{"id":19650,"date":"2024-11-27T14:21:31","date_gmt":"2024-11-27T13:21:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=19650"},"modified":"2024-11-27T14:21:31","modified_gmt":"2024-11-27T13:21:31","slug":"das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-163\/publikation\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\/","title":{"rendered":"Das V\u00f6lkerrecht der gerechten Krieger Oder: Wie alt ist das, neue Europa\u00b4?"},"content":{"rendered":"<p>Der monatelange Countdown zum j\u00fcngsten Irakkrieg hat zu erstaunlich intensiven Debatten \u00fcber das V\u00f6lkerrecht und, genereller noch, \u00fcber die normativen und institutionellen Grundlagen der Organisation des Zusammenlebens der V\u00f6lker und Staaten in globalem Ma\u00dfstab gef\u00fchrt. Eine transnational debattierende \u00d6ffentlichkeit, deren Nicht-Existenz in Wissenschaft und Politik oftmals bedauert wurde, hat sich, sehr zum Missmut mancher Regierungen, in unerwarteter Weise entwickelt. Auch wenn die pl\u00f6tzlich erwachte ,globale \u00d6ffentlichkeit&#8216; nur von kurzer Dauer sein und schnell von alten und neuen Institutionen absorbiert und kanalisiert werden wird, stellt sie doch eine wichtige Erfahrung dar, die f\u00fcr das weitere politische Denken und Handeln relevant sein wird. Dies gilt um so mehr, als die Probleme, um die es in dieser Debatte \u00fcber den konkreten Anlass hinaus \u2014 die Frage der Legitimit\u00e4t des Irakkrieges \u2014 geht, die politische Agenda der n\u00e4chsten Jahre und Jahrzehnte in weitem Ma\u00dfe bestimmen wird.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"glanz-und-elend-der-aktuellen-voelkerrechtsdebatten\">Glanz und Elend der aktuellen V&ouml;lker&shy;rechts&shy;de&shy;batten<\/span><\/h3>\n<p>Bereits die Auseinandersetzungen, die in der politischen \u00d6ffentlichkeit und im UN-Sicherheitsrat nach dem Ende der Kampfhandlungen um die Verantwortung der \u201aSiegerm\u00e4chte&#8216; stattgefunden haben, zeigen an, dass uns die hier aufgeworfenen politischen und rechtlichen Fragen noch lange besch\u00e4ftigen werden. Und dies ist bei allem Bem\u00fchen, die aufgerissenen Gr\u00e4ben wieder zu \u00fcberbr\u00fccken, sachlich notwendig. Im Brennpunkt stand und steht nicht weniger als die Frage des Rechts: Inwieweit ist es notwendig und m\u00f6glich, die gegenw\u00e4rtigen. Probleme der ,einen Welt&#8216; \u2014 vom internationalen Terrorismus \u00fcber die Folgeprobleme der Globalisierung in allen nur denkbaren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bis hin zur Garantie der elementaren Menschenrechte \u2014 in Gestalt des Rechts zu organisieren, wie ist dieses Recht begr\u00fcndet, wie und von wem kann es institutionell organisiert und umgesetzt werden? Diese seit l\u00e4ngerem akuten Probleme haben sich im Streit um die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Angriffs auf den Irak nochmals zugespitzt und zur Bildung zweier \u201aLager&#8216; gef\u00fchrt, die als solche zwar nicht ohne Widerspr\u00fcche und dauerhaft sein m\u00f6gen, doch in der Praxis wie auch theoretisch aufschlussreich sind. Denn obwohl sie, wie nachfolgend zu zeigen sein wird, hinsichtlich der Grundlagen und Verwirklichungsbedingungen internationalen Rechts g\u00e4nzlich heterogene Positionen vertreten, beanspruchen doch alle Seiten gleicherma\u00dfen, dass es ihnen um nichts anderes als ,das Recht&#8216; gehe. Angesichts dieser Einm\u00fctigkeit ist es fast schon erfrischend, wenn Richard Perle aus diesem Konsens auszubrechen scheint und den Zusammenbruch des internationalen Rechts und \u201eden intellektuellen Schiffbruch der liberalen Einbildung von Sicherheit durch internationales Recht, ausge\u00fcbt durch internationale Institutionen&#8220;, feiert (Perle 2003).<\/p>\n<p>Die in dieser Auseinandersetzung vertretenen Rechtspositionen sind in den letzten Monaten zwei Lagern zugeordnet worden, die einerseits durch die (US-) Amerikaner, andererseits durch die \u2014 mal abwertend, mal als Auszeichnung gemeinten \u2014 \u201aAlt-Europ\u00e4er` repr\u00e4sentiert werden. Dies ist angesichts der Hauptprotagonisten des Streits verst\u00e4ndlich. Doch nicht nur der Umstand, dass die ,Frontlinien` bei n\u00e4herem Hinsehen sehr viel komplexer sind, Regierungen und Bev\u00f6lkerungen spalten und Europa selbst in ein \u201aneues&#8216; und ein \u201aaltes&#8216; zu teilen scheinen, machen deutlich, dass solche Etikettierungen wenig hilfreich sind. Die Gegens\u00e4tze, die in der Debatte deutlich werden, verweisen vielmehr auf grunds\u00e4tzliche, einander ausschlie\u00dfende Optionen hinsichtlich des Verst\u00e4ndnisses und der Institutionalisierung internationaler Rechtsverh\u00e4ltnisse. Deshalb w\u00e4re es theoretisch und praktisch verfehlt, die Debatte auf die Option ,Europa versus Amerika&#8216; zu verengen, wie es Derrida und Habermas (2003) tun, wenn sie die Konflikte durch eine Art \u201agesamteurop\u00e4ischem Nationalismus&#8216; \u00fcberwinden zu k\u00f6nnen glauben. Durch eine solche politische Frontenbildung geriete die systematische Fragestellung aus dem Blick, die auch eine genuin \u201aeurop\u00e4ische&#8216; ist.<\/p>\n<p>Im Folgenden soll versucht werden, den systematischen Kern der beiden in der Debatte verwandten Begriffe von Recht, V\u00f6lkerrecht und internationalen Organisationen freizulegen. Diese Optionen sind entgegen der verbreiteten Annahme, mit dem 11. September 2001 habe sich das ganze bisherige Spektrum an Problemen und L\u00f6sungen verschoben, durchaus nicht neu. Gerade um zu verhindern, dass \u00fcberholte Konzepte unter dem Eindruck neuer Problemlagen unreflektiert wieder ausgegraben \u2014 oder auch bewusst zur Unterst\u00fctzung bestimmter Politikstrategien reaktualisiert \u2014 werden, muss das Instrumentarium der Analyse und des politischen Handelns erneut durchdacht werden.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"legitimitaet-und-legalitaet-des-voelkerrechts-im-un-system\">Legitimit&auml;t und Legalit&auml;t des V&ouml;lker&shy;rechts im UN-System<\/span><\/h3>\n<p>Wenn das Handeln der USA und ihrer Verb\u00fcndeten gegen den Irak als V\u00f6lkerrechtsbruch bezeichnet wird, so liegt dem ein spezifisches V\u00f6lkerrechtsverst\u00e4ndnis zugrunde. Bezugspunkt hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Akteure im internationalen Verkehr sind hier vor allem die Institutionen und die Charta der Vereinten Nationen. Im Zentrum stehen einerseits territoriale Integrit\u00e4t und politische Unabh\u00e4ngigkeit der Mitgliedstaaten, andererseits werden diese verpflichtet, im Umgang miteinander bestimmte Regeln und Schranken einzuhalten, insbesondere jene, bei der Interessenverfolgung auf die Anwendung von Gewalt zu verzichten. Zwangsma\u00dfnahmen gegen Staaten, die gegen die in der Charta niedergelegten Rechtsprinzipien versto\u00dfen, d\u00fcrfen demzufolge nur von den dazu erm\u00e4chtigten Institutionen der UN angeordnet werden. Legitim und legal \u2014 zwei Begriffe, die in diesem Zusammenhang zusammengebunden werden \u2014 sind nur solche Akte, die den im Rahmen der UN und sonstiger \u00dcbereink\u00fcnfte beschlossenen v\u00f6lker- und menschenrechtlichen Regeln entsprechen bzw. nicht widersprechen; Gewaltanwendung ist nur im Falle unmittelbarer Selbstverteidigung oder auf UN-Beschluss erlaubt.<\/p>\n<p>Das V\u00f6lkerrecht wird mithin als eine<em> positive Rechtsordnung<\/em> verstanden: Es gr\u00fcndet im Willen eines Gesetzgebers, der eine Rechtsordnung gibt, durch die bestimmte Handlungen ge- bzw. verboten und Sanktionen f\u00fcr den Fall angedroht werden, dass diese Rechtsordnung verletzt wird. Rechtliche Legitimit\u00e4t und rechtstaatliche Legalit\u00e4t fallen hier zusammen. Bei dieser v\u00f6lkerrechtlichen Argumentationslogik wird die Form innerstaatlicher Rechtssetzung und -durchsetzung gleichsam auf die internationale Ebene transferiert. V\u00f6lkerrecht wird analog zum staatlichen Recht verstanden, bei dem das zur Gesetzgebung befugte Organ spezifische Rechtsprinzipien und -anspr\u00fcche positiviert und gegebenenfalls mit Zwang umsetzt. Von daher sind die monatelangen Auseinandersetzungen um die Formulierung der UN-Resolution 1441 durchaus verst\u00e4ndlich. Sowohl die Bef\u00fcrworter als auch die Gegner einer milit\u00e4rischen Intervention versuchten, ihre politischen Positionen durch die Berufung auf die genannten ,positiv-rechtlichen` Grundlagen zu legalisieren, d.h. aus ihren jeweiligen politischen Anspr\u00fcchen \u201apositiv&#8216; geltende Rechtsanspr\u00fcche zu machen.<\/p>\n<p>Die normativen und empirischen Defizite dieses V\u00f6lkerrechtsbegriffs und der mit ihm verbundenen Institutionen sind jedoch nicht zu \u00fcbersehen. Das zeigen die jahrzehntelange Blockade der UN-Strukturen in der Zeit des Ost-West-Gegensatzes wie auch die zahllosen ungeahndeten Aggressionen, B\u00fcrgerkriege, Genozide und Interventionen. Der Preis, der f\u00fcr die Positivit\u00e4t und institutionelle Geltung des V\u00f6lkerrechts zu zahlen ist, liegt in seinem \u201aPositivismus&#8216; und \u201aFormalismus&#8216;. Was als Recht und Unrecht bestimmt und geahndet wird, h\u00e4ngt in diesem System vom Interesse und vom Willen der Mitgliedstaaten ab. Wo dieses Interesse mangels materieller oder strategischer Relevanz oder aufgrund eigener Verwicklung in die inkriminierten Akte fehlt, werden diese \u2014 vor allem, wenn es sich um M\u00e4chte mit Vetorecht im UN-Sicherheitsrat handelt \u2014 nicht geahndet. Justiziabel, rechtlich geahndet und durchgesetzt werden kann innerhalb dieses staatenzentrierten V\u00f6lkerrechtssystems nur das, was es aus <em>politischen<\/em> oder anderen Gr\u00fcnden f\u00fcr die einflussreichsten Staaten \u201awert&#8216; ist und nicht durch kontr\u00e4re Interessenlagen blockiert werden kann. Dies ist die Achillesferse der Identifikation von Legalit\u00e4t und Legitimit\u00e4t, von Prinzipien des Rechts und der Gerechtigkeit mit den bestehenden Strukturen des internationalen Rechts. Nach der ,positiv-rechtlichen` Argumentationslogik handelt es sich immer dann um legale Akte, wenn sie im Einklang mit dem V\u00f6lkerrecht stehen oder diesem doch zumindest nicht auf \u201astrafbare&#8216; Weise widersprechen; und was strafbar ist und sanktioniert wird, entscheiden die Institutionen, deren Mitglieder entweder selbst beteiligt sind oder aber aus verschiedensten Gr\u00fcnden oftmals desinteressiert sind.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"das-revidierte-voelkerrecht-legitimitaet-jenseits-der-legalitaet\">Das revidierte V&ouml;lkerrecht &mdash; Legitimit&auml;t jenseits der Legalit&auml;t?<\/span><\/h3>\n<p>Seit mehr als einem Jahrzehnt gewinnt zunehmend eine andere Argumentations- und Begr\u00fcndungsstrategie v\u00f6lkerrechtlichen Denkens und Handelns die Oberhand. Dabei wird nicht mehr prim\u00e4r auf ,positiv-rechtliche Grunds\u00e4tze und internationale Institutionen rekurriert, sondern auf \u00fcbergreifende Werteordnungen, die f\u00fcr die verschiedenen Akteure im internationalen Verkehr gleicherma\u00dfen verbindlich und erkennbar sein sollen. Verursacht wurde dieser Wandel durch heterogene Entwicklungen und Interessen, deren Ineinandergreifen zu einer Reihe von irritierenden Allianzen und Legitimationsmustern gef\u00fchrt hat. Auf der einen Seite stehen die genannten Defizite des UN-zentrierten V\u00f6lkerrechtssystems, das nur selten in der Lage ist, Krisen, Konflikte und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder auch nur zu skandalisieren. Dieser Appell an allgemeine Werte ist jedoch auf neuartige Weise praktisch relevant geworden, seitdem mit dem Zusammenbruch des Ost-West-Dualismus f\u00fcr die Vereinigten Staaten als einzig verbliebener Supermacht die Gr\u00fcnde entfallen sind, sich Institutionen unterzuordnen, die die eigene Handlungsfreiheit substantiell beschneiden. Nicht erst die m\u00fchsamen, selbst lange nach dem Ende des Krieges gegen den Irak noch nicht abgeschlossene Suche nach \u201agerechten Kriegsgr\u00fcnden&#8216; zeigt: Effektiver ist es, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des eigenen Handelns aus Quellen begr\u00fcnden zu k\u00f6nnen, \u00fcber die man selbst verf\u00fcgt und die der eigenen Interpretationshoheit unterliegen.<\/p>\n<p>Die Etappen, in denen dieser Wandel hinsichtlich der Geltungsbasis der v\u00f6lkerrechtlichen Normen und der Legitimationsgrundlagen f\u00fcr milit\u00e4rische Interventionen vollzogen wurde, sind unschwer auszumachen. Fand der Irakkrieg des Jahres 1991 noch ganz in den Formen des internationalen Rechts statt \u2014 eine Allianz von Staaten ahndet im Auftrag der UNO die Verletzung der territorialen Integrit\u00e4t eines ihrer Mitglieder \u2014 und konnte so als Beginn einer neuen \u201aWeltordnung&#8216; unter dem Dach der UN (miss-)verstanden werden, zerbrach diese Vorstellung schnell. Katalysatoren dieser Entwicklung waren die Menschenrechtsverletzungen, die im Zuge des Zerfalls Jugoslawiens begangen wurden, und der Genozid in Ruanda in der Mitte der 1990er Jahre. Schon im milit\u00e4risch ausgetragenen Konflikt um den Kosovo im Fr\u00fchjahr 1999 war die Lektion gelernt und umgesetzt. Hier ist eine neue Struktur der Rechtfertigung milit\u00e4rischer Interventionen erkennbar. So berief sich die Nato, um ohne UN-Mandat intervenieren zu k\u00f6nnen, auf humanit\u00e4re Prinzipien, die Teil eines allgemeinen humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts seien. Da diese Rechtsgrundlagen unabh\u00e4ngig von den Strukturen und Institutionen der UN sind, sollen sie <em>direkt<\/em>, das hei\u00dft ohne jede weitere Vermittlung, verpflichten \u2014 und erm\u00e4chtigen \u2014, politisch und milit\u00e4risch zu intervenieren, wenn man diese allgemeinen Regeln bedroht oder verletzt sieht. Deshalb konnten sich die westlichen Staaten in der Nato zu Interpreten, Anwendern und Exekutoren dieses allgemeinen humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts erkl\u00e4ren (K\u00fchne 2000: 452f.). Diese Argumentationsstruktur findet sich in generalisierter Form, wo man sich auf universale Normen, Werte und Prinzipien beruft. Hier geht es nicht mehr nur um V\u00f6lkerrecht im engeren Sinne, sondern um die Bedrohung universeller Werte selbst: das Recht auf Leben, auf Freiheit und Selbstbestimmung oder die Menschenrechte insgesamt. Gerade der Krieg um den Kosovo ist unter Hinweis auf solche Werte legitimiert worden, in der Bundesrepublik nochmals versch\u00e4rft durch den strategischen Einsatz der Erinnerung an den Nationalsozialismus, um die moralische Pflicht Deutschlands zu demonstrieren, einen vermeintlich geplanten oder bereits im Gange befindlichen V\u00f6lkermord mit milit\u00e4rischen Mitteln zu verhindern (Schildmann 2002: 76ff.).<\/p>\n<p>Diese Argumentationen postulieren mithin allgemeine Werte wie Freiheit, Menschenrechte oder Demokratie als universale und unangreifbare Grundlage des V\u00f6lkerrechts, an dem sich alle Akteure zu orientieren h\u00e4tten. Der Vorteil dieser Konstruktion gegen\u00fcber dem positiv-rechtlichen Modell der UN ist evident: sie scheint unabh\u00e4ngig von pragmatischen \u00dcberlegungen, von sachfremden Interessen, Koalitionen oder Vetos einzelner Staaten, die im Sicherheitsrat die Durchsetzung dieser universalen Werte verhindern bzw. ihre Verletzung zulassen k\u00f6nnten. Vielmehr ist unabh\u00e4ngig von solch \u201aformalistischen&#8216; positiv-rechtlichen Erw\u00e4gungen jeder Staat und jedes Staatenb\u00fcndnis erm\u00e4chtigt und verpflichtet, \u201ehuman zu intervenieren&#8220;, wo es erforderlich ist.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"was-ist-recht-im-neuen-voelkerrecht\">Was ist Recht im ,neuen V&ouml;lker&shy;recht&lsquo;?<\/span><\/h3>\n<p>Die Neuausrichtung des v\u00f6lkerrechtlichen Denkens und der Stellung zu den Institutionen des internationalen Rechts, wie sie in den skizzierten Entwicklungen zum Ausdruck kommt, erweist sich bei n\u00e4herem Hinsehen als \u00e4u\u00dferst ambivalent und im Hinblick auf die proklamierten Werte und Ziele sogar kontraproduktiv. Dies zeigen nicht nur die empirischen Erfahrungen, sondern dies ist in diesem V\u00f6lkerrechtsbegriff selbst angelegt.<\/p>\n<p>Nicht erst die Ereignisse um den j\u00fcngsten Irakkrieg haben deutlich gemacht, in welchem Ma\u00dfe eine Berufung auf universale Werte \u2014Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Rechte der Frauen oder von Minderheiten \u2014 zur Legitimation ganz anderer Interessen dienlich sein kann. Heftig wurde und wird dar\u00fcber gestritten, welche Motive f\u00fcr den Krieg gegen den Irak nun ausschlaggebend seien: \u201alegitime&#8216; Gr\u00fcnde wie die besagten Werte, die Sicherung des Weltfriedens oder die Beseitigung von Massenvernichtungswaffen, oder ,illegitime` Gr\u00fcnde wie die Sicherung der \u00d6lvorkommen, das Streben nach Hegemonie in der Nahostregion oder die geostrategischen Bem\u00fchungen der USA, ihre Position als letzte Supermacht zu festigen. Ohne die Richtigkeit dieser verschiedenen Argumente diskutieren zu m\u00fcssen, zeigt schon ihre Zahl und Kontingenz, dass diese Argumentationsstruktur selbst fundamentale Defizite aufweist. Die Frage des internationalen Rechts und der Rechtfertigung von Kriegen wird hier zur Sache der Erforschung von Motivation und Gewissen der Entscheidungstr\u00e4ger. Selbst wenn man unterstellen w\u00fcrde \u2014 was empirisch wenig wahrscheinlich, aber auch sachlich nicht zwingend ist \u2014, dass es stets eindeutige Motive gibt und diese als \u201aaufrichtig&#8216; oder nicht und schlie\u00dflich auch noch als \u201alegitim&#8216; oder nicht beurteilt werden k\u00f6nnen, w\u00fcrde dadurch die rechtliche Problematik nicht aufgehoben.<\/p>\n<p>Das Problem jenes Rechts, das das ,neue Europa&#8216; gegen das \u201aalte&#8216; der Orientierung an Institutionen und Strukturen internationalen Rechts wendet, ist struktureller Art. Es wird die Objektivit\u00e4t von Rechtsprinzipien unterstellt, die f\u00fcr alle Akteure \u2014 Individuen und Staaten \u2014verpflichtend seien. Sie stehen mithin \u00fcber allen \u201ablo\u00df&#8216; positiven Ordnungen und Institutionen und gebieten auch dann, wenn sie diesen widersprechen. Diese Argumentation illustriert die \u00c4u\u00dferung, mit der j\u00fcngst ein damaliges Mitglied der Bundesregierung deren Entscheidung zum Krieg gegen Jugoslawien 1999 versah: \u201enat\u00fcrlich stand [dieser Krieg] im Gegensatz zum Artikel 26 des Grundgesetzes, der schon die Vorbereitung eines Angriffskriegs f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. Dass er gleichwohl vom Parlament genehmigt und von der gro\u00dfen Mehrheit der Bev\u00f6lkerung gutgehei\u00dfen wurde, sprach f\u00fcr das allgemeine menschliche Verantwortungsgef\u00fchl, das st\u00e4rker war als die Gebote der Verfassung und des V\u00f6lkerrechts&#8220; (Naumann 2003). Diese Erkl\u00e4rung kann nicht nur die Entt\u00e4uschung der Amerikaner und Briten dar\u00fcber verst\u00e4ndlich machen, dass sich die ,Alt-Europ\u00e4er&#8216; in der causa Irak pl\u00f6tzlich auf die hier so gro\u00dfz\u00fcgig verworfenen nationalen und internationalen Rechtsordnungen berufen. Sie legt auch wider Willen den Kern des Problems frei. Dieses Rechtsdenken basiert auf der Unterstellung einer <em>\u00fcberpositiven<\/em> Werteordnung, die mit \u201as\u00e4kularen&#8216; menschenrechtlichen oder demokratischen Werten (oder \u201aGef\u00fchlen% aber auch mit transzendenten naturrechtlichen oder religi\u00f6sen Gehalten besetzt sein kann. Und jeder Akteur, jeder Staat und jede ,coalition of the willing`, muss sein Handeln durch den R\u00fcckbezug auf die Anwendung und Umsetzung dieser vorgegebenen Werteordnung rechtfertigen. Da es aber eine institutionelle und allgemein verbindliche Instanz zur Pr\u00fcfung der Berechtigung dieses Bezuges prinzipiell nicht geben kann und darf, ist die Entscheidung von jedem selbst zu treffen. Der vermeintlichen Universalit\u00e4t und Objektivit\u00e4t dieser Form des (V\u00f6lker-)Rechts korrespondiert somit die <em>Subjektivit\u00e4t<\/em> des Rechtsurteils. Jede Bestimmung dessen, was \u201aRecht&#8216; ist, ist notwendig immer ein subjektives, einseitig getroffenes Urteil, gegen das innerhalb dieser Denkfigur kein Einspruch m\u00f6glich ist. Es gibt sozusagen keine Gewaltenteilung: man ist immer gleichzeitig Interpret, Richter und Exekutor in einer Person.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"das-neue-europa-und-die-rueckkehr-des-gerechten-krieges\">Das ,neue Europa&lsquo; und die R&uuml;ckkehr des &sbquo;gerechten Krieges&lsquo;<\/span><\/h3>\n<p>Das Rechtsdenken, das derzeit als das des \u201aneuen&#8216; gegen das \u201aalte&#8216; Europa gerichtet proklamiert wird, ist alles andere als neu: Es greift auf wahrlich , alt-europ\u00e4ische&#8216; Denkstrukturen zur\u00fcck. Anders als zuweilen behauptet, ist dies <em>keine<\/em> Reaktualisierung des Hobbesschen Denkens, sondern greift auf V\u00f6lkerrechtskonzeptionen zur\u00fcck, die von diesem gerade \u00fcberwunden wurden, n\u00e4mlich die Strukturen antiken und mittelalterlichen Natur- und V\u00f6lkerrechtsdenkens, wie es von der Stoa bis zum christlichen Naturrecht des Hochmittelalters entwickelt worden war. Kennzeichnend f\u00fcr diese Rechtsideen ist das Konzept einer in der Natur oder in Gott gr\u00fcndenden universalen Rechtsordnung, deren Gesetze \u201enicht durch den Senat oder das Volk [&#8230;] abgel\u00f6st werden&#8220; k\u00f6nnen (Cicero 1979, III. 33) und letztlich \u201ekeiner anderen Bekanntgabe [bed\u00fcrfen], als dass sie, als durch sich selbst bekannt, der nat\u00fcrlichen Vernunft eingeschrieben sind&#8220; (Aquin 1977: I-II, q.100, a.3). Die Durchsetzung dieser Gesetze f\u00fchrt zu eben jener Theorie gerechter Kriege, die auch in den gegenw\u00e4rtigen Debatten implizit oder explizit wieder erkennbar wird. Denn \u201emit Krieg \u00fcberzogen&#8220; werden \u2014 so Aquin (1966: II-II, q. 40, a.1) im Anschluss an Augustinus \u2014 d\u00fcrfen all jene, die dies \u201eeiner Schuld wegen verdienen&#8220;, da sie sich au\u00dferhalb der gemeinsamen Rechtsordnung gestellt und somit selbst zu ,outlaws` gemacht haben.&#8216; Die Universalit\u00e4t dieses Rechts aber spricht jedem Akteur im internationalen System das Recht und die Pflicht zu, die Gr\u00fcnde f\u00fcr einen \u201agerechten Krieg&#8216; zu erkennen und den Rechtsbrecher zur Verantwortung zu ziehen.<\/p>\n<p>Seit der fr\u00fchen Neuzeit ist diese traditionelle Natur- und V\u00f6lkerrechtslehre mitsamt der Theorie des gerechten Krieges aufgegeben worden, da mit der Ausbildung der \u201amodernen&#8216; Welt souver\u00e4ner Staaten jene theoretischen und praktischen Probleme un\u00fcbersehbar wurden, die ihr von jeher innewohnten. Denn unbeantwortbar bleibt -in ihr die Frage nach der Objektivit\u00e4t des vermeintlich universalen Rechts: Solange in Rechtsfragen jeder Akteur Richter in letzter Instanz ist, negiert sich dieses Recht als Recht selbst (hierzu klassisch Hobbes 1959: 81-83). Die Vorstellung, es k\u00f6nne durch die \u201a\u00fcberpositive&#8216; Struktur ein <em>objektives<\/em>, allgemein verpflichtendes Recht gesetzt und von hier aus zwischen \u201agerechten&#8216; und \u201aungerechten&#8216; Kriegen unterschieden werden, tr\u00e4gt nur solange, wie de facto eine Macht ein Interpretationsmonopol geltend machen kann. Das ,universale&#8216; Recht, das die Macht z\u00e4hmen soll, h\u00e4ngt so letztlich doch wieder vom Recht des St\u00e4rkeren ab, das, wie Rousseau (1981: 9f.) bemerkte, kein Recht ist.<\/p>\n<p>Die traditionellen Lehren des V\u00f6lkerrechts und des gerechten Krieges sind in der fr\u00fchen Neuzeit nicht nur aus pragmatischen, sondern auch mit guten theoretischen und normativen Gr\u00fcnden \u00fcberwunden worden. Dass die Alternativen, die sich in der staatenzentrierten Ordnung der Neuzeit herausgebildet haben, und die Institutionen des Rechts, wie sie im 18. Jahrhundert theoretisch vorgedacht (Asbach 2002) und im 20. Jahrhundert ansatzweise umgesetzt wurden, heute nicht mehr hinreichen, ist nicht zu bestreiten. Nichts spricht aber daf\u00fcr, auf diese Krise \u201amoderner&#8216; Institutionen und Rechtsverh\u00e4ltnisse damit zu reagieren, dass man ,pr\u00e4moderne&#8216; Konzepte aktualisiert und als vermeintliche L\u00f6sungen f\u00fcr \u201anachmoderne&#8216; Zeiten pr\u00e4sentiert. Die politischen Entwicklungen der vergangenen Jahre best\u00e4tigen eher die theoretische Erkenntnis, dass eine Reanimation traditioneller V\u00f6lkerrechtslehren mitsamt der Ideen \u201agerechter Kriege&#8216; die Fundamente jener Rechtsverh\u00e4ltnisse zerst\u00f6ren werden, die sie zu verteidigen vorgeben.<\/p>\n<p>1 Ein bezeichnendes Beispiel hierf\u00fcr ist die am 19. M\u00e4rz 2003 von dem britischen Kommandeur Tim Collins vor Kampfverb\u00e4nden in der kuwaitischen W\u00fcste an der irakischen Grenze gehaltene Rede, die sich der begeisterte US-Pr\u00e4sident George W. Bush in sein B\u00fcro im Wei\u00dfen Haus geh\u00e4ngt haben soll. Collins gab seinen Truppen das Ziel vor, den Irakern \u201edas Licht der Befreiung&#8220; zu bringen, da man als \u201eNemesis&#8220;, d.h. als strafende Gerechtigkeit, einmarschiere und den \u201ebefleckten Seelen&#8220;, die der Gerechtigkeit entgegen gehandelt h\u00e4tten, die &#8222;rechtm\u00e4\u00dfige Zerst\u00f6rung&#8220; bringe, die sie sich selbst verdient h\u00e4tten: \u201eAs they die they will know their deeds have brought them to this place. Show them no pity&#8220; (vgl. <a href=\"http:\/\/journal.\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/journal.<\/a> dajobe.org\/journal\/2003\/03\/collins\/).<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h3>\n<p><em>Aquin, Thomas von<\/em> 1966\/1977: Summa theologica, Deutsche Thomas-Ausgabe, Bd. 17B u. 13, Heidelberg u.a.<\/p>\n<p><em>Asbach, Olaf<\/em> 2002: Die Z\u00e4hmung der Leviathane. Die Idee einer Rechtsordnung zwischen Staaten bei Abbd de Saint-Pierre und JeanJacques Rousseau, Berlin<\/p>\n<p><em>Cicero<\/em> 1979: De re publica\/Vom Gemeinwesen, hg. v. K. B\u00fcchner, Stuttgart<\/p>\n<p><em>Habermas, J\u00fcrgen<\/em> (2003): Nach dem Krieg: Die Wiedergeburt Europas; in: <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung<\/em> v. 31. Mai<\/p>\n<p><em>Hobbes, Thomas<\/em> 1959: De cive\/Vom B\u00fcrger, hg. v. G. Gawlick, Hamburg<\/p>\n<p><em>K\u00fchne, Winrich<\/em> 2000: Die Vereinten Nationen an<br \/>\nder Schwelle zum n\u00e4chsten Jahrtausend; in: K. Kaiser\/H.-P. Schwarz (Hg.): Weltpolitik im neuen Jahrhundert, Bonn, S. 442-457<\/p>\n<p><em>Naumann, Michael<\/em> 2003: Krieg in den Tr\u00fcmmern des Rechts; in: Die Zeit Nr. 14 v. 27. M\u00e4rz<\/p>\n<p><em>Perle, Richard<\/em> 2003: Thank God for the death of the UN; in: <em>The Guardian<\/em> v. 21. M\u00e4rz<\/p>\n<p><em>Rousseau, Jean-Jacques<\/em> 1981: Vom Gesellschaftsvertrag oder: Prinzipien des Staatsrechts, hg. v. H. Brockart, Stuttgart<\/p>\n<p><em>Schildmann, Christina<\/em> 2002: Die Bomben aus Stahl, das Pathos aus Hollywood. Die Wiederentdeckung des \u201agerechten Krieges&#8216; im Medienzeitalter; in: <em>vorg\u00e4nge<\/em> 159 \u201eFreiheitsrechte in Zeiten des Terrors&#8220; (Heft 3\/ September), S. 71-81<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[3914,3307,3280,3027,667],"autoren":[3906],"publikationen":[1207],"class_list":["post-19650","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-gerechter-krieg","tag-ideengeschichte","tag-uno","tag-voelkerrecht","tag-vorgaenge-artikel","autoren-olaf-asbach","publikationen-vorg-163"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Das V\u00f6lkerrecht der gerechten Krieger Oder: Wie alt ist das, neue Europa\u00b4? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-163\/publikation\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Das V\u00f6lkerrecht der gerechten Krieger Oder: Wie alt ist das, neue Europa\u00b4? - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Der monatelange Countdown zum j\u00fcngsten Irakkrieg hat zu erstaunlich intensiven Debatten \u00fcber das V\u00f6lkerrecht und, genereller noch, \u00fcber die normativen und institutionellen Grundlagen der Organisation des Zusammenlebens der V\u00f6lker und Staaten in globalem Ma\u00dfstab gef\u00fchrt. Eine transnational debattierende \u00d6ffentlichkeit, deren Nicht-Existenz in Wissenschaft und Politik oftmals bedauert wurde, hat sich, sehr zum Missmut mancher Regierungen, [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-163\/publikation\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"18\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-163\\\/publikation\\\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-163\\\/publikation\\\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\\\/\",\"name\":\"Das V\u00f6lkerrecht der gerechten Krieger Oder: Wie alt ist das, neue Europa\u00b4? - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2024-11-27T13:21:31+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-163\\\/publikation\\\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-163\\\/publikation\\\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-163\\\/publikation\\\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge Nr. 163: Das Menschenrecht auf Bildung\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-163\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Das V\u00f6lkerrecht der gerechten Krieger Oder: Wie alt ist das, neue Europa\u00b4?\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Das V\u00f6lkerrecht der gerechten Krieger Oder: Wie alt ist das, neue Europa\u00b4? - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-163\/publikation\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Das V\u00f6lkerrecht der gerechten Krieger Oder: Wie alt ist das, neue Europa\u00b4? - Humanistische Union","og_description":"Der monatelange Countdown zum j\u00fcngsten Irakkrieg hat zu erstaunlich intensiven Debatten \u00fcber das V\u00f6lkerrecht und, genereller noch, \u00fcber die normativen und institutionellen Grundlagen der Organisation des Zusammenlebens der V\u00f6lker und Staaten in globalem Ma\u00dfstab gef\u00fchrt. Eine transnational debattierende \u00d6ffentlichkeit, deren Nicht-Existenz in Wissenschaft und Politik oftmals bedauert wurde, hat sich, sehr zum Missmut mancher Regierungen, [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-163\/publikation\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"18\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-163\/publikation\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-163\/publikation\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\/","name":"Das V\u00f6lkerrecht der gerechten Krieger Oder: Wie alt ist das, neue Europa\u00b4? - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"2024-11-27T13:21:31+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-163\/publikation\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-163\/publikation\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-163\/publikation\/das-voelkerrecht-der-gerechten-krieger-oder-wie-alt-ist-das-neue-europa\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge Nr. 163: Das Menschenrecht auf Bildung","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-163\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Das V\u00f6lkerrecht der gerechten Krieger Oder: Wie alt ist das, neue Europa\u00b4?"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/19650","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=19650"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=19650"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=19650"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=19650"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=19650"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}