{"id":8545,"date":"2019-07-16T21:45:00","date_gmt":"2019-07-16T19:45:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/community-standards-ki-beirat-informationsfreiheit-weltweit-1\/"},"modified":"2021-08-30T15:43:05","modified_gmt":"2021-08-30T13:43:05","slug":"community-standards-ki-beirat-informationsfreiheit-weltweit-1","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/225-226\/publikation\/community-standards-ki-beirat-informationsfreiheit-weltweit-1\/","title":{"rendered":"Community Standards + KI + Beirat = Informationsfreiheit weltweit?"},"content":{"rendered":"<p>in: vorg&auml;nge Nr. 225\/226 (1-2\/2019), S. 81-90<\/p>\n<p><i>Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat weltweit Aufsehen erregt. Obwohl in Deutschland nahezu einhellig und zum Teil sehr scharf kritisiert, weckt es in anderen L&auml;ndern die Hoffnung, man k&ouml;nne gro&szlig;e Informationsintermedi&auml;re wie Facebook, Google\/Youtube und Twitter mithilfe strengerer Gesetze endlich &#8222;in die Schranken weisen&#8220;. Das ist durchaus verst&auml;ndlich in L&auml;ndern, die mit wesentlich schlimmeren Auswirkungen koordinierter Desinformationskampagnen zu k&auml;mpfen haben als Deutschland. Andererseits ist es wenig aussichtsreich und offenbart ein Dilemma, das nahezu ausweglos erscheint: auf grenz&uuml;bergreifenden Plattformen landesspezifische Kulturen der Informationsfreiheit durchzusetzen, ohne zugleich die Informationsfreiheit weltweit einzuschr&auml;nken.<\/i><\/p>\n<p>Den so genannten Informationsintermedi&auml;ren[1] wie Facebook, Twitter und Youtube (Google) weht weltweit der Wind ins Gesicht. In Deutschland wurde das h&ouml;chst umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz eingef&uuml;hrt (s. Diskussionen in diesem Band), das von autokratischen und autorit&auml;ren Regimes wie in Russland[2], den Philippinen[3] oder Malaysia[4] als Vorbild genommen wird, aber auch in anderen demokratischen L&auml;ndern Hoffnungen weckt, mithilfe gesetzlicher Regulierung koordinierte Desinformationskampagnen und &#8222;Hassrede&#8220; eind&auml;mmen zu k&ouml;nnen. Das franz&ouml;sische Parlament hat ein so genanntes &#8222;Fake-News-Gesetz&#8220; erlassen, wonach Richter_innen in Wahlkampfzeiten von Anbietern verlangen k&ouml;nnen, Falschnachrichten augenblicklich aus dem Netz zu nehmen.[5] Eine EU-Regulierung verpflichtet Informationsintermedi&auml;re dazu, &#8222;terroristische&#8220; Inhalte innerhalb einer Stunde zu l&ouml;schen. Auch in den USA, die traditionell eine libert&auml;re Auffassung von Informationsfreiheit vertreten, mehren sich Forderungen danach, die &#8222;<i>Social Networks<\/i>&#8220; st&auml;rker zu beschr&auml;nken.<\/p>\n<p>Vermutlich als Reaktion auf diesen weltweit zunehmenden Druck hat Facebook als erster gro&szlig;er Akteur nun einen auf den ersten Blick geradezu revolution&auml;ren Vorschlag vorgelegt: Das Unternehmen werde eine Art externen, unabh&auml;ngigen Beirat einberufen, der in kontroversen F&auml;llen letztendlich die Entscheidung dar&uuml;ber treffen soll, ob ein Beitrag gel&ouml;scht werden oder bestehen bleiben soll. Bei n&auml;herer Betrachtung sorgt dieser Vorschlag daf&uuml;r, ein Dilemma herauszuarbeiten, das unaufl&ouml;sbar anmutet: auf grenz&uuml;bergreifenden Plattformen landesspezifische Kulturen der Informationsfreiheit durchzusetzen, ohne zugleich die Informationsfreiheit weltweit einzuschr&auml;nken.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"community-standards-ki-beirat-informationsfreiheit-weltweit\">Community Standards + KI + Beirat = Infor&shy;ma&shy;ti&shy;ons&shy;frei&shy;heit weltweit?<\/span><\/h2>\n<p>In einem fast 5.000 Worte langen &#8222;Blogbeitrag&#8220;[6] hat das Unternehmen[7] seine Vorstellungen davon dargelegt, wie es mit der Herausforderung umgehen kann, dass es zugleich m&ouml;glichst viele Beitr&auml;ge seiner Nutzer_innen auf der Plattform ver&ouml;ffentlichen kann, und zugleich in m&ouml;glichst vielen L&auml;ndern operieren darf. Die &Uuml;berschrift lautet &#8222;<i>Eine Blaupause f&uuml;r Governance und Durchsetzung<\/i>&#8222;; der Beitrag legt dar, wie auf der Basis von Facebooks &#8222;<i>Community Standards<\/i>&#8220; so genannte &#8222;sch&auml;dliche Inhalte&#8220; identifiziert und &#8222;grenzwertige&#8220; Inhalte abgewendet werden k&ouml;nnen. Nutzer_innen sollen mehr Kontrolle dar&uuml;ber bekommen, welche Inhalte ihnen angezeigt werden. Da die Identifizierung der sch&auml;dlichen Inhalte mithilfe von Techniken der so genannten &#8222;K&uuml;nstlichen Intelligenz&#8220; erfolgen soll, die anf&auml;llig daf&uuml;r sind, Vorurteile zu enthalten und zu verst&auml;rken, sollen die Technologien besonders auf diese Vorurteile (&#8222;<i>algorithmic bias<\/i>&#8222;) hin &uuml;berpr&uuml;ft werden. Zudem will das Unternehmen ein Berufungsverfahren aufbauen, mit dem Nutzer_innen gegen ungerechtfertigte L&ouml;schungen vorgehen k&ouml;nnen. Dieses Verfahren soll von dem oben genannten unabh&auml;ngigen Aufsichtsgremium kontrolliert werden, dessen Entscheidungen sich das Unternehmen unterwerfen will. Zudem sollen Transparenz &uuml;ber das Verfahren her- und Daten zu Verf&uuml;gung gestellt werden, um Forschung dazu zu erm&ouml;glichen. Schlie&szlig;lich k&uuml;ndigt Zuckerberg an, bei der Frage nach effektiverer Regulierung mit Regierungen zusammenzuarbeiten.[8]<\/p>\n<p>Facebook steckt schon lange in einer Klemme. Das Unternehmen wird gleichzeitig daf&uuml;r kritisiert, dass es nicht genug &#8222;<i>hate speech<\/i>&#8220; und &#8222;Fehlinformationen&#8220; l&ouml;scht. Diese Kritik kommt vorwiegend von betroffenen B&uuml;rger_innen, Regierungen und einigen Aktivist_innen. Andere B&uuml;rger_innen und Aktivist_innen (aber keine Regierungen) hingegen kritisieren das Unternehmen daf&uuml;r, dass zu viele legale Inhalte entfernt werden.<\/p>\n<p>Die erste Fraktion geht so weit zu behaupten, Facebook sei eine Gefahr f&uuml;r die Demokratie, weil das Unternehmen Menschen erlaube, Hass zu s&auml;hen, die &ouml;ffentliche Debatte und sogar Wahlen manipuliere. Die zweite argumentiert, Facebook sei eine Bedrohung f&uuml;r die Redefreiheit, weil es auf Grundlage seiner &#8222;<i>Community Standards<\/i>&#8220; Inhalte blockiere, die in den jeweiligen L&auml;ndern eigentlich legal seien. Weil Facebook so dominant sei, dass Menschen nicht einfach eine andere Plattform w&auml;hlen k&ouml;nnten &#8211; und Facebook damit einen Teil der &Ouml;ffentlichkeit selbst darstelle -, bedeute das, die Debatte als solche sei in Gefahr.<br \/>Um die G&uuml;ltigkeit der These &#8222;<i>Facebook ist eine Gefahr f&uuml;r die Demokratie<\/i>&#8220; soll es in diesem Beitrag nicht gehen. Ich denke, dass diese Behauptung &uuml;bertrieben ist, weil sie Facebook zu viel Macht zuschreibt und dabei von wichtigen Diskussionen &uuml;ber die Gr&uuml;nde ablenkt, warum Demokratien in der Tat gef&auml;hrdet sind. Aber die These ist da und wird &uuml;berall auf der Welt aufgestellt; und sie hat genug Wirkung, um das Unternehmen zum Handeln zu zwingen &#8211; wie eben durch das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Strafgelder von bis zu 50 Millionen Euro vorsieht, wenn die Intermedi&auml;re illegale Inhalte systematisch nicht schnell genug l&ouml;schen.<\/p>\n<p>Das Gesetz wurde von vielen Interessenvertreter_innen scharf daf&uuml;r kritisiert, Anreize zum &#8222;&uuml;berm&auml;&szlig;igen Blockieren&#8220; zu setzen. Anders gesagt: Netzwerke werden dazu veranlasst, vorschnell vermeintlich problematische Inhalte zu l&ouml;schen, um Geldstrafen zu vermeiden. Verteidiger_innen der Redefreiheit kritisieren Facebook allerdings ohnehin seit Jahren daf&uuml;r, unliebsame Beitr&auml;ge zu l&ouml;schen, die in den jeweiligen L&auml;ndern v&ouml;llig legal sind.<\/p>\n<p>Die Gr&uuml;nde: Zum einen muss sich Facebook als US-Firma an die Gesetze der USA halten, also Inhalte l&ouml;schen, die in den USA rechtswidrig sind &#8211; oder auch nur politisch problematisch und daher dazu f&uuml;hren k&ouml;nnten, dass die US-Gesetze versch&auml;rft werden. Zum anderen will das Unternehmen Inhalte verbreiten, die zwar kontrovers sind, weil diese Inhalte zu besonders viel Interaktion anspornen, was wiederum durch die Logik der Plattform zu mehr Werbeeinnahmen f&uuml;hrt. Zum anderen sollen diese Inhalte aber nicht so kontrovers sein, dass sie Nutzer_innen davon abhalten, Facebook zu nutzen. Diese Balance soll mithilfe von Facebooks so genannten &#8222;<i>Community Standards<\/i>&#8220; erreicht werden &#8211; die keine Standards sind, die eine Gemeinschaft entwickelt hat, sondern als Standards des Unternehmens dazu dienen, &#8222;die Gemeinschaft&#8220;, also die Nutzer_innen, zu kontrollieren.<\/p>\n<p>Der grenz&uuml;berschreitende Charakter des Netzes bringt Anbieter wie Facebook, Twitter und Youtube in ein Dilemma. Wenn sie das Gesetz eines Landes (z. B. der USA) zur alleinigen Grundlage daf&uuml;r machten, was zul&auml;ssig ist, dann k&ouml;nnten sie als Konsequenz in vielen anderen Staaten der Welt nicht t&auml;tig sein &#8211; das gilt nicht nur f&uuml;r Saudi-Arabien, China oder Vietnam, sondern auch f&uuml;r Deutschland oder Frankreich. Macht man aber die Gesetze aller Staaten, in denen die Firma operiert, zur Grundlage, dann w&uuml;rde das entweder dazu f&uuml;hren, dass nahezu gar keine Inhalte mehr zu sehen w&auml;ren oder es kein grenz&uuml;berschreitendes Netzwerk g&auml;be. Warum?<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"grenzenloses-internet-vs-kulturelle-kontextualitaet\">Grenzen&shy;loses Internet vs. kulturelle Kontex&shy;tu&shy;a&shy;lit&auml;t<\/span><\/h2>\n<p>Selbst zwischen demokratischen Rechtsstaaten sind die kulturellen Auffassungen davon, was zu &auml;u&szlig;ern erlaubt ist, so unterschiedlich, dass es in vielen F&auml;llen keinen gemeinsamen Nenner gibt. Beispiele daf&uuml;r sind die Darstellungen von Nacktheit und der Umgang mit dem V&ouml;lkermord an den Juden, aber auch die Privatsph&auml;re: Was in den USA und Gro&szlig;britannien erlaubte Berichterstattung ist, in der etwa der Name von Verd&auml;chtigen genannt wird, kann in Deutschland bereits eine Pers&ouml;nlichkeitsrechtsverletzung sein. W&uuml;rde man nun in Zweifelsf&auml;llen das jeweils restriktivere Gesetz anwenden, w&uuml;rden auf Plattformen wie Facebook, Youtube und Twitter wohl Milliarden von Beitr&auml;gen verschwinden.<\/p>\n<p>Ein m&ouml;glicher Ausweg: Der Intermedi&auml;r gestaltet sein Angebot so, dass Menschen in einem bestimmten Land immer nur &#8222;<i>die Inhalte dieses Landes<\/i>&#8222;[9] zu sehen bekommen, die dadurch auch konform mit den Gesetzen des jeweiligen Landes sein k&ouml;nnten. Dieses Verfahren wird &#8211; mit Einschr&auml;nkungen &#8211; von China verwendet, das versucht, durch ein hochentwickeltes Zensursystem daf&uuml;r zu sorgen, dass im Land nahezu nur Inhalte zu sehen sind, die mit den Ansichten der Obrigkeit vereinbar sind. Aber auch Unternehmen setzen das so genannte Geoblocking ein, etwa um kommerzielle Interessen durchzusetzen. So ist es nicht m&ouml;glich, als Kundin von Video-Streaming-Plattformen alle Filme zu sehen, die das Unternehmen im Angebot hat, weil die Rechteinhaber Inhalte unterschiedlich lizenzieren. Beispiel: Eine Produktionsfirma verkauft die Rechte eines von ihr produzierten Films in Deutschland an Sky, in den USA an Netflix. Dann kann die Netflix-Kundin den Film in Deutschland nicht sehen, weil Netflix ihren Standort technisch erkennt und technisch den Zugang verhindert. Reist sie in die USA, kann sie den Film &uuml;ber ihren Netflix-Zugang sehen. Dieses Verfahren ist vor allem innerhalb der EU h&ouml;chst umstritten, weil die EU-Kommission davon ausgeht, dass ein gemeinsamer Binnenmarkt auch f&uuml;r digitale G&uuml;ter gelten muss und EU-B&uuml;rger_innen daher in allen L&auml;ndern Zugriff auf das Repertoire an Inhalten von Musik-, Video und anderen Inhaltsangeboten verf&uuml;gen k&ouml;nnen m&uuml;ssen, auf das sie in ihrem Heimatland Zugriff haben.<\/p>\n<p>Mit Geolokalisierung und dem darauf aufbauenden<i> Geoblocking <\/i>k&ouml;nnten also Intermedi&auml;re wie Facebook, Youtube oder Twitter daf&uuml;r sorgen, dass die meisten Menschen in einem bestimmten Land auch nur Inhalte sehen, die in diesem Land legal sind. Verteidiger_innen der Informationsfreiheit kritisieren am Geoblocking jedoch, dass es das Internet in ein so genanntes &#8222;Splinternet&#8220; (von Splinter, engl. f&uuml;r Splitter) verwandelt: weg von einem globalen Kommunikationsnetz, hin zu einem Flickenteppich verschiedenster Netze, &uuml;ber die nur noch sehr eingeschr&auml;nkt grenz&uuml;bergreifend kommuniziert werden k&ouml;nnte.<br \/>Auch Staaten mit einem hohen Ma&szlig; an Informationsfreiheit kritisieren den Ansatz, da damit unter anderem verhindert w&uuml;rde, dass global verf&uuml;gbare Netzwerke einen &#8211; von ihnen gew&uuml;nschten &#8211; Effekt haben k&ouml;nnen: staatliche Zensur in autorit&auml;ren und diktatorischen Staaten zu umgehen und damit m&ouml;glicherweise demokratisierend zu wirken. Denn die meisten dieser L&auml;nder sind technisch nicht in der Lage, den Zugang zu ausgew&auml;hlten, von ihnen unerw&uuml;nschten Inhalten auf Facebook, Twitter oder Youtube zu verhindern, schrecken aber davor zur&uuml;ck, den Zugang zu den Plattformen vollst&auml;ndig zu sperren (was technisch leichter m&ouml;glich w&auml;re), da diese von sehr vielen B&uuml;rger_innen und Unternehmen der L&auml;nder genutzt werden &#8211; und nicht zuletzt auch oft von den Regierungen f&uuml;r deren eigene Zwecke.<br \/>Angleichung nach unten oder ein zerrissenes Internet<br \/>Deshalb sind beide Optionen &#8211; also der &#8222;kleinste gemeinsame Nenner&#8220; und das Splinternet &#8211; sowohl f&uuml;r Facebook, als auch f&uuml;r die Verfechter_innen der Redefreiheit unerw&uuml;nscht.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist es verst&auml;ndlich, dass Facebook ein gro&szlig;es eigenes Interesse daran hat, eine L&ouml;sung der Probleme nicht den Regierungen zu &uuml;berlassen. Wenn man sich (mehr oder weniger) an die Gesetze aller L&auml;nder halten muss, in denen man als Unternehmen operiert, aber m&ouml;glichst viele Inhalte auf der Plattform belassen m&ouml;chte, muss man Kompromisse machen. Bisher wendet die Firma ihr ber&uuml;chtigtes ehemaliges Motto &#8222;<i>Move fast and break things<\/i>&#8220; (&bdquo;<i>handle schnell und zerschlage Din<\/i>ge<i>&ldquo;) auf Gesellschaften &uuml;berall auf der Welt an. Sie ver&ouml;ffentlicht Milliarden Posts, die in vielen L&auml;ndern gegen das Gesetz versto&szlig;en, und verweist dabei darauf, dass sich der Gerichtsstand f&uuml;r Facebook in Kalifornien befindet. Jetzt, wo der Druck aus L&auml;ndern w&auml;chst, in denen Facebook sehr viel Geld verdient (das es auch weiter verdienen m&ouml;chte), muss es sich etwas Besseres einfallen lassen. Dieses &#8222;etwas Bessere&#8220;, das Facebook nun vorschl&auml;gt, ist eine Kombination aus Technik und Governance-Strukturen.<\/i><\/p>\n<p>Der Vorschlag in K&uuml;rze: Es werden eine Menge Inhalte auf Facebook ver&ouml;ffentlicht, mit denen Menschen (und Regierungen) ein Problem haben, weil sie entweder klar rechtswidrig sind oder als Versto&szlig; gegen die guten Sitten empfunden werden. Daher schr&auml;nkt Facebook ein, wie viel davon zu sehen ist, indem K&uuml;nstliche Intelligenz dazu genutzt wird, Inhalte entweder komplett zu blockieren oder ihre Sichtbarkeit zu reduzieren. Das Kriterium daf&uuml;r sind Facebooks &#8222;Community Standards&#8220;. Um dem Eindruck vorzubeugen, Facebook zensiere Inhalte, muss sichergestellt sein, dass die KI &#8222;das Richtige tut&#8220;, also fehlerfrei funktioniert; zudem bekommen die Nutzer_innen die Wahl, wie sie ihren Newsfeed einstellen &#8211; also ob sie lieber mehr oder weniger Inhalte sehen wollen, die sie als anst&ouml;&szlig;ig empfinden k&ouml;nnten. F&uuml;r den Fall, dass trotzdem Fehler passieren oder es Uneinigkeit gibt, richtet Facebook ein Berufungsverfahren mit einem Beirat unabh&auml;ngiger Expert_innen ein, um die F&auml;lle zu entscheiden, die die Firma selbst nicht entscheiden will.<\/p>\n<p>Der erhoffte Effekt: Gesetzeswidrige Inhalte werden effektiver aussortiert. Nutzer_ innen bekommen die M&ouml;glichkeit, per Men&uuml;-Einstellung selber dar&uuml;ber zu entscheiden, weniger Inhalte in ihrer Timeline angezeigt zu bekommen, die sie anst&ouml;&szlig;ig finden k&ouml;nnten. Dadurch entstehen weniger Kontroversen, denn die eine Gruppe sieht weniger Inhalte, die sie inakzeptabel findet, die andere Gruppe sieht die Informationsfreiheit nicht beschr&auml;nkt.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"kuenstliche-intelligenz-ist-kein-wundermittel\">K&uuml;nstliche Intelligenz ist kein Wunder&shy;mittel<\/span><\/h2>\n<p>&#8222;KI&#8220; meint in diesem Fall Techniken selbstlernender Programme, die auf die Identifikation von Inhalten trainiert werden, die in bestimmte Kategorien fallen&nbsp;&#8211; so genannte automatisierte Filter. Zwar ist Facebook einer der gr&ouml;&szlig;ten Technologiekonzerne der Welt mit einem der h&ouml;chsten Budgets f&uuml;r die Erforschung und Entwicklung von K&uuml;nstlicher Intelligenz. Aber die Klassifikation von Sprache &#8211; im Sinne der Bedeutung von Worten in einem spezifischen Kontext &#8211; ist eine der komplexesten Aufgaben, die es gibt, und momentan scheitern automatisierte Inhaltsfilter noch kl&auml;glich daran. Es wird hitzig diskutiert, ob sie dazu jemals in der Lage sein werden, aber das ist eine philosophische Frage. Aktuell k&ouml;nnen sie jedenfalls nicht zuverl&auml;ssig identifizieren, was &#8222;sch&auml;dlich&#8220; ist. Aber wenn sie nicht zuverl&auml;ssig identifizieren k&ouml;nnen, was &#8222;sch&auml;dlich&#8220; ist, folgt daraus zwangsl&auml;ufig, dass sie auch keine Inhalte zuverl&auml;ssig als &#8222;grenzwertig&#8220; einstufen k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>Wenn Zuckerberg also sagt: &#8222;<i>Wir machen Fortschritte bei Hassrede, 52 % der Posts werden schon proaktiv identifiziert<\/i>&#8222;, dann sollten wir den Satz so verstehen: &#8222;Unsere Systeme klassifizieren eine Menge Posts als &#8218;Hassrede&#8216;, die dann nie ver&ouml;ffentlicht und deshalb auch nie von einem Menschen beurteilt werden; das bedeutet, dass wir keine Ahnung haben, wie viele davon Fehleinsch&auml;tzungen sind, wie viele Inhalte demnach f&auml;lschlicherweise entfernt werden und inwieweit wir damit die freie Meinungs&auml;u&szlig;erung beeintr&auml;chtigen.&#8220;<\/p>\n<p>Das ist lediglich ein wenig vereinfacht, denn es gibt zwar Methoden, Anwendungen auf Fehleinsch&auml;tzungen und Bias hin zu testen. Die Entwickler_innen bei Facebook sind nicht dumm und ich bin sicher, viele von ihnen wollen das Richtige tun&nbsp;&#8211; doch Zuckerberg schreibt selber, dass &#8222;<i>im gro&szlig;en Ganzen diese Arbeit wichtig und noch am Anfang ist. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, wenn es Fortschritte gibt<\/i>&#8222;. Das kann man nur so lesen: &#8222;Wir wissen nicht, was wir tun, aber das ist in Ordnung, weil es derzeit niemand wei&szlig;.&#8220; Solange es keine unabh&auml;ngige Forschung dazu gibt (siehe unten), sollten wir einem Unternehmen, das alle zwei Monate beim L&uuml;gen erwischt wird, an der Stelle erst einmal nichts glauben.<\/p>\n<p>Was bleibt also &uuml;brig vom Versprechen, Facebook werde &#8222;<i>Nutzern mehr Kontrolle geben und mehr Inhalte erlauben<\/i>&#8222;? Nicht viel, meine ich, obwohl man die zugrunde liegende Idee zun&auml;chst sehr charmant finden kann. Denn wenn es um Sprache geht, ist Kontext alles. Des Einen L&uuml;ge ist des Anderen Parodie; des Einen Freiheitsk&auml;mpfer ist des Anderen Terrorist. Das wird sich nie &auml;ndern &#8211; und sollte es wahrscheinlich auch nicht. Es ist also eine gute Idee, Menschen die Kontrolle dar&uuml;ber zu geben, was sie sehen m&ouml;chten. Aber wenn die Auswahl, die die Nutzer_innen bekommen, auf einer mangelhaften Definition von sch&auml;dlichem und grenzwertigem Inhalt basiert (den &#8222;<i>Community Standards<\/i>&#8222;), gefolgt von einer fehlerhaften Klassifikation von sch&auml;dlichem und grenzwertigem Inhalt (durch &#8222;KI&#8220;), dann werden die Nutzer_innen eine ziemlich schlechte Auswahl dessen bekommen, &uuml;ber das sie &#8222;Kontrolle&#8220; aus&uuml;ben d&uuml;rfen.<\/p>\n<p>Zudem hat Facebook angek&uuml;ndigt, dass die Filter grunds&auml;tzlich restriktiv eingestellt sind, also mehr potenziell anst&ouml;&szlig;ige Inhalte unterdr&uuml;cken. Nur, wenn sich Nutzer_innen aktiv dazu entschlie&szlig;en, mehr dieser Inhalte sehen zu wollen, k&ouml;nnen sie das entsprechend einstellen. Sie m&uuml;ssen also die Filterung bewusst abschalten oder verringern.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"facebook-bleibt-der-entscheider-in-nahezu-allen-faellen\">Facebook bleibt der &bdquo;Entscheider&ldquo; in nahezu allen F&auml;llen<\/span><\/h2>\n<p>Sehr wahrscheinlich f&uuml;hrt all das also zu einem System, das nur theoretisch besser ist als das, das wir jetzt haben, aber nicht in der Praxis. Denn am Ende f&uuml;hrt die Kombination der beschriebenen Faktoren dazu, dass in erster Linie Facebook entscheiden wird, was die Nutzer_innen zu sehen bekommen, und was nicht. Denn Facebook legt die Kriterien fest, nach denen algorithmische Systeme filtern und sorgt durch das Design der Plattform daf&uuml;r, dass nahezu alle Nutzer_innen sich diesen Kriterien unterwerfen werden, da sie nicht bemerken, dass sie eine Wahl haben.<\/p>\n<p>Bleibt das Berufungsverfahren mit &#8222;<i>unabh&auml;ngiger Governance und Aufsicht<\/i>&#8222;. Genau wie beim Vorschlag, den &#8222;<i>Nutzern die Kontrolle dar&uuml;ber zu geben, was sie sehen<\/i>&#8222;, ist das im Grunde eine gute Idee. Denn zum einen sollten Intermedi&auml;re nicht &uuml;ber Rede- und &Auml;u&szlig;erungsfreiheit richten. Genau das tun sie aber schon immer, und Gesetze wie das NetzDG geben ihnen Anreize dazu, es noch aggressiver zu tun als bisher. Gleichzeitig k&ouml;nnen Gerichte aber auch nicht &uuml;ber Tausende umstrittener Facebook-Posts, Youtube-Videos und Tweets urteilen. Es muss ein abgestuftes System geben, das aber eben nicht innerhalb eines Unternehmens enden darf.<\/p>\n<p>Solange Intermedi&auml;re klar rechtswidrige Inhalte nicht entfernen, ist in den meisten L&auml;ndern das Verfahren zumindest im Prinzip klar: Dann k&ouml;nnen Menschen Anzeige erstatten und im Zweifel vor Gericht ziehen, um sie entfernen zu lassen. &#8222;Im Prinzip&#8220; bedeutet aber, dass die Praxis oft anders aussieht. Die Unternehmen selbst legen die H&uuml;rden daf&uuml;r so hoch wie m&ouml;glich, etwa indem sie daf&uuml;r sorgen, dass allein die Zustellung eines anwaltlichen Schreibens mit abschreckend hohem Aufwand und Kosten verbunden ist. Dass das NetzDG den Unternehmen vorschreibt, in Deutschland einen Zustellungsbevollm&auml;chtigten zu ernennen und daf&uuml;r zu sorgen, dass Auskunftsersuchen von inl&auml;ndischen Strafverfolgungsbeh&ouml;rden innerhalb von 48 Stunden beantwortet werden m&uuml;ssen, ist einer der wenigen Aspekte des Gesetzes, der durchweg positiv zu werten ist. &#8222;im Prinzip&#8220; hei&szlig;t eben auch, dass es f&uuml;r Betroffene eine Handhabe gibt zu erzwingen, dass Inhalte aus dem Netz verschwinden: die &auml;u&szlig;erungsrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Landes.<\/p>\n<p>Anders sieht es aus mit Inhalten, die nicht gegen diese &auml;u&szlig;erungsrechtlichen Vorgaben versto&szlig;en. Wenn Nutzer_innen gel&ouml;schte Inhalte wiederhergestellt sehen m&ouml;chten, weil sie der Ansicht sind, dass diese nicht gegen geltendes Recht versto&szlig;en, k&ouml;nnen sie in den meisten F&auml;llen nichts weiter tun als an das Unternehmen zu appellieren. Dann haben die &#8222;Entscheider&#8220; bei Facebook (oder Youtube oder Twitter) das letzte Wort. Warum? Weil Firmen wie Facebook Privatunternehmen sind und erst einmal keine direkte (rechtliche) Verpflichtung haben, die Meinungsfreiheit zu sch&uuml;tzen &#8211; Artikel 5 des Grundgesetzes sch&uuml;tzt die B&uuml;rger_innen vor &Uuml;bergriffen des Staats, nicht vor den Handlungen anderer Privater. Das ist grunds&auml;tzlich eine gute Idee, weil Meinungsfreiheit auch das Recht f&uuml;r Unternehmen einschlie&szlig;t, auszuw&auml;hlen, was sie auf der eigenen Plattform ver&ouml;ffentlichen m&ouml;chten.<\/p>\n<p>Dieses Argument wird aber dann sehr problematisch, wenn eine Plattform so dominant geworden ist, dass sie eine wichtige Teil&ouml;ffentlichkeit (wenn auch nicht gleich die &Ouml;ffentlichkeit) darstellt. Man muss sie sich vorstellen wie einen &ouml;ffentlichen Raum oder eine Infrastruktur f&uuml;r Sprache. Ich gehe davon aus, dass wir mit Facebook (wie auch mit Googles Suchmaschine und Youtube) diesen Punkt erreicht haben.<\/p>\n<p>Auch Intermedi&auml;re m&uuml;ssen die Informationsfreiheit sch&uuml;tzen<br \/>In Deutschland entwickelt sich zu dieser Situation derzeit eine differenzierte Rechtsprechung. Einerseits hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden 2018 entschieden[10], dass Facebook das Recht habe, &#8222;<i>Meinungs&auml;u&szlig;erungen unterhalb der Schwelle zur Schm&auml;hkritik und au&szlig;erhalb von &sect; 1 Abs. 2 NetzDG<\/i>&#8220; zu l&ouml;schen, da eine entsprechende Klausel in den Nutzungsbedingungen nicht &uuml;berraschend sei und damit rechtm&auml;&szlig;ig. Sowohl das OLG Dresden (ebd.), als auch das OLG Karlsruhe[11] sahen es auch nicht als Problem an, dass die Nutzungsbedingungen auf Facebooks &#8222;Gemeinschaftsstandards&#8220; verweisen, obwohl diese jederzeit ge&auml;ndert werden k&ouml;nnten, ohne dass die Nutzer_innen zustimmen m&uuml;ssen. Ma&szlig;geblich war f&uuml;r die Richter_innen allein, dass es nicht (mehr) nurauf die subjektive Ansicht der Betreiber ankommt, sondern in Form der Dokumente &#8222;objektive&#8220; Sachverhalte vorliegen, nach denen die Entscheidungen getroffen werden. Damit &uuml;be der\/die Anbieter_in nach Ansicht der OLGs kein unbeschr&auml;nktes einseitiges Bestimmungsrecht mehr aus, so dass Willk&uuml;r oder Unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit nicht vorl&auml;gen und damit der Meinungsfreiheit ausreichend Rechnung getragen werde.<\/p>\n<p>Andererseits haben Gerichte zugleich entschieden, dass Nutzer_innen einen Anspruch darauf haben, dass Facebook es unterl&auml;sst, zul&auml;ssige &Auml;u&szlig;erungen zu l&ouml;schen. Sie leiten diesen Anspruch daraus her, dass auch Facebook aus dem mit den Nutzer_ innen geschlossenen Vertrag Pflichten entstehen. Dazu geh&ouml;rt, im Wege der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte, die Meinungs- und &Auml;u&szlig;erungsfreiheit des Vertragspartners zu ber&uuml;cksichtigen und zu sch&uuml;tzen. Auf dieser Basis hat etwa das Landgericht Frankfurt\/Main entschieden[12], dass Facebook die &Auml;u&szlig;erung &#8222;<i>Die pseudo-linke TAZ ist ein Kriegstreiber erster Klasse! War es nicht dieses Hetzbl&auml;ttchen, was k&uuml;rzlich rum flennte, dass sie vor der Pleite st&uuml;nden? KEIN VERLUST! ist meine Meinung!&#8220; <\/i>wiederherstellen musste.<\/p>\n<p>Es sieht also derzeit danach aus, als k&ouml;nnte die Rechtsentwicklung in Deutschland zu dem f&uuml;hren, was Verfechter_innen der Informationsfreiheit fordern: Dass Intermedi&auml;re in Bezug auf Meinungs- und &Auml;u&szlig;erungsfreiheit nicht einfach tun und lassen k&ouml;nnen, was sie wollen, sondern sehr wohl auch daf&uuml;r sorgen m&uuml;ssen, dass gesetzeskonforme &Auml;u&szlig;erungen auch ver&ouml;ffentlicht bleiben.<\/p>\n<p>Doch selbst wenn diese Entwicklung in Deutschland weiterhin positiv verliefe, w&auml;re damit der Konflikt, der durch den grenz&uuml;bergreifenden Charakter des Netzes entsteht, nicht gel&ouml;st: Was in Deutschland rechtens ist, ist es nicht unbedingt in anderen L&auml;ndern&nbsp;&#8211; und umgekehrt. Die meisten Intermedi&auml;re aber machen Inhalte grenz&uuml;berschreitend verf&uuml;gbar. H&ouml;ren sie damit auf, etwa indem sie strenges Geoblocking verwenden, kann man nicht mehr sinnvollerweise von einem Internet sprechen, wie wir es kennen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"facebook-bietet-keine-loesung-aber-sonst-auch-niemand\">Facebook bietet keine L&ouml;sung&nbsp;&ndash; aber sonst auch niemand<\/span><\/h2>\n<p>In dieser Situation hat Mark Zuckerberg also nun vorgeschlagen, einen <i>unabh&auml;ngigen<\/i> Beirat f&uuml;r &#8222;<i>Governance und Aufsicht<\/i>&#8220; zu bestellen, &#8222;<i>dessen Entscheidungen transparent und bindend<\/i>&#8220; f&uuml;r die Firma sein sollen. Wenn jemand also eine Entscheidung der Moderator_innen von Facebook anficht, k&ouml;nnte das vor dem Beirat landen, an dessen Entscheidung sich das Unternehmen dann halten muss.<br \/>Das ist in jedem Fall ein Schritt in die richtige Richtung: Facebook gibt Macht an Expert_innen ab, die die unternehmenseigenen Kontrolleur_innen kontrollieren k&ouml;nnen. Damit kann aber keine L&ouml;sung f&uuml;r das zugrunde liegende Problem erreicht werden: Dass man unm&ouml;glich auf globaler Ebene &uuml;ber Rede- und &Auml;u&szlig;erungsfreiheit entscheiden und zugleich ihrem kulturellen und kontextuellen Charakter gerecht werden kann.[13] Man stelle sich nur den Fall einer Holocaustleugnung vor, die in Israel, Deutschland, Frankreich und 14 anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern illegal ist, aber nicht in den USA und den meisten anderen Staaten der Welt. Oder F&auml;lle von Darstellung von Nacktheit, die in den USA illegal sind, aber nicht in den Niederlanden und Schweden. Selbst zwischen L&auml;ndern, die die Meinungsfreiheit anerkennen, herrscht keine Einigkeit dar&uuml;ber, was diese Freiheit umfasst, denn das ist in jedem Land mit seiner jeweiligen Gesellschaft und ihren Normen unterschiedlich. Viele Menschen, ich selbst geh&ouml;re dazu, halten nationale Rechtsprechung im Bezug auf Meinungsfreiheit f&uuml;r etwas Gutes, weil sie kulturelle Kontextualit&auml;t respektiert.<\/p>\n<p>Facebooks Verfehlungen sind Legion. Ein &#8222;Datenmissbrauchsskandal&#8220; jagt den n&auml;chsten, die Respektlosigkeit der Verantwortlichen gegen&uuml;ber nationalen Gesetzen und den berechtigten Erwartungen von Nutzer_innen, was den Umgang mit Informationen &uuml;ber sie angeht, ist atemberaubend. Dazu kommt die Skrupellosigkeit beim Einsatz von Lobbying-Methoden, die Waffenherstellern zur Ehre gereichen w&uuml;rden.[14] Viele Kritiker_innen verleitet das zu dem Schluss, dass Facebooks Kritik an Gesetzen wie dem NetzDG ungerechtfertigt ist und nur dazu diene, die Unternehmensinteressen zu sch&uuml;tzen. Ich selbst bin mir sicher, dass das ein Teil der Motivation ist.<\/p>\n<p>Allerdings sollte man anerkennen, dass wir von Facebook die L&ouml;sung f&uuml;r ein Problem erwarten, f&uuml;r das derzeit niemand eine L&ouml;sung hat. Es geht nicht darum, dass das Unternehmen sich weigert, eine bestehende L&ouml;sung aufzugreifen und umzusetzen, weil es seinen Interessen widerspricht. Es ist vielmehr so, dass wir Facebooks Vorschlag als das ernstgemeinte Angebot verstehen sollten, weiter dar&uuml;ber nachzudenken, wie wir widerstreitende Rechtsg&uuml;ter in eine Balance bringen k&ouml;nnen, so dass wir letztendlich alle, wenn sicherlich auch z&auml;hneknirschend, damit leben k&ouml;nnen. Ob das gelingt, ist offen. Es wird aber nichts n&uuml;tzen, das Angebot aus Gr&uuml;nden, die damit wenig zu tun haben, auszuschlagen.<\/p>\n<p><b>MATTHIAS SPIELKAMP<\/b> <i>Jahrgang 1970, M.A. Philosophie, M.A. Journalismus (USA) ist Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer von <\/i>AlgorithmWatch<i> (ausgezeichnet mit der Theodor-Heuss-Medaille) und gesch&auml;ftsf&uuml;hrender Redakteur von <\/i>mobilsicher.de<i>. Er ist Mitglied des Vorstands von <\/i>Reporter ohne Grenzen Deutschland<i>, des Kuratoriums der <\/i>Stiftung Warentest<i> und des Beirats des <\/i>Whistleblower-Netzwerks<i> und war mehrfach als Sachverst&auml;ndiger im Bundestag geladen. 2004 geh&ouml;rte er zu den Gr&uuml;ndern des Online-Informationsangebots <\/i>iRights.info<i> (Grimme Online Award), dessen Mit-Herausgeber er heute ist.<\/i><\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h2>\n<p>1 Ich verwende den Begriff hier in der Definition von Schulz und Dankert: &#8222;Dienste des Typs <i>Intermedi&auml;r<\/i> zeichnen sich durch eine Vermittlungsleistung zwischen Inhalten oder Inhaltsangeboten und Nutzerinnen und Nutzern aus. Informationsintermedi&auml;re bieten also in der Regel keinen eigenen Inhalt an, sondern ihre Leistung liegt etwa in der B&uuml;ndelung oder besonders geordneten Bereitstellung von digitalen Inhalten.&#8220; In: Schulz, Wolfgang und Dankert, Kevin 2016: Die Macht der Informationsintermedi&auml;re. Strukturen und Regulierungsoptionen, Bonn, URL: <a href=\"https:\/\/library.fes.de\/pdf-files\/akademie\/12408.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/library.fes.de\/pdf-files\/akademie\/12408.pdf<\/a> (letzter Zugriff: 11. Januar 2019).<\/p>\n<p>2 Vgl. Reporter ohne Grenzen (17. Juli 2017): Russland kopiert Gesetz gegen Hassbotschaften, <a href=\"https:\/\/www.reporter-ohne-grenzen.de\/presse\/pressemitteilungen\/meldung\/russland-kopiert-gesetz-gegen-hassbotschaften\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.reporter-ohne-grenzen.de\/presse\/pressemitteilungen\/meldung\/russland-kopiert-gesetz-gegen-hassbotschaften\/<\/a> (letzter Zugriff: 6. Januar 2019).<\/p>\n<p>3 Vgl. Sventeenth Congress of the Republic of the Philippines (2017): An Act Penalizing the Malicious Distribution of false news and other related violations. URL: <a href=\"https:\/\/www.aseanlip.com\/philippines\/ip\/legislation\/bill-of-the-antifake-news-act-of\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.aseanlip.com\/philippines\/ip\/legislation\/bill-of-the-antifake-news-act-of<\/a>&#8211; 2017\/AL18286 (letzter Zugriff: 6. Januar 2019).<\/p>\n<p>4 Vgl. Deutsche Welle (26. M&auml;rz 2018): Malaysian government calls for 10-year jail sentence &#8218;fake news&#8216;. URL: <a href=\"http:\/\/www.dw.com\/en\/malaysian-government-calls-for-10\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.dw.com\/en\/malaysian-government-calls-for-10<\/a>&#8211; year-jail-sentence-fake-news\/a-43130163 (letzter Zugriff: 6. Januar 2019).<\/p>\n<p>5 Assemble&eacute;e Nationale 2018: Proposition de Loi relative aa la lutte contre la manipulation de l&rsquo;information. URL: <a href=\"http:\/\/www.assemblee-nationale.fr\/15\/ta\/tap0190.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.assemblee-nationale.fr\/15\/ta\/tap0190.pdf<\/a> (letzter Zugriff: 11. Januar 2019).<\/p>\n<p>6 Mark Zuckerberg (15. November 2018): A Blueprint for Content Governance and Enforcement URL: <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/notes\/mark-zuckerberg\/a-blueprint-for-content-governance-and-enforcement\/10156443129621634\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.facebook.com\/notes\/mark-zuckerberg\/a-blueprint-for-content-governance-and-enforcement\/10156443129621634\/<\/a> (letzter Zugriff: 6. Januar 2019).<\/p>\n<p>7 Der Beitrag ist unter dem Namen des Unternehmensgr&uuml;nders und CEO Mark Zuckerberg erschienen; es ist aber davon auszugehen, dass der Vorschlag von verschiedenen Mitarbeiter_innen des Unternehmens, darunter Anw&auml;lt_innen und Public-Policy-Berater_innen entstanden ist.<\/p>\n<p>8 Alle w&ouml;rtlichen Zitate beruhen auf &Uuml;bersetzungen des Verfassers.<\/p>\n<p>9 Dies in Anf&uuml;hrungszeichen, weil mit dem Ausdruck &#8222;Inhalte eines Landes&#8220; nicht gemeint ist, dass sie in dem Land produziert sein oder die dortige Kultur repr&auml;sentieren m&uuml;ssen, sondern lediglich, dass die Rechteinhaber die Erlaubnis gegeben haben, dass sie dort zug&auml;nglich gemacht werden. So w&auml;re es in diesem Sinn kein Widerspruch, dass eine englischsprachige US-Fernsehserie in Deutschland und &Ouml;sterreich zu sehen ist, eine deutsch-&ouml;sterreichische Konzertproduktion aber nur in einem der L&auml;nder.<\/p>\n<p>10 OLG Dresden, Beschluss v. 8.8.2018 &#8211; Az. 4 W 577\/18 (= NJW 2018, 3111), abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.online-und-recht.de\/urteile\/Hassrede-Klausel-in-Facebook-AGB-wirksam-Oberlandesgericht-Dresden-20180808\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.online-und-recht.de\/urteile\/Hassrede-Klausel-in-Facebook-AGB-wirksam-Oberlandesgericht-Dresden-20180808\/<\/a> (29.05.2019).<\/p>\n<p>11 OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.6.2018 &#8211; 15 W 86\/18, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/2109\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/openjur.de\/u\/2109<\/a> 791.html (29.5.2019).<\/p>\n<p>12 LG Frankfurt\/M., Beschluss v. 14.5.2018, 2-03 O 182\/18 (=JurPC WebDok. 108\/2018); vgl. <a href=\"https:\/\/www.jura.uni-frankfurt.de\/74531373\/2018-10-24-Peukert-NetzDG-Meinungsfreiheit-DAV.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.jura.uni-frankfurt.de\/74531373\/2018-10-24-Peukert-NetzDG-Meinungsfreiheit-DAV.pdf<\/a>.<\/p>\n<p>13 Hier lasse ich all die Probleme mit dem Verfahren an sich beiseite, die dadurch entstehen, dass ein Gremium unabh&auml;ngig von einem Unternehmen sein soll, das f&uuml;r seine Existenz und seine Arbeit bezahlt (und weil es viel Arbeit dort geben wird, kann das niemand ehrenamtlich machen).<\/p>\n<p>14 Vgl. Sheera Frenkel, Nicholas Confessore, Cecilia Kang, Matthew Rosenberg, Jack Nicas (14. November 2018): Delay, Deny and Deflect: How Facebook&rsquo;s Leaders Fought Through Crisis URL: <a href=\"https:\/\/www.nytimes.com\/2018\/11\/14\/technology\/facebook-data-russia-election-racism.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.nytimes.com\/2018\/11\/14\/technology\/facebook-data-russia-election-racism.html<\/a> (letzter Zugriff: 11. Januar 2019).<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1505],"publikationen":[878],"class_list":["post-8545","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-matthias-spielkamp","publikationen-225-226"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Community Standards + KI + Beirat = Informationsfreiheit weltweit? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/225-226\/publikation\/community-standards-ki-beirat-informationsfreiheit-weltweit-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Community Standards + KI + Beirat = Informationsfreiheit weltweit? - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"in: vorg&auml;nge Nr. 225\/226 (1-2\/2019), S. 81-90 Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat weltweit Aufsehen erregt. 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