{"id":8518,"date":"2019-11-26T23:50:00","date_gmt":"2019-11-26T22:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/editorial-60\/"},"modified":"2019-11-26T12:00:00","modified_gmt":"2019-11-26T11:00:00","slug":"editorial-60","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/227\/publikation\/editorial-60\/","title":{"rendered":"Editorial"},"content":{"rendered":"<p>in: vorg\u00e4nge Nr. 227 (3\/2019), S. 1-6<\/p>\n<p>Das Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen B\u00fcrgerrechten und Polizei besch\u00e4ftigt die Humanistische Union, und damit auch die Zeitschrift <b>vor<\/b><i>g\u00e4nge<\/i> seit ihrer Gr\u00fcndung. In den letzten Jahren waren es vor allem die Versammlungsfreiheit (Heft 213, 2016) sowie die Kontrolle und Steuerung des Polizeihandelns (Heft 204, 2013), mit denen wir uns an dieser Stelle befasst haben. Die aktuelle Ausgabe widmet sich der polizeilichen Techniknutzung &#150; speziell ihren Voraussetzungen, ihrer Entwicklungslogik und ihren Auswirkungen.<\/p>\n<p>Der Grund daf\u00fcr ist einfach: Die politischen Kontroversen \u00fcber neue Polizeibefugnisse bezogen sich in den letzten Jahren oft auf technische Aspekte der polizeilichen Arbeit. H\u00e4ufig ging es darum, rechtliche Eingriffsbefugnisse f\u00fcr die Nutzung neuer Technologien zu schaffen, etwa bestehende Befugnisse an digitale Gegebenheiten anzupassen. Aus b\u00fcrgerrechtlicher Perspektive ber\u00fchrt dies das Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Grundrechtsschutz und effektiver technikbasierter Sicherheitsgew\u00e4hrleistung. Gerade in Zeiten, in denen Sicherheitsprobleme (etwa durch den Terrorismus) als massiv bedrohlich wahrgenommen werden, geraten rechtsstaatliche Grunds\u00e4tze und der effektive Grundrechtsschutz leicht ins Hintertreffen. Wie lassen sich die notwendige technische Erneuerung der Polizei und ein angemessener Grundrechtsschutz in Einklang bringen? Welche Technologien ziehen derzeit in die Polizeiarbeit ein und wie werden sie die Arbeit der Polizei in den n\u00e4chsten Jahren beeinflussen? Welche Steuerungsm\u00f6glichkeiten haben Recht, Politik und kritische Zivilgesellschaft f\u00fcr diese Entwicklung? Das sind einige der Fragen, denen wir mit unserem Themenschwerpunkt &#132;Polizei und Technik&#147; nachgehen. Dabei beziehen wir auch die in den letzten Jahren angewachsene Sicherheitsforschung in unsere Betrachtungen ein. Seit Anfang der 2000er Jahre &#150; nach den Terroranschl\u00e4gen vom 11. September 2001 &#150; wurde in Deutschland wie in der EU massiv in eine technikorientierte Sicherheitsforschung investiert. Welche Ziele damit verfolgt werden, und welchen Einfluss kritische Stimmen aus den Sozial- und Rechtswissenschaften auf diese Forschung nehmen k\u00f6nnen, ist Thema mehrerer Beitr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Wir freuen uns, dass wir Ihnen mit diesem Heft eine besonders vielf\u00e4ltige Mischung mit verschiedenen Perspektiven auf das Thema vorlegen k\u00f6nnen. Einige Beitr\u00e4ge behandeln einzelne Anwendungsf\u00e4lle polizeilicher Techniknutzung und ihre Auswirkungen. Andere blicken auf daten- und technikbasierte Polizeistrategien wie das <i>Predictive Policing <\/i>und die Vernetzung von Informationsbest\u00e4nden. \u00dcbergreifende Entwicklungslinien und Trends, die Auswirkungen der Sicherheitsforschung sowie die M\u00f6glichkeiten und Grenzen politischer und rechtlicher Steuerung der polizeilichen Techniknutzung stehen im Fokus weiterer Beitr\u00e4ge. Die meisten Beitr\u00e4ge basieren auf der impliziten Pr\u00e4misse, dass die Technisierung der Polizeiarbeit aus einer b\u00fcrgerrechtlichen Perspektive nicht <i>per se <\/i>zu Problemen f\u00fcr die Grundrechte f\u00fchren, gerade vor dem Hintergrund der auch grundrechtssch\u00fctzenden Wirkungen staatlicher Sicherheitsgew\u00e4hrleistung. B\u00fcrgerrechtliche Kritik und Verbesserungsvorschl\u00e4ge setzen vielmehr bei der Ausgestaltung und der grundrechtsschonenden rechtlichen Begrenzung der Befugnisse f\u00fcr den Einsatz technischer Mittel an. Die Beitr\u00e4ge zeigen aber auch, dass politische Entscheidungstr\u00e4ger*innen oft dazu tendieren, die Polizei gro\u00dfz\u00fcgig mit Befugnissen auszustatten, ohne die Folgen und Nebenwirkungen f\u00fcr die Grundrechte direkt oder indirekt Betroffener hinreichend zu bedenken und zu gewichten.<\/p>\n<p>Den Schwerpunkt er\u00f6ffnet ein Beitrag von <i>Hartmut Aden<\/i>, der sich mit Praxisanforderungen, politischen Vorgaben und rechtlichen Regulierungsversuchen der polizeilichen Technikentwicklung befasst. Als wesentlichen Motor f\u00fcr die Einf\u00fchrung neuer Technologien bei der Polizei beschreibt er ein vermeintliches Ausstattungsgef\u00e4lle zwischen Kriminellen und Strafverfolgern. Egal ob es um schnelle Fahrzeuge, schlagkr\u00e4ftige Waffen oder leistungsf\u00e4hige IT und Kommunikationstechnik geht &#150; die Polizei sieht sich permanent unter dem Zwang einer nachholenden Entwicklung, um den besser ausgestatteten Kriminellen nicht das Feld zu \u00fcberlassen. Mit dieser Logik (nach der eine effiziente Strafverfolgung von der technischen Ausstattung der Beh\u00f6rden abh\u00e4ngt) ist es nicht verwunderlich, dass die meisten Pro- &#038; Contra-Debatten um die Anschaffung neuer Technologien f\u00fcr die Polizei mit Pro ausgehen. Rechtliche Bedenken verm\u00f6gen sich dagegen kaum durchzusetzen. Im Ergebnis werde die technologische Aufr\u00fcstung der Polizei weniger durch rechtliche H\u00fcrden, sondern noch am ehesten durch den damit verbundenen verwaltungsb\u00fcrokratischen Aufwand und die Tr\u00e4gheit der Polizeibeh\u00f6rden gebremst.<\/p>\n<p>Eine andere Perspektive auf das Thema bietet der R\u00fcckblick von <i>Detlef Nogala<\/i>, der anhand seiner eigenen Ver\u00f6ffentlichungen auf 30 Jahre technikkritischen Diskurs zur\u00fcck blickt. Nogala hat 1989 eine Arbeit \u00fcber &#132;Polizei, avancierte Technik und soziale Kontrolle&#147; vorgelegt, in der er die Erwartungen wie die Kritiken an neuen Technologien der Polizei vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Herrschafts- und Kontrollanspr\u00fcche analysierte. Er begreift Technik als &#132;Machtverst\u00e4rker&#147;, der bestehende Wirkungsm\u00f6glichkeiten, aber auch Hierarchien vergr\u00f6\u00dfert. In seiner Langzeitbetrachtung relativieren sich manche Heilserwartungen an die L\u00f6sungskompetenz der Technik einerseits, genauso wie die Dramatisierungen des drohenden \u00dcberwachungsstaates auf der anderen Seite. Sein R\u00fcckblick macht deutlich, dass die Orwellsche Dystopie (die damals wie heute ein wichtiger Bezugspunkt vieler Kritiker*innen war und ist) nicht nur von der technischen Entwicklung \u00fcberholt wurde, sondern auch die damit verbundene Normalisierung, Trivialisierung und Integration sozialer Kontrolltechniken in den Alltag der Menschen hinein untersch\u00e4tzt hat. Das Smartphone vereint in sich eben nicht nur biometrischen Scanner, Abh\u00f6rwanze, Ortungsger\u00e4t und Videokamera &#150; viel wichtiger ist, dass es dank seiner Vielfalt an Applikationen und Anwendungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr seine Nutzer*innen unersetzlich wird, diese permanent mit dem Internet verkoppelt und damit die Digitalisierung vieler Lebensbereiche vorantreibt. Dieser Entwicklung k\u00f6nne sich auch die Polizei nicht entziehen &#150; f\u00fcr Nogala aber kein Grund zum Verzweifeln.<\/p>\n<p>Welchen Einfluss die Sicherheitsforschung auf die technische Ausstattung der Polizei hat, beschreiben <i>Hans-J\u00f6rg Kreowski <\/i>und<i> Aaron Lye<\/i>. Ihr Beitrag bietet einen breiten \u00dcberblick \u00fcber aktuelle Forschungsprojekte, deren Themen und beteiligte Akteure im Feld der informationstechnischen polizeibezogenen Sicherheitsforschung: der reicht von der biometrischen Gesichtserkennung und vernetzten Datenbanken \u00fcber erweiterte DNA-Analysen bis zur massiven Verarbeitung von frei zug\u00e4nglichen Daten (OSINT) sowie dem maschinellen Lernen und <i>Predictive Policing<\/i>. Im Hintergrund steht bei ihnen die Frage, inwiefern der technologische Output dieser Forschungsprojekte zu ad\u00e4quaten L\u00f6sungen f\u00fcr die adressierten Probleme beitragen kann. Die Autoren &#150; beide Informatiker &#150; hegen starke Zweifel an der Wirksamkeit und Effizienz mancher Technologien und fordern deshalb eine gro\u00dffl\u00e4chige, unabh\u00e4ngige Evaluation der zahl\u00acreichen Sicherheitsforschungsprojekte.<\/p>\n<p>Mit Problemen der Sicherheitsforschung, speziell der Begleitforschung zu sogenannten <i>Ethical, Legal and Social Implications <\/i>(ELSI), befasst sich auch der Beitrag von <i>Viktoria Rappold <\/i>und<i> Susanne Schuster<\/i>. ELSI wird in deutschen und europ\u00e4ischen Ausschreibungen zur Sicherheitsforschung von den Antragstellern gefordert und soll die ethischen, rechtlichen und sozialen Auswirkungen der entwickelten Technologien von vornherein in den Blick nehmen. Vor dem Hintergrund ihrer eigenen Erfahrungen mit ELSI-Projekten bezweifeln die beiden Autorinnen, dass dies tats\u00e4chlich gelingt und neue Sicherheitstechnologien auf diese Weise wirksam beeinflusst werden k\u00f6nnen. Sie geben Hinweise, welche strukturellen \u00c4nderungen bei der Bildung der Forschungskonsortien, in den F\u00f6rderbedingungen und den Kooperationsformen n\u00f6tig w\u00e4ren, um hier zu einer gleichberechtigten, ergebnisoffenen sozial- und rechtswissenschaftlichen Mitgestaltung von Technik zu gelangen.<\/p>\n<p>Nach diesen eher \u00fcbergreifend-analytischen Zugriffen auf unser Schwerpunktthema wenden wir uns aktuellen technologischen Entwicklungen zu: Eine zentrale Voraussetzung f\u00fcr die zunehmende Digitalisierung der Polizeiarbeit ist der Zugriff auf die daf\u00fcr n\u00f6tigen Daten, die gewisserma\u00dfen das kriminalistische Spurenmaterial der Digitalsph\u00e4re darstellen. Kein Wunder also, dass die Debatte um die anlasslose, vorsorgliche Erhebung und Speicherung von Nutzer*innendaten in den letzten Jahren zu einem zentralen rechtspolitischen Streitpunkt geworden ist. <i>Thilo Weicherts <\/i>Beitrag geht darauf ein, in welchen Lebensbereichen heute eine Vorratsdatenspeicherung bereits stattfindet bzw. schon geplant ist, wie sich die politische und die juristischen Debatten um diese Datenspeicherung entwickelt haben und welche verfassungsrechtlichen Grenzen gegen eine l\u00fcckenlose Speicherung von Daten heute noch geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>Eine neue informationsbasierte Polizeitechnik stellen <i>Roman Thurn <\/i>und <i>Simon Egbert <\/i>vor: das <i>Predictive Policing<\/i>. Dabei handelt es sich um datengest\u00fctzte Verfahren, mit deren Hilfe die Polizei besonders gef\u00e4hrdete Orte erkennen kann, an denen demn\u00e4chst vermutlich Straftaten begangen werden. Solche Prognosen werden den Autoren zufolge in Deutschland vor allem f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls genutzt, der erfahrungsgem\u00e4\u00df nach dem <i>Near Repeat<\/i>-Muster begangen wird. Im Vergleich zu klassischen Polizeikontrollen an sogenannten Hot Spots sehen Thurn und Egbert durchaus Vorteile der Prognose-Tools, weil sie alle Betroffenen gleich behandeln und den selektiven Blick von Polizeibeamt*innen vermeiden k\u00f6nnen. Problematisch an den raumbezogenen Prognosen sind f\u00fcr sie aber die u.U. an eine Gef\u00e4hrlichkeits-Diagnose anschlie\u00dfenden polizeilichen Ma\u00dfnahmen sowie die tendenzielle Intransparenz der eingesetzten Algorithmen, vor allem wenn es sich um Software kommerzieller Anbieter handelt.<\/p>\n<p>Wie sich die \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten in der Digitalsph\u00e4re vervielf\u00e4ltigen, zeigt der Beitrag von <i>Matthias Monroy <\/i>eindrucksvoll am Beispiel der Mobilfunktechnik. Zu den Zeiten der leitungsgebundenen Telefonie hatten Ermittlungsbeh\u00f6rden genau zwei M\u00f6glichkeiten, diese auszuwerten: entweder in Form der Verbindungsdaten (wer, wann, mit wem und wie lange kommuniziert) oder als Auswertung der Gespr\u00e4chsinhalte. Viel mehr M\u00f6glichkeiten bietet dagegen die Mobilfunktechnik: Monroy stellt verschiedene Ortungsmethoden wie &#132;Stille SMS&#147;, Funkzellenabfragen oder IMSI-Catcher vor, mit deren Hilfe das Smartphone zur &#132;Ortungswanze&#147; f\u00fcr seine Besitzer*innen wird. Der Beitrag gibt einen \u00dcberblick \u00fcber die Anwendungsh\u00e4ufigkeiten und die praktische Relevanz der verschiedenen Methoden bei den einzelnen Sicherheitsbeh\u00f6rden. Zudem diskutiert er die zum Teil fehlenden bzw. strittigen Rechtsgrundlagen f\u00fcr diese Ermittlungsmethoden. Welchen hohen Stellenwert die Auswertung von Kommunikationsdaten f\u00fcr die Polizeibeh\u00f6rden hat und wie hoch der daf\u00fcr n\u00f6tige technische Aufwand ist, l\u00e4sst sich daran erkennen, dass sich jeweils f\u00fcnf Bundesl\u00e4nder zu zwei &#132;Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentren&#147; f\u00fcr die polizeiliche Telekommunikations\u00fcberwachung zusammengeschlossen haben, die demn\u00e4chst ihre Arbeit aufnehmen.<\/p>\n<p>Mit den Einsatzm\u00f6glichkeiten neuer Ortungstechniken befasst sich auch der darauffolgende Beitrag von <i>Hartmut Aden <\/i>und <i>Jan F\u00e4hrmann<\/i>: Sie stellen darin Ergebnisse des k\u00fcrzlich abgeschlossenen Forschungsprojekts <i>FindMyBike<\/i> vor, in dem ein System zur Nutzung von GPS-Daten f\u00fcr das Auffinden gestohlener Fahrr\u00e4der durch die Polizei entwickelt wurde. Zun\u00e4chst gehen die Autoren auf die vorhandenen bzw. erforderlichen strafprozessualen Rechtsgrundlagen f\u00fcr eine solche Ortung durch die Polizei ein. An ihrem Beispiel diskutieren sie, inwiefern solche technischen Entwicklungen wie die GPS-Ortung heute noch angemessen durch das Recht reguliert werden (bzw. werden k\u00f6nnen). Durch ihre Erfahrungen in dem Forschungsprojekt sehen sich die Autoren darin best\u00e4tigt, dass eine fr\u00fchzeitige Einbindung von juristischer Expertise, von Datensch\u00fctzer*innen und B\u00fcrger*innen in technologische Entwicklungsprozesse dabei helfen kann, das Prinzip des <i>privacy by design<\/i> konsequent anzuwenden und damit zu effektiv grundrechtsschonenden Verfahren zu gelangen.<\/p>\n<p>Mit einem neuen physischen Einsatzmittel der Polizei befasst sich <i>Carolyn Tomerius <\/i>in ihrem Beitrag: dem TASER. Der wird in mehreren Bundesl\u00e4ndern bereits eingesetzt bzw. derzeit erprobt. Seine Bef\u00fcrworter sehen in ihm ein sinnvolles Distanzmittel, das die L\u00fccke zwischen Reizgas und Schlagstock einerseits sowie Schusswaffen andererseits schlie\u00dfen k\u00f6nne. Um zu bewerten, ob dies auch f\u00fcr die gesundheitlichen Folgen des TASERS zutrifft, diskutiert Tomerius ausf\u00fchrlich die bisher vorliegenden Untersuchungen zu den m\u00f6glichen Risiken eines TASER-Einsatzes. Neben den Erfahrungen aus den USA, wo der TASER seit vielen Jahren schon zur Standardausr\u00fcstung geh\u00f6rt und Zahlen von bis zu 1.000 Todesf\u00e4llen durch seinen Einsatz berichtet werden, gibt es inzwischen auch die ersten F\u00e4lle aus Deutschland zu berichten. Dabei zeigt sich, dass der TASER f\u00fcr bestimmte Personengruppen (z.B. Schwangere, psychisch Kranke) oder bei falscher Anwendung keineswegs ungef\u00e4hrlich ist. Folglich k\u00f6nne er nicht als <i>non-lethal weapon<\/i>, aber immerhin als <i>less lethal weapon <\/i>eingestuft werden. Allerdings bezweifelt Tomerius, dass der TASER in den meisten Notwehr-Situationen das geeignete Abwehrmittel ist. Inwiefern er hierzulande den Schusswaffeneinsatz reduzieren kann, bleibe abzuwarten.<\/p>\n<p>Einen speziellen Anwendungsfall der Handy-Datenauswertung stellt <i>Tarik Tabbara <\/i>vor: das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Das in diesem Jahr verabschiedete Gesetz gestattet es dem Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge, bei Asylsuchenden, die \u00fcber keinen g\u00fcltigen Pass oder Passersatz verf\u00fcgen, alle Datentr\u00e4ger (z.B. Smartphones, Tablets, Laptops, USB-Sticks etc.) zu konfiszieren und auszuwerten, um so deren Identit\u00e4t (und Herkunft) zu kl\u00e4ren. Wie Tabbara zeigt, k\u00f6nnte die im Gesetz als Ausnahmefall geregelte digitale Durchsuchung in der Anwendungspraxis schnell zum Routineverfahren f\u00fcr alle Antragsteller*innen werden. Der damit verbundene Grundrechtseingriff sei umso gravierender, als die gespeicherten Fotos, Filme und Dokumente f\u00fcr viele Fl\u00fcchtlinge der einzig verbliebene Hausstand sind, dessen Durchsuchung unweigerlich den Kernbereich privater Lebensgestaltung ber\u00fchre. Tabbara vergleicht die &#132;digitale Durchsuchung&#147; mit den dem\u00fctigenden \u00e4rztlichen Untersuchungen, die in den 1950er und 1960er Jahren bei den hier eintreffenden &#132;Gastarbeiter*innen&#147; vorgenommen wurden. Welche langfristigen Wirkungen solche &#132;Begr\u00fc\u00dfungsrituale&#147; bei den hier Ankommenden hinterlassen, kann man schnell erahnen.<\/p>\n<p>Mit den praktischen H\u00fcrden, die sich bei der Einf\u00fchrung neuer Technologien in der polizeilichen Praxis auftun, befasst sich zum Abschluss des Schwerpunkts <i>Eric T\u00f6pfer<\/i>: Er rekapituliert die Entwicklung einer gemeinsamen Plattform f\u00fcr den europaweiten Austausch von Polizeidaten. Der Grundstein f\u00fcr diese Entwicklung wurde 2005 mit dem Vertrag von Pr\u00fcm gelegt &#150; damals noch au\u00dferhalb des europ\u00e4ischen Gemeinschaftsrechts, auf Initiative von sieben L\u00e4ndern. Zentrales Motiv des Vertragswerks und der daran anschlie\u00dfenden Bem\u00fchungen war der &#132;Grundsatz der Verf\u00fcgbarkeit&#147;, dass in allen beteiligten L\u00e4ndern auf die nationalen polizeilichen Datenbest\u00e4nde der anderen zur\u00fcckgegriffen werden k\u00f6nne. Am Beispiel des Aufbaus entsprechender Schnittstellen f\u00fcr den Abgleich von DNA-Daten zeigt T\u00f6pfer, welche Probleme sich bei der Umsetzung dieses anspruchsvollen Vorhabens aufgetan haben &#150; bis hin zu der Erkenntnis, dass sich mit der Vermehrung der durchsuchbaren Datenbest\u00e4nde auch die Fehleranf\u00e4lligkeit der Ergebnisse vervielfacht hat, was die Ergebnisse der Datenabfragen im polizeilichen Alltag teilweise unbrauchbar macht. Die Vision, einer grenz\u00fcberschreitenden Kriminalit\u00e4t durch einen grenz\u00fcberschreitenden Datenaustausch Herr zu werden, habe sich mit dem Vertrag von Pr\u00fcm nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Mit diesem Langzeitbericht aus der polizeilichen Praxis beenden wir den vorliegenden Themenschwerpunkt. Wie gewohnt bietet auch diese Ausgabe der <b>vor<\/b><i>g\u00e4nge<\/i> weitere Beitr\u00e4ge zu aktuellen Themen: <i>Fredrik Roggan <\/i>kommentiert einen in diesem Jahr durchgesickerten Gesetzentwurf zur Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, wonach dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz zur Vorbereitung von Online-Durchsuchungen das Recht auf heimliche Hausdurchsuchungen einger\u00e4umt werden sollte. <i>Martin Kutscha <\/i>befasst sich angesichts der j\u00fcngsten Debatten um den Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus der \u00f6ffentlichen Verwaltung mit der unseligen Tradition der Berufsverbote. Und <i>Till M\u00fcller-Heidelberg <\/i>kommentiert die letzte Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum Entzug der Gemeinn\u00fctzigkeit f\u00fcr Attac, nach der zahlreiche NGOs um den Status ihrer Gemeinn\u00fctzigkeit bangen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Wir w\u00fcnschen Ihnen eine anregende Lekt\u00fcre mit dieser Ausgabe und freuen uns \u00fcber Ihre Anregungen und eventuelle Kritik.<\/p>\n<p><i>Hartmut Aden und Sven L\u00fcders<br \/>f\u00fcr die Redaktion der <\/i><b>vor<\/b><i>g\u00e4nge<br \/><\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1494],"publikationen":[877],"class_list":["post-8518","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-hartmut-aden-und-sven-lueders","publikationen-877"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Editorial - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/227\/publikation\/editorial-60\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Editorial - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"in: vorg\u00e4nge Nr. 227 (3\/2019), S. 1-6 Das Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen B\u00fcrgerrechten und Polizei besch\u00e4ftigt die Humanistische Union, und damit auch die Zeitschrift vorg\u00e4nge seit ihrer Gr\u00fcndung. 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