{"id":8550,"date":"2019-07-16T20:30:00","date_gmt":"2019-07-16T18:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-medien-die-buergerrechte-und-die-humanistische-union-1\/"},"modified":"2021-08-30T15:43:07","modified_gmt":"2021-08-30T13:43:07","slug":"die-medien-die-buergerrechte-und-die-humanistische-union-1","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/225-226\/publikation\/die-medien-die-buergerrechte-und-die-humanistische-union-1\/","title":{"rendered":"Die Medien, die B\u00fcrgerrechte und die Humanistische Union"},"content":{"rendered":"<p>in: vorg&auml;nge Nr. 225\/226 (1-2\/2019), S. 121-133<\/p>\n<p><i>Vor der Einf&uuml;hrung digitaler Datennetze waren die Freiheit von Rundfunk (und Fernsehen) sowie der Presse die zentralen institutionellen Garantien f&uuml;r die Meinungsfreiheit. Deren Ausgestaltung war Gegenstand vieler politischer wie juristischer Kontroversen, und immer wieder auch Thema f&uuml;r die B&uuml;rgerrechtsorganisation Humanistische Union. Helga und Wolfgang Killinger, die an dieser Geschichte aktiv mitgewirkt haben, schildern hier die wichtigsten Etappen der Auseinandersetzung um die Rundfunkfreiheit, die ihren Ausgangspunkt in der Arbeit des Gr&uuml;nders der Humanistischen Union, Gerhard Szczesny, f&uuml;r den Bayerischen Rundfunk und den daraus entstandenen Konflikten haben.<\/i><\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"gerhard-szczesny-im-bayerischen-rundfunk\">Gerhard Szczesny im Bayerischen Rundfunk<\/span><\/h2>\n<p>Die Anf&auml;nge des rundfunk- und medienpolitischen Engagements der HU sind eng mit ihrem Gr&uuml;nder, Gerhard Szczesny, verbunden. Der hatte zun&auml;chst Philosophie, Literaturgeschichte und Publizistik studiert und war 1948 mit der Leitung des Nachtstudios beauftragt worden. Eine &uuml;berraschende Wahl, denn Szczesny verhehlte nicht seine Distanz zum Christentum. Nicht nur mit dieser Berufung sorgte die US-Milit&auml;rbeh&ouml;rde f&uuml;r ein offenes, diskussionsfreudiges Klima im Bayerischen Rundfunk (BR).<\/p>\n<p>Das Nachtstudio sendete mehrmals w&ouml;chentlich zu nachtschlafender Zeit Vortr&auml;ge, Lesungen oder Gespr&auml;che, die bei den zumeist schlaflosen Intellektuellen sehr beliebt waren. Themen waren u. a. &#8222;Der ideale Staat&#8220;, &#8222;Die Antwort der Religionen auf Fragen der Zeit&#8220;, &#8222;Fragen des Radikalismus&#8220;; behandelt wurden Autoren wie Benn, Buber, Einstein, Freud, Gide, Marx, Sartre, Werfel u.a.m.<\/p>\n<p>Jahrelang konnte das Nachtprogramm unangefochten senden. Das &auml;nderte sich allerdings mit der Konsolidierung der Bundesrepublik und dem Beginn des Kalten Kriegs. In der von starken restaurativen Tendenzen gepr&auml;gten Adenauer-&Auml;ra ver&ouml;ffentlichte Szczesny 1958 sein Buch &#8222;Die Zukunft des Unglaubens&ldquo;. Es hatte einen gro&szlig;en Erfolg und machte seinen Verfasser in kurzer Frist popul&auml;r. In konservativen und Kirchenkreisen rief es jedoch Unmut hervor. Als dann Szczesny zusammen mit Ren&eacute; K&ouml;nig und Alexander Mitscherlich am 26. August 1961 die Humanistische Union gr&uuml;ndete, schlug z. B. die Katholische Nachrichtenagentur KNA Alarm: &#8222;<i>Der Unglaube wird aggressiv &ndash; Kampfbund gegen das Christentum unter dem Deckmantel des Humanismus<\/i>&#8222;. Prompt erregte Szczesnys Programmgestaltung im BR den Unwillen des M&uuml;nchner Weihbischofs Johannes Neuh&auml;usler. Von der KNA auf einen geplanten Essay des Warschauer Philosophie-Professors Leszek Kolakowski &uuml;ber den &#8222;Katholizismus in einem kommunistischen Land&#8220; aufmerksam gemacht, lie&szlig; er durch den Manager der Kolpingfamilie und Rundfunkrat Dr. Max R&ouml;&szlig;ler Protest beim Intendanten einlegen, weil der Essay dem Kommunismus Vorschub leisten w&uuml;rde. Ohne R&uuml;cksprache mit Szczesny zu halten, verbot Christian Wallenreiter die Sendung am 15. September 1961. Die offizielle Begr&uuml;ndung lautete: &#8222;<i>dass zum gegenw&auml;rtigen Zeitpunkt die Sendung f&uuml;r die Ostzone nicht geeignet gewesen sei<\/i>&#8222;[1].<br \/>Als der Rundfunkrat auch noch gegen die Sendung &#8222;War ich kein Zeuge?&#8220; von Hermann Kesten protestierte (&#8222;<i>weil sie religi&ouml;se und sittliche Gef&uuml;hle verletze<\/i>&#8222;) und das Verbot der Kolakowski-Sendung best&auml;tigte, reichte es Szczesny: Am 24. November 1961 k&uuml;ndigte er seinen Vertrag mit dem BR zu Ende M&auml;rz 1962.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-humanistische-union-und-die-rundfunkfreiheit\">Die Humanis&shy;ti&shy;sche Union und die Rundfunk&shy;frei&shy;heit<\/span><\/h2>\n<p>Kein Wunder also, dass sich die Arbeit der im Sommer 1961 gegr&uuml;ndeten Humanistischen Union (HU) von Beginn an auch um medienpolitische Fragen der Zeit drehte. In der ersten &ouml;ffentlichen HU-Versammlung am 11. November 1961 in M&uuml;nchen berichtete der Vorsitzende Gerhard Szczesny, die HU wolle u.a. die Rundfunk- und Fernsehprogramme und die Buchproduktion in der Bundesrepublik beobachten und einen &#8222;besten Film des Monats&#8220; empfehlen; auch die Besetzung von &Auml;mtern und Aufsichtsgremien werde sie aufmerksam verfolgen (Siegfried von Kortzfleisch 1965).<\/p>\n<p>Dazu zwei Beispiele:<br \/>Durch die von Gert von Paczensky und R&uuml;diger Proske gegr&uuml;ndete ARD-Sendereihe <i>Panorama <\/i>erf&auml;hrt ein breites Publikum die Hintergr&uuml;nde der &#8222;Spiegel-Aff&auml;re&#8220; und die Verstrickungen des damaligen Verteidigungsministers Franz Josef Strau&szlig;. Die Regierung Adenauer tobt. Es ist der Beginn einer jahrzehntelangen &#8222;Freundschaft&#8220; zwischen Panorama und Strau&szlig;. 1963 berichtet Panorama von einer Abh&ouml;raff&auml;re. Die CDU fordert daraufhin die Entlassung des Redaktionsleiters, die HU unterst&uuml;tzt Proske (Kistenmacher et al. 1963), aber schlie&szlig;lich muss Proske seinen Hut nehmen.<\/p>\n<p>1967 beriet der Ausschuss f&uuml;r Kulturpolitik, Wissenschaft und Publizistik im Bundestag &uuml;ber den Entwurf eines Filmf&ouml;rderungsgesetzes. Der Entwurf enthielt einen Paragraphen, durch den Filme, die &#8222;<i>das sittliche und religi&ouml;se Gef&uuml;hl verletzen<\/i>&#8222;, von einer staatlichen F&ouml;rderung ausgeschlossen werden sollen. Die HU richtet an die Ausschussmitglieder einen von 35 Pers&ouml;nlichkeiten unterzeichneten Appell, diesem Versuch einer mittelbaren Zensur die Zustimmung zu verweigern: Es geh&ouml;re zum Wesen solcher Auseinandersetzungen in einer freien Gesellschaft, dass st&auml;ndig &#8211; allein durch die Darstellung abweichender Standpunkte &#8211; &#8222;<i>sittliche und religi&ouml;se Gef&uuml;hle<\/i>&#8220; verletzt werden. Von diesem Preis der Freiheit k&ouml;nne keine Gruppe in unserer pluralistischen Gesellschaft ausgenommen werden; gleichg&uuml;ltig, ob es sich um eine Mehrheit oder eine Minderheit handele (Humanistische Union 1967).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"rundfunkfreiheit-auf-bayerisch\">Rundfunk&shy;frei&shy;heit auf Bayerisch<\/span><\/h2>\n<p>Im Dezember 1970 berichtete der Spiegel (1970, S. 38) &uuml;ber zahlreiche partei- und personalpolitische Entscheidungen, mit denen der BR auf einen eindeutigen CSU-Kurs gebracht werden sollte. CSU-Mitglieder oder Sympathisanten wie Helmut Oeller (Direktor des 1. und 3. Fernsehprogramms) und Klaus Stephan (Moderator des Magazins &#8222;Report M&uuml;nchen&#8220;) r&uuml;ckten in entscheidende Positionen innerhalb der BR-Hierarchie auf. Ver&auml;nderungen in der H&ouml;rfunkstruktur sollten ebenfalls einem CSU-Mann zugutekommen, Othmar Z&ouml;ller. Nat&uuml;rlich bedurfte eine derart rigide Personalpolitik einer ideologischen Rechtfertigung. Die lieferte Franz-Josef Strau&szlig; und sein Organ, der Bayernkurier. Strau&szlig; sprach von &#8222;<i>kleinen Tropfen roten Giftes, die &uuml;berall verspritzt werden<\/i>&#8220; und warnte nachdr&uuml;cklich vor der &#8222;<i>roten Unterwanderung in Funk und Fernsehen<\/i>&#8222;.<\/p>\n<p>Den ideologischen Angriffen folgten bald weitere Ausblendungen aus den &uuml;berregionalen Programmen. So wurde beispielsweise im April 1971 das ARD-Jugendmagazin &#8222;ZOOM&#8220; wegen angeblicher Agitation den Bayern vorenthalten. Die bayerischen Ortsverb&auml;nde der Humanistischen Union protestierten gegen die Absetzung: &#8222;<i>Gegen solche Bevormundung der Gesellschaft ist Einspruch umso dringlicher angezeigt, als nach den Personalver&auml;nderungen im Bayerischen Rundfunk es sich um einen Fall beginnender Publikumsg&auml;ngelung handeln k&ouml;nnte, die ihre Absichten ausprobiert. Wenn Liberalit&auml;t in Deutschland abgebaut wird, ist einem Wehret-den-Anf&auml;ngen noch immer geboten gewesen. Es wird daher zu ihm hier aufgerufen.&#8220; <\/i>(Gl&ouml;tzner 1971).<\/p>\n<p>Den CSU-Giftspritzen folgten bald konkrete Vorschl&auml;ge zum Umbau des BR. Die Amorbacher &#8222;<i>Studiengesellschaft f&uuml;r staatspolitische &Ouml;ffentlichkeitsarbeit e. V<\/i>.&#8220; unterbreitete ein &#8222;Reformpapier&#8220;. Schon im Jahre 1970 hatte die christlich-sozial orientierte &#8222;<i>Aktion Funk und Fernsehen<\/i>&#8220; die &Auml;nderung des Rundfunkgesetzes und die Errichtung eines privaten kommerziellen Senders gefordert. Die folgende Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes (die am 1.3.1972 in Kraft trat) war dann auch eine &#8222;<i>Macht&uuml;bernahme von oben<\/i>&#8222;. Im Einzelnen hie&szlig; das:<\/p>\n<ul>\n<li>Vergr&ouml;&szlig;erung des Rundfunkrats von 41 auf 59 Mitglieder, Vergr&ouml;&szlig;erung der Zahl der Parteienvertreter von bisher 9 auf 21; dabei CSU 13 statt bisher 5, SPD 7 statt 3, FDP unver&auml;ndert 1 Vertreter;<\/li>\n<li>fast eine Verdoppelung der Arbeitgebervertreter im Rundfunkrat von 4 auf 7 Sitze unter Beibehaltung von nur 2 Arbeitnehmervertretern;<\/li>\n<li>durch die St&auml;rkung der Kompetenzen des Rundfunkrats werden die Befugnisse des Intendanten eingeschr&auml;nkt;<\/li>\n<li>neben den bereits vertretenen Gruppen erhalten sechs weitere Gruppen Sitz und Stimme im Rundfunkrat.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zun&auml;chst mag dies nach einer Demokratisierung des Rundfunkrats und seiner Kontrollt&auml;tigkeit aussehen. Die ersten Abstimmungen im neuen Rundfunkrat bewiesen jedoch, dass formale Pluralit&auml;t noch kein Indiz f&uuml;r eine tats&auml;chliche Meinungsvielfalt ist: die CSU erreichte mit ihren Sympathisanten eindeutig die Mehrheit (Nax 1973).<\/p>\n<p>M&uuml;nchen rief in Flugbl&auml;ttern die M&uuml;nchner auf, die f&uuml;r den 21. Februar angesetzte Demonstration der Rundfunk-Fernseh-Film-Union zu unterst&uuml;tzen.<\/p>\n<p>Angesichts der Bedeutung ungehinderten Informationsflusses f&uuml;r das Funktionieren einer Demokratie beauftragte der DGB-Landesbezirk Bayern Infratest mit einer Blitzumfrage. Die sollte die Einstellungen der W&auml;hlerschaft zum Bayerischen Rundfunk, zur CSU-Novelle und zu den Chancen eines Volksbegehrens, das die Rundfunkfreiheit in der Verfassung verankern wollte, feststellen. Das Ergebnis war positiv: 70 % der Befragten teilten die Bef&uuml;rchtung, dass die CSU nach der Novellierung einen zu gro&szlig;en Einfluss im Bayerischen Rundfunk erlangen w&uuml;rde. F&uuml;r die Unterst&uuml;tzung eines Volksbegehrens sprachen sich 39 % der Wahlberechtigten aus, 29 % dagegen; ein Drittel der Befragten war unentschieden.<\/p>\n<p>Nach Vorbesprechungen mit Vertretern aus allen Bev&ouml;lkerungskreisen konstituierte sich in M&uuml;nchen am 15. M&auml;rz das &uuml;berparteiliche &#8222;<i>Landesb&uuml;rgerkomitee Rundfunkfreiheit<\/i>&#8220; unter dem Vorsitz des PH-Prof. Paul Noack und seines Stellvertreters, des DGB-Landesvorsitzenden Willi Rothe. Ihm geh&ouml;rten Vertreter der Oppositionsparteien, beider Konfessionen und vor allem M&auml;nner und Frauen aus allen Schichten der Bev&ouml;lkerung an, darunter auch der Ortsverband M&uuml;nchen der HU.<\/p>\n<p>Ziel des B&uuml;rgerkomitees war es, durch Volksbegehren und Volksentscheid einen Art. 111a in die Bayerische Verfassung einzuf&uuml;gen, der den Anteil der Parteien- und Staatsvertreter im Rundfunkrat auf ein Drittel beschr&auml;nkt und den Privatfunk untersagt. Damit sollte verhindert werden, dass der Rundfunkrat aus einer Kontrollinstanz zu einem Instrument der Bevormundung wird (Sander 1973).<\/p>\n<p>Das Volksbegehren erzielte statt der ben&ouml;tigten 720.000 mehr als eine Million Unterschriften. Die CSU erkl&auml;rte daraufhin in einem Parlamentsbeschluss das Volksbegehren f&uuml;r verfassungswidrig &#8211; ein Gang zum Verfassungsgericht w&auml;re unvermeidlich gewesen. Franz Josef Strau&szlig; und die Landesregierung erkannten jedoch, dass ihre Pl&auml;ne nicht durchzusetzen waren&nbsp;&#8211; und lenkten ein. 1973 wurde als Kompromiss der Artikel 111a in die Bayerische Verfassung aufgenommen. In ihm ist die Staatsferne festgeschrieben und ebenso, dass Rundfunk in Bayern nur unter &ouml;ffentlich-rechtlicher Tr&auml;gerschaft stattfinden darf[2] (Bayerischer Rundfunk 1973). Danach wurde es still um den BR; das Landesb&uuml;rgerkommitee l&ouml;ste sich auf, die CSU feilte im Stillen an ihren Pl&auml;nen weiter.<\/p>\n<p>Im Fr&uuml;hjahr 1974 kam es wegen rapider Kostensenkungen im BR zu Programmk&uuml;rzungen, personalpolitischen und strukturellen Ver&auml;nderungen, die dem &#8222;Rechtsruck&#8220; in Politik und Wirtschaft folgten. Um das Wenige zu retten, das noch zu retten war, fand sich im Fr&uuml;hjahr 1975 in M&uuml;nchen eine Gruppe engagierter Journalisten, Politiker, Juristen und NGOs wie die HU M&uuml;nchen zusammen. Diese &#8222;<i>Bayerische Initiative Rundfunkfreiheit<\/i>&#8220; (kurz: BIR genannt) wollte die Arbeit des &#8222;<i>Landesb&uuml;rgerkomitees Rundfunkfreiheit<\/i>&#8220; fortf&uuml;hren. Man war der Meinung, dass es jetzt um den BR sogar noch schlimmer bestellt war als 1972. Die CSU hatte den Rundfunk fester denn je im Griff.<\/p>\n<p>Die BIR sah ihre Aufgabe darin, die &Ouml;ffentlichkeit in verst&auml;ndlicher Weise &uuml;ber die Vorg&auml;nge im BR zu informieren. Im Mai 1975 begann die BIR mit einer Unterschriftenaktion gegen den kurz zuvor gesendeten Film &#8222;Chile heute &#8211; Ausnahmezustand&#8220;, einer eindeutigen Verherrlichung des M&ouml;rderregimes unter General Pinochet. Im Juli folgte eine Podiumsdiskussion mit Vertretern von Parteien, Gewerkschaft und Schriftstellerverband zum Thema &#8222;<i>Schreckschuss aus Bayern, der Freistaat und seine Medienpolitik<\/i>&#8222;. Anlass war einmal mehr die Drohung, Bayern wolle den ARD-Verband verlassen.<\/p>\n<p>Im Herbst 1976 ver&ouml;ffentlichten wir im Selbstverlag eine Brosch&uuml;re mit dem Titel &#8222;<i>Was ist mit unserem Rundfunk los?&ldquo;. <\/i>Sauber aneinandergereiht dokumentierte sie F&auml;lle des BRs, die dazu gef&uuml;hrt hatten, dass aus dem einst liberalen Sender beinahe so etwas wie ein Parteifunk geworden war. Am H&ouml;hepunkt der Verd&auml;chtigungswelle gegen sog. Sympathisanten der Roten Armee Fraktion (RAF) wurde auch der Schriftsteller Heinrich B&ouml;ll bezichtigt, den Terrorismus der RAF zu unterst&uuml;tzen. Gert Heidenreich, Autor des BR-Magazins Notizbuch, sprach mit B&ouml;ll und wollte das Interview am 30. September 1977 senden. Aufgrund eines Berichts der BILD-Zeitung verbot der Programmdirektor die Ausstrahlung. Dagegen intervenierte die HU beim Programmdirektor des BR (HU-MITT 81). Eine Gro&szlig;veranstaltung &uuml;ber die Situation im BR mit Podiumsdiskussion und kabarettistischen Einlagen, Jazz und Volksmusik sowie ein Informationsabend &uuml;ber das Kabelfernsehen, waren die n&auml;chsten Aktivit&auml;ten der BIR. Das f&uuml;hrte zu dem Entschluss, &uuml;ber diese neue Entwicklung (von vielen als &bdquo;zu kompliziert&#8220; abgetan) eine weitere Brosch&uuml;re herauszubringen: &#8222;<i>Was ist, wem n&uuml;tzt, wer will Kabelfernsehen?<\/i>&#8220; (Schlumberger 1978).<\/p>\n<p>Die Gleichschaltung im Bayerischen Rundfunk schritt weiter voran. Anfang 1980 geriet das liberale &#8222;Notizbuch&#8220; in den Focus der CSU. Ein Arbeitskreis der HU M&uuml;nchen organisierte den Widerstand gegen diesen Programmeingriff. Eine HU-Veranstaltung im April 1980 (&#8222;Es war im BR einmal das &#8222;Notizbuch&#8220; &#8211; was ist aus ihm geworden?&#8220;) mit Gert Heidenreich und anderen Mitarbeiter_innen der Redaktion mobilisierte die &Ouml;ffentlichkeit. Ein Bericht des <i>M&uuml;nchner Merkurs <\/i>vom 29.4.1980 unterstellte den Teilnehmer_innen b&ouml;se Absichten gegen Udo Reiter, den Leiter des &#8222;Notizbuchs&#8220;; man wolle an ihm &bdquo;Rache&ldquo; nehmen (HU-MITT Nr. 91) Am Tag nach der Ver&ouml;ffentlichung dieses Artikels wurde Heidenreich von Reiter gek&uuml;ndigt. Die HU reagierte sofort mit einer Protestmeldung &#8222;<i>Totale Gleichschaltung im Bayerischen Rundfunk &#8211; Eine liberale Sendung wird auf CSU-Linie getrimmt<\/i>&#8222;[3] (taz 1980). Auch andere Organisationen und Parteien reagierten emp&ouml;rt und riefen zu einer gro&szlig;en Protestveranstaltung am 20. Mai im M&uuml;nchner Hofbr&auml;uhaus auf: &#8222;<i>Das Notizbuch &#8211; H&ouml;rfunk zum Abschalten?&#8220; <\/i>Spontan beteiligten sich K&uuml;nstler_innen wie Gisela Schneeberger, Ilse Neubauer, Bierm&ouml;sl Blasn, Ursula Erber, Gert Heidenreich, Dieter Hildebrandt und Gerhard Polt (HU Bayern 1980).[4]<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-parteienherrschaft-breitet-sich-in-der-ganzen-republik-aus\">Die Partei&shy;en&shy;herr&shy;schaft breitet sich in der ganzen Republik aus<\/span><\/h2>\n<p>Gegen direkte und indirekte Zensur in den elektronischen Medien und gegen die zunehmende parteipolitische Einflussnahme in den Rundfunkanstalten wandte sich auch die &#8222;Aktionsgemeinschaft Rundfunkfreiheit&#8220;. Sie wurde vom Bundestagsabgeordneten Dieter Lattmann initiiert. An ihr waren u. a. beteiligt der Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der IG Druck und Papier, die Deutsche Journalisten Union (dju) in der IG Druck und Papier, die Rundfunk-Fernseh-Film-Union (RFFU) im DGB, die Bundesfachgruppe B&uuml;hne, Film, Fernsehen (BFF) in der DAG und die Humanistische Union. In einer ersten Erkl&auml;rung wies die Aktion auf eine zunehmende Einengung der journalistischen Arbeit bei zahlreichen Rundfunkanstalten hin und mahnte an: &#8222;<i>Rundfunkfreiheit ist unverzichtbar, wenn unsere Demokratie ihren Namen verdienen soll<\/i>&#8220; (HU-MITT 91).<\/p>\n<p>Auf einer Tagung der Aktionsgemeinschaft im November 1980 in Hannover mit dem Titel &#8222;Anspruch auf Wahrheit in den Medien&#8220; traten drei prominente Vertreter der HU auf: J&uuml;rgen Seifert forderte ein deutsches &#8222;<i>Freedom of Information<\/i>&#8222;-Gesetz und Ulrich Klug die Demokratisierung der Medien. Fritz Eberhard als einer der V&auml;ter des Grundgesetzes rief dazu auf: &#8222;Informationsfreiheit setzt sich nicht allein durch, man muss sich zusammentun. Das Grundgesetz kann sich nicht selber verteidigen. &Uuml;bernehmt diese Verteidigung!&#8220; (Schwinghammer 1981)<\/p>\n<p>Als Reaktion auf den Versuch der Nieders&auml;chsischen Regierung, den NDR zu zerschlagen, forderte die HU den Bundeskanzler und die Ministerpr&auml;sidenten auf, in Ruhe &uuml;ber die zuk&uuml;nftige Medienstruktur und ein drittes bundesweites Fernsehprogramm in Deutschland zu beraten (HU-MITT 90).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-humanistische-union-und-die-kabelkommunikation\">Die Humanis&shy;ti&shy;sche Union und die Kabel&shy;kom&shy;mu&shy;ni&shy;ka&shy;tion<\/span><\/h2>\n<p>Schon lange vor den 1970ern und dann vor allem Anfang der 1980er Jahre gab es gro&szlig;e Aufregung wegen der Erprobung von Bildschirmtext und der medialen Verkabelung von Teilen der Republik. Hinzu kam, dass viele Mitspieler in dieser neuen Medienwelt Private waren: die Kirchen, die Industrie, die Gewerkschaft, manche Parteien. Die waren sich einig, dass sie den ganz gro&szlig;en Fortschritt mitmachen wollen. Die Ministerpr&auml;sidenten der L&auml;nder beschlossen 1980 Kabelpilotprojekte in mehreren deutschen St&auml;dten.<\/p>\n<p>Andere warnten vor den Folgen dieser Entwicklung, so auch die HU mit vielen aktiven Mitgliedern aus den Ortsverb&auml;nde Berlin, Bremen, Frankfurt, Dortmund und M&uuml;nchen.<\/p>\n<p>&#8211; In Berlin nahm man sich den Gesetzestext f&uuml;r Bildschirmtext vor, der die Verantwortung f&uuml;r die Kulturhoheit der L&auml;nder in unzul&auml;ssiger Weise an die Bundespost weitergab. Der Gesetzestext lie&szlig; den Machtzuwachs der Bundespost und dessen Folgen au&szlig;er Acht, orientiert sich bei der Versuchsanordnung ausschlie&szlig;lich an wirtschaftlichen Interessen der potentiellen Anbieter (HU-MITT 91, S. 65).<\/p>\n<p>&#8211; Der Landesverband Bremen warnte 1981 vor dem Kabel-TV: Obwohl es kaum Informationen und Diskussionen dar&uuml;ber gebe, planten die Bundespost und die Medienindustrie eine Zusammenfassung der verschiedenen Telekommunikationsnetze zu einem bundesweiten Breitbandverteilnetz. Mit BIGFON (Breitbandiges integriertes Glasfaser Fernmelde Ortsnetz) sollte mit Hilfe der billigen Glasfaser die Voraussetzung geschaffen werden, dass allen B&uuml;rgern zuk&uuml;nftig u.a. bis zu 25 Fernsehkan&auml;le zur Verf&uuml;gung stehen (HU-MITT 98).<\/p>\n<p>&#8211; Bei einer Veranstaltung des Ortsverbandes Frankfurt beschreibt Andreas von Schoeler, Parlamentarischer Staatssekret&auml;r des Innern und HU-Mitglied, die fortschreitende Verkabelung und die neuen Medien als &#8222;Wildwuchs&#8220;. Wegen der Gefahr einer Verflachung des Programmangebots durch private Fernsehanbieter m&uuml;ssen &auml;hnliche Aufsichtsorgane und Kontrollen geschaffen werden, wie beim &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk (HU-MITT 98-1).<\/p>\n<p>&#8211; In NRW appelliert die Landeskonferenz der HU an die nordrhein-westf&auml;lische Landesregierung, das Dortmunder Pilotprojekt &#8222;Kabelfernsehen&#8220; nicht durchzuf&uuml;hren. Von Anfang an wurde das Projekt kritisiert als &ouml;ffentlich finanzierter Probelauf f&uuml;r neue Produkte der Medienindustrie. F&uuml;r den Bildschirmtext bewahrheitet sich dies sehr schnell, da schon w&auml;hrend der laufenden Versuche die bundesweite Einf&uuml;hrung bis 1983 beschlossen wird. Beim Kabelfernsehen ist die Skepsis der B&uuml;rger_innen gegen&uuml;ber der vorgesehenen Verkabelung von Teilen Dortmunds noch gr&ouml;&szlig;er. Durch einen dreij&auml;hrigen Test sind die von den Experten erwarteten negativen sozialen Folgen der Kabelmedien jedoch nicht seri&ouml;s zu erforschen (HU-MITT 99).<\/p>\n<p>&#8211; Als im Februar 1982 der Vertragsabschluss des M&uuml;nchner Kabelpilotprojekts n&auml;her r&uuml;ckt, gr&uuml;ndete sich der M&uuml;nchner Zweig der bundesweiten B&uuml;rgerinitiative gegen Kabelkommerz (BIKK). Er wird u.a. unterst&uuml;tzt vom Kreisjugendring M&uuml;nchen, der Aktion Jugendschutz in Bayern e. V., dem Kinderschutzbund, der Humanistischen Union M&uuml;nchen und der &#8222;Aktion gegen Kabelmi&szlig;brauch&#8220;. In die Allianz bringen sich auch die bayerische SPD und der DGB-Landesbezirk ein. An dem Kabelpilotprojekt wurde vor allem kritisiert, dass es weniger der Programmverbesserung als der Kommerzialisierung diene, sich durch Werbung finanzieren m&uuml;sse und die vielen Fernsehprogramme sozialsch&auml;dlich seien (Winkler 1982). In den folgenden beiden Jahren f&uuml;hrte die BIKK eine Aufkl&auml;rungskampagne mit Flugschriften, Memoranden und vielen Veranstaltungen durch (Mohn 1982). Besonders erfolgreich war die Veranstaltungsreihe von November 1983 bis Februar 1984, an der u.a. der Direktor des Kabelpilotprojekts, Rudolf M&uuml;hlfenzl, und Fachleute wie Prof. Dr. Herbert Kubicek, Dr. Claus Eurich und der Landtagsabgeordnete Klaus Warnecke teilnahmen. [5]<\/p>\n<p>Dar&uuml;ber hinaus gab es viele Gruppierungen, die unsere Kritik teilten und weiter verbreiteten. Eine Berliner Gruppe nannte sich &#8222;Aktionshilfen f&uuml;r die Kabelstopper-Bewegung&#8220;. Sie versorgte Interessierte mit Adressen aus allen Bundesl&auml;ndern, mit Schriften aller Art, Hinweisen auf Ausstellungen und Filme zum Thema. In einer ihrer Brosch&uuml;ren war die HU mit einem regelm&auml;&szlig;igen &#8218;Pressespiegel&#8216; vertreten, der f&uuml;r den universit&auml;ren Bereich von gro&szlig;er Bedeutung wird. Er liefert Informationen &uuml;ber Kabelfernsehen, BTX, Pilotprojekte, Rationalisierung bei Rundfunk und Fernsehen.[6]<\/p>\n<p>1982 erhebt die Humanistische Union Einspruch gegen die Medienpolitik der Bundesregierung und wendet sich in einem offenen Brief an den Bundesinnenminister, den Bundespostminister, den Forschungsminister sowie an die Ministerpr&auml;sidenten der L&auml;nder gegen die Einf&uuml;hrung neuer Kommunikationstechniken durch die Bundespost: <br \/>&#8222;Nach Ansicht der HU geschieht die Einf&uuml;hrung des &#8222;Bildschirmtextes&#8220; f&uuml;r Individualkommunikation ohne den notwenigen Datenschutz und werde schwere gesellschaftliche und politische Sch&auml;den zur Folge haben.<\/p>\n<p>Die Information kommt nicht mehr einseitig ins Haus, sondern auch Fernbestellungen von Waren am Bildschirm mit automatischer Kontenabbuchungen werden m&ouml;glich. Die B&uuml;rger sind nicht mehr allein Empf&auml;nger, sondern senden auch Nachrichten und pers&ouml;nliche Daten &uuml;ber deren Verwendung sie keine Kontrolle mehr haben.<\/p>\n<p>Die Pilotprojekte und Verkabelungen, die jetzt angestrebt werden, sind ohne ausreichende Sicherungen. Damit wird auch eine demokratische Entscheidung der Parlamente umgangen. Wenn die Kabel erst mal liegen, werden sie &ndash; schon aus Kostengr&uuml;nden &ndash; auch genutzt.&#8220; (Pressemitteilung vom 8. Juli 1982) [7]<\/p>\n<p>Die &#8222;Kabel-Groschen-Klage&#8220; der HU zur Finanzierung eines unabh&auml;ngigen Rundfunks und das Rundfunkurteil des BVerfG von 1994<br \/>Ziel der HU war und ist es, dass Bestand, Freiheit und finanzielle Unabh&auml;ngigkeit des &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert und gest&auml;rkt werden. Die Rundfunkgeb&uuml;hr wird zu jener Zeit von den Ministerpr&auml;sidenten der Bundesl&auml;nder ausgehandelt, unterst&uuml;tzt von einer &#8222;Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten&#8220; (KEF). Deren Mitglieder werden von den Bundesl&auml;ndern berufen; in der Praxis handelt es sich um Vertreter der Staatskanzleien, der Rechnungsh&ouml;fe und einige wenige unabh&auml;ngige Sachverst&auml;ndige. Die Vertreter_innen der Exekutive k&ouml;nnen die Entscheidungen der KEF majorisieren. Die anschlie&szlig;ende Ratifizierung der Staatsvertr&auml;ge durch die L&auml;nderparlamente ist nur noch eine Formalie, weil die Landesparlamente keinen Einfluss mehr auf die Inhalte nehmen k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>1984 beschlie&szlig;t der HU-Vorstand, eine Klage gegen den Bayerischen Rundfunk zu erheben. Sie wird p&uuml;nktlich zum Beginn des M&uuml;nchener Kabelpilotprojekts am 1. April 1984 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Die HU ruft &ouml;ffentlich dazu auf, sich der Klage anzuschlie&szlig;en. Zahlreiche B&uuml;rger_innen sowie einige Stadtr&auml;t_innen der GR&Uuml;NEN folgen dem Aufruf und klagen mit uns gemeinsam. Mit der Klage soll festgestellt werden, ob die Finanzierung des Projekts durch alle B&uuml;rger_innen und die Erhebung eines zus&auml;tzlichen Kabelgroschens (i.H.v. 20 Pf.) als Zuschlag zur Fernsehgeb&uuml;hr zul&auml;ssig ist. Der Kabelgroschen bringt nur f&uuml;r diejenigen B&uuml;rger_innen eine Gegenleistung, die im Bereich der Verkabelung wohnen, f&uuml;r viele andere zun&auml;chst nichts. Das widerspricht dem &Auml;quivalenz- und Gleichheitsgebot. Die HU sieht den Kabelgroschen nicht als Geb&uuml;hr, sondern als Steuer an. Eine Steuer aber darf der Rundfunk nicht erheben. Die Kl&auml;ger_innen fordern deshalb die bezahlten Beitr&auml;ge aller B&uuml;rger_innen zur&uuml;ck (HU-MITT 107).<br \/>1988 entscheidet der Bayer. Verwaltungsgerichtshof f&uuml;r unsere Klage: Die damalige Geb&uuml;hrenfestsetzung versto&szlig;e gegen die im Grundgesetz verankerte &#8222;Staatsfreiheit des Rundfunks&#8220;. Das Gericht ruft zur endg&uuml;ltigen Kl&auml;rung der Frage das Bundesverfassungsgericht an. Sollte das BVerfG sich dieser Ansicht anschlie&szlig;en, dann w&uuml;rde die Klage der HU und der GR&Uuml;NEN den politischen Einfluss der Staatskanzleien der L&auml;nder auf die Rundfunklandschaft in Frage stellen. Der Poker um die H&ouml;he der Rundfunkgeb&uuml;hren w&auml;re endlich den Ministerpr&auml;sidenten der Bundesl&auml;nder entzogen (SZ v. 8.9.1988, zit. Nach HU-MITT 124).<br \/>Der Bundesvorstand bereitet sich ausf&uuml;hrlich auf die m&uuml;ndliche Verhandlung des BVerfG am 30. November 1993 vor und diskutiert, wie der Bestand der &Ouml;ffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten gegen&uuml;ber den Anspr&uuml;chen der kommerziellen Sendern gesichert werden kann. Die Kl&auml;ger_innen wurden von den Rechtsanw&auml;lten Sieghart Ott und Elke Rampfl-Platte vertreten. Vorsitzender Richter der m&uuml;ndlichen Verhandlung war Roman Herzog. <br \/>Das Gericht stellte einen umfangreichen Fragenkatalog auf. So wurde z.B. gefragt:<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Welche M&ouml;glichkeiten staatlicher Einflussnahme auf die &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind mit der gegenw&auml;rtigen Geb&uuml;hrenfestsetzung verbunden?<br \/>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Ob die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die vor jeder &Auml;nderung geh&ouml;rt wird, sachgem&auml;&szlig; zusammengesetzt und organisiert ist?<br \/>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Ob die M&ouml;glichkeit besteht, materielle Kriterien f&uuml;r den Finanzbedarf der &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufzustellen?<br \/>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Ob das Grundgesetz die Geb&uuml;hrenfestsetzung durch den parlamentarischen Gesetzgeber gebietet oder verbietet?<br \/>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Ob sich der Einfluss medienfremder Gesichtspunkte durch alternative Formen der Geb&uuml;hrenfestsetzung neutralisieren l&auml;sst?<\/p>\n<p>F&uuml;r die HU ist klar, dass die Existenz der &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf ihrer finanziellen Unabh&auml;ngigkeit gr&uuml;ndet. Diese Unabh&auml;ngigkeit kann nur gew&auml;hrleistet werden durch die Finanzierung &uuml;ber Rundfunkgeb&uuml;hren. Doch auch deren Festsetzung muss von Einfl&uuml;ssen auf Programminhalte und Programmvielfalt frei sein. Das sehen die HU und die anderen Kl&auml;ger_innen bei dem bestehenden Verfahren nicht gew&auml;hrleistet. L&auml;nderchefs (aller politischen Couleur) haben in der Vergangenheit wiederholt eine Neufestsetzung der Rundfunkgeb&uuml;hren blockiert oder mit politischen Auflagen verabschiedet. Dem soll in Zukunft vorgebeugt werden. Im Gespr&auml;ch ist deshalb eine neue Zusammensetzung der KEF, in der k&uuml;nftig u.a. auch die Rundfunkanstalten vertreten sein sollen. Die Rundfunkgeb&uuml;hren sollen k&uuml;nftig an einen von der Deutschen Bundesbank aufzustellenden rundfunkspezifischen Index angepasst werden. Zudem fordert die HU auch, dass die Werbung im &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk entf&auml;llt (HU-MITT 143). <br \/>Am 22. Februar 1994 ergeht das Urteil des BVerfG. Das Gericht best&auml;tigt weitgehend die Auffassungen der HU: Rundfunkfreiheit erfordere finanzielle Unabh&auml;ngigkeit; die Finanzierung m&uuml;sse im Wesentlichen durch Rundfunkgeb&uuml;hren gew&auml;hrleistet sein; die Geb&uuml;hrenfestsetzung habe ohne staatliche oder politische Einflussnahme zu erfolgen und die bisherige Festsetzung durch die Ministerpr&auml;sidenten der Bundesl&auml;nder sei verfassungswidrig. Die Erhebung des Kabelgroschens f&uuml;r die Pilotprojekte hat das Gericht nicht f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;rt. Die Begr&uuml;ndung daf&uuml;r ist aus Sicht der HU kurios: Um die Rundfunkanstalten nicht den R&uuml;ckgew&auml;hrungsanspr&uuml;chen auszusetzen, habe man diese Frage fallen lassen!. Der Forderung nach einem Werbeverbot im &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk folgte das Gericht nur insoweit, als dort Werbung nach und nach entfallen soll. Die grunds&auml;tzliche Botschaft des Urteils war aus HU-Sicht jedoch klar: <br \/>&#8222;Es ist der Rundfunk selbst &ndash; und nicht die Politik &ndash; der aufgrund seiner professionellen Ma&szlig;st&auml;be bestimmen darf, was der gesetzliche Rundfunkauftrag in publizistischer Hinsicht verlangt- n&auml;mlich Inhalt, Form und Zahl der Programme. Zuk&uuml;nftig sollen die Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf selbst ermitteln und von einem unabh&auml;ngigen Fachgremium, das (im Unterschied zur bisherigen KEF) rundfunk- und politikfrei sein muss, kontrollieren zu lassen. <br \/>Die Ministerpr&auml;sidenten \/Parlamente sind dann gehalten, diese Finanzausstattung zu beschlie&szlig;en, und dies nicht notwendigerweise einstimmig. Alternativ ist eine indexgest&uuml;tzte Geb&uuml;hrenanpassung, wie sie die Humanistische Union vorgeschlagen hat, zul&auml;ssig.&#8220; (HU-MITT 145)<br \/>Und eine der Kernaussagen der Entscheidung lautet: <br \/>&#8222;Die Geb&uuml;hr darf nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik eingesetzt werden.&#8220; (BVerfG, Urteil v. 22.02.1994, Az. 1 BvL 30\/88 &ndash; Leitsatz 3) <br \/>Wo stehen wir heute?<br \/>Die Entscheidung zum Kabelgroschen war nicht die letzte Intervention des Verfassungsgerichts, um die Unabh&auml;ngigkeit und Staatsferne des &Ouml;ffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu st&auml;rken. Mit Urteil vom 25. M&auml;rz 2014 (1 BvF 1\/11 und 1 BvF 4\/11) gab das Bundesverfassungsgericht zwei Normenkontrollantr&auml;gen der L&auml;nder Rheinland-Pfalz und Hamburg in wesentlichen Teilen statt, die gegen aus ihrer Sicht staatsnahe Besetzung der Aufsichtsgremien des ZDF (Fernsehrat und Verwaltungsrat) geklagt hatten. Zu dem danach ausgehandelten Entwurf einer Reform des ZDF-Staatsvertrags bezog auch die Humanistische Union Position.[8] In seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2015 forderte der HU-Vorsitzende Werner Koep-Kerstin u.a., die personelle Besetzung des Fernsehrates und des Verwaltungsrates grundlegend zu reformieren und die politischen Vertreter durch die Parlamente (und nicht die Landesregierungen) zu entsenden. F&uuml;r die Entsendung berechtigter gesellschaftlicher Gruppen sollten zudem klare Kriterien aufgestellt werden und die &uuml;berproportionale Pr&auml;senz der Kirchen in den Rundfunkgremien zugunsten einer gr&ouml;&szlig;eren Vielfalt der Weltanschauungen &ndash; auch der atheistischen Gruppen &ndash; begrenzt werden. Es gehe nicht an, dass fast die H&auml;lfte der Mitglieder dieser Gremien vom Staat ernannt werden. (Koep-Kerstin 2015)<br \/>&nbsp;Anfang Dezember 2018 diskutierte eine Ministerpr&auml;sidentenkonferenz endlich ein Indexmodell f&uuml;r die Rundfunkbeitr&auml;ge, wie es die HU schon lang gefordert hatte. Dem stehen aber immer die Landesf&uuml;rsten entgegen. Sie haben Angst vor den Parteien, vorrangig der AfD. Aber wenn man vom Rechtsruck spricht, ist auch klar:&nbsp; Geb&uuml;hren m&uuml;ssen wegen der gesellschaftlich notwendigen Grundversorgung von allen bezahlt werden, auch von den &#8222;Gegner_innen&#8220; des &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 erneut bekr&auml;ftigt.<\/p>\n<h5><span id=\"die-hu-bietet-hoerfunk-an-ja-in-bayern\">Die HU bietet H&ouml;rfunk an? Ja, in Bayern!<\/span><\/h5>\n<p>Obwohl Art 111a der Bayer. Verfassung nur &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk erlaubt, hat der Privatfunk &uuml;ber den Umweg einer Landesmedienanstalt in &ouml;ffentlich-rechtlicher Tr&auml;gerschaft schon lange Einzug gehalten. Diese Regelung nutzen jedoch nicht nur kommerzielle Anbieter, sondern auch lokale B&uuml;rgerradios&nbsp; wie Radio Lora M&uuml;nchen. Es versteht sich als ein politisch unabh&auml;ngiges, alternatives Wort- bzw. B&uuml;rgerradio f&uuml;r M&uuml;nchen und Umgebung mit den Schwerpunkten Soziales, Lokales, &Ouml;kologie, Eine Welt und multikulturelles Miteinander. Radio Lora ist ehrenamtlich organisiert und dient als Forum f&uuml;r gesellschaftlich engagierte, lokale Initiativen, Organisationen und Institutionen, tagt&auml;glich kritische Gegen&ouml;ffentlichkeit herzustellen[9]. <br \/>2005 wurde der HU-Regionalverband M&uuml;nchen-S&uuml;dbayern eingeladen, dort &uuml;ber B&uuml;rgerrechte zu berichten. In zweimonatigem Abstand produzierten die Vorstandsmitglieder &ndash; zeitweise unterst&uuml;tzt von der fr&uuml;heren HU-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin &#8211; einst&uuml;ndige Sendungen &uuml;ber unsere regionalen Aktionen wie z.B. die Verleihung unseres Preises &#8222;Aufrechter Gang&#8220; oder unseren Widerstand gegen die Einschr&auml;nkungen des Versammlungsrechts und die Privilegien der Kirchen. Gl&uuml;cklicherweise konnten wir viele Aufzeichnungen von der Bundesgesch&auml;ftsstelle &uuml;bernehmen, sodass &uuml;berregionale Ereignisse wie die Pr&auml;sentation der Grundrechte-Reporte, die Ringvorlesung &#8222;60 Jahre Grundgesetz &ndash; Anspruch und Wirklichkeit&#8220; oder Beitr&auml;ge vom Gustav-Heinemann-Forum (&#8222;Grundrechtsschutz f&uuml;r das &#8218;untere Drittel&#8216; der Gesellschaft&#8220;) auch den lokalen H&ouml;rer_innen angeboten werden konnten. Mangels personeller Ressourcen musste die Sendereihe im April 2011 eingestellt werden. Immerhin entstanden 35 Sendungen, die auf der Internetseite der HU M&uuml;nchen-S&uuml;dbayern nachgeh&ouml;rt werden k&ouml;nnen.[10]<\/p>\n<p><b>HELGA KILLINGER<\/b>&nbsp;&nbsp; <i>Jahrgang 1937, Ingenieursassistentin, Mitglied der HU seit 1962; als langj&auml;hrige HU-Bundesgesch&auml;ftsf&uuml;hrerin (1975-1997) ist sie nach wie vor das &bdquo;historische Ged&auml;chtnis&ldquo; des Vereins; engagiert sich derzeit v.a. f&uuml;r aktive Sterbehilfe.<br \/>Wolfgang Killinger&nbsp;&nbsp; Jahrgang 1936, Dipl.-Ingenieur i.R., Mitglied der HU seit 1965; engagiert sich seit 1975 im Vorstand des Orts-\/Regionalverband M&uuml;nchen-S&uuml;dbayern, vor allem zu den Themen Datenschutz, Direkte Demokratie, Informationsfreiheit, Sicherheitsgesetzgebung und Trennung von Staat und Kirche.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"literatur\">Literatur:<\/span><\/h5>\n<p>&#8222;Der Spiegel&#8220; Nr. 52 vom 21.12.1970, S. 38.<br \/>Gl&ouml;tzner, Johannes 1971: Protest gegen BR-Zensur der ARD-Sendung &#8222;ZOOM&#8220;, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 49 (4\/1971), S. 4.<br \/>HU-MITT 90: HU fordert Beratung &uuml;ber ein drittes bundesweites Fernsehprogramm &hellip;, 3\/1980, S. 52.<br \/>Humanistische Union 1963: Die Vorg&auml;nge um &#8222;Panorama&#8220;, in: vorg&auml;nge 11\/1963, S.&nbsp;342f.<br \/>Humanistische Union 1967: Sittenklausel im Filmf&ouml;rderungsgesetz?, in: vorg&auml;nge 11\/1967, S. 406f.<br \/>HU-MITT 91: Aktionsgemeinschaft Rundfunkfreiheit in der Bundesrepublik, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 91 (Juni 1980), S. 61.<br \/>HU-MITT 81: Landesverband Bayern der Humanistischen Union protestiert entschieden gegen die Absetzung des B&ouml;ll-Interviews im Bayerischen Rundfunk, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 81 (Dezember 1977), S. 42.<br \/>HU-MITT 6\/91:&nbsp; Stellungnahme zum Gesetzentwurf &uuml;ber die Erprobung von BTX in Berlin, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 91 (Juni 1980), S. 65.<br \/>HU-MITT 98-1: Wildwuchs bei den Neuen Medien, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 98 (M&auml;rz 1982), S. 7.<br \/>HU-MITT 98: Warnung vor Kabel-TV, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr.&nbsp;98 (M&auml;rz 1982), S. 7.<br \/>HU-MITT 99: Dortmunder Pilotprojekt &#8222;Kabelfernsehen&#8220;, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 99 (Juni 1982), S. 12.<br \/>HU-MITT 107: Klage gegen &#8222;Kabelgroschen&#8220;, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 107 (Juni 1984), S. 11.<br \/>HU-MITT 124: Pokern um Rundfunkgeb&uuml;hren, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 124 (Dezember 1988), S. 43.<br \/>HU-MITT 143: &#8222;Kabelgroschen&#8220; vor dem Bundesverfassungsgericht, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 143 (September 1993), S. 65.<br \/>HU-MITT 145: Staatseinfluss auf Rundfunkgeb&uuml;hr verfassungswidrig &ndash; Rundfunkfreiheit gest&auml;rkt, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 145 (M&auml;rz 1994), S. 1\/17.<br \/>Kistenmacher, Gerd (1963): &#8222;Panorama&#8220; &#8211; Zielscheibe der CDU-Kritik, in: vorg&auml;nge 10\/1963, S. 308-310.<br \/>Koep-Kerstin, Werner (2015): Stellungnahme der Humanistischen Union zum Entwurf des &uuml;berarbeiteten ZDF-Staatsvertrages v. 27.2.2015, abrufbar unter <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/HU2015-02-28_ZDF-Staatsvertrag.pdf\">https:\/\/www.humanistische-union.de\/fileadmin\/hu_upload\/doku\/2015\/HU2015-02-28_ZDF-Staatsvertrag.pdf<\/a><br \/>Kortzfleisch, Siegfried von (o.J.): Gerhard Szczesny und die Humanistische Union, in: Arbeitstexte Nr. 4, EZW, Stuttgart, abrufbar unter: <a href=\"http:\/\/www.ezw-berlin.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.ezw-berlin.de<\/a>. <br \/>Mohn, Dr. Erich et al. (1982): Offener Brief an BR: Grundvertrag nicht unterzeichnen!<br \/>M&uuml;nchner Merkur: &#8222;Wie das &bdquo;Notizbuch&#8220; des BR wieder auf links getrimmt werden soll&ldquo;, 29.4.1980, S. 5.<br \/>Nax, Wilfried (1973): Der Status quo bleibt erhalten. Zur Einsch&auml;tzung des bayerischen Landesb&uuml;rgerkomitees &#8222;undfunkfreiheit&#8220;, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 24 (H.&nbsp;5\/1973), S. 316-322.<br \/>Sander, Peter (1973): Wirkungen des Volksbegehrens Rundfunkfreiheit in Bayern, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 24 (H. 5\/1973), S. 311-316.<br \/>Schlumberger, Dr. Hella (1978): Warum Bayern eine Initiative Rundfunkfreiheit braucht, in: Bayerische Initiative Rundfunkfreiheit (Hrsg.), Was ist, wem n&uuml;tzt, wer will Kabelfernsehen?, S. 76.<br \/>Schwinghammer, Gerhard (1981): Anspruch auf Wahrheit in den Medien, in: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 94 (2\/1981), S. 3<br \/>Winkler, Klaus (1982): Aufruf der B&uuml;rgerinitiative gegen Kabelkommerz, M&uuml;nchen.<\/p>\n<h5><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h5>\n<p>1 78. Sitzung des Gesch&auml;ftsordnungs- und Richtlinienausschusses des BR v. 20.11.1961, S. 6.<\/p>\n<p>2 Bayerischer Rundfunk 1973: <a href=\"https:\/\/www.br.de\/unternehmen\/inhalt\/geschichte-des-br\/viertes-fundstueck100.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.br.de\/unternehmen\/inhalt\/geschichte-des-br\/viertes-fundstueck100.html<\/a><\/p>\n<p>3 <a href=\"http:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/nc\/presse\/pressedetail\/browse\/10\/back\/presse-2\/article\/totale-gleichschaltung-im-bayerischen-rundfunk-eine-liberale-sendung-wird-auf-csu-linie-getrimmt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/nc\/presse\/pressedetail\/browse\/10\/back\/presse-2\/article\/totale-gleichschaltung-im-bayerischen-rundfunk-eine-liberale-sendung-wird-auf-csu-linie-getrimmt\/<\/a><\/p>\n<p>4 <a href=\"http:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/veranstaltungsdetail\/browse\/2\/back\/veranstaltungen-1\/article\/das-notizbuch-hoerfunk-zum-abschalten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/veranstaltungsdetail\/browse\/2\/back\/veranstaltungen-1\/article\/das-notizbuch-hoerfunk-zum-abschalten\/<\/a><\/p>\n<p>5 S. <a href=\"http:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/veranstaltungsdetail\/browse\/2\/back\/veranstaltungen-1\/article\/kabelpilotprojekt-muenchen-buerger-fragen-rudolf-muehlfenzl\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/veranstaltungsdetail\/browse\/2\/back\/veranstaltungen-1\/article\/kabelpilotprojekt-muenchen-buerger-fragen-rudolf-muehlfenzl\/<\/a> sowie <a href=\"http:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/veranstaltungsdetail\/browse\/2\/back\/veranstaltungen-1\/article\/warum-kabelfernsehen-warum-kabelanschluss\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/veranstaltungsdetail\/browse\/2\/back\/veranstaltungen-1\/article\/warum-kabelfernsehen-warum-kabelanschluss\/<\/a><\/p>\n<p>6 Berliner Initiative Kabelfernsehen, II. erg&auml;nzte Auflage, Kommedia Medienbuchladen, S. 20<\/p>\n<p>7 <a href=\"http:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/nc\/presse\/pressedetail\/browse\/9\/back\/presse-2\/article\/humanistische-union-hat-mit-kabelgroschenklage-von-1984-grundsatzurteil-des-bundesverfassungsgeric\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/nc\/presse\/pressedetail\/browse\/9\/back\/presse-2\/article\/humanistische-union-hat-mit-kabelgroschenklage-von-1984-grundsatzurteil-des-bundesverfassungsgeric\/<\/a><\/p>\n<p>8 S. vorg&auml;nge Nr. 208 (Heft 4\/2014), S. 198-200.<\/p>\n<p>9 S. <a href=\"http:\/\/lora924.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/lora924.de<\/a><\/p>\n<p>10 S. <a href=\"http:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/hu_macht_radio\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/hu_macht_radio\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1509],"publikationen":[878],"class_list":["post-8550","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-helga-und-wolfgang-killinger","publikationen-225-226"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Medien, die B\u00fcrgerrechte und die Humanistische Union - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/225-226\/publikation\/die-medien-die-buergerrechte-und-die-humanistische-union-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Medien, die B\u00fcrgerrechte und die Humanistische Union - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"in: vorg&auml;nge Nr. 225\/226 (1-2\/2019), S. 121-133 Vor der Einf&uuml;hrung digitaler Datennetze waren die Freiheit von Rundfunk (und Fernsehen) sowie der Presse die zentralen institutionellen Garantien f&uuml;r die Meinungsfreiheit. 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