{"id":19561,"date":"2024-11-06T11:20:15","date_gmt":"2024-11-06T10:20:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=19561"},"modified":"2024-11-06T11:20:15","modified_gmt":"2024-11-06T10:20:15","slug":"langer-abschied-vom-staat-ein-blick-auf-neuere-literatur-zu-staat-und-staatlichkeit","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-160\/publikation\/langer-abschied-vom-staat-ein-blick-auf-neuere-literatur-zu-staat-und-staatlichkeit\/","title":{"rendered":"Langer Abschied vom Staat? Ein Blick auf neuere Literatur zu Staat und Staatlichkeit"},"content":{"rendered":"<p>\u201eDie Epoche der Staatlichkeit geht jetzt zu Ende. Dar\u00fcber ist kein Wort mehr zu verlieren\u201c, befand Carl Schmitt 1963. Ganz so schnell ging es dann doch nicht. Immerhin erlebte der Nationalstaat nach dem Ende des Kalten Krieges und der Blockkonfrontation eine nachhaltige Renaissance. \u201eStaatsv\u00f6lker\u201c konstituierten sich innerhalb neuer Grenzen, gaben sich Verfassungen und wurden nach jahrzehntelanger sowjetischer Hegemonie souver\u00e4n. Trotzdem: Die \u201eKrise des Staates\u201c wird allenthalben proklamiert, die Nachrufe auf ihn sind zahlreich. Nur selten entsteht jedoch dabei eine allgemeing\u00fcltige Vorstellung von dem, was den Staat zum Staat macht. Zu Recht l\u00e4sst sich vorbringen, dass die drei kanonisch genannten Merkmale \u2014 homogenes \u201eStaatsvolk\u201c, klar begrenztes \u201eStaatsgebiet\u201c und souver\u00e4ne \u201eStaatsgewalt\u201c \u2014 in starkem Ma\u00dfe idealtypisch sind. Nicht nur werden sie erst durch den Staat definiert bzw. geschaffen; sie sind auch stetem Wandel unterworfen, also nie klare Gr\u00f6\u00dfen.<\/p>\n<p>Vier neuere Untersuchungen widmen sich nunmehr der Geschichte des Staates. Die verschiedenen Herangehensweisen der Autoren machen bereits deutlich, inwiefern das Bild des Staates von den an ihn herangetragenen Kriterien abh\u00e4ngt. Der Freiburger Historiker Hans Fenske unternimmt eine vergleichende Untersuchung des modernen Verfassungsstaates; er stellt die konstitutionelle Ordnung des Staates in den Mittelpunkt, so dass das Kongruenzverh\u00e4ltnis von Verfassungstext und -Wirklichkeit zum Ma\u00dfstab von Staatlichkeit wird:<\/p>\n<p><em>Hans Fenske<\/em>: Der moderne Verfassungsstaat. Eine vergleichende Geschichte von der Entstehung bis zum 20. Jahrhundert, Sch\u00f6ningh: Paderborn u.a. 2001, 577 S., ISBN 3-50672432-0;<br \/>\n46,40 Euro<\/p>\n<p>Das lange 19. Jahrhundert (1789-1914) steht dabei im Mittelpunkt seines volumin\u00f6sen Werkes, das den Vorzug besitzt, die Verfassungsentwicklungen weltweit in den Blick zu nehmen. Einen universalhistorischen Zugriff w\u00e4hlt der Hamburger Soziologe Stefan Breuer:<\/p>\n<p><em>Stefan Breuer<\/em>: Der Staat. Entstehung, Typen, Organisationsstadien, Rowohlt Taschenbuch: Reinbek 1998, 335 S., ISBN 3-49955593-X; 13,50 Euro<\/p>\n<p>Er nimmt auf beeindruckende Weise eine Typisierung politischer Organisationsformen von den vorstaatlichen Verb\u00e4nden der H\u00e4uptlingst\u00fcmer \u00fcber die Antike und das Mittelalter bis hin zur EU vor. Dass der moderne Staat eine europ\u00e4ische Erfindung ist, unterstreicht der Neuzeithistoriker Wolfgang Reinhard und beschreibt, wie sich erst aus den mittelalterlichen Monarchien Varianten gemeinsamer Grundmuster von Staatlichkeit ausgebildet haben:<\/p>\n<p><em>Wolfgang Reinhard<\/em>: Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anf\u00e4ngen bis zur Gegenwart, 2. Aufl., C.H. Beck: M\u00fcnchen 2000, 631 S., ISBN 3-40647442-X; 29,90 Euro<\/p>\n<p>Reinhards umfassendes und bereits hoch gelobtes Werk beschreibt vergleichend Aufstieg, Bl\u00fcte, Krise und Zerfall bzw. Transformation des Staates. Den Fokus seiner Untersuchung bilden die staatlichen Institutionen und Machtmittel, aber auch die den Staat bestimmenden Ph\u00e4nomene wie Nationalismus, Totalitarismus, Sozialpolitik und Globalisierung. Der Jurist Rudolf Weber-Fas hingegen bietet eine straffe, an den Klassikern des politischen Denkens orientierte Ideengeschichte des Staates \u2014gewisserma\u00dfen \u201efrom Plato to NATO\u201c \u2014, die er mit einem Ausblick auf die supranationale Postmoderne abrundet:<\/p>\n<p><em>Rudolf Weber-Fas<\/em>: \u00dcber die Staatsgewalt. Von Platons Idealstaat bis zur Europ\u00e4ischen Union, C.H. Beck: M\u00fcnchen 2000, 333 S., ISBN 340645795-9; 44 Euro<\/p>\n<p>Abgesehen von Fenske, dessen Untersuchung mit dem Ersten Weltkrieg abbricht, teilen die genannten Autoren in ihren Schlussbetrachtungen die Ansicht, dass es sich beim Modell des klassischen Nationalstaates um ein Auslaufmodell handelt, dessen Nachfolge noch weitgehend im Unklaren liegt.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"urspruenge-des-staates\">Urspr&uuml;nge des Staates<\/span><\/h3>\n<p>Zun\u00e4chst birgt der Begriff des Staates ein Definitionsproblem. Mit gutem Grund kann man seine Geltung auf den europ\u00e4ischen Kontext beschr\u00e4nken, in Max Webers sprachlich unnachahmlicher Formulierung: \u201eDen \u201aStaat&#8216; \u00fcberhaupt im Sinn einer politischen Anstalt, mit rational gesatzter \u201aVerfassung&#8216;, rational gesatzten Recht und einer an rationalen, gesatzten Regeln: \u201aGesetzen&#8216;, orientierten Verwaltung durch Fachbeamte, kennt, in dieser f\u00fcr ihn wesentlichen Kombination der entscheidenden Merkmale, ungeachtet aller anderweitigen Ans\u00e4tze dazu, nur der Okzident.\u201c Zu Schl\u00fcsselbegriffen werden somit Rationalit\u00e4t, Legalit\u00e4t und Legitimit\u00e4t. Die Vorstellungen, dass die Legitimit\u00e4tsgeltung rational gesetzten Rechts zum Gehorsam verpflichtet und dass Staatsordnungen prinzipiell \u00e4nderbar sind, wirkten revolution\u00e4r, so Stefan Breuer: \u201eBeide Ideen sind neu, mehr noch: Sie sind so unwahrscheinlich, da\u00df man nicht nachdr\u00fccklich genug nach ihrer Herkunft fragen kann.\u201c Der Wechsel der Legitimit\u00e4t verdanke sich hingegen keiner \u201estillen Metamorphose des Staates, keiner Selbstbekehrung der Herrschenden zur Sachlichkeit\u201c, sondern sei im entscheidenden Ma\u00dfe \u201edas Resultat von Interventionen der Beherrschten\u201c. (162) Breuer grenzt die Genese des europ\u00e4ischen Staatsbegriffs als legale Herrschaftsform gegen fr\u00fchere charismatische und traditionale Staatstypen ab. Das wirft das semantische Problem auf, jeden in der Geschichte vorkommenden Herrschaftsverband unter einem sehr weiten Staatsbegriff zu subsumieren. Seine Darstellung birgt freilich den Vorteil, dass sie den legalen Staat europ\u00e4ischer Pr\u00e4gung mit Formen politischer Herrschaft in Beziehung setzt und mithilfe eines avancierten soziologischen Vokabulars vergleicht.<\/p>\n<p>Wolfgang Reinhard betont hingegen die institutionelle Ausformung des Staates in Europa und die \u201ema\u00dfgebende Rolle der r\u00f6mischen Kirche&#8220;, die als \u201eModell f\u00fcr Recht und Institutionen, f\u00fcr Monarchie und Staat&#8220; gar nicht \u00fcbersch\u00e4tzt werden k\u00f6nne (20), ja als \u201eZiehmutter der Staatsgewalt gelten\u201c m\u00fcsse (28). Gewalt und Krieg dynamisierten die Entwicklung zur rationalen Organisation und erforderten stetige Straffung der Herrschaftsstrukturen, die ihrerseits einen immer umfassenderen Zugriff auf das Staatsvolk notwendig machten. Dass dieses dialektische Verh\u00e4ltnis zwischen versch\u00e4rfter Staatsgewalt und Freiheitsdrang der nun politisch zu Bewusstsein kommenden Untertanen keine einfachen kausalen Erkl\u00e4rungen erm\u00f6glicht, ist nachvollziehbar. Der Nachteil ist freilich, dass die komplexen Untersuchungen Reinhards und Breuers nicht in wenigen Thesen zu referieren sind. Prinzipiell \u00e4hneln beide Ans\u00e4tze einer Deutung, die Dieter Grimm pr\u00e4gnant zum \u201eStaat in der kontinentaleurop\u00e4ischen Tradition\u201c entwickelt hat. Nach Grimm entstand der europ\u00e4ische Staat aus der Krise der mittelalterlichen Ordnung. Zum einen waren die traditionellen Herrschaftsverb\u00e4nde durch Modernisierungssch\u00fcbe in Kommunikation, Kriegstechnik und Wirtschaftsentwicklung vor Probleme gestellt, die eine r\u00e4umliche und funktionale Ausweitung politischer Herrschaft erforderlich machten. Zum anderen hob die Glaubensspaltung die Grundlage der mittelalterlichen Gesellschaft auf und hatte politisierende Wirkung \u2014der Weg von der transzendentalen Rechtfertigung zum rationalen Sozialvertrag war beschritten. Der moderne Staat kann also, um es mit Grimm zuzuspitzen, als das \u201eProdukt der konfessionellen B\u00fcrgerkriege\u201c angesehen werden. Von nun an waren Religion und Herrschaft entkoppelt, und es bildete sich ein eigener Bereich des Politischen heraus. Mit der \u201eErstrekkung der Herrschaftsbefugnis von Rechtsdurchsetzung auf die Rechtsetzung\u201c zerbrach die mittelalterliche Einheit von Recht und Gerechtigkeit: \u201eDas Recht wurde positiv und als solches zugleich kontingent.\u201c (Grimm 1987: 56f.)<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"metamorphosen-des-staates\">Metamor&shy;phosen des Staates<\/span><\/h3>\n<p>Realgeschichtliche Entstehungsprozesse bergen vergleichend betrachtet immer die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen und k\u00f6nnen nur selten auf eine lineare intellektuelle Emanzipationsgeschichte bezogen werden, wie sie Weber-Fas in seinen ideengeschichtlichen Portr\u00e4ts erz\u00e4hlt. Politische Theorie wurde selten Wirklichkeit, sondern reflektierte und rationalisierte meist im Nachhinein die Praxis. Es ist schwierig, von einer Bl\u00fctezeit des Staates zu sprechen: Carl Schmitt sah sie in der absolutistischen Monarchie der Fr\u00fchen Neuzeit, als der Staat nach innen und au\u00dfen die h\u00f6chste Souver\u00e4nit\u00e4t entfaltet hatte; Hobbes&#8216; Leviathan \u00fcbernahm die Patenschaft f\u00fcr die absolut verwirklichte Staatsgewalt. Legt man freilich Volkssouver\u00e4nit\u00e4t und nationale Homogenit\u00e4t als Ma\u00dfst\u00e4be der Staatlichkeit an, so begann die eigentliche Epoche des Nationalstaates erst 1789, vor allem, weil die politische Herrschaft konstitutionellen Regeln unterworfen wurde. Inwiefern die Konstitutionalisierung der Motor der modernen Staatsbildung war, arbeitet Hans Fenske heraus. Selbst die von den deutschen F\u00fcrsten widerwillig gew\u00e4hrten Verfassungen w\u00e4hrend der Restaurationszeit sorgten trotz f\u00fcrstlicher Pr\u00e4rogative f\u00fcr eine konstitutionelle Selbstbindung, die \u00fcber das Budgetrecht zum Einfallstor des Liberalismus wurde. Hinter einmal fixierte Staatsb\u00fcrgerrechte und vor\u00fcbergehend gew\u00e4hrte Pressefreiheit gab es keinen dauerhaften Weg zur\u00fcck. Im Gegenteil: Jede Zur\u00fccknahme einmal zugestandener Freiheiten mobilisierte eine ehemals sehr fragmentierte politische \u00d6ffentlichkeit, die in Deutschland durch die sich gegen das napoleonische Frankreich formierenden nationale Bewegung einen zus\u00e4tzlichen Homogenisierungsschub erfuhr.<\/p>\n<p>Das f\u00fcr den modernen Staat zentrale Ph\u00e4nomen der Nationalisierung l\u00e4sst sich im Rahmen der von Fenske vorgelegten Verfassungsgeschichte kaum angemessen beschreiben. Reinhard (440-449) und Breuer (189-198) betonen, wie die \u201eNationalisierung der Massen\u201c im 19. Jahrhundert sich durch die Revolutionierung der Kommunikation, durch intellektuelle <em>Invention of tradition<\/em>, durch die Schaffung gemeinsamer M\u00e4rkte und durch die Expansion der Staatsgewalt (z.B. Wehrpflicht) ihre Bahn bricht. Kontr\u00e4r zu den Herkunftserz\u00e4hlungen nationaler Ideologen wird hier der Weg vom Staat (oder respektive: von den Kleinstaaten) zur Nation zur\u00fcckgelegt. Diese Transformation zum Nationalstaat gelang den Vereinigten Staaten, aber auch den \u201ealten\u201c Nationen wie England und Frankreich relativ problemlos. Hoch war dagegen der Legitimationsdruck f\u00fcr multinationale Staaten wie die Habsburgermonarchie, die als \u201eV\u00f6lkergef\u00e4ngnisse\u201c galten und mit Unabh\u00e4ngigkeitsbewegungen konfrontiert waren. Demgegen\u00fcber sind die Einigungen Italiens und Deutschlands ohne ein \u201enationales Erwachen\u201c schwer vorstellbar \u2014 die Nation avancierte zur B\u00fcrgerreligion der neuen Staaten.<\/p>\n<p>Deutliche Differenzen ergeben sich zwischen Reinhard und Breuer insbesondere in der Interpretation der Totalitarismen im 20. Jahrhundert. Zun\u00e4chst heben beide Autoren den jeweils polykratischen Charakter von Sowjetunion und NS-Regime hervor, in denen die Institutionen der Partei in unklaren Zust\u00e4ndigkeitsabgrenzungen neben diejenigen des Staates treten. Breuers vormals breit angelegter Staatsbegriff erh\u00e4lt nun eine normative F\u00e4rbung, indem er diesen Formen monokratischer Herrschaft Rationalit\u00e4t und Legalit\u00e4t abspricht: \u201eMan kann diese Herrschaft durchaus als total oder totalit\u00e4r bezeichnen, wenn man dabei im Auge beh\u00e4lt, da\u00df es sich nicht so sehr um eine ,neue Staatsform&#8216; (Hannah Arendt) handelt als vielmehr um einen ,Unstaat&#8216; im Sinne [Franz] Neumanns.\u201c (247) Reinhard hingegen kann die Diktaturen Hitlers und Stalins als \u201etotale Staaten\u201c begreifen, weil in ihnen die h\u00f6chstm\u00f6gliche Steigerung der Staatsgewalt verwirklicht wurde und die Bev\u00f6lkerung dem allumfassenden Zugriff des Regimes ausgeliefert war. Indem Reinhard den Staatsbegriff vor allem \u00fcber den Grad der Verf\u00fcgungsgewalt desselben \u00fcber den Einzelnen bemi\u00dft, nimmt er eine Entnormativierung mit \u00fcberraschenden Konsequenzen vor: \u201eEs w\u00e4re naiv, allein von einer ,freiheitlich-demokratischen Grundordnung&#8216; die definitive \u00dcberwindung des totalen Staates zu erwarten, zumal sie wahrscheinlich ohnehin nur eine weiche Variante des totalen Staates ist\u201c (479) \u2014 sozialer und totaler Staat als zwei Seiten derselben Medaille, als strukturell Verwandte, als Ausdruck der Planungs- und Steuerungshypertrophie der Moderne?<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"quo-vadis\">Quo vadis?<\/span><\/h3>\n<p>Fragt man in Europa nach der Zukunft des postnationalstaatlichen Zeitalters, so gilt es in anderen Erdteilen (Afghanistan, Somalia etc.), Staatlichkeit erst zu etablieren. In vielen L\u00e4ndern der \u201eDritten Welt\u201c hat sich eine Staatsklasse aus Politikern und B\u00fcrokraten des Sozialprodukts bem\u00e4chtigt, \u201eohne daf\u00fcr Sicherheit, Justiz oder gar Wohlfahrt f\u00fcr die Massen zu produzieren&#8220; \u2014 dort herrscht allenfalls \u201eParastaatlichkeit&#8220; (Reinhard 507). Gibt es in au\u00dfereurop\u00e4ischen L\u00e4ndern zuwenig Staat, so wird in Europa dar\u00fcber Klage gef\u00fchrt, dass es zuviel Staat gebe, der in seiner Regelungswut zum Immobilismus und zur Desintegration f\u00fchre, gleichzeitig aber au\u00dfenpolitisch seine Souver\u00e4nit\u00e4t verliere. \u201eDa\u00df der souver\u00e4ne Nationalstaat an sein Ende gekommen ist, bedeutet freilich nicht das Ende der Staatlichkeit \u00fcberhaupt\u201c, sondern vielmehr, so Weber-Fas, einen \u201egrundlegenden Wandel der Staatlichkeit\u201c, also nur eine von vielen Metamorphosen des Staates. Er pl\u00e4diert daher f\u00fcr einen neuen, realistischen Begriff der Souver\u00e4nit\u00e4t, der nur bedeuten k\u00f6nne, \u201eda\u00df staatlich organisierte Nationen das Recht haben auf Existenz, Einheit, Freiheit und gleiche Unabh\u00e4ngigkeit im Rahmen geltender internationaler und supranationaler Ordnungen\u201c (292). Dass diese Definition immer noch genug Probleme aufwirft, verdeutlichen die Konfliktherde auf dem Balkan und im Nahen Osten \u2014 um nur zwei zu nennen \u2014 nahezu t\u00e4glich.<\/p>\n<p>Doch auch f\u00fcr den innenpolitischen Bereich bleiben die Gegenwartsdiagnosen ambivalent. \u00dcbereinstimmend sehen Breuer, Reinhard und Weber-Fas den sozialpolitischen Planungsoptimismus, der die Entwicklung des westlichen Wohlfahrtsstaates noch bis zum Anfang der 1970er Jahre vorangetrieben hat, im Schwinden begriffen. \u201eDer Sozialstaat in der hergebrachten Form ist am Ende und kann nur durch ein Minimalversorgungssystem in Kombination mit kapitalgedeckter Eigenleistung ersetzt werden\u201c, bilanziert Reinhard mit<br \/>\neiner Portion Bitterkeit (520). Zwar erwecke der Sozialstaat mit seiner Allgegenwart und Allzust\u00e4ndigkeit immer noch den Eindruck eines starken Staates, er sei aber \u201eim Hinblick auf seinen innenpolitischen Handlungsspielraum l\u00e4ngst zum schwachen Staat geworden&#8220; (518). Sozial-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik scheint dirigistisch immer weniger realisierbar, denn die Staatsaufgaben werden nicht geringer, sondern komplexer: Die Gesellschaften pluralisieren sich zunehmend, und die wachsenden transnationalen Interdependenzen verursachen gesteigerten Steuerungsbedarf.<\/p>\n<p>Begreift man den Staat als \u201epolitische Entscheidungseinheit und Herrschaftsorganisation f\u00fcr eine Gesellschaft&#8220; (B\u00f6ckenf\u00f6rde 1976b: 193), so w\u00fcrde er \u201eweiterhin tun, was er schon immer getan hat, n\u00e4mlich Ordnungen verwirklichen\u201c (Breuer 299f.). Insofern l\u00e4sst sich die sogenannte Krise des Staates auch als Prozess hin zu einer Ern\u00fcchterung und Pragmatisierung von Staatszielvorstellungen deuten. Nicht mehr Religion, Nation oder Ideologie k\u00f6nnen absolut gesetzt werden, sondern es geht nunmehr um den organisierten Ausgleich gesellschaftlicher Interessen im Spannungsfeld von sozialer Gerechtigkeit und individueller Freiheit. Mit der Abwendung von den fr\u00fcheren religi\u00f6sen, nationalen und ideologischen Zielen des Staates hat sich zunehmend die Skepsis gegen\u00fcber dem Staat selbst eingestellt. Und ob der Staat sich aufl\u00f6st, weil der Glaube schwindet? Nach Reinhard scheint dies eingetreten zu sein: \u201eWer wei\u00df, wie der Staat funktioniert, h\u00f6rt auf, an ihn zu glauben.\u201c (Reinhard 2002) So habe der moderne Staat aufgeh\u00f6rt zu existieren. Eine \u201eEinheitlichkeit von Staatsvolk und Staatsgewalt, Staatsgebiet und Staatshoheit\u201c treffe ohnehin kaum mehr zu (535). \u201eDer Staat ist noch nicht tot, nur erst entzaubert\u201c, befindet dagegen Breuer (300). Einiges spricht f\u00fcr diese mildere Deutung: Es gibt noch gen\u00fcgend politische Auseinandersetzungen auf nationalstaatlicher Ebene um die Frage, wie vorsorgende und sozialgestaltende Politik betrieben werden soll. Dabei h\u00e4ngt die Zukunft des Staates weiterhin von innergesellschaftlichen Antrieben und Bindungskr\u00e4ften aus Solidarit\u00e4t, Religion und Gemeinsinn ab, die die soziale Gerechtigkeit und die Freiheit sichern helfen. Denn, so hat es Ernst-Wolfgang B\u00f6kkenf\u00f6rde in klassischer Wiese formuliert, \u201eder freiheitliche s\u00e4kularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das gro\u00dfe Wagnis, das er, um der Freiheit willen eingegangen ist.\u201c (B\u00f6ckenf\u00f6rde 1976a: 60)<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h3>\n<p><em>B\u00f6ckenf\u00f6rde, Ernst-Wolfgang<\/em> 1976a: Die Entstehung des Staates als Vorgang der S\u00e4kularisation; in: Ders.: Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt\/Main, S. 42-64<\/p>\n<p><em>B\u00f6ckenf\u00f6rde, Ernst-Wolfgang<\/em> 1976b: Die Bedeutung der Unterscheidung von Staat und Gesellschaft im demokratischen Sozialstaat der Gegenwart; in: Ebenda, S. 185-220<\/p>\n<p><em>Grimm, Dieter<\/em> 1987: Der Staat in der kontinentaleurop\u00e4ischen Tradition; in: Ders.: Recht und Staat in der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft, Frankfurt\/Main, S. 53-83<\/p>\n<p><em>Reinhard, Wolfgang<\/em> 2002: Man nehme den modernen Staat, haue das morsche Innere heraus; in: <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung<\/em> vom 25. Juni 2002, S. 49<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[681,791,3863,667],"autoren":[1934],"publikationen":[1210],"class_list":["post-19561","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-rechtspolitik","tag-rezension","tag-staat","tag-vorgaenge-artikel","autoren-jens-hacke","publikationen-vorg-160"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Langer Abschied vom Staat? 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