{"id":19455,"date":"2024-08-20T14:42:24","date_gmt":"2024-08-20T12:42:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=19455"},"modified":"2026-09-28T14:40:24","modified_gmt":"2026-09-28T12:40:24","slug":"der-klimabeschluss-des-bundesverfassungsgerichts-klimaschutzmangel-und-ein-blick-ueber-die-schwelle","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/der-klimabeschluss-des-bundesverfassungsgerichts-klimaschutzmangel-und-ein-blick-ueber-die-schwelle\/","title":{"rendered":"Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts, Klimaschutzmangel und ein Blick \u00fcber die Schwelle"},"content":{"rendered":"<p class=\"v-teaser-western\"><em>F\u00fcr den Genuss der Menschenrechte und als Basis f\u00fcr sozial-\u00f6kologische Nachhaltigkeit ist ein Bekenntnis zu den nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen unausweichlich. Dazu braucht es eine Besinnung auf die nicht verhandelbaren physikalischen Realit\u00e4ten des Systems Erde.<\/em><\/p>\n<p class=\"v-teaser-western\"><em>Klagen sind, so Andreas Sanders in seinem Artikel, derzeit das effektivste Mittel, dem klimasch\u00e4dlichen Handeln in Politik und Wirtschaft entgegenzutreten. Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, zu dessen Beschwerdef\u00fchrer*innen Sanders geh\u00f6rte, ist eine der weitreichendsten klimabezogenen Entscheidungen eines Gerichts \u2013 auch international. Dennoch ist zu beobachten, dass die politischen Regelungen zum Klimaschutz fortgesetzt hinter den verbindlichen Ma\u00dfgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur\u00fcckbleiben. Zur Einhaltung der selbstgesteckten Emissionsreduzierungsziele sowie der durch internationalen Vertrag festgelegten Begrenzung der Klimaerhitzung reichen die derzeitigen politischen Regelungen in Deutschland nicht aus. Sanders begr\u00fcndet folgend seinen Eindruck, der Legislative und Exekutive ginge es mehr darum, versagende Strukturen in Politik und Wirtschaft aufrecht zu erhalten, statt die Menschenrechte im Angesicht der nahenden Klimakatastrophe zu sch\u00fctzen.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"klagen\">Klagen<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die inzwischen erlebbar gewordene Entwicklung der Klimaerhitzung ist seit \u00fcber 50 Jahren immer wieder erstaunlich gut vorhergesagt worden. Zweifel an der Rolle der Menschen in diesem Geschehen sind naturwissenschaftlich l\u00e4ngst ausger\u00e4umt, wobei sich herausgestellt hat, dass viele Zweifel durch die gr\u00f6\u00dften Verursacher*innen der Klimaerhitzung gestreut worden waren, um profitable Gesch\u00e4ftsmodelle weiterbetreiben und ausbauen zu k\u00f6nnen. Seit circa 25 Jahren herrscht wissenschaftlich Sicherheit dar\u00fcber, dass die Klimaerhitzung menschengemacht ist.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Seit November 1983 war der Deutsche Bundestag \u2013 aufgrund einer selbst in Auftrag gegebenen Studie \u2013 umfassend \u00fcber die sich abzeichnende Klimaerhitzung informiert (Volz 1983; Sanders 2023). Aber es waren gerade nicht Regierung und Gesetzgeber, die der Entwicklung entgegengewirkt oder an ihrem exponentiellen Verlauf ma\u00dfgeblich etwas ge\u00e4ndert h\u00e4tten. Obwohl in der <i>Studie \u00fcber die Auswirkungen von Kohlendioxid-emissionen auf das Klima<\/i> als Unterst\u00fctzung f\u00fcr die politische Entscheidungsebene konkrete m\u00f6gliche Szenarien und Entwicklungspfade weg von fossilen Energietr\u00e4gern berechnet und dargestellt sind (Volz 1983), setzten die meisten politischen Akteur*innen auf einen massiven Ausbau der fossilen Energienutzung. Noch weniger hat die Mehrheit der Wirtschaftsunternehmen der Entwicklung entgegengewirkt, obwohl eine konsequent klimafreundliche und nachhaltig aufgestellte Wirtschaft um nichts schw\u00e4cher sein m\u00fcsste. Im Gegenteil, dem falschen Glauben entgegengerichtet, Erfolg und Reichtum seien an die Nutzung fossiler Energie gekoppelt, h\u00e4tte mit einem fr\u00fchzeitigen entschlossenen Einstieg in nachhaltiges Wirtschaften bereits um die Jahrtausendwende eine f\u00fcr die m\u00f6gliche globale Transformation vorbildliche Stellung erreicht sein k\u00f6nnen \u2013 mit allen damit verbundenen Wirtschaftsst\u00e4rken.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">An der unzureichenden Klimapolitik haben in den vergangenen Jahren vor allem Klimaklagen etwas ge\u00e4ndert: so zum Beispiel die Klagen in den Niederlanden gegen Shell und die niederl\u00e4ndische Regierung, oder j\u00fcngst der Erfolg der KlimaSeniorinnen Schweiz vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (Urteil des EGMR 2024; KlimaSeniorinnen\/Greenpeace Schweiz 2024; vgl. auch Kring 2024a). \u00dcber die bislang bedeutendsten Klimaklagen in Deutschland hat im M\u00e4rz 2021 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24.03.2021, &#8211; 1 BvR 2656\/18 -, Rn. 1-270). Die Klagen waren in wesentlichen Teilen erfolgreich.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote1sym\" name=\"sdendnote1anc\"><sup>i<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">\u00dcber die St\u00e4rkung des Klimaschutzes hinaus hat der Klimabeschluss des BVerfG viel weitreichendere Bedeutung. Das zu verstehen, erfordert einen Blick auf den Verfahrensablauf.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die erste Klimaklage vor dem BVerfG wurde im November 2018 eingereicht. Beschwerdef\u00fchrer*innen waren elf Einzelpersonen sowie der BUND und der Solarenergief\u00f6rderverein. Zu diesem Zeitpunkt existierte noch kein Klimaschutzgesetz. Der Schutz der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen nach Art 20a GG war im Kontext mit der Klimaerhitzung zu dem Zeitpunkt immer noch nicht angemessen geregelt. Deshalb richteten sich die Klagen dieser ersten Gruppe gegen die deutsche Legislative und die Exekutive insgesamt. Das war ein Novum. Eigentlich sollen sich Verfassungsbeschwerden auf konkrete Gesetze beziehen. So war ein Argument der Klagen, dass aus dem Unterlassen von angemessener Normierung, wie im Zusammenhang mit der Klimaerhitzung, kein Schutzraum f\u00fcr unangemessenes oder fehlendes politisches Handeln resultieren darf.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Nachdem im August 2019 erkennbar wurde, dass der Erste Senat des BVerfG sich mit den Einzelklagen besch\u00e4ftigt, folgten im Januar 2020 drei weitere Gruppen mit Klagen. Das waren unter anderem Kl\u00e4ger*innen, die zuvor am Verwaltungsgericht in Berlin erfolglos gewesen waren (VG Berlin 10. Kammer, Entscheidungsdatum: 31.10.2019, Aktenzeichen: 10 K 412.18, ECLI:DE:VGBE:2019:1031.VG10K412.18.00; vgl. auch Sehl 2019), eine Gruppe von Fridays For Future sowie eine Gruppe von Kl\u00e4ger*innen aus Bangladesch und Nepal<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote2sym\" name=\"sdendnote2anc\"><sup>ii<\/sup><\/a>. Im Dezember 2019 war das Klimaschutzgesetz (KSG) verabschiedet worden, woraufhin die Erstkl\u00e4ger*innen ihre Verfassungsbeschwerden auf das Klimaschutzgesetz ausgeweitet haben, denn das Gesetz erschien nicht angemessen, die Ziele des \u00dcbereinkommens von Paris erreichen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ich war einer der Erstkl\u00e4ger und der Einzige mit einer neben den Freiheitsrechten auch mit sozial-\u00f6kologischen Aspekten begr\u00fcndeten Verfassungsbeschwerde. Obwohl die soziale Dimension der Klimaerhitzung bereits wissenschaftlich dargestellt ist<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote3sym\" name=\"sdendnote3anc\"><sup>iii<\/sup><\/a>, ist das Gericht auf die sozialen Aspekte meiner Verfassungsbeschwerdebegr\u00fcndung nicht eingegangen. Dabei wurde ein Zusammenhang ausgeblendet: Je weniger Geld Menschen zur Verf\u00fcgung haben, umso weniger (oder gar nicht) k\u00f6nnen sie sich an der Erf\u00fcllung des im Grundgesetz formulierten Staatsziels Schutz der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) beteiligen. Das liegt, so meine These, an der weitgehend fehlenden Einpreisung von Schadensverursachung, sodass sch\u00e4dliche G\u00fcter und Leistungen immer noch erheblich billiger sind als nachhaltige, klimafreundliche Angebote. Einpreisung bedeutet: Die mit der Produktion und Nutzung von Waren und der Erbringung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen verursachten Sch\u00e4den an Natur und beispielsweise auch Gesundheit und Eigentum werden direkt auf die jeweiligen Produkt- und Dienstleistungskosten aufgeschlagen, so dass nicht mehr die Allgemeinheit undifferenziert mit dem Ausgleich von Sch\u00e4den belastet wird, sondern nur noch Anbieter*innen und Konsument*innen solcher Produkte und Leistungen. Menschen, die aufgrund ihres, finanziell bedingt, reduzierten Konsumverhaltens vergleichsweise wenig Treibhausgasemissionen verursachen, sind \u00fcberdurchschnittlich durch externalisierte (auf die Allgemeinheit umgelegte) Schadenskosten belastet. Nimmt man die Einhaltung des Staatsziels aber dennoch ernst, aus Verantwortungsbewusstsein den jungen Menschen und den nachfolgenden Generationen gegen\u00fcber, dann geht es nur \u00fcber (noch mehr) Verzicht, da die klimafreundlichen Alternativen gegenw\u00e4rtig teurer und damit kaum bezahlbar sind; das hei\u00dft das finanzierbare Handeln w\u00e4re sch\u00e4dlicher. Aus derart konsequent gelebter Verantwortungs\u00fcbernahme resultieren deutliche Einschr\u00e4nkungen von in Abschnitt 1 des Grundgesetzes formulierten Freiheiten (Art. 2 Abs. 1 &#8211; Pers\u00f6nlichkeitsentfaltung, Art. 4 Abs. 1 &#8211; Gewissensfreiheit, Art. 11 &#8211; Freiz\u00fcgigkeit, Art. 12 Abs. 1 &#8211; freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl GG).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">H\u00e4tten die Verfassungsrichter*innen dar\u00fcber beraten, w\u00e4re die Verbindung zwischen Klimakatastrophe und sozialen Aspekten auch im juristischen Sinn offiziell gewesen. Das h\u00e4tte einiges im Land bewegt. Ganz andere Dimensionen von Entscheidungen h\u00e4tten getroffen werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die soziale Dimension der Klimakatastrophe ist erst j\u00fcngst vom Deutschen Ethikrat anerkannt worden. Die Empfehlungen des Ethikrates sind jedoch nicht verpflichtend, sondern nur von beratendem Rang. In der Ver\u00f6ffentlichung <i>Klimagerechtigkeit<\/i> spricht sich der Deutsche Ethikrat (2024) f\u00fcr eine gerechte Verteilung von Lasten und Pflichten im Kampf gegen den Klimawandel aus \u2013 innergesellschaftlich, international und intergenerationell, dass \u201em\u00f6glichst alle Menschen jetzt und in Zukunft die Mindestvoraussetzungen f\u00fcr ein gutes und gelingendes Leben erreichen k\u00f6nnen. Die Bed\u00fcrfnisse von Menschen, die davon noch am weitesten entfernt und am st\u00e4rksten vom Klimawandel belastet sind, sollten dabei vorrangig ber\u00fccksichtigt werden\u201c<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote4sym\" name=\"sdendnote4anc\"><sup>iv<\/sup><\/a>. Der Politik wird die Aufgabe zugewiesen, die gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu gestalten. Das entspricht im Grundsatz dem, was ich bereits in der Verfassungsbeschwerdebegr\u00fcndung dargestellt habe.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der vorliegende Artikel geht \u00fcber die Beschreibung des Bestehenden hinaus. Es geht nachfolgend auch um die in der Kritik an der Klage erkennbare Haltung politischer Akteur*innen, um Kernaspekte des Klimabeschlusses, es geht um m\u00f6gliche Ma\u00dfnahmen, die exemplarisch f\u00fcr effektive Transformation stehen w\u00fcrden, immer wieder geht es um die sozialen Aspekte und schlie\u00dflich um eine stark geweitete Perspektive, die f\u00fcr einen angemessenen Umgang mit dem heutigen Krisenkonglomerat erforderlich ist.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"reaktionen-aus-legislative-und-exekutive\">Reaktionen aus Legislative und Exekutive<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Den Verfahrensverlauf vor dem BVerfG habe ich als Lehrst\u00fcck \u00fcber die politischen Zust\u00e4nde in Deutschland wahrgenommen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Im August 2019 wurden Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt, das Bundesministerium des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat und das Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz \u00fcber die Verfassungsbeschwerde informiert und erhielten mit Vierteljahresfrist Gelegenheit zur Stellungnahme.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Erstaunlich war die Reaktion des Bundesrates: Die wichtigste Menschheitsaufgabe, die Erhaltung der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen auf der Erde, war den Bundesratsmitgliedern n\u00e4mlich keine Stellungnahme wert. Die erdgeschichtliche Dimension, dass allein durch menschlichen Einfluss die Kreisl\u00e4ufe der Natur aufgrund politischer und \u00f6konomischer Entscheidungen der vergangenen Jahrzehnte in existenzgef\u00e4hrdender Weise ver\u00e4ndert werden, war nicht wichtig genug?<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die inhaltlichen Einlassungen durch die Bundesregierung waren nicht weniger erstaunlich. Die Bundesregierung lie\u00df in Bezug auf die sozialen Aspekte mitteilen, die Grundrechte w\u00fcrden keine bestimmte Lebensweise garantieren, die man in Ermangelung ausreichender Finanzmittel nicht realisieren k\u00f6nne. Damit ist sie dem relevanten Punkt ausgewichen, dass Sch\u00e4den nicht eingepreist sind, nachhaltig produzierte Waren aber kostentreibende Zertifizierungen brauchen, wodurch sch\u00e4dliches Verhalten beg\u00fcnstigt, beziehungsweise im bestehenden sozialen und damit verbundenen finanziellen Gef\u00e4lle erzwungen wird. Das steht jedoch im Konflikt mit der Erhaltung eines grundlegend erforderlichen \u00f6kologischen Existenzminimums.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Den von anderen Kl\u00e4ger*innen vorgebrachten Beschwerdebegr\u00fcndungen ist die Bundesregierung auch ausgewichen oder hat sie schlicht abgestritten; so beispielsweise, dass ungewisse zuk\u00fcnftige Ereignisse im Zuge der Klimaerhitzung die M\u00f6glichkeit einer gegenw\u00e4rtigen Betroffenheit aufgrund eines Mangels an Normierung nicht begr\u00fcnden k\u00f6nnten. Mit solchen Aussagen wurden sogar die wissenschaftlich erwiesene Zunahme von Extremwetterereignissen aufgrund der Klimaerhitzung und die damit verbundenen konkreten Bedrohungen in Frage gestellt. Ungewiss sind aber lediglich genaue Zeitpunkte, exakte Orte und das jeweilige Ausma\u00df solcher Ereignisse. Dass sie kommen und an H\u00e4ufigkeit und St\u00e4rke zunehmen, stellt kein*e seri\u00f6se*r Klimawissenschaftler*in mehr in Frage.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Allgemein an alle Beschwerdef\u00fchrer*innen gerichtet bezweifelte die Bundesregierung dar\u00fcber hinaus die Klagebefugnis, da ja nicht nur die Kl\u00e4ger*innen, sondern die ganze Menschheit von der Klimaerhitzung betroffen sei.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Nicht anders war die Haltung des Bundestages, von der sich nur die Fraktion der Gr\u00fcnen teilweise distanziert hat. Die Mehrheit der Bundestagsmitglieder war der Ansicht, es reiche aus, irgendetwas zu tun. Ob die selbstgesteckten Ziele oder die Vereinbarungen aus internationalen Abkommen eingehalten w\u00fcrden, sei dagegen irrelevant. Da Deutschland nur begrenzten Einfluss darauf habe, die international vereinbarten Ziele zu erreichen, k\u00f6nnten diese auch nicht Inhalt der verfassungsrechtlichen Handlungspflicht sein. Somit k\u00f6nne auch die \u201eVerletzung objektiver v\u00f6lkervertraglicher Pflichten zum Klimaschutz [&#8230;] nicht mit einer Verfassungsbeschwerde ger\u00fcgt werden\u201c (aus der Stellungnahme des Bundestages). Die Bundestagsmehrheit stritt also nicht einfach ab, wie die Bundesregierung, sondern versuchte den Schutzma\u00dfstab maximal zu reduzieren.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Mehrheit im damaligen Bundestag w\u00fcrde also eher auf Teile des Grundrechtsschutzes verzichten, als umso intensiveren Klimaschutz zu erm\u00f6glichen, um den noch bestm\u00f6glichen Schutz der Grundrechte zu erreichen, zu dem alle staatliche Gewalt nach Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet ist. Dass der Gesetzgeber mehrheitlich in der Stellungnahme zu den Klimaklagen an der Grundfeste der Verfassung, Art. 1 GG, sowie den darauf aufbauenden Freiheitsrechten ger\u00fcttelt hat, lie\u00df das Bundesverfassungsgericht aber nicht durchgehen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Diese Einw\u00e4nde von Bundesregierung und Bundestag waren nicht erfolgreich \u2013 insbesondere nicht, dass es ausreiche, ergebnisunabh\u00e4ngig irgendetwas zu tun. Insofern hat der Beschluss des BVerfG nicht nur Bedeutung f\u00fcr den Umgang mit der Klimaerhitzung. Er ist auch ein Signal, dass die Menschenrechte als \u201eGrundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt\u201c Bestand haben (Art. 1 Abs. 2 GG). Sie bleiben auch in Zeiten, in denen durch fr\u00fcheres Handeln oder Nichthandeln von Legislative und Exekutive umso gr\u00f6\u00dfere Probleme zu l\u00f6sen sind, Handlungsma\u00dfstab.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Eine gro\u00dfe Mehrheit der Politiker*innen hat den Beschluss des BVerfG gefeiert. Das ist einigerma\u00dfen erstaunlich, denn es war auch eine gro\u00dfe Mehrheit, die \u00fcber die Klimaklagen alles andere als erfreut war.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"der-klimabeschluss-des-bverfg\">Der Klima&shy;be&shy;schluss des BVerfG<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die allgemeine Betroffenheit durch die Klimaerhitzung hat das BVerfG best\u00e4tigt, die Grundrechtsbetroffenheit der Kl\u00e4ger*innen jedoch auch ausdr\u00fccklich anerkannt. Die Grundrechtsbetroffenheit besteht hier, auch ohne dass auf jede einzelne Klimaschutzregelung Bezug genommen und ihre Untauglichkeit belegt wird. Der Grundrechtsschutz soll nicht durch un\u00fcberwindbare H\u00fcrden ausgeschlossen sein.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der \u00f6ffentlich wohl am meisten bekannt gewordene Punkt des BVerfG-Beschlusses ist, dass ein konkreter Emissionsminderungspfad f\u00fcr die Zeit nach 2030 angemahnt wurde. Bis 2030 enthielt das KSG ja bereits sektorbezogene Emissionsminderungspfade. Diese mussten nachgesch\u00e4rft und fortgeschrieben werden. Das solle fr\u00fchzeitig und transparent geschehen, um \u201ef\u00fcr die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung [zu] bieten\u201c (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. M\u00e4rz 2021, &#8211; 1 BvR 2656\/18 -, Rn. 1-270). Dadurch sollte auch ein hinreichender Entwicklungsdruck (Emissionsminderungsdruck) entstehen, bei gleichzeitiger Planungssicherheit (1 BvR 2656\/18, Leitsatz 4).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Hintergrund dieser Entscheidung: Die jetzigen Generationen sollen die Emissionsminderungen nicht nachl\u00e4ssig zulasten nachfolgender Generationen betreiben. Denn das w\u00fcrde unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig h\u00f6here Freiheitseinbu\u00dfen f\u00fcr die sp\u00e4ter Geborenen bedeuten. Das BVerfG hat also die Verantwortung der jetzt Lebenden f\u00fcr die Lebenschancen, Lebensverh\u00e4ltnisse und damit auch Freiheitsrechte nachfolgender Menschen festgestellt. Diese intertemporale Freiheitssicherung gilt f\u00fcr die Klimaentwicklung und ebenso f\u00fcr alle anderen durch Menschen beeinflussten und die Lebensgrundlagen betreffenden Entwicklungen in der Natur (vgl. auch Winter 2023). Daraus ergeben sich zwangsl\u00e4ufig die Formulierung ambitionierterer Klimaschutzziele sowie zu deren Erreichung geeignete Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Im Klimabeschluss ermahnt das BVerfG den Gesetzgeber auch, die wichtigen Entscheidungen in der Klimapolitik selbst auf dem Weg von Gesetzgebungsverfahren zu treffen. Dazu geh\u00f6rt auch das Ma\u00df der Emissionsminderung im zeitlichen Verlauf. Fragen derart grundlegender Bedeutung d\u00fcrfen nicht auf dem Weg von exekutiven Verordnungen durch die Bundesregierung adressiert werden, wozu das Parlament nur noch zustimmt. Das hat das BVerfG als unzul\u00e4ssig eingeordnet.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Es gibt eine ganze Reihe weiterer Aspekte im Klimabeschluss, darunter wirkliche Neuerungen im Rechtsverst\u00e4ndnis, die in ihrer Dimension in der Bev\u00f6lkerung weniger wahrgenommen wurden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Es braucht regul\u00e4re Gesetzgebungsverfahren mit fairem zeitlichen Ablauf, um \u201eweitere Entwicklungen zum Schutz der Grundrechte regulatorisch \u00fcberhaupt erst zu erm\u00f6glichen\u201c (Leitsatz 5). Diese Verfahren gew\u00e4hrleisten au\u00dferdem \u00f6ffentliche Wahrnehmbarkeit, wodurch eine entsprechende Beteiligung m\u00f6glich wird.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der Staat muss Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit sch\u00fctzen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), auch vor den Gefahren des Klimawandels und anderer Umweltbelastungen (Leitsatz 1). Der Staat ist zum Klimaschutz verpflichtet (Leitsatz 2): \u201eArt. 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten \u00f6kologischer Belange auch mit Blick auf die k\u00fcnftigen Generationen binden soll\u201c (Leitsatz 2e).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dass die Probleme der Klimaerhitzung durch Deutschland alleine nicht gel\u00f6st werden k\u00f6nnen, mindert nicht die Pflicht, mit einem fairen Beitrag daran mitzuwirken. Das gilt sogar dann, wenn andere Staaten nichts tun. \u201eDer Staat kann sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen\u201c (Leitsatz 2c). Das BVerfG stellt sogar fest, dass aus Art. 20a GG in Verbindung mit den Grundrechten die Pflicht f\u00fcr Deutschland und insbesondere f\u00fcr die Bundesregierung folgt, sich auch auf internationaler Ebene f\u00fcr eine Verbesserung des Klimaschutzes einzusetzen. Diese Pflicht ersch\u00f6pft sich nicht darin, Klimaschutzvereinbarungen abzuschlie\u00dfen, sondern schlie\u00dft ausdr\u00fccklich \u201edie Umsetzung vereinbarter L\u00f6sungen ein\u201c (Rn. 199ff.).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Neu ist auch: Das BVerfG hat auf die Grundrechte das Vorsorgeprinzip angewendet (Rn. 129ff.). Es m\u00fcssen also nicht schon aktuell die jeweiligen Beschwerdef\u00fchrenden gesch\u00e4digt sein. Es reicht, wenn ein Schaden in der Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird, um den Gesetzgeber zu entsprechenden Schutzma\u00dfnahmen zu veranlassen. Da die Klimaerhitzung nicht einfach umkehrbar ist, hat das BVerfG die Grundrechtsgef\u00e4hrdung als Widerspruch zum Grundgesetz gewertet (nicht erst, wie sonst \u00fcblich, eine konkrete Grundrechtsverletzung). \u201eBereits belastbare Hinweise auf die M\u00f6glichkeit gravierender oder irreversibler Beeintr\u00e4chtigungen\u201c erlegen dem Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht auf (Leitsatz 2b, Rn. 229).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das BVerfG hat die Verbindung zwischen den nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen und den Grundrechten, speziell den Freiheitsrechten anerkannt. Der Schutz der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) ist Voraussetzung f\u00fcr die Wahrung von Freiheitsrechten, Leben und Gesundheit.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Daraus folgt, dass ein \u00f6kologisches Existenzminimum, bei dessen Unterschreitung diese Rechte existenziell eingeschr\u00e4nkt w\u00e4ren, mit dem Rang eines Grundrechts anerkannt wird (Rn. 114; vgl. auch Ekardt\/He\u00df\/Wulff 2021). Was das BVerfG, ausgehend von der Klimaerhitzung, zur \u00f6kologischen Existenzsicherung ausf\u00fchrt, ist auf andere Zusammenh\u00e4nge \u00fcbertragbar. Man denke nur an die Bedeutung von Wasser, den Zustand der Meere, die B\u00f6den, Biodiversit\u00e4t, W\u00e4lder etc. Hier folgt zwangsl\u00e4ufig der generationen\u00fcbergreifende Schutzauftrag (Rn. 175ff. und 182ff.). Aufgrund des globalen Charakters \u00f6kologischer Zusammenh\u00e4nge gilt der Schutzauftrag auch international.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Verfassungsbeschwerde der Gruppe aus Bangladesch und Nepal wurde vom BVerfG angenommen und mit den anderen Klagen zusammen behandelt. \u201eArt. 1 Abs. 3 GG enth\u00e4lt keine Beschr\u00e4nkung der Grundrechtsbindung des deutschen Staates auf das Staatsgebiet, sondern begr\u00fcndet eine umfassende Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte des Grundgesetzes\u201c (Rn. 175). Konsequent hat das BVerfG die grenz\u00fcberschreitende Geltung der Grundrechte anerkannt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Eine Zuordnung von deutschem Einfluss auf Auswirkungen der Klimaerhitzung in Bangladesch ist in direkter Weise nicht m\u00f6glich. Auch kann der deutsche Staat Schutz- und Anpassungsma\u00dfnahmen im Zusammenhang mit der Klimaerhitzung in anderen L\u00e4ndern nicht so durchf\u00fchren wie in Deutschland. Dennoch ist eine grundrechtliche Schutzpflicht nicht ausgeschlossen. Hier ist etwa ein in Deutschland umso intensiverer Klimaschutz eine M\u00f6glichkeit, da sich dies \u00fcber die Grenzen hinaus auch positiv f\u00fcr andere auswirkt, sowohl direkt als auch im Sinne eines Vorbildes f\u00fcr andere. Wesentlich ist, die internationalen Beziehungen so auszurichten, dass Klimaschutz dadurch gef\u00f6rdert wird (Rn. 149). Weiterhin ist klimasch\u00fctzende Wirkung im Ausland m\u00f6glich, speziell durch direkte finanzielle Unterst\u00fctzung sowie auf dem Weg der mit dem \u00dcbereinkommen von Paris zusammen vereinbarten gemeinsamen finanziellen Unterst\u00fctzung durch reichere L\u00e4nder f\u00fcr besonders betroffene \u00e4rmere L\u00e4nder.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Wenn die Gesetzgebung und die Klimaschutzbem\u00fchungen Deutschlands weiterhin den Entwicklungen der Klimakatastrophe hinterherlaufen, anstatt eine schnellstm\u00f6gliche Wende herbeizuf\u00fchren oder zumindest in belastbaren Hinweisen auf zuk\u00fcnftige Beeintr\u00e4chtigungen heute die besondere Schutzpflicht zu erkennen, gehe ich davon aus, dass der grenz\u00fcberschreitende Grundrechtsschutz in Zukunft \u2013 wenn die Folgen der Klimaerhitzung dramatischer werden \u2013 noch Bestandteil weiterer Klagen sein wird und auch weiter konkretisiert wird. Der Ausgleich von zuk\u00fcnftigen Klimasch\u00e4den wird ohnehin erheblich teurer als Klimaschutzma\u00dfnahmen heute kosten w\u00fcrden. Erfolgreiche Schadensersatzanspr\u00fcche aus anderen L\u00e4ndern w\u00fcrden die Folgekosten verz\u00f6gerten und unterlassenen Klimaschutzes umso mehr in die H\u00f6he treiben.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Geoengineering-Ans\u00e4tze d\u00fcrfen bei der Bemessung der Klimaschutzanstrengungen nicht mit einflie\u00dfen, solange sie weder sicher noch in erforderlich skalierter Weise zur Verf\u00fcgung stehen. Denn das w\u00fcrde bedeuten, ungewisse zuk\u00fcnftige Entwicklungen jetzt schon als gegeben in die Planungen einzubeziehen. Einer Anrechnung solcher Technologien stehen au\u00dferdem \u00f6kologische, verfassungsrechtliche, wirtschaftliche, politische und soziale Bedenken entgegen (Rn. 226f.). Im Vergleich zu den weitestgehend unsch\u00e4dlich realisierbaren Emissionsminderungen erscheinen Geoengineering-Vorhaben eher wie die n\u00e4chsten Gro\u00dfversuche mit dem System Erde. Lukrative Gesch\u00e4fte mit ungewissem Ausgang.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Planung der Emissionsminderung darf auch nicht auf dem Zukauf von Budgets aus \u00dcbererf\u00fcllungen der vorgesehenen Minderungen in anderen L\u00e4ndern beruhen. Die Verf\u00fcgbarkeit solcher Angebote ist nicht planbar, und es ist \u2013 aufgrund des gegenw\u00e4rtigen Stands der internationalen Klimaschutzbem\u00fchungen \u2013 mit extrem hoher Nachfrage zu rechnen, sodass ein Ausgleich auf diesem Weg insgesamt unsicher erscheint.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ein anderer Teil des Klimabeschlusses von 2021 ist immer noch wenig bekannt. Auf Klima- und andere Wissenschaftler*innen muss dieser elektrisierend wirken. Die im \u00dcbereinkommen von Paris genannte Begrenzung der Erhitzung auf m\u00f6glichst 1,5 Grad Celsius \u00fcber dem vorindustriellen Niveau hat das BVerfG f\u00fcr das politische Handeln als ma\u00dfgeblich dargestellt (Rn. 196, 242). Das BVerfG f\u00fchrt auch aus, wenn \u201eneue hinreichend gesicherte Erkenntnisse \u00fcber die Entwicklung der anthropogenen Erderw\u00e4rmung oder deren Folgen und ihre Beherrschbarkeit\u201c vorliegen, kann \u201eeine andere Zielfestlegung im Rahmen des Art. 20a GG erforderlich\u201c werden (Rn. 212). Das Gericht stellt dies unter verfassungsgerichtliche Kontrolle.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Mit dem Klimabeschluss hat das BVerfG auf der Basis von Art. 20a GG \u201edem Gesetzgeber eine permanente Pflicht aufgegeben, das Umweltrecht den neuesten Entwicklungen und Erkenntnissen in der Wissenschaft anzupassen\u201c (Rn. 212). Das Gericht ist, wieder mit Blick auf die globale Dimension der Klimaentwicklung, noch einen Schritt weiter gegangen: Es hat die Regierung in die Pflicht genommen, \u201eeine L\u00f6sung des Klimaschutzproblems auf internationaler Ebene zu suchen\u201c, f\u00fcr den Fall, dass die im \u00dcbereinkommen von Paris vereinbarten Temperaturgrenzen sich als unzul\u00e4nglich f\u00fcr ausreichenden Klimaschutz erweisen w\u00fcrden. Dann \u201em\u00fcsste insbesondere versucht werden, strengere Vereinbarungen zu erzielen\u201c (Rn. 212).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das bedeutet, der Gesetzgeber hat zwar einen vom BVerfG zugestandenen Gestaltungsspielraum zur Erreichung der Klimaschutzziele, der wissenschaftliche Erkenntnisstand gibt daf\u00fcr aber stets die Richtung und setzt den Rahmen.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \" align=\"left\"><span id=\"klimaschutzmangel-seit-dem-beschluss-des-bverfg-und-entwicklungsmoeglichkeiten\">Klima&shy;schutz&shy;mangel seit dem Beschluss des BVerfG und Entwick&shy;lungs&shy;m&ouml;g&shy;lich&shy;keiten<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Als der Expertenrat f\u00fcr Klimafragen (ERK) in seinem Pr\u00fcfbericht f\u00fcr das Jahr 2022 formulierte, und im August 2023 in der Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung noch erheblich sch\u00e4rfer kritisierte (Expertenrat f\u00fcr Klimafragen 2023a; 2023b), dass die Klimaschutzanstrengungen in Deutschland nicht ausreichen, die vereinbarten Grenzen der Klimaerhitzung einzuhalten, konnte man daraus folgern, dass Legislative und Exekutive fortgesetzt gegen den Klimabeschluss des BVerfG und gegen das Grundgesetz versto\u00dfen haben.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Basis f\u00fcr die Bewertung der deutschen Klimaschutzpolitik durch den ERK war die Analyse des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes. Legislative und Exekutive h\u00e4tten sofort nachsteuern m\u00fcssen. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2023 schafft das nicht. Schon die Zielformulierungen reichen nicht aus, die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes zu erf\u00fcllen (Expertenrat f\u00fcr Klimafragen 2023b; 2023c; Tutt 2023). Das hat der Expertenrat f\u00fcr Klimafragen (2024) in seinem aktuellen Pr\u00fcfbericht f\u00fcr das Jahr 2023 abermals festgestellt. Mit der gegenw\u00e4rtigen Klimapolitik der Bundesregierung k\u00f6nnen die verbindlich vereinbarten Klimaschutzziele aus dem \u00dcbereinkommen von Paris, die ins KSG \u00fcbernommen wurden, nicht eingehalten werden.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote5sym\" name=\"sdendnote5anc\"><sup>v<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das BVerfG hatte f\u00fcr den Klimabeschluss die CO2-Budgetberechnungen des Sachverst\u00e4ndigenrats f\u00fcr Umweltfragen (SRU) zugrunde gelegt. Die im M\u00e4rz 2024 auf Basis der tats\u00e4chlichen Treibhausgasemissionen der vergangenen Jahre erstellte Neuberechnung durch den SRU ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das CO2-Budget f\u00fcr Deutschland zur Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad Celsius aufgebraucht ist (Sachverst\u00e4ndigenrat f\u00fcr Umweltfragen 2023; 2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Auf dieser Grundlage ergibt sich nach Klimabeschluss des BVerfG sowie dem KSG ein unmittelbarer Handlungsbedarf f\u00fcr den Gesetzgeber und die Bundesregierung. Doch anstatt dass Zielformulierungen aktualisiert und vor allem tats\u00e4chliche Ma\u00dfnahmen damit in Einklang gebracht werden, erleben wir die Aufweichung der ohnehin schon unzureichenden Regelungen. Die j\u00fcngste Reform des KSG vom April 2024 wird von Verfassungsrechtler*innen als Versto\u00df gegen den Klimabeschluss angesehen (Kring 2024b).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Man kann den Eindruck gewinnen, der Legislative und Exekutive in Deutschland geht es mehr darum, versagende Strukturen in Politik und Wirtschaft aufrecht zu erhalten, als die Menschenrechte zu sch\u00fctzen. Einige klimapolitische Entscheidungen erwecken den Eindruck, dass der Fokus im Sinne von Wachstumsdenken bei den besonders teuren M\u00f6glichkeiten liegt, unabh\u00e4ngig von Sinnhaftigkeit.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Warum werden Abh\u00e4ngigkeiten von zentralisierter Energieversorgung und Energiekonzernen bewahrt, anstatt sinnvolle und erforderliche dezentrale und individuelle L\u00f6sungen f\u00fcr die regenerative Strom- und W\u00e4rmeversorgung vehementer voranzubringen? Warum werden die Vorteile von Energieautonomie den eigenn\u00fctzigen Interessen \u00fcberholter Gesch\u00e4ftsmodelle untergeordnet? Warum wird mit Bilanzierungstricks in der neu beschlossenen Version des KSG das Fehlen von Ma\u00dfnahmen und Sofortprogrammen zur Emissionsminderung verschleiert, anstatt sofort machbare Ma\u00dfnahmen zur Emissionsvermeidung zu starten, beispielsweise Tempolimits auf allen Stra\u00dfen? Warum werden m\u00f6gliche Mieth\u00f6hen pro Quadratmeter Wohnfl\u00e4che nicht an den energetischen Sanierungszustand, sprich an die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Geb\u00e4udes gebunden, erg\u00e4nzt um eine zus\u00e4tzliche Abgabe, zweckgebunden und zielgerichtet als sozialer Ausgleich? Letztere k\u00f6nnte entfallen, wenn zu entsprechend niedrigerem Preis direkt an finanziell schlechter gestellte Menschen vermietet wird. Das w\u00fcrde den Sanierungsdruck erh\u00f6hen und w\u00e4re gleichzeitig eine M\u00f6glichkeit, die Bereicherung mit der Grundbedarfsversorgung Wohnen einzud\u00e4mmen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Umfragen ergeben zwar regelm\u00e4\u00dfig, dass Klimaschutz von einer gro\u00dfen Mehrheit der Bev\u00f6lkerung als sehr wichtiges Thema angesehen wird. Wenn konkrete Ma\u00dfnahmen aber den eigenen Lebensbereich betreffen, w\u00e4chst Widerstand gegen Klimaschutz<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote6sym\" name=\"sdendnote6anc\"><sup>vi<\/sup><\/a>. Der scheinbare Widerspruch liegt unter anderem in der finanziellen Belastung oder \u00dcberlastung begr\u00fcndet. Eine andere Ursache liegt sicher in der Verdr\u00e4ngung der Tatsache, dass Klimaschutz nur funktioniert, wenn alle mitmachen. Das ist nicht sichtbar, solange es abstrakt nur um das Thema geht.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Abhilfe w\u00fcrde hier schaffen, die Preise f\u00fcr Waren und Dienstleistungen ehrlich zu machen, indem Sch\u00e4den voll eingepreist werden. Dann werden die klima- und insgesamt naturfreundlichen L\u00f6sungen automatisch interessanter. In F\u00e4llen von \u00dcberlastung k\u00f6nnen aus der Schadensbepreisung auch in sinnvoller Weise Unterst\u00fctzungen geleistet werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Gegenw\u00e4rtig flie\u00dfen noch immense Subventionen in an fossile Energie gebundene Richtungen, unter anderem, um die viel zu langsame Abl\u00f6sung von sch\u00e4dlichem Handeln auch noch abzufedern. Dieser kapitalistische Ansatz bremst oder verhindert erforderliche Entwicklung. Aber die Rechnung ist unvollst\u00e4ndig. Nicht selten sind zus\u00e4tzlich die weniger sch\u00e4dlichen und die w\u00fcnschenswerten Alternativen behindert worden (Beispiele: Begrenzung des Ausbaus von Windenergie, Limitierung des Zubaus von Photovoltaik \u00fcber Ausschreibungsverfahren).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Mit internalisierten Schadenskosten w\u00fcrden B\u00fcrger*innen m\u00fcndig, \u00fcber ihre Konsumentscheidungen direkten Einfluss auf Entwicklungen zu nehmen, anstatt mit externalisierten Schadenskosten undifferenziert belastet zu werden. Gegenw\u00e4rtig sind klimafreundlich handelnde Menschen doppelt belastet. Klima- und naturfreundliche Waren und Dienstleistungen sind in der Regel viel teurer, nicht zuletzt aufgrund von vorgeschriebenen, Kosten verursachenden Zertifizierungen. Zus\u00e4tzlich sind aber die unterschiedslos externalisierten Schadenskosten \u00fcber die Steuerzahlung zwangsweise mitzutragen. Das kann wie eine ungerechte Bestrafung f\u00fcr nachhaltiges Handeln empfunden werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die realen Sch\u00e4den des Wirtschaftens vollst\u00e4ndig einzupreisen, ist deshalb ein \u00fcberf\u00e4lliger Schritt. Mit eingepreisten Sch\u00e4den w\u00fcrde erstmalig das wirkliche Verh\u00e4ltnis der Energietr\u00e4ger zueinander abgebildet. Die ausnahmslose, vollst\u00e4ndige Einpreisung von Sch\u00e4den w\u00fcrde auch bewirken, dass Gewinngenerierung nur noch unter Achtung von Natur und Mitwelt funktioniert.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dann r\u00fcckt auch die wichtige Frage wieder in den Fokus: Welche Funktion soll Wirtschaften erf\u00fcllen? Wof\u00fcr wird eigentlich gewirtschaftet? Zur Versorgung von Bedarf? F\u00fcr ein gutes Leben? Aber darf es zum Wirtschaften f\u00fcr ein gutes Leben geh\u00f6ren, die Lebensgrundlagen irreversibel zu sch\u00e4digen, sie bei Fortsetzen der gegenw\u00e4rtigen Art des Wirtschaftens wissentlich abzubauen und absehbar zu vernichten?<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Massenhaft Wegwerfprodukte zu fertigen ist kein Beitrag zu gutem Leben, sondern absurder Auswuchs kapitalistischen Denkens und Handelns. Dazu kommt die Verschwendung von Ressourcen, die nur begrenzt existieren. Hier wird jegliche Verantwortungs\u00fcbernahme f\u00fcr eigenes Handeln abgelehnt. Derart zu produzieren, ohne Verantwortung beispielsweise f\u00fcr die Plastikverm\u00fcllung der Meere und f\u00fcr den Eintrag von Ewigkeitschemikalien in praktisch alle Lebensr\u00e4ume zu \u00fcbernehmen, ist das Gegenteil von gutem Leben.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Einpreisung von Sch\u00e4den h\u00e4tte die beste steuernde Wirkung. Dann hat jede individuelle Konsumentscheidung direkten Einfluss. Das hei\u00dft, es ist eine Erm\u00e4chtigung der Unternehmen in Gesch\u00e4ftsbeziehungen untereinander und eine Erm\u00e4chtigung aller Menschen individuell, mit ihren Entscheidungen zur mitweltfreundlichen Entwicklung beizutragen. Durch das Wegfallen der jetzigen Preismanipulation in Form externalisierter Schadenskosten w\u00fcrden mitweltfreundliche Alternativen zur kosteng\u00fcnstigeren Wahl.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Subventionen, insbesondere wenn damit fossile Energie beg\u00fcnstigt ist, verhindern Transformationen. Sie sollten sehr rasch abgebaut werden. Dass regelm\u00e4\u00dfig in einem einstudierten Reflex irgendwo nach Subventionen gerufen wird, wenn sich etwas am Katastrophenpfad \u00e4ndern soll, ist ein Ausdruck davon, wie verfahren und nah am Scheitern der \u201eEntwicklungsstand\u201c in Wirtschaft und Politik ist. Solche Subventionsrufe bedeuten, dass die Beendigung sch\u00e4dlichen Verhaltens bezahlt werden soll. Es g\u00e4be mehr Berechtigung, von solchen, die mit Wissen sch\u00e4dlich gehandelt haben, Schadensersatz zu fordern.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das Prinzip der Schadenseinpreisung w\u00e4re auch der schnellste Weg zu nachhaltiger Landwirtschaft und gesunden Lebensmitteln als Standard. Nicht Biolabel geh\u00f6ren bepreist, sondern schlechte Qualit\u00e4t und dadurch angerichteter Schaden. Das hilft, sch\u00e4dlich Produziertes und Waren mit sch\u00e4dlichen Auswirkungen aus dem Handel zu verdr\u00e4ngen. Schadensbepreisung in tats\u00e4chlicher H\u00f6he w\u00fcrde sich unmittelbar positiv auswirken auf den Zustand der Natur, der Artenvielfalt, der Wasser- und Bodenqualit\u00e4t, des Klimas, bis hin zur Gesundheit der Menschen (hier mit entsprechender Kostenreduzierung im Gesundheitssektor).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Schadensbepreisung bedeutet dabei nicht eine symbolische CO2-Bepreisung, wie es jetzt der Fall ist. Schadensbepreisung bedeutet, s\u00e4mtliche tats\u00e4chliche Sch\u00e4den (auch solche, die von Treibhausgasemissionen unabh\u00e4ngig sind) in voller H\u00f6he in die Preise f\u00fcr jegliche Waren und Dienstleistungen einzurechnen. Das erm\u00f6glicht kurzfristig, Subventionen zun\u00e4chst in eine nachhaltige Richtung zu lenken und sozial-\u00f6kologische Transformationsprozesse zu beschleunigen; mittelfristig k\u00f6nnen Subventionen dann voraussichtlich \u00fcberfl\u00fcssig werden.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \" align=\"left\"><span id=\"reichweite-des-klimabeschlusses\">Reichweite des Klima&shy;be&shy;schlusses<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Der BVerfG-Beschluss wirkt sich auf alle Ebenen des Staates aus. Er liefert nicht nur Vorgaben f\u00fcr die weitere Klimagesetzgebung. Die eigentliche Umsetzung der Klimapolitik in Form von wirklicher Ma\u00dfnahmendurchf\u00fchrung geschieht wesentlich auf Kommunalebene. Die erforderliche W\u00e4rmeplanung durch die Kommunen ist ein aktuelles Beispiel daf\u00fcr. Es m\u00fcssen alle Vorhaben, Planungen, Projekte in allen Bereichen dem Klimabeschluss entsprechend auf ihre Klimaauswirkung gepr\u00fcft und bewertet werden. Mit fortschreitender Klimaerhitzung muss die Klimavertr\u00e4glichkeit dann mit zunehmendem Gewicht in die Abw\u00e4gung von Rechten einflie\u00dfen \u2013 und zwar so fr\u00fchzeitig, dass Freiheitseinbu\u00dfen nicht in die Zukunft verschoben werden, sondern \u00fcber die Generationen fair verteilt sind. Hier werden die Konsequenzen falscher Energie- und Klimapolitik der vergangenen Jahrzehnte noch deutlich sp\u00fcrbar werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Konfliktpotential gibt es hier reichlich. Viele Kommunen sind noch lange nicht bei einem angemessenen Klima- und Nachhaltigkeitsbewusstsein angekommen. Stattdessen wird oft noch nach alten Grundlagen und teils auch alten Verstrickungen folgend entschieden. In vielen Kommunen fehlt aktuelles Wissen \u00fcber Klimazusammenh\u00e4nge und wirklich geeignete Wege des Klimaschutzes.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote7sym\" name=\"sdendnote7anc\"><sup>vii<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Schaut man sich die Langzeitwirkungen kommunaler Entscheidungen \u2013 gerade in den Bereichen Energie, Bauen, Verkehr und Investitionsg\u00fcter \u2013 detailliert an, wird die Gefahr f\u00fcr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfe zuk\u00fcnftige Freiheitseinschr\u00e4nkungen deutlich, immer wenn heutige Entscheidungen klimaschutzaufschiebende Wirkung haben. Gegen solche Entscheidungen kann geklagt werden, wenn gegen die vom BVerfG aufgegebene Pflicht zum fairen Ausbalancieren von Freiheitsbeschr\u00e4nkungen \u00fcber die Generationen versto\u00dfen wird. Dass es anders geht, demonstrieren ein paar bekannte Mustergemeinden im Klimaschutz, in denen gute Konzepte bereits umgesetzt werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Bundes- und Landesentscheidungen brauchen eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Kommunen f\u00fcr die Ma\u00dfnahmendurchf\u00fchrung. Ansonsten werden der Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen der Erhitzung scheitern. Das w\u00fcrde auch dem Business as Usual der Fossilkonzerne in die H\u00e4nde spielen. Das hei\u00dft, wer die Kommunen nicht informiert, nicht schult und nicht f\u00f6rdert, tr\u00e4gt zur Klimakatastrophe bei und gef\u00e4hrdet die Freiheitsrechte aller. (Vgl. Ekardt\/He\u00df\/Wulff 2021.)<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"huerden\">H&uuml;rden<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Das BVerfG hat im Klimabeschluss deutliche Worte f\u00fcr die M\u00e4ngel der deutschen Klimapolitik gew\u00e4hlt und vor allem weitreichende Anforderungen formuliert, die Gesetzgeber und Regierung seit Bekanntgabe des Beschlusses erf\u00fcllen m\u00fcssen. Klimawissenschaftler*innen und Verfassungsrechtler*innen kritisieren jedoch anhaltend, dass diese Anforderungen bei weitem nicht erf\u00fcllt werden. Wie dargestellt besteht eher der Eindruck, dass der Beschluss offen missachtet wird, zuletzt mit der Novellierung des KSG. Das BVerfG hatte wohl andere Entwicklungswege im Sinn, als ausgerechnet den Weg, dass Bundesregierung und Bundestag sowohl die wissenschaftliche als auch juristische Argumentation zu unterwandern versuchen, indem in der KSG-Novelle die Planbarkeit teilweise wieder aufgehoben, Ma\u00dfnahmen in die Zukunft verschoben und damit die intertemporale Verteilung von Freiheitseinschr\u00e4nkungen noch weiter verschlechtert werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Politik steht dennoch nicht allein in diesem Geschehen. In Deutschland wird nur gerade sichtbar, was tats\u00e4chlich ein grundlegendes Problem und Teil der Ursachen f\u00fcr die Klimakatastrophe ist. Die Politik ist jedoch die Sph\u00e4re, von der es abh\u00e4ngt und die in der Lage w\u00e4re, einen selbstverst\u00e4rkenden Kreislauf immer tiefer in die Katastrophe endlich zu durchbrechen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">An diesem Kreislauf (vgl. Abb 1.) sind vier Komponenten beteiligt: Klimapolitik, pers\u00f6nliche Betroffenheit durch die Klimaerhitzung, Verdr\u00e4ngung und das Festhalten an sch\u00e4dlichem Verhalten. Sie bilden einen selbstverst\u00e4rkenden R\u00fcckkopplungseffekt, der in Gesellschaft, Staat und Wirtschaft gleicherma\u00dfen stattfindet.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"500\" height=\"394\" class=\"aligncenter size-full wp-image-19454\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2024\/08\/Bild_2024-08-20_143528452-e1724157326914.png\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\"><i>Abb. 1: Selbstverst\u00e4rkender R\u00fcckkopplungseffekt, der effektive Ma\u00dfnahmen zur Abmilderung der Klimakatastrophe gegenw\u00e4rtig verlangsamt beziehungsweise wichtige Transformationsprozesse verhindert (eigene Darstellung).<\/i><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Defizite in den politischen Klimaschutzanstrengungen verst\u00e4rken die pers\u00f6nliche Betroffenheit durch die Klimaerhitzung. Trotz der zunehmenden Erlebbarkeit von Klimaextremen bewirkt und verst\u00e4rkt der Wunsch nach Stabilit\u00e4t, dass viele Menschen die dringende Erforderlichkeit von Transformationen und ihre eigene Beteiligung an der Katastrophe verdr\u00e4ngen. Das erleichtert das Festhalten an sch\u00e4dlichem Verhalten, sowohl individuell als auch gesamtgesellschaftlich. Das Bestreben, am umweltsch\u00e4dlichen Handeln festzuhalten, ist in der Wirtschaft mehrheitlich besonders stark ausgepr\u00e4gt. Die dort konzentrierte Macht erschwert oder verhindert wiederum das n\u00f6tige Entwicklungsma\u00df in der Politik. Es geht darum, profitable Gesch\u00e4fts- und Wirtschaftsmodelle ungeachtet ihrer Sch\u00e4dlichkeit f\u00fcr die nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen, so lange wie irgend m\u00f6glich aufrechtzuerhalten. Beg\u00fcnstigt wird das durch die fehlende Einpreisung von Schadenskosten.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Bei zu vielen Menschen l\u00e4uft der dargestellte Prozess so lange, bis die pers\u00f6nliche Betroffenheit einen Kipppunkt erreicht, das hei\u00dft die Betroffenheit durch die Klimaerhitzung \u00fcberwiegend und unumkehrbar nicht mehr \u201enur\u201c Bedrohung der Existenz ist, sondern tats\u00e4chlich eingetretener pers\u00f6nlicher existentieller Schaden.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote8sym\" name=\"sdendnote8anc\"><sup>viii<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Erst dann, aus der pers\u00f6nlichen Not heraus, wird aus Verdr\u00e4ngung Einsicht, dass Transformationen unausweichlich sind. Der Zeitpunkt dieses Wandels von Verdr\u00e4ngung zu Einsicht ist individuell verschieden. Vor allem ist er sozialabh\u00e4ngig. Je gr\u00f6\u00dfer finanzieller Spielraum und Machteinfluss sind, umso sp\u00e4ter wird der pers\u00f6nliche Kipppunkt erreicht, weil beide Besserstellungen es erm\u00f6glichen, Auswirkungen der Erhitzung l\u00e4nger ausweichen oder Belastungen leichter abfangen zu k\u00f6nnen. Neuere Studien zeigen, dass die Zusammensetzung des Parlaments nach sozialem Hintergrund nicht repr\u00e4sentativ zur B\u00fcrgerschaft ist, sondern finanziell Bessergestellte \u00fcberrepr\u00e4sentiert. Es wurde auch festgestellt, dass die Entscheidungen ebenfalls deutlich mehr die Interessen der Bessergestellten abbilden.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote9sym\" name=\"sdendnote9anc\"><sup>ix<\/sup><\/a> (Sch\u00e4fer 2024; Els\u00e4sser et al. 2016) Das gilt auch im Bereich der Umwelt- und Klimaschutzpolitik.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die zeitliche Dimension des dargestellten selbstverst\u00e4rkenden Geschehens (Abb. 1) ist relativ tr\u00e4ge. Bis eine Mehrheit der Entscheidungstr\u00e4ger*innen in der parlamentarischen Realit\u00e4t ihre pers\u00f6nlichen Kipppunkte \u00fcberschritten haben wird, sodass angemessene Ma\u00dfnahmen gegen die Klimakatastrophe ergriffen w\u00fcrden, ist die Zeitspanne l\u00e4ngst vorbei, in der solche Ma\u00dfnahmen noch im Sinne von Art. 20a GG wirken k\u00f6nnten. Menschen sind zwar tr\u00e4ge in ihren Verhaltens- und Entscheidungsabl\u00e4ufen, wesentliche Klimaprozesse laufen aber weit langsamer ab. In dem Sinne, dass ein einmal erreichter kumulierter Treibhausgasgehalt in der Atmosph\u00e4re erst verz\u00f6gert voll wirksam wird. Je nach Art der Auswirkung kann das zig Jahre, ein paar hundert Jahre oder bis sogar ein paar tausend Jahre dauern. Einige planetare Grenzen sind jetzt schon erreicht oder bereits \u00fcberschritten. Das gilt f\u00fcr das Klima, die Biodiversit\u00e4t, den Stickstoffkreislauf, den S\u00fc\u00dfwasserkreislauf, die Landnutzung und auch in Bezug auf neuartige von Menschen in die Natur eingebrachte Substanzen (Richardson et al. 2023). Auswirkungen hat das zum Beispiel auf die in hohem Ma\u00df klimarelevanten Eismassen, sowie auf den Zustand der Ozeane inklusive des Meeresspiegelanstiegs, auf Ern\u00e4hrung und Gesundheit. Manche Modelle sehen auch die soziale Entwicklung global ihren Grenzen nahe. Die gegebenen Repr\u00e4sentationsverh\u00e4ltnisse in den meisten Parlamenten sind dabei eher klimakatastrophenverst\u00e4rkend.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das Grundgesetz sieht Deutschland als demokratischen und sozialen Bundesstaat vor, in dem alle Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs.1 und Abs. 2 GG). Den Parteien wird in Art. 21 GG die Rolle als Mitwirkende bei der politischen Meinungsbildung zugeschrieben. Tats\u00e4chlich haben die Parteien selbst daraus immer mehr einen Parteienstaat gemacht, indem sie die Mitwirkung zur nahezu allein bestimmenden Macht der politischen Meinungsbildung gewandelt haben.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das Argument, dass die Abgeordneten aber doch aus \u201eallgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl\u201c hervorgehen (Art. 38 Abs. 1 GG), verliert seine Tragkraft, wenn man bedenkt, dass Inhalte und Versprechungen (etwa aus dem Wahlkampf) nicht rechtsverbindlich sind. Was soll daran demokratisch sein, wenn die gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentant*innen im Parlament und die regierungsbildenden Parteien und Politiker*innen sich an nichts zuvor Gesagtes oder Geschriebenes halten m\u00fcssen? Welchen Wert hat solche Politik, wenn nicht einmal die Inhalte von Koalitionsvertr\u00e4gen eingehalten werden m\u00fcssen? Die Inhalte k\u00f6nnen beliebig von dem abweichen, wof\u00fcr Menschen gestimmt haben. Ob freie Mandate, von denen in beliebig starker Abweichung von den Interessen der Bev\u00f6lkerung Gebrauch gemacht wird, eine faire Demokratie tragen k\u00f6nnen, darf bezweifelt werden, wenn die allgemeinvertr\u00e4gliche Durchsetzung gesamtgesellschaftlicher und lebensnotwendiger Klimainteressen den parteipolitischen Interessen oder den Interessen Wohlhabender untergeordnet werden.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"wie-weiter\">Wie weiter?<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Der in Abbildung 1 dargestellte selbstverst\u00e4rkende R\u00fcckkopplungseffekt ist nur eine von einer Reihe von H\u00fcrden, die es auf dem Weg zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu \u00fcberwinden gilt. Es sind alles H\u00fcrden, die einzig im Denken und daraus resultierenden Handeln von Menschen stehen. Oft, wenn Menschen von Transformation reden und schreiben, macht es den Eindruck, es gehe darum, die H\u00fcrden zu ver\u00e4ndern, damit alles wieder in Ordnung komme. Es wird nur sehr selten dahin geschaut, welchen Ursprung die H\u00fcrden haben. Es w\u00fcrde sich lohnen, denn w\u00fcrde der Ursprung wahrgenommen, k\u00f6nnten die H\u00fcrden aufgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der Ursprung liegt im anthropozentrischen Selbstverst\u00e4ndnis vom Mensch als Kopf der Biosph\u00e4re, der berechtigt sei, sich die Erde nahezu beliebig zunutze zu machen. So funktioniert das System Erde aber nicht. Gesellschaften haben sich selbst in diesem System inkompatibel gemacht. Die weit \u00fcberwiegende Richtung, in der Menschen wirken, ist dem Wirkprinzip der von Naturgesetzten bestimmten Ordnung entgegengesetzt. In der Natur wird Energieausgleich zwar nie erreicht, weil \u00fcber das Sonnenlicht st\u00e4ndig neue Energie zuflie\u00dft, andererseits \u00fcber W\u00e4rmestrahlung von der Erde abflie\u00dft, aber dem Naturgeschehen ist gemein, dass es Ausdruck von Energieausgleichsprozessen ist. Das ist ein perfektes System, bis zum Wirken moderner menschlicher Gesellschaften. Perfekt ist es vorgesellschaftlich, weil genau auf Basis der vernetzt wirkenden Naturgesetze Leben entstanden ist, Leben m\u00f6glich ist und sich weiter entwickeln kann. Menschliches Handeln wird in entscheidenden Bereichen nicht mehr vom Bestreben nach Ausgleich angetrieben. Kollektiv betrachtet \u00fcberlastet das menschliche Handeln die Toleranz der von Naturgesetzen bestimmten Ordnung. Die funktioniert mit einer gewissen Variabilit\u00e4t aller beteiligten Komponenten, woraus sich eine Bandbreite ergibt, in der vertr\u00e4gliche Entwicklungen m\u00f6glich sind. Menschen als Teil der Natur sind an die ungest\u00f6rte nat\u00fcrliche Bandbreite gut angepasst. Aber das in den vergangenen 150 Jahren \u00fcber diese Bandbreite weit hinausreichende menschliche Handeln ver\u00e4ndert das System Erde irreversibel. Die Naturgesetze gelten immer noch, aber die nat\u00fcrlichen Lebensbedingungen ver\u00e4ndern sich viel schneller als Anpassung m\u00f6glich w\u00e4re.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Menschen sind ein Teil der Natur. Mit F\u00e4higkeiten ausgestattet, die dazu bef\u00e4higen w\u00fcrden, zu verstehen, dass die Natur mit ihren Gesetzm\u00e4\u00dfigkeiten in uns wirkt. Aber diese F\u00e4higkeiten werden von den meisten missverstanden, als Werkzeug zur Ausbeutung dessen, wovon wir existenziell abh\u00e4ngig sind: ein begrenzter Planet mit begrenzten Ressourcen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die durch das Einwirken von Menschen auf die Natur entstandenen Entwicklungen haben eine erdgeschichtliche Dimension. In beispiellos kurzer Zeit hat eine einzige Spezies das gesamte System Erde auf einen dramatisch ver\u00e4nderten Entwicklungspfad gebracht. Die Klimaerhitzung ist menschengemacht, ein Treiber und Teil des umfassenden Nachhaltigkeits-Krisenkonglomerats. Es in seiner Vernetztheit wahrzunehmen ist Voraussetzung, um die erforderlichen nicht minder vernetzten L\u00f6sungen finden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Zurzeit befinden die Menschen sich noch auf einer Schwelle. Ein Zur\u00fcck gibt es schon nicht mehr, aber je fr\u00fcher Menschen sich selbst und ihre menschengemachten Ordnungen (f\u00fcr Politik, Wirtschaft, Gesellschaft etc.) wieder global naturvertr\u00e4glich machen, umso lebenswerter wird der weitere Weg.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"v-autoreninfo-western\"><em><strong class=\"western\">Andreas Sanders<\/strong> ist Diplom-Geologe, Journalist und Techniker. Sechs Jahre seines Lebens hat er in der Antarktis und in der Arktis gelebt und gearbeitet. In der Antarktis hat er ein Umweltprojekt koordiniert, welches allgemein f\u00fcr unm\u00f6glich gehalten wurde, nach erfolgreichem Abschluss aber zum internationalen Standard geworden ist. Seit seinem Studium bilden Mitwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsthemen Schwerpunkte seiner Arbeit. Journalistisch hat er an Publikationen der GEO-Familie mit Texten und Fotos mitgewirkt. Er war einer der erfolgreichen Erstbeschwerdef\u00fchrer*innen mit der Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Daf\u00fcr wurde er, gemeinsam mit den anderen Beschwerdef\u00fchrer*innen, mit dem Fritz-Bauer-Preis 2023 der Humanistischen Union ausgezeichnet. In seinen GAIATOR\u00a9-Erlebnissen und -Beratungsangeboten f\u00fcr Unternehmen sch\u00f6pft er aus 4,6 Milliarden Jahren Erdgeschichte und eigenen Grenzerfahrungen, wenn es in Zeiten von Klimakatastrophe, Artensterben und Ozeanversauerung sowie in den gesellschaftlichen Katastrophen um Fragen der Weiterentwicklung geht.<\/em><\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literaturx\">Literatur<a href=\"#sdendnote10sym\" name=\"sdendnote10anc\">x<\/a><\/span><\/h3>\n<p align=\"justify\"><em>Deutscher Ethikrat<\/em> 2024: Klimagerechtigkeit, Berlin. <a href=\"https:\/\/www.ethikrat.org\/fileadmin\/Publikationen\/Stellungnahmen\/deutsch\/klimagerechtigkeit.pdf\">https:\/\/www.ethikrat.org\/fileadmin\/Publikationen\/Stellungnahmen\/deutsch\/klimagerechtigkeit.pdf<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Ekardt, Felix\/He\u00df, Franziska\/Wulff, Justus<\/em> 2021: BVerfG-Klima-Beschluss: Folgen f\u00fcr Bund, EU, L\u00e4nder und Kommunen, in: <em>Zeitschrift f\u00fcr Europ\u00e4isches Umwelt- und Planungsrecht<\/em>, Jg. 19, H. 3, S. 212 \u2013 227.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>BVerfG<\/em> 2021: Beschluss des Ersten Senats vom 24. M\u00e4rz 2021, &#8211; 1 BvR 2656\/18 -, Rn. 1-270. <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/e\/rs20210324_1bvr265618.html\">https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/e\/rs20210324_1bvr265618.html<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Els\u00e4sser, Lea et al.<\/em> 2016: Systematisch verzerrte Entscheidungen? Die Responsivit\u00e4t der deutschen Politik von 1998 bis 2015, Osnabr\u00fcck. <a href=\"https:\/\/www.armuts-und-reichtumsbericht.de\/SharedDocs\/Downloads\/Service\/Studien\/endbericht-systematisch-verzerrte-entscheidungen.pdf;jsessionid=0CF46599E71340E80E3150128D68C791?__blob=publicationFile&amp;v=2\">https:\/\/www.armuts-und-reichtumsbericht.de\/SharedDocs\/Downloads\/Service\/Studien\/endbericht-systematisch-verzerrte-entscheidungen.pdf;jsessionid=0CF46599E71340E80E3150128D68C791?__blob=publicationFile&amp;v=2<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Expertenrat f\u00fcr Klimafragen<\/em> 2023a: Pr\u00fcfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen f\u00fcr das Jahr 2022. Pr\u00fcfung und Bewertung der Emissionsdaten gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz, Berlin. <a href=\"https:\/\/expertenrat-klima.de\/content\/uploads\/2023\/05\/ERK2023_Pruefbericht-Emissionsdaten-des-Jahres-2022.pdf\">https:\/\/expertenrat-klima.de\/content\/uploads\/2023\/05\/ERK2023_Pruefbericht-Emissionsdaten-des-Jahres-2022.pdf<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Expertenrat f\u00fcr Klimafragen<\/em> 2023b: Klimaschutzprogramm: verringerte Ziell\u00fccke, aber unzureichende Datengrundlage und fehlendes Gesamtkonzept. Pressemitteilung, Berlin. <a href=\"https:\/\/expertenrat-klima.de\/news\/klimaschutzprogramm-verringerte-zielluecke-aber-unzureichende-datengrundlage-und-fehlendes-gesamtkonzept\/\">https:\/\/expertenrat-klima.de\/news\/klimaschutzprogramm-verringerte-zielluecke-aber-unzureichende-datengrundlage-und-fehlendes-gesamtkonzept\/<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Expertenrat f\u00fcr Klimafragen<\/em> 2023c: Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023. Gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Abs. 3 Nr. 3 Bundes-Klimaschutzgesetz, Berlin. <a href=\"https:\/\/expertenrat-klima.de\/content\/uploads\/2023\/09\/ERK2023_Stellungnahme-zum-Entwurf-des-Klimaschutzprogramms-2023.pdf\">https:\/\/expertenrat-klima.de\/content\/uploads\/2023\/09\/ERK2023_Stellungnahme-zum-Entwurf-des-Klimaschutzprogramms-2023.pdf<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Expertenrat f\u00fcr Klimafragen<\/em> 2024: Pr\u00fcfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen f\u00fcr das Jahr 2023. Pr\u00fcfung und Bewertung der Emissionsdaten gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz, Berlin. <a href=\"https:\/\/expertenrat-klima.de\/content\/uploads\/2024\/05\/ERK2024_Pruefbericht-Emissionsdaten-des-Jahres-2023.pdf\">https:\/\/expertenrat-klima.de\/content\/uploads\/2024\/05\/ERK2024_Pruefbericht-Emissionsdaten-des-Jahres-2023.pdf<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>KlimaSeniorinnen Schweiz\/Greenpeace Schweiz<\/em> 2024: Gemeinsame Medienmitteilung: Sieg f\u00fcr KlimaSeniorinnen: Klimaschutz ist ein Menschenrecht, in: <em>KlimaseniorInnen Online<\/em> vom 09.04.2024, <a href=\"https:\/\/www.klimaseniorinnen.ch\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Gemeinsame-Medienmitteilung-der-KlimaSeniorinnen-Schweiz-und-Greenpeace-Schweiz.pdf\">https:\/\/www.klimaseniorinnen.ch\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Gemeinsame-Medienmitteilung-der-KlimaSeniorinnen-Schweiz-und-Greenpeace-Schweiz.pdf<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Kring, Franziska<\/em> 2024a: So begr\u00fcndet der Menschengerichtshof das sensationelle Klimaurteil, in: <em>LTO <\/em>vom 09.04.2024, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/egmr-urteile-klimaklagen-klimaseniorinnen-portugiesische-jugendliche-duarte-agostinho-careme-staaten-klimaschutz\/\">https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/egmr-urteile-klimaklagen-klimaseniorinnen-portugiesische-jugendliche-duarte-agostinho-careme-staaten-klimaschutz\/<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Kring, Franziska<\/em> 2024b: \u201eMit Generationengerechtigkeit nichts zu tun\u201c, in: <em>LTO <\/em>vom 26.04.2024, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bundestag-beschliesst-reform-klimaschutzgesetz-klimaschutz-sektoren\/\">https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bundestag-beschliesst-reform-klimaschutzgesetz-klimaschutz-sektoren\/<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Richardson, Katherine et al.<\/em> 2023: Earth beyond six of nine planetary boundaries. in: <em>Science Advances<\/em>, Jg. 9, H. 37, DOI: 10.1126\/sciadv.adh2458.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Sachverst\u00e4ndigenrat f\u00fcr Umweltfragen (SRU)<\/em> 2024: Wo stehen wir beim CO2-Budget? Eine Aktualisierung, Berlin.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Sachverst\u00e4ndigenrat f\u00fcr Umweltfragen (SRU)<\/em> 2023: Umweltrat aktualisiert seine Berechnungen zum CO2-Budget. Pressemitteilung, Berlin. <a href=\"https:\/\/www.umweltrat.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2020_2024\/2024_03_PM_CO2_Budget.html?nn=400216\">https:\/\/www.umweltrat.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2020_2024\/2024_03_PM_CO2_Budget.html?nn=400216<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Sanders, Andreas<\/em> 2023: Klimawissen systematisch ignoriert, in: <em>taz <\/em>vom 24.04.2023, <a href=\"https:\/\/taz.de\/CO2-und-fossile-Energien\/!5927256\/\">https:\/\/taz.de\/CO2-und-fossile-Energien\/!5927256\/<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Sch\u00e4fer, Armin<\/em> 2024: Vertreter des ganzen Volkes? In: <em>Merkur<\/em>, Jg. 78, H. 899, S. 5-16.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Sehl, Markus<\/em> 2019: Bio-Bauern scheitern mit \u201eKlimaklage\u201c, in: <em>LTO<\/em> vom 31.10.2019, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/vg-berlin-10-k-412-18-klima-klage-umweltschutz-bauern-greenpeace-bundesregierung\/\">https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/vg-berlin-10-k-412-18-klima-klage-umweltschutz-bauern-greenpeace-bundesregierung\/<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Tutt, Cordula<\/em> 2023: Ein vernichtendes Urteil, in: <em>WirtschaftsWoche <\/em>vom 22.08.2023, <a href=\"https:\/\/www.wiwo.de\/my\/politik\/deutschland\/klimaschutz-ein-vernichtendes-urteil\/29346486.html\">https:\/\/www.wiwo.de\/my\/politik\/deutschland\/klimaschutz-ein-vernichtendes-urteil\/29346486.html<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR)<\/em> 2024: Case of Verein Klimaseniorinnen Schweiz and others v. Switzerland (Application no. 53600\/20). <a href=\"https:\/\/www.klimaseniorinnen.ch\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/CASE-OF-VEREIN-KLIMASENIORINNEN-SCHWEIZ-AND-OTHERS-v.-SWITZERLAND.pdf\">https:\/\/www.klimaseniorinnen.ch\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/CASE-OF-VEREIN-KLIMASENIORINNEN-SCHWEIZ-AND-OTHERS-v.-SWITZERLAND.pdf <\/a><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>VG Berlin 10. Kammer<\/em>, Entscheidungsdatum: 31.10.2019, Aktenzeichen: 10 K 412.18, ECLI:DE:VGBE: 2019:1031.VG10K412.18.00. <a href=\"https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/NJRE001404919\">https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/NJRE001404919<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Volz, Andreas<\/em> (Hrsg.) 1983: Studie \u00fcber die Auswirkungen von Kohlendioxidemissionen auf das Klima, J\u00fclich, <a href=\"https:\/\/juser.fz-juelich.de\/record\/844967\/files\/J%C3%Bcl_1877_Volz.pdf\">https:\/\/juser.fz-juelich.de\/record\/844967\/files\/J%C3%Bcl_1877_Volz.pdf<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Winter, Gerd <\/em>2023: Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2023, in: <em>vorg\u00e4nge. Zeitschrift f\u00fcr B\u00fcrgerrechte und Gesellschaftspolitik<\/em>, Nr. 242 = Jg. 62, H. 2, S. 149-154.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h3>\n<div id=\"sdendnote1\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote1anc\" name=\"sdendnote1sym\">i <\/a>Vgl. zur Klimaklage vor dem BVerfG auch den Beitrag von Felix Ekardt in diesem Heft.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote2\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote2anc\" name=\"sdendnote2sym\">ii <\/a>Vgl. zu den Klagenden aus Bangaldesh und Nepal den Beitrag von Yi Yi Prue in diesem Heft.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote3\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote3anc\" name=\"sdendnote3sym\">iii <\/a>Vgl. hierzu den Beitrag von Klaus D\u00f6rre, Oskar Butting, Nora F\u00fcl\u00f6p und Anna Mehlis in diesem Heft.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote4\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote4anc\" name=\"sdendnote4sym\">iv <\/a><a href=\"https:\/\/www.ethikrat.org\/mitteilungen\/mitteilungen\/2024\/ethikrat-lasten-im-kampf-gegen-den-klimawandel-gerecht-verteilen\">https:\/\/www.ethikrat.org\/mitteilungen\/mitteilungen\/2024\/ethikrat-lasten-im-kampf-gegen-den-klimawandel-gerecht-verteilen<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote5\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote5anc\" name=\"sdendnote5sym\">v <\/a>In seinem j\u00fcngsten Pr\u00fcfbericht zu den Emissions-Projektionsdaten der KSG-Novelle (2024) f\u00fcr die Jahre 2021 bis 2030 geht der ERK abermals von einer Verfehlung der beabsichtigten Emissionsminderungsziele aus. Nach den gegenw\u00e4rtigen Projektionsdaten w\u00fcrden auch die Ziele f\u00fcr nach 2030 verfehlt. Treibhausgasneutralit\u00e4t k\u00f6nne so weder 2045 noch 2050 erreicht werden (<a href=\"https:\/\/expertenrat-klima.de\/news\/pressemitteilung_erk2024_sondergutachten-pruefung-projektionsdaten-2024-2\/\">https:\/\/expertenrat-klima.de\/news\/pressemitteilung_erk2024_sondergutachten-pruefung-projektionsdaten-2024-2\/<\/a>).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote6\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote6anc\" name=\"sdendnote6sym\">vi <\/a>Vgl. hierzu auch den Beitrag von Ingolfur Bl\u00fchdorn in diesem Heft.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote7\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote7anc\" name=\"sdendnote7sym\">vii <\/a>Beispielsweise ist man in vielen Gemeinder\u00e4ten und -verwaltungen zumindest in S\u00fcdbayern nach wie vor der unzutreffenden Ansicht, mit Holz zu heizen \u2013 auch in gro\u00dfen kommunalen Hackschnitzelheizwerken, in denen nicht einmal eine Kraft-W\u00e4rme-Kopplung existiert \u2013 sei klima- oder treibhausgasneutral. Tats\u00e4chlich werden solche Anlagen immer noch zahlreich gebaut.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote8\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote8anc\" name=\"sdendnote8sym\">viii <\/a>Hier greift die vom BVerfG beschriebene vorsorgende Schutzpflicht (Rn. 129ff.). Der Gesetzgeber und die Regierung stehen in der Pflicht, das Eintreten solchen Schadens zu verhindern.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote9\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote9anc\" name=\"sdendnote9sym\">ix <\/a>Auch in diesem Zusammenhang wird die vom BVerfG bisher nicht behandelte soziale Komponente des Umgangs mit der Klimaerhitzung evident.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote10\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote10anc\" name=\"sdendnote10sym\">x <\/a>Alle Internetquellen wurden am 05.06.2024 zuletzt aufgerufen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2972,2976],"tags":[3171,682,3165,3679,3678,3164,667],"autoren":[3677],"publikationen":[3668],"class_list":["post-19455","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-bundesverfassungsgericht","category-klima","tag-bundesverfassungsgericht","tag-demokratisierung","tag-klima","tag-klimabeschluss","tag-klimakatastrophe","tag-klimawandel","tag-vorgaenge-artikel","autoren-andreas-sanders","publikationen-vorg-245"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts, Klimaschutzmangel und ein Blick \u00fcber die Schwelle - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/der-klimabeschluss-des-bundesverfassungsgerichts-klimaschutzmangel-und-ein-blick-ueber-die-schwelle\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts, Klimaschutzmangel und ein Blick \u00fcber die Schwelle - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"F\u00fcr den Genuss der Menschenrechte und als Basis f\u00fcr sozial-\u00f6kologische Nachhaltigkeit ist ein Bekenntnis zu den nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen unausweichlich. Dazu braucht es eine Besinnung auf die nicht verhandelbaren physikalischen Realit\u00e4ten des Systems Erde. Klagen sind, so Andreas Sanders in seinem Artikel, derzeit das effektivste Mittel, dem klimasch\u00e4dlichen Handeln in Politik und Wirtschaft entgegenzutreten. 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