{"id":8558,"date":"2019-07-17T16:23:00","date_gmt":"2019-07-17T14:23:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/70-jahre-grundgesetz-70-jahre-verfassungswirklichkeit-eine-kritische-bilanz\/"},"modified":"2021-08-28T23:34:29","modified_gmt":"2021-08-28T21:34:29","slug":"70-jahre-grundgesetz-70-jahre-verfassungswirklichkeit-eine-kritische-bilanz","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/225-226\/publikation\/70-jahre-grundgesetz-70-jahre-verfassungswirklichkeit-eine-kritische-bilanz\/","title":{"rendered":"70 Jahre Grundgesetz \u0096 70 Jahre Verfassungswirklichkeit: eine kritische Bilanz"},"content":{"rendered":"<p>\u00dcber die lange Tradition, Freiheitsrechte im Namen von Freiheit und Sicherheit zu demontieren. In: vorg\u00e4nge Nr. 225\/226 (1-2\/2019), S. 155-170<\/p>\n<p><i>Am 23. Mai diesen Jahres wurde das Grundgesetz 70 Jahre alt. Aus diesem Anlass veranstaltete die LEA-Bildungsgesellschaft der GEW Hessen eine Fachtagung zum Thema &#8222;Autorit\u00e4re Wende? Demokratie und Grundrechte auf dem Pr\u00fcfstand&#8220; im DGB-Haus in Frankfurt am Main. Auf dieser Tagung hielt Rolf G\u00f6ssner die folgende Rede, in der er sich kritisch mit dem Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Anspruch und Wirklichkeit unserer Verfassung auseinandersetzt und die wichtigsten sicherheitspolitischen Etappen der Bundesrepublik nachzeichnet. Die Rede wird hier aus Platzgr\u00fcnden leicht gek\u00fcrzt wiedergegeben.<\/i><\/p>\n<p>Vor 70 Jahren verk\u00fcndete der Parlamentarische Rat in einer feierlichen Sitzung &#8211; nach Genehmigung durch die westlichen Besatzungsm\u00e4chte &#8211; das Grundgesetz, das mit Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft trat. Das ist die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dieses historische Ereignis wird zu Recht gefeiert &#8211; haben wir doch ein Grundgesetz, um das uns viele in der Welt beneiden. Es war eine historisch angemessene Konsequenz aus den leidvollen Menschheitserfahrungen mit dem Faschismus und zwei verheerenden Weltkriegen &#8211; wenn auch von heute aus betrachtet mit einigen Defiziten und sp\u00e4teren &#8222;Verst\u00fcmmelungen&#8220;, wie es der Schriftsteller Navid Kermani ausgedr\u00fcckt hat.<\/p>\n<p>Auch wir sind anl\u00e4sslich des 70. Jahrestags hier zusammengekommen. Allerdings nicht so sehr, um zu jubeln (das \u00fcberlassen wir anderen), sondern um kritische Bilanz zu ziehen und uns zentrale Fragen zu stellen: wie es in den vergangenen Jahrzehnten um Achtung und Qualit\u00e4t der Grundrechte und des demokratischen Rechtsstaates bestellt war, welche dunklen Kapitel der gesellschaftlichen Verdr\u00e4ngung entrissen werden m\u00fcssten und wie es heute um Demokratie, Freiheitsrechte und Rechtsstaat bestellt ist bzw. k\u00fcnftig bestellt sein wird. Kurz: Inwieweit Verfassung und Verfassungswirklichkeit \u00fcbereinstimmen oder aber auseinanderklaffen. Sie ahnen es schon: Das wird keine Festrede.<\/p>\n<p>Lassen Sie uns also sogleich vom Verfassungshimmel in die Niederungen der Verfassungsrealit\u00e4t hinabsteigen und dabei einen wilden Ritt durch sieben Jahrzehnte wagen &#8211; wobei ich allenfalls Schlaglichter auf die zur\u00fcckliegenden sieben Jahrzehnte werfen kann, auf grundrechtsgef\u00e4hrdende Entwicklungen und auf das Ringen um verfassungs- und rechtsstaatsgem\u00e4\u00dfe Verh\u00e4ltnisse. Meine Ausf\u00fchrungen werden sich auf Praxis und strukturelle Entwicklung Innerer Sicherheit und Freiheit konzentrieren, die im Wesentlichen von Sicherheitspolitik, Polizei, Geheimdiensten und Justiz gepr\u00e4gt werden.<\/p>\n<h5><span id=\"i-beitritt-der-ddr-zur-brd-1990-verdraengte-dunkle-west-kapitel\">I. Beitritt der DDR zur BRD 1990: verdr&auml;ngte dunkle West-&shy;Ka&shy;pitel<\/span><\/h5>\n<p>Das Grundgesetz galt bis zu einer &#8222;Wiedervereinigung&#8220; Deutschlands bekanntlich als Provisorium. Vor 30 Jahren (also noch ein Jubil\u00e4um) im November 1989 fiel die Mauer, im Oktober 1990 kam es zur deutschen Vereinigung. Diese erfolgte jedoch nicht gem\u00e4\u00df Art.\u00a0146 GG, sondern im Wege des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik nach Art.\u00a023 GG a.F. Damit ist 1990 &#8211; trotz mancher Bem\u00fchungen &#8211; die Chance verpasst worden, das Grundgesetz in einem demokratischen Prozess durch eine weiterentwickelte gesamtdeutsche Verfassung abzul\u00f6sen. Nun gilt das alte Grundgesetz nach Vollendung der Einheit zwar f\u00fcr das gesamte deutsche Volk, ist aber immer noch eine Art von Provisorium: Denn gem\u00e4\u00df Art. 146 n.F. verliert das Grundgesetz seine G\u00fcltigkeit &#8222;an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist&#8220;. Eine solche L\u00f6sung kann also weiterhin angestrebt werden.<\/p>\n<p>Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik bildete sich in Ost wie in West rasch ein gesellschaftlicher Konsens heraus, die Geschichte der DDR umfassend aufzuarbeiten, die ungeheuerlichen Stasi-Machenschaften aufzudecken, Stasi-Opfer zu rehabilitieren und zu entsch\u00e4digen. Ein respektables, notwendiges und wichtiges Unterfangen &#8211; auch wenn es, von heute aus betrachtet, streckenweise zu einer staatsdominierten Abrechnung mit der &#8222;realsozialistischen&#8220; DDR und ihren Funktionstr\u00e4gern geraten ist &#8211; zum Teil auch unter Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien und nicht selten mit dem Ziel einer pauschalen Delegitimierung. Jedenfalls handelte es sich um ein recht einseitiges Unternehmen, dem ich entgegenhalten m\u00f6chte, dass die Aufarbeitung von Geschichte in einem ehedem geteilten Land unteilbar ist. Die Konzentration auf die Geschichte der DDR und auf die Stasi f\u00fchrte jedenfalls zur Verdr\u00e4ngung der Geschichte Westdeutschlands, in der es schlie\u00dflich \u00fcberaus dunkle Kapitel gibt, die dieses Land nachhaltig gepr\u00e4gt haben. Davon handeln die folgenden f\u00fcnf Kapitel.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"1-dunkles-kapitel-kommunistenverfolgung-der-1950er60er-jahre\">1. dunkles Kapitel: Kommu&shy;nis&shy;ten&shy;ver&shy;fol&shy;gung der 1950er\/60er Jahre<\/span><\/h2>\n<p>F\u00fcr mich war mit der deutschen Einheit und dem Ende des Kalten Krieges Anfang der 1990er Jahre die Zeit gekommen, ein weitgehend verdr\u00e4ngtes Kapitel bundesdeutscher Geschichte rechtspolitisch aufzuarbeiten: n\u00e4mlich die systematische politische Verfolgung von Kommunist*innen in der fr\u00fchen Bundesrepublik. Ich wollte damals den abermaligen Versuch unternehmen, dieses Tabu-Thema ins \u00f6ffentliche Bewusstsein zu heben &#8211; &#8222;eine Mahnung zur Unzeit&#8220;, wie es die &#8222;Frankfurter Rundschau&#8220; 1994 formulierte anl\u00e4sslich meines Buches \u00fcber &#8222;Die vergessenen Justizopfer des Kalten Kriegs. Verdr\u00e4ngung im Westen &#8211; Abrechnung mit dem Osten?&#8220;[1]. Von heute aus gesehen w\u00fcrde ich sagen: eine sp\u00e4te Erinnerungsarbeit zum historisch richtigen Zeitpunkt.<\/p>\n<p>Zu dieser Erinnerungsarbeit geh\u00f6ren drei zusammenh\u00e4ngende Grundbelastungen der bundesdeutschen Fr\u00fchgeschichte: die mangelhaft-versp\u00e4tete Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, die systematische Wiedereingliederung von Altnazis in Staat und Gesellschaft, in Bundeswehr, Polizei, Geheimdienste und Justiz (auf Grundlage des Art. 131 GG) sowie das d\u00fcstere Kapitel politischer Verfolgung der ersten beiden Jahrzehnte.<\/p>\n<p>Politische Verfolgung in Westdeutschland? So m\u00f6gen sich manche ungl\u00e4ubig fragen. Ja, die gab es tats\u00e4chlich und davon betroffen waren in erster Linie Kommunisten, ihre Unterst\u00fctzer und &#8222;Sympathisanten&#8220; &#8211; aber auch B\u00fcndnispartner und blo\u00dfe Kontaktpersonen. Das Ausma\u00df dieser staatlichen Verfolgung ist heute kaum mehr vorstellbar: Von 1951 bis 1968 gab es Ermittlungsverfahren gegen 150.000 bis 200.000 Personen. Mehr als doppelt so viele &#8211; etwa eine halbe Million &#8211; waren direkt oder indirekt von Ermittlungsma\u00dfnahmen betroffen: von langfristigen Observationen, Abh\u00f6raktionen und Untersuchungshaft. Selbst gewaltlose Proteste gegen die damalige Wiederaufr\u00fcstung und Atombewaffnung wurden als kriminelle Delikte verfolgt, weil sie als &#8222;kommunistisch gesteuert&#8220; galten. Menschen wurden wegen &#8222;Staatsgef\u00e4hrdung&#8220; oder &#8222;Geheimb\u00fcndelei&#8220; bestraft, weil sie f\u00fcr ein entmilitarisiertes und neutrales Gesamtdeutschland eintraten oder weil sie deutsch-deutsche Kontakte pflegten. Etliche Frauen wurden zu Gef\u00e4ngnisstrafen verurteilt, nur weil sie Ferienfahrten in die DDR f\u00fcr Kinder aus bed\u00fcrftigen Familien organisiert hatten.<\/p>\n<p>Zwar schloss nur etwa jedes zwanzigste Ermittlungsverfahren mit einer Verurteilung ab &#8211; das ergibt 7.000 bis 10.000 Verurteilungen meist zu mehrmonatigen, bisweilen zu mehrj\u00e4hrigen Freiheitsstrafen. Doch auch wer nicht bestraft wurde, konnte existentiellen Schaden nehmen: durch monatelange Einzelhaft, jahrelange Einschr\u00e4nkungen der staatsb\u00fcrgerlichen Rechte, Pass- und F\u00fchrerscheinentzug, Verlust des Arbeitsplatzes und Renteneinbu\u00dfen. Kommunistischen NS-Opfern und Widerstandsk\u00e4mpfern wurden sogar die Wiedergutmachungsrenten aberkannt.<\/p>\n<p>Der H\u00f6hepunkt dieser Kommunistenverfolgung war im Jahre 1956 mit dem Verbot der Kommunistischen Partei (KPD) durch das Bundesverfassungsgericht erreicht &#8211; ein Urteil, das nach neuerer Forschung anhand bislang geheim gehaltener Dokumente u.a. wegen exekutiver Einflussnahme als verfassungswidrig gelten kann.[2] Praktisch die gesamte politische Bet\u00e4tigung von Kommunisten und ihren Organisationen wurde seinerzeit auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage kriminalisiert und bis auf wenige Reste unterbunden. Strafrechtlich verfolgt wurden damit Menschen, die \u00bbkeine politischen Morde, keine Aufstandsversuche, keinerlei Gewalttaten\u00ab begangen hatten, wie der Anwalt und fr\u00fchere Justizminister von NRW, Diether Posser, zu Recht hervorhebt.<\/p>\n<p>Die Politische Justiz gegen Kommunisten wirkte lange Zeit in stiller oder offener \u00dcbereinkunft mit der Mehrheit der Bev\u00f6lkerung. Es gab &#8211; \u00fcber das eigene politische Umfeld hinaus &#8211; nur relativ wenig Solidarit\u00e4t mit den Opfern. Das tief verwurzelte Feindbild Kommunismus, der allgegenw\u00e4rtige Kommunistenverdacht, die Angst vor &#8222;kommunistischer Unterwanderung&#8220; l\u00e4hmten bis hinein in die Gewerkschaften und die SPD, die sich mit sog. Unvereinbarkeitsbeschl\u00fcssen selbst gegen (mutma\u00dfliche) Kommunisten abzuschotten versuchten.<\/p>\n<p>Diese 17 Jahre w\u00e4hrende Kommunistenverfolgung fand erst 1968 ein Ende: Die damalige Gro\u00dfe Koalition liberalisierte das politische Strafrecht, zumindest teilweise &#8211; was auch der wenig sp\u00e4ter einsetzenden &#8222;neuen Ost- und Entspannungspolitik&#8220; unter der sozialliberalen Regierung aus SPD und FDP entsprach. Die Justizopfer des kalten Krieges wurden jedoch bis heute weder rehabilitiert noch entsch\u00e4digt, obwohl die damaligen Staatsschutzprozesse mit rechtsstaatlichen Prinzipien kaum zu vereinbaren waren. Ein weitgehend verdr\u00e4ngtes Kapitel bundesdeutscher Geschichte &#8211; eine Geschichte, die von dramatischen Grundrechtsverletzungen an Abertausenden von Menschen gepr\u00e4gt war. Jetzt zum 70. Jahrestag w\u00e4re es allerh\u00f6chste Zeit, die Justizopfer des Kalten Kriegs (West) endlich zu rehabilitieren &#8211; auch wenn es in den allermeisten F\u00e4llen zu sp\u00e4t kommen d\u00fcrfte. Nicht allein die (Stasi-) Geschichte der DDR ist es wert, aufgearbeitet zu werden, auch die dunklen Flecken der westdeutschen Staatsschutz-Geschichte m\u00fcssen endlich einer offiziellen Aufarbeitung unterzogen werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"2-dunkles-kapitel-berufsverbote-politik-der-1970er-und-80er-jahre\">2. dunkles Kapitel: Berufs&shy;ver&shy;bo&shy;te-&shy;Po&shy;litik der 1970er und 80er Jahre<\/span><\/h2>\n<p>Schon ab 1972 erfuhr die Kommunistenverfolgung eine Fortsetzung mit anderen Mitteln &#8211; auch in Reaktion auf die Studentenbewegung und ihr Motto: \u00bbMarsch durch die Institutionen\u00ab. Hunderttausendfache Regelanfragen und ausufernde Gesinnungs\u00fcberpr\u00fcfungen durch den &#8222;Verfassungsschutz&#8220;, tausendfache Berufsverbotsverfahren und \u00fcber tausend Berufsverbotsma\u00dfnahmen gegen Stellenbewerber oder -Inhaber im \u00f6ffentlichen Dienst bedr\u00e4ngten &#8211; auf Grundlage des sog. Radikalenerlasses von 1972 &#8211; die gesamte Linke in den 1970er und 1980er Jahren. Nur in einem Fall ist ein Gerichtsverfahren bis zum Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte getrieben worden; erst hier &#8211; vollkommen anders als zuvor vom Bundesverfassungsgericht &#8211; wurde dieses Berufsverbot f\u00fcr verfassungs- und menschenrechtswidrig erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Diese Berufsverbote-Politik verstie\u00df in den meisten F\u00e4llen gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot sowie gegen die Grundrechte auf Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Berufsfreiheit. Die politisch motivierten Entscheidungen \u00fcber Nichteinstellung oder Entlassung aus dem \u00f6ffentlichen Dienst basierten in aller Regel auf zweifelhaften Erkenntnissen und Bewertungen des &#8222;Verfassungsschutzes&#8220;, dessen geheimdienstliches Wirken ohnehin demokratisch kaum kontrollierbar ist. Die Berufsverbote-Praxis vergiftete das politisch-kulturelle Klima der Bundesrepublik, f\u00fchrte zu Einsch\u00fcchterung und Abschreckung, zerst\u00f6rte zahlreiche Lebensperspektiven und Berufskarrieren mit lebenslangen existentiellen Folgen. Erst Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahre wurde diese Praxis in den meisten Bundesl\u00e4ndern eingestellt. Dennoch kam es auch danach immer wieder zu einzelnen neuen Berufsverbotsf\u00e4llen &#8211; zumindest vor\u00fcbergehend.<\/p>\n<p>Auch diese Berufsverbotsgeschichte geh\u00f6rt endlich der Verdr\u00e4ngung entrissen. Zu fordern sind: eine r\u00fcckhaltlose offizielle Aufarbeitung dieses Regierungs- und Beh\u00f6rdenunrechts (wie etwa in Niedersachsen unter Rot-gr\u00fcn mit einer Landesbeauftragten [3]), die vollst\u00e4ndige Rehabilitierung der Betroffenen sowie materielle Entsch\u00e4digung f\u00fcr erlittene Benachteiligungen und Einbu\u00dfen bei Renten und Pensionen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"3-dunkles-kapitel-deutscher-herbst-im-ausnahmezustand\">3. dunkles Kapitel: &bdquo;Deutscher Herbst&ldquo; im Ausnah&shy;me&shy;zu&shy;stand <\/span><\/h2>\n<p>Wir schauen noch einmal zur\u00fcck in die sozialliberalen 1970er Jahre &#8211; ein Jahrzehnt, in dem eine Jahreszeit immer noch als &#8222;Tiefpunkt&#8220; bundesdeutscher Staatsentwicklung gilt: der &#8222;Deutsche Herbst&#8220; 1977. Die Bundesrepublik erlebte damals wohl die sch\u00e4rfste innenpolitische Krise ihrer Nachkriegsgeschichte. Die &#8222;Rote Armee Fraktion&#8220; (RAF) hatte mit ihren m\u00f6rderischen Entf\u00fchrungen und Attentaten auf Repr\u00e4sentanten von Staat und Wirtschaft dem Staat den \u00bbKrieg\u00ab erkl\u00e4rt. Und der Staat nahm diese &#8222;Kriegserkl\u00e4rung&#8220; an. Er verhielt sich wie im Ausnahmezustand, ohne ihn f\u00f6rmlich zu erkl\u00e4ren. Dem Rechtsstaat wuchsen Z\u00e4hne, Klauen und Stacheldraht. Er suchte sich mit Antiterrorgewalt, Gro\u00dfrazzien, Hochsicherheitstrakten, Spezialeinsatzkommandos und Maschinenpistolen zu sch\u00fctzen. Und die Bev\u00f6lkerung hatte sich daran zu gew\u00f6hnen.<\/p>\n<p>Dieser martialisch anmutende, zunehmend autorit\u00e4re Rechtsstaat ging, wie es der damalige SPD-Bundeskanzler Helmut Schmidt formulierte, hart bis an die Grenze des Zul\u00e4ssigen; nach Auffassung namhafter Verfassungsjuristen \u00fcberschritt er sie sogar betr\u00e4chtlich &#8211; oder anders ausgedr\u00fcckt: die Grenzen wurden verschoben: Jenseits der Verfassung wurden unkontrollierte &#8222;Krisenst\u00e4be&#8220; gebildet, Kontakt- und Nachrichtensperren errichtet, Massenkontrollen und Abh\u00f6raktionen ohne Rechtsgrundlage durchgef\u00fchrt; die Ausnahmebedingungen im Stammheimer Verfahren gegen den Kern der RAF, die rigorose Einschr\u00e4nkung von Verteidigerrechten &#8211; etwa die \u00dcberwachung von Verteidigergespr\u00e4chen, Verteidigerausschl\u00fcsse, strenge Isolationshaftbedingungen f\u00fcr RAF-Gefangene &#8211;, all diese staatlichen Reaktionen auf den damaligen &#8222;Staatsfeind Nr. 1&#8220; waren zun\u00e4chst noch illegal. Zudem erwiesen sie sich als \u00dcberreaktionen, die zu einer Vereisung des gesellschaftlichen Klimas f\u00fchrten. Der Terrorismus-Verdacht war allgegenw\u00e4rtig, die gesamte Linke sah sich ihm ausgesetzt. Mediale Hetze gegen sog. Sympathisanten und Intellektuelle (u.a. gegen den Schriftsteller Heinrich B\u00f6ll), Zensur und Selbstzensur waren Folgen dieser \u00fcberschie\u00dfenden Hochsicherheitspolitik, die sich bis hinein in den Kultur- und Medienbetrieb, bis hinein in Theater, Verlage und Redaktionen bemerkbar machten. Eine wahrlich &#8222;bleierne Zeit&#8220;.<\/p>\n<p>Das damalige Ausnahmerecht wurde schlie\u00dflich im Laufe der 1970er Jahre weitgehend legalisiert und zum innenpolitischen Standard &#8211; als &#8222;Antiterror-Sonderrechtssystem&#8220; um den Kollektivstraftatbestand \u00a7\u00a0129a: Danach muss Beschuldigten keine konkrete Beteiligung an Straftaten mehr nachgewiesen werden, wenn ihnen die Mitgliedschaft in einer sog. terroristischen Vereinigung\u00a0oder deren Unterst\u00fctzung zum Vorwurf gemacht werden kann. [4]<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"4-1980er-jahre-politisch-soziale-bewegungen-unter-terrorverdacht\">4. 1980er Jahre: politisch-&shy;so&shy;ziale Bewegungen unter Terror&shy;ver&shy;dacht<\/span><\/h2>\n<p>Die sozialliberalen Sondergesetze zur Terrorbek\u00e4mpfung haben die Zeiten \u00fcberdauert. In den konservativ-liberalen 1980er Jahren wurden sie noch erheblich versch\u00e4rft und ausgedehnt. Weil die Ermittlungsbeh\u00f6rden in den damals erstarkenden politisch-sozialen Protestbewegungen eine neue &#8222;terroristische Gefahr&#8220; witterten, wurden zahlreiche oppositionelle Initiativen und politisch verd\u00e4chtige Szenen gro\u00dffl\u00e4chigen Ausforschungen unterzogen. So kam es per Gesetz und Rechtsprechung zu einer wundersamen &#8222;Terroristen&#8220;-Vermehrung. Abertausende Menschen gerieten in den Sog aufwendiger Ermittlungs- und Fahndungsma\u00dfnahmen. Betroffen waren die Anti-Atom-, die Friedens- und Anti-Gentechnologie-Bewegung, aber auch Mitglieder der H\u00e4userkampf- und Tiersch\u00fctzer-Bewegung gerieten in diese staatliche Antiterror-Maschinerie. Der solcherma\u00dfen ausgeweitete Antiterror-Kampf entwickelte sich zu einer Art Widerstandsbek\u00e4mpfung und wirkte weit hinein in die demokratische Linke.[5]<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang kam es auch zu heftigen und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrationsteilnehmern und der Polizei, die h\u00e4ufig eskalierend agierte, verbunden mit martialischer Polizeigewalt und heftigen Polizei\u00fcbergriffen. Und so kam es, das mein erstes Enth\u00fcllungsbuch mit dem Titel &#8222;Der Apparat. Ermittlungen in Sachen Polizei&#8220;, das ich 1982 mit dem Wallraff-Mitarbeiter Uwe Herzog verfasst hatte,[6] zum Bestseller avancierte und dazu f\u00fchrte, dass in mehreren bundesdeutschen St\u00e4dten B\u00fcrgerinitiativen &#8222;B\u00fcrger beobachten \/ kontrollieren die Polizei&#8220; (nach einem Westberliner Vorbild) entstanden, zu deren Gr\u00fcndung wir seinerzeit aufgerufen hatten &#8211; und zwar mit dem Ziel, Opfer von Polizeigewalt zu beraten, Polizeiarbeit und -entwicklung kritisch zu untersuchen und so der mangelhaften Kontrolle von Polizeihandeln zu begegnen; ein Problem, das uns bis heute begleitet und zu der Forderung veranlasst, unabh\u00e4ngige Kontrollstellen einzurichten.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"5-volkszaehlungsurteil-geburtsstunde-des-informationellen-selbstbestimmungsrechts\">5. Volks&shy;z&auml;h&shy;lungs&shy;ur&shy;teil: Geburts&shy;stunde des &bdquo;infor&shy;ma&shy;ti&shy;o&shy;nellen Selbst&shy;be&shy;stim&shy;mungs&shy;rechts&ldquo;<\/span><\/h2>\n<p>Lassen Sie mich nach diesen vier dunklen, \u00fcberwiegend verdr\u00e4ngten Kapiteln westdeutscher Verfassungswirklichkeit noch ein Positivbeispiel anf\u00fchren: Zu den politisch-sozialen Bewegungen der 1980er Jahre geh\u00f6rte auch die au\u00dferparlamentarische Boykottbewegung gegen die ber\u00fchmt-ber\u00fcchtigte Volksz\u00e4hlung, die 1983 durchgef\u00fchrt werden und an der jeder B\u00fcrger, jede B\u00fcrgerin teilnehmen sollte. Diese Volksz\u00e4hlung lief im Kern auf die Erfassung der gesamten Bev\u00f6lkerung mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung hinaus. Zum ersten Mal sp\u00fcrten damals viele Menschen, dass nicht nur Terroristen, Gewaltt\u00e4ter, Hausbesetzer, Drogenabh\u00e4ngige, Prostituierte oder andere &#8222;Au\u00dfenseiter&#8220; Objekte staatlicher Kontrollbegierde sind, sondern auch sie selbst. Die detaillierten Fragen der Volksz\u00e4hler nach Arbeitsstelle, Einkommen, Wohnung, Familienstand, Mobilit\u00e4t, Freizeit und Finanzgebaren wurden als Bedrohung der Privat- und Intimsph\u00e4re empfunden. Aus dem Gef\u00fchl eigener Betroffenheit schien sich eine wahre Datenschutzbewegung zu entwickeln und zahlreiche B\u00fcrgerinitiativen schossen aus dem Boden &#8211; auch mit der Bereitschaft zum zivilen Ungehorsam.<\/p>\n<p>Diese Oppositionsbewegung hatte Erfolg: Aufgrund mehrerer Verfassungsbeschwerden stoppte das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Vorhaben im Dezember 1983 mit einer bahnbrechenden Entscheidung, die als &#8222;Volksz\u00e4hlungsurteil&#8220; in die Verfassungsgeschichte einging. Darin wird grundrechtsfortbildend der Datenschutz erstmals als neues Grundrecht anerkannt: das Grundrecht auf &#8222;informationelle Selbstbestimmung&#8220; als Auspr\u00e4gung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts, wonach jede und jeder grunds\u00e4tzlich selbst \u00fcber Preisgabe und Verwendung ihrer pers\u00f6nlichen Daten entscheiden kann. Seitdem gilt jede Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung als Eingriff in dieses Grundrecht, der nur aufgrund einer gesetzlichen Eingriffsnorm zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p>Nun, die Volksz\u00e4hlung der 1980er Jahre war harmlos gegen das, was uns seitdem mit der rasanten Entwicklung der modernen Informationsgesellschaft und der wachsenden Kontroll- und \u00dcberwachungsdichte im \u00f6ffentlichen und privaten Raum bedroht. Doch das bahnbrechende Volksz\u00e4hlungsurteil konnte diese technologische Entwicklung kaum bremsen, f\u00fchrte nicht etwa zu einer Eind\u00e4mmung dieser Gefahren, sondern zu einer wahren Legalisierungswelle, mit der immer mehr Eingriffs- und \u00dcberwachungsbefugnisse verrechtlicht wurden &#8211; besonders f\u00fcr Polizei und Geheimdienste. Die moderne Informationsgesellschaft und die sicherheitsstaatliche Entwicklung lie\u00dfen das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung zunehmend ins Leere laufen. 25 Jahre nach seinem Volksz\u00e4hlungsurteil war f\u00fcr das Bundesverfassungsgericht die Zeit gekommen, ein &#8222;Grundrecht auf Gew\u00e4hrleistung der Integrit\u00e4t und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme&#8220; als sog. &#8222;Computergrundrecht&#8220; f\u00fcr das digitale Zeitalter aus der Taufe zu heben (2008). Es spielt etwa bei verdeckten Ermittlungen auf Computern und Handys Verd\u00e4chtigter eine wichtige Rolle (Stichwort: Staatstrojaner) und wird seitdem immer wieder gesetzlich, teilweise auch verfassungswidrig eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<h5><span id=\"ii-szenenwechsel-von-der-alten-in-die-neue-bundesrepublik\">II. Szenen&shy;wech&shy;sel: von der alten in die neue Bundes&shy;re&shy;pu&shy;blik<\/span><\/h5>\n<p>Damit verlassen wir nun die alte Bundesrepublik mit ihren nicht aufgearbeiteten dunklen Grundrechtsverletzungskapiteln und ihren auch lichten Momenten in Sachen Grundrechtserweiterung &#8211; und widmen uns jetzt der Zeit nach der sog. Wende seit den 1990er Jahren bis heute. Auch in diesen drei Jahrzehnten sind weitere d\u00fcstere Kapitel zu beklagen, von denen ich im zweiten Teil meines Vortrages nur einige behandeln m\u00f6chte:<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"1-nachwende-kapitel-verstuemmelung-des-gesamtdeutschen-grundgesetzes\">1. Nachwen&shy;de-&shy;Ka&shy;pi&shy;tel: &bdquo;Verst&uuml;m&shy;me&shy;lung&ldquo; des gesamt&shy;deut&shy;schen Grund&shy;ge&shy;setzes<\/span><\/h2>\n<p>Statt einer sinnvollen Erweiterung musste das ehemals westdeutsche, nun gesamtdeutsche Grundgesetz sogleich geh\u00f6rig Federn lassen &#8211; der Schriftsteller Navid Kermani sprach von &#8222;Entstellung&#8220; und &#8222;Verst\u00fcmmelung&#8221;. Nur zwei Jahre nach der sog. Wende erlebten wir eines der schwersten Verbrechen in der Geschichte der Republik: den Solinger Brand- und Mordanschlag von 1993, bei dem f\u00fcnf junge Angeh\u00f6rige der Familie Gen\u00e7 ums Leben kamen. Nur drei Tage vor diesem rassistischen Anschlag hatte &#8211; nach einer verantwortungslosen Angstdebatte um &#8222;Asylantenflut&#8220; und &#8222;\u00dcberfremdung&#8220; &#8211; eine gro\u00dfe Koalition aus CDU, FDP und SPD das Grundrecht auf Asyl demontiert. &#8222;Erst stirbt das Recht &#8211; dann sterben Menschen&#8220;. Klarer kann man den Zusammenhang dieser beiden Ereignisse kaum formulieren, wie er damals auf einer Mauer nahe des Anschlagorts zu lesen war. <br \/>Ende der 1990er Jahre wurde dann auch noch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) durch die Legalisierung des Gro\u00dfen Lauschangriffs in und aus Wohnungen schwer besch\u00e4digt. Es war der vorl\u00e4ufige H\u00f6hepunkt einer inneren Aufr\u00fcstungsentwicklung, die man getrost als Entgrenzung und Vergeheimdienstlichung der Polizei bezeichnen kann &#8211; legitimiert mit neuen Bedrohungsszenarien: mit &#8222;Organisierter Kriminalit\u00e4t&#8220; und &#8222;kriminellen Ausl\u00e4ndern&#8220;, nachdem die alten Feindbilder aus den vergangenen Zeiten des Kalten Krieges entfallen waren.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"2-nachwende-kapitel-teilnahme-an-nato-angriffskrieg-gegen-jugoslawien\">2. Nachwen&shy;de-&shy;Ka&shy;pi&shy;tel: Teilnahme an NATO-&shy;An&shy;griffs&shy;krieg gegen Jugoslawien<\/span><\/h2>\n<p>Dieses Jahr, im M\u00e4rz 2019, j\u00e4hrte sich der v\u00f6lkerrechtswidrige Nato-Luftkrieg gegen Jugoslawien zum 20. Mal &#8211; noch ein &#8222;Jubil\u00e4um&#8220; der besonderen Art. Es war das erste Mal, dass die (seinerzeit rot-gr\u00fcn regierte) Bundesrepublik mit ihrer Bundeswehr an einem Angriffskrieg teilnahm &#8211; befeuert durch Falschinformationen gegen\u00fcber einer \u00fcberwiegend pazifistisch eingestellten \u00d6ffentlichkeit, ohne UN-Mandat und damit unter Bruch des V\u00f6lkerrechts und unter Verletzung des Grundgesetzes. Die beteiligten Nato-Staaten versuchen bis heute, ihren V\u00f6lkerrechtsbruch mit der Behauptung zu rechtfertigen, der Luftkrieg sei als &#8222;humanit\u00e4re Intervention&#8220; &#8222;unvermeidbar&#8220; gewesen zur &#8222;Unterbindung schwerwiegender serbischer Menschenrechtsverletzungen&#8220;. Die Nato-Bombardierungen, \u00fcbrigens auch mit giftiger Uranmunition, kosteten nach bisherigen Sch\u00e4tzungen rund 3.500 Menschen das Leben, zumeist Zivilpersonen; Tausende wurden verletzt, von den Zerst\u00f6rungen ganz zu schweigen.<br \/>Die rot-gr\u00fcne Bundesregierung beteiligte sich an diesem Angriffskrieg ohne R\u00fccksicht auf Art. 26 GG, wo es hei\u00dft: &#8222;Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker zu st\u00f6ren, insbesondere die F\u00fchrung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.&#8220; Daf\u00fcr gab es damals mit \u00a7\u00a080 StGB auch einen Straftatbestand, der eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe vorsah. Nach zahlreichen Strafanzeigen gegen die politisch Verantwortlichen lehnte es der Generalbundesanwalt jedoch ab, gegen Mitglieder der Regierung wegen des Verdachts auf F\u00fchrung eines Angriffskriegs Ermittlungsverfahren einzuleiten. W\u00f6rtliche Begr\u00fcndung der obersten Anklagebeh\u00f6rde (vom 3.8.2006): &#8222;Nach dem eindeutigen Wortlaut des \u00a7 80 I StGB ist nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar, so dass auch die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht darunter f\u00e4llt&#8230;&#8221;.<\/p>\n<p>Bei dieser skurrilen Rechtsauslegung ist es bis heute geblieben. Nach 20 Jahren w\u00e4re es sicherlich h\u00f6chste Zeit, die damaligen Entscheidungstr\u00e4ger doch noch zur Verantwortung zu ziehen und die Opfer dieses eklatanten V\u00f6lkerrechts- und Verfassungsbruchs zu entsch\u00e4digen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"3-nachwende-kapitel-deutsche-beihilfe-zu-weiteren-angriffskriegen-und-kriegsverbrechen\">3. Nachwen&shy;de-&shy;Ka&shy;pi&shy;tel: deutsche Beihilfe zu weiteren Angriffs&shy;kriegen und Kriegs&shy;ver&shy;bre&shy;chen<\/span><\/h2>\n<p>Die Bundesrepublik und ihre Bundeswehr waren und sind auch an weiteren v\u00f6lkerrechtswidrigen Angriffskriegen und Kriegsverbrechen beteiligt. Entgegen den Vorgaben des Grundgesetzes in Art. 87a (&#8222;Der Bund stellt Streitkr\u00e4fte zur Verteidigung auf&#8220;) ist die Bundeswehr l\u00e4ngst von einer Verteidigungs- zu einer weltweit agierenden Interventionsarmee mutiert. Beispiel: der bewaffnete Milit\u00e4reinsatz in Afghanistan mitsamt dem Massaker von Kundus 2009, bei dem etwa 100 Menschen, darunter zahlreiche Kinder und Jugendliche, durch einen Luftangriff ums Leben kamen. Selbst wenn sie nicht direkt interveniert, ist die Bundesrepublik an den meisten Nato- und US-Kriegseins\u00e4tzen beteiligt: So leistete sie im illegalen Krieg der USA und der &#8222;Koalition der Willigen&#8220; gegen den Irak tatkr\u00e4ftig logistische Beihilfe &#8211; obwohl die damalige rot-gr\u00fcne Bundesregierung eine direkte Beteiligung an diesem Krieg zurecht und v\u00f6lkerrechtskonform verweigert hatte.<\/p>\n<p>Von deutschem Boden aus &#8211; insbesondere aus Baden-W\u00fcrttemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen &#8211; organisierten und organisieren die USA v\u00f6lkerrechtswidrige Kriegseins\u00e4tze, Entf\u00fchrungen, Folter und extralegale Hinrichtungen von Terrorverd\u00e4chtigen per Drohneneinsatz, dem immer wieder auch Zivilisten zum Opfer fallen. Das bedeutet: Die Bundesrepublik ist \u00fcber die US-Milit\u00e4rbasen auf ihrem Territorium in alle v\u00f6lkerrechtswidrigen Angriffskriege der USA und der NATO verstrickt &#8211; ohne R\u00fccksicht auf V\u00f6lkerrecht und Artikel 26 GG. Anfang 2019 r\u00fcgte das Oberverwaltungsgericht NRW die Bundesregierung f\u00fcr ihre Haltung und verurteilte sie dazu, k\u00fcnftig ihrer Schutzpflicht nachzukommen und aktiv nachzuforschen, ob etwa t\u00f6dliche US-Drohneneins\u00e4tze im Jemen \u00fcber den US-Milit\u00e4rst\u00fctzpunkt Ramstein gegen V\u00f6lkerrecht versto\u00dfen. (Die Entscheidung ist leider noch nicht rechtskr\u00e4ftig.)<\/p>\n<p>Doch das ist l\u00e4ngst nicht alles: Mit ihren umstrittenen R\u00fcstungsexporten ist die Bundesrepublik ma\u00dfgeblich an der massiven Aufr\u00fcstung autorit\u00e4rer Regime wie in \u00c4gypten, Saudi-Arabien, Katar und der T\u00fcrkei beteiligt. Deutschlands R\u00fcstungsexporte &#8211; skandal\u00f6serweise auch an Diktaturen und in Krisen- und Kriegsgebiete &#8211; hat seit Jahren enorme Steigerungsraten aufzuweisen. Mit ihrer Waffenexportpolitik tr\u00e4gt die Bundesregierung Mitverantwortung f\u00fcr den menschen- und v\u00f6lkerrechtswidrigen Einsatz deutscher Waffen durch Diktaturen und in Krisen- und Kriegsgebieten &#8211; so auch im B\u00fcrgerkrieg in Jemen. Deshalb kann die politische Forderung im 70. Jahr des Grundgesetzes nur lauten, jegliche Waffenlieferungen an Diktaturen und in Krisen- und Kriegsgebiete unverz\u00fcglich einzustellen &#8211; ebenso die Beteiligung an illegalen Kriegen von bundesdeutschem Boden aus.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"4-nachwende-kapitel-menschenrechte-in-zeiten-des-terrors\">4. Nachwen&shy;de-&shy;Ka&shy;pi&shy;tel: Menschen&shy;rechte in Zeiten des Terrors<\/span><\/h2>\n<p>Einen gro\u00dfen, ja epochalen Einschnitt in Menschenrechte und V\u00f6lkerrecht erlebten wir mit den Anschl\u00e4gen in den USA vom 11.09.2001 und den staatlichen Reaktionen hierauf. Diese l\u00f6sten weltweit eine Gewaltwelle aus, die zu Krieg und Terror, Folter und Elend f\u00fchrte &#8211; also zu gravierenden Menschen- und V\u00f6lkerrechtsverletzungen. Und zwar nicht so sehr durch die zahllosen Terrorakte, die wir seitdem erlebten, sondern (so eigent\u00fcmlich es klingen mag) in weit gr\u00f6\u00dferem Ma\u00dfe durch die Art und Weise der Terrorbek\u00e4mpfung &#8211; eines katastrophalen &#8222;Kriegs gegen den Terror&#8220;, der zu teils dramatischen Einschr\u00e4nkungen der B\u00fcrger- und Freiheitsrechte in westlichen Demokratien f\u00fchrte und zu wahren Verw\u00fcstungen im Nahen und Mittleren Osten.<\/p>\n<p>In der Bundesrepublik bescherte uns der seit 9\/11 ausufernde Antiterrorkampf die umfangreichsten Sicherheitsgesetze, die in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte jemals auf einen Streich verabschiedet worden sind (2001 ff.). Polizei- und Geheimdienstbefugnisse wurden stark ausgeweitet und Migranten, besonders Muslime unter ihnen, quasi unter Generalverdacht gestellt und einer noch intensiveren \u00dcberwachung unterzogen. Tausende von Besch\u00e4ftigten in sog. lebens- oder sicherheitsrelevanten Betrieben &#8211; etwa in Energie-Unternehmen, Krankenh\u00e4usern, pharmazeutischen Firmen, bei der Bahn, in Telekommunikationsbetrieben &#8211; werden seitdem geheimdienstlichen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen unterzogen und ausgeforscht; und zum Teil nicht nur sie, sondern (je nach Sicherheitsstufe) auch ihre Lebenspartner und ihr soziales Umfeld. Seitdem gibt es kein Halten mehr: mehrere &#8222;Terrorismusbek\u00e4mpfungserg\u00e4nzungsgesetze&#8220; folgten mit ausufernder Video\u00fcberwachung, verdachtsloser Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten, heimlicher Online-Durchsuchung von Computern mit Staatstrojanern usw. Aktuell sind wir konfrontiert mit einer wahren Welle von Versch\u00e4rfungen der Polizeigesetze in Bund und L\u00e4ndern, mit denen Polizeiaufgaben und \u00dcberwachungsbefugnisse wie Online-Durchsuchung oder elektronische Fu\u00dffesseln und Pr\u00e4ventivhaft f\u00fcr sog. Gef\u00e4hrder immer weiter ins Vorfeld konkreter Gefahren und m\u00f6glicher Straftaten verlagert werden &#8211; zu Lasten von Grund- und Freiheitsrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien.<\/p>\n<p>Mit dieser zur Ma\u00dflosigkeit neigenden Pr\u00e4ventionslogik verkehren sich auch die Beziehungen zwischen B\u00fcrger und Staat: Die Unschuldsvermutung, eine der wichtigsten rechtsstaatlichen Errungenschaften, gilt im Polizeibereich praktisch nicht (mehr) und b\u00fc\u00dft so ihre die Staatsmacht begrenzende Funktion und Bedeutung ein: Der Mensch mutiert zum potentiellen Sicherheitsrisiko, der unter Umkehr der Beweislast seine Harmlosigkeit und Unschuld nachweisen muss &#8211; ein Menschenbild, das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist; auf der anderen Seite wird die &#8222;Sicherheit&#8221; quasi zum &#8222;Supergrundrecht&#8220;, das die Grundrechte der B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen mehr und mehr in den Schatten zu stellen droht.<\/p>\n<p>Dass in angsterf\u00fcllten Zeiten des Terrors nur wenige nach dem hohen Preis weiterer staatlicher Aufr\u00fcstung fragen, ist zwar nachvollziehbar &#8211; aber ziemlich kurzsichtig. Denn mit einer solchen zur &#8222;Sicherheitspolitik&#8220; verkl\u00e4rten Angstpolitik werden oft gerade jene viel beschworenen Werte besch\u00e4digt, die es doch zu sch\u00fctzen gilt: Demokratie, Rechtsstaat und B\u00fcrgerrechte, Freiheit, Offenheit und Rechtssicherheit. Au\u00dferdem ger\u00e4t in Vergessenheit, dass es weder in einer hoch technisierten Risikogesellschaft, in der wir ja leben, noch in einer offenen, liberalen Demokratie absoluten Schutz vor Gefahren und Gewalt geben kann.<\/p>\n<p>&#8222;Angst ist das Schmier\u00f6l der Staatstyrannei&#8220; &#8211; es ist diese bittere Erkenntnis, die darauf verweist, dass Verunsicherung und Angst als Herrschaftsinstrumente nutzbar sind und die uns veranlassen sollte, uns der politisch-medialen Angstmacherei, dem \u00dcberwachungswahn, jedem Angriff auf die B\u00fcrgerrechte und jeder Kriegstreiberei zu widersetzen &#8211; auch und gerade in Zeiten grauenvoller Anschl\u00e4ge und vermehrter Terrorwarnungen in Deutschland und Europa.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"5-nachwende-kapitel-strukturelle-tabubrueche-in-der-sicherheitsarchitektur\">5. Nachwen&shy;de-&shy;Ka&shy;pi&shy;tel: Struk&shy;tu&shy;relle Tabubr&uuml;che in der Sicher&shy;heits&shy;a&shy;r&shy;chi&shy;tektur<\/span><\/h2>\n<p>Doch der moderne Sicherheitsdiskurs dreht sich l\u00e4ngst nicht mehr allein um Einzelma\u00dfnahmen &#8211; es geht auch um dramatische strukturelle Ver\u00e4nderungen und Tabubr\u00fcche. Kurz: um eine neue Sicherheitsarchitektur. Im Kern geht es dabei um zwei Tabubr\u00fcche, die auf dem Hintergrund deutscher Geschichte von besonderer Bedeutung sind. Erstens: Seit Jahren erleben wir nicht allein eine Militarisierung der Au\u00dfenpolitik, sondern auch der &#8222;Inneren Sicherheit&#8220;, in deren Mittelpunkt der Einsatz der Bundeswehr als nationale Sicherheitsreserve im Inland steht &#8211; obwohl Polizei und Milit\u00e4r schon aus historischen Gr\u00fcnden sowie nach der Verfassung strikt zu trennen sind.<\/p>\n<p>Zweiter Tabubruch: die Vergeheimdienstlichung der Polizei mit verdeckten Mitteln und Methoden zur Vorfeldausforschung sowie eine verst\u00e4rkte Vernetzung von Polizei und Geheimdiensten &#8211; ohne R\u00fccksicht auf das verfassungskr\u00e4ftige Trennungsgebot, einer ganz wichtigen Konsequenz aus den bitteren Erfahrungen mit der Gestapo der Nazizeit, wonach Polizei und Geheimdienste streng zu trennen sind. Damit sollte eine unkontrollierbare und undemokratische Machtkonzentration der Sicherheitsapparate sowie eine neue Geheimpolizei verhindert werden. Inzwischen w\u00e4chst aber l\u00e4ngst zusammen, was nicht zusammen geh\u00f6rt, werden wichtige Lehren aus der deutschen Geschichte weitgehend entsorgt &#8211; mit der Folge einer zunehmenden Machtkonzentration der Sicherheitsbeh\u00f6rden, die sich immer schwerer demokratisch kontrollieren lassen. Denn die konspirativ arbeitenden Teile des Polizeiapparates schotten sich intern, aber besonders nach au\u00dfen hin ab, \u00e4hnlich wie Geheimdienste. Und auch die Rechtsschutzgarantie gem\u00e4\u00df Artikel 19 Abs. 4 GG, also effektiver Rechtsschutz, wird dadurch eingeschr\u00e4nkt.<br \/>Insgesamt gibt es jedenfalls eine fatale Tendenz dieser Art von Sicherheitspolitik und Antiterrorkampf, den Rechtsstaat radikal umzubauen, die verfassungsrechtlichen Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten zu schleifen, die Grenzen zwischen Innerer Sicherheit und Au\u00dfenpolitik, zwischen Verteidigung und Intervention, Milit\u00e4r und Polizei zu verwischen &#8211; kurz: das Instrumentarium des Ausnahmezustands zu normalisieren und zu sch\u00e4rfen.<\/p>\n<p>Und sp\u00e4testens hier stellt sich doch die Frage: Soll der Staat mit diesem forcierten Umbau der Sicherheitsarchitektur und der Anh\u00e4ufung von Kontroll- und Repressionsinstrumenten auf Vorrat wom\u00f6glich nicht nur vor Gewalt und Terror, vor Katastrophen und Ungl\u00fccken gesch\u00fctzt werden? Wappnet sich der Staat in Wirklichkeit nicht nur gegen kriegerische Angriffe von au\u00dfen, sondern vorsorglich auch gegen m\u00f6gliche soziale Unruhen und militante Aufst\u00e4nde im Innern sowie gegen unkontrollierte Flucht- und Migrationsbewegungen &#8211; gerade in Zeiten versch\u00e4rfter \u00f6konomisch-sozialer Krisen und starker sozialer Spaltung und Spannungen in Deutschland und Europa? Einem Europa, dem noch eine weit tiefere soziale Spaltung droht, wie u.a. die Hilfsorganisation &#8222;Oxfam&#8220; prognostiziert.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"6-verfassungswidrige-sicherheits-und-antiterror-gesetze-in-serie\">6. Verfas&shy;sungs&shy;wid&shy;rige &bdquo;Sicher&shy;heits- und Antiter&shy;ror-&shy;Ge&shy;setze&ldquo; in Serie<\/span><\/h2>\n<p>Terror und Terrorangst st\u00e4rken die Staatsgewalt und entwerten Freiheitsrechte &#8211; das hat sich seit 9\/11 immer wieder deutlich gezeigt. Tats\u00e4chlich mussten Bundesverfassungsgericht und Europ\u00e4ischer Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte in den vergangenen Jahren mehrfach ma\u00dflose Antiterror-Gesetze und Sicherheitsma\u00dfnahmen ganz oder teilweise f\u00fcr verfassungs- und grundrechtswidrig erkl\u00e4ren &#8211; ich erinnere nur an den Gro\u00dfen Lauschangriff mit elektronischen Wanzen in und aus Wohnungen (hier hat das BVerfG den &#8222;Kernbereich privater Lebensgestaltung&#8220; unter absoluten Schutz gestellt), die pr\u00e4ventive Telekommunikations\u00fcberwachung, den Fluggast-Datentransfer an US-Sicherheitsbeh\u00f6rden, den zwangsweisen Brechmitteleinsatz, die Befugnis im Luftsicherheitsgesetz zum pr\u00e4ventiven Abschuss eines entf\u00fchrten Passagierflugzeugs durch das Milit\u00e4r &#8211; eine staatliche Lizenz zur gezielten T\u00f6tung unschuldiger Menschen. Auch die exzessiven Rasterfahndungen nach sog. islamistischen Schl\u00e4fern sind f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt worden, ebenso pr\u00e4ventive Terrorabwehrbefugnisse des Bundeskriminalamtes und die anlasslose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten der gesamten Bev\u00f6lkerung. Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von fast 35.000 Menschen &#8211; die bis dahin gr\u00f6\u00dfte Massenbeschwerde &#8211; erkl\u00e4rte das Bundesverfassungsgericht 2010 [7] diese erste Vorratsdatenspeicherung f\u00fcr weitgehend verfassungswidrig, so dass die Unmengen auf Vorrat gespeicherter Daten gel\u00f6scht werden mussten. <br \/>Wie oft hatte ich im Laufe der Jahrzehnte als Sachverst\u00e4ndiger in Bundestag und Landtagen vor der Verfassungswidrigkeit einzelner Gesetze gewarnt, zumeist ohne Erfolg &#8211; und wurde erst Jahre sp\u00e4ter gerichtlich ganz oder teilweise best\u00e4tigt. Die Verfassungsgerichte r\u00fcgen in all diesen F\u00e4llen, dass Regierungen und Parlamentsmehrheiten Grund- und B\u00fcrgerrechte, die Menschenw\u00fcrde und den Kern privater Lebensgestaltung unhaltbaren Sicherheitsversprechen und einer vermeintlichen Sicherheit geopfert haben. Diese hohe Anzahl verfassungswidriger Gesetze und Ma\u00dfnahmen verweist auf ein schwindendes Verfassungsbewusstsein in der politischen Klasse, in Parteien, Parlamenten und in mancher Sicherheitsbeh\u00f6rde &#8211; strenggenommen ein Fall f\u00fcr den &#8222;Verfassungsschutz&#8220;. Doch der hat offenbar ganz anderes zu tun &#8230;<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"7-lehrstueck-in-staatskunde-rekordverdaechtige-langzeitueberwachung\">7. Lehrst&uuml;ck in Staats&shy;kunde: Rekord&shy;ver&shy;d&auml;ch&shy;tige Langzeit&shy;&uuml;ber&shy;wa&shy;chung<\/span><\/h2>\n<p>&#8230; apropos &#8222;Verfassungsschutz&#8220;: Vieles von dem, was ich heute von mir gebe, diente diesem Inlandsgeheimdienst als Begr\u00fcndung f\u00fcr eine endlose Geschichte, die sich l\u00e4ngst zu einem wahren Lehrst\u00fcck in Staatskunde ausgewachsen hat. Seit 1970 bin ich vier Jahrzehnte lang ununterbrochen vom Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcberwacht und ausgeforscht worden &#8211; schon als Jurastudent und Gerichtsreferendar, und seitdem ein Arbeitsleben lang in allen meinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen als Publizist, Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, sp\u00e4ter auch als Pr\u00e4sident der Internationalen Liga f\u00fcr Menschenrechte sowie als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Unter diesen \u00dcberwachungsbedingungen war an gesch\u00fctzte berufliche Vertrauensverh\u00e4ltnisse, an Mandatsgeheimnis oder Informantenschutz \u00fcberhaupt nicht mehr zu denken. Einer der abstrusen Vorw\u00fcrfe lautet: Ich w\u00fcrde mit meiner Staats-, Polizei- und Geheimdienst-Kritik sowie mit meiner Kritik am KPD-Verbot, an Berufsverboten (die es nach offizieller Lesart gar nicht gab) und Aufr\u00fcstungspolitik die Sicherheitsorgane diffamieren und wolle den Staat wehrlos machen gegen seine inneren und \u00e4u\u00dferen Feinde.<\/p>\n<p>Gegen diese rekordverd\u00e4chtige Dauer\u00fcberwachung und inquisitorische Gesinnungsschn\u00fcffelei reichte ich (mit Unterst\u00fctzung von ver.di) Klage ein wegen massiver Verletzung meiner Grundrechte auf Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit sowie auf informationelle Selbstbestimmung. Nach einem f\u00fcnfj\u00e4hrigen Prozess, in dem meine \u00fcber 2.000seitige Personenakte vorgelegt werden musste &#8211; aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden allerdings zu fast 80 Prozent geschw\u00e4rzt &#8211; erkl\u00e4rte das Verwaltungsgericht K\u00f6ln diese Langzeitausforschung 2011 f\u00fcr grundrechtswidrig. Gegen dieses Urteil legte die Bundesregierung jedoch Berufung ein. Nach weiteren sieben Jahren erkl\u00e4rte das Oberverwaltungsgericht NRW im M\u00e4rz 2018 die gesamte Beobachtung ebenfalls f\u00fcr grundrechtswidrig &#8211; doch prompt hat die Bundesregierung dagegen Revision eingelegt. Das hei\u00dft: Wir gehen nach fast 40 Jahren \u00dcberwachung und 14 Jahren Verfahrensdauer, also nach \u00fcber einem halben Jahrhundert, in die \u00fcbern\u00e4chste Runde zum Bundesverwaltungsgericht &#8211; Ausgang und Ende ungewiss. Da k\u00f6nnen bis zur endg\u00fcltigen Kl\u00e4rung vor dem Bundesverwaltungs- oder dem Bundesverfassungsgericht oder aber vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte leicht noch \u00fcber ein Jahrzehnt ins Land gehen. Eigentlich ein Fall f\u00fcr den Bundesrechnungshof &#8211; wegen Verschwendung \u00f6ffentlicher Gelder.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"8-rassistischer-terror-verfassungsschutz-als-teil-des-neonazi-problems\">8. Rassis&shy;ti&shy;scher Terror &ndash; &bdquo;Verfas&shy;sungs&shy;schutz&ldquo; als Teil des Neona&shy;zi-&shy;Pro&shy;blems<\/span><\/h2>\n<p>Ich empfinde es mehr als schockierend, mit welcher ideologischen Verbissenheit dieser Inlandsgeheimdienst, neben vielen anderen linksorientierten Personen und antifaschistischen Gruppen, mich und mein Engagement als Anwalt, Journalist und B\u00fcrgerrechtler jahrzehntelang beobachtet hatte &#8211; w\u00e4hrend sich zeitgleich auf der anderen Seite Neonazis, rechte Gewalt und NSU-Terror fast unbehelligt entwickeln, ihre Blutspur durch die Republik ziehen und zehn Menschen ermorden konnten. Hinzu kommen jene fast 200 Menschen, die seit 1990 von anderen rassistischen und neonazistischen T\u00e4tern umgebracht worden sind.<\/p>\n<p>Trotz seiner blutigen Bilanz ger\u00e4t dieser allt\u00e4gliche rassistische Terror gegen\u00fcber dem islamistischen Terror immer wieder aus dem medialen Blick: Doch die Terrorangriffe gegen Asylbewerber und andere Gefl\u00fcchtete gehen weiter und die T\u00e4ter sind mitten unter uns. Immer wieder brennen Fl\u00fcchtlingsheime, die rassistischen \u00dcbergriffe auf Gefl\u00fcchtete, ehrenamtliche Helfer und auch Moscheen rei\u00dfen nicht ab. Das hei\u00dft: Menschen, die hierzulande Schutz vor Verfolgung und Tod suchen, m\u00fcssen um Leib und Leben f\u00fcrchten.<\/p>\n<p>Die langj\u00e4hrige Nichtaufkl\u00e4rung der NSU-Mordserie sowie die Ausblendung ihres rassistischen Hintergrunds sind Belege daf\u00fcr, dass &#8222;Verfassungsschutz&#8220; und Polizei im Bereich &#8222;Rechtsextremismus\/Neonazismus&#8220; grandios versagt haben. Das waren nicht nur Pannen, nein, da waren ideologische Scheuklappen und institutioneller Rassismus im Spiel, die zu Ignoranz und systematischer Verharmlosung des Nazispektrums f\u00fchrten. Der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; war mit vielen seiner bezahlten, hochkriminellen V-Leute hautnah dran an den mutma\u00dflichen M\u00f6rdern, ihren Kontaktpersonen und Unterst\u00fctzern; sie mordeten quasi unter staatlicher Aufsicht. Diese Mordserie h\u00e4tte, so viel ist inzwischen klar geworden, verhindert werden k\u00f6nnen, wenn der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; seine Erkenntnisse \u00fcber die Untergetauchten und ihre Unterst\u00fctzer rechtzeitig an die Polizei weitergegeben h\u00e4tte, wozu er auch gesetzlich verpflichtet ist.<\/p>\n<p>Das Erschreckendste, was ich bei meinen Recherchen selbst erfahren musste, ist, dass der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; seine kriminellen V-Leute oft genug deckt und systematisch gegen polizeiliche Ermittlungen abschirmt, um sie vor Enttarnung zu sch\u00fctzen und weiter absch\u00f6pfen zu k\u00f6nnen &#8211; anstatt sie sofort abzuschalten. So war es auch im Umfeld des NSU. Das ist Strafvereitelung im Amt und Beihilfe zu Straftaten &#8211; doch die Verantwortlichen sind daf\u00fcr nie zur Rechenschaft gezogen worden, selbst wenn Unbeteiligte schwer gesch\u00e4digt wurden.<\/p>\n<p>Und seit Aufdeckung der NSU-Mordserie sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden mit geradezu krimineller Energie damit besch\u00e4ftigt, die Spuren ihres Versagens, ihrer ideologischen Verblendung und Verflechtungen in das NSU-Umfeld zu verdunkeln, zu vernichten und die Kontrollarbeit der parlamentarischen Untersuchungsaussch\u00fcsse zu unterlaufen. Auch die Behinderungen der polizeilichen Ermittlungen im Fall des V-Mann-F\u00fchrers Andreas Temme (alias &#8222;Klein-Adolf&#8220;), der am Tatort eines NSU-Mordes in Kassel war, sind symptomatisch f\u00fcr diese Verdunklungsstrategie.<\/p>\n<p>Zusammenfassend kann man sagen: \u00dcber sein unkontrollierbares V-Leute-System verstrickt sich der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; heillos in kriminelle und m\u00f6rderische Machenschaften der Naziszenen. Letztlich hat er diese Szenen mitfinanziert, rassistisch gepr\u00e4gt, gegen polizeiliche Ermittlungen gesch\u00fctzt und gest\u00e4rkt, anstatt sie zu schw\u00e4chen. Auf diese Weise, so mein Fazit, ist er selbst Teil des Neonazi-Problems geworden. Auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen h\u00e4tten jedenfalls weit mehr Angeklagte sitzen m\u00fcssen als Zsch\u00e4pe, Wohlleben &amp; Co.: Hier fehlten die involvierten V-Leute, ihre V-Mann-F\u00fchrer und alle f\u00fcr Versagen, Unterlassungen und Vertuschen Verantwortlichen aus &#8222;Verfassungsschutz&#8220;, Polizei und Sicherheitspolitik.<\/p>\n<p>Doch ausgerechnet solche skandaltr\u00e4chtigen, demokratiewidrigen Geheiminstitutionen erhalten nach den neueren Terrordrohungen wieder unverdienten Auftrieb. Statt ernsthafte Konsequenzen aus ihren skandalreichen Karrieren und Desastern zu ziehen, werden die Geheimdienste &#8211; geschichtsvergessen &#8211; weiter aufger\u00fcstet und massen\u00fcberwachungstauglicher gemacht. Der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; darf sich inzwischen sogar ganz legal krimineller V-Leute bedienen. Diesem Trend ist jedoch entgegenzuhalten: Wer solche Geheiminstitutionen weiter aufr\u00fcstet, statt sie rechtsstaatlich wirksam zu z\u00fcgeln oder sozialvertr\u00e4glich aufzul\u00f6sen, sch\u00e4digt Demokratie, B\u00fcrgerrechte und Rechtsstaatlichkeit. \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0&#8211;<\/p>\n<p>[&#8230;] All das und noch viel mehr &#8211; Wiederbewaffnung, Notstandsgesetze, Kriminalisierung Homosexueller, Spiegelaff\u00e4re, Gladio, Racial Profiling, G-20-Polizeieinsatz, Behandlung von Gefl\u00fcchteten etc. &#8211; wollte ich zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes in Erinnerung rufen, der Verdr\u00e4ngung entrei\u00dfen, ins Bewusstsein heben. Und auch, dass das Grundgesetz &#8211; trotz vielfach schlechter Praxis und grober Verst\u00f6\u00dfe &#8211; eine gute Verfassung ist und sich als tragf\u00e4higes und verteidigungsw\u00fcrdiges Fundament herausgestellt hat &#8211; und zwar mit Korrektur-Bedarf und Ausbau-Potential: denken wir angesichts von Ausbeutung und zunehmender sozialer Spaltung an einklagbare soziale Grundrechte oder aber an plebiszit\u00e4re Elemente als notwendiges Korrektiv repr\u00e4sentativer Demokratie. [&#8230;]<\/p>\n<p><i>DR.\u00a0ROLF G\u00d6SSNER\u00a0\u00a0 ist Rechtsanwalt, Publizist und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga f\u00fcr Menschenrechte (Berlin), seit 2007 stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen sowie von 2007 bis 2015 Mitglied der Deputation f\u00fcr Inneres der Bremischen B\u00fcrgerschaft. Er tritt regelm\u00e4\u00dfig als Sachverst\u00e4ndiger in Gesetzgebungsverfahren von Bund und L\u00e4ndern auf, ist Mitglied in der Jury des &gt;BigBrotherAward<br \/>\n<\/i><\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h2>\n<p>1 Erschienen im Konkret Literatur Verlag, Hamburg 1994; akt. Neuauflage im Aufbau-Verlag, Berlin 1998.<\/p>\n<p>2 So Josef Foschepoth, Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten B\u00fcrgerkrieg, G\u00f6ttingen 2017.<\/p>\n<p>3 Vgl. Jutta R\u00fcbke (Hg.), Berufsverbote in Niedersachsen 1972 &#8211; 1990, Hannover 2018.<\/p>\n<p>4 S. dazu: Rolf G\u00f6ssner, Das Anti-Terror-System. Politische Justiz im pr\u00e4ventiven Sicherheitsstaat, Hamburg 1993.<\/p>\n<p>5 Ebd.<\/p>\n<p>6 Erschienen im Verlag Kiepenheuer &amp; Witsch, K\u00f6ln 1982; akt. Neuauflage 1984.<\/p>\n<p>7 BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 2. M\u00e4rz 2010 &#8211; 1 BvR 256\/08 (= BVerfGE 125, 260-385).<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[171],"publikationen":[878],"class_list":["post-8558","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-rolf-goessner","publikationen-225-226"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>70 Jahre Grundgesetz \u0096 70 Jahre Verfassungswirklichkeit: eine kritische Bilanz - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/225-226\/publikation\/70-jahre-grundgesetz-70-jahre-verfassungswirklichkeit-eine-kritische-bilanz\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"70 Jahre Grundgesetz \u0096 70 Jahre Verfassungswirklichkeit: eine kritische Bilanz - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"\u00dcber die lange Tradition, Freiheitsrechte im Namen von Freiheit und Sicherheit zu demontieren. 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