{"id":20300,"date":"2025-12-01T14:28:25","date_gmt":"2025-12-01T13:28:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=20300"},"modified":"2025-12-01T14:28:25","modified_gmt":"2025-12-01T13:28:25","slug":"republikanische-volkstribunate-als-demokratisierende-institutionen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-252\/publikation\/republikanische-volkstribunate-als-demokratisierende-institutionen\/","title":{"rendered":"Republikanische Volkstribunate als demokratisierende Institutionen"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"1-einleitung\">1.) Einleitung<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Im vorliegenden Heft war mehrmals die Rede von der Herausforderung sozialer Ungleichheit f\u00fcr die politische Gleichheit der Demokratie, vom gro\u00dfen Einfluss wohlhabender Akteure auf politische Entscheidungen, einem Repr\u00e4sentationsdefizit und der Schw\u00e4chung demokratischer Institutionen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Inzwischen etablierte Beteiligungsformate (wie B\u00fcrgerr\u00e4te) allein k\u00f6nnen die Repr\u00e4senationsl\u00fccke und ihre Folgen f\u00fcr die soziale Ungleichheit nicht ad\u00e4quat schlie\u00dfen! Denn die Repr\u00e4sentationsl\u00fccke h\u00e4ngt nicht vorrangig damit zusammen, dass sich B\u00fcrger*innen nicht zusammentun k\u00f6nnen, um zu beratschlagen, sondern mit einer Machtungleichheit, die aus der sozio\u00f6konomischen Ungleichheit resultiert. Denn die politische Gleichheit einer Demokratie kann sich zwar als Gegengewicht zur sozialen Ungleichheit legitimieren, aber es besteht eine Spannung zwischen beiden: Bei einer gr\u00f6\u00dferen sozio\u00f6konomischen Ungleichheit muss in einer Demokratie das Bestreben nach Umverteilung zunehmen, da ansonsten die autorit\u00e4ren Neigungen der Reichen machtlogisch sowie historisch-empirisch wachsen und die Wahrscheinlichkeiten von Demokratisierung und partizipatorisch-egalit\u00e4ren Entscheidungen sinken wird. Und wenn die soziale Ungleichheit weniger gro\u00df und dominant ist, steigen die Chancen\/Forderungen auf einen politischen Egalitarismus (Boix 2003: 37-41). In Anbetracht der gro\u00dfen sozialen Ungleichheit und dem daraus folgenden Repr\u00e4sentationsdefizit \u2013 gekoppelt mit fehlender verbindlicher Mitbestimmung der B\u00fcrgerschaft, abseits des Wahlaktes \u2013, wundert es nicht, dass autorit\u00e4re Tendenzen zunehmen. Wenn man also die Pr\u00e4misse teilt, dass ein Gro\u00dfteil der Bev\u00f6lkerung von politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen ist und sich insbesondere die Interessen von Wohlhabenden in der Entscheidungsfindung durchsetzen (vgl. Els\u00e4sser\/Hense\/Sch\u00e4fer 2021), spricht dies eher f\u00fcr eine Oligarchie, denn eine Demokratie (Zolo 1997).<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote1sym\" name=\"sdendnote1anc\"><sup>i<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Einige dieser Probleme lie\u00dfen sich dadurch minimieren, dass die Repr\u00e4sentation deskriptiver wird und\/oder durch eine St\u00e4rkung der direkten Demokratie. Die derzeit in der Zivilgesellschaft und auch bei einigen Politiker*innen beliebten B\u00fcrgerr\u00e4te sind aber keine Form der direkten Demokratie. Vielmehr stellen diese eine Form der dialogischen oder deliberativen Demokratie dar, da die B\u00fcrgerbeteiligung hier so beschaffen ist, dass die B\u00fcrger*innen beraten und Empfehlungen erarbeiten, aber keine direkte Entscheidungsmacht haben, sondern entweder als Instrument der Suche nach gangbaren Kompromissen oder gar eines Konsenses oder aber als Simulation von Demokratie fungieren. In einer direkten Demokratie dagegen gibt sich das Volk per Abstimmung seine Gesetze und Regeln selbst. Zudem l\u00e4sst sich die herrschende Klasse nicht wegdeliberieren.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Insbesondere lohnt sich, so meine These, ein Blick auf republikanische Institutionen, die dem Volk politische Macht verleihen. Dabei ist \u201eVolk\u201c im Sinne des r\u00f6mischen <i>plebs<\/i> zu verstehen: als die Mehrheit der vielen nichtreichen Menschen. Denn wenn die bestehenden Institutionen mit ihrem Repr\u00e4sentationsdefizit und der politischen Ungleichheit de facto nicht mehr ausreichend demokratisch legitimiert sind, so ist die Frage, ob eine Erg\u00e4nzung durch demokratische Institutionen zumindest dazu beitragen kann, eine Mischverfassung (Republik) zu erreichen \u2013 und so auch zu einem Ausgleich zwischen verschiedenen (\u00f6konomischen) Interessen beizutragen. Kurz gesagt, wenn Wohlhabende Institutionen besetzen, sollten dies auch die Vielen, die Unterrepr\u00e4sentierten, k\u00f6nnen. Das gilt insbesondere f\u00fcr Staaten, die die Republik im Namen tragen \u2013 so wie die Bundes<i>republik \u2013<\/i> und die gewaltengeteilt sind.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Eine solche zentrale demokratisch-republikanische Kontrollinstanz, die in der politischen Ideengeschichte immer wieder eine Rolle gespielt hat, ist ein Volkstribunat, inspiriert von der r\u00f6mischen Republik. Volkstribun*innen als Sprecher*innen oder sch\u00fctzende Repr\u00e4sentant*innen des <i>plebs<\/i> als Gegenpol zu Aristokrat*innen sind weniger in einer Demokratie n\u00f6tig, in der das Volk selbst sich die Gesetze gibt, als vielmehr in einem politischen System, in dem Eliten herrschen, wie es in der r\u00f6mischen Republik der Fall war. Um eine Eliteherrschaft zu begrenzen, braucht es im republikanischen Sinne also Institutionen, die die Interessen der Mehrheit der B\u00fcrger*innen gegen Eliteinteressen verteidigen. Es geht um ein Amt, das in besonderem Ma\u00dfe demokratischen und republikanischen Begrenzungen und Kontrollen unterworfen sein muss, da die Macht einer Oligarchie zugunsten des Volkes beschr\u00e4nkt wird. Als Ausgleich und Erg\u00e4nzung kann man somit auch f\u00fcr tribunatsartige Institutionen argumentieren, die der Aristokratie eine demokratische Gegenmacht entgegensetzt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der Anspruch w\u00e4re, ein demokratischeres Instrument in die politischen Systeme als Erg\u00e4nzung zu implementieren, um diese somit republikanischer zu machen \u2013 und zwar im Sinne einer Mischverfassung, in der sich die Wenigen (Oligarch*innen, Aristokrat*innen, Reiche) und die Vielen (der <i>plebs<\/i>, Nichtreiche) die Macht teilen und sich gegenseitig beschr\u00e4nken. Wie eine solche Konstellation und etabliert werden kann, soll hier politiktheoretisch diskutiert werden. Dazu wird zun\u00e4chst kurz auf den Ursprung des Volkstribunats \u2013 das republikanische Rom \u2013 eingegangen (2.). Dies wird erg\u00e4nzt durch eine ideengeschichtliche Auswahl an Vorschl\u00e4gen einer Reaktivierung eines Volkstribunats in der Moderne (3.). Aufbauend auf diesen entwickle ich schlie\u00dflich das Konzept einer B\u00fcrgerkammer als tribunizische Institution f\u00fcr Deutschland und plausibilisiere dies demokratiepolitisch (4.).<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"2-die-roemischen-volkstribune\">2.) Die r&ouml;mischen Volks&shy;tri&shy;bune<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">In der r\u00f6mischen Republik waren die <i>tribunis plebis<\/i> (Volkstribune) im St\u00e4ndekampf die Vertretung des <i>plebs<\/i>, das nichtadelige Volks, gegen\u00fcber den Patriziern. Die Tribunen wurden f\u00fcr ein Jahr von den Plebejern in ihrer Volksversammlung (<i>concilium plebis)<\/i> gew\u00e4hlt. Die Zahl der <i>tribunis plebis<\/i> variierte w\u00e4hrend der r\u00f6mischen Republik zwischen zwei und zehn. Neben dem Prinzip der Annuit\u00e4t (die Amtszeit ist nur ein Jahr) und der Kollegialit\u00e4t (mehrere Personen f\u00fchren das Amt zusammen aus) galten f\u00fcr die Tribune auch andere demokratisch-republikanische Amtsbeschr\u00e4nkungen: das Iterationsverbot (das Verbot, das Amt nach Ablauf der Amtszeit ein weiteres Mal innezuhaben) und das Kumulationsverbot (das Verbot der \u00c4mterh\u00e4ufung). In der fr\u00fchen und mittleren r\u00f6mischen Republik mussten die <i>tribunis plebis<\/i> Angeh\u00f6rige des <i>plebs<\/i> sein, w\u00e4hrend in der sp\u00e4ten Republik <i>nobiles<\/i> das Amt ebenfalls innehaben konnten und es als Machtinstrument gegen den Senat instrumentalisierten. (Thommen 1989: 31-33\/171-179\/241-248)<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Sie konnten gegen Entscheidungen des r\u00f6mischen Senats und gegen Ma\u00dfnahmen patrizischer Beamter einschreiten, waren aber selbst sakrosankt: Sie waren sowohl religi\u00f6s als auch juristisch vor k\u00f6rperlichen Attacken gesichert. Sorge daf\u00fcr trug der <i>plebs<\/i>. Als wichtigste Kompetenz der Tribunen gilt das Vetorecht. Die Volkstribune konnten mit dem Veto politische Beschl\u00fcsse verhindern. Um ein Veto zu verhindern, gingen Senat und Magistraten dazu \u00fcber, Gesetzesvorschl\u00e4ge vorab den Tribunen vorzulegen und ihr eventuelles Einverst\u00e4ndnis zu protokollieren. Zudem mussten die Tribunen stets den r\u00f6mischen Plebejern f\u00fcr Hilfe zur Verf\u00fcgung stehen. Tags\u00fcber waren die <i>tribunis plebis<\/i> auf dem Forum Romanum, wo sie auf den Tribunenb\u00e4nken mit den B\u00fcrgern sprachen und verhandelten. Dadurch konnte der <i>plebs<\/i> leicht Kontakt mit seinen Tribunen aufnehmen, deren Hilfe beanspruchen und politisch auf sie einwirken. Andersherum konnten Tribunen dies als \u00f6ffentliche Plattform f\u00fcr ihre politische Agenda nutzen, Gruppen mobilisieren und sich streiten. (Bleicken 1981: 91f.; Lintott 1999: 123-125)<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"3-ausgewaehlte-moderne-ideen-fuer-ein-volkstribunat\">3.) Ausgew&auml;hlte moderne Ideen f&uuml;r ein Volks&shy;tri&shy;bunat<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Vorschl\u00e4ge, ein Volkstribunat zu reaktivieren, gab und gibt es im aufgekl\u00e4rten und modernen politischen Denken h\u00e4ufig. Doch bei diesen Versionen ist auch Vorsicht geboten: Ein Tribunat kann, je nachdem, wie es institutionalisiert ist, blo\u00df eine weitere allzu elit\u00e4re Institution werden, welche \u2013 wie in der sp\u00e4ten r\u00f6mischen Republik \u2013 von Berufspolitiker*innen f\u00fcr ihre eigene Agenda gegen ein Parlament genutzt werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">In der Neuzeit beginnt das Ganze bei Niccol\u00f2 Machiavelli ([1531] 1981: Buch 1). Er betont, dass das Volk, der <i>popolo<\/i>, politische Macht nur anstrebt, um nicht von den <i>grandi<\/i>, den Wenigen, den Reichen und Adeligen, beherrscht zu werden. Das Volk nutze seine Macht nur zur Verteidigung der eigenen Freiheit gegen \u00dcbergriffe der Regierung, w\u00e4hrend die <i>grandi<\/i> durch Eigeninteressen und Gier angetrieben w\u00fcrden und somit auch repressiv regieren w\u00fcrden. Um dies in einer italienischen Republik zu realisieren, greift er auf das r\u00f6mische Volkstribunat zur\u00fcck. Da Machiavelli selbst (in meiner Lesart) aber noch vormodern ist oder als Vordenker der Moderne zu betrachten ist und einige Punkte, die er f\u00fcr das Volkstribunat macht, sp\u00e4ter wieder aufgegriffen werden, wollen wir es zun\u00e4chst dabei belassen.<\/p>\n<h4 class=\"\"><span id=\"31-sieyes-tribunat\">3.1) Siey&egrave;s&rsquo; Tribunat<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">W\u00e4hrend man bei Machiavelli noch einen klassisch-republikanischen Ansatz sehen kann, der das Volkstribunat der fr\u00fchen und mittleren Republik glorifiziert, sieht das Ende des 18. Jahrhunderts schon anders aus. Hier greifen auch Elitetheoretiker auf das Tribunat zur\u00fcck. Einer davon ist Joseph Emmanuel Siey\u00e8s w\u00e4hrend der Franz\u00f6sischen Revolution.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Zwar ist Siey\u00e8s mit der weitgehenden politischen Exklusion des Volkes generell einverstanden. Nachdem 1794 die Jakobiner weggeputscht wurden, legt er einen Verfassungsentwurf vor, der auf einer starken Gewaltenteilung und einem gro\u00dfen politischen Wettbewerb basiert. Dazu schl\u00e4gt er auch ein Volkstribunat vor. Er geht dabei von einem politischen Kreislauf aus, der in den Prim\u00e4rversammlungen der B\u00fcrger beginnt. Dort wird auch ein Tribunat gew\u00e4hlt, welches die Bed\u00fcrfnisse der Bev\u00f6lkerung in Form von Gesetzesantr\u00e4gen artikulieren soll. Das \u00f6ffentlich tagende Tribunat best\u00fcnde aus je drei Abgeordneten der 89 D\u00e9partements. Das ergibt 267 Mitglieder des Tribunats. \u00dcber die Antr\u00e4ge von Tribunat und Regierung, die beide das Gesetzesinitiativrecht h\u00e4tten, wird in einer gesetzgebenden K\u00f6rperschaft entschieden. So stehen Tribunat und Regierung im Wettbewerb um die Gesetzesinitiative und \u00fcber ihnen steht der parlamentarische Gesetzgeber. Das Parlament wiederum k\u00f6nne seine Macht nicht missbrauchen, da es kein Initiativrecht h\u00e4tte. (Siey\u00e8s [1795] 1989: XL; 1-23)<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">In einem solchen Ablauf best\u00fcnde aber das Problem, dass die Legislative den Gesetzgebungsprozess einseitig blockieren k\u00f6nne, indem sie Entscheidungen zu den Antr\u00e4gen und Entw\u00fcrfen blockiere. Deshalb h\u00e4lt Siey\u00e8s bei der Auslese des politischen Personals eine Filterung durch den Wahlakt f\u00fcr notwendig: Sowohl die Abgeordneten des Parlaments als auch die Volkstribune werden als m\u00e4\u00dfigende Instanz zwischen die B\u00fcrger*innen und den Gesetzgebungsprozess geschaltet. Dabei sind die tribunizischen Antragssteller aber volksn\u00e4her.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dementsprechend sieht aber der Demokratiekritiker Siey\u00e8s selbst sein Tribunat skeptisch. In einer f\u00fcr Elitetheoretiker typischen Furcht behauptet er, das Tribunat k\u00f6nne \u2013 wie das Volk selbst \u2013 irrational handeln, da es durch vom Volk stammende Ambitionen beeinflusst sei. Die Gefahr der Parteilichkeit und des Ehrgeizes schreibt Siey\u00e8s \u2013 in der f\u00fcr Demokratiekritiker typischen einseitigen Weise \u2013 nur den Tribunen zu, aber nicht den anderen Politikern. Durch die Trennung von Tribunat und Legislative sollen diese parteilichen vom <i>demos<\/i> kommenden Elemente, die sich im Tribunat \u00e4u\u00dferten, immerhin eingeschr\u00e4nkt werden. (Riklin 2001: 207-214; Eberl 2009: 203-206)<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Hier ist das Tribunat also nur dazu da, aus den Interessen und Bed\u00fcrfnissen von lokalen B\u00fcrgerversammlungen Gesetzesantr\u00e4ge zu machen. \u00dcber die Antr\u00e4ge stimmen dann wiederum andere politische Eliten ab. Die Macht eines solchen Tribunats w\u00e4re geringf\u00fcgig. (Dingeldey 2022: 305-307) Es w\u00fcrde jedoch \u2013 das ist der Aspekt, der politische Hierarchien geringf\u00fcgig minimiert \u2013 eine einfachere Kommunikation zwischen Gesetzgeber und B\u00fcrgerschaft erm\u00f6glichen, indem das Tribunat durch Antr\u00e4ge und Entw\u00fcrfe, die auch aus dem Volke kommen k\u00f6nnen, an den Gesetzgeber \u00f6ffentlich kommunizieren und so den B\u00fcrgerinteressen eine B\u00fchne geben kann.<\/p>\n<h4 class=\"\"><span id=\"32-fichtes-ephorat\">3.2) Fichtes Ephorat<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Als tribunizische Kontrolle der Exekutive war auch die nahezu zeitgleich zu Siey\u00e8s\u2019 Tribunat entstandene Idee des Ephorats von Johann Gottlieb Fichtes ([1796] 1979: \u00a7 16; 158-178) gedacht. Diese ist ebenfalls f\u00fcr den fr\u00fchen Nationalstaat konzipiert. Auch bei Fichte wird die g\u00e4ngige Gewaltenteilung erg\u00e4nzt, indem das Ephorat die Exekutive \u00fcberwacht und anklagen kann. Dabei nimmt das Volk f\u00fcr Fichte eine Rolle als Kontrolle von Legislative und Exekutive, aber auch als potenzieller Revolution\u00e4r ein. Auf der einen Seite stehen Legislative und Exekutive, auf der anderen das Ephorat. Letzteres ist nicht nach den r\u00f6mischen Tribunen, sondern nach den Ephoren im antiken Sparta benannt. Das Ephorat ist als Verfassungsw\u00e4chter zu verstehen. Es soll die Kontrollinstanz des Volkes sein. Die Exekutive sollte dem Ephorat gegen\u00fcber verantwortlich sein. Das Ephorat \u00fcberpr\u00fcft beispielsweise, ob die Rechtsanwendung widerspruchsfrei sind. Zudem kann es bei einem Verfassungsbruch ein <i>Staatsinterdikt<\/i> ausrufen. Dabei kommt es zur Aufhebung der Rechtsgewalt. Dann muss eine Volksversammlung entscheiden, ob die Regierung oder die Judikative des Hochverrats schuldig ist. So soll das Ephorat der Kontrolle durch das Volk beziehungsweise in dessen Namen dienen. Fichte vergleicht das Ephorat auch selbst mit dem r\u00f6mischen Volkstribunat. Die negative Gewalt der Ephoren suspendiert die positive Gewalt der Regierung, damit die politische Gemeinschaft, das Volk, \u00fcber die Anklage entscheide. Dadurch wird das Volk zum Richter, aber ist selbst kein Kl\u00e4ger. Die Gewaltenteilung ist also gew\u00e4hrleistet, und doch spielt das Volk eine aktive Rolle. Versagt das Ephorat oder kommt es bei einem vermeintlichen Verfassungsversto\u00df seiner Rolle nicht nach, ergibt sich f\u00fcr das Volk ein Widerstandsrecht, da es dann selbst die Aufgabe der untauglichen Ephoren wahrnehmen solle. Erst dann im politischen Widerstand wird es auch zum Kl\u00e4ger.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dennoch sind die Ephoren politische Eliten, denn das Volk w\u00e4hlt sie aus den \u201ereifsten M\u00e4nnern\u201c: Durch den Wahlakt wird die Gemeine \u2013 das Volk \u2013 aufgel\u00f6st, da das Ziel des allgemeinen Willens erreicht sei: Rechtsschutz. Dies w\u00e4re zwar keine Volkssouver\u00e4nit\u00e4t oder demokratische Autonomie, und Fichte geht auch nicht so weit wie das republikanische Rom, aber es w\u00e4re eine erh\u00f6hte negative Volksmacht.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Am demokratischen Gehalt kann man bei Fichtes Ephorat dennoch zweifeln. Denn die meiste Zeit ist das Volk passiv oder gar Untertan, zumindest wenn allgemein Rechtsfrieden herrscht. Zudem ist das Volk auch eher fiktiv gedacht. Es manifestiert sich nur beim Verfassungsbruch. Ansonsten kontrollieren Ephoren die anderen politischen Akteure. (Batscha 1970: 168-173; Maus 2011: 145-148\/156f.; St\u00e4dtler 2017: 120-140; Dingeldey 2022: 356-358) Da die Ephoren selbst aristokratisch rekrutiert werden \u2013 sie sollen die Reifsten und Besten sein \u2013, ist dies wieder eine aristokratische Repr\u00e4sentation.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">W\u00e4hrend also bei Siey\u00e8s das Tribunat wegen seiner sehr eingeschr\u00e4nkten politischen Kompetenzen einen niedrigen demokratischen Gehalt hat, ergeben sich aus demokratietheoretischer Perspektive bei Fichte zwei andere Probleme: Erstens ist auch das Ephorat eine gew\u00e4hlte Eliteninstitution, bei der Fichte den aristokratischen Charakter betont und zweitens ist das Volk auch als Richter im modernen, territorialen Nationalstaat nicht mehr an einem Ort versammelbar. Beide Aspekte dieses Elements eines demokratischen Republikanismus k\u00f6nnten sich mit einem Losverfahren minimieren lassen. Das geschah in j\u00fcngster Zeit.<\/p>\n<h4 class=\"\"><span id=\"33-mccormicks-peoples-tribunate\">3.3) McCormicks People&rsquo;s Tribunate<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Anstatt ein unabh\u00e4ngiges, quasielit\u00e4res Ephorat\/Tribunat zu w\u00e4hlen, k\u00f6nnten seine Mitglieder aus der B\u00fcrgerschaft ausgelost werden, um die Interessen des <i>demos<\/i> gegen\u00fcber weiterhin gew\u00e4hlten Berufspolitiker*innen \u00fcberwachend abzubilden. Diese deskriptive Repr\u00e4sentation per Losverfahren w\u00e4re als Erg\u00e4nzung zur parlamentarischen Repr\u00e4sentation auf Basis der Wahl gedacht, sodass sich das demokratische Losverfahren mit der Wahl vermischt. Auch Fichtes Volksgericht k\u00f6nnte aus einer ausgelosten Jury zusammengesetzt werden und unter richterlicher Moderation zusammenkommen und unabh\u00e4ngig nach juristischem Sachverhalt entscheiden. So k\u00f6nnte eine (relativ gro\u00dfe Jury) ausgelost werden, die den Durchschnitt der B\u00fcrgerschaft abbildet und in deren Sinne bei politischen Verbrechen entscheiden soll. Das Losen einer Jury kommt am ehesten der demokratischen Kontrollinstanz eines von B\u00fcrger*innen besetzten Gerichtshofes gleich, ohne dass sich dazu das gesamte Volk versammeln k\u00f6nnte oder m\u00fcsste.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Geloste Gremien werden, wenn es nicht um die Gesetzgebung geht, h\u00e4ufig als Jurys konzipiert, vor allem dann, wenn es um den Schutz von politischen Rechten und kollektiven Interessen geht. Sie k\u00f6nnen aber auch als geloster deliberativer Mini-<i>demos <\/i>(wie mini-publics oder B\u00fcrgerr\u00e4te) gedacht werden (Buchstein 2009: 262-271).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Eine Mischung aus Mini-<i>demos<\/i> und fichteanischen Ephorat unter Gebrauch des Losverfahrens hat John McCormick entwickelt. Sein Gedankenexperiment eines People\u2019s Tribunate besch\u00e4ftigt sich mit der Frage, inwiefern machiavellische und r\u00f6mische Elemente eines Republikanismus sich heute in einer demokratischen Lesart denken lassen. McCormick wird hier von der demokratischen Lesart Machiavellis geleitet, dass der <i>plebs<\/i> politische Macht zum Freiheitserhalt erstrebt und nicht aus Gier und Machthunger und dazu in einer Mischverfassung eine eigene Institution (Tribunat) br\u00e4uchte. Es lassen sich aber auch Vergleiche zum Ephorat ziehen. Ein Tribunat oder Ephorat kann unter Bezugnahme auf die \u00dcberlegungen McCormicks deskriptiver oder demokratisch-republikanischer gestaltet werden. F\u00fcr die heutigen USA entwickelt McCormick (2013: 180-188; 2023: 230-251) das Tribunate als neue Institution. Diese ist folgenderma\u00dfen aufgebaut:<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das People\u2019s Tribunate besteht aus 51 j\u00e4hrlich neu gelosten B\u00fcrger*innen, das hei\u00dft, aus je einer Person pro Bundesstaat plus eine aus Washington D. C. Per Losverfahren und durch j\u00e4hrliche Neubesetzung soll die Rechenschaftspflicht und Kontrollierbarkeit der Tribun*innen maximiert werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Politische und finanzielle Eliten sind f\u00fcr das Tribunat ausgeschlossen und werden aus dem Lostopf entfernt. Das betraf zeitgen\u00f6ssisch (2011) all jene, die in einem Haushalt mit einem Jahreseinkommen von mindestens 345.000 US-Dollar leben \u2013 das sind die privilegiertesten zehn Prozent. Dadurch pr\u00e4sentiere sich hier die Klasse des <i>popolo<\/i>. Das wird damit begr\u00fcndet, dass die Reichsten die anderen politischen Institutionen durch eine im Vergleich aristokratische Repr\u00e4sentation de facto beherrschen. Der republikanische Ausgleich sei diese weitere Institution, die daf\u00fcr auf den 90 Prozent und dem demokratischen Losverfahren basiere.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Tribun*innen erhalten Di\u00e4ten, sollen f\u00fcr das Amtsjahr f\u00fcr 30 Stunden pro Woche arbeiten und die Garantie bekommen, danach in ihren fr\u00fcheren Job zur\u00fcckzukehren.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Folgende Kompetenzen h\u00e4tte das People\u2019s Tribunate:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Als Hauptkompetenz kann das Tribunate per Mehrheitsbeschluss pro Jahr ein Veto einlegen: gegen einen parlamentarischen Gesetzesvorschlag, eine Regierungsorder oder eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, dem Supreme Court. Jene Institutionen d\u00fcrfen im jeweiligen Amtsjahr dieses Vorhaben nicht abermals auf den Weg bringen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Auch kann das Tribunate pro Jahr ein Referendum initiieren. Nur wenn zwei Drittel des US-Kongresses das Ergebnis f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rten, kann es verhindert werden.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Au\u00dferdem hat das People\u2019s Tribunate die Kompetenz, mit einer Dreiviertelmehrheit ein Amtsenthebungsverfahren (<i>impeachment<\/i>) gegen eine*n Bundespolitiker*in zu initiieren.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Bei einer Zweidrittelmehrheit k\u00f6nnen sie ehemalige Tribun*innen aus dem Vorjahr wegen politischer Verbrechen (Hochverrat, Korruption etc.) anklagen. Ein solcher Prozess wird vor einem Volksgericht, bestehend aus 500 gelosten B\u00fcrger*innen, die legitimiert w\u00e4ren, auch als Tribun*innen gelost zu werden, gef\u00fchrt. Das ist ein klassisch-demokratisches Element.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Mit einer Zweidrittelmehrheit und einer entsprechenden Unterst\u00fctzung des gleichen Stimmenanteils im Repr\u00e4sentantenhaus kann das People\u2019s Tribunate seine Kompetenzen selbst expandieren. Beispielsweise kann das Tribunat die Zahl an j\u00e4hrlichen Vetos, Amtsenthebungsverfahren, Referenden und Tribun*innenen erh\u00f6hen.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">So w\u00fcrde das Tribunat das in mini-publics organisierte Volk pr\u00e4sentieren. Deliberative Aktionen werden sich, so McCormick, bei solcher einer Institutionalisierung potenzieren, was die Eliten rechenschaftspflichtig und kontrollierbar macht.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Eine solche Institution lie\u00dfe sich in ein System der Gewaltenteilung beziehungsweise des <i>checks and balances<\/i> als weiteres <i>check<\/i> integrieren (Crow 2011: 230f.). Ein weiterer, von McCormick nicht angesprochener Vorteil w\u00e4re, dass die Diversit\u00e4t politischer Akteure \u2013 \u00fcber den Klassenfaktor hinaus \u2013 erh\u00f6ht w\u00fcrde. Denn die 51 j\u00e4hrlich neugelosten Personen w\u00fcrden innerhalb weniger Jahre eine durchschnittlich zur B\u00fcrgerschaft proportionale Menge an Frauen, nichtwei\u00dfen Menschen und weiteren in Politik und Gesellschaft marginalisierten Minderheiten zu Tribun*innen machen und so das Volk in seiner Diversit\u00e4t deskriptiv repr\u00e4sentieren (Dingeldey 2021: 82). Eine solche Institution w\u00e4re demokratisch-republikanisch, indem durch Kontroll- und Anklagem\u00f6glichkeiten eine defensive Volksmacht erh\u00f6ht wird. W\u00e4hrend die anderen Staatsorgane eher elit\u00e4re Institutionen sind und eine deskriptive Repr\u00e4sentation heute nicht nur in den USA (sozio\u00f6konomisch wie -kulturell) keinesfalls gegeben ist, w\u00e4re ein Tribunat eine Institution der demokratischen Mischverfassung.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Nat\u00fcrlich lassen sich viele Einzelheiten an diesem Gedankenexperiment kritisieren. So meint McCormick etwa, dass sich im Tribunat die <i>common people<\/i> pr\u00e4sentierten. Tats\u00e4chlich w\u00fcrde die durchschnittliche Bev\u00f6lkerung eher randomisiert repr\u00e4sentiert, sprich, das Volk w\u00fcrde sich nicht versammeln (und pr\u00e4sentiert sich dadurch), sondern das Los w\u00fcrde zuf\u00e4llig und damit egalit\u00e4r bestimmen, wer den <i>popolo<\/i> repr\u00e4sentiert. Die politische Repr\u00e4sentation selbst, die Repr\u00e4sentierte und Repr\u00e4sentierende trennt und somit eine Hierarchie generiert, wird keinesfalls beseitigt. (Dingeldey 2023: 153f.; 2021: 78f.) Immerhin w\u00e4re aber die politische Hierarchie flacher gestaltet als in anderen Institutionen der konstitutionellen Demokratie. Dar\u00fcber hinaus bleibt die Frage unbeantwortet, wieso gerade die wohlhabendsten zehn Prozent aus dem Lostopf exkludiert werden. Warum nicht etwa nur das reichte Prozent, oder, polemisch formuliert, warum nicht gleich das reichste F\u00fcnftel? Oder warum muss \u00fcberhaupt jemanden ausgeschlossen werden? (Green 2011: 191-194) Ein solcher Ausschluss entspricht zwar dem republikanischen Prinzip, Institutionen f\u00fcr die Vielen und Institutionen f\u00fcr die Wenigen zu trennen, aber das vertr\u00e4gt sich nur schwer mit einer m\u00f6glichst hohen politischen Gleichheit in allen Institutionen und setzt dem faktischen Ausschluss der Vielen (Verfassungswirklichkeit) den formaljuristischen Ausschluss der Wenigen (als McCormicks Idee eines Verfassungsideals) gegen\u00fcber. (Dingeldey 2023: 154f.) Daher stellt sich die Frage, ob nicht auch, wenn keine \u00f6konomische Gruppe oder Klasse politisch aus dem aleatorischen Teil der Republik ausgeschlossen w\u00fcrde, nicht dennoch in einem solchen Volkstribunat das reichste Zehntel zumindest personell eine Minderheit ausmachen w\u00fcrde, ohne dass es zu institutioneller Diskriminierung k\u00e4me. Ein anderer Einwand w\u00e4re, warum es nur ein*e Tribun*in pro Bundesstaat w\u00e4re und nicht mehr Personen, wenn man so doch die repr\u00e4sentierende Mimese (die deskriptive Repr\u00e4sentation) detaillierter darstellen k\u00f6nnte, indem man mehr Personen die M\u00f6glichkeit g\u00e4be, dieses Amt zeitgleich wahrzunehmen? (Green 2016: 108-114) So k\u00f6nnte man argumentieren, dass mit mehr j\u00e4hrlichen Tribun*innen die demokratische Chance des Volkes ein wenig erh\u00f6ht w\u00fcrde, einmal im Leben ein politisches Amt innezuhaben. In einem Staat wie den USA mit mehreren hundert Millionen B\u00fcrger*innen w\u00e4re diese Chance aber selbst bei 500 Mitgliedern des People\u2019s Tribunate immer noch ziemlich gering. Die Gr\u00f6\u00dfe der Bev\u00f6lkerung reduziert die M\u00f6glichkeit der demokratisch-institutionellen Mitwirkung.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Abseits solcher Fragen illustriert dieses Gedankenexperiment aber das republikanische Prinzip einer permanenten Vertretung der demokratisch Vielen gegen die aristokratischen\/oligarchischen Wenigen. Dies wird mischverfasst institutionalisiert, indem ein republikanischer <i>plebs<\/i> gest\u00e4rkt wird. Dieser ist die Kraft, die nicht herrschen, sondern frei von der Unterdr\u00fcckung und den Ambitionen \u201eder Reichen\u201c sein will (siehe oben). Dabei sind (klassische) demokratische Elemente vorhanden, wie das Volksgericht der 500 B\u00fcrger*innen, sowie die mini-publics nach Vorbild der township meetings im revolution\u00e4ren Amerika. Denn McCormick kritisiert den elit\u00e4ren Charakter der Repr\u00e4sentation und die oligarchische Verbindung aus \u00f6konomischen und politischen Eliten im Neoliberalismus, was sich durch solche Institutionen abschw\u00e4chen lasse. Jedoch fordert er nicht rein appellatorisch die Beseitigung politisch oder sozial zunehmender Ungleichheiten (wie durch einen demokratischen Sozialismus). Vielmehr geht er davon aus, dass es auf absehbare Zeit Konflikte zwischen den Vielen und den Wenigen geben wird, und f\u00fcr eine institutionelle Einhegung des Konflikts und dabei eine erh\u00f6hte Volksmacht spricht dann ein Tribunat. McCormick denkt damit nur ein volksn\u00e4heres und r\u00fcckgebundeneres Organ nach, das in das <i>checks and balances<\/i> integriert werden und somit der Volkskontrolle auch Grenzen setzen w\u00fcrde. Trotzdem erh\u00f6he sich der demokratische Grad, wenn gerade ein solches Organ der deskriptiven Repr\u00e4sentation Referenden ausrufen k\u00f6nne.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das People\u2019s Tribunate ist somit gedacht als ein Organ, das eher der Kontrolle der anderen Institutionen (mit dem j\u00e4hrlichen Veto und der <i>impeachment<\/i>-Kompetenz) und dem Initiieren von Referenden dient. Insofern \u00e4hnelt es den Kontrollm\u00f6glichkeiten von Fichtes Ephorat, das ein Volksgericht einrichtet \u2013 bei McCormick in einer Citizen Jury. Jedoch ist es weniger elit\u00e4r institutionalisiert als bei Fichte und nicht so machtlos wie bei Siey\u00e8s. So l\u00e4sst sich das People\u2019s Tribunate als weitergedachte und weniger elit\u00e4re Variante des Volkstribunats verstehen, das sich so hypothetisch (mit der Rekrutierung per Los) auch in gegenw\u00e4rtigen \u201erepr\u00e4sentativen Demokratien\u201c denken lie\u00dfe. Wie Fichtes Ephorat erh\u00f6ht McCormicks Tribunat zumindest die Kontrollmacht oder legitimiert die Urteilsmacht des Volkes. Zudem werden direktdemokratische Mechanismen mitgedacht, wie das Los und die Kontrolle von ehemaligen Tribun*innen. W\u00e4hrend die sonstigen Repr\u00e4sentant*innen unter dem Verdacht stehen, ihr Eigeninteresse oder das ihrer Wahlkampfspender*innen gegen\u00fcber dem Interesse der Mehrheit durchzusetzen, will das Volk im machiavellisch-demokratischen Sinne \u2013 etwa mithilfe eines Tribunats \u2013 nur sein Recht sch\u00fctzen und die politische Gleichheit erh\u00f6hen. Ein Volkstribunat er\u00f6ffnet also dem Volk keine Macht um ihrer selbst willen, sondern einen Schutz der Freiheit.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"4-eine-buergerkammer-fuer-deutschland\">4.) Eine B&uuml;rger&shy;kammer f&uuml;r Deutsch&shy;land?<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Wenn wir nun die genannten Detailschw\u00e4chen \u2013 insbesondere von McCormicks People\u2019s Tribunate \u2013 lindern wollen, um etwas mehr einer m\u00f6glichst demokratischen Politik zu entsprechen und eine tribunenartige Institution f\u00fcr die Vielen auch f\u00fcr andere gegenw\u00e4rtige politische Systeme zu denken, bieten sich \u00c4nderungen dieses Tribunatskonzeptes an.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der Arbeitskreis Demokratisierung der Humanistischen Union, dessen Initiator ich bin, hat speziell f\u00fcr Deutschland versucht, solche Elemente zu adaptieren und anzupassen. Dabei hat der Arbeitskreis folgenden Vorschlag ausgearbeitet: Neben den bestehenden politischen Institutionen wird in Deutschland eine B\u00fcrgerkammer als Erg\u00e4nzung eingerichtet. Und so w\u00e4re die B\u00fcrgerkammer aufgebaut (vgl. zum Aufbau Dingeldey et al 2025: 15f.):<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote2sym\" name=\"sdendnote2anc\"><sup>ii<\/sup><\/a><\/p>\n<ul>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Die Kammer besteht aus zweij\u00e4hrlich neu gelosten Mitgliedern. Somit sind die Amtszeiten beschr\u00e4nkt. Um nicht immer die gesamte Kammer in so kurzen Intervallen auszutauschen, soll (\u00e4hnlich dem US-amerikanischen Senat) j\u00e4hrlich die H\u00e4lfte der Amtsinhaber neu ausgelost werden, sodass die Neuzug\u00e4nge auch vom Erfahrungsschatz derjenigen, die bereits ein Amt innehaben, profitieren k\u00f6nnen.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote3sym\" name=\"sdendnote3anc\"><sup>iii<\/sup><\/a><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Die B\u00fcrgerkammer soll aus 160 Mitgliedern bestehen, die bundesweit aus allen B\u00fcrger*innen mit passivem Wahlrecht ausgelost werden. Dies k\u00f6nnte auch nach regionalem Proporz oder Bundesl\u00e4nderproporz erfolgen. Die reichsten zehn Prozent werden also nicht wie bei McCormick ausgeschlossen, werden aber durchschnittlich in der Minderheit sein. Auch andere soziale Faktoren (wie der Prozentsatz an Akademiker*innen oder an bestimmten Minderheiten) lie\u00dfen sich in das Losverfahren mit einzubeziehen, um zwar eine im Grundsatz zuf\u00e4llige, aber m\u00f6glichst deskriptive Repr\u00e4sentation zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Wer einmal f\u00fcr ein solches Amt gelost wurde, darf es kein zweites Mal aus\u00fcben. Es gilt also das demokratische Iterationsverbot. Dadurch wird auch die Rotation leicht erh\u00f6ht, und die Chancen der B\u00fcrger*innen steigen etwas an, einmal im Leben f\u00fcr ein solches Amt gelost zu werden. Die Wahrscheinlichkeit daf\u00fcr bleibt dennoch gering.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Wird jemand gelost, der ein solches Amt nicht \u00fcbernehmen m\u00f6chte oder nicht in der Lage ist, ein politisches Amt auszu\u00fcben, kann die geloste Person schriftlich ablehnen. Eine Angabe von Gr\u00fcnden ist daf\u00fcr nicht notwendig.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Zudem gelten das Kollegialit\u00e4tsprinzip und das Kumulationsverbot. Die B\u00fcrgerkammer handelt also als gesamte Institution, die Mitglieder kontrollieren sich gegenseitig und Personen, die bereits ein professionelles politisches Amt innehaben, sind ausgeschlossen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Es gilt gleiches Rede- und Stimmrecht f\u00fcr die Mitglieder.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Zu Beginn jedes Amtsjahres wird eine vorsitzende Person der B\u00fcrgerkammer aus den eigenen Reihen gew\u00e4hlt. Diese h\u00e4tte die Aufgabe der Moderation der \u00f6ffentlichen Sitzungen und die rein administrative Erstellung der Tagesordnung, wobei der Moderation dabei kein Entscheidungsrecht zuk\u00e4me, ob ein Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt wird oder nicht. Maximal ein Tagesordnungspunkt k\u00f6nnte von jedem Kammermitglied pro Sitzung angemeldet werden, wobei nicht davon auszugehen ist, dass es zu 160 Tagesordnungspunkten k\u00e4me.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Das Amt ist eine Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche). In Anbetracht des Arbeitsaufwandes und der Kompetenzen (siehe unten) erscheinen 40 Stunden bezahlte Arbeit pro Woche angemessener als die 30 Stunden in McCormicks People\u2019s Tribunate. Die Mitglieder der B\u00fcrgerkammer erhalten Di\u00e4ten. Diese sind in einer \u00e4hnlichen H\u00f6he zu veranschlagen wie die Di\u00e4ten f\u00fcr Bundestagsabgeordnete. Zudem erhalten sie vom Staat die Garantie, nach der einmaligen Amtszeit in ihren alten Job zur\u00fcckzukehren.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote4sym\" name=\"sdendnote4anc\"><sup>iv<\/sup><\/a><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Die Sitzungen der B\u00fcrgerkammer sind \u00f6ffentlich.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die B\u00fcrgerkammer h\u00e4tte folgende Kompetenzen (vgl. zu dem Kompetenzen Dingeldey et al. 2025: 16-18):<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote5sym\" name=\"sdendnote5anc\"><sup>v<\/sup><\/a><\/p>\n<ul>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Die B\u00fcrgerkammer hat das Recht, geloste monothematische B\u00fcrgerr\u00e4te oder andere dialogische Beteiligungsformate nach Betroffenheit (in Bezug auf ein politisches Thema) bei Bedarf zu spezifischen politischen Problemen oder Fragen einzuberufen. Dann werden wiederum Menschen in Deutschland f\u00fcr einen solchen B\u00fcrgerrat ausgelost, die kein professionelles politisches Amt innehaben d\u00fcrfen. Somit kann ein Kammermitglied auch nicht in einen der von der B\u00fcrgerkammer ausgerufenen B\u00fcrgerr\u00e4te gelost werden. Der B\u00fcrgerrat kann zu einem vorab durch die B\u00fcrgerkammer gew\u00e4hlten politischen Thema oder einer Fragestellung beraten und diese Ergebnisse durch die B\u00fcrgerkammer \u00f6ffentlich machen. Zu welchen Themen es solche dialogischen Ma\u00dfnahmen geben soll, obliegt der B\u00fcrgerkammer. Die Menschen in Deutschland k\u00f6nnten jedoch Eingaben machen und damit der Kammer thematische Vorschl\u00e4ge unterbreiten.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Um selbstst\u00e4ndig entscheiden zu k\u00f6nnen, wo politischer Normierungsbedarf besteht, soll die B\u00fcrgerkammer auch den (dementsprechend personell und parteiunabh\u00e4ngig aufzustockenden) Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit der Erstellung entsprechender Gutachten beauftragen k\u00f6nnen. So kann auch eine \u00dcberforderung des Bundestags oder eine parlamentarische Dysfunktionalit\u00e4t minimiert werden, da auch B\u00fcrger*innen inhaltliche politische Arbeit leisten\/vorbereiten.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Ein von der B\u00fcrgerkammer einberufener B\u00fcrgerrat erarbeitet daraufhin eine politische Empfehlung. Sollte die Empfehlung oder Willensbekundung eines solchen B\u00fcrgerrates eine Gesetzes\u00e4nderung oder ein neues Gesetz vorsehen, geht sie automatisch an den Deutschen Bundestag. Dieser hat eine Befassungspflicht (vgl. Dingeldey et al. 2025: 11-13). Der Bundestag k\u00f6nnte die Empfehlung ganz oder teilweise annehmen und damit in Rechtsform gie\u00dfen oder sie zwingend sachlich begr\u00fcndet ablehnen.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote6sym\" name=\"sdendnote6anc\"><sup>vi<\/sup><\/a> Der Bundestag hat somit die M\u00f6glichkeit, im Rahmen seiner Befassungspflicht der Empfehlung zu folgen und diese in Gesetzesform zu gie\u00dfen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Lehnt der Bundestag die Empfehlung begr\u00fcndet ab, geht die Empfehlung\/Willensbekundung zur\u00fcck an die B\u00fcrgerkammer. Diese kann nun entscheiden, ob sie der Ablehnung des Bundestags folgt, die Sache also auf sich beruhen l\u00e4sst, oder ob sie die Empfehlung des B\u00fcrgerrats dennoch mehrheitlich f\u00fcr verfassungskonform und politisch sinnvoll h\u00e4lt. Wenn Letzteres der Fall ist, kann die B\u00fcrgerkammer selbst einen Gesetzesentwurf auf Basis der Empfehlung oder Teilen davon erarbeiten und einen rechtlich verbindlichen Gesetzesvolksentscheid durchf\u00fchren lassen. Kommt also eine Mehrheit f\u00fcr den Entwurf per verbindlichem Volksentscheid zustande, wird dieser zum Gesetz. Dadurch wird der Volksentscheid, der bislang nur auf Landesebene praktiziert wird, als Form der direkten Demokratie aufgewertet und auf Bundesebene institutionell aufgewertet und als geordnetes Verfahren institutionell eingebunden Solche Formen der direkten Entscheidung durch die B\u00fcrger*innen sind ausdr\u00fccklich vom Grundgesetz vorgesehen, da nach Art. 20 Abs. 2 GG die vom Volk ausgehende Staatsgewalt nicht nur durch Wahlen und politische Organe, sondern auch Abstimmungen ausge\u00fcbt wird.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote7sym\" name=\"sdendnote7anc\"><sup>vii<\/sup><\/a> Gleichzeitig wird die Gewaltenteilung erg\u00e4nzt, da die B\u00fcrgerkammer selbst nicht der Gesetzgeber w\u00fcrde, sondern bei Bedarf nur das Initiativrecht eines Referendums h\u00e4tte. Nur der Bundestag oder das Volk per Abstimmung ist legislativ t\u00e4tig.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Wenn die B\u00fcrgerkammer den Weg zum Volksentscheid beschreitet, muss sie auch eine TV-Debatte (ausgestrahlt mindestens in den Kan\u00e4len des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks) organisieren. Die Bef\u00fcrworter*innen und Gegner*innen des Inhaltes des Referendums sind f\u00fcr die Ernennung der Debattierenden verantwortlich.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Neben der M\u00f6glichkeit, \u00fcber einen solchen Weg Volksabstimmungen zu initiieren, ist die B\u00fcrgerkammer befugt, maximal zweimal pro Jahr einen Gesetzesentwurf aus dem Bundestag dem Volk zur Abstimmung zu geben. Dazu ben\u00f6tigt die B\u00fcrgerkammer eine Zweidrittelmehrheit ihrer Mitglieder. Dies soll es dem Volk erm\u00f6glichen, sich vor sch\u00e4dlichen oder undemokratischen Gesetzen zu sch\u00fctzen, wobei der Bundestag und das Volk weiterhin die Gesetzgebung innehaben. Gleichzeitig f\u00fchren die Beschr\u00e4nkung der Anzahl solcher Plebiszite und die qualifizierte Mehrheit dazu, dass es nicht zu dauerhaften politischen Blockaden kommt. Dennoch sind zwei solcher Referenden besser als ein Veto pro Jahr, wie in McCormicks Modell. Bei seinem People\u2019s Tribunate st\u00fcnde zu bef\u00fcrchten, dass bei einem tribunizischem Veto pro Jahr sich die politischen Institutionen gegenseitig taxieren, eventuell dadurch l\u00e4hmen oder ihr Pulver fr\u00fchzeitig verschie\u00dfen (Schwartzberg 2011: 220-224; Rehfeld 2011: 234f.). Bei zwei m\u00f6glichen verbindlichen Volksentscheiden \u00fcber Gesetzesentw\u00fcrfe pro Jahr w\u00e4re dieser Druck und die Gefahr der politischen L\u00e4hmung minimiert, aber die Kompetenz der B\u00fcrgerkammer w\u00e4re nicht grenzenlos: Es k\u00e4me in diesem Modell nicht dauernd zu Volksabstimmungen, da dies auch zum \u00dcberstrapazieren der direkten Demokratie f\u00fchren kann. Zudem w\u00e4re ein Veto durch die B\u00fcrgerkammer, wie es McCormick vorsieht, ein gesetzgeberischer Akt, ohne dass die B\u00fcrgerkammer gesetzgeberisch qua Grundgesetz sein d\u00fcrfte. Eine Vetofunktion einer neu zu schaffenden Institution w\u00e4re also f\u00fcr die USA denkbar \u2013 dort gibt es auch das pr\u00e4sidentielle Veto \u2013, aber in Deutschland w\u00e4re dies nicht verfassungskonform. Daher empfiehlt es sich auch, ein fragw\u00fcrdiges Gesetz dem Volk als Gesetzgeber zur Abstimmung zu geben, statt es einfach zu suspendieren oder zu blockieren.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\" align=\"justify\">Die B\u00fcrgerkammer kann mit einer Zweidrittelmehrheit bei Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Berufspolitiker*innen wegen politischer Vergehen (wie Korruption, Hochverrat und Verst\u00f6\u00dfe gegen das Grundgesetz) oder bei Einstellung der Strafsache durch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungserzwingungs- oder Klageerzwingungsverfahren einleiten oder dazu eine Kommission einsetzen. Wenn die angeklagte Person f\u00fcr schuldig befunden wird, verliert sie ihr Amt und kann obendrein noch bestraft werden. Eine Immunit\u00e4t von Politiker*innen w\u00fcrde dazu aufgehoben. Auch wenn ich zudem Volksgerichte, wie McCormick sie vorschl\u00e4gt, f\u00fcr erstrebenswert halte, erscheint es doch unrealistisch, dass diese politischen Prozesse in Deutschland vor Citizen Juries gef\u00fchrt werden, auch wenn eine Sch\u00f6ffenbeteiligung denkbar w\u00e4re. Im Zweifel bleibt es (erst einmal) bei der \u00fcblichen Gerichtsbarkeit.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Eine solche institutionelle Erg\u00e4nzung erm\u00f6glicht eine politische Willensbildung durch die Parteien und andere Organe\/Institutionen. Das erh\u00f6ht grundgesetzkonform die Mitwirkung an der Willensbildung \u00fcber den Wahlakt hinaus auf vielfache Weise. Diese B\u00fcrgerkammer h\u00e4tte also den Vorteil, dass man eine solche Institution einf\u00fchren k\u00f6nnte, ohne dass es eine neue Verfassung braucht. Grundgesetz\u00e4nderungen k\u00f6nnten hierf\u00fcr ausreichen, da zu den bestehenden Institutionen noch eine weitere dazukommt und die Mandate und viele staatliche Abl\u00e4ufe unber\u00fchrt bleiben, das hei\u00dft eine neue Verfassung w\u00e4re daf\u00fcr nicht n\u00f6tig. Zudem w\u00e4re eine solche B\u00fcrgerkammer ein modernes \u00c4quivalent zum Volkstribunat: Denn durch das Referendumsrecht bei Gesetzesentw\u00fcrfen f\u00fcr den Bund und das Klageerzwingungsverfahren soll das Volk in seiner Freiheit gesch\u00fctzt werden. Neben dieser negativen Macht best\u00fcnde aber auch eine positive Macht durch Referenden nach Empfehlungen eines durch die B\u00fcrgerkammer eingesetzten B\u00fcrgerrats oder einer lokalen B\u00fcrgerversammlung.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Gewiss, B\u00fcrgerr\u00e4te haben viele Schw\u00e4chen: Sie empfehlen nur, ihre Ergebnisse sind aber nicht bindend f\u00fcr das adressierte Parlament. Im Idealfall kommt es also zu einer vern\u00fcnftigen Beratung, aber, was die politische Macht betrifft, bleiben B\u00fcrgerr\u00e4te zahnlos. Diese Schw\u00e4che zumindest wird durch die B\u00fcrgerkammer gemildert, insofern die B\u00fcrgerkammer der B\u00fcrgerratsempfehlung den rechtlich-politischen Biss des verbindlichen Volksentscheides \u2013 bei Ablehnung durch den Bundestag \u2013 verleihen kann.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">So ist die B\u00fcrgerkammer einerseits weiterhin ein politischer Filter \u2013 es ist immer noch nur eine deskriptive Repr\u00e4sentation, und die B\u00fcrgerkammer entscheidet selbst, wann sie den Weg dialogischer Beteiligungsformate oder des Volksentscheides beschreitet \u2013, der elit\u00e4r Denkende ein bisschen beruhigen k\u00f6nnte. Andererseits liegt hier die erh\u00f6hte Chance der B\u00fcrgerbeteiligung an inhaltlichen Entscheidungen durch Volksabstimmungen, deren Anzahl mit der Einrichtung einer B\u00fcrgerkammer zunehmen d\u00fcrfte. So ist eine solche B\u00fcrgerkammer kein richtiges Volkstribunat in dem Sinne, dass hier <i>nur<\/i> der <i>plebs\/popolo<\/i> vertreten ist und die <i>grandi<\/i> formal ausgeschlossen werden, was verfassungsrechtlich zudem ein Problem sein d\u00fcrfte. Jedoch ist die Kammer durch das Losverfahren in der Repr\u00e4sentation deskriptiver, sodass \u2013 anders als in Parlamenten \u2013 Reiche nicht \u00fcberproportional vertreten sind und so durch die Mehrheit, den <i>plebs<\/i>, leicht \u00fcberstimmt werden k\u00f6nnen, wodurch eine Gegenmacht zu den g\u00e4ngigen Eliteinstitutionen der \u201eliberalen Demokratie\u201c m\u00f6glich wird.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"5-fazit\">5.) Fazit<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">F\u00fcr Deutschland wurde als republikanische Alternative zur politischen Eliteherrschaft die Idee einer tribunizischen B\u00fcrgerkammer entwickelt, die Volksentscheide und Dialogformate initiieren k\u00f6nnen soll. Denn gerade Volksentscheide sind als direktdemokratisches Instrument, das auf allen politischen Ebenen betrieben werden sollte, ein urdemokratisches Instrument, da hier das Volk selbst seine Gesetze beschlie\u00dft.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Um dialogische Formate der B\u00fcrgerbeteiligung mit mehr Biss auszustatten, direkte Demokratie zu f\u00f6rdern, politische Eliten besser zu kontrollieren und so den demokratischen Gehalt in Deutschland zu erh\u00f6hen, wurde die Einrichtung einer B\u00fcrgerkammer vorgeschlagen. Wie andere moderne Versionen des Volkstribunats l\u00e4sst sich auch die B\u00fcrgerkammer in das konstitutionelle Prinzip der Gewaltenteilung eingliedern. Dabei ber\u00fchrt und verbindet die B\u00fcrgerkammer verschiedene S\u00e4ulen der gegenw\u00e4rtigen Demokratie: dialogische Elemente (durch die Initiierung von monothematischen Dialogformaten wie B\u00fcrgerr\u00e4ten), repr\u00e4sentative Elemente (deskriptive Repr\u00e4sentation in der B\u00fcrgerkammer, Weitergabe von Empfehlungen an den Bundestag und die Kontrollm\u00f6glichkeiten gegen\u00fcber Abgeordneten) und direktdemokratische Elemente (durch die M\u00f6glichkeiten, Gesetzentw\u00fcrfe den B\u00fcrger*innen zur Abstimmung zu geben).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Es ist davon auszugehen, dass sich dies mit Grundgesetz\u00e4nderungen erm\u00f6glichen lie\u00dfe. Eine solche institutionelle Erg\u00e4nzung erh\u00f6ht grundgesetzkonform die Mitwirkung an der Willensbildung \u00fcber den Wahlakt hinaus auf vielfache Weise.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"v-autoreninfo-western\"><em><strong class=\"western\">Dr. <\/strong><strong class=\"western\">Philip Dingeldey<\/strong> ist einer von zwei Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer*innen der Humanistischen Union und hauptamtlicher Redakteur der <b>vor<\/b>g\u00e4nge. Dingeldey hat in Politikwissenschaft an der Technischen Universit\u00e4t Darmstadt promoviert. Seine Forschungsinteressen sind Demokratietheorie, Rechtstheorie und -philosophie, kritische Theorie, Republikanismus, Liberalismus, \u00f6kologisches politisches Denken und politische Ideengeschichte. Zuletzt von ihm erschienen: Von unmittelbarer Demokratie zur Repr\u00e4sentation. Eine Ideengeschichte der gro\u00dfen b\u00fcrgerlichen Revolutionen (Transcript: Bielefeld 2022).<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h3>\n<p align=\"justify\"><em>Batscha, Zwi<\/em> 1970: Gesellschaft und Staat in der politischen Philosophie Fichtes, Frankfurt am Main.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Bleicken, Jochen <\/em>1981: Das r\u00f6mische Volkstribunat. Versuch einer Analyse seiner Funktion in republikanischer Zeit, in: <em>Chiron<\/em>, Jg. 11, S. 87-108.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Boix, Charles <\/em>2003: Democracy and Redistribution, Cambridge et al.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Buchstein, Hubertus <\/em>2009: Bausteine einer aleatorischen Demokratietheorie. Losverfahren in der modernen Demokratie, in: Ders.: <em>Demokratietheorie in der Kontroverse<\/em>, Baden-Baden, S. 253-280.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Crow, Matthew<\/em> 2011: John P. McCormick, Machiavellian Democracy (Cambridge University Press 2011), 264 pp., in: <em>Comitatus<\/em>, Jg. 43, S 229-231.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Dingeldey, Philip<\/em> 2021: A People\u2019s Tribunate in a Populist Democracy? A Thought Experiment between Republicanism and Populism re-visited, in: Mayr, Stefan\/Orator, Andreas (Hrsg.): <em>Populism, Popular Sovereignty, and Public Reason<\/em>, Bern et al., S. 71-84.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Dingeldey, Philip<\/em> 2022: Von unmittelbarer Demokratie zur Repr\u00e4sentation. Eine Ideengeschichte der gro\u00dfen b\u00fcrgerlichen Revolutionen, Bielefeld.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Dingeldey, Philip<\/em> 2023: Machiavellis populistischer Republikanismus, in: <em>vorg\u00e4nge. Zeitschrift f\u00fcr B\u00fcrgerrechte und Gesellschaftspolitik<\/em>, Nr. 241 = Jg. 62, H. 1, S. 151-155.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Dingeldey, Philip\/Bergmann, Thore\/Hanke, Franz-Josef\/K\u00f6hler, Michael\/Oswald, Clemens\/ Sanders, Andreas<\/em> 2025: Demokratisierung: Vorschl\u00e4ge zur Rettung der Demokratie, Humanistische Union, Berlin.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Eberl, Oliver<\/em> 2009: Der Vater der Gewaltenteilung. Sieyes\u02bc Begr\u00fcndung eines \u201afranz\u00f6sischen\u2018 Modells der vertikalen Gewaltenteilung, in: Thiele, Ulrich (Hrsg.): <em>Volkssouver\u00e4nit\u00e4t und Freiheitsrechte. Emmanuel Joseph Sieyes\u02bc Staatsverst\u00e4ndnis<\/em>, Baden-Baden, S. 191-210.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Els\u00e4sser, Lea\/Hense, Svenja\/Sch\u00e4fer, Armin<\/em> 2021: Not just money: unequal responsiveness in egalitarian democracies, in: <em>Journal of European Public Policy<\/em>, Jg. 28, H. 12, S. 1890\u20131908.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Green, Jeffrey E.<\/em> 2011: Learning How Not To Be Good. A Plebeian Perspective, in:<em> The Good Society<\/em>, Jg.20, H. 2, S. 184-202<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Green, Jeffrey E.<\/em> 2016: The Shadow of Unfairness. A Plebeian Theory of Liberal Democracy, Oxford\/ New York.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Lintott, Andrew<\/em> 1999: The Constitution of the Roman Republic, Oxford.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Machiavelli, Niccol\u00f2<\/em> [1531] 1984: Discorsi sopra la prima deca di Tito Livio, Milan.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Maus, Ingeborg<\/em> 2011: \u00dcber Volkssouver\u00e4nit\u00e4t. Elemente einer Demokratietheorie, Frankfurt am Main.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>McCormick, John P. <\/em>2013: Machiavellian Democracy, 3. Aufl., Cambridge et al.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>McCormick, John P. <\/em>2023: Machiavelli und der populistische Schmerzensschrei. Studien zur politischen Theorie, Berlin.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Rehfeld, Andrew<\/em> 2011: Incentivize the Powerful or Empower the Poor? Thoughts on John McCormick\u2019s Machiavellian Democracy, in: <em>The Good Society<\/em>, Jg. 20, H. 2, S. 226-239.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Riklin, Alois<\/em> 2011: Emmanuel Joseph Sieyes und die Franz\u00f6sische Revolution, Bern\/Wien.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Schwartzberg, Melissa<\/em> 2011: The Ferocity of Hope: Accountability and the People&#8217;s Tribunate in Machiavellian Democracy, in: <em>The Good Society<\/em>, Jg. 20, H. 2, S. 216-225.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Siey\u00e8s, Emmanuel Joseph<\/em> [1795] 1989: \u0152uvres de Siey\u00e8s, Paris.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>St\u00e4dtler, Michael<\/em> 2017: Konstitution, Widerstandsrecht, und subjektive Abwehrrechte. Fichtes Ephorat im \u00dcbergang vom fr\u00fchneuzeitlichen zum modernen Staatsdenken, in: <em>Fichte Studien<\/em>, Jg. 44, S. 120-140.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Thommen, Lukas<\/em> 1989: Das Volkstribunat der sp\u00e4ten r\u00f6mischen Republik, Stuttgart.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Zolo, Danilo<\/em> 1997: Die demokratische F\u00fcrstenherrschaft. F\u00fcr eine realistische Theorie der Politik, G\u00f6ttingen.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen<\/span><\/h3>\n<div id=\"sdendnote1\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote1anc\" name=\"sdendnote1sym\">i <\/a>Siehe zur sozialen Ungleichheit als Gefahr f\u00fcr die Demokratie auch den Beitrag von Christoph Butterwegge in diesem Heft.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote2\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote2anc\" name=\"sdendnote2sym\">ii <\/a>In einzelnen Aspekten weiche ich von den konkreten Forderungen des Arbeitskreises Demokratisierung ab.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote3\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote3anc\" name=\"sdendnote3sym\">iii <\/a>Durchaus k\u00f6nnte man argumentieren, dass zwei Jahre eine viel zu kurze Zeit sind, um sich einzuarbeiten. Es scheint jedoch als Kompromiss zwischen dem urdemokratischen Prinzip der Annuit\u00e4t und den allzu langen Amtsperioden anderer politischer \u00c4mter tragbar, insbesondere, wenn nicht immer die ganze Kammer ausgetauscht wird, sodass die neuen Mitglieder der B\u00fcrgerkammer von der Vorerfahrung der bereits im Amt stehenden Mitglieder profitieren k\u00f6nnen und die \u00dcberg\u00e4nge flie\u00dfender werden.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote4\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote4anc\" name=\"sdendnote4sym\">iv <\/a>Dabei ist es denkbar, um den Inklusionsgrad zu erh\u00f6hen, dass Sitzungen hybrid veranstaltet werden und so eine Remote-Arbeit erleichtert wird. Zudem lie\u00dfe sich diskutieren, ob Teilzeitmodelle \u2013 bei entsprechender Erh\u00f6hung der Mitgliederzahl der B\u00fcrgerkammer \u2013 m\u00f6glich sein sollten, um Personen, die nicht in Vollzeit arbeiten k\u00f6nnen, nicht auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote5\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote5anc\" name=\"sdendnote5sym\">v <\/a>Auch bei den Kompetenzen gehe ich vereinzelt \u00fcber die Forderungen des AK Demokratisierung hinaus.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote6\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote6anc\" name=\"sdendnote6sym\">vi <\/a>Der Vorschlag einer Kombination aus monothematisch arbeitenden B\u00fcrgerr\u00e4ten und einer \u00fcbergeordneten B\u00fcrgerkammer kommt der Praxis in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien nahe.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote7\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote7anc\" name=\"sdendnote7sym\">vii <\/a>Zur Forderung von Volksentscheiden auf Bundesebene siehe auch den Beitrag von Ralf-Uwe Beck in diesem Heft.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":20284,"template":"","categories":[2973,21,47,16,7],"tags":[3995,3994,3294,682,4474,4470,4475,3307,3305,4472,3303,4476,4477,4471,3216,4473,667],"autoren":[3207],"publikationen":[4438],"class_list":["post-20300","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","category-armut","category-demokratisierung","category-lebensweisen-pluralismus","category-rechtspolitik","category-sozialpolitik","tag-buergerkammer","tag-buergerrat","tag-demokratietheorie","tag-demokratisierung","tag-ephorat","tag-fichte","tag-franzoesische-revolution","tag-ideengeschichte","tag-machiavelli","tag-mccormick","tag-republikanismus","tag-rom","tag-roemische-republik","tag-sieyes","tag-volksentscheid","tag-volkstribunat","tag-vorgaenge-artikel","autoren-philip-dingeldey","publikationen-vorg-252"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Republikanische Volkstribunate als demokratisierende Institutionen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-252\/publikation\/republikanische-volkstribunate-als-demokratisierende-institutionen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Republikanische Volkstribunate als demokratisierende Institutionen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"1.) Einleitung Im vorliegenden Heft war mehrmals die Rede von der Herausforderung sozialer Ungleichheit f\u00fcr die politische Gleichheit der Demokratie, vom gro\u00dfen Einfluss wohlhabender Akteure auf politische Entscheidungen, einem Repr\u00e4sentationsdefizit und der Schw\u00e4chung demokratischer Institutionen. Inzwischen etablierte Beteiligungsformate (wie B\u00fcrgerr\u00e4te) allein k\u00f6nnen die Repr\u00e4senationsl\u00fccke und ihre Folgen f\u00fcr die soziale Ungleichheit nicht ad\u00e4quat schlie\u00dfen! 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