{"id":19544,"date":"2024-09-12T12:03:51","date_gmt":"2024-09-12T10:03:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=19544"},"modified":"2024-11-25T16:32:39","modified_gmt":"2024-11-25T15:32:39","slug":"herrschaft-und-rhetorik-bei-max-weber","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-160\/publikation\/herrschaft-und-rhetorik-bei-max-weber\/","title":{"rendered":"Herrschaft und Rhetorik bei Max Weber"},"content":{"rendered":"<p>Wohl kaum ein Denker des 20. Jahrhunderts hat die Sozialwissenschaften auf so vielf\u00e4ltige Weise inspiriert wie Max Weber. Ganze Forschergenerationen haben sich an seinem Werk abgearbeitet; die ,Weberologie&#8216; hat, vor allem seit dem Erscheinungsbeginn der Max-Weber-Gesamtausgabe, scheinbar alle Bereiche seines Denkens kanonisiert. Doch dieser Eindruck t\u00e4uscht: Immer noch gibt es zentrale Aspekte zumal der politischen Theorie Webers, die auf ihre Entdeckung und Interpretation warten. Um einen von ihnen soll es hier gehen.<\/p>\n<p>Schon Roland Barthes hat die Omnipr\u00e4senz der alten Rhetorik in der europ\u00e4ischen Kultur angedeutet (Barthes 1970). Die \u201erhetorische Wende\u201c ist parallel dazu international in die akademische Welt eingedrungen, nicht zuletzt in die Politikwissenschaft (z.B. Nelson 1998) und in die Geschichte des politischen Denkens (z.B. Skinner 1996). Erstaunlicherweise zeigen sich in der Max-Weber-Forschung aber nur wenige Spuren von beidem. In dem j\u00fcngst ver\u00f6ffentlichten Sammelband <em>Max Webers Herrschaftssoziologie<\/em> (Hanke\/Mommsen 2001) etwa fehlen die Stichworte &#8218;Rhetorik&#8216; und \u201eRede\u201c im Sachregister.<\/p>\n<p><em>Die r\u00f6mische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung f\u00fcr das Staats- und Privatrecht:<\/em><\/p>\n<p>Der Titel seiner Habilitationsschrift (1891) verweist schon auf althistorische Themen bei Weber, die sich in sp\u00e4teren Werken bei ihm vielfach finden. Sie lassen sich, etwas \u00fcberspitzt formuliert, bis in seine klassisch-humanistisch gepr\u00e4gte Schulzeit zur\u00fcckverfolgen: Mit zw\u00f6lf Jahren las er Machiavelli und kritisierte mit vierzehn \u201edie schwache Politik Ciceros\u201c gegen\u00fcber Catilina (Weber 1936: 3, 12). Dieser Hintergrund zeigt sich sp\u00e4ter sowohl in seinen Begriffen, Klassifikationen und Unterscheidungen als auch im Gebrauch antiker Termini f\u00fcr moderne Verh\u00e4ltnisse. So zieht er zum Beispiel eine direkte Linie vom antiken Typus des <em>demagogos<\/em> zum modernen Berufspolitiker: \u201eDer, Demagoge&#8216; ist seit dem Verfassungsstaat und vollends seit der Demokratie der Typus des f\u00fchrenden Politikers im Okzident. Der unangenehme Beigeschmack des Wortes darf nicht vergessen lassen, dass nicht Kleon sondern Perikles der erste war, der diesen Namen trug.&#8220; (Weber 1919: 54). [1]<\/p>\n<p>Nach Weber bedeutet charismatische Herrschaft \u201eMacht des Geistes und der Rede\u201c (Weber 1922: 481). Die explizite rhetorische Dimension ist demnach beim charismatischen Typus am st\u00e4rksten. Jedoch die gesamte Legitimit\u00e4ts- und Herrschaftsproblematik ist bei Weber vom rhetorischen Begriffsinstrumentarium gepr\u00e4gt. Davon wird im Folgenden die Rede sein.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"chancen-der-herrschaft\">Chancen der Herrschaft<\/span><\/h3>\n<p>Webers ber\u00fchmte Definition der Herrschaft lautet: \u201e<em>Herrschaft<\/em> soll heissen die Chance, f\u00fcr einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.\u201c (Weber 1921\/22: 28, 122; Weber 1922: 475) Begriffsgeschichtlich gesehen neutralisiert Weber damit den obrigkeitsfixierten Herrschaftsbegriff (vgl. Koselleck 1979: 128). Diese Neutralisierung h\u00e4ngt mit Webers zentraler begrifflicher Innovation zusammen, wonach soziale Beziehungen immer Komplexe von Chancen sind. In dieser Perspektive ist Herrschaft weder ein Besitz noch eine blo\u00dfe Relation von \u00dcber- und Unterordnung, sondern h\u00e4ngt von den Handlungen der in der Situation anwesenden Personen ab.<\/p>\n<p>Im Unterschied zum amorphen Begriff der Macht verweisen Befehl und Gehorsam auf die Asymmetrie der Herrschaftschancen: auf eine eindeutige Unterscheidung zwischen denen, die in aktueller Hinsicht in der Lage sind, Befehle zu erteilen, und denen, die dadurch zum Gehorsam angerufen werden. Webers Pointe liegt darin, dass beide \u00fcber besondere Chancen, \u00fcber bestimmte Machtanteile (vgl. Weber 1919: 36) verf\u00fcgen: Die Befehlenden haben die Chance der Initiative zur Ver\u00e4nderung der Situation, w\u00e4hrend die zum Gehorsam Aufgerufenen sowohl durch Gehorchen als auch durch Verweigerung \u00fcber spezifische Chancen verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Weber ist ein militanter Nominalist und nimmt auch gegen Kollektivbegriffe Stellung (z.B. Weber 1904: 210-212). Insofern singularisiert er auch die Rede von Macht-und Herrschaftsanteilen. In einem Brief an Robert Michels anl\u00e4sslich des Erscheinens der <em>Soziologie des Parteiwesens<\/em> polemisiert Weber Ende 1910 gegen den diffusen Allerweltsbegriff der Herrschaft: \u201eAlles in Allem: der Begriff ,Herrschaft&#8216; ist nicht <em>eindeutig<\/em>. Er ist fabelhaft <em>dehnbar. Jede<\/em> menschliche, auch: g\u00e4nzlich individuelle Beziehung enth\u00e4lt <em>Herrschafts<\/em>-Elemente, vielleicht <em>gegenseitige<\/em> (dies ist sogar die <em>Regel<\/em>. so z.B. in der <em>Ehe<\/em>). Im gewissen Sinn <em>herrscht der Schuster<\/em> \u00fcber <em>mich<\/em>, in gewissen <em>anderen ich \u00fcber ihn<\/em> &#8211; <em>trotz<\/em> seiner Unentbehrlichkeit u. alleinigen Competenz. Ihr Schema ist zu <em>einfach<\/em> [&#8230;]\u201c (Weber 1994b: 761).<\/p>\n<p>Damit verabschiedet sich Weber von der konventionellen staatlichen Herrschaftskonzeption und l\u00e4sst Herrschaft als eine politisch bedeutsame Beziehung auch im privaten Bereich auftreten. Dar\u00fcber hinaus verlangt jede Herrschaft bei Weber eine spezifische Rechtfertigung: Seine Konzeption entspricht so einer allgemeineren Tendenz, mit der im Laufe des 19. Jahrhunderts das Bed\u00fcrfnis zur Legitimation der Herrschaft von einer Ausnahme zur Regel wurde (Hilger in: Koselleck u.a. 1982: 98).<\/p>\n<p>Um die Asymmetrie der herrschaftlichen Machtanteile zu legitimieren, setzen also sowohl die Akzeptanz als auch die Verwerfung der jeweiligen Herrschaftsanspr\u00fcche eine persuasive Aktivit\u00e4t hinsichtlich der zum Gehorsam Bestimmten voraus. In diesem Sinne ist bei Weber jede Herrschaft auf Rhetorik angewiesen, um als legitim verstanden zu werden. Dementsprechend beruft er sich auf den Chancen-Charakter der Legitimit\u00e4t der Herrschaft: \u201eDie ,Legitimit\u00e4t&#8216; einer Herrschaft darf nat\u00fcrlich auch nur als <em>Chance<\/em>, in einem daf\u00fcr relevanten Ma\u00dfe gehalten werden und praktisch behandelt zu werden, angesehen werden&#8220; (Weber 1921\/22: 123).<\/p>\n<p>Der Verweis auf Chancen bedeutet, dass f\u00fcr Weber die Herrschaft rein formal ist, d.h. eine Ausnutzung der Chancen zu unterschiedlichen Zwecken erm\u00f6glicht &#8211; also sowohl die Etablierung eines bestimmten Anteils von Herrschaft als auch deren Verweigerung. Die bisherige Lekt\u00fcre der <em>Soziologischen Grundbegriffe<\/em>, dem Anfangskapitel von Webers nachgelassenem Werk <em>Wirtschaft und Gesellschaft<\/em> (Weber 1921\/22), ist von deren Narrative in Richtung des jeweils komplizierteren und &#8218;geordneteren&#8216; Charakters der Chancenkomplexe gepr\u00e4gt. Webers Formulierungen erlauben aber ebenso Chancen, die jeweiligen ,Ordnungen und M\u00e4chte&#8216; aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"legitimierung-der-herrschaft\">Legiti&shy;mie&shy;rung der Herrschaft<\/span><\/h3>\n<p>Der rhetorische Charakter der Legitimit\u00e4t wird durch ihre Glaubensabh\u00e4ngigkeit verst\u00e4rkt: Jede Herrschaft \u201esucht [\u2026] den Glauben an ihre ,Legitimit\u00e4t&#8216; zu erwecken und zu pflegen\u201c (Weber 1921\/22: 122; Weber 1922: 475). Es gibt f\u00fcr die Legitimit\u00e4t keine ,objektive&#8216; Grundlage; die rhetorische Glaubw\u00fcrdigkeit der jeweiligen Legitimationsbasis entscheidet. Durch die M\u00f6glichkeit von Rede und Widerrede hat f\u00fcr Weber jede Herrschaft &#8211; unabh\u00e4ngig von ihrem Geltungsbereich &#8211; einen politischen Charakter. Die faktisch bestehenden Komplexe von Herrschaft sind mehr oder weniger unbeabsichtigte Resultate (vgl. Weber 1919: 80f.) vergangener politischer K\u00e4mpfe und k\u00f6nnen als solche keine besondere Berechtigung beanspruchen.<\/p>\n<p>Obwohl jede Herrschaft der Legitimit\u00e4t bedarf, ist sie nicht darauf reduzierbar. Es gibt vielmehr ein blo\u00df faktisches Vorhandensein unterschiedlicher Macht- und Herrschaftsanteile, die diese als labil erscheinen l\u00e4sst. Trotzdem kann die blo\u00dfe Faktizit\u00e4t politisch durchaus bedeutungsvoll sein.<\/p>\n<p>Interessanterweise benutzt Weber den Ausdruck <em>ultima ratio<\/em> f\u00fcr zwei unterschiedliche Ph\u00e4nomene, n\u00e4mlich f\u00fcr die Gewaltsamkeit im Kontext des Staatsbegriffs (Weber 1921\/22: 29) und in seiner <em>Wahlrecht-Brosch\u00fcre<\/em> f\u00fcr die Zahl der Anh\u00e4nger: Die \u201eultima ratio aller modernen Parteipolitik ist der Wahl- oder Stimmzettel\u201c (Weber 1917: 167). Die Gewaltsamkeit gilt f\u00fcr alle staatsf\u00f6rmigen politischen Verb\u00e4nde, w\u00e4hrend die Zahl der Stimmen f\u00fcr \u201emoderne Parteipolitik\u201c, d.h. f\u00fcr einen bestimmten Typus politischer Verb\u00e4nde, als <em>ultima ratio<\/em> auftritt. In beiden F\u00e4llen spezifiziert die<em> ultima ratio<\/em> den Charakter der Herrschaft: Sie verweist auf die Faktizit\u00e4t der Herrschaft, die zu einem gewissen Grad auch in modernen politischen Verb\u00e4nden fortbesteht. Die Bestimmung des Staates durch \u201edas <em>Monopol legitimen<\/em> physischen Zwanges\u201c (Weber 1921\/22: 29) verweist auf den Unterschied zwischen der <em>ultima ratio<\/em> der Gewaltsamkeit als faktischem Machtanteil und der legalen Herrschaft des staatlichen Gewaltmonopols. \u00c4hnliches zeigt sich bei der politischen Bedeutung der Zahl der Anh\u00e4nger bei Wahlen im Vergleich zu ungeregelten Massenversammlungen.<\/p>\n<p>Die spezifisch politische Pointe der Weberschen Legitimit\u00e4tsgr\u00fcnde liegt nun darin, diese blo\u00df faktische Basis der Herrschaft einzuschr\u00e4nken. Tradition, Legalit\u00e4t und Charisma verleihen der Herrschaft einen legitimen Grund, ohne sie einzuschr\u00e4nken. Hier wird der Unterschied Webers zu den herrschaftsablehnenden Positionen allerlei Pr\u00e4gung deutlich. Der rhetorische Charakter der Legitimierung von Herrschaft bedeutet zugleich ihre Umstrittenheit und geregelte Umkehrbarkeit.<\/p>\n<p>Wenn Weber in seiner <em>Wahlrecht<\/em>-Brosch\u00fcre Ende 1917 f\u00fcr die Zahl als <em>ultima ratio<\/em> eintritt, erteilt er der traditionellen und in Preu\u00dfen-Deutschland vorhandenen Gesetzeslage eine Absage &#8211; auch der blo\u00df legalen Herrschaft. Weber bestreitet vielmehr die Legitimit\u00e4t des \u201eplutokratischen\u201c Dreiklassenwahlrechts und anderer Anspr\u00fcche, die Stimmen &#8211; ob sie nun Pluralstimmen, berufsst\u00e4ndige Vertretung oder anders hei\u00dfen &#8211; zu wiegen, anstatt zu z\u00e4hlen. Gegen eine derartige Vorgehensweise beruft er sich auf die grunds\u00e4tzliche Gleichheit der Menschen und ihrer Handlungssituationen (Weber 1917: 167-172), um so die politische Berechtigung der blo\u00dfen \u201eZifferndemokratie\u201c (ebd.: 169) zu behaupten, die allen Staatsb\u00fcrgerinnen eine politisch bedeutsame Chance gibt: \u201eGegen\u00fcber der nivellierenden, unentrinnbaren Herrschaft der Bureaukratie, welche den modernen Begriff des &#8218;Staatsb\u00fcrgers&#8216; erst hat entstehen lassen, ist das Machtmittel des Wahlzettels nun einmal das einzige, was dem ihr Unterworfenen ein Minimum von Mitbestimmungsrecht \u00fcber die Angelegenheiten jener Gemeinschaft, f\u00fcr die sie in den Tod gehen sollen, \u00fcberhaupt in die Hand geben kann.\u201c (Weber 1917: 172)<\/p>\n<p>Die Herrschaft im modernen Staat bedeutet nach Weber praktisch eine Herrschaft der B\u00fcrokratie, deren Universalisierung er als die gr\u00f6\u00dfte zeitgen\u00f6ssische Gefahr f\u00fcr die individuelle und politische Freiheit sieht (Weber 1918: bes. 222f.). Um dieser legalen und unabdingbaren Herrschaft der B\u00fcrokratie entgegenzutreten, sucht Weber nach Gegengewichten, wie dem allgemeinen Wahlrecht als Ausdruck der Zifferndemokratie. Diese bedarf also keiner positiven Legitimation; die Entlegitimierung der sonstigen Herrschaftsgr\u00fcnde ist schon ausreichend.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus verteidigt Weber das \u201eparlamentarische F\u00fchrertum\u201c: \u201eIn jedem Massenstaat f\u00fchrt Demokratie zur bureaukratischen Verwaltung, und, ohne Parlamentarisierung, zur reinen Beamtenherrschaft.\u201c (ebd.: 186f.). Hier tritt die Rhetorik nun als ein Gegengewicht zur blo\u00dfen Zahl auf. Vor allem vermag \u201eein Parlamentarier im Kampf der Parteien zu lernen [&#8230;], die Tragweite des Wortes zu w\u00e4gen\u201c (ebd.: 187), also die M\u00f6glichkeiten und Grenzen des Wortes als Medium der Politik abzusch\u00e4tzen.<\/p>\n<p>Eine Parlamentarierin, also eine Person, die mit Worten operiert und deren Gewicht w\u00e4gt, hat durchaus Chancen, mit dem Wort zur \u201eUmkehrung der Zahlen\u201c im Parlament und in der W\u00e4hlerschaft beizutragen. Die reine Herrschaft der Zahl w\u00fcrde die parlamentarische Diskussion <em>a priori<\/em> den Abstimmungen unterordnen und die Abgeordneten in blo\u00dfe Delegierte der W\u00e4hlerschaft verwandeln. Im Parlamentarismus steckt dagegen, bei der \u00dcberredung von Gegnerinnen zum Beispiel, ein Moment charismatischer Herrschaft &#8211; und gerade deswegen tritt Weber f\u00fcr ihn ein. Und nur deswegen vermag Weber f\u00fcr die Herrschaft der Stimmenzahl der Parteien in der parlamentarischen Politik zu pl\u00e4dieren: als Grenzsituation gegen\u00fcber dem Kompromiss, der als Entscheidungsmodus den Interessenverb\u00e4nden eigen ist (Weber 1917: 166f.).<\/p>\n<p>Gegen die Tendenz zur B\u00fcrokratisierung reicht allerdings der Typus des nebenamtlichen Parlamentariers nicht aus. In der Schrift<em> Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland<\/em> (zu den Unterschieden zur Aufsatzversion s. Llanque 2000: bes. 247261) behauptet Weber, dass eine \u201eparlamentarische Auslese der F\u00fchrer\u201c n\u00f6tig ist (Weber 1918: 227). Aus diesem Blickwinkel sieht er schon 1918 im Parlamentarismus eine Ver\u00e4nderung, die man in der Regel erst als neuere Entwicklung deutet (vgl. Beitr\u00e4ge in Burckhardt\/Page 2000): Die Reden, \u201edie ein Abgeordneter h\u00e4lt [sind] amtliche Erkl\u00e4rungen der Partei, welche dem Lande ,zum Fenster hinaus&#8216; abgegeben werden.\u201c (Weber 1918: 230). Weber bedauert diesen Zustand keineswegs. Er sieht in der parlamentarischen Parteif\u00fchrerschaft vielmehr eine gesteigerte Chance zur Herausbildung von politischen F\u00fchrern, die als Gegengewichte zur B\u00fcrokratie dienen k\u00f6nnten. Dies geschieht auch auf Kosten der internen Gleichheit der Abgeordneten (ebd.: 233).<\/p>\n<p>Hieran schlie\u00dft eine seiner Politik-Formeln an: Das \u201eWesen aller Politik ist [\u2026]: Kampf, Werbung von Bundesgenossen und von freiwilliger Gefolgschaft, &#8211; und dazu, sich in dieser schweren Kunst zu \u00fcben, bietet die Amtslaufbahn des Obrigkeitsstaats nun einmal keinerlei Gelegenheit\u201c (ebd.: 232). Rein performativ betrachtet, besteht also zumindest der nach ,innen&#8216; gerichtete Teil der Politik in der rhetorischen Aktivit\u00e4t der Werbung, in der \u00dcberredung von Menschen dazu, als Partner oder Anh\u00e4nger eines politischen F\u00fchrers t\u00e4tig zu werden. Herrschaft innerhalb der Parteien oder der Parlamentsfraktionen ist eine Voraussetzung daf\u00fcr, dass sie \u00fcberhaupt eine politische F\u00fchrung ausbilden k\u00f6nnen. Diese freiwillige F\u00fchrung kann aufgek\u00fcndigt werden, wenn der Glaube an die Legitimation nicht mehr vorliegt. Hierauf zielt Weber auch mit seiner These von der \u201eantiautorit\u00e4ren\u201c Umdeutung des Charismas, n\u00e4mlich \u201edass die freie Anerkennung durch die Beherrschten ihrerseits die Voraussetzung der Legitimit\u00e4t und ihre Grundlage sei.\u201c (Weber 1922: 487) Umgekehrt verbinden Wahlen die Zifferndemokratie mit der charismatischen Herrschaft. In diesem Sinne kann man auch den politischen Vorteil der Legitimit\u00e4t durch eine gro\u00dfe Anh\u00e4ngerzahl mit der Effektivit\u00e4t der politischen F\u00fchrung durch das \u201ePrinzip der kleinen Zahl\u201c (Weber 1918: 233) vereinbaren.<\/p>\n<p>Max Weber verleiht somit der Rhetorik eine Schl\u00fcsselrolle bei der Aus\u00fcbung politischer Herrschaft. Am Beispiel der politischen Praktiken des britischen Empire behauptet er: \u201eHeute ist nun einmal nicht das eigene Dreinschlagen mit dem Schwert, sondern sind ganz prosaische Schallwellen und Tintentropfen: geschriebene und gesprochene Worte, die physischen Tr\u00e4ger des leitenden (politischen und: milit\u00e4rischen!) Handelns. Es kommt nur darauf an, dass Geist und Kenntnisse, starker Wille und besonnene Erfahrung diese Worte: Befehle oder werbende Rede, diplomatische Noten oder amtliche Erkl\u00e4rungen im eigenen Parlament formen.\u201c (ebd.: 237).<\/p>\n<p>Jahrzehnte vor der Sprechakttheorie verteidigt Weber also schon den Tatcharakter der Worte und den durchgehend rhetorischen Charakter der parlamentarischen Politik. Nun gilt dies nicht nur f\u00fcr die Politik der Minister und der Parteif\u00fchrer, sondern auch f\u00fcr ihre politische Gefolgschaft, obwohl bei dieser eine geringere rhetorische Kompetenz ausreicht. Die zitierte Stelle verweist auf seine Absage nicht nur an die antiparlamentarische Kritik des \u201enur Redens\u201c (ebd.), sondern lie\u00dfe sich durchaus ganz allgemein als Zur\u00fcckweisung der Unterscheidung zwischen Worten und Taten, zwischen Reden und Handeln interpretieren.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"verteidigung-der-demagogie\">Vertei&shy;di&shy;gung der Demagogie<\/span><\/h3>\n<p>Der wahrscheinlich provokativste Satz der Weberschen Verteidigung der parlamentarischen Demokratie lautet: \u201eDemokratisierung und Demagogie geh\u00f6ren zusammen\u201c (ebd.: 265). So oft Weber selbst auch gegen die ,Demagogie&#8216; &#8211; etwa der antipolitischen \u201eLiteraten\u201c oder des Monarchen &#8211; Stellung nimmt, so ist er doch kein Gegner der demagogischen Macht der Rede. Vielmehr geht es um den Inhalt der Demagogie: Als Mittel zur Legitimierung der charismatischen Herrschaft ist sie in der modernen parlamentarischen und demokratisierten Politik unverzichtbar.<\/p>\n<p>Eine andere, implizite Konsequenz liegt in der Verbindung von Demokratie und Rhetorik. Diese Implikation findet man schon bei den antiken Rhetorikern. Anders als z.B. dem aus Russland stammenden Moisei Ostrogorski, neben Michels der bedeutendste zeitgen\u00f6ssische Parteienforscher, der nach der amerikanischen Praxis die guten B\u00fcrger gegen die b\u00f6sen Politiker stellt (Ostrogorski 1903\/12), sieht Weber den B\u00fcrger als einen Gelegenheitspolitiker (Weber 1919: 41). Sowohl die Berufspolitiker als auch die sie kontrollierenden Gelegenheitspolitiker bed\u00fcrfen, um \u00fcberhaupt politisch handeln zu k\u00f6nnen, einer rhetorischen Kompetenz. Bei Weber wird die Kompetenz des Gelegenheitspolitikers durch gelegenheitspolitische Praxis erworben. Er begr\u00fcndet seine Kritik an der Bismarckschen Entpolitisierung des deutschen B\u00fcrgertums ja nicht mit Wahlrechtseinschr\u00e4nkungen. Vielmehr erkennt er die Zahl als Ausgangspunkt der demokratisierten Herrschaft an, die eben keinerlei Legitimit\u00e4t bedarf.<\/p>\n<p>Die charismatische Legitimit\u00e4t gilt bei Weber f\u00fcr die Figur des Berufspolitikers. Diesen Begriff benutzt er, im Anschluss an Lord James Bryce, der Autor von <em>The American Commonwealth<\/em> (1889\/1914), im Doppelsinn des f\u00fcr die Politik und von der Politik lebenden Politikers (vgl. schon Weber 1905). Ein weiterer Grund f\u00fcr die Legitimierung des Berufspolitikers liegt f\u00fcr Weber darin, dass der Idealtypus Politiker eben einen wesentlichen Aspekt des okzidentalen Sonderwegs bildet: \u201eDem Okzident eigent\u00fcmlich ist aber, was uns n\u00e4her angeht: das <em>politische<\/em> F\u00fchrertum in der Gestalt des freien ,Demagogen&#8216;, der auf dem Boden des nur dem Abendland, vor allem der mittell\u00e4ndischen Kultur, eigenen Stadtstaates, und dann des parlamentarischen ,Parteif\u00fchrers&#8216;, der auf dem Boden des ebenfalls nur im Abendland bodenst\u00e4ndigen Verfassungsstaates gewachsen ist.\u201c (Weber 1919: 38; s. auch Weber 1922) Sofern eine Kontinuit\u00e4t im historischen Idealtypus des Politikers vorliegt, besteht diese in der rhetorischen Qualit\u00e4t, die auch allen einzelnen Typen, die Weber in <em>Politik als Beruf<\/em> pr\u00e4sentiert, eigen ist. Der amerikanische Boss oder der britische election agent z.B. kommen ohne Rhetorik nicht aus, obwohl ihre Eloquenz vom Typus des klassischen Parlamentariers abweicht.<\/p>\n<p>Die rhetorische Kompetenz ist es auch, mit der Weber seine ber\u00fchmte Formel \u00fcber die \u201eF\u00fchrerdemokratie\u201c einleitet: \u201eAber es gibt nur die Wahl: F\u00fchrerdemokratie mit ,Maschine&#8216; oder f\u00fchrerlose Demokratie, das hei\u00dft: die Herrschaft der ,Berufspolitiker&#8216; ohne Beruf, ohne die inneren, charismatischen Qualit\u00e4ten, die eben zum F\u00fchrer machen.\u201c (ebd.: 72) Berufspolitiker ohne Beruf sind diejenigen, denen es an charismatischer Legitimit\u00e4t mangelt, die &#8211; was leicht zur \u201eHerrschaft des \u201aKl\u00fcngels&#8220;&#8218; f\u00fchrt &#8211; selbst ein Teil der b\u00fcrokratischen Maschine sind (ebd.). Weber erkennt die Notwendigkeit eines politischen Apparats mit \u201eGefolgschaft\u201c an, aber nur insofern, als dieser durch charismatische Politiker geleitet wird. Dabei kann man Weber auch in g\u00e4nzlich anderer Perspektive interpretieren: Die charismatischen Berufspolitikerinnen sind f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen sichtbarer und k\u00f6nnen deswegen durch Wahl und durch andere. Formen \u00f6ffentlicher Kontrolle in Schach gehalten bzw. entlegitimiert werden. Eine an sich legale b\u00fcrokratische Parteimaschine kann dagegen auch kein politisches Gegengewicht zu den Verwaltungs- und Betriebsmaschinen darstellen.<\/p>\n<p>Eine nachtr\u00e4glich ber\u00fcchtigt gewordene Zuspitzung, die Weber in der im Sommer 1919 erschienenen Buchversion von Politik als Beruf vornimmt, ist seine Verteidigung der Volkswahl des Reichspr\u00e4sidenten. \u201eDas einzige Ventil f\u00fcr das Bed\u00fcrfnis nach F\u00fchrertum k\u00f6nnte der Reichspr\u00e4sident werden, wenn er plebiszit\u00e4r, nicht parlamentarisch, gew\u00e4hlt wird.\u201c (ebd.). An dieser Stelle sollte man keine Wirkungsgeschichte dieses Satzes betreiben, sondern den zentralen Punkt des Weberschen Satzes als einen politischen Sprechakt in seinem zeitgen\u00f6ssischen Kontext bestimmen. Keinesfalls darf man bei der Lekt\u00fcre dieses Satzes die Webersche Geschichtsauffassung vergessen, nach der die B\u00fcrokratisierung, die zur Stagnation f\u00fchrt (vgl. Weber 1909: 277f.), die prim\u00e4re entpolitisierende Gefahr darstellt. Wenn parlamentarische Parteif\u00fchrer entgegen Webers fr\u00fcherer Meinung im nunmehr demokratisierten Deutschland nach 1918 doch als machtlos erschienen, dann sollte das fehlende charismatische Element durch die plebiszit\u00e4re Wahl des Pr\u00e4sidenten erweitert werden. Dies b\u00f6te, so Weber, den einzelnen B\u00fcrgerinnen auch eine direktere Chance zur Entlegitimierung des gew\u00e4hlten Pr\u00e4sidenten bei der Neuwahl.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"webers-rhetorische-politik\">Webers rhetorische Politik<\/span><\/h3>\n<p>Die Rhetorik ist, ganz allgemein formuliert, mit der Anerkennung und Ausnutzung der Kontingenz verbunden. Sie steht dabei in engem Zusammenhang mit dem im 19. Jahrhundert entstandenen Handlungsbegriff der Politik (vgl. Palonen 1985, 1998) sowie mit der damit verbundenen zeitlichen Begrenzung der Herrschaft, der Parlamentarisierung der Herrschaftskontrolle und der Verallgemeinerung des Wahlrechts. Die Berufung auf die Macht der gro\u00dfen Zahl allein reicht nicht gegen die traditionelle und legale Begr\u00fcndung der Herrschaft. Sie verlangt als Komplement auch die charismatische Herrschaft. Aber auch f\u00fcr die eingef\u00fchrte \u201eZifferndemokratie\u201c ist nach Weber die rhetorische Legitimation einer zeitbedingten charismatischen Herrschaft n\u00f6tig, um gegen die allzu leicht vollzogene Unterordnung unter die B\u00fcrokratisierung anzuk\u00e4mpfen.<\/p>\n<p>F\u00fcr uns ist es heute leichter als f\u00fcr Webers Zeitgenossinnen, den rhetorischen Charakter der Herrschaft und der Politik \u00fcberhaupt anzuerkennen. Heute hat sich die Politik als Aktivit\u00e4t gegen\u00fcber der Wissenschaft oder den Ideologien verselbst\u00e4ndigt und zugleich einen gr\u00f6\u00dferen Spielraum f\u00fcr die Kontingenz, f\u00fcr die Chancen, anders zu handeln, er\u00f6ffnet (z.B. Greven 1998, 1999; Palonen 1998, 2002a). Aus dieser Sicht stellt sich die \u00fcbliche Beschimpfung der Politikerinnen als nostalgische Furcht vor der Offenheit der Geschichte und vor der Omnipr\u00e4senz der Kontroversen dar. Es gibt immer noch keinen besseren Verteidiger der Politikerinnen als Max Weber (vgl. Palonen 2002b). Dazu geh\u00f6rt auch seine Absage an diejenigen, die die Herrschaft als solche pauschal verwerfen, entweder populistisch oder akademisch-kritizistisch, denn: Eine \u201ef\u00fchrerlose Demokratie\u201c w\u00e4re gegen\u00fcber der allt\u00e4glichen Herrschaft der B\u00fcrokratie machtlos (Weber 1919: 72).<\/p>\n<p>In der heutigen Politik ist alles legitimationsbed\u00fcrftig, aber keine Form der Legitimation hat in sich un\u00fcberwindbare Kraft. Vielmehr gibt es gem\u00e4\u00df der rhetorischen Tradition des Arguments i<em>n utramque partem<\/em> jederzeit Chancen, gute Gr\u00fcnde gegen jeden Legitimationsanspruch zu finden. Nicht einmal die f\u00fcr die Demokratisierung so zentrale Faktizit\u00e4t der Zahl besitzt &#8211; anders als Weber noch voraussetzte &#8211; ohne weiteres den Charakter der <em>ultima ratio.<\/em> Dies steigert das Bed\u00fcrfnis nach charismatischer Herrschaft und vermindert zugleich die Chancen, eine derartige Herrschaft zu erreichen oder sie zumindest \u00fcber eine Wahlperiode hinaus \u00fcberzeugend zu legitimieren.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen<\/span><\/h3>\n<p>1 Die Literaturangaben im Text zu Max Weber folgen ausnahmsweise den urspr\u00fcnglichen Erscheinungsdaten: Dadurch sind bestimmte Entwicklungen im Denken Webers genauer nachvollziehbar. Dem Prinzip der urspr\u00fcnglichen Chronologie entspricht auch die Anordnung der Texte Webers im Literaturverzeichnis.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h3>\n<p><em>Barthes, Roland<\/em> 1985 [1970]: L&#8217;ancienne rh\u00e9torique. Aide-mdmoire; in: Ders.: L&#8217;aventure s\u00e9miologique, Paris , S. 85-165<\/p>\n<p><em>Bryce, James<\/em> 1995 [1889\/1914]: The American Commonwealth I-II, Indianapolis<\/p>\n<p><em>Burckhardt, Armin\/Page, Kornelia<\/em> (Hgg.) 2000: Die Sprache des deutschen Parlamentarismus, Wiesbaden<\/p>\n<p><em>Greven, Michael Th<\/em>. 1998: Die politische Gesellschaft, Opladen<\/p>\n<p><em>Greven, Michael Th<\/em>. 1999: Kontingenz und Dezision, Opladen<\/p>\n<p><em>Hanke, Edith\/Mommsen, Wolfgang J.<\/em> (Hgg.) 2001: Max Webers Herrschaftssoziologie, T\u00fcbingen<\/p>\n<p><em>Koselleck, Reinhart<\/em> 1979: Vergangene Zukunft. Zur Semantik geschichtlicher Zeiten, Frankfurt\/Main<\/p>\n<p><em>Koselleck, Reinhart<\/em> et. al. 1982: Herrschaft; in: <em>Geschichtliche<\/em> Grundbegriffe, Bd. 4, Stuttgart, S. 1-102<\/p>\n<p><em>Llanque, Marcus<\/em> 2000: Demokratisches Denken im Kriege, Berlin<\/p>\n<p><em>Nelson, John<\/em> S. 1998: Tropes of Politics, Madison\/Wisconsin<\/p>\n<p><em>Ostrogorski, Moisei<\/em> 1993 [1903\/1912]: Demokratie et les partis politiques, Paris<\/p>\n<p><em>Palonen, Kari<\/em> 1985: Politik als Handlungsbegriff. Horizontwandel des Politikbegriffs in Deutschland 1890-1933, Helsinki<\/p>\n<p><em>Palonen, Kari<\/em> 1998: Das &#8218;Webersche Moment&#8216;. Zur Kontingenz des Politischen, Wiesbaden<\/p>\n<p><em>Palonen, Kari<\/em> 2002a: Eine Lobrede f\u00fcr Politiker. Ein Kommentar zu Max Webers &#8218;Politik als Beruf&#8216;, Opladen<\/p>\n<p><em>Palonen, Kari<\/em> 2002b: Rehabilitating the Politician. On a neglected genre in political theorizing; in: <em>Archives europ\u00e9ennes de sociologie<\/em>, 53, S. 132-153.<\/p>\n<p><em>Skinner, Quentin<\/em> 1996: Reason and Rhetoric in the Philosophy of Hobbes, Cambridge<\/p>\n<p><em>Weber, Max<\/em> 1973a [19041: Die &#8218;Objektivit\u00e4t&#8216; sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis; in: <em>Ders<\/em>.: Gesammelte Aufs\u00e4tze zur Wissenschaftslehre, T\u00fcbingen, S. 146-214<\/p>\n<p><em>Weber, Max<\/em> 1999 [1905]: Bemerkungen im Anschluss an den voranstehenden Aufsatz; in: Max-Weber-Studienausgabe 1\/8, T\u00fcbingen, S. 69-72<\/p>\n<p><em>Weber, Max<\/em> 1988a [1909]: Agrarverh\u00e4ltnisse im Altertum; in: Ders.: Gesammelte Aufs\u00e4tze zur Sozial-und Wirtschaftsgeschichte, T\u00fcbingen, S. 1-288<\/p>\n<p><em>Weber, Max<\/em> 1988b [1917]: Wahlrecht und Demokratie in Deutschland; in: Max-Weber-Studienausgabe 1\/15, T\u00fcbingen, S. 155-189<\/p>\n<p><em>Weber, Max<\/em> 1988c [1918]: Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland; in: Max-Weber-Studienausgabe 1\/15, T\u00fcbingen, S. 202-302<\/p>\n<p><em>Weber, Max<\/em> 1994a [1919]: Politik als Beruf; in: Max-Weber-Studienausgabe 1\/17, T\u00fcbingen, S. 35-88<\/p>\n<p><em>Weber, Max<\/em> 1980 [1921\/22]: Wirtschaft und Gesellschaft, hg. v. Johannes Winkelmann, T\u00fcbingen Weber, Max 1973b [1922]: Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft; in: <em>Ders<\/em>.: Gesammelte Auf-s\u00e4tze zur Wissenschaftslehre, T\u00fcbingen, S. 475-488<\/p>\n<p><em>Weber, Max<\/em> 1936: Jugendbriefe, hg. v. Marianne Weber, T\u00fcbingen<\/p>\n<p><em>Weber, Max<\/em> 1994b: Briefe 1909-1910, hgg. v. M. Rainer Lepsius u. Wolfgang J. Mommsen; in: Max-Weber-Gesamtausgabe 11\/6, T\u00fcbingen<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[3781,3809,682,3784,3782,3808,3108,3699,667],"autoren":[3807],"publikationen":[1210],"class_list":["post-19544","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-charisma","tag-demagogie","tag-demokratisierung","tag-herrschaft","tag-max-weber","tag-rhetorik","tag-sozialtheorie","tag-soziologie","tag-vorgaenge-artikel","autoren-kari-palonen","publikationen-vorg-160"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Herrschaft und Rhetorik bei Max Weber - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-160\/publikation\/herrschaft-und-rhetorik-bei-max-weber\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Herrschaft und Rhetorik bei Max Weber - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Wohl kaum ein Denker des 20. 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