{"id":19551,"date":"2024-09-12T15:50:30","date_gmt":"2024-09-12T13:50:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=19551"},"modified":"2024-11-25T16:36:59","modified_gmt":"2024-11-25T15:36:59","slug":"der-terror-und-die-todesstrafe-in-den-usa-nach-dem-11-september-geraten-die-gegner-in-die-defensive","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-160\/publikation\/der-terror-und-die-todesstrafe-in-den-usa-nach-dem-11-september-geraten-die-gegner-in-die-defensive\/","title":{"rendered":"Der Terror und die Todesstrafe in den USA: Nach dem 11. September geraten die Gegner in die Defensive"},"content":{"rendered":"<p>Seit der Wiederzulassung der Todesstrafe in den USA durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs im Jahre 1976 zeichnet sich eine unverkennbare und mehr als beunruhigende Entwicklung ab: Die \u00f6ffentliche Bef\u00fcrwortung der finalen H\u00f6chststrafe nimmt tendenziell zu. Gerade nach dem 11. September 2001 ist hier ein Quantensprung zu verzeichnen. Vor allem aber gibt es einen starken Trend dahin, die Verh\u00e4ngung der Todesstrafe gegen Terroristen gut zu hei\u00dfen. Bereits 1994 hatte der Kongress den Anwendungsbereich der Todesstrafe, die auf Bundesebene 1988 per Gesetzesbeschluss wiedereingef\u00fchrt worden war, auf sechzig Delikte ausgedehnt. Und 1996 unterzeichnete Pr\u00e4sident Bill Clinton den <em>Anti-Terrorism and Effective Death Penalty Act<\/em>, der die M\u00f6glichkeit von Revisionsverfahren drastisch einschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Ihren vorl\u00e4ufigen H\u00f6hepunkt fand diese Entwicklung in der Verurteilung und Hinrichtung des uneinsichtigen \u201eOklahoma City Bomber\u201c Timothy McVeigh, doch ist abzusehen, dass das neu geschaffene rechtliche Instrumentarium bald auch auf andere Terroristen angewandt werden wird. McVeigh wurde im Juni 2001 hingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt galt sein 168 Menschenleben forderndes Attentat noch als der \u201et\u00f6dlichste terroristische Akt auf US-amerikanischem Boden\u201c. Dann kam der 11. September mit seinen ungleich fataleren Folgen.<\/p>\n<p>Pr\u00e4sident Bush rief den weltumspannenden \u201eKrieg gegen den Terror\u201c aus. Er tat dies mit manich\u00e4ischer Gewissheit und zivilreligi\u00f6sem Anspruch als F\u00fchrer einer \u201efreien, zivilisierten\u201c Welt. Bushs Popularit\u00e4t muss als einzigartig bezeichnet werden: Nur Franklin D. Roosevelt und Harry S. Truman erhielten in Meinungsumfragen vergleichbar gro\u00dfe Zustimmung \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum. Gegenw\u00e4rtig billigen 63 Prozent der Befragten die Amtsf\u00fchrung des Pr\u00e4sidenten.<\/p>\n<p>Die aus US-amerikanischer Sicht epochalen Ereignisse des 11. September konnten nicht ohne Einfluss auf die Diskussion um die Todesstrafe bleiben. Der beispiellose kollektive Schock lie\u00df die USA schmerzlich sp\u00fcren, wie sehr ihre nationale Sicherheit verwundbar ist.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"todesstrafe-und-transatlantische-terrorallianz\">Todesstrafe und trans&shy;at&shy;lan&shy;ti&shy;sche Terror&shy;al&shy;lianz<\/span><\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist die \u00f6ffentliche Zustimmung f\u00fcr die Todesstrafe wegen Hochverrats gerade in Kriegs- und Krisenzeiten sehr hoch &#8211; so wie 1942, ein Jahr nach Pearl Harbor, als die Rate bei 85 Prozent lag. Auch in dem \u201eKreuzzug\u201c, den Amerika seit dem 11. September gegen seine Feinde f\u00fchrt, stehen die Prinzipien des \u201edue process\u201c, der gerechten und rechtsstaatlichen Prozessf\u00fchrung, unter Kriegsvorbehalt. \u00dcber 1.200 verd\u00e4chtige Ausl\u00e4nder meist arabischer Herkunft wurden ohne Anklage oder Haftbefehl \u201ef\u00fcr eine angemessene Zeit\u201c in Haft genommen, weil Justizminister John Ashcroft glaubte, \u201eeine Gefahr f\u00fcr die Sicherheit der Nation\u201c zu erkennen. Von ihnen sollen sich heute noch immer 81 Personen in staatlichem Gewahrsam befinden. Mit den eiligst verabschiedeten Anti-Terror-Ma\u00dfnahmen wurden zentrale Artikel der Magna Charta von 1215 und der Habeas Corpus-Akte von 1640 \u00fcber Bord geworfen &#8211; nicht nur in den USA. Die nationale Sicherheitsdoktrin dient auch zur Rechtfertigung von Pl\u00e4nen geheimer Milit\u00e4rtribunale. Bushs entsprechender Exekutiverlass vom November 2001, der unter \u00f6ffentlichem Druck allerdings abgemildert wurde &#8211; so m\u00fcssen nunmehr Todesurteile immerhin einstimmig gefasst werden -, missachtet elementare rechtsstaatliche Grundprinzipien.<\/p>\n<p>Am 12. Dezember 2001 erhob die US-Regierung Anklage gegen Zacarias Moussaoui, den mutma\u00dflichen zwanzigsten Terroristen des 11. September. Vier der sechs Anklagepunkte, die nur mit Indizien untermauert sind und lediglich den Straftatbestand einer \u201eVerschw\u00f6rung\u201c erf\u00fcllen, gelten als todesw\u00fcrdig. Nach anhaltender Kritik und entgegen der urspr\u00fcnglichen Absicht wird nun Moussaoui vor einem Zivilgericht der Prozess gemacht. Anstelle des Bundesgerichts von New York w\u00e4hlte das Justizministerium das <em>Eastern District Court of Virginia<\/em> als Verhandlungsort aus. Es ist bekannt daf\u00fcr, Todesurteile h\u00e4ufiger auszusprechen. Moussaoui, franz\u00f6sischer Staatsb\u00fcrger marokkanischer Abstammung, lehnte jegliche konsularische Betreuung ab. Dennoch erkl\u00e4rte das franz\u00f6sische Au\u00dfenministerium, Paris w\u00fcrde darauf hinwirken, dass ein etwaiges Todesurteil gegen Moussaoui nicht vollstreckt wird. Es tat dies unter Hinweis auf die grunds\u00e4tzlich ablehnende Haltung Frankreichs gegen\u00fcber der Todesstrafe. Das sechste Protokoll der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention von 1983, an die Frankreich gebunden ist, fordert die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten. Die franz\u00f6sische Regierung drohte Ende Mai damit, im Fall Moussaoui ihre Kooperation mit den USA aufzuk\u00fcndigen, als das US-Justizministerium ank\u00fcndigte, f\u00fcr die H\u00f6chststrafe zu pl\u00e4dieren. Die Verhandlung ist wider Erwarten auf den 6. Januar 2003 verschoben worden. Der Aufschub soll es der Verteidigung erlauben, \u00fcber 1.300 Disketten voller Beweismaterial zu studieren.<\/p>\n<p>Die Ablehnung der Todesstrafe hat im Wertekatalog Europas ihren festen Platz. So hat es auch die spanische Regierung im November 2001 verweigert, acht M\u00e4nner an die USA auszuliefern, wenn nicht sicher gestellt sei, dass sie sich vor Zivilgerichten verantworten k\u00f6nnen. Die M\u00e4nner wurden von einem spanischen Untersuchungsrichter der Mitt\u00e4terschaft an den Terroranschl\u00e4gen bezichtigt. Die transatlantische Anti-Terror-Allianz hat auch auf dem Feld der Todesstrafe erste Risse bekommen.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"gemessen-wird-mit-zweierlei-mass\">Gemessen wird mit zweierlei Ma&szlig;<\/span><\/h3>\n<p>Die US-amerikanische \u00d6ffentlichkeit reagierte auf die Erosion b\u00fcrgerlicher Freiheiten und rechtsstaatlicher Prinzipien gespalten. Einem NYT\/CBS <em>News Poll<\/em> vom Dezember 2001 zufolge machen die Amerikaner einen Unterschied zwischen gew\u00f6hnlichen Verbrechen und Terrorismus sowie zwischen US-B\u00fcrgern und Ausl\u00e4ndern. Im Allgemeinen sind sie gewillt, ihrer Regierung weitgehend freie Hand bei der strafrechtlichen Behandlung verd\u00e4chtiger Ausl\u00e4nder zu geben. Fast 80 Prozent der Bev\u00f6lkerung unterst\u00fctzen die Administrativhaft gegen Verd\u00e4chtige, \u00fcber 70 Prozent das Abh\u00f6ren von Gespr\u00e4chen zwischen inhaftierten Terroristen und ihren Rechtsanw\u00e4lten, 64 Prozent bef\u00fcrworten die Einschr\u00e4nkung von Grundrechten in Kriegszeiten und 40 Prozent die Einrichtung geheim tagender Milit\u00e4rtribunale. Auf der anderen Seite haben 65 Prozent der Befragten Sorge, ihre eigenen B\u00fcrgerrechte einzub\u00fc\u00dfen.<\/p>\n<p>Diese auf uramerikanische Art und Weise zu verteidigen, ist ihnen offenbar viel Wert: Statistiken des FBI und anderer Quellen zeigen, dass die Verkaufszahlen von Handfeuerwaffen und Munition seit dem 11. September stark angestiegen sind. Dabei schafften sich viele Amerikaner zum ersten Mal eine Waffe an. Allein im Oktober 2001 wurden 1.029.691 Handfeuerwaffen verkauft. Da diese einmal in Umlauf gelangten Waffen h\u00e4ufig letztendlich in die H\u00e4nde von Kriminellen geraten, sind Sicherheitsorgane und Waffengegner \u00fcber diese Entwicklung mehr als besorgt. Ein erh\u00f6hter Umlauf von Handfeuerwaffen erh\u00f6he die Gefahr von Gewalttaten in Familien, von Selbstmorden und von fahrl\u00e4ssigem Gebrauch.<\/p>\n<p>Gleichzeitig ist ein weiterer Trend zu beobachten: 2001 hatten viele Gro\u00dfst\u00e4dte in den USA im Vergleich zum Vorjahr starke Zuw\u00e4chse bei Morden zu beklagen. Die Mordrate stieg bundesweit um durchschnittlich 3,1 Prozent. Experten sehen darin die ersten Anzeichen f\u00fcr eine R\u00fcckkehr zu wachsender Kriminalit\u00e4t &#8211; auch wenn die aktuelle Mordrate unter dem letzten H\u00f6chstwert von 1991 liegt. Boston und Phoenix verzeichneten Zuw\u00e4chse von \u00fcber 60 Prozent, wobei New York City mit einem R\u00fcckgang um 5,2 Prozent eine Ausnahme bildet. Allerdings geh\u00f6rt New York mit Baltimore und Washington, D.C. zu den St\u00e4dten, deren Kriminalit\u00e4tsraten nach dem 11. September sprunghaft anstiegen. Der Polizeichef von Washington, Charles Ramsey, sieht vor allem zwei Ursachen: den wirtschaftlichen Abschwung und die steigende Zahl von T\u00f6tungsdelikten in Familien.<\/p>\n<p>Die Erfahrung zeigt, dass der Ruf nach der Todesstrafe zu Zeiten steigender Kriminalit\u00e4t lauter wird. Das Gef\u00fchl wachsender Unsicherheit spiegelt sich auch in Umfragedaten von Anfang September wider. Dem NYT\/CBS <em>News Poll<\/em> zufolge sind immer weniger Amerikaner davon \u00fcberzeugt, dass die Regierung genug tut, um terroristische Anschl\u00e4ge zu verhindern. Das \u00f6ffentliche Klima wurde auch dadurch angeheizt, dass das Justizministerium bestimmte Berufsgruppen dazu aufrief, &#8222;verd\u00e4chtige&#8220; Personen an die Beh\u00f6rden zu melden. Nicht zuf\u00e4llig stieg die \u00f6ffentliche Zustimmung zur Todesstrafe nach dem 11. September wieder an, im Mai 2002 laut<em> Gallup<\/em> auf 72 Prozent &#8211; das ist der h\u00f6chste Wert seit Mai 1995. Mehrere Einzelstaaten reagierten auf den Stimmungsumschwung mit der Einf\u00fchrung der Todesstrafe f\u00fcr terroristische Verbrechen. Auff\u00e4llig ist auch, dass sich die Kritik an der Todesstrafe, die in den letzten Jahren ge\u00e4u\u00dfert wurde, lediglich auf deren vielfach fehlerhafte Ausf\u00fchrung, nicht aber auf die Institution als solche bezieht.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"die-erfolge-der-abolitionistischen-bewegung\">Die Erfolge der aboli&shy;tio&shy;nis&shy;ti&shy;schen Bewegung<\/span><\/h3>\n<p>Paradoxerweise hatte die abolitionistische Bewegung in den letzten Jahren &#8211; und auch noch nach dem 11. September 2001 &#8211; beachtliche Erfolge zu verzeichnen. Unerm\u00fcdlich wies sie auf systemische M\u00e4ngel im Justizwesen der USA hin und forderte eine Aussetzung der Todesstrafe. Im Februar 2000 registrierte das <em>Death Penalty Information Center<\/em> eine sprunghaft wachsende Ablehnung der Todesstrafe. Einen Monat zuvor hatte der republikanische Gouverneur von Illinois, George Ryan, nach der Aufdeckung von dreizehn Justizirrt\u00fcmern die Vollstreckung von Todesurteilen f\u00fcr zwei Jahre ausgesetzt. Ihm folgte im Mai dieses Jahres der Gouverneur von Maryland, Parris Glendening. Die von Ryan eingesetzte Untersuchungskommission legte im April ihren Abschlu\u00dfbericht vor, die bisher umfassendste Studie zum System der Todesstrafe. Ihre vierzehn Mitglieder empfehlen einen Katalog von 85 Ma\u00dfnahmen, um das staatlich angeordnete T\u00f6ten von irrt\u00fcmlich Verurteilten zu vermeiden. Ryan setzte Mitte Oktober sein beispielloses Vorhaben um, mithilfe dieses Katalogs binnen kurzer Zeit Anh\u00f6rungen zu Gnadengesuchen von fast allen 158 Todesh\u00e4ftlingen in Illinois abzuhalten. Sein eigener, wahlk\u00e4mpfender Justizminister verklagte ihn deswegen vor Gericht, w\u00e4hrenddessen Ryan insgeheim als m\u00f6glicher Anw\u00e4rter auf den Friedensnobelpreis gehandelt wird.<\/p>\n<p>Lag die pauschale Zustimmung zur Todesstrafe 1994 noch bei 80 Prozent, so bef\u00fcrworteten 63 Prozent der Amerikaner im Jahr 2000 die Aussetzung der Todesstrafe, bis sichergestellt sei, dass sie \u201efair\u201c angewandt werde. Im Mai dieses Jahres ermittelte Gallup, dass die Zustimmung auf nur 52 Prozent sinkt, wenn als Alternative eine lebensl\u00e4ngliche Haftstrafe ohne Bew\u00e4hrung genannt wird. Im Oktober 2001 erkl\u00e4rte der Oberste Gerichtshof von Georgia die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl f\u00fcr verfassungswidrig. Zwei Monate sp\u00e4ter verf\u00fcgte ein Bundesrichter in Philadelphia die Revision des Strafmasses im Fall von Mumia Abu-Jamal, des weltweit wohl bekanntesten Todestraktinsassen. Im August 2002 wies ein Richter die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in einem bislang einmaligen Urteil an, im Fall eines ermordeten College-Studenten nicht auf Todesstrafe zu pl\u00e4dieren, da die Kosten des Verfahrens f\u00fcr den kleinen, finanzschwachen Landkreis in Ohio zu hoch seien. Er best\u00e4tigte damit die weithin unbekannte Tatsache, dass die Gesamtkosten f\u00fcr die Todesstrafe im Vergleich zur lebenslangen Haft weit h\u00f6her sind.<\/p>\n<p>Im Jahr 2001 verboten f\u00fcnf Bundesstaaten die Exekution geistig Zur\u00fcckgebliebener, und siebzehn Staaten erm\u00f6glichten die Durchf\u00fchrung von \u201epost-conviction DNA testings\u201c, lie\u00dfen nun also Gentests auch nach rechtskr\u00e4ftigen Verurteilungen zu. Der Senat und das Repr\u00e4sentantenhaus begannen Mitte Juni 2002 Anh\u00f6rungen zum <em>Innocence Protection Act<\/em>, der Justizirrt\u00fcmer vermeiden soll. Eddie Joe Lloyd, wegen Vergewaltigung und Ermordung einer 16-J\u00e4hrigen verurteilt, ist der 110. Todeskandidat in Amerika, dessen Unschuld im August aufgrund einer DNS-Analyse bewiesen werden konnte. Ein Bundesrichter in Manhattan urteilte bereits Anfang Juli 2002, dass die Todesstrafe auf Bundesebene verfassungswidrig sei angesichts der wachsenden Zahl nachtr\u00e4glicher Freispr\u00fcche aufgrund genetischen Beweismaterials.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"die-juengsten-urteile-des-obersten-gerichtshofs\">Die j&uuml;ngsten Urteile des Obersten Gerichts&shy;hofs<\/span><\/h3>\n<p>Dass es in der \u00f6ffentlichen Debatte nicht um die Abschaffung der Todesstrafe als solche, wohl aber um deren Reform geht, zeigt auch eines der j\u00fcngsten Urteile des Obersten Gerichtshofs, das am 20. Juni dieses Jahres verk\u00fcndet wurde. Im Fall \u201eAtkins versus Virginia\u201c wird die Hinrichtung geistig Behinderter f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt &#8211; ein Verbot, das sich auf das Schicksal von mehr als zweihundert der insgesamt etwa 3.700 Gefangenen auswirken k\u00f6nnte, denen zur Zeit in den USA die Todesstrafe droht. Aufschlussreich ist die Urteilsbegr\u00fcndung. Diese macht in der Frage einen \u201enationalen Konsens\u201c aus und verweist auf die Tatsache, dass seit 1989, als das Gericht im Fall \u201ePenry versus Lynaugh\u201c die Hinrichtung geistig Behinderter noch zulie\u00df, mittlerweile 18 der 38 Bundesstaaten, welche die Todesstrafe praktizieren, derartige Exekutionen verbieten. Dar\u00fcber hinaus h\u00e4tten weitere Bundesstaaten ihre Vollstreckung de facto ausgesetzt. Unbestritten sei auch die Auffassung, dass die Auslegung des 8. Verfassungszusatzes, dem Prinzip der &#8222;sich entwickelnden Ma\u00dfst\u00e4be der Sittlichkeit&#8220; folgend, von den derzeit g\u00fcltigen Gesellschaftsnormen abh\u00e4nge. Laut einer Meinungsumfrage von Gallup sind 82 Prozent der Amerikaner gegen die Hinrichtung geistig Behinderter. Nicht frei war das Gericht sicherlich auch von internationalen Einfl\u00fcssen: f\u00fcr die Umwandlung des Todesurteils von Atkins hatten sich auch die f\u00fcnfzehn Mitgliedsstaaten der Europ\u00e4ischen Union eingesetzt. Sie gaben zu bedenken, dass die Hinrichtung geistig Behinderter weltweit kaum noch praktiziert werde. Nach 1995 sind amnesty international zufolge nur noch in Kirgistan und in Japan geistig Behinderte hingerichtet worden.<\/p>\n<p>Beim zweiten bedeutsamen Urteil des Obersten Gerichtshofs, dem Fall \u201eRing versus Arizona\u201c, das am 24. Juni verk\u00fcndet wurde, spielte die Weltmeinung keine Rolle. Hier ging es um die verfassungsrechtliche Frage, ob der Richter oder die Geschworenen die letztendliche Entscheidungsgewalt \u00fcber die Verh\u00e4ngung der H\u00f6chststrafe haben. Eine Mehrheit von neun Richtern verhalf dem Prinzip des \u201e<em>trial by jury<\/em>\u201c aus dem 6. Verfassungszusatz zu neuer Geltung und vertrat die von Richterin Ruth Bader Ginsburg vorgetragene Meinung, dass die Geschworenen das letzte Wort haben m\u00fcssten. Das Urteil betrifft nahezu 800 Todestraktinsassen in neun Staaten, deren Todesurteile in nicht wenigen F\u00e4llen vermutlich neu verhandelt werden m\u00fcssen. Das Ring-Urteil verursachte in einigen Bundesstaaten Verwirrung, da es mehr Fragen aufwarf als es beantwortete. Ein Gericht in Florida zum Beispiel, wo die Mehrzahl der betroffenen Inhaftierten lebt, erkl\u00e4rte deshalb das dort g\u00fcltige Todesstrafen-Statut, das Mehrheitsentscheidungen der Geschworenen zul\u00e4sst, vorsorglich f\u00fcr verfassungsgem\u00e4ss. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ging von der grunds\u00e4tzlichen G\u00fcltigkeit der Todesstrafe in den USA aus und betonte die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit entsprechender Gesetze in den 29 Bundesstaaten, deren Rechtspraxis bereits mit dem Urteil konform ist.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"anhaltender-reformwille\">Anhaltender Reform&shy;wille?<\/span><\/h3>\n<p>Die Todesstrafengegner in den USA werden an der grunds\u00e4tzlichen bejahenden Haltung der Obersten Richter wohl kaum etwas \u00e4ndern k\u00f6nnen. Der Oberste Richter Antonin Scalia jedenfalls bef\u00fcrwortet nach eigenem Bekunden die H\u00f6chststrafe aus religi\u00f6s-moralischen Motiven, womit er sein Land im Gegensatz zum \u201epostchristlichen Europa\u201c sieht. Trotzdem gibt es Anzeichen f\u00fcr einen weiter gehenden Reformwillen im obersten Richter-Kollegium. Er speist sich vor allem aus dem Einfluss der Weltmeinung, die die Hinrichtung minderj\u00e4hriger Deliquenten ablehnt. Derzeit sitzen in den USA achtzig Menschen in den Todeszellen ein, die zur Tatzeit 16 oder 17 Jahre alt waren. Die USA geh\u00f6ren neben Iran, Pakistan, Nigeria, und Saudi-Arabien zu den insgesamt f\u00fcnf Staaten weltweit, die Jugendliche T\u00e4ter zum Tode verurteilen.<\/p>\n<p>Der Oberste Gerichtshof entschied 1989 im Fall \u201eStanford versus Kentucky\u201c, dass die Exekution von Minderj\u00e4hrigen mit der Verfassung vereinbar sei, auch wenn internationale Menschenrechtsstandards das Mindestalter bei 18 Jahren ansetzen. Es gilt als wahrscheinlich, dass sich der Oberste Gerichtshof in naher Zukunft erneut mit dieser Frage befassen muss. Wie er dann entscheiden wird, ist offen.<\/p>\n<p>Denn die Entwicklungen in den USA nach dem 11. September 2001, die vor allem dadurch gekennzeichnet sind, dass sich eine traumatisierte Nation im Krieg w\u00e4hnt, k\u00f6nnten f\u00fcr die Gegner der Todesstrafe erhebliche R\u00fcckschl\u00e4ge zur Folge haben. Die gr\u00f6\u00dfte Gefahr besteht wohl darin, dass die praktizierte Unterscheidung zwischen \u201egew\u00f6hnlichen\u201c Verbrechen und Terrorismus, zwischen US-B\u00fcrgern und Ausl\u00e4ndern, die sich nach den Terroranschl\u00e4gen durchgesetzt hat, verwischt wird. Der rechtliche Ausnahmezustand f\u00fcr die letztgenannte Gruppe k\u00f6nnte dann nach und nach zur normalen Praxis f\u00fcr die erstere werden. Fakt ist, dass mittlerweile auch die ersten US-Staatsb\u00fcrger wie Terroristen angeklagt werden. Dies gilt etwa f\u00fcr den Muslim lateinamerikanischer Abstammung Abdullah al-Muhadschir (alias Jose Padilla), der am 8. Mai 2002 in Chicago verhaftet wurde und verd\u00e4chtigt wird, an der Planung eines Terroranschlags beteiligt gewesen zu sein oder f\u00fcr John Walker Lindh und Yasser Esam Hamdi, die in Afghanistan gefangen genommen wurden. Das Justizministerium verweigerte Hamdi das Grundrecht, mit einem Anwalt zu sprechen, und zog in Betracht, Lindh wegen der Unterst\u00fctzung einer terroristischen Vereinigung anzuklagen. Ein entsprechendes Urteil h\u00e4tte eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge gehabt. W\u00e4re er des Hochverrats angeklagt worden, h\u00e4tte dies die Todesstrafe bedeuten k\u00f6nnen. So weit kam es aber erst gar nicht: Das Justizministerium lie\u00df den Terrorismus-Vorwurf in einem so genannten ,plea bargain&#8216; fallen. Am 4. Oktober wurde Lindh zu zwanzig Jahren Haft verurteilt, noch bevor es zum eigentlichen Prozess kam. Es wird behauptet, das Justizministerium wollte peinliche Gerichtsverhandlungen vermeiden. Denn die Verteidigung habe beabsichtigt zu beweisen, dass die US-Administration Lindh nach seiner Festnahme unzureichend medizinisch versorgt und ihm Rechtsbeistand verweigert habe. Der als ,<em>enemy combatan<\/em>&#8218;\u00a0eingestufte Muhadschir ist der erste ,<em>Qaeda American&#8216;<\/em>, der in den USA festgenommen wurde. Muhadschir wird in einem Milit\u00e4rgef\u00e4ngnis in South Carolina als \u201ewichtiger Zeuge\u201c auf unbestimmte Zeit festgehalten, ohne eines konkreten Verbrechens angeklagt zu sein. Auch er darf keinen Anwalt zu Rate ziehen oder mit einem z\u00fcgigen offenen Gerichtsverfahren rechnen.<\/p>\n<p>Einen neuen Aspekt brachte Nicholas D. Kristof mit einem Artikel in der New York Times in die Debatte. Er bemerkte unter Anspielung auf McVeigh, dass \u201ewir uns auf der Suche nach muslimischen Terroristen im Dschungel der Philippinen von unseren eigenen Stereotypen leiten lassen, [\u2026] w\u00e4hrend wir vergessen, dass es auch verr\u00fcckte, blonde und blau\u00e4ugige Bombenattent\u00e4ter gibt\u201c, die in der ,<em>militia movement<\/em>&#8218; von Michigan, Missouri und Kalifornien ihr Unwesen treiben. In Montana h\u00e4tte er geh\u00f6rt, dass der Angriff auf das Welthandelszentrum von der Bundesregierung in Washington inszeniert worden sei, um einen Vorwand f\u00fcr die Aussetzung der ,<em>Bill of Rights<\/em>&#8218; zu haben. Und William Safire stellte die Frage, ob der mysteri\u00f6se Heckensch\u00fctze, der im Oktober &#8211; genau ein Jahr nach den Milzbrand-Briefsendungen &#8211; im Gro\u00dfraum Washington die paranoische Angstkultur auf die Spitze trieb, nicht genau so gut ein mit Al Qaida verbandelter Terrorist sein k\u00f6nnte. Am 25. Oktober wurde John Allen Muhammed, der 41-j\u00e4hrige Golfkriegsveteran, und sein 17-j\u00e4hriger Komplize John Lee Malvo als die mutma\u00dflichen Serient\u00e4ter gefasst. Ihnen droht nun die Todesstrafe.<\/p>\n<p>Die <em>New York Times<\/em> stellte Mitte Juni mit Blick auf Muhadschir besorgt fest: \u201eDie Regierung ist bereit, nicht nur Ausl\u00e4ndern, sondern auch US-Staatsb\u00fcrgern die Rechte zu entziehen\u201c. Es bleibt abzuwarten, ob sich in Zeiten des Super-Patriotismus viele Amerikaner dieser Sorge um den schleichenden Verfall b\u00fcrgerlicher Rechte anschlie\u00dfen werden. Zumindest auf dem Gebiet der Todesstrafe sind Zweifel angebracht. Die Verhaftung US-amerikanischer Staatsb\u00fcrger im Rahmen der Terrorismusbek\u00e4mpfung k\u00f6nnte der Ausgangspunkt daf\u00fcr sein, dass sich die derzeitigen Parallelentwicklungen inkrementaler Reformen in punkto Todesstrafe einerseits bei gleichzeitigen, vermehrt nach innen gerichteten Bedrohungs\u00e4ngsten andererseits in Zukunft kreuzen und \u00fcberschneiden. Diese Renationalisierung des Terrors w\u00fcrde vermutlich zu Ungunsten der ersteren Entwicklung verlaufen.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"aussetzung-und-wiederzulassung-der-todesstrafe\">Aussetzung und Wieder&shy;zu&shy;las&shy;sung der Todesstrafe<\/span><\/h3>\n<p>Das in den USA vorherrschende voluntaristische Demokratieverst\u00e4ndnis, bei dem die Einbindung der B\u00fcrger in Entscheidungsprozesse &#8211; z.B. in Form des Geschworenengerichts &#8211; sehr ausgepr\u00e4gt ist, kennt im Vergleich zu Europa mehr partizipatorische Elemente und ist st\u00e4rker an \u00f6ffentlicher Zustimmung ausgerichtet. So spielte die \u00f6ffentliche Meinung im Zusammenhang mit dem Rechtsgrundsatz der \u201esich entwickelnden Ma\u00dfst\u00e4be der Sittlichkeit\u201c bereits in den 1970er Jahren eine entscheidende Rolle. Damals \u00e4u\u00dferten sich die Obersten Richter in zwei Grundsatzurteilen zur Todesstrafe. Diese fielen allerdings sehr unterschiedlich aus. Im Berufungsverfahren \u201eFurman versus Georgia\u201c wandelte das Gericht vor drei\u00dfig Jahren, am 29. Juni 1972, die Todesurteile von mehr als sechshundert rechtskr\u00e4ftig verurteilten Schwerverbrecher in lebensl\u00e4ngliche Haftstrafen um. Eine Mehrheit von nur f\u00fcnf Richtern war zu der Einsicht gelangt, dass der Vollzug der Todesstrafe nicht mit der US-Verfassung vereinbar sei. Das Gericht lie\u00df aber die Todesstrafe in seinem Urteil zu \u201eGregg v. Georgia\u201c, das am 2. Juli 1976 verk\u00fcndet wurde, wieder zu, nachdem die betroffenen Bundesstaaten ihre Gesetzesstatuten in seinem Sinne revidiert hatten.<\/p>\n<p>Die klagef\u00fchrenden Rechtsanw\u00e4lte des <em>Legal Defense Fund<\/em> (LDF) der schwarzen B\u00fcrgerrechtsorganisation NAACP und der <em>American Civil Liberties Union<\/em> (ACLU) waren damals von beiden Urteilen gleicherma\u00dfen \u00fcberrascht. Die Organisationen wollten mit ihrer Moratoriums-Strategie demonstrieren, dass man auf das Abschreckungspotenzial der Todesstrafe verzichten k\u00f6nne. Hatten Abolitionisten bisher versucht, die Todesstrafe als solche \u00fcber entsprechende Parlamentsbeschl\u00fcsse zu beseitigen, bem\u00fchte man sich in den 1960er Jahren, die Todesstrafe auf dem Rechtsweg indirekt zu Fall zu bringen. Beide Organisationen griffen daher in ihrer &#8222;Rechtsstreits-Kampagne&#8220; zentrale Bestimmungen der Strafprozessordnung an.<\/p>\n<p>In dem verfassungsrechtlichen Streit berief sich der Anwalt der ACLU, der Todesstrafen-Experte Anthony Amsterdam, erstmals 1969 auf den vom Obersten Richter Arthur Goldberg sechs Jahre zuvor gepr\u00e4gten Rechtsgrundsatz der &#8222;sich entwickelnden Ma\u00dfst\u00e4be der Sittlichkeit&#8220;. Amsterdam stellte fest, dass die Todesstrafe gegen diese versto\u00dfe, weswegen sie als \u201egrausame und ungew\u00f6hnliche Strafe\u201c zu gelten h\u00e4tte, die der 8. Artikel im Grundrechtskatalog der US-Verfassung verbietet. Man kritisierte die von Willk\u00fcr gepr\u00e4gte Todesstrafenpraxis, die rassistischen Urteilsmuster in Prozessen schwarzer Vergewaltiger im S\u00fcden der USA, den mangelhaften Rechtsbeistand insbesondere f\u00fcr sozial schwache Angeklagte und die hohe Wahrscheinlichkeit, dass angesichts der gravierenden Verfahrensm\u00e4ngel Unschuldige unwiderruflich zu Tode kommen.<\/p>\n<p>Der Oberste Gerichtshof gab in seinem knappen Urteil von 1972 den Kl\u00e4gern Recht. Vier Jahre sp\u00e4ter jedoch, 1976, gelangte er zu der Auffassung, dass die Reform der Strafprozessordnung der vergangenen Jahre nunmehr ausreichende Rechtssicherheit garantieren k\u00f6nnte. Entsprechend lie\u00df er die Todesstrafe wieder zu. In der Einf\u00fchrung verfahrensrechtlicher Vorkehrungen berief sich das Gericht auf das vom LDF gepr\u00e4gte Prinzip ,<em>death is different&#8216;<\/em> und machte eine Reihe von Auflagen f\u00fcr Todesstrafenverfahren. So schrieb es die separate Ber\u00fccksichtigung erschwerender und mildernder Umst\u00e4nde vor, es erschwerte den Ausschluss von Geschworenen mit Skrupeln gegen\u00fcber der Todesstrafe (,<em>death qualification&#8216;<\/em>), es verf\u00fcgte, Schuldfrage und Strafma\u00df voneinander getrennt zu ermitteln, und es formalisierte die Entscheidungsrichtlinien f\u00fcr die Verh\u00e4ngung von Todesurteilen. Todeskandidaten erhielten Zugang zu einem gesonderten, mehrere Berufungsinstanzen umfassenden Rechtsmittelverfahren. Dennoch stieg die Zahl der Exekutionen \u00fcber die Jahrzehnte allm\u00e4hlich wieder steil an.<\/p>\n<p>Wie konnte es von der Aussetzung der Todesstrafe zu ihrer Wiederzulassung kommen? Eine zentrale Rolle spielt hier die Tatsache, dass die Obersten Richter 1976 das Prinzip der \u201esich entwickelnden Ma\u00dfst\u00e4be der Sittlichkeit\u201c aufgriffen. Sie waren der Ansicht, dass demoskopische Umfragen zeigen k\u00f6nnten, ob sich das zivilisatorische Wertgef\u00fcge der amerikanischen Nation ver\u00e4ndert habe. Und Meinungsumfragen, die die Einstellung der \u00d6ffentlichkeit in der Frage der Todesstrafe ermittelten, ergaben Mitte der 1970er Jahre eine gewachsene Zustimmung zu ihrer Verh\u00e4ngung. Wurde noch 1966 mit nur 47 Prozent der niedrigste Wert der Zustimmung ermittelt, der je in den USA gemessen wurde, bef\u00fcrworteten 1973 bereits 63 Prozent der Befragten die Todesstrafe. Die Obersten Richter, die sich offenbar an ,<em>vox populi<\/em>&#8218; anlehnen wollten, konnten sich in ihrem Urteil auf diese Daten st\u00fctzen. Warum aber dieser Stimmungswandel, deutete doch der globale Trend gegen die Todesstrafe, der sich nach der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft vor allem von Europa aus durchsetzte, eher auf ihre totale Abschaffung denn auf ihre Wiederzulassung hin?<\/p>\n<p>Entscheidend in dieser Hinsicht ist, dass der LDF Teil der B\u00fcrgerrechtsbewegung der sechziger Jahre war, in der eine junge Generation schwarzer Aktivisten um politische und rechtliche Gleichstellung k\u00e4mpfte. Die wei\u00dfe Bev\u00f6lkerung reagierte auf die gewaltt\u00e4tigen Rassenunruhen gegen Ende des Jahrzehnts mit zunehmender Besorgnis. In diesem aufgeheizten Klima kam das bereits in der Kolonialzeit entstandene Vorurteil, dass Kriminalit\u00e4t mit schwarzer Sexualit\u00e4t und sozialer Rebellion in Verbindung bringt, erneut zum Tragen. Damit wurde nicht nur puritanisches Gedankengut wieder hervorgeholt, sondern auch die traditionelle Wertsch\u00e4tzung des Vergeltungsgedankens (,<em>lex talionis&#8216;<\/em>) wiederbelebt. Letztere erfuhr gerade durch die konservativ-religi\u00f6se Reagan-Revolution eine neue Konjunktur.<\/p>\n<p>Ebenso trug die traditionelle Assoziation von Verbrechen mit fremdartigen Ausl\u00e4ndern zum Stimmungswandel bei, fiel doch die Diskussion in einen Zeitraum, in dem die Einwanderung aus Drittweltstaaten stark zunahm. Die angeblich humanit\u00e4re Hinrichtungsmethode der t\u00f6dlichen Giftspritze, deren Einf\u00fchrung sich am 7. Dezember 2002 zum 20. Mal j\u00e4hrte, half dabei, den \u00f6ffentlichen Widerstand gegen die Todesstrafe teilweise zu brechen.<\/p>\n<p>Samuel P. Huntington zufolge ist die US-amerikanische Politik zur \u201eVerhei\u00dfung von Disharmonie\u201c verdammt. Sie entstehe im st\u00e4ndigen Reibungskonflikt zwischen der Realit\u00e4t staatlicher Institutionen und dem nationalen Glaubensbekenntnis, in dessen Zentrum die liberalen, machtkritischen Ideale der Revolution stehen. Diese \u00f6ffentlichen Unmut sch\u00fcrende Kluft zwischen Ideal und Institution f\u00fchrte in der US-Geschichte zu vier Phasen intensiver gesellschaftspolitischer Reformen. Diese von Huntington \u201eCreedal Passion Periods\u201c genannten Zeitabschnitte traten im Abstand von sechzig bis siebzig Jahren auf. Die B\u00fcrgerrechtsbewegung der 1960er Jahre &#8211; einschlie\u00dflich der Aktivit\u00e4ten gegen die Todesstrafe &#8211; war die bisher letzte dieser Reformphasen. An deren Ende gewannen aber stets die konservativen Kr\u00e4fte gr\u00f6\u00dftenteils wieder die Oberhand. Wenn man der Zyklustheorie Huntingtons Glauben schenkt, kann mit der n\u00e4chsten Phase noch nicht so bald gerechnet werden. In diesem Licht erscheint die unter den Bedingungen des 11. September erschwerte Debatte zur Todesstrafe in den USA h\u00f6chstens als deren Vorbote. Angesichts der oben skizzierten Tatsachen m\u00fcssen die Amerikaner auf ihre n\u00e4chste <em>Creedal Passion Period<\/em>\u00a0und damit auch auf den endg\u00fcltigen Erfolg der abolitionistischen Bewegung wohl noch gut zwanzig Jahre warten.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h3>\n<p><em>Amnesty International<\/em> 2000: United States of America Failing the Future: Death Penalty Developments, March 1998-March 2000, London<\/p>\n<p><em>Amnesty International<\/em> (Sektionskoordinationsgruppe Kampagne gegen die Todesstrafe) 2001: Europa: Ein Kontinent ohne Todesstrafe?, Aachen<\/p>\n<p><em>Bedau, Hugo Adam<\/em> 1992: The Case Against The Death Penalty, New York<\/p>\n<p><em>Death Penalty Information Center<\/em> 2001: The Death Penalty in 2001: Year End Report, Washington, D.C.<\/p>\n<p><em>Haines, Herbert H<\/em>. 1996: Against Capital Punishment: The Anti-Death Penalty Movement in America, 1972-1994, New York u. Oxford<\/p>\n<p><em>Huntington, Samuel P<\/em>. 1981: American Politics: The Promise of Disharmony, Cambridge, Massachusetts<\/p>\n<p><em>Masur, Louis P.<\/em> 1989: Rites of Execution: Capital Punishment and the Transformation of American Culture, 1776-1865, New York<\/p>\n<p><em>Opitz, G\u00f6tz-Dietrich<\/em> 2000: Zur Popularit\u00e4t der Todesstrafe in den USA; in: <em>Merkur<\/em>. <em>Deutsche Zeitschrift fair europ\u00e4isches Denken<\/em>, 54. Jg., Heft 617\/618, September 2000, S. 846-854<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[3828,3829,739,3830,3827,3650,667],"autoren":[271],"publikationen":[1210],"class_list":["post-19551","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-11-september","tag-9-11","tag-anti-terror-kampf","tag-terrorismus","tag-todesstrafe","tag-usa","tag-vorgaenge-artikel","autoren-goetz-dietrich-opitz","publikationen-vorg-160"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Der Terror und die Todesstrafe in den USA: Nach dem 11. 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