{"id":6802,"date":"2011-07-26T14:30:00","date_gmt":"2011-07-26T12:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/reform-und-neuausrichtung-der-bundeswehr-auf-dem-weg-zur-weltweiten-heils-armee-fuer-menschenrech\/"},"modified":"2021-09-05T18:00:37","modified_gmt":"2021-09-05T16:00:37","slug":"reform-und-neuausrichtung-der-bundeswehr-auf-dem-weg-zur-weltweiten-heils-armee-fuer-menschenrech-2","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/213-mitteilungen\/publikation\/reform-und-neuausrichtung-der-bundeswehr-auf-dem-weg-zur-weltweiten-heils-armee-fuer-menschenrech-2\/","title":{"rendered":"Reform und Neuausrichtung der Bundeswehr &#8211; Auf dem Weg zur weltweiten &#8222;Heils-Armee&#8220; f\u00fcr Menschenrechte, Frieden und Freiheit?"},"content":{"rendered":"<p><i>Mitteilungen Nr. 213 (2\/2011)<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"1-grundlinien-der-bundeswehrreform\">1. Grundlinien der Bundes&shy;wehr&shy;re&shy;form<\/span><\/h5>\n<p>Reform und Neuausrichtung der Bundeswehr liegen nunmehr in den H&auml;nden eines Mannes, der sich von seinem auf Dauer-PR getrimmten Vorg&auml;nger durch Unaufgeregtheit und gro&szlig;e Verwaltungserfahrung unterscheidet: Thomas de Maizi&egrave;re. Nach den Reformpl&auml;nen soll die Bundeswehr zuk&uuml;nftig weniger Soldaten haben, das Personal in der Verwaltung und im Verteidigungsministerium reduziert und die rund 400 Bundeswehr-Standorte neu zugeschnitten werden. Einspareffekte in Milliardenh&ouml;he erhofft sich der Minister u.a. aus einer Neuordnung der R&uuml;stungsbeschaffung. Thomas de Maizi&egrave;re stellte das Vorhaben in einer Regierungserkl&auml;rung am 27. Mai 2011 im Bundestag vor. Nach der De-facto-Abschaffung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 setzt er auf die Verkleinerung der Truppe &ndash; statt der bisherigen 230.000 k&uuml;nftig maximal noch 185.000 Soldaten, und 55.000 statt 76.000 Zivilangestellte. Im Gegenzug will der Minister die Zahl der f&uuml;r Auslandseins&auml;tze zur Verf&uuml;gung stehenden Soldaten von bisher 7.000 auf 10.000 erh&ouml;hen. <br \/>Grundlagen der Reform sind der Bericht der Strukturkommission &#8222;Vom Einsatz her denken. Konzentration, Flexibilit&auml;t, Effizienz&#8220;, den deren Leiter, Frank-J&uuml;rgen Weise, im Oktober 2010 vorgelegt hatte. Zuvor hatte der Generalinspekteur der Bundeswehr seinen Sonderbericht pr&auml;sentiert. Bereits der Koalitionsvertrag dieser Bundesregierung sah &#8222;Eckpunkte einer neuen Organisationsstruktur f&uuml;r die Bundeswehr inklusive der Straffung der F&uuml;hrungs- und Verwaltungsstrukturen&#8220; vor. <br \/>Was der Verteidigungsminister dem Parlament als Reform pr&auml;sentierte, hat es jenseits von Verschlankung, Effizienzsteigerung und Kostenreduktion allerdings in sich: &#8222;Es ist unsere nationale Zielvorgabe, langfristig zeitgleich rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten in zwei gro&szlig;en und in mehreren kleineren Einsatzgebieten flexibel und durchhaltef&auml;hig f&uuml;r Eins&auml;tze im Rahmen des internationalen Krisenmanagements bereitstellen zu k&ouml;nnen&#8220;, erkl&auml;rte der Minister im Bundestag. Die deutsche &Ouml;ffentlichkeit, so der Minister weiter, m&uuml;sse sich zuk&uuml;nftig auf mehr Auslandseins&auml;tze vorbereiten &ndash; und r&uuml;ckte Pakistan, Jemen, Somalia oder Sudan in den Blick. [1] Er verband dies mit der Auffassung, die Armee sei als &#8222;Ausdruck nationalen Selbstbehauptungswillens&#8220; und als &#8222;Instrument der Au&szlig;enpolitik&#8220; zu verstehen; die sogenannte Sicherheitsvorsorge sei &#8222;erste Staatsaufgabe&#8220;. Insofern sind die neuen verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR), die auf den Vorgaben des Wei&szlig;buches der Bundeswehr (2006) aufsetzen, das eigentliche Schl&uuml;sseldokument der Neuausrichtung der Bundeswehr. [2]<\/p>\n<h5><span id=\"2-neue-entwicklungen-im-verhaeltnis-von-militaer-gesellschaft-und-politik\">2. Neue Entwick&shy;lungen im Verh&auml;ltnis von Milit&auml;r, Gesell&shy;schaft und Politik<\/span><\/h5>\n<p>Freiwillige vor?<\/p>\n<p>Um die geplante Sollst&auml;rke der Bundeswehr einschlie&szlig;lich des erforderlichen Freiwilligen-Kontingents zu erreichen und gen&uuml;gend Auswahl bei den Bewerbern zu haben, m&uuml;ssen sich j&auml;hrlich ca. 60.000 junge M&auml;nner und Frauen mit Interesse am Beruf des Soldaten oder einem bis zu 23 Monate dauernden freiwilligen Dienst einfinden. Es ist h&ouml;chst unwahrscheinlich, dass die rund 400 durchs Land ziehenden Werber der Bundeswehr ihr Unternehmen als derart attraktiv darzustellen verm&ouml;gen. Angesichts geburtenschwacher Jahrg&auml;nge und der zunehmenden Nachfrage nach Fachkr&auml;ften in der Wirtschaft wird die Nachwuchswerbung immer h&auml;rter. <br \/>Die &Ouml;ffentlichkeitsarbeit f&uuml;r die Bundeswehr in Schulen sieht sich zudem mit zahlreichen Protesten von Seiten der Friedensbewegung, aber auch von Sch&uuml;lern und Eltern konfrontiert. Jene lassen ihre Kinder vom Unterricht befreien, in dem die Bundeswehr &#8222;&Ouml;ffentlichkeitsarbeit&#8220; (sprich: Werbung) macht. In der Kampagne &#8222;Schulfrei f&uuml;r die Bundes-wehr&#8220; haben sich zahlreiche antimilitaristische, pazifistische und gewerkschaftliche Organisationen zusammengefunden. Inzwischen k&uuml;ndigen immer mehr zivile Kooperationspartner ihre Bundeswehrunterst&uuml;tzung auf &ndash; beispielsweise wurde die Bundeswehr von der Leipziger Buchmesse ausgeschlossen. [3]&nbsp; <br \/>Der Fortfall von Zivildienstleistenden nach Aussetzen der Wehrpflicht und des Ersatzdienstes sorgt freilich f&uuml;r Engp&auml;sse im Sozialbereich. Dem versucht die Bundesregierung durch den neuen Bundesfreiwilligendienst gegenzusteuern, indem sie diesen neben das Soziale und &Ouml;kologische Jahr als drittes Standbein der Freiwilligendienste stellt &ndash; obwohl der Bund in den Bereichen, in denen die Zivis t&auml;tig waren, keine Kompetenz hat und der Zivildienst als Institution des Bundes nur zul&auml;ssig war, weil er der Erf&uuml;llung der Wehrpflicht diente. Zur Achtung des Prinzips der Arbeitsmarktneutralit&auml;t sind Arbeitgeber im sozial-karitativen Bereich dennoch verpflichtet, d.h. sie m&uuml;ssen regul&auml;r Besch&auml;ftigte einsetzen, wenn sie die Funktionsf&auml;higkeit der sozialen Infrastruktur wahren wollen. Die entstehende L&uuml;cke sollte aber nicht &uuml;bersch&auml;tzt werden. In der Geschichte des Zivildienstes gab es wesentlich st&auml;rkere Einbr&uuml;che bei der Zahl der verf&uuml;gbaren Zivis als jetzt nach Aussetzen der Wehrpflicht zu erwarten ist. In den Bereichen, in denen Zivildienstleistende besch&auml;ftigt waren oder noch sind, arbeiten rund 3,5 Millionen Menschen. Vor der Aussetzung der Wehrpflicht machten die Zivis im Jahr 2010 nur rund ein Prozent der dort Besch&auml;ftigten aus. <br \/>Die Umwandlung zur Berufs- und Freiwilligenarmee im Einsatz hat neben diesen Auswirkungen aber tiefgreifendere soziale und politische Folgen: Die Identit&auml;t als &#8222;Staatsb&uuml;rger in Uniform&#8220; ebenso wie die gesellschaftliche Repr&auml;sentanz der Streitkr&auml;fte ver&auml;ndern sich.<\/p>\n<p>Der &#8222;Staatsb&uuml;rger in Uniform&#8220; &ndash; das Stiefkind der Neuausrichtung (Klaus Naumann)<\/p>\n<p>Der neue Soldat, den die Politik in alle Welt hinausschickt, sei &#8222;mehr Staatsakteur denn Gesellschaftsrepr&auml;sentant&#8220;, schreibt der Milit&auml;rhistoriker Klaus Naumann vom Hamburger Institut f&uuml;r Sozialforschung. [4] Gesellschaftsrepr&auml;sentant zu sein, war allerdings auch durch den Wehrdienst schon lange nicht mehr gew&auml;hrleistet. Der geringe Anteil tats&auml;chlich Eingezogener eines Jahrgangs machte die Formel von der Gesellschafts-Repr&auml;sentanz der Bundeswehr obsolet. W&auml;re es nicht zynisch, so k&ouml;nnte man in der Vermutung, dass mit der Freiwilligen-Armee die Tendenz zur Unterschichten- oder Prekariatsarmee w&auml;chst (Klaus Naumann), eine gesellschaftliche Spiegelung des Zwei-Drittel Gesellschaft und der mit dem abgeh&auml;ngten Unterschichtendrittel sehen. Michael Wolffsohn von der Bundeswehr-Akademie M&uuml;nchen warnt gar vor der &#8222;Ver-Ostung&#8220; der Bundeswehr und vor einem &#8222;gesteigerten Todesrisiko f&uuml;r Ostdeutsche&#8220;. [5]<br \/>Es ist illusorisch anzunehmen, dass das von Wolf Graf von Baudissin in der Fr&uuml;hphase der Bundeswehr eingef&uuml;hrte Leitbild des Soldaten als &#8222;Staatsb&uuml;rger in Uniform&#8220; und die damit verbundene Philosophie der Inneren F&uuml;hrung in der Einsatzarmee bruchlos weitergef&uuml;hrt werden k&ouml;nnte. Nach Baudissin war es die Staatsb&uuml;rgerlichkeit, die dem Soldaten Sinn, &Uuml;berzeugung und Verantwortung f&uuml;r seinen Beruf als Garant der Sicherheit erschloss. Es bestand eine Schicksalsgemeinschaft zwischen Soldat und Gesellschaft durch die Latenz der Abschreckungsdrohung. <br \/>Bei der Suche nach der Identit&auml;t wird die T&auml;tigkeit in der Bundeswehr als &#8222;kein Beruf wie jeder andere&#8220; (Thomas de Maizi&egrave;re), der neue Soldat als &#8222;demokratischer Krieger&#8220; definiert: &#8222;&#8230; der Krieger oder &sbquo;warrior&#8216; (ist) gekennzeichnet durch eine starke Wertgebundenheit, durch eine klare Distanz gegen&uuml;ber der Zivilgesellschaft sowie durch ein hohes Ma&szlig; an Professionalit&auml;t. Die von Kriegern repr&auml;sentierten Werte spiegeln nicht die Werte der jeweiligen Gesellschaft oder Gemeinschaft wider. Sie sind nicht politisch oder ideologisch gef&auml;rbt, sondern r&uuml;hren allein aus ihrer Zugeh&ouml;rigkeit sowie ihren besonderen F&auml;higkeiten her. Am n&auml;chsten kommen ihnen die mittelalterlichen Ritter. Wie diese verstehen sich Krieger als eine gesellschaftliche Elite.&#8220; [6] Diffuser kann die hilflose Suche nach der Identit&auml;t des Einsatz-Soldaten der Bundeswehr kaum sein.<br \/>Wie kann ein ungebrochen staatsb&uuml;rgerlich-demokratisches Selbstverst&auml;ndnis der Einsatz-Soldaten denn auch angenommen werden, wenn ihr Auftrag auf Grundlagen beruht, die sie im Grundgesetz nicht finden und die sie folglich von einer Parlamentsmehrheit f&uuml;r das jeweilige Mandat ableiten m&uuml;ssen? Zumal diese Mandate oft nur vage und ohne die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Out-of-Area-Entscheidung (1994) geforderte Konkretheit formuliert sind, auf die eine Parlamentsarmee Anspruch hat. &#8222;Das Grundgesetz ist der blinde Spiegel der Bundeswehr. Die deutsche Arme schaut hinein, sie sieht sich aber nicht mehr. Die Bundeswehr im Sinne des Grundgesetzes ist Vergangenheit, es gibt sie nicht mehr. Von der neuen Bundeswehr findet sich aber in der Verfassung kein Wort&#8220; [7], schrieb Heribert Prantl in der S&uuml;ddeutschen Zeitung mit Blick auf den Afghanistaneinsatz.<\/p>\n<h5><span id=\"3-staatsbuerger-in-uniform-aber-ohne-grundgesetz-zur-entgrenzung-des-verteidigungs-und-sicherheitsbegriffs\">3. Staats&shy;b&uuml;rger in Uniform, aber ohne Grund&shy;ge&shy;setz: Zur Entgrenzung des Vertei&shy;di&shy;gungs- und Sicher&shy;heits&shy;be&shy;griffs<\/span><\/h5>\n<p>In Artikel 87a beschreibt das Grundgesetz (GG) den Zweck der Streitkr&auml;fte: die Verteidigung. In Artikel 115a wird der Verteidigungsfall als ein begonnener oder unmittelbar bevorstehender bewaffneter Angriff auf Bundesgebiet definiert. [8] <br \/>Um zu verstehen, wie es kommen konnte, dass nach dem Ende der Systemkonfrontation im Kalten Krieg die von vielen erhoffte &#8222;Friedensdividende&#8220; weitgehend ausblieb und den Streitkr&auml;ften nach Wegfall des milit&auml;rischen Gegners (Warschauer Pakt) neue Aufgaben zugeordnet wurden, sollte man sich jene Etappen vergegenw&auml;rtigen, die das Friedensgutachten 2011 als Marksteine im Prozess der Beseitigung des eng gefassten Verteidigungsauftrags des Grundgesetzes und als Entgrenzung der milit&auml;rischen Instrumente beschreibt:<br \/>&middot;&nbsp;Nach Auffassung von Sabine Jaberg bewirkt das Streitkr&auml;fteurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 erstens eine grundgesetzliche Entgrenzung. Auslandseins&auml;tze gelten mit Bezug auf Art. 24 Abs. 2 GG seitdem auch jenseits der Selbstverteidigung als verfassungskonform, sofern sie im Rahmen friedenswahrender kollektiver Sicherheitssysteme stattfinden. Jaberg: &#8222;W&auml;hrend die Fachwelt hierunter Einrichtungen wie die UNO versteht, in denen alle potenziellen Widersacher ihre Sicherheit gemeinsam nach vereinbarten Normen und Regeln gew&auml;hrleisten wollen, beziehen die Karlsruher Richter der M&ouml;glichkeit nach auch Milit&auml;rb&uuml;ndnisse wie die NATO ein, in denen sich einige Staaten gegen &auml;u&szlig;ere Bedrohungen zusammenschlie&szlig;en.&#8220; [9] <br \/>&middot;&nbsp;Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde der Beteiligung der Bundeswehr am Kosovokrieg der NATO (1999) ohne Mandat der Weltorganisation Vorschub geleistet. Jaberg: &#8222;Nur das fragw&uuml;rdige Konstrukt der humanit&auml;ren Intervention sch&uuml;tzt hier vor dem Verdikt des Angriffskriegs.&#8220; [10] Das markiere eine v&ouml;lkerrechtliche Entgrenzung, die im Wei&szlig;buch der Bundeswehr (2006) fortgeschrieben wurde. Seitdem gelte die Bundeswehr als Mittel zur &#8222;fr&uuml;hzeitigen Konflikterkennung, Pr&auml;vention und Konfliktl&ouml;sung&#8220;. [11] Die Beistandsverpflichtung f&uuml;r B&uuml;ndnispartner wurde auf Krisen und Konflikte erweitert, &#8222;die zu einer konkreten Bedrohung eskalieren k&ouml;nnen&#8220; (Hervorhebung Jaberg). [12] Ihr Resumee: &#8222;Milit&auml;rische Generalpr&auml;vention und Nothilfe auf Verdacht sind aber durch V&ouml;lkerrecht gerade nicht gedeckt. Sie untersp&uuml;len das absolute Gewaltverbot der UNO-Charta.&#8220; [13]<br \/>&middot;&nbsp;Das Engagement der deutschen Streitkr&auml;fte in Afghanistan hat drittens zur Entgrenzung der Einsatzintensit&auml;t beigetragen. Dies spiegelt sich nicht zuletzt in der Enttabuisierung des Kriegsbegriffs wider, der seit geraumer Zeit umgangssprachlich f&uuml;r die Situation am Hindukusch verwendet wird.<br \/>&middot;&nbsp;Viertens finden kategoriale Entgrenzungen statt. Die Erweiterung des Sicherheits- und Verteidigungsbegriffs macht aus ihm eine &#8222;Catch-all-Kategorie&#8220;. In den neuen verteidigungspolitischen Richtlinien werden darunter nunmehr so unterschiedliche Bereiche wie Recht, Wohlfahrt, Terrorismus und Pandemien gefasst. Zum anderen wird die Bundeswehr als &#8222;Instrument der Au&szlig;enpolitik&#8220; betrachtet. Jaberg: &#8222;Was auf den ersten Blick recht unscheinbar daherkommt, kann in seiner Bedeutung gar nicht &uuml;bersch&auml;tzt werden: Wo Au&szlig;enpolitik stattfindet, ist das nationale Interesse als Leitkategorie in der Regel nicht weit. Macht, Einfluss und Wohlstand stellen aber andersartige Orientierungsmuster dar als Sicherheit und Verteidigung. Bei den einen geht es um Gestaltung und Komfort, bei den anderen um Existenz. F&uuml;r die einen gilt der Normalmodus, f&uuml;r die anderen der Ausnahmemodus &#8211; milit&auml;rische Mittel eingeschlossen.&#8220; [14]<\/p>\n<p>Oberst Hannes Wendroth von der F&uuml;hrungsakademie der Bundeswehr erkl&auml;rte k&uuml;rzlich: &#8222;F&uuml;r mich ist es selbstverst&auml;ndlich, dass wir als Instrument der deutschen Sicherheits- und Au&szlig;enpolitik auch daf&uuml;r da sind, sichere Handelswege zu garantieren und zu gew&auml;hrleisten.&#8220; [15] Was noch im vorigen Jahr heftige Medienkritik hervorrief und zum R&uuml;cktritt des damaligen Bundespr&auml;sidenten Horst K&ouml;hler beitrug &ndash; n&auml;mlich seine Bemerkung &uuml;ber die im Notfall erforderliche milit&auml;rische Sicherung von Handelswegen &ndash; ist f&uuml;r die Bundeswehrf&uuml;hrung inzwischen selbstverst&auml;ndlich und sorgt kaum mehr f&uuml;r Aufregung. So wird der Einsatz der Marine am Horn von Afrika nicht nur als Ma&szlig;nahme zur Bek&auml;mpfung des transnationalen Terrorismus, sondern ebenso als Schutz dieser f&uuml;r den &#8222;Welthandel strategisch wichtige[n] Seepassage&#8220; betrachtet. [16] Das Friedensgutachten 2011 schlussfolgert: &#8222;Noch ummanteln hier UNO-Mandate und V&ouml;lkerrecht die milit&auml;risch gest&uuml;tzte Verfolgung nationaler Interessen. Aber immer st&auml;rker dr&auml;ngt die Politik auf deren Freilegung. Die bisherige hidden agenda mutierte dann zum Hauptmotiv f&uuml;r milit&auml;rische Eins&auml;tze, die einer weiteren Rechtfertigung nicht mehr bed&uuml;rften &hellip; Damit droht eine weitere Schranke beim Streitkr&auml;fteeinsatz zu fallen. Bis auf den milit&auml;rischen Alleingang jenseits nationaler Rettungs- und Evakuierungsoperationen und den erkl&auml;rten Angriffskrieg w&auml;re demnach fast alles erlaubt.&#8220; [17]<\/p>\n<h5><span id=\"4-der-tunnelblick-des-militaerischen\">4. Der Tunnelblick des Milit&auml;&shy;ri&shy;schen<\/span><\/h5>\n<p>Nicht &#8222;vom Einsatz her denken&#8220; (so der Berichtstitel der Strukturkommission), sondern von der Einsatzvermeidung ist Sache der Friedenswissenschaft und der Friedensbewegung. F&uuml;r die Bundeswehrreform bringt das einen Perspektivwechsel weg vom Milit&auml;rischen hin zu den M&ouml;glichkeiten ziviler Krisenpr&auml;vention und Konfliktbew&auml;ltigung. Zwar ist auch in den verteidigungspolitischen Richtlinien vom 27. Mai 2011 und in der j&uuml;ngsten Regierungserkl&auml;rung des Verteidigungsministers von den zivilen Ans&auml;tzen im Konzept der &#8222;vernetzten Sicherheit&#8220; die Rede. Wer allerdings in den verteidigungspolitischen Richtlinien nach Erw&auml;hnung des im Jahr 2004 verabschiedeten Aktionsplans der Bundesregierung &#8222;Zivile Krisenpr&auml;vention, Konfliktl&ouml;sung und Friedenskonsolidierung&#8220; und den Ergebnissen seiner Umsetzung sucht, wird entt&auml;uscht.<br \/>Der politischen Geringsch&auml;tzung dieser seinerzeit mit insgesamt 160 vorgeschlagenen zivilen Aktionen bedeutenden Initiative entspricht die im Bundeshaushalt 2011 erfolgte K&uuml;rzung der Mittel f&uuml;r den Titel Krisenpr&auml;vention, Friedenserhaltung und Konfliktbew&auml;ltigung. Auch wenn die Bundesregierung das Gegenteil behauptet: Diese K&uuml;rzung der Mittel f&uuml;r zivile Krisenpr&auml;vention gegen&uuml;ber 2010 konnte die Vorsitzende des Bundes f&uuml;r Soziale Verteidigung, Dr. Ute Finckh, nach kritischer Sichtung der durch zahlreiche Umschichtungen im Bundeshaushalt nur schwer herzustellenden Vergleichbarkeit der jeweiligen Titel k&uuml;rzlich nachweisen. [18]<br \/>Dass der milit&auml;rische Aufwand der Deutschen im Afghanistan-Krieg im Verh&auml;ltnis zu zivilen Ma&szlig;nahmen (u.a. Entwicklungszusammenarbeit) rund vier zu eins betr&auml;gt, beklagen Friedensbewegung und B&uuml;rgerrechtsgruppen seit langem. Diese Fixierung aufs Milit&auml;rische wiederholte der &uuml;berwiegende Teil der Medien sehr deutlich in der Libyen-Diskussion um die &#8222;Responsibility to Protect&#8220; (R2P). Jene fand im Jahr 2005 Eingang in UN-Dokumente und ist seitdem prim&auml;re Rechtfertigung f&uuml;r milit&auml;rische Interventionen zum Schutz der Menschenrechte. In der Debatte um R2P wird jedoch ausgeblendet, dass die Schutzverantwortung einen Schwerpunkt auf den Pr&auml;ventionsaspekt und den Einsatz ziviler Mittel sowie Diplomatie vorsieht. In diesem Sinne h&auml;tte die jahrzehntelange Unterst&uuml;tzung autokratischer Herrschaftssysteme beispielsweise in Nordafrika &ndash; politisch, aber auch durch R&uuml;stungslieferungen &ndash; schon im Vorfeld der aktuellen Krise die Aufmerksamkeit der offiziellen Politik, aber auch der Friedensbewegung und von B&uuml;rgerrechtsgruppen finden m&uuml;ssen.<\/p>\n<h5><span id=\"5-ausblick\">5. Ausblick<\/span><\/h5>\n<p>Was vor Jahren mit einem Lazarettschiff nach Vietnam, der Einrichtung eines Lazaretts in Kambodscha und einer logistischen Unterst&uuml;tzung f&uuml;r Somalia als humanit&auml;re Hilfeleistung durch die Bundeswehr begann, was durch milit&auml;rische Eins&auml;tze im Namen sogenannter &#8222;humanit&auml;rer Interventionen&#8220; ohne (Jugoslawien) oder mit UN-Billigung (Afghanistan) weiter getrieben wurde, hat die Zweckbestimmung der Bundeswehr von der einstigen Verteidigungsarmee hin zur gewisserma&szlig;en weltweiten &#8222;Heils-Armee&#8220; f&uuml;r Menschenrechte, Frieden und Freiheit verschoben. In diesem Sinne beschrieb Verteidigungsminister de Maizi&egrave;re im Gespr&auml;ch mit dem EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider beim Evangelischen Kirchentag im Juni 2011 in Dresden die Rolle der Bundeswehr im Einsatz. <br \/>Aufkl&auml;rung &uuml;ber Krieg und Frieden ist dadurch f&uuml;r B&uuml;rgerrechts- und Friedensgruppen nicht einfacher geworden. Gilt es doch, immer erneut den Nachweis zu f&uuml;hren, dass ernsthafte politische Bem&uuml;hungen um L&ouml;sungen oder Konfliktentsch&auml;rfungen im Vorfeld milit&auml;rischer Aktionen &ndash; wie h&auml;ufig in der Vergangenheit &ndash; defizit&auml;r sind. Und immer erneut ist zu belegen, dass milit&auml;risches Eingreifen und Humanit&auml;t ein Widerspruch ist, weil die menschlichen und materiellen Opfer auch des vermeintlich gerechten Krieges unermessliches Leid bedeuten. [19] Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht entf&auml;llt zudem f&uuml;r Tausende junger Leute die kritische Auseinandersetzung mit drohendem Kriegsdienst und dem damit verbundenen Eingriff in ihre Freiheitsrechte. Die neuen &#8222;zivilen&#8220; Jahrg&auml;nge anzusprechen, ist besondere Herausforderung f&uuml;r Friedens- und B&uuml;rgerrechtsgruppen. Themen gibt es genug auch jenseits des notwendigen Protestes gegen den Afghanistan- und den Libyen-Krieg: die R&uuml;stungsexporte Deutschlands als drittgr&ouml;&szlig;tem R&uuml;stungslieferanten der Welt; die Abschaffung der atomaren Bewaffnung, aber auch kritisches Monitoring bei Versuchen, in Deutschland eine eigene Milit&auml;rgerichtsbarkeit f&uuml;r die Einsatz-Soldaten einzuf&uuml;hren; ebenso kritisches Monitoring bei Versuchen, nach dem &#8222;Kippen&#8220; der Abschussbefugnis im Luftsicherheitsgesetz durch das Bundesverfassungsgericht eventuell erneut Rechtsgrundlagen zu schaffen f&uuml;r den Einsatz der Bundeswehr mit milit&auml;rischen Mitteln im Innern jenseits von Katastrophenschutz und Amtshilfe.<\/p>\n<p>Werner Koep-Kerstin<br \/>ist Mitglied des Bundesvorstands der Humanistischen Union <br \/>und dort f&uuml;r den Bereich Friedenspolitik zust&auml;ndig.<\/p>\n<p>(1) FAZ-Interview vom 27.5.2011.<br \/>(2) Verteidigungspolitische Richtlinien v. 27.5.2011, in: <a href=\"http:\/\/www.bmvg.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.bmvg.de<\/a>.<br \/>(3) Vgl. Michael Schulze von Gla&szlig;ner: An der Heimatfront. &Ouml;ffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung der Bundeswehr, K&ouml;ln 2010.<br \/>(4) Klaus Naumann: Das Milit&auml;r der Gesellschaft, in: Frankfurter Rundschau v. 7.6.2011, S. 32.<br \/>(5) zit. nach S&uuml;ddeutsche Zeitung v. 18.\/19.6.2011, S. 8.<br \/>(6) Andreas Herberg-Rothe u. Ralph Thiele, Vom Staatsb&uuml;rger in Uniform zum demokratischen Krieger, in: vorg&auml;nge 193 (1\/2011), S. 33.<br \/>(7) S&uuml;ddeutsche Zeitung v. 25.1.2010. <br \/>(8) Vgl. Martin Kutscha: &bdquo;Verteidigung&#8220; &ndash; vom Wandel eines Verfassungsbegriffs, in: Kritische Justiz 2004, 228; vgl. auch Sven L&uuml;ders u. Rosemarie Will: Das neue Wei&szlig;buch und die Militarisierung der deutschen Innen- und Au&szlig;enpolitik, in: Mitteilungen Nr. 195 (2006), S. 8-11<br \/>(9) Sabine Jaberg: Bundeswehrreform &ndash; technokratische Optimierung im Raum unbegrenzter milit&auml;rischer M&ouml;glichkeiten, in: Friedensgutachten 2011, hrsg. v. Margret Johannsen et al. Berlin 2011, S. 313, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.friedensgutachten.de\/index.php\/id-2011.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.friedensgutachten.de\/index.php\/id-2011.html<\/a>. Die indifferente Bezugnahme des Bundesverfassungsgerichts auf &bdquo;friedenswahrende kollektive Sicherheitssysteme&#8220; behandelt ausf&uuml;hrlich: Dieter Deiseroth, Das Friedensgebot des Grundgesetzes. Anspruch und Wirklichkeit nach sechzig Jahren, in: vorg&auml;nge 189 (1\/2010), S.103-115.<br \/>(10) ebd.<br \/>(11) Wei&szlig;buch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr 2006, S. 20, zit. nach Jaberg 2011, S. 313 f. <br \/>(12) Jaberg 2011, S. 314. <br \/>(13) ebd.<br \/>(14) ebd.<br \/>(15) Interview im Deutschlandradio am 6.6.2011. <br \/>(16) Deutscher Bundestag, Drs. 16\/3150 v. 25.10.2006, S. 2, zit. nach Jaberg 2011, S. 314. <br \/>(17) Jaberg 2011, S. 315.<br \/>(18) Ute Finckh: Zivile Konfliktbearbeitung und zivile Krisenpr&auml;vention, in: vorg&auml;nge 193 (1\/2011), S. 135.<br \/>(19) Vgl. Gustav Heinemann-Initiative: Gerechter Friede statt &#8218;gerechter&#8216; Krieg. Diskussionspapier vom 2.2.2005, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/frieden\/\">www.humanistische-union.de\/themen\/frieden<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[6],"tags":[],"autoren":[],"publikationen":[2874],"class_list":["post-6802","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-frieden","publikationen-213-mitteilungen"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Reform und Neuausrichtung der Bundeswehr - Auf dem Weg zur weltweiten &quot;Heils-Armee&quot; f\u00fcr Menschenrechte, Frieden und Freiheit? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/213-mitteilungen\/publikation\/reform-und-neuausrichtung-der-bundeswehr-auf-dem-weg-zur-weltweiten-heils-armee-fuer-menschenrech-2\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Reform und Neuausrichtung der Bundeswehr - Auf dem Weg zur weltweiten &quot;Heils-Armee&quot; f\u00fcr Menschenrechte, Frieden und Freiheit? - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilungen Nr. 213 (2\/2011) 1. 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