{"id":8525,"date":"2019-11-26T22:24:00","date_gmt":"2019-11-26T21:24:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-ortungswanze-in-der-hosentasche\/"},"modified":"2021-08-30T15:43:10","modified_gmt":"2021-08-30T13:43:10","slug":"die-ortungswanze-in-der-hosentasche","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/227\/publikation\/die-ortungswanze-in-der-hosentasche\/","title":{"rendered":"Die Ortungswanze in der Hosentasche"},"content":{"rendered":"<p>Ma&szlig;nahmen nach &sect;&sect; 100 StPO zum Ermitteln des Aufenthaltsorts und der Kennung von Mobiltelefonen. In: vorg&auml;nge Nr. 227 (3\/2019), S. 85-94<\/p>\n<p><i>Der technologische Wandel und die dadurch ausgel&ouml;sten Diskussionen um neue &Uuml;berwachungstechnologien und deren Regulierung zeigt sich kaum so deutlich wie im Bereich der Telekommunikation. Die Abl&ouml;sung der Festnetz- durch die Mobilkommunikation, die rasante Verbreitung von Smartphones und der Wechsel von der leitungsbezogenen zur IP-gest&uuml;tzten Daten&uuml;bertragung (die mittlerweile f&uuml;r nahezu alle digitalen Serviceangebote genutzt wird) sind nur einige Merkmale dieser Entwicklung. Der folgende Beitrag von Matthias Monroy zeigt, welche verschiedenen &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen an diesen Technologien ankn&uuml;pfen, die weit &uuml;ber das klassische Abh&ouml;ren von Gespr&auml;chen hinausreichen. Er erl&auml;utert die einzelnen Ma&szlig;nahmen und gibt einen &Uuml;berblick, wie oft diese von den verschiedenen Sicherheitsbeh&ouml;rden angewandt werden.<\/i><\/p>\n<p>Neben der Telekommunikations&uuml;berwachung (&sect; 100a StPO) und der Online-Durchsuchung (&sect; 100b StPO) nutzen Polizeibeh&ouml;rden im Rahmen der &sect;&sect; 100 StPO technische Mittel, um den Aufenthaltsort von Mobiltelefonen zu ermitteln. Hierzu geh&ouml;ren die sogenannte Stille SMS, IMSI-Catcher und Funkzellenabfragen. Auch der Zoll und die Geheimdienste sind teilweise dazu befugt. Halbj&auml;hrliche parlamentarische Anfragen im Bundestag dokumentieren, dass sich die Zahl der Ma&szlig;nahmen f&uuml;r Bundesbeh&ouml;rden in den letzten Jahren in etwa auf gleichem Niveau bewegt. Den Zahlen einzelner L&auml;nder zufolge werden die Ermittlungsmethoden nach &sect;&sect; 100 StPO dort teilweise deutlich h&auml;ufiger genutzt als bei Bundesbeh&ouml;rden. Manche Ma&szlig;nahmen zur Lokalisierung von Telefoninhaber_innen bewegen sich in einem Graubereich und zogen rechtliche Anpassungen nach sich. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom vergangenen Jahr k&ouml;nnte urs&auml;chlich sein, dass die Zahlen f&uuml;r &#8222;Stille SMS&#8220; pl&ouml;tzlich stark r&uuml;ckl&auml;ufig sind. Einige Bundesl&auml;nder schlie&szlig;en sich derzeit zu Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentren auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikations&uuml;berwachung (GKDZ) zusammen, die in Hamburg und Leipzig\/ Dresden errichtet werden. M&ouml;glicherweise wird mit diesen zentralisierten GKDZ die Anzahl der Ma&szlig;nahmen zur Telekommunikations&uuml;berwachung im Rahmen der &sect;&sect; 100 StPO weiter zunehmen.<\/p>\n<h5><span id=\"stille-sms\">&bdquo;Stille SMS&ldquo;<\/span><\/h5>\n<p>&#8222;Stille SMS&#8220; sind auf dem Mobiltelefon nicht sichtbar. Als &#8222;Ortungsimpulse&#8220; erzeugen sie bei den Mobilfunkanbietern Verbindungsdaten, ohne dass die Nutzer_innen dies bemerken. Die durch die &#8222;Stille SMS&#8220;&nbsp; generierten und gespeicherten Standortdaten der Telefone werden von den Beh&ouml;rden abgefragt und zur Erstellung von nachtr&auml;glichen oder Echtzeit-Bewegungsprofilen genutzt. Das BKA versendet &#8222;Stille SMS&#8220; zur Gefahrenabwehr (&sect; 53 i. V. m. &sect; 51 bzw. &sect; 52 BKAG) und zur Strafverfolgung. Die Standortdatenausleitung in Echtzeit erfolgt auf eine richterliche Anordnung nach &sect; 100i Absatz 1 Nummer 2 StPO.&nbsp;[1] Auch die Bundespolizei und der Zoll holen vor Durchf&uuml;hrung der Ma&szlig;nahme eine Anordnung nach &sect; 100i StPO ein, ebenso der Generalbundesanwalt (GBA). Der Bundesnachrichtendienst (BND) versendet die &#8222;Stille SMS&#8220; aufgrund des BND- und des G10-Gesetzes, auch das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz (BfV) und der Milit&auml;rische Abschirmdienst (MAD) st&uuml;tzen ihre &#8222;Stille SMS&#8220; darauf.<br \/>Die Beh&ouml;rden nutzen die Methode in unterschiedlichem Ma&szlig;e. So werden &#8222;Stille SMS&#8220; auf Bundesebene vor allem vom BfV versandt, die Zahlen bewegen sich stets um die 100.000 &#8222;Ortungsimpulse&#8220; pro Halbjahr. Im 2. Halbjahr 2017 stiegen die heimlichen Textnachrichten beim BfV auf einen Spitzenwert von fast 180.000. Die Zahlen f&uuml;r die Bundespolizei liegen deutlich niedriger (2. Halbjahr 2018: 50.654; 1. Halbjahr 2018: 38.990; 1. Halbjahr 2019: 20.152) [2]. Eine Abnahme verzeichneten im vergangenen Jahr die Stillen SMS des Bundeskriminalamts (BKA). In der zweiten Jahresh&auml;lfte hatte die Beh&ouml;rde 21.337 versandt, rund ein Drittel weniger als zuvor, im 1. Halbjahr 2019 waren es nur 6.302.<\/p>\n<p>Die Schwankungen erkl&auml;ren sich im Polizeibereich durch besondere Ermittlungsverfahren. So hatte die Bundespolizei in 2016 in einem Fall wegen des &#8222;<i>banden- und gewerbsm&auml;&szlig;igen Diebstahls zum Nachteil der Deutschen Bahn<\/i>&#8220; ermittelt.&nbsp;[3] Zu den Gr&uuml;nden des &#8222;Ausrei&szlig;ers&#8220; des BfV in 2017 ist nichts bekannt. Die Zahlen zu den einzelnen Ma&szlig;nahmen sind jedoch nur bedingt aussagekr&auml;ftig und m&uuml;ssen mit den Ermittlungsverfahren und davon betroffenen Personen ins Verh&auml;ltnis gesetzt werden. Diese werden nicht immer statistisch erfasst. So k&ouml;nnen beispielsweise die Zahlen von &#8222;Stillen SMS&#8220; deutlich zur&uuml;ckgehen, dabei aber trotzdem mehr Personen &uuml;berwacht werden.<br \/>W&auml;hrend die Bundesregierung zwar Angaben zu &#8222;Stillen SMS&#8220; des BKA und der Bundespolizei macht, unterbleibt hinsichtlich des BND schon immer jede Angabe. Eine &auml;hnliche Verschwiegenheit entwickelte das BMI vor sechs Jahren f&uuml;r das Finanzministerium, dessen Zollkriminal- und Zollfahndungs&auml;mter ebenfalls massenhaft Stille SMS verschicken. Im Jahr 2012 erzeugten die Zollbeh&ouml;rden fast 200.000 &#8222;Ortungsimpulse&#8220;, im darauf folgenden Halbjahr zeigte sich eine weiter stark steigende Tendenz.<\/p>\n<p>Seit diesem Jahr hat das BMI auch die Zahlen f&uuml;r das BfV als geheim eingestuft. Zur Begr&uuml;ndung hei&szlig;t es, die Informationen seien besonders schutzbed&uuml;rftig, da sich &#8222;<i>durch die regelm&auml;&szlig;ige halbj&auml;hrliche Beantwortung [&#8230;] Einzelinformationen zu einem umfassenden Lagebild verdichten k&ouml;nnen<\/i>&#8220;. Die halbj&auml;hrlichen Abfragen f&uuml;hrten zu solche einer &#8222;Verdichtung&#8220;, auf diese Weise k&ouml;nnten R&uuml;ckschl&uuml;sse auf die &#8222;technischen F&auml;higkeiten&#8220; des Geheimdienstes gezogen werden.&nbsp;[4] Das mag zwar aus Sicht der Beh&ouml;rde zutreffen. Jedoch h&auml;tte die Angaben auch als &#8222;<i>VS &#8211; Nur f&uuml;r den Dienstgebrauch<\/i>&#8220; hochgestuft werden k&ouml;nnen, womit sie weiterhin per Hauspost an die Abgeordneten versandt w&uuml;rde. Mit der Einstufung als &#8222;VS &#8211; Geheim&#8220; darf die Antwort nur von Abgeordneten und anderen, besonders berechtigten Personen in der Geheimschutzstelle eingesehen werden. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages betonen, dass derartige Auskunftsbeschr&auml;nkungen dem verfassungsrechtlichen Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsgebot unterliegen.&nbsp;[5] Die Bundesregierung muss demnach mildere, gleich geeignete Mitteln suchen, anstatt die vorher offen mitgeteilten Informationen nunmehr als &#8222;VS &#8211;Geheim&#8220; einzustufen. Auch die Verschlusssachenanweisung (VSA) bestimmt in &sect; 15 S. 3, dass ein geringerer Einstufungsgrad oder ein anderes, einer Geheimhaltung gleich geeignetes, Mittel Vorrang haben muss.<\/p>\n<p>Ein Blick auf die Bundesl&auml;nder zeigt eine deutliche Zunahme dort verschickter &#8222;Stiller SMS&#8220;. So hat die Polizei Berlin im Jahr 2015 noch rund 138.000 heimliche Textnachrichten erstellt, 2018 hat sich die Zahl mehr als verdreifacht.&nbsp;[6] In Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2016 rund 45.000 &#8222;Stille SMS&#8220; genutzt, diese Zahl wurde 2018 schon im ersten Halbjahr erreicht.&nbsp;[7] Eine &auml;hnliche Steigerung zeigt sich in Rheinland-Pfalz&nbsp;[8] und in Brandenburg [9]. Dort wird die Methode als &#8222;0-SMS&#8220; bezeichnet. Weitere Informationsfreiheits-Anfragen zur Zahl &#8222;Stiller SMS&#8220; liefen ins Leere.&nbsp;[10] Bundesl&auml;nder wie Bayern haben kein solches Gesetz erlassen, das Saarland oder Sachsen-Anhalt verlangen trotz Informationsfreiheitsgesetz auch bei Nichtauskunft abschreckende Geb&uuml;hren. Die meisten Ministerien halten Angaben zu den Landes&auml;mtern f&uuml;r Verfassungsschutz unter Verschluss. Dort, wo sie mitgeteilt werden, sind die Zahlen vergleichsweise niedrig. Daraus l&auml;sst sich schlie&szlig;en, dass unter den Inlandsgeheimdiensten vor allem das BfV f&uuml;r die heimliche Ortung zust&auml;ndig ist. Nicht immer bekannt ist die Zahl der Ermittlungsverfahren, f&uuml;r die in den Bundesl&auml;ndern &#8222;Stille SMS&#8220; eingesetzt werden. Nur manche Beh&ouml;rden m&uuml;ssen protokollieren, in welcher Frequenz (etwa t&auml;glich oder st&uuml;ndlich) eine Person heimlich verfolgt wird. Im Land Brandenburg konnte die H&auml;ufigkeit der Ma&szlig;nahme nur &#8222;<i>anhand der Rechnungsf&uuml;hrung<\/i>&#8220; beziffert werden.<\/p>\n<h5><span id=\"funkzellenabfrage\">Funkzellenabfrage<\/span><\/h5>\n<p>Zur Geolokalisierung von Mobiltelefonen k&ouml;nnen die Polizei, der GBA und die Zollbeh&ouml;rden nicht-individualisierte Funkzellenabfragen durchf&uuml;hren.&nbsp;[11] Dabei erkundigt sich die Polizei bei den Netzbetreibern, welche Mobiltelefone in einem konkreten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle genutzt wurden. Funkzellenabfragen werden auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet. &sect; 100g Absatz 3 StPO erlaubt die Ma&szlig;nahme f&uuml;r Ermittlungen zu schweren oder staatsgef&auml;hrdenden Straftaten oder auch wegen des Einschleusen von Ausl&auml;ndern und Verst&ouml;&szlig;en gegen das Bet&auml;ubungsmittelgesetz. Nach einer Gesetzes&auml;nderung von 2017 k&ouml;nnen Funkzellenabfragen auch nach einem Wohnungseinbruch erfolgen.&nbsp;[12]<\/p>\n<p>Eine Funkzelle bestimmt sich &uuml;ber den Sendemast, der einen bestimmten Radius abdeckt. Im urbanen Raum ist eine Funkzelle wenige Hundert Meter gro&szlig;, auf dem Land kann sie viele Kilometer umfassen. Anhand der Verkehrsdaten k&ouml;nnen die Polizei und der Zoll anschlie&szlig;end die zugeh&ouml;rigen Anschlussdaten abfragen. Auch ohne ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung heben die Firmen die Verkehrsdaten ihrer Kund_innen f&uuml;r mehrere Wochen auf. Sie werden bei jedem Telefonat, jeder gesendeten oder empfangenen SMS sowie bei der Internetnutzung des Ger&auml;ts (auch im Hintergrund) erzeugt. Protokolliert wird der Zeitpunkt einer ausgehenden oder eingehenden Verbindung, ihre Dauer sowie die Rufnummer des Kommunikationspartners. Laut dem Amtsgericht Dresden erhalten die Beh&ouml;rden au&szlig;erdem Informationen zum Abstrahlungswinkel des sich in der jeweiligen Funkzelle befindlichen Telefons. [13]<\/p>\n<p>F&uuml;r die Bundespolizei sind die Funkzellenabfragen nicht immer ordentlich protokolliert worden, bis Mitte 2015 sollen sie &#8222;weniger als 50&#8220; betragen haben. Im Durchschnitt nimmt die Bundespolizei rund 40 Abfragen pro Halbjahr vor, im 2. Halbjahr 2018 hat sich dieser Wert auff&auml;llig verdoppelt. &Auml;u&szlig;erst selten wird die Methode vom BKA genutzt, die Zahlen liegen stets im niedrigen einstelligen Bereich. Auff&auml;llig ist deshalb ein &#8222;Ausrei&szlig;er&#8220; im 2. Halbjahr 2017 mit 149 Ma&szlig;nahmen. Funkzellenabfragen des BKA werden auch in Ermittlungsverfahren des GBA angeordnet, das BMI verweist hierzu auf vergangene Ermittlungen wegen &#8222;verfassungsfeindliche(r) Sabotage&#8220; und &#8222;Bildung einer kriminellen Vereinigung&#8220;.&nbsp;[14] Auch die Landeskriminal&auml;mter (LK&Auml;) erledigen Funkzellenabfragen f&uuml;r den GBA, in den letzten Jahren erfolgte dies beispielsweise durch Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Polizeipr&auml;sidium Bochum.<\/p>\n<p>Deutlich &ouml;fter werden Funkzellenabfragen in den Bundesl&auml;ndern vorgenommen. 2012 hat die Polizei in Sachsen in 104 Verfahren Funkzellendaten abgefragt, 2017 waren es bereits 427 Verfahren.&nbsp;[15] In Berlin haben Ermittler_innen 2016 bei 491 Eins&auml;tzen Funkzellenabfragen anordnen lassen [16], die Polizei erhielt daraufhin 112 Millionen Verkehrsdatens&auml;tze. Neben schweren Straftaten wie Bandendiebstahl, Raub, Mord und Herbeif&uuml;hren einer Sprengstoffexplosion finden sich auch Ma&szlig;nahmen wegen Landfriedensbruch, Betrug sowie N&ouml;tigung. In 2017 F&auml;llen ermittelte die Polizei anschlie&szlig;end 2.222 Inhaber_innen der Telefone.<\/p>\n<h5><span id=\"imsi-catcher\">IMSI-Catcher<\/span><\/h5>\n<p>Mobile oder station&auml;re IMSI-Catcher simulieren eine Funkzelle, in die sich die Mobilfunkger&auml;te der Umgebung wegen der Signalst&auml;rke des Ger&auml;ts automatisch einbuchen. Strafverfolgungsbeh&ouml;rden und Geheimdienste nutzen IMSI-Catcher, um einer observierten Zielperson ein Telefon zuordnen zu k&ouml;nnen. Dabei werden die Ger&auml;tenummern (IMEI) und Kartennummern (IMSI) ermittelt. Daraufhin k&ouml;nnen bei den Telefonanbietern weitere Ausk&uuml;nfte angefragt werden, darunter Bestandsdaten zu den Besitzer_innen, Verkehrsdaten oder auch Inhalte von Textnachrichten. Einige IMSI-Catcher erlauben auch das Mith&ouml;ren von Gespr&auml;chen. Laut dem BMI wird diese Funktion von den Bundesbeh&ouml;rden aber nicht genutzt.<\/p>\n<p>IMSI-Catcher sind seit 2002 im Rahmen des &sect; 100i StPO als Einsatz &#8222;technischer Mittel&#8220; f&uuml;r bestimmte Zwecke zugelassen. Bei der Bundespolizei werden sie ausschlie&szlig;lich in strafprozessualen Ermittlungsverfahren eingesetzt, das BKA nutzt sie auch zur Gefahrenabwehr. W&auml;hrend die Bundespolizei IMSI-Catcher pro Halbjahr zwischen 19 und 61 Mal genutzt hat, liegt die Zahl f&uuml;r das BKA zwischen einem und 24 Eins&auml;tzen.&nbsp;[17] In 2014 hatte das BfV 13 Ermittlungen mit IMSI-Catchern durchgef&uuml;hrt, die Zollkriminal&auml;mter 51.&nbsp;[18] Der Zoll verf&uuml;gt &uuml;ber keine eigenen IMSI-Catcher und bedient sich der Amtshilfe anderer Bundes- oder Landesbeh&ouml;rden. Das Gleiche gilt f&uuml;r den GBA, der das BKA, einzelne LK&Auml;, das Landesamt f&uuml;r Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen oder auch Polizeipr&auml;sidien beauftragt.<\/p>\n<p>Die neue, f&uuml;nfte Mobilfunkgeneration (5G) erm&ouml;glicht Verbindungen mit etappenweiser Verschl&uuml;sselung. F&uuml;r mehr Sicherheit soll die Verschl&uuml;sselung bislang der offen &uuml;bertragenen IMSI und IMEI sorgen. In einigen Jahren werden die unter 3G und 4G genutzten IMSI-Catcher deshalb unbrauchbar. Die Bundesregierung pr&uuml;ft derzeit, welche &#8222;<i>technischen und rechtlichen Anpassungen<\/i>&#8220; der noch zu beschlie&szlig;ende neue 5G-Standard enthalten soll.&nbsp;[19] Zust&auml;ndig ist hierf&uuml;r das <i>Europ&auml;ische Institut f&uuml;r Telekommunikationsnormen <\/i>(ETSI), das im Dezember den finalen Release #16 beschlie&szlig;en will. M&ouml;glich w&auml;re, im geplanten Release #16 daf&uuml;r zu sorgen, dass die Verschl&uuml;sselung der &uuml;bertragenen IMSI- oder IMEI-Daten, die bei den Netzanbietern an bestimmten Punkten entschl&uuml;sselt werden, f&uuml;r eine Abfrage mit richterlichem Beschluss aufgehoben werden muss. Das ETSI kooperiert mit dem weltweiten <i>3rd Generation Partnership Project <\/i>(3GPP), einer Einrichtung der <i>Internationalen Telekommunikationsunion <\/i>(ITU) der Vereinten Nationen, die ebenfalls eine Arbeitsgruppe f&uuml;r beh&ouml;rdliche Abh&ouml;rma&szlig;nahmen betreibt. Die Bundesregierung beteiligt sich mit dem BKA, dem BfV und der Bundesnetzagentur an beiden Arbeitsgruppen.&nbsp;[20] Vermutlich um den Druck auf die Standardisierungsgremien zu erh&ouml;hen, hat das BMI seit Juli diesen Jahres auch die <i>Zentrale Stelle f&uuml;r Informationstechnik im Sicherheitsbereich<\/i> (ZITiS) entsandt. [21]<\/p>\n<p>F&uuml;r das BMI kommt die Einf&uuml;hrung von 5G zur Unzeit, denn erst in 2017 hat das BKA Forschungen zur Verbesserung seiner IMSI-Catcher begonnen.&nbsp;[22] Unter dem Namen &#8222;Catch&#8220; unterst&uuml;tzt die Europ&auml;ische Kommission ein vierj&auml;hriges Projekt im Rahmen des EU-Fonds zur Inneren Sicherheit mit 338.580 Euro, weitere Partner sind nicht beteiligt. Durch Mehrfachmessungen soll die Ortung von Mobiltelefonen unter 3G und 4G genauer werden. Schlie&szlig;lich wird das Forschungsprojekt auch mit der &#8222;<i>Eigensicherung der eingesetzten Polizeibeamten<\/i>&#8220; begr&uuml;ndet, da die Polizist_innen stets &#8222;<i>im Nahbereich der Zielperson agieren<\/i>&#8220; m&uuml;ssten. Weitere Erl&auml;uterungen liefert das Bundesinnenministerium hierzu nicht.<\/p>\n<h5><span id=\"buergerrechte-und-transparenz\">B&uuml;rger&shy;rechte und Transparenz<\/span><\/h5>\n<p>Die Nutzung von Telefonen als Ortungswanze ist rechtlich umstritten und l&auml;sst sich nur schwer einhegen. Dies zeigt sich besonders beim Versand der &#8222;Stillen SMS&#8220;. Eine Telekommunikations&uuml;berwachung darf eigentlich nur als &#8222;passive T&auml;tigkeit&#8220; ausgef&uuml;hrt werden. Das Erzeugen eines Kommunikationsvorgangs mittels &#8222;Stiller SMS&#8220; ist aber eine aktive Ma&szlig;nahme, die nicht von den Betroffenen der Ma&szlig;nahme stammt. Dies kritisiert unter anderem Tobias Singelnstein, Professor f&uuml;r Kriminologie an der Juristischen Fakult&auml;t der Ruhr-Universit&auml;t Bochum, seit einigen Jahren.&nbsp;[23] Im letzten Jahr hatte der Bundesgerichtshof (BGH) dazu geurteilt und sich der Auffassung Singelnsteins teilweise angeschlossen.&nbsp;[24] Der Einsatz &#8222;Stiller SMS&#8220; und die Erhebung daraus generierter Standortdaten k&ouml;nnen demnach nicht auf &sect; 100a der Strafprozessordnung gest&uuml;tzt werden, da die erzeugten Standortdaten nicht im Rahmen der Telekommunikation anfallen. Bei einer &#8222;Stillen SMS&#8220; fehlt es laut dem BGH &#8222;<i>an einem menschlich veranlassten Informationsaustausch<\/i>&#8220;.<\/p>\n<p>Trotzdem hat das Gericht festgestellt, dass die &#8222;Stille SMS&#8220; bei einem Verdacht auf Straftaten von &#8222;erheblicher Bedeutung&#8220; genutzt werden darf. Diese Eingriffsbefugnis ergebe sich aus &sect; 100i Abs. 1 Nr. 2 StPO. Die Vorschrift regelt den Einsatz technischer Mittel zur Ermittlung des Standorts eines Mobilfunkger&auml;tes und war bei ihrer Verabschiedung 2002 auf IMSI-Catcher zugeschnitten. Ob das Urteil die H&uuml;rde f&uuml;r den Einsatz der Ortungsimpulse in der Praxis h&ouml;her legt, ist aber unklar. Dazu schreibt das BMI, dass f&uuml;r die Bundespolizei nach dem Urteil die Einholung einer Anordnung nach &sect; 100i StPO verf&uuml;gt worden sei.&nbsp;[25] Im 2. Halbjahr 2018 waren daraufhin noch keine nennenswerten &Auml;nderungen der Praxis zu verzeichnen, im Halbjahr darauf haben sich die Ma&szlig;nahmen von Bundespolizei und BKA jedoch &#8211; wom&ouml;glich als Folge des BGH-Urteils &#8211; mehr als halbiert.<\/p>\n<p>Im Gegensatz zur &#8222;Stillen SMS&#8220; geraten &uuml;ber eine Funkzellenabfrage massenhaft Unbeteiligte ins Raster der Polizei. Im Bereich linker sozialer Bewegungen wurde dies zuerst in 2011 offenkundig, nachdem das LKA Sachsen Funkzellenabfragen bei Demonstrationen durchgef&uuml;hrt hat. In Ermittlungen gegen eine antifaschistische Gruppe erhielt die Polizei insgesamt 1.145.055 Verkehrsdatens&auml;tze zu 330.00 Personen, deren Telefone sich in den abgefragten Funkzellen eingebucht hatten. Darunter befanden sich nicht nur Demonstrationsteilnehmer_innen, sondern vorwiegend Einwohner_innen und Besucher_innen der betreffenden Stadtteile. In Dresden hatte das LKA in drei verschiedenen Verfahren anschlie&szlig;end zu 58.911 Personen Namen und Adressen herausverlangt und im Fallbearbeitungssystem der s&auml;chsischen Polizei gespeichert. Mithilfe der Software wurden in einem Datamining-Verfahren 1.210 Personen und Telefone herausgefiltert, die zu &#8222;<i>bei Ermittlungshandlungen sichergestellten oder beschlagnahmten Mobiltelefonen, Speichermedien&#8218; oder schriftlichen Unterlagen<\/i>&#8220; geh&ouml;ren k&ouml;nnten. Der Abgleich mit&nbsp; Funkzellenabfragen mit anderen Ereignissen ergab weitere 844 verd&auml;chtige Telefoninhaber_innen an mindestens vier von 17 &#8222;Ereignis- bzw. Tatorten&#8220;. Als besonders verd&auml;chtig galten dabei Telefone, bei denen ein Ger&auml;t in der Vergangenheit mehr als eine SIM-Karte verwendet hatte.<\/p>\n<p>Problematisch ist auch, dass die Bestandsdaten zu Verkehrsdaten aus Funkzellenabfragen ohne richterlichen Beschluss von den Netzanbietern beauskunftet werden.&nbsp;[26] Das l&auml;sst bef&uuml;rchten, dass in Verfahren wie in Dresden s&auml;mtliche Namen, Anschriften sowie weitere Daten von Hunderten &#8222;verd&auml;chtigen&#8220; Telefoninhaber_innen in den Ermittlungsakten landen. Laut dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur sind die Zahlen dieser als &#8222;Beh&ouml;rdentelefonbuch&#8220; bezeichneten Bestandsdatenauskunft abermals stark gestiegen. Im Jahr 2018 wurden demnach 13,94 Millionen Ersuchen bearbeitet. Fast 750.000 dieser automatisierten Auskunftsverfahren stammten vom BfV, in &uuml;ber 11.000 F&auml;llen hat der Geheimdienst andersherum die Telefonnummern einer bestimmten Person abgefragt.&nbsp;[27] Das BKA f&uuml;hrt hierzu keine Statistiken.<\/p>\n<p>Die von Funkzellenabfragen Betroffenen werden gew&ouml;hnlich nicht &uuml;ber die Erhebung ihrer Verkehrs- oder Bestandsdaten informiert. Aus Sicht der Polizei haben lediglich jene, gegen die sich die Ma&szlig;nahmen richteten, ein Recht auf Benachrichtigung. Aber auch diese Verd&auml;chtigen oder Beschuldigten haben beispielsweise vom LKA Sachsen keine solche Benachrichtigung erhalten. Nur das Land Berlin hat mittlerweile ein sogenanntes <i>Funkzellenabfragen-Transparenz-System <\/i>(FTS) eingef&uuml;hrt.&nbsp;[28] Rund 10.000 Interessierte haben ihre Mobilfunknummer dort in einer Datei hinterlegt. Falls diese Nummer dann bei einer Funkzellenabfrage erfasst wurde, werden die Inhaber_ innen nach Abschluss der Ermittlungen im Falle der Verarbeitung ihrer Verkehrsdaten benachrichtigt.<\/p>\n<h5><span id=\"gemeinsame-kompetenz-und-dienstleistungszentren\">Gemeinsame Kompetenz- und Dienst&shy;leis&shy;tungs&shy;zen&shy;tren<\/span><\/h5>\n<p>Mehrere Bundesl&auml;nder schlie&szlig;en sich derzeit zu &#8222;<i>Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentren<\/i>&#8220; auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikations&uuml;berwachung (GKDZ) zusammen. Zuerst hatte die Innenministerkonferenz von Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen in 2008 eine Initiative zur Errichtung eines &#8222;TK&Uuml;-Zentrums Nord&#8220; beschlossen. Ein zweites GKDZ wird in Leipzig und Dresden errichtet, beteiligt sind Sachsen, Brandenburg, Th&uuml;ringen, Sachsen-Anhalt und Berlin.&nbsp;[29] Die GKDZ sollen Bau-, Investitions- sowie Betriebskosten in den beteiligten L&auml;ndern einsparen, ihre Finanzierung erfolgt anteilig nach dem K&ouml;nigsteiner Schl&uuml;ssel. Weitere Einzelheiten sind in einem Staatsvertrag geregelt.&nbsp;[30] Der Wirkbetrieb beider Zentren soll in 2020 starten. [31]<\/p>\n<p>Das Ziel der Einrichtungen besteht laut einer Pr&auml;sentation des s&auml;chsischen Staatsministeriums des Innern im &#8222;gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche(n) Zentralisieren&#8220; polizeilicher &Uuml;berwachungsaufgaben.&nbsp;[32] Die Planung des GKDZ in Leipzig und Dresden erfolgte mithilfe externer Beratung durch die <i>ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH<\/i>, die im Milit&auml;rbereich regelm&auml;&szlig;ig Auftr&auml;ge der Bundesregierung &uuml;bernimmt. Daran beteiligt war das &#8222;<i>Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation<\/i>&#8220; (SFZ TK), in dem das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz in einer &#8222;Kooperationsplattform&#8220; organisiert sind. [33]<\/p>\n<p>Als &#8222;zentraler Dienstleister&#8220; sollen die GKDZ alle Formen der operativen Telekommunikations&uuml;berwachung ausf&uuml;hren. Aus der Pr&auml;sentation des s&auml;chsischen Staatsministeriums geht hervor, dass Server zur Ausleitung der bei den Netzanbietern abgeh&ouml;rten Telekommunikationsdaten betrieben werden. Die &uuml;ber diese Schnittstellen gesammelten Daten werden in den GKDZ gespeichert. Hierf&uuml;r werden Server mit einer &#8222;<i>Speicherf&auml;higkeit im Petabyte-Bereich<\/i>&#8220; eingekauft. Sofern technisch m&ouml;glich, sollen die Zentren auch die &#8222;<i>Analyse verschl&uuml;sselter Kommunikation und ggf. deren Entschl&uuml;sselung<\/i>&#8220; besorgen. Welche technischen Werkzeuge hierf&uuml;r genutzt werden, bleibt offen.<\/p>\n<p>Vermutlich &uuml;bernehmen die Zentren aber auch Eins&auml;tze von &#8222;Stillen SMS&#8220; oder Trojaner-Programmen. Das best&auml;tigt die Antwort des Berliner Senats auf eine Anfrage der Piratenpartei.&nbsp;[34] Wie diese &#8222;technische Dienstleistung&#8220; umgesetzt wird, soll erst in einer sp&auml;teren &#8222;Feinplanung&#8220; definiert werden. Derzeit erfolgt der Versand von &#8222;Stillen SMS&#8220; bei den Kriminal&auml;mtern oder Geheimdiensten mithilfe kommerzieller Software, etwa von der Schweizer Firma <i>Vadian<\/i> oder der deutschen Firma <i>Syborg<\/i>.&nbsp;[35] Andere Beh&ouml;rden wie beispielsweise der GBA und der Zoll greifen auf Anlagen von Bundes- und Landespolizeibeh&ouml;rden zur&uuml;ckgreifen. In einigen Bundesl&auml;ndern werden die &#8222;Stillen SMS&#8220; nicht von den Beh&ouml;rden selbst, sondern von privaten Dienstleistern verschickt.<\/p>\n<p>Es ist zu bef&uuml;rchten, dass die Ma&szlig;nahmen zur Telekommunikations&uuml;berwachung im Rahmen der &sect;&sect; 100 StPO unter einem zentralisierten GKDZ weiter zunehmen werden. Eine weitergehende Kritik an den Zentren hatte Hartmut Aden vor zwei Jahren in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der s&auml;chsischen Staatsregierung formuliert.&nbsp; L&auml;nder&uuml;bergreifende Strukturen wie ein GKDZ seien nicht grunds&auml;tzlich wirtschaftlicher als einzelne Anlagen in den Bundesl&auml;ndern. So erh&ouml;he sich beispielsweise der &#8222;<i>Abstimmungs- und Reisebedarf<\/i>&#8220;, als komplexe Beh&ouml;rde erwartet Aden f&uuml;r die GKDZ einen &#8222;<i>erheblichen administrativen Aufwand<\/i>&#8220;. Auch sei nicht belegt, weshalb ausgerechnet die Telekommunikations&uuml;berwachung als l&auml;nder&uuml;bergreifendes Kooperationsfeld gew&auml;hlt wird. Diese wird immer im Auftrag eines der beteiligten L&auml;nder durchgef&uuml;hrt, Querverbindungen zwischen den zu bearbeitenden F&auml;llen erwartet Aden nicht. Die dort erlangten Erkenntnisse landeten weiterhin in den dezentralen polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen der Landespolizeibeh&ouml;rden.<\/p>\n<p>Schlie&szlig;lich sei auch die Verantwortung und Kontrolle der in einer Telekommunikations&uuml;berwachung erhobenen Daten im Staatsvertrag unklar formuliert. M&ouml;glich sei, dass die L&auml;nder weiterhin f&uuml;r Abh&ouml;rma&szlig;nahmen zust&auml;ndig sind und lediglich deren Auswertung in den GKDZ erfolge. Der Staatsvertrag enthalte aber keine Regelung dazu, wer f&uuml;r eine rechtswidrige Datenverarbeitung haftet. Zwar sei mit der dezentralen Zust&auml;ndigkeit aller Datenschutzbeauftragten der beteiligten L&auml;nder eine Datenschutzkontrolle gegeben, eine datenschutzrechtliche klare Regelung f&uuml;r eine &#8222;Gesamtbetrachtung&#8220; fehle jedoch. In Einzelf&auml;llen k&ouml;nne dies zu einer &#8222;<i>fragmentierten und damit unzul&auml;nglichen Kontrolle<\/i>&#8220; f&uuml;hren.<\/p>\n<p><i><b>MATTHIAS MONROY <\/b>ist Wissensarbeiter, Aktivist und Mitglied der Redaktion der Zeitschrift B&uuml;rgerrechte &amp; Polizei\/CILIP. In Teilzeit Mitarbeiter des MdB Andrej Hunko. Publiziert in linken Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien, bei Telepolis, Netzpolitik und in Freien Radios.<\/i><\/p>\n<p>Anmerkungen:<\/p>\n<p>1 I. V. m. &sect; 100g Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 StPO.<\/p>\n<p>2 BT-Drucksache 19\/7847 vom 18.02.2019, BT-Drucksache 19\/3678 vom 03.08.2018.<\/p>\n<p>3 BT-Drucksache 18\/9931 vom 07.10.2016.<\/p>\n<p>4 Schreiben des Parlamentarischen Staatssekret&auml;rs G&uuml;nter Krings an den MdB Andrej Hunko vom 11.03.2019.<\/p>\n<p>5 WD 3 &#8211; 3000 &#8211; 121\/19.<\/p>\n<p>6 AGH Berlin, Drucksache 18\/17664 vom 07.02.2019.<\/p>\n<p>7 <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/versand-stiller-sms-2016-2017-und-2018-8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/versand-stiller-sms-2016-2017-und-2018-8<\/a>.<\/p>\n<p>8 <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/versand-stiller-sms-2016-2017-und-2018-6\/109167\/anhang\/AntwortschreibenHerrNAME_geschwaerzt.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/versand-stiller-sms-2016-2017-und-2018-6\/109167\/anhang\/AntwortschreibenHerrNAME_geschwaerzt.pdf<\/a>.<\/p>\n<p>9 <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/versand-stiller-sms-2016-2017-und-2018-5\/108552\/anhang\/20181029_polizei_brandenburg_stille_sms_geschwaerzt.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/versand-stiller-sms-2016-2017-und-2018-5\/108552\/anhang\/20181029_polizei_brandenburg_stille_sms_geschwaerzt.pdf<\/a>.<\/p>\n<p>10 <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/anfragen\/?q=stiller+sms\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/fragdenstaat.de\/anfragen\/?q=stiller+sms<\/a>.<\/p>\n<p>11 Der BND, das BfV sowie der MAD verf&uuml;gen hierf&uuml;r &uuml;ber keine Rechtsgrundlage.<\/p>\n<p>12 <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Bundesrat-Polizei-darf-Einbrecher-mit-Vorratsdaten-und-Funkzellenabfragen-jagen-3767230.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Bundesrat-Polizei-darf-Einbrecher-mit-Vorratsdaten-und-Funkzellenabfragen-jagen-3767230.html<\/a>.<\/p>\n<p>13 <a href=\"https:\/\/cdn.netzpolitik.org\/wp-upload\/2013-04-04-AG-DD-FZA.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/cdn.netzpolitik.org\/wp-upload\/2013-04-04-AG-DD-FZA.pdf<\/a>.<\/p>\n<p>14 BT-Drucksache 19\/505 vom 23.01.2018.<\/p>\n<p>15 <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2018\/sachsen-funkzellenabfragen-vervierfachen-sich-in-fuenf-jahren\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/netzpolitik.org\/2018\/sachsen-funkzellenabfragen-vervierfachen-sich-in-fuenf-jahren<\/a>.<\/p>\n<p>16 AGH Berlin, Drucksache 18\/1012 vom 24.04.2018.<\/p>\n<p>17 <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2018\/halbjahreswerte-fuer-stille-sms-imsi-catcher-und-funkzellenabfragen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/netzpolitik.org\/2018\/halbjahreswerte-fuer-stille-sms-imsi-catcher-und-funkzellenabfragen<\/a>.<\/p>\n<p>18 BT-Drucksache 18\/2257 vom 01.08.2014.<\/p>\n<p>19 BT-Drucksache 19\/10535 vom 31.05.2019, vgl. auch ein entsprechendes Papier der rum&auml;nischen EU-Ratspr&auml;sidentschaft vom 11.04.2019 (<a href=\"http:\/\/statewatch.org\/news\/2019\/jun\/eu-council-europol-position-paper-5g-8268-19.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/statewatch.org\/news\/2019\/jun\/eu-council-europol-position-paper-5g-8268-19.pdf<\/a>) und des EU-Anti-Terrorismus-Koordinators vom 06.05.2019 (<a href=\"http:\/\/statewatch.org\/news\/2019\/jun\/eu-council-ctc-5g-law-enforcement-8983-19.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/statewatch.org\/news\/2019\/jun\/eu-council-ctc-5g-law-enforcement-8983-19.pdf<\/a>).<\/p>\n<p>20 BT-Drucksache 17\/11239 vom 26.10.2012.<\/p>\n<p>21 S. <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2019\/5g-bundesregierung-will-anbieter-zur-ueberwachung-zwingen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/netzpolitik.org\/2019\/5g-bundesregierung-will-anbieter-zur-ueberwachung-zwingen<\/a>.<\/p>\n<p>22 BT-Plenarprotokoll 18\/220 vom 08.03.2017.<\/p>\n<p>23 &#8222;Die &#8217;stille SMS&#8216; ist nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt&#8220;, <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.heise.de<\/a> vom&nbsp; 04.04.2012.<\/p>\n<p>24 BGH, 08.02.2018 &#8211; 3 StR 400\/17.<\/p>\n<p>25 &#8222;Seit Bekanntwerden des Beschlusses&#8220; erfolge auch in den beim GBA gef&uuml;hrten Ermittlungsverfahren die Versendung von &#8222;Stillen SMS&#8220; auf Anordnung gem&auml;&szlig; &sect; 100i Absatz 1 Nummer 2 StPO.<\/p>\n<p>26 <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2019\/bestandsdatenauskunft-2018-behoerden-haben-alle-zwei-sekunden-abgefragt-wem-eine-telefonnummer-gehoert\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/netzpolitik.org\/2019\/bestandsdatenauskunft-2018-behoerden-haben-alle-zwei-sekunden-abgefragt-wem-eine-telefonnummer-gehoert<\/a>.<\/p>\n<p>27 BT-Plenarprotokoll 19\/103 vom 05.06.2019.<\/p>\n<p>28 <a href=\"https:\/\/fts.berlin.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/fts.berlin.de<\/a>.<\/p>\n<p>29 <a href=\"https:\/\/www.sicherheit.sachsen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.sicherheit.sachsen.de<\/a>.<\/p>\n<p>30 Das &#8222;TK&Uuml;-Zentrum S&uuml;d&#8220; wurde Anfang 2018 als rechtsf&auml;hige Anstalt &ouml;ffentlichen Rechts (GKDZ A&ouml;R) gegr&uuml;ndet, die Gesamtkosten sollen 16 Millionen Euro betragen haben, vgl. <a href=\"https:\/\/www.mdr.de\/thueringen\/start-abhoerzentrum-verzoegert-sich-100.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.mdr.de\/thueringen\/start-abhoerzentrum-verzoegert-sich-100.html<\/a>.<\/p>\n<p>31 B&uuml;rgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksachen 21\/93 vom 24.03.2015, 21\/10571 vom 10.10.17 und 21\/16107 vom 15.02.19 sowie S&auml;chsisches Staatsministeriums des Innern, Antwort auf die Drucksache 6\/15566 vom 03.01.2019.<\/p>\n<p>32 <a href=\"https:\/\/cdn.netzpolitik.org\/wp-upload\/GKDZ_TKUE.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/cdn.netzpolitik.org\/wp-upload\/GKDZ_TKUE.pdf<\/a>.<\/p>\n<p>33 BT-Plenarprotokoll 18\/214 vom 25..01.2017.<\/p>\n<p>34 AGH Berlin, Drucksache 17\/17 vom 11. Januar 2016.<\/p>\n<p>35 <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Trojaner-und-stille-SMS-ein-lukratives-Geschaeft-1633724.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Trojaner-und-stille-SMS-ein-lukratives-Geschaeft-1633724.html<\/a>, BT-Drucksache 17\/10077 vom 02. 07. 2012.<\/p>\n<p>36 <a href=\"https:\/\/www.researchgate.net\/publication\/320711097_Stellungnahme_zum_Gesetzentwurf_der_Staatsregierung_Gesetz_zum_Staatsvertrag_uber_die_Errichtung_eines_Gemeinsamen_Kompetenz-_und_Dienstleistungszentrums_der_Polizeien_der_Lander_Berlin_Brandenburg_Sa\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.researchgate.net\/publication\/320711097_Stellungnahme_zum_Gesetzentwurf_der_Staatsregierung_Gesetz_zum_Staatsvertrag_uber_die_Errichtung_eines_Gemeinsamen_Kompetenz-_und_Dienstleistungszentrums_der_Polizeien_der_Lander_Berlin_Brandenburg_Sa<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1497],"publikationen":[877],"class_list":["post-8525","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-matthias-monroy","publikationen-877"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Ortungswanze in der Hosentasche - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/227\/publikation\/die-ortungswanze-in-der-hosentasche\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Ortungswanze in der Hosentasche - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ma&szlig;nahmen nach &sect;&sect; 100 StPO zum Ermitteln des Aufenthaltsorts und der Kennung von Mobiltelefonen. 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