{"id":19357,"date":"2024-05-24T13:47:21","date_gmt":"2024-05-24T11:47:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=19357"},"modified":"2025-08-15T15:40:23","modified_gmt":"2025-08-15T13:40:23","slug":"zum-glueck-sind-bauern-keine-klimakleber","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-244\/publikation\/zum-glueck-sind-bauern-keine-klimakleber\/","title":{"rendered":"\u201eZum Gl\u00fcck sind Bauern keine Klimakleber!\u201c"},"content":{"rendered":"<p class=\"v-teaser-western\"><em>W\u00e4hrend die \u201eLetzte Generation\u201c aufgrund der von ihnen ver\u00fcbten Stra\u00dfenblockaden und Sachbesch\u00e4digungen als m\u00f6gliche Terrorbedrohung eingestuft wurden und bestimmte Protestformen sowie Demonstrant*innen kriminalisiert wurden, war der \u00f6ffentliche Umgang mit den Stra\u00dfenblockaden und sonstigen Aktionen der Bauernproteste wesentlich wohlwollender, obwohl hier sogar Personen k\u00f6rperlich zu Schaden kamen und Morddrohungen ausgesprochen wurden. Ernst Fricke geht dieser Doppelmoral nach und ordnet diese juristisch ein. Wenn die Bauernproteste als \u00fcberwiegend legal gelten, so m\u00fcsse dies auch f\u00fcr die Versammlungen der \u201eLetzten Generation\u201c gelten.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\" align=\"justify\">Unter der \u00dcberschrift <i>Zum Gl\u00fcck sind Bauern keine Klimakleber!<\/i> hat sich Stefan Giese (2023) von <i>SWR-aktuell<\/i> mit den Bauernprotesten in Deutschland auseinandergesetzt. Seit Mitte Dezember 2023 protestieren deutsche Landwirt*innen und ihre Unterst\u00fctzer*innen bundesweit gegen die Politik der derzeitigen Bundesregierung. Ausl\u00f6ser waren die vom Kabinett Scholz beschlossenen Streichungen von Steuersubventionen f\u00fcr die Landwirte und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, welches den zweiten Nachtragshaushalt f\u00fcr das Jahr 2021 f\u00fcr verfassungswidrig und damit f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rte. (Bundesverfassungsgericht 2023)<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Als der f\u00fcr den Landwirtschaftssektor zust\u00e4ndige Bundesminister Cem \u00d6zdemir (Gr\u00fcne) die Erhebung von Steuern f\u00fcr Agrardiesel analog zum \u201enormalen Diesel\u201c und die Einf\u00fchrung der Kraftfahrzeugsteuer f\u00fcr Landwirtschaftsfahrzeuge (bisher gr\u00fcnes Nummernschild) ank\u00fcndigte, f\u00fchrte das zu den bundesweiten Protestaktionen von B\u00e4uer*innen gegen die nach ihrer Meinung sch\u00e4dlichen seit mehreren Jahren verfolgte Agrarpolitik in Deutschland.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">\u201eHaben protestierende Bauern und Klimaaktivisten eine Gemeinsamkeit?\u201c Der Journalist Giese beantwortet seine Frage mit: \u201eDie Form ihres Protestes. Doch hysterische Reaktionen provoziert nur eine Seite\u201c (Giese 2023).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dabei verbindet die Form des Protestes der Landwirt*innen diese mit den Aktivist*innen der \u201eLetzten Generation\u201c. Beide Gruppen erzeugen Aufmerksamkeit f\u00fcr ihr Anliegen, wenn sie Staus verursachen, den Verkehr lahmlegen und die gewohnten Abl\u00e4ufe so zum Stillstand bringen. Einen Vorteil haben dabei die Landwirt*innen: W\u00e4hrend die Klimaaktivist*innen sich auf die Stra\u00dfe setzen, sich bisweilen festkleben und ihnen somit nur ihr K\u00f6rper zur Verf\u00fcgung steht, k\u00f6nnen die Landwirt*innen imposante Gro\u00dfger\u00e4te auffahren, Traktoren und andere un\u00fcbersehbare Nutzfahrzeuge. (Giese 2023)<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dabei k\u00f6nnten Klimaaktivist*innen und B\u00e4uer*innen zusammen f\u00fcr eine nachhaltige Klimaschutzpolitik demonstrieren. Beide wollen, dass die Regierung die \u00f6kologische Wende unterst\u00fctzt und das m\u00f6glichst sozial gerecht. Klimaaktivist*innen und Landwirt*innen be\u00e4ugen sich aber skeptisch. Die B\u00e4uer*innen haben das Gef\u00fchl, \u00fcber den \u201eKlimaklebern\u201c zu stehen, weil sie ihre Proteste \u2013 im Gegensatz zu denen der Klimaaktivist*innen \u2013 immer angemeldet haben. (Leitner 2024)<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">\u201eBauernproteste sind \u00fcberwiegend legal\u201c, titelt <i>Legal Tribune Online<\/i> (LTO), \u00fcber den bundesweiten Einsatz von tausenden Treckern, der Blockade von Stra\u00dfen und Autobahnauffahrten (Rath 2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Wer mit einem \u201eT\u00f6tet Ozdemir\u201c-Schild zur Ermordung des Landwirtschaftsministers aufruft, \u201ewie in Wiesbaden gesehen, macht sich wegen \u00f6ffentlicher Aufforderung zu Straftaten gem\u00e4\u00df \u00a7 111 StGB selbst strafbar. Es droht Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren. Ein einzelnes strafbares Schild macht aber nicht die gesamte Demonstration illegal. Vielmehr m\u00fcssen die Demo-Ordner daf\u00fcr sorgen, dass solche strafbaren Schilder verschwinden. Notfalls muss die Polizei einschreiten\u201c (Rath 2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der renommierte Autor Christian Rath kritisiert auch zurecht die Galgen, die bei den Bauernprotesten oft zu sehen sind: \u201eH\u00e4ngt am Galgen eine rot-gelb-gr\u00fcne Ampel, wird damit wohl eher ein Ende der Koalition gefordert, als die Hinrichtung konkreter Politiker. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass mehrdeutige \u00c4u\u00dferungen im Zweifel so ausgelegt werden, dass sie nicht strafbar sind\u201c (Rath 2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dabei stellt sich die Frage: Blockade oder Kundgebung? Eine Stra\u00dfenblockade ist in der Regel auch dann eine strafbare N\u00f6tigung gem\u00e4\u00df \u00a7 240 StGB, \u201ewenn sie Aufmerksamkeit f\u00fcr einen politischen Zweck schaffen soll. Die Klimaaktivisten von der \u201aLetzter Generation\u2018 wurden deshalb in den vergangenen zwei Jahren hunderte Male zu Geldstrafen verurteilt, manche sogar zu Freiheitsstrafen\u201c, meint Rath (2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Anders sieht es allerdings aus, wenn die Meinungskundgebung im Vordergrund steht und die Behinderung des Verkehrs nur eine notwendige Nebenfolge ist. Nachdem aber der Bauernverband nicht zu \u201eBlockaden\u201c aufgerufen, sondern lediglich zu \u201eTraktorenkorsos\u201c und \u201eKolonenfahrten\u201c, die er auch ordentlich bei den Beh\u00f6rden anmeldete, gilt das \u201edemonstrationsrechtliche Selbstbestimmungsrecht\u201c. \u201eWer eine Kundgebung veranstaltet, kann grunds\u00e4tzlich selbst entscheiden, wann, wo, und wie demonstriert werden soll\u201c (Rath 2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Es gibt aber eine unterschiedliche Handhabung durch die Bundesl\u00e4nder. In Brandenburg gab es von der Polizei eine Intervallvorgabe. Danach waren die Autobahnauffahrten alle 30 Minuten f\u00fcr jeweils 30 Minuten freizugeben. Gegen diese Auflage klagten die B\u00e4uer*innen mit Erfolg. Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren sogar entschieden, dass die B\u00e4uer*innen die Autobahnzufahrten stundenlang blockieren d\u00fcrften. Der Grund: \u201eAutofahrer m\u00fcssten ja nicht unbedingt die Autobahn benutzen und k\u00f6nnten ihr Ziel auch auf anderen Stra\u00dfen erreichen\u201c (Rath 2024). Und Rath merkt an: \u201eSo gro\u00dfz\u00fcgig war der Umgang der Gerichte mit der \u201aLetzten Generation\u2018 bisher in der Regel nicht\u201c, und selbst kilometerlange Staus rechtfertigen die erlassenen Verwaltungsakte nicht: \u201eWichtige Abw\u00e4gungselemente sind dabei unter anderem die Dauer und Intensit\u00e4t der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichm\u00f6glichkeiten, die Dringlichkeit der blockierten T\u00e4tigkeit Dritter, aber auch der Sachbezug zwischen den beeintr\u00e4chtigten Dritten und dem Protestgegenstand\u201c (VG Potsdam 2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat das OVG Berlin Brandenburg am 6. Januar 2024 zur\u00fcckgewiesen. \u201eNach wie vor legt der Antragsgegner jedoch nicht hinreichend dar, dass es zu einem angesichts der Bedeutung des Art. 8 GG nicht mehr hinnehmbaren Erliegen oder massiver Behinderung des Verkehrsflusses k\u00e4me\u201c (OVG Berlin 2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">F\u00fcr die Landwirt*innen gibt es auch sachkundige Informationen auf <i>agrarheute<\/i>, unter der \u00dcberschrift <i>Blockade, Misthaufen, Galgen: so ist die Rechtslage f\u00fcr Protestbauern<\/i> (Laufmann 2024). Eine Blockade an einem F\u00e4hranleger in Schleswig-Holstein f\u00fchrt nach Meinung des Autors \u201ezu Protestformen, die Landwirte unter keinen Umst\u00e4nden n\u00fctzen sollten, weil dann zun\u00e4chst einmal der Vorwurf der N\u00f6tigung im Raum steht. Da muss man nicht einmal Minister sein.\u201c Auch \u201eMisthaufen auf der Stra\u00dfe gef\u00e4hrden andere Verkehrsteilnehmer [\u2026] Eingriffe in den Stra\u00dfenverkehr ist keine Bagatelle\u201c und \u201e[u]mgedrehte Ortsschilde laufen unter Sachbesch\u00e4digung\u201c (Laufmann 2024). Es gibt Staatsanwaltschaften, die solche F\u00e4lle pr\u00fcfen: \u201eWie weit darf der Bauernprotest gehen?\u201c (Breitinger 2023)<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Auch in Bayern haben die B\u00e4uer*innen bei Autobahnauffahrten den Verkehr massiv beeintr\u00e4chtigt. Die angemeldeten Blockaden an mehr als 80 angek\u00fcndigten Autobahnauffahrten, waren mit Beh\u00f6rden und Polizei abgesprochen (ZEIT 2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Nur selten erf\u00e4hrt man von Ermittlungsverfahren wegen der Bauernproteste. Bei einer Protestaktion von Landwirt*innen im Landkreis Regensburg wurde ein Mann verletzt, der der Polizei zufolge Traktoren stoppen wollte, um mit den Teilnehmenden zu sprechen. Einige Schlepper h\u00e4tten angehalten, andere seien seitlich vorbeigefahren. Dabei sei der Mann von einem Traktor am Fu\u00df verletzt worden. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft gleichzeitig gegen den 68-j\u00e4hrigen Verletzten strafrechtlich ermittelt, da er einen \u201egenehmigten Protest gest\u00f6rt habe\u201c (Landshuter Zeitung 2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">\u201eMist auf der Stra\u00dfe! F\u00fcnf Verletzte bei Bauern-Protesten\u201c, berichtete am 5. M\u00e4rz 2024 die BILD. Protestierende B\u00e4uer*innen hatten ohne Vorwarnung mehrere hundert Meter weit G\u00fclle und Mist auf der Bundesstra\u00dfe 5 bei Elstal (Brandenburg) ausgekippt. \u201eDie Folge: Drei Verkehrsunf\u00e4lle mit f\u00fcnf verletzten Personen, drei kamen sogar ins Krankenhaus. Zudem hatten die Landwirte die Durchfahrt mehrerer Feuerwehrfahrzeuge behindert, die zu einem Einsatz \u00fcber die B 5 fahren mussten. Die Polizei r\u00fcckte an, lie\u00df elf Fahrzeuge der Bauern abschleppen und nahm Anzeigen auf. Eine weitere Protestaktion fand in Potsdam nahe der Glienicker Br\u00fccke statt. Dabei wurden \u201emehrere Traktoren und Autos auf der Stra\u00dfe abgestellt. Eine Demonstration bei Gro\u00df Glienicke wurde ebenfalls von der Polizei ger\u00e4umt\u201c (BILD 2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Gibt es einen Unterschied zwischen Bauernprotesten und Stra\u00dfenblockaden in strafrechtlicher Hinsicht? In einem <i>You<\/i><i>T<\/i><i>ube<\/i>-Video stellt sich Rechtsanw\u00e4ltin Gl\u00fcck als Strafverteidigerin vor und f\u00fchrt das Folgende aus:<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eMonatelang herrschte Aufregung, weil Klimakleber protestierten &#8211; also Menschen, die sich f\u00fcr Natur und Umwelt einsetzen und andere wachr\u00fctteln m\u00f6chten, dass die Grundlage unseres Lebens in Gefahr ist, also durchaus Interessen der Allgemeinheit vertreten haben und sich auf Stra\u00dfen geklebt haben und damit den Verkehr behindert haben. In den sozialen Netzwerken sind Bauern gehyped worden, wenn sie jemanden, der auf dem Boden sitzt, mit G\u00fclle \u00fcbersch\u00fcttet haben oder gar mit dem Traktor massiv auf diese Menschen zugefahren sind. Es gab sehr viele Berichte dar\u00fcber, dass Strafverfahren eingeleitet werden. In Bayern gab es teilweise sogar Pr\u00e4ventionshaft, um solche Aktionen zu verhindern. Man sprach von N\u00f6tigung, man sprach von gef\u00e4hrlichem Eingriff in den Stra\u00dfenverkehr. Es gab viele Menschen, die diese auf dem Boden Klebenden angegangen sind. Die Meinung war relativ eindeutig \u2013 wohlgemerkt f\u00fcr Menschen, die eigentlich f\u00fcr die anderen etwas tun wollten. Nun haben wir die Bauernproteste und die Bauern fahren mit Traktoren, wohlgemerkt privilegiert betankt daf\u00fcr, dass diese Traktoren auf Ackerwegen fahren, fahren mit diesen Traktoren bis in gro\u00dfe St\u00e4dte, gro\u00dfe Alleen werden blockiert. Also, abgesehen davon, dass dort sehr viel Diesel verbrannt wird, versucht man auf diese Art und Weise darauf aufmerksam zu machen, dass die Bauern ihre Rechte einfordern. Grunds\u00e4tzlich, wenn Autobahnzufahrten gesperrt werden, haben wir genau denselben Tatbestand der N\u00f6tigung, denn die anderen Autofahrer k\u00f6nnen ja nicht mehr auf die Autobahn fahren. M\u00f6glicherweise kommen Menschen zu sp\u00e4t zur Arbeit, verpassen Termine, Kinder kommen nicht in die Schule, und \u00c4rzte kommen nicht zu ihren Patienten bzw. m\u00f6glicherweise kommen auch Rettungsfahrzeuge nicht mehr durch, weil dort so viele Traktoren stehen. Sprich, wir haben das identische Problem der Straftaten, N\u00f6tigung und gef\u00e4hrlicher Eingriff in den Stra\u00dfenverkehr. Allerdings, zumindest so wie die Medien berichten bisher, relativ wenig Konsequenzen, wenn man es im Verh\u00e4ltnis betrachtet. Das hei\u00dft, diejenigen, die f\u00fcr die eine Gruppierung eintreten, werden weniger hart angegangen als diejenigen, die f\u00fcr alle anderen eintreten. Das ist nat\u00fcrlich noch nicht das Ende der Fahnenstange und die Berichterstattung dauern an. Wir werden das auch sehr genau verfolgen, m\u00f6glicherweise gibt es auch sehr viele einzelne Anzeigen. Auch da gab es Aufrufe in den sozialen Netzwerken, wenn man sich ge\u00e4rgert hat, dass der Verkehr blockiert ist, doch eben als Einzelner Strafanzeige zu erstatten oder gar zivilrechtlich Schadensersatzforderungen gegen\u00fcber den Veranstaltern zu erheben.\u201c (Gl\u00fcck 2024)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Nachdem das Landgericht M\u00fcnchen I einen Anfangsverdacht f\u00fcr die Mitglieder der \u201eLetzten Generation\u201c als kriminelle Vereinigung im Beschluss vom 16. November 2023 best\u00e4tigt hat, weil \u201ediese Gruppierung alle Voraussetzungen einer Vereinigung\u201c erf\u00fclle: Sie sei nach den bisherigen Ermittlungen ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrerer Hundert Personen zur Verfolgung eines \u00fcbergeordneten gemeinsamen Interesses \u2013 der Durchsetzung klimapolitischer Forderungen durch \u201ezivilen Ungehorsam\u201c (LG M\u00fcnchen I 2023; beck-aktuell 2023), stellt sich die Frage, ob hier mit zweierlei Ma\u00df gemessen wird. Die Begr\u00fcndung und die Antr\u00e4ge der Generalstaatsanwaltschaft vom Mai 2023, mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschl\u00fcsse zu erlassen, best\u00e4tigt das Landgericht und bejaht eine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit. Das LG sieht in den Taten auch eine erhebliche Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit. Der gesellschaftliche Diskurs werde durch illegitime Mittel verletzt, wenn eine Gruppierung versuche, sich \u2013 gegebenenfalls moralisch \u00fcberh\u00f6hend \u2013 \u00fcber die rechtsstaatliche Ordnung und die konsentierten Formen der demokratischen Abl\u00e4ufe zu stellen. Straftaten seien kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie \u201eund als solche juristisch n\u00fcchtern zu bewerten\u201c. Moralische Argumente k\u00f6nnten jenseits der Gesetze eine Strafbarkeit weder begr\u00fcnden noch negieren. (beck-aktuell 2023)<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">So wurde im Rahmen der bayerischen Ermittlungen gegen Aktivist*innen der \u201eLetzten Generation\u201c rund 725.000 Euro zu viel beschlagnahmt. Das Geld geh\u00f6rte anderen Konten eines Finanz-Start-Ups. Diesen Teil der strafprozessualen Ma\u00dfnahmen hat das Landgericht M\u00fcnchen als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig eingestuft. Die Aktivisten hatten 70.000 Euro beim Start-Up Elinor angelegt. Das Unternehmen bot sogenannte Gruppenkonten an, laut Gr\u00fcnder zum Beispiel auch f\u00fcr Chorgruppen. Im Rahmen der Ermittlungen gegen die \u201eLetzte Generation\u201c beschlagnahmten die Beh\u00f6rden fast 800.000 Euro von Elinor. Trotzdem ist die Entscheidung \u201ezu sp\u00e4t\u201c erfolgt. \u201eDas Unternehmen muss seine T\u00e4tigkeit einstellen\u201c (S\u00fcddeutsche Zeitung 2023).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dabei ist die strafrechtliche Bewertung von Sitzblockaden von Klimaaktivist*innen \u00e4u\u00dferst umstritten. Diese Grunds\u00e4tze und die Diskussion werden durch die Bauernproteste auch unter dem Gesichtspunkt der \u201eUngleichbehandlung\u201c angesto\u00dfen (Preu\u00df 2023). Die Autorin arbeitet die rechtliche Einordnung an drei Entscheidungen des AG Tiergarten ab (AG Tiergarten 2022a; AG Tiergarten 2022b; AG Tiergarten 2022c). Preu\u00df kommt zum Ergebnis:<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eDie strafrechtliche Bewertung der Sitzblockaden von Klimaaktivisten ist noch nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt. Die Strafbarkeit wegen N\u00f6tigung h\u00e4ngt vor allem von der Auslegung der Verwerflichkeitsklausel und den Umst\u00e4nden der jeweiligen Blockade im Einzelfall ab. Insofern sind entsprechende h\u00f6chstrichterliche Entscheidungen mit Spannung zu erwarten, wobei \u2013 neben der Anwendbarkeit von Rechtfertigungsgr\u00fcnden \u2013 von besonderem Inhalt ist, ob und inwieweit zuk\u00fcnftig Fernziele im Rahmen der Verwerflichkeitspr\u00fcfung eine Rolle spielen werden und ob die Rechtsprechung Konsequenzen f\u00fcr die Verwerflichkeitspr\u00fcfung aus der besonderen Weite des Sachbezugs bei Klimaprotesten ziehen wird.\u201c (Preu\u00df 2023, Rn. 45)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Und in den <i>Juristischen Arbeitsbl\u00e4ttern<\/i> (JA) wird der Frage \u201eMitgegangen, mitgehangen? \u2013 zur Frage einer Einordnung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung nach \u00a7 129 StGB\u201c nachgegangen (Heil\/Vogt 2023). Im Ergebnis stellen die Autorinnen fest:<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eDie Letzte Generation als \u00fcbergreifendes B\u00fcndnis ist im Ergebnis bei restriktiver Auslegung und Anwendung der ungeschriebenen Erheblichkeitsmerkmale auf der Tatbestandsebene und aufgrund des Ausschlussgrundes nach \u00a7 129 III Nr. 2 StGB nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen\u201c. (Heil\/Vogt 2023: 886)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Unter der \u00dcberschrift <i>Eine Frage des Einzelfalles<\/i> f\u00fchren Heil und Vogt aus:<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eEine differenzierte Betrachtung der Frage, inwiefern die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung iSd \u00a7 129 StGB darstellt, ist geboten. Das B\u00fcndnis ist eine Vereinigung gem. \u00a7 129 II StGB. Da aber die T\u00e4tigkeit des B\u00fcndnisses nicht grunds\u00e4tzlich auf die Begehung erheblicher Straftaten gerichtet ist, was indes bei genetischer und teleogischer Auslegung notwendig w\u00e4re, ist die Letzte Generation als solche keine kriminelle Vereinigung. Eine andere Einordnung ist f\u00fcr einzelne Teilgruppierungen denkbar.\u201c (Heil\/Vogt 2023: 887)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">\u201eWo die kriminelle Vereinigung beginnt\u201c, haben Singelnstein und Winkler (2023) die strafverfassungsrechtliche Reduktion des \u00a7 129 StGB ausf\u00fchrlich begr\u00fcndet. Die Autoren kritisieren den Gesetzgeber f\u00fcr die Neufassung des \u00a7 129 StGB im Jahr 2017, der zu einer erheblichen Ausweitung \u201edes ohnehin schon problematischen und umstrittenen Tatbestands gef\u00fchrt hat\u201c. Abschlie\u00dfend f\u00fchren Singelnstein und Winkler aus:<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eAus strafverfassungsrechtlicher Sicht erm\u00f6glicht der Tatbestand so auch unangemessene Formen der Strafverfolgung. Dies gilt sowohl f\u00fcr die Einschr\u00e4nkung der allgemeinen Handlungsfreiheit als auch die Belastungen durch die Strafverfolgung in Form von Stigmatisierung und Eingriffen durch Ermittlungs- und Zwangsma\u00dfnahmen sowie m\u00f6gliche Sanktionierungen. Angesichts dessen ist eine Neubegr\u00fcndung der Einschr\u00e4nkungen des Tatbestands notwendig. Dogmatisch konsequent ist eine strafverfassungsrechtliche Einschr\u00e4nkung \u00fcber den Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz, die unangemessene Strafverfolgungen im Wege der Gesamtabw\u00e4gung anhand der dargestellten Kriterien aus dem Anwendungsbereich des \u00a7 129 StGB herausnimmt. Indes bleibt sehr fraglich, inwieweit eine solche L\u00f6sung in der Praxis tats\u00e4chlich Wirksamkeit erlangen kann. Den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden verbleiben hier erhebliche Spielr\u00e4ume, die gerichtlich nur sehr eingeschr\u00e4nkt \u00fcberpr\u00fcft werden (k\u00f6nnen), so dass die Durchsetzung dieser Grenzen in der Praxis im Verh\u00e4ltnis zu ihrer dogmatischen Begr\u00fcndung als sehr viel gr\u00f6\u00dferes Hindernis erscheint.\u201c (Singelnstein\/Winkler 2023, Rn. 24)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Damit best\u00e4tigt sich die Kritik an den Ermittlungsbeh\u00f6rden und Politiker*innen: \u201eDie Aktivisten in der letzten [sic!] Generation sind besonders von Politikerinnen von Anfang an diffamiert und kriminalisiert worden und mit Ausdr\u00fccken wie Terroristen oder Ungeziefer bezeichnet worden\u201c (G\u00fcrtler 2023).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der UN-Sonderberichterstatter f\u00fcr Umweltsch\u00fctzer, Michael Forst, schreibt in einem k\u00fcrzlich vorgelegten Bericht \u00fcber die \u201estaatliche Unterdr\u00fcckung von Umweltprotest und zivilem Ungehorsam\u201c, dass der Freistaat Bayern \u201ein bestimmten F\u00e4llen die Aus\u00fcbung des Demonstrationsrechts behindert\u201c (Balbierer 2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der Experte der Vereinten Nationen kritisiert den Pr\u00e4ventivgewahrsam gegen Aktivist*innen der \u201eLetzten Generation\u201c, die in den Jahren 2022 und 2023 regelm\u00e4\u00dfig Stra\u00dfen blockiert haben, um f\u00fcr eine konsequentere Klimapolitik zu demonstrieren. Die Kritik fu\u00dft auf der Tatsache, dass die bayerische Polizei streng gegen die \u201eLetzte Generation\u201c vorgeht. \u201eIn zahlreichen F\u00e4llen, z.B. in M\u00fcnchen, N\u00fcrnberg oder Passau, nahm sie Mitglieder der Protestgruppe fest und sperrte sie f\u00fcr mehrere Tage oder gar Wochen ein \u2013 um weitere St\u00f6raktionen zu vermeiden\u201c (Balbierer 2024). Balbierer weist darauf hin, dass die CSU das Polizeiaufgabengesetz im Jahr 2018 unter gro\u00dfen Protesten versch\u00e4rfte und die Pr\u00e4ventivhaft als \u201eWaffe gegen Terrorverd\u00e4chtige\u201c gerechtfertigt hat. Dass sie regelm\u00e4\u00dfig gegen \u201efriedliche Klimaaktivisten\u201c angewendet wird, kritisiert Forst in deutlichen Worten: \u201eIndem sie Umweltaktivismus als m\u00f6gliche Terrorbedrohung einstufen, die Meinungsfreiheit beschr\u00e4nken und bestimmte Protestformen sowie Demonstranten kriminalisieren, tragen solche legislativen und politischen Entscheidungen dazu bei, dass der zivile Raum schrumpft und die Vitalit\u00e4t demokratischer Gesellschaften ernsthaft gef\u00e4hrdet wird\u201c (Balbierer 2024). Und der UN-Menschenrechtler sieht sogar eine \u201eBedrohung der Menschenrechte und der Demokratie [\u2026]. Statt Klimaaktivisten m\u00fcsse der Staat das wahre Problem bek\u00e4mpfen: Die Klimakrise\u201c (Balbierer 2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die kritische Auseinandersetzung \u201ezwischen Pr\u00e4ventivhaft, Polizeigewalt und Spaltung der Gesellschaft\u201c wird von der Medienethik-Professorin Paganini in einem Interview wie folgt beschrieben:<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201e\u201aEs ist ein Armutszeugnis, dass eine politische F\u00fchrung f\u00fcr solche Menschen keine andere Antwort parat hat, als sie wegzusperren\u2018, kritisiert Claudia Paganini die Ma\u00dfnahme der Pr\u00e4ventivhaft scharf. Sie nimmt die jungen Demonstrant*innen als Menschen mit extrem hohen moralischen Standards wahr, die empathisch und verantwortungsbewusst sind und ihre eigenen Interessen zur\u00fcckstellen. Also genau die Merkmale, die eine funktionierende Demokratie laut Paganini an ihre B\u00fcrger*innen stellen sollte.\u201c (G\u00fcrtler 2023)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Damit ist die Frage der Strafbarkeit \u2013 auch f\u00fcr die Bauernproteste noch mitten in der Diskussion und nicht h\u00f6chstrichterlich entschieden, als der 32-j\u00e4hrige Philipp George sich im Februar 2022 an mehreren Blockaden in Freiburg beteiligt hatte, \u201egegen eine aus seiner Sicht verfehlte Klimapolitik, aber auch gegen Lebensmittelverschwendung\u201c und vom Amtsgericht Freiburg freigesprochen wurde. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat diesen Freispruch jetzt aufgehoben (Janisch 2024). Janisch f\u00fchrt aus:<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eDarin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den Bauernprotesten, jedenfalls zu den Aktionen, die vorher angek\u00fcndigt worden sind. Allein die Verkehrsbehinderungen, die von einer Kundgebung ausgeht, begr\u00fcndet noch keine Strafbarkeit. Demonstrationen beeintr\u00e4chtigen notgedrungen die Belange anderer Menschen. Mal muss man sie weitr\u00e4umig umfahren, mal ist es schwierig, an den Protestierenden vorbei in die Innenstadt zu gelangen. Das ist keine N\u00f6tigung, denn schlie\u00dflich gilt Versammlungsfreiheit. Bei einigen massiven Blockaden in j\u00fcngster Zeit k\u00f6nnte dies freilich anders zu bewerten sein. In der Dauer und Intensit\u00e4t der Klimablockaden lag auch der Grund, warum das OLG den Freispruch kassiert hat: Aus dem Urteil des Amtsgerichts sei nicht zu entnehmen, wie lange die Beeintr\u00e4chtigungen wirklich gedauert h\u00e4tten. \u201aMit dem Wegtragen der Aktivisten war die Blockade ja nicht beendet\u2018, erl\u00e4utert die Vorsitzende Richterin Annette Beese. Hier wird das Amtsgericht nacharbeiten m\u00fcssen.\u201c (Janisch 2024)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Damit wird deutlich, dass die auf Antrag des HU-Regionalverbands Marburg zur Mitgliederversammlung der Humanistischen Union am 14.\/15.10.2023 verabschiedete Resolution \u201eKeine Kriminalisierung friedlicher Klimaproteste\u201c in diesen Zeiten eine besondere Bedeutung hat (Mitgliederversammlung der Humanistischen Union 2023).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"v-autoreninfo-western\"><em><strong class=\"western\">Prof. Dr. Ernst Fricke<\/strong> ist Rechtsanwalt und Honorarprofessor f\u00fcr Medienrecht und Gerichtsberichterstattung an der Katholischen Universit\u00e4t Eichst\u00e4tt-Ingolstadt sowie Autor des Lehrbuchs Recht f\u00fcr Journalisten. Zudem ist er seit Oktober 2023 Mitglied des Bundesvorstandes der Humanistischen Union und Mitglied der Redaktion der <b>vor<\/b>g\u00e4nge.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Literatur<a href=\"#sdendnote1sym\" name=\"sdendnote1anc\">i<\/a><\/h3>\n<p align=\"justify\"><em>AG Tiergarten <\/em>2022a: Urteil vom 30.08.2022, Az. (422 Cs) 231 Js 1831\/22 (11\/22) Jug. <a href=\"https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/KORE556952023\">https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/KORE556952023<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>AG Tiergarten<\/em> 2022b: Beschluss vom 05.10.2022, Az. (303 Cs) 237 Js 2450\/22 (202\/22). <a href=\"https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/KORE500362023\">https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/KORE500362023<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>AG Tiergarten<\/em> 2022c: Beschluss vom 20.10.2022, Az. (298 Cs) 237 Js 2481\/22 (167\/22). <a href=\"https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/JURE230053326\">https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/JURE230053326<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Balbierer, Thomas <\/em>2024: UN-Experte r\u00fcgt Bayern H\u00e4rte gegen Klimaaktivisten, in: <em>S\u00fcddeutsche Zeitung<\/em> vom 05.03.2024.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>beck-aktuell <\/em>2023: LG M\u00fcnchen I bejaht Anfangsverdacht: Letzte Generation als kriminelle Vereinigung, in: <em>beck-aktuell<\/em> vom 23.11.2023, <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/lg-muenchen-i-staatsanwaltschaft-darf-gegen-letzte-generation-wegen-verdachts-krimineller-vereinigung-ermitteln\">https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/lg-muenchen-i-staatsanwaltschaft-darf-gegen-letzte-generation-wegen-verdachts-krimineller-vereinigung-ermitteln<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>BILD <\/em>2024: Mist auf der Stra\u00dfe! F\u00fcnf Verletzte bei Bauern-Protesten, in: <em>BILD-Zeitung<\/em> vom 05.03.2024.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Breitinger, Matthias<\/em> 2023: Staatsanwaltschaft pr\u00fcft F\u00e4lle: Wie weit darf der Bauernprotest gehen? In: swr.de vom 30.12.2023. <a href=\"https:\/\/www.swr.de\/swraktuell\/baden-wuerttemberg\/bauern-protest-galgen-umgedrehte-ortsschilder-100.html\">https:\/\/www.swr.de\/swraktuell\/baden-wuerttemberg\/bauern-protest-galgen-umgedrehte-ortsschilder-100.html<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Bundesverfassungsgericht <\/em>2023: Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig. Pressemitteilung Nr. 101\/2023, in: <em>bundesverfassungsgericht.de<\/em> vom 15.11.2023. <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2023\/bvg23-101.html\">https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2023\/bvg23-101.html<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Giese, Stefan<\/em> 2023: Zum Gl\u00fcck sind Bauern keine Klimakleber! In: <em>swr.de<\/em> vom 21.12.2023. <a href=\"https:\/\/www.swr.de\/swraktuell\/bauern-proteste-klimakleber-kolumne-100.html\">https:\/\/www.swr.de\/swraktuell\/bauern-proteste-klimakleber-kolumne-100.html<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Gl\u00fcck, Christina<\/em> 2024: Bauernproteste! Strassenblockaden. Sind diese strafbar? Was ist der Unterschied zu den Klimaklebern? In: <em>Youtube.com<\/em> vom 02.02.2024. <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=XII-LwbMJtw\">https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=XII-LwbMJtw<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>G\u00fcrtler, Christian<\/em> 2023: Interview mit Vincent Sch\u00e4fer und Claudia Paganini &#8211; Einblick in die \u201eLetzte Generation\u201c: Zwischen Pr\u00e4ventivhaft, Polizeigewalt und Spaltung der Gesellschaft, in: <em>Sonntagsblatt.de<\/em> vom 01.10.2023. <a href=\"https:\/\/www.sonntagsblatt.de\/artikel\/gesellschaft\/einblick-die-letzte-generation-zwischen-praeventivhaft-polizeigewalt-und\">https:\/\/www.sonntagsblatt.de\/artikel\/gesellschaft\/einblick-die-letzte-generation-zwischen-praeventivhaft-polizeigewalt-und<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Heil, Judith Marina\/Vogt, Antonia<\/em> 2023: \u201eMitgegangen, mitgehangen\u201c? \u2013 Zur Frage einer Einordnung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung nach \u00a7 129 StGB, in: <em>Juristische Arbeitsbl\u00e4tter \u2013 Zeitschrift f\u00fcr Studium und Referendariat<\/em>, H. 11, S. 881 \u2013 887.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Janisch, Wolfgang<\/em> 2024: Wo f\u00e4ngt N\u00f6tigung an? In: <em>S\u00fcddeutsche Zeitung<\/em> vom 21.02.2024.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>LG M\u00fcnchen I<\/em> 2023: Beschluss vom 16.11.2023, Az. 2 Qs 14\/23.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Landshuter Zeitung<\/em> 2024: Bauernprotest: Traktor f\u00e4hrt Mann \u00fcber den Fu\u00df, in: <em>Landshuter Zeitung<\/em> vom 02.03.2024.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Laufmann, Peter<\/em> 2024: Blockade, Misthaufen, Galgen: so ist die Rechtslage f\u00fcr Protestbauern, in: <em>agrarheute.com<\/em> vom 05.01.2024. <a href=\"https:\/\/www.agrarheute.com\/politik\/blockade-misthaufen-galgen-so-rechtslage-fuer-protestbauern-614967\">https:\/\/www.agrarheute.com\/politik\/blockade-misthaufen-galgen-so-rechtslage-fuer-protestbauern-614967<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Leitner, Christine<\/em> 2024: Warum Letzte Generation und Landwirte nicht gemeinsam protestieren, in: <em>stern.de<\/em> vom 30.01.2024. <a href=\"https:\/\/www.stern.de\/gesellschaft\/klima--warum-letzte-generation-und-bauern-nicht-gemeinsam-protestieren-34363196.html\">https:\/\/www.stern.de\/gesellschaft\/klima&#8211;warum-letzte-generation-und-bauern-nicht-gemeinsam-protestieren-34363196.html<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Mitgliederversammlung der Humanistischen Union<\/em> 2023: Keine Kriminalisierung friedlicher Klimaproteste, in: <em>humanistische-union.de<\/em> vom 17.10.2023, <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/pressemeldungen\/keine-kriminalisierung-friedlicher-klimaproteste\/\">https:\/\/www.humanistische-union.de\/pressemeldungen\/keine-kriminalisierung-friedlicher-klimaproteste\/<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>OVG Berlin <\/em>2024: Beschluss vom 06.01.2024, Az. OVG 1 S 3\/24. <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/2480447.html\">https:\/\/openjur.de\/u\/2480447.html<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Preu\u00df, Tamina <\/em>2023: Die strafrechtliche Bewertung der Sitzblockaden von Klimaaktivisten, in: <em>NZV<\/em> 2023, Nr. 60.<\/p>\n<p align=\"justify\">Rath, Christian 2024: Bauernproteste sind \u00fcberwiegend legal, in: <em>Legal Tribune Online<\/em> vom 08.01.2024. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/bauern-proteste-landwirtschaft-subventionen-agrardiesel-ampel-bundesregierung\/\">https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/bauern-proteste-landwirtschaft-subventionen-agrardiesel-ampel-bundesregierung\/<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Singelnstein, Tobias\/Winkler, Dennis<\/em> 2023: Wo die kriminelle Vereinigung beginnt \u2013 Zur strafverfassungsrechtlichen Reduktion von \u00a7 129 StGB, in: <em>NJW<\/em>, Jg. 76, H. 39, S. 2815ff.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>S\u00fcddeutsche Zeitung<\/em> 2024: Bauern demonstrieren an Autobahnauffahrten in ganz Bayern, in: <em>S\u00fcddeutsche Zeitung<\/em> vom 31.01.2024. <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/bayern\/bayern-bauern-autobahnen-protest-1.6341470\">https:\/\/www.sueddeutsche.de\/bayern\/bayern-bauern-autobahnen-protest-1.6341470<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>VG Potsdam<\/em> (2024): Beschluss vom 05.01.2024, Az. VG 3 L 8\/24, Rn. 11. <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/2480448.html\">https:\/\/openjur.de\/u\/2480448.html<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>ZEIT <\/em>2023: Letzte Generation: Beh\u00f6rden beschlagnahmen zu viel Geld, in: <em>Die Zeit<\/em> vom 22.12.2023. <a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/news\/2023-12\/22\/letzte-generation-behoerden-beschlagnahmen-zu-viel-geld\">https:\/\/www.zeit.de\/news\/2023-12\/22\/letzte-generation-behoerden-beschlagnahmen-zu-viel-geld<\/a>.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \">Anmerkungen:<\/h3>\n<div id=\"sdendnote1\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote1anc\" name=\"sdendnote1sym\">i <\/a>Alle Internetquellen zuletzt aufgerufen am 04.03.2024.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2976,2974],"tags":[3604,3606,3165,3603,3605,3018,681,670,667],"autoren":[3458],"publikationen":[3527],"class_list":["post-19357","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-klima","category-pressefreiheit","tag-bauernproteste","tag-demonstration","tag-klima","tag-klimakleber","tag-landwirtschaft","tag-letzte-generation","tag-rechtspolitik","tag-versammlungsfreiheit","tag-vorgaenge-artikel","autoren-ernst-fricke","publikationen-vorg-244"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u201eZum Gl\u00fcck sind Bauern keine Klimakleber!\u201c - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-244\/publikation\/zum-glueck-sind-bauern-keine-klimakleber\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u201eZum Gl\u00fcck sind Bauern keine Klimakleber!\u201c - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"W\u00e4hrend die \u201eLetzte Generation\u201c aufgrund der von ihnen ver\u00fcbten Stra\u00dfenblockaden und Sachbesch\u00e4digungen als m\u00f6gliche Terrorbedrohung eingestuft wurden und bestimmte Protestformen sowie Demonstrant*innen kriminalisiert wurden, war der \u00f6ffentliche Umgang mit den Stra\u00dfenblockaden und sonstigen Aktionen der Bauernproteste wesentlich wohlwollender, obwohl hier sogar Personen k\u00f6rperlich zu Schaden kamen und Morddrohungen ausgesprochen wurden. 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