{"id":18902,"date":"2023-09-07T10:27:20","date_gmt":"2023-09-07T08:27:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=18902"},"modified":"2025-09-10T12:42:33","modified_gmt":"2025-09-10T10:42:33","slug":"ausweitung-polizeilicher-befugnisse-und-polizeilicher-bedeutungszuwachs-als-anzeichen-einer-verselbstaendigung-der-polizei","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/ausweitung-polizeilicher-befugnisse-und-polizeilicher-bedeutungszuwachs-als-anzeichen-einer-verselbstaendigung-der-polizei\/","title":{"rendered":"Ausweitung polizeilicher Befugnisse und polizeilicher Bedeutungszuwachs als Anzeichen einer Verselbst\u00e4ndigung der Polizei"},"content":{"rendered":"<p><em>Martin Kutscha war auch ein Kritiker polizeilicher Befugnisse \u2013 insbesondere gegen\u00fcber politischen Versammlungen. Diese Kritik teilt er mit Benjamin Derin, der in seinem Beitrag die Ausweitung polizeilicher Befugnisse kritisiert. Im vorliegenden Artikel bemerkt Derin, dass die Polizei im \u00f6ffentlichen Diskurs widerspr\u00fcchlicher Weise als in Sicherheitsfragen involvierte Partei als Expertin (ohne Eigeninteresse) verstanden wird. Dies sei falsch und f\u00fchre letztendlich zu einer Verschiebung der Gewaltenteilung und zur Ausweitung polizeilicher Befugnisse.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Darum, wie mit den Protesten der \u201eLetzten Generation\u201c umzugehen ist, dreht sich bekanntlich seit L\u00e4ngerem eine intensive \u00f6ffentliche Debatte. Das ist verst\u00e4ndlich, schlie\u00dflich stehen dahinter grundlegende gesellschaftliche Fragen: Es geht unter anderem um die m\u00f6glicherweise existenzielle Problematik des Klimawandels und darum, wann und in welchen Formen Protest legitim ist. Von den Einen wird gefordert, mehr f\u00fcr den Klimaschutz zu tun, von den Anderen, die Aktivist*innen mittels staatlicher Repression und Pr\u00e4ventivma\u00dfnahmen zu bek\u00e4mpfen.<\/p>\n<p>Wie so oft waren in der medialen Rezeption die polizeilichen Einsch\u00e4tzungen hierzu besonders pr\u00e4sent. So war etwa vielfach zu lesen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) halte Allgemeinverf\u00fcgungen zum Verbot von Stra\u00dfenblockaden \u201ef\u00fcr richtig, aber nicht ausreichend\u201c. Die \u201ehohen Bu\u00dfgelder und m\u00f6glichen Haftstrafen k\u00f6nnten eine wirksame Reaktion sein\u201c, ein \u201esp\u00fcrbares Zeichen des Rechtsstaates\u201c seien sie allemal<a href=\"#_edn1\" name=\"_ednref1\"><strong>[1]<\/strong><\/a>. Und w\u00e4hrend beispielsweise die Berliner Justizsenatorin pr\u00fcfen lie\u00df, ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handele, begr\u00fc\u00dfte dies die GdP und lie\u00df in der Presse zudem bereits verlautbaren: \u201eWir haben es nach unseren Kenntnissen mit einer hierarchisch organisierten kriminellen Vereinigung zu tun\u201c<a href=\"#_edn2\" name=\"_ednref2\"><strong>[2]<\/strong><\/a>. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) verlangte vom Berliner Senat wiederum medienwirksam, einen \u201eUnterbindungsgewahrsam nach bayerischem Vorbild\u201c einzuf\u00fchren, wo \u201eKlimachaoten\u201c pr\u00e4ventiv \u201ebis zu 30 Tage in Haft gehen\u201c k\u00f6nnten<a href=\"#_edn3\" name=\"_ednref3\"><strong>[3]<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>Forderungen von Polizeigewerkschaften nach h\u00e4rteren Strafen, repressiverem Vorgehen oder Gesetzesreformen sind nichts Neues. Der Wunsch nach einem l\u00e4ngeren Pr\u00e4ventivgewahrsam etwa reiht sich ein in das Ringen um die von Martin Kutscha (2019: 163) treffend als \u201enormative Aufr\u00fcstung\u201c bezeichnete fortw\u00e4hrende Versch\u00e4rfung der Polizeigesetze, die nicht zuletzt von den polizeilichen Interessenvertretungen gefordert oder bef\u00fcrwortet wurden und werden. Gefahrenabwehrrechtlich brachte dies in den vergangenen Jahren insbesondere die Vorverlagerung von Eingriffsschwellen (etwa durch Konzepte wie die \u201edrohende Gefahr\u201c), die Etablierung neuer und Intensivierung bestehender \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen (von klassischen Verdeckten Ermittler*innen \u00fcber intelligente Kamerasysteme bis zu Online-Durchsuchung, Quellen-Telekommunikations\u00fcberwachung und algorithmenbasierter Datenauswertung) sowie die Ausdehnung physischer Kontrollzugriffe (etwa durch die zeitliche und tatbestandliche Ausweitung von Pr\u00e4ventivgewahrsam, Aufenthalts- und Kontaktverbote oder elektronische Fu\u00dffesseln). Im strafrechtlichen Bereich trat neben die Einf\u00fchrung neuer oder Erweiterung bestehender Tatbest\u00e4nde der Ausbau vor allem digitaler Ermittlungseingriffe, sodass das rechtliche und praktische Zugriffsfeld der Polizei hier insgesamt ebenfalls expandiert.<\/p>\n<p>Die Ausweitung polizeilicher Befugnisse und die stetigen Forderungen polizeilicher Interessenvertretungen nach weitreichenderen Polizeigesetzen, h\u00e4rteren Strafgesetzen und einer insgesamt verdichteten Sicherheitsarchitektur sind jedoch nicht nur problematisch mit Blick auf das, was sie dort unmittelbar bewirken (sollen), sondern auch hinsichtlich dessen, was sie symptomatisch offenbaren: den potenziell diskursverschiebenden Einfluss, den die Polizei als zunehmend aktive Akteurin im \u00f6ffentlichen und politischen Raum mittlerweile aus\u00fcbt, und die gegenw\u00e4rtigen Tendenzen polizeilicher Verselbst\u00e4ndigung.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"who-you-gonna-call\">Who You Gonna Call?<\/span><\/h3>\n<p>Wenn polizeiliche Interessenvertretungen von Politik und Medien nach ihrer Position zum Umgang mit Gewalt in Freib\u00e4dern, vermeintlichen \u201ekriminellen Clans\u201c oder eben Klimaprotesten und dem diesbez\u00fcglichen Reformbedarf in Straf- und Polizeirecht gefragt werden, scheint dies zun\u00e4chst naheliegend: Schlie\u00dflich ist es die Polizei, die mit diesen Konflikten \u201eauf der Stra\u00dfe\u201c konfrontiert ist und die Gesetze dort anwenden soll. Gleichwohl werden in einer Debatte \u00fcber die Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen beispielsweise nicht zuerst die Mitarbeiter*innen der Ordnungs\u00e4mter danach gefragt, welche Parkzonen und Preise sie angemessen f\u00e4nden; in der Diskussion \u00fcber die Ausgestaltung des Staatsangeh\u00f6rigkeitsrechts zitierten die Meldungen nicht die Mitarbeiter*innen der Einwanderungs\u00e4mter dazu, ob sie die doppelte Staatsb\u00fcrgerschaft guthei\u00dfen; und im Streit um die gleichgeschlechtliche Ehe waren es nicht die Positionen der Standesbeamt*innen, die den Diskurs beherrschten. Bemerkenswert ist insofern nicht so sehr, was die gefragten Interessenverb\u00e4nde der Polizei fordern, sondern, dass sie auf diese Weise gefragt werden. Und sie werden nicht nur nach einer Einsch\u00e4tzung gefragt, ihnen kommt sogar eine zentrale Rolle in der \u00f6ffentlichen und politischen Wahrnehmung zu. Medienberichte \u00fcber einschl\u00e4gige Themen enthalten regelm\u00e4\u00dfig Stellungnahmen von Polizei und Polizeigewerkschaften, ihre Vertreter*innen werden zu Debatten, Interviews und parlamentarischen Sachverst\u00e4ndigenanh\u00f6rungen geladen, ihre \u00c4u\u00dferungen und Pressemitteilungen werden medial stark rezipiert und h\u00e4ufig unkritisch \u00fcbernommen (Derin\/Singelnstein 2022: 283) und Politiker*innen beziehen sich in ihren Reden, Positionen und Gesetzesentw\u00fcrfen auf sie. Kurzum: Die Polizei ist eine einflussreiche Akteurin auf dem Feld der \u00f6ffentlichen Meinung.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"nicht-neutral-sondern-akteurin-in-eigener-sache\">Nicht neutral, sondern Akteurin in eigener Sache<\/span><\/h3>\n<p>Einer der Gr\u00fcnde<a href=\"#_edn4\" name=\"_ednref4\"><strong>[4]<\/strong><\/a> f\u00fcr diese Stellung d\u00fcrfte darin liegen, dass die Polizei beziehungsweise ihre Interessenvertretungen vielfach als objektive Expert*innen oder eine unparteiische, neutrale Instanz angesehen werden. Das ist aus mehreren Gr\u00fcnden zweifelhaft. Tats\u00e4chlich handelt es sich vielmehr um Akteur*innen in eigener Sache mit eigenen Interessen. Das gilt schon deshalb, weil die Polizei in diesen Auseinandersetzungen \u201eauf der Stra\u00dfe\u201c h\u00e4ufig selbst Konfliktpartei ist. Obwohl es naheliegend scheint, muss dennoch immer wieder darauf hingewiesen werden, dass die Polizei keine neutrale Quelle f\u00fcr Berichte \u00fcber Polizeieins\u00e4tze darstellt, die gar ungepr\u00fcft \u00fcbernommen werden k\u00f6nnte<a href=\"#_edn5\" name=\"_ednref5\"><strong>[5]<\/strong><\/a>. Zudem kann von Angeh\u00f6rigen der Organisation, die Stra\u00dfenblockaden bei Klima-Protesten r\u00e4umt, die f\u00fcr die \u201ePolitik der tausend Nadelstiche\u201c Razzien in Shisha-Bars durchf\u00fchrt, deren Mitarbeiter*innen bei Eins\u00e4tzen Gewalt anwenden sowie erleben und die mit verdachtsunabh\u00e4ngigen Kontrollen in Grenzgebieten betraut ist, keine neutrale Rolle\u00a0 erwartet (oder beansprucht) werden, wo etwa die Legitimit\u00e4t von Stra\u00dfenblockaden, der Umgang mit vermeintlicher \u201eClan-Kriminalit\u00e4t\u201c, Gewalt durch und gegen Polizist*innen oder die Inzidenz von Racial Profiling diskutiert werden.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem hat die Polizei wie jede Organisation organisationseigene Interessen: mehr oder besser ausgebildetes Personal, bessere Besoldung und Arbeitsbedingungen, Befugnisse mit geringeren b\u00fcrokratischen und juristischen H\u00fcrden, eine positive Darstellung der eigenen Organisation, das Vermeiden von als ungerechtfertigt wahrgenommener Kritik an der eigenen Organisation und \u00e4hnliches. Weder ist ihr das f\u00fcr sich genommen zum Vorwurf zu machen, noch bedeutet es, dass die Institution nur ihre eigenen Interessen verfolgte. Es w\u00e4re aber realit\u00e4tsfern, die Polizei als etwas anderes als Akteurin in eigener Sache anzusehen, wenn es um Gesetzesvorhaben oder gesellschaftliche Konflikte geht, die sich auf diese Interessen \u2013 lies: auf die eigene Organisation \u2013 in irgendeiner Art und Weise auswirken. Das gilt unter anderem bei der Ausweitung, Eingrenzung oder praktischen Anwendung von Strafvorschriften und Polizeigesetzen, aber auch bei der Einf\u00fchrung von Body-Cams, Kennzeichnungspflichten und Beschwerdestellen, der Interpretation der j\u00e4hrlichen Kriminalit\u00e4tsstatistiken (die mit registriertem Fallaufkommen und Aufkl\u00e4rungsquote weithin als Personalbedarfsschl\u00fcssel sowie Arbeitszeugnis zugleich verstanden werden) und erst recht bei der Bewertung von konkreten Polizeieins\u00e4tzen. Doch sind es gerade diese Themen, zu denen die Meinung polizeilicher Interessenvertretungen in der Regel besonders gefragt ist \u2013 h\u00e4ufig aber, ohne sie entsprechend einzuordnen.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich gehen mit der Berufserfahrung und dem eigenen Erleben, auf denen die diskursive Autorit\u00e4t der Polizei zu einem gro\u00dfen Teil beruhen d\u00fcrfte, eine sehr spezifische Wahrnehmung und ein bestimmtes Realit\u00e4tsbild einher. Polizist*innen machen andere Erfahrungen und erleben andere Interaktionen, die sich zu einem (oft auch kollektiven) Erfahrungswissen vermengen. Sie nehmen Kritik an polizeilichem Vorgehen, Rufe nach st\u00e4rkerer Kontrolle und Forderungen nach Studien zu Rassismus und rechten Einstellungen innerhalb der Polizei anders wahr. Die Belastungen der polizeilichen Arbeit sind f\u00fcr sie pr\u00e4senter. Diese polizeispezifische Perspektive hat ihre eigene Berechtigung und N\u00fctzlichkeit, ist der suggerierten objektiven, allgemeing\u00fcltigen Betrachtung aber nicht unbedingt zutr\u00e4glich (man m\u00f6ge dar\u00fcber hinaus auch an das pointierte Schlagwort der \u201ed\u00e9formation professionnelle\u201c denken).<\/p>\n<p>Als objektive Expert*innen oder neutrale Instanz kommen die Polizei und ihre Interessenvertretungen folglich kaum in Betracht \u2013 ganz im Gegenteil.<\/p>\n<p>Das gilt insbesondere dann, wenn man sich vergegenw\u00e4rtigt, dass es sich bei den hier wirkm\u00e4chtig Auftretenden in aller Regel um Vertreter*innen der Polizeigewerkschaften handelt. Diese sind keineswegs f\u00fcr die Polizei als Ganzes repr\u00e4sentativ, sondern vertreten einerseits schon nur die Teilstr\u00f6mung der bei ihnen organisierten Polizist*innen und auch innerhalb dieser d\u00fcrfte es nochmals gewisse Differenzierungen geben<a href=\"#_edn6\" name=\"_ednref6\"><strong>[6]<\/strong><\/a>. Andererseits spiegeln diese Positionierungen ein nochmals spezifischeres, gewerkschaftliches Teilinteresse wider, das nicht notwendigerweise mit den Interessen oder Positionen der Gesamtorganisation \u00fcbereinstimmt. Dieses Teilinteresse wiederum kann unter Umst\u00e4nden noch weiter als das Interesse oder die Position \u201eder Polizei\u201c als Institution von den gesamtgesellschaftlichen Auffassungen entfernt sein. Die Intensit\u00e4t, mit der die gro\u00dfen Polizeigewerkschaften in der Vergangenheit etwa die Einf\u00fchrung einer Kennzeichnungspflicht, die Untersuchung von Rassismus innerhalb der Polizei oder das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz \u2013 beziehungsweise die darin vorgesehene M\u00f6glichkeit, auch bei Diskriminierung durch die Polizei auf Schadensersatz- und Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche zu klagen \u2013 bek\u00e4mpft haben (Derin\/Singelnstein 2022: 277ff.), l\u00e4sst sich nur aus einer grunds\u00e4tzlich gewerkschaftlich-interessengeleiteten Perspektive heraus nachvollziehen. Damit ist weder die Funktion, die die Gewerkschaften innerhalb der Organisation f\u00fcr ihre Mitglieder haben, bestritten, noch soll vernachl\u00e4ssigt werden, dass die GdP beispielsweise mit ihrem Unvereinbarkeitsbeschluss gegen\u00fcber der AfD \u00fcberaus wichtige Signale in der diesbez\u00fcglichen polizeiinternen Auseinandersetzung gesetzt hat. Dass gerade den nach ihrem eigenen gewerkschaftlichen Anspruch besonders parteiischen und aktivistischen Interessenverb\u00e4nden der Polizei in der \u00d6ffentlichkeit aber die Rolle als neutrale, besonders zuverl\u00e4ssige Fachstelle f\u00fcr alle sicherheitspolitischen Themen zugedacht wird und dabei meist weder die Stellung der jeweiligen Gewerkschaftsorganisation innerhalb der Polizei noch der Polizei innerhalb der Gesellschaft respektive dem spezifischen Konflikt hinterfragt wird, muss doch verwundern.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"diskursive-schieflage\">Diskursive Schieflage<\/span><\/h3>\n<p>Die hervorgehobene Rolle von Polizei und polizeilichen Interessenvertretungen im \u00f6ffentlichen Diskurs ist somit mit Blick auf die tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde dieser Organisationen \u2013 als Konfliktparteien und als Akteur*innen in eigener Sache, mit eigenen Interessen und mit naturgem\u00e4\u00df polizeilich gepr\u00e4gter Sicht auf die Gesellschaft \u2013 eher dazu geeignet, die Debatte in eine bestimmte Richtung zu verschieben. Wie stark diese diskursive Einflussnahme ist, wird erst dann sichtbar, wenn man sie nicht l\u00e4nger als selbstverst\u00e4ndlich ansieht. Die ausgepr\u00e4gte und oft unkritische Rezeption polizeilicher oder polizeigewerkschaftlicher Positionen ist aber auch aus einem weiteren Grund und unabh\u00e4ngig von ihrer inhaltlichen Sto\u00dfrichtung auff\u00e4llig. So soll Polizei als Teil der Exekutive die Gesetze anwenden beziehungsweise durchsetzen. Im demokratischen Rechtsstaat leitet sich ihre Berechtigung (sowohl im institutionellen Sinne als auch zu konkreten Grundrechtseingriffen) allein aus dem gesellschaftlichen Auftrag her, der ihr im Rahmen der Gewaltenteilung \u00fcbertragen worden ist \u2013 vermittelt \u00fcber und kontrolliert durch Legislative, Judikative und die ihr \u00fcbergeordneten Innenverwaltungen. Der gegenw\u00e4rtige gro\u00dfe Einfluss der Polizei auf den \u00f6ffentlich-politischen Diskurs<a href=\"#_edn7\" name=\"_ednref7\"><strong>[7]<\/strong><\/a> f\u00fchrt aber dazu, dass sie selbst als Teil der Exekutive auf das Zustandekommen der sie berechtigenden und eingrenzenden Gesetze und Institutionen einwirkt. Das ist unter Aspekten der Gewaltenteilung nicht nur alles andere als selbstverst\u00e4ndlich, sondern k\u00f6nnte mit Blick auf die Balance zwischen den Gewalten sogar eine \u00e4u\u00dferst bedenkliche Schieflage darstellen.<\/p>\n<p>Dass wir es gewohnt sind, zu all diesen Themen von der Polizei zu h\u00f6ren \u2013 und dass dies nicht zuletzt in Medien und bei Politiker*innen ein so nachhaltiges Echo findet \u2013 zeigt, wie stark sich die Institution und ihre Interessenvertretungen derzeit positioniert haben beziehungsweise umgekehrt: wie stark die Position ist, die ihnen derzeit gesellschaftlich und politisch zugedacht wird.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"bedeutungszuwachs-unter-dem-sicherheitsparadigma\">Bedeu&shy;tungs&shy;zu&shy;wachs unter dem Sicher&shy;heits&shy;pa&shy;ra&shy;digma<\/span><\/h3>\n<p>Die eben beschriebenen Verh\u00e4ltnisse lassen sich vor einem bestimmten gesellschaftlichen und institutionellen Hintergrund beschreiben.<\/p>\n<p>Gesellschaftlich hat sich in den vergangenen Jahrzehnten das Thema \u201eInnere Sicherheit\u201c als wirkm\u00e4chtiges Konglomerat verschiedener Aspekte, Ideen und Betrachtungsweisen etabliert. Kurz gesagt ist einerseits \u201eSicherheit\u201c zu einer der obersten gesamtgesellschaftlichen Priorit\u00e4ten gemacht, andererseits die Bedeutung dieses zun\u00e4chst weiten Begriffs auf ein spezifisches kriminalit\u00e4ts- und terrorismusbezogenes Verst\u00e4ndnis verengt worden. Das Bed\u00fcrfnis nach Risikovermeidung oder -minimierung hat n\u00e4mlich alle sozialen Sph\u00e4ren \u2013 von Gesundheit und Familie \u00fcber Schule und Arbeit bis eben zu Justiz und Sicherheitsbeh\u00f6rden \u2013 erfasst und verlangt nach einer vollst\u00e4ndigen und damit zugleich unm\u00f6glichen wie auch uners\u00e4ttlichen Identifizierung, Unterdr\u00fcckung und gegebenenfalls Bek\u00e4mpfung aller denkbaren Risikofaktoren. Idealerweise passiert dies, noch bevor Risikofaktoren zu einer Gefahr heranwachsen k\u00f6nnen. Man spricht insofern vom \u201eSicherheitsparadigma\u201c oder dem \u201ePrimat der Pr\u00e4vention\u201c. Umgekehrt werden alle Problemlagen aus der Perspektive der Sicherheitsbedrohung wahrgenommen und als solche \u201ebek\u00e4mpft\u201c. Zugleich wird der Sicherheitsbegriff um seine potenziellen sozialen, emotionalen, wirtschaftlichen oder \u00f6kologischen Bedeutungsebenen entleert, bis die Sicherheit vor (bestimmten Formen der) Kriminalit\u00e4t und Terrorismus (der wiederum in schemenhafter, andeutungsvoller Begrifflichkeit verharrt) verbleibt. Dass es bei der politischen Thematisierung von \u201emehr Sicherheit\u201c keinerlei Erkl\u00e4rung bedarf, dass damit nicht die Sicherheit vor Arbeitslosigkeit oder Naturkatastrophen gemeint ist, und dass wir alle wissen, dass Innere Sicherheit mit Polizei, Geheimdiensten und Maschinengewehren zu tun hat, ist Ausdruck einer sehr spezifischen diskursiven Verfasstheit. Unter einer solchen gesellschaftlichen Ordnung nimmt die Relevanz von den mit dieser Sicherheit befassten Sicherheitsbeh\u00f6rden zu, was sich unter anderem in institutioneller Ausgestaltung, rechtlichen Befugnissen, Zust\u00e4ndigkeitsbereichen, sozialen Erwartungen, dem Verh\u00e4ltnis zu anderen staatlichen Stellen, dem eigenen Selbstverst\u00e4ndnis und der diskursiven Autorit\u00e4t niederschl\u00e4gt.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"inhaerente-verselbstaendigungstendenzen\">Inh&auml;rente Verselb&shy;st&auml;n&shy;di&shy;gungs&shy;ten&shy;denzen<\/span><\/h3>\n<p>Institutionell ist das Verh\u00e4ltnis der Polizei als weitgehend zentralisierte Tr\u00e4gerin des staatlichen Gewaltmonopols im Rechtsstaat von einem immerw\u00e4hrenden Widerspruch gepr\u00e4gt: Auf der einen Seite steht die \u2013 angesichts der demokratischen Ableitung aller polizeilichen Befugnisse von ihrem gesellschaftlichen Auftrag sowie mit Blick auf ihre Stellung im staatlichen Gef\u00fcge der Gewaltenteilung erforderliche \u2013 rechtliche Vorgabe und Begrenzung ihrer Befugnisse und die Unterwerfung unter die Kontrolle durch Innenverwaltung, Legislative und Judikative. Auf der anderen Seite befindet sich das einer jeden Organisation eigene Bestreben, sich einer zu engen Aufsicht und Eingrenzung zu entziehen, die eigenen Handlungsspielr\u00e4ume zu erweitern, l\u00e4hmende Beschr\u00e4nkungen so weit wie m\u00f6glich zu dehnen und \u2013\u00a0 spezifisch im Falle der Polizei \u2013 die Koppelung der eigenen institutionellen Daseinsberechtigung an einen gesellschaftlichen Auftrag abzusch\u00fctteln und sich als Organisation im eigenen Recht zu begreifen, sprich, sich zu verselbst\u00e4ndigen (Derin\/Singelnstein 2023: 417). Diese inh\u00e4rente Verselbst\u00e4ndigungstendenz beschreibt dabei kein gro\u00dfangelegtes antidemokratisches, verschw\u00f6rerisches Vorhaben und keinen Polizei-Putsch, sondern schlicht das weitgehend nat\u00fcrliche organisationale Streben nach gr\u00f6\u00dferer Eigenst\u00e4ndigkeit, das aber zu einer schleichenden Verschiebung von Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnissen im demokratischen Gef\u00fcge in durchaus bedenklichem Ausma\u00df f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>Von Bedeutung ist hierbei auch die Erkenntnis, dass jede rechtliche Bindung der Polizei immer nur eine relative sein kann. Das Recht kann die polizeiliche Praxis nicht in G\u00e4nze bestimmen. Zum einen ist es stets nur einer von vielen handlungsleitenden Faktoren neben beispielsweise institutionalisierten Handlungsnormen, der jeweiligen polizeiinternen Kultur und dem eigenen oder \u00fcberlieferten Erfahrungswissen. Wer zum Beispiel bei Drogenkontrollen in st\u00e4dtischen Parkanlagen vor allem Schwarze Menschen durchsucht, wird vor allem bei Schwarzen Menschen Drogen finden. Sodann wird man den Umstand, dass man bei Schwarzen Menschen h\u00e4ufiger Drogen gefunden hat, als Erfahrungswissen abspeichern und sowohl das eigene k\u00fcnftige Handeln danach ausrichten als auch dieses vermeintliche Wissen weitergeben und so verfestigen (Derin\/Singelnstein 2022: 65f.\/182ff.). Zum anderen regelt das Recht nicht jede Entscheidung in allen Einzelheiten, sondern ist selbst auslegungsbed\u00fcrftig und l\u00e4sst vielfach Handlungs- und Bewertungsspielr\u00e4ume, die ausgef\u00fcllt werden m\u00fcssen: wann ein Tatverdacht besteht, wann die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes im Sinne einer Gefahr vorliegt, wann welches Mittel das mildeste ist und so weiter. So wird eine Polizeistreife, die an einem \u201esozialen Brennpunkt\u201c einer Gruppe m\u00e4nnlicher, als arabisch gelesener Jugendlicher begegnet, diese regelm\u00e4\u00dfig als gef\u00e4hrlicher oder verd\u00e4chtiger einstufen als zwei \u00e4ltere wei\u00dfe Damen in einem Villenviertel \u2013 Geschlecht, Alter, Herkunft und Begegnungsraum haben sich im Bruchteil einer Sekunde in die rechtlichen Kategorien \u201eGefahr\u201c und \u201eTatverdacht\u201c eingeschlichen und so ein Einfallstor f\u00fcr die gesellschaftlich mit ihnen verbundenen Zuschreibungen und Stereotype er\u00f6ffnet, die das Recht gerade nicht vorsieht oder sogar als Ankn\u00fcpfungspunkt im Sinne des Diskriminierungsverbots untersagt. Auch ungeachtet dieser Spielr\u00e4ume kann das Recht zwar im Vorfeld bestimmen, dass etwas nicht erlaubt ist, und im Nachhinein die verbindliche Feststellung erm\u00f6glichen, dass etwas nicht erlaubt war, im Moment der konkreten Ma\u00dfnahmenanwendung aber trotzdem nicht verhindern, dass Polizist*innen etwas tun, das nicht erlaubt ist. Das Recht ist in der Praxis insgesamt eher Richtschnur (Derin\/Singelnstein 2022: 117f.) als eiserne Kette. Die L\u00e4nge und Straffheit dieser Schnur wiederum ist nicht immer gleich, sondern ist ver\u00e4nderlich und wird unter anderem in diskursiven, politischen, legislativen und judikativen Prozessen st\u00e4ndig neu ausgehandelt. Dabei stehen stets etwaige Bestrebungen nach einer engeren Einhegung und Kontrolle der Polizei den der Polizeiorganisation inh\u00e4renten Verselbst\u00e4ndigungsbestrebungen gegen\u00fcber.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"verselbstaendigung-als-gefahr\">Verselb&shy;st&auml;n&shy;di&shy;gung als Gefahr<\/span><\/h3>\n<p>Unbeschadet aller grunds\u00e4tzlicher Polizeikritik liegt es auf der Hand, dass es f\u00fcr eine rechtsstaatliche Demokratie problematisch w\u00e4re, wenn sich ihre Polizei verselbst\u00e4ndigt, indem sie sich zunehmend von rechtlichen Bindungen l\u00f6st, sich externer Kontrolle entzieht und sich nicht mehr als dienende, von ihrem gesellschaftlichen Auftrag abgeleitete Institution, sondern vielmehr als Selbstzweck versteht. Inwieweit es gelingt, f\u00fcr starke und effektive Einhegung und Kontrolle zu sorgen, oder ob sich der Verselbst\u00e4ndigungsprozess eher beschleunigt, h\u00e4ngt von den jeweiligen gesellschaftlichen und institutionellen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnissen ab. Hier setzen die bislang gemachten Beobachtungen ein: Die beschriebene hervorgehobene Stellung der Polizei im \u00f6ffentlichen Diskurs, ihr Einfluss als Akteurin in eigener Sache, die sich daraus ergebende diskursive Schieflage, der polizeiliche Bedeutungszuwachs unter dem Sicherheitsparadigma und die hierf\u00fcr symptomatische stetige Ausweitung polizeilicher Befugnisse lassen sich als Anzeichen f\u00fcr eine beginnende oder zunehmende Verselbst\u00e4ndigung lesen.<\/p>\n<p>Hingewiesen sei insofern noch darauf, dass sich ein solcher Prozess nicht einfach zur\u00fcckdrehen l\u00e4sst. Je m\u00e4chtiger die Organisation wird, je gr\u00f6\u00dfer ihr Einfluss und je schw\u00e4cher die sie eingrenzende Bindung und Kontrolle ist, umso schwerer wird es, diese Entwicklung zu bremsen. Wichtig ist deshalb nicht nur der kritische Blick auf polizeiliches Handeln, auf die polizeilichen Befugnisse und ihre Ausweitung, sondern auch die Frage, wie wir \u00fcberhaupt als Gesellschaft \u00fcber Sicherheit sowie \u00fcber die Polizei und ihre Rolle diskutieren, welche Stellung der Organisation selbst in dieser Diskussion zukommt und welches Verh\u00e4ltnis zwischen den unterschiedlichen staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen derzeit besteht. Ma\u00dfnahmen zur rechtsstaatlichen Einhegung und externen, auch zivilgesellschaftlichen Kontrolle der Polizei k\u00f6nnte insofern auch auf diskursiver Ebene gro\u00dfe Bedeutung zukommen, wenn sie dort dem starken, bislang eher wenig hinterfragten Einfluss polizeilicher Interessenvertretungen etwas entgegenzusetzen h\u00e4tte und so m\u00f6glicherweise einer Wiederaneignung der gesellschaftlichen Debatte \u00fcber die Polizei erst den Weg bereiten w\u00fcrde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Benjamin Derin\u00a0\u00a0 ist Rechtsanwalt in Berlin und insbesondere in den Bereichen Strafverteidigung und Verfassungsrecht t\u00e4tig. Er ist daneben wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur f\u00fcr Kriminologie und Strafrecht der Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt und besch\u00e4ftigt sich dort vor allem mit Forschung zu Polizei, Strafrecht und Gesellschaft. Er ist Redakteur der Zeitschrift CILIP &#8211; B\u00fcrgerrechte und Polizei und Autor diverser Fachpublikationen und allgemeiner Ver\u00f6ffentlichungen zu den Themen Grundrechte, Polizei und Strafverfahren. Zudem ist er Mitglied der Redaktion des Grundrechte-Reports.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h3>\n<p><em>Derin, Benjamin\/Singelnstein, Tobias<\/em> 2022: Die Polizei: Helfer, Gegner, Staatsgewalt. Inspektion einer m\u00e4chtigen Organisation, Berlin.<\/p>\n<p><em>Derin, Benjamin\/Singelnstein, Tobias<\/em> 2023: Verselbst\u00e4ndigung der Polizei als Herausforderung f\u00fcr die Demokratie, in: M\u00f6llers, Martin H. W.\/van Ooyen, Robert Chr. (Hrsg.): <em>Jahrbuch \u00d6ffentliche Sicherheit 2022\/2023<\/em>, Baden-Baden.<\/p>\n<p><em>Kutscha, Martin<\/em> 2019: F\u00fcr ein rechtsstaatliches Polizeirecht, in: <em>vorg\u00e4nge: Zeitschrift f\u00fcr B\u00fcrgerrechte und Gesellschaftspolitik<\/em>, Nr. 227 = Jg. 58, H. 3, S. 163-165.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h3>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\">[1] <\/a><a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/news\/2023-07\/15\/gdp-attestiert-letzter-generation-fanatismus\">https:\/\/www.zeit.de\/news\/2023-07\/15\/gdp-attestiert-letzter-generation-fanatismus<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref2\" name=\"_edn2\">[2] <\/a><a href=\"https:\/\/www.rnd.de\/politik\/polizeigewerkschaft-letzte-generation-ist-eine-kriminelle-vereinigung-DGWPVMCWUNIR7H7LSPHGXWABGI.html\">https:\/\/www.rnd.de\/politik\/polizeigewerkschaft-letzte-generation-ist-eine-kriminelle-vereinigung-DGWPVMCWUNIR7H7LSPHGXWABGI.html<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref3\" name=\"_edn3\">[3] <\/a><a href=\"https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/video244968402\/Aktionen-der-Letzten-Generation-Polizeigewerkschaft-fordert-Unterbindungsgewahrsam.html\">https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/video244968402\/Aktionen-der-Letzten-Generation-Polizeigewerkschaft-fordert-Unterbindungsgewahrsam.html<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref4\" name=\"_edn4\">[4] <\/a>Selbstverst\u00e4ndlich nicht der einzige: der vorliegende Beitrag stellt keine umfassende Darstellung der Wechselwirkung zwischen Polizei und Gesellschaft dar, sondern bietet eine Skizze eines bestimmten Teilaspekts.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref5\" name=\"_edn5\">[5] <\/a>Deutscher Journalisten-Verband v. 01.07.2019: \u201ePressemitteilung: Polizeiberichte kritisch hinterfragen\u201c, <a href=\"https:\/\/www.djv.de\/startseite\/profil\/der-djv\/pressebereich-download\/pressemitteilungen\/detail\/news-polizeiberichte-kritisch-hinterfragen\">https:\/\/www.djv.de\/startseite\/profil\/der-djv\/pressebereich-download\/pressemitteilungen\/detail\/news-polizeiberichte-kritisch-hinterfragen<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref6\" name=\"_edn6\">[6] <\/a>Zu nennen sind hier insbesondere die als SPD-nah geltende Gewerkschaft der Polizei (GdP) als gr\u00f6\u00dfte Gewerkschaft sowie die als weiter rechts geltende Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), die in Medien und Politik gemeinsam die mit Abstand gr\u00f6\u00dfte Rezeption erfahren.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref7\" name=\"_edn7\">[7] <\/a>Genauer zu der den hiesigen Rahmen sprengenden Frage, wie sich Polizei und Politik als politische Akteurinnen zueinander verhalten (vgl. etwa Derin\/Singelnstein 2022: 266 ff.).<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[24],"tags":[3028,672,3290,3026],"autoren":[3289],"publikationen":[3269],"class_list":["post-18902","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-innere-sicherheit","tag-martin-kutscha","tag-polizei","tag-polizeigesetzte","tag-polizeirecht","autoren-benjamin-derin","publikationen-vorg-241"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Ausweitung polizeilicher Befugnisse und polizeilicher Bedeutungszuwachs als Anzeichen einer Verselbst\u00e4ndigung der Polizei - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-241\/publikation\/ausweitung-polizeilicher-befugnisse-und-polizeilicher-bedeutungszuwachs-als-anzeichen-einer-verselbstaendigung-der-polizei\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Ausweitung polizeilicher Befugnisse und polizeilicher Bedeutungszuwachs als Anzeichen einer Verselbst\u00e4ndigung der Polizei - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Martin Kutscha war auch ein Kritiker polizeilicher Befugnisse \u2013 insbesondere gegen\u00fcber politischen Versammlungen. 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