201eUnterh\u00f6hlung des demokratischen Staates\u201c beigetragen hatte und die Justiz in den Westzonen einen hohen Anteil ehemaliger Nazis aufwies, war explizit Thema bei den Beratungen des Parlamentarischen Rats, wie Martin Kutscha (1979: 63) festh\u00e4lt. Nicht zuletzt f\u00fcr das Berufsverst\u00e4ndnis heutiger Richter*innen ist wichtig: In der fr\u00fchen Bundesrepublik haben interessierte Erz\u00e4hler \u2013 wie der BGH-Pr\u00e4sident Hermann Weinkauff \u2013 das Rechtspositivismus-M\u00e4rchen verbreitet; es ist aber inzwischen seit Jahrzehnten wissenschaftlich widerlegt. Auch die Legalit\u00e4tslegende sollten wir nicht weiterspinnen, denn die Macht\u00fcbernahme der NSDAP war nicht am 30. Januar 1933 abgeschlossen und verlief alles andere als gewaltfrei oder rechtm\u00e4\u00dfig (Deiseroth 2008: 91-102).<\/p>\n<p>Zur\u00fcck zu Verfassung und \u201astreitbare Demokratie\u2018. Das Buch endet mit dem k\u00fcrzesten und am deutlichsten marxistischen Abschnitt zum \u201eWandel im b\u00fcrgerlichen Verfassungsdenken: Von der Freiheit zur Streitbarkeit\u201c. Am Ende betont Martin Kutscha (1979: 317-322) mit Wolfgang Abendroth, dass die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung um \u201egrundrechtliche Positionen\u201c und die \u201eEinhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit\u201c zu k\u00e4mpfen habe. Eine \u201eemanzipatorische Rechtswissenschaft\u201c m\u00fcsse den \u201eobjektiven Inhalt der Verfassungsnormen\u201c, die \u201eProdukte von Klassenkompromissen\u201c seien, verteidigen gegen die \u201eAufl\u00f6sung der Verfassungsnormativit\u00e4t\u201c und die \u201eEntliberalisierung\u201c des Grundgesetzes.<\/p>\n<p>Die Frage danach, wie das Sozio-\u00d6konomische und das Rechtliche zusammenh\u00e4ngen, hat der Autor des Buchs auch \u00fcber die folgenden Jahrzehnte gestellt. Insbesondere f\u00fcr die Verbindung zwischen einem neoliberalen Umbau des Wohlfahrtsstaats und dem autorit\u00e4ren Ausbau der sogenannten \u201eInneren Sicherheit\u201c ist er sensibel geblieben.<\/p>\n<p>Martin Kutscha geh\u00f6rte, das w\u00fcrde ich gerne noch einmal festhalten, nicht zu den Linken, die sich blo\u00df aus taktischen Gr\u00fcnden auf bestimmte Verfassungspositionen bezogen, sondern er geh\u00f6rte zu den demokratischen Sozialist*innen, die B\u00fcrgerrechte und liberale Demokratie gerade auch gegen \u201eb\u00fcrgerliche\u201c Politik verteidigen, wenn sie sich von ihrer autorit\u00e4ren Seite zeigt.<\/p>\n<p>In der erw\u00e4hnten Festschrift von 2013 hat Wolf-Dieter Narr (2013) \u201eMartin Kutschas Gesamtwerkgeb\u00e4ude\u201c zu Recht in die Tradition von Wolfgang Abendroth und J\u00fcrgen Seifert eingeordnet. In Anlehnung an Seiferts Buch von 1974 spricht Narr (2013: 305) von einem \u201ein eigenst\u00e4ndiger Kutscha-Pr\u00e4gung gef\u00fchrte[n] \u201aKampf um Verfassungspositionen\u2018\u201c. Diese Pr\u00e4gung zeichnet sich f\u00fcr meine Begriffe durch gro\u00dfe Klarheit in Analyse, Haltung und Stil aus.<\/p>\n<p>Nicht nur in dieser Hinsicht kann Martin Kutscha ein Vorbild sein, sondern auch was die Courage angeht: Wie er zum Thema Berufsverbote publizierte, war f\u00fcr eine Karriere in der bundesdeutschen Staatsrechtslehre ja nicht gerade f\u00f6rderlich, sondern muss einen gewissen Mut erfordert haben.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"dritter-teil-umwege\">Dritter Teil: Umwege<\/span><\/h3>\n<p>Nun sollten wir heute die Positionen von Martin Kutscha zum Thema der Berufsverbote, die er wie gesagt im Laufe der Jahre in vielen kleineren Publikationen weiter ausgef\u00fchrt und konkretisiert hat, (Kutscha 2022) nicht ungepr\u00fcft und gewisserma\u00dfen als b\u00fcrgerrechtliches Brauchtum fortf\u00fchren. Eine unkritische Traditionspflege w\u00e4re sicherlich nicht in seinem Sinne. Mich \u00fcberzeugt auch nicht das defensiv-taktische Argument, dass illiberale Instrumente \u201egegen Rechts\u201c deswegen problematisch seien, weil sie auch oder erfahrungsgem\u00e4\u00df sogar vorwiegend \u201egegen Links\u201c genutzt werden w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Um stattdessen fragend voranzuschreiten, gehe ich zun\u00e4chst historisch noch einmal einen Schritt zur\u00fcck.<\/p>\n<p>\u201eBeamte, die nach ihrer bisherigen politischen Bet\u00e4tigung nicht die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bieten, da\u00df sie jederzeit r\u00fcckhaltlos f\u00fcr den nationalen Staat eintreten, k\u00f6nnen aus dem Dienst entlassen werden.\u201c<\/p>\n<p>Vor 90 Jahren trat das zynischerweise sogenannte \u201eGesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums\u201c in Kraft, auf dessen Grundlage vor allem kommunistische, sozialdemokratische und j\u00fcdische Beamt*innen aus dem Staatsdienst entfernt wurden. Bei der erw\u00e4hnten Veranstaltung zu diesem Anlass im Bundesjustizministerium am 2. Mai 2023 erinnerte der Historiker und Rechtswissenschaftler Dieter Gosewinkel daran, dass sich in den bundesdeutschen Beamtengesetzen diese Gew\u00e4hrbiete-Formel des \u00a7 4 Berufsbeamtengesetz ganz \u00e4hnlich wiederfand \u2013 ich habe das oben bereits zitiert. Nicht dem Inhalt nach selbstverst\u00e4ndlich, denn an die Stelle des \u201enationalen Staates\u201c ist die \u201efreiheitliche demokratische Grundordnung\u201c getreten, die man redlicherweise nicht als blo\u00df liberaleren Namen f\u00fcr den Staat im etatistischen Sinne verstehen kann. Aber der Struktur nach: Der*die Beamt*in muss \u201eGew\u00e4hr daf\u00fcr bieten\u201c, dass er*sie \u201ejederzeit\u201c und \u201er\u00fcckhaltlos\u201c f\u00fcr das politische Gemeinwesen \u201eeintritt\u201c. Es geht also nicht darum, Verhaltensweisen in der Vergangenheit zu ermitteln und zu bewerten, sondern darum, eine Prognose \u00fcber die politische Bet\u00e4tigung in der Zukunft anzustellen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Gosewinkel war diese deutsche beamtenrechtliche Kontinuit\u00e4t Grund genug zur liberal-demokratischen Skepsis. Skepsis gegen\u00fcber dem Ansinnen, das Personal des \u00f6ffentlichen Dienstes in einem demokratischen Verfassungsstaat nicht nur bez\u00fcglich der Legalit\u00e4t seines Verhaltens, insbesondere der Einhaltung der Strafgesetze, sondern auch hinsichtlich der Legitimit\u00e4t seiner Gesinnung zu kontrollieren.<\/p>\n<p>Dieser Standpunkt war zur Zeit der Berufsverbote in der bundesdeutschen Wissenschaft vom \u00d6ffentlichen Recht minorit\u00e4r. Liberale wie Erhard Denninger vertraten ihn, auch der oft zu pauschal als Etatist etikettierte Ernst-Wolfgang B\u00f6ckenf\u00f6rde. Aber f\u00fcr die Mehrheit, das wurde beispielsweise 1978 bei der j\u00e4hrlichen Aussprache der Vereinigung der Staatsrechtslehre deutlich, war insbesondere nach dem \u201eroten Jahrzehnt\u201c seit 1967 die Sorge um einen erfolgreichen linken \u201eMarsch durch die Institutionen\u201c, um eine Unterwanderung \u201edes Staates\u201c ausschlaggebend (Thurn 2013: 279f.\/290f.).<\/p>\n<p>Es brauchte auch deswegen die Internationale Arbeitsorganisation 1987 und vor allem den Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) 1995 (Az. 17851\/91), um der Bundesrepublik eine Verletzung von Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu attestieren. Die nieders\u00e4chsische Lehrerin Dorothea Vogt, die wegen au\u00dferdienstlicher Aktivit\u00e4ten f\u00fcr die DKP entlassen worden war, erhielt schlie\u00dflich auch eine Entsch\u00e4digung von \u00fcber 200.000 DM.<\/p>\n<p>Nur schleppend ist seitdem aber die Aufarbeitung und Rehabilitierung oder Entsch\u00e4digung der \u00fcbrigen Betroffenen der Berufsverbote vorangegangen (zu empfehlen ist insoweit die Webseite www.berufsverbote.de). Als erstes veranlasste 2016 das Land Niedersachsen eine Aufarbeitung. Jaegers Studie als erste geschichtswissenschaftliche Arbeit, die quellengest\u00fctzt die Berufsverbotspraxis eines Bundeslandes analysierte, habe ich schon erw\u00e4hnt. Zum \u201eRadikalenerlass in West-Berlin: Entstehung \u2013 Wirkung \u2013 Folgen\u201c ist 2021\/22 ein weiteres Forschungsprojekt angeschoben worden<a href=\"#_edn4\" name=\"_ednref4\"><strong>[4]<\/strong><\/a>. Letztes Jahr ist das Heidelberger Forschungsprojekt \u00fcber die Praxis in Baden-W\u00fcrttemberg abgeschlossen worden. (Wolfrum 2022) Zu einer Bitte um Entschuldigung war Ministerpr\u00e4sident Winfried Kretschmann (Gr\u00fcne) danach nicht bereit, obwohl oder auch weil er selbst wegen der Aktivit\u00e4t in einer K-Gruppe betroffen war.<\/p>\n<p>Auch die \u00fcbrigen Bundesl\u00e4nder t\u00e4ten meiner Meinung nach gut daran, ihre Berufsverbotspraxis aufzuarbeiten. Ein Kapitel dabei m\u00fcsste auch die Rolle der Justiz, insbesondere der Verwaltungsgerichtsbarkeit sein.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"vierter-und-letzter-teil-die-verfassung-schuetzen\">Vierter und letzter Teil: Die Verfassung sch&uuml;tzen<\/span><\/h3>\n<p>Wenn Berufsverbote heute vor allem autorit\u00e4re Nationalist*innen oder \u201eReichsb\u00fcrger*innen\u201c betreffen sollen, sind sie nicht deswegen verfassungskonform oder politisch zu begr\u00fc\u00dfen. Entlassungen oder Ablehnungen wegen einer Parteimitgliedschaft bleiben Mittel eines \u201evorverlagerten Staatsschutzes\u201c, die nicht zu einer liberalen Demokratie passen.<\/p>\n<p>Die B\u00fcrgerrechtsbewegung, in der sich Martin Kutscha \u2013 wie viele hier im Saal \u2013 engagiert hat, sollte demokratische und freiheitsrechtliche Standards hochhalten. Was bedeutet es konkret hier, um den Titel der heutigen Veranstaltung aufzugreifen, \u201eDemokratie und Rechtsstaat zu verteidigen\u201c?<\/p>\n<p>In institutioneller Hinsicht ist die Antwort meines Erachtens eindeutig: Die Verfassung muss nicht zuletzt vor dem \u201eVerfassungsschutz\u201c gesch\u00fctzt werden, sprich vor den Inlandsgeheimdiensten, die gerichtlich wie parlamentarisch nahezu unkontrollierbar sind (Steinke 2023). Linke und Liberale sollten sich davor h\u00fcten, das Bundesamt und die Landes\u00e4mter aufzuwerten, indem sie sich auf deren Einsch\u00e4tzungen berufen oder sie gar zur Beobachtung und Einstufung von anderen Organisationen als \u201everfassungsfeindlich\u201c auffordern. Es w\u00e4re b\u00fcrgerrechtlich fatal, durch eine allgemeine Wiedereinf\u00fchrung der Regelanfrage ausgerechnet die Inlandsgeheimdienste noch weiter mit Befugnissen, Personal und Technik auszustatten. Als ein \u201eFr\u00fchwarnsystem\u201c vor politischen Kr\u00e4ften, die Verfassungsstaat und Demokratie abschaffen wollen, taugen viel eher kritische Medien und eine engagierte Zivilgesellschaft.<\/p>\n<p>Was hilft stattdessen? Das l\u00e4sst sich nicht leicht oder gar allgemein sagen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber, welche Aus- und Fortbildung, welche Strukturen und welche Kultur Polizeien br\u00e4uchten, um sich besser gegen rechtsradikale Netzwerke zu wappnen, kann ich hier in der Hochschule f\u00fcr Wirtschaft und Recht und vor diesem Publikum nun wirklich nichts Kompetentes sagen. Ich w\u00e4re umgekehrt interessiert zu h\u00f6ren, was nach den Expert*innen etwa unabh\u00e4ngige Polizeibeauftragte oder Ombudsstellen erreichen k\u00f6nnen, ob \u2013 auch international \u2013 wirksame Instrumente etwa gegen Korpsgeist bekannt sind. Dass eine ausgeweitete Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung viel bringt, w\u00fcrde ich bis zum Beweis des Gegenteils jedenfalls bezweifeln.<\/p>\n<p>Schulen wiederum funktionieren ganz anders als Polizeien oder das Milit\u00e4r. H\u00f6ckes R\u00fcckkehr in den Lehrerberuf mag sich dadurch abwenden lassen, dass seine strafrechtlich relevanten \u00c4u\u00dferungen \u2013 wie das bewusste Verwenden der SA-Losung \u201eAlles f\u00fcr Deutschland\u201c, ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation \u2013 konsequenter verfolgt werden. Wer aber nicht gegen die Strafgesetze verst\u00f6\u00dft und auch nicht Kinder und Jugendliche im Unterricht indoktriniert, sollte keinem beh\u00f6rdlichen Vorwurf \u201everfassungsfeindlicher\u201c Gesinnung ausgesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>In besonderen F\u00e4llen darf das legale \u00f6ffentliche Engagement f\u00fcr die der Menschenw\u00fcrde widersprechenden Ziele von AfD und Co. aber nachteilige Folgen haben. F\u00fcr rechtm\u00e4\u00dfig erkl\u00e4rt hat dies etwa das Bundesverwaltungsgericht 2012 (Az. 8 C 28.11) unter Beteiligung von Deiseroth im Fall eines mit Hoheitsbefugnissen beliehenen Bezirksschornsteinfegermeisters, der als aktives NPD-Mitglied unter anderem an antisemitischen NS-\u201eTotenehrungen\u201c teilgenommen hatte. Was das Disziplinarrecht angeht, spricht meiner Meinung nach die Geschichte der Berufsverbotspraxis nicht dagegen, auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gegen konkrete \u00c4u\u00dferungen vorzugehen, die sich gegen \u201edas Menschenrecht auf gleiche Freiheit\u201c (Wihl 2019) richtet.<\/p>\n<p>In der Breite des \u00d6ffentlichen Dienstes viel wichtiger d\u00fcrften aber proaktive Ma\u00dfnahmen f\u00fcr ein Klima des Hinschauens, der Courage und der Streitaustragung sein, damit etwa rassistische, antisemitische oder sexistische Verhaltensweisen nicht unwidersprochen bleiben.<\/p>\n<p>Speziell zum Umgang mit \u201erechten Richtern\u201c (Wagner 2022) erscheinen einige \u00dcberlegungen von mir in der \u201eKritischen Justiz\u201c (Thurn 2023). Zusammengefasst hilft gerade der Justiz kein \u201eh\u00f6h\u2019res Wesen\u201c aus der Exekutive. Sich in Einstellungsverfahren auf die \u201eErkenntnisse\u201c der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden zu verlassen, kann ohnehin nicht garantieren, dass die Haltung von Richter*innen \u00fcber die Dauer ihres Berufslebens hinweg demokratisch bleibt.<\/p>\n<p>Soweit doch einmal das Schutzgut der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ma\u00dfgeblich wird, etwa auch bei einer Richteranklage nach Artikel 98 Grundgesetz, scheint mir das Bundesverfassungsgericht im zweiten NPD-Verbotsurteil von 2017 (BVerfGE 144, 20) die verfassungsrechtlichen Karten neu und besser gemischt zu haben. Denn danach stehen st\u00e4rker als zuvor die Menschenw\u00fcrde und die demokratische Gleichheit im Fokus \u2013 und weniger die politischen Institutionen.<\/p>\n<p>\u00dcber eine derartige menschenrechtliche Interpretation der Verfassungsschutzbestimmungen, auch \u00fcber die Bedeutung der \u00c4nderung von Artikel 21 GG bez\u00fcglich der Parteienfinanzierung, w\u00fcrde ich gerne weiter nachdenken.<\/p>\n<p>Nicht zuletzt im Austausch mit Martin Kutscha: Interessanterweise hat er sich in seiner Schrift von 1979 daf\u00fcr ausgesprochen, dass die \u201eKernprinzipien der Verfassung\u201c, wie sie von Artikel 79 Absatz 3 GG erfasst werden, nur diese \u201eKonstitutionsprinzipien\u201c also die freiheitliche demokratische Grundordnung ausmachen (Kutscha 1979: 106\/138)<\/p>\n<p>Um also zu schlie\u00dfen mit einer Art Lehre aus Martin Kutschas Werk: Die verfassungsrechtliche und rechtspolitische Debatte um die Verteidigung, vielleicht sogar um die Ausweitung von Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie muss gesellschaftliche Ungleichheit und \u00f6konomische Macht in den Blick nehmen. Ich hoffe, wir bleiben dar\u00fcber im Gespr\u00e4ch!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Dr. John Philipp Thurn ist Mitglied des Vorstands der Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte (GFF) und Richter am Sozialgericht Berlin. Er hat Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und in Salamanca studiert. Nach einer Promotion zur Sozialstaatsdebatte der bundesdeutschen \u201eStaatsrechtslehre\u201c hat er das Rechtsreferendariat in Berlin absolviert, inklusive einer Station beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Redakteur des Grundrechte-Report. Er engagiert sich au\u00dferdem im Forum Justizgeschichte.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h3>\n<p><em>Auer, Frank von<\/em> (Hrsg.) 1974: Der Fall Offergeld: Dokumentation des Konflikts zwischen Bayerns Kultusminister und einem gewerkschaftlich engagierten Lehrer, Frankfurt a. M.<\/p>\n<p><em>Bieback, Karl-J\u00fcrgen\/Kutscha, Martin<\/em> 1984: Politische Rechte der Beamten. Ein Handbuch f\u00fcr Lehrer, Richter, Soldaten, Verwaltungs- und Vollzugsbeamte, Frankfurt a. M.<\/p>\n<p><em>Deiseroth, Dieter<\/em> 2008: Die Legalit\u00e4ts-Legende. Vom Reichstagsbrand zum NS-Regime, in: <em>Bl\u00e4tter f\u00fcr deutsche und internationale Politik<\/em>, Jg. 53, H. 2, S. 91\u2013102.<\/p>\n<p><em>Gusy, Christoph<\/em> 2018: 100 Jahre Weimarer Verfassung. Eine gute Verfassung in schlechter Zeit, T\u00fcbingen.<\/p>\n<p><em>Jaeger, Alexandra<\/em> 2019: Auf der Suche nach \u201eVerfassungsfeinden\u201c. Der Radikalenbeschluss in Hamburg 1971-1987, G\u00f6ttingen.<\/p>\n<p><em>Kaiser, Anna-Bettina<\/em> 2020: Ausnahmeverfassungsrecht, T\u00fcbingen.<\/p>\n<p><em>Kramer, Helmut<\/em> 1994: Ein vielseitiger Jurist &#8211; Willi Geiger (1909-1994), in: <em>Kritische Justiz,<\/em> Jg. 27, H. 2, S. 232-237.<\/p>\n<p><em>Kutscha, Martin<\/em> 1979: Verfassung und \u201estreitbare Demokratie\u201c. Historische und rechtliche Aspekte der Berufsverbote im \u00f6ffentlichen Dienst, K\u00f6ln.<\/p>\n<p><em>Kutscha, Martin<\/em> 2022: Berufsverbote \u2013 eine unendliche Geschichte?, in: <em>vorg\u00e4nge. Zeitschrift f\u00fcr B\u00fcrgerrechte und Gesellschaftspolitik<\/em>, Heft 237\/238 = Jg. 61, H. 1-2, S. 133-140.<\/p>\n<p><em>Narr, Wolf-Dieter<\/em> 2013: Der Katastrophen heckende Mangel politisch institutioneller \u201eInnovationen\u201c, in: Roggan, Fredrik\/Busch, D\u00f6rte (Hrsg.): <em>Das Recht in guter Verfassung? Festschrift f\u00fcr Martin Kutscha<\/em>, Baden-Baden, S. 305-312.<\/p>\n<p><em>Roggan, Fredrik\/Busch, D\u00f6rte<\/em> (Hrsg.) 2013: Das Recht in guter Verfassung? Festschrift f\u00fcr Martin Kutscha, Baden-Baden.<\/p>\n<p><em>Schulz, Schulz<\/em> 2019: Die freiheitliche demokratische Grundordnung. Ergebnis und Folgen eines historisch-politischen Prozesses, Baden-Baden.<\/p>\n<p><em>Sehl, Markus<\/em> 2021: \u00dcberpr\u00fcfung von Richtern und Staatsanw\u00e4lten: Wie die Justiz gegen Verfassungsfeinde aufr\u00fcstet,\u00a0 in: <em>Legal Tribune Online<\/em> v. 17.05.2021, abrufbar unter: <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/44981\/\">https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/44981\/<\/a>.<\/p>\n<p><em>Steinke, Ronen<\/em> 2023: Verfassungsschutz. Wie der Geheimdienst Politik macht, M\u00fcnchen\/Z\u00fcrich.<\/p>\n<p><em>Thurn, John Philipp<\/em> 2013: Welcher Sozialstaat? Ideologie und Wissenschaftsverst\u00e4ndnis in den Debatten der bundesdeutschen Staatsrechtslehre 1949-1990, T\u00fcbingen.<\/p>\n<p><em>Thurn, John Philipp<\/em> 2023: \u00dcber \u201eRechte Richter\u201c, Regelanfragen und verfassungs-staatlichen \u201eRepublikschutz\u201c, in: <em>Kritische Justiz<\/em>, Jg. 56, H. 2, S. 213-220.<\/p>\n<p><em>Wagner, Joachim<\/em> 2022: Rechte Richter und Staatsanw\u00e4lte. Eine Gefahr f\u00fcr den Rechtsstaat? Bonn.<\/p>\n<p><em>Wihl, Tim<\/em> 2019: Staatsschutz 3.0? Der Verfassungsschutz vor der Tendenzwende, in: <em>Verfassungsblog<\/em> v. 18.01.2018, abrufbar unter: <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/staatsschutz-3-0-der-verfassungsschutz-vor-der-tendenzwende\/\">https:\/\/verfassungsblog.de\/staatsschutz-3-0-der-verfassungsschutz-vor-der-tendenzwende\/<\/a>.<\/p>\n<p><em>Wihl, Tim<\/em> 2020: Mit Ridder gegen Ridder denken: Eine Neufassung der \u201estreitbaren Demokratie\u201c, in: Kritische Justiz, Jg. 53, H. 2, S. 216-224.<\/p>\n<p><em>Wolfrum, Edgar<\/em> (Hrsg.) 2022: Verfassungsfeinde im Land? Der \u201eRadikalenerlass\u201c von 1972 in der Geschichte Baden-W\u00fcrttembergs und der Bundesrepublik, G\u00f6ttingen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h3>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\">[1]<\/a>Der Text entspricht im Wesentlichen dem am 12. Mai 2023 gehaltenen Vortrag auf dem Symposium \u201eDemokratie und Rechtsstaat verteidigen\u201c an der Hochschule f\u00fcr Wirtschaft und Recht in Berlin (HWR).<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref2\" name=\"_edn2\">[2]<\/a>BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Januar 2020, 2 BvR 2055\/16.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref3\" name=\"_edn3\">[3]<\/a>F\u00fcr Kaiser geh\u00f6rt der Beschluss \u201ezu den wenigen Entscheidungen des Gerichts, in denen es sich vom Zeitgeist (Studentenrevolte, RAF) hat affizieren lassen\u201c (Kaiser 2020: 295).<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref4\" name=\"_edn4\">[4]<\/a>Die Projektskizze von Gabriele Metzler, Paul Nolte und Martin Sabrow ist online abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.parlament-berlin.de\/adosservice\/19\/Haupt\/vorgang\/h19-0224-v.pdf\">https:\/\/www.parlament-berlin.de\/adosservice\/19\/Haupt\/vorgang\/h19-0224-v.pdf<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[16],"tags":[3025,671,3028,710,681,667],"autoren":[479],"publikationen":[3269],"class_list":["post-18898","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-rechtspolitik","tag-berufsverbote","tag-innere-sicherheit","tag-martin-kutscha","tag-rechtsextremismus","tag-rechtspolitik","tag-vorgaenge-artikel","autoren-john-philipp-thurn","publikationen-vorg-241"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Berufsverbote - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/berufsverbote\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Berufsverbote - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ausgehend von der Frage, ob Personen mit rechter oder nationalistischer Gesinnung noch Positionen im \u00d6ffentlichen Dienst einnehmen sollten, besch\u00e4ftigt sich John Philipp Thurn in seinem Vortrag und dem vorliegenden Artikel mit der historischen Aufarbeitung von Berufsverboten, einem der Kernthemen Martin Kutschas. Thurn zeichnet die Geschichte der Berufsverbote in der Bundesrepublik seit dem Radikalenerlass nach. Dabei [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/berufsverbote\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2025-09-10T10:38:41+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"20\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-241\\\/publikation\\\/berufsverbote\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-241\\\/publikation\\\/berufsverbote\\\/\",\"name\":\"Berufsverbote - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2023-09-07T07:07:36+00:00\",\"dateModified\":\"2025-09-10T10:38:41+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-241\\\/publikation\\\/berufsverbote\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-241\\\/publikation\\\/berufsverbote\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-241\\\/publikation\\\/berufsverbote\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge Nr. 241: Demokratie und Rechtsstaat verteidigen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-241\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Berufsverbote\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Berufsverbote - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/berufsverbote\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Berufsverbote - Humanistische Union","og_description":"Ausgehend von der Frage, ob Personen mit rechter oder nationalistischer Gesinnung noch Positionen im \u00d6ffentlichen Dienst einnehmen sollten, besch\u00e4ftigt sich John Philipp Thurn in seinem Vortrag und dem vorliegenden Artikel mit der historischen Aufarbeitung von Berufsverboten, einem der Kernthemen Martin Kutschas. Thurn zeichnet die Geschichte der Berufsverbote in der Bundesrepublik seit dem Radikalenerlass nach. Dabei [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/berufsverbote\/","og_site_name":"Humanistische Union","article_modified_time":"2025-09-10T10:38:41+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"20\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/berufsverbote\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/berufsverbote\/","name":"Berufsverbote - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"2023-09-07T07:07:36+00:00","dateModified":"2025-09-10T10:38:41+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/berufsverbote\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/berufsverbote\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/berufsverbote\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge Nr. 241: Demokratie und Rechtsstaat verteidigen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Berufsverbote"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/18898","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=18898"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=18898"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=18898"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=18898"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=18898"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}